1847 / 120 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

zip dafür stimmen, daß die Ausfuhr verboten werde, und werde in deni. zweiten «Falle ebenfalls beitreten. S Abgeordn. Moewes: Vielfah is an dieser Stelle von künst- lichein Mangel oder natürlicher Noth die Rede gewesen. In beiden Beziehungen mögen die geehrten Redner Recht haben. An dem einenOxte wird die Noth guf natürlihem, an dem anderen auf fünst- lihem Wege durch gestiegene Preise geworden sein, Es pu or- auf an, Abhülfe in beiden Beziehungen zu schaffen, und ih 2 B e, daß die geseßlichen Vorschriften, welhe uns vorliegen, E n iber immungen dafür enthalten. Jn dem Allgemeinen Landre te ist ü E das Kaufs= und Verkaufsrecht in den ersten Paragraphen gejagt, daß bei Getraidemangel der Staat beretigt jet, g A großen Vorräthen zu nöthigen, seine Vorräthe zum Lerkauf zu bön- gen. Jn einem anderen Abschnitte des Allg. Landrechts ist das ZuU- rückhalten von Vorräthen und die Verheimlichung derselben mit Strafe belegt. Eben so is es au mit der Vorkäuferei. Jnsofern die Noth dur künstlihe Theurung entstand, scheint es daher am zweckmäßig sten zu sein, die geseblihen Vorschriften zur Anwendung zu bringen, und ih bin der Meinung, daß, wenn dies geschieht und mit Strenge durchgeführt wird, die Ausfuhr sih von selbst verbietet, an dem einen Orte mehr, an dem anderen weniger. R : Abgeordn. Schlattel: Jh werde Sie nicht lange aufhalten, verehrteste Versammlung. Jch habe nur ein Partikelhen zu der Ahb= hülfe der Armen beizutragen. Vielleicht gelingt es, vielleicht habe ih Zhren Beifall. Es wäre herrlich, wenn es eingeführt „würde. Jn meinem langen Leben, vor vielen Jahren ih werde 78 Jahre alt, meine Herren erfuhr ih eins, daß der große Minister Pitt in England folgende Maßregel ausführte, als das Volk in Verzweif= lung war und in ganz England hungerte. Da fiel es ihm ein, und er machte Versuche und gebot durh das ganze Land, man so!lie zur Verlängerung des Brodtes darauf halten und durch Staats-Verfügung das anordnen, daß dasselbe immer vierzehn Tage alt werden müßte, bevor es genossen würde. Es war zwar keine schmackhafte Staats= Maßregel, aber sie half, und der ganze Ausfall der Aerndte für ganz Englaud wurde durch dieses Mittel gedeck. Jch bin ein Familien vater, ih habe dasselbe Mittel in Erinnerung an diesen großen Maun angewendet, und ih kann ihnen allseitig versichern, daß es herrlich ist. In den Gegenden, wo man das {warze Brod genießt und es vier- zehn Tage im Keller aufbewahrt, wird es herrlich \{mackhaft und sehr gut. Uebrigens muß ih gegen das Verbot der Ausführung von meiner Seite stimmen; denn was wir durch unseren Beschluß in Be= zug auf das Ausfuhr-Verbot heute einem Staate versagen, das ver= sagt uns morgen jener Staat. Abgeordn. von Scholten: Jh war erst der Ansicht, meine Herren, daß das Kartoffel-Ausfuhrverbot zu spät kommen werde, in dem das, was von vielen Rednern angeführt wurde, sehr richtig ist, daß der Zeitpunkt kaum mehr da sein dürfte, der früher dafür ge= sprochen hätte, wenn es damals ins Leben getreten wäre. Da aber heute noch Fälle angeführt worden sind, die noch für eine solche Maß= regel sprechen, \o bin ih der Meinung, daß wir nicht einen Augen= blick zögern dürfen, eine solhe Verfügung zu beantragen, Es is gesagt worden, daß noch bedeutende Vorräthe im Lande sind, und daß diese zum Verkaufe kommen würden, wenn die gehörigen Mittel angewendet werden. Darum muß ich sagen, daß ich, wie ich den Vorschlag verstanden habe, indem er für einzelne Provinzen be= renet is, unbedingt mich dafür erklären würde und ih nur bedaure, daß die Maßregel nicht schon früher ausgeführt worden i. Es wurde uns gesagt, daß sie niht auf geseßlihem Wege ausgeführt zu werden brauche, sondern auf dem Wege der Administration ausge= führt werden fönne, am Rheine schon ausgeführt sei, und es ist diese Maßregel von allen Abgeordneten vom Rheine nicht tadelnd, sondern anerkennend erwähnt worden. Jh muß daher bemerken, daß ich nur zu bedauern habe, daß von den hohen Beamten der Krone diese Maßregel nicht früher ausgeführt worden is. Jh spreche dies hier aus in eben dem Vertrauen, daß allerdings die Absicht der König- lichen hohen Beamten vorhanden is, das Beste des Volkes zu för dern, befenne aber au, daß öfter Versäumnisse bei Maßregeln s\tatt- finden, die, früher ausgeführt, zum Segen des Landes hätten unge= mein wirken fönnen, So höre ih, daß die Ausfuhr am Rheine be= reits untersagt is. Das wäre, hätte man es auch hier ausgeführt, segensreih gewesen. Heute haben aber andere Staaten zu großen Summen aufgekauft, und es wird wenig zu erlangen sein, Früher ätte die Maßregel sehr wohlthätig sein können, sie is aber uicht Siber ergriffen worden, man hatte die Zustände nicht richtig erkannt, Das, was ich für gut erkenne, erkenne ich vollständig an, ih spreche aber auch eben so den Tadel öffentlich aus. Jn der Provinz, welcher ich angehöre, sind die Bestände, die gelagert haben, an Spekulanten verkauft worden, während es höchst segensreih für das Land wäre, wenn sie noch da sein würden. Das geschah aber, weil man nicht gründlich nahforschte, weil man nicht Vertrauen zu denen hatte, die voraussagten, wie die Noth \ich herausstellen würde, S Lanbtags -= Kommissar: Das Gouvernement is getadelt worden, daß dasselbe diejenige Maßregel, zu der dasselbe jeßt seine Zustimmung zu geben si bereit erklärt, nit früher ergriffen, daß nicht, wie am Rheine, so auch hier, das Kartoffelausfuhr=Verbot längst stattgefunden habe, Jh muß mih im Namen des Gouvernements hierüber retfertigen. Am Rheine und in Westfalen hatte im Jahre 1845 eine Mißärndte der Kartoffeln stattgefundenz nux wenige Ge- genden hatten eine Mittelärndte, Die Rheinprovinz wird befanntlich von einem Strome durchflossen, auf welhem ein unglaublich lebhafter Verkehr is, Holland, Belgien und Jrland hatten eine totale Miß- ärndte an Kartoffeln, und so warfen sich die Spekulanten aus die wenigen Gegenden des Rheins, welche noch Kartoffeln hatten, um diese mit großer Schnelligkeit auf dem Rhein nah Holland, Belgien und Jrland zu entführen. Da sprach sich in den westlichen Provin- zen entschieden und allgemein der Wunsch aus, das Gouvernement möge \chnell dafür (Es daß die wenigen Lebensmittel der Provinz erhalten würdenz das Gouvernement kam diesem Wunsche entgegen, und die Maßregel is von den Provinzen dankbar anerkannt worden. Dasselbe Verhältniß fand damals in den östlichen Provinzen nicht statt. Es sind vou daher keine Anträge auf ein Ausfuhrverbot der Kartoffeln an uns gelangt, Die Kartoffelpreise hielten sich lange in mäßiger Höhe; wir haben gehört, daß die Ausfuhr in sehr geringer Menge stattgefunden hat, und dàs Gouvernement wird daher fein gerechter Tadel treffen, wenn es eine die Freiheit des Verkehrs beshränkende Maßregel nicht vor- eilig beschloß. Wenn es si jebt bereit erklärt, darauf einzugehen, \o And andere Verhältnisse eingetreten. Es lag keine Veranlassung vor, anzunehmen, ens in den mittleren Provinzen Mangel an Lebens- mitteln ‘eintreten werde. Die Provinzial-Behörden haben keine dar-

auf bézüglihen Jndizien gemeldet, vielmehr ausgesprochen , daß der g wendige Bedarf mahrs einlih gedeckt sein werde. Wenn aber ein Mit- er ‘geehrten Versammlung dem Gouvernement die Aufgabe ge-

d Ut hat, rechtzeitig ganz genaue Ermittelungen einzuziehen, ob hin- reichende Lebensmittel in bén verschiedenen Landestheilen vorhanden seien oder nicht, #0 muß ih dem êntgegnen, daß eine solche Maßre- el“ unausführbar ‘ist, Es wird vielfältig über Zuvielregieren ge- agt; wenn wir uns aber darauf tinlassen wollten, zu ermittéln, viel jeder Landwirth produzirt, wie viel er konsumirt, wie viel er auf ‘den Markt bringt, wie viel die Nichtproduzirenden an Or nen Früchten gebrauchen, wie viel ins Ausland, in dieses und jenes

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Vereinsland ausgeführt wird, „wenn wir uns auf diese Ermittelung einließen, so würden wir «den Vorwurf des Zuvielregierens gewiß verdienen und doch zu keinem oder zu einem falschen Resultate ge- langen. Deshalbkanun das Ministerium uur an Jundizien si halten, diese sind aber niht vorhanden gewesen, sie sind „erst seit wenigen Tagen hervorgetreten, ih wiederhole es, sie sind erst seit wenigen Tagen hervorgetreten, und deshalb, weil sie hervorgetreten sind, erkennt das Ministerium die Nothwendigkeit \{leuniger Hülfe an und wird, wenn ein Ausfuhr-Verbot beantragt, solhes Sr. Majestät vorschlagen. Den Vorwurf aber, diese Maß- regel nicht früher ergriffen zu haben, müssen wir ablehnen. Wenn uns ferner ein Vorwurf wegen Verabsäumung der zollfreien Einfuhr des Reises gemacht wird, so muß ih erwiedern , daß seit einer ge- raumen Zeit Maßregeln von ziemliher Bedeutung zur außerordent- lichen Beschaffung von Lebensmitteln ge:rofffen worden sind, daß aber das Ministerium großen Werth darauf gelegt hat, diese Maßregeln geheim zu halten. Es is eine bekannte Sache, daß alle Kräfte des Staates nicht hinreichen würden, um eine Versorgung der ganzen Monarchie auch nur auf kurze Zeit herbeizuführen. Eben \o bekannt ist es, daß derartige Maßregeln des Staats, wenn sie bekannt wer= den, die Privat-Speculation mehr oder weniger lähmen. So wurde noch auf einem Provinzial-Landtage vor wenigen Jahren dem Gou- vernement der Vorwurf gemacht ,- daß es durh Ueberweisung von Festungs-Approvisions-Vorräthen die Privat- Speculation beeinträch= tigt habe. Darum haben wir es uns zur Pflicht gemacht , diese Maßregel so geheim zu halten, als möglih, damit man sich nicht darauf verlasse und die so nöthige Selbsthülfe verabsäume. Endlich muß ih noch auf einen dritten Vorwurf zurückkommen, den nämlich, daß wirklich mit dem Ertrage des Erlasses an Mahl=- und Klassen- Steuer Großes hätte gewirkt werden können.

Für eine Million Thaler hätten höchstens 400,000 Scheffel Rog gen gekauft werden können, und diese würden etwa zwei Pfunde Brod auf den Kopf der ganzen Bevölkerung gegeben, also dieselbe hüch- stens auf zwei Tage versorgt haben. Jch frage, was damit Mate= rielles gewirkt sei? Ein moralischer Eindruck köunte dadurch allerdings hervorgerufen und eine Herabdrückung der Preise an diesem oder jenem Plaß erreicht werden; dagegen bitte ih aber auch zu erwägen, daß, während man die Privat-Speculationen durch solche Operationeu lähmt, gerade so gut auch die entgegengeseßte Wirkung eintreten kann. Auch der Mahl-Steuer muß ih noch mit einigen Worten er wähnen. Es is \{chou bemerkt worden, daß die Abschaffung dei hohen Mahl =Steuer auf den Weizen die Consumtion desselben in den großen Städten wesentlih vermehren und somit zugleich auf den Preis des Roggens vortheilhaft einwirken muß. Ueberdies ist die völlige Freiheit der Einbringung des Land = Brodtes von großer Wichtigkeit für die Versorgung der Städte. Also auch in dieser Beziehung is wohl erwogen worden, daß die Abschaffung der Mahlsteuer für große Städte, deren Versorgung in Zeiten der Noth am schwierigsten is, eine wesentlihe Erleichterung gewesen. Dieser Meinung sind wir noch heute, mag auch das Gouvernement deshalb getadelt werden. Die Armen werden die Wohlthat dankend anerkennen. (Lebhafter Beifallszuruf und Stimmen: Keinen Tadel.)

Abgeordn. Siegfried: Ohne Vorrede wünsche ih ein paar Worte über die eine Frage zu sprechen, die eigentlih noch wenig behandelt worden is. Noth is da, Roggen und Kartoffeln sind theuer, Noth is} da, weil die Lebensmittel fehlen oder fehlen könn- tenz Noth ist auch da, weil die Lebensmittel, welche da sind, nicht bezahlt werden fönnen, Die erste Frage liegt hier vor, die Lebens- mittel zu fonserviren, wel{he wir haben, sie nicht durch Ausfuhr min- dern zu lassen, Der Herr Finanz-Minister hat, wenn ih richtig ver standen habe, gesagt, wir haben guten Export, auch Jmport. Der Jmport is bedeutender als der Export, ein Zustand, welcher, wenn wir ihn behalten, keine Maßregel heute von uns fordert. Es is be- denklih, ob er sih erhalten wird. Für den Roggen, vermuthe ich, wird sih der Zustand erhalten, Das mag wohl maßgebend für die Kommission gewesen sein, vorzuschlagen, daß der Roggen exportirt werden dürfe, Mit den Kartoffeln is es eine andere Frage. Sie dürften vielleicht nicht so importirt werden und die Verhältnisse da anders stehen. Aber, meine Herren, die Kartoffel is ein Gegenstand, der nur 14 Tage oder kurze Zeit berühren kann. Einè Maßregel, die Kartoffeln betreffend, würde nach meinem Dafürhalten mehr Be wegung als Erfolg beute haben können. Heute. Es handelt sich um eine Präveutiv= Maßregel, eine materielle Frage, eine Handels Frage liegt vor. Die Meinung is das Motiv, von dem Fels rage in ihrer Waage bewegt wird. Jch halte dafür, wenn eine Ausnahme- Maßregel eintritt, die sie niht ganz im Erfolge beherrschen fann, daß sie diejenige Meinung, die Schaden bringt, vergrößern wird. Es e sich bis zum Wucher bei uns steigern, der heute wohl noch wenig oder noch gar nicht da ist. J stimme dafür, daß für jebt der freie Verkehr bleibe, so lange der Zustand ein solcher is, wie wir ihn heute ken- nen und ihu schildern gehört haben. S

Abgeordn. Dorenberg: Meine hogeehrte Versammlung, ich werde es ganz kurz machen. Jch bin ein Landmann, gehöre dem Bauernstande an und will nur kurz meine Erfahrungen vor- bringen, weil ih einige Tage zu Hause gewesen bin. Jch lebe in einer Gegend, wo ich uicht geglaubt hätte, daß Mangel eintreten würde, und muß leider gestehen, daß weder die Kommune - Beamten noch die Behörden sich vorgestellt haben, daß ein solcher Mangel eintreten würde, Auf dem Lande wird es keine Gefahr haben, denn da hilft Einer dem Anderen durch, aber in der Nähe einer großen Stadt ist es s{chlimmer. So ist es z. B, mit Halle, welches 30,000 Einwohner hat. Dort wurde gesagt, wenn die Schifffahrt aufgeht, wird Getraide kommen, und die Preise werden heruntergehen. Nun liegt Halle, seiner Lage nach, in einer Gegend, wo Alles auf Getraide wartet, Das ankommende Getraide wird sogleih aufgekauft, und \o wird es der Stadt entnommen, Jch wollte nun die dringendste Bitte an den hohen Landtag richten, ein Verbot der Ausfuhr von Kartoffelu ergehen zu lassen. Jch habe die Stimmung in Halle ge= hört, die von dem hohen Landtage das erwartet, Es erwarten dies sogar Viele hier in der Residenz, Jch habe mich unter mittelmäßi= gen Menschen, die nicht unter den Plebs gehören, befunden und dieselben Wünsche gehört, Jh will hoffen und wünschen, daß sich die Sache nicht \o schlimm herausstellen wird.

Landtags-Marschall: Es haben sich noch 5 Redner ge= meldet. Sofern die Herren Redner auf das Wort verzichten wollen, fönnten wir zur Abstimmung schreiten. i N

Eine Stimme (vom Plaß): Jh habe uur ein paar Worte zu sagen, Herr Marschall. N Î

Landtags=Marschall: Wollen Sie hierher kommen“

Abgeordn, T\hocke: Meine geehrten Herren, ih werde Jhre Geduld nicht ermüden, Es ist in Bezug auf das Ausfuhr-Ver- bot angeführt worden, daß es fruchtlos und zuglei nachtheilig, schädlich sein werde. Das Leßtere is mir aus den vielfachen Anfüh= rungen nicht klar, niht erwiesen worden, Jn Bezug auf die Frucht= losigkeit nehme ih an, daß dieses nur so weit gemeint sein kann, als dur die Ausführung des Ausfuhr-Verbotes die Noth uicht ihrem

anzen Umfange nah gestillt werden wird und gestillt werden fann.

as gebe ih gern zu, allein darüber werden Sie, meine hochgeehrten Herren, einverstanden \ein, daß wir, wénn wir nicht Allen helfen kön= uen, uns in unserem Gewissen beruhigt finden werden, wenn nur

Einige gesättigt werden, und wenn wir sie nit vollständig sättigeit können, so werden wir wenigstens die Genugthuung haben, daß wir sie halb gesättigt haben. Ès isst ferner gegen das Ausfuhr-Verbot angeführt worden), däß es die Freiheit beschränke, Aber, meine Herren, in jedem gesellshaftlihen Zustande kaun die Freiheit des Einzelnen sich uur so weit erstrecken, als niht dadur die Freiheit der Gesammtheit oder, wie im vorliegenden Falle, die Eristenz der selben in Frage gestellt oder gar zerrüttet wird. Jch glaube daher, daß gerade diese Anführung keine neue Kraft haben fann. Ja, ich glaube nicht, daß sich Viele finden werden, die einen Vortheil aus der thnen zustehenden Freiheit zum Nachtheile, zum größeren Nach theile aller Unglücklichen, vieler Hunderttausende oder Tausende bean spruhen werden, Dies ist das, was ih in wenigen Worten anfüh ren wollte, und ih erkläre zum Schluß, daß ih für das Ausfuhr- Verbot stimmen werde.

Abgeordn. Heyer: Meine Herren, über die Frage der geselz- lichen Zulässigkeit des Ausfuhr=Verbotes is kein erhebliches Beden= ken erhoben worden. Dagegen sind über die Fragen, ob hinreichende Gründe zu einem Ausfuhr-Verbote in gegenwärtiger Zeit vorliegen, ob die Noth so hoch gestiegen sei, daß ein Ausfuhrverbot erfolgen müsse, und andererseits, ob ein solches Verbot dem Zwecke eutsprechen werde, die verschiedensten Ansichten in der Versammlung laut ge worden. Jh finde es ganz natürih, daß auf diesem Wege die Versammlung sich über die Frage nicht wird klar werden können, weil die einzelnen Mitglieder nicht auf dem Standpunkte stehen, um die Frage ershöpfend zu beantworten. Es fehlt den einzelnen Mit- gliedern anu der Uebersicht des Ganzen. Diese Uebersicht können wir nur von dem Gouvernement erwarten. Wir haben die Aufklärungen, welche die Räthe der Krone zu geben gehabt haben, gehört. Danach müssen wir annehmen, daß die Noth in sehr hohem Grade und wirk lich in einem so hohen Grade vorhanden is, daß ein Ausfuhrverbot zum Zwecke führen kann und wahrscheinlich führen wird. Dieser Ge sihtspunkt ist für mich entscheidend. Jch glaube, daß es nur die Aufgabe der Versanumlung sein kann, hier cinen Akt des Vertrauens zu üben und dem Gouvernement die Ausführung einer Maßregel zu erleichtern, die der verschiedensten Beurtheilung fähig is, und aus diesem Gesichtspunkte glaube ich für den Kommissions-Antrag tim men zu dürfen. (Von verschiedenen Seiten ertönt der Ruf zur Abstimmung.)

Landtags-Marschall: verlangt hat. i

Eine Stimme (vom Plat): Ich bitte ums Wort,

Landtags-Marschall: Jh bitte. i

(Die Stimme vom Plaß \pricht immer weiter.)

Landtags-Marschall: Jch bitte, Jch werde die hohe Versammlung fragen, ob sie die Abstimmung verlangt. Es ijt viel fah darauf angetragen worden, und ih muß mi natürlich den Wünschen der hohen Versammlung fügenz für mich würde ih Jeden sprechen lassen. Jh frage: E

ob der Antrag auf Abstimmung von 24 Mitgliedern unterstüßt wird,

Wenn Niemand mehr das Wort

(Fast von allen Mitgliedern unterstüßt.)

Landtags-Marschall: Jh werde alfo die von der Abthei lung aufgestellte Frage, wie sie hier formulirt ist, zur Abstimmung bringen. Der Antrag geht dahin, daß Se. Majestät gebeten werde, die Ausfuhr der Kartoffeln nach den Ländern gußerhalb des Zoll Vereins bis nach beendigter Aerndte zu verbieten, Jch werde, um die Versammlung nicht durch Namen-Aufruf zu ermüden, dur Auf stehen und Sitenbleiben stimmen lassen, um die Zweidrittel zu er mitteln. Um das Zählen möglich zu machen, werde ich die Herren Orduer bitten, sich gütigst umher bemühen zu wollen, _Zch habe Stimmzettel machen lassen, damit die Herren Orduer auf dieselben schreiben, wer Ja und wer Nein gestimmt hat, und sie dem Herrn Secretair zu übergeben. Es wird bald geschehen sein, Wir wollen wenigstens den Versuch machen. l 5

Eine Stimme (vom Plaß): Nach meinem Erachten ist das Verbot der Kartoffel-Ausfuhr in der ganzen Monarchie nöthig.

Eine andere Stimme (ebenfalls vom Plaß): Diesen An trag muß ih auch unterstüßen.

“Landtags-Marschall: Sie wünschen also, es Autrag auf alle Provinzen ausgedehnt werden?

(Allgemeine Zustimmung.)

Wird das Amendement durch 24 Stimmen unterstüßt?

(Sehr zahlreich.)

Verlangt Jemand über das Amendement das Wort?

Eine Stimme (vom (Plaß): Jch bitte ums Wort. Jn die- sem Theile des Saales weiß Niemand, worin das Amendement be- standen hat.

Landtags=Marschall: Das Amendement besteht darin, daß das Verbot der Kartoffel-Ausfuhr nicht blos für die drei Provinzen, sondern für die ganze Monarchie erbeten werden soll. Das ist das Amendement,

Staats-Minister von Düesberg: Jch erlaube mir die Be merkung, daß dieses Verbot für die westlichen Provinzen bereits be steht.

Abgeordn, Hansemann (vom Plaß): Jch bemerke, daß der einzige Unterschied zwischen dem Amendement und zwischen dem An trage der Abtheilung darin besteht, daß die Abtheilung es, wie in den übrigen Provinzen, dem Ermessen des Gouvernements anheimstellt, während die Bitte auf alle Provinzen gerihtet werden soll, Jch wollte nur bemerken, daß die Bitte auf das Verbot der Ausfuhr im Ganzen gestellt worden is, Jch selbst stimme für den Antrag der Abtheilung, weil es am besten dem Gouvernement überlassen wird.

Landtags=Marschall: Jch werde zuerst über das Amen- dement abstimmen lassen, und wenn dieses uicht die mehrsten Stim- men bekommen sollte, so werde ih nachher über den Antrag der Ab- theilung stimmen lassen.

Staats-Minister von Düesberg: Jch muß die Bemerkung wiederholen, daß das Verbot bereits für die westlichen Provinzen be steht, Es handelt si also nur von den bstlihen Provinzen,

Graf von Schwerin; Es isst darüber noh nicht gesprochen worden.

Landtags-Marschall: Wenn Sie darüber sprechen wollen, so bitte ih, sich hierher zu bemühen.

Graf von Schwerin: Jch glaubte im Jnteresse des Amen- dements das Wort nehmen zu müssen, da der Abgeordnete aus der Rhein - Provinz hervorhob, daß der Antrag und das Amendement übereinstimmen, Das scheint mir aber uicht der Fall. Es scheint vielmehr von großer Wichtigkeit zu sein, daß der Landtag sich aus- sprehe, ob er für alle östlichen Provinzen einen solchen Antrag für nothwendig halte und es niht in die Beurtheilung der Ober-Präsi- denten einiger Provinzen stellt, ob sie das Verbot für nöthig halten oder niht. Für die genannten Provinzen wird es für nöthig gehal- ten werden, für andere stellt man es den Ober-Präsidenten anheim. Jch glaube, es is kein Unterschied zu machen. Jch bin für das Amendement.

Landtags=Marschall: Der Secretair wird die Frage ver- lesen, wie sie gestellt werden wird. Wir stimmen durch Aufstehen und Sipenbleiben, und die Zettel dienen nur dazu, daß die Herren Ord- ner die Güte haben, aufzuschreiben, wie viel gestanden und wie viel

möge der

esessen haben. Jh werde die Frage noch einmal lesen, (Dies ge- Fhiebt,) Es ist dabei vorauszuseßzen, dáß das Vetbot für Westfalen und die Rhein-Provinz bereits besteht.

Eine Stimme (vom Plate): Es besteht aber niht durh= gängig.

Staats-Minister von Düesber g: Gegen Hannover besteht es allerdings nicht. Von diesem Theile ijt aber auch nicht die Rede.

Landtags-Marschall: Soll also das Verbot auf alle Pro- vinzen ausgedehnt ( Allgemeines Ja!) und Se. Majestät der König gebeten werden, die Ausfuhr der Kartoffeln bis nah beendigter Aerndte

=in der ganzen Monarchie zu untersagen? Alle diejenigen, welche für die Bejahung dieser Frage sind, bitte ich, aufzustehen. Jch brauthe nicht zu zählen, Es is eine ungeheure Majorität. Wir können jeßt zur zweiten Hauptfrage übergehen, welche die Abtheilung aufge=- stellt hat.

Abgeordn. von Leipziger (vom Plaße): Es is von mehreren Seiten auch der Antrag gemacht worden, daß die Ausfuhr des Ge- traides verboten werde. Es is dies ein Amendement , und da die Noth in der Provinz Sachsen sehr groß is, so würde ih den An- trag unterstüßen und für das Verbot stimmen.

Landtags=Marschall: Wird das Amendement dur 24 Stimmen unterstüßt ? (Dies geschieht hinreichend.) Jch gebe nun das Wort über das Amendement.

Landtags=Kommissarius: Das Gouvernement hat sich be= reit erklärt, das Ausfuhr =Verbot der Kartoffeln Sr. Majestät dem Könige vorzuschlagen, wenn beide Kurien des Vereinigten Landtages sih dâfür aussprechen sollten. i |

_ Wir können ‘eine gleiche Zusicherung in Beziehung auf das Ge

traide feinesweges geben. Es is bereits ein wihtiger Unterschied an- gedeutet worden, der Unterschied, daß die Getraide Ausfuhr eine Sache von der höchsten Wichtigkeit für die preußische Monarchie ift und es in hohem Grade bedenflih erscheint, einem solchen Handels zweig vielleicht auf ein Decennium eine gefährliche Wunde zu schla gen, während die Kartoffel-Ausfuhr bis jeßt niemals ein Gegenstand von Bedeutung gewesen is. Jh muß ferner darauf aufmerksam machen, daß das Verbot der Getraide Ausfuhr mit der großen Ge fahr der Retorsion verbunden sein wird. Jh mache aufmerksam auf die Provinz Sachsen, von welcher der Antrag zuerst gestellt worden is, Jn der Provinz Sachsen wird die Ausfuhr nur auf der Elbe besorgt, und gerade in diesem Augenblick erhält Sachsen scine Zu-= suhr einzig auf der Elbe, Jch halte, selbst wenu man ein partielles Verbot beantragen wollte, dies nicht für unbedenklich. Wir haben jeßt mehr Jmport von Getraide zu erwarten als Export, aber feinen Tmport von Kartoffeln und nur einen zweifelhaften Erport. Deshalb hat sih das Ministerium bereit erklärt, das Verbot der Kartoffel S TONE, aber nicht der Getraide Ausfuhr vorzuschlagen, Sollte die Bersammlung den Antrag an des Königs Majestät stellen, \o wird es Pflicht sein, ihn gewissenhaft zu erwägen; ich fann aber dieser halb feine Zusicherung geben, weil Jnteressen vorliegen, welche von der höchsten Bedeutung sind und der reiflichsten Erwägung be dürfen. L

General-Direktor der Steuern: Jn Folge dessen, was der Herr Landtags=Kommissar geäußert hat, bemerke ich in spezieller Beziehung auf die Provinz Sachsen, daß die großen Klagen über Noth und Mangel und namentlich über die Ausfuhr , die dort ge- führt werden, durchaus keine andere Ausfuhr in der Hauptsache be- treffen, als die, welche nach den Vereins- Staaten geht. Es is} ganz ungewöhnlih, daß unser Getraide nah Bayern, Franken, Schwaben aus der goldenen Aue hingeht. Miîr is} der Fall wenig stens noh nicht vorgekommen , daß auf einer Achse Getraide von Nordhausen bis nah Basel gegangen is. Wir können die Zufuhr nicht verbieten. So wie das Getraide von Basel hinausgeht , giebt es einen Ausfuhr-Zoll von 25 Prozent und seit wenigen Tagen von 50 Prozent, Wollen wir mit Ausfuhr - Verboten kommen von unse rer Seite, sto verliert Sachsen die Zufuhr von Böhmen aus, und das Königreih Sachsen, von dem wir uns nicht trennen fönnen, fann nicht gezwungen werden, hier zuzustimmen. Wir würden von Böh= men qus keine Zufuhr mehr zu erwarten haben, während nach dem vorliegenden Berichte noch im Monat März 13,000 Scheffel Roggen eingegangen sind. Wollen wir dem Erzgebirge diese Zufuhr ab= schneiden? Jch bemerke, daß, wenn auch auf der Elbe nicht ein Scheffel Roggen ausgegangen und 4723 Scheffel eingegangen sind nah einer Notiz, die bis zum Sonnabend lautet, wir uns nicht verhehlen wollen, daß im Jahre 1846 über Wittenberge allein 386,0 O Scheffel Rog gen ausgegangen sind, aber, wohl zu merken, darunter 39,000 Scheffel, die zur Wieder-Einfuhr in die Rhein-Provinz bestimmt gewesen sind. Wollen wir daher die Ausfuhr nicht verbieten, damit wir im Fall der Noth uicht die Rhein-Provinz aushungern, und wenn wir dies nicht wollen , welche Kontrollen sind dam nöthig, um zu verhindern, daß das Getraide nicht wieder eingeht, Dies erschwert die Commu- nication unter den_Provinzen so, daß ene solhe Maßregel, die im wohlmeinendsten Sinne vorgeschlagen is , dazu dienen würde, Theu- rung und Hungersnoth hervorzurufen, das Schlimmste, wenn man darauf eingehen wollte, Daß man die Kartoffel-Ausfuhr verbietet, ist vou geringerer Wichtigkeit. Das Einzige, was ich dringend zu wünschen habe, um materiellen Schaden zu vermeiden, is, daß man die kleinen pommerschen Häfen von dieser Maßregel frei läßt; es fönunen feine Kartoffeln auf die Schiffe geladen werden, wenn sie nicht zur Küsteufahrt gebracht werden. Soll in den kleinen Häfen Leba, Rügenwalde Kontrolle eingerichtet werden, so wird das Lan- den auf s{chlimme Weise erschwert, daher muß die Maßregel mit größter Vorsicht ausgeführt werden, wenn sie niht großen Schaden ringen soll,

Abgeordn. Hansemann: Meine Herren, ich erkläre mich gegen ein Verbot der Ausfuhr des Getraides; auf der anderen Seite aber mache ih Sie darauf aufmerksam, daß an der Gränze der Rhein Provinz und des Zoll-Vereins, von der Schweiz anfangend bis zur Mosel, bereits eine Erschwerung der Ausfuhr eingetreten ist, und zwar in der Art, daß ungefähr 25 pCt. des Werthes als Aus-= fuhr=Zoll erhoben werden, Diese Maßregel is uicht auf die Gränze von der Mosel bis nach Westfalen und weiterhin nach Holland zu aus- gedehnt worden. Die Folge davon is nun, daß eine große Menge von Weizen, der, im Ganzen genommen, in der Rhein - Provinz gut gerathen ist, nah Belgien und auch nach Frankreich ausgeführt wor den is. Obgleich der Zweck der Maßregel gewesen zu sein scheint, den Verkehr mit Belgien ganz frei zu lassen wegen der freundschaft lichen kommerziellen Verhältnisse, in -welchen der Zollverein mit die sem Lande in Folge des abgeschlossenen Handels - Traktates steht, so is do nicht zu verkennen, und es is erwiesen, daß auch Weizen nah Frankreich deshalb gegangen i, weil diese Erschwerung nicht nah der Gränze von Belgien uud Holland bestand. Jch sehe auch nicht, wie das ganz gehindert werden fann, denn es ist nicht nachzu= weisen, daß das Getraide nach Belgien für innere Consumtionen die- Tér N. D ite mnn nicht darauf antragen, daß die Versamm-

us summtie Vitte an des Königs Majestät dahin ausspräche diese eben bezeihnete Maßregel le übri Wei j [ j f l gel auh auf die übrigen Theile der west- lichen Gränze auszudehnen sondern i ü J j f

E „2uen, jondern ich wünschte, daß sie sich dahin ausspräche, Se. Majestät den Könt zu bitten, in Erwägung zu zie= hen: ob es gerathen sein möge dies M el vagung zu Zie j che Gränze des Reichs oi: Es e A ONNEE Wes (he Granze d 1s auszudehnen, Es i eine solche Erwägung

E seitens ‘des ‘Völ enements jèbt um \o mehr an der Zeit, als és dur die momentane Aufhebung der Mahlsteuer die Consumtion des Weizens in den Städten befördert hat, und gerade dieser Umstand möchte ‘es gerathen machen, diese Maßregel anzuordnen. Jh mei= nestheils finde mich gber nicht im Stande, darüber ohne die gründlihste Prüfung“ “eine bestimmte Meinung auszusprechen, und so, glaube ih, wird auch diese Versammlung sich niht im Stande fühlen. Wohl aber glaube ih, daß wir die Aufmerksam- keit Sr. Majestät darauf hinlenken können, daß die bezeichnete Aus- dehnung der Maßregel in Erwägung genommen werde. Mein An= trag geht also dahín: „daß die Versammlung Se. Majestät den Kü- nig bitten möge, zu erwägen, inwiefern die von der {weizer Gränze bis zur Mosel bestehende Ershwerung der Ausfuhr des Getraides noch auf die übrige westlihe Gränze ausgedehnt werden möge.“ Daß der Gegenstand von Erheblichkeit ist, kann ih mit Beispielen belegen : Es sind in Aachen über 50,000 Scheffel Weizen ausgeführt worden.

Staats-Minister von Düesberg: Jch erlaube mir, zu bemer- ken, daß der Gegenstand, den der leßte Redner zur Sprache gebracht hat, bereits von Seiten der Regierung vielfa erwogen worden it. Es ist die Frage entstanden, ob es niht wünschenswerth wäre, den Ausgangszoll, der auf Getraide gegen Frankreich und die Schweiz gelegt worden is, auch anzuwenden gegen Belgien und Holland. Wenn au in Bezug auf Belgien eine solhe Maßregel in Aussicht gekommen war, insofern sich das Bedürfniß dazu herausstellen möchte, so hat man gegen Holland eine solhe Maßregel für bedenklih ge= halten, weil die Rhein-Provinzen durch die Zufuhr aus Holland ver- sorgt werden müssen, und weil daher Alles vermieden werden muß, was von Seiten Hollands Repressivmaßregelu hervorrufen und die Zufuhr von Getraide ershweren könnte. Wird die Ausfuhr nach Holland freigelassen, bleibt der Verkehr frei, so hat die Maßregel ge- gen Belgien im Ganzen wenig zu bedeuten, namentlich da die Schifffahrt im Gange is, und da man dur Holland nah Belgien gelangt. Judessen is diese Maßregel in Aussicht genommen und wird eintreten können, wenn das Bedürfniß sich dazu zeigt. Vorzugsweise hat Veranlassung zu dieser Maßregel gegeben außer dem Export der Mißbrauch, der getrieben wurde, indem man Waizen auf den Eisen= bahnen nah Belgien führte und als Transito- Gut nach Frankreich brahte. Ein Gleiches geschah in Lobith, wohin Getraide gebracht und dann umgeladen wurde; indessen sobald man davon Kunde er= hielt, is gegen diese Maßregel eingeschritten worden, und man hat gegen dergleichen Transporte Protest eingelegt, und es hat der Miß= brauch fast ganz aufgehört, wie auch der nach Belgien. Deshalb ift diese Maßregel nicht weiter ausgedehnt worden; wie gesagt, sie ist in dessen nicht vollständig aufgegeben worden, sondern steht noch in Aussicht. |

Abgeordn. Graf vou Merveldt zu Beckum: Jch habe nur in Bezug auf die Aufklärung, welche ein Staatsbeanmter uns gege= ben hat, die Anfrage mir erlauben wollen, ob auch der Ausgangszoll von Roggen über Baden gegenwärtig funfzig Prozent beträgt? Jch habe wenigstens 50 Prozent verstanden.

Finanz = Minister von Düesberg: Fünfundzwanzig Prozent sind es bis jeßt gewesen, aber nach den Zeitungsttachrichten soll der Zoll erhöht worden sein, und daß es die Absicht ist, ihn noch zu erhöhen, geht aus anderen Maßregeln hervor.

Abgeordu. Graf von MervLeldt zu Beckum: Die Maß- regel besteht also nur gegen die Schweiz?

Finanz = Minister von Dügesberg:. Gegen die Schweiz und gegen Frankreich, y

Abgeordn. Werner: Mit Vergnügen habe ih für den An- trag der Abtheilung gestimmt, daß das Verbot der Kartoffelausfuhr in Anwendung kommen möge. rücsihtigt worden, die aus den Kartoffeln gemacht werden, Wir werden zwar gleih auf die Branntweinbrennereien kommen, bevor wir aber dahin kommen, will ich auf das Kartoffelmehl aufmerksam machen. Tausende von Centnern lagern auf den Handelspläßen z. B. von Schlesien, und wenn wir die Mittel wollen, die zum Zwecke führen, so müssen wir das Ausfuhrverbot unbedingt dahin ausdehnen. Wir haben gesagt . . .…. l |

__ Landtags-Marschall (unterbrechend) : daß wir bei einer anteren Frage sind,

Abgeordn, Werner: És war meine Bemerkung der Ueber gang zu denen wegen der Getraide-Ausfuhr. Jch glaube, daß das Kartosfelmehl unbedingt zur Frage über das Verbot der Kartoffel Ausfuhr gehört, und wenn wir das berücksihtigen, so muß unbedingt ein Verbot auf die Ausfuhr des Kartoffelmehls stattfinden, und dies is, was zuerst, und bevor über die Ausfuhr von Getraide ein Amen dement stattfindet, zur Entscheidung des hohen Landtags gebracht werden muß. Das is ein Amendement, welches vor dasjeuige ge hört, ob überhaupt ein Verbot auf die Ausfuhr von Getraide im Allgemeinen gelegt werden soll, wogegen ich mich bestimmen würde.

Landtags -= Marschall; Es ist das Amendement gestellt worden, ob gebeten werden soll, das Verbot der Ausfuhr auch auf das Kartoffelmehl auszudehnen. Findet das Amendement Unterstüßung ?

(Wird zahlreich unterstübt.)

Abgeordn. von Haw: Jch unterstüße das Amendement wegen des Kartoffelmehls um #o mehr, als in meinem Kreise eine solche Kartoffelmehl-Fabrik ist, wo täglich gewöhnlich vier bis fünf Centner Kartoffeln verbraucht werden.

Eine Stimme: Das Kartoffelmehl is mehr ein Lurus-Artikel, Zch glaube aber, wir wollen die Bedarfs - Artikel für den gemeinen Mann berücksihtigen, aber niht Lurxus-Artikel, wie das Kartoffelmehl ist, Daher, glaube ih, können wir über diesen Antrag, der für den gemeinen Mann von keinem besonderen Nutzen ist, hinweggehen,

General=Direktor der Steuern: Es wird über das Kartoffelmehl nicht einseitig und nicht so lange entschieden werden können, bis nicht über die Frage, ob ein Getraide-Verbot stattfinden soll, abgestimmt is. Wenn das Verbot der Getraide Ausfuhr nicht angenommen werden soll, so würde konsequenterweise die Frage des Mehlausfuhr - Verbotes folgen, und dann würde unter Mehl meines Erachtens auch das Kartofselmehl begriffen sein. Aber die Ausfuhr des Kartoffelmehles für sich und ohne die Ausfuhr des anderen Meh-= les zu verbieten, halte ich für unausführbar.

Abgeordn. Schauß: Es würde der Antrag auch dahin zu modifiziren sein, daß gesagt würde: „Fabrikate aus Kartoffeln“‘, Denn man fabrizirt auch Sago, Mehl, Stärke und andere Fabrikate daraus. Wenn also diese niht unter dem Ausfuhr=Verbote begriffen wären, so köunte man diese Fabrikate ausführen, und das wäre eben so bedeutend.

Landtags-Marschall : Wir müssen jeßt zur Abstimmung über die Frage schreiten, ob auch das Verbot der Getraide = Ausfuhr allerunterthänigst erbeten werden soll. Diejenigen, welche für folches Verbot sind, bitte ih aufzustehen. E

(Viele Stimmen dur einander.)

Landtags-Marschall: Jch kann die Abstimmung nicht un= terbrehen lassen. :

Mehrere Stimmen: Sie sind unterbrohen worden.

Landtags-Marschall: So wiederhole ih die Frage: soll Se. Majestät der König gebeten werden, au die Ausfuhr des Ge- traides zu verbieten?

(Wird mit großer Majorität abgelehnt.)

Ich muß bemerken,

Es sind aber die Produkte nicht be=

Landtags =Marschall: ‘Es wird jeßt das Abgeordneten Wünfätièn zur Abstimmun O Ametbemeut bes

Abgeordn. von Gräveniß: Jh bitte um dâs Wort. Me; Bemerkung betrifft blos die von dem Herrn Landtags -Mar hall vorhin vorgeschlagene Art der Abstimmung. Die Abstimmung ist in meiner Nähe in der Art geschehen, daß die Ordner theilweise vorher ehe abgestimmt wurde, Jeden ihrer Abtheilung fragten, ob er mit Ja oder Nein stimme, und in dieser Art ist in meiner Nähe die Ah- stimmung bewirkt worden. E

Landtags-Marschall: Es ist das durchaus nicht die Absicht, Es war blos eine Erleichterung für die Ordner. Die Abstimmung ist aber auch nit in der Art erfolgt, sondern durch Aufstehen und Sibenbleiben, und dies hat eínen so allgemeinen Erfolg ergeben, daß das das Zählen nicht Mig: wurde. Wir kommen nun zur Abstim- mung des Hansemannschen Antrags.

Landtags=Kommissar: Jh sollte glaubén, daß es darüber feiner weiteren Verhandlungen und keiner Abstimmung bedürfe. Der Herr Abgeordnete von der Rhein-Provinz hat blos den Antrag ge- stellt, daß die hohe Versammlung sih dahin aussprehen möge, daß das Gouvernement Sr. Majestät des Königs in Erwägung ziehen wolle, ob diese Maßregel, die von der Mosel bis an die belgische Gränze besteht, auch über die holländishe Gränze hinaus auszudeh- nen sei. Jh glaube mit vollem Fug im Namen meiner Herren Kollegen versprechen zu können, daß wir diese Frage in die sorgfäl- tigste Erwägung nehmen wollen. Mehr können wir in Beziehung auf die nicht vorbereitete Maßregel niht versprehen, ein Mehreres würde aber auch durch einen Antrag des Landtags nicht bewirkt wer- den können.

Abgeordn. Hansemann: Nach der Erklärung des Herrn Land= tags-Kommissars nehme ich den Antrag zurück.

Landtags=Marschall: So können wir zum zweiten Antrage

- Abtheilung übergehen.

Abgeordn. Werner: Jch glaubte, der Antrag auf ein Verbot der Ausfuhr des Kartoffelmehls käme noch zuerst vor.

Landtags-Marschall: Von einem Mitgliede is der Antrag gestellt worden, das Verbot der Ausfuhr auf das Kartoffelmehl aus- zudehynein.

Abgeordn, Werner: Auf alle- Fabrikate aus Kartoffeln.

Landtags-Marschall: Es wird also der Antrag dahin for- mulirt, daß das Verbot der Ausfuhr auf alle Fabrikate von Kartof- feln erbeten werde. Jh frage, ob der Antrag Unterstüßung findet ?

(Wird ausreichend unterstüßt.)

Landtags=Kommissar: Jh glaube, daß es durchaus nöthig ist, bei dergleichen Anträgen auch die Möglichkeit der Ausführung in Erwägung zu ziehen, und wenn bereits von dem General = Direktor der Steuern erklärt worden is, daß, wenn ein Getraide=- -und Mehl- Ausfuhrverbot nicht stattfinde, dann auch ein Ausfuhrverbot des-Kar- toffelmehls unausführbar sei, weil es an dem nöthigen Kriterium fehle, um das eine oder andere zu unterscheiden, oder weil die Unterscheidung zu \chwierig sei, so muß ich darauf aguf- merksam machen, daß ein solcher Antrag wahrscheinlich ohne Erfolg sein würde. Was vom Mehl gilt, gilt in höherem Grade von Stärke; denn die Kartoffelstärke von der Weizenstärke zu unterscheiden, möchte noch \{chwieriger sein. Von anderen Kartoffel -= Fabrikaten is nur der Sago erwähnt worden, Die Ausfuhr von Kartoffel-Sago is aber gewiß so unbedeutend, daß ein Verbot gegen dieselbe nicht gerechtfertigt erscheint. E

Abgeordn. Werner: Jn Bezug auf die Stärke bin ih ganz damit einverstanden; was aber das Mehl anbelangt, \o wird eine Unterscheidung ‘recht leiht zu machen sein, zumal gewisse Fabriken nur Kartoffelmehl fabriziren.

Landtags-Marschall: Der Herr Secretair wird die Güte

haben, die Frage zu lesen, welche jeßt zur Abstimmung kommt.

(Der Secretair verliest die Frage.) 7

Eine Stimme (vom Plaß): Zu den toffeln gehört auch der Spiritus.

Abgeordn. Werner: Jh würde nah den gemachten Bemer= fungen meinen Antrag nur auf das Kartoffelmehl beshränken.

Landtags-Marschall: Es is also darauf zurückgekommen worden, daß ‘das Ausfuhr=Verbot nur auf das Kartoffelmehl erstreckt werden soll.

(Der Secretair verliest die veränderte Frage.)

„Soll das Verbot auf die Ausfuhr von Kartoffelmehl ausgedehnt werden?“

Landtags-Marschall: Diejenigen Herren, welche für Be- jahung dieser Frage sind, bitte ih aufzustehen.

(Die Frage wird mit überwiegender Majorität verneint.)

Landtags-Marschall: So werden wir nun zur zweiten Hauptfrage kommen: „soll das Verbot des Branntweinbrennens E

Finanz-Minister von Düesberg: Die Majorität der Abthei- lung hat sich dafür erklärt, daß ein Verbot des Brauntweinbrennens bis zum 15. August angeorduet werde, jedoch nur in Beziehung auf die Kartoffelbrennerei, Es ist ein solhes Verbot allerdings eine au- ßerordentliche Maßregel, die nur durch die dringendsten Gründe der Nothwendigkeit gerechtfertigt werden kann. Es i} immer Grundsaß der Verwaltung gewesen, dem Gewerbe und Verkehre freie Hand zu lassen und nur dort einzugreifen, wo die überwiegendsten Gründe dazu vorhanden sind, “Es fragt sih also, liegen dergleichen Gründe vor? Jm Allgemeinen muß die Frage mit Ja beantwortet werden, und von Seiten der Staatsregierung wird also der Ansicht beigepflichtet, daß für die Branntweinbrennerei ein zeitweises Verbot eintrete. Jch be- merfe zunächst, daß dieses Verbot hauptsächlich nur die großen Bren- nereien treffen wird. Die kleineren Brennereien, die si blos auf ei- genes Bedürfniß beschränken, müssen ihren Betrieb "geseßlich mit dem 15. Mai einstellen. Also sind blos die großen Brennereien betroffen, und der Zweck davon is der, die bedeutenden Material-Vorräthe an A die noch bei den Reichen vorhanden sind, ins Konsumo zu ringen.

Bei dem bedeutend hohen Preise der Kartoffeln, bei den bedeu- tenden Preisen aller übrigen Lebensmittel is es allerdings höchst noth= wendig, daß von Seiten der Regierung Alles gethan wird, damit diejenigen Vorräthe, welche noch bestehen und zu dem gewöhnlichen Lebensbedarf nothwendig sind, geradezu zu diesem Zweck verwendet werden. Daß erhebliche Vorräthe in den großen Brennereien noch existiren, is wohl im Allgemeinen nicht zu bezweifeln, und es is zu hoffen, daß die Vorräthe, welche sich dort finden, wenn sie in den gewöhnlichen Konsumo übergehen, wenigstens dazu beitragen werde den Mangel zu mildern. a Rücksicht, für das Ao ?

Markt zu sorgen, steht unter so außerordentlichen S A en,

die gegenwärtigen sind, hoh und muß höher arent werden, als Rücksicht auf das Jnteresse der Brennereibesißer, die theilweise verkennbar darunter leiden werden. Es is aber zu erwarten, daß be den großen Vortheilen, welche die Brennereien in den lebten Zeiten, namentlih den größeren Besibern, gewährt haben, die Opfer, welche jeßt von ihnen verlangt werden, theilweise durch die Vortheile aus- geglihen und sie selbst sih bereitwillig dem Opfer auch unterziehen wexden. Es is vorläufig hon von Seiten der Verwaltung den af ßen*Brennereien eine Andeutung in dieser Beziehung gegeben worden, Es sind in der nenesten Zeit den anderen Staaten darüber Mittheiz

Fabrikaten aus Kar-