Ständen der Provinz zu erledigen is. Wenn der Antrag von den Ständen Westfalens gemaht wird und die Bedingungen der Pro- position erfüllt werden, so wird in Erwäguñg gezogen werden, ob die Summe sosleich auszuzahlen sei oder niht. Hierüber, glaube ich, bedarf es feines Beschlusses der Versammlung, sondern es kommt nur darauf an, sich darüber zu erklären, was die Staatsregierung als Proposition vorgelegt hat.
Der Marschall: Wenn über den Antrag des Grafen von Ibenpliß noch Bemerkungen zu machen sind, so wäre es jeßt an der Zeit, weil wir sonst darüber hinwegkommen. i
Eine Stimme (vom Plaß): Jh vermag nicht abzusehen, wie der Vereinigte Landtag darüber berathen fann. S Es fann also weder jeßt, noh später darüber abgestimmt werden. Se. Durchlaucht schienen aber jeßt abstimmen lassen zu wollen, Dies veranlaßt mi zu meiner Bemerkung. s A 2
Der Marschall: Eine Abstimmung muß jedenfalls erfolgen, weil der Vorschlag die geseßliche Unterstüßung gefunden, hat, die nothwendig is, um ihu zur Abstimmung zu bringen. Die Abstim- mung wird erfolgen, wenn wir überhaupt zu der Abstimmung über den ganzen Gegenstand gekommen sein werden, über welchen aller Wahrscheinlichkeit nah mehrere Fragen zu stellen sein werden.
Abgeordn. von Diebitsch: Ehe wir zu der Vertheilung der Fonds übergehen, halte ih mich an das Wort „Hülfskassen./ Wann ist wohl mehr die Zeit gewesen, wo das ganze Land der Hülfe be- darf, als in dem gegenwärtigen Augenblicke. Können diese Fonds, welhe zu Provinzial- Zwecken verwendet werden sollen, im Augen- blide uicht am besten zur Stillung der Noth des ganzen Landes verwendet werden? Wir haben aus dem Munde des Herrn Kom= missar vernommen, daß bereits Maßregeln getroffen worden sind, um der allgemeinen Noth zu steuern. Sie wird größer, sie wärhst mit jedem Augenblicke, je größer aber die Noth, um so größer müssen die Mittel sein, die dazu verwendet werden können, um so fräftiger müssen sie auch dann eintreten. Jh trage daher darauf an, das Gouvernement zu bitten, diese zwei und eine halbe Million Thaler, um sie mit Nußen zu verwenden, im Augenblick zum Ankauf von Getraide zu verwenden. Es liegt in dem Zwecke derselben, sie im Moment zum Ankauf von Getraide zu verwenden, und es kann jeßt nichts größer und wichtiger sein, als diese Maßregel, um den Zweck zu erreichen.
Landtags=Marschall; Dies wäre allerdings ein Vorschlag, der ein ganz neuer genaunt werden müßte, er würde also unter dem Begriff des §. 15 g. fallen, Dort is gesagt, daß ein solcher Vor- {lag auf dem dort bezeihneten Wege, nämlich schriftli, ers mitge- theilt werden muß, damit er Gegenstand der Berathung der Ver= sammlung werden fönne, und da dies nicht geschehen is, so bin ich faum in dem Falle, dur Abstimmung zu ermitteln, ob er die gesebß= liche Unterstüßung von 24 Mitgliedern findet, die ihn dann abstim= mungsfähig machen würte. Er hat sie auhch niht gefunden, und ich bin deshalb der Meinung, daß wir uns wieder zu dem ursprüng- lichen Gegenstande der Berathung wenden.
Abgeordn, von Diebit\sh: Es war eine augenblickliche Ein- gebung meines Gefühls. Die Geschäftsordnung is allerdings früher ae worden, als der Nothstand des Landes \o grell hervortrat, wie jeßt,
Landtags-Marschall: Jch will hinzusehen, daß ih gewiß nicht den sehr ehrenwerthen Grund verkenne, welcher die Worte diktirt hat, die wir so eben vernommen haben.
Staats-Minister von Düesberg: Der Antrag würde eigent- lih dahin gehen, die Summe, welche Kir die Hülfskassen bestimmt ift, die aber zum Theil aus nicht gleich realisirbaren Papieren und an-= derentheils aus Staatspapieren besteht, zurückzuziehen und zur Ab= hülfe des gegenwärtigen Nothstandes zu verwenden. Wenn die Sache in der Weise stände, daß es absolut nothwendig wäre, um dem Noth= ande. abzuhelfen, die jeßt den Hülfs'assen zugedahte Summe zu jenem Zwecke zu verwenden, so würde dieses von der Staats-Regie- rung selbst angeregt worden sein. So liegt die Sache nicht. Was geshehen kann, um dem Nothstande abzuhelfen, wird geschehen, und es sind dazu die kräftigsten Mittel angewendet worden, und bedarf es dazu der Zurückziehung der Wohlthat nicht, welhe dur die Ueber= weisung der Mittel zur Gründung von Hülfsmitteln den Provinzen
zugewändt werden sollen. Jch glaube, daß nach dieser Erklärung der Herr Antragsteller wohl von felbst seinen Antrag zurücnehmen wird.
Der Marschall: Es fragt sih überhaupt, ob Jemand über den Gegenstand, über welhen wir die Berichterstattung vernommen haben, eine weitere Bemerkung zu machen hat.
Abgeordn, Camphausen: Durchlauchtigster Herr Marschall. Der Ausschuß hat in seinem Berichte die Ansicht ausgesprochen, daß wir die Königliche Botschaft, betreffend die Errichtung der Pro- vinzial - Hülfskassen, in jeder Kurie eine Abtheilung zu ernennen sei, und nur aus dem Stillshweigen der Stände und des Königlichen Herrn Kommissar hat der Ausschuß die Zulässigkeit erkannt , diesen Gegenstand vor der Vereinigten Versammlung zu behandeln, Zch wünsche niht, daß durch das Stillschweigen der Ver- ammlung über diese Ansicht ein ähnlicher Schluß erfolge.
s handelt sih_ bei gegenwärtiger Proposition um die Verwen- dung eines Kapitals von zwei und einer halben Million Thalern, und es tönnte, - indem diese Verwendung entweder auf die Erhöhung der Steuérn odér auf den Abschluß einer Anleihe Einfluß haben könnte, die Behauptung aufgestellt werden, daß sie zu der Cognition der Ver= einigten Versammlung gehöre. Jedenfalls scheint sie mir in dem Augenblicke dahin zu ge yMen, wo guf der einen Seite eine König= liche Proposition, welche die Aufnahme einer Anleihe bedingt, und auf der anderen Seite eine Königliche Bolschaft, welche die Verwen= dung- eines Kapitals bedingt, vorliegen. Ich würde also der An-
cht, daß diese Königliche Botschaft unrichtig der Verhandlung der ereinigten Kurien untergelegt worden sei, nicht beitreten können. Zur Sache könnte die Vertheilung angesammelter Steuern — denn ein Kapital, welches im- Besibe des Staats \ih befindet, auf welche Weise es auch entstanden sei, stellt angesammelte Steuern dar — diese Steuern, sage ih, wieder zu anderer Verwendung an die Pro= Vinzen zu. verweisen, könnte S IVERER, Es handelt sich je= doch in diesem Falle von einer Angelegenheit, wo der Staat die Uebernahme einer Verpflichtung niht abweisen kann und hinsichtlich deren es ziemlich gleih steht, ob er diese Verpflichtung in der Ge- stalt eines sährlichen Zuschusses oder in der Gestalt eines Kapital- uschusses leistet. Das Lestere ist selbst im R ie Falle er= orderlih, weil der Kredit, dessen die Sparkassen bedürfen, auch den Rückhalt eines erheblihen Kapitals ne hat. Es ist in der mi= nisteriellen Denkschrift über diesen Ae and auf den Antrag Be- zu A worden, den die rheini den d, : estellt haben, in Beziehung auf die Grundsäße vou den Sparkassen, wünsche, daraus Veranlässung zu nehmen, auch einss der Mo- tive hervorzuheben, von welhen damals die rheinischen Stände ge- rlaubniß, den “iti 04 Pássus aus dem
leitetworden sind, und bitte7um C s hat darin geheißen :
Berichte der Versammlung vortragen zu dürfen. r Die Sparkassen sind ein neu geschaffenes, höchst konservatives Element im Stäatsleben, indem und insofern fe die Regiérung zur Schuldne- xin der arbeitenden und dienenden Volksklassen machènz indem sie das ntéresse der arbeitendên Und dienenden Klassen -mit dem Jnteresse der egiérung aufs innigste verflehtenz indem sie denjenigen Theil der
é
rovinzial-Stände zulett
600
Bevölkerung, in welchem ein Preufßischet Staatsmann in trauriger Verirrung nur Durchreisende erblicken wollte, unmittelbar für die Stabilität der Regierung, für den ruhigen Flor des Landes interessi- ren. Es erwächst fürwahr der Regierung eine ganz andere Kraft aus zehntausend strebsamen Arbeitern, deren Jeder ihr unmittelbar hun= dert Thaler anvertraut hat, als aus zehn Grund-Eigenthümern oder Kapitalisten, deren Jeder ein Vermögen von 100,000 Thalern besißt. Umgekehrt gewinnen aber au die arbeitenden A 1 wenn ihre Ersparnisse hoch anlaufen, wenn ein großer Betrag \{chwebender und auffündbarer Staatsschuld in ihren Händen ruht, einen Einfluß auf die Politik der Regierung, die alsdann auf die Erhaltung des Ver- trauens der Arbeiter dieselbe Nücfsiht nehmen muß, die gegenwärtig den großen Handelsbörsen, Kapitalisten und Finanzmännern nicht im- mer versagt werden kann. Wäreu in allen größeren Staaten die Ersparnisse der Arbeiter den Händen der Regierung anvertraut und zu einer bedeutenden, auffündbaren Staatsschuld angewachsen, so würde man die Sparkassen als eines der kräftigsten Mittel zur Erhaltung des europäischen Friedens anzusehen haben. E S
Wenn die Regierung, wie wir aus der Denkschrift ersehen, den Antrag der rheinischeu Stände nicht unberücksichtigt gelassen hat, so drücke ih das Bedauern aus, daß ihre Erwägung nicht dahin ge= führt hat, diese Angelegenheit als eine Angelegenheit des ganzen Staates zu behandeln und als eine solche, welche die Sparer im Lande zugleih zu Gläubigern der Regierung gemacht haben würde. Jch beklage dies um so mehr, als in dem Entwickelungsgange, den unser Staat gerade gegenwärtig eingeschlagen hat, es nüßlich für die Regierung wäre, wenn sie auf gerechte Weise, auf geseßliche Weise einen Stüßzpunkt mehr in der Nation zu erwerben suchte. Jch seße jedoch voraus, daß diese Betrachtungen niht unerwogen geblie- ben sind, und nehme daraus feinen Anlaß, mih gegen den Vorschlag, der uns vorliegt, zu erklären Nach meiner Ansicht wäre es auch aus anderen Gründen wünschenswerth gewesen, daß dem Justitute eine mehr zeitgemäße Gestaltung hätte gegeben werden können. Jch glaube, daß es nicht zweckmäßig ist, in unserem Lande die Gelegen- heiten zu vermehren, wo jeder Provinz etwas Besonderes zugetheilt wird. Jch glaube auch; daß es nicht nüßlich is, den Provinzial= Ständen den Charakter einer verwaltenden Corporation noch- mehr zuzutheilen, als es gegenwärtig schon geschehen i. Jun Beziehung auf diesen Punkt habe ich — und das is der Schluß meines Vor= trags — der hohen Versammlung die Abänderung zu empfehlen, daß Nr. 3 der Konklusion, wozu die ministerielle Denkschrift gelangt, „näm- lih über das leßte 74stel des Ueberschusses würden die Stände zu öffentlihen Zwecken frei verfügen können“, von der hohen Versamm- lung gestrichen und daß den Provinzial - Ständen in keiner Weise überlassen werde, zu fremden Zwecken, wenn es auch provinzielle sind, die Ueberschüsse zu verwenden, die aus dieser Einrichtung hervorgehen werden, indem ih aus nahe liegenden Gründen für ungeeignet halte, daß es den Provinzial = Ständen überlassen werde, über solche kleine Begünstigungen uud Bevortheilungen zu berathen und zu beschließen. Mein Autrag würde daher dahin gehen, daß der Zusaß zu den Be- {hlüssen, welhe die Abtheilung vorgeschlagen hat, gemacht werde, „wobei jedoch die Versammlung den Wunsch ausdrückt, daß durch die Art der Verwendung der Ueberschüsse die unter 3 der Denkschrift bevorwortete Verfügung durch die Stände zu öffentlichen Zwecken ausgeschlossen werde.“ ;
Landtags = Marschall: Jch frage: ob der Vorschlag die nöthige Unterstüßung fiüdet, um ihn zur Abstimmung zu bringen?
_ (Hinreichend unterstüßt.)
Abgeordn. von Vincke: Jch kann mich den Ansichten des ver- ehrten Reduers, welcher zuleßt gesprochen hat, durchaus nicht anschlie= ßen. Jch halte im Gegentheil Für- wünschenswerth, daß den Pro= vinzialständen vielfahe Gelegenheit gegeben werde, viel in den Pro- vinzen zu verwalten, und ih" bedaure nur, daß der geehrte Redner die Gründe schuldig geblieben ist, die ihn zu einer anderen Meinung veranlaßten; denn in unserer Provinz wenigstens hat sich die Nüß= lichkeit der Verwaltung der Provinzialstände bewährt, Wir haben eine Jrren - Anstalt, Armen - Anstalten, eine Anstalt für unheilbare Kranke, und in allen Zweigen der Provinzial-Verwaltung is bei uns die Einwirkung der Provinzialstände sehr nüßlih gewesen, wie auch die Provinzial-Hülfs-Kasse bezeugt, die ein Provinzial-Justitut geblie= ben is, nur daß sie unter Kuratel des Ober = Präsidiums steht. Es werden die Provinzialstände auch deshalb, weil sie mit den lokalen Interessen und den Eigenthümlichkeiten der Provinz vertraut sind, weil un- ter ihnen Männer sich befinden, die, mit den Verhältnissen der Provinz ver- traut, am besten in der Lage sind, über die einzelnen Landestheile Auskunft zu geben, vorzugsweise geeignet sein, die Provinz zu verwalten, und es ist der Grund mir nicht klar geworden, warum man der BVüreaukratie den Vorzug vor der Verwaltung durch die Provinzialstände geven will, Es- führt mich dies auf einen Vorwurf, den der vorige Redner zur Sprache gebracht hat. Jch habe zu bedauern, daß ich mich diesem Vorwurfe anzuschließen habe, welcher dahin gegangen ist, daß in Bezug auf die Vertheilung der Fonds auf die einzelnen Provinzen uns keine näheren Details geliefert worden sind, Es ist nur gesagt worden, daß die Vertheilung nah dem Flächen- inhalte, nah der Einwohnerzahl und nah der Steuerhöhe geschehen solle. Es hat aber der vorige Redner bereits gesagt, daß diese Fonds nur angesammelte Steuern sind, und also als Ueberschuß aus den eingesammelten Steuern zu betrachten sind, Aus der Natur eines jeden Sozietäts-Verhältnisses im Allgemeinen geht aber schon hervor, daß die Vertheilung eines solchen Ueberschusses nur nah dem Maß- stabe zu geschehen habe, wie die Fonds selbst zusammengekommen sind. Dieser Maßstab wäre also der der Steuern. Dieser Maßstab kann aber nur von den direkten Steuern hergenommen werden, weil die indirekten Steuern sih nicht ermittelu lassen, und da auch die direk- ten Steuern sich auf die Kräfte der Einzeluen basiren müssen, also die höhere Besteuerung einer Provinz wieder durch den Wohlstand der Einzelnen in der Provinz bedingt wird, so ist es natürlich, daß in derselben Weise, wie der Fonds gesammelt worden is, auch seine Ver- theilung zu erfolgen habe, und da dem Gouvernement unzweifelhaft diese Art der Ansammlung bekannt sein wird, so möchte ih mir den Antrag erlauben, daß nah diesem Verhältniß die Vertheilung gemacht werde. Ob Westfalen oder eine andere Provinz dabei im Bortheil ist, das maße ih mir nicht au, zu beurtheilen, da die Momente der Berechuung uns hier nicht vorliegen und jeder audere Moment, vie ich ihu naturgemäß wünsche, uns ebenfalls nicht bekannt ist, Da aber das Verhältuiß der Gerechtigkeit allein dasjenige sein fann, was L bei Vertheilung der öffentlihen Gelder leiten fann, so möchte ich darauf antragen, daß die Krone gebeten werde , die Vertheilung der Gelder nah dem angedeuteten Maßstabe geschehen zu lassen. Das würde im Wesentlichen meine Ausicht sein, Der Redner ist aber auf einen Gegenstand gekommen, der mit meiner Ansicht nicht übereinstimmt, nämlich bura, die Bestände der Sparkassen einzuzie= heu, siè mit 4 Prozent zu verzinsen und die Sparer zu Gläubigern des Staates zu machen, So scheinbar au die von ihm angeführ- ten Gründe si darstellen, so möchte ich mich doch dem Antrage ent- Irn opponiren und kann nur meine Freude darüber aussprechen,
aß das Gouvernement auf diesen Anträg nicht eingegangen ist. Es scheinen ihm wesentliche Rücksichten, - namentlih ständische Interessen, entgegenzustehen. Auch is durch das Patent vom 3. Jebruar d. J den Ständen das Recht verliehen, in Friedenszeiten zu einer Anleihe
ihre Zustimmung zu geben. Eine solhe Einziehung der Sparkassen- Bestände und ihre Verzinsung zu 4-Prozent kann ih nur als eine Anleihe ansehen, und ih glaube im Interesse der Vereinigten Stände zu sprechen, wenn ih das Recht der Stände gegen solche exorbitante Anforderungen verwahre.
Landtags=Marschall: Jch bin doch der Meinung, daß es uns zu weit führen würde, wenn wir uns auf die Frage einlassen wollten, ob die Versammlung anerkenne und für rathsam und wün- shenswerth halte, daß die Provinzial-Landtage verwaltende Körper= schaften, wie sie es bisher gewesen, bleiben und in weiterem, in aus= gedehnterem Maße werden so!len, oder ob die Versammlung das nicht für wünschenswerth erahte. Jh wäre der Meinung, daß der Ab- geordnete, welcher vor dem leßten Redner gesprochen hat, dem- selben die Gründe schuldig bliebe, nach welchen er der Mei- nung is , daß sih die Provinzial = Landtage nicht dazu eignen, eine Meinung, welche auch die meinige is, so wenig ich auch gesounen bin, die Gründe zu entwickeln, auf welchen diese Ansicht beruht, Es ist daher jeßt zu ermitteln, ob 24 Mitglieder aufstehen, um dèn Vor= schlag, den der lebte geehrte Redner gemacht hat, zu unterstüßen, daß die Vertheilung blos nah dem Verhältniß der direkten Steuer und nach keiner anderen Verehnuug vorgenommen werde.
(Es erhebt sich die genügende Anzahl von Mitgliedern zur Un= terstüßbung.)
Finanz-Minister von Düesberg: Die Frage zu entscheiden, nah welhem Maßstabe die 2,500,000 Rthlr. zu vertheilen find, ist eine Prärogative der Krone. Jn dem ständischen Gesetze i} aus= drücklich festgeseßt worden, daß die Art und Weise, wie Se. Maje stät der König die Fonds zum Vortheile des Landes verwenden wolle, lediglih ein Vorrecht der Krone sei. Von diesem Rechte ist auch hier Gebrauch gemacht worden, indem des Königs Majestät zu bestimmen geruht haben, in welher Weise diese 2,500,000 Rthlr. zu vertheilen sind. Es is auch im Allgemeinen in der Denkschrift angegeben wor= den, welche Gesichtspunkte dabei leitend gewesen sind; allein es fan niht zugestanden werden, daß es ein Gegenstaud der Erörterung hier sein könne, über den Maßstab, nach welchem die Vertheilung gehen solle, Beschluß zu fassen. Diese is unter Berücksichtigung aller ob- waltenden Momente festgeseßt worden. Es handelt sih hierbei um eine Gnadenbewilligung Sr. Majestät des Königs zum Besten aller Provinzen, welche einer Diskussion und Beschlußfassung hinsichtlich der Art und Weise der Vertheilung nicht unterliegen kaun.
Abgeordn. von Vincke: Jch bitte, vom Plate aus eine Be-= rihtigung zu dem machen zu dürfen, was ih gesagt habe. Der Herr Landtags-Kommissar hat mich mißverstanden, weun er aus met: ner Rede folgern will, daß meine Ansicht dahin gegangen sei, über die Gnadenbewilligung der Krone einen Beschluß zu sassen. Vas würde nach dem dermaligen Stande der Gesebgebung eine Präroga tive der Krone betreffen. Jch habe aber ausdrüccklich mich der Worte bedient : daß die Krone gebeten werde, die Vertheilung so vorzuneh= men. Da das Petitionsreht uns unbeschränkt zusteht, da eine Pro= position uns hier vorliegt und da die Abtheilung gesagt hat, daß die Vertheilung \o geschehen solle, wie von der Krone festgeseßt wor den ist, so muß auch jedem Mitgliede der Versammlung E zustehen, einen Vorschlag der Art zu machen, Er ist auch ie worden, und von der Prärogative der Krone kann nicht das : echt eines Mitgliedes der Versammlung, das ihm zusteht, unterdrüdckt verden. alia von Düesberg: Ih mag den Antrag A9 dings nicht richtig verstanden haben. Wenn der Antrag I geht, daß seitens der Versammlung die Krone gebeten werden soll, ener anderen Maßstab eintreten zu lassen, so 1 das ein Gegenstand der Petition, die nicht zu beschräuken is, und ist sonach E O Nrage die, ob eine solche Petition beschlossen und an die Krone gebracht, nicht aber, ob ein Beschluß über die Art und
lb zt werden soll. | S U Goa Mis Ha nsem ann: Das verehrliche Mitglied von Westfalen hat durch seine Replik dasjenige bereits ins Klare ge
stellt, was ich mir schon vorgenommen FAPEs Dent werin Königlichen Kommissar hinsichtlich der gemachten Bemerkungen ebenfalls zu- er
wiedern. Jch gehe also auf diejen Gegenstand nicht ein und be= merke, daß nah meiner Meinung die Vertheilung pure, wie jle ge- macht worden is, mit Dank anzunehmen jet. E den Modus dieser Vertheilung uns hier in Diskussion einlassen, so möch= ten Gründe mancherlei Art geltend gemacht werden , die denen wie
der entgegenstehen, die das verehrte Mitglied von Westfalen ausge- sprochen hat. Jn der Abtheilung 11 der Gegeustand der Verthei
lung ebenfalls zur Sprache gekommen, und man ist einhellig der Meinung gewesen, daß für einen oder den anderen Modus sich Man- hes anführen ließe, daß aber unter den obwaltenden Umständen, daß Se. Majestät der Köuig dieses Geld als Gnadengeschenk bewillige, es um so zweckmäßiger sei, dasselbe in der Vertheilung dankbar zu acceptiren, wie sie gemacht worden is, weil, wie gesagt, eine Dis
kussion über einen anderen Modus kaum ein Ende finden würde.
Abgeordn, Gier: Nach den Anträgen, die ich gehört habe, be- merke ih voraus, daß nah meiner Ansicht der Vereinigte Landtag sich niht aussondern fann in einen Provinzial-Landtag, vver daß keine einzelne Provinz provinziallandständische Beschlüsse und Verhandlun- gen hier pflegen kann, wenn nicht durch eine besondere Königliche Au-= torisation dazu Besugniþ gegeben wird. Der §. 17. des Stände=-Patents hat ganz andere Fälle vor Augen, wenn auf dem Vereinigten Landtage eine Sonderung eintreten soll bei Verlebung gegenseitiger Jnuteressen, Dann bemerke ih noch, daß mir der Vorschlag, ein Viertheil zu öffentlichen Zwecken innerhalb der Provinzen verwenden zu dürfen, vorzugsweise gefallen hat. Jch gehe aber zur Hauptsache über und finde die Königliche Botschaft, lautend auf Errichtung von Provin- zial-Hülfskassen und Ueberweisung, so wie desfallsige Vertheilung eines Fonds von 2,900,000 Rthlr. Der Ausschuß hat sih für die Errichtung erklärt und is mit der Art der Vertheilunez einverstanden. Jch bin der unvorgreiflihen Meinung, daß es sich hier nur um die zwei Punkte handelt, ob etwas Wesentliches gegen Hülfskassen bei- zubringen is, so wie gegen die Vertheilung. Wenn diese Punkte er- ledigt sind, ist kein weiterer Ausshuß nothwendig, und diese Angele- genheit kann sofort an die Provinzial - Landtage übergehen, um so mehr, als ausdrülih bemerkt worden ist, daß die Provinzial-Laud- tage die älteren Fonds, welche sie besißen, mit dem neuen Guaden- Geschenke verschmelzen können, und als es den Provinzial-Landtagen gestattet is, auh Unterabtheilungen vorzunehmen, nach den fommu- nalständischen Verbänden. Dies sind zwei wichtige Momente in den betreffenden Provinzen. Eine weitere Berathung hier auf dem Ver- einigten Landtage erscheint mir ganz überflüssig und zeitraubend, zu- mal wir Vorbilder vor uns haben. Wir haben das Vorbild der west- fälischen Provinzialkasse und der Prämien-Spar-Anstalt zu Aachenz andere Erfahrungen " und der große Umfang, der in dem westfälischen Jn- stitut enthalten is, geben so viele Normen, daß nah meiner Ansicht, wenn die zwei Hauptpunkte erörtert sind, ob die Provinzial - Hülss- Kassen anzunehmen seien, und wenn etwas Wesentliches dagegen nicht
u erinuern ist, die Sache v6 die Provinzial-Landtage reif dem ho- hen Staats=Ministerium übergeben werden fann.
Der Marschall: Wünschen Sie dies als einen Antrag be- handelt zu sehen, so daß ih die Abstimmung darauf richte?
Abgeordn, Gier; Jh bitte den Herrn Landtags - Marschall,
Weise der Vertheilung
die Versammlung zu fragen, ob sle die Niebérsebüng eines solchen weiteren Ausschusses nah gegenwärtiger einmaliger Berathung noch ferner für nothwendig hält.
Der Marschall: Es fragt sich, ob dies seitens der Ver- sammlung die geseßliche Unterstüßung findet? (Geschieht hinreichend.)
Abgeordn. Graf von Shwerin: Wenn ih dem Gange der Diskussion richtig gefolgt bin, so scheint es, wir befinden uns jeßt an dem zweiten der Vorschläge, welhe die Kommission gemacht hat, und
ch darf daber wohl voraussehen, daß der erste als angenommen zu betrachten is ....
Der Marschall: mung sein.
Abgeordn. Graf von Shwerin: Jch wollte mir zu bemerken errlauben, daß ih in Bezug auf den zweiten Punkt derjenigen Mei- nung entgegentreten muß, wonach Se. Majestät der König gebeten werden soll, die Verhältnisse der Besteuerung zum Maßstabe der Vertheilung zu machen, sondern ih trete der Meinung bei, daß es lediglich bei dem verbleiben möge, was. in Rücksicht auf Seelenzahl und Flächen =Jnhalt von Seiten der Krone angeordnet worden ist, und daß in dieser Beziehung keine Bitte auszusprechen, sondern das Geschenk dankbar zu acceptiren sei. Und zwar trete ih entgegen, weil der direkte Besteuerungs - Maßstab eben o wenig durchgreifend ist, als er die Verhältnisse rihtig trifft, und weil demnach andere Momente hinzugezogen werden müssen, die von demselben Einfluß sein möchten, als die Vertheilung nah direkten Steuern. Jch bin der Meinung, daß es einfach bei dem Vorschlage verbleiben möge. Was den lebten Antrag betrifft, \o scheint er mir kein besonderer Antrag zu sein, sondern lediglich eine Verwerfung des Antrages, den die Kommission gestellt hat. Wenn ih rihtig verstanden habe, so wünscht der Abgeordnete Gier, daß die Kommission niht ernannt werde; es ist dies lediglih Verneinung des Kommissions-Vorschlages und kein besonderer Antrag, welcher zur Abstimmung kommen müßte. Ich würde der Meinung sein, daß hierüber eine besondere Berathung nicht eintrete.
Landtags-Marschall: Es is dies au nicht einer besonde- ren Berathung ausgeseßt worden.
Abgeordn. von Auerswald: zur Abstimmung kommt?
Landtags-Marschall: Ja.
Abgeordn. von Auerswald: Dann muß ich um das Wort bitten. Der geehrte Abgeordnete aus Westfalen hat, wenn ih ihn recht verstanden habe, seinen Antrag unter der Vorausseßung gestellt, dasz, wenn die Vertheilung nach den direkten Steuern überhaupt er- folgen solle, diese auf Gerechtigkeit und Billigkeit beruhe. Jch erlaube mir die Bemerkung, daß die direkte Steuer weder auf dem Prinzip der Gerechtigfeit noch Billigkeit beruht, Ohne mich auf Prinzipien einzulassen, nah welchen gesagt wurde, die Vertheilung müsse nach den Steuern geschehen, bemerke ih nur, daß diese Ausführung ge- andert werden müßte, deun wenn der Maßstab der Steuern im All- gemeinen der gerehte wäre, so würden die Verhältnisse total geän- dert bei einer Trennung der direkten Steuern von den indirekten. Es ist auch dafür von dem geel,rten Abgeordneten kein anderer Grund angeführt worden , als daß die indirekte Steuer uicht zu er= mitteln wäre zu einem solhen Behufez d. h. mit anderen Worten : es ist niht möglich, nah den Steuern einen Maßstab anzunehmen, und weil dies niht möglich is, so muß man einen andern Maßstab anlegen. Ein ausgleichender, der Billigkeit entsprechender Maßstab ist derjenige, welhen die Krone vorgeschlagen hat. Jh muß also dem Antrage des geehrten Abgeordneten widersprechen.
Abgeordn. Frhr. von Vincke: Jch bitte um's Wort zur Be= richtigung. Es ist übersehen worden, daß zwei Momente angeführt worden sind. Einmal "die Unmöglichkeit und zweitens das Prinzip, daß die direkten Steuern, wenn sie rihtig vertheilt sind — wie man yorausseßen muß — nah den S'euerkräften vertheilt sind, und daß sih danah auch die indirekten Steuern vertheilen, denn wer viel hat, fonsumirt viel. Das Prinzip is ganz einfa, das Verhältniß der direkten Steuern ist der beste Maßstab.
Abgeordn. von Auerswald: Jch kanu nur anerkennen, daß das indirekte Steuer=Prinzip dem direkten folgt.
Abgeordn. von Byla: Jh kann mich im Allgemeinen nur mit dem Gutachten der Abtheilung einverstanden erklären z aber ich glaube, ein Hauptpunkt, der hier zu berücksichtigen, und der von dem Abge= ordneten aus der Provinz Schlesien zur Sprache gebraht worden ist, ist die Beschleunigung dieses segensreihen Instituts, daß es so schleu= nig als möglich ins Leben gerufen wird. Dies, glaube ih, is ein Hauptpunkt, den wir vor Allem berücksihtigen müssen. Meine Her= ren, ih bin der Meinung, wir müssen so s{hleunig als möglich dies Institut ins Leben rufen! — Es is beantragt worden, daß der Aus= chuß niht gewählt werden möge, Jch kann dem durchgehends bei= pflichten, und ih bin der Meinung, daß seitens des Gouvernements diese Sache so schnell als möglich beseitigt werden kann. Nament= lih wird der Antrag wegfallen, daß diese Summe von zwei und ei= ner halben Million zur Linderung des gegenwärtigen Nothstandes ge= stellt würdez der Ausschuß würde wohl einigermaßen sein Gutachten darüber abgeben können; ih bezweifle, wenn nur Ein Mitglied ge= wählt wird, dieses Mitglied alle lokalen Verhältnisse nicht wird genau berücksichtigen könnenz es is kaum möglih auf Provinzial-Landtagen und noch ‘viel weniger, wenn nur vier Mitglieder aus einer Provinz vorhanden sind, Deshalb bitte ih, daß dieser Ausschuß nicht ins Leben trete.
Landtags=-Marsthall: Dies wird sih bei der Abstimmung über den Antrag des Ausschusses ergeben. — Wenn keine Bemerkung weiter erfolgt, so werden wir zur Abstimmung vorschreiten können.
Abgeordn. Graf von Merveldt: Durchlauchtigster Landtags= Marschall! Jch habe mir nur die kurze Bemerkung erlauben wollen, daß, wie ih gehört habe, der Referent des Ausschusses gesagt hat, die grage, ob die Vertheilung desjenigen, was des Königs Majestät der Prov'nzial = Hülfskasse überwiesen hat, nah dem Fuße der Be- steuerung erfolgen solle, eine zu lange Diskussion veranlassen würde. Mir scheint hier der Zweck der zu sein, die Wünsche der Versamm= lung und die Wünsche, die wir als Wünsche unserer Kommittenten ansehen, zur Sprache zu bringen, Jch bin überzeugt, èês wird der allgemeine Wunsch in der Provinz Westfalen sein, daß die Ver= theilung des Allerhöchsten Gnadengeschenks nah dem Fuße der Be- C erfolgen möge. Aus diesem Grunde muß ih mich dem [nträge des Redners aus Westphalen ebenfalls anschließen.
Der Marschall; Es ijt also eine Unterstüßung des vernom- menen Amendements, Wenn keine weiteren Bemerkungen erfolgen, so werden wir zur Abstimmung kommen können, und zwar in der Art, nuf die erste Frage gestellt wird, auf den ersten Vorschlag des Ausschu es, welcher sih überhaupt auf die höchst dankbare Annahme der Proposition Sr, Majestät des Königs bezieht. Jh werde die Abstimmung in der Art bewirken, daß ih die Mitglieder, welche die Frage verneinen wollen, ersuche, das durch Aufstehen zu erkennen zu geben. Blos für die Verneinung würde der Regel nah das pen A e edin *ngenommen werden.
eordn. ewes (vom Plate) : l i i Frage fann nicht durch die Regal E O e D
Der Marschall: So meine ih es nicht, es is ni worden, daß die Affirmation d j E, d N mt gesagt / / ur die Negation ausgedrückt werden
Dieser wird Gegenstand späterer Abstim-
Es fragt sich, ob der Antrag
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sollte. Das konnte ih nit gesagt haber, sondert ih hatte gesagt, daß das Bejahen einer Frage durch Sizenbleiben ausgedrückt werden möge. Dies hat den großen Vortheil, daß bei der Berathung eines Geses- Entwurfs, wo sehr viele Fälle vorkommen, in welchen die höchste Wahrscheinlichkeit -vorhanden ist, daß viele Fragen bejahend beantwortet werden, sih dies am leichtesten für die Versammlung und am übersihtlichsten für den Landtags - Marschall ausführen läßt, wenn die Bejahung durch das in Ruhe Beharren, dur Sigzenbleiben, ausgedrückt wird.
Abgeordn. Moewes (vom Plaß): Es wird keinem Bedenken unterliegen, daß die ganze Versammlung geneigt is , Sr, Majestät ihren Dank auszusprechen.
Der Marschall: Die Einstimmigkeit dieses Dankes wird si auf dem von mir vorgeschlagenen Wege vollständig ermitteln lassen. Dazu isst erforderlih, daß sämmtlihe Mitglieder vorher ihre Pläße einnehmen.
Abgeordn. Graf v. Gneisenau: Jh erlaube mir die gehor= samste Bitte, daß ein Secretair vorher die Frage verlese, wie sie gestellt werden soll.
(Dies geschieht. Man verlangt deutlihere Verlesung.)
Landtags-Marschall: Es handelt sih um nihts Anderes, als darum, Sr. Majestät im Allgemeinen den Dank der Versammlung darzubringen für die beschlossene Verwendung von zwei und einer halben Million Rthlrn. zu dem angegebenen Zwecke. Diejenigen, welche diesen Dank nicht darbringen wollen, würden dies durch Äuf- stehen zu erkennen geben.
Die Versammlung hat einstimmig beschlossen, Sr. Majestät dem Könige ihren Dank darzubringen.
Einige Stimmen: Wir haben die Frage gar nicht verstanden.
Landtags=Marsch all: Der Secretair hat die Frage verlesen, darauf habe ich dieselbe wiederholt und so deutlich als möglich gesagt, daß sie auf den Sr. Majestät darzubringenden Dank gestellt werden würde. Diese Frage nun is einstimmig bejaht worden. Die Erinnerung, daß sie von Einzelnen nicht verstanden worden sei, kann nicht mehr angenommen werden. Die zweite Frage wird sich zuerst beziehen, auf den Äntrag des Abgeordneten vonVindcke, welcher den zweiten Vorschlag des Aus\chusses betrisst, Der Ausschuß hatte vorgeschlagen : der Vertheilung auf die Provinzen, wie sie die Denkschrift annimmt, vollkommen beizutreten, Der Abgeordnete von Vincke hat das Amendement gemacht, daß die Vertheilung nach der direkten Steuer geordnet werde. Der Ab- geordnete von Vincke hat also den Vorschlag gemacht, daß des Königs Majestät gebeten werden möge, daß die Vertheilung unter alle Provinzen nah einem anderen Maßstabe gemacht werde, als nach demjenigen, welchen der Bericht der Abtheilung im Einverständ- niß mit der Denkschrift annimmt. Obgleich es wohl thunlich gewe- sen wäre, diesen Vorschlag nah den Bestimmungen des §. 15 g. zu behandeln, so sche ich kein Bedenken, welches uns verhindern fönnte, darüber abzustimmen, wenn kein Widerspru von irgend einer Seite erhoben wird. i E
Abgeordn. Lindner: delt i (4
Landtags-Marschall: Jch würde es für ungünstig halten, wenn wir jeßt, wo wir bei der Abstimmung sind, auf die Diskussion zurückkämen. Jch hatte absichtlih die Diskussion nicht für geschlos sen erklärt, kann daher nichts Anderes sagen, als daß ih das Zu= rüctfommen auf den Gegenstand für ungünstig halten würde.
(Der Abgeordnete verzichtet auf das Wort.) i
Abgeordn. Graf von Bismark=Bohlen (vom Plaß): Wenn der Vorschlag des Abgeordneten aus Westfalen zuerst zur Abstim- mung kommt, so kann er doch durch einfache Ma'orität nicht für an= genommen zu betrachten sein? J
Der Marschall: So sehe ih es nicht an; Es i} ein Vor= shlag gemaht bei Berathung einer Proßþosition, mag sie nun ein Geseb= Entwurf oder eine Denkschrift sein, und nach dem Geseh wird Alles, was Gegenstand der Abstimmung is, in einem solchen Falle mit einfaher Majorität angenommen oder abgelehnt. | __ Eine Stimme (vom Plaß): Nach der Erklärung des Herrn Kommissars glaube ih, daß der Antrag, wenn er in Form einer Petition gestellt wird, nur nah dem Verhältnisse einer Petition be- handelt werden fann.
Landtags=Marsch all: Es handelt sich nur darum, ob der Bestimmung des H. 15 g. von dem Vorsibenden entsprochen worden ist, oder nicht, Hat der Vorsißende es angemessen gehalten, den Gegenstand zur Berathung und Abstimmung zu bringen, so kann kein Zweifel sein, daß bei einer Königlichen Proposition die einfache Majorität hinreiht. Hat er sich veranlaßt gesehen, etwas nach §. 15 g. zurückzuweisen, so wird es nicht zur Abstimmung kommen. Kommt es aber zur Abstimmung, so kaun es nur nach diesem Grund- saß beurtheilt werden.
„ Abgeordn. von Brünneck: Jch habe vorausgeseßt, daß zunächst darüber abgestimmt werde, ob man den Vorschlag der Abtheilung annehme, Wenn abér nun von einer anderen Seite ein entgegenge- sebter Vorschlag eingebraht wird, so scheint dieser mir einer näheren Erwägung und einer weiteren Debatte zu bedürfen.
Der Marschall; Es ist über den Vorschlag berathen.
Abgeordn. von Brünneck: Wir haben vorausgeseßt, daß der Vorschlag der Abtheilung zur Abstimmung komme.
Der Marschall: Jch bin immer unter der Berücksichtigung bei der Abstimmung verfahren, daß zuerst über das Mindere, dann über das Mehr abgestimmt werde. Hiernah wird sich immer ergeben, daß oft der Antrag des Ausschusses und oft in anderen Fällen wieder das Amendement zuerst zur Abstimmung kommt. Jch habe in dem vorliegenden Falle nichts dagegen zu erinnern, daß zunächst der An- trag des Ausschusses zur Abstimmung komme.
_ Abgeordn. von Vincke: Jch glaube bei einer früheren Be- rathung verstanden zu haben, daß die Regel für die parlamentarische Verhandlung dahin ginge, daß die Amendements den Anträgen der Abtheilung vorausgingen, Bei der Abstimmung über die Adresse ist auch danach verfahren worden, und es sind die Amendements den Vorschlägen der Abtheilung vorgezogen worden. Jch erlaube mir, dieses Recht auch für mein Amendement zu vindiziren.
Der Marschall: Es verhält sich auch in der That so, wie das geehrte Mitglied gesagt hat, was auch in Uebereinstimmung mit dem steht, was ih eben wiederholte. Bei der Berathung, auf ‘welche sich das geehrte Mitglied bezieht, wäre der Antrag des Ausschusses zuerst zur Abstimmung gekommen, wenn er ein Minderes enthalten hätte, als das Amendement ; da aber das Amendement das Mindere enthielt, so mußte dasselbe zuerst zur Abstimmung kommen. Eben so verhält es sich hier und wird sich in anderen Fällen verhalten. - Es ist darum keine Regel darüber aufzustellen, ob das eine - oder andere zuerst zur Abstimmung kommen soll. Es ist auch meines Wissens nirgends eine solhe Regel aufgestellt, und sollte sie irgendwo aufgestellt sein, so würde ih sie für unrichtig halten.
Graf von Arnim: Jch glaube, daß die Sache \o steht, daß zunächst der Vorschlag der Abtheilung vorliegt, die Vertheilung anzu= nehmen, wie Se, Majestät der König vorgeschlagen hat, und wobei ih fragen wird, ob die Versammlung in Aver Majorität diesen Vor- chlag der Abtheilung annimmt, Für den Fall, daß der Vorschlag der Abtheilung niht angenommen würde, i ein Abänderungsvorschlag
Ich erlaube mir zu bemerken, es han=
eines Mitgliedes eingebraht, und es wird sich darum handeln, ob
dieser Abänderungsvorschlag angenommen wird oder ni
sogar, daß, wénn der Vorschlag der Abtheilung niht ard glaube wird, auch noch anderen Mitgliedern der Versammlung frei fände, andere Abänderungsvorschläge einzubringen und diese dur ven big- herigen Gang der Debatte nit präkludirt sein würden.
Der Marschall: Das hâtte früher geshehen müssen, jest kann es nicht mehr stattfinden.
raf von Arnim: Der Vorschlag des Mitgliedes von West- falen ist ein Abänderungsvorschlag zur Proposition. Jh halte dafür, daß, wenn der Vorschlag der Abtheilung niht angenommen werden sollte, dieser Abinderungovorjdlag so-wichtig ist, daß ih ihn keinesweges für genügend diskutirt erachten fann. Jch glaube, daß die Versammlung über einen so wichtigen Vorschlag nur deshalb so kurz hinweggegangen ist, weil sie în ihrer Gesammtheit gleihsam das Gefühl gehabt hat, er werde deshalb niht zur Geltung kommen, weil der Vorschlag der Abthei= lung so vielfache Unterstüßung finden würde, daß jener Vorschlag niht zur Abstimmung kommen möchte. Wenn aber der Vorschlag der Abtheilung nicht Beifall finden sollte, so halte ich den Abänderungs- vorshlag für so wichtig, daß die Diskussion darüber niht als ge- {lossen betrahtet werden kann, sondern ih glaube, daß er noh wei= ter disfutirt werden muß, und ih wiederhole, ich glaube niht, daß Unter=Amendements verboten seien. Jch trete also in gewisser Hin= sicht ganz in den Weg ein, den der Herr Landtags-Marschall vorge= zeihnet hat, ih theile nämlich die Ansicht, daß der Vorschlag nicht zurückzuweisen war, sondern als Abänderungs-Vorschlag zum Gesebe betrachtet werde, und ferner, daß, wenn der Abtheilungs - Vorschlag zuerst zur Abstimmung kommen und verworfen werden sollte, dann noch der Abänderungs = Vorschlag zur Diskussion gestellt werde.
Landtags - Marshall: Das stimmt, was die Fragstellung betrifft, ganz mit dem überein, was fch gesagt habe. Was die Sache selbst angeht, so muß ih die Debatte für geschlossen erachten.
Abgeordn. von Kurcewski: Jch erlaube mir, darauf auf- merksam zu machen, daß die erste Frage, welche in der Abtheilung erhoben worden, ihre Erledigung noch nicht erhalten hat, die Frage nämlich, ob niht nah §. 14 des Patents vom 3. Februar d. J. dieje Angelegenheit in den beiden Abtheilungen der zwei Kurien zu bera=- then und daher zwei Abtheilungen zu erwählen seien,
Der Marschall: Das geehrte Mitglied hat übersehen, daß dies nicht Gegenstand der Abstimmung sein kann, weil ih einen dies= fallsigen Antrag nicht vernommen habe, Es is kein Antrag gestellt, noch viel weniger die Frage veranlaßt worden, ob ein solher Antrag die geseßlihe Unterstüßung von 24 Mitgliedern finde, Wir können deshalb hierüber niht abstimmen.
Abgeordn. von Kurcewski: Jch glaube daß diese Frage hätte zuerst unterstützt und diskutirt werden müssen.
Der Marschall: Dann müßten wir die Diskussion erneuern, und diese i für geschlossen erklärt worden. Wir kommen zu der Frage zurück, die gestellt werden soll, nämlich, ob in Bezug auf dix Grundsäße, nach denen die Vertheilung der Summe bewirkt werden soll, die Vorschläge der Denkschrift und somit auch die Vorschläge der Abtheilung angenommen werden sollen, und diejenigen Mitglieder, die das verneinen, d, h, diejenigen, welche die Vorschläge der Denkschrift und der Abtheilung nicht annehmen, würden das durch Aufstehen zu erkennen geben.
(Der Vorschlag der Abtheilung wird mit großer Majorität an- genommen.)
Abgeordn. von Vincke: Jh muß dur diesen Beschluß der Versammlung das Jnteresse nicht nur der Provinz Westfalen, sondern auch der Provinzen Sachsen und Schlesien für wesentlih verleßt er- achten und trage darauf an, daß, weil diese Provinzen verleßt wor-
den sind, eine Sonderung in Theile stattfinde.
Der Marschall: Wir wollen erst sehen, was die Ansicht der Provinz Westfalen sein wird.
E Gier: Die Provinz Sachsen hat sih nicht verlebt gefühlt.
Mehrere Stimmen: Nein, durchaus nicht!
Eine Stimme: Schlesien auh nicht.
Abgeordn. Baron von Gaffron: Wenn so eben von dem ge- ehrten Vertreter der Provinz Westfalen behauptet worden ist, daß auch die Provinz Schlesien durch den gefaßten Beschluß sich verleßt fühle, so glaube ih im Namen meiner Landsleute erklären zu fönnen, daß dies nicht der Fall is, indem au ich der Ansicht sein muß, die von einem Abgeordneten der Provinz Preußen erwähnt worden is, daß die direkten Steuern nicht allein den Maßstab bilden können, noch weniger die indirekten, und die Erörterungen darüber, wie es ausgeglichen werden soll, würden zu Weiterungen führen, die sich nicht übersehen lassen. Es handelt sich noch dazu darum, ein Königliches Geschenk dankbar anzunehmen, und da die Umstände an- gegeben worden sind, wie die Vertheilung stattfinden soll, so können sih alle Provinzen nur dankbar damit einverstanden erklären.
(Bravo!)
Finanz-Minister von Düesberg: Es handelt sich hier um
eine Gnaden-Bewilligung, die von Sr. Majestät den verschiedenen Provinzen gewährt worden, und wobei zugleich ausgesprochen i}, in welher Masse diese Gnaden-Bewilligung. den einzelnen Provinzen zu Theil werden soll. Es scheint dies gar kein Gegenstand zu fein, der zu einer Io in partes nach Provinzen sich eignet. Diese seßt immer voraus, i besondere Juteressen und besondere Rechte einer Provinz verleßt worden sind. Wie aber dadurh, daß nach der in der Denkschrift angedeuteten Weise die Gnaden-Bewilligung zu ver- theilen is, eine Verleßung der Interessen und Rechte einer einzelnen Provinz stattfinden kann, will mix nicht einleuchten. Abgeordn. Aldenh oven: Jch hoffe, daß man auf den Vor= \chlag des Abgeordneten von Westfalen niht eingehen wird, da er eine Separation hervorrufen würde, die den allgemeinen Interessen nur schÄädlich sein kann.
Abgeordn. Frhr. von Vincke: Jch habe nicht die Interessen anderer Provinzen zu vertreten, weil deren Jnteresse uns nichts an- geht. Jch habe aber auf die Aeußerung des Herrn Kommissars zu bemerken, daß nah den Worten des Gesebes es lediglih darauf an= kommt, ob die Provinz Westfalen selbs \sich durch den Beschluß der Versammlung, wie er gefaßt worden ist, für verleßt hält. Der Be- luß is dahin gegangen, die Proposition ohne Weiteres anzunehmen. Die Provinz Westfalen hält \ich dadurch für verleßt, und E ek: zwei Drittel ihrer Abgeordneten derselben Ansicht sind, haben sie ein Recht, auf Sonderung in Theile anzutragen. i i
Abgeordn. Möwes: Da könnte jede einzelne Provinz die Beschlüsse der Versammlung umstoßen. Dies kann aber unmöglich
der Sinn und die Absicht der geseßlichen Bestimmung fein, : Abgeordn. von D edermthe “Der Sinn des Vortrages eines
Mitgliedes der Rhein-Provinz, den wir beim Anfange der Debatte enommen b S dahin, daß es nicht rathsam sei, den Pro- vinzial-Ständen eine Wirksamkeit einzuräumen, „welche dahin führen fönnte, daß die Centralgewalt des Staates, diejenige Gewalt, die dur das Zusammenwirken der Krone mit den Ständen im ‘Mittel- unkte des Staates entsteht, geschwächt würde. Was gegen diesen ortrag eingewendet worden i} , hat mir nicht geeignet geschienen, ihn zu entfräften. Was aber jebt in der Versammlung clid Fe be- e
ist mir, daß die Gründe dieses ‘Vortrages unerschütterli e iy "Das H gerade das Unglück Deutschlands gewesen, daß es