1847 / 122 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

E rz C Ane 2

seine Kräfte während einzeluer Perioden seiner Geschichte in provin= zieller Absonderung zersplittert hat, und es i} eine der größten Auf= aben, die uns vorliegen, daß wir die einheitlihe Kraft des preußi- hen Staates immer mehr befestigen sollen. Jch halte das Mitglied von Westfalen, welches vorher gesprochen hat, nicht für berufen, 1m Namen der Rhein-Provinz zu erklären, daß deren Juteressen verleßt seien. Jch glaube, daß die materiellen Jnteressen der Rhein-Provinz durch den Vorschlag, der in der Denkschrift enthalten ist, nit ver- leßt sind. Und wenn sie es wären, meine Herren, so giebt es hô= here moralische Jnteressen, und zu diesen gehört die Verpflichtung der einen Provinz gegen die andere, daß da, wo es nöthig ist, auch die Hülfe der Gesammtheit eintritt. Wenn aljo etne einzelne Pro- vinz des Staates wegen ihres größeren Wohlstandes, wegen des größeren Wohlstandes der einzelnen Bewohner an direkten Steuern mehr beiträgt, als eine andere, in welcher der Woblstand sich noh nicht so entwickelt hat, so wird diese Provinz, sei es die Rhein - oder irgend eine andere Provinz ih glaube dies im Namen aller Pro- vinzen, welche hier vertreten stnd, jagen zu können, 10 wird diese Provinz, sage ih, es sih zur Ehre und ¿Freude rechnen, aus ihrem Wohlstande beizutragen, damit in jener anderen Provinz dasselbe ge=- genseitige Verhältniß hergestellt werde.

i ; (Bravoruf.)

Meine Herren! lassen Sie uns fest an der Staats-Einheit hal- ten, auf dieser beruht unsere Kraft. Fern sei von uns eine [tio in partes, fern sei von uns jede Sonderung. Lassen Sie uns hier ge= meinsam berathen, was im materiellen wie im höheren Jnteresse des Ganzen recht und billig is, und was von der Versammlung für Recht und billig anerkannt worden ist, sei allen Provinzen gemeinsam, aber niemals möge hier eine einzelne Provinz auftreten und gegen einen solhen Beschluß sih erheben!

(Wiederholter Bravo-Ruf.)

Landtags-Marschall: Wir können nun in der Abstimmung weiter fortfahren.

Abgeordn. von Bockum-Dolffs: Jh muß mir erlauben, auf

die Worte zurückzukommen, welche der leßte verehrte Redner gespro= chen hat. Derselbe hat uns dargestellt, als ob es sich darum handle, ein gemeinschaftlihes Juteresse des ganzen Landes wahrzunehmen. So liegt die Sache aber nicht. Es handelt sich hier um den Rechts=Grundsaß, nachdem die Diskussion über den Vertheilungs- Maßstab einmal zugelassen is. Wenn ein Nothstand zu beseitigen wäre, so würde die Provinz Westfalen die erste sein, die ihre Hand dazu böte. Hier aber handelt es sich um eine Rechts verleßung, um eine Abweichung von den Grundsäßen des Rechts, und davor möchte ih die hohe Versammlung bewahren. Es is vorher gezeigt worden, daß die jeßt gemachte Verwilligung vorzüglich aus den Ueber- \hüssen der Stgats-Einnahme herrühre. Diese Annahme i} noch durch keine der bisher vernommenen Reden widerlegt worden. Der einzige Maßstab, nach welchem die Vertheilung dieser Ucberschüsse statthaben kann, is demnach nux die direkte Steuer. Die indirekte Steuer mit heranzuziehen, i} ein Ding der Unmöglichkeit, weil man niht weiß, von wem sie zuleßt getragen wird. Bei der direkten Steuer is ein gauz anderer Fall. Deshalb will ih die hohe Ver= sammlung bitten, von dem Grundsabe der Gerechtigkeit uicht abzu= weichen. Jch halte das für einen viel wichtigeren Gegenstand, als die Austheilung nah den Grundsäßen, wie sie von einem Reduer aus der Rhein-Provinz hervorgehoben worden sind.

Landtags-Marschall: Es könnte sih nur etwa darum hau= deln, was noch über die Llo in partes beizubringen wäre. Etwas Anderes würde die Diskussion zurückführen, welche ih für geschlossen erkflärt habe.

Abgeordn. von Bokum=-=Dolffs: Was die Itio in partes anlangt, so is bereits bemerft worden, daß sie in dem vorliegenden Falle vollkommen Plab greift, und wird es Sache der Provinz West- falen sein, zu erflären, ob sie dieselbe vornehmen wolle oder nicht.

Graf Yorf: Durchlauchtigster Landtags-Marschall! Es scheint sich hier niht darum zu handeln, ob eine jeßt bereits beschlossene Bestimmung nohmals in Erwägung gezogen werden könne oder nicht. Der Herr von Vincke hat sein Recht verleßt geglaubt, und hiergegen allein habe ich ihm zu antworten. Er hat seinen Vorschlag als Pe- tition eingebracht, es is also kein reines Amendement, sondern eine Petition.

Landtags-Marschall: Darüber sind wir hinaus.

Graf York: Die Versammlung hat bereits den Beschluß der Kommission angenommen. Jch glaube nicht, daß sein Recht verleßt ist, da ihm das Recht der Petition immer noch frei steht. Wenn der Herr von Vincke glaubt, er könne hiergegen eine Petition einbringen, so faun es auf dem dur das Reglement vorgeschriebenen Wege ge= schehen, aber für die jeßige Berathung kann es von keinem Einfluß sein, und darum kann eine [tio in’ partes nicht geschehen. Jch glaube, diese hätte müssen früher angekündigt werden, nicht, nahdem ein Be= {luß gefaßt worden ist. Da sie aber vor der Beschlußnahme nicht angekündigt worden ist, so kann sie jeßt nicht Plaß greifen.

Der Marschall: Jch erkenne zwar an, daß es zunächst von der Provinz Westfalen abhängt, zweierlei zu beurtheilen, einmal, ob es thunlich sei, in Theile zu gehen, und dann, ob sie das beschließe. Ich gebe das ihrer weiteren Ueberlegung anheim und kann mich uur dahin aussprechen, daß ih auch von jeher der Meinung gewesen bin, daß eine lüio in partes \o viel als möglich zu vermeiden sei. Wir brauchen uns über den Gegenstand nit weiter in eine Berathung einzulassen, sondern wir werden später zu erfahren haben, welchen Beschluß die Provinz Westfalen gefaßt hat.

Abgeordn, Zimmermann: Ich - erlaube mir nur eine kurze t edr „vom Plave aus. Es is so viel Gewicht darauf gelegt

, daß nux die direkte Besteuerung ein richtiger Maßstab sei.

S af ct von vielen Seiten.) is ier aaa : as führt zu der Diskussion zurück, diese

Fürst Radziwill: Von beiden Abgeor Nota Pusa vinz sind direkte Angriffe gegen das D dee ute Me caPuse gemacht worden. Diese Angriffe {einen mir von dem constitutio- nellen Gesichtspunkte aus betrachtet und dahin gerichtet zu sein, die Provinzial-Stände in Frage. zu stellen. Gegen dieses will E mi im Interesse der Provinz, die ih mit zu vertreten die Ebxe ‘bab i verwahren. - Es giebt allerdings Provinzial - Juteressen R ‘midt nur materielle, sondern auch moralische, die mir noch höher stében als die materiellen. Diese moralischen Juteressen, die ih zu vertre ten habe, können nur auf dem Wege provinzialständischer Freiheit be- wahrt werden. Jch verwahre mih daher im Namen der Provinz die ih zu vertreten die Ehre habe, gegen die Tendenz dieser Angriffe.

(Bravo-Ruf.) 2

Abgeordn. von Beckerath: Jh verkenne keinesweges, daß es Provinzial -Jnteressen, moralishe wie materielle giebt, wo sie aber mit dem höheren vaterländischen Junteresse kollidiren, da müssen sie zurücfstehen, da muß das Einzelne aufgehen in das große Ganze; dagegen, daß dies nicht geschehen solle, verwahre ih mih im Namen des Vaterlandes. '

Fürst Radziwill: Was ih angeführt habe, is ein Fall, der für das provinzialständische Leben gilt.

, Der Landtags-Marschall: Es handelte sich uur von der Lo in partes, die nächste Frage wird auf den Vorschlag der Ab-

602

theilung in Bezug auf die Verwendung des Geldes gerichtet sein. Es ist von dem Abgeordneten Camphausen vorgeschlagen worden, den lebten Theil wegfallen zu lassen, nach welchem ein Viertel des Ueberschusses zu Zwecken, welche dem Provinzial-Landtag nüßlich sheïnen, verwendet werden können. Es wird zuerst der Vorschlag der Abtheilung zur Abstimmung kommen. :

Abgeordn. von Vincke: Wie wird es mit meinem Vorschlag über die Itio in partles? :

Landtags -= Marschall: Wir werden die weitere Erklärung der Provinz Westfalen abwarten. E

Abgeordn. von Vincke: Wir werden also später einkommen.

Landtags-Marschall: Wir werden die weitere Erklärung der Provinz Westfalen entgegenzunehmen haben; die Provinz West- falen muß si einigen und mir das Resultat dieser Einigung anzei- gen. Etwas Anderes sehe ih nicht. E E

Graf von Landsberg-Gehmen: Es wird niht möglich sein, die Provinz zu vernehmen, wenn wir nicht zusammenfommen fönnenz ich bin der Ansicht, daß ein einzelnes Mitglied si aus-= sprechen kann. Es wird aber die Provinz Westfalen ihre Ansicht nicht aussprechen können, oder sie würde befragt werden müssen.

Landtags-Marschall: Ob eine ktio in partes stattfinden solle, darüber kann man sich in dieser Versammlung nicht einigen. Es würde zu viel Zeit fordern, bis die Einigung zu Stande käme, Jch muß es also anheimgeben, wie die Eimgung bewirkt werden fann.

Graf von Landsberg-Gehmen: Jch werde nur dann die Provinz Westfalen zusammenbitten, wenn Jhre Durchlaucht mir dazu besonderen Auftrag geben wollen.

Landtags-Marschall: Das Geseß enthält darüber keine Bestimmung. ; l

Graf von Westphalen: Jch glaube, es liegt in der Befug- niß des Herrn Landtags-Marschalls, darüber zu erkennen, ob ein Fall vorliegt, daß Ttio in partes stattfinden fann, Sollte dafür von Jhrer Durchlaucht entschieden werden, so wird in der Versammlung leiht auszumitteln sein, ob zwei Drittel dafür sind oder nicht.

Landtags-Marschall: Jn welcher Weise ermittelt werden soll, ob Itio in partes stattfinden könne, darüber findet sich im §. 19 des Geschäfts - Reglements keine Bestimmung. Wenn es gewünscht wird, daß ih meine Ansicht ausspreche, ob eine Îtio in partes wün- shenswerth sei, so würde es nur meine persönliche Ansicht sein, und meine persönliche Ansicht auszusprechen, bin ich gern bereit. Jch bin auch der Meinung , daß der Fall sich nicht zu einer liio in partes eignet, weil nicht eine Berechtigung der Provinz Westfalen beein- trächtigt is. Durch die Gabe, welche der König darbietet, wird et- was Neues geschaffen, und mag ihre Form nun in dieser oder jener Weise von den Ständen beantragt und später von Sr. Majestät be- {lossen werden , in feinem Falle kann hierin eine Rechtsverleßung für eine Provinz gefunden werden. Meine persönlihe Meinung geht also dahin, daß der Fall nicht zur luio in partes geeignet sei, ich finde aber im Geseß feine Bestimmung, welche es in die Hand des Marschalls legt, darüber zu entscheiden, ob eine Itio in partes statt: finden solle, oder nicht.

Fürst von Lynar: Die Frage wäre am wenigsten vom Mar- hall" zu entscheiden, noch weniger aber von der Versammlung, weil sie Partei ist.

Landtags-Marsshall: Es ist wünschenswerth, daß die Frage über die lo in partes nicht weiter verfolgt werdez wir werden ent- gegenzusehen haben, ob sie wieder angeregt werden wird.

Graf von Westphalen: Demnach hätte der Marschall von Westfalen Befehl erhalten, die Provinz zu konvoziren.

Graf von Landsberg-Gehmen: Wenn ih Befehl erhalte, werde ih -es thun... Y

Kammer-Direktor vot Keltsch: Die Entscheidung der Sache

liegt im §. 17 der ‘Verordnung. Dieser lautet dahin: j „„Oâlt bei einem Gegenstande, in Hinsicht dessen das Juteresse der ver- shtedenen Stände oderProvinzen gegen einander geschieden ist, einStand oder cine Provinz durch einen nach Vorschrift des §. 16 zu Stande gekom- menen Beschluß sich verleßt, so findet eine Sonderung in Theile statt, sobald eine Mehrheit von zwei Drittheilen dieses Standes oder dieser Provinz es verlangt.“

Also das Zahlenverhältniß ergiebt es. Sobald die Abstimmung er-

folgt, muß ermittelt werden, ob zwei Drittheile die Itio verlangen,

Es muß aber in der Versammlung eutschieden werden, und dann

findet die weitere Berathung und Beschlußnahme in einer abgesou- derten Versammlung statt.

Der Marschall: Jch kann dem nur zum Theil beistimmen. Es ist richtig und war mir auch gegenwärtig, daß zwei Drittheile erforderli sind, um eine Ttio in partes zu Stande zu bringen, dies aber hier auszumitteln, halte ih nicht allein für zu lang, sondert auch außerdem für unthunlih, und es wird einer späteren Etnigung überlassen bleiben missen, ob sich die zwei Drittheile ergeben oder nicht.

Kammer-Direktor ‘von Kelt\ch: Jch finde im Gesebe nichts, was darauf hindeutet, daß eine besondere Versammlung des Pro- vinzial-Landtags zusammentreten müsse, um über diese Frage zu ent-= scheiden. Diese Frage wird sofort numerisch entschieden, und dann erst kann abgesondert werden. i:

Staats-Minister von Düesberg: Die Form des Verfahrens ist nicht genau vorgeschrieben, ih glaube aber, daß, wenn eine llio in partes stattfinden soll, in der Versammlung selbst ermittelt werden muß, ob sich zwei Drittheile dafür erklären. Wenn dies der Fall ist, so tritt die besondere Provinz unter ihrem Landtags - Marschall zusammen und beräth materiell über die Sache, und bei diejer materiellen Berathung wird sih finden, ob die Versammlung einen Beschluß fassen will, der abweicht von dem, welcher in dem Plenum der Stände gefaßt worden ist. i

Landtags-Marschall: Ganz außer Zweifel scheint es mir doch, daß darüber, ob zwei Drittheile der Provinz Westfalen sih für die Sonderung in Theile erklären wollen, hier keine Diskussion mehr stattfinden kaun. Auch würde es {wer sein, ein Mittel zu finden, daß während der Sißung selbst die Provinz sich darüber erkläre, ob zwei Drittheile in Theile gehen wollen oder niht. Das einzige Mittel wäre, daß der Marschall der Provinz die Stimmen sammelte, indem er einen Zettel coursiren ließe, auf welchem sich die Stimmen mit Ja und Nein aussprächen. A

Abgeordn. von Bonin (vom Plaß): Es scheint mir, daß, wenn eine Sonderung in Theile durch zwei Drittheile beschlossen wer- den soll, zunächst festgestellt werden muß, ob der Fall der Sonde- rung in Theile, wie ihn das Geseß vorhergeschen hat, vorhanden is. Dies glaube ih, ist nicht der Fall. §. 17 der Verordnung sagt : (siehe oben.) Jch glaube, daß dieser Fall nicht vorliegt. Von Seiten der Krone is eine Bewillignng von drittehalb Millionen in bestimmten Theilen für die einzelnen Provinzen überwiesen. Ich kann nicht finden, daß das Juteresse einer Provinz von dem Interesse

der anderen dadurch verschieden ist, daß die Vertheilung so ues! ist, wie geschehen. Jch halte dafür, daß nach §. 17 eine Sonde- rung in Theile nicht vorliegt. E

Abgeordn. Graf von Westphalen: Die Verschiedenheit des Interesses liegt nicht in dem Vertheilungs-Modus, sondern in der Vertheilung selbst.

Abgeordn, von Ajerswald; Jn Beziehung auf den lebten

Redner muß ih bekennen, daß es unzweifelhaft erscheint , daß nach 8. 17 die liio in partes leider zulässig ist. Ich will das nicht wei= ter ausführen. Was aber den Punkt betrifft, ob die Erklärung über das Stattfinden der lüio in partes außerhalb oder innerhalb dieser Versammlung stattfinden soll, so spriht §. 17 deutlich aus, und es steht fest, daß diese Erklärung hier geschehen muß und der ganze Beschluß umgeworfen werden fann. Jn §. 17 heißt es (\. oben). Es it also das Verlangen zu stellen. Jn einem solchen Falle beräth jede Provinz besonders, und Jeder von uns hat das Recht, zu ver=- langen, daß dieses Absondern sofort stattfinde, wo das Geseb es gestattet. Jch glaube auch, daß es keine Schwierigkeit haben wird, wenn der Herr Landtags =-= Marschall die Abstimmung der Provinz Westfalen unter seiner Leitung hier trifft. Es bedarf keines Beweises, daß das Wort: „Besonders““ sich darauf näher bezicht.

Fürst von Lyhnowski: Nach dem, was sich aus der Debatte zu ergeben scheint, so ist es am einfachsten, zu fragen, ob die Pro- vinz Westfalen auf den Antrag eines ihrer Abgeordneten eingehen will; erflärt sih diese dafür, dann, glaube ch, wird der zweite Theil eintreten, sie wird sih dann unter sich berathen können. Ew. Durch= laucht können diese Frage augenblicklich vornehmen.

Der Marschall: Jch bin dazu erbötig, aber, wie ich aus=- drücklih vorausschicke, ohne in der Provinz Westfalen cine Diskusjton darüber zu- gestatten. j |

Abgeordn. Camphausen: Die Geschäftsordnung enthält keine spezielle Bestimmung über abgesonderte Abstimmungen in der Ver= sammlung, und es folgt daraus, der Ansicht des Herrn Landtags- Kommissars entgegen, daß in der Versammlung selbst nur allgememe Abstimmungen, nur Abstimmungen der Versammlungen stattsinden dür= fen. Wird auf eine Trennung in Theile angetragen und der Antrag unterstützt, so muß die Abstimmung darüber, -ob sie eintreten soll, au= ßerhalb der Versammlung erfolgen.

(Es werden Stimmen laut: Nein, nein!)

Finanz - Minister von Düesberg: Jch will nur bemerken, daß hier im Plenum der Versammlung zu ermitteln ijt, ob sich zwet Drittheile der Stimmen dieser Provinz dafür aussprechen; sollte dies geschehen, dann wird die Provinz besonders zusammentreten und über

. den Gegenstand für sich berathen.

Landtags-Marschall: Um im Gange des Geschäftes zu bleiben, werde ich sogleih die Abstimmung stattfinden lassen, und es wird wohl hinreichen, wenn sie durch Aufstehen und Sißenbleiben erfolgt. L : i Eine Stimme: Jch erlaube mir die Anfrage, ob auch die Mitglieder des Herrenstaudes daran Theil nehmen ? “Der Marschall: Allerdings! i i (Die Abstimmung wird vorgenommen, und der Landtags Mai schall zeigt an: „Daß keine zwei Drittheile sich für cine llio in partes ertlärt haben.‘‘) 5 / Der Marschall: Wir fahren nun in den Abstimmungen forf- doch würde der Abstimmung über den Antrag der Abtheilung noch der Antrag des Abgeordneten Camphausen vorauszugehen haben, On dahin ging, den Zusaß, daß über das lebte Viertheil die Provinzial- Stände zu öffentlichen Zwecken innerhalb der Provinz sret versugen fönnen, in Wegfall zu bringen. - Eine Stimme: Wünschenswerth ist, s Aus\chusses zuerst abgestimmt wird. E i 7 n Ma r Cf Es hat den Nachtheil, daß, weun der Au= trag angenommen wird, dann über das Amendement nicht mehr ab= Amme Weben Referent Abgeordn. Hansemann: Beine Frage ins Auge zu fassen. Jn der ministeriellen F rden: : S am E Förderung dos E dürfte aber n Beziehung ie Zinsertráge zu bestimmen sein, daß i ; auf die DUE E at mindestens die Hálfte Des Zinnsgewinnes ant besten durch Prämiirung der konsequenten Sparer verwendet werden müsse. Sollte eine Hülfska}je die ihr zusließenden Sparkassen-Bestände höher als mit 357 pCt, verzinsen, jo fönnte ein solher Mehrbetrag an Zinsen allenfalls guf jene Unter=- stüßung angerechnet werden. E a E

9) Ein Viertheil des Zinsgewinnes müßte, wie in Westfalen, den Stammvermögen zu dessen allmäliger Vermehrung, so wie zux Ausgleichung etwaiger Verluste, zugeschlagen werden, -

3) Ueber das lebte Viertheil würden die Stände zu öffentlichen Zwedcken innerhalb der Provinz frei verfügen können.“

Jch mache nun darauf aufmerksam, daß seitens der Abtheilung vorgeschlagen worden is, Sr. Majestät dem. Könige sei Dank darzubrin- gen für Errichtung der Hülfskassen zu den in der ininisteriellen Denkschrift angeführten Zwecken und es ist keineswegs ausgedrückt worden, daß nun gerade in dem Verhältnisse, wie es hier angeführt ist, akkurat die Ausführung stattgefunden habez es i dies nicht eine bestimmte Pro- position, sondern es is eine Andeutung, die das Ministermm in der Denkschrift gegeben hat, daß nach seiner Meinung die Verwendung in dieser Art stattfinden könne. Es wird nun aber das Weitere dem zu ernennenden Ausschusse und der Verhandlung mit den Provinzial Ständen zu überlassen scin. Jch habe nur zum Verständmß der Frage darauf aufmerksam machen wollen. , u “Der Marschall: Es wird dies keiner Erwiederung bedürfen, und ih kann nun wohl die Frage auf das Amendemout des Abgeord= neten Camphausen stellen. Wir haben über dasselbe disfutirt und es muß daher ihnen bekaunt seinz cs besteht darin, daß die Bestimmung, daß das eine Viertheil der Ueberschüsse von den Provinzial-Landta= gen verwendet werden könne, in Wegfall komme, - daß also, um es zu wiederholen, die Verwendung des einen Viertheils nicht von den Provinzial-Ständen abhängt, während der Vorschlag der Abth&ilung dahin geht, einfach die Verwendungsart anzunehmen, welche die Deukschrift vorschlägt. S E

Abgeordn. Camphausen: Mein Amendement ist uicht, daß dic Verwendung wegfallen soll, sondern daß die Anstalt als cin in sich abgeschlossenes Ganzes eingerichtet werde, und daß nicht Ueberschüsje zu fremden Zwecken und namentlich nicht von den Provinzial=-Ständen vertheilt werden. j Ai

Staats-Minister von Düesberg: Die Art und Weise, wie die Fonds verwendet werden sollen, is Gegenstand der Erörterung der Provinzial-Landtage, und die Allerhöchste Proposition “geht blos da= hin, daß ein Ausschuß ernannt werde, um sich über die. Grundsäße im Allgemeinen zu verständigen. Materielle Diskussionen über die Art der Verwendung im Einzelnen sollen, nach der Absicht der Pro- position, hier nicht stattfinden, sondern sind Sache der Provinzial= Landtage. Die Frage, ob dem Antrage Folge zu geben sei, liegt, meines Erachtens, außer dem Bereiche der gegenwärtigen Erörte= rungz sie kann erst zur Sprache kommen, wenn die Grundsäge der einzelnen Provinzial-Reglements erörtert werden. Es is uns durch die Allerhöchste Proposition anheimgegeben worden, einen Ausschuß zu ernennen, der über die allgemeinen Fragen zur Vorbereitung der Vorlage an die Provinzial - Landtage mit dem Ministerium in Ver handlung trete. j : i

Abgeordn. Camphausen: Nach dieser Erklärung ziehe ih meinen Antrag zurü.

(Schluß in der Beilage.)

daß über den Vorschlag

Meine Herren, ich bitte die Denkschrift ift S. /

Beilage

603

(Schluß aus dem Hauptblatte.) ___ YLandtags=Marscchall: Wenn Niemand von den anwesen=- den Mitgliedern der Versammlung darauf besteht, daß der Antrag, welcher von dem Abgeordneten Camphausen zurückgezogen worden ijt, noch zur Abstimmung komme, so wird er nicht zur Abstimmung kom- men. Besteht man indeß darauf, \o wird allerdings noh darüber abgestimmt werden müssen. Da es nicht geschieht, so wird der

/ Antrag nicht Gegenstand einer Abstimmung sein, und die Frage wird

demnach blos gerichtet auf den Antrag der Abtheilung, welcher dahin gebt, daß die von der Denkschrift vorgeschlagene Verwendungs- weije angenommen werde. Diejenigen Mitglieder, welche dem Än- trage ncht beizustimmen gesonnen sind, mügen es durch Aufstehen zu erkennen geben, ; i

(Man tritt dem Antrage einmüthig be,

__ Landtags - M arschall: Wir fommen nun zur Abstimmung es den Autrag der Abtheilung in Bezug auf den zu wählenden usschuß. Die Abtheilung hat sich ausgesprochen, wie folgt : „Nach unjerer Ansicht ist es daher angemessen: die Bestimmungen über spe- zielle Verwendung des Fonds, und über die dafür einzurihteude Ver waltung, der vorgängigen Berathung eines zu erwählenden, mit dem Minister Des ZFnnern verhandelnden Ausschusses zu überlassen (so wie solhes in der Allerhöchsten Botschaft anheim gegeben ist) damit auf dieje Weise die desfalls an die Provinzialstände zu ride tenden naheren Propositionen vorbereitet werden mügen. i

Etne Stimme: Zunächst dürfte der Antrag des Abgeordne= ten Gier zur Abstimmung kommen, daß die Sache an die Provin zial-Landtage gehe, Die Abstimmung über diesen Antrag dürfte zu- glei mit fallen, i i j

Abgeordn. Gier: Die Frage ist, ob cin Ausschuß uoch erwählt

werden joll oder nit? : Landtags-Marschall: Die Frage i, ob dem Antrag der Abtheilung beigescimmt wird, geschieht dies, so ist der gerade auf das Cutgegengeseßte gerichtete Antrag des Abgeordneten Gier ab gelehnt. ;

reiherr von Lilien: Es scheint, daß die Konferenz nicht wie= der ins Plenum des Vereinigten Landtages kommen sondern nur als

Grundlage den Provinzial Landtagen vorgelegt werden soll. Es scheint mir daneben wünschenswerth, daß das Resultat dieser Konferenzen wieder hierher an die Versammlung gelange, damit, je nachdem es aguesallt, darüber weiter berathen werde. Wenn gesagt worden is daß die Summe zur allgemeinen Noth verwendet werden könne so muß ih in Bezug auf die Provinz Westfalen bemerken, daß sie auch für diejen Zweck sehr zu Gute fommen würde. Wenn im Laufe die |es Sommers bei Erschöpfung der Provinzial Hiilfskasse diese Maß regel zu Ausführung föme, so würde dem Nothstande wesentliche Underung zut Tbeil werden,

DEl Ma rhall: Jh muß doch bemerken, daß der Vorschlag des Grafen von Jbenpliyß einen anderen Juhalt gehabt hat. Ex hatte nicht den Jubalt, zu beantragen, daß den sämmtlichen Provin zial - Land\tänden, wie sie in diesem Saale versammelt sind, noch cinmal eine Vorlage gemacht werde, sondern blos zu beantragen, daß der auf Westfalen kommende Antheil früher an Westfalen überwie- jen werde, und dieser Antrag des Grafen von Jbenpliß wird später Gegenstand der Abstimmung sein. Ju dem Augenblick befinden wir uns noch ncht bei demselben, sondern nur bei der Abstimmung über den Antrzg, welcher dahin gerichtet i, daß ein Ausschuß gebildet werde.

Eine Stimme: Wenn aber das Resultat des Ausschusses mcht wieder an den Landtag gelangt, o fehlt alle Grundlage.

e Der Narschall: Das is} gegenwärtig kein Gegenstand der Viskussion.

Abgeordn. B ünin g: Jch stelle daher den ausdrücklihen An trag, daß das Resultat des Ausschusses an den Vereinigten Laudtag zurück gelange. : :

Der M a r\chall: schehen müssen.

Finanz=- Minister vou D üesberg: Es if nicht die Absicht, das Resultat der Berathung des Ausschusses wieder zum Gegenstand der Berathung in dem Plenum des gegenwärtigen Landtages zu machen, sondern das Resultat dieser Berathung soll das Material bilden, worüber mit den einzelnen Provinzial - Landtagen zu berathen ist, Was die Provinz Westfalen besonders angeht, \o handelte es sich nur darum, wie es einzuleiten sei, daß diese Provinz einen An- trag an die Staatsregierung gelangen lasse, worin gebeten würde, daß möglichst bald der Provinz Westfalen die für sie ausgesepte Summe von 220,000 Rthlr. überwiesen werde. Hierzu ist aber die Mitwirkung des versammelten Landtages nicht nöthig, fondern es fommt nur darauf an, daß aus dem Gremium der westfälishen Pro- vinzial- Stände ein solcher Antrag an die Regierung gebracht wird, und würde dann seitens der Regierung das Nöthige eingeleitet wer- den. Dies steht nicht in Verbindung mit der Sache im Ganzen und mit dem, wgs das Plenum der Versammlung des Landtages zu be= rathen hat. Die Verordnung vom 3. Februar zeigt den Weg an, auf welchem solche besoudere Erörterungen veranlaßt werden können ; und muß der fragliche Gegenstand lediglih der Verhandlung zwischen der Provinz Westfalen und der Regierung vorbehalten bleiben.

Graf von Landsberg-Gehmen: Wenn ih dem Vortrage richtig- gefolgt bin, so glaube ih, daß ih ebensowohl ermächtigt als verpflichtet bin, dahin zu wirken, daß der Zweck des Antrags erreicht werde, und daß der Antrag des Grafen von Jbenpliß Gegenstand der besonderen Berathung der Provinz Westfalen bilden dürfte. Jst dem so? Ih habe vämlih die Berathung \o verstanden, daß ich ebensowohl berechtigt als verpflichtet wäre, darauf anzutragen, daß die Stände von Westfalen besonders versammelt werden, und zwar während der Dauer des Vereinigten Landtages, und daß der Antrag des (rafen von Jbenpliß, seiner Natur nach, von dieser Stände- Versammlung berathen würde.

Finanz-Minister von Düesberg: Allerdings, es würde Sache dieser besonderen Städe-Versammlung sein, den Antrag an die Re- gierung zu richten, daß der Gegenstand speziell von der Provinz Westfalen in Erwägung genommen werden dürfe. Ï __ Landtags-Marschall: Ohne weitere Veranlassung oder in Folge derjemgen, die aus dem zu erwählenden Aus\chusse hervor- gehen würde? i i

Finanzminister von Düesberg: Das wird sih aus den Be- rathungen des Ausschusses näher ergeben. Diese sollen nur im All- gemeinen eine Vorberathung sein, um auf deren Grund die Entwürfe und Propositionen für die einzelnen Provinzial-Landtage auszuarbei= ten. Dabei wird auch dieser spezielle Punkt in Erwägung kommen, ünd es wird sih dann finden, inwieweit von Seiten der Provinz Westfalen besondere Anträge an die- Regierung gelangen werden.

Graf von Jbenpliß: So werde ih mir, ehe mein Antrag zur Abstimmung kommt , einen Vorschlag erlauben , von dem ich glaube, daß er das, was von dem Herrn Landtags-Marschall gesagt worden is, und die Entgegnungen in Uebereinstimmung bringt, Bei

D

as hätte. während der Diskussion ge=-

der jeßigen Abstimmung kaun mein Antrag aus dem Spiele bleiben.

Jeßt sind wir über der Abstimmung wegen Ernennung der Kommis-

sion, und das steht meinem Antrage keineêweges entgegen. Jch werde

bitten, ebe mein Antrag zur Abstimmung kommt, mir drei Worte zu gestatten, wobei ih einen Vorschlag machen werde, der die Ansichten in Einklang bringt.

Der Marschall: Nun, wir sind bei der Abstimmung. Der Gegenstand, über welchen abzustimmen is , wird hinreichend verstan=- den worden sein. Es ist also die Frage so zu stellen : ob die Ver- sammlung de.n Autrage ibrer Abtbeilung beistimme? Und die, welche dem Antrage nicht beistimmen , würdën dies durch Aufstehen zu er- fennen geben.

(Die Frage wird von einer großen Majorität bejaht.)

Eine Stimme: Die Frage is hier gar nicht verstanden worden.

Landtags-Max schall. Ja, cs wäre dasallenfalls noch ein Gegenstand, der recht füglich von der Abtheilung, die mit Begutachtung einiger Anträge in Bezug auf die Geschäfts orbnung beauftragt ist, aufgenommen werden könnte, daß, wenn einc Abstimmung vorüber is, die Erklärung, daß die Frage nicht verstan- den worden sei, keine Veraulassung zu einer Reclamation geben könne.

Abgeordn. von Katte: Das is bereits geschehen und if} in dem Gutachten enthalten.

Landtags = Marschall, Ju dieser Absicht babe ih es nicht gesagt, sondern nur beiläufig uud im Vorübergeben. Wir kommen nun zur leßten Abstimmung, zu welcher durch den Be- richt der Abtheilung Veranlassung gegeben is, nämlich in Bezug auf die Zusammenseßung des Ausschusses. - Die Abtheilung hat vorge schlagen, daß er aus 8 Mitgliedern der Herren - Kurie und 24 Mit gliedern der anderen Kurie bestehen solle, und falls die Frage, die jeßt zu stellen ift, binreichend verstanden is, wäre sie in der Weise zu stellen, ob dem Antrage der Abtheilung von der Versammlung beige- stimmt wird? Jch werde also, wenn die Frage verstanden ist, sie in dieser Weise stellen. Die Frage lautet: stimmt die Versammlung dem Antrage threr Abtheilung bei? Und diejenigen, welche ibr nicht bei- zustimmen gesonnen sind, würden das durch Aufstehen zun erkennen geben. (Der Antrag wird fast einstimmig angenommen.)

Graf von Jbenpliß: Die geehrte Versanumlung wolle mir, damit ih nicht mißverstanden werde, gestatten, zwei Worte auszu- sprechen, Zunächst schließe ich mich dem an, was gesagt worden ist, daß es wün chenswerth sei, in dieser Versammlung zunächst uur mit denjenigen Gegenständen sich zu beschäftigen, welche alle Provinzen ge metinschaftlih angeben, und das is das warme Gefühl für das all- gemeine Vaterland, was man von die“em Rednerstuhle ausgesprochen hat. Jch stimme dem vollständig bei, und insofern thut es mir leid, daß ih von einer besonderen Angelegenheit einer einzelnen Provinz reden muß. Aber das warme Gefühl für das Vaterland stcht dem nicht entgegen, daß, wenn ohne Schaden für die übrigen Provinzen einer Provinz cin praktischer Nutzen oder Vortheil zugewendet wer- den kann, dies zur Sprache gebracht werde, und da ic in dieser Versammlung der Provinz Westfalen angehöre, \o habe ich es für meine Pflicht gehalten, dies zur Sprache zu bringen. Dies voraus- geschickt, erlaube ih mir weiter zu bemerken, daß ich zwei Gründe gehabt habe, um gerade hier in der Allgemeinen Versammlung es zur Sprache zu bringen. Der erste Grund is der, um für meinen Antrag den Rechtsboden zn gewinnen. Der Provinzial-Landtag von Westfalen ist bisher hier noch. nicht - konstituirt und zusammenberufen worden. Es kommt also zunächst därauf an, den geehrten Mitglie- dern dieser Provinz hier zu sagen, nicht sie darauf aufmerksam zu machen, denn es wird ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, aber ihrer Ansicht das Wort zu verleiben, daß eine Gele- genheit vorliegt, für die Provinz Westfalen einen praktischen Nutzen ohne Zeitverlust zu stiften. Dazu hatte ich in dieser großen Stadt feine andere Gelegenheit, als diese Versammlung. Der zweite Grund ist der, man hätte mw bei der Versammlung - der Provinz entgegnet, daß die Sache niht auf dem Allge- meinen Landtage zur Sprache gekommen wäre, Es fonnte also das Mißvergnügen der anderen Provinzen erregen, daß eine Zahlung frü- her an diese Provinz geschehen sei als an eine andere, und diesem Vorwurf, der mir in der Versammlung der Provinz Westfalen ge- macht werden kann, wünschte ih zu entgegnen. Dies vorausgeschickt, wünsche ih weiter nichts, als daß die Versammlung erkläre, Sie habe von ihrem Standpunkte aus nichts gegen meinen Antrag zu erinnern und sei der Ansicht, das Weitere der Erörterung der Räthe der Krone mit den Abgeordneten der Provinz Westfalen zu überlassen. Wenn ih das erreicht habe, bin ich sehr glücklich.

Der Marschall: Der Vorschlag, der gemacht worden is, ist gar nicht, wie vorhin schon richtig erwähnt wurde, irgend im Wider= spruche mit dem Beschlusse, der jeßt vorliegt, auf Errichtung cines solchen Ausschusses. Jm Gegentheil, er is damit in Verwandtschaft, weil er gerade darin besteht, daß nun diesem Ausschusse überlassen bleibe, in weitere Communication mit den Organen der Regierung in dieser Beziehung zu treten, und ich sebe nichts, was verhinderte, jeßt alsbald die Frage in der Weise zu stellen, ob die Versammlung dem Vorschlage des Grafen von Jtenplib, wie er gestellt worden ist, beistimme. Er is hinreichend verstanden worden, wie ih vorgus- seßen fann.

(Von mehreren Seiten : Nein.)

__ Er geht also dahin, daß dem jeßt beschlossenen Ausschusse über- lassen bleibe, sih mit der Regierung über die Frage zu einigen, ob der Provinz Westfalen ihr Antheil an der Summe von 25 Millionen Thalern vorweg und unverzüglih überwiesen werde, weil sie die cin- zige ist, die jeßt {hon eine zu diesem Zweck geordnete ständische Ver= waltung besitzt.

Eine Stimme (vom Platz): Dies scheint vorauszuseben, daß die Provinz Westfalen als ständische Korporation auftritt.

Der Marschall: Dem muß entgegnet werden, daß dieser Beschluß nichts Anderes auszusagen scheint und agu wirklich nichts Anderes aussagen würde, als daß die Provinz Westfalen die einzige ist, welche jeßt cine geordnete ständische Verwaltung für solche Kassen besißt. Besäßen andere Provinzen eine solche, so würde ohne Zweifel schon vorgeschlagen worden sein, auch die übrigen Provinzen diesen ihren Antheil alsbald zuzuweisen. Das is der einzige Grund, welcher den Vorschlag der Provinz Westfalen hat motivireu können. Jch glaube, daß wir nun zu der Abstimmung werden übergehen können.

Eine Stimme (vom Plaße): Jch kann eben darum, weil andere Provinzen noch nicht eine solche Einrichtung haben, nur wün= hen, daß für jede einzelne Provinz der Ueberschuß bald gewährt werde.

Der Marschall: Er wird gewährt werden, sobald der jeßt beschlossene Aus\huß das Nöthige vorbereitet haben wird. Jett i die Frage blos darauf zu richten, ob dem Vorschlage des Grafen von Jtenpliß .

Ein Abgeordneter (vom Plaße): Diese Frage, glaube ich,

Beilage zur Allgemeinen Preufishen Zeitung.

Ou wir gar niht zu beantworten, weil sie nicht vor unser Forum Landtags-Marschall: -Worüber wollen Sie reden? Ueber die Stellung der Frage?

Ein Abgeordneter (vom Plabe): Nein, über die ganze Frage selbst. Es ist Sache der Provinz Westfalen, ihre Wünsche vorzutragen ; aber wir können niht den Beschluß fassen, die Provinz Westfalen besonders zu begünstigen,

Finanz-Minister von Düesberg: Jch habe gegen diese Frage nihts zu erinnern, bemerke aber, daß es blos eine Frage is, bei der es sich darum handelt, ob von Seiten der Regierung die 220,000 Rthlr., die für die Provinz Westfalen in Aussicht gestellt worden sind, sogleih gezahlt werden sollen. Diese Frage i} eine solche, die ledig ih die Regierung zu beantworten hat, nachdem ihr die erfor= derlichen Anträge von Seiten der Provinz Westfalen zugegangen sind, Jh habe schon vorhin bemerkt, daß dazu gewisse bindende Beschlüsse - seitens der Provinz Westfalen erforder= lich sind, da eine Erweiterung des jeßigen Standes der Hülfsfassen nothwendig is in Bezug auf die Sparkassen. Aber ob die 220,000 Rthlr. der Provinz Westfalen jeßt bezahlt werden sollen oder später, das is eine Sache, die lediglih der Regierung überlassen bleiben muß, nachdem sie die Provinz Westfalen gehört hat.

Der Marschall: Es soll ja dur die Abstimmung, welche jeßt vorzunehmen i}, nicht beschlossen werden, die Regierung zu bit- ten, die Provinz Westfalen ihren Antheil vorweg nehmen zu lassen, fondern es soll nun ngch dem Vorschlage beschlossen werden, den Ausschuß in den Stand zu seben, gerade über diese Frage mit der Regierung zu unterhandeln,

Graf von Gnetsenau: Es handelt sich blos darum, ob der Provinz Westfalen gestattet werden soll, mit der Regierung wegen einer früheren Zablung in Unterhandlung zu treten. Jch glaube aber, daß diese Frage vor das Forum der hohen Versammlung nicht gehört, weil die Versammlung keiner Provinz vLerwehren kann, \i solche Vortheile bei dem Ministerium zu erbitten, welche ihr zweck- mäßig scheinen.

Graf von Jbenpliß: Jch wünsche nur festgestellt, daß die Versammlung nichts dagegen hat, wenn die Provinz sich mit der Regierung darüber einigt.

Ref. Abgeordn. Hansemann: Meine Herren, es scheint mir nicht angemessen, daß die hohe Versammlung dem Antrage des vLer= ehrlichen Mitgliedes aus dem Herrenstande beitrete. Nicht deshalb, weil irgend Jemand hier in der Versammlung dagegen sein würde, daß die Provinz Westfalen, weil sie bereits eine Verwaltung für der= artige Fonds besitzt, nun vielleicht früher zum Besiy der Gelder käme, als eine andere Provinz, wo eine solche. Verwaltung noch geschaffen werden muß, sondern vielmehr deshalb hat die Versammlung, nah meiner Meinung, sich nicht über den Antrag auszusprechen, weil es einzig und allein Sache der Provinz Westfalen i}, sich mit ver Re- gierung darüber zu verständigen, wenn sie eine Verwaltung dargestellt haben wird, welche die Gelder in Empfaug nehmen und verwenden fann.

Die Provinz Westfalen fist in dem Fall, “eine Verwaltung be- reits zu besißen, sie wird aber höchst wahrscheinlich sehr schnell in diesen Stand gelangen. Niemand unter uns wird ihr das miß= gönnen. Jch glaube nicht, daß man ihr widersprechen wird, und, in= dem Niemand widerspricht, glaube ih, wird das verehrliche Mitglied aus dem Herrenstande mit einer solchen Manifestation vor der Ver= sammlung zufrieden sein, ohne daß darüber abgestimmt wird. Es scheint mir keine ganz würdige Stellung der Frage und eine nit ganz angemessene Abstimmung zu sein, ob die Provinz Sachsen oder eine andere damit zufrieden sei.

Graf von Landsberg-Gehmen: Jch erlaube mir aber zu bemerken, daß ich nach dem Gange der Verhandlung, die heute hier gepflogen worden is, meine Bitte dahín stellen werde, daß die Pro= oinzialstände von Westfalen zusammentreten, um daß von ihnen dann der Antrag des Herrn Grafen von Jbenpliß in Berathung genommen werde.

Graf von Jbenpliß: Nah dem, was der Herr Graf von Landsberg und der Herr Referent ausgesprochen haben, bedarf es, wenn es von der Versammlung anerkannt wird, keiner Abstimmung.

Der Marschall: Unter: diesen Umständen wären wir also schon mit der vorigen Frage zur leßten Frage gekommen. Es sind keine anderen Fragen mehr nöthig, und es ist sonah der Gegenstand als erschöpft anzusehen. Jch habe noch anzuzeigen, daß zu der Abtheilung wegen Vollendung des Eisenbahnnebes in Preußen noch der Abgeordnete Abegg hinzutritt. Die Zeit der nächsten Sißung kann für heute noch niht angegeben werden, ih muß mir also vorbehalten, sie zu einer späteren Zeit bekannt zu machen, und habe jeßt die Sißung zu ließen.

Schluß der Sißung 17 Uhr Nachmittags.

Zum näheren Verständniß der vorstehenden Verhandlungen fügen wir hier folgende Königliche Botschaft an die zum Vereinigten Land- tage versammelten Stände bei:

Wir Friedrich Wilhelm , von Gottes Gnade, König von

Preußen 2c. 2c.

eröffnen Unseren zum Vereinigten Landtage versammelten getreuen Ständen, daß Wir in landesväterliher Fürsorge für die Kultur und den Verkehr Unserer Monarchie, so wie zur Beförderung des \o heil samen Sparkassenwesens, beschlossen haben, in sämmtlichen Provinzen Provinzial - Hülfskassen, ähnlich derjenigen, welhe in der Provinz Westfalen mit gesegnetem Erfolg seit dem Jahre 1831 besteht, un- ter ständischer Verwaltung zu begründen. Die dazu nöthigen Fonds werden Wir aus Staatskassen zinsfrei überweisen lassen und die Zu- rückziehung nur für den Fall vorbchalten, daß dieselben nicht statu- tenmäßig verwendet werden oder in sich auf das Doppelte anwachsen, doch wird auch dann die Zurückziehung nur so langsam erfolgen, daß daraus keine Verlegenheit für die Kasse oder deren Schuldner und Gläubiger entstehen kann. Uebrigens haben Wir die in der an- liegenden Denkschrift *) Unseres Staats - Ministeriums enthaltenen Anträge wegen der für die Provinzial - Hülfskassen zu bewilligenden Dotationssumme, so wie wegen Vertheilung derjelben unter die ein= zelnen Provinzen, genehmigt. Eben so finden Wir die in dieser Denk- \chrift entwickelten Vorschläge in Bezug auf die E a und Verwendung der gedachten Kassen ‘angemessen. Wir überlassen aber Unseren getreuen Ständen, ob dieselben durh einen Aus\{huß mit Unserem Minister des Innern über die Normen in- Verhandlung treten wollen, welhe den Statuten der einzelnen Provinzial - Hülfs- fassen zum Grunde zu legen sein möchten. Wir werden auf die in dieser Bezichung Uns etwa vorzutragenden Wünsche gern Rücksicht nehmen und demnächst die erforderlichen Propositionen an die r0s vinzial-Stände bei ihrer nächsten Versammlung ergehen lassen, damit

*) Diese Denkschrift werden wir in unserem morgenden Blatte mit-

theilen, Die Red.