ist, daß ih folhes Verbrechen begangen habe. Es ist auf allet
Zur Sprache gekommen, daß Mitglieder ,- -die zur -Kkimi- -|-
nal-Unterfuchung denunzirt waren, von dem Landtage zeitweise aus- eschlossen waren. Solche Mitglieder werden wissen, was es heißt, ei ehrenhafter Gesinnung nit vollkommen freigesprochen zit sein, und’ fie werden uns sagen, ob es nicht einë frobe Härte involvirt, Jemanden zu erkludiren, gegen den blos ein gewöhnliches Preßver- vorliegt. Jch behalte mir vor, bei Erörterung der einzelnen Paragraphen darauf zurückzukommen , bitte aber, principaliter das kurz méndement anzunehmen , daß die Standesgenossen allein befähigt sein können, Jemanden von seinen ständischen Rechten auszuschließen. Landtags=Kommissar: Es is von dem geehrten Reduer, der eben gesprochen hat, der Wunsch geäußert worden, daß i in gleicher Art, wie ich mi bereit erklärt habe, die Akten in Betreff der beanstandeten Zulassung eines rheinishen Deputirten zum leßten Provinzial-Landtage der Versammlung zur Einsicht vorzulegen, auch gewisse Akten in Sachen „Johanny“ vorlegen möchte. Jh weiß nicht, welche Beziehung diese Akten zu dem vorliegenden Fall haben sollen. Bei dem Ministerium des Jnnern liegen keine anderen Akten darüber vor, als diejenigen, wona ein gewisser Johanny zum De- putirten gewählt ist, ohne den zehnjährigen Besibstand nachweisen zu können, daß von Sr. Majestät dem Könige die für diesen Fall nü= thige Dispensation nicht ertheilt ist und deshalb eine neue Wahl hat angestellt werden müssen. Wie diese Akten in Beziehungauf den vorliegen- dên 4 nüßlich sein könnten , weiß ih niht, wenn aber die Versammlung wünscht, dieselben einzusehen, so sollen sie ihr vorgelegt werden, (Nein, nein.) Es is weiter hervorgehoben worden, daß die Städte- Ordnung, die alte gute Städte-Ordnung, wie sie genannt worden ci weis nicht, ob dies den Gegensaß einshließen soll, daß die neue shle{cht sei), Vorschriften enthalte, welche es rechtfertigen, daß die jenigen, welche das Bürgerrecht verloren hätten, niht in der Stände- Versammlung siben können; in der rheinishen Gemeinde - Ordnung möchten Subtilitäten eingeführt sein, die es bedenklich maten, ihr eine gleihe Wirkung zuzugestehen. Um diese Bedenken zu beseitigen, erlaube ich mir, die betreffenden Stellen vorzulesen, welche in der alten guten Städte-Ordnung, und die, welche sih in der rheinischen subtileren Gemeinde-Ordnung befinden. Es heißt darin (liest vor).
Jch finde nit, daß dies subtil gehalten, \sondèrn daß die Vor=- {rift deutlih ausgesprochen ist.
Einé Stimme: Jch bitte auch den §. 71 vorzulesen,
Landtags-Kommissar: Jch überlasse diese Verlesung dem Herrn Deputirten,
(Dies geschieht.)
Landtags=Kommissar: Wir haben den Paragraph ge- hört, aber auch gehört, daß er zu der vorliegenden Frage nichts enthält.
Aus meinen Verlesungen aber ergiebt sih, daß im Wesentlichen die Bestimmungen der rheinischen (so auch der westfälischen) Kommu- nal-ODrdnung denjenigen der älteren und neueren Städte-Ordnung entsprechen, und ich glaube, daß der vorliegende Gesez-Entwurf ganz konsequent war, wenn er verfügte, daß Personen, welche das Ge- meinderecht und Bürgerreht verloren haben, auß eo ipso das Ständerecht verlieren müssen. Daß es Mittel der Restitution giebt, versteht sih von selbs. Es kann Jemand von dem Bürger= und Gemeindereht suspendirt und wieder restituirt werden; dann i er auch wieder befähigt, in die Standschaft einzutreten. Jh muß hin= zufligen, daß eben diése Geseße, und namentlich die rheinische Ge- meinde-Ordnung, die Bestimmung enthalten, daß derjenige, welcher sich in Kriminal-Untersuhung befindet, sein Bürgerreht pro tem- pore verliert; fonsequent dieser Bestimmung, mußte vorgeschrieben werden, daß, so lange die Bügerrechte suspendirt sind, auch die stän- dischen Rechte ruhen müssen. Da ich einmal aufgestanden bin, so
habe ich noch ‘ein paar Worte bezüglih der Aeußerung eines früheren
Redners hinzuzufügen. Es ist behauptet worden, daß das Gouver-= nement sih bei diesem Geseß einen Einfluß vorbehalten habe, um nah Uniständen mißliebige Personen aus den ständischen Versamm- lungen entfernen zu können. Es is dabei angedeutet, baß dies schon früher geshehen, und daß vielleiht der Zufall es gewollt habe, daß dies nur Personen betroffen habe, die sich in der oppositionellen Rich= tung befunden hätten. Mir sind dergleichen Fälle nicht bekannt, und wiß ich deren nähere Bezeichnung erwarten. J weiß nur einen Fall, der (9 in der Rhein-Provinz im Jahre 1837 zugetragen hat, wo der Landtags-Kommissar einen in Krimtinal-Untersuchung befindlichen Deputirten nit einberief, und es hat sich auf dem ganzen Landtage feine einzige Stimme erhoben, welhe dieses Verfahren angefochten ätte. Der in derselben Provinz im Jahre 1845 vorgekommene Fall 4 bereits erwähnt, welcher angefohten und dur einen Bescheid Sr. ajestät des Königs erledigt i. Derselbe is die Veranlassung zu einem Geseß, durch welches das Gouvernement sich aller Mittel, in dieser Beziehung einzuwirken, ‘für die Zukunft entäußern will; ih sage aller Mittel, denn auf die Einleitung einer Kriminal- Untersuchung hat die Verwaltung keinen Einfluß, sie kann denun- ziren, aber nur das Gericht kann erkennen, ob eine Kriminal -Unter- suchung einzuleiten sei. Dies gilt im vollsten Maße in der Provinz, von welcher dieser Einspruch ‘erhoben ist, Nach der älteren preußi- {hen Geseßgebung steht der Verwaltung eben so wenig ein Einfluß B nur die höchste Justiz=Behörde hat einen solchen Einfluß, Jch ordere aber Jeden t, zu behaupten, daß dieses Recht gebraucht oder gar gemißbrauht worden sei. Wenn also Jemand von seinen ständischen Rechten suspendirt wird, weil er zur Kriminal - Untersu- uns org A f, jo bi A8 Verwaltung darauf keinen Einfluß l , ern es is die Entscheid in die Hände eines selbstständigen Richterstanbes K E ae y Justiz-Minister Uh den: , Es is gesagt worden, daß in den al- ten Provinzen der Justiz - Minister einen Einfluß auf die Kriminal- Untersuchung hat. Das ‘neue Geseh über ‘das Kriminal - Verfahren hat eben so wie beim Civil-Verfahren, ‘welches im ganzen Lande ein- geführt ist, für den Be fte bestimmt, daß ihm kein Einfluß darauf zustehen soll, daß die Untersuhung eingeleitet werve, sondern ‘daß ‘die Dinifer 1 im Instanzenzuge entscheiden, und darum hat der Justiz-Minister diesen Grundsaß hier behauptet.
Abgeordn. Milde: Ju Bezug l die erbetene Vorlage der Akten muß ih bemerken, daß ih mir diese Bitte an deu Herrn Kom- missarius als solchen und nicht qu, Minister des Junern zu richten erlaubt habe und hábe bitten wollen, ob der Kriegs - Minister nichts ‘dagegen ‘hat, wenn biese Akten vorgelegt werden, welhe zu dèm vor- „liegenden Paragraphen ad 2 das Argument geben sollen, daß es für ‘diejenigen Herren gefährlich 4 die fd mit mir im gleihen Sinne äußern, wenn die Ehrengertichte eine Konkurrenz bei der Standschaft auswirken sollen. e L
_ Landtags-Kommissar: Jh muß mir hierauf die Antwort ‘Porbeéhalten, bis (ch mit meinem Kollegen, ‘dem Herrn Kriegs - Mini- ster, Rüsprache genommen habe. f i e ‘Abgéóôrdn. Heyn: Jh möchte mich in keine weitere “reti „siokên einlassen, ‘aber ih möchte do sagen, ‘jeder Mensch ‘sei nux ‘ein Antefakt. seiner Verhältnisse, und dadurch sind seine Verhältüisse be- ‘dingt. Jh will das, ‘was ‘von ständischen Verhältnissen Fesagt- ist, in ‘Ehréên halten , aber ih bin boch ber Ansicht, ‘daß bas ‘Wort Ehre
616.
sehr relativ erscheint; denn sie kann niht gegeben werden, sie muß dur eiù von einzelnên Jndividuèn ausgehendes Werkezuvis festge- ellt werden, und sie läßt sich also nur in Form eines Anerkenntnis- 2 geben, das isst das Kriterium. Wenn Jeder in Bezug auf seine ständische Wirksamkeit stolz sein kann, so wird auf der anderen Seite, weun wir die Gränzen jo eng ziehen, schr leiht der Fall eintreten, daß man einem seine Ehre shuldlos abschneidet , und dies wäre ein moralischer Mord, den will fd doch Niemand zu Schulden kommen lassen. Es ist aber ein Mord, denn ih bin so lange moralisch todt geneh. so lange ih nicht sprechen und mi meines Rechts bedienen kann, son- dern desselben verlustig bin; ih trete daher dem Amendement bei, welches von einem Mitgliede aus der Rheinprovinz gemacht is, mit dem Zusaße jedoch , daß keinenfalls den Standesgenossen das Recht beschränkt sein soll , nöthigenfalls auf den Antrag des Angeschul- digten oder seiner Standesgenossen eiu Urtheil über seine Bescholten- heit zu fällen. Jch stelle nicht ein Kollegium von Standesgenossen über den Richterstand , aber sie stehen zu mir freier, und- was sich frei bewegen fann, muß meines Ermessens das richtigste Urtheil ha- ben , dies is meine Ansicht, hervorgegangen aus den Verhältnissen, in denen ih aufgewachsen bin. Habe ih Unrecht, so bin ih auch ein Antefakt meiner Verhältnisse, und ich hoffe, daß ih in dieser meiner Ansicht Unterstüßung finden werde.
Abgeordn. von Auerswald: Ein persönliches Faktum muß ih noch zur Sprache bringen, Der Herr Justiz - Minister hat ge- äußert, daß von einem Redner in dieser Versammlung der Richter= stand angegriffen worden wäre. Jch erlaube mir die Anfrage, ob dies sich auf meine Aeußerung bezieht.
Justiz-Minister Uhden: Jch habe Jhre Aeußerung nicht so verstanden gehabt, ich bin aber zu meiner Erklärung dur das ge fommen, was ein Abgeordneter von Pommern gesagt, und in dem Sinne, wie er es gesagt hat.
Abgeordn. von Auerswald: Jch bin sehr dankbar für diese Erklärung, denn es is mir nicht eingefallen, den Richterstand irgend- wie auzugreifen, ih ent#nne mih auch nicht, ein Urtheil über densel- ben gefällt zu haben. Jch habe gesagt, daß, seit das von mir er wähnte Gesebß existirt, besorge man im Lande, daß der Richterstand weniger unabhängig sein werde, Daraus ergiebt \sich für denselben noch kein nachtheiliges Urtheil. Jch halte den preußischen Richter= stand so hoch in Chren, als ein Justitut gehalten werden fann, und wenn er dem Angriff in der öffentlichen Meinung, den er durch das Geseß erlitten hat, widersteht, so wird er noch höher stehen. Daß Provinzial-Landtage ausgesprochen haben sollen, der Richterstand habe in der Meinung gelitten, muß ih dahin berichtigen, vaß dieselben die Besorgniß ausgesprochen haben, es werde dies eintreten, und es war auch feine andere Aeußerung darüber möglich, da die leßten Land tage erst wenige Monate nah Erlaß ‘des Gesebes stattfanden,
Justiz-Minister Uhden: Zunächst muß ih bemerken, daß hier {hon ein Geseß einer Kritik unterworfen wird, was erst später der Erörterung unterworfen werden foll. Wir greifen also vor dem, was später der freien Diskussion unterliegen wird. Jch für meine Per son kann bei dieser Frage frei sprechen, weil ih damals, als dies Geseß erschien, noch uiht an der Spiße der Verwaltung stand. Jch muß aber vorweg erklären, daß die leßte Zeit wohl erwiesen haben wird, daß unser Richterstand sich durch jene Bestimmungen nicht im mindesten hat irre machen lassen, deun es. sind Entscheidungen vor- gekommen, die dem Gouvernement nicht beliebt waren, aber es hat sie ruhig hingehen lassen, :
__ Abgeordn, von Auerswald: Es ist ehen gesagt, daß meine Erklärung zu früh erfolgt sei. Jch glaube aber, daß ih durch die Axt und Weise, wie ih meine Erklärung abgegeben, und durch die ausdrücklihe Anführung, daß ih mich selbst jedes Urtheils enthalten wollte, mich vor diesem Vorwurf bewahrt habe. Nur ein Faktum habe ich erwähnt, welches mir befannt war, und dürfte ih hiernach von dem Vorwurf frei sein, das Geseß selbst zu früh in die Debatte gezogen zu haben.
Abgeordn. von Prondzinski; Es i uicht meine Absicht, über das vorliegende Geseß selbst zu sprechen, ich habe mir nur die Erlaubniß erbeten, einige Worte und Bemerkungen bei Disfussion des Gesebes hinzuzufügen. Es sind verschiedentlih die militairischen Ehrengerichte in Bezug genommen. Wie weit diese Justitute für andere Verhältnisse passen, stebt hier niht in Frage, ich erlaube mir aber, vor dieser Versammlung die Versicherung niederzulegeu, daß bei ehrengerichtlichen Entscheidungen eine zahlreiche Corporation mit aller Gewissenhaftigfeit verfährt und ihre Erkenntnisse fällt, so daß ein Unschuldiger nicht füglich dabei bestraft werden kaun.
Abgeordn, Graf von Schwerin: Da ich persönlich angegriffen
bin und von einem Abgeordneten auch auf die Meinung zurükge-= gangen is, so habe ich zur Vermeidung von Mißverständnissen ums Wort gebeten, um meine Meinung näher zu entwickelu, Es hat ein Abgeordneter der Provinz, Preußen sich gegen mich erklärt, und es würde mich \ch{chmerzlich berühren, wenn ich im Prinzip von ihm ab- weichen sollte, denn ih lege großen Werth darauf, auf demselben Boden mit ihm zu stehen, dessenungeahtet muß ih gestehen, daß ich seine Argumentation nicht theilen kann. Derselbe deduzirt, weil das Gesebß schlecht is, nach welchem jeßt die Chrenhaftigkeit des Militairs beurtheilt werden muß, daraus könne dessen Anwendung in diesem Falle nicht gestattet werden, Wo es sich um die Unbescholtenheit handelt, bin ih mit ihm einverstanden, daß viele Bestimmungen in dem Geseß vom Juli 1824 enthalten sind, die nicht so sind, wie ih sie wünsche, dies gehört aber niht hierher, denn ih sage, es ist Prinzip der preußischen Gesebgebung, daß nur die höchste bürgerliche Ehrenhaftigkeit die Wehrhaftigkeit möglih macht, und ih sebe hinzu, man kann und muß auch aal, daß, wer nicht mehr für wehr- haft, für befähigt erachtet werden kann, Waffen und den Königlichen Rod zu tragen, daß der auch nicht ehrenhaft sein kann. Jt das Ge- seß mangelhaft, so mige man es ändern, so lange es aber besteht, muß es als Kriterium der Bescholtenheit oderUnbescholtenheit gelten, daher muß ich, troß der Bemerkung des Mitgliedes aus Preußen, daran festhalten. Es ist von mehreren Rednern -auf einzelne Fälle aus der Vergangenheit Bezug genommen, ich erkenne diese einzelnen Fälle, so weit. sie mir bekannt geworden sind, als solche an, von deuen ich wünsche, daß sie unit vorgekommen wären, aber ich habe auch das Vertrauen zu der Aufbauyng eines 6 entlihen Staatslebens, daß es solche Vorurtheile wegräumen wird, M vaß es Jeder für die höchste Ehre halten wird, sih als Staatsbürger gewählt zu sehen und stän- dische Rechte zu erwerben, und je mehr dieser Moment das Volk durchdrungen haben wirb, je mehr wird es wegfallen, wenn die Stände für sich noch besondere Ehren in Anspruch zu nehmen glau- ben, und dadurch wird auch der Riß und die Mißstimmung, die in einzelnen Theilen ber Monarchie zwischen Militair und Civil“ sich ge- bildet hat, auszugleichen sein, : Marschall: Es hat noch der Abgeordnete Jungblut das #
Wort, und dann werden wir ließen können. g (Der Abgeordnete Jungblut verzichtet aufdas Wort.)
Da Niemand mehr das Wort verlangt, -so werden wir die all- F
êmeine Berathung \{ließen. Ju derselben 1 das -Geseb, sowohl
n seiner ‘Allgemeinheit, als im Einzelnen, -vielfahem Tadel unterwor- F
{lgemeinen das Be- F 11. Mai 1846 eröffneten Landtages statt,
Jeden- F
fen worden; ih habe aber nicht gehört, daß im dürfniß einer solchen Gesebeo R e wäre. j falls wird diese Berathung -die Erörterung der Einzelheiten ‘erleichtert
haben. J glaube, annehmen zu dürfen, daß eine Abstimmung über die Bédürfniß=-Frage nit nöthig ist, {ließe somit die iadiaine Berathung über den Geseß-Entwurf und bitte Sie, sich morgen um 10 Uhr wieder versammeln zu wollen, um die Berathungen über die Einzelnheiten des Geseßes zu beginnen. Die heutige Sibung is ges{los}sen. Schluß 35 Uhr.)
Berichtigung.
„ In der stenographischen Mittheilung über die Sibung der Drei Stände-Kurie vom 27sten v. M. findet sih bei Wiedergabe der Aeu= perungen des General-Steuer-Direktors Kühne ein sinnentstellender Zahlenfehler. Als nämlich zur Sprache kam, ob nicht das gegen die Ausfuhr von Kartoffeln vorgeschlagene Verbot auch auf Getraide- Ausfuhr auszudehnen, wies Herr Kühne u. A. darauf hin, daß durch ein solches Verbot die Communication zwischen den einzelnen Pro= vinzen des Staats gehemmt und belästigt werden würde: \o seien im Jahre 1846 386,000 Scheffel Roggen elbabwärts bei Wittenberge ausgegangen, darunter aber 359,000 Scheffel (also über 9 Zehntel des Ausfuhr = Quantums) mit Declaration zum zollfreien Wiederein= gang in die westlihen Provinzen auf der Weser und dem Rhein. — Statt leßterer Zahl is in den stenographischen Mittheilungen 39,000 geseßt, was freilih für den aufgestellten Sab wenig beweisen würde. (Wahrscheinlich is die Ziffer 5 beim Dechiffriren oder beim Abdruck aus-=
gefallen.)
Im gestrigen Blatt ist S. 600, Sp. 2, Z. 42, statt „„74stel “
zu lesen: tel.
Die in unserem gestrigen Blatte zugesagte Mittheilung der zu der Allerhöchsten Proposition in Betreff der Errichtung von Pro= vinztal-Hülfs-Kassen gehörigen Denkschrift sehen wir uns gens thigt, wegen Mangel an Raum noch bis auf morgen zu vertagen.
Uichtamtlicher Theil.
InYyalit,
Auland. Berlin, Allerhöchste Kabinets-Ordre. H Deutsche Bundesstaaten. Herzogthum Anhalt-Dessau. Auf- hebung der Mahlsteuer und städtischen Eingangssteuer., : Desterreichische Monarchie, Wien, Erzherzog Karl +, Prag. Schließung des Landtages, — Bau der Riesengebirgs-Straße. Nußlaud und Polen. St. Petersburg. - Militairishe Ernennung des Großfürsten Wladimir. E E E Frankreich. Paris. Annahme des Geseß-Entwurfs über die griechische Anleihe. — Prinz Hussein Bev t Schreiben aus Paris, (Depu- tirten - Kammer: Debatte über die außerordentlichen und nachträglichen (Seldbewilligungen.) H : Großbritanien und Arland. London. Parlaments-Verhandlungen, Niederlande. Aus dem Haag. Kammer-Verhandlungen, Belgien. Brüssel, Geseg - Entwurf in Betreff der Lebensmittel. — Vermischtes. - s : E, Schweiz. Kanton Basel, Eröffnung des Großen Raths, Griechenlaud, Minister- Veränderung, ; 2 A Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin. Börsen- und Markt-
bericht,
Z.nla n D
# Verlin, 3. Mai. Die heute ausgegebene Nr. 19 der Geseh- Sammlung enthält die Allerhöchste Kabinets-Ordre, betreffend das DBerbot der Kartoffel-Ausfuhr und des Branntweinbrennens aus Rar-= toffeln, Getraide uud anderen mehligen Stoffen. E „Um bei dem fast in allen Theilen der Monarchie sich kundge-= enden Nothstande einem Mangel der ersten Lebens-Bedürfnisse und Liner noch weiter steigenden Theurung derselben vorzubeugen, will Jch ach dem Antrage des Vereinigten Landtages hierdurch bestimmen, Pas von der Publication Meines gegenwärtigen Befehls gau 1) das bereits für die westlichen Provinzen theilweise bestehende ; Ausfuhr=Verbot der Kartoffeln guf sämmtlihe Provinzen dex Monarchie dergestalt ausgedehnt werde, daß die Ausfuhr dieser Fracht nah anderen Ländern als denjenigen, welche zum Zoll Verein gehören, bis zum 1. November d. J. unter den im §8. l des Zoll-Strafgeseßes vom 23. Januar 1838 angedrohten Strafen allgemein verboten is, auch daß für den ganzen Umfang der Monarchie bis zum 15. August d, J. die Verwendung von Kartoffeln, Getraide aller Art und anderen mehligen Stoffen zur Bereitung von Branntwein der gestalt untersagt sein soll, daß von oben bemerktem Zeitpunkte an nux noch die alsdann schon bereitete Maische destillirt wer den darf. s Sie, der Finauz Minister, haben zur Ausführung dieser Bestim- mungen ohne Verzug das Erforderliche anzuordnen, zugleich aber dar- guf zu sehen, daß. durch das zu 1 ausgesprochene Verbot weder die ‘Freiheit des inneren Verkehrs, einschließlich der Küstenschifffahrt von und nach preußischen Häfen, gehemmt oder erschwert, noch die ander- weitige Bewegung des Handels, innerhalb der allgemein geseßlichen Schranken, über den vorwaltenden Zweck hinaus, belästigt werde. Dieser Mein Befehl is durch die Geseb-Samnmlung zur öffent Tichen Kenntniß zu bringen. B L Berlin, den 1. Mai 1847,
An das Staats-Ministerium.“
Deutsche Bundesstaaten.
Herzogthum Anhalt-Deßau. Die Herzogliche Kammer hat unterm 26. April nachstehende Bekanntmachung erlassen: „Se. Hoheit der Herzog haben die Mahlsteuer und die städtische Eingangs- steuer von Mehl und Brod bis zu Ende des. Monats August d. J. ginädigst erlassen und zugleich zu gestatten geruht, daß bis zu Ende des Monats Oktober d, J, Brod vom Lande nah den Städten zum Verkaufe eingeführt werden könne. Wir bringen dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß mit dem Bemerken, daß wir auch außerdem von unserém gnädigsten Landesherrn in den Stand geseßt worden M die Hülfsvereine noch ferner zu unterstüßen, damit sie nicht vor
er Zeit genöthigt werden, „ihr segensreihes Wirken einzustellen, ““
i Oesterreichische Monarchie. Wien, 1. Mai. (W. Z.) Der Kaiserliche Hof i durch das
Friedrich Wilhelm,
Æ geftern gegen vier Uhr Morgens erfolgte Hinscheiden Sr. Kaiserl.
heit des Erzherzogs ‘Karl in die tiefste Betrübniß verseßt worden, Prag, 26. April. Heute fand der feierliche Schluß des am
i Se. Majestät der Kaiser hat eine Summe von 180,000 Fl. für den. Bau der Riesengebirgs-Straße bewilligt, und es is am 19. April,
den Geburtstage des Kaisers, ait der reihenberger Herrshaftsgränze bereits mit dem Bau begounen woxden,
Rußland und Polen.
St. Petersburg, 25. April. Mittelst Tagesbefehls vom 22. April wird Se. Kaiserl. Hoheit der Großfürst Wladimir Alexan- drowitsh zum Chef des Leib arde-Dragoner-Regiments eïnannt und dem Leibgarde-Preobraschenskischen Regimente, so wie dem Leibgarde- Sappeur=Bataillon zugezählt,
Srankreidch.
Paris, 29. April, Die Deputirten-Kammer hat am Schluß ¡ihrer gestrigen, bereits mitgetheilten Diskussion den Geseß - Entwurf über die griehishe Anleihe mit 237 Stimmen gegen 1 ange- nommen.
Prinz Hussein Bey, einer der jünasten Söhne Mehmed Ali's, ist vorgestern hier gestorben, Er war Zögling des hiesigen ägypti- schen Jnstituts. Seine Leiche wird morgen nah Aegypten abgeführt werden, Während seiner Krankheit hatten sich der König und die Königliche Familie täglich nah seinem Befinden erkundigen lassen.
Die Unterwerfung der Kabylen i} eine vollständige. Außer Ben Salem hat sich auch Bell Kassem, der bisher eine feindliche Haltung einn gehalten, unterworfen und ift selbst nah Algier gekommen, wö er mit den seinem Range gebührenden Ehren empfangen wurde. Eine halbe Schwadron Jäger ging ihm entgegen, und der Marschall empfing ihn und seine Begleiter, als sie vom Pferde stiegen. Näheren Mit= theilungen zufolge, unterwarf sich Bu Masa, nachdem sein" leßter An- hänger im Kampse gefallen und er ermüdet auf der Flucht kaum zu entfommen gedachte. Aus seinen eigenen Geständnissen soll hervor gehen, daß er von der mächtigen Sekte der Mulin Abd el Kader, einer geheimen Gesellschaft in Marokko, zum heiligen Kriege gegen die Christen ausgesendet wurde, und daß der Kaiser von Marokko selbst seiner Misjion nicht fremd war. Der Constitutionnel be- merkt, dies sein cin interessanter Beitrag zum Traktat von Tanger und lasse über die Gesinnungen des marokkanischen Sultans keinem Zweifel mehr Raum. Der National meint, daß der Vergleich mit den Kabylen von Marschall Bugeaud eingegangen worden, weil die Kammer-Kommission sich gegen seine Expeditionspläne erhoben. Ohne Zweifel habe der Marschall die Unterwerfung der Kabylen nur wider Willen hingenommen, da er sie lieber mit Waffengewalt be- zwungen haben würde. Uebrigens habe man sich zu dieser Thatsache Glück zu wünschen, tg die Kabylen uicht den wandelbaren Sinn der Araber hätten und als Landbauer si nicht \o leicht fanatisiren lie- pen, als die hin=- und hershweifenden Araberhorden. Die Presse glaubt ebenfalls, daß dem Marschall Bugeaud dies günstige Resultat durchaus nicht zuzuschreiben sei, denn hätte es von ihm abgehangen, jo hâtte man die Kabylen längst mit Feuer und Schwert überzogen. Wie wenig er selbst ein solches Resultat gehofft, beweist ja, daß er noch noch vor wenigen Wochen einen grandiosen Feldzugsplan gegen die Kabylen projektirt habe, die sih jeßt freiwillig der französischen Herrschaft unterwürfen, Thäten die Ministar ihre Pflicht, so müß ten sie den Marschall zurückberufen, nachdem sich jebt gezeigt, wie groß seine Voraussicht sei; es scheine, daß mau sich vor Bugeaud fürchte, indem man ihn in seinem Treiben gewähren lasse.
ck= París, 29. April. Jun der heutigen Sizung der D epu- tirten-Kammer wurden zuerst mehrere Geseß = Entwürfe votirt, wodurch die Städte Orleans, Rouen, Reims und Beaume zur Auf nahme von Anlehen und Schaffung von Auflagen zur Deckung die= ser Anlehen ermächtigt werden. Herr Benoit Fould erhob einige Einwürfe gegen den Zinsfuß von 5 pCt., zu welchem diese Anlehen sollen abgeschlossen werden dürfen. Der Finanz=M inister: Dieser Zinsfuß könne ‘nur als gelegenheitlich betrachtet werden. Die Kammer habe schon ähnlihe Maßregeln zugegeben. Sie könne nicht bei jedem besonderen Anlehen ein spezielles Maß nehmen. Was die bereits zu 45 pCt. autorisirten Anlehen betreffe, die nur zu 5 zu Stande kommen köunten, so habe eine Königliche Verordnung be- reits Vorsorge dafür getroffen. Die Tagesordnung führt zur Dis- kussion des Geseh = Entwurfs in Betreff der Ergänzungs= und außer ordentlichen Kredite für 1846 und 1847 und über die Ergäuzungs= Kredite für die Ausgaben der abgeschlossenen Etatsjahre. Die all- gemeine Verhandlung wird vom Präsidenten für eröffnet ertlärt. “Herr Benoit Fould besteigt die Tribüne, Der Redner spricht gegen die allzu große Leichtigkeit, mit welcher die Minister sich Ergänzungs-Kredite ausstellen ließen, Die Befugnisse der Kammern würden dadurch beeinträch- tigt. Wenn diese Kredit-Verlangen regelmäßig an die Kammer gestellt wor- den wären, so hätte sie darüber verhandeln tonnen, So aber benehme man ihr die Möglichkeit dazu schon von vornherein, da die Ausgaben ein- mal gemacht seien: sie müsse nun einfach zustimmen, So werde die Kam- mer, wenn dieser Zustand der Dinge so fortgehe, bald nur zum Eiuregistri- ren dessen da sein, was dem Ministerium zu thun beliebe. Offenbar liege hierin eine Gefahr, und wenn nicht die Regierung selbst Maßregeln zur Abstellung dieses Uebelstandes treffe, so werde er die Zunitiative ergreifen und einen Antrag stellen. Der Finanzstand sei eine Macht auch in unseren Tagen. Diese Macht werde allzu sehr vernachlässigt. Es sei wahrhaft un- glaublich, daß nach siebzehnjährigem Frieden die Regierung, weit entfernt, im Stande zu sein, eine Verminderung der Auflagen vorzuschlagen, immer nur ein Budget vorlegen könne, das mit einem Defizit abschließe, Er werde das Kabinet in seiner inneren und äußeren Politik unterstüßen, aber er könne seine Finanz - Maßregeln nicht gutheißen. Er wolle mit einer Anspielung auf das, was Mazarin gesagt, schließen: „Sic siegen, also werden sie auch bezahlen.“ Er wolle dem Ministerium sagen + „Jhr sprecht bewundernswerth, aber lernt auch zu handeln,“ Herr von Genoude ergreist das Wort, Er ftellt einen Vergleich zwischen den Budgets der Restauration und denen der ge- genwärtigen Regierung an und findet, daß die der leßteren weit schwerer für das Land seien. Und doch sei die Restauration nicht auf dem demokras tischen Prinzip gebaut gewesen. Jhr befindet euh, ruft der Neduer der Kammer zu, in einer falschen Lage, in der Lage, in welche man jedesmal geräth, wenn man nicht die Nation zur Stüße hat, (Murren und Lärm.) Eine Stimme: Wir sind von den Wählern, also von der Nation er- nannt, Herr von Genoude: Aber wer hat die Wähler ernannt? Ihr! Zhr habt die National-Souverainetät proklamirt und die Nation aller ihrer Rechte beraubt, (Murren, Lärm, Ruf: zur Ordnung.) Der Präsident: Die Kammer siht kraft der Charte und der daraus herfließenden Gesege. Sie haben bei Eintritt in die Kammer den Eid' geleistet, sie zu achten und zu beobachten, Die Constitution, den König, die Kammern und die Charte von 1830 angreifen, is eine Verleßung Jhres Eides! Herr von Ge- noude: Jch greife die Constitution nicht an. (Rufe: O, o!) Jch greife die Kammer an, (Lärm) Eine Stimme: Zur Frage! zum Geseß- Entwurf, Herr von Genoude: Jch bin bei der Frage. Der \chlechte Zustand der Finanzen ist eine Folge dessen, was 1830 geschehen, JZhr habt hier nur ein Konsultativ - Negime, Hätte der Herr Minister der auswärtigen Angelegenheiten unter der Restauration mih_ gehört, hätie ih mir beim jeyigen Ministerium Gehör ver- schaffen können (Gelächter), so würde das Land \ich nicht in der schlimmen Lage sehen, in welcher es sich jept befindet, Die Kammer ist uur ein Annex der Krone ,, Allseitiger Ruf: Zur Ordnung! Der-Prä- sident: Einmal schon habe ih Sie an die Achtung vor der Charte erin- nert, diesmal rufe ih Sie zur Orduung und fordere Sie auf, bei der Frage zu bleiben, um welche es sich handelt, Herr von Genoude: Der: Redner vor mir hat auf die Unordnung in-den Finanzen hingewiesen, ih habe die Ursache D Unordnung angedeutet, Jch glaube, ih bin vollkommen bei Ee MaE ir geblieben, Die Abhülfe, das Heilmittel gegen das Uebel liegt ín der Neform .,, Ausru f; Da haben wir's, Herr von Genoude; Ja, meine Herren, erlauben Sie mir, es Jhnen zu sagen, die Kammer be- darf einer Reform, Die Reformen, die ein Fort schritt sind, muß mgn zu- geben. Thut wie ein erleuchteter Minister jenseits des Kanals, sonst werdet
617
ihr eines Tages euch Refsoriteit gefalleu lasseit müsseit, die nicht mehr der Fortschritt sind. (Neues Murren und Rufe zur Abstimmung.)
Der Prásident bringt nun den Schluß der allgemeinen Diskus= sion zur Abstimmung, und die Kammer entscheidet sich dafür. Der Präsident verliest den ersten Artikel des Gesez-Entwurfs, der 32 Millionen anweist, welche unter die verschiedenen Ministerien zu ver=- theilen sind. Die Debatte wird hierüber eröffnet.
Großbritanien und Irland.
London, 28. April. Die vorgestrige Debatte über den Zu- stand des Geldmarktes im Unterhause ist gestern nicht fortgesetzt worden. Die Verhandlung bot deshalb wenig Juteresse, und die Sißung war nur kurz. Sir Charles Napier erhielt Erlaubniß zur Einbringung einer Bill wegen Verbesserung des Refrutirungs- wesens der Flotte. Ein Antrag des Pr. Bowring auf Einführung des Dezimal - Systems im Münzwesen wurde von dem Antragsteller selbst zurückgenounnen, und das Haus vertagte si, als Lord f Manners eben eine Rede über die griechischen Verhältnisse begon- nen hatte, weil die beschlußfähige Zahl der Mitglieder nicht mehr vorhanden war. — Die heutige Mittagssizung des Unterhauses war ebenfalls nur kurz und unbedeutend. Es wurde die Berathung über die zweite Lesung der Bill wegen Bestrafung jugendlicher Ver-= brecher fortgeseßt, welhe mit 75 gegen: 23 Stiminen zugelassen wurde. — Jm Oberhause erhielt gestern die Bill wegen Erleichterung des Verkaufs verschuldeter Güter in Jrland ohe Abstimmung die zweite Lesung. !
R LEDZETLEUP 6
Aus dem Haag, 27. April. Ju der heutigen Sibung der zweiten Kammer der General=-Staaten entwickelte Herr Hofmann sei= nen Antrag, daß die Kammer cine Kommission von fünf Mitgliedern ernennen möge, welche untersuchen solle, ob nit an den König eine Beschwerde des Jnhalts zu richten sei, daß der mit Belgien abge- schlossene Handels-Vertrag sowohl die Art. 195 und 196 des Staats= Grundgesebes, als guch die Bestimmungen des Douanen Geseßes ver- leße. Der Antrag ward mit 22 gegen 17 Stimmen zur Berathung an die Abtheilung versandt.
De lg i en
Brüssel, 30. April. Der Minister des Junern hat vorgestern der Repräsentanten-Kammer einen Geseß-Entwurf vorgelegt, wonach die Freigebung der Einfuhr von Lebensmitteln bis zum 1. Oktober 1848 verlängert und ein Kredit von 300,000 Fr. zur Unterstüßung der ärmeren Klassen im Anbau von Kartoffeln bewilligt werden soll. Der Entwurf wurde einer besonderen Kommission zur Prüfung über wiesen.
Die Emancipation schreibt, daß die vom Fürsten Chi may mit der neapolitanischen Regierung gepflogenen Unterhandlun gen ein günstiges Ergebniß herbeigeführt, indem ein Hanudels=- und Schifffahrts-Vertrag abgeschlossen sei. Belgien werde nämlich mit Frank reich und England in Bezug auf Handel und Schifffahrt auf gleichen Fuß gestellt, und für Waffen und Maschinen habe Belgien sogar Spezial- Begünstigungen erlangt, indem es um 20 pCt. den Zoll von erste rer und um 30 pCt. den Zoll von lebteren ermäßigt erhalte. Der Courrier d’Anvers giebt zu verstehen, daß in diesem Haun- dels- und Schifffahrts-Vertrage das Differenzial-Zoll-System vor= wiege, d. h. es seien den belgischen Erzeugnissen Vortheile eingeräumt,
von denen aber die Entrepot = Artikel ausge\Glossen wären. Beson= .
ders begünstigt seien belgische- Maschinen unnd Tuche, wie andere bel= gische Fabrikate; dagegen - bewillige man den Früchten und dem Schwefel, die aus Neapel ausgeführt würden, besondere Begünsti= gungen, Auch sollten Unterhandlungen mit dem madrider Kabinet im Gange sein, von denen aber bei der Unbeständigkeit der dortigen Regierung so bald kein Erfolg zu hoffen sei. : l Jn der verflossenen Woche sind 26 Ladungen Getraide über Antwerpen eingegangen. Daß das Getraide etwas gestiegen, erklärt man blos aus den geringen Vorräthen, und so bald größere Getraide Vorräthe aus Odessa und Nord-Amerika einlaufen, verspriht man sich ein bedeutendes Fallen. Mw et
Kauton Basel. Der neue Große Rath ist gestern nach ei ner Predigt in der Münsterkirhe vom Alters Präsidenten, Herrn Rathsherr Oswald, eröffnet worden. Nach Genehmigung der Wahl Protokolle wurde sodann der Großraths - Eid geleistêt, worauf die Versammlung nah einer Diskussion beschloy, vor Ernennung des Prä sidenten eine aus sieben Mitgliedern bestehende Kommission niederzu= seben, mit dem Auftrage, si über die reglementarische Stellung des Präsidenten und der Berichterstatter, über Aufstellung interimistischer Reglements-Bestimmungen für den Kleinen Rath und über die Be joldungs-Verhältuisse des lebteren, sich zu berathen.
Griechenland.
— Den neuesten, über Paris vom 30. April uns zugegangenen Nachrichten zufolge, wird Kolettis im Ministerium verbleiben und Herr Rigas - Palamides das Portefeuille des Ministeriums des Ju nern übernehmen.
Ljaudels - und Börsen-Üachrichten.
__Verlin, 1. Mai. Wie gewöhnlich um die jeßige Jahreszeit, nehmen unsere Land-Zufuhren von Getraide von Woche zu Woche abz in der ver wichenen gingen ein: 34 Wspl. Weizen, 56 Wspl. Roggen, 10 Wspl. Gerste, 82 Wspl. Hafer und holten heute: Weizen 113—1418 Rthlr., Rog gen 105—110 Rthlr., Gerste 78 — 8) Rthlr., Hafer 50—54 Rihlr. Um so stärker wurde wasserwärts uns zugeführt. Durch den Finow-Kanal 700 Wspl, Weizen, 2765 Wspl. Roggen, 369 Wspk. Gerste, 1259 Wspl. Ha- fer, 50 Wspl. Erbsen, circa 7500 Ctnr, Mehl, 224 Wspl. Oelsaat; durch den Friedr.-Wilh.-Kanal : 40 Wspl. Roggen, 332 Wspl. Hafer, circa 7600 Ctnr, Mehl, 95 Wspl. Oelsaat. Nicht unbedeutend wurde aber au davon wieder abgeführt. Abgesehen von dem, was unsere Nachbarschaft nahm und per Eisenbahn weiter fortging, worüber Kontrolle nicht gut möglich, wurden die Havel hinunter versendet; 150 Wspl. Weizen, 445 Wspl. Roggen, 827 Wspl. Gerste, 500 Wspl, Hafer, 251 Wspl, Oelsaat. »
Jm Auslande, namentlich in England, Holland und Belgien und selbst in Frankreich, verfolgten die Getraidepreise eine steigende Tendenz, haupt- sächlich hervorgerufen durch die Steigerung derselben an den nordischen Kontinental-Märkten, wie durch die wohlbegründete Furcht: daß diese sonst ibnen selbst unentbehrlichen Zufuhren von den preußischen und russischen Ostsceehäfen abziehen würden, und dies Alles verursachte rückwirkend wie- derum an diesen ein namhaftes Anziehen des Werthes für Getraide und Mehl, Jn Sicht oben angegebener vorläufig genügender Zufuhren und {hon vorausgeeilt mit den Preisen, blieben diese hier bei fester Haltung unverändert, Bei hier schon längst ruhender Speculation hatten gemachte Umsäße nur zum Zweck: den Bedarf unseres Playes oder den unserer ¿Nachbarpläße zu versorgen, Bewilligt wurde für loco Weizen, weißen 85F87pfd, poln. 114 a 120 Rthlr,; für bunt, 84 /86psd., poln. 112 a 116 Rihlr, für gelb. 784 /86pfd, märk. 110 a 115 Rthlr., für schwmd, weiß. 8S6pfd.. poln, 114 Rihlr, '
Für Roggen in loco bei 82/84 pfd, 107 a 110 Rthlr.; \{wmd, im Kanal- 82 pfd, mit 106 Rthlr. bez.; jenseits desselben für 842 a 833 pfd. im “Verbande 107 - Rthlr,, für 834 pfd. 1065 Rthlr. Der Lieferungshandel war fan nur auf Regulirungen älterer Verbindlichkeiten beschränkk, wobei pr.
rühling- 96/98 -Rthlr. nah Größe der Di erenzen „bewilligt wurdez reine
Abstellung ‘blieb 400 Rthlr, nominell, Für Lieferungen laut Connoissement
war gestern Stichiag, Unb würde Alles zu 100 4 404 Mai / Juni 93 Rihlr. bez. u. Br., Juni /Juli 86— 86% af u, Br., Juli /Aug, 79 Rthlr. bez. u. Br.“ ® E E ithlx, bez,
Gerste Pp A L:
Hafer zur Stelle 4 2pfd. bedang 45—52 Rthlr, 45 Die Lieferungen pr. Frühjahr, welche gestern ebenfalls Stichtag, ba lb neten sich zu 44 bis 445 Rihlr; Sanguine, vorgebeud, Waare émpfangen zu müsen. d der Hoffnung, Rur L Ee eraus zupress f blie:
en darauf siven und konnten spater nur mühsam zu 44: Ir, abge ben,
Erbsen 115 —120 Rthlr, ah 208 E f R
Kleesaaten blieben bei 9 a 11 Rihlr, für roth und weiß ohne nen- nenswerthen Umsaß. = IE
Für ODelsaaten sind auch nur nominelle Preise anzugeben:
Rapps 81 a §80 Rihlr.
Rübsen 80 a 78 Rthlr.
Rüböl konnte aus seiner dem Getraide- und Spiritushandel untere geordneten Stellung sih nicht erheben, da wenig Beachtuug ihm zugewen- det worden. Umsäye waren daher auch nur beschränkt. Wir notiren heute : loco u. Mai {Juni 40//,—#4 Rthlr., Zuni (Juli 40¿;—# Rihlr;, Juli- Aug. 1075—“ Rthlr,, Aug. /Sept. 11;—11 Rthlr.,, Sept. /Oktbr. 113—% Rthlr., Okt. /Nov. 117,—2 Rthlr.,, Nov. /Dez. 11;—2; Rthlr.
Leinöl loco 12 Rthlr.; Lieferung April /Mai 115 Rthlr. bez. u. Br. 117 Rthlr. Gld.,, Mai /Juli 11; Rthir, Br.
Mohnöl 24;—24 Rthlr.
Hanföl 16 Rihlr.
Palmöl 147 Rihlr.
Süd seethran 105—Z{ Rthlr.
Ein positives Verbot der Fabrication von Spiritus ist nit erfolgt; die Brennereibesizer sind nur “aufgefordert worden: ihren Betrieb “in - Gränzen des aen landwirthschaftlichen Bedürfnisses ‘zu beschränken, wö- nach ein Ausfall in der Erzeugung von Spiritus allerdings éintréten wird, allein bei starken Lagern im Lande und sehr vermindeter Consumtion dürfte künftiger Mangel nicht zu befürchten sein, #0 sehr unsere nachstehenden Preise diesen jeßt auch andeuten könnten; loco 48 a 49 Rthlr. bezahlt ünd ferner wie Mai / Juni auf 50 Rthlr. gehalten; Juni /Juli 50 Riblr. be- zahlt und Br., Alles pr. 10,800 %. ir haben recht wärmè Têmpératüt, dabei abwechselnd Regen und die Vegetativn schreitêt kräftig fort; Wind
Süd - West, Berlin, den 3. Mai 1847.
Inländische Fonds: P fandbrief-, Kommunal - Papiere und Geld - Course.
Zf.| Briec. | Geld. |Gem. |Ze.| Brief. St, Schuld-Seh, 35 9317; 9275; Kur- u.Nw. Pfdbr. 32 95% Seeh. Präm. Sch. | — 9577 - Sehlesische do. [3E — K,.u. Nm, Schuldv. 35 ú do. Lt. B. gar. de, 35 _— Berl. Stadt-Obl. |33| 92% ‘ _ | Westpr. Pfandbr. 35 — ‘ Feriedrichsd?or, — 1372 Grossh.Posen do. |ch Augustd’ur. _— 11% do, do. |35 Gold al marce, |— Ostpr. Pfandbr. Disconto. —
7 ‘ck11 Pomm. do. Zt
eórduetz
Geld. Gew:
Auslüändisohe ‘ Fonds.
s ú Russ.UHamb, Cert. 5 | | — | Poln. neue Pfdbr. |4
do.beiHope 3.4 S. |5 | lies do. Part. 500 F1.|4
do. do. 1. Aul.|4 | — 92% do. do. 300 Fl.\— do. Stieglitz 2.4 A4 | — 92% Hamb. Feuer-Cas.|3§| do.v.Rothsch.Lst.|5 ¡110% — do.Staats-Pr. Anl. |— as 817 E Molländ. 25%1at. 25 do. do. Cert. L. A.'5 | — I Kurhb.Pr.O, 40Th.|— do.do.L.B. 200FL.|—| 17 a Sardin. de. 36 Fr.| — Pol. a. Pfdbr. u.C.|4 | 94% | 93% Neue Bad. do35FI.|—
Eisenbahn - Actien.
Volleing. zel Zf.
Amst. Rott. |4 | 92 6. Rbein. Stm. [4 | 847 bz. u. G. Aroh. Ulr. 45 — do. Prior.|4 —
Berl. Anh.A./4 | 10973 B. do. v.St. gar. 37 —
do. Prior. 4 _—_— Sächs. Bayr./4 | 857 6. Berl. Hamb./4 | 1072 bz. Sag.-Glog. |4 | G13 bz. u. G. do. Peior.|4¿| 963 etw. do. Prior./4; -— Berl. Stett. |4 | 1077 B. Thüringer. 14 | 937 a 94 bz, Bonn-Cölu. |5 — Wihb.(C.0.)/4 | 86 B. BresÌì. Freib.|4 — Zarsk. Selo.|—| 70 6. do. Prior. |4 S S |
Cöth. Bernb, |4 — Quitt.- Cr. Ob. Scb,.|4 76; B, Bogen. Düss.Elberf./4 | 1054 G. 1% do, Prior. 4 fis : | | L Glogguitz. |4 A ach.Mastr.|20 817 bz. u. E, Hmb. Bergd. |4 Berg. Mrk. |50| SL% G6, Kiel-Alt. 4 110 Berl. Anh. B./45 98% bz, Lpz. Dresd. |4 Bexb. Ludw. 70 — Magd. Halb. |ch Brieg-Neiss.j99 — Magd, Leipz. Chem. Risa.|80| 60 bz, do. Prior. Cöln- Mind. |80| 893 N. Schl. Mk. do. Thür. V.|20| 84ck B. do. Prior, Dresd, Görl.|90| 100 B. Löb. Zittau. [70 — Magd. Witt.|20| 82% 6. Mecklenb. |60 747 B, Nordb. F.W.|60| 70% a 3 bz, Rh. St. Pr. |70| 895 B. Starg. Pos. ¡30 822 G. St.-Vohw. 190 —
do. Prior. | Nrdb. K. Fd./4 O.ScbI. Lt. A4 do. Prior. |4 do. Lt. B./4 Pis. Mgdb. |4 do, Pr. A. B. |4 5 aid
do. do.
(Schluss der Börse 3 Uhr.) Die Stimmung an heutiger Börse war günstig, und die Course ersuhren cine kleine Steigerung.
Getraide-B ericht.
Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt : VVeizen nach Qualität von 112—116 Rthlr. Roggen - - - 4106—408 Rihlr. - Lieferung bis 20. Mai 98—99 Rihlr. pr. Mai /Juni 94 Rthlr. bez. pr. Juni f Juli 874 Rihlr.
À “ pr. Juli / August 80 RthIr. Gerste loco 72—76 Rihlr. Hafer loco nach Qualität 49—52 Rthlr.
- anf Lieferung 48psd. 44 Rihlr. Rüböl loco 105 Rthlr.
- Herbst 115 Rihlr.
Kanal-Listen: l L
Den Friedrich - VVilhelms- Kanal passirten den 29. April /1. Mai: 342 VVspl. Hafer, 4200 Ctr. Mehl. L j
Den Finow- Kanal: 76 VVspl. VVeizen, 474 VVspl. Roggen, 821 VVspl. Hafser, 112 VVspl. Gerste, 4970 Cir. Mehl.
Roggen in loco preishaltend. Auf Lieferung begehrt und vom Juni bis August höher bezahlt. Rüböl loco und pr. Herbst etwas gewichen, Spiritus loco 54 Rthlr. pr. 10,800 % bez. u. Geld.
Answärtige Börsen. Amsterdam, 29. April. Niederl. wirkl. Sch. 58. 5% Span. L7L. -3% do- 365. Pass. 95. - Ausg. —. Zins. —, Pola. —. Preuss, Pr. Sch. —. u e 88 je : 406 U ans S. April, Zinsl. —. Neue Aul. 1777 6. Frankfurt 26M., 39. April. 6% Met. 107. 1063. Bank-Actien p, ult. 1991. 1899 Bayr. Bank-Actien 66G Br. Hope 874 G. Stiegl. 8G3 G, Int. 581571. Poln -300-.F1.964. 95%. wo. 500 Fl. b0. 79%. Ie S
Hamburg, I. Mai. Bank-Actien 1590 Br. Engl. Russ. 106% e.