1847 / 118 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Handels - und Börsen-Üachrichten.

21 Amsterdam, 24. April.

Woche wenig vor, welches besondere Meldung verdientez der Umsay ging im Ganzen nur träge, doch hielten sich die Course mehrerer Staatspapiere Von den holländischen wurden Integrale gen stark ausgeboten, wodurch deren Preis etwas matter gg und auf

X % stehen blieb. Brasilianische Obligationen gingen von 87% bis ; 87% %

Allgemeiner

gut auf dem vorigen Stand.

Bekanntmachungen.

[377] Stedckbries ; j Die nachstehend näher signalisirte unverehelichte Ka- roline Friederike Christiane Fraustadt und deren unche- liche Tochter , Henriette Ascanie Stüler, sind der Ver- übung eines bedeutenden Gelddiebstahls dringend ver- dächtig und haben sih ihrer Verhaftung durch die Flucht entzogen, nahdem sich die 2c. Fraustadt eine Legitima- tionsfarte zur Reise nach Dresden zu verschaffen ge- wußt hat. Wahrscheinlih haben sich Beide von hier über Potsdam und Magdeburg nach Hamburg begeben.

Alle Civil - und Militair - Behörden des Jn- und Auslandes werden daher dienstergebenst ersucht, auf die 2c. Fraustadt und die 2c, Stüler vigiliren, sie im Be- tretungsfalle arretiren und an die hiesige Gefängniß- Expedition mit den bei ihnen sih vorfindenden Cffekten und Geldern abliefern zu lassen.

Es wird die ungesäumte Erstattung aller entstehenden Kosten und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert,

Berlin, den 9. Oktober 1846.

Der Untersuchungsrichter des Königl. Kriminalgerichts hiesiger Residenz. A

Signalement der 2c. Fraustadt,

Name: Caroline Friedrike Christiane Fraustadt, Ge- burtsort: Azendorf bei Magdeburg, Alter: 47 Jahre, Religion: evangelisch, Größe: 5 Fuß 2— 3 Zoll, Sta- tur: hager, Haar: \{warz, gescheitelt, Stirn : frei, Au- genbrauen : s{hwarz, Nasez lang, Kinn: spih, Mund: gewöhnlich, Zähne: unvollständig, Gesichtsfarbe: blaß,gelb, Gesichtsbildung: länglich, mager, Sprache : deutsch, im magdeburgischen Dialekt,

Besondere Kennzeichen: Bedeutender Kropf. Kleidung: Brauner Thibet-Neberrock, braun karirter Mantel,

Signalement der 2c. Stüler:

Name: Henriette Ascanie Stüler, Geburtsort; Düben bei Halle, Alter: 17 Jahr, Religions evangelisch, Größe: 5 Fuß 3 Zoll, Staturz+ schlank, Haar: s{chwarz- braun, Stirn+ gewölbt, Augen; braun, Augenbrauen: \chwarzbraun, Nase und Mund: gewöhnlich, Zähne: M D Gesichtsfarbe ; blaß, Gesichisbildung: läng-

ich,

Sprache; deutsch im märkischen Dialekt. Kle4dungz

Halbseidener gestreifter Ueberrock.

Der vorstehende Steckbrief wird, da die darin ge- nannten Personen bis jeyt nicht ergriffen sind, hierdurch erneuert.

Berlin, den 21. April 1847.

Der Untersuchungsrichter des Königl, Kriminalgerichts Kriminal - Gerichtsrath Gropius,

[77] Nothwendiger Verkauf. Königl. Ober-Landesgericht zu Coeslin.

Das Allodial-Rittergut Zülkenhagen im Neustettiner Kreise, landschaftlih abgeschägt auf 22,152 Thlr, 19 Sgr. 8 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein in un- screm dritten Büreau einzusehenden Taxe, soll

am 141. August d. J., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden,

[379] Avertissement.

Ueber den Nachlaß des am 5, Januar 1847 zu Frank- furt a, O. verstorbenen Kaufmanns und Lieztenants a. D. Carl Knell ist auf den Antrag seiner Erben der erbschaftliche Liguidations-Prozeß eröffnet und ein Ter-

min zur Anmeldung und Nachweisung der Ansprüche

der Gläubiger auf

den sechsund zwanzigsten August c., Vormit- tags 11 Uhr,

vor dem Referendarius Rehfeld als Deputirten ange-

seyt worden.

Es werden daher alle unbekannten Gläubiger hier- durch vorgeladen, ihre Forderungen spätestens in dem obi- 2 Termine auf dem Königl. Ober-Landesgericht hier-

elbst, entweder in Person oder durch einen mit Voll- macht und Juformation versehenen hiesigen Justiz- Kommissarius , anzuzeigen und die Beweismittel beizu- e dag Î

ei unterlassener Anmeldung ihrer Ansprüche im Termíne aber haben sie zu sewärtigen, uit K aller ihrer Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren For- derungen nur an dasjenige, was nah Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übri bleiben möchte, verwiesen werden. 3

R Een a. O., den 3. April 1847,

Erster Senat des Königl, preuß. Ober - Landesgerichts,

[432 b] A u szu £&

Unter Hinweisung auf die den Stralsundischen Zei- tungen in extenso inserirten Proklamen vom heutigen Tage werden alle diejenigen, welche an das dem Guts- besißer von Peny bisher eigenthümlich gehörende, gegen- wärtig verkaufte, im Grimmer Kreise belegene Gut Can- delin nebst Inventarium, Saaten und Aerarbeiten rechtsbegründete Forderungen und Ansprüche machen zu fönnen vermeinen, zu deren Anmeldung und Beglaubi- gung in einem der folgenden Termine :

am 11. und 31. Mai, 14. Juni d. Y 6, Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, bei Ver- meidung der am 28. Juni cr. zu erkennenden Präklu- sion, hiermit Ie ordert.

Datum Greifswald, 15. April 1847.

Königl. Pre Hofgericht von Pommern und Rügen. (L. S. v. Klot,

[T06n] Neue Berliner Hagel-Asse- kuranz-Gesellschaft.

Die unterzeichnete Direction . beehrt sich beim Be- ginn der Versichernngs-Periode das lánid wirthschaft- liche Publikum darauf aufmerksam zu machen, dass

576

fommen.

| zurüdz dagegen sind peruanische von 23; auf 244 % gestiegen. Spani- zwischen 18/7 und 184 2% und blieben L | zulegt 185 %. Portugiesische sind von 38% auf 375 % gefallen. Jm Geld- Am hiesigen Fondsmarkte fiel diese Zins-Cours trat keine Veränderung ein, und fann man zu 35 a 3% an-

se Ardoin-Obligationen schwankten

Die Getraidepreise sind diese Woche neuerdings merklich gestiegen und bleiben die Vorräthe von Weizen und Roggen außer wurde zur Versendung gekauft: unverzollter zu 520. 540 Fl., 131pfd. stralsunder dito 540 Fl, 125pfd. odessaer Weizen

127pfd. neuer

st gering. Gestern 28 .4131pfd. märkischer Weizen

sie gegen feste Prämie, wobei durchans keine Nachzahlung stattfinden kann, die Versicherung der Feldfrüchte gegen HWagelschaden übernimmt und den Verlust durch Hagelschlag, der den bei ihr Versicherten trisft, gleich nach er- folgter Feststellung baar vergütet.

Wor Sicherungsfonds, mit welchem die Gesell- «chast iu diesem Jahre für ihre Verbindlichkeiten haftet, besteht aus dem vollständigen Stamm-Kapital von 500,000 Thilr., wozu noch die einzunelmenden Prämien kommen.

Die erforlerlichen Antrags-Formulare, s0 wie Ver- fassungs-Urkunden sind in dem Haupt-Büreau, am Kupfergraben No. 7, s0 wie bei den betreffen- den Agenten, welche in den Provinzial-Blättern be- kannt gemacht worden, zu haben.

Berlin, den 26. April 1847.

Direction der Nenen Berliner Hagel-Assekuranz-

Gesellschaft.

Magdeburg-Wittenbergesche [332b] Eisenbahn.

Nachdem wir, in Folge

der in die Allerhöchste

Konzessions- und Bestä-

tigungs-Urkunde für die

Magdeburg-Wittenbergi-

he Eisenbahn - Gesell-

chaft vom 31. Januar

d, J,

Vorschrift, dem Herrn

y : Finanz - Minister die Nothwendigkeit der Einziehung der dritten zehnprozenti- gen Rate des Actien-Kapitals nachgewiesen haben und von dem Herrn Minister mittelst Reskripts vom 3ten d. Mis. die Ausschreibung derselben zum 15ten bis Z1strn k. M, genehmigt worden ift, 0E wir die Herren Actionaire unserer Gesellschaft hierdurch auf, in

Gemäßheit des §. 12. des Statuts die dritte Rate tes Actien- Kapitals VON Zehn Pro- zent auf jede Actie in den Tagen

vom 15. bis 31. Mai d. I.

entweder bei unserer hiesigen Hauptkasse (Schisserstraße Nr. 1/2) oder bei Herru S. H Ma N FA E theenstraße Nr. 1) während der Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr einzuzahlen. i Jeder Einzahler hat mit den betreffenden Quittungs- bogen zwei nah den laufenden Nummern geordnete, gleichlautende und mit seiner Namensunterschrift ver- sehene Verzeichnisse zu denen die Formulare an deu obengenannten Orten in Empfang genommen werden fönnen einzureichen, Das eine dieser Verzeichnisse muß auf einem ganzen Bogen geschrieben sein und ver- bleibt bei den eingelieferten Quitrungsbogen ; auf dem anderen wird die Einlieferung der Quittungsbogen be- scheinigt, und es können aht Tage später die Quit- tungsbogen gegen Rückgabe des darüber ertheilten Ein- lieferungsscheins, dessen Ueberbringer als zur Empfang- nahme ermächtigt erachtet wird, da wieder abgeholt werden, wo die Zahlung geleistet ist. Actionaire, welche binnen der festgeseßten Frist die Zahlung der ausgeschriebenen Nate nicht leisten, haben nah §. 14, des Statuts eine Conventionalstrafe von zehn Prozent dieser Nate zum Vortheil der Gesellschaft verwirkt, Erfolgt innerhalb sechs Wochen, nach einer erneuerten Aufforderung, die Zahlung der Een Nate und der Conventionalstrafe nicht, so sind wir be- rechtigt, die bereits geleisteten Zahlungen als verfallen, so wie das durch die früheren Einzahlungen und durch die .ursprünglihe Zeichnung dem Actionaire gegebene Anrecht auf den Empfang von Actien für erloschen zu erklären, nichtsdestoweniger aber von dem ursprünglichen Actienzeichner die auszebliebene Rate nebst Verzugs- zinsen und die Conventionalstrafe gerichtlich einzuziehen. Magdeburg, am 10. April 1817.

Direktorium der Magdeburg - Wittenbergeschen Eisen- bahn - Gesellschaft. Fran cke, Vorsigender.

[378] Erkenntniß, As A Vom Königlich Bayerischen Landgerichte Rothenburg a. Tauber

wird in der Absenten-Kuratel des Johann Schmieg von Ohrenbach auf erstatteten Vortrag nach follegialer Be- rathung beschlossen: a) Johann Schmieg von Ohrenbach, geboren am 16. Februar 1775, sei für todt zu erklären, b) dessen Vermögen an die hier gerichtsbekannten näch- sten Anverwandten ohne Caution hinauszugeben, c) ai seien aus dem Vermögen der Kuratel zu estreiten. Rothenburg, den 24. April 1847.- (L. S.) Königliches Landgericht,

Seelándische Eisen- 19701 bahn.

Die ordentliche jährlich ir A he General-Versammlung wird v Ae Ot am Montag den i Mai S Ii, richts V Vlinzens Bag Net E Me, 210, “ab alien Ven , Friedriksholms Kanal Nr.

ine Woche vor der General-Versammlu i dem Haupt - Büreau der Gesellshap auf Set dem Bahnhofe gegenüber, ein Verzeihniß derjenigen Sachen, welche vorkommen werden nalet mit den dazu gehörigen Dokumenten, hingele t werden, \o wie Us die is P vel bei den Wahlen gedruckten ctionair-Listen auf dem genannten B werden können. y Tone MIGEN Kopenhagen, den 22. are 1847.

. Der Ausschuß u Ct Eisenbahn»

aufgenommenen

Anzeiger.

[380] Bekanntmachung.

Die hiesige Bade- und Molken - Anstalt wird in die- sem Jahre am 1, Juni eröffnet und mit dem 1, Sep- tember geschlossen werden.

Anfragen in ärztlicher Beziehung sind au die Herren Aerzte, Bade - Arzt Hofrath Schönian hierselbst| und Dr. Evl in Hannover, welcher während der Curzeit be- huf Ausübung der ärztlichen und wundärztlichen Praxis hier anwesend sein wird, zu richten.

Logis-Bestellungen werden von dem Rent- und Brun- nenmeister Francke, so wie dem Gastgeber Bergmann in Bad Rehburg, vom Letzteren auch außerhalb seines Lo- girhauses, und vom 1. Juni von dem Unterschriebenen gern besorgt werden.

Bad Rehburg, den 10. April 1847.

Königliches Bade-Kommissariat des Bades Rehburg. Bentifs ch.

Die [376] Kaltwasser-Heilanstalt zu Jlmenau wird mit dem 4. Mai wieder eröffnet. Anmeldungen erbittet sich das Comité des Bade-Ver eins. Ilmenau, 25. April 1847.

Citerarische Anzeigen.

I_Fck” Ein höchst interessantes Schriftchen "über den [383 b] Vereinigten Landtag, In unserem Verlage erschien so eben: Ueber vas P 4 O

Verfassungs - Patent

vom 3. Februar 1847 von Dr. Friedrich Saß. Gr. 8. Geheftet, 4 Sgr. Baron von Blomberg?*s Verlagshandlung, Schkeudiy (bei Leipzig).

Jn allen Buchhandlungen vorräthig, in Berlin außer in den anderen Handlungen namentlich bei Jonas, Dunder, Dümmler, Gropius, Litér, Jnsti- tut, Schroeder, Mittler, Springer, Stuhr und bei

D »»C c Klemann & Lassar, Brüder sr, I, unweit des Schloßplayes. JIn-lehtgenannter Handlung sind auch alle übrigen Schristen über den Landtag, wies; Biedermann, Aufgabez Frühlingsgrußz

IRelker, Grund-

gese; Vier Fragenz Der Herren stand 2c, 1, sets vorräthig.

Blasbreutnerz

[375] Für ho, Bei Flammer und Hosmann zu Pforzheim ist 50 eben erschienen und in allen Buchhandlungen

Deutschlands und der angränzenden Länder zu ha-

ben, in Beilin bei [5 S. Mittler ( Stech-

bahn 3), Posen und Bromberg:

E J A a I N f a D 4 BIBLISCHE DOGMATIK von I O Lutz der Theologie Doctor u. ordentl. Prosessor zu Bern. Nach dessen Tode heransgeg. von Dr. R. Rüetschi. Mit cinem Vorworte von Prof. Dr, Schnecken- burger.

Gross Oktav. Geheftet. Preis 3 ‘Thlr,

Aus dem Voi worte des Herausgebers heben wir Folgendes hervor: „Dieses Werk ist zunächst sür die Schüler und Freunde des Verewigten bestimmt und mag ihnen dienen als eine Erinnerung an die schönen und erhebenden Stnnden, in welchen die unvergleichliche, fast unwiderstehliche Beredsamkeit des geliebten Lehrers ste begeistert, sie mit exegetischer Meisterschaft und relig. Tiefsinn in das ganze System biblischer Religion eingelührt, ihnen die rechie Einheit des altcn und neuen Bun- dés klar gemacht und sie eigentlich erbant hatte auf den Einen Grund, der da gelegt ist; Jesus Christus. Jedoch darf man nach dem Urtheile Sachver- ständiger wohl hoffen, dass auch im grösseren theologischen Kreise diese biblische Dogmatik, das Produkt jahrelanger, gründlicher Studien eines dev gediegensten und originellsten Theo- logen unserer Zeit, der nur leider sich nicht durch Schriften bekannt gemacht hatte, cine günstige Ausnahme finden und vielleicht einen nicht unbe- deutenden Beitrag zur glücklichen Lösung der theologischen Fragen der Gegenwart geben möchte gerade durch die 80 originelle und tiessinnige Art, wie sie die biblische Religion auffasst.“

1431) Güter-Verkausf. Ein Rittergut, Areal 4300 Morgen, durchives Wei- en-Acker, Brennerei , 44 Pferde, 100 Stück Kühe und sen, 122000 Schafe, Park und Garten, 10 teilen von Berlin, Preis 220,000, Anzahlung 70- und

400,000 Thlr,z ein Rittergut in Pommern, 5000 Mor-

000 Morgen Buchen und Kiefern, gut bestandene Forst, 4200 Schafe, 80 Stück Rinder, 20 ferde, Preis 90,000 Thlr., 36 Meilen von Berlin, Anzahlung 30,000 Thlr. z ein Rittergut 2 Meilen von Danzig, 3600 Morgen, guter Weizen- und Gersten - Aer, 2000 Schafe, £400 Stück Kühe und Ochsen, 24 Pferde,

1 , gen Fläche, durchweg Gersten - Aer, efans Wiesen,

und Garten, g Absay, Preis 4 hlr.,

nzahlung 40,000 Thlr,z ein - Rittergut 3 Mei-

495 Fl, 125 , 426pfd. alter bunter poln. 500 . 513 Fl,, 128pfd, neuer dito 525 Fl., ferner unverzollter 125 - 126pfd. amerik. R

holsteinischer dito 425 Fl., 122pfd. dito medcklenb. 410 Fl, 122pfd. alter dänischer dito 400 Fl, 119, 120pfd. odessaer dito 391,395 Fl,, 114pfd. \höne neue dänische Gerste 335 Fl,

oggen 418 Fl,,

len von Kolberg, an Areal 3006 Morgen, durhweg Gerstenland erster und zweiter Klasse, 700 Morgen Forst, sehr schöne Wiesen, 2000 Schafe, 80 Rinder, 20 Pferde, \höne Gebäude, Preis 100,000 Thlr., Anzahlung 30- bis 40,000 Thlr.

Eine Standesherrschaft in Pommern, 40 Meilen von Berlin, 40,000 Morgen Areal, 28,000 Mokgen Forst, \{lagbares Holz, incl. 6 Vorwerke, Preis 300,1 00 Thlr, Anzahlung 100,000 Thlr.; ein Rittergut, 14 Meilen von Berlin, Areal 6000 Morgen, davon 2609 Morgen gut bestandenes Holz, der Werth de}. 100,000 Thlr. z ein fürstlihes Wohnhaus mit Park und Garten, 2000 Schafe, 40—50 Stück Kühe und Ochsen, 20 Stück

„Pferde, Preis 140,000 Thlr., Anzahlung 50 60,000,

Ein Rittergut, 10 Meilen von Berlin , Areal 1500 Morgen, wovou 1200 Morgen Weizenboden 1ster Klasse, 1500 Schafe, 24 Kühe, 22 Pferde, Preis 80,000 Thlr., 30,000 Thlr. Anzahlung. R

Ein Rittergut mit Vorwerk, nahe an zwei Chausseen und der Eisenbahn, 12 Meilen von Berlin, fürstliches Wohnhaus mit Park, Garten und Gewächshäuser, Areal 3500 Morgen, 800 Morgen gut bestandene Forst , ur 30,000 Thlr. \hlagbares Holz, 1400 Schafe und Läm- mer, 40 Stück Kühe und Ochsen, 18 Pferde, Preis 95,000 Thlr., Anzahlung 30,000 Thlr. : E

Ein Rittergut, 3200 Morgen, dicht am \hifffbaren Flusse und der Chaussee, gute Brennerei, 141000 Morgen Forst, wovon 20,000 Thlr. schlagbares Holz, 10 Meilen vou Berlin, gute Gebäude mit Park und Garten, 60 Kühe und Ochsen, 18 Pferde, Preis 80,000 Thlr., An- zahlung 35—40,000 Thlr. 8 :

Ein Rittergut 15 Meilen von Berlin, Brennerei, Mühle und Ziegelei, Areal 3500 Morgen, wovon 700 Morgen gut bestellter Forst, der Acker Gerste, Hafer und Roggen, Preis 70,000 Thlr., Anzahlung 20,000 Thlr.

Éin Nittergut, Areal 700 Morgen durchweg Weizen- und Gerstenboden, schöne Gebäude, dicht an der Cijen- bahn und 2 Chausseen, 12 Meilen von Berlin, 5—600 Schafe, 24 Kühe und Ochsen, 8 Pferde, Preis 36,000 Thlr, Anzahlung 12—16,0009 Thlr. Í

‘Die Güter sind von mir selbst in Augenschein genom- men, und is bekannt, daß ih Acker sowohl, wie For sten zu beurtheilen verstehe ; durch meine vieljährige praktische Erfahrung, den Herren Kausern keine unnüße Neise zu verursachen, bitte ih, mit vollem Vertrauen sich an mich zu wenden. Näheres be: C. L. Abel in Zehdeuickz einige Tage logire ich noch im grünen Baum în der Klosterstraße zu Berlin,

[420 b] : T Ritterguts „Verpachtung “F Ein in höchst fruchtbarer und romantischer Gegend gelegenes Rittergut, mit durchgängig schönem Naps- und Weizenboden, bedeutender veredelter Schäferei und sonstigem Viehstand, so wie einem brillanten Wirth- \chafts-Junventar, steht zu Johannis a. c. zu verpachten und kaun mit einem Kapital von zwischen 20,000 und 30,000 Thlr, übernommen werden. Gefällige Offerten erbittet sich franco das Comtoir von l ; Clemens Warnedcke in Braunschweig,

[4186] J G utskauf-Gesuch, &#

Jch suche ein Gut im Preise von 60,000 bis 130,000 Thlr. zu kaufen und kann jede dieser Summen auf Ver- langen sofort ganz bezahlt werden. Gefällige Verkaufs- Offerten erbitte ich mir unter C. v. À. poste restante Braunsch weig franco.

[429 b] j

Heute Donnerstag den 29sten findet nnser ÎBtes und letztes Abonnements-Konzert im Saale der Sing- Akademie bestimmit statt. Das vollständige Programm enthalten die vorgestrigen Zeitungen. Anfang 7 Uhr.

Die Gebrüder Ganz. Thi K üllak.

(430b] Nu erte X Hy els 6 Mein früher angekündigtes Konzert im Saale des Königl. Schauspielhauses, unter gesälli-

ger Mitwirkung der Mad. Viardot-Gar- cia, ar KOnigl. Kapelle, une Lime das Königl. Kapellmeisters Herrn W. Taubert, «r Sonnabend d. ¿ Mai. Abends 7 Uhr, stattfinden. Bil-

lets zu numerirten Sitzplätzen à 1 Thlr. sind in der Musikhandlung der Herren Boteu. Bock, JSögér-

str. 42, zu haben. ; Hub. Ries,

Königl, Konzertmeister.

Vorläufige Anzeige.

[431 b] L Das Zie Konzert der Geschwister Amalie

E . -, - 2 4 Wilhelmine Neruda findet am 2. Mai, Abends 714 Uhr, im Saale der Sing-Akademie statt, und sind Billets zu n umerirten Sitzplätzen à 4 Thle, in der Musikhand- lung der Herren Ed. Bote u. G. Bock, Jägerstr. No. 42, zu haben.

Allgemeine tif è É Alle Post Anfiallen des Jn

Preußische Zeitung.

Das Abonnement beträgt: 2 Rfhlr. für 4 Iahr. 4 Rihlr.“ - 5 Iahr. 8 Kthlr. - 1 Iahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Sei einzelnen Üummern wird der Bogen mit 24 Sgr. berechnet.

die Expedition der Zeitung: Vak, : Behren-Straße Ür. 57. Insertisons-Gebühr für d Kaum seiner Seile dea Ar

. auf. dieses Slatt n ir wen Anzeigers 2 Sgr.

1847.

118.

Berlin, Donnerstag den 29e" A pr il

Pr ete a n p e ———————————

In halt.

Rmtlicher Theil,

Laudtags- Angelegenheiten. Denkschrift zu dem Geseh - Entwurfe, betreffend die Ausschließung bescholtener Personen von ständischen Ver- sammlungen. (Schluß.)

Fuland, Berlin. Genehmigungs-Urkunde, Allerhöchste Kabinets- Ordre. Rückblick auf die Adreß-Debatten des Vereinigten Landtags. Das Journal des Débats und der Vereinigte Landtag. Pro- vi Ï z SEHT en, Verwaltungs-Ergebnisse der Straf-Anstalt zu Halle im Jahre 1846.

Deutsche Bundesstaaten, Königreih Bayern. Unterstüßung der Nothleidenden. Königreich Sachsen. Bekanntmachung wegen Verbreitung aufrührerischer Druckschriften, Markt- Unruhen iu Dres- den. Herzogthum Nassau. Landtag, Herzogthum Sach- \en-Koburg-Gotha. Verordnung zur Verhinderung der Zersplitte- rung des Grundbesißes. Fürstenthum Schwarzburg-Son- dersh ausen, Neue Organisation der Justiz- und Verwaltungs - Be- hörden. :

Oesterreichische Monarchie. Wien, Ernennung des Grafen Sta- dion zum Gouverneur von Galizien.

Frankreich. P ari s. Gesammt- Einfuhr des ersten Quartals. Ge- » iraide-Cinfuhr. Pairs-Kammer. Der Gesez-Entwurf über die Be- wässerungen, Preußens ständische Verfassung. Die Spaltung in der konservativen Partei. Beförderung des Obeïst Arnaud. Waa- ren - Bestellungen aus den Vereinigten Staaten. Rübenzucker - Fabri- cation. Auswanderung nah Algerien. Vermischtes, Schreiben aus Paris. (Gesez-Entwürfe über die Vicinalwege und über das Ge- fängnißwesen.)

Großbritanien und Irland. London, Parlaments - Verhandlun- gen: Verwerfung des Amendements in der Erziehungsfragez Annahme der betreffenden Regierungsvorschläge. Vermischtes, Schreiben gus London. (Der Erziehungsplan der Regierungz Instructionen für den Ge- sandten in Portugal z die musikalische Saison in London.)

Atalien. Rom, Wahl eines Nuntius für Konstantinopel. Ver- mischtes,

Spanien, Madrid. Vermischtes, Schreiben aus Paris, (Nach- richten aus Catalonien.) f h

Wissenschaftliche und Kunst-Na richten, Zweites Konzert von S. Thalberg.

Beilage.

Amtlicher Theil. Se, Màajestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Vice - Wachtmeister Franke des 2ten ragoner-Regiments und dem evangelischen Schullehrer und Organisten Matthäus zu E im Kreise Nimptsch, das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver- eihen. !

4) Die vierte Kategorie endlich umfaßt solchè Personen , denen ihre Standesgenossen das Anerkenntniß unverleßter Ehrenhaftigfeit versagen. Die Befugniß, aus diesem Grunde einzelne Mitglieder von der Theilnahme an ständischen Versammlungen auszuschließen, hat bisher gesehlich nur den Standesgenossen in Betreff der Kreis- Versammlungen in Schlesien ünd den beiden westlihen Provinzen zugestandenz eine weitere Ausdehnung dieser Befugniß auf alle ständischen Verfammlungen rechtfertigt sich aber zunächst dadurch, daß die mehrsten Mitglieder nux vérmöge Wahl ihrer Standes=- genossen zu den Versammlungen Zutritt haben, und es denen, welche die Vollmacht ertheilt haben, frei stehen muß, dieselbe wieder zurücszunehmen, wenn die Voraussezungen , auf deren Grund sie ertheilt ist, nicht mehr zutressen. i Laue N

Wenn man zugestehen muß (und dies wird niht in Abrede zu stellen sein), daß es überhaupt Fälle giebt, in denen Jemandes Ruf für bescholten zu erachten ist, ohne daß dies durch gerichtliches Ur= theil ausgesprochen is, #o muß, wenn män nicht darauf verzichten will, der Vorschrift des Geseßes ein Genüge zu thun, daß beschol=- tene Personen ausgeschlossen sein sollen, ein Mittel gefunden werden, diese durch Richterspruch- nicht festzustellende Bes oltenheit in anderer Weise zu fonstatiren. Aber geráde, weil diese escholtenheit in-dem Urtheil der Standesgenossen (welche nah dem Ständegejeß in den mehrsten Fällen zugleich die Wähler sind) beruht, erschien es noth= wendig und allein zulässig, auf diese zurüzugehen. ;

Aa No. II. Die unter 1. 1, und 2, erwähnten Kategorieen sind objektiv erkennbar. Es handelt sih einfah um Beantwortung der Frage: ist daß Erkenntuiß, welches eine entehrende Sirafe fest= seßt, rechtsfräftig, is die Entziehung des Bürgerrechts (Gemeinde= rechts) formell gültig ausgesprochen? Jm Wege einer den Gerichts= und Gemeinde - Behörden zu ertheilenden Justruction wird dafür Sorge zu tragen sein, daß diese Thatsachen gehörig zur Kenntniß der Vorsißenden ständischer Versammlungen gelangen.

Wenn hier im Entwurfe zuerst -der Ausdruck Vorsißender ge= braucht worden ist, o muß erwähnt - werden, daß derselbe als

e Landtags - Angelegenheiten, eine allgemeine Bezeichnung absichtlich gewählt worden igt. Dem Denunks\chr ift Kreistage igt der Landrath oder in dessen - Behinderung der zu bem erste Kreis =- Deputirte nar em iat Versie O D den Geseß-Entwurfe, bet die Aus i ch ol- | Ständen gewählte, von Sr. ajestät bestätigt Dor ißende, dem Pro- 48 Pers vas Aa ändi ‘richt Betde S l vinzial-Landtage der Allerhöchst ernannte Landtags-Marschall. Ge- (Schluß) meinsam i} allen Dreien die Pflicht , auf Erfüllung des Gesehes in

Schluß.

n der Versammlung zu halten. /

Was nun den wesentlichen Jnhälk des Entwurfs betrifft, so siud Die Ausschließung erfolgt hier mit dem Cintreten des Grundes in demselben folgende Prinzipien frstee5alten und zur Anwendung ge- | von selbst, und es ist nur eine Benachrichtigung an die Versammlung bracht worden : vorgeschrieben. j ; 5

1) Die ständische Wirksamkeit , vermöge deren die wichtigsten d I. Dagegen war es nothwendig, ein Verfahren darüber staatlichen Rechte für das Land oder eiuzelne Theile desselben ausge- vorzuschreiben, wenn dieselbe auf die subjektive Ueberzeugung der Stan= übt werden, is von hoher politischer Bedeutung. desgenossen von der Bescholtenheit des Rufes gegründet werden soll,

2) Hieraus folgt, daß alle diejenigen Bestimmungen, welche den

Die diesfälligen Vorschriften enthält Nr. M. Zweck haben, unwürdige Subjekte von minder ausgezeichneten politi- Der Vorsitzende is verpflichtet, ehrenrührige Thatsachen, welche \hen Corporationen überhaupt fern zu halten, auch bei den ständi=

ein Mitglied der Versammlung betreffen, zur Sprache zu bringen z hen Genossenschaften in ihrer vollen Ausdehnung zur Anwendung ll, muß seiner pflihtmä= fommen müssen.

welche Thatsachen er als solhe betrachten wi ; pfli

t ßigen Beurtheilung überlassen bleiben; tritt aber ein Mitglied der 3) Wie die Kousktituirung der ständischen Verfamilungen über- haupt den einzelnen Ständen, aus denen sie zusammengeseßt sind,

Versammlung gegen ein anderes förmlich als Ankläger e, so is er ohne Konkurrenz der Regierung vertrauensvoll überlassen i, so soll

verpflichtet, die Anklage der Versammlung mitzutheilen. ie leßtere hat darüber zu beschließen, ob überhaupt darauf einzugehen ist, und nah der gnädigen Absicht Sr. Majestät au die nah der bisheri- | zwar geht der Vorschlag dahin, daß das Verfahren eintreten er s sofern gen Geseßgebung zum größten Theil den Staatsbehörden überlassene niht zwei Drittheile der Anwesenden sich dagegen erklären, Die Ver- Sorge für die Reinhaltung der gedachten Versammlungen von be- sammlung tritt hier gewissermaßen als Anklage-Kammer auf. Es könnte holtenen Mitgliedern lediglich diesen Ständen selbst ausschließlich möglicher Weise als eine Härte betrachtet werden, daß für einen Beschluß

übertragen werden. zu Gunsten des Angeklagten zwei Drittheile der Stimmen erforderlich 4) Wo in bestimmten staatlichen Formen der Ausdruck geshmä-

werden, während doch sonst der favor desensionis vorzuwalten es) lerte Ehrenhaftigkeit festgestellt ist, da folgt die Unfähigkeit, stän- allein es fommt dabei in Betracht, daß §. 7 der Kreis-Ordnungen für dische Rechte auszuüben, von selbst, - wo dies aber auch nicht geshe- | Schlesien und die westlichen Provinzen schon eine ähnliche Bestimmung hen is, da haben im Contestationsfalle die Standesgenossen nah

enthält, und es ist außerdem noch dafür anzuführen, daß ein Mitglied, pflihtmäßiger Ueberzeugung darüber zu befinden, ob die Ehrenhastig= welches vielleicht mit einer sehr schwachen Majorität von der Einlei= keit unverleßt sei. tung des Vers

( ahrens befreit werden möchte, doch nicht füglih Mit= 5) Das in lehter Beziehung vorzuschreibende Verfahren hat | glied der Versammlung bleiben könnte, daß diesem vielmehr selbst lediglih den Zwet:

T ; daran gelegen sein müßte, die gravirenden Thatsachen aufgeklärt und stadt abgefertigt werden wird. Von gedachtem Tage bis zum a) frivole Anklagen auf kurzem Wege zu beseitigen, sich vollständig gereinigt zu sehen; daß es serner sich nicht um den Schlusse der Fahrten wird jeden Sonnabend ein Dampsschiff b) die wahre Ueberzeugung der Standesgenossen auf Grund voll- Ausspruch eines schuldig oder unschuldig, sondern um Beantwortung aus Stettin: Mittags, nah Ankunft des® erstéên Ei= ständig erforschter Thatsachen festzustellen, der Frage handelt: soll eine ehrenrührige Thatsache, welche der senbahnzuges von Berlin, und c) die Rechte, sowohl der ständischen Versammlungen als auch der Vorsißende für wichtig genug hält, um sie in der Versammlung zur

aus Kronstadt: Abends, : i Angeklagten, möglichst -zuifithexu. l i Sprache. zu bringen, oder welche ein Mitglied der Versammlung als

abgehen und bei günstiger Fahrt die Ankunft in Stettin sow als Die nachstehende Aa I ort L der einzelnen Bestimmungen Anklage’ formell hinzustellen kein Bedenken - getragen hat, der Unter- in Kronstadt Dien sta g Abends statthaben der Verordnung wird darthün ¿: in welcher Weise die Durchführung suchung völlig entzogen werden? Hiernach dürfte wohl die Bestim= Das Passagegeld für die Reise von Stettin oder Swinemünde | dieser Prinzipien versucht worden ist, : | mung einer Majorität von zwei Drittheilen gerechtfertigt erscheinen bis St. Petersburg beträgt : i Ad No. I. Es werden vier. Haupt- Kategorieen von Personen wodurch andererseits eine genügende Garantie dafür gegeben ist, daß für eine Person auf dem 1sten Plaße 62 Rthlx, Pr. Cour. | aufgestellt, denen wegen Mangels des unbescholtenen Rufes die Theil- | niht ganz frivole Anklagen eingeleitet werden. Sobald der Be- E A S 40 y Mei nahme an ständischen Versamitlungen versagt sein soll. i \{luß, das Verfahren einzuleiten, gefaßt is, o erhält der Ober-

» e 0 Zten » 238» D 1) Solche, welchen duürth?-rechtsfräftiges Erkenntniß die allge- Präsident der Provinz, welcher vermöge seiner amtlichen Stellung Privat-Kajüte zu 4 Personen 273 » » meine bürgerlihe oder ‘die ‘besondere Standesehre abgesprochen isttz | besonders als Wächter für die richtige Handhabung der ständischen

fa ias 205 4 2 und die Ausschließung dieser Personen rechtfertigt sich ohne Zweifel | Geseße in seinem Verwaltungs - Bezirke zu betrachten is, davon An-

P M S, . 40e schon durch das jeßt bestehende Geseß, - denn die Bescholtenheit des | zeige, und fortan geht die weitere Verfolgung der Sache in seine

In diesen Beträg en ist die Beköstigung, mit Aus-= | Rufes, welche die Aus\{hließung aus ständischen Versammlungen be- nahme des Weins, einbegriffen. Kinder unter 12 Jah- | dingt, steht hier objektiv Fp :

2) Eben so unzweifelhaft erscheint es, daß ein von seinen Standesgenossen aus“ dein Offizierstande ausgestoßener Mann nicht in einer ständischen Versanimlung- Plaß nehmen darf.

3) Als bescholten sollen ferner zu ständischen Versammlungen nicht zugelassen werden, diejenigen, welchen das Bürger - oder Ge- meinderet entzogen is. Unter welhen Umständen und in welchen Formen dies geschehen kann, darüber enthalten die Städte-Orduung oom 19. November 1808 §. 39, die revidirte Städte-Ordnung vom 17. März 1831 §§. 19 und 20, die Landgemeinde - Ordnung für Westfalen §§. 45 und 46, die Gemeinde «Lrommg für die Rhein-

i j 5 in 68. i - g fristen, ven 20) S0000:in- 86, A0 B E ben. Die, aus deren Mitte der Gewählte hervorgegangen ist, die,

Auch hierüber wird kaum ein Zweifel erhoben werden können, | welche er zu vertreten hat, e eigen An were das wenn man erwägt, daß derjenige, welchem die aktive Betheiligung | nächste Interesse dabei ane. fie sind übebina T dai ie ger an einer politishen Korporation niederen Grades (Gemeine Recht) | je lichen Bedingunges, E und den Werth \einer B u versagt ist, folgerest auch zur Theilnahme an einer mit Menn Rech- | sein Verhalten, sein Der ngen zu

O : i ‘ht urtbeilen, denn unter und mit ihnen lebt er, sie theilen seine Auf E A (der ständischen Versammlung) n fassung der Verhältnisse, sie haben ihn füx besonders geeiguet und

diese Pässe vor Lbsung des Passagier-Billets in Stettin dem dorti- gen Kaiserlich russischen Konsul vorgezeigt werden. Die in Swine- münde zutretenden Reisenden haben Vor Lösung des Passagier-Billets ihre Pässe dem dortigen Käiserlih russischen Vice - Konsul“ *vorzu- zeigen. i

Der Tarif für Wagen und Pferde, #9 wie für Güter und Kon=- tanten, ingleichen die Fahrtorduung det Schiffe is aus den öffentlich aushäugenden Ankündigungen zu ersehen

Berlin, den 12. April 1847.

General-Post-Amt.

Das 18te Stü der Geseß-Saminlungy welches heute aus- gegeben wird, enthält: unter Nr. 2833. Die Allerhöchste Genehmigungs - Urkunde vom 12ten d. M., veinenes die sofortige Emission vou 2500 Stück Actien Lit. B. der Berin -2 nhaltishen Eisenbahn - Ge= (def mit vom 1. Januar d. J. ab laufenden Divi- dendenscheinen ; und 2834. Die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 23sten Gul: Die Beschräukung einer künstlichen Steigerung der Lebens=- bedürfnisse auf den Wochenmärkten durch Vorkäufexei betreffend. Berlin, den 28. April 1847. Geseß-=Sammlungs-Debits-Comto ix.

Angekommen: Der außerordentlihe Gesandte und bevoll mächtigte Minister am Königlich sardiuishen Hofe, Kammerherr Graf von Redern, von Turin.

_ Abgereist: Der Erbschenk im Herzogthum Magdeburg, Graf vom Hagen, nah Mödckern.

Der Präsident des Handelsamtes, von Rönne, nach Leipzig.

Der bisherige Kammergerichts - Assessor Lewald is zum Justiz= Kommissarius bei dem hiesigen Landgericht und zum Notarius im Departement des Kammergerichts ernannt ; \o wie

Der Justiz - Kommissarius und Notarius Jaquet zu Stras= burg in gleicher Eigenschaft nah Tuchel, und an dessen Stelle der Justiz - Kommissarius und Notarius Jaquet zu Tuchel nach Stras- burg verseßt worden. E

B ekanntmachung. Post - Dampfschiff - Verbindung zwischen Stettin und Kronstadt (St. Petersburg).

Die beiden großen eisernen Post- Dampfschiffe „Preußischer Adler“ und „Wladimir ““, jedes mit Maschinen von 310 L Kraft versehen und zur bequemen Aufnahme von mehr als 100 Pas= sagieren, so wie zur Beförderung einer bedeutenden Güterladung, ein= gerichtet, werden in diesem Jahre eine regelmäßige wöchentliche Verbindung zwischen Stettin resp. Swinemünde und Kronstadt (St. Petersburg) unterhalten.

Das neue Post =- L ampf}{chi} „„Preußischer Adler“ wird gegen Ende des laufenden Monats aus England erwartet, und soll hiernach die Eröffnung der Verbindung den 1 5. Mai neuen Styls stattfin= den, an welchem Tage der „Preußische Adler“ zum erstenmale von Stettin und. der „Wladimir“ zum erstenmale von Kron-=

» » » G2 » Hand über.

Die sons in dieser No. enthaltenen Vorschriften beéree außer der Einleitung des Versahrens die Beweisaufnahme, die - ertheidi= gung, Ausspruch des Urtheils und die Fälle, in welchen eine a tigung desselben stattfindet. Den hier vorgeschlagenen Vorschriften v die Absicht zum Grunde, die Thatsache auf eine möglichst cinfa! e und unparteiishe Weise in das richtige Licht zu „stellen, ft iner ve=- sonderen Erörterung hierüber wird es, da die Dorf n Las und an ih klar sind, [nicht bedürfen, und nur Uver, le N welche den Urtelsspruh zu fällen haben, wird noch eine Aufklärung

b : - i tai zu geben A istt das oben hon näher begründete Prinzip

festgehalten, daß die Wähler zunächst das Urtheil auszusprechen ha-

ren zahlen die: Hälfte. Jever Passagier auf dem ersten Plaß oder in den Privat -Ka= jüten kann 16 Kubikfuß, auf dem zweiten Play 12 Kubikfuß und auf dem dritten Plaß 6 Kubikfuß rheinl. an Gepäck frei mit sich führen. Kinder, we.che die Hälfte des Passagegeldes zahlen, haben auch nur die Hälfte dieses Gepäckmaßes frei. Für das Uebermaß sind 12 Sgr. pro Kubikfuß rheinl. zu entrichten. t O Wo or Passagiere darf nur aus Reise- Effekten beste- zun Sn 9 p müssen besonders verpackt und als Frachtgut aufgege= Die Anmeldaäg zur Reise erfolgt in Stettin bei dem Post- Damp gar anen Herrn D, Witte, welcher auch e Gle: E besorgt, Jn Swinemünde werden die Reisenden on der dortigen Königlichen Post- Verwaltung angenommen, welcher auch die Abfertigung der Güter obliegt. : Die Pässe der nah Rußland reisenden Personen müssen das Visa der in dem Vaterlande oder Wohnorte des Passagiers Teichen Kaiser- lih russischen Gesandtschaft oder des Konsulats haben, Auch müssen