1847 / 131 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

rs dahin geht, daß r die Zahl der an- er sich im Jrr- Versammlungen gegeben w 2 und 4, je na Gründe liegen auszuführen Menschlichkeit.

habe nit gesagt, Bestimmungen nsicht ist, d

Referent: Wenn die Ansicht des Redne Versammlungen übe

{hen Stände - k , \o befindet

der keine Norm existirt, o ¿-Ordnungen für die

auf allen deuts wesenden Mitglie thum. Jn den Geschäft von Bayern, Sachsen und Baden Noëm weselt dort a chiedenen Kammern. Hand, daß ih nicht geg sie liegen au in

Abgeordn. D deutsche Stände - Versammlun( nit bestehen, \ auch ohne solches

ber zwischen der Die Behinderungs - laubt habe,

ittrich: Jh

zu brauchen,

daß für andere dieser Beziehung ondern meine hl sie dort

Kompelle zur Beiwohnung der

Abtheilung kann ih ner Ansicht die B lung zur Beschluß- dern in das Geseß die Bildung des 16 dieser Verordnung also diese Beschlußfassung er Anwesenden abhängig nur da ihren Plaß finden chlußnahme selbst enthalten sation betreffende Verord- ihren Platz finden. g vom 3. F

Für den A1 weil nah me! fe der Versamm - Reglement, son Verordnung über Jn dem §. e bestimmt. immten Anzahl d Bestimmun timmung der Be} eine die Organi Gesebe selbst ín die Verordnun r uns hier nur mit Anträg nts beschäftigen nicht weiter ein er Bestimmung in der bänderung zu treffen, et he muß. aussprechen, um ihre Beschl d nur die Gele stimmen zu 1 verhindern. des Mitglied be ört, durch

mich deshalb niht aus stimmung über numerisch nicht in das Februar d. I- Vereinigten Landtages die Fassung der Be folgerecht von

gemacht werden, und haben, wo di Sie is, wie

und fann nur ie unbedingt

das Reglement. des Geschäfts -

Daher ge-

en auf Abänderung jo glaube ih, n is, sondern daß, wenn es Verordnung vom 3. Februar dies in einem besonderen An- gesehen, kann ih mich auch Anzahl der Anwesenden zu Durch eine solche durch Entfernung lassen, eine jede Abstimmung Anzahl ncht bestimmt, so daß es zu einer seine Anwesenheit eine richtige ch zu erkennen zu geben, was es

trage erricht ; i dafür nicht eine bestimmte | ußfähigkeit festzustellen.

Bestimmung wir eboten, sich

oder andere Beweg zu- vereiteln und zu wird und muß si je seiner ersten Abstimmung zu für recht und wah

Abgeordn. Graf von gen Redner ans Bestimmung im Reg n ganz aus

wußt werden,

Pflichten geh bewirfen un

: Jch kann mich nur der An- [he der Meinung, daß es feiner Die provinzialstän- reichende Sorge für diesen Fall ge- [dung des Vereinigten ammlung besteht aus \\o müssen bei diesem der Gesetze vom Jahre 1823

Helldorf

iht derjeni P lizen lement bedurfte. dischen Geseße habe tragen, und nah Landtages sage 1 den aht Provinzial Vereinigten Landtage die und 1824 hier Plah greisen. Abgeordn. vou ?

e nit einer bes Vereinigten La

ein Mitglied

Reglement \

\{lußnahme

senheit einer

g über die Bi ch ausdrücklich : unsere Vers - Landtagen der Mo

die Bestimmungen

E taat mr

fel U.: Jh bin der Ansicht, daß edarf, um die Beschlu 5 ih bin auz der An ß eine derartige Bestimmung in das Das, worauf die Be= nicht in der Anwe- ondern in der Ein- liegt uns ein Antrag nicht

solchen Antrag {nzahl der Mitglieder müssen; wenn

onderen Zahl -Fähigfeit des icht, die bereits entroictelt hat, da chwerlih hinein zurückzuführen bestimmten Anzah Ueber die Einberu bin auh-niht g chlußfähige ?

ehören dürste. A cin dürfte, finde ich l von Mitgliedern, \

vor, und ich Was aber die bes daß dieselben

betrifft, so halte sie nicht erschei- durch eine Verhinderung von müßte diese Versammlung Ausbleiben einzelner Mit- so glaube ih senden Mitglie= Wer zum Abgeord= wird auch den an den Be=-

eführt werden ge Verhinderung Sollte aber das rung von innen erfolgen, auf die Rechte der übrigen ausgeübt werden faun. wer die Wahl angenommen hat, ser Versammlung zu zu nehmen. wonach gleihwoh

außen, und eine derarti als einen Kasus tragen. glieder dur eine V nicht, daß h

neten erwählt ist,

Willen haben, erscheinen und

Wollten wir aber hier eine l eine bestimmte ingestellt würde, #o ls daran zu zweifeln, Jch zweifle nicht niht daran zwei- lage rathen, wel- daß cine bestimmte Anzahl von erpflichtungen nachzukommen; Bestimmung der Zahl der Mit- igkeit des Landtags f die Bestimmungen de darauf aufmerksam, 3 die Durchführung der dor- u bewirken sein mochte. Wir haben aber n Kurienz es könnte also eshlußfähiger Anzahl sich 1 1 zur Versammlung der Kurie der drei Stände schritten, nicht die erforderliche Anzahl von drei Vierteln der Stimmen hier anwesend wäre. Jch glaube, daß eine solche Jnkon=- ein dürste, und ih \{hließe mih also der Mei- i e Beschlußnahme der Versammlung von einer be- stimmten Anzahl niht abhängig gemacht werden kann.

} enard: Ohne Einleitung! recht verstanden habe, is von dem geehrten Mitgliede aus der Antrag, wie ihn die Abtheilu ï ich habe nämlich überhaupt dafür g men anwes

selben Theil zu in Vorschlag bringen,

Bestimmung la Beschlußfähic

Anzahl zur würde dies meiner An daß die Mitglieder ihre daran und ih glaube auch, dap Jch möchte daher nicht her die Vorausseßung Mitgliedern ni deshalb erkläre ih mich glieder, welhe zur Bes Wenn andererseits auf die ngewiesen is, so mache ich des Vereinigten Landtag Bestimmungen nicht immer 3 drei Viertel der Stimmenzahl hin einen Vereinigten Landtag mit verschiedene kommen, daß der Vereinigte Landtag in b einfinden könnte und, wenn wir

keit der Versammlung t nach so viel heißen, a Pflicht erfülien werden. daß die Versammlun zu einem Vor

cht gesonnen sei,

anwesend sein r Provinzial= Landtage hi der Einrichtung

sequenz zu vermeiden an, daß die

Abgeordn. Graf von

gegeben hat, erweitert worden ; i i btheilung dahin verstanden, daß estimmt worden i}, daß zwei Drittel der Stim- ssen. Der Antrag des Mitgliedes aus West- eder Provinz zwei Drittel der ssen, ih halte dies für einen ungemein erweiterten Antrag und kann ihm unmöglich beistimmen. Deun eben wie ich in unserer Versammlung verschiedene Juteressen und ände anerkenne, eben so wenig erkenne ih verschiedene wir sind Alle ein und dasselbe, wir sind die Abgeord- ied der Art kann ih nicht efragt, warum

den Antrag der

end sein falen lautet dahin, daß von Stimmen anwesend sein

verschiedene St Provinzen an,

neten Preußens. gelten lassen. eine so wichtige Bestimmung in den missen obgewaltet haben; mir sind

lih gemaht werden, bei jeder Anz kommenz ih finde dies schr wichti

nung des Geseßes in der Art anschließen, chlußnahme bestimmt wurde. So wird ühl dazu führen, nah seiner Ansicht zum all- Wenn es zur Fragestellung kommen m das Wort

Einen Provinzial-Unter gens habe ich mich

sie wohl denkbar; es sollte mög-

und ih kann mich nur der Mei- daß gar keine Za Abgeordneten zur Be sein eigenes P gemeinen Woh wird, e Ee ih mir noch einmal u

geordn. von der Heydt: Es sind hier sehr ver iedene Ansichten darüber geäußert worden, was ba ita i l bestimmen sei,

l aragraphen zu on mehreren Rednern is angeführt, daß, weil in

702

der Provinzial-Gesepgebung die Bestimmung enthalten sei, daß drei

Viertel der Stimmen anwesend sein müssen, au auf den Vereinigten Landtag übergehen müsse. theile ich die Meinung des leßten Redners,

ch diese Bestimmung Jn dieser Beziehung

und ih glaube, wenn die

rovinzial - Landtage zum Vereinigten Laudtage berufen sind, sie in ihrer Einheit als Provinzial - Landtage aufgehoben sind, o daß die

Bestimmung der Provinzial-Landtage hier nicht

mehr maßgebend sein

fann. Jm Gegensaß zu dieser Ansicht ist ausgesprochen, daß ersicht-

lih für den Vereinigten Landtag eine folhe Best

immung nicht getroffen

sei, und es scheint mir auch, daß die Staats - Regierung bei dieser

} vine nicht die Absicht gehabt habe,

irgend eine Zahl zu be-

stimmen. Jun dieser Beziehung möchte ih der Ansicht des leßten

Redners nicht beipflichten; die Fälle, die es n daß eine nur geringe Anzahl hier anwesend ci,

mögli machen können,

lassen sich unmöglich

alle vorsehen. Jch halte dafür, daß es im Juteresse der Versamm- lung selbst liege, daß eine Sicherheit dafür gefunden werde, daß nicht

eine Minorität Namens des Landes eine

und Steuern bewilligen könnte. Jh glaub anderer Stände - Versammlungen, namentlich

Erklärung abgeben, Anleihen aube, daß nah dem Beispiel nah den Stände-Ver=

sammlungen in Bayern und Sachsen, ein Minimum zu bestimmen sei,

und dieses Minimum scheint mir bei einer Zahl besten dieser Versammlung zu entsprechen.

von zwei Dritteln am

Abgeordn. von Auerswald: Jch glaube, dem geehrten Red-

ner aus Schlesien entgegnen zu müssen,

geordneten von Westfalen für gar feinen 2

daß ich den Antrag des Ab=- {ntrag in der A

rt halte,

wie er ihn aufgefaßt hat, sondern für eine Aeußerung, daß der Au- trag gar nicht nöthig sei, da wir diese geseßliche Bestimmung in den

provinzialständischen Geseßgebungen haben. des Mitgliedes aus Westfalen vollkommen, nete aus Schlesien den Wunsch ausge)Þx in jeder Beziehung sein möchten und al’

i

nisse und Bestimmungen getrennt werden ,

Jch theile diese Ansicht und wenn der Abgeord- ochen hatte, daß wir vereint o auch nicht durch Verhält- so billige ih auch dies

vollkommen; ich halte es aber für ganz unausführbar, #o lange wir nicht ein einiger, sondern nur Vereinigter Landtag sind, cin Landtag, aus acht verschiedenen Provinzial-Landtagen zusammengeseßt, in denen

die Stimmen besonders gezählt werden. Grund, der dagegen angeführt wurde,

Jch glaube also, daß der nicht amvendbar war. Jch

sehe durchaus keinen Grund ein, ja- nicht einmal eine Möglichkeit,

das bestehende Geseß für die Provinzial-L so lange wir die Stellung behalten wer ben ist. Jch kann kaum meine Verwun

andtage für uns zu ändern, die für uns vorgeschrie- derung verbergen, daß das

Mitglied aus der Niederlausiß, welches sih in o bestimmten Aus-

drücken früher dahin ausgesprochen hatte,

rohen hat. Jh mun

daß nicht ein Titel an

ß noch hinzufügen, daß

unseren ständischen E geändert werden sollte, sih jeyt für eine

solhe Aenderung ausge

ih die leßtere Aeußerung desselben mir gar ni sagte, wenn der Fall eintreten sollte, daß ständig bliebe, so wäre dies ein Unglück,

er fügte aber zugleich einen Fall hinzu,

liegen könnte, Er sagte, wenn man sich Rurie der drei Stände vollständig ist,

aber niht vorhanden, so könnten wir

einigten Landtags halten ; darin liegt ein der Herren, welches ih nicht theilen kann. Abgeordn. Graf von Schwerin:

cht erklären fannz; er

die Versammlung unvoll- was nicht zu erwarten steht; indem dies Unglück uns nahe den Fall dächte, daß die Kurie der Herren wäre feine Versammlung des Ver- Mißtrauen gegen die Kurie

Was ich zu sagen hatte,

i zum E Theil durch die Worte eines geehrten Mitgliedes u

aus Nre

en erledigt. Jch wollte mich der Ansicht des Mitgliedes

der Niederlausiy entgegenstellen, welches von dem provinzialständi-

haupt für das

Geschäftsgang würde erachten müssen.

hier zur Anwendung fommen müssen,

,

Landes-Jnteressen zu berathen hak.

einem solchen Falle beshlußfähi den, daß die Majorität in dieser

dig, au

4

Lir befu die mögli

hen Prinzipe hier abzuweichen cheint, welches haft vertheidigt. Ich bin dex Ansicht, daß es mentarische Bestimmung nicht sein kann, vorhanden sein muß, sondern dies nur durch gelt werden kann, und ih theile die Ansicht Provinz Westfalen vollkommen, daß, so l gegeben is, das bestehende zur Norm dienen muß. darin von seiner Ansicht ab, daß ih es daß es dabei verbleibe, sondern glaube, daß ) für unsere Versammlung eine andere Norm festzustellen. handelt es sih aber darum, daß wir uns b stehendes Recht is; und das ist, da die bruar cin Anderes nicht bestimmen, nichts Geseße vom Jahre 1823 und 24 enthalten, Rechtens erklärt ist, gilt das als bestehendes Recht. Abgeordn. Naumann: Es ist zu

ob das, was gegenwärtig der Gegenstan Röaloment gehört, oder ob der

ange fein

nächst die Frage zu erorli d der Verhandlung is, über- Gegenstand eine Ab- m 3. Februar d. J. betrifft. für das Reglement, und t eine gewisse Anzahl der als nothwendig für den Denn wenn eine Versamm= lung nit komplett ist, so faun nichts verhandelt werden. Das ge- hört wesentli hierher. Dies is die Erwiederung Um auf die Sache selbst einzugehen, \o kann ich der die Bestimmungen, welche für die Pr

änderung der übrigen Verordnungen vo Jch halte den Gegenstand für ganz geeignet zwar aus dem Grunde, daß, wenn überhaup Mitglieder verlangt wird, man diese Zahl

der Vereinigte Lanttag besteht aus einzelne! aber nicht in der Bedeutung, daß die Mitglieder die Provinzial - Landtage fonstituirend versammelt sir zu einem Vereinigten Landtage.“ Es is eine Vers provinzielle Jnteressen zu vertreten hat; das drülih aus; sondern es ist eine Versammlung, di

men werden, daß die reglementarischen Bestimmung vinzial-Landtage eo ipso auch für diese Ver) fönnen. Wüäre dieser Schluß möglich, treten und nicht sür zweckmäßig halten, l als beschlußfähig zu erachten sei, wenn alle einzelnen Provinzen nah dem für die Provinzial - Stände gegeben hier zusammentreten. Auch isst dafür, d sein könne,

Versammlung

so wür daß diese V

en Regleme die Versamm

vinzen gezählt werde. Die Best ee S im Geseß, sondern nur die Bestimmung, die hâusig und nah meinem Gefühl mit Recht angegriffen is, da diese Kate des Aa in partes verlangen ' / 1 ann bestehen bleiben, denn sie is ohn 1 Geseße ausgelassen sei? Gründe | Zahl der Mitglieder sein D i y

l zu machen. Das i} der Grund, warum ih glaube, daß eine De- ahl doch zu einem Beschlusse zu a ta wie die vorgeschlagene, nothwendig f

, auch aus dem Grunde, weil, wird eine

hl der | Mitgliedern nicht festgeseßt, es doch bedenklid l glicherweise aus wenigen P ür befugt zu erklären, über die wichtig : des hier Rath zu ertheilen oder Beschlüsse zu len Aus diesen Gründen ih wiederhole es halte i wie sie von der Abtheilung vorgeschlagen ist, die Zahl können verschiedene Änsichten herrs ( oh man eine Zahl bestimmt angiebt; darliber ist in diesem Augenbli

fönnen. Einfluß darauf, die Versammlung

en Ange

eine

-

,

es doch \oust so leb- allerdings eine regle= welche Zahl vou Stimmen das Gesetz selbst gere- des Mitgliedes aus der anderes Geseß Jch weiche aber nicht für zweckmäßig halte, es wünschenswerth sei, Zunächst ewußt werden, was be- S vom 3. Fe- Anderes als das,

ebe cin anderes für

was die

örtern,

auf die erste Frage. Ansicht, daß ovinzial-Landtage gegeben find, nicht beitreten. s is wahr, nen Provinzial - Landtagen, dieser Landtage als 1d, sondern das Geseh sagt: „Die Provinzial - Landtage vereinige Jh, der Köng, : ammlung, die nicht Geseß schließt das aus= e die allgemeinen Es kann daher nicht angenom- en für die Pro- ammlung geltend sein de ich ihm entgegen- ersammlung nur

nt beschlußfähig lung nur in angeführt wor= nah den Pro- immung findet sich nicht

Diese Bestimmung wie groß die beschlußfähig

i, Sie is nothwen- bestimmte Anzahl von sein würde, eine Ver- ersonen bestehen föunte, legenheiten des Lan-

estimmung darüber, ür nothwendig. Ueber en, oh man 5, 4 oder

nichts anzuführen, dent es handelt sich jegt nur um die allgemeine

Frage. s (Schluß folgt.)

Berichtigung. t S0

Ju dem Berichte über die Sibung der Kurie der drei Stände vom 4. Mai (Nr. 127 der Allg. Preuß. Ztg, Beilage Seite 653 Spalte 2) muß die Rede des Abgeordneten Freiherrn von Gu= denau folgendermaßen lauten:

Herr Landtags - Marschall ! : N '

Jch halte mich ebenfalls für verpflichtet , für Weglassung des Punktes 3 im §. 4 zu stimmen. Da aber die Motive meiner Ab- stimmung nicht ganz mit denen übereinkommen, die sowohl bei der vorigen Verhandlung als auch heute erwähnt worden sind, so muß ih mi beehren, meine Gründe der hohen Versammlung darzulegen. Sie sind meist entnommen aus dem praktischen Gesichtspunkte. Es ist kaum nöthig, zu wiederholen , daß jeder ständischen Versammlung daran gelegen sein muß, daß fein Unwürdiger in ihrer Mitte fungire, und anderentheils, daß kein Würdiger ausgeschlossen werde. Der Wunsch der Versammlung, bei einer so wichtigen Frage mitzuwirken, ist eben so natürlih als sahgemäß und größtentheils in dem Ent= wurfe selbst anerkannt. Die ständischen Versammlungen entsagen ne diesem Mitwirkungsrechte da, wo die Unehrenhastigkeit eines Mi 2 gliedes durch gerichtliche Verurtheilung zu \chimpflicher Strafe bereits feststeht. Es ist nun zu erörtern , ob die Stände sich auch noh in anderen Fällen, und hier namentlich auf Grund adminisirativer Ent- scheidungen, jeder Mitwirkung begeben sollen. Gemäß der Gemeinde- Ordnung für die Rheinprovinz kann das Gemeinderecht durch Be= {luß des Gemeinderaths demjenigen entzogen werden: der d? seine Lebensweise oder durch einzelne Handlungen sich die össenti..,- Verachtung zugezogen hat. ; 5 :

Dieser Beschluß des Gemeinde - Rathes ist entscheidend, wenn der Beschuldigte niht den Rekurs an die Regierung ergreift. Daß ein öffentlih Verachteter nicht Mitglied ständischer Versammlungen sein könne, unterliegt feinem Zweifel, aber es is die Frage, ob der von einem bisweilen aus schr wenigen Mitgliedern bestehenden Ge- meinde - Rathe gefaßte Beschluß eine solhe Garantie einer gerechten Entscheidung darbietet, daß wir uns demselben im Voraus für alle möglichen künftigen Fälle unterwerfen müssen. Jn dem Kreise meiner Verwaltung ist der Fall vorgekommen, daß ein Gemeinde - Rath Je- manden das Gemeinde- Recht nehmen wollte, und zwar auf Grund solcher Thatsachen, welche meines Erachtens keinesweges hinreichten, um einen solchen Beschluß zu motiviren. Er wäre aber bestimmt gefaßt worden, wenn der gewissenhaste Bürgermeister niht dem eigenen Urtheile mißtraut und vorher eine Anfrage an mich e hätte. Blos auf meine dringende mündliche und \criftlihe Verwen- dung is der Beschluß unterblieben. Dies hätte aber auch anders fommen können. 5 i L G

Die gesehlihhe Bestimmung könnte einen Manu treffen, welcher in früheren Jahren zwar in Mißachtung gerathen war, später aber durch ein vorwurfsfreies Leben die allgemeine Achtung wieder erwor- ben und nur den Weg des Rekurses oder der Rehabilitirung ver= absäumt hat. A

i Hier findet noh die Betrachtung Play: Hat Jemand die öffent liche. Achtung verloren, so wird er auch sicher nicht gewählt, wir kommen dann also gar nmcht in den Fall.

einerseits von dem Gemeinderechte ausgeschlossen und andererseits zum Abgeordneten gewählt werden sollte, so dringt sich mir die Ver= muthung auf, daß ganz ungewöhnliche besondere Umstände obwalten; und diese bedürften wohl einer abermaligen gründlichen Untersuchung, welche uns zu überlassen wäre, Die ausgesprochene Absicht des Gesehß= Entwurfs is es: die Stände-Versammlungen hoch zu stellen, und #0 fann man uns au wohl darin hoch stellen, daß man uns, außer dem Falle einer gerichtlichen Verurtheilung, die Reinhaltung unserer Ver-=

sammlungen von unwürdigen Personen selb| überläßt.

| Träte aber der Fall wirklich ein, daß ein und dieselbe Person

Uichtamtlicher Theil.

Ana Zuland, Potsdam. Hof-Nachricht, Berlin, Cirkular-Verfügung, nano

Potsdam, 9. Mai. Se. Majestät der König wohnten heute dem Gottesdienste in der hiesigen Hof- und Garnison-Kirche bei und besihagteL demnächst im Lustgarten en parade: das Füsilier-Bataillon isten Garde-Regiments zu Fuß, das Garde Jäger-Bataillon und das fombinirte Garde-Reserve-Bataillon.

Berlin, 11. Mai. Se. Majestät der König haben Allerguä= digst geruht: dem Major vou Roon, aggregirt dem Generalstabe und kommandirt als militairisher Begleiter des Prinzen Friedrich Karl, Königl. Hoheit, die Erlaubniß zur Anlegung des thm verliche- nen Ritterkreuzes des Königlich hannoverschen Guelphen -Ordens zu ertheilen.

Berlin, 10. Mai. Die Nr, 2 des Ministerial-Blatts für odie gesammte innere Verwaltung enthält die Cirkular-Verfügung an sämmtliche Königl. Ober - Prásidenten, resp. Ober =- Präsidien, be- treffend die Regulirung des Pensions - Wesens für Lehrer und Be- amte an den höheren Unterrichts - Anstalten, mit Aus\chluß der Uni- versitäten, und der dafür zu bildenden besonderen Pensions - Fonds vom 10. Dezember 1846. s

Nachdem durch die Verordnung vom 28, Mai d. J. der E Anspruch der Lehrer und Beamten an den höheren Unterrichts-Anstalten, mit Ausschluß der Universitäten , geseplic) festgestellt ist, werden nunmehr die zur Ausführung der speziellen estimmungen erforderlichen Einleitungen und Anordnungen getrossen werden müssen, damit die betheiligten Lehrer und Beamten der Wohlthaten bald theilhafstig werden, welche die Verord- nung ihnen zusichert. N OS

Zu Erreichung dieses Zweckes wird vor Allem nöthig sein, daß

1) die Pensions-Beiträge sowohl der eiuzelnen Lehrer und Beamtett, unter eventueller Anwendung der Bestimmungen in dem §. 24. des

Pensions-Reglements vom 30. April 1825, als ;

2) der dazu nah den §§. 9 und 416 der Verordnung vom 28. Mat d. J. verpflichteten Communen, Korporationen, Privat - Stiftungen und Personen festgestellt werden, und daß

3) die Ausmittelung und Aa der zu den nah den ebengedachten Paragraphen bei einzelnen Anstalten zu bildenden Pensionsfonds erfor-

fünften derselben entnommen, theils von den zur Unterhaltung der M n Verpflichteten aufgebracht werden sollen, ald erfolge. Rüdsichtlich derjenigen Institute, welche ganz aus Staais - Fonds do- tirt, oder die aus eigenen Mitteln sich erhalten, aber Königliche Anstalten Zweite Beilage

Zweite Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Mittwoch den 12in Mgi.

werden, daß diese Beförderu

ben und das Porto für die geben. Es mußten uns und Jeden, welcher in ähnlicher Weise,

die Verhältnisse kennt, diese Vorfälle um so shmerzlicher berühren, je mehr wir wissen, wie Ew. Königl. Majestät, unablässig auf die Wohlfahrt Jhres Volkes bedacht, keine Anstrengung und kein persönliches Opfer scheuen, wenn es sich davon handelt , diejes Wohl zu fördern; wie Ew Königl. Majestät immer an der Spitze sind, wenn Bedürftigen und Leiden- den aufgeholfen werden soll; wie wir in Ew. Königl. Majestät den Grün- der und Erhalter unserer bürgerlichen Freiheit zu verehren haben, und wie Ew. Königl. Majestät gerade in den jeßigen Zeiten bewährten, daß Aller- l eselb ir zeitgemäße Entwickelung und Sichrrung dieser Freiheit in hochsinniger Weise fortzuwirken bedacht sind. Möchten Ew. Königl, Ma- ' als den offenen Ausdruck unserer ungeheuchelten Gefühle und unserer redlichen Ueberzeugung wohlwollend aufnehmen, und möchte die Vorsehung uns noch lange einen König erhalten, welcher, weit über die Gränzen unseres Landes hinaus verehrt und hochgehalten, als wahrer Freund seines Volkes stets für Wohl und Recht desselben wacht. Jn tiefster Ehrfurcht verharren wir Ew. Königl. Majestät unterthä Scheurlen,

In h 46 sweise O auf der Adresse angege- Ra E riefe von dem Absender vorausbezahlt wer- Amtsblatt. Die Kölnische Zeitung un der Veröffentlichung ständischer Verhandlungen u Deutsche Bundesstaaten. S gebenheits-Adressen an den König. herzogihum Baden. hen in Mannheim, Gr Verordnung über den Verkehr mi Fürstenthum Neuß-Greiz.

Oesterreichische Monarchie.

Nußland und Polen. fürsten Konstantin. K Frankreich. Paris. Verleihungen, schwader.

ung.) Posfst- Gesete in Betreff d Denkschriften.

Württemberg,

Da die wöchentlich 2 malige Communication zwischen Ha Hull nur vermittelst P rivat- Dampfschiffe stattfindet e mit mrs me Korrespondenz nach Jrland, Schottland und dem nördlichen Theile von England, namentlich nach den Städten Birmingham, er, Liverpool, Leeds, Sheffield, York und Newcastle, schnell befördert werden kann, so werden dic Post-Anstalten angewiesen, die Korrespondenten welche die obigen Dampfböte zur Beförderung von Briefen nach den ge- dachten Theilen Großbritaniens benußen wollen, darauf aufmerksam zut ma- chen, daß die Briefe frankirt und mit der Bezeichnung „via Hull“ versehen

l An Porto is für diese Briefe derselbe Betrag zu erheben welcher bei deren Beförderung mittelst der zwischen Hamburg und London coursirenden de jatée Laleose zu entrichten ist,

Von dem Gange der Dampfböte zwischen Hamburg H ver die Post-Anstalten fortlaufend it Le erhalten vas Page E E

In diesem Sommer wird res elmäßig an jedem Dienst Abends, ei Dampfschiff von Hamburg nach Hull E eibey. s nach Hull abgehenden Dampfschiffe coursiren nicht regelmäßigz es wird viel- mehr deren Abgang für jede Fahrt besonders bestimmt. /

Außer den Fahrten von Hamburg nach Hull besteht aber auch noch eine regelmäßige Dampfschifffahrt von Hamburg nach Newcastle in der Art, daß alle 14 Tage, Freitag Abends, ein Schiff von Hamburg nach Newcastle Diese Fahrten beginnen in diesem Jahre von Hamburg

Königreich ür Unruhen in Tübingen. fe der Noth. Unru- 1d bei Rhein,

Nottinghäm, Man-

hum Hessen ut t Getraide, Mehl und Kartoffeln, j Stiftung eines neuen Militair - Ehren- höchstdieseiben für

Hoher Wasserstand, Un- | werden müßten jestät dieses

St. Petersburg. Verlobung des Groß- fenhaus für Frauen. Moskauer Polizei-Zeitung, Das Ministerium und die Kammern. Ordens- Königin Pomareh, Joinville’s Ge- Vertheilung von Saat-Kartoffeln. Vermischtes. Köln, Abreise der Königin Christine von Paris, (Algierische Nachrichten.) Großbritanien und Arland, Die Lage des Geldmarkts. Sängerin Jenny Lind, Niederlande.

Griechenland. /

A “senschaftliche und Kunst - Nachrichten. „¿0hlthätigen Zwecke, Viertes Konzert der Geschwister Neruda.

Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin. Börsen- und Markt-

nigst Treuge- Duvernoy9.,

O'Connell,

Schreiben aus Paris, Die übrigen von Hamburg

E L

Dem S chw ä Morgens geschrieben:

luch in unserer Stadt wurde

i b. Merk. wird aus Tübingen vom 5. Mai 4 Uhr on, Parlaments - Verhandluu- j Stillstand von Fabriken, 15 d gestern Abend der Versuch gemacht, ähnliche Scenen, wie in Ulm und Stuttgart in den lezten Tagen statt- n, ( Schon seit einigen Tagen gingen hier Gerüchte, die Kunstmühle der Gebrüder Schweickhardt solle als erstes Ziel der Zerstörung bezeichnet sein. Jn Folge dieser Gerüchte wurden gestern von den Behör- den Vorkehrungs-Maßregeln getroffen, namentlich auch die Studenten zur Aufrechthaltung der Ruhe aufgefordert. di Kunstmühle eine bedeutende Menschenmenge versammelt, anfangs schauer; allmälig erhißte sih aber j Eigenthümers

Befinden des Königs. Î Repräsentanten-Kammer, Vermischtes.

abgefertigt wird. hatten, auszuführen.

aus am 5. Juni. Berlin, den 16. April 1847. General - Post - Amt, von Schaper.“

Desgleichen die Beförderung der Korrespondenz nah Konstanti- nopel, Galacz und Jbraila. i L „Nach einer Mittheilung der Kaiserlich österreichischen Ober-Postbehörde können die Donau - Dampfschiffe von Wien nach Galacz und die Dampf- schiffe des österreichischen Lloyds von Galacz nach Konstantinopel gegen- wärtig auh zur Beförderung der Korrespondenz nah Konstantinopel, \o wie nah den Handelspläßen Galacz und Jbraila, benußt werden. Absendung der Post aus Wien, welche mit diesen Schiffen befördert wird erfolgt vom 16. April bis zum 18. September e. jeden Freitag Abends und vom 19, September bis zum 13, November e. jeden Donnerstag Abends.

Die Post - Anstalten werden hiervon in Kenntniß gesezt mit dem Be- merken , daß neben der obigen Versendungs - Gelegenheit auch die bisherige einmal in der Woche bestehende Landpost zur Beförderung der Briefe nach gedachten Orten benußt wird, i Jn Beziehung auf die Porto - Erhebung kommen bei der Beförderung der Briefe nach Konstantinopel, Galacz und Zbraila mittelst obiger Damypf- schiffe dieselben Bestimmungen in Anwendung, welche bei der Beförderung auf dem Landwege gelten, i i : Berlin, den 26. April 1847.

General - Post - Amt. / | v. Schaper.“ Desgleichen eine Verordnung betreffend die Ausführung des neuen Post-Vertrags zwischen Preußen und Mecklenburg - Schwerin.

Vermischtes,

Konzert zu einem Den ganzen Abend war um die die Menge troß Bemúhungen Schweickhardt, Mühle zu fliegen, und gegen 10 Uhr wurde ein Seiteneingan _ Nun hatte die Plünderung begonnen, allein das Einschreiten der Studenten verhinderte den weiteren Fortgang. forderung der Universitäts-Behörden e ten den Nachmittag zusammengethan, sich mit Rappieren u. \. w., versehen und den Abend in- ihren einzelnen Bersamm-=- lungs-Lokalen eingefunden, Diese wurden nun aufgefordert und zogen in Schauplay der Unruhen in die sogenannte Goagerei | i inen derselben kam gerade zu rechter Zeitz die Eingänge der Müble wurden von ihnen beseßt, die eingedrungenen Personen unter Abnahme ihrer Beute hinausgebracht, j j 3 die Ruhe hergestellt.

sind, oder die aus Fonds vollständig ausgestattet sind, welche zwar nur für bestimmt begränzte Zwecke verwendet werden dürfen und daher in gewissem Sinne als Stiftungs-Fonds angeschen werden können, die Eigenschaft von Staats-Fonds, wenn auch nur mittelbarer, dadur aber nicht verloren ha- ben, werde ich die erforderlichen Ermittelungen und Feststellungen durch die Königlichen Provinzial-Schul-Kollegien, resp. die Königlichen Regierungen bewirkten lassen, da bezüglich ihrer Unterhaltung weder Kommunen und Cor- porationen, noch Privat-Stiftungen und Personen betheiligt sind.

Was dagegen die Anstalten betrifft, bei denen Kommunen, Corporatio- nen, Privat-Stistungen und Personen fonkurriren, und welche die §§,. 9 und 16 der Verordnung näher bezeichnen, so werden mit Rücksicht auf den da- mit im Zusammenhange stehenden §. 17 Ew. 2c, , Eg mit den Betheiligten gefälligst zu unterziehen und die guf die Resultate derselben zu basirenden Ermittelungen und Feststellungen zu ver- anlassen, resp. zu treffen haben. E :

Wiewohl die en anr voraussichtlich auf vielfache

I) ( ! so glaube ih doch, die Hoffnung hegen z dürfen, daß es Ew, 2c, Bemühungen gelingen wird, Elbin N Bean kurzer Frist in der Art zu bestimmten Resultaten zu führen, daß das Pen- sionswesen auch bei diesen Anstalten nua Leben treten kann, wie es bei den in dem §. 15 der Verordnung erwähn- ten Anstalten der Fall sein wird. i

Anulangend das Verfahren b nung so genaue Bestimmungen, daß es genu einfach darauf hinzuweisen u den Fällen anzuempfehlen. lumente, welche bei Berechnung Pensions-Beiträge sowohl, sichtigen sind, glaube ih zu eines möglichst gleichmäßigen

0 _Jn Folge der Auf- hatten sich die verschiedenen Gesellschaf- Waffen: Säbeln, Schlägern,

großer Masse auf den

| edoch ohne sie festzunehmen, und so [ Der angerichtete Schaden 1} sehr unbedeutend, da die Plünderer zuerst einige Säfe mit Kleie erwischten, auch Mehl von Bürgern, in deren Häuser sie diese hingestellt, wieder wurden, Die ganze Nacht bis gegen 4 Uhr blieb der Play beseßt z die Studenten theilten sih wieder na ihren Gesellschaften in Partieen und übernahmen die Wache, der andere Theil hatte in einer benachbarten Braue- So i} die Ruhe nun hergestellt. se an Bedürftige abgegeben werden; auch sind ernex für die Ruhe zu sorgen, und eben so soll nung und Organisirung aufgefordert werden. auch durch die beabsichtigte Fruchtabgabe ift hoffen, daß die Ruhe nicht weiter gestört werden werde, Die Zahl der erhasteten ist drei.“ : Z __— Abends 10 Uhr. „Die am Schlusse meines leßten Briefes aus- gesprochene Hoffnung, daß die Ruhe wohl nicht mehr gestört werden würde, hat _ Heute Vormittag war Sizung der städtischen Be- i i beschlossen , zur Verstärkung der Bürgergarde die vier Compagnieen der Rettungs-Mannschaft, die sich für den Fall einer Feuers- brunst jeit kurzem gebildet haben, zusammenzuberufen, damit auch von Sei- ten der Bürgerschaft eine Achtung gebietende Macht bereit stehe. Aufruf is sehr bereitwillig Folge geleistet worden. die Studenten in dem Aulasaale versammelt.

Sich den nöthigen Ver-

zwei Säcke voll ausgeliefert

Schwierigkeiten stoßen werden,

rei das Hauptquartier. Heute sollen Früchte zu ermäßigtem Preis die Studenten ent\chlossen, f die Bürgerschaft zur Bewa} Auf dieje Weise, namentlich

mit Dem. 17 Aar 1.8.

et Pensionirungen, so enthält die Verord- daß es einer Erläuterung derselben nicht igen wird, die Betheiligten und Behörden nd ihnen die genaue Beachtung ‘in yorkommen- Nur in Beziehung auf die rechtmäßigen Emo- des Cinkommens behufs Feststellung der zu normirenden Pensionen, zu berü- r Vorbeugung von Zweifeln und zur Sicherung Verfahrens darauf aufmerksam machen zu müssen, daß dazu neben dem Nuzungswerth der Wohnung, welcher in den en Etats zu einem bestimmten Werthe sich noch nicht veranschlagt findet, in Berlin zu 10 und in den Provinzen zu 5 Prozent des Amts-Cinkommens zu berechnen i, so wie der freien Feuerung und Beleuchtung, auch die nach einer 3jährigen Fraction festzustellenden Gebüh- ren für die Inscriptionen, Entlassungszeugnisse 2c. gehören, daß aber Gra- und sonstige Vergütigungen für Nebenämter Beaufsichtigung der Bibliothek, des physikali- Kasse, Leitung des Turn-Unterrichts u. st. w., i zu bringen sind, wenn sie dem betreffenden Lehrer oder Beamten auf die Dauer seiner Wirksamkeit in seinem Haupt- Amte bei der Anstalt, also in gleicher Art, wie das Gehalt selbst ausdrücd- lih zugesichert sein sollten. : j

Mit der Einziehung der laufenden Pensions-Beiträge und dem Abzuge des 73 Betrages von neuen Gehalts - Zulagen, die selbstredend bei dem zu bildenden Pensions - Fonds vereinnahmt werden müssen, is rüsichtlich der- jenigen Anstalten, welche der §. 16 der Verordnung näher bezeichnet, mit dem 1, Januar k, F. zu beginnen, von dem Einkommen, in dessen Genuß die Lehrer und Beamten sich jeyt schon befinden, der !Z Betrag aber nicht einzuziehen, Es wäre in vieler Beziehung wünschenswerth, wenn es Ew. 2c Bemühungen gelänge, ein gleiches i : die in dem §. 9 der Verordnung erwähnten Anstalten zu erzielen.

Damit die Etats der betheiligten Anstalten in Bezichung auf das Pensions - Wesen künftig in einer möglichst gleihmäßigen Form aufgestellt werden, habe ih mit Rücksicht auf den Umstand, daß bei einem Theile der Anstalten die Beiträge dem Civil - Pensions - Fonds zu Gute kommen, bei einem anderen Theile aber den Provinzial - oder sogenannten Stiftungs- Fonds zufließen müssen, und bei einem dritten Theile endlich den Justitu- ten selbst zur Bildung eigener Pensions-Fonds belassen w beiliegenden zwei Schemas (A. und B.) entwerfen lassen der Änfertigung der Etats beauftragten Behörden und Personen zur ge- nauen Beachtung mitzutheilen sind. S E be ih ergebenst anheim, nah den vorstehenden Andeutungen die in der Sache weiter erforderlichen Verfügungen bald gefällig erlassen zu

__ Verlin, 11. Mai. Tie Kölnische Zeitung sagt in Bezug auf unsere gelegentlihe Bemerkung, daß sie Landtags-Vorlagen, die auf geseßlichem Wege noch nicht Gemeingut der Zeitungen geworden, veröffentliht habe, : 5 : : da ihres Wissens allein Verhandlungen, stellung zu hüten, nur nah dem offiziellen Blatte gegeben wer- den dürften, so habe sie kein Bedenken getragen, dem Landtage vorgelegte Geseß-Entw ürfe und Denkschriften, die ihr in offiziellen Abdrücken zugekommen, und bei denen also jede Entstel- lung unmöglich gewesen, aufzunehmen.

Die Verordnung vom 30, Juni 1843 schreibt in dieser Beziehung

um sie vor jeder Ent= | si glücklich bestätigt.

Heute Mittag wurden hielt der Rektor eíne unter Bezeugung des militairischen

Fällen, wo er in d

Nachrichten über den Gang der Verhandlungen der preußischen ersammlungen dürfen während der Dauer der lebteren nur übereinstimmend mit den von diesen selbst für die Zeitungen gefertigten Landtagsbexichten oder nach den von der Regierung ver- öffentlihten amtlihen Mittheilungen in die öffentlichen Blätter ommen werden. Eben so sind in diesen Blättern Petitionen oder sonstige Schriften, welche“ an die Landtage gerichtet werden, nur in so weit zum Drucke zuzulassen, als sie durch die gedachten Landtagsberichte oder amtliche Mittheilungen veröffentlicht wert

Hiernach i es, wie wir glauben, völlig unzweifelhaft , daß nicht blos die Verhandlungen unserer ständishen Versamm- lungen, sondern auch alle Petitionen und alle Schriften, welche an die Landtage gerichtet werden, erst durch Aufnahme in die Landtags-Berichte oder in die von der Regierung ‘veröffentlichten amtlichen Mittheilungen Gemeingut der Zeitungen werden. aber die Kölnische Zeitung etwa behaupten wollen, daß die dem Landtage vorgelegten Gesez-Cutwürfe und Denkschriften nicht zu den welche an die Landtage gerichtet werden““, zu rd sie dieselben jedenfalls als Königliche Be-

»(achri Gesammtheit ständischen L Herrn Professor Volz vorgeschlagen. l haftem Beifall aufgenommenen Anrede hervor, daß es ih nicht blos darum handle, einige Bäcker oder Müller zu beschüßen, sondern hauptsäch- lich die verleitete Menge, die schon jeßt unter der Noth genug leide, durch ernstes, ruhiges Auftreten vor neuen Versuchen und mithin vor der Härte der Geseße zu bewahren. Sogleich wurde diese Organisation vorgenommen, An der Spiße des Ganzen steht Professor Volz (ehemaliger Militair); die Hoffmann, Vischer und Wunderlich haben die Leitung der istvonSeiten der Studenten eine über

tificationen, Remunerationen und Geschäfte, wie z. B. sür \chen Apparats, Führung der nur in dem Falle in Ansaß übernommen werden.

Professoren Fallati, einzelnen Abtheilungen übernommen, und so 600 Mann starke, geordnete Schaar bereit. Während so die nöthigen Vorkehrungs- Maßregeln getroffen werden, sind auf der anderen Seite auch Maßregeln einge- leitet worden, um der gegenwärtigen Noth abzuhelfen. die Behörden die bestimmte Erwartung ausgesprochen, daß Stadtdirektor in der Universitäts= Er bedauerte, nicht glänzendere

Schon der Senat

hierfür gesorgt werden würde, worauf der Versammlung hierüber Aufschlüsse gab, Resultate angeben zu können, bis jeyt seien 200 Scheffel vom Kameralamt sposition gestellt worden, Gebrüder Schweickhardt verkaufen das Mehl aus einem Scheffel Frucht zu 14 fl. und einigen Kreuzern (am lezten Markt kostete die Frucht 18 fl,), | ört worden und wird es wohl auch nimmer werden, namentlich wenn weitere Maßregeln durchgeführt werden, besonders auch eine llirung des Gewichts des Brodtes: ein Umstand, worüber viel und, wie es scheint, nicht mit Unrecht geklagt wird,“

Großherzogthum Baden. landwirthschaftliche Verein hat die von ihm veranstaltete Sammlung, welche jedoch nicht ganz 16,000 fl. betragen hat, zu Anschaffung von Saatkartoffeln, Gerste, Hafer, Bohnen und Welschkorn verwendet. Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat die Gründung eines Fonds für Saatfrüchte zur Unterstützung armér Landwirthe seiner Zeit selbst angeordnet und einen bedeutenden Beitrag aus seiner Handkasse Jhre Königl. Hoh. die Großherzogin und Seine Großh. Hoh. der Herr Markgraf Wilhelm haben den Fonds in gleicher Weise Mit der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins haben alle landwirthschaftlichen Kreis = und Bezirksstellen Theil an der Ausführung des segensreichen Gedankens ge-

Im Auftrage des Ministeriums des Junern soll die Spe- Ankauf von Brodfrüchten eine große Quan- auft haben, deren erste Lie- nen Preis, welcher 5 pCt. an die Landwirthe zur

ersahren auch ín Beziehung auf die

„sonstigen Schriften, renen seien, so wi {chlüs}se und Aktenstücke inländischer Staats = Behörden gelten lassen

f diese aber schreibt das angeführte Ge-

So is} bis jeßt die Ruhe nicht

strengere Kontro

erden sollen , dei , welche den mit Werden Zeitungs - Artikel zur Censur vorgelegt, in welchen König- lihe Befehle oder amtlihe Verfügungen , Beschlüsse ( Aktenstücke inländischer Staats Behörden ganz oder auszugêweise mitgetheilt werden, und hat der Censor Zweifel über die Befugniß zur Veröffentlihung, so is die Drukerlaubniß erst dann zu erthei- len, wenn die Genehmigung der betreffenden Behörde nachgewie- sen worden is. Ju jedem Falle dürfen dergleichen Artikel in eine Zeitung nur dann aufgenommen werden, wenn sie entweder einer anderen inländishen Schrift entlehnt worden, in welchem Falle der Redacteur die Quelle anzugeben hat, oder wenn ihm der Einsen= der bekannt is. Auch is er verpflichtet, Lehteren dem Censor auf dessen Verlangen namhaft zu machen. ,

Es is niht unseres Amtes, die Kölnische Zeitung danach zu fragen, wer ihr die dem Landtage vorgelegten Geseb -CEntwürfe und Denkschriften in offiziellem Abdrucke mitgetheilt hat, ob dieselben ihr zur Aufnahme in ihr Blatt mitgetheilt sind, und ob sie zu diesem Zwecke von irgend Jemanden außer dem Landtage selbst oder der Regierung mitgetheilt werden durften. 1 es genügen wird, auf das Geseß hinzuweisen, um demselben für die Folge au die Befolgung zu sichern.

Deutsche Bundesstaaten.

reich Württemberg. auerlichen Ereignisse in Stuttgart am 3. Mai sind Sr. am ten d. M. Ergebenheits - Adressen vom Ausschusse und von der Stadt Ludwigsburg überreicht wor= denz die erstere lautet:

„Ew. Königl. Maj Ordnung, welche am 3 tiefsten Bedauern über die unseligen Erlauben Ew. Köni lieder des Ausschusses der

oder sonstige (Karlsr. Ztg.)

- Berlin, den 10, Dezember 1846. Der Minister der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten. Eichhorn.

Desgl. folgende Cirkular-Verfügung an sämmtliche Königl.Regierun- gen und General - Kommissionen, so wie an die Königl. Ministerial Militair- und Bau-Kommission und an das Königl. Polizei-Präsidium hierselbst, betreffend die Gewährung von Versebungskosten für degra- A vom 21. März 1847. |

Um in Betreff der Bewilligung von Umzugskosten bei Verse ;- gradirter_ Beamten ein AUWIGHAIS Meral ten abern, vas F nigliche Staats-Ministerium unter dem 24, Januar e. sich zu ‘dem Beschlusse

kräftigst unterstüßt.

zial - Kommission für den tität belgischer Sommer = Saatgerste gek ferungen {hon vor 3 und 4 | weniger als der mittlere Marktpreis beträgk, Saat abgegeben worden sind. Die unverzinslichen Vorschüss fung vou Saat-Früchten, nament heutigen Tage über 40,000 mit dem Ankauf und der Aufbewal allein dies war auch besonders di und jeßt n die ärmeren Orte, hren Bedarf befriedigen

6. Mai meldet das Frankf. Journal: am Rathhause eine Menge Leute zu- ann Soldaten unter dem Die Menge nahm unge-

daß einem degradirten Beamten, der lediglich in Folge der Degradation Wir glauben aber, daß

an einen anderen Ort versegt werden muß, die reglementsmäßige Vergü-

tigung für die Versezungsfosten nicht versagt berden fönne. z ,

Brahe O a, a tre 2c.) wird hiervon zur Q Q orkommenden Fällen in K i

Márz 1847, Fällen in Kenntniß geseßt. Der Finanz-Minister, von Düesberg.

Berlin, 11. Mai. Vepartements enthält die fol

der Staatskasse zur Anschaf- ffeln, sollen bis zum Die Regterun aat - Kartoffeln nicht nicht nothwendig, weil mehrere e Orte am Kaiserstuhl, mit Kar- och einen großen Vorrath mit den Geldvorschüssen in ten und ohne Zweifel au

lich Saat-Karto F “agen. Berlin, den 21. g N gl. i Sai von S (Schwäb. Merk.) selbst befaßt, Gegenden des Landes, toffeln reichlich verseh besißen, aus der Hand, i

Der Minister des Innern. von Bernuth.

Das gs uis a des Königlichen Post- z fl ende Verordnung, betr. die bedingungs- weise Beförderung von Korrespondenz zwis, i ‘Gro - G Privat-Dampfsci e, Se Me a 2E a rt. 7. des preußisch - briti - ü i hen Preußen] und dem Vereinigten Ae E I U Jrland nux unter der Bedingung mittel

Im Auftrage. Folge der bed

Majestät dem Könige

stät! Die Störungen der. Ruhe und öffentlichen . Mai in Stuttgart vorfielen, haben uns mit dem en der dabei Betheiligten digst, daß wir, die 1 i nde - Versammlung des Königreichs, dem efühle dieses Bedauerns Allerhöchstdenselben gegenüber in Ehrfur

- derlichen Geldmittel und Zuschüsse, welche theils aus den eigenen Ein- -" Mannheim vom „Gestern Abend rottete

¡che Maiestä h ihe Majestät gnä ula um 3 Uhr

solches von 24

e von Großbritanien und l eines Offiziers bezogen wurde.

rivatschi ffen befördert

Kommando