1847 / 134 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Königs Majestät ihn begnadigte und hierdurh den früheren Ausspru tilgte. Jch stelle nun die Frage y ob es nicht rathsam jn da die Form der Rehabilitirung nah der eben ausführlich ere den und präzisirten Fassung sich ausdrülich nur bezeichnet fab, N E Fall des §. Ul, wo nämlich die Anklage von der ständiyer O sammlung ausgeht, es nicht blos zur Beseitigung 901 E n den dern überhaupt wünschenswerth wäre ," zu bestimmen, "halten. Es übrigen Fällen der Rehabilitirung mit dem Antrage Ju Genossenschaft fönnte sons immer zweifelhaft bleiben, ob G P den ständischen sich befugt finden könnte, au! Me Wieder gericht erfludirten Of- Rechten für einen dur ein militairisches Le in Offizier aus dem fizier anzutragen. Es könnte der Se "ständischen Rechte verlustig Offizierstande entlassen und L Jahre lang -exemplarish GURIN N ee p aner e rüge nicht auf Wiederherstellung seiner gut geführt habe; er sel) slein werbe er nicht das nöthige Gewicht Rechte an, weil er, fürchtet, außer Beziehung mit ihm, kennt ihn haben; das Offizier-Lo D in welcher Weise er sih geführt gar nicht med, e nach seiner Entlassung in einem ganz anderer Yat, indem er RE seinen Aufenthalt genommen hat, indem er dort Theile der Mono osber die Kreisstände des Kreises, den er bewohnt, E Mitterge des Vertrauen zu ihm gewonnen, daß sie sich veranlaßt hatten Er E bi Sr. Majestät auf Rehabilitirung desselben anzu- ada E würde dann zweifelhaft sein, ob für diesen Weg 1m Gesebe nach jener Fassung irgend etwas vorgezeihnet Sg ern 0 fann nit leugnen, daß es wünschenswerth jet, in diejer 2Bei]e v Zweifel dahin zu heben, daþ etner ständischen Versammlung nicht verboten sei, das Begnadigungsrecht in diejer Art nachzusuchen, auch für den, der niht durch ihre Anklage ausgeschieden tos E Kriegs-Minister von Boyen: Jn Hinsicht auf die militairi- schen Verhältnisse scheint es gar feinem Bedenken unterworfen, daß man von dem Grundsaße ausgehen muß, daß, wenn Jemand getrennt von dem Offizierstande gelebt hat, die militairischen Gerichte keine Cognition von ihm haben, sondern den anderen Körperschaften, die sein Leben beobachten konnten, überlassen mujen, den Antrag zu ma- hen. Es mögen nur sehr wenige Fälle vorkommen, 0 daß ich glaube, es würde nicht einmal nöthig sein, sie im Gesel besonders zu berüh- ren. Es {weben mir Erinnerungen aus älterer und neuerer Zeit vorz; es wäre möglich, daß im Laufe des Krieges ein Ws}s1zier ent schieden der Feigheit beschuldigt würde und auf Grund dieses eut lassen sei ; daß jih aber hinterher, nach vielen Jahren vielleicht, ge- zeigt habe (mir ist ein solcher Fall beïannt), daß dies durch eine Rerleumdung, eine Verwechselung der verschiedenen Zustände herbei- geführt- sei; in einem solchen Falle würde es dem militairischen Ge- richt, der militairischen Körperschaft ganz unbenommen bleiben können, einen Antrag auf Rehabilitirung zu machen. Jun allen übrigen JFâl- len aber gehört der Offizier, wenn er aus dem Offizierstande ent- fernt is , ganz allein der Körperschaft an, in welche er eingetre- ten ist. : Graf York: Jch erlaube mir guf das zurückzukommen, was ich gleih anfangs geäußert habe, daß es mir scheint, als wenn die |tan=-

dische Versammlung in allen den Fällen, wo mit dem Ausf}chluß aus ihrer Mitte nicht auch zu gleicher Zeit die Bescholtenheit verbunden wäre, wohl auch auf Rehabilitirung wieder antragen könne, das heißt auf die Rückgabe der Fähigkeit, wieder in der ständischen Versammlung Play nehmen zu dürfen. Jm entgegengesel:ten Fall muß ich bestimmt der Meinung bleiben, daß der, welcher für bescholten erachtet 1st, iberhauvt nicht mehr fähig is, wieder aufgenommen zu werden, Eine Stimme: Nach dem Stande der Sache, wie sie jebt steht, muß ih dem widersprechen. Wir haben alle di? für bescholten erflärt , welche unter Nr. 1 a und þ des ersten Paragraphen be- griffen sind; es kann Jemand aber einem Kriminal-Urtheil verfallen,

,

nachher aber wieder begnadigt und wieder bergestellt werden ; soll der sein ganzes Leben hindurch bescholten bleiben? Fch glaube, das 1k unmöglich. 5 : S

Marschall: Der Referent hat daraus verzichtet, daß eine Fragestellung erfolge.

Graf von Arnim: Jch glaube, über den Punkt würde man si einigen müssen; mein Antrag geht dahin, daß zu §. S, wo es heißt: „Die Wiederzulassung zur Ausübung ständischer Rechte wer=- den Wir nur auf den Antrag der Versammlung, welche die Anklage beschlossen hat, genehmigen“, hinzugefügt werde : „daß auch in_den übrigen Fällen der Ausschließung von ständischen Rechten die stän- dische Körperschaft auf die Wiederzulassung und Begnadigung, autra- gen könne“; und ih finde es in dieser Beziehung nicht nöthig, den Unterschied zu machen, den ein Redner vox mir hervorgehoben hat ; indem einmal sich nicht annehmen läßt, daß die ständische Körperschast einen Mann, der nach wie vor bescholten ist, zum Gegenstande etnes Begnadigungsgesuchs machen wird z noch weniger aber, daß, wenn eine solhe Verirrung auch stattfinden sollte, Se. Majestät der Nomg auf einen solchen Antrag eingehen würde, und hierin, glaube ich, liegt ein genügender Schub- Meine Frage geht daher dahin: „Soll bei

der Regierung beantragt werden, die ständische Körperschaft für be=* fugt anzuerkennen, auch in den Fällen auf Wiederzulassung zu jkän=#

dischen Rechten anzutragen, m denen nicht von ihr selbt die Anklage

ausgegangen ist?

Referent: Das ist das Amendement der Abtheilung. Jh nehme feinen Anstand, ihm beizutreten und es zur Abstimmung brin- #

gen zu lassen; ih halte es für wichtig und wesentlich.

Landtags-Kommissar: Gegen einen solchen Antrag würde von Seiten des Gouvernements nichts zu erinnern sein, wenn ex nicht allein dahin ginge, eine auf diese Weise bescholtene Person zu den ständischen Versammlungen wieder zuzulassen, sondern dieselbe in allen Beziehungen zu rehabilitiren. So aber, glaube ich, kann das Amendement auch nur verstanden werden. Für diesen Fall if gewiß nichts dagegen zu erinnern, wenn ih gleih hinzufügen muß, daß ih den Zusaß nicht für nöthig halte, weil es sich von selbst versteht, daß einer ständischen Versammlung eine solche Bitte uicht verwehrt werden fann und wird.

Graf Arnim: Jh würde mi jedenfalls dem Antrage der Abtheilung anschließen. Es befindet sich nur ein Ausdruck darin, weshalb ich dem von mir gestellten Antrage den Vorzug geben würde ; es heißt nämlich: ;

„Die Abtheilung hat einstimmig erkannt, daß hierbei gar nicht an diejenigen Fälle gedacht worden sei, in welchen nah §. 1. Nr. 4 bis 3 die Ausschließung von ständischen Versammlungen ps jure eintreten soll.

z Sa O dafür :

den betreffenden ständischen Körperschaften auch für diese Fälle

das Recht beizulegen sei, auf Wiederzulassung des Bescholtenen

nah Ablauf von fünf Jahren antragen zu dürfen.“

Darin möchte aber der Sinn liegen, als wenn sie eine bescholt ) holtene Le zu ihren Versammlungen zuzulassen bitte und ich glaube, daß as Recht, welches übereinstimmend in Anspruch genommen wird, da= hin zu fassen jei, daß einer Körper all auch für diesen Fall das Recht beizulegen sei: die Wiederzulassung des Ausgeschlossenen

zu den ständishen Versammlun ae Ausge y Gnade beantragen zu dürfen, gen bei Sr, Majestät im Wege der

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Referent: Die mit Recht gerügte Fassung dieses Sabes wird die Abtheilung gewiß niht vertheidigen. Jm Uebrigen bemerke ih, daß die Abtheilung nur den ständischen Standpunkt ins Auge gefaßt hat. Sie hat sich nit damit beschäftigt, inwieweit eine solhe Zu-= lassung überhaupt möglih wäre, wenn eine Rehabilitirung im Wege der Begnadigung durch des Königs Majestät eingetreten ist. Jh trete ohne Bedenken jeßt dem verbesserten Vorschlage, der von diejer Seite gemacht worden is, vollkommen e 2 / U. Marschall: Der Referent beharrt also nicht bei der Ansicht, daß eine Fragestellung nicht erforderlich sei? i: j Referent: Den Antrag, welchen der Graf Arnim vorge shlagen hat, wünschte ich angenommen zu sehen. Mehrere Stimmen treten dem Antrage bei. S Marschall: Der Antrag istt unterstüßt worden, _und da er auch hinreichend verstanden ist, gehe ih sogleich zur Srageste ung über, in der Weise, daß die, welche ihm nt beitreten, dies dur) Aufstehen zu erkennen geben würden. (Der Antrag wird angenommen.) Wir kommen nun zu §. b. Referent verliest §. 6: „Die ständischen Rechte ruhen: E i 1) in allen den Fällen, in welchen das Bürgerrecht oder Ge- meindereht ruhen ; | E i 2 2) wenn eine Kuratel- oder Kriminal-Untersuchung eingeleitet ist z;_ 3) wenn eine ständische Versammlung nah Nr. Ul. den Beschluß

gefaßt hat, das Verfahren eintreten zu lassen, bis ein rechts- kräftiger Ausspruch ergangen (s Das Gutachten dazu lautet: „Die ständischen Rechte sollen ín den drei in diesem Paragraphen angegebenen Fällen ruhen. : ; : Die Abtheilung findet es bei dem jeßigen Zustande unjeres Rr1- minalgerichts-Verfahrens einigermaßen bedenflih, der Einleitung einer Kriminal-Untersuchung ohne Weiteres diese Wirkung beizulegen Sie i} indessen einstimmig der Ansicht, daß sich diejer (He Uebelstand nicht bei Gelegenheit der jeßigen Verordnung beseitigen läßt, spricht jedoch deu Wunsch aus, j N daß baldmöglichst festere Formen für die Einleitung einei Krimi- nal-Untersuchung im Wege der Gesebgebung geschassen werden möchten,“ L Marschall: Wenn keine Bemerkung eufolgt, jo 1k ein Ein- verständniß mit dem Antrage des Ausf\chusses vorauszujeßen, und wn fönuen daher zum §. 7 übergehen. Referent: §. 7 lautet: : S E „Alle den vorstehenden Anordnungen zuwiderlgusende Vorschriften werden hiermit aufgehoben. Die Abtheilung hat ihn einstimmig angenommen, (Liest) : „Der §. VII. ist einstimmig als erwünscht und zweckmäßig anerkannt worden. Als Hauptfrage wird zur Abstimmung vorgeschlagen: Tritt die hohe Kurie dem Entwurfe der Verordnung bei? 5 Schließlich wird bemerkt, daß der in der Denkschrift in Auen gestellte Erlaß einer Justruction an die Gerichts H Militair = un \iadtischen Behörden oringend nothwendig erscheint. Marschall: Auch hier is dem Antrage des Ausschusses bei- gestimmt worden, IKeitere Gegenstände liegen zur Berathung nicht vor, und ich muß mir vorbehalten, zu der nächsten S1ßung \pater einzuladen. Die Sikzung is geschlossen.

(Schluß der Sihung 43 Uhr.)

nichtamtlicher Theil.

Z3:n a 44.

4 Berlín, 11. Mai. Aus dem Ministerium der geistlichen An- gelegenheiten stnd kürzlich in der Angelegenheit des Predigers Nh=- Flih, auf welche hon lange her die gespannte Aufmerksamkeit des Ï Publikums gerichtet ist, dem Konsistorium der Provinz Sach'en Mit-

É theilungen gemacht worden, welche eine endliche Erledigung der Sache bald erwarten lassen, Wir glauben den Lesern der Allge-

meinen Preußischen Zeitung einen Dienst zu erzeigen - wen wir die aus zuverlässiger Quelle uns zugekommenen Aktenstüde, welche den Gegenstand der obengedachten Mittheilungen bilden, nachstehend veröffentlichen :

Cw. Hochehrwürden haben Sich in einer Jmmediat-Vorstellung vom 16ten v. M.*) an des Königs Majestät gewendet und um „Schonung und Geduld“ gebeten. Des Königs Majestät ha- ben hierauf unter dem 30sten ves. M. das Weitere an mich zu He lassen geruht, und bin ih ermächtigt, Ihnen eine vollständige e schrift dieses Allerhöchsten E wie mittelst der beigefügten An- lage **) geschieht, mitzutheilen. E

/ Eiv.- Oocbwlitden werden hieraus ersehen, in welcher Weise e in der evangelischen Landeskirche zu Recht bestehende Kirchen - Reg- ment seine Pflicht und Aufgabe erfassen muß, und welches e e liegenheit des einzelnen Geistlichen ist. Dem Kirchen-Reg nen aide es ob, das Bekenntniß evangelischen Glaubens, auf welches ie M gegründet ist, und die Ordnungen, welche in ihr m M i verfassungsmäßig eingeführt sind, zu hüben. Dem Geist oes n her Amt und Beruf in dieser Kirche empfangen hat, lieg L a das Bekenntniß und die Ordnungen seiner Kirche zu ehren N Stellung nicht zum Stüßpunkte feindlichen Angriffs O e d, benußen. Diese Pflicht wird von der großen Gesammthe“ E H gelischen Geistlichen des Landes richtig erkannt und s ig i: A0 Bekenntniß und die Ordnungen der Kirche werden von S N und gehalten, und nur in wenigen Fällen hat das Kirchen=? E sih in die unabweisbare Nothwendigkeit verseßt gesehen, Ga 5 nen Auflehunen gegen die kirchliche epuung mit den ihm anvertrau- ten Mitteln kirhliher Zucht entgegenzutreten. : :

Diese Achtung gegen das Betenntuiß und dieser Gehorsam (4 gen die Ordnungen der Kirche, von deren Erweisung den einze e Geistlichen zu entbinden, mit der Pflicht des Kirchen - Regiments sich nicht verträgt, läßt der Freiheit der Forschung und Vehergengung nen weiten Raum, Cs besteht unter der Zahl derer, welche das Ve=

*) Vergl, unten sub B.

**) Vergl, unten sub A.

kenntniß und die Ordnung der Kirche in Ehren halten, eine Man- nihfaltigkeit der Richtungen und Auffassungen. Viele unter ihnen, und unter diesen wackere und achtungswerthe Geistliche, nehmen für sich die Bezeichnung eines Rationalisten in Anspruch; Andere haben einen anderen Standpunkt. Das Kirchen-Regiment achtet es nicht für seinen Beruf, der Mannifaltigfeit in der Aneignung des geoffenbarten Heils mit Mitteln äußerlicher Zucht in der Kirche ent- gegen zu treten; es vertraut der einenden Krast des Geistes Gottes und seines Wortes. Wem das mit der Ehrfurht gegen das Be-= fenntniß und dem Gehorsam gegen die Ordnungen der Kirche ver= einbare Maß christlicher Freiheit genügt, hat in 1hr feine Anfechtung zu befahren. i

Dagegen darf die Kirche auf ihrem eigenen Boden und in den von ihr selbst verliehenen Aemtern einem Bestreben, ihr BekenntniÞ und ihre Ordnungen zu zerstören, auf keine Weise Raum geben. Sie fann es nicht gestatien, daß in Schrift und Predigt und in Volks= Vorträgen ihr Bekenntniß von ihren eigenen Dienern mit Gering= {ä«ßung behandelt , daß in der Liturgie und in der Verwaltung der Sakframente ihre Ordnungen nah dem Gefallen der einzelnen Geist- lihen verändert oder die Massen zu einer Reform n der Kirche aus- gerufen werden, Dem Kirchen - Regiment 1 auch hierin, wie, Ew. Hochehrwürden seit Jahren an sich selbst zu erfahren Gelegenheit ge- habt haben, das Verlangen nicht fremd, durch Langmuth und Scho= nung zu heilen. Es würde aber, zu einer schließlichen Entscheidung gedrungen, nicht umhin können, Einem solchen Verhalten, als Finem ordnungswidrigen, entschieden entgegenzutreten und ihm den Raum innerhalb der in der Kirche bestehenden Aemter zu versagen. :

Für eine Auffassung, welche hierin sich in keiner Weise mit der in der Kirche bestehenden Ordnung zu versöhnen vermöchte, würde, so schmerzlih auch das Kirchen Regiment einen jeden Abfall von der Kirche stets empfinden muß, doch kem anderer Weg übrig jen, “als die von der bürgerlichen Geseßgebung des Landes in dem Allerhöch= sten Patente vom 930. März d. J. geöffnete Freiheit des Aus \cheidens. 5 :

Ew, Hochehrwürden wollen nach, den Ihnen hier vorliegenden Momentéên mit sorgfältiger Erwägung Jhres wirklichen Standpunktes zu dem Bekenntniß und den Ordnungen der evangelischen Kirche nun mehr ermessen, was Jhr Gewissen von Ihnen fordert, zu thun, und was die Pflicht dem Regimente der evangelischen Kirche auferlegk, seinerseits niht zu unterlassen.

Berlin, den 7. Mai 1847,

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-

Angelegenheiten, (gez. Eichhorn. An den Prediger Herrn uhlid, E Hochehrwürden zu Maadeburg.

A:

Jch übersende Ihnen hierbei eine Vorstellung des Pfarrers Uhlih in Magdeburg, auf welche Sie ihn unter Mittheilung diejes Befehls zu bescheiden haben; der Uhlich nennt sich einen Rationali- sten, Jch weiß, daß es viele Rationalisten unter den Geistlichen der evangelischen Kirche giebt, und unter ihnen sehr ehrenwerthe Män- ner; das Kirchen - Regiment läßk |ie unangefochten, weil e bens - Ansicht ihnen gestattet, sich 1n dem Gehorsam gegen die L rd nungen der Kirche zu halten und nicht als offene Bekämpfer derselben undihrer Lehre aufzutreten ; fürden individuellen Glauben hat das Kirchen : Regiment keine Jnquisition ; es ist aber seines Amtes, gegen solche Lch rer der Kirche einzuschreiten, welche wider das Bekenntniß derselben fämpsend auf treten in Schrift und Predigt, in Liturgie oder Verwaltung L Sakfr amente, in Volks - Vorträgen endlich, in welchen sie über die S ränzen ihres Berufs hinausgreifen, und der Pfarrer 1hlid) steht seit lange e folchen in den vordersten Reihen Der A Da der 2c, Uhlid) sich auf sein Gewissen beruft, 10 wird VA E n gesagt haben, daß es sich mit gutem Gewissen auch nicht verträgt, Namen und Autori- tät eines Dieners der evangelischen Kirche zu mißbrauchen zu dem Versuch, diese Kirche zu verwirren und den Glauben ihrer Glieder zu untergraben. _ Es steht ihm \rei, ein Viener jeiner Lebre zu blei= ben, wenn er sch mit der der evangelischen Kirche uicht zu vertragen vermag, aber niht als Lehrer diejer Kirche selbst, welche ein an- E Bekenntniß / als das jeinige hat , das sie nit aufzugeben gesonnen, und bei welchem ie zu schüßen Meine Pflicht Ne Mein Patent vom 30. März d. 5 hat Jedem, dem sein Gewissen verwehrt, seine Gemeinde im Bekenntniß der Kirche zu stärken, den Weg gezeigt, aus diesem Konflikt zu kommen , ohne in den andere! erwähnten Gewissens-Widerspruch zu verfallen. Dem Pfarrer Uhlich muß es daher überlassen bleiben, ob ex diesen Weg erwählen oder ob er, wie die Menge der rationalisti\chen Geistlichen, sich den Ord= nungen der Kirche und den Forderungen des Amtes, nad) welchem er sich nennt , friedsam und ohne E A fügen E C A: Alle f y Or Nor 2 » Gn 4 s 4 p Jn beiden Fällen wird er vor jeder Anfechtung vollkommen iche Berlin, den 30, April 1847.

(gez.) Friedrich FIKilhelm.

An den Staats - Minister Eichhorn,

B. Mein König und mein Herr! E

Ew. Königliche Majestät bitte ih um christliche Schonung und Geduld, und ih weiß, daß ich diese Bitte aus dem Herzen vieler Táusende spreche. E 5

Ew. Majestät erblicken in der evangelischen Kirche Ihres Landes eine Anstalt, welche unabänderlich auf dem Bekenntnþ der Reforma= toren ruhe. Ew, Majestät sind daher geneigt, in dem Verfahren der= jenigen Geistlichen, welche dies Bekenntniß} nicht mehr zu dem ihrigen machen fönnen und dieser Ueberzeugung gemaß ihr Amt verwalten, Untreue und Auflehnung gegen göttliche und menschliche Ordnung zu erblicen. Ew. Majestät Konsistorium verfährt nach diesem Maßstabe ; demnach is meine Stellung, der der Behörde gegenüber, eine solche geworden, daß ih heute in meinem Amte allenfalls noch geduldet, mor= gen vielleicht {hon mit Entfernung aus demselben bedroht bin.

Hier i} es, wo ih um Schonung, und Geduld M E

Jch bin auf der Königlichen Universität Halle von Rationalisten zum Geistlichen gebildet ; ih bin mit meiner ossen ausgesprochenen Ansicht vom Christenthum in meine geistlichen Aemter eingeführt worden; ich wirke ‘darin seit drei und zwanzig Jahren, nicht ohne Segen, und weder meine Erfahrung noch mein Studium haben mih von meinem Rationalismus zurückgebracht. Ju demselben Falle sind viele Geist liche; unsere Auffassung des Christenthums theilen viele Tausende von Ew. Majestät Unterthanen, und unser Leben mag sich darüber aus- weisen, ob wir darum {lehtere Unterthanen sind. E

Wir können irren, und Ew. Majestät können Recht haben, 1n- dem Sie wünschen, daß der Rationalismus vor dem Glauben der

Veilage

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Reformatoren verschwinde.

! hw Der Rationalismus wird auch gewiß un- terliegen und verschwinden,

wenn er wirklich ein Feind des Christen- jums is. Aber das Evangelium reiht für seine Kämpfe nur eine einzige Waffe dar, das Schwert des Geistes, also Belehrung, Ueberwindung durch Gründez und dessen scharfe Spihe kehrt es nur gegen Eine Klasse von Menschen, gegen die Heuchler.

__ Wir rationalistischen Geistlichen befinden uns mitten in der evan- gelischen Kirche und haben uns nicht hineingeschlichen , sondern sind 0 lee ge\eblihen Behörden hineingerufen worden, fönnen uns auch is heute nicht davon überzeugen, daß wir mit unserem Rationalismus nicht ihre wohlberehtigten Diener wären. wenn wir von unserer Behörde gedrängt und bedroht und dadurch in die s{hlimme Wahl hineingetrieben werden, entweder zu heucheln oder ul! Wirkungskreis wider unsere Ueberzeugung aufzugeben ? Diejenigen von uns, welche bisher ungeachtet - blieben, was sie waren, sind sie nicht dem Dienst der Kirche und des Staates immer noch ersprießlicher, als diejenigen, denen es leicht wird ihre Ueberzeugung nach den Umständen zu verändern? Was hilft das E wenn der Glaube, also die redlide Gesinnung, die

Ew. Majestät bitte ih flehentlih, gebieten Sie Jhren Behör-

den auf dem eingeschlagenen Wege Einhalt, und haben Sie Geduld Wir sind ja Jhre Unterthanen ;

rem uns von Gott gegebenen Könige unseren väterlichen Beschüßer

Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten und des Jn- Verfügung vom 9. d. M. dem rheinish - westfälischen ildung und Beschäftigung evangelischer Diakonissen eine 1- und Haus-Kollekte in den evangelischen Gemeinden vinz und der Provinz Westfalen mit der Maßgabe die Kirchen -Kollekte am ersten Sonntage im gus - Kollekte aber durch Agenten der Anstalt aten Mai und Juni abgehalten werde.

nern mittelst Verein für B jährliche Kircher der Rhein - Pro bewilligt haben, daß Monate Mai, die H jedesmal in den Mon

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Ba München vom 10. Mai ge hatte gestern Abend, Kanonenschlag auf d durch dessen Losgehen die ershreckt wurden.

Ist es nun nicht hart,

Nürnb. Korr. schrieben : „Jrgend ein muthwilliger Bursche Zapfenstreich, einen sogenannten em Plabe vor der Hauptwache hingeworfen, Wache und die Bewohner der Umgegend da cs gerade Sonntag Leute vor der Hauptwache, g verhielten, wie denn überhaupt in unserer

oder unseren

aller drohenden Zeichen furz vor dem ;

' Auch versammelten sich, und ein s{öner Abend war, sogleich viele die sich jedoch ganz ruhi

Stadt fortwährend eine musterhafte Ruhe und Ordnung herrscht.“

© München, 10. Mai. Heute Nachmittag empftug der Kö- garantirten Studenten-Verbindun- Audienz gebeten hatten, um Sr. Majestät nicht Allerhöchsten Entschließungen, durch welche eine neue Verbindung genchmigt und gewisse den Zutritt zu de1 dungen äußerst beschränkende Verordnungen außer Kraft geseßt wor- den sind, ihren Dank auszudrücken, | ‘die liche Genchmigung zu ei zu erbitten, durch welche diese i Studentenschaft lichen Beweis ihrer durchaus loyalen Gesinnung zu geben wünschen. Deputirten herablassendste

lassen Sie uns in unse= t=- , , a | nig die Senioren der gen, welche um eine blos für die neuesten

sämmtlichen

Die evangelische Kirche läuft bei dieser Schonung wahrlich nicht O E E Da wir denn im Jrrthum sind, wird y er Wahrheit verhallen, wir werden eines anderen überzeugt werden oder gussterben, und die Rechtgläubigkeit wird einen zwar langsameren Sieg, aber einen Sieg nah christlicher Kampfes- Jene Stimme, welche dort in Jerusalem im hohen Rathe noch eine Seltenheit war, darf wohl auf eine Stelle im Rath christlicher Mächtigen Ausyruch machen, die Stimme Gamaliels : „Jst der Rath oder das Werk aus den Menschen, so wird un 1. Is es aber aus Gott, dämpfen, auf daß ihr uicht erfunden werdet, als die wider Gott streiten wollen,

ondern um zugleich die König- nem Sr. Majestät zu bringenden Fackelzug ämmtlichen Verbindungen für sich und Allgemeinen

regel feiern.

es untergehen.

erwähnte Bitte huldvolle Geneh- 1 ( und in Folge davon herrschte unter der weit überwiegenden Mehrzahl der Studentenwelt eine wahre Begeiste 0h Ne Fackelzug wird übermorgen stattfinden. Jn einer Zeit, wo so viel von Demonstrationen die Rede ist, und gerade unter den gegenwärtig hier in München obwaltenden Umständen, E gegen einen Privatdocenten wegen un A N vom Lehrstuhle herab eine Untersuchung ein- auna voy Sn E n , dürste diese öffentliche Gesinnungs-Darle- A S0 I achtbaren Theiles der gesammten studi- beshalb ‘glauben auc, HR Gemen Dg werth sein O legen! zu nien. r guf diese Neuigkeit einen besonderen Werth

Bestätigt si ein leider sehr unerfreuliches Gerücht, dann hat

migung erhalten hat, Jn tiefster Unterthänigkeit Ew. Königlichen Majestät getreuer Unterthan L der Prediger (gez.) Uh lich. wo sicherem

Magdeburg, 16. April 1847.

Sonnabend den 15 ie« Magi.

Srankreid.

Paris, 9. Mai. Die vielbesprochene Expedition, welche am 7ten d. M. von Algier nah Kabylien abgehen sollte, und die also in diesem Augenblick bereits unterweges ist, wird unter den unmittel= baren Befehlen des Marschall Bugeaud stehen. „Der Zweck der Ex= pedition““, sagt jeßt das Journal des Débats, „scheint zum Zweck zu haben, sich über das Lager von Aumale, die Ebene von Hamsa und durch das Thal des Summam, eines bei Bugia - in das Mittelländishe Meer - einmündenden Flusses, nach Bugia zu rihten. Diese Gegend liegt außerhalb und südwestlih von dem Kabylien des Dschurdschura - Gebirges , welches sih zwischen Aumale und Dellys erstreck, während das andere Kabglien zwischen Setif und Bugia gelegen is. Mit dem ersteren dieser beiden Länder wurde die bekannte Uebereinkunft geschlossen, nah welcher die Stämme eine Auflage zu zahlen und über die Sicherheit des Handelsverkehrs zu wachen haben. Jn Ausführung dieser Bedingungen werden un- sere Truppen in dieses Land nicht eiudringen. Es scheint aber, daß mit den Kabglen der Gegend von Setif bis Bugia nichts Aehnliches abgeschlossen worden ist, und man m annehmen, daß der Mar- hall Gouverneur zur Unternehmung des Marsches nah Bugia seine Gründe hatte, die später genau bekannt werden müssen. Die dieser Stadt benachbarten Bevölkerungen haben sich hon unterworfen. Dasselbe is nach Setif hin geschehen ; aber in der Mitte des Landes hat sich einige Widerseßlichkeit gezeigt. Vielleicht is der Be= {luß des Marschalls durch die Anarchie der Kabylen - Stämme und durch die Nothwendigkeit, diesen unwissenden Vóölker= haften unsere Streitkräfte zu zeigen, veranlaßt worden. Alles deutet übrigens darauf hin, daß man auf keinen Widerstand treffen und daß dies weniger ein Feldzug als eine militairische Pro- menade in rein politischer Absicht sein wird. Man darf auch nicht vergessen, wenn man von Kabylien wie von einem einzigen Lande spricht, daß die berberischen Bevölkerungen, welche Kabylen genannt werden, sich vom Isser, einen Tagemarsch von Algier, bis jenseits Philippeville in der Provinz Konstantine ausdehnen. Der ganze Theil dieser Provinz, der sich nördlich von Konstantine hinzieht, ist ein von dem Scheik Bu Afas, unserem Verbündeten, regiertes Ka= bglien. Es giebt aber noch das Kollo-Kabylien; und auch die süd= lichen Gebirge, wie die Aures, siud von Kabylen bewohnt. Ein Ar= tifel des Moniteur algerien vom 30. April zeigt, daß es si nicht davon handelt, in den Theil von Kabglien einzudringen, für den neulih Ben Salem und Bel Kassem (zwei Kabylen-Chefs, die jeßt als Oberhäupter des in zwei Bezirke eingetheilten unterworfenen und tributpflihtigen Landstrichs eingeseßt sind) mit dem Marschall eine Uebereinlunft abgeschlossen haben.“ Dieser Artikel des amt= lichen algierischen Blattes meldet, daß in Folge der Unterwerfung Ben Salem's und Bel Kassem's die Kabylenstämme der nördlichen und südlichen Ds\churdschurakette unterworfen seien; es blieben mit=

unser Hof gestern Abend nichts weniger als beruhigende Nachrichten über den Stand der Dinge in Athen erhalten. i der außerordentlichen Gelegenheit, vurh welche die fragliche Depesche hierher gelangt sein solle, allem Anscheine nach nicht eingetroffen.

Königreich Sachsen. den vom 12. Mai: auf dem Schlosse Wesenstein nah kurzer Krankheit Se. K heit der Prinz Ernst, zweiter Sohn Sr. Kön Der Prinz hatte vor mehreren W Anfall von Grippe glücklich übers milie Sr. Königl, Hoheit des Prinzen Lande zu Wesenstein, allwo Höchstderselbe noch bis vor wei! an den gewöhnlichen Promenaden Theil nahm. wickelte sih plößlich ein bedenk Krankheit (Morbus maculosus) strigen Tage

ny alt ) Privatbriefe sind mit Provinz Brandenburg. rungs - Bezirks Frankfurt a. d. O. i den evangelischen Digkonissen-Verein. Deutsche Bundesstaaten-

Bevölkerungs - Liste des Regie- - Rhein-Provinz. Kollekte für König reich Bavern. (Deputation der Studenten-Verbindungen Gerücht über unerfreuliche Nachrichten aus Athen.) Königreich Sa ch sen. Prinz Ernst +. : Oesterreichische Monarchie. Frankreich. Marschall Bugeaud.

München. Die Lei pz. Zt g. meldet aus Dres-

Am heutigen Morgen früh 4% Uhr oerschied

oom Könige empfangen 5 önigl. Ho- igl. Hoheit des ochen in Dresden eien tanden und befand sih mit der Fa- Johann seit kurzem auf dem

1 Stempel - Vorschriften. Das Land Kabylien und die Expedition des ars l nisteri Die Einleitung des Cu- bières\hen Prozesses vor dem Pairshofe. Unterschleife und Bestechun- Gerichtliche Vorladung wegen Duells. Vermischtes,

Das Ministerium.

Warnung vor Ge-

traide-Wucher. (T el De D Modification des Ka-

Jn dieser Zeit ent- liches Kranksein die Blutflecken- : zu welcher si alsbald - rigen en Nervenschlaafluß gesellte, an welchem S nigl. Hoheit chon heute früh sein theures, hoffnungsvolles Leben zum größten Schmerz der gesammten Königlichen Familie beendet hat.“

(Großbritanien und “rland.

of 1 Kabinets-Rath. fürst Konstantin,

1 Annahme des Vorschlags auf Bewilligung eines

Diskonto's für die Anleihe - Einzahlungen im Unterhause. G Einfuhr-Zoll.

Niederlande. Aus dem Haa g. as Getraidegeseß.

Ertrag der Eisenbahnen.

ep.) Auflauf. Kreisschreiben des Vororts.

Vertagung der Cortes.

haftliche und Kunst -Nachrichten. Zur neuesten Litera-

- Zur Kunst-Archäologie.

Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, Börsen- und Markt-

Verlegenheiten der Oesterreichische Monarchíe. Mai. Der Kaiserliche Hof - Commissair, Graf L 1 23sten v. M. noch Folgendes in Hinsicht auf die Stempel-Borschriften zur Nachachtung bekannt g „Das in Krakau und dessen Gebiete dermalen vom Jahre 1833 der erloschenen krakauer Regierung hat noch zu dem Zeitpunkte in Wirksamkeit zu bleiben, in w Justizverfassung und die österreichischen Justizgesepße in dieser in ‘Kraft treten werden. Hieraus ergiebt sich die Folge, daß der Wirksamkeit dieser Stempelv : gestellten Urkunden, wenn sie den hier gi pelt sind, auch in den übrigen dem Stempelgesep unterworfenen i

Auswanderer. Kanton Bern.

anton Be1 Krafau, Cel DEp)

Deym, hat unterm

geltende Stempelgeseb fernerhin bis elchem die ö 1 Gebietstheilen für die Dauer orschriften die in dem krakauer Geb iltigen Vorschriften gemäß Ina. ls gesetzlich

Provinz Brandenburg. Nach der Bevoblkerungs-Liste des Regierungs-Bezirks Frankfurt a. D. Jahr 1846 sind daselbst 7367 Paare getraut und 32,801 Gestorben sind

Frankfurt a. Gebiete ansgestellteu Urkun-

Stempelvorschriften entsprechen , Vorkommens wegen nicht beanstandet werden können. Parteien bei den Behörden und die Ausfertigungen teien fönnen, wie es sich von selbst versteht frafauer Stempel - haben, als es sich um Verhandlunge! Es werden demnach

Kinder geboren, 10,780 Personen mehr geboren als gestorben.

Bei Vergleichung der Bevölkerungs - Liste für das Ja mit der für das Jahr 1845 ergiebt sih, daß im Jahre 1846 16 weniger geschlossen, 895 Kinder weniger geboren und 2962 gestorben sind, als im Jahre 1845.

Bezüglich auf die Eingaben der dieser lezteren an Par- Vorschriften des noch in Geseßes nur insofern Geltung Behörden in dem krakauer Gesuche und Eingaben der Parteien, Behörden und Aemtern in anderen stempelp

l Personen,

(Gebiete handelt.

Hor I ly , , , Personen mehr die von hier aus bei

hin die Kabylen der anderen Bergseiten ununterworsen, wohin sich die Expedition Bugeaud's wenden würde. Dies Blatt berichtet außerdem, daß alle Häuptlinge des Westens von Groß-Kabylien Zusammenkünste mit Bugeaud gehabt, in welchen die Angelegenheiten am Nord= und Süd= abhange des großen Dschurdschura geordnet worden. Diese Länder bilden zwei Gouvernements, das des Vel Kassem im Norden und das des Omar Ben Salem im Süden; beide sind vom Könige der Franzosen einge}eßt und bezahlen Tribut, nehmen keine Feinde Frank= reichs auf und schüßen den freien Verkehr, wogegen, so lange sie dies halten, keine Truppen in ihr Land dringen. : : Die Presse erklärt, daß sie eine viel höhere Meinung von den Herren Guizot und Duchatel *gehabt und von ihrer Gesinnung wie von threr Gewandtheit und Geschicklichkeit erwartet habe, sie würden, nach einer Reihe von Niederlagen für das Kabinet in die Alternative verseßt, in Masse abzutreten oder mehrere Mitglieder des Ministeriums aufzuopfern, den ersteren und allein möglichen Weg zur ehrenhaften Be- seitigung des Kabinets vom 29, Oktober 1840 ergreifen. Sie hätten da= hei freilih gewagt, daß ein Kabinet ohne sie zu Stande käme, möglicher= weise sich auch halte. Allein wenn das der Fall nun nicht gewesen wäre und man sie wieder an die Spiße der Geschäfte hätte berufen müssen, o würden sie dann nur um so mehr jede Bedingung haben vorschreiben fönnen. Auf dem jeßt eingeschlagenen Wege das Kabinet von neuem fräftigen wollen, sei ein großer Jrrthum. Die Starken hätten noch nie dabei gewonnen, wenn sie die von thnen als \chwach Betrachte= ten aufopferten, und es zeige das von wenig Muth und Selbstver= trauen. Man müsse überdies gerecht sein, und da lasse sih denn ge= gen die Verdrängten, die Minister der Marine, der Finanzen und des Krieges, gerade nicht mehr als gegen die Verwaltung derer des Jn= nern und der auswärtigen Angelegenheiten sagen. Das genannte Blatt rühmt das Verhalten des Herrn Lacave = Laplagne , der sich auh durch die angebotene Pairswürde und Präsidenten= stelle am Rechnungshofe nicht habe bewegen lassen, seine Entlassung selbst zu nehmen, und der sih dadurh gegen die Herren Guizot und Duchatel in Vortheil geseßt habe. Darin stimmt auch der Con=- stitutionnel ein und wünscht nur , daß Herr Lacave - Laplagne bei diesem chrenhaften Verhalten bleiben möge. Sein Hauptfehler sei ohnehin nur, nicht gewußt zu haben, der Vershwendung seiner Kol= legen hinreichenden Widerstand entgegenzuseßen. Eine Unwürdigfkeit der Herren Duchatel, Guizot und Dumon sei es, ihn für ihre Ver= \chleuderungen büßen zu lassen. Jn der Sihung der Pairs-Kammer, in welcher dieselbe sich zum Gerichtshofe fonstituirte, waren 211 Mitglieder dieser Versammlung

Von den im Jahre 1846 Geborenen waren 16,897 Knaben und 15,904 Mädchen, unter welchen 335 Zwillings =- Die Zahl der unehelich Geborenen beläuft sich auf 2989 und hat sich gegen das Jahr 1845 um

Das Verhältniß der unehelich Geborenen zu den ehelih Gebore- l - Bevölkerung wie 1 zu zu 12 und in den Städten mit Mili- atten Lande dagegen wie 1 zu 11 Todtgeboren sind im Jahre 1846 1424 Kinder, und zwar 61 weni- ger als im Jahre 1845.

Das natürliche Lebensalter haben erxeicht und sind an Entkräf= unter denen 26 männlichen und

Ländern eingebracht werden, gen haben, so wie die Parteien , chie bei den Behörden des krakauer Geb

den Stempelvorschriften dieser Länder zu ol- welche aus anderen Ländern der Monar- ictes Eingaben überreichen , sich Stempel - Gesehes vovon der zwei

und 5 Drillings-

Was insbesondere die Taxen anbelangt, t pel- und Tarxgesezes vom 27. Januar 18 stande, daß dieses samkeit tritt, daß jene Ernennungen, von den Behörden im krakauer Gebiete ausgehen, beschlossen werden, a1 27, Januar 1840 vorschreibt, Gebühren unterliegen, dagegen jene auf Perso! pflichtigen Ernennungen, Stempel- und Tax-Geseßes vom Sr. Majestät oder von sey Wirksamkeit hat.

len, wenn die Behörde dieses Gebietes ges falls vorgeschriebenen Ausfertigungs - 1 diese Gebühren die Taxe

te Theil des Stem- 40 handelt, so folgt aus dem Um- vorläufig nicht in Wirk- Fonzessionen, welche d. h. definitiv von ihnen l- und Taxgeseß vom nnen, jedoch den

nen stellt sih bei der Civi Städten ohne Militair wie 1 tair wie 1 zu 72, auf dem pl

Gesetz in dem krakauer Gebiete j Verleihungen oder Ko

1h der Taxe, welche das Stempe nicht unterzogen werden krakauer Stempelgesepe festgeseßt sindz jen im fkrafauer Gebiete bezugnehmenden tax-

tig VeNCE RIEO Metten Verleihungen und Konzess - V

33 weiblichen Geschlechts das ste Lebensjahr zurückgelegt haben. Den Tod durch Selbstmord haben sich 110 Personen gegeben denselben gewaltsam in Folge von allerlei Unglüsfällen 931 Mütter verloren das Leben bei der Niederkunft im Die Pocken raffen 80 Menschen hinweg. ah einer Bekanntmachung vom 11. März v. J. ist die Civil= Bevölkerung des Regierungs-Bezirks auf nommen worden, die statistische Tabelle des Einwohnerzahl von 830,490,

ionen der Taxe des Januar 1840 unterliegen, n den Ländern ausgehen, wo dieses Ge- t sich hierbei von selbst, daß in solchen Fäl- dem krakauer Gebiete von einer Stempelgeseßze dies- Gebühren nicht mehr einzutreten ha- des österreichischen Geseßes sçhon in genstand die Gebühr doppelt ent-

tion an die Partei in in dem krakaner

ben, infoferr sich schließen und somi richtet würde.“

816,966 Einwohner ange=

Jahres 1846 ergiebt eine t für denselben Ge

Rhein - Provinz. Das Amtsblatt der Regierun

anwesend. Die Gesammtzahl der Pairs belief sich im Jahre 1841 auf 357, wird seitdem aber wohl um zehn bis zwanzig gestiegen sein. Als die Anklage-Akte gegen General Cubières verlesen war, der auf Grund der §8. 179 und 405 des Strafgeseßbuches, welche sih auf Betrug, Actienschwindelei und Verleumdung beziehen, vor den Pairs= hof gestellt i, schritt die Versammlung zur Diskussion der vorläusfi= gen Frage, ob sich die Kammer für kompetent erkläre. Dies wurde bejaht und sofort eine Untersuchungs - Kommission _niederge= seßt. Das Tribunal erster Jnstanz hat übrigens die Klage des Herrn Parmentier gegen den General Cubiéres und andere Actionaire der Unternehmung von Gouhenans abgewiesen und die Vernichtung jener beigelegten Briefe verordnet -, welche beschim- pfende Thatsachen enthielten. Aus der Vertheidigungsrede des Herrn Billault vor diesem Gerichtshofe ging hervor, daß Herr Parmentier diese Briefe dem General Cubiéres in die Feder diftixt habe, um mittelst derselben jemen Mitactionairen eine Brie, Zahl Actien abzulocken. Parmentier suchte nun, 1m Besiß diejer Briese, durch die Drohung, daß er dieselben veröffentlichen wolle, wodurch der General in die bedenkflihe Lage fommen mußte, ihn zur Ein- gehung gewisser Bedingungen zu zwingen, und als General Cubières sich dazu nicht bereitfinden ließ, vollzog er seine Drohung, Aus einem Priv ataft vom 17. November 1844, welchen Parmentier und Cu= bières unterzeichnet, geht die Wahrheit dieses Thatbestandes her= vor. Das Requisitorium des Staats - Anwalts Delangles gegen

seldorf enthält die Bekanntmachung, daß die hohen Mini

Cubières vor dem Pairshofe beginnt mit den Worten: „Wir, Ve-