Zweite Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
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Dienstag den 1ltien Mgi.
v Wunsch, die Abgeordneten der verschiedenen Provinzen ein-
+« uäher zu bringen, alles anscheinend abgeschlossene Wesen zu be-
08 und so dem Geiste eines Jnstituts, wie der Vereinigte Land-
l E denselben au in dieser Beziehung als innig verbundenes
"arzustellen, leitete die Minorität; während die Majorität diese for=
melle crennung für einflußlos hielt und Beibehaltung des bestehen-
den dem ge)eblihen System der Zusammenseßung des Vereinigten
Landtages aus deneinzelnen Provinzial-Landtagen für entsprechend und be-
hufs besserer Uebersicht beim Stimmenzählen durch die Ordner unvermeid-
lich fand. T abei hob sie hervor, daß selbst in Rücksicht der von den
Abgeordneten auf den Provinzial =Landtagen eingenommenen Plätze dort ein verschiedenes Herkommen stattfinde.
Ein Abgeordneter der Landgemeinden in der Abtheilung wollte sogar jedes willkürliche Durcheinander der verschiedenen Stände, be= vor durch sämmtlihe Provinzen und Klassen gleihmäßige Besteuerung eingeführt sei, für nihts weniger als wünschenswerth gehalten wissen.“
ch muß dabei sagen, daß dies auf den ausdrücklichen Wunsch des Mitgliedes in das Gutachten aufgenommen ist.
Abgeordn. Mohr: Zu diesem Amendement (mehrere Stimmen : laut! noch lauter!) möchte ih eine Abänderung vorschlagen, nämlich, daß anjtatt einer Verloosung es Jedem freistehen möge, sich seinen Plaß zu wählen. Jch glaube, es hätte sehr viele Vortheile, nament- lich bet der Abstimmung. Es würde sih viel besser übersehen lassen,
J:uppirt sich (daß in dieser Versammlung gewissermaßen {on + ‘eien bestehen, fann nit in Abrede gestellt werden), man würde ih einander nähern, diejenigen, die mehr oder weniger in der Oppo- sition sind, rücken zusammen, und so würde die Abstimmung ungemein erleichtert. Was das Recht betrifft, diesen §. abzuändern, so habe ich die Chre, zu bemerken, daß in der Herren-Kurie diese Frage bereits entschieden is. Sie hat in ihrer allerersten Sizung darüb:r berathen, wie sie die Sibe einnehmen wollen, und es ist beschlossen worden, eine Verloosung vorzunehmen. Wenn aber die Herren - Kurie das Recht hatte, was ih ihr vollkommen zuerkenne, in dieser Beziehung selbstständig zu beschließen, \o glaube ih, was das gemeinschaftliche Geschäfts=Reglement betrifft, daß wir dasselbe Recht haben. i
Marschall: Wir haben es hier mit dem ursprünglichen An= trag der Abtheilung zu thun. Derselbe geht dahin, ob die Pläße nach dem Loose angewiesen werden sollen? s
As Stimme (vom Plate: nicht zu verstehen.)
A bgeordn, Graf von Schwerin: Jch halte es für sehr in- disserent, wie wir hier sien, und wünsche daher, daß Se. Majestät E M weit wichtigere Bitten auszusprechen haben, L M h Vifte mt behelligt werde, und darum bin ich gegen i _ (Ruf zur Abstimmun “J Zal: S bringe die Frage ne Abstimmung: die Pläbe nach dem Loose angewiesen werden? (Findet feine Unter- stugung.) La wir jeßt zu einem Gegenstand fommen, der vielleicht eine längere Berathung nöthig mat, so schließe ih die Sibung und bitte, sih morgen um 10 Uhr zur Fortsezung derselben einfinden zu wollen, ; i ; P Fch bin noch gefragt worden, was, wenn die Fortseßung der Berathung die auf morgen anberaumte Sißung nicht ausfüllt, hierauf vorgenommen werden soll, Es liegt jeßt vorbereitet nichts weiter vor, als das Gutachten wegen Ergänzung der Herren-Kammer. Soll-
» [7° L - ) c E E noch Zeit haben, so werden wir noch dieses Gutachten vorne en, : N
Sollen
(Schluß der Sigung um 35 Uhr.)
Eine dritte Beilage zu der heutigen Nummer der Allg. Pr tg, welche den auswärtigen Abonnenten mit näber Hos nachgeliefert werden wird, enthält den Bericht über dit L Sibung der Herren-Kurie vom 8, Mai, welcher d auf bi Bech c lungen über die von 138 Mitgliedern der Kurie E L D eingereichte Erklärung in Betreff der Dank - Adresse bes V: Ps kandtags an Se, Majestät den König bezieht. es Vereinigten
Uichtamtlicher Theil.
Dn a
Inland. Berlin, Verfügung des Justiz - Ministers. — Provinz Sthlesien. Bekanntmachung. Provoinz Posen. Zur Bevölke- rungs=Statistik. — Bekanntmachung. — Rhein-Provinz, Bekannt- O die Auswanderung nah Amerika betreffend. — Aerndte - Aus- sichten.
Deutsche Bundesstaaten. Königreich Hannover. zur Abhülfe der Noth. — Königreich Württem berg. Die Ruhe in Stuttgart nicht wieder gestört. Nachträgliches aus Ulm. — Groß- herzogthum Meccklenburg-Schwerin, Verordnungen wegen An- nahme des preußischen Courants bei den Großherzoglichen Kassen und wegen zollfreier Einfuhr von Lebensmitteln.
Frankreich. Paris. Guizot über Griechenland und Spanien. — Die brieflichen Behauptungen des General Cubières. — Sinken der Getraide- preise, — Vermischtes, — Schreiben aus Paris. (Berufung des Pairs- hofes, um über General Cubières zu Gericht zu \izen; Gesez-Entwurf in Betreff einer Anleihe für Paris ; Fortsezung der Debatten über die außer- ordentlichen Kredite.)
Großbritanien und Irland. London. Hof - Nachricht, — Parla- ments-Verhandlungen, — Widersprechende Nachrichten aus Portugal, — Nachtheile der portugiesischen Regierung. — Die Times über die preu- ßischen Stände, — Schreiben aus Lond on, (Die gegenwärtige allge- meine Nahrungs- und Geldnoth in Europa und ihre Ursachen; Anlage von vier Millionen russisher Kapitalien in englischen Fonds z Lord Palmerston’s Rede über Griechenland.) i ;
Niederlande. Annahme des Getraide - Gesezes.
Spanien. Madrid, Gesez wegen Erhebung der Steuern.
Griechenland. Athen. Die englischen Forderungen. — Die Kammer.
Wissenschaftliche und Kunst - Nachrichten. Königl. Schauspiel- haus, (,„Othello“ von Shakespeare.) :
Ae und Börsen-Nachrichten. Berlin. Börsen- und Markt-
1 ) .
Maßregeln
Inland.
l Das Justiz=Ministerial=Blatt ent- 2 die folgende allgemeine Verfügung, betreffend die Untersuchung es Gesundheits-Zustandes der behufs Einstellung in eine Straf- Section zur uug abzuliefernden Jndividuen :
„Die Unter uchung des Gesundheitszustandes der an die Köni lichen Gestungs-Kommandanturen abzuliefernden, zur Einstellung in eine Straf-
Verlin, 8. Mai.
Section verurtheilten Jndividuen muß der Regel nah durh den Kreis- Physikus erfolgen. Nur in solchen Fällen, in welchen diese Untersuchung mit besonderen Schwierigkeiten verknüpft is, kann die Untersuchung durch ei- nen anderen approbirten Arzt gestattet werden, ,
Im Einverständniß mit dem Herrn Kriegs-Minister werden die Königli- hen Obergerichte hierdurch autorisirt, für solche Fälle nach vorgängiger Fest- stellung der die Ausnahme begründenden Verhältnisse die Untergerichte ihres Departements von jener Regel zu dispensiren und die Untersuchung durch einen anderen approbirten Arzt nachzulassen.
Sollten einzelne Untergerichte dergleichen zur Festung abzuliefernde Sträflinge, ohne eine solche Dispensation von anderen Aerzten als den Kreis-Physikern untersuchen lassen, so is dies nicht blos disziplinarisch zu rügen, sondern auch darauf zu halten, daß, wenn der nicht vorschriftsmäßig untersuchte Sträfling demnächst zur Arbeit untauglih befunden werden jollte, die Kosten seines Rütransports von der Festung durch die Víitglie- der des betreffenden Untergerichts getragen werden,
Berlin, den 20. April 1847.
Der Justiz - Minister. i Uhden.
An das Königliche Kammergericht, sämmtliche Königliche Ober - Landesge- richte, das Königliche Ober-Appellationsgericht zu Greifswald und den Königlichen Justiz-Senat zu Ehrenbreitstein, 1. 41264," Krimi- nal 24 YoL 5,
Provinz Schlesien. Liegniß, 8. Mai. Das Amts- blatt der Königlichen Regierung zu Liegniß enthält folgende Be- fanntmachung : :
¡Es hat sich in der Schlesischen Gesellschaft für vaterländische Kultur eine besondere Section für Statistik und National-Oekonomie gebildet, deren Zweck es ist, alle die diesseitige Provinz betreffenten thatsächlichen Verhältnisse im umfassendsten Sinne zu erforschen und die Resultate solher Sammlung wissenschaftlih zu verarbeiten. Bei der Nütlichkeit dieses Zweckes nehmen wir nicht Anstand, die Be-= strebungen der Section der Unterstüßung der Behörden des Departe- ments zu empfehlen. Etwaige Mittheilungen an dieselbe sind an den zeitigen Secretair, Regierungs - Assessor Dr. Schneer zu Breslau, zu adressiren, und es isst dabei das der Gesellschaft bewilligte portofreie Rubrum:
Angelegenheit der Klasse für Kunst und Geschichte,
Ordre vom 29, Februar 1824, zu benußten,
Liegniß, den 21. April 1847.
Provinz Posen. Posen, 4. Mai. Aus den von der Königl. Regierung zu Posen veröffentlichten Resultaten der Bevöl- kerungs - Statistik im Regierungs - Bezirk Posen für das Jahr 1846 entnehmen wir folgende Notizen :
Im Jahre 1846 sind unter der Civil - und Militair - Bevölke- rung im Regierungs =Bezirk Posen 8044 Paare getraut worden. Es wurden 40,447 Kinder geboren und starben dagegen 26,824 Personen, demnach sind 13,623 Personen mehr geboren, als ge- storben. Ï
Bei Vergleichung der Bevölkerungs = Liste pro 1846 mit der im Jahre 1845 ergiebt sih, daß im Jahre 1846 669 Ehen weniger geschlossen und 1970 Kinder weniger geboren und 2558 Personen mehr gestorben sind, als im Jahre 1845.
Unter den im Jahre 1846 geborenen 40,447 Kindern befanden sich 413 Zwillings= und 2 Drillings- Geburten. Die Zahl der im Jahre 1846 unehelich Gebornen beläuft sih auf 2443 Kinder und hat sih gegen das Jahr 1845 um 40 vermindert,
Todtgeboren wurden überhaupt 1308 Kinder und zwar 25 mehr als im Jahre 1845.
Das Verhältniß der Todtgebornen zu den überhaupt Gebornen stellt sich im Jahre 1846 in den Städten wie 1 zu 25, auf dem platten Lande wie 1 zu 34, überhaupt wie 1 zu 31,
Das natürliche Lebensziel haben erreiht und sind an C gestorben 2906 Personen, worunter 64 Personen männlichen und 8 weiblichen Geschlechts inbegriffen sind, welche das 90ste Lebensjahr zurückgelegt hatten.
Durch Selbstmord haben 74 Personen ihr Leben beshlo}en; 360 Personen sind durch allerlei Unglücksfälle eines gewaltsamen Todes gestorben; 277 Frauen haben das Leben bei der Niederkunft und im Kindbette verloren. Jn Folge der natürlichen Blattern starben 196 und in Folge der Wasserscheu oder Hundswuth 1 Person.
Außerdem starben im verflossenen Jahre: an inneren hitigen Krankheiten 7185 Personen, an langwierigen 6629, an scnelltödt- lichen- Krankheitszufällen, als Blut-, Stick= und Schlagflüssen 1829, an äußeren Krankheiten und Schäden 573 und au nicht bestimmten Kranlheiten 5486, zusammen 21,702 Personen, und zwar 2231 Per- sonen mehr als Sd
portofrei laut
im Jahre 1845.
Bromberg, 7. Mai. Das Amtsblatt der Königlichen Re- gierung enthält folgende, die Quarantaine - und Revisions=Gebühren für das aus Polen eingehende Vieh betreffende Bekanntmachung :
__¡eHbherer Bestimmung gemäß, sollen fortan für da: zum Ein- triebe aus Polen deklarirte Rind -, Schaf= und Schwarzvieh auf der Landesgränze gegen Polen nur dann resp; Quarantaine- oder Reinigungs = Gebühren erhoben werden, wenn das Rindvieh die Qua- rantaine wirklich abgehalten hat, ‘oder das Schaf- und Schwarzviel wirklich der geseblih vorgeschriebenen Reinigung unterworfen worden ist, Da das endliche Erlöschen der Rinderpest in Polen nahe zu sein scheint und wir uns deshalb vielleicht bald zur Aufhebung der gegen Polen noch immer bestehenden Gränzsperre entschließen dürften, \o bringen wir die vorgedachte Bestimmung hierdurh schon jeßt zur öffentlihen Keuntniß und verpflichten die betreffenden Gränz - Zoll- ämter, sih darnach zu richten.
Bromberg, den 23. April 1847,“
_ NMhein-Provinz. Das Amtsblatt der Königlichen Re- gierung zu Düsseldorf enthält die nachstehende Bekanntmachung, betreffend tie Auswanderung nach Amerika:
„Die. in den öffentlichen Blättern enthaltene Nachricht, daß der Kongreß der Vereinigten Staaten von Nordamerika kürzlich ein die Auswanderung betreffendes wichtiges Geseß erlassen habe, wird durch eine mir zugegangene amtliche Mittheilung bestätigt. h
Indem ich diese gesegliche Bestimmung durch nachstehenden Abdruck zur öffentlichen Kenntniß bringe, bemerke ich zugleich, daß die Schiffsrheder F. L, Wichelhausen und Comp. und Lüdering und Comp. zu Bremen, nach einer in mehreren Zeitungen enthaltenen Anzeige, in Folge dieses Ge- sepes, welches einem Verbote der Einwanderung fast gleichkomme, so lange dasselbe in Kraft bleibe, jede Beförderung von Auswanderern nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika ablehnen und die Auswanderer er- suchen, sich niht nah Bremen zu begeben, indem auf weitere Beförderung, unter so bewandten Umständen, durchaus nicht zu renen sei. Hiermit stimmt eine Mittheilung des Königlich preußischen Deutae zu Rotterdam v. 2lsten d, M. überein, daß dort die Preise der Ueberfahrt nach Nordamerika plöplih von 44 bis 46 Gulden auf 90 bis 110 Gulden gestiegen seien, und daß es selbst zu diesen Preisen an Schiffsgelegenheiten mangele, indem die Eigenthümer vieler Schiffe, welche bisher zu Sassakier-Trawgporten be- stimmt waren, sich niht mehr mit diesem Geschäfte befassen wollen,
Dieselben Schwierigkeiten werden ohne Zweifel in allen anderen See hâfen eintreten und deshalb viele der dort bereits befindlichen Ausway- derer, welche jene höheren Ueberfahrtspreise nicht erschwingen können, zur Rückfehr in ihre Heimat genöthigt sein. :
Ich halte es bena für meine Pflicht, den Einwohnern der Rhein- Provinz, welche nah Nord-Amerika auszuwandern gesonnen sind, aufs drin- gendste anzuempfehlen, sich nicht in die Seehäfen zu begeben, wenn sie nicht vorher einen rechtsbeständigen Ueberfahrts-Vertrag abgeschlossen haben oder sih im Besiße der vorgedachten Reisemittel befinden.
Koblenz, den 30. April 1847.
Der Ober-Prásident der Rhein-Provinz, Eichmann,“
„B es Gl f des amerikanischen Senats vom 22. Februar d. J., betreffend den Trans- port von Passagieren von und nah Amerika.
Der Senat und die Repräsentanten der Vereinigten nordamerikanischcn Staaten haben beschlossen :
Art. 1. Wenn der Capitain eines Fahrzeuges, welches ganz oder theilweise einem Bürger der Vereinigten Staaten oder einem Bürger irgend eines fremden Landes gchört, an irgend einem fremden Hafen oder Plate eine größere Anzahl von Passagieren an Bord dieses Fahrzeuges nimmt, als im nachstehenden Verhältnisse zu dem von ihnen eingenommenen und zu ihrem Gebrauche angewiesenen Naume, welcher niht von Vorräthen oder anderweitigen (niht zum persönlichen Gepäcke der Passagiere gehörigen) Frachtgütern eingenommen wird: nämlih auf dem unteren Deck (on the lower deek or platsorm) ein Passagier auf jede zwölf *) volle Fuß Deck- Oberfläche, wenn das betreffende Fahrzeug während seiner Neise nicht die Tropen berührt, dann ein Passagier auf jede zwanzig volle Fuß Deck-Ober- fläche; auf dem Ober-Lofdeck aber ín allen Fällen, wenn überhaupt nur ein Passagier auf jede dreißig volle Fuß Deck- Oberfläche, — mit der Ab- sicht, die besagten Passagiere nah den Vereinigten Staaten von Amerika zu bringen — und wenn er den besagten Hafen oder Plaß mit denselben verläßt und dieselben oder einen Theil von ihnen innerhalb der Gerichts- barkeit der Vereinigten Staaten bringt, oder wenn der Capitain eines sol- chen Fahrzeuges in einem Hafen der Vereinigten Staaten mehr als die oben bestimmte Anzahl von Passagieren an Bord nimmt, um sie nah einem fremden Plaße zu bringen, so soll jeder solcher Capitain eines Vergehens schuldig erahtet und nah Ueber- führung desselben vor einem Kreis - oder Bezirksgerichte der Vereinigten Staaten für einen jeden über das oben angegebene Verhältniß an Bord genommenen Passagier mit der Summe von Funfzig Dollars gebüßt, und darf er auch mit Gefängniß von höchstens cinem Jahre gestraft werden. Alles unter der Klausel, daß diese Akte nicht so ausgelegt werden soll, um irgend einem Schiffe oder Fahrzeuge zu gestatten, mehr als zwei Passagiere auf je fünf Tons des betreffenden Schiffes oder Fahrzeuges zu befördern.
Art, 2, Wenn die Passagiere, die an Bord eines solchen Fahrzeuges aufgenommen und nach oder von den Vereinigten Staaten transportirt sind, die 1m Art. 1 bestimmte Zahl bis zur Zahl von zwanzig im Ganzen über- schreiten, so soll das betreffende Fahrzeug den Vereinigten Staaten ver- fallen und belangt und vertheilt werden, wie es mit verfallenem Eigen - thum unter der Akte für Negelung der Einfuhrzölle und Tonnengelder geschieht.
Art. 3, Wenn ein solches Fahrzeug mehr als zwei Reihen Schlaf- stätten hat, oder falls in einem solchen Fahrzeuge der. Raum zwischen dem Flur und dem Dek oder der Plattform darunter nicht mindestens 6 Fuß beträgt und die Schlafstätten gut gebaut sind, oder falls das Maß dieser Schlafstätten nicht mindestens 6 Fuß in der Länge und mindestens 18 Zoll in der Breite für jeden Passagier beträgt, dann sollen der Capitain des be- treffenden Fahrzeuges und die Eigner desselben, jeder für si (sererally) in eine Buße von 5 Dollars für jeden Passagier an Bord verfallen und“ die- selbe an jedes Kreis - oder Bezirksgericht der Vereinigten Staaten, in dessen Gerichtssprengel das betreffende Fahrzeug angekommen oder abgefahren fein mag, zu entrichten haben.
Art. 4. Bei Ausführung dieser Akte sollen in allen Fällen Kinder unter einem Jahre nicht als zur Zahl der Passagiere gehörig gerechnet wer- E)
Art. 5. Für den Betrag der verschiedenen dur diese Akte festgeseßten Geldbußen sollen die kontravenirenden Fahrzeuge haften, und können solche Fahrzeuge demnach in dem Bezirksgerichte der Vereinigten Staaten, in des- sen Gerichtssprengel sie ankommen, belangt und verkauft werden.“
Der Kölner Zeitung wird vom Nieder=Rhein geschrie- ben: „Es gereiht uns zu großer Freude, die günstigen Aus- sichten unseres Landes auf eine nicht unergiebige landwirthschaft= lic)ye Production dieses Jahres mittheilen zu können. Vor einem Monate war die Hoffnung durch den Stand der Feldfrüchte auf eine reiche Aerndte begründet; da trat eine für dieselben sehr ungün= stige Witterung ein: Kälte, Winde und Schneewasser hatten binnen drei Wochen fast überall die Saaten d.zimirt, und nur der frühere dichte Stand der lebteren ließ den Schaden im Allgemeinen minder bedeutend erscheinen, während auf vielen Grundstüden die tieferen Stellen, worin das Wasser sih sammelte, ihre Frucht gänzlich verloren, Nun hat aber die Wärme von wenigen Tagen dem Stande der Feldfrüchte eine sehr vortheilhafte Veränderung gebracht; die- Lücken füllen sich wieder, so weit es möglich ist, die dunkle Farbe bekundet Ueppigkeit und volle Gesundheit des Wachsthumes und berechtigt zu der Annahme, daß die verderbliche Krankheit des vorigen Jahres, welche eine in der Kulturgeschichte des Roggens durchaus unerhörte und beispiellose Miß-= ärndte herbeiführte, in dem laufenden Jahre nicht erscheinen werde. Wir haben noch einen anderen Grund zu dieser Annahme. Die Krank- heiten des Getraides pflegen nur einjährig zu sein, während die Kar= tosfel-Krankheiten vieljährig sind. Daher wird vermuthlich nicht die Roggen=Krankheit, wohl aber die Kartoffel- Krankheit," jedoch nah Be-=
“ wandtniß der Witterung mehr oder weniger erheblich, im Allgemeinen aber
mit verminderter Kraft, auftreten. Bei vollkommen günstigem Jahres= Verlaufe könnte die Kartoffelseuche ganz ausbleiben; unter dieser Bedin- gung ist sie jedenfalls ohne Bedeutung, weil nicht sowohl die Krankheit, als der Mißwachs der Kartoffelfrucht in unserem Lande die Noth herbeigeführt hat. Ein anderes tröstliches Anzeichen einer nähst- künftigen guten Aerndte is der fröhlihe Stand der Sommerfrucht, namentlich des Hafers. Die Witterung war der frühen Saat günstig ; die folgende Feuchtigkeit hat den Keim und die Pflanze rasch ent- wickelt und gefördert ; dadurch is großentheils jeßt schon ihr Gedeihen entschieden, so daß uns ein günstiger Jahres - Verlauf eine reiche Hafer = Aerndte, ein minder günstiger doch noch eine mittlere bringen wird. Hierdurch sind wir gegen eine Minder - Aerndte, wie die des vorigen Jahres war, gesichert. Wäre das Jahr nit ein Mangel= Jahr, worin die drei Hauptfrüchte der Rheinlande — Kartoffeln, Roggen und Hafer — zugleih mißrathen sind, so würden wir die Aussicht vor uns haben, den Preis des Getraides wie den der Kartoffeln auf die normale Mittelhöhe herabsinken zu sehen. Allein die Nach= wehen des laufenden Jahres werden sich in ansehnlihen Marktwerthen alle Landes - Produkte fühlbar machen.“
*) Ursprünglich hieß es „vierzehn Fuß“; ein von beiden Häusern an- aaN Amenbement substituirte die obige Zahl. G
**) Cin von beiden Häusern angenommenes Amendement strich die ursprüngliche Bestimmung dieses Artikels, nach welchen zwei Kinder unter aht Jahren gleich einem Passagier gerechnet werden sollen, Kinder über ein Jahr alt gelten demnach als Passagiere,
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