1847 / 118 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

würdig erachtet, ihre Jnteressen wahrzunehmen, und sind also vor Allen darüber zu béfinben berufen, ob er noch der Mann ihres Ver-

R ist. s Uebelstand mag ès hierbei hervortreten, daß einzelne Wahl- Mos so umfangreich sind, daß ihre Einberufung nit ohne Beschwerniß - und nur selten stattfindet; allein hierauf ist einmal zu erwiedern, daß, da nah der später unter Nr. VI. vorgeschlagenen Be-

stimmung das ständische Ret ruht, sobald das Verfahren einmal ein-

auv ist, ein dringender Grund der Entschéidung in kürzester Fríst

erbeizuführen nit anzuerkennen ist, sodann aber isst es gewiß als ein

Gewinn zu betraten, wenn die Wahlversammlungen das lebendige Be-

wußtsein erlangen, daß ihnen diese wichtige Entscheidung obliegt, daß

sie über den Mann ihrer Wahl als Sittengericht zu entscheiden in die

Lage kommen fönnen. L , z L Bierdurch wird zugleih Vorsicht bei der Wahl ihnen empfohlen,

as Prinzip, daß den Wahlversammlungen die Entscheidung zu= steht, is aber ganz allgemein nicht durchzuführen , nämlich in allen den Fällen nit, die Mitgliedschaft an eíne ständishe Versamm- lung niht auf Wahl beruht.

Dies ist der Fall 0

a) bei Rittergutsbesißern bezüglih der Kreistage und einiger Kom-

munal-Landtage, und

b) béi den Mitgliedern des Herrenstandes.

Was dié Leßteren betrifft, so habén es deren besondere Verhält= nisse rathsam erscheinen lássen, daß Se. Majestät dêr König sich e jeden einzelnen Fall die Konstituirung eines besonderen Ehren - Ge= rihtshofes vorbehalte.

Was dâgegen die ad a. aufgeführten Mitglieder ständischer Ver= sammlungen anlangt, \o erscheinen sie auf dem Provinzial = Landtage entweder selbst vermöge Wahl, oder sie werden auf demselben durch éinen gewählten Abgeordneten oder durch mehrere vertretenz hier fin- det si also die Wahl-Versammlung, in welcher zunächst ihre Stan- eNEN zu erkennen sind, und auf diese is daher zurückgegangen worden,

Darüber, ob überhaupt eine Berufung stattfinden soll, oder ob das von der ersten Jnstanz gefällte Urtel gleich als rechtskräftig betrahtet werden müsse, haben Zweifel obgewaltetz man hat si in- deß doh, wenn auch nit E eine zweite Instanz, so doch dafür entschieden, daß in gewissen Fällen das Urtheil der Wähler einer Be- stätigung unterliègt, welhe dem Stande übertragen ist, welcher auf dem Provinzial-Landtage den Angeschuldigten vertritt.

Dafür sprechen folgende Gründe :

1) Jn den Kreis-Ordnungen für Schlesien und die westlichen Pro= vinzen is einé solche zweite Jnstanz bereits angeordnet ;

2) es liegt darin eine Garantié, daß bei Fâllung des Urtheils leidenschaftlos und vorsichtig verfahren werde, denn eine Wahl- Versammlung wird sich nicht gern in die Lage bringen , ihrem Ausspruche, daß Jemand für unbescholten zu erachten, die Be- stätigung versagt zu sehen;z

3) es muß der Versammlung sowohl, welche die Anklage beschlossen hat, und den Angeklagten, wenn er freigesprochen worden, wie- der aufzunehmen hat, freistehen, hiergegen ihre Bedrnken und etwa noch ermittelte Thatsachen einér abermaligen Beurtheilung

zu unterwerfen, dasselbe Recht aber kann dem Angeklagten nicht entzogen werben ;

4) den Vertretern eines Standes in den größeren Versammlun=

gen ist die Befugniß nicht zu versagen, eín Mitglied aus ihrer PVutte zu entfernen, welches sie für bescholten erahten, und das Urtheil der Wähler kann in dieser Beziehung nicht absolut bin- dend für sie sein.

, Es ist daher in allen den Fällen,

N Ber von einem Provinzial -= Landtage handelt, oder wo

die Versammlung, bei welcher die Anklage erhoben worden,

bei einem freisprehenden oder wo der Angeklagte bei einem ver-

Beftütigune Erkfenutnisse sich nicht beruhigen zu können vermeint, die Bestätigung oder Verwerfung des Urtheils den Standesgenossen der Angeklagten auf dem Provinzial-Landtage vorbehalten. Von der Be- fugniß dér Staatsbehörde zu aggraviren, welche anfangs vorzube= halten beabsichtigt ward, is in der Ueberzeugung abgesehen worden, daß den ständischen Versammlungen selbst mit Zuversicht die Fürsorge für die Entfernung bescholtener Mitglieder überlassen wérden könne.

Das Urtheil über ein Mitglied des Herrenstandes kann einer Rekurs - Entscheidung hon um deshalb nicht unterworfen werden, weil es der Be âtigung Sr, Majestät des Königs unterliegt.

A4 IV. Daß diè rechtskräftige Ausschließung aus einer stän- dischen Versammlung auch den Verlust der Befugniß überhaupt, Pin di e Rechte auszuüben, nah \ich ziehen muß, folgt aus dem oben näher bezeichneten innigen Zusammenhange der ständischen Corpora: tionen unter si{, und die Ausschließung von der Wahl- Versammlung ist, E davon, daß es sich dàbei auch um Ausübung ständi- Ee Rechte handelt, um deshalb unvermeidlih, weil der Versamm

ung nicht zugemuthet werden kann, Jemand íîn ihrer Mitte zu dul

den, den sie felbst für besholten erklärt hat.

Ad V. Es sien erforderli, auch den Weg zu bezeichnen, auf welchem eine Rehabilitirung eines von den Ständerechten ausge- \{lo enen Individuums herbeigeführt werden fann, und auch ‘dabei eine ständische Konkurrenz eintreten zu lassen. /

Ad VI. Wie ín den Städte -Ordnungen und Gemeinde - Ord- nungen Vorschriften darüber enthalten sind, unter welchen Umständen das Bür errecht (Gemeinderecht) ruht (Revidirte Städte - Ordnung vom 17, Maí 1831 §. 23, Landgemeindé - Ordnun für Westfalen vom 31, Oktober 1841 s. 47, Rheinische GemdindsOrdyung g. 40.), H inüssen für ständische Versammlungen \{chon um deshalb ähnliche

estimmungen getroffen werden, weil es nah dêm “oben angeführten

nicht zu rechtfertigen sein würde, wènn Jemand von dem Bürgerrecht au nur zeitweise ausgeschlossen, während dieser Zeit aber berechtigt iväre, die höheren ständischen Rechte ‘auszuüben. Es is daher, vob- wohl vielleicht eingewendêt werden fönnte, daß in diesem Gesebe nicht der eïgentlihe Plä für éine solche Festseßung \ei, dennoch eine Be- stimmung darliber aufgenommen wörden. ;

| Mit Rücksicht hierauf wird unter Nr. 1 ausgesprochen, daß das Ruhen des Bürgerrechts auch dïe Suspension der ständischen Rechte zur Fo! e habe, Als Gründ einer solchen Suspénsion wird unter

y, ferner der Unistanid bezéichnët, wein kine Kuratel- oder Kri- mihgal-Unkersuchung eingeleitet i. Zweifélhaft möchte es sein, ob bie Einleitung éinèr Kritttinal-Unitersuchun alleín {hon die Suspen- sion ständischer Rechte herbeiführen soll, oder ob etwà festzuseßen sein möchte, daß dieselbe ur dann gésGehe wenn wegén eines Verbre- chens die Untersuchuitg eingeleitet sei, wbrauf eine ehrentrührigè Strafe stehe, so daß lso Jemand, dér éëtwa wegen Duells in Untersuhung befände, von einer ständischen Versammlung vit _auGzus{liesen wäre; in Betraht jedo; in der allegirten Stelle dey revidirten Städte = Ordnung und der Gemeinde « Orbnüungen ‘jede Einleitung der Kriminal - Untér-

éhutig Alleyeît vas Ruhen des Bürger- (Gemeinde) Rechts nach

geht, \e Béstimmuttg ‘hier în gléïicher Weise ad gane Anklage it érllärt hat, daß darüber ‘eln förm- Verfahren , 0 fann die vorläufige Aus-

wo es sich um Aus=-

stattfinden \ schließung des sölhérgestalt zur Untersuchung gezogenen

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feinem Bedenken unterliegen, ‘und nur erst, *nahdem dasselbe durch rechtsfräfti Srèorewung vom Verdâcht gereinigt ‘ist, kann die Theil= nahme wieder stattfinden.

Uebrigens uñtérsheidet sich die völlige Ausschließung aus der Versammlung von. einer vorläufigen im felde namentlih au da- durch, daß bei der ersteren neue Wählen sowöht für die Abgeordneten als für die Stellvérter stattfinden müssen, während bei der leßteren nur der Stellvertreter, für den, dessen ständishe Rechte ruhen, ein= berufen wird.

Ad No. VIL Eine ausdrüdckliche Aufhebung der diesen Bestim- mungen entgegenstehenden Vorschriften erschien nothwendig, damit nicht Zweifel- darüber entstehen können, -ob- speziellere Vorschriften, nament- lich die in den Kreis - Ordnungen enthaltenen, den hier enthaltenen allgemeinen entgegenstehen. :

Uichtamtlicher Theil. Inland.

__Verlin, 28. April. Se. Majestät der König haben Aller=- nädigst geruht : dem Bürgerméister Nellessen aus Aachen die Er- aubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Commandeur=Kreuzes des päpstlichen St, Gregotius=Ordens zu ertheilen, |

__ Verlín, 28. April. Die heute ausgegébene Nr. 18 der Ge-= seß-Sammlung enthält die folgende Allerhöchste Genehmigungs= Urkunde, betreffend die sofortige Emission von 2500 Stück Actien Litt. B. der Berlin + Anhaltischen Eisenbahn - Gesellschaft mit vom 1. Januar d. J. ab laufenden Dividenden-Scheinen.

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. “2c. }

Nachdem die Berlin-Anhaltische Eisenbahn-Gesellschaft nah Ju- halt der Uns vorgelegten Verhandlungen der General - Versammlun- gen vom 4, November 1846 und vom 10. März 1847 beschlossen hat, 2500 Stü Interims = Quittungen über die Einzahlungen auf die nah dem unterm 2. September 1845 bestätigten Statut = Nach- trage (Geseb-Sammlung für 1845 S. 601) auszugebenden Actien Litt. B. gegen baare Hinzuzahlung von 110 Rthlrn. pro Stück in Actien Litt. B. mit vom 4. Januar 1847 ab laufenden Dividenden-= Scheinen schon jeßt umzuschreiben, so wollen Wir unter Abänderung des §. IIT. des vorerwähnten Statut - Nachtrags dem obengedachten Beschluß hierdurh Unsere Genehmigung ertheilen. Diese Genehmigungs - Urkunde is durch die Gesetz = Sammlung zur öffentlihen Kenntniß zu bringen. j Gegeben Berlin, den 12, April 1847.

(L. S.) Friedrich Wilhelm. von Düesberg.“

Desgleichen die Allerhöchste Kabinets-Ordre, die Beschränkung einer fünstlichen Steigerung der Lebensbedürfnisse auf den Wochen- märkten durch Vorkäuferei betreffend. „Da sich bei der gegenwärtigen ungewöhnlichen Theurung der

P der neuen Geseße zu erweisen.

Bedürfnisse zu allseitigèr Befriedi ini t. Si fd aiso beittes e efriedigung zu vereinigen gêwußt. Sie

hès sich ‘im Laufe der Zeiten ausbilden kann.

Niemand die m

mes i Le pie machte.

i auG ausgespröchèn wurden, utd zwar mit der ganzen Entschiedenheit,

e adoptirt wor- | wélche gerade béi prinzipiell leicht zu weit führt, so fand

egén ein Mitglied er- | sich zulegt doch Page aran: daf agt gla rf v Ag er

freudige Bo den gern die

Lebensmittel mehrfah das Bedürfniß fundgegeben hat, einer fünst- lichen Steigerung der Preise durch angemessene Beschränkung der Borkäuferei auf den Wochenmärkten entgegenzuwirken, \#o will Jch auf Ihren Berithtvom'13ten d. M. hiermit festseßen, daß in den-= jenigen Städten, wo eine beschränkende Einrichtung dieser Art nah Maßgabe- des §. 79 der Gewerbé- Ordnung vom 17. Januar 1845 nit bereits besteht und éín ‘diesfälliges Bedürfniß nah dem Er-= messen der Orts-Behörde vorhanden is, leßtere ermächtigt sein soll, für die nächste Zeit und bis zum 1. Oktober d. J. eine Anordnung zu treffen, wonach auf den Wochenmärkten deu Zwischenhändlern und Wiederverkäufern der Einkauf von Lebensmitteln erst von 11 Uhr Vormittags ab gestattet wird. Sie haben den Magistrat zu Minden auf die hierbei zurückfolgende Vorstellung vom 2, Februar d. J. hiernah zu bescheiden und diesen Meinen Befehl \chleunigst dur die GeseßzSammlung bekannt zu machen. : ;

Berlin, den 23. April 1847. F Friedrich Wilhelm. An

die Staats-Minister von Bodelschwingh und von Düesberg.“

Berlin, 27. April. Die Kurien des Vereinigten Landtags haben heute ihre eigentlihe ständische Wirksamkeit begonnen. Dies geschieht unter dem Eindruck der erledigten Adreß - Debatte, welche hinlänglich gezeigt hat, daß der eingeshlagene Weg wahrer Vermit= telung und des Zusammenwirkens von Regierung und Ständen der richtige und für das Wohl des Landes am meisten gedeihliche ist, Mit Befriedigung blicken wir darum hier noch einmal auf die erste bereits - vollendete Phase des Vereinigten Landtags zurück und

um Sich zu versammeln, damit die Früchte besserer Erfahrungen E vin bleiben, Ein mehr s{lagender Beweis gegen âlle i: ] N estrebungen, welche schon seit Jahren auf der Oberfläche er deutschen Verhältnisse ihr Spiel treiben und welche auch unsere neuen ständischen Geseße in ihrer Entwickelung zu stören hofften, fonnte nicht geführt werden, und das Ausland mag sich überzeugen, welch ein Kern unter der Schale verborgen liegt, die es schon gar däufig für den Kern genommen hat. S i iese Betrachtungen rechtfertigen aber unsere Hoffnung für die fommenden Debatten des Landtages um so mehr, als zwei große, wenn auh glücklich umschiffte , Klippen diesen Verhandlungen nicht mehr im Wege liegen. Sie entwickeln sich nämlih jeßt niht mehr auf dem Terrain der Prinzipien, auf welhem die Wärme der Em- psindung den Einzelnen leiht weiter führt, als für das Wohl des Ganzen gut ist, sondern sie entwickeln \sich an den einzelnen stofflichen Fragen. Mag sich dabei auch die entschiedenste Meinung nach beiden Seiten hin geltend machen, so werden doch, wie es bei der Entschei= dung über faktische, greifbare Verhältnisse natürli is, immer nur die größten Kenutnisse von der Sachlage und die besten Gründe auf die Majorität zählen können. Zum Anderen i} die Form der Debatte jeßt sehr erleihtert. Deren rihtige Form war bei einer Adresse hon darum schwerer zu finden, weil das Geseh selbst nihts an die Hand gab und jedes Präzedens oder analoges Beispiel fehlte. Für die Propositionen und Petitionen is aber die Form bereits vorge= schrieben und die Debatte erleichtert, weil es si hierbei nicht sowohl mehr um einen möglichst einstimmigen Ausdru der Gesammtheit des Landtags, als vielmehr um die geseßliche Majorität handelt, und weil die Ausdrucksweise bei Bitten und Beschwerden leichter richtig zu finden ist, als die Form, um welche. es sich bei der Adresse handelte,

Berlin, 28. April. Unser Vereinigter Landtag ist ein so wi tiges Ereigniß, daß wir wohl darauf gefaßt sein mußten, daß alle Organe der Tagesgeschichte sich damit, jedes nah seiner Weise, be= schäftigen würde.

Das Journal des Débats sendet uns in seinem Blatt vom 23sten d. einen Artikel, der uns über das, was man in Berlin über diese unsere Angelegenheit sagt, aufklären soll. „Was wir sagen werden, is das, was man in Berlin sagt; möchte man doch in Pots- dam etwas davon erfahren.“ Mit dieser Einleitung, wodurch das im gewöhnlichen Verkehr ziemlich unzuverlässige Wörtchen: „on dit“, zu einer großartigen Autorität erhoben wird, beginnt die Rede, de-= ren wesentliher Jnhalt, wenn wir die französische Kritik deutscher Verhältnisse bei Seite lassen, sih auf folgende Sätze reduzirt :

1) daß es geschriebene Urkunden von großem Werth giebt,

2) daß heutiges Tages eine wohlorganisirte Monarchie ohne eine constitutionelle Charte nicht bestehen kann und es eine Thor heit wäre, auf die alte heilige Treue ohne eine moderne Con- stitution zu rechnen, da wir nun einmal „in der Zeit der Kon trafte sind“, daß die einzig wahre, wirkliche Macht, welche die Welt regiert, der Alles unterworfen is, was auf Erden lebt und sich regt, nichts Anderes ist, als: die öffentlihe Meinung.

Den ersten dieser Säße zu bestreiten, is, unseres Wissens, noch niemals Jemanden eingefallen. Wir sind so weit entfernt, ihn an- zufehten, daß wir unbedenklich einräumen, daß es Verhältnisse giebt, wo die Ausstellung von Urkunden politischen Junhalts nothwendig ist. Ein Friedens-Traktat is gewiß eine wichtige Urkunde; nichtsdestowe niger wäre es albern, behaupten zu wollen, es könne fein Friede be stehen, ohne daß man sich immérwährend mit dem Traktat beschäf- tigte und immer wieder von neuem deren stipulirte.

sprechen zugleich die gerechte Hoffnung auf dessen weitere segensreiche Wirksamkeit aus. i Schon die’ Kürze des Zeitraums, welcher genügte, um die De- batten über die Adresse bis zu ‘einer bezeihnenden Majorität zu er- {öpfen, läßt den Ernst, die Ruhe und die Ueberlegung erkennen, ivomit eine Frage behandelt wurde, die theils um der Präcedenzien theils um ihres Jnhalts willen viêl bedeutender war, als die gewöhn- lihen Adreß-Verhandlungen in anderen Ländern. S Gleich erfreulih wird dem Vaterlandsfreunde die Art und Weise der A dei ven) sein. Wenn man bedenkt, daß gerade das Verfahren bei einer Antwort auf die Thronrede im Geschäfts=Regle- ment- niht vorgesehen war, vielmehr in dem leßteren Mittel genug vorhanden gewesen wären, einer Adresse überhaupt auszuweichen oder sie zu erschwéren, sv wird man einerseits den parlamentarishen Takt

sowohl in der Leitung als în der Theiluahme des Einzelnen bewie= sen haben, andererseits aber au das vertrauensvolle Entgegenkom- men der Regierung bei allen gerechten Wünschen der Versammlung, o wie den ausgesprochenen Willen von Seiten der Regierung, in die

êrhandlungen des Landtags in keiner Art mebr einzugreifen, als es zum Wohle des Landes, also zu dem gemeinsamen Zweck von Re-= gierung und Stände, nothwendig ist. Zugleich kann auch das Ver= ahren bei der Adreß-Debatte am besten dazu dienen, die Bildungs- i Denn man hat bei den eitherigen Debatten das Geschäfts - Reglement mit dem praktischen

asis eines Gewohnheitsrehts geworden , wel=

gar keinen fest und auh in Berlin und Potsdam , daß die Zeiten sich ändern, obgleich wir uns nicht rühmen können, seit 1789, unter dem wetterwendisc{en Zäuberstabe der öffentlichen Meinung, eine Reibe von Revolutionen und Constitutionen, Monarie, demokratische Republik, Direktorium, Konsulat, Kaiserreich, constitutionelles Königthum, Abfall, Restaura- tion und Juli - Revolution sammt einigen mißrathenen, naträglien Experimenten durchgemacht zu haben. » gar keine Reformén erlebt hätten, so würden es uns die Bei- r un ein jpicle der anerkennen müssen, welchen die Mitglieder des Vereinigten Landtags | das druckt und ssto auch begreifen gelernt, daé es Zeiten giebt, die sih die öffentlichen, weitverbreitetsten, lautersten und entshieden= sten nennen, in einige Verwirrung gerathen und über furz oder lang sih selbst umbilden, d | Jahre nicht mehr als die rihtigen anerkennen. Jede Periode, die ein mäßiges Menschen-Alter umfaßt, liefert Stoff für diese Betrach= tung, und es giebt kaum ein Gesichts - Werk, das einen reiberen Schaß voll Jahrgänge des Journal des Débats. sauber und bequem geordnete Niederlage ebemaliger , abgenußter und aus der Mode gekömmetiiér öffentlicher Meinungen, von denen mehrere zu ihrer Zeit ebenso selbstzufrieden, manche viel stolzer, auf ibre Zeit=

Der zweite Saß, der den Verfasser vielleicht zu seiner Rede »rò domo inspirirt hat, mag in Paris eine gewihtige Geltung haben, seitdem dort die 1814 vom König Ludwig A VIIl. eingeführte, 1830 reformirte Charte für eine Wahrheit erflärt und ein Bollwerk gegen die Revolution geworden is, nachdem böse Zungen denselben Kontrakt „eine Komödie von funfzehn Jahren“ genannt hatten.

Was aber den dritten Lehrsab betrifft, der in seiner Allgemein heit bei weitem der bedeutsamste is, so wird derselbe, so lange die Weltgeschichte den Gang geht, den sie, nah allen vorhandenen Nach- richten, bis heute gegangen is, immer nur einen mehr oder minder \{wankenden Werth behalten.

Wir Deutsche haben auch, {hon ehe das Journal des Dés bats sih mit unserer Belehrung befaßte, geglaubt, daß der Geist die Welt regiert und nicht die brutale Gewalt; daß mit dem guten Geist (le bon esprit, der au auf gut deuts der gesunde Menschen- verstand genannt wird) viel mehr und Besseres auszuríchten is, als mit kritischer Leidenschaft; wir haben»auch immer geglaubt, daß im Gewissen der Völker, wie in jeder vernünftigen Menschenseele, eine Stimme Gottes is, die sih wohl durch mancherlei Lärm auf einige Zeit übertäuben läßt, die aber doh immer wieder zum Worte fonmmt und manche Verirrung verbessert, manche Meinung berichtigt, welche sih momentan gewaltig breit machte; wir haben aber aud geglaubt und glauben noch heute: daß darin eben der Unterschied zwischen Meinungen und Grundsäßen besteht: daß jene, ihrer Na- tur nah, unendlihem Wechsel unterworfen sind, diese gber Werth noch Bedeutung haben, wenn sie nit unabhängig von Wind und Wetter sind. Wir wissen

Wenn wir guch bei uns

Nachbarn bewiesen Völker leiten,

reitacbdaiten

baben, daß die niht mit werden

: Ideen, welche \stereotopen Lettern ge können; wir baben aber

wo die Meinungen,

Leben der

ver-essern und die Behauptungen vom vorigen

solchen Materials darböte, als eíne Sammlung der

Man findet darin ‘eine

Vas e den Juhalt der Adreß - Debatte betri}, o wird pin berabsahen, wie das Blatt vom 23. April jet zu uns mit L t

nliche Besotinenheit in Abrede stellen, die sih vön So manche und verschiedene Ansichtén

egende Majorität în demjenigen Ausdruck zusammen, ‘welche Se. Majestät der König durch die f erwiedern fonute, daß Er Seinen getreuen Stän- usicherung ertheilte, sie in 4 Jahren ‘wieder vollzählig

esinnun

undliher Zurechtwéisung herüberblidt. Die Anerkennung einer absoluten Zwingherrschaft der öffentlichen

Me#iung, vollends eíner fremden über eigene Angelcgenbheiten, würde trostlos niëderdrückend für alle Geistesfreiheit “sein, Jn unse= rer Zeit, wo so viel von Frel

E G es das seltsamste aller Parädoxen, wenn ein Wejen, das erst werden soll, mit einem, das bereits fix und fertig da zu sein behauptet, in

1 eit, von Glaubens-, Gewissens-, Be= eß-, Schreib= und Rede-Freiheit gesprochen wird, wäre

Eins vermengt und als Gedanken-Diktator ausgernfèn werden sollte. Es bleibt dabèi indessen der Trost zur Hand, daß Jéder seine Meinung für die dermalige oder künftig zur obersten Gewalt berufene öffentliche Mei= nung ansehen darf. Diese naive, praktische, sentimentale oder romantische „„Zllusion‘“’ (wenn man ‘diese Bedingung der Gedankenfreiheit so nen- nen will) möge jedem Volk, jeder Epoche, jeder Person überlassen bleiben, von den \{chöpferischen Geistern an, deren Jdeen reelle An= sprüche haben, die Majoritäten ihrer Zeitgenossen zu führen, bis zu denen herab, die erst im Laufe jedes Tages erfahren, was denn die öffentliche Meinung eigentlich meint.

In dieser weitschichtigen Auffassung finden viele Verschiedenhei= ken Raum. Was insbesondere die politishen Gedanken und Meinun-= gen anlangt, so können Staaten füglich neben einander in Frieden und bestem Vernehmen bestehen, wo in dem einen die öffentlihe Meinung sich in dem Ausspruch gefällt: „der König herrsht, aber regiert nicht“, während in dem anderen die Ansicht gilt: daß der Herrscher auch regiere.

Diese Meinungsvershiedenheit, wélhe frühere Zeiten \{werlich begriffen haben möchten und künftige vielleicht fallen lassen, ohne sich mit weiteren Erklärungen viel zu bemühen, bildet den eigentlichen Hauptpunke, um den es sich in dem Artikel des Journal des Débats handelt.

Die Frage: ob die Freiheit mit dem Königthum bestehen kann ? ist längst entschieden; keinesweges aber ist es bewiesen, daß dazu eine assemblée constituante und eine Charte nothwendig gehören. Sol- her Beweis is weder durch den Artikel vom 23. April, noch dur die Weltgeschichte geführt worden.

Eine Berichtigung einzelner Angaben , die in dem Artikel vor- kommen, würde zu weit führen und ziemlich überflüssig sein, doh er= kennen wir gern die Richtigkeit der Schlußworte an: daß „zwei Gedanken in unserem Parlamente gleih hoh gehalten werden: die Würde der Krone und die Rechte des Landes “, \#o unrichtig der Vordersaßz i}, daß „die Opposition“ dies bewirken werde.

Provinz Sachsen. Merseburg, im April. Am Schlusse des Jahres 1845 befanden sich in der für die mindestens zu fünf Jahren Zuchthausstrafe verurtheilten über 18 Jahre alten männlichen Verbrecher der Provinz Sachsen bestimmten Straf = Anstalt zu Halle 386 Strafgefangene, Seitdem sind bis Ende des verflossenen Jah= res 952 Gefangene eingeliefert, so daß im Ganzen im Jahre 1846 438 Verbrecher detinirt worden sind, von denen die tägliche Durch= shnittszahl 380 betrug. Der Abgang im verflossenen Jahre bestand dagegen in 56 Verbrechern, so daß am Ende des Jahres 1846 sich 382 Gefangene in der Anstalt befanden, welche in das Jahr 1847 übergegangen sind.

Die Hauptbeschäftigungen der Strafgefangenen waren 1. für Rechnung von Fabrikanten auf Grund abgeschlossener Kontrakte : Piquéweben, Wollekämmén, Cigarrenmachen 2. für sonstige Arbeits- geber auf Bestellung und für Rechnung des Betriebs - Fonds der Anstalt: Leinwandweben, Garnspulen, Federreihett, Strumpfgarn= drelliren, Haar- und Cartonage- Arbeiten, Torfstreichen, Seilerz, Schirrkammer=, Schneider = und Schuhmacher=-Arbeiten 2c. - Der Ar= beits = Verdienst der Strafgefangenen stellte sich im Ganzen auf 16,401 Rthlr. 14 Sgr. 11 Pf., so daß überhaupt von den in der Anstalt befindlih gewesenen 380 Gefangenen, die nicht oder nicht vollständig Arbeitsfähigen mit eingerechnet, pro Kopf 43 Rthlr. 4 Sgr. 10 Pf. verdient worden sind. :

Der Gesammtbetrag aller Kosten belief sich auf 34,173 Rthlr. 17 Sgr. 5 Pf. mithin à Person auf 89 Rthlr. 27 Sgr. 11- Pf. Nach Abrechnung des Arbeitsverdienstes haben mithin die Unterhal= tungskosten für jeden Verbrecher in der Anstalt durchscnittlich im verflossenen Jahre 46 Rthlr. 23 Sgr. 1 Pf. und für den Tag 3 Sgr. 10 Pf. betragen.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. (N. K.) Se. Majestät der König hat befohlen, 2000 Scheffel Speise -= und Saatgetraide für die be- drängtesten Gemeinden in Ober - Franken um sehr ermäßigten Preis aus Aerarial - Speichern verabfolgen zu lassen und außerdem diesem Kreise noch eine weitere Unterstüßung von 100,000 Fl. in Geld zu-= gewendet, wovon die Königliche Regierung von Ober = Franken einen Theil zum Ankauf von Speise- und Samengetraide, so wie von Sehz= fartoffeln, bereits den dürstigsten Gemeinden zugetheilt hat.

Königreich Sachsen. Die Ministerien des Junern und der Justiz haben am 22. April folgende Bekanntmachung erlassen:

„„Mehrfachen Anzeigen zufolge, sind schon seit enge Zeit nicht allein auswärts, sondern auch in Sachsen häufig aufrührerische Druckschrif- ten auf verschiedene Art, durch Auswerfen in den Straßen und Häusern, unbestellte Zusendung an Einzelne, oft mit der Aufforderung zu weiterer Vertheilung, Anbietung durch Hausirer oder sogenannte Colporteurs 2C,, ver- breitet worden. Muß auch deren Jnhalt von jedem Verständigen sofort als nichtswürdig und verbrecherish erkannt werden, #0 sind doch die darin ent- haltenen gefährlihen Grundsäße oft in solcher Weise dargestellt, daß minder Einsichtsvolle leicht davon befangen und irregeleitet werden könnten. Liegt es nun im Juteresse der Einzelnen wie des Ganzen, diesem überhandneh- menden verbrecherischen und nach Maßgabe der Bestimmungen des Kriminal- Geseßbuches strafbaren Treiben zu steuern, und reichen gleichwohl hierzu, der Vexschmißtheit gegenüber, welche dabei angewendet zu werden pflegt, die gewöhnlichen Mittel nicht aus, so haben sich die unterzeichneten Ministe- rien bewogen gefunden, hiermit zur öffentlichen Kenntniß zu bringen: „Daß demjenigen, welcher zur Entdeckung und Ueberführung der Verbreiter sol- her aufrührerisher Schriften dergestalt mitwirkt, daß mit Erfolg zu einer Kriminaluntersuchung zu gelangen ist, insofern er nicht ohnehin eine amt- lihe Verpflichtung zu dieser Mitwirkung hat, eine außerordentliche Beloh- nung von 20 bis 190 Rthlr. zu Theil werden soll,“ Uebrigens is von der Pflichtmäßigkeit der Behörden aller Kategorieen zu erwarten, daß sie auch ihrerseits fortwährend dieser wichtigen Angelegenheit ihre ernsteste Auf- merksamkeit widmen und eintretenden Falls den Gesehen gemäß zu verfagh- ren unvergessen sein werden,“ - i

Der D. A. Z. wird aus Dresden vom 26, April gemeldet: „Auch hier is es heute früh wegen der Theurung der nothwendig- sten Lebensbedürfnisse zu ate Thätlichkeiten gekommen. Eine Bauerfrau, welche das Mäßchen Kartoffeln für 12 Pf. verkaufte, forderte in Folge des starken Andranges bald 15 Pf. dafür, soll sich aber auch damit noch nicht begnügt, sondern zuleßt sogar 2 Ngr. ver= langt haben. Dies hatte denn bald die Nachfragenden so aufgereizt, daß heftiger Zank entstand ; und als gar die Frau ihren Knecht beguf- tragte, zusammenzupacken, um den Markt zu verlassen, fiel die gereizte Menge theils über die Kartoffeln her, mit denen jene geworfen wurde, theils {lug man auch auf sie ein. Um die gefährlichsten Mißhandlun= gen zu verhüten, mußte sie im Rathhause in Schuß genommen werden,“

Meéerzogous Nas}au. Die neueste Nummer der Landtags= Protokolle enthält die Verhandlungen vom 14. und 15. April. Der Deputirte Fußinger stellte den Antrag, die O um Vorlage cue Desen atie zu ersuchen, welcher den Gemeinden eine selbst- ständigere Gemeinde-Verwaltung einräumt.

Der Antragsteller sagte unter Anderem, die Gemeinde-Verordnung habe eine höchst einseitige Verwaltung hervorgerufen, das Gedeihen einer ganzen Gemeinde hänge von dem guten Willen oder der Pesähiguag ein- ige weniger Persönlichkeiten ab. Das Gouvernement aber habe allmä- ig einen so hohen Grad allgemeiner Bildung im Lande zu befördern ge- wußt, daß die vom Staate ausgeübte Îrenge Bevormundung

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der Gemeéindéeh és sei. Die Erfahrung lehre, daß, wenn ; den Bürgern durch selb gewählte Veftrêter die Kommunal - Verwal- tung überlassen bleibe, solche besser geführt werde, als es durch bureaukratishe Verfügungen möglich sei,“ Der Abgeordnete proponirt daher speziell, die Regierung, möge den Gemeinden die freie Wahl ihrer Gracinbe « Votgesepten (unter Oberaufsicht der Regierung ) gestatten, deren Dienstzeit nur auf eine Reihe von Zahren bestimmt sei; ferner möge sie den Gemeinden eine freiere Verwaltung ihres Gemeinde- Vermögens überlassen: Der Abgeordnete Philipp Müller unterstügte diesen Antrag. Er wies die nachtheiligen Folgen einer lebenslänglichen Anstel- lung der Schultheißen nach und bemerkte: „Es muß die Wahl der Schultheißen nicht, wie bisher, dur die Herren“ Beamten, Rezeptur-Beamten und Land- Ober - Schutheißen geschehen, sondern es muß der Gemeinde überlassen bleiben, die Sultheißen selbs frei zu wählen, denn ob ein Mann die Eigen- schaft hierzu besigt, fönnen nur seine Mitbürger, welhe mit ihm aufgewach- sen sind, am besten beurtheilen, Die drei unter den Gewählten, welche die meisten Stimmen erhalten, werden als Candidaten vorgeschlagen, von wel- hen dann die höheren Behörden einen als Schultheißen zu ernennen ha- ben, Es wird dadurh manchem seitherigen Fehlgrif und nament- lih vielen Klagen und Prozessen, besonders wenn die Leumundsberichte nicht mehr von den Schultheißen allein, sondern von dem ganzen Ortsvorstande erstattet werden dürfen, vorgebeugt werden, Seien Sie versichert, meine Herren, daß nur mit freudiger Zustimmung diese Abänderung von den Ge- meinden begrüßt werden wird, einé Abänderung, welche längst {hon drin- gendes Bedürfniß war, und deren Vertagung schon großes Leiden und Kum- mer bereitet hat.“ Die Vorfrage des *Abgeordueten Fußinger wurde nach vielfältiger Unterstüßung zur weiteren Erörterung angenommen und ein Aus- {uß zur Berichterstattung niedergeseßt.

Hierauf trug der Abgeordnete Hergenhahn darauf an, daß die Negie- rung um Aufnahme folgender Bestimmungen in die Geschäftsordnung zu ersuchen sei: „Die Sizungen der Landes - Deputirten - Versammlung sind öffentlich, Den Zuhörern is jede Aeußerung von Beifall oder Mißbilli- gung untersagt, Sie sind überdies verbunten, auf Einladung des Prä- sidenten den Sißungssaal zu verlassen, sobald ein Viertheil der anwesenden Mitglieder die Berathung und Abstimmung in geheimer Sißung verlangt oder die landesherrlichen Kommissarien eine Mittheilung in geheimer Sißung machen zu wollen erklären.“ Der Abgeordnete rechtfertigte seinen Antrag namentlich durch Bezugnahme auf die ehemals stattgefundene Oeffentlichkeit der Sißungen. Der Antrag wurde mit Einstimmigkeit zur weiteren Erörte- rung bestimmt.

In der Sißung vom 15, April machte der landesherrliche Commissair ecíne ausführliche Mittheilung über die Maßregeln, welche von der Regie- rung ergriffen worden sind und noch weiter für nöthig erachtet werden, um dem herrschenden Nothstande zu begegnen, Die Versammlung beschloß hier- auf, auf Vorschlag des R Otto, eine Dankes - Deputation an Se. Hoheit den Herzog abzusenden,

Herzogthum Sachsen-Koburg-Gotha. Die neueste Nummer der Geseß-Sammlun g enthält eine landesherrliche Verord- mng, deren Bestimmungen darauf abzielen, alle zu weit gehende Theilung und Zersplitterung des Grundbesibes zu verhüten, \o wie die Zusammenlegung von Grundstücken zu befördern.

Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. Zur Ausführung der Verordnung vom 22. Dezember v. J. über die neue Organisation der Justiz- und Verwaltungs = Behörden sind jeßt Ju= structionen für die einzelnen Behörden erschienen. Nach der Jun- struction für die Landes - Regierung is diese Behörde dem Geheime-= raths = Kollegium untergeordnet. Die Instruction giebt die Fälle an, in welchen an das Geheimeraths=-Kollegium zu berichten is, Die Re-= gierung zerfällt in die Konsistorial=, Finanz = und Verwaltungs - Ab- theilung. Bei Verwaltung der nußbaren Regalien soll die Finanz= Abtheilung sih als leitenden Grundsaß dienen lassen, ‘daß das Wohl der Unterthanen höher steht, als die Erreichung finanzieller Zwee. Der Verwaltungs =- Abtheilung wird vorgeschrieben, daß sie die städtishen Behörden möglichst frei und selbst= ständig die Angelegenheiten der Kommune leiten und ord- nen lasse. Die Geschäfte der Regierung sollen nach den Gegen- ständen in bestimmte Referate getheilt und dieselben Gegenstände in der Regel von demselben Referenten bearbeitet werden. Die Lan= des =- Hauptleute stehen . nah der für sie publizirten Justruction unter der Landes =- Regierung. Der Landes=Hauptmaun verfügt ent- weder selbstständig oder führt Befehle der Regierung oder des Ge- heimen-Raths-Kollegiums aus. Er soll die Geschäfte möglichst rasch, ohne Förmlichkeiten, durch Marginal-Berichte und Marginal-Verfü= gungen erledigen, seinen Geschäfts-Verkehr mit den Dorf-Schulzen möglichst mündlih betreiben. Die Justruction für die Landge- rihte zu Sondershausen und Arnstadt und die Justiz - Aemter zu Ebeleben und Gehren enthält Vorschriften über die Jnstruction der Kriminal=Untersuchungen und die Ausübung der Civil- und freiwilli= gen Gerichtsbarkeit, so wie der Vormundschafts=, Hypotheken- und

Lehnss\achen, Oesterreichische Monarchie. Wien, 25. April. Se. Majestät der Kaiser hat den Gou- verneur des Küstenlandes, Franz Grafen Stadion, zum Gouverneur von Galizien ernannt,

Danke M

Paris, 24. April. Der heutige Moniteur bringt den Be- richt über die Einfuhr im ersten Quartal dieses Jahres. Dieselbe hat sih im Vergleih zu dem entsprehenden Vierteljahr von 1846 um 3,251,442 Fr. und im Vergleich zu demselben Zeitraum von 1845 um 1,308,847 Fr. vermindert. Besonders sind Wolle und Baumwolle in Folge der dur: den Nothstand verringerten Arbeit gegen die früheren Jahre in der Einfuhr zurückgeblieben. Dagegen wurden mehr eingeführt gegen das erste Quartal des vorigen Jahres : Getraide, 191,806 metrishe Tounen gegen 136,000; Gußeisen, 25,500 Tonnen gegen 15,600; Steinkohlen, 421,700 gegen 391,000; Zudcker, 23,400 gegen 20,200; Kaffee, 4547 gegen 4035; Kupfer, 1763 gegen 825; Oelkörner, 11,400 gegen 6800).

Wegen der starken Getraide-Zufuhr, welche am 46ten und 17ten zu Marseille im Betrage von 200,000 Hektolitern anlangte, ist dort, so wie auf den meisten südlichen Märkten, der Getraidepreis ziemlich gewichen, was auch gestern auf hiesigem Markte der Fall war. Zu Havre und auf den benachbarten Märkten sind dagegen die Preise, wegen des Steigens in England, wieder höher gegangen, da man von dort her nicht mehr \o viel Getraide einführen zu können glaubt. Der Moniteur sagt heute: „Die Einfuhr von fremdem Getraide fährt fort, in beträchtlihem Verhältniß zuzunehmen; in den ersten vierzehn Tagen des Monats April wurden eingeführt: vom Atlanti= hen Ocean 366,657, aus dem Mittelmeer 391,852, über die Land= gränze 84,711, zusammen 843,220 Hektoliter Getraide. Seit dem 1. Juli 1846, also seit der lebten Aerndte bis Mitte April, sind nun 5,903,597 Hektoliter Getrgide eingeführt worden.“

Die Pairs = Kammer hat gestern die allgemeine Diskussion über den Gese = Entwurf in Betreff der Stellvertretung im Militairdienst geschlossen und die beiden ersten Artikel desselben genehmigt.

Der Gesetzentwurf über die Bewässerungen, der jeßt in der Deputirten-Kammer berathen wird, hat zum Zweck, den Besißern von Grundstücken, die an einen Fluß oder Bach gränzen, das Recht zu bewilligen, die Kunstarbeiten, welche nöthig Pee: uni das Sasser, dessen er sih zu bedienen befugt i," zu erhöhen und zur Be- wässerung seiner Ländereien brauhbar zu machen, an das ge-

enüberliegende Ufer zu stüßen. Die General = Conseils haben fd mit großer Majorität für die Maßregel entschieden, und

uch die Kommission der Kammer hat h damit d. A erflärt. err Pascalis hat nun aber ein A dazu beantragt, wonach au Besiver von Windereien , die nicht Gewässer gränzen, ein gleihes Recht erhalten \oïffen, wenn se über haupt zur Benußung der betreffenden Gewässer berehtigt sind. Die Geseßgebung über diese leßtere Berechtigung is aber in Frankreich noch so unklar und verwidckelt, daß diese Frage der Gegenstand weit= läuftiger Rehts-Debatten geworden und das Amendement noch eins mal an die Kommission verwiesen worden i|st , deren Majorität bereits gegen die Forderung desselben pag prote hatte, Das Ameudement des Herrn Pascalis wurde darauf gestern von der Kam- mer selbst verworfen und der Geseß-Entwurf in seinen einzelnen Ar= tifeln so angenommen, wie er von der Kommission redigirt worden, die Abstimmung über den ganzen Entwurf aber auf heute ausgeseßt. Das Portefeuille, ein wöchentlih nur einmal erscheinendes Blatt, hat si erst jeßt über die preußishe Thron-Rede aussprechen fönnen, und es thut dies mit V erer Würdigung der Verhäâlt- nisse, als die Mehrzahl der franzö sen Blätter. „„Jndéëm König Friedrich Wilhelm“, sagt es, „die Gerechtsame und das volle Anse= hen der souverainen Gewalt aufrecht O bewahrt er der Mo- narchie ihre Stärke und Einheit. Er beruft den Landtag, um die Bedürfnisse seines Volkes kennen zu lernen, um in gerehtem Maße diese Wünsche und Bedürfnisse zu befriedigen, wenn sie rehtmäßig sind. Zuweilen wird er die Stimme der Stände einfordern, wenn er gewisse Maßregeln vorschlagen will, z. B. neue Steuern. Aber die Natur der Regierung wird nicht wesentlich verändert wer- denz die Monarchie war eine absolute, sie wird nun eine konsulta- tive, und im Juteresse seines Volkes selbst glaubt der König ihr keine repräsentative Form geben zu dürfen. Friedrih Wilhelm hat sich in dieser Hinsicht mit einer ihn ehrenden Loyalität ausge- \sprochen ; er hat keine anderen Versprehungen gegeben als \olche, dié er halten fann, und Preußen wird nicht die Täuschungen zu erfahren haben, denen die Völker ausgeseßt sind, welche glauben, daß Gewaltsamkeit die wahre Freiheit begründe. Die inder Handdes Königs konzentrirte Autori= tät wird billig-und wohlwollend gegen alle Klassen der Unterthanen bleiben z sie wird nicht parteüsch \ein, keine Mißbräuche und Corruptionen üben, wie es zu geschehen pflegt, wenn zum Nachtheile des Gemeinwesens Alles den Cinen bewilligt werden muß. Jn Preußen wird das Volk wahrhaft frei sein, weil eíne starke und eben dadurch beshüßende Re- gierung die erste der öffentlichen Freiheiten is,“ Denjenigen, welcke an die französisen Reichsstände haben erinnern wollen, antwortet das Portefeuille: „Dergleihen Juductionen mögen den geheimen Plänen der revolutionairen Parteien shmeiheln. Um einen solchen Vergleich im Ernst anstcllen zu können, dazu würde Be eei daß An- näherungspunkte zwischen den Jdeen, die beim Beginn unserer Revolution im Umlauf waren, und dem die preußischen Unterthanen beseelenden Geist zwischen 1789 unv 1847 vorhanden wären. Dazu würde vor Allem gehören, daß Preußen, welches so viel Elemente des Wohl=- standes und Gedeihens enthält, nicht einsähe, A es den anderen Völkern wenig zu beneiden hat; wogegen Frankreich von der Krank= heit der Neuerungssucht aufgeregt, dur Fehler, welche die Ver= läumdung A LAGT, erbittert wax und noch nicht wußte, was die Revolutionen kosten. Solche trübe Vergleiche leiden, Gott sei Dank, an dem schlimmsten aller Jrrthümer, es fehlt ihuen alles Zutreffende; und Preußen, weit entfernt, le traurige Prüfungen bestehen zu müs fen, wie wir, Preußen wird seine Regierung aus der öffentlichen Mei= nung eine neue Kraft {öpfen sehen, ohne aufzuhören, éine starke Monarchie zu sein, Diese Monarchie wird auch den Nationen, die mächtig zu bleiben und zugleih die Wohlthaten der modernen Civili= sation zu genießen wünschen, ein großes Beispiel darbieten.“

Das Journal des Débats selbst erkennt jeßt, íîn Folge des Ergebuisses der Abstimmung der Deputirten - Kammer über die Ré= musatsche Proposition an, daß fortan eín vollständiger Bruch zwischen den beiden Fractionen der fonservativen Partei, zwischen den stabîlen und den progressistishen Konservativen, - bestehe. Das ministerielle Blatt giebt sich das Ansehen, als freue es sih über diese nèue Wen= dung, wenn auch die Rémusatshe Proposition nur mit einer Maso= rität von 49 Stimmen verworfen worden. Es sagt, diese Majorität sei zwar in der That weniger bedeutend, als die, mit welcher die Wahlreform- Proposition des Herrn Duvergier de Hauranne unlängst zurückgewiesen worden; sie sei aber um so befriedigender, da die abz trünnigen Konservativen nunmehr definitiv aus den ministeriellen Rei= hen ausgeschieden seien. :

Der Oberst von St. Arnaud, dem man die Gefangénnahme Bu=Masa's verdankt, ist vom Könige zum Grade eines Marechal de Camp befördert worden. n

Seit vierzehn Tagen haben die französishen Seidenmanufaktu- ren und die Fabriken von pariser Artikeln ansehnlihe Bestellungén aus den Vereinigten Staaten erhalten, Da die Amerikaner seit ächt Monaten für die Ausfuhr von Cerealien nach Europa mehr als 600 Millionen eingenommen haben, so hofft man, es werde der Handel zwischen den französischen Fabriken und Nordamerika inen bedeutenden Aufshwung nehmen.

Nach dem Moniteur belief sih die Rübenzucker-Fabrication in Frankreih während der Saison von 1846 47 bis zum 31, März auf 49 Millionen Kilogramme oder 13 Millionen mehr als in der vorhergegangenen Saison. - Jm ersten Quartal dieses Jahres sind 14 1500 Personén, meist aus Elsaß, Lothringen und Süd =- Frankreich , auf Staatskosten nach Algerien ausgewandert; mehr als die Hälfte waren Mätner. Der Stadt-Rath zu Amiens hat wegen der herrschenden Theu- rung beschlossen, die 2000 Fr., welche er jährlih am Königlichen Namenstage für öffentliche Lustbarkeiten verausgabt, diesmal zum Ankauf von Lebensmitteln für die Armen zu verwenden,

Capitain Bechameil, Befehlshaber ‘des französischen Geschwaders an den algierishen Küsten, is gestern von Paris abgereist, um wäh- rend der nun definitiy beschlossenen Expedition nah Kabglien sein Kommando zu übernehmen.

Mit O'Connell’'s Befinden hat es sih wieder gele er ge- dachte am 22. Lyon zu verlassen und den ersten Tag in Valence, den zweiten in Avignon, den dritten in Arles zu übernachten und morgen in Marseille einzutreffen.

Die Bank von Frankreih wird in einigen Tagen der Bank von England die 21 Millionen Francs, die sie im Dezember v. J. durch Bermittelung der Herren Baring und Hottinguer entliehen hat, zurüdck- zahlen, Das von St. Petersburg gekommene Gold soll zu diesem

Behufe verwendet werden. S i % i , Bir Forth = Rouen, der neue französische ; Geschäftsträ er m China, hat \sich in Cherbourg nach seiner Bestimmung einge\chift. É / h rt erbielt er aus Paris den Befehl,

Wenige Stunden vor der Abfahrt er! in Li) bön anzulegen und dem französischen Gesandten, Baron von

Varennes, die neuen, dur die leßten Ereignisse nöthig gewordenen

i überbringen. . E ges Mae eis cis - Rommissi der Deputirten - Kammer hat in dem

fentlichen Arbeiten eine Mehrausgäbe von 110,000 Fr

für die Polize: ‘unb Beaufsihtigung der Ea vaûr i genéhnigl, aber für die Dünen statt 500,000 nur ,000 Fr. bewilligt.

Das Journal des Débats eklärt sich_im Prinzip für das

gleihförmige Briefporto, wofür die englischen Ecfahangen si ein-

mal entschieden hätten, Die ganze Frage \ei aber die, daß man vor-