1847 / 134 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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H E AREI R E Ie g A i

m

Frs., |o 1 sind schon seit einem Monate an den Börsen zu L dam für russishe Rechnung Auff ein großer Theil der durch den von 30 Millionen Silberrubel bereits

tann daher nicht befremden, daß die eng

Auswärtige Börsen. Niederl. wirkl. Sch. 58.

8. Mai. Ausg. —.

Amsterdam, 3% do. v Pass. _” 4% Russ. Hope 88. Antwerpen, 7. Mai. Ziusl. —. Frankfurt a. M., 9. Mai. 5% Met. 1065 G6. 1900. 1898. Bayr. Bank-Actien —. Hope —- Poln. 300 Fl. 95% G. 1o. 500 Fl. 605 80. Hamburg, 10. Mai. Bank-Actien 1590 Ber. E 6ndon, 7; Mai, : Cons. 3% 874.87. Bols- 92 91. Passive 5%. 5. Port. a Russ. 1095. 1083. Peru Di - Paris, 8. Mai. 5% Rente fo cour. 115. 95 Neapl. —. 3% Span. 352. L g e aqu FI "Mai. 5% Met. 107 4- 4% do. 97% Actien 1594. ‘Aul. de 1834 155%. de 1839 Köln, 12, Mai. Cons. 863- S Int. §75.

Ziusl. —. Poln. —.

Bras. §4.

London, S8. Mai. Amsterdam, 10. Mai.

Paris, 8. Mai.

markt ausgeübt. 2 U 4 r erlassen hatte, kraft dessen eine Summe oder ungefähr 112,500,00) &

Reichs

werden soll, Vie Spal = G daß fast die Totalität dieser baaren Summe zum Ankauf

verwendet werden würde, und in Folge davon hoben sih die Course dieser is Noch weiß man nicht genau, in welchen Proportionen die russische Regierung diese Ankäufe unter die verschiedenen

{nell um 15 Ct. bis auf 88.

ausländishen Staatspapiere vertheilen werde, aber das

jeßt, daß diese Operation der russischen Regierung weit weniger beträchtlich ist, als man im ersten Au enblidcke ogs hatte. 4 bereits zum Ankauf französischer 5proz. I

daß also

Neue Aul. 18f, - Stiegl- —-

98S. 1065. 5- 0 Mags. E Au 2. -_ | Sie begann sogar, geringere Schwierigkeiten l C 1 Unglücklicherwei)e aber fiel der londoner Plah ald wieder in einen Zustand beunruhigender Krise zurück…. Die Nachrich- ten vom Aten sagten, daß es fast unmöglich geworden sei, die Diskontirung von Billetten zu erlangen, die über 60 Tage laufen , selbst wenn man wahrhaft wucherische Zinsen sich gefallen läßt, von Billetten mit weniger langer Verfallzeit müssen 6 bis 8 pCt. gezahlt selbs für die werthvollsten Das baare

Ausg. Seb. 17.164. 24% Hou. 58. 57%. 2 Cu —.

3% do- fio cour. 78.

3% do. 697. Baok- 1197 Nordb. 169*. Gloggo, 124.

Ein unerwarteter usdud Ha! in wh D ai Einfluß auf den hiesigen Geld- und Actien-

laufenen Woche ie I bh, 1E v Kaiser i Rußland einen Ukas i von 30 Millionen Silberrubel rs. nah französischem Gelde aus dem russischen aße zum Ankauf von ausländischen Staatspapiecen verwendet Die Spekulanten zu London zogen sofort daraus den Schluß,

Abgesehen von den enten verwendeten 50 Millionen nur noch 62 Millionen verfügbar übrig bleiben,

ondon und Anmster- äufe gemacht worden, Kaiserlihen Ukas stipulirten Summe untergebracht zu sein scheint. Es lischen Consols alsbald wieder un-

5% Spa». 19: raglichen Operation gestanden.

Preuss. Pr. Sch. —-

die französishe Rente übte.

Bank-Actien p- ult. Iat. 57% Br.

1 46 doi STL: L: | 0 diskontirenden Billette. Mex. 20. 1323.

werden, sogar 12 bis 13 pCt, Vereinigten Staaten, von Paris kommen,

je Betrieb stehenden Bahnen englischer Consols O /

weiß man schon

gefähr auf die Course zurücsanken, daß diese ganze Finanzoperation ver

wuchs, bestand darin, daß die Ban der eben an dem Tage, wo die ‘Na

Papiere, Geld wandert fortwährend nach den und man läßt nah London starke Summen (Goldes von Paris ko: In Folge davo seit einigen Tagen an der pariser B Monat standen die Course der Wechsel auf 25 Fr. 15 Cts., jeßt stehen dieselben auf 25 Fr. 625 Cts, zu verwundern, daß die pariser Börse die Rückwirkung der Krise fühlt, welche zu London herrscht, wo vor drei Tagen zahlreiche Fa!lissements an- gekündigt wurden. Jndeß haben die Course der französischen Staatspapiere S wobl als der Actien der bedeutendsten Eisenbahnen den s{chlimmen Nach- richten aus England ziemli fest widerstanden.

baltén sich gut inmitten der finanziellen Krise, Dies fommt vorzüglih von den zunehmendeu Einnahmen, welche uns jede Wochenübersicht des Ertrages der verschiedenen Bahnen zur Kenntniß bringt und wodurch das Vertrauen der Actionaire sich erhält,

örse bedeutend gestiegen ;

718

auf welchen sie vor Ankündigung der Eben so natürlich muß es auch erscheinen, hältnißmäßig nur geringen Einfluß auf Die günstigste Wirkung, welche daraus er- f von England den Entschluß vertagte, í 6 chricht aus St. Petersburg zu London eintraf, hatte ausgeführt werden sollen, nämlich ihren Disfontosay auf 5 pCt. zu erhöhen. Die Bank hat geglaubt, ‘es werde aus dieser Nachricht und Operation eine bedeutende Bes ring der finanziellen Lage hervorgehen. e

iten zu machen in Annahme der Freitag,

stellung: Di von Scribe.

und für die Diskontirung

und für solche zweiter Klasse

n sind die Wechselcourse auf London vor einem auf London mit kurzer Frist Es i} nicht

1847.

Namentlich die bereits in 11, Mai.

Luftdruck

Luftwärme - «

Dunstsättigung- Wetter

Dounerstag, 13. Mai. Abonnements-Vorstellung :

d Las ck so daß al} 5 Abth., von L. Schneider.

Anfang 6 Uhr.

Königliche Schauspiele.

Jm Opernhause. 78ste Schauspielhaus- Die Quitows, vaterländisches Drama n | Ouvertüre, Zwischenmusi! E Handlung gehörige Musik is vom Königl, Kapellmeister Hennng,

Wind Wolkenzug - « « Tagesmittel :

if und die zur

A llgem e i ner A nz ei ger.

Bekanntmachungen.

[2241] N othwendiger Verkauf, | Das dem Braueigner Danielsen gehörige, sub Nris. | 201, 202 und 203 hiesiger Altstadt belegene, auf §8070 | Thlr. 16 Sgr, 2 Pf. gerichtlih gewürdigke Grundstück | soll am | 4. Oktober 4847, Vorm. 11 Uhr, | an Gerictöstelle dur den Herrn Ober-Landesgerichis- Usfsessor Schaller subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in unserem Büreau 111, einzusehen. Thorn, den 23, Februar 1847.

Königliches Land- und Stadtgericht.

R

[1074] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 21, November 1846. Das dem Vichhalter Wilbelm Dieter gehörige, hier

in der neuen Jacobsstraße Nr, 28 belegene und im Hv-

pothekenbuche von der Louisenstadt Vol. 117. No. 190

eingetragene Grundstü, taxirt zu 12,590 Thlr. 2 Sgr.

6 Pf. oll am s. Juli 1847, Vormittags 141 Ubr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[125] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 3, Februar 1847,

Das dem Partículter Carl Ds Ferdinand Barth gehörige, hier in der Jnvalidenstraße Nr, 52 belegene und im Hypothekenbuche von den Umgebugygen Berlins Vol, 33, Nr, 2096 verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeshäyt zu 8632 Thlr. 12 Sar. 7 Pf., soll

am 25, August 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

[459b] Riederschlesische Zweigbahn.

Jn Gemäßheit des §.

Gegenstände der Berathung und Beschlußnahme in

dieser General-Versammlung werden sein:

1) der Bericht der Direction über die Ausführung des Baues und die bisherigen Betriebs-Resultate,

9) die Wahl der zufolge §. 51. des Statuts aus- \cheidendenden Ausschuß - Mitglieder und ihrer Stellvertreter,

3) die Revision des Gesellschafts-Statuts,

4) der Erlaß der von einzelnen Actionairen wegen verspäteter Cinschuß - Zahlungen erlegten Conven- tionalstrasen,

5) die Aushebung der Annullirung eines Quittungs- bogens, welher nach ersolgter Annullirung präsen- tirt worden, unv Aushändigung der betressenden Actie an vie CEigenthümerin,

6) die Unterlassung der Amortisation eines verbrann- ten Quittungsbogens und Aushändigung Der be- treffenden Actie an den Eigenthümer, :

Glogau, ven 28, April 1847.

Díe Direction der Niederschlesischen Zweigbahn- (Gesellschaft.

Magdeburg-Wittenbergesche Eisenbahn.

Nachdem wir, in Folge

der in die Allerhöchste

Konzessions- und Bestä-

tigungs-Urkunde für die

Magdeburg-Wittenbergi-

che Eisenbahn - Gesell-

g schast vom 31, Januar

"d, J. aufgenommenen

Vorschrift, dem Herrn

Finanz - Minister die

Nothwendigkeit der Cinziehung der dritten zchnprozenti- gen Rate des Actien-Kavitals nachgewiesen haben und von dem Herrn Minister mittelst Reskripts vom 3ten d, Mis, die Ausschreibung derselben zum l5ten bis 31strn k, M. genehmigt worden ist, fordern wir die Herren Actionaire unserer Gesellschaft hierdurch auf, in

Gemäßheit des §. 12, des Statuts die dritte

20, des Statuts wird die diesjährige ordent- liche General-

Bersammlung

der Actionaire der Nie- E NEEE derschlesischen roeig- bdahn-Gesellscha ft M

ú

am 29. Mai c., Vormittags 11 Uhr, hierselb#| stattfinden.

Mit Bezug auf §. 25. des Statuis balb die Herren Actionaire unserer Gesells an dieser General-Versammlung Theil ergeben# auf, ibre Actien unter Beifügung eir zeihuisses eniweder hier in unserer Hauptkasse Berlin auf ihre Keîten bei den Herren Gebrüder L und Coms. (neue Promenade Nr. 10), welche wir, um den auêwártigen Herren Actionairen das Erscheinen in der General-Versammlung zu erleichtern, ersucht baben,

dies zu übernehmen, bis späteftens den 22sten d. Y . nizderzalegen. An erferem Orte

wird ihnen sofort zine Einlasfarte, ven den Herren Ge- brüder Veit und Como. aber eine Empfangs-Beichei- nigung ausgehändigt werden, welche am Tage 2er der General - Versammlung in unserem Geschäftélatal hier p Einlaÿfarte umzutauschen i. Auf ten Ein-

ten wird das Versammlungs-Lofal näher bezei net sein.

Rate des Actien - Kapitals VON zehn Pro- zent auf jede Actie in den Tagen z S

Z —_— ® » « D J 0 vom 15. bis 31. Mai d. I. entweder bei unserer biesigen Hauptkasse (Schifferstraße Nr. 1/2) oder bei Herrn S, Herz in Berlin (Doro- theenstraße Nr. 1) während der Vormittagsstunden von 9 bis 12 Ubr einzuzahlen.

Jeder Einzahler hat mit den betreffenden Quittungs- bogen zwei nah den laufenden Nummern geordnete, gleichlautende und mit seiner Namensunterschrift ver- ebene Verzeicbnisse zu denen die Formulare an den obengenannten Orten in Empfang genommen werden

| können einzureichen. Das eine dieser Verzeichnisse muß auf zinem ganzen Bogen geschrieben sein und ver- bleibt bei den eingelieferten Quittungsbogen ; auf dem anderen wird die Cinlieferung der Quittungsbogen be- spâter die Quit- der ertheilten Ein- zur Empfang-

der abgeholt

fönnen Rüdgabe de

, deen Ueberbringe eracbitet

Frist die teisten, haben onalîtrafe von der Gesellschaft , nach einer er rüdftändigen so find wir de-

r lungen als verf, se wie Las dur tie früheren Einzahlungen as V die ursprüngliche Zeichnung tem Actionaire gegebene Ï Unreic auf der Emvfang 20n Actien für erloschen I j erfláren, michtétefteweniger aber 20n dem ursprünglichen j Actiemzeichner die auégeblietene Rate nebs Verzuas-

Nate unt der | redtiat, die bereits geleisteten Zah

Ï f

|

zinsen und die Conventionalstrafe gerichtlich einzuziehen, Magdeburg, am 10. April 1847, : L Direktorium der Magdeburg - Wittenbergeschen Cijen- bahn - Gejellschaft. Fran cke, Vorsigender. [422 % (S _- 4 Rhein-Weser Eiseabahn.

Die 14te General - Versammlung der Rhein - Weser Eisenbahn-Actien-Gesellschaft ist auf Dienstag den 29, Juni d. S Vorm, 9 Uyr, in dem großen Saale des hiesigen Gasthofes Stadt London angeseßt und werden dazu hierdurch alle nah dem Gesellschasts-Statute zur Theilnahme an derselben berechtigte Actionaire ergebenst eingeladen.

Da nach dem erfolgten vffentlichen Ausgebot der etwa noch vorhandenen unbekannten Gläubiger der Gesell- ha} gegenwärtig die nöthigen Anordnungen und Bor- bereitungen getroffen werden können, um nach Maßgabe des von der leßten General-Versammlung genehmigten Vertheilungsplans höchst wahrscheinlich jon mit dem 1, Septbr. d. J. die jeßt verfügbaren Gesellschaftsgel- der unter die Actionaire zur Vertheilung zu bringen, sto wird es für die anstehende General - Versammlung der Hauptsache nach nur darauf ankommen, die für die de- finitive Abwickelung der Gesellschafts - Angelegenheiten erforderlichen Maßregeln, so wie das Nöthige über die am Schlusse dieses Jahres etwa noch nicht erledigten Geschäfte, Ermächtigung der Direction zu Niederschla- gungen und Vergleichen, gänzliche Ausschüttung der bis zunt Jahres\chluß noch gesammelten Masse, Aufbewah- rung der Negistratur und Decharge - Ertheilung zu be- schließen.

Die Eintritts- und Stimmkarten sind nah Vorschrift des §, 22. bes Statuts in den beiden Tagen vor der General - Versammlung, Morgens zwischen 8 und 12 Uhr und Nachmittags zwischen 3 und 7 Ube in Dent Geschäfts - Lokal der unterzeichneten Direction abzu- fordern.

Minden, den 9: Maî 1847.

Direction der Rhein-Weser Eisenbahn-Actien-Gesellschaft" Koch. Vorlaender. von Spredckelsen.

[350 b] D Lite E ordentliche General-Berjamm- lung

der Berlin-Hamburger Eisenbahn- Gesellschafk.

Die Actionaire der Ber- lin on Eisen- babn-Gesellschaft werden bierdurch von dem unter- zeichneten Ausschuß zur dritten ordentlichen Ge- neral-Versammlung ihres

d) Actien-Vereins auf

P E M

So Montag, den

11 Uhr Vormittags, und zwar gemäß dem §. 32 des Statuts,

nach Ludwigslust *)

mit Hinweisung auf den §. 37 des Statuts nah welchem die- Beschlüsse der Erschienenen auch die Nicht- erscheinenden und Nichtvertretenen verbinden einge- laden. :

Die stimmberechtigten Jnhaber von 10 oder mehr Actien fordern wir zum Behuf ihrer Legitimation auf, in den Taaen vom #2. bis zum 14, Mai, Vormittags von 10 bis 1 Uhr, in den Büreaus, in Hamburg auf dem Bahnhofe, und in Berlin Lraitiendutgerstraje

*) Jm Empfangs-Gebäude auf dem Bahnhof,

20 Sgr. z; ein Billet in de ges, so wie im 74 Sgr.z; ein Bi 14. Mat, Im Opernhause. e Krondiamanten, komische Oper mit Tanz in 3 Akten, Musik von Auber. Zu dieser Vorstellung werden Billets zu Opernhaus-Preisen verkauft : Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 in den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, Tribüne, 1 Nthlr. 10 Sgr. z im Parquet und in den Logen des zwei- ten Ranges 1 Rthlr. ; in den Logen und im Balkon des dritten Ran= ges, so wie im Parterre, 20 Sgr.; im den Fremden-Logen 2 Rthlr. Jm Schauspielhause. 57ste französische Abonnements=Vorstellung.

Morgens 6 Uber.

Thaupunkt A + 10,2° R. S pCt.

beiter.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den nahstehenden klei- nen Opernhaus-Preisen verkauft :

__ Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. ein Billet in den Logen des ersten Ranges, zur Tribüne 1 Rthlr.; ein Billet im Parquet und im zweiten n Logen und im Balkon des dritten Rau= ein Billet im Amphitheater

Sire 15 Sgr. ; let in der Fremden-Loge 2 Rthlr.

Anfang halb 7 Uhr.

Meteorologische Beobachtungen.

Nachmittags 2 Ube.

Alends | Nach einmaliger

¡0 Ubr. Beobachtung.

335 27! Par,./3341 22''" Par.|334 18" Par. [Quellwärme T N -F 120° R. | 4+ 19,4° R. | + 14,1° R. |Flusswäcme 13 R,

-+ 7,4° R. 40 pCt. heiter.

S. SSO0.

-+- 7,0° R. [Bodenwärme 14,2” R. 58 pCt- Ausdünstung 0,004'’Rh. Gewitterreg-. | Niederscblag 0,791“‘Rh. SSO |Wüärwewechse! -+20,1 s | -+ 11,6°

| | | |

SSO. j aa

991 50 Par. P 152° R... + 8,2" R... G2 pCt. S. Verantwortlicher Nedacteur Dr. J. W. Zinkeisen, Im Selbstverlage der Expedition.

Gedrucft in der Deer schen Geheimen Ober - Hofbuchdruerei,

Nr. 17, oder in Schwerin bei dem stellvertretenden Bor-

sißenden des Aus\chusses Herrn Forstrath von

Widede, i

1) ein von ihnen E Nummer - Verzeichniß ihrer Actien zu übergeben, ;

9) die leyteren in Original zu produziren und dage- gen eine Eintritts- und Stimmkarte, ohne welche der Zutritt zur General-Versammlung nicht ge|tat- tet werden kann, und eine Freikarte zur Benußung der Eisenbahn für die Hin- und Herreise in Em- pfang zu nehmen, E E

Wir erlauben uns hierbei, darau} aufmerksam zu

maden, daß es, für die in der General-Versammlung

vorzunehmenden und nah §. 45 des Statuts durch)

Entwerfung einer Kandidaten - Liste vorzubereitenden

Wahlen neuer Ausschuß - Mitglieder an die Stelle der

statutenmäßig Austretenden , wünschenswerth ist , die

Jnhaber von 10 oder mehr Actien kennen zu lernen.

Gegenstände der Berathung der General - Versamm-

lung werden sein:

a) die nah §. 36 des Statuts unter 1 und E in jeder ordentlichen General-Versammlung vorzutra- genden Berichte und Rechnungs Abschlüsse,

b) die Ergänzungswahlen für den Ausschuß in Ge- mäßheit §. 42 des Statuts,

c) Vortrag des Ausschusses über die fünftige Orga- nisation der Verwaltungs-Vorstände der Gesellschaft nach §. 60 des Statuts,

d) Berathung und Beschlußnahme über den Antrag des Aus\hus}es auf Erstattung der wegen ver spä- teter Einzahlung auf die Actien eingezogenen Con- ventionalstrafen.

Hamburg, den 12, April 1847.

Der Ausschuß der Berlin - Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft. : A, Abend roth, Dr. Vorsitzender,

H . & . . d E » Literarische Anzeigen. In meinem Verlage it so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen, 1 Berlin durch

V. Adolf af (Eo., 97 Wilhelmstr.: [50] Fauna der Vorwelt

mit steter Berücksichtigung der lebenden Der e Monographisch dargestellt von

Pr. C O. Oie Ersten Bandes erste Abtheilung : Die Säugethiere der Vorwelt. Gr. 8, Geh, 41 Thlr. 18 Sgr.

Nach dem Plane des Verfassers wird der erste Band dieses Werkes die Wirbelthiere (Säugethiere , Vö- gel, Amphibien und Fische), der zweite Band die Glie- derthiere (Insekten, Spinnen, Krebse und Würmer), der dritte und vierte Band die Bauchthiere (Mol- lusca, Cephalophora, Acephala, Radiaten 7 Polopen und Jnfusorien) enthalten. Jede Abtheilung bildet ein für ih bestehendes Ganzes.

Leipzig, im April 1847. F. A. Brocfhau s.

[506 b] - Die heute Nachmittag 4 Uhr erfolgte glüdliche Ent- bindung seiner lieben Frau Adele, geb. Vettel, von einem muntern Knaben, beehrt sich statt jeder besonde- ren Meldung ergebenst anzuzeigen H, Kienißh.

Görliß, den 4, Mai 1847,

[424] : I i N .

Jch zeichne ferner nicht: Gebrüder Richter, sondern: Eduard Giese.

Strehla a, d, Elbe, den 13, März 1847,

10 Sgr. z zum ersten Balkon und Range

59}ste Abonnements-Vor= folgenden mittleren Rthlr. 10 Sgr. ;

so wie zur

Amphitheater 10 Sgr.z in

Das Abonnement beträgk: 2 Rthlr. für % Iahr. 4 Rihlr. - # Iahr. 8 Rihlr. - 1 Iahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Sei einzelnen Üummern wird der Bogen mit 24 Sgr. berechnet.

Berl,

Amtlicher Theil, A E L

Landtags - Angelegenheiten. Schluß der Dibung der Herren- Kuríe am 10. Mai: Schluß der Berathung der Gesez-Entwurss we- gen Ausschließung bescholtener Personen von ständischen Versammlungen.

Fuland. Berlin, Immediat - Eingabe des Predigers Uhlih an Se,

Majestät den König und Allerhöchster Bescheid darauf.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Den bisherigen Forst-Jnspektor, Regierungs- und Forst-Assessor von Dewall, zum Regierungs - und Forstrath bei der Regierung in Gumbinnen; und

Den Land = und Stadtrichter Zingel zu Winzig zum Land=

und Stadtgerichts-Rath bei dem Land= und Stadtgerichte in Liegniß zu ernennen,

_ Bei der heute fortgeseßten Ziehung der 4ten Klasse 95ster Kö- niglicher Klassen-Lotterie fiel 1 Gewinn von 5000 Rthlr. auf Nr, 81,287 in Berlin bei Seeger; 3 Gewinne zu 2000 Rthlr. fielen auf Nr, 3340. 17,645 und 48,894 in Berlin bei Alevin, nah Marienwerder bei Bestvater und nah Zeiß bei Zürnz 35 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 181. 2899. 40,206. 10,811. 12,188. 12,854. 14,952. 21,4150, 21,255. 22,988. 23,048. 23,857. 26,923, 32,512. : 4. 37257, 37,492. 40,602. 43,821. 47,462. 49,459. 52,901,

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«4 p : 1764. 57,733. 64,768. 68,081. 69,269. 72,003. 73,123. AAA, 75372, T9477, 80498 und S007 m Ben bei {ron _jun,, bei Borchardt, 2mal bei Burg, bei Grack und 2mal bei Seeger, nah Aachen bei Levy, Barmen bei Holzschuher, Breslau bei Holschau, bei Prinz und bei Schreiber, Cöln 2mal bei Reimbold, Crefeld bei Meyer, Danzig bei Roboll, Düsseldorf bei Spaß, Elbing bei Silber, Frankfurt bei Salzmann, Halle bei Lehmann, Jüterbogk bei Apponius, Königsberg in d. N, bei Jakobi, Königsberg in Pr. bei Friedmann und 3mal bei Heygster , Magdeburg bei Roch, Merse- burg bei Kieselbach, Münster vei Windmüller, Posen bei Bielefeld, Potsdam bei Hiller , Stralsund bei Claussen, - Tilsit mal bei Wwenberg und nah Wittenberg bei Haberland; 26 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 2937. 4646. 5588. 5615. 7674. 10,380. 11,667. 12,721. 15,710, 29,548. 29,998. 38,640. 42,836. 44/804. 48,693. 49,929. 51,525, 54,827. 63,994. 63,712. 65,423. 67,906. 72,410. 76,036. 82,914 und 84,037 in Berlin bei Borchard, bei Grad, bei Moser und 3mal bei Seeger, nah Breslau 2mal bei Holschau und 2mal bei Schreiber, Cölu 2mal bei Reimbold, Crefeld bei Meyer, Danzig 3mal bei Roßoll, Düsseldorf 2mal bei Spab, Eilenburg 2mal bei Kiesewetter, Frankfurt bei Baswiß, Königsberg in Pr. bei Samter, Liegnihz bei Leitgebel, Magdeburg bei Brauns und bei Roch und nach Paderborn bei Paderstein; 53 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 602. 3738. 5008. 5461. 5560. 6740. 7022. 8640. 12,737. 18.646. 20,352. 20,866. 22,973. 23,030. 24,409, 25,446. 25,810. 26/871. 30,724. 32,484. 35,066. 38,600. 39,401. 39,486. 40,083, 41.042. 43,666. 45,683. 47,056. 47,130. 47,684. 48,489. 50,029, 50,202. 50,373. 53,937. 54,454. 54,935. 55,701. 59,197. 62,422. 63,573. 66,407. 66,569. 67,465. 71,428. 74/044. (77/921, 78,006, 79 155. 82,559, 83,943 und 83,986. Berlin, den 14. Mai 1847. Königl, General-Lotterie-Direction.

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Abgereist: Der Hof-Jägermeister 9 on Pach elbl-Gehag, nach Neu-Vorpommern.

Landtags - Angelegenheiten,

Sihung der Darin Ut eam 10, Mea

(Schluß.)

Graf von Arnim: Die leßten Worte des Gesebes lauten:

„Es fann Jeder , der wegen eines Verbrechens Kriminal-Strafe erlitten hat, durch einen Schluß der Stadtverordneten des Bürger- rechts für verlustig erklärt werden.“

Ov

Nach diesem kann also, wenn Jemand wegen eines Verbrechens zu einer Kriminalstrafe verurtheilt is, ihm durch Beschluß der Stadtverordneten - Versammlung das Bürgerrecht entzogen werden. Solche Fälle sind z. B. das Duell, Beleidigungen, die unter gewissen Modificationen die Kriminalstrafe nah sich ziehen iönnen. Und wenn eine Kriminalstrafe erfolgt, dann i} im- mer ein Verbrechen da. Nach einer allgemeinen Rechtsregel kann feine Kriminalstrafe eintreten, ohne ein Verbrehen. Der Fall if al- so da, und der Mann kann auf den Grund jener Bestimmung seines Bürgerrechtes verlustig erklärt werden. Nach meinem Gefühle i es nicht wünschenswerth, daß man durch den Ausdruck: „der Manun ift bescholten““ ihn vor der Welt in eine Kategorie verseße mit dem gemeinsten Diebe und Räuber, Darum gilt es eine Fassung, die Nr. 3 des Paragraphen \o auszudrücken, daß kein Bedenken bleibe. Uebrigens erledigen sich alle etwanige Bedenken, wie ich glaube, durch die von der Versammlung angenommene Fassung.

Justiz-Minister Uhden: Jch wollte zu dem Vortrage des sehr geehrten Herrn Redners nur Einiges hinzufügen. Unsere C L unterscheiden zwischen fiskalischen und Kriminal-Untersuchungen. Zur Kompetenz der ersteren gehören leichte Vergehen, namentli auch die Rüge von Jujurien in den dazu geeigneten Fällen. Wegen aller übrigen Verbrechen wird die Kriminal-Üntersuchung eingeleitet, ohne

Preußische Z

Allgemeine

Sonnabend den [Ften

Unterschied, ob das Verbrechen einen entehrenden Charafter an sich trägt oder niht. Zu einer solchen fann daher auch ein sonst ganz unbesholtener Mann gezogen werden, wenn er sih durch eine augen=- blicklihe Hiße hinreißen läßt, z. B. bei thätlicher Widerseblichkeit gegen die Abgeordneten der Obrigkeit oder bei eigenmächtiger Selbst- hülfe mit Gewalt an Personen oder Sachen.

Fürst von Lichnowsky: So sehr ih mich vorhin mit dem Amendement meines verehrten Kollegen aus Brandenburg einverstan- den erklärt habe, so muß ih gerade von demselben Standpunkte aus mit seiner jeßigen Meinung einigermaßen differiren und mich der meines verehrten Landsmannes im Sekretariate anreihen. Das Amen- dement hat namentlich cine Klasse von Offizieren von der Bescholten- heit ausgeschlossen, welche eine nur augenblickliche Verirrung bei ei- nem sonst durchweg ehrenvollen Leben aus ihrer früheren Stellung entfernt hat. Wir haben diese Klasse von Personen als Nichtbe- scholtene hingestellt und haben dadurch unseren Entwurf in zwei Theile geschieden, nämlich in diejenigen, welche neben der Ausschlie- ßung auch noch bescholten sind, und in diejenigen, welche nicht be= cholten sind. Wenn wir nun diejenigen Personen, welche für ehrlos erflärt, als solche des Landes verwiesen, wegen ergrisfener Flucht des Todes schuldig, wegen unredlicher Vormundschafts-Verwaltung verur-= theilt sind der gelindeste Ausdruck, den ich im Gesetze finde, ist ¡„„hiederträchtig““ wenn wir also diese Personen in diejelbe Ka- tegorie seben, wie die Offiziere, die sih eine augenblickliche Verirrung haben zu Schulden kommen lassen, d. h. wenn wir auf die eine Seite diejenigen seßen, welche wir für bescholten erklären, und auf die an= dere Seite diejenigen, welche wir nicht für bescholten erklären wollen, und nun alle diejenigen, welche unter Nr. 3 nah den Worten des Königlichen Herrn Kommissars subsumirt werden sollen, nicht unter die Bescholtenen nehmen, so muß ih mih doch dieser Fassung gänz= lih widerseßen, Wein aber der verehrte Antragsteller gegenüber die= ses Geseß in zwei Theile hat theilen wollen, wenn erx alle diejenigen, welche wegen Vergehen, die Ehrlosigkeit nicht nah sich ziehen, “als Nichtbescholtene, und diejenigen, welche eiues dieser infamirenden Ber- brechen begangen haben, als Bescholtene hat begreifen wollen, wenn er also diesen §. 3 wieder in zwei Theile hat scheiden wollen, dann bin ih damit einverstanden, Aber alle im §. 3 Begrisfenen als nicht- bescholten zu erklären, glaube ih, kann nicht die Meinung der hohen Verjammlung sein.

Justiz-Minister Uhden: Dagegen habe ich die Bemerkung zu machen, daß in den Fällen, die der verehrte Herr RNedvner vorgetra- gen hat, {hon durch Erkenntniß der Verlust der Ehrenrechte und zum Theil die Unfähigkeit zur Verwaltung öffentliher Aemter oder zur Ableistung eines nothwendigen Eides ausgesprochen werdeu und aus- gesprochen werden müssen. Es koindiziren daher diese Fälle mit der Bestimmung des Art. 1. Nr. 1 sub a und b,

Graf von Arnim; Das Ameudemeut" is angegriffen worden, daher erlaube ich mir nur ein Wort in dieser Beziehung zu sprechen, Jh hoffe, daß mein verehrter Kollege sich über die Bedenken beru- higen wird, die er darüber hegt. Wenn das Amendement genauer einmal ins Auge gefaßt wird, so ergiebt si, daß allerdings sub Nr. 1 dieses Paragraphen diejenigen Personen als bescholten be- zeichnet sind, welche die Kriminalgesebe bereits, wie der Herr Justiz= Minister eben ganz treffend bemerkt hat, als solche bezeihnen. Wenn aber der geehrte Redner meint, daß sub I, ausgesprochen sei, daß alle die übrigen nicht bescholten wären, so steht davon in meinem Vorschlage kein Wort, sondern es steht darin, daß diese Personen sämmtlich von der Theilnahme an ständischen Versammlungen auszu- shließen sind, aus den im Gesebe näher angegebenen Gründen. Es bleibt also Jedem frei, wenn unter diesen Personen sich welche finden, welche nah seiner oder nah Jedes Meinung bescholten sind, sie als bescholten zu betrahten, wenn er will; dagegen wird aber nicht jede Fee welche sih in jener Lage befindet, für „besholten“ erklär t. Es ist im Geseß feine Qualität ausgesprochen. Das ist der eine Un- terschied, das ijt die eine Entgegnung, Die zweite Entgegnung ist die, daß ih glaube, es wird dem Reduer und Jedem rein unmövg- sein, dur das Geseß unter allen diesen zahlreihen Fällen, welche unter die Nr. 2 und 3 fallen, vornweg eine Distinction dahin zu tref fen : diese Personen sind nah dem allgemeinen Urtheile für beschol ten zu betrachten und diese niht, und darum würde ih eben em- pfehlen, für diese Fälle, welche höchst verschiedener Art sein können, gar keine bestimmte Bezeichnung zu wählen, sondern lediglich das auszusprechen, was als die geseßliche Folge gewisser Urtheils\prüche sich ergeben soll. E :

(Ein Mitglied meldet sich ums Wort.)

Marschall: Der Fürst von Lichnowsky war früher aufgestan- den. Uebrigens glaube ih, daß wir zux Abstimmung \hreiten tonnen.

N Kelt\{ch: Jh muß mich nah dem, was ih von dem Herrn Justiz-Minister und dem Grafen von Arnim gehört habe, für

überführt erklären.

Fürst von Lichnowsky: Dann wünde ih nur noch bemerken, daß ich nicht glaube, daß es sih darum handelt, welche Personen wir nach unserer individuellen Ansicht für bescholten halten, sondern, daß das Amendement meines verehrten Kollegen, dem ih von Herzen beigestimmt habe, eine integrirende Distinction, die sich namentlich auf den Ehrenpunkt bezieht, enthält; und ih glaube, daß diese Distinction entfräftet wird, wenn sie sich auch auf jene Klasse bezieht, vou der ih früher gesprochen habe,

Marschall: Wenn irgend ein geehrtes Mitglied noch das Wort verlangt, um gegen den Vorschlag des Grafen von Arnim zu reden, so werde ich sehr bereit sein, es ihm zu geben; denn vorhin habe ih uur erklärt, wir könnten zur Abstimmung kommen, weil id ein allgemeines Einverständniß vorausseben zu können glaubte. j

Graf von Dyhrn: “Nicht gegen den Vorschlag des Grafen von Arnim will ih reden, aber 1h habe ihn noch nicht formulirt gehört,

Graf von Arnim: Jh habe ihn verlesen.

Marschall: Jh will die Frage vorläufig stellen, sie wird heißen: Tritt die Versammlung auch in Beziehung auf §. 1 Nr. 3 dem Vorschlage des Grafen von Arnim bei?

Fürst von Lichnowsky: Da würde ih doch bitten, ihn in Beziehung auf Nr. 3 nochmals lesen zu lassen,

eitung.

Mai

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1847

Graf vou Dyhrn: Zuerst wird die Frage gestellt werden, ob wir den Autrag der Majorität des Ausschusses annehmen wollen?

Marschall: Nein, darüber ist man übereingekommen, daß die Frage gestellt wird, ob auch in Beziehung auf Position 3 §. 1 dem Vorschlage des Grafen von Arnim zugestimmt wird, und der besteht in feinem anderen, als in der Stellung der Säße, Die Worte, wie sie hier im Ge-seße-Entwurfe stehen, werden ganz dieselben bleiben, \ie werden aber unter die andere Kategorie, unter die andere Rubrik fallen. Es fann darüber kein Zweifel mehr obwalten.

Fürst von Lihnowsky: Habe ih den Antrag recht verstan=- den, so geben wir in der Po). 2 des §. 1 die Qualification ols be- holten einer gewissen Klasse von Personen, deren ih erwähnt habe.

Graf vou Arnim: Wir geben sie nicht.

Fürst von Lichnowsky: Wir haben sie gegeben.

Graf von York: Jch bitte um Entschuldigung, das haben wir nicht gethan,

Fürst vou Lihnowsky: Jh bitte um Entschuldigung, das Gesetz, welches wir hier erörtern, hat sie nah der Pos. 2 des §. 1a. hier gegeben, und dieses selbe Geseß giebt aber feiner der Personen, welche sich im §. 3 befinden, diese selbe Qualification. Jch kann mich noch nicht für überführt halten. ;

Graf von Arnim: Die Kategorie Nr. 1 des ursprünglichen Geseß-Entwurfs enthält Personen, die, wie der Herr Justiz-Minister am besten hat darthun fönnen, durch die ergangenen Erkenntnisse der Ehre verlustig erklärt sind. Das vorliegende Geseß macht die Personen nicht zu Bescholtenen, es is überhaupt nicht Aufgabe des Gesetzes, einen Mann zu einem Bescholtenen zu machen, sondern zu bestimmen, welches Verfahren, in Beziehung auf die Ausschließung von Personen, welche wegen ihres Verhaltens nicht der Ehre würdig erscheinen, Mitglied einer ständischen Versammlung zu sein, stattfinden soll. Dieses Geseß hat also jene Verbrecher zub 67 L; 1 mert für besholten erklären sollen, sondern sie sind es schon durch das ge=- rihtlihe Urtheil geworden. Die zweite Kategorie, welche ih zu tren= nen vorschlage, sind Personen, welche von der Theilnahme an ständi= {heu Versammlungen ausgeschlo}sen sind, aus Gründen, welche aller= dings den unbescholtenen Ruf in Frage stellen und vermissen lassen und deshalb also von der Theilnahme an dem ständischen Ehrenrechte ausschtießen. Hier nun beunruhigt den verehrten Herrn Redner die Kategorie 3, weil darunter, wie ih thm vollkommen Recht gebe, äußerst ehrlose Persouen sih befinden fönnen. Diese Personen, welche der verehrte Redner vor Augen hat, haben aber dann Handlungen

begangen, welhe von dem Gesebße mit einer Strafe belegt werden, welche zugleich Entziehung aller Chrenrechte mit sich führt; sie fallen also in die Kategorie §. I. 4. des gedruckten Entwurfs durch rih- terlihes Urtheil, z. B. wegen Raubs, Betrugs u. st. w.

Marschall: Jh muß erklären, daß ih die Berathung für erschöpft halte, daß ih glaube, daß wir zur Abstimmung über den Gegenstand übergehen fönnen, und zwar in der Weise, daß diejseni= gen, welche die Frage: „Tritt die Versammlung auch in Beziehung auf 1, 3 dem Vorschlage des Grafen von Arnim bei?“ verneinen wol- len, dies durch Aufstehen zu erkennen geben.

(Es erheben si{ch nur wenige Mitglieder.)

Der Antrag is mit einer großen Majorität angenommen wor= den, und wir können jeßt zu Nr. 4 desselben Paragraphen über=- gehen.

von Keltsch: Die Nr. 4 des §. 1 hat ihre Erledigung wohl gestern hon bei der Berathung über die Haupt - Prinzipien gefun= denz wenigstens hat die Abtheilung eine besondere Bemerkung ihrer= seits nicht mehr zu machen gehabt.

Graf von Sierstorpff: Wenn ih hier von Standesgenossen rede und auf das Geschichtlihe zurückgehe, so ward früher der Adel vom Adel, der Bürger vom Bürger gerichtet, Hier fallen die Be= griffe Beider im Stande der Dominial -Besitßer zusammen.

Die Ansichten von sozialer Ehre sind aber nicht immer dieselben ; so lange es einen Ehrenadel in Preußen giebt, ist die Chre sein er- erbtes Recht. Dieses wird ihm nah §. 4 geschmälert. Denn frü- her hat der Adel seine Ehre selbst vertheidigt, im \{chlimmsten Falle durch einen Zweikampf, jeßt aber soll er sich vor Schranken stellen. Jch würde deshalb, um die Verschiedenheit der Begriffe von sozialer Ehre auszugleichen, den Antrag stellen, ob nicht dem ritterschaftlichen oder vielmehr den Dominial= Versammlungen das Recht zustehen möge, Ehrengerichte in Betreff des Zweikampfes zu ernennen, und zweitens den Antrag stellen, daß diesen ständischen Versammlungen das Recht gewährt werden möge, Neulinge für die Aufnahme in das ständische Recht der Gnade Sr. Majestät des Königs zur Bestäti= gung vorzuschlagen. Der Offizier \{lägt den Kameraden vor, der

ihn richtet. Hier aber is der Einzelne genöthigt, jeden Fremden als Richter anzuerkennen, der sich in seinem Kreise ankauft.

Marschall: Es hat vorhin die Meinung, daß eigentli die- ser Gegenstand {hon im Wesentlichen erledigt sei, so große Unter- stüßung gefunden, daß ih wohl glaube, dem geehrten Mitgliede über= lassen zu können, ob es auf eine weitere Debatte verzichtet, und zwar um \o mehr, weil es eigentlich neue Vorschläge sind, welche nicht riftli eingebracht wurden.

Graf von Sierstorpff: der Ehrenhaftigkeit zurü, : S

Marschall: Es fragt sich, ob der Vorschlag die geseßliche Unterstüßung findet?

(Findet keine Unterstüßung) 5

Da das nicht der Fall is, so gehen wir um so mehr daruber hinweg und kommen nun zu §. 2.

von Kelt} ch : Der s. IT, des Entwurfs hat gestern auch schon seine Erledigung gefunden, deun au schon in dem Gutachten faßte man ihn gleich mit der Erwägung der Prinzipien zusammen, Nach meiner Meinung kann nun zu §. Ul, übergegangen werden. Wenn es der Herr Marschall für zweckmäßig erachten sollte, würde ih hier den §. I. verlesen, um der hohen Versammlung die einzelnen ver- wickelten Bestimmungen etwas ins Gedächtniß zurüczurufen. Der Paragraph lautet :

„Der Vorsitzende jeder ständischen Versammlung is verpflichtet, Thatsachen, welche nah seinem Dafürhalten die Ehrenhaftigkeit eines

Kir kommen hier auf die Begriffe