1847 / 127 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

des Abgeordneten Schult auf gleichmäßige esteuerung sämmtliher Provinzen der Monar-

Fuirag

ie 7. Abtheilung Antrag des Abgordneten S iebig um Verbesserung des Volks\schulwesens a, dur Herstellung des dreijährigen Kursus in den Seminarien, _ : b. durch Erhöhung der Lehrergehälter , bei dürftigen Kommunen mittelst Beihülfe aus _ Staats-Fonds - gmooe d Antrag des Abgeordneten Wenghoffer, daß 1m Allgemeinen, wo sich das Bedürfniß herausstellt, besonders aber die in Litthauen und Masuren bereits in Angriff genommenen Chaussee Wege vorzugsweise und noh 11 diesem Jahre für Staats-Rechnung ausgebaut werden y Antrag mehrerer Abgeordneten der Land-Gemeinden, Hein 2c., betreffend den Bâu, die Reparatur und die Unterhaltungskosten der Schulen Antrag des Abgeordneten Or ies auf Feststellung der rechtlihen Verhältnisse über die Verhaftung von Personen e T A lie idi ivi D, Antrag des Abgeordneten Fribe auf Abänderung des Servis - Regulativs vom 17. März 1810 wegen Gewährung von Natural - Quartier an fommandirte Militair - Personen Antrag des Abgeordneten Br ämer wegen allgemei=- ner Hagel=Versicherungs-Anstalten Antrag des Abgeordneten von Wolff - Metternich betreffend den zwischen der Krone Preußen und Hannover unterm 29, Juli 1843 über die Cen- tral - Schuldverhältnisse des ehemaligen König- reichs Westfalen abgeschlossenen, seitens der han- noverschen Regierung unerfüllt gelassenen Staats- Vertrag T Antrag des Abgeordneten Brämer in Betreff des Chausseebaues 8, Antrag des Abgeordneten Germershausen, be- treffend die Anstellung verarmter Bürger im städtischen Subalternendienste 8, Antrag des Abgeordneten Siebig auf Aufhebung des §. 20 der Allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom-17, Januar 4845. 0e. 1H 6. Antrag des Abgeordneten Da hlstr oem auf Vermeh- rung der Communicationsmittel in Preußen, Pommern und Posen durch Anlegung einer Ver- bindungs=-Chaussee zwischen der Berlin - Königs- berger und der Bromberg - Ruschendorfer und durch Schissbarmachung des Küdow=-Flusses .…. 8. Antrag des Abgeordneten Jlligens um Aufhebung des VLotteriespiels event. andere Vertheilung der Gewinne 7 Antrag des Abgeordneten Mevissen um Ernennung der Landtags = Marschälle durch die Wahl der Sande S R, I e P t h e U Antrag des Abgeordneten von Donimierski, die Abhülfe des jeßt herrschenden Nothstandes be- treffend . Antrag des Abgeordneten von Saucken=Julien- felde, die größere Sicherung der persönlichen Fr CHRIE VetreenD : oe ieg ect iei De Antrag des Abgeordneten von Saucken-Julien- felde um Zurlicknahme des Geseßes vom 29. März 1844 über die Absebbarkeit der Richter oder wenigstens Beschränkung willkürliher Ver- seßungen der Richter und Justiz-Kommissarien Antrag des Abgeordneten Camphausen auf Eín- berufung des Vereinigten Landtages von 2 zu 2 Jahren Antrag der Abgeordneten Holzklau und Krämer auf Ermäßigung - resp, Gleichstellung der Berg- bau-Abgaben Antrag des Abgeordneten Tschocke, betreffend das Patent vom 30. März 1847 über die Bildung neuer Religions-=Gesellschaften «2... Antrag des Abgeordneten Thiel-Ranten, die Kü- nigliche Haupt = und Landgestüte betreffend. ……. ( Antrag des Abgeordneten Abegg um Ermäßigung der Eingangszölle auf Eisen... Antrag des Abgeortneten Fabricius, betreffend die Ausführung der Allerhöchsten Kabinets=- Ordre vom 11, April 1846 wegen Errichtung von Pri-= VATDANTER 1A L L, O S 6, Mag mehrerer Abgeordneten der Ritterschaft, von

eihe 2c., auf Verbesserung der Landes-Pferde- U ov c N O, D Ee! E, Df ‘9, Antrag des Abgeordneten Gadegast auf Emanation eines Gesebes, das dem bisherigen unsicheren Zustande der Besitrechte niht privilegirter Apo- theken ein Cude macht f Antrag des Abgeordneten Peter Couze, die Auf- hebung der den kleineren ländlichen Brennereien bewilligte Steuer-Begüustigung betreffend Antrag des Abgeorvneten von Vincke und Auderer auf eine Erklärung des Landtags, betreffend die von den Vereinigten Kurien bei Seiner Majestät dem König eingereite Dankadresse, Marschall: Da dieser Antrag ohne Zweifel zu derjenigen Verhandlung gehört, welche von den Vereinigten Kurien eführt wor- den ist, so werde ich “denselben ebenfalls vem Herrn Marschall des Herrenstandes zustellen. Abgeordn, Frhr. von Vincke: Jch bitte um das Wort. Marschall: Jch werde hernah das Wort geben, ih will nur vollenden : Mng des Abgeordneten Gießler, betreffend die blösung der Jagden 8, Abtheilung

Marschall: Jch werde mit der Vertheilung der zahlreichen Anträge, welche noch vorhanden sind, in der nächsten Sißbung fort- fahren und gebe jeßt den Herren Mitgliedern, welche sich um das Wort e haben, dasselbe.

Abgeordn. von Merveldt: Wie ih vernommen habe, is in der All g. Preuß, Ztg. ein von mir. eingereihter Antrag unrichtig rubrizirt worden. Jch habe nämlich -niht, wie es in der Zeitung heißt, auf ein Verbot der Bewegung der Deutsch - Katholiken ange-

ragen,

6,

Men anstatt Dissidenten“, Jch bitte, eine Berichtigung in dieser Beziehung zu veranlassen. j

sondern auf ein Verbot der Benennung: „Deutsh- oder

650

Abgeordn. Graf vou Schwerin: Jch habe mir erlauben wollen, meine Herren, bevor wir zur Tagesordnung übergehen, Jhre Aufmerksam- keit auf einen Gegenstand zu lenken, der gewiß für uns Alle von gleichem Junteresse is. Jh meine die stenographische Aufzeichnung unserer Verhandlungen und die Publication derselben dur die Zei- tung. Sie werden gewiß nicht minder, als ih, die Erfahrung ge- macht haben, daß die Adreß=- und die anderen Verhandlungen, wie fe in der Zeitung erscheinen, nit das sind, was sie sein sollen, d. h. ie geben nicht ein treues Bild dessen, was verhandelt wird, J darf mir nur erlauben, auf die Publicatiou, welche gestern Abend er- schienen is, aufmerfsam zu machen. Es sind darin viele Reden so forrumpirt, daß sie nicht wiederzuerkennen sind. Jch will uicht von dem sprechen, was ih gesagt habe, obgleich auch da Vordersäße von den Nachsäßen durch Punkte von einander getrennt sind, so daß- der Sinn kaum wiederzuerkennen is. Jh berufe mih auf das, was der Herr Marschall aus Preußen gesagt hat. Er wid seine Rede nicht wieder erkennen, und ih glaube deshalb, daß jedeufalls Vorkehrung getroffen werden muß, daß eine genaue Aufzeichnung künftig. statt- finde. Es hat ein geehrtes Mitglied der Herren- Kurie Vorschläge gemacht, Jh weiß nicht, ob diese ausführbar sind, aber ih glaube, daß es durchaus von der höchsten Nothwendigkeit ist, daß der Ge- genstand in nähere Erwägung gezogen und auf eine bessere Mitthei- lung unserer Verhandlungen hingewirkt werde, Wir wollen nicht iîn einem besseren Lichte erscheinen, als in demjenigen, in dem wir hier natürlih uns darstellen, aber es kann uns nicht gleichgültig sein, in einem schlechteren Lichte dargestellt zu werden, als es in der Wirk- lichkeit der Fall ift. i i s

Eine Stimme: Jch erlaube mir die Bitte, daß Herr Pro= fessor Wigard sich darüber ausspreche. Sali

Marschall: Hier do nicht. Jch schlage vor, daß eine Ab- theilung sich damit beschäftige und mit den Stenographcn in Ver- bindung trete. Jch würde dazu die vierte Abtheilung ersuhen.

Abgeordn. Graf Löben: Jch erlaube mir, zu bemerken, daß die vierte Abtheilung bereits mit Geschäften überhäuft is. Jh würde daher ersuchen, daß eine andere Abtheilung dazu ernannt würde.

Marschall: Die Abtheilungen . haben alle sehr viel zu thun, da die vierte Abtheilung sich aber besonders mit ständischen Angele- genheiten beschäftigt und diese Angelegenheit eine von diesen is, so muß ich meine Bitte wiederholen. | :

Abgeordn, Camphausen: Jh möchte mir den Vorschlag er- lauben, daß die Verhandlungen zur Korrektur der Stände öffentlich ausgelegt würden, Es scheint mir sehr zweckmäßig, daß dies ge-

hebe. Ó ; n “Marschall: Diesem Vorschlage trete ih gern bei. Also hier= nach soll festgeseßt werden, daß die Niederschriften hier im Sekreta- riat eine Zeit lang bereit liegen. L ; Abgeordn. Freiherr von Patow (vom Plaß): Jch erlaube mir den Vorschlag, daß die Abtheilung zusammentrete und die Secretaire dieser Abtheilung hinzutreten und der Berathung beiwohnen. Die Secretaire sind sehr bei dieser Verhandlung betheiligt, fie können aber, sie sollen nicht Alles thun, Thun sie nux Einiges, so wird die Sache bald geordnet werden. - if ; E Marschall: Jch bitte die Herren Secretaire, sich für diejen Zweck mit der Abtheilung vereinigen zu wollen. H Secretair Siegfried (vom Plat): Der Antrag is von den Secretairen bereits erwogen worden, und sie hatten beschlossen, daß die stenographischen Berichte ausgelegt werden sollen. Es hat dies aber ni{ht zur Ausführung kommen können, weil die Berichte nicht den ganzen Tag ausliegen können, Eine Stimme: Der zweckmäßigste und beste Vorschlag scheint der zu sein, daß während der Sißung eín Tisch hingestellt wird und; sobald díe Stenographen den Bericht abgefaßt haben, die Redner hinzutreten und prüfen, ob ihre Reden richtig niedergeschrieben wor= den sind. Abgeordn. vou Brünneck* Jch glaube, meine Herren, es liegt in unserem allseitigen Juteresse, und ich besonders halte mich dem geehrten Abgeordneten aus der. Provinz Pommern dankbar ver=- pflichtet, daß der Gegenstand zur Sprache gebracht wörden is. Jch würde auch gar nicht dariber “sprechen, wenn es uicht das einzige Mittel wäre, eine“Korréktur dessen hervorzurufen, was ganz unver= ständlich -dargestellt wörden ist. Gestern Abend habe ih den Bericht flüchtig gelesen, habe äber den Sinn meiner Aeußerung vom 30. April nicht wiederfinden könnén, " Jh soll z, B, von einer Lan ord- nung gesprochen haben. Davon is gar nicht die Rede gewesen, denn ich Lenni feine: Landorduung, Jch soll unter Anderem anch gesagt haben, daß, so lange es irgend möglich sei, ih das Gescbß für richtig halte. Jch habe aber im Gegentheile gesagt, ih glaube, daß wir ‘den Geseßen und Richtern vertrauen können und müssen, jo lange es irgend möglich sei, und habe mich in diesem Sinne weiter geäußert, Daher würde ih ebenfa‘.s ganz dafür stimmen, daß die stenographi- schen Berichte denjenigen, wel | e gesprochen haben, vorher mitgetheilt würden.“ Es is auch in der Herren =- Kurie ein Vorschlag in dieser Beziehung gemacht, aber es könnten wenigstens die Berichte in der Expedition oder Kanzlei niedergelegt werden, damit sih ein Jeder vorher überzeugen könnte, ob das, was tarinnen steht, wirklich von ihm gesprochen worden is. So weit es blos eine Person betri}st, z. B. wie mich, so würde ih mich darüber wegseßen. Aber nachdem dasjenige, was ih gesprochen habe, so dargestellt worden ist, daß es dem Unsinn näher liegt, als einer verständigen Aeußerung, und daß denno hinterher ein Bravo der ganzen Versammlung folgt, das scheint der hoheu Versammlung selbst nicht gleichgültig sein zu können,

Staats-Minister vou Thile: Jh habe au ‘wenige Worte zu dem hinzuzufügen, was gesagt worden is, Jh gehöre auch mit unter diejenigen, welche bei dem gestellten Autrage betheiligt sind. Die Aeußerungen, welhe ih in der Sibung vom 29. April gethan habe, finden sich eben so verstümmelt wieder, wie von mehreren Red- nern erwähnt worden is, daß sie kaum wieder zu erkennen sind, und daß, wo Sin darin lag, keiner mehr darin liegt. ; /

Staats - Minister Uhden: Selbst bei den wenigen Worten, welche ih gesagt habe, i} viel enen worden, was der Sache einen anderen Anstrich giebt, als ih gesprochen habe. :

Abgeordn, Kunkel: Jch erlaube mir, um meiner gang zu verschaffen, den eiusachen Antrag zu stellen, da lage zurücckzunehmen bereit bin. liche Petitionen eingegangen sein sollen. mals zu verlesen. ; 4

(Secretair von Bockum-Dolffs verliest die Petition.) y

Marshall: La nun die Beiloge wegfällt, so muß au das Andere wegbleiben. ; / f Abgeordiv Kunfule Jch würde bitten, mich bei Berathung die-

er Petition zuzuziehen. i

Abge, v0 M a\\ow: Jch habe mich für verpflichtet e dem Herrn Landtags-Marschall auf Grund des §. 19 bes tier 4 nung vom 3. Februar d. d die erwähnte Petition zurückzugeben, Die Petitivn sagt, wie eben verlesen worden. is : „ih üherreiche an- liegende Petition.’ Diese : Petition ist von den Kreisständen mit 21 oder 22 Unterschriften unterzeichnet worden, §. 19 aber lautet :

ich die Bei- Das dürfte genügen, da schon ähn- Jch bitte, die Petition noch-

P vie Ein-

so wie mit den in ihm vertretenen

und dürfen dieselben den Abgeordneten weder Jnstructionen noch Aufträge ertheilen.

Da die Petition selbst aber nichts enthält, als eine Ueberreichung der eigentlichen Petition der Kreisstände, so habe ih mich für ver- pflichtet gehalten, die Petition zürüczugeben. Abgeordn. Ku nkel: Jh erlaube mir, dagegen daß ich die Petition zu der meinigen gemacht habe. bereit sein, das noch näher zu motiviren, Marschall: Auf Grund dieser geseßlichen Bestimmung habe ih mich genöthigt gesehen, eine Menge solcher Petitionen an die Antragsteller mit der Bemerkung zurüzugeben, daß- sie dieser geseßz- lichen Vorschrift niht angemessen seien. Die Herren haben sie sämmt- lih zurückbehalten, Unter diesen Umständen würden alle diejenigen, welche auf solhe Weise Petitiouen zurücerhalten haben, das Recht haben, sie auch wiederzubringen. Jch stelle anheim, ob Sie unter diesen Umständen sich nicht fügen wollen, um \o mehr, als dieser Ge- genstaud noch auf andere Weise zur Sprache kommt.

Abgeordn. Kunkel: Jh werde meinen - Antrag zurückziehen, um nicht cine lange Debatte hervorzurufen.

Abgeordn, von Vincke: Herr Landtags-Marschall! Jch habe eben bei Verlesung der Anträge und bei Bestimmung der Abtheilun gen, an welche die einzelnen Anträge verwiesen werden sollen, bemerkt, daß der Antrag, den ih mit 137 anderen Mitgliedern zusammen ge- stellt habe, der Vereinigten Kurie überwieseu werden joll. Fch kaun nicht zugeben, daß dieses Verfahren in einer geseßlichen Bestimmung begründet is, und ih erlaube mir daher, mich auf die gesebliche Be=- stimmung zu beziehen und darauf zu rekurriren, Es heißt §. 14 der Verordnung vom 3. Februar c.: i E

„Wenn der Vereinigte Landtag über eine Proposition wegen Aufnahme neuer Staats-Anleihen (§. 5) oder wegen Einführung neuer Steuern oder Erhöhung der bestehenden Steuersäbe (§. 9) zu beschließen hat, so kritt der Herrenstaud mit den übrigen Ständen zu gemein\chaftlicher Berathung und Beschlußnahme zusammen. „Jl allen anderen Fällen erfolgt auf dem Vereinigten Landtage die Berathung und die Abstimmung des Herrenstandes in abgesonderter Ver= ammlung. ‘“ a Of Ah glaube aus den ausdriücklichen Worten des Gesebes schließeu zu fönnen, daß nur in den beiden speziell vorgesehenen Fällen eine Berathung der Vereinigten Kurien zulässig is, und da dem Lan? tags Marschall nach §. 29 der Geschäfts-Ordnung nur die Auslegung der Vorschriften in den §§. 4—28 der Geschäfts-Ordnung, feinesw?ges aber die Auslegung der Verordnung vom 3, Februar c, überwiesen worden ist, so glaube ih daraus folgern zu dürfen, daß ih mich auf geseb. lichem Boden befinde, wenn ich einen Antrag dahin richte, daß diese Erklärung, die ih im Verein mit anderen Mitgliedern überreicht habe, lediglih an eine Abtheilung unserer Kurie der drei Stände verwie- sen werde, Ich glaube, daß mir auch nicht eingewendet werden fann, wovon es vorhin schien, daß es mir eingewendet werden sollte, daß, weil die Adreß-Debatte des Vereinigten Landtags hier stattgefun- den hat, und daß, weil unser Autrag mit dem, was bei der Adreß- Berathung vorgekommen is, în emigem Zusammenhange steht, indem nämlich die Gegensäße zwischen der Verordnung vom 3. Februar c. und den älteren Geseßen, welche bei der Adresse zur Sprache tamen; hervorgehoben werden sollen, daß jeßt, sage ih, über denselben Ges genstand wieder in den Vereinigten Kurien berathen werden E Fch glaube anderer Ansicht sein zu dürfen, denn es sind’ elite Menge Anträge eingebraht worden, welche gleichfalls mit de Adreß Beras thung im innigsten „Zusammenhange stehen. So hat ‘ein geehrter Abgeordneter für die Provinz Pommern 3. E Ee, An trag gestellt, und verschiedene verehrte e g nige T Li denburg, äus fast allen Provinzen, welche Le A en hin A jen ähnliche Anträge gestellt, die sich auf denjelben Gegenstand beziehen. Ob sie vielleicht eine andere 0M, eine andere Va ung an sich tra- gen, das kann ih nicht beurtheilen, ober aus aps Rubrum, wie cs vorgetragen worden is, geht hervor, A eine Wahrung der stan» dischen Rechte, eine Hervorhebung der Gegensäbe zwischen den älte- ren unb neueren, eme Wiederherstellung der früheren Gesebe be- zwecken. Da alle diese Anträge nur an die Kurie der drei Stände ge- wiesen worden sind, so habe ich mich nicht überzeugen können, daß hier ein anderes Verfahren eingeschlagen WANME dürfe. Zch glaube, daß die ganze Adreß-Berathung nah der ausdrülichen Bestimmung des Ge=- seßes nicht hätte in der Vereinigten Kurie vorgenommen werden sol len. Da aber der Landtags-Kommissar und beide Kurien fich dabei beruhigt haben, die - Berathung also mit allgemeiner Zustimmung stattgefunden hat, so habe ich_ feinen Grund ersehen, warum] ein einzelnes Mitglied hätte Veranlassung sinden sollen, diesem exceptionel= len Verfahren sih entgegenzustellen. Varaus kann aber kein Schluß auf andere ähnliche Fälle gezogen werden, sondern jedes Mitglied hat, selbst gegen die Majorität, das Recht, zu verlangen, daß den aus- drücklihen Worten des Geseßes Folge geleistet, und daß dieser An- trag nur in der Kurie der drei Stände berathen werde, was das Geseb für alle Fälle, mit Ausnahme der beiden im §. 14 vorbehal- tenen, vorschreibt, Darauf anzutragen habe ih mir erlauben wollen,

Abgeordn, von Bardeleben: Jch unterstübe den Antrag.

Marschall: Jh kann meine Ueberzeugung nicht ändern, Es

ist gesagt worden, für mich sei blos die Geschäfts Ordnung Grund- lage dessen, was ih hier auszuführen habe. Dem muß ich wider- sprechen. Wo geseßliche Bestimmungen vorhanden sind, müssen sie mix ebenfalls zur Grandlage dienen, weil ich meine Mitwirkung zu etwas, was geseßlich nicht ausführbar scheint, nicht eintreten lassen darf. Jndeß abgesehen davon, diese Angelegenheit ist eine solche, die mit Zustimmung der ganzen Versammlung in den Vereinigten Kurxien vorgenommen worden is, Se, Majestät der König hat vom Throne aus zu der ganzen Bersammlung, zu den Vereinigten Kurien ge|pro- hen. Die Vereinigten Kurien haben darauf eine Adresse an Se. Majestät den König gerichtet, Auf diese Adresse haben Se. Maje- stät der Kömg zu antworten geruht. Jeßt soll diese Verhandlung fortgeseßt werden, Wenn gemeint werden sollte, daß dies feine Fort- seßung dieser Verhandlung wäre, so werde ih den Herrn Secretair bitten, den Antrag hier zu verlesen. 4 : (Die Verlesung erfolgt. Vergl. am Schluß)

Es scheint hiernach gar fein Zweifel zu sein, daß es eine Fort eßung, eine weitere Ausführung, eine Wiederaufnahme der Verhand- E über die Adresse i, Eine solche Verhandlung, die in den Ver- einigten Kurien stattgefunden hat, in dieser Kurie allein wieder auf- zunehmen, scheint mir ganz unstatthaft “und ein ganz falscher Ge- \chäftsgang, eine ganz falsche Form. Für die richtige Form aber zu wachen, damit bin ich begustragt. Auf das Materielle kann sich meine Bemerkung nicht beziehen, darüber habe ih nichts zu sagen. Ob es nothwendig, ob es nüßlich, ob. es angemessen sei, eine solche Ver- handlung wieder aufzunehmen, darüber eiu Wort zu sagen, steht mir nicht zu, aber wohl darüber, in welcher Form sie stattfinden soll, Und wie ih die Form für unrichtig halte, so halte ih sie auch für eine solche, die einen Mangel an Achtung gegen die Kurie des Her- renstandes bezeigt. Wenn wir etwas, was in der gemeinschaftlichen Kurie verhandelt worden i, dieser E d erjelie Versammlung ent- ziehen und darüber für uns weiter befinden-wollen, so is dies offen- bar ein Mangel an Achtung, zu dem mitzuwirken ih mi nicht für befugt. halte. Deshalb muß ih bei meiner: Meinung bleiben und

zu erwiedern, Jch würde gern

arschall: Wéírd- in ti avbischen Beri aufgenommen werden, I igen stenogr she ht

und anderen Körperschaften Stände“ und R hg :

Der Vereinigte Landtag steht mit den Kreisständen, Gemeinden onen, ‘in: feinerlei Geschäftsverbindung,

glauben, daß ic) mich ganz in meinem Rechte: befinde, wenn ih die=

sen Antrag dem Herrn Marschäll der Herren - Kurie mit der Bitte zusende, ihn in gemeinschaftlicher Kurie zur Berathung zu bringen, Abgeordn. von Auerswald: Nur zwei Worte darüber, ob nicht vielleicht ein Mißverständniß stattfindet. hält diese Eingabe für eine Fortseßung dessen, was bei der Adreß- Debatte stattgefunden hat, Jch möchte mir die gehorsamste Bemer= kung erlauben , daß gerade hier, in dieser Eingabe, von denjenigen Gegenständen die Rede is, die man in der Vereinigten Kurie uicht sür geeignet gehalten hat, in die Adresse aufzunehmen, daß also ge- rade dasjenige, wovon wir mit überwiegender Majorität beschlossen haben , in der Adresse keine Erwähuung zu thun, und was durch den Beschluß auf einen anderen Weg hingewiesen worden ist, daß alles dasjenige, sage ich, hier enthalten is, nämlich die Spezialitäten, die- jenige Wahrung, welche in der Adresse nur im Allgemeinen ehrfurchts- voll niedergelegt is, Wenn also hiernach gerade derjenige Weg ein= geschlagen is, der auf dem Wege der Adresse uns nicht zulässig er= schien, so muß ih aufrichtig bekennen, daß mir ein Mißverständniß obzuwalten scheint, und muß ih mich aus diesem Grunde dem An- trage des geehrten Abgeordneten aus Westfalen anschließen. Marschall: Diejenigen, welche in der Vereinigten Kurie nicht haben beschließen wollen, Spezialitäten aufzunehmen, habên auch wahr=- scheinlich den Beschluß nicht so verstanden, daß Spezialitäten nach- träglih auf irgend eine Weise aufgenommen werden sollen, Wenn also darüber uo nachträglich ein anderweiter Beschluß gefaßt wer- den joll, so muß er in derselben Versammlung gefaßt werden, die zuerst über den Gegenstand berathen hat, A Abgeordn. von Vincke: Jh habe mi hauptsächlih gegen den Vorwurf zu verwahren, als ob es irgend in meiner Absicht ge- legen haben fönnte, in dem Autrage, den ich gemacht habe, Mangel an Achtung gegen die Herren-Kurie auszusprehen. Jch glaube, ge- rade tn der ¿Form des Antrages, die ih gewählt habe, bewiesen za haben, daß ih die höchste Achtung gegen die Herren-Kurie hege ; denn es wird den Mitgliedern der hohen Versammlung noch erinner- lich sein, daß gerade von einem hochgestellten Mitgliede der Herren- Kurie der Antrag ausgegangen ist, alle Spezialitäten aus der Adresse wegzulajsen und diese auf allgemeine Ausdrücke zu beschränken. Ge= rade von diesem Mitgliede ist bemerkt worden, daß es durchaus noth- wendig sein werde, im Laufe der Verhandlungen auf diese Spezia- litäten zurückzukommen, Ueber die Begründung dieser speziellen Punkte kaun aber eine große Meinungsverschiedenheit zwischen unse- rer Versammlung und der Herrèn-Kurie bestehen, Die Herren-Kurie kann die Gegenstände, die hierbei zur Sprache zu bringen sind, in an= derer Weise auffassen, und darum habe ih durch meinen Antrag die Selbstständigkeit der Herren - Kurie erhalten wollen , damit sie ‘nicht genöthigt werde, mit uns gemeinschaftlich zu berathen, sondern da- mit wix die eigene Ansicht ihr freilassen. Jch glaube auch nicht, daß wir auf die Art und Weise zurückgehen können, wie früher hier ver= handelt worden ist; denn ih habe schon bemerkt, daß id uicht glaube, daß wir früher auf dem geseßlichen Boden uns befanden. Jch glaube, daß, wenn der Königl. Kommissar oder nur ein Mitglied der Ver= sammlung dem widersprochen hätte, daß die Adresse von dem Ver= einigten Landtag berathen werde, wir nicht befugt gewesen fein wüir=- den, diese Berathung von beiden Kurien gemeinschaftlich vornehmen zu lassen, und Jeder aus unserer Mitte kann verlangen , daß dem Geseßze strictissime nachgelebt werde. | "1 Abgeordn, Sperling: Die Eingabe i} einmal an die Kurie der drei Stände gerichtet , daher glaube ich, daß sie allein darüber zu entscheiden hat, ob sie auf den Juhalt derselben weiter eingehen wolle oder nicht. Diese Entscheidung kann sie aber erst dann treffen,

wenn die Eiugabe von einem Ausschusse vorberathen worden ist. Jch :

glaube daher, daß der Antrag, der dahin geht, die Eingabe einem Ausschusse zu überweisen, ganz in der Ordnung ist. Jch finde auch nirgeuds, daß dem Marschalle die Befugniß eingeräumt wäre, etwas wegzuweisen, was an die Versammlung gerichtet ist.

Abgeordn. T schocke: Jch glaube, ganz abgesehen davon, daß \chon bei der Berathung der Adresse von mehreren Mitgliedern der Kurie der drei Stände Zweifel “und Bedenklichkeiten darüber obwal- teteu, ob diese Berathung von den Vereinigten Kurien vorgenommen werden soll, daß der vorliegende Gegenstand sih noch dadurch unter- scheidet, daß die Adresse gemeinschaftlich an Seine Majestät den König gerichtet werden sollte, während der vorliegende Gegeustand allein und ausschließend die Ansichten der zweiten Kurie begründen und diese nur zu Protokoll gebracht , aber niht an Se. Majestät den König eingereiht werden sollen, Jch glaube, dieser Moment müßte dafür entscheidend sein, daß der Gegenstand nur von der Kurie der drei Stände zu berathen sei.

Abgeordn, von Manteuffel L: Was ich von dem vorliegen= den Schriftstücke vernommen habe, so scheint es mix keine Petition zu sein. Wäre es eine Petition, so würde es ganz unzweifelhaft vor die Kurie der hier versammelten drei Stände gehören, Was ist es denn? Ein Gutachten is es auch uicht über eine Königliche Pro- position, Es is also etwas, was ich in keiner Weise in die Kate- gorieen der Gegenstände bringen fann, womit die Stände sich zu be- schäftigen haben. Es kann also nichts Weiteres sein, als eine An- kfuüpfung an eine bereits stattgehabte Verhandlung. Als ein solches Schriftstück hat der Herr Landtags-Marschall auch die Eingabe be- zeichnet, und ih faun ihm hierin nur beistimmen. Das, was ein Ahb-= geordneter aus der Provinz Preußen beigebracht hat, kann ih nicht verstehen. Nach meinen Begriffen von Logik is im. Allgemeinen das Spezielle enthalten, Js nun in der Adresse eine allgemeine Ver- wahrung niedergelegt, so umfaßt diese zugleich jedwede spezielle Verwahrung, die noch gemacht werden könnte, Jch glaube also, daß aus diesem Grunde, wenn man jenes im Allgemeinen ausgesprochene Wort spezialisiren will, auch die nicht dabei shweigen dürfen, welche jenes allgemeine Wort mit ausgesprochen haben, Das i} meine An- sicht von der Sache,

Abgeordn, von Beckerath: Wenn ih auch nicht die Chre habe, zu den Antragstellern zu gehören, so halte ih mich doch da- durch nicht der Verpflichtung entbunden, mih vom Standpunkte des Interesses der Versammlung aus über die vorliegende Frage zu äu ßern. ‘Die Adresse ist allerdings von den Vereinigten Kurien verhan delt und beschlossen worden; durch die Beschlußnahme über die Adresse is aber auch diese ganze Verhandlung zum Schlusse gebracht worden, und es war in diesem Beschlusse feinesweges die Absicht enthalten, daß alles dasjenige, was sich späterhin im Laufe der Ver- Ges iva E Bezug auf dieselben Materien in den Kurien des Kuen zu van ergeben würde, abermals von den vereinigten alavin Eri ial pi Es fonnte im Gegentheil, wenn von einer den Weg der Bitt 9 dieser Materien die Rede war, immer nur an

n We ; e und Beschwerde gédacht werden, den verfassungs- mäßig jede einzelne Kurie für sich einzuschlagen hat, und ih deuke mir, «daß einer der Beweggründe, welche di M dln äu tvor Eingabe veranlaßt haben baue elhe die Antragsteller zu ihrer Kurie der drei Stände ein elf Ps un Ui IOgs: dor ‘hei, der schiedenen Anträge der We, de E Bit Verfassung. behxesfenden ver- Kurie eingeschlagen werden wird, e und Beschwerde von unserer Rechte, welche in der Adresse im All ® pies geshehen wird, da die mehr in Folge der Anträge ta emeinen verwahrt worden sind, nun- werden sollen, so liegt die Besor nif Ta Bon DENL sat gewissermaßen in Frage gestellt S !y nahe, daß dadurch diese Rechte

erden, und in diesem Sinne scheint

Der Herr Marschall

“Adresse. enthalten hat.

651 E es mir ganz angemessen, daß diejenige Kurie, die sich- zu sol o titionen I rtsdlicht, sich auch gleichzeitig darüber Ag R s Sinne, mit welchem Bewußtsein sie den Weg der Bitte und Be= schwerde betrete. - Jch glaube ferner, daß, wenn in dieser Angelegen- heit eine Vereinigung der beiden Kurien beliebt werden sollte, da- durch nicht nur der geseßlichen Vorschrift entgegengehandelt würde, die ausdrücklich bestimmt, daß jede Kurie; mit Ausnahme einiger stricte bezeichneten Gegenstände, allein zu berathen habe, sondern daß auch die Kurie der drei- Stände gewissermaßen ihrer Selbstständigkeit Ab-

Gegenstandes verzichtete, - daß sie ferner dadur feinesweges der an- deren Kurie einen Beweis von Achtung geben würde; denn der beste Beweis von Achtung, den die Kurien sich gegenseitig gebeu können, ist der, daß jede von ihnen tie Selbstständigkeit, die sie verfassungs- mäßig hat, bewahrt. ‘Jch schließe mich den anderen Rednern an, welche für die Berathung des Gegenstandes in dieser Kurie gespro- hen haben, und verlange, daß die abgegebene Erklärung zum Ge- genstande der alleinigen Berathung unserer Kurie gemacht werde. Abgeordn. Graf von Schwerin: Jh gehöre auch nicht mit zu den Unterzeichnern des Antrags, über dessen Berathung wir uns gegenwärtig ‘verständigen wollen, und zwar nicht, weil ih mit dem materiellen Jnhalte desselben nicht einverstanden sei, sondern weil i glaube, daß die Form nicht richtig gewählt ist, in der er eingebracht worden is, Das hindert mich aber uicht, der Ansicht beizutreten, daß es nit in der Befugniß dès Landtags-Marschalls liege, den Antrag zurückzuweisen, sondern ih glaube, daß, wenn einmal der Antrag bei der Versammlung hier gestellt worden ist, ledigli der Weg einzuschla- gen sei, welcher in der Geschäfts -Ordnung vorgesehen wordeu ist. Der Antrag muß einer Abtheilung überwiesen werden, und die Ab- theilung wird dann sehen, ob er \sich zur Berathung in einer besonde- ren Kurie oder zur Berathung des Vereinigten Landtags eignet. Wenn der Herr Landtags-Marschall die Befugniß in Anspruch nimmt, mit einem solchen Antrag zu machen, was ihm beliebt, so glaube ich, be- wegt er sih nicht innerhalb der Geschäfts-Ordnung.

_ Abgeordn. Graf von Gneisenau: Meine Herren! Jch ge- höre zur Zahl derjenigen, welche von Hause gus die gemeinschast- lihe Berathung der Adresse in den Vereinigten beiden Kurien für in Widerspruch stehend mit §. 14 ter Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtags gehalten haben. Daß ih und viele von den Herren, welche gewiß mit mir einverstanden waren, feinen Protest ge- gen diese gemeinschaftlihe Berathung erhoben haben, liegt in der Neuheit unserer hiesigen Verhandlungen, die uns noch nicht die nö- thige Sicherheit in der Debatte geben konnte, die wir mit der Zeit zu erlangen hoffen. Die Sache if aber geschehen, und habe ich ‘den Jnhalt des Antrages richtig verstanden, so uimmt er ausdrüclih auf die Verhandlungen bei der Adresse und auf das Bezug, was die A Also scheint es mir au, daß die daraus fließende Verhandlung, welche uns jeßt durch diesen Antrag bevor- steht, nur in der Versammlung stattfinden könne, welche ursprünglich die Adresse debattirt hat. Jch glaube, daß der Deputirte aus Pom- mern, welcher vor, mir gesprochen hat, selbst eine Petition eingebracht hat, welche, wenn. ih mich recht erinnere, auf dieselben Punkte hin- ausläust, welche der Antrag bezweckt. Der Herr Landtags-Marschall hat diese Petition' zur Berathung in dieser Versammlung gestellt, woraus also hervorgeht, daß es keinesweges die Absicht des Herrn Landtags-Marschalls i, die Berathung dieses Gegenstandes der Kurie der drei Stände zu entziehen.

Abgeordn. Mevis\en: Ich vermag die Folgeri@htigkeit, die - Landtage berathèn worden ist, nin alléè-Auträge, die mit dér Adresse in näherer oder entfernterer Verbindung stehen, auch vou dem Ver- einigten Landtage berathen weiden sollen, nicht anzuerkennen, Es ist schon gesagt worden, daß Petitionen, die in ihrem Jnhalte nothwen- dig auf die Adresse zurückverweisen, also mehr oder weniger auch dem Inhalte der Adresse entsprechen, zur Diskussion der drei Stände ge- stellt worden jind7 Wênu“Petítionen, die ene, @rgänzung der Adresse sind, zur Beräthung der Kurie der drei Stände gelangen, so muß auch der Antrag des Abseordneten vou Wéstfalen, der eine solche Petition in einer anderen „Foxm - zur Wahrung der ständi- schen Rechte vorbringt, sür geeignet zur Bovatkhüng in dieser Kurie gehalten werten. Jch glaube, daß nur auf diesem Wege ein richti ges Nesultat érzielt werden fann, bei der Adreß-Berathung das Verhältniß der Stimmenzahl, die nah dem Geseze vom 3. Februar d, 5 dem Vereinigten Landtage zustehen soll, dem Gesebe zuwiver, abgeändert worden ist, “Nach dêm Geseße vom 3. Februar d. J. soll die Herren =Kurie bei der gemeilüschaftlichen Berathung der beiden Kurten auf diejenige Stimmenzahl beschränkt sein, die sie bei den Provinzial-Landtagen hat, Es ist Jhuen bekaunt, daß die Stimmen- zahl der Herren-Kuktie bei der Adreß Berathung ausgedehnter gewe- sen is. Würde die Stimmenzahl der Herren - Kurie wieder bei der gemeinschaftlichen Berathung dieses Gegenstandes ausgedehnt werden, |o würden wir ein irriges Resultàt erzielen und nicht erfahren, was

„wahrhaft die Meinung der Proviuzial-Landstände ist, die auf ihre al=

ten Rechte sich beziehen, und’ die diese Nechte verwahren wollen. dh glaube, daß der Antrag des Abgeordneten der Provinz Weslfalen in j der Beziehung gerechtfertigt ist und zur Berathung dieser Kurie gehört, ! ch tere (Von einigen Seiten ertönt der Ruf zur Tages-Ordnung.) _ Abgeordn. Hansemann: Jh werde sehr kurz scin, meine Herren. L-as Reglement sagt ganz und gar nichts davon, daß ein Antrag dieser Art an die Vereinigten beiden Kurien gehen soll, ‘im Gegentheil drüt es sih bestimmt darüber aus, daß das Gegentheil stattfinden müsse, Die Folgerung, daß deshalb, weil ein ähnlicher Gegenstand einmal von beiden Kurien vereinigt verhandelt worden sei, nun auch dieser Gegenstand, der hier vorliegt, an die nämlichen Vereinigten Kurien gewiesen werden müsse, ist eine Juduction aus Präcedenzien, Es handelt si aber hier nicht um eine solche Jnduction, sondern um das Geso6, und dieses ist klar, Jch glaube auch, daß, wie der geehrte Abgeordnete aus Preußen bereits bemerkt hat, wirklich ein Mißverständniß hier stattsindet, und ih hoffe, daß bei näherer Er- wägung der Herr Laydtags - Marschall die Gewogenheit haben wird, diesen Antrag seinen ebmäßigen Weg gehen zu lassen, d. h. mit anderen Worten, ihn eit Abtheilung zu überweisen, Welcher Wiz derspruch läge auch hier vor? Petitionen sind vorgekommen, worin man sich ebenfalls auf die Adreß-Verhandlung bezie Dieje Peti- tionen sind einzig und allein den Abtheilungen der Kurie der drei Stände, nicht dem Vereinigten Landtag überwiesen worden. Hier kommt nun ein Antrag vor, der analog mit diesen Petitionen ist, und wobei der einzige Unterschied darin besteht, daß nicht eine Petition sondern eine Erklärung stattfinden soll, Dieser Antrag soll den Ver- einigten beiden Kurien zugewiesen werden, Jch verinag den Wider- spruch, welcher hierin liegt, nit zu lösen, und ih laube, der Herr Landtags-Marschall wixd unseren gemeinsamen Vorstellungen nadchge- ben und darauf Rücksicht nehmen, daß selbst au diejenigen, welche den Antrag nicht unterschrieben haben, sich für die Legalität des Verfah- rens, wie ih es. wün)he, ausgesprochen haben.

__ Abgeordn. Sperling: Jch bitte die Versammlung, nur zu er- wägen, daß sie gegenwärttig ein Urtheil über eine Eingabe fällen soll, die sie noch nit kennt. Sie kann sie ers kennen lernen, wenn

die Eingabe dur eine Abtheilung vorberathen worden is, Es ist

bruch thun würde, wenn sie auf die abgesonderte Berathung dieses *

darin liegen soll, daß deshalb, weil die Adresse von dem“ Vetêsñigten

fein Grund * vorhanden, hier eíne Ausnahme von ei

machen, die schon in dem gewöhnlichen Wen stattfindet, h zu Jemand einen Antrag steilt, so giebt es nur zwei Wege * E man geht darauf ein oder weist ihn zurück; ein Medium, daß mas einem Dritten den -Antrag übergiebt, damit er mit demselben machen fönne, was er wolle, existirt nicht.

Abgeordn. Graf von Finkenstein: Es is von einem geehr- ten Redner der vorliegende Antrag immer Bitte und Beschwerde genannt worden; der Antrag nennt sich aber selbst eine Erklärun ; und zwar eíne von 137 Mitgliedern unterschriebene Erklärung. Ëc tritt also dadurch ganz und gar aus der Neihe der Bitten und Be- shwerden, von welchen das Geseß handelt, heraus. Es is außer dem gewöhnlichen Geschästsgange, der uns durh das Geseß vorge- schrieben ist, wona wir erst durch die Verhandlung, durch die De- batte selbst unsere Ansicht festzustellen, nah Befinden zu modifiziren und darnach unsere Stimme abzugeben haben. Hier haben aber von den Mitgliedern des versammelten Landtags bereits 137 in einem Votum ihre Ansicht abgegeben, ohne daß eine Debatte vorausgegan- gen ist. Das ist ein so ungewöhnliher Gang, daß er niht nah dem jeßigen Geseße zu beurtheilen is, und wenn wir dies annehmen, so dürfte allerdings den beiden Vereinigten Kurien, also der Herren- Kurie mit, zustehen, diesen Gegenstand zu berathen,

(Der Ruf auf Tagesordnung wiederholt si.)

Abgeordn. Grunau (aus Elbing): Mit Bezug auf das, was der geehrte Nedner vor mir gesprochen hat, erlaube 1ch mir hinzuzu- fügen, daß es nicht auffallen darf, hier eine Eingabe von 137 Mit- gliedern zu erblickden, Es is diese Eingabe nicht als eine Petition zu betrachten, hai sie ist shlechtweg nur eine Declaration. Die hohe Versammlung hat damals bei der Berathung des Adreß = Ent= wurfs geradezu erflärt, daß sie alte Rechte zu reserviren habe. Es wurde aber von Vielen beliebt, diese alten Rechte nicht S auf- zuführen und zu nennen, und wir haben auf die Dank - Adresse eine Antwort von Sr, Majestät dem Könige erhalten, die wenigstens Vie- len von uns nicht befriedigend erschienen ift.

(Gemurmel von verschiedenen Seiten. ) Wir. sind diese Erklärung nicht sowohl uns, als unseren Kom- mittenten schuldig, und wir sprechen in dieser Eingabe, die von dem Mitgliede der Provinz Westfalen geschehen is, niht von einer Peti- tion, aber auch von weiter nichts, als von einer Declaration. Jene Rechte, die wir niht gewagt haben, oder von denen wir nicht für \chicklich fanden, in der Dank - Ädresse zu erwähnen, hielten wir uns verpflichtet, um einerseits unserem Gewissen Genüge zu thun, und um andererseits unserer Pflicht gegen unsere Kommittenten treu zu bleiben, in dieser Declaration näher zu spezialisiren und niederzuschrei- ben. Bedenken Sie, daß dieser Körper des Vereinigten Landtags nie _wiederkehrt . . (Viele Stimmen: Oho!)

Verstehen Sie mich reht, meine Herren. Wenn dieselbe Kör= pershaft nah sechs Monaten \chon wiederkehren \ollte, so is es doh nicht mehr dieselbe Körperschaft; denn es sind dann ein- zelne Mitglieder aus ihr ausgeschieden und andere eingetreten. Und doch können wir allein nur wissen und betheuern und bezeugen, in welchem Sinne wix die Verwahrung niedergelegt haben. Wer will es nah uns wagen, zu sagen , welhe Rechte wir wahren woll= ten und welche nicht# Was wird eine Versammlung nach uns sagen, die in dem Protokolle liest, daß wir eine Dank=-Adresse beschlossen haben, und welche aus dem Protokolle ersieht, daß der Erste Verei= : uigte Landtag auch gewisse Rechte verwahren wollte. Was sind das für Rechte gewesen? Wer will darüber Auskunft geben?“ Es fan nach 10 Jahren vielleiht uicht ein Drittheil der jetzigen Mitglieder

der Versammlung" zu dem Vereinigten Landtage gehören. Wer soll Kunde geben von dem, was wir haben verwahren wollen ? Also, wir sind es uns, der Welt, dem Staate und der Nation schulvig, iese Deolaration von uns zu geben, damit die Nachwelt weiß, was wir ha- ben reserviren wollen. Jch glaube, daß das geschehen muß.

Abgeordn. von Saucken (Tarputschen): Jh habe auch, dur Unwohlsein und andere Umstände verhindert, nicht den Vorberathun- gen, die zu diesem Entschlusse geführt haben, beizuwohnen Gelegenheit gehabt; ih habe au in der ¿Form Einiges gefunden, was mich ab- hielt, zu unterzeichnen; ih erkläre jedo, daß ich mich dem Jnhalte der Eingabe vollkommen anschließe. Aber ich erkenne das nicht darin, was Viele ín thr finden wollen. Jch glaube, das is gerade der Weg, welchen der Königliche Kommissar bezeichnet hat, indem er gee sagt hat, jeßt wäre die Gelegenheit gegeben, die verschiedenen An= sichten auszugleichen, sie an einander zu halten und eine Vereinigung herbeizuführen. Nur diese Absicht kann man dem Antrage unter= legen, er geht nur dahin, daß diejenigen Punkte der alten Rechte, welche mit den neuen Geseßen nicht in Uebereinstimmung stehen, mit diesen prüfend verglichen und beide in der hohen Versammlung ge-= geu- einander gehalten werden. Was soll also Zweck des Antrages sein? Prüfung dieses Verhältnisses und nachher vielleiht Vercini- gung-der Ansicht, wo Uebereinstimmung gefunden wird, oder auch nicht, Jh glaube, daß es selbst im Junteresse der Krone liegen müsse, die Ansicht der hohen Versammlung über diesen Gegenstand genauer kennen zu lernen, als es in der Debatte über die Adresse möglich war. Bon diesem Gesichtspunkte ausgehend, erlaube ih mir die Vitte an den Herrn Landtags-Marschall, der bei Gegenständen, worüber die Versammlung sich aussprechen und berathen wollte, stets die Geneigtheit gezeigt hat, ihr dieses Mittel nicht abzuschneiden, daß derselbe der Vérfaunlnl die Frage vorlegen möge, ob sie da- für sei, diese Sache für sich zu berathen. Was für ein Resultat daraus hervorgehen dürfte, ob eine so große Abweichung des Jebi- gen vom Früheren gefunden werde, daß es noch Gegenstand der Vereinigten Kurien werden muß, das bleibt der Zukunft überlassen: Nach dem Bisherigen glaube ih, daß es den Wünschen der Versamm- lung entsprehen würde, wenn der Antrag einer Abtheilung unserer Kurie überwiesen werden wollte.

Landtags-Kommissar: Jch habe in die Debatte, welche vor- liegt, mich in keiner Weise mischen wollen; indem ich aber eben von einem hochverehrten Redner gehört habe, wie er glaubt, daß der jeßt be- antragte Weg derjenige sei, welchen ih vorgeschlagen oder do an= gerathen hätte, so glaube ih, mich hiergegen verwahren zu müssen. Ich weiß in keinerlei Weise irgend eine Andeutung dahin gegeben zu haben, daß die hohe Versammlung ihre Ansichten dur Crklätung und Verwahrung zu Protokoll ausdrücken möge. Jm Gegentheil kenne ih nur einen Weg, der vorgezeichnet is, und diesen einen Weg hat Se. Majestät der König selbst vorgezeichnet, indem Aller= höchstdieselben in der Botschaft auf die Adresse sagen : „Darum haben Wir Unseren getreuen Ständen Selbst den Weg eröffnet, die darauf bezüglichen Anträge Uns vorzulegen, und Wir werden solhe, wenn sie an Uns gelangen, genau pa und gern insoweit gewähren, als Wir dies mit den unveräußerlihen Rechten der Kroue und der Wohlfahrt des Landes für vereinbar halten.“ s is der Weg, welhen Se. Majestät der König bezeichnet e L beni alle Wünsche in Beziehung auf die ältere Geseß- ebung und ihr Verhältniß zur_neuen Geseßgebung von der gen amtes ausgedrückt und Sr. Majestät dem nige zur Aller-=

¿sten Entscheidung vorgelegt werden können. Von einer ) N Protofoll is divin nicht die Rede, und ih wiederhole nod :

a2 S