1847 / 113 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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R Le Spltedereck- in

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_ Graf von S chwer in (vom Playe) widerlegt dies; die ein-

zelnen Worte waren aber des Geräusches wegen nit zu verstehen.

Der Marschall: Es ist ein Amendement gestellt worden, Nah dem Reglement fann verlangt werden, daß solches schriftli cageerint werde, ehe es zur Diskussion kommt, Dies wird hier je- doc) nicht: nöthig sein, wohl aber muß feststchen, ob es die nöthige Unterstüßung in der Versammlung findet, um zur Abstimmung ge- braht werden zu können; ih frage deshalb, ob es durch 24 Mitglie- der unterstüßt wird.

ere als 24 Mitglieder unterstüßen das Amendement durch Auf-

n.) N iz

Da die nöthige Unterstüßung sich gefunden hat, so wiederhole ih das Amendement. Es in dahin, Se. Majestät deu König. zu bitten, eine Verlängerung der zur Einbringung von Trift aber bestimmten Frist eintréten zu lassen, die Bestimmung dieser Frist aber dem Aller- höchsten Willen anheim zu stellen. Da aber die vorangegangenen Abstimmungen ergeben haben, daß es schwierig is, zu ermitteln, ob 2 der Stimmen votirt haben, so wird durch namentlichen Aufruf abgestimmt werden müssen. : 2

Mebrere Siimmiei bitten die Abstimmung durch Aufstehen und

Sibenbleiben zu versuchen).

g i Zhrem unsd zu entsprehen suhen, und bitte diejeni- gen, welhe dem Amendement beistimmen, dies durch Aufstehen zu erkennen zu geben. ; ; :

(Grote Majorität von über 5 für das Amendement).

Der Marschall: Nach dem Geschäfts-Reglement muß dieser Beschluß mit Angabe der Gründe \hriftlich aufgeseßt und, ehe er abgehen kann, von der Versammlung genehmigt werden. Hierzu muß ih die Versammlung bitten, sich morgen früh 10 Uhr wieder hier einzufinden, bis dahin wird der Herr Referent den Beschluß aufgeseßt haben, um ihn der Versammlung zur Genehmigung vortragen zu können.

Abgeordneter Hansemann (vom Plaß): Jh glaube, wir kön- nen uns {hon im voraus mit der Fassung des Herrn Referenten einverstanden erklären, damit wir morgen dadurch nicht von ander=- weges wichtigen Geschäften abgehalten zu werden brauchen.

Abgeordneter von -Auerswald: Einem Präcedenz=-Fall solcher Art muß ih mihch entschieden widerseßen. Jch halte es nicht thun= lich, etwas im voraus als genehmigt anzusehen, was wir nicht kennen.

Der Marschall: Jh kann dem Redner hierin nur beipflichten. Wenn eine Regel vorgeschrieben is, muß sie auch erfüllt werden, Wir können das Geschäfts-Reglement niht aufheben. Es is zwar \chade, daß die Abtheilungen dadurch Zeit verlieren, indessen die Mit-

lieder derselben werden doch herkommen und können sich nah ge- \hlossener Sibßung den Abtheilungs-Geschäften widmen, weshalb ich jene früh um 9 Uhr anberaumen will.

Abgeordneter von Vin dcke: Sollte es niht möglih sein, daß der Referent den Beschluß aufseßt, während wir noch hier sind, er wird wahrscheinlich nur wenige Zeilen enthalten.

; (Dies geschieht.)

_ Eine Stimme: Jch erlaube mir die Anfrage, ob es nicht wünschenswerth ist, dix heutige Verhandlung nicht durch die Steno= B veröffentlicht zu sehen, da es unmöglich für die Leser vou Falten sein kann, diese Verhandluug in ihrer Spezialität zu er=

alten.

Der Marschall: Es wird der Antrag gemacht, die heutige

Sitzung geheim zu halten?

ehrere Stimmen: Nein! Nein! (Abgeordn. Camphausen erhält das Wort, um eine Anfrage an den Herrn Kommissarius zu richten.) Landtags=-=Kommissar: J muß bitten, daß die an mich zu ríhtenden Fragen vorher angemeldet werden. Jch kann mich hier auf keine improvisirten Antworten einlassen. Es ist die Anmeldung und vorherige Berathung in den Abtheilungen auch deutlich im Ge- schäfts- Reglement vörges@rieben ; und ich halte mi nit für be- fugt, meine Zustimmung dazu zu geben, daß von dieser Vorschrift abgewihen werde. Jh kenne die Frage nicht und halte es nicht meiner Stellung angemessen, darauf anders als auf dem vorgeschrie- benen Wege einzugehen. i

Abgeordn. Camphausen: Die Frage, die ih stellen wollte, soll auf den Weg führen und mich belehren, ob ih einen Antrag zu stellen habe, oder nicht. Ein Antrag würde sonst große Zeit erfor= dern, während die Sache auf einfache Weise erledigt werden könnte, wenn der Herr Kommissarius hier kurz antworten, odèr si die Ant- wort vorbehalten, oder aber erklären wolle, daß er die Antwort nicht ertheilen werde, ,

Landtags=Kommissarius: Jch erwiedere, daß ih den Herren Deputirten jederzeit zu Gebote stehe, wenn es sich darum

andelt, ihnen Auskunft zu ertheilen, so weit meine Zeit dies erlaubt. ch glaube aber nicht, daß ich Veranlassung habe, hier von der Vor- chrift abzuweihen, daher muß ih mi jedem Antrage widerseßen, der nicht diesen vorschristsmäßigen Weg geht.

Abgeordn. Camphausen: Jch bin damit zufrieden gestellt, daß der Herr Kommissarius erklärt hat, mir in anderer Weise ge- fällig zu sein. Allgemein glaube ih aber, daß man sih seiner Er- o & nicht vollständig wird anschließen können; denn wenngleih in dem Geschäfts - Reglement enthalten is, daß Anträge schriftli ein- S eo sollen, so folgt daraus nicht, daß jedes Wort, jede

rage, jede Erläuterung als ein Antrag betrachtet werden soll, und

es fönnten Fälle eintreten, wo es ihm niht wünschenswerth sein würde, solhe Beschränkung eintreten zu sehen, wo es \sich namentlich nur um eine einfahe Erläuterung handelt , die sich niht im Wege des Antrages vorbringen läßt. :

Der Marschall: Wir können darüber jeßt keine Diskussion anstellen, Da überdies das Konklusum von dem Herrn Referenten abgefaßt is, so ersuche ich die Versammlung, dasselbe zu vernehmen.

_ (Der Beschluß wird vom Referenten ogcaleiti) ä e Stimmeéê (vom Play): Es sind ja keine Motive darin egeben, Der Marschall: Das Ges äfts-Reglement schreibt allerdings vor, daß die Gründe in dem Beschluß mit enthalten sein müssen. Der Secretair wird sie daher noh zuseven.

Eine Stimme (vom Plah): d finde eine Veränderung ‘in der Fassung. Jn dem gedruckten Entwurf is von Petitionen die Rede und jeyt von Bitten und Beschwerden,

Referent: Der Bi Vade i e Antrag lautet freilich auf Bit- ' ten und Beschwerden. Jh habe {on konzedirt, daß sich das zweite von selbst versteht. (Ergänzt den Be luß.)

Der Marshall: Es muß heißen, Anträge von Bitten 4. denn wir können unsere Bitten auch später vorbringen, E

Frühere Stimme (vom Plat): Mein früherer Antrag war nit, wie U der Herr Marschall gestelt atte, die heutige Sißung 8e eim zu halten, sondern nur die Veröffentlichung derselben dur

e Stenoprayhen vermieden zu sehen, weil i es für hinlängli Viet wenn das Protokoll das Nöthige darüber aufnähme, und i gla t ag Seis itglieder mit mir darin Mreetastimmen werden.

U A li dai d O e (liest bas. vervollständ gte Konklusum noch

Sine DSiimme (vom Plaß): Es" {eint nicht ‘angenitessen, în

einem Konklusum auf ein Guta L m aen: v rata

Landtags-Kommissarius; Um in diesem Ausnahmefall

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die Versammlung von 600 Personen niht noch einmal hierher zu bemühen, glaube. ih es. auf ms nehmen zu können, wenn es bei der Fassung verbleibt, und zweifle nit, daß es von Sr. Majestät niht als ein Uebelstand angesehen werden und Mißfallen erregen Fro, pas hier das Gutachten verwiesen und: dasselbe beige= egt wird.

E H Jh muß bemerken, daß dies kein Antrag ist, der an Se. Majestät gerichtet ist, sondern nur ein Geschäftsstück, und ih kann daher annehmen, daß das Konklusum genehmigt ist.

__ Abgeordn. von Auerswald: Jch wollte nur noh bemerken, daß ih den Herrn Kommissar über eine Sache um Aufklärung bitten will, die ich nicht ganz verstanden habe. Wenn ih nit irre, so hat er die Abweisung des Abgeordneten vom Rhein auf §. 26 der Geschäftsordnung gestüßt. (Liest denselben vor.)

Es is ganz unzweifelhaft, daß der Kommissar bei Erläuterung dieses Passus in seinem Rechte is. Es is aber die Frage, ob jede Frage, um E und Erläuterung, die hier an ihn gerichtet werden möchte, unter Anträge, Bitten und Beschwerden zu subsumi= ren ist, Jh gebe zu, daß es für ihn präjudizirlih sein würde, wenn er unter dem Rubrum: einfache Anfragen, alle Arten von Bitten und Beschwerden beantworten müßte. Aber ih glaube, daß es keine auffällige oder bedeutende Forderung is , wenn: wir ihn bitten, in einem jolhen Falle erst zu hören, was man sagen will, und dann einfa zu erklären, daß er diese Auskunft geben könne oder nicht. Wenn dies nicht erlaubt is, so würden die einfachsten zu beschleuni- genden Fragen in endlose Weiterungen verschoben werden.

Landtags - Kommissarius: Jh glaube während der kur= zen Zeit meines Kommissoriums den geehrten Herren meine Bereit- willigkeit, die Verhandlungen abzukürzen und zu erleichtern, hinläng- lih bewiesen zu haben. Jh werde mih auch nit entziehen, ge- wöhnliche Fragen zu beantworten, die an mich gerichtet werden. Wenn aber ein Redner sich besonders das Wort erbittet und auf die Tribüne tritt, so muß ih vorausseben, daß es eine feierliche, bedeu- tungsvolle Frage sein wird, und kann nicht anders, als mich an die Geswhäftsoidnung halten, welhe dergleihen Ueberrashungen aus= ließt. Ob übrigens dem Redner das Wort auf der Tribüne gege= ben werden soll, muß ich dem Herrn Marschall überlassen.

Abgeordn. Mohr (vom Pläbe): Es kommt mir vor, daß es bei dergleichen Fragen nicht darauf ankommen könne, welche Stelle derjenige einnimmt, der sich bewogen fühlt, dem Kommissarius eine Frage oder Bítte vorzutragen. Jh glaube, daß die Rednerbühne nur dazu da i, sich der Versammlung vLerständlih zu machen, und zwar in dem Fall, wenn man glaubt, auf seinem Plaß nicht verstan= den werden zu fönnen. :

Ageordn. von Bardeleben (vom Plaße): Jch glaube auch, daß es nicht deri Reglement angemessen is, wenn von dem Landtags= Kommissarius eine Frage, die ein Mitglied thun will, hier auf diese Weise inhibirt wird. Jch glaube, daß wir im Rechte sind; ob wir vom Plabe oder von der Rednerbühne aus sprechen, is gleichgültig. Im Reglement ist blos von Bitten und Beschwerden und nicht von Erläuterungen die Rede, und ih glaube niht, daß irgend Jemand das Recht hat, einen Abgeordneten mit einer Frage abzuweisen. Hiergegen muß ih mich entschieden erklären.

Abgeordn. Aldenhoven (vom Plaße): Jch bin der Ansicht, daß hier Niemand außer dem Marschall im Rechte war, Herrn Camphausen zu unterbrechen. Denn wenn hier nicht verboten is, eine Frage- an den Kommissarius zu stellen, \o i} es erlaubt, und ich trage darguf an, daß dem Abgeordneten Camphausen, wenn er er= Flärt, nur eine Frage an den Kommissar rihten zu wollen, das Wort gegeben wird.

Abgeordn. Camphausen! Jch kann nur wiederholen, daß ich blos fragen wollte, ob ih einen Antrag machen könne. Jch bin zwar vorläufig mit der mir vom Kommissar gegebenen Erklärung zufrieden gestellt, muß aber dem Prinzip widersprehen, welches derselbe auf- gestellt hat. ;

Der Marschall: Jch halte die Sache für abgemaht. Der Antragsteller hat sich für befriedigt erklärt, aber eine Verwahrung gens und ich kann nicht verlangen, daß die Versammlung des= halb noch länger. hier bleibe, denn es is kein Beschluß mehr zu fas sen, sondern es ann sich uur auf Hin und Herreden beziehen.

Abgeordn. vou Kraszewski: Es kommt aber wohl darauf ant, ob sich die Versammlung dies gefallen lassen müsse oder nicht !

Der Marschall: Jch bitte den Redner, den Antrag zu stellen, daß darüber etwas in das Reglement aufgenommen werde. Hier brevi manu eine Disfussion über diesen Gegenstand zuzulassen , bin ich nicht befugt. J erkläre hiermit die Sißung für geschlossen,

(Ende 25 Uhr.)

Herren : Kurie.

Verhandelt im Rittersaale des Königlihen Schlosses zu Berlin, den 20. April.

___ Dee heutige erste Sizung der Kurie der Fürsten, Grafen und Herren eröffnete der Landtags-Marschall mit folgender Anrede : __ Durhlauchtigste Prinzen, hochgeehrte Herren!

Die ersten Worte, welche ih an Sie zu richten habe, sollen in der angelegentlichen Bitte um ihre allerseitige, mir so wünschens= werthe Unterstüßung bestehen. Jh würde Sie auch um Jhr Ver= trauen bitten, wenn ih niht wüßte, daß Vertrauen nicht erbeten werden kann, sondern erworben und verdient werden muß.

An den ersten Zusammentritt des Vereinigten Landtags knüpft sich die Hoffnung, daß die von Sr, Majestät dem Könige ange= ordnete Theilung in zwei Versammlungen gedeihliche Früchte tra-

en möge. Daß diefe Hoffnung in Erfüllung gehe, liegt in. der Hand beider Versammlungen. Möge deshalb beiden A e gen ein Gedanke fern bleiben, welcher leiht geeignet is, einer von beiden Versammlungen, gleichviel welher, und dann fortwuchernd durch die Kraft des Gegensaßes auch der anderen sih zu bemächti- ge nämlich der falsche Gedanke, daß die Interessen des Beste-

enden ‘in der ersten, die Jnteressen der Bewegung dagegen in der anderen Versammlung ihre natürliche, nothwendige und grundsähß- lihe Vertretung fänden. Jch nenne diesen Gedanken fall , weil - ja Heilsames nur dann zu erwarten ist, wenn beide Zuteressen auf- gehen in der Liebe zum Guten, über welches man ih verständi- en muß, und wenn folglih, das Streben, bei dem Guten zu be- harren und das Streben, das Gute zu ergreifen, in beiden Ver= mmlungen Lise U vertreten is. Möge die erhabenste That, das unvergänglichste Werk Sr. Majestät des Königs, von keiner Seite bird Derartige Auffassungen gestört und getrübt werden, und möge es uns Allen vergönnt sein, zu einer segensreihen Ent- wickèlung dieses Werkes nah Kräften beizutragen. Hierauf bezeihnete der Landtags-Marschall die Mitglieder der

Versammlung, welche ersucht wurden, das Amt der Secretaire zu

übernehmen, ; den Grafen Yoxk von Wartenburg,

: den Domyrobst von Krosigk. Für diese Sipung übernah der Sbitre das Amt.

Se. Königl. Hoheit der Prinz von Préußen erwiederten auf

die Anrede des Landtags - Marschalls

zuste

Die Worte des Fürsten Aaavéags - Barihens entsprechen voll= fommen der Absicht, welhe Se. Majestät der Köuig bei Forma- tion des Landtags în zwei gesonderte Abtheilungen hegten.

Die vier Stände des Vereinigten Landtags haben alle ein und dasselbe Interesse, das Wohl des Königs und des Vaterlandes.

In beiden Kurien können und werden diese Juteressen das ge= meinsame Ziel sein.

Sollten jedoch Anträge kommen, die nicht das Wohl des Königs und des Vaterlandes bezwecken, so wird sich eine Fraction in bei= den Versammlungen bilden, um die Juteressen des Thrones zu wahren, und daß diese in dieser Versammlung ihre Hauptstüße fin= den werden, scheint mir Gewißheit.

_… Auf Ansuchen des Marschalls überreihte der Königliche Kom- missarius die Allerhöchsten Propositionen für die getrennten Stände, uud zwar

1) betreffend das Verfahren bei der Ausschließung bescholtener Personen aus ständischen Versammlungen ;

2) über die Abschäßung bäuerliher Grundstücke und die Beförde= rung gütlicher Auseinanderseßung über den Nachlaß bäuerlicher Grundbesitzer; :

3) zur Feststellung der Kultus=- und Unterrichts-Angelegenheiten, so wie der bürgerlichen Verhältnisse; der Juden,

nebst den zu den Propositionen ad 1 und 2 gehörigen Geseß=Ent-

würfen und Deukschristen, mit dem Bemerken, daß die zu der Pro=

position ad 3 gehörige Denkschrift baldigst nahfolgen werde.

Der Marschall ernannte folgende Abtheilungen :

T. Abtheilung für den Entwurf einer Verordnung, die Aus\chlie= ßung bescholtener Personen aus ständischen Versammlungen,

bestehend aus

1) Graf von Landsberg=Gehmen, als Vorsißender,

2) Fürst Sulkowsfki,

3) Graf zu Dohna=Reichertswalde,

4) Graf zu Solms=Sonnenwalde,

9) Graf von Hardenberg,

6) Fürst von Carolath,

7) Graf zu Stolberg=Peterswaldau,

8) Erbtruchseß von Krosigk,

9) Derr 90 ne] tk e. i IL, Abtheilung für den Geseß - Entwurf, die Abschäßung bäuer-

liher Grundstückte 2c. betreffend, bestehend aus:

1) Graf von Arnim, als Vorsibender,

2) Dom-Kapitular von Brandt,

3) Graf Lynar=Lübbenau,

4) Graf von Redern,

5) Graf von Reichenbach,

6) Graf yon Sandrezki,

7) Graf von Dyhrn,

8) Graf von Vurghaus,

9) Graf von Raczynski,

10) Graf von Asseburg=Meisdorf,

11) Graf von Westphalen,

12) Graf von Kielmannsegge,

413) Graf zu Stolberg=-Stolberg. : i

TIT, Abtheilung für den Geseß-Entwurf, die Verhältnisse der Juden betreffend,

bestehend aus :

1) Fürst Wilhelm von Radziwill, als Vorsitzender,

2) Graf von Jbenplit,

3) Graf zu Solms=Baruth,

4) Prinz von Biron,

9) Graf von Hochberg,

6) Graf von York,

7) Graf zu Stolberg=Roßla,

8) Graf von Ziethen,

9) Prinz von Carolath.

IV. Abtheilung für verschiedene Gegenstände und Anträge, welche entweder in dieser Versammlung gestellt werden oder aus der anderen Versammlung herüberkommen,

bestehend aus:

1) Prinz zu Hohenlohe, als Vorsißender,

2) Graf von Arnim,

3) Graf zu Dohna=Laud,

4) Domprobst von Krosigk,

5) Fürst von Lyhnowski,

6) Graf von Kaiserlingk,

7) Graf Schafgotsch auf Maiwaldau,

8) Graf von Jbenplib,

9) Herr von Kelt\ch,

10) Herr von Quast.

Der Marschall brachte die Art und Weise, wie die Mitglieder ihre Pläße in den künftigen Sißungen einzunehmen haben, zur Be-- rathung, indem er bemerkte, daß Se. Majestät der König anfangs bestimmt hätten, daß die Pläße nah füuf Kategorieen, geordnet aus Rang und Besibßverhältnissen, vertheilt werden sollten ; später sei da- gegen, zum Theil auf die Vorstellung des Marschalls, daß die An= ordnung der Pläße gerade in dieser Versammlung zum Theil und unter Umständen nicht so genau von vornherein bestimmt werden fönne und diese Bestimmung zum Theil Gegenstand der inneren Oekonomie der Versammlung sei, der Versammlung selbst die Ent= scheidung darüber anheimgegeben, ob sie auf diese Weise oder nach dem Loose ihre Sibe einnehmen wolle. :

Da besondere Bemerkungen von keiner Seite gemacht wurden, so ward die Abstimmung in der Art veranlaßt, daß diejenigen, welche sich gegen die Verloosung aus\prechen wollten, ersucht wurden, auf= en.

Da sich Niemand erhob, \so ward als Beschluß der Versamm= lung angenommen,

daß die Verloosung erfolgen folle, welche vor der nächsten Sißzung vorgenommen werden würde.

Der Marschall machte der Versammlung bekannt, daß zur Pro= tokollführung in den Sißungen, das heißt zur Erleichterung der Se- cretaire, denen die lebte Zeststellung der Protokolle obliege, die Re=« gierungs-Allesoren Paalzow und Fuß gewonnen seien.

Hierauf befragte der Marschall die Versammlung,

ob und in welcher Weise dieselbe von den Stenographen Gebrauch

machen wolle, 3 i indem die zu Rer aud Veröffentlihung der Verhandlungen dur die Zeitungen Gegenstand einer sih hieran anschließenden Berathung ein würde.

\ Es erhielt das Wort der Fürst Lychnowski, Derselbe er=

suchte die Versammlung um Nachsicht, wenn er in einiges Detail

EMOCS E wozu er dur die Wichtigkeit des Gegenstandes veranlaßt

werde.

Es lasse si nicht leugnen, daß die Unvollständigkeit der steno-

raphischen Berichte, die beispiellose Langsamteit mit der sie an u fentli t worden, zwei große Uebel seien, die einer nellen Abhülfe edürftenz er sei überzeugt, daß die Stenographen mit Eifer, Fleiß und Sachkeuntniß verfahren seien; er sei überzeugt, daß der Mar- hall mit dem ‘besten Willen eine Abändexung dieses UPebelstandes

wünschez er sei endlich fest überzeugt, daß der Königliche Landtags- Kommissarius, weit entfernt, der Schnelligkeit und Vollständigkeit der stenographirten Berichte Hemmungen in den Weg zu legen, eine Unvollkommenheit und Langsamkeit bedaure, welche im Lande die ängstlichste Spannung hervorrufe, die albernsten und böswilligsten Gerüchte zur Folge haben müsse, in der Mitte der Versammlung aber zu Mißstimmungen Anlaß geben fönne.

Er komme auf die stenographishe Arbeit zurück und müsse be- merken, daß er den Grund der angeregten Mängel weniger in der Arbeit selbst, als vielmehr in einer fehlerhaften Organisation sehe.

Sein Siß in der Versammlung des Vereinigten Landtags habe ihm Gelegenheit gegeben, die Manipulation der Stenographen in der Nähe zu Deobachite Es hätten vier Stenographen vor ihm ge= sessen, so viel er bemerken fönnen, hätten sie alle oder wenigstens mehrere derselben auf einmal geschrieben, Am Ende der Sihung habe jeder ein beinahe vollständiges stenographisches Manuskript vor sich gehabt, das dann verglichen worden.

Es müßten also die von langer und anstrengender Arbeit er- müdeten Stenographen sih noch versammeln, ihre Arbeit vergleichen, sich über die -divergirenden Punkte vereinigen ein gewiß s{chwerer Punkt! dann die Arbeit kopiren eine ebenfalls {were Sache, da nach mehreren Stunden s\tenographishe Zeichen \{chwerer zu dechifsriren seien, als im Augenblick selbst, sogar für den Schreiber.

Es brauche niht entwickelt zu werden, wie viele Mängel eine solche Verfahrungsweise nach sih ziehe. Die leßten Tage hätten es bewiesen. Auch sei ste in den großen Parlamenten, die eine lang- jährige Erfahrung für sich haben, {on längst aufgehoben. Fn &Srankreich, England und Belgien, wo niht nur 5—b6stündige tägliche Kammer = Debatten, sondern auch jeder noch so langwierige Prozeß, sobald er nur irgend von Interesse, stenographirt werde, habe man seit Jahren eine ganz andere und viel einfahere Verfahrungsweise angenommen, welche so glänzende Früchte trage, daß eine 4—5stün- dige Kammer=Debatte, deren Juhalt einen mäßigen Oktav-Band fül- len werde, noch an demselben Abend, spätestens am nächsten Morgen durch die Zeitungen veröffentlicht werde. Dieses beruhige nicht nur die Gemüther, sondern sei au für die Folge der Debatte von größ- ter Wichtigkeit, denn nicht jeder Deputirter tónne die volle Rede ver=- stehen. Aber au, wer die ganze Rede Wort für Wort gefaßt und verstanden habe, sei nicht im Stande, jeden Ausdruck \o zu behalten, daß bei fortgesebter Diskussion am nächsten Tage es nicht nothwen- dig wäre, die Rede bereits wieder durhzulesen.

Es komme indeß hier uicht darauf an, die bisher angewandte Organisation zu kritisiren, sondern vielmehr, eine Verbesserung anzu-= geben. Er bitte daher die Versammlung, ihm zu erlauben, die in &rankreich, England und Belgien angewandte Methode zu erklären.

Um die Debatten einer mehrstündigen Sißung niederzuschreiben,

seien acht, mindestens ses Stenographen gleichzeitig erforderlih. Es sei als ein Erfahrungs\aß anzunehmen, daß der Stenograph seine Noten am besten sofort, nahdem er sie geschrieben, dechissfriren oder fopiren könne; ferner daß man im günstigsten Falle 50 Minuten brauche, -um eine stenographische Note zu kopiren, an der 10 Minu- ten geschrieben worden. Die 6 oder 8 Stenographen würden um einen Tisch geseßt, auf dem eine Uhr befindlich. Nur ein Steno- graph fungire auf einmal; und nähme man die Zahl 6 an, \o chiff}= rire er durch 10 Minuten. Dann müsse er aber sehr geübt sein; sonst sei es besser, 8 zu nehmen, wo dann jeder 75 Minuten chiffrire. Wenn ein Redner beginne, chiffrire der erste Stenograph, nach Verlauf der 10 oder 75 Minuten gäbe er seinem Nachbar ein Zei= hen, der nun fortfahrez habe dieser die vorgeschriebene Zeit ciffrirt, so beginne der dritte u. \. f. Sobald der erste Stenograph aufge= hört, nehme er einen anderen Bogen Papier und kopire leserlich, was er in den 10 oder Minuten stenographirt; und habe hierzu die ganze Zeit, während deren seine Kollegen iffriren, also 50 bis 52 Minuten. Eben so thue der zweite und die übrigen, und nach Verlauf einer Stunde beginne wieder der erste Stenograph zu chif- riren. Habe also ein Redner eine Stunde gesprochen, \o sei sein Vortrag 50 Minuten nach Beendigung desselben vollständig und leser- lih abgeschrieben. Dann übergebe der Chef der Stenographen einem der Huissiers der Kammer, die unter dem Präfidentenstuhle ihren Siß haben, die vollständige Rede, um sie dem Mitgliede zur Durch= sicht und Korrektur zu übergeben, Diese Durchsicht und Korrektur sei ein Recht, das augenblicklih, d. h. noch während der Sizung, ausgeübt werden müsse, und das sih nur guf stglistische und orato= rische Verbesserungen erstrecken dürfe. Auf diese eben \o einfache, als praktische Weise sei eine oder längstens zwei Stunden nach Schluß der Sißung deren ganzer Jnhalt in vollständiger korrigirter Kopie auf dem Büreau des Secretairs der Versammlung, der den= selben nah flühtiger Durchsicht in die Druckerei sende. Sei einem oder dem anderen Redner, der den Fortgang der Debatte mit ungetheilter Aufmerksamkeit verfolge, unmöglich, seine Rede während der Sibung durchzusehen, \o zeige er dies dur Hinterlassung seiner Karte auf dem stenographishen Büreau bei Schluß der Sibung an, und die Druckerei sei dann angewiesen, ihm das Korrektur-Blatt seiner Rede vor dem Abzug in seine Wohnung zu senden, wo er zu einer be- stimmten Stunde anzutreffen sein müsse.

Da hier das offizielle Blatt des Abends und uicht des Mor= gens erscheine, so blieben 28, mindestens 24 oder 20 Stunden frei, also volle Zeit. . /

Es sei von der höchsten Wichtigkeit , daß, wenn in getrennten Kurien berathen werde, und wenn feine Oeffentlichkeit der Sitzungen eran nicht die Mitglieder beider Versammlungen ganze Tage hindurch in Unkenntniß von dem blieben, was doch stets rechtzeitig kennen zu lernen für sie vom höchsten Jnteresse sein müsse, und da- durch eine Mißstimmung im Publikum und in der Versammlung ver= hütet zu sehen.

Der Marschall erkannte an, daß die gehörte Mittheilung von besonderem Juateresse sei und Vieles daraus in Zukunft werde benußt werden fönnen. Er selbst habe von vornherein den Stenographen gerathen, öfter zu wechseln, namentlih ihnen einen viertelstündlichen Wechsel vorgeschlagen. Da er jedoch von ihnen die Antwort erhal= ten, es sei besser und leichter für sie, wenn sie alle während der gan= zen Sihung gleichzeitig thätig seien, so habe er ihnen. das einzu- \hchlagende Verfahren überlassen.

Die Versammlung wurde hierauf nochmals befragt,

Ahtige, sie sich der Hülfe von Stenographen zu bedienen beab-

ige.

Graf von Arnim bemerkte: Es komme darauf an, inwiefern der zu fassende Beschluß ein definitiver sein solle. Jn manchen ällen werde eine ganz vollständige Niederschreibung der gepflogenen Verhandlungen wünschenswerth und nothwendig, in anderen dagegen nicht ; vielmehr werde die wesentlihste Relation des Jnhalts im Pro- tokolle genügen. wg

Es frage sich daher, ob die Entscheidung darüber erfolgen solle, ob Stenographen gar nit oder immer zugezogen werden sollten. Gegen das gar nicht habe er Bedenken, ob in allen Fällen ohne Ausnahme, sei nah seiner Ansicht noch weiterer Erwägung vorzube- halten. Jn vielen Fällen, namentli bei Anträgen vie in beiden Versammlungen besonders berathen würden , sei es unbedingt wün-

, , , , shenswerth, die Motive, welche die andere Sertaneminag ei ihren

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Beschlüssen geleitet, ganz vollständig kennen zu lernen. Die Steno- graphen wären also feinen Falles auszuschließen, müßten vielmehr immer anwesend sein, und es würde nur weiterer Erfahrung an= heimzugeben sein, welher Gebrauch von dem durch sie Niedergeschrie- benen zu machen sei. j | |

Fürst von Lychuowski erklärte die allervollständigste und unbedingteste Veröffentlihung aller Verhandlungen für unum- gänglich nothwendig und von äußerster Wichtigkeit. Es sei bekannt, daß gegen die abgesonderte Stellung des Herrenstandes in verschie- denen Ständen sich eine Art von er wolle niht sagen, Tadel, denn es sei Niemand, der gegen eine Bestimmung Sr, Majestät des Königs einen Tadel aussprechen könne aber Zweifel, Mißstim= mung gegen diese Versammlung ausgedrückt habe. Die Versamm-= lung habe nur einen Gegenstand, wodur sie Sr. Majestät dem Kö= nige ihren Dank füx sein Geschenk aussprechen, wodurch jie sich wahr= haft auf die Höhe stellen könne, wozu sie von Sr. Majestät berufen sei, indem sie sich bewähre und ihre vollständige Tüchtigkeit be= thätige. á

Die Versammlung habe keine Tribüne, keine Zuhörer. - Nach seiner Ansicht wäre es im höchsten Grade wünschenswerth, daß eine der Thüren geöffnet und so den Mitgliedern beider Versammlungen gegenseitig Gelegenheit gegeben würde, zu hospitiren. Es sei hon früher davon die Rede gewesen, und er sei überzeugt, daß, wenn beide Versammlungen darum bäten, es noch nachträglih geschehen würde. Jett bleibe der Versammlung kein anderes Mittel, als die Ver= öffentlichung der Verhandlungen, und er betrachte es als eine Lebens- frage für die Versammlung, daß diese ganz vollständig und ohne Ausnahme erfolge. Wenn hundert Debatten veröffentlicht und eine einzige ausgelassen würde, so werde vielleiht manches Mitglied in der anderen“ Versammlung oder manche Stimme im Publikum in dieser einen Debatte etwas Hostiles finden. Geheimnisse seien an und für sich niht möglich; wenn nah dem Reglement in einzelnen Fällen die Veröffentlihung ausgeschlossen bleiben solle, so seien dabei Fälle gemeint, wo das jeder parlamentarishen Berathung geseßte Maß überschritten worden. Es sei unmbglich, daß jemals in dieser Versammlung dieses Maß überschritten werde, aber es sei nothwen- dig, daß dieselbe würdig ins öffentliche Leben trete.

Des Prinzen von Preußen Königl. Hoheit erklärten sich für die allgemeine Veröffentlihung als die Regel, hoben aber her= vor, daß einerseits Persönlichkeiten von der Veröffentlihung ausge= chlossen bleiben müßten und andererseits, wie in den Ländern, die constitutionelle Verfassungen haben, in geheimer Sißung berathen werde, wenn Dinge zur Sprache kämen, die man nicht veröffentlichen wolle, dergleihen Fälle auh in beiden Kurien des Vereinigten Land= tages eintreten fönnten. Es müsse gestattet sein, solche eintreten zu lassen, indem man sich sons im Nachtheil gegen constitutionelle Ver= sammlungen befinden würde.

Graf von Arnim: Er halte es für durhaus wünschenswerth, daß jede Versammlung von den in der anderen gepflogenen Ver= handlungen unterrichtet werde, und daß das Land vollständigste Kennt= niß davon erhalte. gezogen sei, ob er für eine allgemeine Veröffentlihung gestimmt sei, sei dieser Zweifel zu früh ausgesprochen. Es sei nur die Frage ge=- stellt, ob Stenographen zuzuziehen. Die Frage, inwieweit deren Außzeichnungen zu benußen, sei vorbehalten gewesen; er habe also keine Veranlassung gehabt, sich darüber mit Bestimmtheit zu äußern. Es gebe zwei Wege, Veröffentlihung auf Grund der Protokolle oder auf Grund der stenographischen Berichte; in dubio ziehe er Leßteres vor, Er könne sich aber Fälle denken, wo Debatten und zwar gerade über die allereinfachsten, über die materiellsten Fragen so weitläufig würden, daß es für das Publikum wünschenswerth sei, niht mit der ausführlichen Mittheilung jeder Stunden langen De= batte darüber belästigt zu werden. Hiernah werde auch in den Ländern, wo das repräsentative Element am meisten ausgebildet sei, verfahren.

Graf von Jbhenpliß wünscht zur Befestigung des Vertrauens

Zuziehung von Stenographen bei allen Verhandlungenz er gebe zu, daß zuweilen Verhandlungen vorkämen, deren Veröffentlichung aus- zuschließen seiz meint aber, daß auch niht eine der Veröffentlichung entzogen werden dürfe, weil fie uninteressant sei, indem die Ver- sammlung sonst der Geheimnißkrämerei beschuldigt werden würde. Das Publikum könne ja überschlagen, was es wolle. _ Graf von Arnim: An den Fall, daß der Landtags = Kommis= jarius gegen die Veröffentlihung sein werde, müsse er gestehen, habe er gar niht gedacht; sondern nur daran, ob die Versammlung selbst sie in einem einzelnen Falle ausschließen wolle. Der Vereinigte Landtag habe die ihm nah dem Reglement freigegebene allgemeine Veröffentlichung acceptirt. Die Ausnahmefälle könnten nur die sein, wo ‘die Versammlung , wie man dies in anderen Ländern nenne, in Comités gehe, wo die Berathung gewissermaßen eine provisori= he oder Ausschuß = Berathung zu nennen sei, Diese Frage gehe aber über den Gegenstand der vorliegenden Diskussion hinaus. Min= destens habe er die Zuziehung der Stenographen zu allen Verhand= lungen der Versammlung vindizirt.

_ Fürst Wilhelm von Radziwill erklärte, mán könne voll= ständig zufrieden sein mit dem, was der §. 24 des Reglements be- stimme; dieser löse alle Zweifel auf, “die sich bisher erhoben hätten. Zweifelhaft könne danach nur sein, wann die Veröffentlichung der sstte= nographischen Berichte niht erfolgen solle. Jn dieser Hinsicht sei er mit den früheren Rednern einverstanden ; es erscheine durchaus wünschenswerth, daß die Geschäfts-Ordnung selbs und ihr Gebrauch in beiden Kurien ganz dieselben seien, um das Vertrauen zwischen beiden Kurien und dem Publikum zu befestigen,

Fürst von Lychnowski: Alle Redner seien einer Meinungz es gebe nur zwei Punkte, wo keine unbedingte Veröffentlichung statt= finde; dies seien die in den beiden lebten Säßen des §. 24 der Ge- \châfts = Ordnung vorgesehenen, wenn nämlich der Königl. Kommissg= rius die Veröffentlichung ausgeschlossen wissen wolle, und der zweite, wenn hier absonderliche Geheimnisse verhandelt werden sollten. Sonst sei Alles, ohne Rücksiht auf die Langeweile, die es verursachen möchte, zu veröffentlichen. Die Versammlung befinde \ich in anderer Lage, als ähnliche Versammlungen in anderen Ländern, welche durch die lange Dauer ihres Bestehens volles Vertrauen gewonnen hätten und die Veröffentlihung ausschließen könnten, so oft sie wollten, t Versammlung stehe ein solches Vertrauen noch uicht zur Seite; sie sei noch neu und müsse es erst erwerben; habe sie es einmal er= worben, dann könnten die huis-clos begehrt werden, so oft es erfor= derlih werde.

Der Marschall forderte diejenigen, welche dafür stimmen woll= C daß Stenographen nicht zugezogen würden, auf, sih zu er=

eben.

Da Niemand ausfstand, ergab sich als einstimmiger Beschluß der Versammlung,

daß Stenographen zuzuziehen.

Hierauf ward die vollständige Veröffentlihung der Verhandlun=- gen zur Berathung gestellt.

Graf von York: Fälle, wo die E un wünscht werde, seien wohl denkbar. Bei zur erbe eeigneten Gegenständen werde dies vorher anzuzeigen sein, Es frage sich, ob geheime Sigungen gar niht möglich sein [sollen, oder

Wenn von einem früheren- Redner in Zweifel

nicht ge- tig nicht

ob die Versammlung unter Umständen voraus bestimmen ebeime Sisung, satifinben solle; in cinen Pl M olle, as Verbffentlichung erfolgen. :

Fürst Salm: Eine solche Sißung wäre feine Sizung,, \on- dern eine bloße Besprechung; wirklihe Sißungen müßten veröfent- licht werden.

Graf von Dyhrn: Der §. 24 ver Justruction erledige diese Bedenken. Es sei nicht nöthig, daß eine hung son vorhêr als geheime angekündigt werde. Erst im Laufe der Debatte werde es sich zeigen, ob dies nöthig erscheine, und dann Beschluß darüber gefaßt werden können. Wenn auch jebt die allgemeine Veröffent- lihung beschlossen werde, so könne dies doch nicht Tiber künftig in einem einzelnen Falle die Veröffentlihung nach dem Beschlusse der Versammlung nachher ausschließen zu dürfen. :

Graf von Y ork: Die Ausschließung nachher köune weit eher der Versammlung einen Vorwurf zuziehen, als wenn sie vorher be- {lossen würde.

Graf von Dyhrn: Nachher, das heiße in der Sibung selbst. Auch würde ja Niemand erfahren, ob die Veröffentlihung vor, in oder nah der Sibung ausgeschlossen set. L

Die hierauf vom Marschall zur Abstimmung durch Aufstehen gestellte Frage, ob die Versammlung die vollständige Veröffentlihung ihrer Ver= handlungen eintreten lassen wolle, ward einstimmig bejaht.

Fürst Wilhelm von Radziwill: Die Ausnahmefälle wür= den nur sehr einzeln vorkommen. Man könne mit vollem Vertrauen die Bestimmung darüber in die Hände des Marschalls und des. Kö- niglichen Kommissars legen und im voraus überzeugt sein, daß der Marschall in zweifelhaften Fällen der Versammlung seine Ansicht aus= einanderseßen werde.

Der Marschall machte hierauf bemerklih, daß es nah §. 24 des Reglements lediglich in die Hand der Versammlung gelegt sei, ob sie Ausnahmen von der sonst gestatteten allgemeinen Veröffent- lichung beschließen wolle, und daß fein Grund vorhanden sei, von dieser Bestimmung abzuweichen,

Graf von Arnim: Er sei im Begriff gewesen, dasjenige her- vorzuheben, was \o eben von dem Marschall bemerkt sei. Bei dem vollsten Vertrauen zu den Personen werde man doch nicht von dem Reglement abweichen dürfen, welches die Entscheidung der Versamms lung selbst beilege.

Hiermit erklärte der Marschall die Gegenstände der heutigen Berathung erschöpft. Andere wären zur Zeit noch niht vorauszu= sehen. Er müsse sich daher vorbehalten, die nächste Sißung beson=- ders anzuzeigen.

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Berlín, 23. April. Gestern Vormittag haben sich die Unru- hen des vorhergehenden Tages hierselbst erneuert. Ju verschiedenen Theilen der Stadt sammelten sich Volkshaufen, worunter haupt- sählich Weiber und kaum dem Knabenalter entwahsene Bur- schen wahrgenommen wurden, Diese Haufen zogen vor die Bäcker= läden und nöthigten die Jnhaber derselben durch Geschrei und Un= fug ähnlicher Art, ihnen die vorräthigen Backwaaren preiszugeben. Dergleichen Zusammenrottirungen bildeten \ih so plößlih und erschie- nen unvermuthet an so verschiedenen Orten, daß sie ihren Zweck er= reichten, ehe den von ihnen Bedrohten dererforderliche Schub hätte gewährt werden können, Nachmittags durchzogen zahlreihe Militair = Abthei= lungen die Stadt, und hierdurch wurde fenen Erzessen von selbst ein Ziel geseßt. Diese Patrouillen, welche bis in die Nacht fortdauerten, zerstreuten die zusammenlaufende Menge und verhinderten dadurch weitere Exzesse. So viel wir wissen, bedurfte es nur an zwei Or= ten der militairischen Gewalt, ohne daß jedoch dabei von der schar= fen Waffe seitens der Kavallerie oder Jnfanterie Gebrauch zu machen war. Verwundete sind daher auch niht eingebracht worden.

Im Laufe des heutigen Vormittags sind weitere Unruhen nicht vorgekommen, namentlih niht auf den Marktpläßen, wo der Ver- kehr ungestört statthatte.

Bis jeßt sind 175 Personen aus Veranlassung jener Exzesse verhaftet worden,

X Brandenburg a. d. H. Die hiesige Ritter-Akademie ist seit ihrer folgenreihen Umgestaltung und der gänzlichen Aufhebung aller Standes-Abgeschlossenheit nunmehr in das fünste Semester ein- getreten, bei dessen Beginn, ungeachtet vorsichtiger Fernhaltung irgend bedenklicher Elemente, ihre wahsende Schülerzahl sich auf 66 {tellt, worunter 29 bürgerliche. Diese werden in 5 Klassen unterrichtet, Jn dem Alumnat der Anstalt wohnen jeßt 42 Zöglinge.

X Frankfurt a. d. O., 20. April. Auf die Wintersaaten hat die Witterung einen nachtheiligen Einfluß nicht ausgeübt; die- selben erheben sich kräftig und berechtigen zu den besten He auf eine ergiebige Aerndte. Die den Winter über in Gruben und Miethen aufbewahrt gewesenen Kartoffeln haben \sich mit geringen Ausnahmen völlig gesund erhalten. An guten Saattartoffeln man=- gelt es daher nicht, und in Beschaffung derselben wird denjenigen är= meren Einwohnern, welhe auf eigenen oder gemietheten Grundstüen ihren Bedarf an Kartoffeln selbst zu bauen pflegen, aber keine Vor=- räthe mehr besißen und bei den theuren Preisen dieser Früchte außer Stande sind, die Kosten für die Aussaat aus eigenen Mitteln zu be- streiten, von den Ortê-Behörden, so wie von Vereinen und Privaten, hülfreiche Hand geleistet und auf diese Weise bewirkt, daß möglichst viel Kartoffeln ausgesäet werden. Mit der Bestellung der Îe r und Gärten zu den Sommergewächsen wird bei der günstigen Wit- terung überall thätig vorgegangen, und hin und wieder sind bereits Frühfartoffeln in die Erde gebracht worden.

__X Arnsberg, 15. April, Die Wintersaaten gewähren eineit hoffnungsvollen Anblick, und nur ausnahmsweise haben dieselben vou der Kälte gelitten.

Deutsche Bundesfaaten.

Königreich Vayern. Der Magistrat von München hat die Akorbiina getroffen, daß vom 18. April an E Ta A wel=- cher sih beim städtischen Bauamt meldet, E r. des Ta- ges verdienen kann, und daß an arme Schulkinder, so wie an sonst unbemittelte Personen, täglich # Pfund S so wie Suppenkarten vertheilt werden sollen. Auch ín den an E gränzenden Ge- meinden Au, Haidhausen und Giesingen werden hnliche rod- Ver= theilungen stattfinden, wozu auf Befehl Sr. Majestät des Köni aus den Magazinen des Staats 600 Scheffel Korn zu 16 Fl., also um beinahe die Hälfte des jeßigen Schrannen - Preises , verab werden. Eine Königliche- Verordnung hebt ferner die Lager -Geb|

ren für sämmtliche Hallen auf.

thum Sachsen-Koburg-Gotha. Die hiesige T Eaiea verkündet unterm 9, April den gänzlihen Erlaß