1847 / 120 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

im Saale des biesigen Administrations - Gebäudes zu der im §, 23, des Statuts vorgeschriebenen jährlichen

General-Versammlung einzufinden, in

welcher 1) der Geschäftsbericht des Directorii vorgetragen, 2) der Rechnungs-Abschluß pro 1846 vertbeilt, i 3) für die statutgemäß ausscheidenden Ausshuß-Mit- glieder und Stellvertreter eine anderweite Wahl etroffen werden soll, A 4) Beschluß über die vom Herrn Finanz-Minister Er- cellenz abgegebene Auslegung der §§. 33 und 34, des Statuts zu fassen ist. j Jeder Actionair oder Bevollmächtigte, welcher an der General-Versammlung Theil nehmen will, hat sich selbst und seinen Machtgeber am 10., 11. und 12. Mai e, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, im Administrations- Gebäude hierselbst, als Eigenthümer von fünf oder meh- reren Actien zu legitimiren und darauf eine Eintritts- karte zu empfangen, worauf die Anzahl der ihm gebüh- renden Stimmen vermerkt ist, und ohne welche Nie- mand zu der General - Versammlung zugelassen werden fann. A O ; Sollte einer der Herren Actionaire beabsichtigen, ei- nen, das gemeinschaftliche Jnteresse berührenden Gegen- stand in der General - Versammlung zum Vortrag zu bringen, so wird derselbe mit Bezugnahme auf §. 29 des Statuts ersucht, sein Vorhaben mit ausführlicher Angabe der Motive spätestens bis zum 4. Mai dem Vorsißenden des Ausschusses \chriftlich und zwar durch Abgabe dieser Schrift im Geschäftslokale der Gesell- schaft am Fürstenwall anzuzeigen. Magdeburg, den 8. April 1847. Der Vorsißende des Ausschusses der Magdeburg-Köthen- Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft, Nuland,

[350 b] Die

ordentliche General-Versamm-

Berlin-Hamburger Eisenbahn- Gesellschaft.

Die Actionaire der Ber- lin - Hamburger Eisen- bahn-Gesellschaft werden , hierdurch von dem unter- ï / zeichneten Ausschuß zur

i h T dritten ordentlichen Ge-

S Mb, neral-Versammlung ihres

h R „X Actien-Vereins auf

e Montag, den 1/7. Mai d. J,

41 Uhr Vormittags, und zwar gemäß dem §, 32 des Statuts,

: d O # nach Ludwigslust *) mit Hinweisung auf den §. 37 des Statuts nach welchem die Beschllisse der Erschienenen auch die Nicht-

*) Jm Empfangs-Gebäude auf dem Bahnhof.

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[413 b]

oi

erscheinenden und Nichtvertretenen verbinden einge- en.

e stimmberechtigten Juhaber von 10 oder mehr

Actien fordern wir zum Behuf ihrer Legitimation auf,

in den Tagen vom 4. bis zum 14. Mai, Vormittags

von 10 bis 1 Uhr, in den Büreaus, in Hambur auf dem Bahnhofe, und in Berlin Oranienburgerstraße

Nr. 17, oder in Schwerin bei dem stellvertretenden Vor-

sißenden des Ausschusses Herrn Forstrath von

Wiede,

1) ein „von ihnen vollzogenes Nummer - Verzeichniß ihrer Actien zu übergeben,

2) die legteren in Original zu produziren und dage- gen eine Eintritts- und Stimmkarte, ohne welche der Zutritt zur General-Versammlung nicht gestat- tet werden kann, und eine Freikarte zur Benugung der Eisenbahn für die Hin- und Herreise in Em- pfang zu nehmen,

Wir erlauben uns hierbei, darauf aufmerksam zu machen, daß es, für die in der General-Versammlung vorzunehmenden und nah §. 45 des Statuts durch Entwerfung einer Kandidaten - Liste vorzubereitenden Wahlen neuer Ausschuß - Mitglieder an die Stelle der statutenmäßig Austretenden , wünschenswerth is, die Jnhaber von 10 oder mehr Actien kennen zu lernen,

Gegenstände der Berathung der General - Versamm- lung werden sein:

a) die nah §. 36 des Statuts unter 1 und 2 in jeder ordentlichen General-Versammlung vorzutra- genden Berichte und Rechnungs-Abschlüsse,

b) die Ergänzungswahlen für den Ausschuß in Ge mäßheit §. 42 des Statuts,

c) Vortrag des Ausschusses über die künftige Orga- nisation der Verwaltungs-Vorstände der Gesellschaft nach §. 60 des Statuts,

d) Berathung und Beschlußnahme über den Antrag des Ausschusses auf Erstattung der wegen verspä- teter Einzahlung auf die Actien eingezogenen Con- ventionalstrafen.

Hamburg, den 12, April 1847.

Der Aus\chchuß der Berlin -Hamburger Eisenbahn - Gesellschaft. A. Abendroth, Dr. Vorsitzender,

Fahrplan der Berlin-Potsdam-Magdebur- ger Eisenbahn. f. Bon Berlin 14 Mag- deburg.

G EAYMorgen s 5%, 9, Nachmittags 5, Abends 10 Uhr (Ankunft 4 Uhr),

Boa Magdeburg ns Berlin. Morgens 6%, 10, Mittags 12, Abends 6% Uhr, Bon Berlin nach Potsdam. d 9%, 8, 9, 10,412, 2, 9, 7, 10 Uhr; Bon Potsdam nah Berlin.

35, 8, 10, 12, 2, 3%, 9, T, 10 Uhr,

[279 b]

Fab rvy lan

für die regelmäßigen Dampfwagenzüge

auf der

Berlin- Hamburger Eisenbahn. Bom 1. Mai 1847 ab bis auf Weiteres.

Richtung nach Hamburg.

Richtung nach Berlin,

4, e S. 4, Zwischen- Erster | Zweiter [zug v.Ber- Personen- Personen-| lin nach Abgang von| zug | zug Witten- nach nah |berge, von Hamburg. [Hamburg.| Witten- berge nach Hamburg.

Güterzug nach Hamburg.

95. O, 4 8, Zwischen- Erster | Zweiter | zug von Personen-|Personen-|Hamb. n. zug zug Witten- nach nach berge, Berlin, | Berlin. |v. Witten- berge nach Berlin.

Güterzug nach Berlin,

Abgang von

Uhr Uhr Mrg.| 2; Nch.

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Uhr Nch, | 6 “1 O7

Uhr Mrg.

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Berlin Spandau Nauen aulinenaue frieja eustadt a, D, erniß1 lóôwen Wilsnack

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Wittenberge Grabow 6 Ludwigslust E Hagenow 12 Mitt. Brahlsdorf 127 Nch. Boibßenburg |12; » Büchen 1% Schwarzenbeck | 14 Friedri sruh | 13 einbeck 2 Bergedor 2

Cu t : ; in Hamburg | 3 à 35 1102 à 11/11 à 11 Nacniitt. Abends, |

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6k à 7% Morgens.| Abends,

Hamburg 7 Bergedorf 7 » Reinbek 8 Abd, Friedrihsruh | 8%; : Schwarzenbeck | 8% Büchen 9 Boizenburg 9: Brahlsdorf 9% Hagenow Ludwigslust |11 Grabow

Wittenberge Wilsnack

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Wittenb. 9; à 9k, Abgang 12¿Nchm.| 43 64 Mrg.\125Nchm, 1 » 6% » 1 »

Neustadt a. D. , : d Friesack : } L b gpaulinenaue \ L N Gren » ; 4 —w pandau C » 16 6 Abds, Ankunft | 4 à 45 87 à 82 65 T

10; à 104 Abends.

in Berlin Nachmitt. Morgens. | Abends,

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; n e r k u n. Mit den ersen enzügen werden auch r Perso Equipagen und Pferde zu dem erhöheten Tarife befördert.

Bei den Zwischenzügen FUE außer der uahme von Gütern und Vieh-

ie Güterzüge No. 4 und 8 sind ausscließli Beförderung von Personen.

twaige Extra- oder Lokalzüge werden an den be

nur zum Transport von Gütern und Vieh bestimmt,

ersonen-Beförderung in allen drei Wa en-Kl i i ransporten zu niedrigen Preisen statt, gen-Klassen, auch die Mit-

ohne treffenden Orten besonders bekannt gemacht werden,

Märkischen Eisenbahn jeden Morgen um von Altona aus dem Personenzuge na ersonenzug No, 2 gewährt den von

E lg 4 ÿ tettin,

gekommenen Reisenden Gelegenheit noch an demselben Tage Hamburg zu errei Der Personenzug No, 5 vermittelt die Verbindung A

und M Der Personenzug No, 6 nimmt die von Kiel gekom

ersonenzug No, 1 von Berlin abgehend, steht mit dem Personenzuge von Wien, wel j s gs in Berlin eintri f in unmittelbarer Verbitdie Ta iel an.

Frankfurt a, O,, O und Leipzig in Berlin an-

schen Hamburg und resp. Stettin, Frankfurt a. O, menen Reisenden auf und stellt durch den Anschluß an

unmittelbare Verbindung mit Wien her. Den shen Eisenbahn laut besonderem Fahrplan an, Berlin und Hamburg, im April 1847.

ersonen- und Zwischenzügen schließen sich in

den um 11 Uhr Abends von Berlin abgehenden Personenzug auf der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn die

Hagenow die regelmäßigen Züge der Mecklenburgi-

Die Direction der Berlin- Hamburger Eisenbahn-Gesellschast.

Prospectus.

Zum Erjay des nach §. 20. der Sta- tuten aus dem Anlage - Kapitale vor- shußweise entncmmcenen Betrags ter

E Zinsen aus die Einzahlungen während K ader Bauzeit und zur Aufbringung des dur unvoo:hergeschene Fälle zur Voll- endung des Vauéês der Loebau Zittauer Eisenbahn sich herausstellenden Meh1bedarfs üt es erforderlih, das Actieu-Kapital der Gesellschaft dieser Bahn, wenngleich der fragliche Mehrbedarf auf nur Thlr. 451 000 ver- anschlagt worden is, mehrerer Sicherheit halber in run- der Summe um

Thaler 500.000

zu erhöhen.

Wir haben zu diesem Zwecke nachstehenden Plan aus- gearbeitet, welcher nicht nur die Bi: stimmung der am 27. Januar e. hieselbst stattgefundenen General - Ver- sammlung, sondcrn auch bereits bie Genehmigung der hoven Staats-Regierung erhalten hat. L

Es werden nämlih 20,000 Siúck Actien Lit. B. à Thlr. 25 freirt, welche in Hinsicht auf Zinsen und Di- vidende einen Vorug vor den unter Lit. A. auszu- fertigenden Actien à Thlr, 100 genießen,

Die Einzahlungen auf die Actien Lit. B. geschehen in 3 Temminen, und zwar mit 5 Thlr. gleiczeitig mit der legten Einzahlung auf die Actien Lit. A, und mit je 10 Thlr. in Zwischenräumen von 3 zu 3 Monaten, gegen Ausgabe von Junterims - Actien, welche bei der dritten Einzahlung gegen die wirklichen Actien - Doku- mente Lit. B. ausgetauscht werden.

Jeder Jnhaber von Actien Lit. A. hat das Recht, bei der leyten Einzahlung auf dieselben, gegen Erle- gung von 5 Thlr. pro Stück auf jede Actie Lit. A. sich die Anwartschaft auf eine Actie Lit. B. pari zu sichern.

Diejenigen Actien Lit. B., welche von den Jnhabern der Actien Lit. A. nicht in Anspruch genommen wer- den, fann das Direktoriam zum Besten der Gesellschaft anderweitig veifaufen,

Die Actien Lit. B, werden während der Bauzeit mit 9 % pro anno verzinst und genießen tiefen Vorzug bis zu dem in §. 18, der Statuten festgeseßten Ter- mine, nämlih bis mit dem Schlusse des nach begon- nener Benuzung der ganzen Bahn nächst ein;rctenden Monats Juni oder Dezember, Von dieser Zeit an er- halten die Actien Lit. B. 4% Dividende jährlich, und zwar so lange, bis die Actien Lit, A. eine Dividende von'3 % empfangen, sobald dirse Höhe er:eiht wird, empfangen die Actien Lit. B. 45 % jährli, steigt die Dividende für die Actien Lit. A. bis zu 4 %, so er- halten die Actien Lit. B. 5 % jährlich, und sobald die Dividende für die Actien Lit. A. 4 % überschreitet, erhalten die Actien Lit. B. jederzeit 1 % jährlich mehr

als erstere.

Die vorstehend festgeseßten Zinsen und Dividendcn für die Actien Lit. B. werden deren Inhabern mit der ganzen Jahres-Netto-Einnahme der Gesellschast garan- tirt, und müssen, unter allen 1! mständen, vorweg gezablt sein, ehe die Jnhaber der Actien Lit. A. irgend eine Dividende erhalten können,

Was die Strafen für Versäumniß bei den Einzah- lungen der Actien Lit. B. betiifft, so findet dabei das- selbe Verfahren statt, welches in §. 16. der Statuten für die Actien à 100 Thlr. festgeseßt is.

Die nähere Bestimmung darüber, welche Paragraphen des Gesellschafts - Statuts sonst noch auf die Actien Lit. B. Anwendung zu leiden haben, und unter wel- chen Modificationen, bleibt einem mit Genehm'gung der hohen Staats-Regierung zu erlassenden Nachtrags- Statut vorb:halten,

Indem wir unu hierdurch die geehrten Actionairs unsercr Eisenbahn-Gesellschast in ihrem und des Unter- nehmens Interesse einladen, sich durch Anzahlung von 5 Thlr. pro Actie bei der im Monat Juni a. c. stattfindenden lezten Einzahlung auf die Actieu Lit, A, mit den, unserer Uebeizcugung nach, díe vollständigste Sicherheit gewäbßrendea neurn Actien Lit. B. zu ver- sorgen, müssen wir noch bemerken, daß die hohe Staats- Negierung bereits erklärt hat, sich für den Fall des Zu- standekommens der Zeichnung, wie es bei den Actien à 400 Thlr. mit Thlr. 500,000 geschehen, bei den neuen Actien Lit. B. bis zur Höhe des vierten Theils, mit Thlr. 125,000, bethciligen zu wollen. :

Auch die Kommune Zittau, so wie die übrigen sehr bedeutenden Actien -Juhaber in hiesiger Gegend, haben bereits ihre Zusage zur Annahme der Actien Lit. B. gegeben.

Zittau, den 23. März 1847, 2 Dircftorium der Loebau- Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft,

v, Nostiy, Exuer, Helfft.

r , . : Literarische Anzeigen. 434 h : , ; Bei J, G. Striese in Königsberg i. d. N, ist so eben exschienen und durh alle Buchhandlungen zu

beziehen : : : Ueber die Jdec, das Wesen, die Bedeutung, die Darstellung und das Erlernen

ver Geschichte, nebst den Grundzügen-des Entwickelungsganges der Menschheit, von August Arnold. Geheftet, 17 Bogen. 1 Thlr. 75 Sgr,

gr. 8.

[381]

Neue Tänze vom K. K. österr. Kapellmneister

q ú Joh. Gung I, welche in vielen öffentlichen Aufführungen den grössten Beifall gefunden haben; För Piano: Petersburger Hofball-Qua- drille u. Freundschafts-Quadrille, gewid- met I. K. H. der Grossfürstin Maria Alexaudra, à 125 Sgr., Mazurka in C-dur 5 Sgr. Walzer: , Gruss an Petersburg 15 Sgr. Unweiderstehliche- Polka, Garde-Husaren-Polka, Garde à cheval-Polka

| |

E und Polka - Mazurka, O). 26. à3 Sgr. Cer-

T1 l o-Redo VV a, Polk aständchen als

Polka arr, nach dem beliebten Männe: quartett von Schäffer u. Polonaise von Musar d, zusammen nur 9 Sgr. Corso-Polka von Graziani u. Tha- lia-Polka von Conradi, getanzt von Mad. Cer- rito n. Herrn St. Léon im Blumenmädchen à 5 Sgr. Berülmter Gorso-Marsch Die Muske- t1ere der. Konigin, von Malcvy, arr, von Gras ziani, 9 Sgr, Obige Tänze für Orchesi. à 1 15 Thlr. Alle Musikalien mit üblichem Rabatt. .

S 34 Linden. SC h les1 Ï I C P sche Buch- und Musikhandiung.

aus;

[435 b] j _ Im Selbst-Verlage des Verfassers, in Berlin, Ro ß- straße Nr. 7, is erschienen und daselbst zu haben : G Gründliche Anweisung, sich in 24 Lectionen —F cine schöne und geläufige

_—- -w . a s 44 5 Handschrift anzueignen, so wie einem etwaigen Zittern der Hand während des Schreibens vorzubeugen event. abzuhelfen, mit Bezug auf die Schreibmaterialien, die Stahlfedern

insbesondere und das Taktschreiben, FUM Selbft- Unterricht bearbeitet von L. Strahlendorff,

Stenograph und geprüfter Lehrer der Schön- und i Schnellschreibekunst, Mit 36 in Stein gravirt. Uebungstafeln, Preis 1 Thlr,

Bei N. Schepeler, Königsstr. Nr. 2, ift so eben erschienen und daselbst und in allen Buchhaud- lungen vorräthig : -

436 b & 61 L andtags- Album.

Ausführliche Verhandlungen der Sißzungen des Vereiniglen Landtages, nebst allen darauf Bezug habeuden Königlichen Erlassen u festlichen Anord-

U,

Erste Lieferung. gr. 8. geh. 75 Sgr. Jnhalt der ersten Li eferung, Das Patent vout 3, und das Einberufungsschreiben vom 8. Febr, Das Geschäfts - Neglement, das Programm für die Cröss- nungsfeier am 11, April, nebst sämmtlichen eFestlichkei- tenz die Thronrede Sr, Maj. des Königs und die bei- den ersten Siyungen des Vereinigten Landtags, So eben ist bei A. Schep eler, Königsstr. Nr, 4 erschienen und daselbst, wie in allen Buchhandlungen, zu-haben: /

Berzeichniß us Wohnungs- Anzeiger der S. . a D G 0 0 Mitglieder des Vereinigten Landtages. Zweite mit einem alphab elischen Re- gifter vermehrte Auflage. Dieses Verzeichniß zeichnet sich vor anderen erschienenen da- durch aus, daß der Herren-Kurie die slimmbe- fugten Besißungen veigesügt sind, Preis 74 Sgr. i

[419 b] (Gesuch eines Provisors.) Für eine Filial- Apotheke wird ein Provisor gesucht, und steht einem solchen die Aussicht ofen, dies Geschäft später als Päch- ter oder Käufer zu erwerben, Nach fragen erbittet franco das Comtoir von Clemens Warnecke in Braunschweig, NB. Auch können noch mehrere vakante Gehülfen- stellen nachgewiesen werden,

[418b] 7 Gutsfkauf-Gesu ch. A

Jch suche ein Gut im Preise von 60,000 bis 130,000 Thlr, zu kaufen und kann jede dieser Summen guf Ver- langen sofort ganz bezahlt werden, Gefällige Verkaufs- Offerten erbitte ih mix unter C. v. A. pOste restante Braunsch weig franco.

[194 b] Annonce. Verkauf von Mai-

S 4 Kartoffeln.

Die ín der zweiten Beilage der Berlinshen Vossischen Zeitung de d. 26. Februar a. c, mit Necht angepriese- nen Mai-Kartoffeln bin ih dur eine glücklihe Ver- mehrung derselben in. den Stand geseht, viel billiger, das Exemplar gesunder Saat-Kartoffeln für 2; Sgr. abzulassen. Adresse Oberamtmann Albert in Roßlau im Herzogthum Anhalt,

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für { Iahr. 4 Rthlr. - #5 Iahr. 8 Rthlr. - 1 Iahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Sei einzelnen Vummern wird der Sogen mit 25 Sgr. berechnet.

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120.

ORDE E DAPUEY

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Berlin, Sonnabend den le Mai

Alle Post - Anstalten des In-

und Auslandes nehmen Uung auf dieses Slatt an für Serlin

die Expedition der Alig. Preuß Zeitung: y Behren-Straße Ur. 57. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Alg. Anzeigers 2 Sgr.

1847.

Das ‘Nedactions - und Expeditions - Lokal der Allgemeinen Preußischen Zeitung ist gegenwärtig Behren-Straße Nr. 57.

InAYal t

Amtlicher Theil. /

Landtags - Angelegenheiten. Sizung des Vereinigten Landtags am 27, April. (Schluß.) Kurie der drei Stände: Gutachten der 6ten Abtheilung in Betreff des herrschenden Nothstandes und Verhandlungen darüber ; Beschlüsse zur Abhülfe. : j

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Len Handschuhmachermeister Karl Bertram zu Magdeburg zum Hof Dandschuhmachermeister zu ernennen.

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Diana L

Die nah dem neuen Fahrplane der Berlin : Hamburger Eíisen- bahn=-Gesellschaft auf der gedachten Bahn vom 1, Mai c. ab cour- sirenden Dampfwagenzüge werden seitens der Post in folgender Art benußt werden: i |

a). Jn der Richtun g nach Hamburg: l) der um 7 Uhr früh von hier abgehende erste Personenzug nach

Hamburg zur Korrespondenz -, Geld = und Paket=Beförderung ;

4) Dr Um 27 Ube Nachmittags von hier abgehende zweite Per= jonenzug nah Hamburg, nur zur Korrespondenz - Beförderung, und

der um 55 Uhr Nachmittags von hier abgehende Zwischenzug

nach Wittenberge, welcher von Wittenberge aus am folgenden

Morgen nah Hamburg weitergeht, zur Korrespondenz=, Geld=

und Paket-Beförderung.

h) Jn der Richtung uach Berlin:

der aus Hamburg um 74 Uhr früh abgehende erste Personen-

zug nah Berlin, zur Korrespondenz=, Geld= und Paket = Be=

förderung z

der aus Hamburg um 12 Uhr Mittags abgehende zweite Per-=

sonenzug nach Berlin, nur zur Korrespondenz=Beförderung z und

3) der aus Hamburg um 45 Uhr Nachmittags abgehende Zwi- shenzug nach Wittenberge, welcher von dort aus am folgen- den Morgen nach Berlin weitergeht, zur Korrespondenz-, Geld- und Paket = Beförderung. ;

Eine Benußung des Güterzuges zu Post = Transporten wird nicht stattfinden.

Die Annahme der mit den verschiedenen Zügen von hier abzu- sendenden Gegenstände wird bei dem hiesigen Hof-Post-Amte zu fol- genden Stunden geschlossen :

bei dem ersten Personenzuge :

für Korrespondenz, am Abende vorher um 8 Uhr,

für Pakete und Gelder, am Abende vorher um 7 Uhr; bei dem zweiten Personenzuge :

um 127 Uhr Nachmittags ; bei dem Zwischenzuge nah Wittenberge:

für Korrespondenz, um 4 Uhr Nachnittags,

jur Gelder und Pakete, um 3 Uhx Nachmittags.

Dagegen wird die mit dem 1. Mai c. in Wirksamkeit tretende Post =E1pedition auf dem hiesigen Hamburger Bahnhofe noch bis zehn Minuten vor Abgang jedes Zuges unbeshwerte Briefe zur Beförderung mit demselben annehmen, Briefe mit deklarirtem Gelde, so wie sonstige Geld -Sendungen und Pakete, bleiben von der Annahme durch die bezeichnete Post=- Expedition vorläufig noch ausgeschlossen.

Mit dem mehrgedachten Tage wird die Reitpost von hier nach Wittenberge aufgehoben werden, Außerdem werden folgende, mit den Dampfwagenzügen auf preußischem Gebiete im Zusammenhange stehende Posten Veränderungen in ihrem jebigen Gange erleiden :

Es wird vom 1. Mai c. an abgefertigt werden :

1) die Botenpost zwischen Spandau und Hennigsdorf: aus Spandau Dienstag und Freitag 75 Uhr früh, aus Hennigsdorf an denselben Tagen 12 Uhr Mittags ; Personenpost zwischen Nauen und Kremmen: aus Nauen täglih 64 Uhr Abends, aus Kremmen täglih 55 Uhr früh; Personenpost zwischen Nauen und Potsdam : aus Nauen täglih 35 Uhr Nachmittags, aus Potsdam täglih 34 Uhr früh ; 4) die Personenpost zwischen Friesack und Rheinsberg über Fehr bellin und Ruppin: aus Friesack täglich 10 Uhr Vormittags, aus Rheinsberg täglih 3{ Uhr früh; die Personenpost zwischen Friesack und Rathenow : aus Friesack um 8; Uhr Abends, aus Rathenow um 3: Uhr früh ; die Personenpost zwischen dem Bahnhofe bei Neustadt a. D. und Neu = Ruppin: von dem Neustädter Bahnhofe täglih 27 Uhr Nachmittags, ,_aus Neu-Ruppin täglich 3 Uhr früh; L : die Personenpost zwischen dem Bahnhofe bei Neustadt a. D. a A Busterhausen a. D. und Kyrit: om VMeustädter Bahnhofe täglich 9: V 8 Uhr Abends, ynhose täglich 95 Uhr Morgens und die Botenpost zwi h 14 Uhr früh und 114% Uhr Vornittags; ¿ en dem j il der Stadt Neuîadi q L, Bahnhofe bei Neustadt a. D, und

vom Neustädter Bahnl ali ; 8 Uhr Abends, aÿnhofe täglich 10 Uhr Morgens und

aus Neustadt täglich 12 Uhr Mittags und 84 Uhr Abends;

2) die

3) die

2

9) die Personenpost zwischen Glöwen und Genthin über Havel- berg : i Glöwen täglich 107 Uhr Vormittags, aus Genthin tägli 9 Uhr Morgens ; die Personenpost zwischen Glöv-tn und Rostock über Pribwalk und Meyenburg : aus Glöwen täglih 9 Uhr Abends, aus Rostock täglich 25 Uhr Nachmittags ; Botenpost zwischen Glöwen und Kletzke : aus Glöwen täglih 10; Uhr Vormittags, aus Klebke täglih 2 Uhr Nachmittags; die Personenpost zwischen Glöwen und Havelberg : aus Glöwen täglich 15 Uhr Nachmittags und 84 Uhr Abends, aus Havelberg täglih 6 Uhr früh und 12 Uhr Mittags; die Personenpost zwischen Wittenberge und Magdeburg über Seehausen und Stendal: aus Wittenberge täglih 17 Uhr Nachmittags, aus Magdeburg täglich 7 Uhr Abends ; die Personenpost zwischen Seehausen und Salzwedel über Arendsee in Verbindung mit Nr. 13: aus Seehausen täglich 4 Uhr Nachmittags, aus Salzwedel 115 Uhr Abends; die Personenpost zwischen Wittenberge und Perleberg : aus Wittenberge täglich um 11 Uhr Vormittags, 1 Uhr Nachmittags und 95 Uhr Abends, aus Perleberg täglich um 47 Uhr früh, 105 Uhr Vormit- tags und 25 Uhr Nachmittags ; Personenpost zwischen Wittenberge und Lenzen:

10)

11) bie

16)

aus Wittenberge Sonntag, Dienstag, Donnerstag und Frei= tag 6 Uhr Abends; aus Lenzen an denselben Tagen 8 Uhr Morgens; 17) die Personenpost zwischen Perleberg und Wittstock, über Prihz= walk und Techow : aus Perleberg täglich 3 Uhr Nachmittags, aus Wittstock täglich 4 Uhr früh, Berlin, den 29. April 1847.

General-Post-Amt.

Die Erneuerung der Loose zur bevorstehenden 4ten Klasse 95ster Königlichen Klassen = Lotterie, welche bis zum 8. Mai c. bei Verlust des Anrechts dazu geschehen muß, wird hiermit in Erinnerung ge= bracht.

Berlin, den 1. Mai 1847,

Königl, General=Lotterie-Direction,.

Dann mal mg

Un Bezug auf die seit dem 10, März 1844 bei der Königlichen Bühne eingeführte Honorirung der Dichter und Komponisten, sei es durch den Au- toren-Antheil, sei es dur Honorar, sicht die General-Jntendantur, welche sich laut §. 7 der Bekanntmachung vom 10. März 1844 das Recht vorbe- halten hat, die darin enthaltenen Bestimmungen nah 3 Jahren zu verän- dern oder gänzlich erlöschen zu lassen, sich oeranlaßt, Nachstehendes hier durch zur öffentlichen Kenutniß zu bringen,

Wenngleich der Autoren - Antheil in Folge der Allerhöchsten Genehmi- gung, der dadurch herbeigeführten bedeutenden Mehrausgabe ungeachtet, im Allgemeinen bis auf Weiteres fortbestehen wird, so haben doch Gründe obgewaltet , bei den im Opernhause stattfindenden Vorstellungen andere Bestimmungen , als die gegenwärtigen , eintreten zu lassen. Es hat nämlich die Erfahrung gezeigt, daß die Verfasser von den Stücken, die im Schauspielhause gegeben werden, sich im Nachtheil gegen diejenigen befin- den, deren Stücke im Opernhause zur Aufführung kommen, indem die Ein nahmen im Opernhause weit bedeutender als die im Schauspielhause sind, Dies gewährt den Verfassern der Stücke, die im Opernhause gegeben wer- den, einen um so größeren Vortheil, als, wie befannt, der Autoren - Antheil von der Brutto -, nicht von der Netto - Einnahme (von welcher leßteren die Ausgaben in Abzug kommen ) gewährt wird und als die Ausgaben , die sonach die Administration, nicht der Autor trägt, im Opernhause weit be- deutender sind. :

Um nun die Autoren der im Schauspielhause, so wie im Opernhause, zu gebenden Stücke in cin ausgleichendes Verhältniß zu bringen, treten vom 10. März d. J. an bis auf Weiteres in Betreff der im Opern- hause zu gebenden Stücke nachfolgende, das Reglement vom 10, März 1844 abändernde Bestimmungen ein:

a) Wenn ein Stück daselbst den Abend ausfüllt erhält der Verfasser 7 pCt, statt bisher 10 pCt.

b) Wenn ein Stück den größeren Theil des Abends ausfüllt, somit als Hauptstück zu betrachten ist, zu dem nur noch ein Vor- oder Nach- spiel zu geben is, so wird für das Hauptstück 45 anstatt 6 pCt, und für das Vor- oder Nachspiel, wie bisher, 14 pCt. bezahlt.

c) Werden an einem Abend zwei Stücke gegeben, wovon jedes ungefähr die Hälste des Abends ausfüllt und keines als Vor - oder Nachspiel zu betrachten is, so wird für jedes der beiden Stücke 3 pCt, statt 45 pCt. gezahlt.

d) Werden endlich drei Stücke an einem Abend gegeben , jedes derselben 2 pCt, statt 3 pCt, bezahlt.

Was die im Opern - oder Schauspielhause zu gebenden musikali- \chen Werke anlangt, so werden die Komponisten nicht, wie dies seit Einführung des Autoren-Antheils geschehen, nux & und der Dichter des Textes % dieses Antheils, sondern der Komponist wird unverkürzt den gan- zen Antheil nah den obenerwähnten Bestimmungen erhalten, wogegen es nun die Sache des Leßteren bleibt, den Tert selbst zu honoriren, und tvird jede etwanige Anforderung, welche deshalb bei der ( eneral-JIntendantur gemacht werden sollte, als unstatthaft betrachtêt werden.

Im Uebrigen bleiben bei den Aufführungen im Schauspielhause die bereits dur die Bekanntmachung vom 10, März 1844 veröffentlichten Bestimmungen in Anwendung, welche zur Vermeidung jeder Jrrung hier nochmals mitgetheilt werden,

a) Wenn ein Stü, gleichviel ob Schauspiel oder Oper, den Abend aus- füllt, erhält der Dichter oder Komponist 40 Prozent.

b) Wenn ein Stück den größeren Theil des Abends ausfüllt, somit als

so wird für

spiel zu geben ist, so wird für das Hauptstück 6 Prozent und für das

Vor - oder Nachspiel 3 Prozent gezahlt. { . c) Werden an einem Abend zwei Stücke gegeben, wovon jedes gea

die Hälfte des Abends ausfüllt, und keines als Vor- oder Nachspiel

zu betrachten ist, so wird für jedes der beiden Stücke 47 pCt, gezahlt. d) Werden endlich drei Stücke an einem Abend gegeben, so wird für

jedes derselben 3 pCt. bezahlt. S ; : :

Die Bestimmungen des Autoren-Autheils können jedoch nur allein bei den auf den Königlichen Theatern zu Berlin stettfindenden Vorstellungen in Anwendung kommen, nicht aber bei denjenigen, welche in Potsdam oder Charlottenburg gegeben werden, indem leßtere, die überhaupt nur ausnahms- weise und nicht häufig statthaben, bei beschränkterem Schauplaße und grö- ßeren Ausgaben keinen Ertrag gewähren. i e Z Schließlich bringt die General-Jutendantur hier noch diejenigen frühe- heren bereits unterm 10, März 1844 veröffentlichten Bestimmungen din Kenntniß, welche auch künftighin in Kraft bleiben werden, und die dahin lauten: z

Es bleibt lediglih der Wahl der Autoren überlassen, ob sie die bis jezt üblich gewesene Honorars-Zahlung oder die Tantième in Anspruch neh- men wollen, Jnsofern der Verfasser eines dramatischen Werkes sich nicht gleich bei der Einsendung desselben für das erwähnte Honorar ausspricht, wird angenommen, daß er sich den Bestimmungen der Tantième unter- zogen hat. 6. 2 :

Die Tantième oder der Autoren - Antheil wird von der Brutto - Ein- nahme mit Jubegriff des Abonnements - Betrages von jeder Vorstellung eines von nun an zum ersten Male aufzuführenden Originalwerkes, sei es gedruckt oder nicht, sei es Schauspiel oder Oper, in vorerwähnter Weise dem Dichter und Komponisten auf seine, Lebenszeit und nach seinem Tode der etwa vorhandenen Wittwe und ehelichen Descendenz desselben auf die Zeit von 19 Jahren, vom Todestage an gerechnet, und zwar in folgender Weise zugesichert. Js eine Wittwe oder Descenvenz vorhanden , so erhält jede die Hälfte, und zwar ohne alle Rücksicht darauf, ob sie des Leyteren Erbe geworden sind oder niht, J} jedoch nur eine Wittwe oder nur Descendenz vorhanden, fällt dieser oder jener der Autoren - Antheil

anz zu, T A §. 3,

Nur bei deutschen Originalwerken findet der Autoren - Antheil statt; unter musikalischen Originalwerken werden solche verstanden, welche, nah einem deutschen Text komponirt, auf einer Bühne Deutschlands uerst zur Darstellung kommen; bei Uebersezungen und Bearbeitungen fndet der Autoren - Antheil nicht statt; hier verbleibt es bei der bis jeßt bei Mann- skripten üblich gewesenen Honorars- Zahlung,

§. 4.

Was die Wiederholung der Stücke betrifft, so muß der Autor sich hierbei vollkommen auf die General - Jutendantur, und zwar um so mehr verlassen, als bei einem günstigen Erfolge des Stückes es in dem gemein- samen ZJuteresse liegt, dasselbe so oft als möglich zur ea zu brín- gen. Es fann daher dem Autor ein Anspruch auf die Wiederholung cines Werkes eben so wenig als eine Entscheidung über die Besezung und die Zeit der ersten Aufführung eingeräumt werden.

§. 5

E 5 Die Entscheidung über jede aus obigen Bestimmungen zwischen der General-Jntendantur und dem Verfasser entspringenden Differenz bleibt dem Ministerium des Königlichen Hauses anheimgestellt, und steht den Autoren außerdem keine Art von Rekurs oder Appellation zu.

§0.

Die Dichter und Komponisten haben den für sie bestimmten Autoren- Antheil nur nach einer von der Königlichen Theater - Hauptkasse unterzeich- neten Bescheinigung über die Höhe der Brutto-Einnahme zu fordern. Üeber die Frage, wie lange ein Stü spielt, entscheidet die dritte Vorlesung. Was die Zahlungen der Autoren-Antheile anlangt, so sind sie viertel- jährlich, und zwar am Schlusse eines jeden Vierteljahres, gegen eger und Lebenszeuguiß des Verfassers oder der von ihm Hinterlassenen, na §. 1 zum Empfang berechtigten Wittwe und ehelichen Ds nach vor- gängiger Legitimation zu erheben, können aber von keinem Gläubiger in Anspruch genommen werden, Ueber drei Jahre nicht erhobene Antheile fallen der Königlichen Theater-Hauptkasse anheim,

Q, e Die Autoren - Antheile der in den drei Jahren vom 10, März 1844 bis dahin 1847 gegebenen Werke dauern nah den Bestimmungen vom 40, März 1844 unverändert fort, Berlin, den 20. April 1847.

General - Jntendantur der Königlichen Schauspiele, K. Th. von Küftner,

Landtags - Angelegenheiten.

Sigung des Vereinigten Landtags am 27, April. (Schlu ß.) Kurie der drei Stände.

Abgeordn. Milde: Jch wollte mir nur erlauben, ganz im All- gemeinen auszusprechen, daß au ih mi für das Ausfuhrverbot in Bezug auf die Kartoffeln erklären werde, und wollte in zwei Worten auf die Bemerkung des Herrn Landtags-Kommissars antworten, in welcher gesagt worden ist, daß in der neuesten und- lebten Zeit vor= zugsweise ein plöbliches Steigen der Preise in br mittleren Pro=- vinzen sih bemerkbar gemacht habe. So weit dur Na dar= über zugekommen sind, so mag dies seinen Grund arin haben, dal man uamentlih in England die Befürchtung ausgesprochen hat, da

sowohl in Amerika als in Europa nicht Cerealien genug vorhanden seien, um die Menschen bis August oder September zu erhalten. Aus diesem Grunde scheint die Speculation neuerdings auf die Cerealien sih geworfen zu haben, und ih würde deshalb, wenn es sih um die Abstimmung handelt, dafür stimmen, daß die Cerealien dem Ausfuhr= Verbote unterworfen werden, und zwar deswegen, weil, wenn es niht geschieht und die Cerealien aus dem Lande hinausgehen, wir bedeutende Preise und zwar von solcher Höhe bekommen, die zu den Mitteln nicht im Verhältniß stehen, welche unseren Gewerbtreibenden

Hauptstük zu betrachten ist, zu dem nur noch ein Ver - odex Nach-

und den ärmeren Leuten zu Gebote sind, Jh werde daher im Prin=-