1847 / 119 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

bot möglicherweise vor Hunger {hüten kann, handelt es si niht um den Umfang, und ih erlaube mir die Frage, ob vielleicht diejenigen, welchen die wenn auch geringe Quantität Kartoffeln, die von hier auf der Elbe ausgeführt werden, erhalten wird, wenn fie von unseren Verhandlungen hören, doch nicht sagen möchten : ja, für uns war es ein bedeutender Gegenstand, denn es handelte sih um Fristung unseres kümmerlihen Lebens. Aus diesen Gründen fann ih nur für das Ausfuhr - Verbot in der vorgeschlagenen Weise stimmen. i ,

Abgeordn. S hau ß aus Berlin : Eine hohe Versammiung bin ih nicht gemeint, zu ermüden, sondern nur mi dahin auszusprechen, daß ih mi allerdings für das Ausfuhr-Verbot erklären muß. Wer die Geschäftsführung kennt, wird Gelegenheit gehabt haben, sich zu überzeugen, daß, sobald Vorräthe ankommen, die von außerhalb im- portirt werden , diese zum Theil wieder ausgehen. Wenn hier von mehreren Rednern behauptet worden ist, daß in dieser Beziehung für die Kartoffeln nichts zu besorgen sei, weil ste nicht mehr könuten ver=- \hickt werden, so muß ich dem entschieden widersprechen. Venn nach= dem wir die Eisenbahn - Nebe überall hin haben, is mit diesen Ci= senbahnen auch augenblicklih dafür gesorgt, daß das, was heute ver- chickt wird, morgen shon am Orte der Bestimmung ankommt, und ih pflichte hierin dem Herrn Königl. Kommissar vollkommen bei und sage, daß dem so is, und ih muß sagen, daß nah Hamburg bedeutende Quan- titäten Kartoffeln verschickt worden sind, weil dort der Mangel noch rößer ift, als hier. Ebenso sprehe ich mich auch für das Ausfuhr= Verbot des Getraides aus, und ih halte dafür, daß der Erfolg, der

dur den moralischen Eindruck hervorgebracht wird, \so mächtig sein

werde, daß er einen großen Einfluß auf den Preis überhaupt aus- üben wird. Wenn übrigens der Königl. Kommissar vorher zu be- merken beliebte, daß eine Million von gar keinem Einfluß auf das Ganze sein werde, wenn sie auf die sechzehn Millionen Einwohner repartirt würde, so kann ih ihm in dieser Hinsicht nicht beipflihten, und ich mache darauf aufmerksam, daß, wenn das Gouvernement früherhin Maßregeln getroffen hätte, von dem Auslande her bedeutende Jmporte zuzufüh= ren, und dg 1 Million hätte daran seßen wollen, wir heute Vorrä= the und viel wohlfeilere Preise haben würden, als wir sie jeßt ha ben. Uebrigens bin ich der Meinung, daß die Noth keine künstliche, sondern wirklich eine große, in sich selbst thätige ist und darum Al- les aufgewendet werden muß, einen Eindruck auf das Ganze hervor zurufen, so daß man mit Sicherheit der Zukunft entgegensehen kann, und darum müssen, wie das Einzelne sich dem Ganzen unterordnen muß, sich diese drei Provinzen auh dem Ganzen unterordnen; und wenn diese auch Nachtheile dadurch erleiden sollten, so würde doch im Allgemeinen die Armuth den Vortheil davon haben.

__ Abgeordn. Graf von Schwerin: Nach dem, was der Königl. Kommissar und der Abgeordnete von Auerswald gesagt haben, ver- zichte ih auf das Wort, da ih nur dasselbe für den Antrag sagen wollte.

Abgeordn. Mevissen: Meine Herren, ih habe nur wenige Worte zur Vertheidigung des Gutachtens ver Abtheilung zu sagen. Der Königl, Kommissar hat uns in der heutigen Sihung, v wie auch in der Sißung der Abtheilung, erk.ärt, daß die Berichte, die bei der Regierung eingelaufen sind, verschieden gelautet haben, daß es nicht möglich gewesen is, sich zeitig über den Umfang der Noth, welche die einzelnen Provinzen betroffen hat, aufzuklären. Es ift heute Morgen hier von einem Deputirten der Vorschlag gemacht wor= den, man möge noch jeßt amtliche Ermittelungen veranlassen; doch wozu sollen diese Ermittelungen nüßen, wenn die Noth so evident am Tage liegt? (Gemurmel. )

Fs Jemand in der Versammlung, der glaubt, daß die Noth nicht zu Tage liegt? Jch denke, die verschiedenen Aufstände, die Bewe- gungen des Volkes in den verschiedenen Gegenden, wenn es sih so- gar an das Eigenthum vergreift, liefern Beweise, daß diese cingetre- tenen Zustände als Ausnahme=Zustände angesehen werden müssen.

Ausnahmezustände aber erfordern Ausnahme-Maßregeln, und so sehr ich dafür bin, daß die Freiheit des Eigenthums nicht beschränkt wird, so muß doch hier diese Freiheit einer Beschränkung unterliege fönnen. Die Geseßgebung muß das Recht haben, das Einzelnredck zu Gunsten des Gesammtrehts aufzuheben. J halte, ge den Zuständen, wie sie in verschiedenen Städten des Landes sit n dargelegt haben, die Frage: ob wirkliher Mangel vorhanden is oder nur ein künstlicher, für überflüssig, ich halte sie durch die Praris für bejaht. Geschieht aber dies, so bleibt die Frage übrig, die heute noch aufgestellt ist, ob man einen Erfolg von dieser Maßregel er warten kann? Ueber den Erfolg werden die Ansichten notbwendiger- wéise eben so differiren, wie über das Vorhandensein der Noth, J möchte fragen, wer in diesem Saale is im Stande, in welcher Art diese Maßregel Erfolg haben wird. Uebrigens aber ist es wichtig, und das scheint mir die Hauptsache, daß diese Versamm- lung im Bunde mit der Regierung dem Volke Gewähr gebe, daß sie Alles zu thun entschlossen i}, diese Noth zu lindern. Wir können uns feines absoluten Erfolges dieser Maßregel versichern, wohl aber des moralischen Erfolges können wir uns gewiß halten. Das Volk wird die Ueberzeugung erlangen, daß die Versammlung, im Bunde mit der Regierung, ernstlich gemeint is, der Kalamität mit allen Mitteln, die ihr zu Gebote stehen, entgegenzutreten; und deshalb bitte ih, das Gutachten zu befürworten. j

Abgeordneter Giese: Es is die Petition einetheils über ein Ausfuhr-Verbot von Getraide und Kartoffeln von mir ausgegangen. Jch habe in der 6. Abtheilung die Gutachten allerdings mit einigem Bedauern vernommen- und ersehen, daß man das Ausfuhr-Verbot von Getraide niht begünstigt hat. Man hat auf verschiedene Weise die Nachtheile hervorgehoben, welche ein Ausfuhr-Verbot mit \ih führt, aber, meine Herren, welche Nachtheile sind dies denn eigentlich. Man hat darauf hingewiesen, es wären fontraftliche Abschlüsse gemacht, und es würde Mancher dadurch sehr benachtheiligt werden, wenn das Aus- fuhr-Verbot einträte, Nun frage ih Sie, meine Herren, wenn man zwei Uebel hat, wählt man da nicht das kleinste? Es i} wirklich für jeden edeldenfenden Mann ein trauriges Gefühl, wenn er die Noth der Armen jeßt sieht. Nicht allein der Armen in kleinen Städten, \on- dern auch der auf Dörfern. Der Handwerksmann leidet ebenfalls \ehr in kleinen, mittel und großen Städten, und wir haben die E:fahrung emacht, daß eben so auch der Erzeuger der Produkte mit großen

ühseligkeiten zu fämpfen hat, um die ärmere Klasse zu ernähreuz; sie schreien alle nah Brod, und es greift uns tief ins Herz, dies anzuhü= ren. Jh mag nicht weiter in diesen Gegenstand eindringen, die Er- folge haben uns belehrt; die leßten Tage, die wir erlebt haben, sie aben uns vor Allem s{chmerzlich berührt. Nun fomme ih noch ein- mal auf die Nachtheile zurück, die ein Ausfuhr-Verbot wirkli her-= beiführen sollte. Wir haben die Beweise an England, Frankreich und Deutschland, diese drei Länder leiden Noth, sie haben kein hinreichen- des Getraide. Meine Herren, denken Sie sich, drei große Länder! Die brauchen Getraide, und der Beweis hat gezeigt, daß es nicht da ist. Nun entsteht die Frage, wie lange wird das, was diese drei Länder zur Zeit noch besißen, ausreichen, und wo sollen sie das Fehlende herzie- hen. Es sind die beiden Länder genannt, Amerika und Rußland; werden diese uns aber ferner mit Getraide aushelfen fönnen, wird dasselbe dort nicht ebenfalls einen höheren Standpunkt erreichen, wer- den sie nit ebenfalls sagen, ein jegliher Vater ist verpflichtet, für seine Kinder zu sorgen, wie wir es faden, Das, meine Herren, gebe

sagen

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ih Jhnen zu bedenken, die Beantwortung der Frage: Wo? is ein wichtiger Gegenstand. Wenn wir noch drei Monate hin haben, um uns bis zur Aerndte durhzuhelfen , wo sollen wir dann Getraide herneh- men, wenn die gedachten beiden Länder nihts mehr geben können. Dieser wichtige Gegenstand is von dem Herrn Finanz-Minister auch genügend erwogen worden, wir haben die Ausfuhr vom September ab bis jeßt gehabt, und sie is bedeutend gewesen. Diese vielen Tau- send Wispel Getraide, die auf allen Flüssen in Deutschland nah See- pläben gewandert sind, hätten wir sie noh, so wäre keine Noth vor= handen! Nun komme ich zu einer zweiten Frage: Js es denn auch in Betreff der Staats-Einkünfte von Wichtigkeit, ob wir ein Ausfuhr= Verbot begünstigen, was würde dann der Staat verlieren, wenn diese Theurung noch mehrere Jahre fortwährte, sie würde vielleicht noch um das Doppelte erhöht, und sollte da der Staat große Vortheile davon ziehen? (Geräusch.) Was wird sie für einen großen Scha- den bringen, die Armen würden nicht leben können, die Steuern wür- den nicht ganz aufgebracht werden können, und man müßte zu stren= gen Mittelu greifen. Die Executions-Maßregeln haben immer das Herz traurig berührt, dies gebe ih Jhnen zu bedenken. Wenn die Theurung lange anhalten sollte, so wird sie auch nachtheilig auf die Staats-CEinkünfte einwirken. (Getrommel.)

Eine Stimme (vom Plaß): Die Vorträge dauern zu lange, das kann zu nichts führen, wir versäumen dadurch zu viel Zeit. (Un- ruhe in der Versammlung.)

Landtags=Marschall: Es is von mehreren Seiten der Ruf zur Abstimmung laut geworden, ih werde daher die Frage zur Abstimmung bringen müssen: Ob die Diskussion geschlossen wer= den foll ?

Abgeordn. Moewes: Jch erlaube mir, zu bemerken, daß die Sache viel zu wichtig is, als daß irgend Einem in der Versammlung das Wort genommen werden könnte. Der Gegenstand is auch noh nicht ershöpft genug, um sich vollständig daraus zu informiren,

Abgeord. Raa sh. Jch habe mich bis zum heutigen Tage zu- rückgehalten, die Versammlung zu ermüden; aber jeßt ruft mich das Herz heraus, Es is bei Berathung der uns vorliegenden Frage : ob exceptionelle Maßregel gerathen werden soll, der Zweifel hervorge- hoben worden, ob eine wirkliche Noth oder nur- eine künstliche Theu rung vorhanden sei. Jch glaube, meine Herren, es is Beides vor handen. Jch gehöre einer Provinz an, die seit langen Jahren zum ersteumal in der Lage is, von Getraidenoth zu sprehen, und zwar Sachsen, mitten in dem Distrikte, der in der Kornkammer liegt, und aus diesem Distrikte, im Reg.-Bez. Merseburg, gehen täglich die be- trübendsten Nachrichten ein, daß die Noth in großem Maße dort vor handen sei. Jch kann versichern, daß in meiner Gegend sich die Noth dadurch als wahr herausgestellt hat, daß auf den Böden mit Be willigung der Eigenthümer Untersuhungen angestellt sind, ob dort etwa Vorräthe zurückgehalten werden, und es hat sih gefunden, daß dies nicht der Fall war. Es if} also wirkliche Noth vorhanden, eben so aber auch erfünstelte Theurung, denn die Anfuhr is an einem Tage wie am anderen, und jeder Preis wird gewährt, aber die Bauern binden ihre Säcke nicht einmal auf, um den Bürgern für Geld zu geben, was sie brauchen. Daß auh Noth vorhanden is, zeigt sich dadurch, daß, während früher gewöhnlich in meiner Gegend die mitt leren Gutsbesißer und Eigenthümer von Bauergrundstücken mit ihren B bis 12 Scheffeln Getraide, die sie in dem Jahre mehr erbaut hat- ten, als sie bedurften, zu Markte kamen , müssen sie jeßt diese 8 bis 10 Scheffel zurückhalten, weil ihre Vorräthe für ihren eigenen Haus- halt nicht reichen und sie genöthigt sind, selbst Getraide zu kaufen. Dadurch entsteht die Noth. Jch habe mih nothgedrungen an die Herren Minister wenden müssen, um für den Augenblick zu helfen und nicht Unruhen emporkommen zu lassen, die zu beschwichtigen sind durch fünstlihe Mittel, als: Aufkauf und Vertheilung, aber es is mir noch nicht gelungen. Dîe Maßregel, die das Gouvernement getroffen hat, nämlih den Erlaß der Steuer, halte ich für eine Maßregel von Bedeutung, denn sie zeigt, daß man helfen will, und beschwichtigt

ther. Alle exceptionellen Maßregeln, alle Ausfuhr=Verbote

zuwider, ich liebe die Freiheit, aber wo es die Noth gilt,

nothwendig, auch nach etwas zu greifen, was man nicht

und hier is es niht der eigene Wille, der diese Maßregel

sondern er wird hervorgerufen durch die Reciprozität. Die

bbarstaaten haben sich uns verschlossen, aus den Nachbarlän

L können wir feine Einfuhr erhalten, wenn wir die Ausfuhr ver

bieten. Jch stimme für das Ausfuhr = Verbot des einen so wie des anderen Gegenstandes.

Abgeordn. von Heyden: Jh würde Jhre Aufmerksamkeit nicht nach einer so langen Debatte in Auspruch zu nehmen wagen, wenn ih niht eine Aeußerung vernommen hätte, die mich dazu ver anlaßt. Wir haben Grundsäße über den Verkehr und den Handel aussprecheu hören, die alle diejenigen, welche ihn fennen, auf das tiefite betrüben müssen. Jch habe selbst von dem Königl. Herrn Kommissar Ansichten in Beziehung auf Hamburg aussprechen hören, die meiner Meinung nah zu dem entgegengeseßten Resultate führen müßten. Wenn von Hamburg aus Kartoffeln gekauft sind, so sind dieje hamburger Eigenthum geworden, und es is kein Motiv vor- handen, daß sie für Andere verwendet werdenz ih kann mich einem solchen Vorschlage daher nicht anschließen und nicht dazu stimmen, durch solche Gesebe ausnahmsweise die in Rede stehenden Noth Zustände zu beseitigen. Das Eigenthumsrecht ist das heiligste, und dies darf auf solhe Weise nicht verleßt werden. Der Zweck dazu ist angegeben worden, als derjenige, um hungernde Menschen zu or= nähren; es giebt aber unstreitig noch mehr Nahrungsmittel, als Kar- toffeln, und wenn die Gewohnheit sie zum Hauptnahrungsmittel ge macht hat, so is kein Grund vorhanden, deshalb das Eigenthumsrecht zu verleßen. Wenn lberdies die Kartoffeln einen so hohen Preis erreicht haben, daß er ihrem Nahrungsgehalte nicht mehr entspricht, so müßte dies zu dex Belehrung führen, dahin zu streben, daß die Menschen sih zu Nahrungsmitteln anderer Art wenden, Roggen Uno; (Unruhe in der Versammlung.) Jh erlaube mir auf diese Unterbrehung folgende Bemerkung zu machen: Kartoffeln und Roggen haben in bestimmten Verhältnissen ihre Nährkraft, welche in Geld ausgedrückt werden kaun, und zwar is das Verhältniß des Nahrungswerthes des Roggens zu Kartoffeln gleich 100 zu 25 oder wie 1 zu 4; wenn sie aber heute den hal ben Werth des Roggens erhalten haben, \o liegt dies darin, daß die unteren Klassen mehr daran gewöhnt sind, als an andere Nahrungsmittel; wir wollen aber deshalb die Freiheit des Handels und des Eigenthumsrechts niht durch Ausnahmegesebe beschränken, sondern es dem freien Verkehr überlassen, die Mittel zur Abhülfe zu bringen. Jh muß mich deshalb gegen das Ausfuhr-Verbot erklären,

Abgeordn. Jebens: Meine Herren! Jch erkläre mih von vornherein, es als eine zweckmäßige Maßregel anzuerkennen, wenn die Kartoffel-Ausfuhr verboten ist, und ih habe in dieser Beziehung nichts weiter zu sprechen, aber in Beziehung auf die Getraide-Ausfuhr muß ih auf eine Version aufmerksam machen. Abgesehen davon, daß dies cine Lebensfrage für die Ostsee - Provinzen sein würde, \o steht es nicht- in unserem Wirkungskreise. Wir können berehnen, welche Zufuhr wir von Polen zu gewärtigen haben, dort ist die Ausfuhr nicht verboten ; wohl. wissen wir aber in Danzig, daß 30—40,000 Last

0.00

Weizen von Polen die Weichsel herunterkommen werden; wird das Ausfuhr-Verbot auf Getraide gelegt, so würden diese 30—40,000 Last

sogleich nach Riga u. \. w. dirigirt werden, wir \chneiden uns also selb die Zufuhr ab, wenn wir die Einfuhr verbieten. Das Kartoffel= Ausfuhr = Verbot würde an der Zeit sein, ih halte es auch für mo= ralisch gut; aber bedenken Sie, meine Herren, die Nachtheile, wenn Sie auch die Ausfuhr von Getraide verbieten. Königsberg weiß eben so gut, daß es 15—20,000 Last zu erwarten hat, die ihm durch das Verbot entgehen würden, wir shneiden also dadurh ins eigene Fleisch.

Abgeordn. Müller aus Wegeleben : Meine Herren! Seit September vorigen Jahres sind aus unserer Gegend mindestens 10,000 Wispel Kartoffeln gegangen z ih habe Nachrichten von Hause, daß es dort noch nicht aufhört, nah Braunschweig und Hannover Getraide auszuführen; es wird dort jeder Preis gezahlt. Jch kann mich nur in jeder Hinsicht für das Ausfuhrverbot aussprechen.

Abgeordn. Diergardt: Der von verschiedenen Rednern aus= gesprochenen Ansicht, daß der morali che Einfluß der vorgeschlagenen Maßregel Hauptsache sei, stimme ih bei, und ih stimme um fo mehr für den Vorschlag der Abtheilung, da die Ausführung derselben“ sich in der Rhein - Provinz sehr gut bewährt hat. Jch habe geglaubt, diese Gelegenheit uicht vorübergehen lassen zu dürfen, ohne darauf aufmerksam zu machen, daß von der Finanz-Verwaltung streng darauf gesehen werden möge, daß ein Ausfuhrverbot, wenn es einmal ge=- geben is, nicht umgangen werde. Jch bewohne einen Gränzbezirk, wo die Maßregel den freudigsten Eindruck gemacht hat, indem die Kartoffeln sons nach Holland ausgeführt worden wären; es hat uns aber \{chmerzlich berührt, daß die Zoll = Behörden nicht {arf genug darüber gewaht haben, daß die Ansichten des Gouvernements be= folgt worden sind. Jch erlaube mir daher die Bitte auszusprechen, daß für die Folge streng über die Ausführung dieser Maßregel gewacht wer= den möge. Jch halte es in jebiger Zeit um so nöthiger, Alles, was man thun will, ganz zu thun- Wir haben namentlich in unserem Distrikte, wo 14,000 Seelen auf die Quadratmeile gehen, noch mit der Noth der Arbeiter zu kämpfen, die viel s{hlimmer is, als die Noth der Kartoffeln und des Getraides. Jch selbst stehe an der Spitze eines Etablissements, welches eine niht unbedeutende Anzahl von Arbeitern beschäftigt. Es is mir bis jeßt noch möglich gewejen, meine Leute zu beschäftigen; die Opfer, die ih dafür gebracht habe, will ih hier uiht erwähnen, von verschiedenen meiner Landsleute sind sie gekannt; aber das sind Ausnahmen. Die Berichte, die ich mit der leßten Post von dort her erhalten habe, sind höchst betrü- bender Natur. Fallimente auf Fallimente kommen vor, eme Menge Fabriken "sind genöthigt, ihre Werkstätten zu schließen. Wir, die wir in dem Gränz =- Distrikfe wohnen, können stolz darauf sein, daß unsere arbeitende Klasse die Noth mit einer Ergebung trägt, die nicht oft vorkommen dürfte, Wir haben gesehen, welche Creignisse in Frankreich und Belgien in Folge des Nothstan des stattgefunden haben, unjere Gegend ist nicht weit davon entfernt, aber dennoch hat sih nicht die geringste Spur von Unordnungen daselbst gezeigt. Jch glaube, daß diese Ergebung Berücksichtigung verdient, und mache darauf aufmerksam, daß lohnende Arbeit der Ruf ist, der immer lauter wirdz für solche zu sorgen, ist die schöne Ausf- gabe der Staats-Verwaltung, und deshalb erlaube ich mir, die Vitte auszusprechen, daß in einer solchen beschleunigten Weise, wie der vor liegende Gegenstand zur Sprache gekommen ist, auch die Arbeiternoth berathen werden möge. :

General= Direktor der Steuern W. G. O. Finanz - Rath Kühne: Nur über das, was der Redner, der eben abgetreten ist, über die ma aNe (Hränz=Beseßung geäußert hat, will ich mir erlauben, einige Worte zu erwiedern. Es hat mir zufällig heute früh der offizielle Bericht des Prov.-Steuer=Direktors in Köln vorgelegen, worin sich derselbe über den S hleichhandel des leßten Vierteljahres äußert. Er drückt sich dahin aus, daß der Shmuggel an der belgi hen Gränze in Betreff der Kartoffel-Ausfuhr überall nur jehr ge ring sei und von Verleßung des Verbots der Kartosfel-Ausfuhr sich dort feine merklihe Spur gezeigt habe. Daß uicht hin und wieder ein Sack Kartoffeln über die Gränze gehen mag, will ih nicht behaupten, aber ih will auf den Nedner selbst provoziren, ob er es in der Gegend, wo seine Güter liegen, möglih hält, dies zu ver hindern. Es würde sich in diesem Fall darum handeln, jeden Dorf weg zu beseßen; dadurch würden aber die Kosten leicht größer wer den, als die durch das Sperren dieser Gegend zu erzielenden Vor theile sind.

Der Abgeordnete Milde evvalt das Work, darauf.)

Abgeordn. Diergardt (außerhalb ter Redner = Trib‘ine, zu welcher er, da er außer der Reihe das Wort verlangt hatte, vom Herrn Landtags-Marschall nicht zugelassen worden war): Jch habe mit großem Vergnügen so eben vernommen, daß nach einem offiziellen Bericht der von mir angeregte Uebelstand in Betreff der Umgehung des Aus fuhr = Verbots unbedeutend is. Jch bin weit entfernt, irgend eine Behörde hier anklagen zu wollen; ih habe mir nur erlaubt, darguf hinzudeuten, daß die Unterbeamten angewiesen werden mögen, gut Wache zu halten, damit die Vorschriften der hohen Zollbehörde pünktlich befolgt werden. Wir haben noch vor kurzem entgegengesebte Fälle bei Ausfuhr des Weizens gehabt, und die öffentlichen Blätter haben auch schon darüber berichtet, daß Weizen, der nach Frankreich bestimmt wax, bis zur belgischen Gränze ging und dort zu Lande nah dem Rhein verladen wurde, um nach Frankreich geschafft zu werden. Aehnliche Manöver sind an der holländischen Gränze ge macht worden; die mit Weizen beladenen Schiffe wurden nach Lo= bith, tem Gränzplaße Hollands, geführt; dort angekommen, wurden sie nah dem Rhein bestimmt und gingen dann nach rankreich. Jch glaube als Landtags = Abgeordneter verpflichtet zu sein, auf derglei chen Uebelstände aufmerksam zu machen.

verzichtet aber

(Schluß folgt.)

Beilage

E 119.

Ult

Inand. B gen Hofnachricht, Bekanntmachungen des General-Post- An t Provinz Branden burg. Mehl von Queckenwurzeln zum Brodbacken, Provinz Pommern, Die Ruhe in Stettin wieder- hergestellt,

Deutsche Bundesstaaten. Königreih Bayern, Das Brannt- weinbrennen u, }. w., aus Kartoffeln und die Getraide-Ausfuhr verbo- ten, Königreich Sachsen. Verbot des Branntweinbrennens. Bekanntmachung, die Getraidetheurung betreffend. Großherzogthum Baden. Geseß in Betreff des Ausgangszolles von Getraide. G roß- herzogth um Hessen. Aufnahme der Getraide- und Mehlvorräthe.

Desterreichische Monarchie. Krakau, Geseßliche Bestimmungen über das Tabacks-Monopol und den Tabackshandel. y

Nußland und Polen. St. Petersburg. Guadenbrief an den Fürsten Kudaschew. Gesandten - Ernennungen. Verwendung einer Summe aus dem Einlösungs =- Kapital der Kreditbillette zum Ankauf öffentlicher Fonds. ; :

Frankreich. Paris. Hofnachricht. Unterwerfung Kaboliens. Deputirten-Kammer. CEisenbahnfrage. Schaß-Conto und Bank- vorrath, Nachrichten aus Otaheiti. Vermischtes.

Großbritanien und Jrland. London. Hofnachriht, Ein Schreiben Louis Napoleon Bonaparte’s. Die englische Münze. Ameriianisches Verbot gegen Einwanderung. Es

Belgien. Brüssel, Arbeiter-Emeute. - Eisenbahudienst.

Däuemark. Kopenhagen. Maßregeln zur Abhülse des Nothstandes,

Italien, Rom. Hirtenbrief des Papstes für die Jrländer. s

Spanien. Schreiben aus Madrid. (Nachrichten aus Portugal.)

Vereinigte Staateu von Nord-Amerika. London. Landung amerikanischer Truppen in Veracruz. Berichte des General Taylor über die Gefechte bei Saltillo. / :

Hanuvels- und Börsen-Nachrichteu. Berlin.

Börsen- Markt- bericht. jen- uud Markt

Uichtamtlicher Theil.

An

Berlin, =). April. Nachdem Se. Majestät der König gestern um 9 Uhr dem Gottesdienste in der Domkirche beigewohnt hatten und nach) dem Schlosse zurückgekehrt waren, naglmen Ällerhöchstdiesel- ben in Gemeinschaft mit Jhrer Majestät der Königin das heilige Abendmahl aus den Händen des Hof= Predigers Strauß m der Schloß=Kapelle.

_Verlín, 2). April, Das Amtsblatt des Königlichen Post-Departements enthält folgende Verorduung, betreffend die Ermäßigung des Transit-Porto's für die durch das Köuiglich banno- versche und das Herzoglich braunschweie, sche Postgebiet transitirenden Briefpakete mit Probeu- und Kreuzband-Sendungen :

„Die Königlich hannoversche und die Herzoglich ‘braunschweigsche Post Verwaltung haben sich bereit erklärt, das Transit: Porto für die in abgeson- derten Paketen zu befördernden Proben- und Kreuzband-Sendungen, welche zwischen den preußischen Post - Aemtern zu Hamburg und Bremen und an- deren preußischen Post - Anstalten im Transit durch Hannover resp. Braun schweig versendet werden, auf den dritten Theil des für die transitirenden Briefpakete zu entrichtenden Durchgangs - Porto zu ermäßigen. Zu dem Ende erhalten sämmtliche Post-Anstalten, welche mit den preußischen Post- Aemtern zu Hamburg und Bremen im Transit durch Hannover resp. Braun- weig Briefpakete wechseln, die Anweisung, die Proben- und Kreuzband- Sendungen getrennt von den Briefen zu verpaken und das Gewicht der von den ersteren Sendungen zu formirenden Pakete, welche unversiegelt zu lassen sind, abgesondert vou dem Gewicht der Briespakete in vorgeschriebe ner Weise zu notiren.

Alle übrigen Post-Anstalten der Rhein-Provinz und Westfalen, so wie diejenigen Post-Anstalten der östlichen Provinzen, deren Korrespondenz nach Hamburg im Transit ‘durch Hannover resp, Braunschweig ihre Beförderung erhält, haben in die etwa auf Hamburg anzufertigenden kleinen Karten- \chlü}e Proben - und Kreuzband-Sendungen nicht ferner gemeinschaftlich mit Briefen einzutragen, sondern jene Sendungen entweder auf die betreffenden Speditions-Post-Austalten zu instradiren oder von den gedachten Sendun gen besondere kleine Kartenschlüsse anzufertigen, welche mit der Ueberschrift : „Proben - und Kreuzband-Sendungen“ deutlich zu bezeichnen sind,

Berlin, den 11, April 1847

(General - Post - Amt. von Schaper.“

Desgleichen, betreffend die Grundsäße wegen Beförderung ‘von Kindern guf den inländischen Perfonen -, Fahr= und Kariol Posten:

„Das zur Zeit bestehende allgemeine Verbot der Beförderung von Kindern unter vier Jahren mit der Post soll vom Eingange gegenwärtiger Verordnung ab bei den inländischen Personen-, Fahr- und Kariol-Posten nicht ferner unbedingt Anwendung finden, Es wird vielmehr nachgegeben, daß bei dicsen Posten auch Kinder geringeren Alters vorausgeseßt, daß dieselben sich in Begleitung und unter der Obhut erwachsener Personen befinden insoweit Beförderung erhalten, als die übrigen Mitreisenden dadurch nicht inkommodirt werden können oder als leßtere gegen deren Zu lassung nichts zu erinnern haben. Unbedingt is also die. Mitnahme von Kindern zugelassen, wenn sie zu Personen gehören, welche einen Naum im Wagen einnehmen, durch welchen sie von anderen Neisenden völlig getrennt sind. Wenn aber sonst Personen, die Kinder unter vier Jahren mitzuneh men wünschen, zur Beförderung mit der Post sich einschreiben lassen wollen, sind dieselben darauf ausmerksam zu machen, daß thre Annahme nur be dingungsweise erfolgen könne, Wenn nämlich andere Passagiere, die in demselben Wagen oder in demselben Coupé reisten, gegen die Mitfahrt der Kinder Einspruch erheben sollten und es ihnen nicht gelänge, diesen Einspruch zu beseitigen, jo müßten sie entweder mit den Kindern zurückblei- ben oder die Kinder alleín zurücklassen,

Eine derartige Verhinderung an der Weiterfahrt müßten sie sich auch au jedem Stationsorte unterwerfen, wo neu zugehenden Reisenden ihr Plaß mit den Kindern in einem Raume angewiesen werden müßte, insofern diese Neisenden sich weigerten, mit den Kindern zusammen zu reisen. L e e

Der betreffende Vorbehalt is in die Passagierbillets aufzunehmen. Muß von demselben Gebrauch gemacht werden, so is das Personengeld für die noh nicht zurückgelegte Strecke sogleich gegen Empfangs-Bescheini- qung zu erstatten und resp. 1m Personenzettel abzuseßzen oder der Post

talt am Abgangsorte zur Absezung von der Hauptsumme des Perso- \geldes anzurechnen.

Für Kinder bis zu drei Jahren is ein besonderes Personengeld nicht zu entrichten. Dieselben müssen jedoh auf dem Schooße einer der er wachsenen Personen, in deren Begleitung sie sih befinden, so placirt wer den, daß Belästigungen und sonstige Jukonvenienzen für die übrigen Rei- senden möglichst vermieden bleiben. Für Kinder über drei Jahre i} dage- gen in der Regel das volle Personengeld zu entrichten Und demgemäß auch ein besonderer Sißplaß zu bestimmen.

Nehmen jedoch Familien einen der abgeschlossenen Wagenräume oder auch nur eine Sißbank ganz ein, so kann ein Kind bis zum Alter von acht Jahren unentgeltlich, zwei Kinder aber können gegen des Personen- geld für nur eine Person befördert werden, insofern die betreffenden Personen mit den Kindern sich auf die von ihnen bezahlten Sißpläße be- chräuken. Diese Vergünstigung kann indeß selbstredend nur für den Haupt- wagen unbedingt, für Bei - Chaisen aber nur insoweit zugestanden werden als auf Beibehaltung der ursprünglichen Pläye zu rechnen ist. Ï

Auf Schnell- und Courier - Posten, so wie auf solche Posten anderer

Beilage zur Allgemeinen Preufische1

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Gattung , welhe das Ausland berühren , finden dic obigen Bestimmungen keine Anwendung. Berlin, den 21. April 1847. Genexal - Post - Amt. von Schaper.“

Desgl., betreffend die Porto-Erhebung für Päckerei-Sendungen nah und aus dem Königreiche Sachsen :

„Zur Erlangung einer größeren Sicherheit bei der Porto - Erhebung für Päckerei-Sendungen nah und aus dem Königreiche Sachsen wird hier- durch mit Bezugnahme auf die Cirkular - Verfügung vom 22, Dezember 1840 und im Einverständuisse mit der Königl, sächsischen Ober-Post-Dircc- tion bestimmt, daß: ct

1) für Päkerei-Sendungen nach dem Königreiche Sachsen das beidersei- ar Porto nach dem bei der preußischen Abgangs-Post-Anstalt ermit- telten Gewichte und

2) für Päckerei-Sendungen aus dem Königreiche Sachsen das beidersei tige Porto nach dem bei der sächsischen Abgangs-Post-Anstalt ermit- telten Gewichte erhoben werden soll.

__ Diese Bestimmung soll übrigens Anwendung finden auf alle Päerei- Sendungen ohne Unterschied der Schwere, sowohl in Franko, als auch in Portofällen, desgleichen auf das Passagiergut bei kombinirten preu ßischen und sächsischen Posten, insofern nämlich Ueberfracht - Porto für jen- jeitige Rechnung mitzuerheben ist.

Ein Nachwiegen und Neduziren des Gewichts für Päckerei-Sendungen nah und aus dem Königreiche Sachsen hört daher im Allgemeinen auf, Dasselbe is nur insoweit erforderlich, als es sich bei Werth - Sendungen oder bei beschädigten Päckereien darum handelt, die Nichtigkeit der Schwere zu konstatiren, wobei demnächst auch auf die Verschiedenheit des Gewichts die gehörige Nüksicht genommen werden muß,

Hiernach is vom 1. Mai d. J. ab zu verfahren,

Berlin, den 19, April 1847. Der General- Postmeister, von Schaper.“

Dasselbe Blatt theilt ferner mit, daß, um die Post-Verhältuisse zwischen Preußen und dem Großherzogthum Luxemburg auf eine dem gegenwärtigen Bedürfnisse entsprehende Weise zu regeln, mit der Großherzoglih luremburgischen Laudcs-Regierung unter dem 12/22. März ein Vertrag abgeschlossen und dessen Ausführung auf den 1. Mai d. J. festgestellt worden i. Zugleich is den Post-Anstalten in Erwartung der Allerhöchsten Königlichen Ratification dieses Vertrags ein Auszug desselben mit der Anweisung zugefertigt, sich mit den darin enthaltenen Bestimmungen genau bekaunt zu machen und von dem genannten Zeitpunkte ab danach zu verfahren. :

Provinz Braudeuburg. Frankfurt a. O., 28. April. Das Amtsblatt der Königl. Regierung enthält folgende Bekaunt machung: Nach einer mix \o eben zugegangenen Mittheilung des Herrn Ober-Präsidenten der Provinz Pommern sind an mehreren Orten Hinterpommerns kürzlich Versuche gemacht worden, aus Mehl von Queckenwurzeln unter Zusaß von Roggenmehl Brod zu baden, die überraschend günstige Resultate liefertén, indem das erzielte Brod von dem Brode aus reinem Roggenmehl kaum zu unterscheiden, ja der Geschmack des Queckenbrodes fast nohch angenehmer sein foll.

Damit bei der bereits vorgerückten Bestellzeit noch der möglichst größte Nußen aus dieser für die jeßigen Verhältnisse so wichtigen Erfahrung gezogen werden könne, beeile ih mich dies zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und über die Bereitungsweise Folgeudes zu bemerften :

Die gelblih langen Queckenwurzeln werdor-gereinigt, demnächst ge- waschen, etwas hart getrocknet, zu Häcksel geschnitten und auf der Kornmühle gemahlen. Acht Pfund Häcksel geben sieben Pfund gelblihes Mehl, dem Gerstenmehl ganz ähnlich. Dieses Mehl wird mit einem gleihen Theile Roggenmehl, selbst nur mit einem Drittheile desselben vermengt, zum Teig eingerührt, gesäuert und gebacken.

Uebrigens enthält die Queckenwurzel keine Spur eines der Ge sundheit nachtheiligen Stoffes, vielmehr viel Schleimzucker neben Extraktiv-Eiweiß und Faserstoff und is daher uicht uur gesund, son dern zugleich nährend.

Potsdam, den 25. April 1847,

Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg. (4) von Mon q

Provinz Pommern. Stettin, 27. April. (Stet. Z.) Ruhe und Ordnung sind in unserer Stadt nicht weiter gestört wor den, und durch zweckmäßig angeordnete Maßregelu der Behörden ist Vertrauen und Sicherheit im Verkehr zurückgekehrt. Obgleich nur wenig Landleute zum heutigen Markte mit Kartoffeln eintrafen, \o war doch dem Mangel dadurch hinlänglih abgeholfen, als mehrere große Oderkähne mit Kartoffeln beladen am Bollwerke aulegten und dieselben zum Verkauf stellten. Herr Louis Moses, auf Pommerens dors, welcher ebenfalls eine solche Ladung hierher gebracht, verkaufte die Mepße zu 25 Sgr., an ganz Arme selbst zu 2 Sgr., jedoch nur mebenweise bis zu einem halben Scheffel. Da die Sicherheit in den Straßen wieder hergestellt ist, so sind die Militair-Patrouillen zurück gezogen und uur noch bei den Bäckern und Kartoffel-Verkäufern am Bollwerk Wachtposten ausgestellt. Zahlreiche Verhaftungen von Rädelsführern bei dem Tumulte, so wie von solchen Judividuen, die durch aufreizende Reden die Tumultuanten noch mehr zum Wider stande anfeuerten, - haben bereits stattgefunden, und wid Mancher durch unvorsichtige Reden und Handlungen seine Freiheit einbüßen, Hoffen und wünschen wir, daß si solche bedauerlichen Tumulte und Exzesse nicht erneuern mögen.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayeru. Ein Königliches Regierungs-Resfkriyt vom 19, April verbietet in der Pfalz das Brauntweinbreunen, Essig sieden und Stärkefsabriziren aus Kartoffeln. Eben so wird der Auf=- fauf von Getraide und Kartoffeln in deu Häusern bis auf Weiteres in der ganzen Pfalz verboten ; doch finden bei Bäckern, Müllern und Mehlhändlern zum Ankguf ihres eigenen Bedarfs Ausnahmen ftatt. Sodaun darf kein Getraide mehr über die Gränze der Pfalz, und zwar selbst uicht nah Frankreich gegen Bezahlung des Ausgangszol les, ausgeführt werden, Zuwiderhandlungen gegen die Bestinunun- gen dieses Reskriptes unterliegen strenger gerichtlich-polizeilicher Be- strafung.

Königreich Sachsen. Es ist nachstehende Verordnung, das Verbot des Braunntweinbrennens betreffend, erschienen :

„Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, König von Sachsen 2c. 2c., finden Uns durch die ungewöhnlich hoheu Preise des Getraides, der Kartoffeln und mehrerer anderer Nahrungsmittel be= wogen, das Brennen des Branntweins aus Getraide oder Kartoffeln, vorläufig vom 41. Mai bis mit Ende Oktober dieses Jahres, hier= durch zu verbieten, mit der Bestimmung jedoch, daß die betriebsplan=- mäßig für den Monat April dieses Jahres bei Erlassung dieser Ver=

ordnung bereits angemeldeten, aber erst im Monat Mai dieses Jahres

Freitag den Z0în Ayri1.

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zur Abbrennung gelangenden Einmaischungen nicht gehindert werden. Jede Uebertretung dieses Verbotes is mit der geseblihen Strafe zu ahnden. Hiernah haben sich Unsere Zoll=, Steuer - und Polizei= Behörden, ingleichen Unsere Unterthanen zu rihten. Urkundlich i} diese Verordnung von Uns eigenhändig vollzogen und mit Unserem Königlichen Siegel bedruckt worden. Gegeben zu Dresden, den 27. April 1847. Friedrich Augu st,“

Das Ministerium des Jnnern hat am 25. April nachstehende Bekanntmachuug, die Getraide-Theurung betreffend, erlassen :

„Die hohen Preise des Getraides und mancher anderen unentbehrlichen Lebensmittel haben in den leßtvergangenen Tagen in mehreren Städten des benachbarten Auslandes Veranlassung zu unruhigen Bewegungen und Aus- brüchen roher Gewaltthätigkeit gegeben, durh welche die öffentliche Ordnung gestört, ja selbst das Privat-Eigeuthum angegriffen worden ist.

„Wohl lastet der Druck der Zeit {wer auf einem großen Theil unse- rer Bevölkerung z aber Jeder, welcher Klasse er auh angehöre, muß es ein- sehen, daß ein Uebel, nicht herbeigeführt durch menschliche Willkür, nicht abwendbar dur menschliche Vorsicht, ja, in solchem Umfange nicht einmal vorauszusehen durch menschlichen Scharfblick, sondern hervorgegangen aus einem Zusammentreffen ungünstiger, fast über ganz Europa verbreiteter Witterungs-Einflüsse, durh gewaltthätiges Eingreifen in den Gang der Verhältnisse nicht gemildert, wohl aber verschlimmert, ja bis zu einer in ihren traurigen Folgen nicht zu berechnenden Höhe gesteigert werden kann.

„Der Sinn für Necht, Geseß und Ordnung, tief begründet im sächsi- schen Volk und gekräftigt durch die Verfassung, giebt dafür Bürgschaft, daß auch in dieser Zeit der Noth bei uns der öffentliche Nechtszustand unge= fährdet bleiben, daß Jeder Recht und Eigenthum des Anderen ehren und heilig halten werde.

„Nicht also eine Besorgniß, eine Mahnung nur möchte das unterzeichnete Ministerium aussprechen, wenn es dringend vor Abwegen warnt, wie die oben bezeichneten; wenn es jeden Einzelnen auffordert, vor= sichtig zu sein in Wort, in Rath und That, damit nmccht die Spannung er- höht, die Unruhe der Gemüther vermehrt und so die Noth vergrößert werde,

„Die Regierung, unterstüßt von der Thätigkeit und Pflichttreue aller Behörden und vieler Einzelnen, is unablässig bemüht, Hülse zu bieten, wo Hülfe Noth thut, dem Lande jede irgend erreichbare Hülfs quelle aufzuschlie- ßen und so mittelbar und unmittelbar: für Beschaffung des Bedürfnisses, so eit sie es vermag, zu sorgen; aber erfolglos müßte Alles sein, wenn die gesetzliche Ordnung verleßt, wenn Handel und Wandek in seinen gewohnten Bahnen gestört, wenn der Produzent und Gewerbsmann auf un= seren Märkten in seiner Person und lin seinem Eigenthum sich gefährdet glauben und daher von deren Besuch sich zurückgeschreckt sehen müßte,

„Es giebt in der Zeit der Noth keine bessere Hülfe, als; Selbstbeherr= schung, gesaßtes Ertragen der gebotenen Entbehrungen, umsichtige und be- sonnene Benutzung der in der Nähe und Ferne sich darbietenden Hülfsquel- len, ganz besonders aber gewissenhaftes, bis ins Kleinste haushälterisches (Gebahren mit den vorhandenen Lebensmitteln aller Art; endlich: ein thätiges, allem Cigennuß fremdes Verhalten der Verniögenden und Besißen- den, gegenüber ihren minderbegünstigten Mitbürgern.

„Von allen Behörden seines Nessorts und jedem einzelnen Mitgliede derselben endlich fordert und erwartet das Ministerium , daß sie von früh bis spät auf ihren Posten sein, überall, wo es nöthig ist, helsend, verstän= digend, rathen eingreifen, ihren Mitbürgern mit dem Beispiel fester, be- \sonnener Haltung vorangehen, endlich aber eben so jedes widerrechtliche, betrügerishe Gebahren, wie jeden Versuch gewaltsamer Selbsthülfe, mit dem

ganzen Nachdruck des Geseßes und Hintansezung jeder persönlichen Rück- sicht zu begegnen wissen werden,“

Großherzogthum Baden. Die neueste Nummer des Regierungs=Blattes enthält das nachstehende provisorische Ge= seß, die Ausgangs=Zölle für Getraide u. #. w. betreffend:

„Leopold, von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Her zog von Zähringen, Jm Hinblick auf das immer noch anhaltende Steigen der Fruchtpreise und auf die ungeachtet der dermaligen Aus qgangszólle fortdauernde beträchtliche Ausfuhr von Getraide und Mehl; nach Ausicht der deshalb mit Bayern und Württemberg gepflogenen, auf die Zollvereins-Bestimmungen gegründeten weiteren Verabredung, haben Wir beschlossen und verordnen provisorish, wie folgt: Art. 1. Das Gesel vom 23. Okt. v. J., die Erhebung eines Ausgangszolles für Getraide und Mehl betreffend, sammt den zugehörigen Vollzugs=Verord= nungen vom lsten und 26sten vorigen Monats, tritt außer Kraft. Art. 2, Bei der Ausfuhr von Getraide, Hülsenfrüchten, Mühlen= Fabrikaten und Brot über die Zollvereins-Gränze des Großherzog= thums werden nachstehende, in die Zollvereins-Kasse fließende Aus gangszölle erhoben: von Weizen, Kernen und Hülsenfrüchten für das badische Malter 12 Fl.z; von Roggen, Mais und. anderen nicht besonders genannten Fruchtgattungen für das badische Malter 10 Fl.; von Gerste für das badishe Malter 8 Fl. z von Dinkel (Spelz) für das badische Malter 5 Fl.; von Hafer für das badische Malter 4 Fl. ; von Mehl und anderen Mühlenfabrikaten für den Centner 6 Fl. 40 Kr.; von Brod 5 Fl. Art. 3, Gegen= wärtiges Geseß tritt sogleich in Wirksamkeit, ““

Großherzogthum Hessen und bei Nhein. Am 24. April sind, der Großherzoglichen Verfügung gemäß, in allen Ge= meinden des Großherzogthums die Frucht = und Mehlvorräthe amtlich aufgenommen worden, Es haben sich zu diesem Zweck die Bürger= meister vder Beigeordneten, nebst einem oder zwei Gemeinde-Räthen, unter Beistand der Ortspolizei, zu allen Produzenten, Frucht - und Mehlhändlern, Bäckern 2. begeben, bei denselben genaue Einsicht vou ihren Vorräthen genommen und den Betrag derselben aufge zeichnet. Bei mehreren Produzenten 2c, sollen bereits verheimlichte Vorräthe gufgefunden worden sein.

Oesterreichische Monarchie.

Krakau, 26. April. Jun Verfolg der Bekanntmachung vom 27. Januar d. J., durch welche die Gegenstände bezeichnet wurden, die als die eines Staats -Monopols der aus\hließenden landesfürst= lichen Verfügung für den Staatsschaß vorbehalten bleiben, und mit Beziehung auf die §§. 2 und 5 dieser Bekanntmachung werden heute hier die nachfolgenden, von der Hofkammer festgeseßten Bestimmun= gen zur öffentlichen Kenntniß gebracht: i

§. 1. Vom Tage dieser Bekanntmachung angefangen, treten die Be- stimmungen der Zoll- und Staats - Monopols - Ordnung und des Gefälls= Strafgeseßes vom 11, Juli 1835, insoweit beide Geseze auf das Taback-, Pulver - und Salpeter - Monopol Bezug haben, so wie das Pulver- und Salpeter-Patent vom 22, Dezember 1807, dann der dem allgemeinen Zoll- Tarife ängehängte Tarif über die im §. 443 der Zoll - und Staats - Mo- nopols-Ordnung bezeichneten Licenz-Gebühren in Wirksamkeit, Der Tarif in Betreff des Tabackgefälles befindet sich 1m Ap hange. b 7 2, Von dem heutigen Tage an ist es inm (Gebiete von Krakau verboten, e auf irgend eine Art, sei es zum eigenen Gebrauche, oder für Ma “Bn oder zum Verbrauche, zuzubereiten und zu diesem Zwecke eine Gewerbs-Unternehmung einzurichten oder zu betreiben. Der Tabackbau wurde bereits mittelst Be- fanntmachung vom 21. März d. J, unbedingt verboten, §. 3, Die Ge- werbtreibenden, welche sih bisher mit dem Verkaufe oder mit der Bereitung des Tabaks beschäftigten, so wie alle übrigen Bewohner von Krakau und dessen Gebiet, wurden bereits unterm 23, Februar l. J. angewie- sen, über die in ihrem Besipe oder in, ihrer Verwahrung befindlichen Tabadckvorräthe ein vollständiges Verzeichniß bei der Kaiserlichen Gefällsbe=

hörde bis zum 20, März d, J. zu überreihen, Die Gefällsbehörde wir