1847 / 120 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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lungen gemacht und es sind auh Erkundigungen eingezogen worden, ob dieses Verbot auch leichzeitig in den Staaten ausgeführt würde, die in Beziehung aufdie Branntweinsteuer mit uns in einem engen Verbande stehen. Diese Aussicht ist allerdings au ‘vorhanden, so daß zu erwar- ten steht, daß, wenn das Verbot diesseits ergeht, au die anderen Staaten, namentli das Königreih Sasen, zu einer gleichen Maßregel er gehen werden. Insofern also von der hohen Sünde x Vertamu g die Ansicht getheilt wird, daß ein Sistiren der FREANe En A hauptsächlich für jeßt nur die großen betrifft, „wesentli dazu S E gen werde, die Mittel, für den gewöhnlichen R zu f B S zu vermehren, wird von Seiten der Staats-Regierung tein Anjtan i : o Maßre zustimmen, wozu, wie genommen werden, einer solchen Maßregel beizusti Er llanaea bon ih bereits erwähnt habe, einzelne vorbereitende Einleitung 0 i , - , getro a oordil Graf von Gneisenau: Meine Herren, ih halte es unter allen Umständen für sehr bedenklich, wenn eine Derjamm-= lung unter dem Eindruck eines panischen Schreckens berathjclagt. Für einen panischen Schrecken halte ih aber die gegenwärtige Aus regung, und ich habe die zuversichtliche Hossnung, daß, en Le Zufuhren aus den Ostsee-Häfen angekommen sein werden, diese Auf- reguug guch sich legen wird. Es ist dies ein Kapitel, welches heute {hon hinlänglich abgehandelt worden ist, und ih will es nicht weiter ausführen. Jh beschränke mich jeßt auf den PLRERC En Segen- stand. Wir haben so eben gehört, daß die Maßregel des Verbotes des Branntweinbrennens aus Kartoffeln hauptsächlich auf die großen Brennereien beschränkt werden foll. —- Nun, meine Herren, eine solche Brennerei is nicht blos ein technisches Gewerbe, sondern sie hängt auf das innigste mit dem landwirthschaftlichen Betriebe zusam- men, Das Futter für das Vieh in größeren Wirthschaften wird aus sc{ließlih durh Schlempe geliefert, es is also gar nicht abzusehen, ob überhaupt die Maßregel einen Erfolg haben sollte, indem die mei= sten Kartoffeln, die zu der Brennerei jeßt verwendet werden, dann zu dem Viehfutter verwendet werden müssen. Es fommen noch an- dere bedenklihe Umstände in Frage. Wir wissen, daß unsere Kartoffeln leider mehr oder weniger von einer Krankheit heimgesuht worden. Sollen wir in den Fall kommen, während diese Kartoffeln verbrannt oder in Schlempe verwandelt wurden, sie jeßt in den großen Wirthschaften zu verfüttern 2 08 ist unmöglich, bei den dringenden Arbeiten, welche gerade in der jeßigen Jahreszeit vorliegen, so viel Leute zu stellen, um sie auszusuchen, und wir kön= nen nicht beurtheilen, welchen Einfluß die Krankheit der Kartoffeln auf den Viehstand haben wird. Es i} außerdem eine Menge Kon= trafte von den großen Brennereien eingegangen worden. Ich ver- trete namentlich eine Gegend, wo die Brennereien ein Haupt=-Betrieb der Landwirthschaft sind. Gewöhnlich i Einer Unternehmer einer großen Brennerei und hat auf Jahre hinaus Kontrakte für Lieferun- gen von Kartoffeln gemacht, für welche der Preis nach den Spiritus preisen bestimmt wird. Sollen wohl diese Kontrakte durch das vor- liegende Geseß aufgehoben werden? Dies ist eine andere Frage. Endlich aber muß 1h der geehrten Versammlung vorstellen, daß von großen Brennereien im Allgemeinen und verhältnißmäßig im Staate wenige existiren. Von diesen großen Brennereien haben nur noch wenige auf eine lange Zeit Kartoffeln. Also die Maßregel trifft hauptsächlich die ganz wenigen großen Brennereien, welche noch Vor- râthe haben, die ungefähr für den Mai ausreichen dürften. Es ist also eine Besteuerung dieser wenigen Brennereien zum Nuben des ganzen Landes, Wenn ich auch nicht verkenne, daß bei dem großen Nothstande ein Jeder das Seinige beitragen muß, so würde ich es doch höchst ungerecht finden, diesen Wenigen das Geld, was sie noch verdienen fönnen, gus der Tasche zu ziehen, um es zum allgemeinen Besten anzuwenden. Jch kann mich also unter allen Umständen nur gegen ein solches Verbot erklären, und dies um so mehr, als, wenn man einmal den Weg der Ausnahme-Maßregel betreten hat, es auch möglich ist, daß noch andere Gewerbe im Verlauf der Zeit davon ge- troffen werden können. j Abgeordn. Dittrich: Die hohe Versammlung hat bei Ab- stimmung über die erste Frage ein so reges Juteresse für die Ange= legenheit gezeigt, daß ich \chon darin einen großen Segen fiude, der durch diese einzige Beantwortung entstanden is. Jch erwarte und bin fest überzeugt, daß dieser Segen sih mehren wird und zwar besonders bei Beantwortung der gegenwärtigen Frage. Diese Frage scheint mir ganz einfach zu beantworten zu sein. Es handelt sich nämlich darum, ob es besser is, einen Schaden bestehen zu lassen oder einen Nutzen herbeizuführen, Der Schaden, der entsteht, ist ein doppelter. Wir nehmen dur die Brennereien eine große Masse von Nahrungsmitteln weg, wir erzeugen aber au etwas Schäd- liches, den Branntwein, Der Nuben, den die Brennereien hervor= bringen, is für die Landwirthschaft unzweifelhaft und unverkennbar, Er is es 1) in Bezug auf die Düngung und 2) in Bezug auf die Fleisch =Consumtion. Diese ist für den Armen nicht nußbringend, sondern es is dies nur die Consumtion der Kartoffeln. Jch kaun mich also nur für eine Maßregel aussprehen, wodur wir einen Schaden abwehren und einen Nußen herbeiführen. Außerdem er= laube ich mir noch Folgendes zu bemerken. Der Herr Landtags= Marschall hat bestimmt, daß die Fragen nah der Folgeordnung, wie sie jeßt gestellt worden sind, von dem Ausschusse behandelt werden sollen, Cs sind von einzeluen Mitgliedern Amendements angemel= det worden. Jch erlaube mir, weil ich nicht guf Weiteres cingehen will, auch eins anzumelden, welches dahin geht, daß die hohe Ver- sammlung \sich mit der Abhülfe der Noth für die unteren Klassen beschäftigen möge. Jch halte diese Frage deshalb für besonders nöthig, weil diese arbeitende Klasse auch hierin sieht, daß die hohe Versammlung ihr besonderes Interesse darin findet, die Frage: ob Arbeit zu beschaffen sei, zur Beantwortung zu bringen, die ih für die wesentlihste und nothwendigste halte, obwohl sie von dem Aus= schusse nicht angeregt worden ift, , Abgeordn. von Massow: Meine Herren, ich werde mich streng an die vorliegende Frage halten ohne weitere Abschweifung. Es is meine Absicht, mich für die Majorität zu erklären, welche für das Verbot der Kartoffel -Brennerei sih entschieden hat. ZU diesem Zweck will ih versuchen, die Einwendungen , welche die Minorität gemacht hat, von dem praktischen Standpunkte aus zu widerlegen. Die Minorität hat zuerst angeführt, daß in diesem Verbot cine Rechtsverlezung liege. Hierüber will ih mich nicht weiter auslassen, Es is vielseitig shon erwähnt worden , daß exceptionelle Zustände auch exceptionelle Maßrégeln erfordern. Jh glaube also, hierüber hinweggehen zu können, da es, wie ih gesagt habe , schon vielseitig erörtert worden, Der zweite Einwand is der, diese Maßregel fomme zu spät, Jch gebe gern zu, daß die Maßregel spät kommt, daß sie mehr genußt haben würde, viel mehr, wenn sie früher gekommen wäre. Sie kommt aber nicht zu spät. Es ist nicht abzusehen , wie weit die Noth noch führen kann, wie weit die Aerndte hinausgescho= ben wird; denn das hängt von den Witterungs-Umständen ab. Wenn die Noth aber noch einige Wochen furz vor der Aerndte einen hohen Grad erreicht, so fann dies einen fürchterlihen Zustand, einen sehr bedguernswerthen Zustand in unserem Lande herbeiführen. Wenn daher diese Maßregel nur dazu dient, solche Zustände einige Wochen lang zu lindern, so wird sie immer eine wohlthätige sein und nicht zu spät kommen. Der dritte Einwand, den wir tiefen haben, is der, daß durch die Brennereien ein großer Theil der kranken, beschädigten Kartoffeln

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t E , La verwendet werde. Jch will dies im Allgemeinen ¡cht bestreiten, ich will aber nur die prafktishe Erfahrung hier anfühkêh, daß wohl der rößere Theil dieser erkrankten Kartoffeln {on bereits durch die E eanmtvoliebpimgrtión fonsumirt worden ist, und wenn es deren noh giebt, hat man in diesem Augenblicke gegen das Verwesen der Kar= toffeln Mittel in der Hand, und das darauf zu verwendende Tages= lohn macht sih reihlich bezahlt. : A

Es is viertens der Einwand gemacht worden, es würden für die Brennereibesißer und Gutsbesißer Verlegenheiten entstehen, denn der Abgang der Brennereien, Schlempe genannt, diene vorzugsweise dazu, Futter zu erhalten, und dieses werde dadurch verhindert und könne große Verlegenheiten herbeiführen. Hierauf erlaube ih mir zu er- wiedern, daß es praktische Erfahrung is, wie man in einem gewissen Verhältnisse dasselbe Nahrungsmittel aus den Kartoffeln gewinnen fann. Die Theorieen darüber sind schr verschieden, Einige nehmen das Verhältniß wie 1 zu 3, Andere wie 1 zu 2. Man hat noch nie eine einzige Meinung gehört, daß die Kartoffeln selbst nicht grö= ßeren Nahrungsstoffff enthielten, als der Abgang von den Brennereien. Wenn dies zugegeben wird, so wird also das Verbot des Kartoffelbren= nens unbedingt die Folge haben, daß die Nahrung des Viehstandes fort- geseßt werden kann und dennoch ein Theil dieser Kartoffeln übrig bliebe zur Ernährung der Menschen. Darüber können Zweifel sein, ob ein Drittheil oder zwei Drittheile, daß aber ein Theil übrig bleibt, dar- über habe ih nie Zweifel vernommen. Es giebt einen Uebelstand, der niht angeregt worden ist, den ih aber selbst anführen will : _Es giebt Gegenden im Lande, denen die Communicationsmittel sehr feh- len, die entfernt sind von Chausseen, Wasser-Communicationen, ich kenne solhe Güter, welche 3 Meilen vou Chausseen entfernt liegen. Jn Gegenden, wo kein Nothstand if, da mag es sein, daß sie Vor räthe von Kartoffeln haben und nicht die Mittel, diese zu veräußern. Diese Verlegenheiten werden nur Einzelne betreffen. Jch kenne solche Gegenden, und ih befinde mich selbs in einer solchen Gegend, die viele Meilen von Chausseen und Wasser-Communicationen entfernt ist; aber ih glaube, daß es Pflicht is, daß der Einzelne das Seinige zum Ganzen beitrage und Opfer bringe. Wie gesagt, von diesem praktishen Standpunkte aus glaube ich jedenfalls, daß die Maßregel von großer Wirkung sein wirdz es kann uicht fehlen, daß eine be- deutende Masse von Kartoffeln, welche für den Monat Mai und Anfang Juni dem Branntweinbrennen gewidmet werden, größtentheils der Ernährung der Menschen wieder zugewendet werden. Es wird nicht allein auf die Masse einwirken, sondern auch die Preise der Kar toffeln bedeutend herunterdrüden. S 1 .

Abgeordn. Grunau: Jch glaube, meine Herren, daß der von der Kommission gemachte Vorschlag sehr schwer auszuführen sein dürfte, nämlih, daß in 3 Monaten das Brennen nicht fortgeseßt werden soll, und zwar aus folgenden Gründen : Zuerst scheint es mir ein gewaltiger Eingriff in fremde Rechte zu sein, wenn an et engen will, daß die Besißer von großen Brennereien, die ihre Wirth[haf darauf bafirt haben, aus ihren Wirthschafts-Verhältnissen herausge- rissen werden, Wodurch sollen die Leute Ersaß haben? Es ist E falls gesagt worden von einem geehrten Redner, daß lo jebt schon sehr \hlecht und zu nichts weiter zu_verwerthen alte Und fürs Dritte erscheint es mir deshalb um so E, an man die Kartoffeln zum Brennen nicht gestatten will, währen man das Brennen von Getraide gestattet. Das Getraide brauchen wir nothwendiger, als die Kartoffeln. Jm Ganzen werden Sie zugeben, daß die Kartoffeln, wenn die Vegetation vorschreitet, nicht meh gut zu brauchen sind, kaum fürs Vieh, und der Mensch kann (wenn er muß) auch schlechte Kartoffeln“ genießenz aber wenn sie heute zu Spi ritus verwendet werden, so gewähren jie den Brennerei-Besibern einen ge= nügenden Nußen, während sie dem großen Publikum einen Nuben gar nicht gewähren und während der Verbrauch von Getraide grö= heren Schaden thut, Deshalb würde ih dafür stimmen, daß diese Maßregel nicht eintrete. .

(Mehrere Stimmen wünschen Abstimmung.) : S

Abgeordn. Küpfer: Jn der Sache selbst trete ich e Ansicht des verehrlichen Mitgliedes von der märkischen N (Geheimen Raths von Massow) bei. Jch glaube aber daneben eine r Bestimmung zu der vorgeschlagenen Verbots-Vestimmung U Be. zu müssen. Die Operation des Brenuens begreist A Ae Vi ginn (dem Einmaischen) bis zu ihrer Vollendung einen Ze n Mas Faí ( s A N die beachsichtigte Verbots=-9 fast aht Tagen. Wie schleunig auch die baa vod Hum L e S N bee Stagies gelangen. vor dem 1. Mat in die entfernten L z S a din, Jo hale ingelei Zrenn-Operationen vollend E 22 Ut für ar V deshalb ein besonderes A g U

n, da eine desfallsige Erklärung des anwe}enden Herrn Steue L etors Obli igen dürfte. És hat mir aber nöthig gescienen, Direktors völlig genügen dürfte. s h E e diesen Punkt hier zur Sprache zu bringen, damit, fa U ie . Brennereien noch einige Tage nach dem 1. Mai ilt See L loten blickte, Unruhestifter nichtj dann Veranlassung zu Volks-Auswiegele

n könnten, | e La ommissar: Jch glaube, daß die hohe Berjamm- lung sih vollständig darüber beruhigen kann, n s A auf Einstellung der Brennereien zum 1. Mai rage l p e id Regierung die zu treffenden Maßregeln zwar fo scne wie B eintreten lassen wird, daß aber nicht das Unmögliche von den Bren-

s langt werde. ; :

dis Mhgeodn, von Werdeck: Jch habe mir erlaubt, EgaugEer

Diskussionen aufmerksam zu machen, daß die Sache feinesweges e

bereitet zu fein scheint, um einen Beschluß zu fassen. O meine, Va

die Sache so verwickelt liegt, daß sie wohl reiflicher Uag N darf. Die eine Seite is der Nechtspunkt, Wir sagen : a1 a

fein Gebot. Jch erkenne an, daß Noth vorhauden und zu helfen is; a es erkenne nicht an, daß dies mit Verlezung von Rechten E E ch

eine Verschiedenheit der Ansicht, die obwaltet. Es ist in unseren Or büchern ausdrülich vorbehalten, daß, wenn Jemand Eigenthum T hingeben soll, er entschädigt werden muß, Dieser P E Al nicht in Erwägung gezogen worden, _Weun ich daher auch M, 4 gemeinen glaube, daß Maßregeln ergriffen werden P we Tubs vorhandenen Kartoffel-Vorräthe der Consumtion frei geben, Æ mal

ih, daß dieser Punkt vorher gehörig ins Auge gesapt vetb fiat bin, Ich bemerke, daß ih persönlich auf keine Weije M ci f Entsd u ich habe keine Brennerei, Wenn wir darauf S Ste 24 4A digung gewährt werden soll, so müssen wir M A N S4 weiteren Erwägung stellen; es handelt sich m Fe daß N Seiten des Gouvernements ist uns gesagt E aen Le nid ergriffen worden sind, dem Uebel zu euen. dit, bieriibèr; ‘und wie welche Maßregeln; wir haben wohl Andeutung 005 E E

isen erwarte Frfolg der Maßregeln sein wird, indeß müssen erwarten, welches der Erfolg echtfertigt werden, Wir glaube ih nicht, ob diese Magreges, Fregeln mit sich führen wer= müssen die Nachtheile, welche Me, an Fch darum, der ärmeren beit nbe A Age, Mgen 00 Meine Herren, ih befürchte sehr, Klasse die Subsistenz zu sichern. A g Augenblick sorgen. Die daß wir auf Kosten der Zukunft für den id Séaorben t, er. Brennereien, durch welche es allein mögli N LE Se ns hoben unseren Boden zu der Stufe, die er, L a Ensero nimmt. Der Arme lebt von Kartoffeln nich G T Den auch yon Fleish, . Jh würde die Armen bed: /

sie nicht auh Fleisch, Speck und dergleichen hätten. Ferner ist zu erwägen, von welcher Bedeutung das Branntweinbrennen P die Erhaltung eines guten Viehstandes is. Jn Städten lebt r größere Theil der Einwohner von Fleish. Wenn wir den Viehstan aufhören lassen, so werden die Städte Noth leiden, und wir werden, wie jeßt die Noth in Beziehung auf Kartoffeln, so dann die Noth in Beziehung auf Versorgung mit Fleisch haben. Jh will nicht re- den von positiven Verlusten im Gewerbe, ih mache aber darauf auf- merksam, daß auf Grund der bestehenden Brennereien Dorn ge macht sind an Unternehmer, die weiteren Branntwein versagt haben; es besteht ein bedeutender Branntweinhandel nach den E und von den östlichen Provinzen nah dem hein, L regeln ergreifen will, so muß man sich fragen, welche E ana diese Maßregeln hervorbringen werden. Jh glaube, “ala S aß- regel effecftlos bleiben wird, wir haben darüber Erfährunge! ies deren Staaten. Nach einzelnen öffentlichen Blättern hat en k in Hessen und Belgien effffektlos bewiesen. Ein Pau pan Vir a will Dispositionen RRE L O ARLERE MEO Fa IEE, O Le Maßregel nuten, so muß hie }o ergriffen werden, daß f L l da auch in die Häude der armen Leute kommen ; es hat sich i 2 Zwischenhandel deren bemächtigt. Wir missen A A Z feine Ausfuhr stattfindet, aber wix können dem uicht M s M genüber den angränzenden Bundesländern, Wenn wir N wissen Ee regel gegen Branntweinbrennen Effekt haben e T Bar auch darauf sehen, daß die armen Gemeinden in den L esip de A räthe kommen. Die Sache is unicht mehr rés INtegTa, T E so würde ih vorschlagen, daß die Mablsteuer val a N z Vorräthe aufzukgufen, daß die 2 Millionen, welche Se, A Notb willigt haben, den einzelnen Bueties Tone wee E ab stande zu steuern, Judessen, ih will von bestimmten Se iifiou M gehen. Mein Vorschlag geht dahin, die Sache der Kommission z Frwá zu geben. L A 8 j d Meh ls: Hocherleuchtete Versammlung, L Be eine Stadt zu vertreten, welche si seit einer Rethe e ih bin 35 Jahre Beamter derselben im Joa ea QLEME der Ruhe, des Friedens und der Ordnung VENISEN R e ertbeilt zehn Tage von derselben entfernt, wird mir di A Ha daß Umuhen, Ueberschreitungen der Ordnung me 017 PRA gesunden haben in einer Art und Weise, welche M S 4 N ist, Nach den Nachrichten, welche ich habe, sind R A M 0 zugsweise dadur hervorgerufen worden, daß E S B nicht allein Auffäufe von Getraide gemacht O P Markt. auch Auffkäufe von Kartoffeln in einzelnen Scheffeln aut U verkehr von den Brennereien stattgefunden aven, Dn 20 An veranlaßt geschen, che hter von Unruhen die Me a j kor trag aufzuschreiben und an den Herrn E E A Ein hen. Mein Antrag ging dahin, wo möglich e U Nichts zweiter Autrag ging dahin, die Brennereien zu A A Wet SULne witd, AMRR M E in Lesanoéter größtentheils eingestellt sind E eru M n A T4 4 » D +9 \ )e1B i Ô (l 7 s L A den Bremiereien vorhanden siud, e ata egan da eher fr Be Grtatesiber, wehe Brennereien besien {nr Be „04 Ie L, M S O rA ce Wirtbschaft darauf eingerichtet haben, mit Schlempe ba T / der vorgerücften Jahreszeit Gelegenheit, das Bieh U E E N ernähren Mein zweiter Vor a e e A A 4 habe also nichts chlag ist also der, das Gewerbe zu beschränken. D e taa als daß ich mich nux N A diese E Brennereien geschlossen werden. Es wird a1 O M Vai L Theil der j nen Vorräthe in den Verkehr kommen, tender Theil der vorhandenen Vorräth Preise niedriger werden, Menschen zur Nahrung erhalten und e P N e fe ee ohne daß es den Gutsbesißern zum A A E R bedeutenden Vorräthe zu den besten Preisen verwert)el Mile bete Lor General=Steuer=-Direktor Kühne: Es cet M Me rheit l hohen Versammlung sich dahin zu neigen, daß das e SLEMPEA S werde. Jn dieser Voransseßung also, der ich durchaus nid L genzuseßen habe, wollte ich nur aufmerksam machen „_ daß N E \chenswerth sein wird, alsdann das Verbot nicht auf dus Qtenne von Kartoffeln zu beschränken, jondern auszudehnen auf das T Land aus Korn und anderen mehligen Substanzen, Wollen Sie das Zorn Brennen gestatten, so is es nur eine Erschwerung der Kontrolle und ein Deckmautel für Defraguden. S s E Abgeordn. von Bardeleben: Mir scheint cs, daß die h nahme einer solchen Maßregel, die o tief in Privat Rechte Ae die Ueberzeugung vorausseßen muß, daß eine solche Maßrege E die Folgen herbeiführen werde, welche man erwartet, O U Refe daß, wenn das Brennen von Kartoffeln verboten wird, E L von Menschen, welche in Armuth sich befindet, von dieser R keinen Vortheil haben wird. Die Kartoffeln stehen in einem o 90- hen Preise im Verhältniß zu anderen Lebensmitteln, daß E Klasse jebt {hon außer Staude is}, sich Kartossein zu e p und daß die Kartoffeln in diesem Augeublick uur el M RenNe 4 für die Tafeln der Wohlhabenden sind. Wenn jeßt noch das L E von Kartoffeln verboten wird, so läßt sich nicht E. N Preis so bedeutend fallen könnte, daß der Arme davon Nutzen Ha! et würde. Das i} gar nicht vorauszuseßen. Eben so gut als das Ber-= bot der Ausfuhr der Kartoffeln nur den _Wohlhabenden N fommt und nicht der ärmeren Klasse, eben so gut würde das QLE des Brennens von Kartoffeln nur den Wohlhabendeu, von Nußen fein. Abgesehen davon, wird es ein entschiedener Cingrisf in E Privatrechte Einzelner sein, und ih möchte wissen, was Sit e würden, wenn einzelne Reiche besteuert werden follten, um dem 4 mel zur Hulfe zu kommen, Es ist dieje Maßregel nux L Es steuerung einzelner Reicher, um der ärmeren Klasse Nußen I ES wobei es noch höchst zweifelhaft ist, ob wirklich der ärmeren aue Nutzen damit geschafft wird, dem ih ganz entschieden widersprechen muß. Wenn nun auch diese Maßregel angewendet werden Ie I E ih mich doch entschieden für das erklären, was der Herr & eneral- Direktor erklärt hat, daß nämlich auch das Brennen gus Korn Abi: boten werde, weil dies ein nothwendiges Nahrungsmittel sür die 9/7 E O A Z, missarius: Jch habe im Eingange dieser Verhandlung erwähnt, daß das Gouvernement geneigt Jet, den e trag auf das Verbot der Ausfuhr von Kartoffeln und VAL DENIOE De Kartoffelbrennens bei Sr. Majestät dem Könige zu unterstüßen, Eo die Versammlung sih dafür entscheiden sollte. Zch muß aber i L ren, daß diese Ansicht nur darauf basirt war, _daß dieses Verbo ér ärmeren Volksklasse vorzugsweise zu Gute tommen sollte, ug achtet der eben vernommenen entgegenstehenden lusführung bin ich noch der zuversichtlichen Ansicht, daß die Maßregel, indem fie dahin zielt, die Masse der Nahrungsmittel für den menschlichen Bedarf zu erhalten, den Armen zu Gute fommt, nicht den Reichen. Daß die Reichen noch nicht ohne Hülfsmittel sind, wissen wir, ob aber für die Armen wirklicher Mangel eintreten werde, wissen wir nicht. Gott wolle es abwenden! Jedenfalls wird die Maßregel ergrissen, um den Armen zu helfen, nicht den Reichen. Dies allein ist die Ab= sicht des Gouvernements bei dieser Konzession , die dasselbe nur un=

, L x L F ; ver des gern macht, weil das Prinzip der Freiheit der Gewerbe und de Verkehrs möglichst gufrecht ballen werden muß, Daher haben wir ita Beilage

Ag 120,

me = ia P CEO E E SEE

abgewehrt, so lange es möglich warz wenn aber die Noth wirkli

da ift, so darf kein Mittel der Abhülfe versäumt werden. das fejte Vertrauen, betroffen werden ,

jich darum handelt,

bensmittel zu erbalten. Viele Stimmen: Landtags

: Abstimmen! Marschall: Ich frage, ob der Ruf nah Ab

durch erren] Ordner, auf die Zettel zu schreiben, wie viel gestanden un wie viel gesessen laben. vie Frage zu verlesen. des Branntweinbrennens aus Kartoffeln stelien und dann, ob das Getraide ausgedehut werden solle.

…_ _Landtags=Kommissarius: fllärnig des Herrn General-Stcuer Direktors es dem Gouvernemen winscchenswerth ist, das Verbot auf das Getraide auszudehnen. N ter Erklärung der technischen Behörden wird es s{wierig sein, 21 unterscheiden. Jh würde daher wünschen, daß die Frage j “n Beides gerichtet würde, : : : i

Landtags-Marschall: Beides stellen. A Cine Stimm e (vom Plabe): Dagegen habe ich denten, Es 1 dies eine neue ¿rage,

ot 154 TCE. H,

tei,

Herren!

n

} doch ein Be C Dies { e auf welche Niertand vorberel | “en Ne }o gestellt ist, trage ich auf Vertagung (it

44 1p p Cf o Ci ol 4 at G Z Ll ck je8t entscheiden joilen, sieht es ciner Ueberrumpelung ähnlich, rg =ar Gall: J) Felle anheim, ob sih noch Je mand Uber dieje Öórage hôren lassen wolle. : geodn, von Brünneck: Jch möchte erst fragen, ob ich über und Jeb noch sprechen tann, oder ob ich über das

zu Jprecheu have?

«nndtags=Marschall: Jch glaubte, der Herr Abgeordnete (ate daruber sprechen, ob das Verbot des Branutweinbrennens das Getraide ausgedehnt werden soll

Len

[EM i,

D auf : __ Abgeordn: von Brünnedck: Das \cheiut sein, auf den win nmicht vorbereitet stud. Dann erlaube i mir noch Cge wentge Worte. Wer den Zweck will, muß auch die Mittel woilen, das is meine Ueberzeugung z aber durch die Mittel, die hier angegeben sind, wird der Zweek nach - meiner inmmigsten Ueberzeugung nit erreicht werden. Die Kartoffeln, die dem Volke zur Nahrung 0 Bren "0 t, mcht zu dem angegebenen Zwede Derwenden, ste werden vielmehr gezwungen sein, die Kartoffeln dem Vieh zu geben, und es kömmt nicht ein Scheffel mebr guf den Markt, Brandenburg muß ich entgegenseßen, daß

mir eben cin Fall zu

Lem Abgeordueten aus ein Schessel Kartoffeln eine volle Schlempe von Kartoffelu nicht er Bt, weil diese cinen bedeutenden Schrootzusal hat. Fch beziehe un auf die Autorität des Landes = Oekonomie Naths Koppe und “lnderer. (Während dieser Rede heftiges Murren.) Éine Stimme (vom Plaße): Jch möchte mir eine lurze Frage erlauben, Es wurde gesagt: wer den Zweck wolle, müsse auch die Puttel wollen. Jch frage aber auch: ob unrechtliche Mittel? Jch yaite das Vorgeschlagene für ein unrechtliches Mittel, I : (Murreu,) Landtags-Marschall: Es fragt sich, ob Jemand über dgs Amendement, da es gestellt worden ist, fich noch will hören lassen. Sitte Sttmme: Jch trage auf Namens Aufruf au. Landtags-Marschall: Es ift darauf angetragen worden, namentlich abzustimmen. Jusofern 24 Stimmen dafür sind, muß es geschehen. Jch bitte die, welche dafür sind, aufzustehen, (Es erheben fich nur wenige Mitglieder.) Abgeordn, von Werdeck: Jch will noch itelien. (Zeichen lebhafter Ungeduld in der Versammlung.) Landtag8s=Marschall: Es will Jemand vor der Abstim- mang noch ein Amendement stellen, Das muß ih geschelzen lassen. Abgeordn, von Werdeck: Mein Autrag geht einfach dahin, daß denjenigen, die durch Schließung der Breniereien nachweislich =chaden erleiden ich sage absichtlih uicht : einen Vortheil verlie= ren Entschädigung gegeben werden soll, Jch wollte dies ganz einfach unter Bezugnahme auf die bestehenden Geseße thun, wonach eine Entschädigung zu gewähren is, wenn Jemand genöthigt wird, zum allgemeinen Besten sein Eigenthum zu opfern. i Eine Stimme: Geseblich besteht es, daß, wer einen An- spruch machen will, ihn zu macheu hat,

ein Amendement

Abgeordn. Mevissen: Der Aus\chuß hat Frage erörtert, aber er hat nicht geglaubt, sie bier bevorworten zut lönnen. Die Gesebe sind da, um Jedem sein Recht zu gewähren. Glaubt also Jemand ein Recht zu haben, so hat er dasselbe geltend zu macven. Jch mache Sie am Schlusse noch auf etwas aufmerksam. Während die Augen des ganzen Landes auf Sie gerichtet sind, weiß man, daß viele Mitglieder bei dieser Frage interessirt sind, und ich möchte bitten, zu erwägen, welchen moralischen Einfluß es auf das rand machen würde, wen man erführe, daß Sie die Einstellung der Braunktweinbrenuerei abgelehnt hätten, i

Landktags-=Kommissar: Jch wollte nur erwiedern, daß, wenn die hohe Versammlung belieben sollte, den Antrag zu stellen, daß die Branntweibrennereien unter der Bedingung eingestellt werden sollen, daß das Gouvernement sämmtliche Branntweinbrenneretien entschädi= gon müßte, ih daun den Erfolg nicht verbürgen könnte.

Abgeordn, von Bardeleben: ZchH bitte nur, mir Gehör zu schenken, um nur einige Worte zu sagen. Der Herr Minister des Zunern hat mir auf die Bemerkungen geantwortet, die ich gemacht habe. Jch glaube, in den Bemerkungen, die ih gemacht habe, ift nicht ausgesprochen, daß *die Negierung die Absicht gehabt habe, durch diese Maßregel nur den Wohlhabenden Nußen zu verschaffen. ch habe damit nur ausdrücken wollen, daß diese Maßregel ihren zweck verfehlen würde, und ich weiß also in der That nicht, wie ich diese Gegenerklärung auf meine Bemerkung veranlaßt habe. Ucbri gens muß ih bemerken, daß ich nicht Brennereibesitzer bin und also nicht aus Juteresse gesprochen habe, :

7 Abgeordn, von Auerswald: Es wäre sehr zu wünschen, daß in das Protofoll käme, daß die Aeußerung des Abgeordueten anf s Rhein-Provinz, als ob eine große Anzahl der Versammlung solche ganz unbegrüindete Ube bestehe, nicht begründet sei; denn 2 ganz unvegründete Aeußerungen können nux aufreae / , ga ( | ux gufrege üblen Eindruck machen. g MWifregen und. einen

Laudtags=Marschal][: Die Berat

i ( ; : Verathung war schon gescchlo\- M, es handelte sich nur noh um das A ib diaa pol um deswillen habe ih den Rednern noch das Wort gegeben.

ebenfalls diese

Ich habe

Der Herr Secretair wird die Güte haben, S) werde die ¿Frage zuerst auf das Verbot es auf Jch glaube, daß nach der Er= Nacl

* sogleich auf

Dv werde ih die Frage sogleich auf

Erste Beilage zur Allgemeinen

ein Verbot des

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gestellt worden,

Unterstübung? (Wird nicht t Abgeordn,

Bejahung der Frage sind, d (Wird mit überwiegender Majorität angenommen). Landtags-Marschall:

erlassen werden solle,

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ch | dement abgestimmt werden, und dann erst kaun die J H Dhul ob die Versammlung auf eine Entschädigun daß auch diejenigen, welche dadurch nachtheilig Landtags-Marschall: j nn welche cinen Theil ihres gehofften Gewinnes ver | lieren, diesen Berlust gern und mit Freuden tragen werden, wenn es der Armuth einen Theil der unentbehrlichen Le

E

Brauntweinbrenneus gus

Déiejenige

L Es ift nod welches dahin geht, daß di!

unterstüßt.) von Grävenih: Da

) f} wurde, gegen den Antrag zu sprechen, s\o

i f jebt in Folge auf Sonderung Iprechen.)

heißt es:

7 ¡Bei Frage geaußert hat, ift

Die Dassung jeß= vder Verord}

Landtags- weil die Nitterscha nicht der Fall, \o Landtags

men bet, anderentl des allein, ob er

billigung.) dürfen, im Namen

er seinen Antrag lung.)

den sind.

Abgeordn, M

ledigt,

Kommissars können

sprechen,

spruch, \o muß al

genen Gesebe hier eine Sonderu

identifiziren wird, also kein St

Abgeordn. von Auerswald:

zurü, daß geseßliche

der Bestimmung des Gesetzes vom Z, in Theile anzutragen, (M

Landtags-Marschall: Hierauf habe id

das Reglement habe ich zu verwalten. Abgeordn. von Grävenih: Das Regl

i, über welche sih eine Mein

feine Abstimmung erforderli

jogleih der Abstimmung, wenn ih bei der wicht für eine der verschieden M C4 Y c 2 Co De N Marschall stcht in solchem Falle frei, der V daß er diese Mei mccht 24 Mitglieder widersprechen \ollten, Ex

mng sür die der Mehrheit

gestimmt werden,

der an den Vereinigten Landtag gelangenden Ge-

ungs8-Entwürfe bleibt von d

stimmung desselben ausgeschlossen,“

Ich ersuche den Herrn Laudtags-Marscha ob von den Abgeordneten der : derumig in Theile stimmen. Eine Stimme: Es könnte l weinbrenner die Rede sein.

Kommissar: Jch glaube,

ist auch feine itio in parle Marschall:

seine Standes=Juteressen 9

und ih glaube keinen Anstand nebmen zu dür M? (A e c; c La C Jutterschaft sih anschließe?

zurücknimmt,

Ter Tandtags=-Marsch älli Das w fragen, welche die Abtheilung bevorwortet hatte. jeugen Anträge nodh durchgehen müssen, die von tragstellern gemacht, aber von der Abtheilung Der nächste Antrag, auf welchen wix treffen, is das Ver- bot des Auffaufs von Kartoffeln, und es fra ment in der Versammlung Unterstützung finde? Ih komme auf meine frühere Erklärung Bestimmungen vorhande faufen von Lebensmitteln in theuren Zetten verbieten, Es i also dieser Antrag durch die vorhandenen geseblihen Bestimmungen er=

owes:

Abgeordn. von Sauen: Dieser Antrag scheint nur nüglich, wenn ix vorausseßen müßten, daß die ersten Anträge die Geneh migung nicht fänden.

Nach der Erklärung

A L wir aber hoffen, daß sie die Genehmigung finden. Demnach können wir kurz darüber abstimmen daß ein Auffauf von Kartoffeln als Branntweinbrennerei=

Material nicht gestattet werden soll,

schlossen werden, die Billigung der nicht werden ;

Landtags = Kommissar: von Getrzide für die Bran! nicht mehr stattfinden können

mittelbar benahbarten Vereinsländer handeln.

vou dem Herrn Finanz-Minister gehört, d

sich bereit erflärt hat, sie auch zu schließen. Jn

ein, mit welchem

wir gemeinshaftlich die Branntweinsteuer halen,

wird wahrscheinli derselbe Fall eintreten. Kur

nereien längst geschlossen,

dieser Beziehung fällt, Was den Paragraph de

welcher besagt, daß in Fällen der Noth

Vorräthen gezwunge

n werden fönnen, ihre Vor

kauf zu stellen, so ist dies cin Gesel, welches jed

der Noth amvenden

kann,

besagt, daß in solchen Fällen Niemand mehr als M “4 e , Pad , V?darses halten darf und das Uebrige lonfiszirt

halte ih für eine Maßregel, Cigenthum eingreift, fönnenu, sie vorzuschlagen,

hervorgehen.

Eine Stimm Versammlung dahin nicht gefallen \ollte,

diesen Fall künftighin der Auffgu

e: Ich habe den Antrag verstanden, daß, wenn es

die Branntweinbrennereien zu \{ließen, nur auf \ von Getraide und Kartoffeln be-

hufs der Brennereien verboten würde, und für

mich dem Antrage a Eine Stimm die drei Vorschläge Jahr si beziehen.

für künftige Zeiten.

Eine Stimme (vom Plaß): Es muß erst über das Amen-

dringender Gefahr,“

Landtags-Marschall: dem jebigen Nothstande die Nede

Eine Stimme:

1t,

e: Ich glaube, daß ein Zweifel darüber ist, ob auf künstige Jahre oder auf das gegenwärtige Ich beziehe sie auf das gegenwärtige. i

Es scheint, daß überhaupt nur von gewejen is, nicht von Maßregeln

Es ist dies ein Beweis,

Es handelt sich Amendement, sondern davon, ob das V auch auf das Getraide ausgedehnt werden Sccretair die Frage vorzulesen,

Secretair: Soll Se. Majestät der König gebeten werden,

N N A E j E - R1 - } vom 1. Mai bis 15. August d. J. zu erlas summung unterstüßt wird? (Fast allgemein.) Jh muß wiederum bit= Landtags-Marschall:

Aufstehen und Sibenbleiben zu stimmen , und bitte die bitte ih aufzustelen,

a!s gegen Entschädigung,

en Meinungen kundgegeben hat.

Nitterschaft mt Zweidrittel für Son-=

»dhstens vom Stande der Branuut-

ng in Theile [t sich mit den Brannt weinbrennerei Besißern nicht andes = Interesse verleßt ist. J dies

| Jch stimme dem einerseits vollfom- eils liegt es aber in der Beurtheilung eines Stan-

(statt aller Zustimmung Zeichen der Miß=

i | 2 Ich glaube, überzeugt sein zu m en vieler hier Anwesenden der Ritterschaft zu sprechen wenn 1ch die dringende Bitte an den Herrn Antragsteller richte daß (Lebhafter Bz ] :

gt sich, ob das Amende=

Ein Einkauf von Kartoffeln oder itweinbrennereien wird für das Juland , wenn die Branutweinbrennereien ge Ausgesührt dürfen nach dem Beschlusse, welcher hohen Versammlung erlangt hat, es fönnte sich also nur von den Breunereien der un-

das Königreich Sachsen

und so glaube ih, daß jeder Einwand in

die Besißer von größeren âthe zu freiem Ver-

Die andere Bestimmung des Landrechts

gel, die so außerordentlich in das Privat daß ich mich bis jeßt niht habe entschließen s würden daraus übermäßige Verationen

Es steht hier ausdrüdcklihch da :

Preufischen Zeitung.

g antragen wolle,

Kartoffeln und Getraide ten?

n Herren, welche für die

) ein Unter - Amendement ejes Verbot nicht anders omndet dieser Antrag

mir das Wort versagt jebe ich mich genöthigt, Februar 1847 ehrere Stimmen wider zu antworten, denn

ement nmiht. Nach §6. 17

ungsverschiedenheit nicht ». Auch bedarf es nicht Disfussion ein Ucberge Dem ersammlung zu erklären, annehmen werde, sofern folgt ein solcher Wider-

er Berathung und Ahb=

ll, die Frage zu stellen,

daß nach dem angezo nicht stattsinden kann,

s zulässig.

erleßt findet oder nicht, sen, zu fragen: ob die

/ ‘ifall in der Versamms-= Cure

Sven Liv rute t

Wir werden dic= den Herren An nicht bevorwortet wor=

n sind, die das Auf.

des Herrn Landtags

und uns dafür aus=

die Kartoffelu

Wir haben bereits dem Thüringer Ver- hessen hat die Bren-

s Landrechts betrifft, e Regierung im Falle

das Doppelte seines werden kann. Das

in der Mitte unserer dem Gouvernement

den Fall {ließe ich

„in Zeiten

lede davon sein, niht von diesem

erbot des Branntweinbrennens joll, Jch bitte den Herrn

Sonnabend den [fien Mai

oute E ——— _— D _— 7 E

an die Gegenwart gedacht hat, sondern daß man ein Geseh beab- sichtigt, welches für künftige Zeiten den Auffkauf verbietet. Ich muß darauf aufmerksam machen und warnen, Dex gegenwärtige Noth= stand kann eine solche Maßregel rechtfertigen, aber cin Geseß jeßt zu beantragen, was für fünftige Zeiten Vorsorge trifft, ist keineswe= ges zu rechtfertigen.

Referent: Von dieser Ansicht it auch die Abtheilung aitôge= gangen, und sie hat deshalb geglaubt, den Antrag zurüc{weisen zut müssen, Es geht auch aus dem weiteren Verfo!g der Auseinander- seßung im Berichte hervor, was es für Nachtheile bringen würde, wenn jedes Jahr die Brennereien in Gefahr wären, gesch{lv}sen zu werden oder den Auffgauf von Kartoffeln verboten zu erbalten.

Abgeordn. Dittrich:

Wort gebeten.

Eine Stimme: Jch habe den “lutrag selbst gestellt, befinde mich aber leider zu frauf, um ibu ies! htfertigen zu können. Fd würde mir also erlauben, vielleicht in 6 ünftigen Konferenz dar= auf zurücizukfommen. j

Landtags = Marschall: Ende brigen.

Die vorige Stimme: “Jch habe leider beute feine Stimme. __ Ftnanz=Ministere Was den Borschlag unter 3. anlangt, tine Anordnung darüber zu treffen, wel:6e Beschränkungen man ein [reten lassen wolle, wenn fünftig ein Nothstand erscheinen würde, o faun ciner solchen Anordnung von Seiten der Staats Regierung nicht beigetreten werden. Wenn die Zeit und der Fall eiuer Noth da und es dann erforderlich i}, excevtionelle Maßregeln eintreten zu lassen, so muß man die Unstände, welche vorliegen, speziell ins Auge fassen und mit Nücksicht auf diese speziellen Umstäude daun erwägen, was zu thun ist, Jin voraus etwas ¿u bestimmen, was für den Nothfall zu thun sei, würde etwas sein, was seinen Zweck gänzlich verfehlen würde, Deshalb können nur Maßregelu mit Rücksicht auf den bestehenden Nothstand ins Auge cefaßt und ‘getroffen werden,

Jn der Vorausseßung babe ih um das

nissen heute die Sache zu

nicht aber auch solche für die Zukunft. Wir wollen au hoffen, daß die Zeit nicht so bald wieder vorkommen wird, wo ma! derartige Maßregeln zu treffen genöthigt ist. Abg. Graf von Schwerin: Jch habe mir nur in Beziehung guf diese Frage eine Bemerkung in formeller Beziehung erlauben wollen. Wir stehen am Punkt Z., wo die Petition von Seiten der Abtheilung zurückgewiesen wird, und ich glaube, wir würden wohl zunächst darauf zu antworten haben, ob sie wieder aufgenommen wer= den soll, Würde dieser Antrag von 24 Mitgliedern unterstüßt, \o würde er zur Diskussion kommen, in diesem Augenblicke aber steht er zur Disfussion nicht. Jh würde mich außerdem entschieden dagegen aussprechen, wenn erx zur Diskussion käme. Landtags-Marschall: Jh bin gern bereit, diese Frage zu stellen. Erklären sich 24 Mitglieder für diesen Antrag ? (Murren in der Versammlung.) Der Antrag geht nämlich dabin, das Verbot des Aufkaufes von Kar= toffeln und cventualiter von Getraide zum Branntweinbrennen zu er- lassen. Der Autrag i} von der Abtheilung beurtheilt und hier zur Berathung gestellt worden. | gesprochen. Es fragt si, ob er in der Versammlung Anklang fin det. Sollten sich 24 Stimmen dafür erilären, so würde er zur Dig= fussiou fommen. Jch bitte diejenigen, welche den aufzustehen, (Wird nicht unterstützt.) Landtags-Marschall! Eín fernerer Autrag, der ín dersel-: ben Weise gemacht, von der Abtheilun; t bevorwortet wor- DEIE E, E C, C WTODT 1 CEHT p bi wur uuv mt Consumtibilien, welche das Doppelte der Consumtion bis zux Aerndte übersteigen, zu Markte zu bringen seien oder Fonfiszirt werdén sol= len. Jh frage ebenfalls : -

Ob dieser Antrag Unterstützung findet ? (Wird nicht unterstüst.) Landtags-Marschall: Ein Autrag geht dahin, eine Ver minderung der Abgaben von Reis, Fleisch und Butter zu erbitten.

Wird dieser Antrag unterstüßt? (Wird nicht unterstüßt.) Landtags-Marschall: Ein Autrag geht Verabreichung von Kochsalz eintreten zu lasen. Stnanz=Minister: Jch wollte bemerken, daß den Ober Prä= sidenten in allen Provinzen bereits größere Luanta von Salz zur Disposition gestellt worden sind, um damit bedürftige Gemeinden zu unterstüßen, und daß sie angewiesen worden sind, sich die Berpflegung der Dürftigen angelegen sein zu lassen. Das Quantum ist ziemlich bedeutend, und noch vor wenigen Tagen i dem Ober Präsidenten von Preußen cin Quantum von 200 Tonnen und dem Ober-Präsidenten von Poses cines von 100 Tounen überwiesen worden, und damit wird fortgefahren werden, wie es bisher geschehen is. Jm Uebrigen fann ih natürlih dem Antrage der Abtheilung nur beistimmen, daß dem Vorschlage keine weitere Folge gegeben werde. Landtags-Marschall: Jch frage also auch, hier

Ob der Antrag von der hohen Versammlung unterstützt

wird? Eine Stimme: Darf ih mir eine ezrage erlaubeu ? Landtags-Marschall: Wenn der Antrag nicht die Unter stüßung von 24 Mitgliedern findet, so darf ich keinem Abgeordneten darüber das Wort geben, (Der Antrag wird nicht unterstützt.) Eine Stimme: Es ist die Maßregel, daß 800 bis 909,000 Thaler in der leßten Klassensteuer - Stuse erlassen werden, und es wäre wohl wünschenswerth gewesen, daß man sie vorber erlassen hätte. Das wäre das, was ih zu bemerken hätte. Landtags-Marschall: Ein Autrag geht dahin, die Klassen= Steuer bis Ende Juli zu erlassen. j Findet dieser Antrag Unterstüßung?

(Wird nicht unterstüßt.) *

Landtags =Marschall: Endlich ist angetragen worden auf Beschränkung des Auffaufs von Lebensnitteln auf Wochenmärkten, Ich frage :

Ob dieser Antrag Unterstlibung fitbe a Landtags8=Kommissarius: Jch habe in dieser Beziehung zu bemerken, daß mit Rücksicht auf den HEJC gen Nothstand durch eine in diesen Tagen erlassene Allerhöchste Raaels= De Be stimmt worden ift, daß die Kommunal! Behörden auc) da, wos eine solhe Observanz bis jetzt uicht bestanden haf, in der gewün|hten Art einschreiten können, daß also der Antrag Verens ELEVIge thi,

(Von mehreren Sciten : Sehr on .) Abgeordn. Gier: Blos für den Nothstand? Landtags-Kommissarius: Bis zu dem 1, Oktober diescs Jahres. A L Abgeordn. Gier: Also eine vorübergehe1de Maßregel ? Landta gs=-Kommissartius: Eine vorübergehende Maßregel.

P t T t 3 s ; Die Abiheilung hat sich dagegen aus

Autrag unterstüzen,

dahin, die freie

daß man nicht blos

Landtags-Marschall: Meine Herren, der Referent ist be=