1847 / 131 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Referent: (Vest ad §. 12 des Abtheilungs-Gutachtens vor.) „Ad §. 12 äußert Petent Aldenhoven,

es sei dringend zu wünschen, daß Königliche Beamte nur auf Ver- o e Abtheilung den Berathungen derselben beizuwohnen

befugt seien. L Diese Ansicht fand im Aus\usse keine Unterstüßung, E a den Vortheil nicht verkennen zu dürfen glaubte, welchen Fs Me theilungen von mit dem Geiste der Verwaltungs - Behörden ver- üben müßten.

é f n trauten Fahmännern auf Berathungen nothwendig aus

: ; ; ( j f s\pre-

Dabei glaubt indeß die Abtheilung die Ueberzeugung aus\p N chen zu dürfen, wie es ihr außer Zweifel scheint, 0s On M be- stehenden Bestimmungen auch den Abtheilungen das Recht zustehe, ihrerseits, wenn sie es für wünschenswerth erahten, die Anwesenheit eines Vertreters der Regierung bei ihren Berathungen zu beanspru=

chen.“ : S Ï Marschall: Die Abtheilung hat dieses Amendement nicht un-

rie «at sich daher, ob es hier Unterstüßung findet. Mes I E E (Geschieht nicht.)

Jch gebe dem Herrn Abgeordneten von Vincke das Wort, um ein Amendement zu stellen. ; Æ :

Abgeordn. Frhr. von Vincke: Es isst bereits von dem Herrn L1ndtags- Marschall nachgegeben worden, daß die Antragsteller den Berathungen ihrer Anträge in den Abtheilungen beiwohnen dürfen, um ihren Antrag näher und besser zu motiviren, als dies durch schrist- liche Aufführung der Gründe möglih werden würde und als die Kürze der Zeit es gestattet, namentlih so lange eine Präklusivfrist für den Eingang der Petitionen besteht, und is ihnen hierbei zugleich das Recht eingeräumt, sich im Laufe der Debatte zur Begründung ihres Antrages und zur Erwiederung der Gegengründe zu äußern,

ohne jedoch das Recht zu haben, ein Votum abzugeben. Es hat sich dies Verfahren als praktisch bewährt und is von der Mehrzahl der hohen Versammlung als solches erkannt worden. Da es sich aber jeßt um die Abänderung und Emendirung des Geschäfts-Reglements handelt, so scheint es mix zweckmäßig, das, was von dem zeitigen Herrn Landtags-Marschall nachgegeben is, auch als Norm für den Vereinigten Landtag dur bestimmte Worte im Geschäfts-Reglement auszusprechen, und deshalb habe ih den Vorschlag gemacht, daß dem §. 12 folgende Worte hinzugefügt werden : „dem Antragsteller ist ge- stattet, den Verhandlungen in den Abtheilungen mit dem Recht der Erörterung, ohne Votum, beizuwohnen, und sind die Vorsißenden der Abtheilungen verpflichtet, ihm Kenntniß von der Zeit der Berathung wf Ci Vor!)

Marschall. Wird dieses Amendement unterstüßt ?

(Geschieht hinreichend.)

Wünscht Jemand über dasselbe zu sprechen ?

Eine Stimme (vom Plvße): Jch wollte mir nur die Frage erlauben, in welher Weise der Antragsteller an den Berathungen in der Abtheilung Theil nehmen soll.

Abgeordn, Frhr, von Vincke: Wenn diese Frage an mich ge- richtet ist, so antworte ih, daß er in der Weise an den Berathungen Theil nimmt, daß er eben anwesend ist.

(Gelächter. Mehrere Stimmen: Sehr gut !)

Marschall: Jch ersuche die Mitglieder, welche für das Amen- dement stimmen wollen, aufzustehen. i

(Große Majorität für das Amendement.)

Referent: (Lest ad §. 413 des Gutachtens vorZJ

„Ad §. 13 trägt derselbe Petent darauf an, daß die reglemen- tarishe Bestimmung, welche dem Marschall die Befugniß verleiht, den Referenten für den Vortrag in der Plenar-=Versammlung zu er- nennen , dahin eine Aenderung erführe , daß jenen Vortrag nur ein von der Abtheilung erwählter Referent halten dürfe.

Eine in diesem Sinne gestellte Frage gewann in der Abtheilung Stimmen = Gleichheit, bei welcher sedoch der Vorsißende sich für Ab- lehnung des Antrages entschied.

Diíe von beiden Seiten angeführten Motive waren im Allgemei= nen denen fonform, welhe ad §. 9 näher hervorgehoben sind , ‘und wurde demnächst bemnächst bemerkt, daß gewiß nur in seltenen Fäl- len, z. B. bei momentaner Behinderung des Referenten der Abthei= lung, der Marschall sih bewogen finden möchte, dessen Amt im Plenum einem Anderen zu übertragen.“

Eine Stimme (vom Plaß): Jch halte es für überflüssig, daß darin angegeben ist, der Vorsißende habe sich für die Ablehnung des Antrages entschieden, so viel mir bekannt, ist dem Vorsißenden eines Ausschusses kein Vorzug bei Stimmengleichheit eingeräumt worden.

Abgeordn. von Brünneck: Jch glaube dieser Ansicht beitreten zu müssen. Das Geschäfts-Reglement hat diesen Fall nicht vorgesehen, und ih glaube daher nicht, daß der Vorsißende eine Ab- i A bei Gleichheit der Stimmen eine entscheidende Stimme ha- en fann.

Vorige Stimme: Es sind die Befugnisse des Vorsibenden der Abtheilung im §. 10 des Geschäfts-Reglements ausgesprochen, dieses Vorzuges darin jedoch nicht erwähnt.

Landtags=-=Kommissar: Vielleicht kann ih den entstandenen Zweifel durch die Bemerkung beseitigen, daß die Abtheilungen über- haupt keine Entscheidungen haben, also auch bei ihnen von einer ent- \cheidenden Stimme des Vorsißenden nicht die Rede sein kann, diese wenigstens feinen Einfluß übt, Die Stimmen werden einfa gezählt, und das Referat muß die verschiedenen Ansichten darstellen. Des- halb kann, ih wiederhole es, von einer entscheidenden Stimme des Borsivenden niemals die Rede sein. Jh hoffe, daß diese Er- klärung genügen wird, um über das erregte Bedenken fortzugehen.

(Zeichen der Beistimmung in der Versammlung.)

a Ra zu berathende Frage is: ob von der Ab- ent » - » Á . ernannt werben roll, für den Vortrag in der Plenar = Versammlung geordn. Graf von Schwerin: Jh möchte mi doch dafür aussprechen, daß dem Landtags - Marschall das Recht vorbehalten würde, nah seiner Wahl den Referenten für den Vortrag in der lenar -= Versammlung zu ernen [S E L B t P D nen. Jn den meisten Fällen wird es war wünschenswerth sein, den Referenten der Abtheilung beizube=. alten; es sind aber Fälle denkbar, wo es zweckms6; E Sf t, zweckmäßig erscheint, einen anderen zu ernennen. Das Geschäfts-Reglement, wie es besteht, über- läßt die Wahl dem Marschall, und ih halte es im Juteresse unserer Freiheit für wünschenswerth, daß es bei dem Reglement verbleibe

Abgeordn. Aldenhoven: Es scheint mir viel eher in der Beurtheilung der Abtheilung zu liegen, welcher ihrer Mitglieder vor- züglich geeignet ist, den Vortrag in der Plenar - Versammlun abzu= halten. Wie kann der Marschall sich in jede einzelne Petition so hineindenken, daß er für alle spezielle Fälle einen Referenten aus der Abtheilung herauszuziehen vermag. Es übersteigt vie menschliche Kraft , daß er bei den vielen Hunderten von Gesuchen die zweckmä- ßigsten Referenten auswählen soll. Es scheint vielmehr ganz ange- messen, daß: die Abtheilung selbst oder der Vorsibende, der von ihr gewählt ist, auch den Refereuten bestimme, welcher die von ihr bera- thene Sache in der Plenar-Sißzung vorzutragen hat, damit wir nicht zu viel Zeit an unnöthige Diskussionen vershwenden.

Tar lMaile Die Frage ist: „Soll der Vorsißbende der Abthei= us eferenten für den Vortrag in der Plenar= Versammlung

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Abgeordit, von Auerswald: Es is wohl nöthig, zu bemerken, daß hier nur von den Vereinigten Kurien die Rede it.

Referent Freiherr von Katte: Die Bestimmungen für die Ver- einigten Kurien finden auch auf die Kurie der drei Stände An- wendung. : Als

Abgeordu. vou Auerswald: Jh wollte mir noch die Bemer- fung erlauben, daß weder von der Abtheilung, noch von einem der Redner irgend ein Grund für diese Bestimmung angegeben is und ih unfähig bin, zu erkennen, warum die Ernennung des Referenten, der sahgemäß nur gus der begutachteuden Abtheilung hervorgehen fann, dem Marschall übergeben werden soll, und ich wünsche, daß auch dafür Gründe angegeben werden. L In

Abgeordu. Graf von Schwerin: Wenn mir mein verehrter Freund erlauben will, ihm meine Gründe anzugeben, so sind es diese: Es is eine Befuguiß des Marschalls, den Referenten für das Plenum zu ernennen , und nur usus, daß der Referent, der für die Abtheilung ernannt ist, den Vortrag im Plenum übernimmt. Meiner Meinung nach, wird das Abtheilungs-Gutachten für die Plenar=Ver- sammlung dem Marschalle übergeben, dann ernennt dieser den Refe- renten für das Plenum, und er wird gewöhulih den zum Referenten nehmen, der es in der Abtheilung war. Es liegt aber eine Be- \hränkung der Freiheit dariu, wenn man ihn zwingen wollte, immer den Referenten zu nehmen; die Berathung des Plenums wird dadurch beschränkt. x / ;

Abgeordn. von Auerswald: Es könnte die erwähnte Be- \{ränkung nur dann stattfinden, wenn die Freiheit erst als Natur anerkannt würde, was ih jedoch nicht vermag. i

Eine Stimme (vom Plaße): Wenn ih das Gutachten recht verstehe, ob der Marschall den Referenten ernennt, oder ob die Wahl des Referenten der Abtheilung zustehe, so scheint es mir zweckmäßig, die Wahl der Abtheilung zu überlassen. a

Andere Stimme (vom Plaß): Jch habe vie Ehre, Mitglied der Abtheilung zu sein, und diese ist von dem Grundsaß ausgegan- gen, daß es nur in Ausnahmefällen dem Marschall der drei Stände- Kurien gestattet sein möge, einen anderen Referenten zu ernennen. Wir haben angenommen, daß es der Referent der Abtheilung sein werde; aber dem Marschall möge es in Ausnahmefällen zustehen, ei- nen anderen zu ernennen, Von diesem Grundsaß is die Minorität ausgegangen.

“Viele Stimmen: Abstimmung Abstimmung!

Marschall: Jch wiederhole nochmals die Frage :

„Soll die Wahl des Referenten für den Vortrag in der Plenar- Versammlung von dem Vorsitzenden der Abtheilung abhängen f“ (Die Frage wird von Einigen nicht recht verstanden und wird deswegen so gestellt.) L Soll der Vorsißende der Abtheilung den Referenten zum Vortrage in der Plenar=Versammlung ernenuen? (Große Majorität.) Es scheinen über zwei Drittel vorhanden zu sein, wird es aber verlangt, so werde ih die Zählung vornehmen lassen. U

Abgeordn. Möwes: Jh erachte diese Frage sür außerordent lih wichtig, weil sie einen Eingriff in die Rechte des Marschalls der drei Kurien betrifft, wenn der Dirigent der Abtheilung die Geschäfts- form für das Plenum bestimmt. Jch halte dafür, daß gezählt wer- den müsse. L H

Abgeordn. Graf von Schwerin: Jch halte die Frage gleichfalls für sehx wichtig, aber der Uebersicht nah scheint es unzweifelhaft, daß zwei Drittel vorhanden sind und wir das zeitraubende Zählen nicht vorzunehmen brauchen.

Landtags =- Kommissar: Ich muß mir die Bemerkung er= lauben, daß das Amendement, welches zur Frage gestellt worden, we= der angemeldet, noch disfutirt ist. Das angemeldete, in dem gedruck= ten Gutachten enthaltene Amendement lautet: „Es soll die regle- mentarische Bestimmung, welhe dem Marschall die Befugniß verleiht, den Referenten für den Vortrag in der Plenar=- Versammlung zu er- nennen, dahin geändert werden, daß jenen Vortrag nur ein von der Abtheiluugerwählter Referent halten dürfe“, und lediglich über= dies Amendement hat, wenn mein Ohr mich nicht getäuscht, die Diskussion stattgefunden; so is die Frage gestellt; ers während der Abstimmung hat der Antragsteller- sein Amendement wesentlich verändert, und dann ist augenblicklich darüber abgestimmt. Das halte ih für eine Ver= leßzung des Reglements. C, :

Marschall: Da die Abstimmung nicht ganz ersichtlih war, so werde ich die Diskussion nohmals darüber eröffnen. :

Abgeordn. von Auerswald (vom Plaß): Die Abstimmung ist schon geschehen. 2

Abgeordn. Freiherr von Vincke (vom Plab): Eine geschehene Abstimmung kann. nicht annullirt werden. : ——

Abgeordn. Aldenhoven (vom Plaß): Jch glaube, daß Nie- mand das Recht dazu hat, eine geschehene Abstimmung zu annulliren. Die Versammlung kann einem Amendement ihre Zustimmung au ohne Diskussion ertheilen im vorl genden Falle ist dies geschehen. Lie Versammlung hat die Abäuderung des Amendements ohne Diskussion angenommen. E E

Marschall: Was die Abstimmung anbetrisst, so kann diese nicht rückgängig gemacht werden: es is nur die Frage, ob 5 der Stimmen vorhanden sind, Die Stimmen zu zählen, kann nochvor=- behalten bleiben. H

Abgeordn. Möwes: Jch nehme meinen Antrag auf Zählung sehr gern zurü, da ih der Ansicht des Herrn Marschalls, daß 5 der Stimmen vorhanden gewesen, vertrauen kann und vertrauen muß.

Landtags-Kommissar: Es is mir nicht eingefallen, zu verlangen, daß die Abstimmung zurückgenommen oder annullirt werde, sondern ih verlange nur, daß zu Protokoll genommen werde, daß eine Abstimmung stattgefunden habe über cin nit vorher gestelltes und nicht diskutirtes Amendement. G

Abgeordn. von Auerswald (vom Plaß): Jch weiß nicht, 0b i

(Viele Stimmen verlangen , daß der Redner auf die Tribüne

trete; während derselbe sih dorthin begiebt, nimmt der Mar- schall das Wort.) e

Marschall: Jch muß bemerken, daß, wenn dies ein Vorwurf ist, er allerdings mi allein trifft und ih ihn auf mich nehmen muß, Es mag richtig sein, daß ih nit lange genug gewartet habe, de)- sen muß ich mi anklagen; es is aber einmal geschehen und die Sache steht nunmehr fest. E ä

E B Á E Jch kaun die Ansicht des Herrn Königl. Kommissars, daß hier über ein nicht gügemeldetes r de zur Diskussion gewesenes Amendement abgestimmt ist , noch nicht aner- kennen. Es is über das Amendement, was zur Abstimmung gebracht worden ist, diskutirt worden. Es hat eine Abänderung nur in einem einzigen Worte stattgefunden, welche Bi meines Ermessens ganz von selbst verstand, nachdem bereits vorher beschlossen war, daß der Abtheilungs- Dirigent in der Abtheilung den Referenten ernenne, und ih möchte sagen, daß, wenn der Marschall in vem Augenblick der Abstimmung sich ge- fallen ließ, das Wort „Vorsißende““ aufzunehmen, dies eine naturge- uäße Redactions - Verbesserung des Amendements war. Ich glaube nicht, daß es gut wäre, um mih eines Ausdrucks eines früheren Redners aus der Herren - Kurie zu bedienen, „um ein armseliges Wort zu markten, wo es sih blos um den Sinn handelt“, Jch bin

es sih zurückzurufen, wie es ganz unmöglich war, über das Amende ment in der ersten Fassung, daß nämlich die Abtheilung selbst den Referenten ernenne, abzustimmen, er vielleicht geneigt sein wird, seine Erklärung zurückzunehmen,

Abgeordn. Graf von Schwerin: Jch glaube, daßich, wenn ich nicht irre, das einzige Mitglied aus der Minorität gewesen bin, der in dieser Frage gesprochen hat, und ich muß mir daher erlauben, darauf hinzuweisen, daß ih allerdings bei meiner Erörterung die Sache o verstanden habe, wie sie jeßt abgestimmt is. Jch habe geglaubt, es stände in Frage, ob der Referent der Abtheilung, der von dem Vorsißenden derselben ernannt sei, auch nothwendig der Referent des Plenums sein müsse, und ich habe in dieser Meinung gesprochen. Jch glaube daher, daß das Amendement, insofern ich an der Dis- kussion Theil genommen habe, bereits vor der Abstimmung diskutirt war,

Abgeordn. von der Heydt: Jh möchte darguf aufmerksam machen, daß der Herr Marschall zweimal die Frage verlesen hat. Jch finde nicht, daß dem Königlichen Kommissar irgendwo das Recht gegeben is, nach der Abstimmung das Verfahren einer Kritik zu un- terwerfenz; vor der Abstimmung stand es dem Herrn Kommissar frei, seine Bemerkungen zu machen, nah der Abstimmung aber scheint das Reglement ihm kein Recht dazu zu geben. :

Landtags-Kommissar: Jh muß darauf bestehen, daß id in meinem vollen Ret gewesen bin, Nach dem Reglement kann ih zu jeder Zeit das Wort ergreifen, Ueberdies war es faktisch un- möglich, meine Einsprache gegen die Fragstellung früher einzulegeuz die Frage wurde von dem Secretair so gestellt, wie das Amendement gedruckt is, in demselben Augenblick trat der Antragsteller auf und veränderte das Amendement, unmittelbar darauf wurde das so vers veränderte Amendement zur Frage Mg Nicht dieser Spezialfall, der allerdings sehr geringfügig ist, hat mich dazu verleitet oder viel- mehr geleitet, gegen dies Verfahren aufzutreten; des Prinzips wegen aber erschien die Sache zu wichtig, als daß ih hätte shweigen dür fen. Nicht gegen den Herrn Marschall und eben so wenig gegen den Herrn Antragsteller wollte ih eine Rüge aussprechen ; aber myo=- niren mußte ih das Factum, daß eimn schriftlich eingereihtes und sogar gedrucktes Amendement diskutirt und in dem Augenblick, wo die Frage gestellt war, geändert und über das geänderte Amende- ment abgestimmt wurde. Jch glaube nicht, daß es im Zuteresse der Versammlung liegen kann, einen solchen Präcedenzfall unbemerkt hingehen zu lassen, und glaube somit auch im Juteresse der Ver- sammlung gesprochen zu haben. ; j L

Abgeordn. Freiherr von Vincke: Jch bin weit entfernt, dem Herrn Kommissar die Befugniß, zu jeder Zeit das Wort zu nehmen, bestreiten zu wollen, da sie ihm ausdrücklih im Reglement beigelegt ist, und ih glaube auch, daß sie bisher von Niemanden bestritten ist, Aber ih glaube auch, daß ihm keine Bemerkung über die Form und das Resultat unserer Abstimmung erlaubt is, eben so wenig eine Bemerkung über den Geschäftsgang, welchen der Marschall nach §. 4 und den folgenden selbstständig zu bestimmen hat. Es ist an keiner Stelle gesagt, daß der Landtags-Marschall über jedes Amendement eine Diskusion stattfinden lassen muß; dies kann auch nirgend gesagt sein , denn , wenn kein Redner das Wort verlangt, so hört die Dis- kussion von selbst auf. Uebrigens ist, wie der Abgeordnete aus ; mern bemerkt hat, das Amendement, wie es zur Abstimmung ge ang i, von ihm verstanden worden und, weil er es so verstanden hat, hat er darüber auch gesprohen und diskutirt. Es ist nirgend gesagt, daß ein Amendement nur dann zur Diskussion kommen fann, wenn es vorher \hriftlih eingereicht ist. Der §. 15 g. giebt dem Mar- \chall selbst das Recht, Ausnahmen von dieser Nothwendigkeit der \chriftlihen Einbringung des Amendements zuzulassen, und wenn es

sich nux um die Abänderung eines Wortes handelt, die zudem durch eine furz vorher erfolgte Abstimmung durhaus nothwendig wurde, \so be=- fand sich der Marschall im vollsten Rechte, das Amendement anzu- nehmen und, da Niemand das Wort darüber verlangt hatte, sofort zur Abstimmung überzugehen. Jebt auf das Resultat der Abstimmung zurüdzugehen, halte ih für bedenklich, und ih fann überhaupt Nie manden in diesem Saale das Recht zugestehen, auf eine stattgefun- dene Abstimmung irgendwie zurückzukommen, ]

(Judem der Redner die Tribüne verlassen will, fragt de)

Marschall: Wollte der geehrte Abgeordnete nicht soglei das Amendement zu §. 13 entwickeln?

Abgeordn. Freiherr von Vincke: Es ist von der Abtheilung vbrgeschlagen worden, mit Bezug auf den von dem Abgeordneten D die Stadt Aachen gestellten Antrag zu §. 15g. Bestimmungen über eine feste Tagesordnung eintreten zu lassen, Jch bin mit diesem Vorschlage vollkommen einverstanden. Es hatte mir aber geschienen, als ob die Bestimmung über eine feste Tagesordnung nicht zu §. 1g. gehöre, indem es sich hier nur um die Einbringung von Amende- ments handelt, und ih war der Meinung, daß diese Bestimmung zu g. 13 gehöre. Der Referent hat mich darauf aufmerksam gemadt, daß es zweckmäßig sein würde, meinen Vorschlag bei der Berathung dieses Paragraphen zu entwideln. Er steht in vollem Einklange mit dem Usus, der bisher in unseren Versammlungen stattgefunden hat; aber ih glaube, daß es zweckmäßig sein würde, wenn er durch das Reglement selbst sauctionixt wird. Der Vorschlag, den ih mir zu g. 13 erlaube, lautet:

der Meinuttg, s wenn der Herr Kommissar die Güte haben wollte,

(Liest denselben vor.)

Marschall: Wird das Amendement unterstüßt?

(Es findet Unterstüßung.) Marschall: Verlangt Jemand das Wort darüber? (Es erhebt sich Niemand.)

Da Niemand das Wort verlangt hat, so werde ich das Amen- dement sogleih zur Abstimmung bringen.

Abgeordn. Graf von Stosch: Jch bitte um eine nochmalige Verlesung des Amendements.

Referent Freiherr von Katte: (verliest das Amendement noch- mals, Da viele Stimmen aus der Rhein= Provinz erklären, das Amendement noch nicht deutlich vernommen zu haben, so verliest der Referent dasselbe zum drittenmale.)

Nun werde ih wohl verstanden sein.

Marschall: Jch bitte diejenigen, welhe das Amendement at- nehmen wollen, aufzustehen. 5 :

(Das Amendement wird fast einstimmig angenommen.)

Referent Freiherr von Katte: (verliest das Gutachten der Ab- theilung zu §. 14): Ad g. 14 wurde auf den Antrag eines Abtheilungs-Mitglie- des die Frage diskutirt : Beschließt die Abtheilung, dem ahne vorzuschlagen, Se. Majestä: den König zu bitten, den §. 14 dahin abzuändern, daß den Abge- ordneten ihre Siße ohne Rücksicht auf Provinzen durch das Looë angewiesen werden? welhe Frage 8 Stimmen vorneinten und 4 bejahten,

Zweite Beilagé

Das Abonnement beträgk: 2 Kthlr. für % Iahr. 4 Rthlr. - #5 Iahr. 8 Rihlr. - 1 Iahr. j in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Sogen mit 24 Sgr. berechnet.

M 131.

In h atl

Anitlicher Theil. : S j

Landtags-Angelegenheiten. Sihung der Herren- Kurie am 8. Mai: (Schluß.) Reclamationen wegen Beschleunigung der Ver- öffentlihung der Berichte über die Landtags-Verhandlungen; Berathung des Geseßz-Entwurfs wegen Ausschließung bescholtener Personen von stän- dischen Versammlungen. Sibßung der Kurie der drei Stände vom 7, Mai: Fortseßung der Verhandlungen über die Petition wegen Abänderung des Reglements über den Geschäftsgang bei dem Vereinig- tere Landtag.

Beilagen,

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : | Dem Kaufmann und Stadtältesten Shubert zu Münsterberg im Regierungs = Bezirk Breslau den Rothen Adler - Orden vierter Klasse; so wie dem früheren Schulzen, jeßigen Kirchen - Vorsteher Kla \f\ke zu Wusen , im Kreise Braunsberg; dem Regierungsboten Noth nagel in Breslau und dem Schöffen Victor zu Sistig, im Kreise Schleiden, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Kaiserl. Hoheit der Großfürst Konstantin von Ruß- land is von Weimar hier angekommen.

S Deranntma Ma E der am gestrigen Tage, unter Zuziehung der zur vormals sächsischen, jeßt preußischen Steuer-Kredit-Kassen-Schuld verordneten ständischen Herren Deputirten, in Merseburg erfolgten Verloosung, sowohl der im Jahre 1764, als auch der anstatt der unverweselten und ehedem unverloosbaren Steuersheine im Jahre 1836 ausgefer- tigten „Stkeuer-Kredit-Kassen-Scheine, sind, behufs deren Realisirung im Michaelis-Termime 1847, folgende Nummern gezogen worden:

1) Von den Steuer-=Kredit-Kassen-Obligationen aus dem Jahre 1764 und zwar: - von Ltt. A 4 L000 Ntbily:: 726. 1933. 2208. 3278, 3757. 3788, 3917. 4137. 4415. 4437. 4730, 9062, 5096. 5703. 6606. 6928. 6972. 7013. 7036. 7379. 7871. 8154. 8467. 8703. 8986. 9695. 10,234. 14,641. 12,208. 12,491. 13,562 und 13,835. von Litte ß, a S500 Ntbhblyx:t 214. 260. 807. 1034. 1285. 1537. 1599. 1605. 2348. 26410. 2802. 3223. 4418. 5084. 5292. 5347. 6617. 6829 und 7573. i Lon ritt, Dea LOO N: 316. 1104. 2246. 2995. 3225. 3448. 3678. 4338. 4356. 5590. 6002. 6490. 6494. 6543. 6605. 6634. 2) Von den Steuer-Kredit-Kassen-Scheinen aus dem Jahre 1836: j Litt. A, à 1000 Rthlr.: Nr. 20. 87 und 310. Ó Litt. B, à 500 Rthlr.: Ny. 74 ino 79. Ltt C a 200 Nile: Nr. 63 und 66. Ci Da C00 Nr Nr. 118.

Die Realisirung dieser Scheine wird zu Michael 1847, wo deren Verzinsung aufhört, bei der Haupt-Jnstituten- und Kommunal-Kasse in Merseburg, gegen Rückgabe derselben mit den dazu gehörenden Talons und Coupons tn Conventionsgelde erfolgen.

Berlin, den 20. April 1847.

Jm Auftrage der Königlichen Haupt-Verwaltung der Staatsschulden, Der Regierungs =- Präsident. von Krosigk.

Angekommen: Se. Excellenz der Kaiserl. österreichische Feld- marschall - Lieutenant von Martini, von Wien. O

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Com- mandeur des Kadetten-Corps, von Below, nah Bensberg,

Landtags- Angelegenheiten,

S1buUng der Herren-Kiple am 8 Ma (Schluß.)

Marschall: Es hat der Fürst Wchnowski angekündigt, daß er in Beziehung auf die Verwendung von Stenographen Einiges vor= zutragen habe. Jch gebe ihm das Wort. 5

Gürst von Lyhnowski: Jch werde trachten, mich sehr kurz zu fassen und namentlich der hohen Versammlung nicht wieder De- tails über die stenographische Manipulation geben. Wenn ih irgend hierin etwas zu bedaueren hätte, so wäre es das, daß es der Regie= rung nicht beliebt hat, diejenige Anzahl von Stenographen anzustel-= len, welche zu vollständigen stenographischen Berichten nothwendig gewejen wäre, und welche in anderen Ländern für dieselben stets an- gestellt wird. Jch kann bei dieser Gelegenheit nit unterlassen, den Stenograp en, A aus Dresden hier eingetroffen sind, und nament- Jich deren Ag a das Zeugniß zu geben, daß ein bemerklicher and vortresf E nterschied zwischen ihren Arbeiten und den frühe- ren aare id a sich gezeigt hat, und Professor Wigard Aen, vis disch sehr gern hier öffentlich erkläre, hat so voll- GinliaGellen Landtage je Ae geliefert, als bei irgend einem con- mit Bedauern bemerken en, I bie: Sibi l 0 bs

in der Zeitung vom 7. Mai abgedrucckt l

i DEl 7, Aöged worden ist. Dagegen habe i

W e die Tee BARE Gßishen Debatten vom L Mai ie 2) #fgenheit haben, eine der verbreitetsten

Allgemeine

Alle ÞPost - Anstalt - und Auslandes neh Stett auf dieses Slatt an sür Berlin

P F die Expedikion der Allg. Preuß Zeitung: S Behren-Straße Ür. 57. Insertions-Gebühr für den . Raum einer Zeile des Alg. i Anzeigers 2 Sgr.

Berlin, Mittwoch den 12e" Mai

französischen Zeitungen, die Presse, vom 26sten v. M. zu lesen, \o werden Sie finden, daß dieses Blatt sih über die Langsamkeit unse- rer Veröffentlichungen beschwert und den Abdruck derselben deshalb niht mehr vornimmt, weil sie bei ihrem Erscheinen bereits das meiste Interesse verloren haben. Eine ähnliche Klage is in einer der letzten Nummern des ersten süddeutschen Blattes, der Augsburger Allg e- meinen Ztg., enthalten, und dennoch kann ih die Stenographen deshalb nicht beschuldigen. Die Debatten vom leßten Freitage sind den Abend des darauf folgenden Sonnabends und den Sonntag Vor- mittags bereits in das Sekretariat gegeben und dennoch êrst am Donnerstage Abends gedruckt worden. Was ist diese lange Zeit hin= durch mit diesen Niederschriften geschehen? Jch habe gesucht, mich davon zu informiren, und gefunden, daß in der Allg. Preuß. Ztg. vom 5ten bereits die Debatten der anderen Kurie vom 1 sten d. M. abgedruckt warenz ein neuer Beweis, daß die Verspätung weder die Schuld der Stenographen, noch die der Zeitungs-Orucerei is. Jch muß der außerordentlichen Sorgfalt und Mühwaltung des Herrn Se= cretairs, des verehrten Mitgliedes, das zunächst zur Linken- des Herrn Marschalls sißt, alle Gerechtigkeit widerfahren lassen; ich werde mir aber erlauben, zu bemerken, daß mit etwas weniger Sorgfalt und et= was weniger Mühwaltung von seiner Seite wir viel schneller zu ei=- nem völlig genügenden Ziele gelangen würden. Das verehrte Mit- g'ied hat sih die Mühe gegeben, die einzelnen Mitglieder in ihrer Wohnung aufzusuchen, sie zu sprechen, und wenn der Eine oder An- dere abwesend war, wie z. B. der Herr Referent, welcher auf dem Lande sich befand, wurde die Rückkehr abgewartet, um dem mit ge- spannter Aufmerksamkeit harrenden Lande das vollständig zu berichten, was in einer Versammlung seiner Vertreter gesprochen worden ist. Ich glaube, es wäre einfaher, wenn am Schlusse der Sißung der Secretair, der das Protokoll zu führen hat, den Rednern erklärte, daß entweder noh an demselben Abende oder am nächsten Tage bis zu eiuer gewissen Stunde die Niederschriften in irgend einem Lokale zur Korrektur bereit liegen. Wer hinkommen will, erscheint und kor- rigirt; wer nicht hinkommt und nicht korrigirt, hat si selbst zuzu- schreiben, wenn seine Rede unvollkommen und ohne die Feile, die manche Redner noch gern anlegen wollen, gedruckt erscheint. Dieser Weg scheint mir angemessener, als daß man zu den Rednern herum- fährt und dadurch aufgehalten wird. Jch will niht im mindesten ei= nen Zweifel in die Mühwaltung des Herrn Secretairs seten, die ich vollkommen anerkenne; aber ih glaube, daß dieser Weg einfacher und in anderen Ländern mehr usuell ist. : Graf York: Jch will nur wenige Worte dem Fürsten Lych= nowski erwiedern. Es war ganz ersichtlih, daß in dem den Steno= graphen gespendeten Lobe ein indirefter Angriff auf das Sekretariat lag. Jch kann mir erlauben, um \o eher etwas dagegen zu erwiedern, als ih das betreffende Protokoll nicht geführt habe. Jh habe mich übrigens gefreut, von dem Herrn Fürsten im Gegentheil nachher zu hören, daß er den Eifer des Herrn Secretairs, welcher das Protokoll führte, anerfannt hat. Jch gebe zu, daß es eine große Schwierig- keit hat, die Unbequemlichkeit fann gar niht erwähnt werden, zu jedem einzelnen Herrn, der im Protokoll als Sprecher erscheint, zu fahren und ihn zu bitten, sich zu einer bestimmten Stunde zur Durch= sicht einzufinden; ich stimme darum gern dem Antrage bei, daß irgend- wie ein Mittel gefunden werde, das Protokoll möglichst \chnell zu berichtigen. Jch habe übrigens nur erklären wollen, daß es in der lebten Zeit unmöglich war, die Protokolle so nell zu liefern. Noch eine Bemerkung. Es sind in der anderen Kurie so wichtige und aus= führliche Diskussionen vorgekommen, daß die Debatten im Zusammen- hange bis zu ihrem Ende, wie Jeder sie gern gelesen hätte, nicht haben erscheinen fönnen. Vielleicht hat die Oekonomie des Blattes auch das Jhrige hierzu gethan. Jh möchte wohl glauben, daß diese mit ein Grund gewesen is, daß die Protokolle nicht früher erschienen sind, denn sie hätten auch nach dem jeßigen Verfahren einige Tage

1847.

erlaubt, auf den Punkt nohmals aufmerksam zu machen, welcher die Beschleunigung der Publication der stenographischen Protokolle betrifft. Wollten Ew. Durchlaucht nicht etwa den Königlichen Kommissar fra= gen, ob es niht, dem Beispiele anderer Länder hierin nachfolgend, sehr gut wäre, wenn die Allg. Preuß. Zeitung, die unser offi- zielles Organ ist, statt Abends zu erscheinen, des Morgens erschiene? Wenn die Drucksachen während des Landtags des Abends übergeben würden, dann könnten sie des Nachts geseßt werden und den anderen Morgen gedruckt sein. Jch halte die Beschleunigung für wesentlich und bitte diesen Antrag zur Abstimmung zu bringen.

Secretair von Krosigk: Jch gebe zu, daß die Sachen etwas lange gelegen haben. Jch habe sie zweimal 24 Stunden in Händen gehabt und bitte wegen dieser Verzögerung um Verzeihung. Da ih selbst wünsche, daß für die Zukunft eine raschere Beförderung ein- treten möge, so erlaube ich mir noch einige Anträge dem des Herrn Fürsten von Lyhnowski hinzuzufügen. Es wird niht möglich sein, wenn das Protokoll in fortlaufenden Bogen hinter einander geschrieben ist und 20 bis 30 Sprecher in demselben aufgeführt sind, die Re- vision schnell vorzunehmen. Einer muß dann auf den Anderen war= ten. Mein erster Vorschlag is daher: daß, wie kurz oder lang ein Vortrag sei, derselbe auf einen besonderen Bogen geschrieben werde. Dieses vermehrt die Schreiberei im geringsten unicht und kostet höch- stens für die Dauer des Landtages einige Rieß Papier mehr.

Marschall: Das wird slch erledigen lassen, ohne daß es hier vorkömmt. -

Fürst von Lyhnowski: Das is Sache Ew. Durchlaucht allein.

Marschall: Aber doch hier nicht.

__Sccretair von Krosigk: Das wäre der eine Vorschlag. Ein weiterer Antrag den ih zu machen habe, is der, daß diejenigen Herren , welche ihre Vorträge collationirt haben, dieselben mit einem Zeichen, etwa: „zum Druck fertig““ oder „revidirt“ oder mit der Namens =- Chiffer bezeichnen, damit der Secretair seine Aufmerksam- feit auf die Vorträge beschränken kann, die noch nicht revidirt sind.

Fürst Lychhnowski: Sehr praktisch.

Marschall: Wenn von keiner Seite etwas dagegen bemerkt wird, so wird es von meiner Seite noch weniger geschehen.}

Graf von York: Jch würde bitten, dah man bestimme, wann man zusammenkommen foll.

Fürst Ly hnowski: Der Secretair soll die Zusammenkunft der Herren bestimmen, und er kann es nur bestimmen, weun er den Chef der Stenographen gesprochen hat.

___ Graf von York: Das wohl; aber es is auch der Ort zu be- stimmen.

Marschall: Der würde auf der Kanzlei sein. Für den ge-

früher erscheinen können.

Fürst von Lychnowski: Jch erlaube mir noch ein Wort wegen der Quantität zu sagen. Jch bin]überzeugt, daß von Seiten der Regierung an die Königl. Geheime Hofbuchdruckerei entweder bereits der Befehl gegeben ist oder sicher gegeben werden wird, daß die stenographischen Protokolle, die von den Herren Marschällen oder Secretairen überschickt werden, augenblicklih, und wenn an 24 Kästen geseßt werden sollte, gedruckt werden müssen. Jch weiß, daß die Einrichtung der Königl. Hofbuch= druckerei groß genug is, um es auszuführen, wenn ein gemessener Befehl von oben kommt, und ih bin überzeugt, daß man nicht die Herren-Kurie und die Kurie der drei Stände mit einander in Riva= lität stellen will, indem man dem Redacteur und den Sebtern über=- läßt, ob sie heute die Herren-Kurie und morgen die andere Kurie bevorzugen wollen.

Graf von Arnim: Judem ih den Anträgen des geehrten Redners beitrete, erlaube ih mir einen Wunsch in Beziehung auf die Beschleunigung der Bekanntmachung unseres heutigen Beschlusses aus-= zusprechen. Jch halte es für höchst wünschenswerth, daß unsere heu= tige Verhandlung möglichst {leunig zur Kenntniß komme. Wir haben uns nicht für geseblih befugt erachtet, an einer Berathung Theil zu nehmen, die uns vereinigt mit der Kurie der drei Stände. Jch halte es für wünschenswerth, daß die Kurie die Gründe dieses Beschlusses schleunigst erfahre, daß sie aus unserer Verhandlung vollständig ent= nehme, welche gewichtige Gründe uns hierbei geleitet haben, daß sie daraus entnehme, wie die Herren =- Kurie es stets wünscht, wenn es die Gesebe gestatten, an ihren Berathungen Theil zu nehmen und sich mit ihr zu vereinigen, daß sie erfahre, daß die Ansicht sich laut geltend gemacht hat, und namentli hier auch von dem Antrag= eller selbs verfohten worden ist: daß es der Wunsch sei, wo es irgend die Geseße gestatten, nit den zahlreichen politischen Freunden in der dortigen Versammlung vereint zu sein, \o wie den politischen Gegnern sih gegenüber zu befinden zu einem männlichen, deutschen Kampfe von Angesicht zu Angesicht, zu einem Kampfe, der, mit voll= kommener Achtung und Anerkennung der Person, nur der Sache gilt nämlih der Wahl der Mittel zu einem gemeinsamen Ziele: dem Wohle unseres preußischen Vaterlandes !

Fürst von Lychnowski: Jundem. ih den vortrefflihen Worten die ih so eben vernommen habe, von meinem Standpunkte aus den unbedingtesten Beifall zolle, so sei es mir doch, wenn es mir gleich

schwer wird, auf so \{chöne Worte etwas Materielles zu erwiedern

eigneten Ort wird gesorgt werden,

Fürst von Lychnowski: Wenn der Herr Secretair jedesmal am Schlusse der Sißung die Stenographen fragt, wann sie ihre Niederschriften beendigt haben werden, so kann dann die Stunde fest= gestellt werden.

Marschall: Was vorhin erwähnt wurde in Beziehung auf die Zeit der Ausgabe der Allg. Preuß. Zeitung, so !bin ich auch der Meinung, daß es eines Uebereinkommens mit dem Regie= rungs - Kommissar bedarf, und daß dieses hinreichen wird, die Sache zu erledigen. :

Graf von York: Jch glaube gerade weil die Zeitung ein Abendblatt is}, wird die Mittheilung per Post schneller möglih. Es ist, so viel ih weiß, gerade darum ein Abendblatt geworden , damit es shneller versandt werden fonnte. Die hiesigen Leser bilden den fleineren Theil und sind von geringer Bedeutung, die größere Zahl der Abonnenten sind außerhalb Berlin. Diesen würde dann das Blatt in der vorgeschagenen Weise zu spät zukommen.

Fürst von Lyhnowski: Jch bin der Mrinung, daß ‘es den entfernter Wohnenden vielmehr 12 Stunden früher zukommt; denn wenn das Blatt Abends erscheint, kanu darin nicht mehr mitgetheilt werden, was den Vormittag verhandelt worden ist.

Graf zu Dohna=Lauck: Jcch erlaube mir die Frage, ob diese Bemerkungen aller Sprecher in die Zeitungen aufgenommen werden follen? : E

_Marschall: Es wäre wünschenswerth, daß eine Auswahl ge- troffen werde. Jh werde dies zu bewirken suchen, so weit ih es ver= mag. Das Uebrige wird sich erledigen lassen durch eine spätere Rüd- sprache mit dem Königlichen Kommissar ; eine Rücksprache, von welcher ih wünsche, daß das geehrte Mitglied, welches Veranlassung dazu gegeben hat, sie übernehmen möge. Es wird noch zweckmäßiger sein als wenn ich es selbst thue. : i

Fürst von Lyhnowski: Jch stehe ganz zu Diensten.

Marschall: Wir kommen nun zur Berathung des Gesetz=Ent= wurfs, die Ausschließung bescholtener Personen von ständischen Ver-= sammlungen betreffend, Jch ersuche Herrn von Keltsch den Bericht zu erstatten,

Referent von Kelt\ch: Jch glaube, daß die Berathung der vorliegenden Proposition viel leichter sein wird, wenn der allgemeine Theil von dem besonderen getrennt gehalten wird. Der allgemeine Theil würde umfassen den Grundgedanken des Gesetz - Entwurfs, die Bedürfnißfrage und ‘die Feststellung des Begriffes der Bescholtenheitz alles Uebrige würde dem besonderen Theile zuzuweisen sein. Es würde das Gutachten zunächst so weit vorzulesen sein, als es die allgemei= nen, Fragen enthält :

Der Grundgedanke des Entwurfs is :

ständische Versammlungen jeder Art vor der Theilnahme Unwürdi=

ger zu sichern. ,

Die Abtheilung wendet demselben ihre ungetheilte Zustimmung zu, zumal sie au die Rechte des Einzelnen durch die speziellen Be= stimmungen des Entwurfs hinreichend gewahrt gefunden hat,

Daß:

A. das Bedürfniß einer allgemeinen Verordnung über diesen Ge-

genstand vorhanden s, hat die Abtheilung einstimmig bejaht.

Denn die Denkschrift zeigt klar, daß bisher hierüber nur für ein=- zelne Provinzen und nur für gewisse Gattungen ständischer Körper- chaften geseßliche Vorschriften ergangen find, während dergleichen für