1847 / 135 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

von dem Marschall die Anzeige

üen wérden soll, und die andere, ob | abe weder eine amtliche, noch

cht werden soll, durch das Sekretaria Abgeordn. von Berlep}ch: ob wir nicht uns mit dem xien n Bezug auf

daß diese Ausg t bestätigte ist. rbei das Bedenken,

Landtags-Marsall der beiden Ku-

erbindung seben. lung in Bezug Marschall der eine Einwir

auf diesen. An-

S die Versamm i Sollte sam Vereinigten

mit dem Herrn

trag wünschen, daß ih m L 4 inwieweit er |

Kurien Rücksprache nehme, treten lassen?

Eine Stimme: nothwendtg ei.

Mein Antrag veranstaltet w be vorhin erkl Speculationen ungen dürfen sich aber nur Allgemeinem Preu- bundesbeschlußmäßig andere Re Eine neue abgeänderte

Es wird dies Mevissen (900 ß eine korrigirte

Landtags die Verwaltung um die Wiederabdrücke de! fiziellen Veröffentli

ärt, daß sich

Kommissar: i Ï Es | nicht befüm-

auf die of bischen Zeitung productionen halte ich da

Marschall:

Abgeordn. Me sondern nur eine fann ich meinen

her nit für zu h Ÿ L i / Würde der Herr Antragsteller sich dabei beru Da es keine abgeänderte,

vissen (vom avgea e fein fell, jo

n Entstellungen b (ntrag nicht zurücknehmen. Jch richte die Frage an die Unterstüßung? (Geschieht nicht aus Milde: Hat die Sache angeregt h

erichtigte Ausgabe

Versammlung : findet

dieser Antrag i reichend.)

Erledigung gefunden, welche Jch sollte meinen, daß es Marschall unserer Kuri Erklärung annehmen wollte. Marschall der er- r, was diese Kurie Sobald wir getrennt sind, omit besondere eigene Marschall der Herren Es würde sich ammlung bei einer ihre Zustimmung fooperiren

Boum-Dolffs mix bedenklich \chi der anderen Kurie so mehr, als mix \st{ sten Kurie nicht darü sür gut halte, sind wir zwei H glaube daher nicht Kurie eine dergleichen also nur um die F

dergleichen Privat - Speculation ohne

e von dem eine bestimmte eint, daß der Herr Landtags ber disponiren kd thun oder zu lassen. äuser und haben |\ daß der Herr Landtags en köunen,

nne, was wi

Erlaubniß hat gel ] ob diese Vers

ene Meinung geht dahin , daß sich nux im Namen der Kurie eshalb eine Rücksprache mit nicht nothwendig wäre. abe ih dagegen nichts.

ne Communication eintre-

Marschall: Die ausgespro Marschall Veranlassung nehme der drei Stände auszu dem Herrn M Wenn diese Meinung get Eine Stimme: ten, wir köunten sonst in Konfli hr. von Mylius :

usprechen, und arschall der Herren heilt wird, Ol Es müßte doch ei ft kommen. Jch glaube, daß ein solcher und erlaube mir, zu erwähneu, Zeitung abgedrudten stenograp (ed der ersten Kurie die Meinung gus= wie dex vorliegende , von jeder werden dürsten, und daß dies rochen worden.

(Getümmel.)

Marschall: Wollen Sie dem Herrn Abgeordneten noch das Wort lassen?

Abgeordn. Mohr : von Aachen gemacht hat, Fch würde den mung zu bringen. von Gneisenau: seitens des Herrn M die Absicht, dem heraus der Amtlichkeit zu nehmen, dies wenn der Ausdruck eine Anzeige in den ; in Vergessenheit.

Abgeord, von eine Anzeige amtlich ist, ob wir uns dabei betheiligt haben und ob, 3 erwähnt wurde, die Herausga fretariats erfolgt is, u! bewahrt sind, dem geehrten Abge

Abgeordn. Gier: (Getümmel) mit dem Marschall der (vermehrter Lärm), weil die Anzeige Vereinigten Landtag berührt.

Marschall: hohe Versammlung der die beabsichtigte Herausgabe der Landtags - auf die Kurie der drei Stände fretariat derselben das M sind, bitte ih aufzustehen.

Abgeordn, Fr Konflikt nicht den in der Allg. Preuß. Berichten gestern ein Mitgl sprach, daß dergleichen Geg Kurle selbstständig regulirt in jener Kurie nicht wider\p

möglich ist,

ex Meinung

Der Vorschlag, den mein verelrter Freund hat meines Erachtens mrge Herrn Marschall bitten ,

nds Widerspruch ihn zur Abstim

daß eine Anzeige darüber Fch glaube, es ist den Charakter nit auszuführen sein, itel beibehalten würde. Denn bergchend und geräth bald

Jch glaube, arschall niht genügen wird, zugebenden beabsichtigte

amtlich auf dem T Zeitungen ist nur vorü

Auerswald: Jch glaube, daß wir darüber, ob nichts zu sagen haben, aber wohl darüber, wie von dem Herrn von Autorität unseres Se-= daß wir gegen jeden Mißbrauch

1d ih glaube, Art erfolgt, wie sie von

wenn eine Erklärung in der ordneten aus Aachen beantragt ist. Jch halte für nothwendig, daß unser Rücksprache uimmt des Buchhändlers den ganzen

Herren=Kurie

3 die Frage stellen : Jst die ihr Marschall anzeigen soll, Verhvndlungen sei in Be= amtliche, und werde dazu aterial niht geliefert? (Ja! Die Frage is bejaht Beschluß ausführen.

Versammlung hat si mit den Abwehr der Noth erfor- werthesten Beschleunigung bracht woorden. allerschleunigsten Abwehr e Maßregeln, Abwehr der Noth noth- Es sind darü-

Jch will also nochmal Meinung, daß

von dem Se Ja!) Die dagegen worden, und ih werde daher den

Abgeordn, Dittrich: Maßregeln beschäftigt, die zur \hleunigsten derlich sind, und sie sind mit der allerdankens von des Königs Majestät in Ausführung ge aber diese Maßregeln nur diejenigen, die zur nothwendig waren. Es giebt aber noh viel tragt worden sind, die au zur schleunigen wendig sind, besonders die Vers i ber mehrere Anträge, mehrere ist aber das Gutachten nicht eingegangen. vielen Theilen der Monarchie, insbesonde sen meines Wahlbezirkes, aus Glaß, trübende Nachrichten über Unruhen ein, entstanden sind. Jch erlaube mir an den Herrn M horsamste Bitte, das Gutachten möglichst zu beschleunigen.

Marschall: Yas Gutachten über diese Anträge is mi E und gestern glei zum Dru befördert worden. G. ne sein, welches nah den Allerhöchsten- Propositionen zur" babe hung kommen wird. Bevor wir zur Tagesordnung übergehen, i é ih noch anzuzeigen, daß die Direktoren der bten und 7ten Ab- do U auf Verstärkung derselben angetragen haben. Jch ernenne

0 zu diesen Abtheilungen noch folgende Personen: Zur 6ten Ab- Tien e H Herren Abgeordneten Jäcktel, von Platen, Winkler, zur Stittime et Altenhofen, E von Gerlach und Sommerbrodt (eine stärkun ú er Abgeordnete Jäkel is abgereist). Daun wird die Ver=

Äbgebibi M Mitgliedern au ausreichend sein,

n v T j i i ohrie vabvon bein Marschall A [eint mir, daß Nien an, daß das in Zukunft geschehe. La Rec f 4 9 att, Vir kommen zur Fortsehung der Berathu den Herrn Refere

chafung von Arbeit. 3orschläge gemacht worden,

Inzwischen gehen aus re auch aus mehreren Krei- elschwerdt, Frankenstein, be- die in Folge der Theuerung arschall die ge-

theilung die

tand abreisen sollte,

zeige zu machen, Jh trage darauf

en der nochch nkte, und ich bitte

Play einzune Der erste Punkt

742 betrifft einen Antrag des Herrn Abgeordneten von Sauen in Be- ziehung auf §. 25. :

Landtags-Kommissar: Der eben genannte Antrag eines geehrten Deputirten aus der Provinz Preußen hat mir in der leßten Sitzung Veranlassung gegeben, zu erklären, daß der Antrag auf die Prüfung der Wahlen durh die hohe Versammlung den Anspruch eines neuen wesentlichen Rechtes involvire und daher nicht als Amen- dement zu dem Geschäfts - Reglement einzubringen sein würde. Es ist darauf in Frage gestellt wordén, wie es mit der Prüfung und Bestätigung der Wahlen für die Provinzial-Landtage, welche befannt= lich zugleich die Wahlen. für den Vereinigten Landtag sind, seither geschlih und faktisch gehalten worden sei, und da ih nicht vorbereitet war, auf die einzelnen dabei zur Sprache gebrachten Punkte sofort mit vollkommener Gewißheit Auskunft zu geben, so habe ich mir dies für die heutige Sibung vorbehalten, und bin ih im Begriff, dieses Versprechen zu erfüllen.

Die yrovinzialständischen Geseße bestimmen übereinstimmend, daß der Königliche Wahl = Kommissarius die Wahlen zu prüfen hat, na- mentlih ob solche in der Form und nah den Eigenschaften der Ab- geordneten als der Vorschrift gemäß geshehen seien. Sie fügen hinzu: nur wenn derselbe in dieser Beziehung Mängel findet, is er berechtigt , eine andere Wahl zu verlangen. Damit nun die acht Königlichen Kommissarien nicht etwa nach verschiedenen Grundsäßen bei der Prüfung dieser Wahlen verfahren, damit vielmehr in dieser Beziehung für die ganze Monarchie eine Einheit des Verfahrens möglichst befördert werde, ist seit der Eröffnung der Provinzial Land= tage die Einrichtung getroffen, daß nach vollendeter Wahl die Wahl=ck verhandlungen neb|t dem Verzeichniß der gewählten Personen dem Ministerium des Junern eingereicht werdet, von diesem an des Köü- nigs Majestät berichtet wird und dann von Allerhöchstdemselben das Anerkenntniß erfolgt, daß die Wahl rite vollzogen und gegen die gewählten Personen nichts zu erinnern sei.

Es hat dies, wie gesagt, unverändert fortbestanden bis zum Jahre 1841, wo diejenige Allerhöchste Kabinets-Ordre erlassen ist, welhe ein geehrtes Mitglied der Rhein - Provinz in der lebten Sizung vorgelesen hat, und wodurch bestimmt worden, daß, wenn gegen “die. Wahl sich nichts zu erinnern fände, Se. Majestät der König auf diesen Jmmediat - Vortrag verzichten und es der ständischen Jmmediat-Kommission überlassen wollen, die Wahllisten dem Landtags = Kommissar oder dem Ober - Präsidenten mit der Be- merkung zurückzuschicken, daß nichts zu erinnern wäre, daß aber, wenn Bedenken obwalteten, diese Sr. Majestät dem Könige vorgetragen werden und darüber die Allerhöchste Entscheidung erfolgen müsse. So ist das Verfahren bis jebt gewesen, und es findet sich in dem (eßten Landtags-Abschiede sür die Provinz Westfalen eine autenthische Interpretation über die Art, wie dasselbe zu verstehen sei. Es hatte nämlich auf dem lebten westfälischen Provinzial-Landtage darüber eine Beschwerde stattgefunden, daß in einem Falle, wo cin Deputirter ge- wählt war, der nicht den 10jährigen Besiß hatte, wo aber die Wahl-=

Versammlung auf Dispensation angetragen, die Jmmediat-Kommission für ständische Angelegenheiten niht die Entscheidung Sr. Majestät nachgesucht, sondern sür sich selbst erklärt hatte, es sei keine Veran- lassung vorhanden, Dispensation zu ertheilen. Die westfälischen Stände waren der Ansicht, daß dies niht der geseßliche Weg sei, sondern daß, da Se. Majestät in der ständischen Geseßgebung sih vorbehalten haben, von dem zehnjährigen Besive in geeigneten Fällen zu dispensiren, alle solche Fälle, wenn die Wahl-Versammlung darauf antrage, zur Allerhöchsten Ent- scheidung gebracht werden müßten. Bei dieser Gelegenheit wurde zugleich hervorgehoben, daß diese Immediat-Kommission eine Bestä- tigung der Wahlen sich anmaße, während davon in dem GeseBße nichts enthalten, sondern nur die Prüfung der Wahlen durch den Wahl-Kommissar vorgeschrieben sel. Es ist nun in dem Allerhöchsten Landtags-Abschiede im ‘érsten Punkte die Beschwerde des Provinzial= Landtags als begründet anerkannt worden, indem Se. Majestät ver- heißen, daß in Zukunft alle solche Fälle zu Allerhöchster Entscheidung vorgetragen werden sollten.

Jn Beziehung auf den lebten Punkt aber findet sich folgende Entscheidung: „Wenn aber Unsere getreuen Stände ferner beankra- gen, daß künftig eine Bestätigung der Wahlen nicht mehr stattfinden möge, so machen Wir denselben bemerklich, daß, nah §. 28 Unseres Gesebes vom 20, März 41824, der Landtags - Kommissar zu prüfen hat, ob die Wahlen in den Formen uud nach den Eigenschaften der Abgeordneten der Vorschrift gemäß geschehen seien, die vorgeschrie- bene Prüfung aber das Recht der Verweigerung und Anerkennung einschließt und es lediglich Unserer Entscheidung vorbehalten bleiben muß, ob Wir dieses Recht selbst ausüben oder anderweitig delegiren wollen.“ So steht die Sache; und nah diesem Stande derselben glaube ih mich vollkommen richtig geäußert zu haben, wenn ih in der leßten Sizung behauptete, daß die Prüfung der Wahlen nicht zur Coguition des Landtags gehöre und also ein dahin gerichteter Antrag nicht in das Geschäfts-Reglement werde aufgenommen werden können. So viel ih mih aber erinnere, hat das geehrte Mitglied von Preu- ßen in der leßten Versammlung seinen Antrag dahin modifizirt, daß es nit seine Absicht gewesen sei, die Prüfung der Wahlen dem Vereinigten Landtage zuzuwenden, sondern nur der Antrag zu stellen, daß, wenn Bitten oder Beschwerden gegen anerkannte Wahlen oder Bitten und Beschwerden darüber, daß gewisse Wahlen nicht zu Recht beständig erflärt seien, dem Landtage vorlägen, diese Petitionen vor= zugsweise beim Anfange der Verhandlungen zur Diskussion gestellt werden möchten. Sollte. dieser Antrag wiederholt werden, so würde von meinem Standpunkte aus gegen denselben als Amendement zu dem Geschäfts-Rcglement nichts zu erinnern sein.

Abgeordn. von Sauen: Der Herr Landtags-Kommissar hat ganz richtig erwähnt, daß es meine Absicht war und jeßt auch noch ist, der hohen Versammlung das vorzuschlagen. Jh werde mir er- lauben, mein Amendement auch noch wörtlih vorzulesen, und Sie werden es vollkommen mit den Worten des Herrn Kommissars über- einstimmend finden:

„Die Kurie der drei Stände hat vor dem Beginn aller anderen Oe- schäfte diejenigen Wahlen ihrer Abgeordneten zu prüfen, über welche Beschwerden wegen vorgekommener Ungehörigkeiten vorliegen, und darüber Entscheidung zu treffen. ““

Marschall: Findet der Antrag Unterstützung?

(Wird hinreichend unterstüßt) _

Abgeordn. von Massow: Jch wollte gehorsamst nur auf den Unterschied aufmerksam machen, den die leßten Worte gegen die Aeu- ßerung des Herrn Landtags - Kommissar enthalten, und darum um nochmalige Verlesung der leßten Worte bitten.

Der Abgeordnete von Sauen verliest die leßten Worte: „iber welche Beschwerden u. st. w.“ M

Eine Stimme: Wenn das sto zu verstehen is, daß die Ver- sammlung darüber Entscheidung zu tresfen habe, ob der Fall weiter vorzutragen ist, so würde ih mich damit einverstanden erklären; wenn aber die Entscheidung über den Fall Er der hohen Versammlung ‘anheim gegeben wird, so würde ih mi dagegen erklären müssen.

Abgeordn. von Saucken: Jh habe allerdings die Absicht gehabt, daß, wenn eine Unç ehörigfeit bekannt wird, die Ver- sammlung uh ents muß, daß eine Unre [mäßigkeit stattgefunden hat, Sie muß entscheiden, ob Unregelmäßigkeiten statlgefunden haben

oder niht; in der Sache selbst kann sie nicht entseiden, aber ein fann niht genügen. Kommissar: D Zugeständniß, welches in prochen habe, enthalten sei, so verstanden wissen will, a Recht, über derartige Beschwerd der Meinung, daß, wenn eine liegt, diese nur in dem für alle Be lichen Wege erledig auf Abänderung bei Sr. Abgeordn. v länger behaupten, und ih allgemeine Unter an dem Titel eine nv

Fassung, sondern als Die Entscheidung muß also kann nicht über- Antrages, des Gesu- daher stimme

daß es niht mehr als Sache der Sache des Wesens angesehen werde jedenfalls Allerhöchsten Orts nachgesu gangen werden, ob der Landtag das ' oder eine positive Erklärung ab ih für das Amendement, daß die E

Abgeordn. H üffer: aus\prechen,

Abgeordn. Graf von Renard: Alternativ - Frage, wie sie der Herr Marschall stellen wo auf eins hinausläuft, denn beide die Form einer Petition gebracht w nur wünschen, daß sich die Versamml lung in zwei Theile spalten möge. lung hierüber einstimmig sein wird, so is eine getheilte

bloße Einsicht

Landtags- amit kein Mißverständn den Worten, ih hinzufügen, daß ih Versammlung ein Jch bin vielmehr einen Wahlakt vor- geschriebenen, geseb- Wege der Bitte

cht werden, so eben ge} ugeben hat, ; dung zu erbitten sei.

¡e Alternativ - Frage

ls habe die Ch z Q Cr Beschwerde über Jch muß mich für d {werden vor t werden kann, nämlich in dem Majestät dem K on Sauen: bleibe nur no sollte; übrigens änderung vorzuschlagen. wollte nur mit wenigen Worten der Entscheidung ebenfalls nicht Beschluß kann nur dahin gerichtet den König die Bitte gerichtet werde,

Jch bin der Ansicht, daß die

Wortstellungen würden jedenfalls in erden müssen, deshalb fann ih ung nicht wegen der Fragestel= Jch glaube, daß die Versamm- Renn aber eine Alternativ-Frage Abstimmung um deswillen zu er= action der Ausdru Erklärung,

sen Plaß nicht all der Antrag behalte ih mir vor,

chte hier die ch hier, im F stüßung finden

gestellt wird, warten, weil einer Fr Wort Antrag besser konveniren würde, w direlt auf die Sache gerichtet wird, wa Abstimmung erfolgen dürfte.

_* Abgeordn. von Beckerath: daß Erklärungen keinesweges ammlung gehören, die das | Es heißt §. 2 ausdrüdlich : Mittelsperson für alle Verhandlungen mit dem Vereinigten Landtage. Er übergiebt demselben unsere Propositionen : È Regierung ausgehende Y gen, Gutachten und Eingaben aller Art. Landtag sich wegen deren er bedarf, machen, daß bet der *

ih dem Schlußsab ih glaube,

der anderen das ährend, wenn die Frage nur hrscheinlih eine einstimmige

erklären, daß beistimmen kann;

erde zu- prüfen. Eine Stimme: mir zweckmäßig scheint , Durch diese leßten Worte als wenn die Versammlung eine habe, während es sih doch nach formelle Frage handelt.

Eine andere Stimme: geehrte Abgeordnete der Mark d konsequent seine des Wortes „treffen““

Marschall: Meinungsverschiedenhe Fassung zu handeln. mit diesem leßten Vorschlage, „beantragen “‘, zufrie

Abgeordn. von Saucen: Kommissar gesagt h

Secretair:

Ageordu. Milde: orte so stehen bleiben missen, wie es Preußen gesagt hat,

die Beschw ) trete dem bei und wollte nur bemerken, die lebten Worte ganz wegzulassen. verständniß erregt materielle Entscheidung zu tre dem Geschäfts-Reglement um eime

Jch habe zunächst zu bemerken, 4 denjenigen Handlungen der Ver= Geschäfts-Reglement ausschließt o „Unser Kommissarius is die

fönnte ein Miß

njere und alle sonst von der "ittheilungen und empfängt dessen Erklärun- ( An ihn hat der Vereinigte jeder Auskunft, so wie wegen der Materialien, de Jch muß ferner darauf aufmerksam chen, ( i Prüfung der Wahlen der Fall eintreten fann, daß keine Entscheidung zu beantragen is, denn es fann er Bersar Wahl in Zweifel gezogen werden, die bereits die Bestätigung des Gouverneménts erlangt hat; wenn sich nun der daß die Wahl aufrecht erhalten werde, so ist eine Entscheidung zu beantragen, son daß er von seinem Standpunkte Aus diesem Grunde

Ganz einfah mit agt hat, glaube ich, Erledigung finden beantragen.“

über die Sache

daß der ganze wenn statt geseßt würde ,, scheint also it vorhanden zu sein Jch würde daher fragen daß statt

4 5 p, 0 selbst keine zu wenden,“ und es sich blos um die ob der Antragsteller der Versammlung eine trefsen‘“ gesagt wurde / andtag dafür erklärt, eraulassung vorhanden, dern der Landtag erklärt eben nur, aus gegen die Wahl nichts zu erinnern habe. cheint mir mein früherer Vorschlag zweckmäßiger.

Abgeordn. Dittrich: Dem beistimmend, was über die Alter nativ-Frage gesagt ist, bemerke ih, daß die Versammlung ihre Er= klärung durch den Beschluß abgiebt, daß also das Wort „Erklärung“ nicht nöthig ijt. : Eine Stimme: Sinn, als von Hier wollen wir dern wir können blos

Jch trete dem bei, was der Königl.

6 das Wort „Entscheidung“ wegfalle 7 ch mich will bedünken, der geehrte Abgeordnete gus

vorgeschlagen haben , so bitte

Wenn Andere ihre Amendements : Meinung, daß die

ih, auch meinen Vorschlag anz orte so stehen bleiben müsse Entscheidung tressen m wird die Majorität, 6 und da is ein Weg

Jch bin der und zwar deshalb, weil der § st auf die getrossene [\o der Landtag, aus}p einer Bitte an be also, daß die Worte ganz unverf leiben müssen.

Referent von nen Richter voraus , [ung nicht, sondern Se. Eine Stimme (vom beabsichtigte nichts Anderes Ansicht Grund zu einer der Petition Ansicht entschieden heitre Amendements ‘“‘ qus dem

Das Wort „Erklärung ‘/ hat einen anderen

verehrten Mitgliede aus Schlesien hineingelegt Erklärungen geben, das können wir nicht, sou- bitten, und das muß ausgedrückt werden, (Rufe zur Abstimmung.) - ha Jch muß wiederholen, wie ih glaube, daß über die Sache se!bst keine Meinungsverschiedenheit vorhanden sei, und daß die Versammlung sich in eine {wierige t jie die ¿ajsung beschließen wollte, ein Versammlung beinahe nochmals den Vorschlag machen, vorgetragen soll, und wenn dies feststeht, Jch ersuche den Herrn wünscht wird, ammlung diesem Beschluß beitreten, werden wird,

Entscheidung hin, was zu thun ist, Se. Mazjestat den Marschall:

: Nach meiner Meinung seßt jede Ent- m vorliegenden Falle Majestät der König. Der Abgeordnete a1 , als daß der Landta Beschwerde vorh seine Ansicht zum 2

Lage begeben würde, wenn n Unternehmen, das in großer j Ich möchte daher daß, abgesehen von jeder Fassung, ache nach erbeten werden vir uns jedes Versuchs zur Fassung be= Antragsteller, uns zu sagen, was ge- dann die Frage stelle: Will die Ver- so glaube ih, daß sie beja

eidung ei und der ist 1

diese Versamm immer unaus}

g entscheide, anden sei oder hrone bringe. ten, muß dagegen ganz anders werde, Amendement her= glich, in dem Worte „Ent- vir nicht hineinlegen wollen, {scheiden und das Urtheil Zeschwerde angenom be ih, hat Nie

was eigentlich der

ob nach seiner nicht, und auf dem Wege Fcch muß des beantragen, daß und namentlich das Wort ausbleibe ; denn am allerwen ‘7 diejenige Ansicht ‘vorhandene 1 wollen, daß der C ickgewiesen werde.

Amendement gesucht,

ih darauf an,

halb seiner die Fassung des „Entscheidung S

vou Saguccken: Jch habe mich des in meinem Vor= Entscheidung begeben und mich dem Vor-= der Rhein-Provinz angeschlossen.

schlage enthalteuen Wortes schlage des Abgeordneten aus würde daher jeßt meine Bitte dahin beschränken , dahin vorgelegt werde, ob die wie er dort gestellt ist.

uchen, die 1 Ingehörigkfeit zu en degenstand der L Diese Ansicht, glau aber es ist möglich, sie hineinzu= das Wort „Entscheidung“ ganz

. 1,Uber DIE D aussprechen zu men vder zur mand in dem Daher trage

ahi ken, daß der Antrag Versammlung ihn so annehmen wolle, weiß nichts Anderes in die Stelle zu

Marschall: die Sache so: Ungebühruisse vermuthet werden,

diesem Gegenstande , sie untersucht , sie die Ungebühruisse bestätigt , nig, dem abzuhelfen.

Alío wenn ich richtig verstanden habe, so steht daß Wahlen für unrichtig gehalten oder so beschäftigt sich die

Jch habe einmal meine Ansicht hingege= Findet sich, ersammlung unterwerfen.

niht mehr um die Sache, ob nämlich, wie ich darin bleiben soll oder nicht. vie es klingen würde ohne Frage bringen.

statt des Wortes

von Saucen: sie der hohen L Es handelt si{ also ausgedrückt w „Entscheidung“ eselbe nohmals vortragen, 1 Jch würde es dann zur Jch würde vorschlagen, {luß zu fassen.“

ben und möchte Marschall: ondern darum, wie Jie c

sogleich mit was vorgefallen ift,

] e DI so richtet sie den Antrag

1 Se. Majestät den Ist die Versammlung

hiermit einverstanden, so bitte ich hiermit, sich zu erheben. i (Große Majorität.)

daß die Fassung leicht sein wird, da man

Wir kommen jeßt zum zweiten vorbe-

Lollten Sie di „Entscheidung.“ Stimme: „Entscheidung zu Pee Referent:

Und jebt glaube ich, die Worte dazu finden wird. haltenen Punkte in Betresf des §.

Referent von Kattke: der Versammlung schon bekan lisirung derselben entl König entschiedenen Fall, Landtags-Marschall eingerei den zux weiteren Prüfung der *

Der Gegenstand des Vorbehaltes ist ut, fo daß ih glaube, mih der Spezia- \alten zu können zer betrifft den von Sr ob Bitten und Beschwerden, cht werden, von ihm unter jeden Umstän-= {btheilung überwiesen werden müssen

Antrag nochmals 90x.) Nach dem Antrage Entscheidung zu treffen“, event.

des Abgeordneten aus

eine Version. _Ab Entscheidung zu bean-=

Das is die Preußen: ,, tragen“‘, die andere. Eine Stimme: eine vorhandene Ungehörigkeit, hab der Petition. wir also nicht,

„Majestät dem

welche dem ¡itscheidung zu beantragen auf r jeßt hon; es is das Recht lche Petition vor, mehr wol

uns eine #0 ehr woll Zusaß die=

daher nicht ein, wozu der Marschall: - Marschall oder entscheiden habe. Der Antrag ist dahin gestellt worden, Landtage zustehen solle, Eine Stimme

und sehe ich Jm Allgemeinen geht die Frage dahin, ob der die Versammlung über die Kompetenz zu

Es is allerdings ein wesentlicher Amendement, daß vor allen übrigen verden soll, und das scheint

von Platen: es heißt im Lahl vorgenommen !

Unterschied z denn daß diese Kompetenz dem

Geschäften diese L

mix von Bedeutung 31 (vom Plah):

(Nicht recht verständlich.)

edckerath: L ; die Entscheidung Sr. Majestät zusteht, und nicht

Entscheidung zu tre} ¡ne Erklärung zu geben Saucken:

Jch schlage vor, daß die S chluß= ] : fen“ umgewandelt würden in: Jch glaube, daß dem Herrn Marschall, (Stimmen verlangen die

Abgeordn. Hansemann:

ben über den einen Fall, der eine Entscheidung getroffen, dieser Vers

worte „„darüb „darüber se

Abgeordn. von die Abstimmung erfo

Referent von K der Antragsteller die nimmt .den leßten Vorschlag an. von Saucken: Es sind also dreierlei eidung zu treffen“, und der dritte: ,, dn. Hansemann: steller angeschlossen

Abgeordn, v0o erlauben: Wenn ich

Abstimmung.) Meine Herren! gerade unter

Sinne glaube ih, daß

Se. Majestät ha-= diese Bestimmungen paßt, die der Auffassung eines großen Theils Es handelt sich darum, ob die Bestimmungen zu old) n A bei einem großen Versammlung stattfinden, auch Allerhöchsten Orts Es handelt sich also darum, daß

: 1 verstanden habe, nimmt Worte „Entscheidung zu tressen‘““ zurück und

atte: Wenn ich rect

ammlung entgegenläuft. hohe Versammlung nun Se. treffen, nach welchen diejenigen Auffassungen, die Theil dieser richtig mögen zugegeben werde wir die Bitte stellen, daß die Anträge, wie sie vorkommen, den Abtheilungen zuzuweisen sind und nach denden Prüfung sich : daraus würde sein, da hör gebe, dann die hohe Versammlung in den Fall kommen könnte, o l l Landtage befunden habenz diese ha- ben mitunter Bitten gestellt, und in den Landtags=-Abschieden is ge= sagt worden, daß die Bitten nicht zu ihrer Cognition gehörten. Solche Fälle werden, abgesehen von dem vorliegenden, niht nur in den Provinzial-Landtagen, sondern auch bei dem Vereinigten Land- tage vorkommen können. :

Es is daraus auch weiter nichts Schlimmes entstanden, und es P M Bas Landtage um sto mehr sich bewußt werden, vas zu ihrer Kompetenz gehört und was nicht dazu gehört. Ln M Se Malcdül ber hohe Versammlung, sie möge eine Pe-

. Majestät den König in Beziehun: ies j

Naniements beschließen, en König in Beziehung auf diesen Theil des

Majestät bitten wolle, Einer geht Entscheidung zu be=

Marschall: Vorschläge.

dahin: „Ents der zweite: „, Erklärung a Dem leßteren hat sich der Antrag-

her aus der dort stattfin- S Die Folgerung Se. Majestät einer solchen Bitte Ge-

ergebe, was damit zu thun sei,

n Massow: P, wenn S

das Geseß vo cht es von Erklärungen nur 1d das Geschäfts-Reg klärung geleistet werde.

Eine Stimme: über die Fassung. sten angenommen wird,

Marshall: die Versammlung stellen hat, oder o

Jch wollte mir nur eine Bemerkung m 3, Februar d. J. rect verstehe, in den §. 16 bezeichneten Fällen,

2 darüber, worin sich schon die Provinzial

lement spricht im §. Das Ganze scheint mir blos eine Debatte e muß so am liebsten sein, warum also so lange über die F

wie sie am scnell= assung sich

Es würde vielleicht die Alternative die sein, ob nah der Prüfung dieser Wahl einen Antrag zu ung abzugeben hat. Jch muß dem, was

führt nur dazu, daß die h sie eine Erklär Gaffron:

gesagt hat, aufmerksam zu machen,

das Mitglied vollkommen beitreten, ih möchte mix

von Brandenburg daß es wesentlich ist,

erlauben, darauf

743

Abgeordn. vot Auerswald: Demjenigen, was gesagt worden ist, erlaube ih mir hinzuzufügen, daß, wenn Se. Majestät einer sol- hen Bitte des Landtages Gehör gebe, dadur etwas vermieden wird für die Zukunft, was wir unter allen Umständen zu vermeiden wün- \hen müssen, nämlih Konflikte zwischen der hohen Versammlung und dem Marschall. Jh glaube, daß es eine Unterstüßung sowohl für den Marschall selbst, als für die Versammlung is, wenn dergleichen Fälle au formell nicht vorkommen können, und wenn in der Ent- scheidung Sr. Majestät nichts weiter liegt, als daß der Marschall mit dem status quo in seinem Rechte sich befindet, daß der Abânde-=- rung aber nichts im Wege stehe, so bitte ih die Versammlung, den Antrag dringend zu unterstüßen,

(Die Abstimmung wird verlangt.)

Marschall: Jch ließe die Debatte und stelle die Frage, soll Se. Majestät gebeten werden, daß die Entscheidung darüber , ob ein Antrag zu seiner Kompetenz gehöre oder nicht, dem hohen Land- tage selbst, nicht aber seinem Marschall zustehen solle?

Abgeordn. Hansemann (vom Play): Das würde eine andere Frage sein; ich würde immer der Meinung sein, daß die Entschei dung der Frage, #0 wie sie hier steht, zu dem Gedanken führen fönnte , als wollten wir in die Königliche Prärogative greifen. So wie nicht diese Absicht verstanden werden fann, bin ih mit der Fas sung der Frage einverstanden.

Eine Stimme (vom Plab): Jch würde mir den Vorschlag erlauben, statt des Wortes Entscheidung das Wort Beurtheilung zu gebrauchen, denn nicht die Entscheidung 1 beantragt worden, soudern die Beurtheilung.

Abgeordn. Hansemann (vom Plaß): Jh glaube, das Wort ist ganz geeignet, den Sinn auszusprechen und die Einstimmigkeit der Versammlung, die o wünschenswerth is, herbeizuführen.

Marschall: Jch bin erbötig, statt des Wortes Entscheidung das Wort Beurtheilung zu nehmen, es ändert eigentlih in der Sache nichts. Es würde also so heißen: „daß die Beurtheilung, ob ein Antrag zur Kompetenz des Landtags gehöre oder nicht, dem Land- tage aber nicht seinem Marschalle zustehen solle,“ Die für die Be jahung dieser Frage sind, bitte ih, aufzustehen.

(Es erheben si viele Mitglieder.)

Mit überwiegender Majorität angenommen! zu der ich selbst gehöre.

Wir gehen jeßt zur Begutachtung der Abtheilung, „betreffend die Allerhöchste Verordnung wegen Abschätßung bäuerliher Grund- stücke und die Beförderung gütlicher Auseinauderseßung über den Nach= laß eines bäuerlichen Grundbesißers““, über.

Der Herr Abgeordnete von Brünneck wollte aber noch etwas zu dem vorigen Gegenstande bemerken.

Abgeordn. von Brün neck: Jh wollte mir erlauben, die Vers sammlung darauf aufmerksam zu machen, daß sehr bald nah Eröff- nung der Diskussion, die so eben über das Gutachten in Betreff der Anträge, die an Se. Majestät wegen Abänderung des Geschäfts= Reglements zu stellen sein würden, geschlossen worden is, von mir erwähnt wurde, daß mir die Beschäftigung mit diesem Gegenstande zu früh erscheine, da uns dazu noch die Erfahrung abgehe, die wir im Laufe dieser Diät erst machen könnten. Jch fnüpfte daran den Antrag, daß es nach dem Schlusse dieser Diskussion noch gestattet sein möge, Anträge in Bezug auf Abänderungen des Geschästs- Reglements zu machen, die uns in Folge der Geschäfts - Erfahrungen, die wir im Laufe unserer gegenwärtigen Versammlung machen, noch als ein Bedürfniß erscheinen dürften. Es schien mix, als wenn die Versammlung damals wohl damit übereinstimmtez es ist aber fein Beschluß in dieser Beziehung gewonnen worden, und ih erlaube mir daher, an den Herrn Marschall die Bitte zu richten, es zu veran- lassen, daß in dieser Beziehung noch ein Beschluß dahin gewonnen werde, daß es vorbehalten bleibe, nachdem wir für jeßt dies Ge- schäft geschlossen haben, noch später auf Auträge, die den Zweck yaben, Abänderungen im Geschäfts - Reglement zu erbitten, zurüd- fommen zu dürfen. Mir scheint dies nüthig, denn ih glaube, daß wir täglich neue Erfahrungen machen. Sollte das nicht von der Versammlung angenommen werden, so würde ih mir vorbehalten müssen, chon jeßt noch einige Anträge zu stellen, die mix als drin- gendes Bedürfniß erscheinen.

Marschall: Findet der Antrag Unterstüßung“

(Wird von der Majorität unterstüßt.)

Referent: Wird dieser Antrag von der hohen Versammlung genehmigt, so macht dieses das Zustandebringen meines Berichts und die Berathung der ersten Kurie unmögli. Er würde jedenfalls so spät in die erste Kurie gelangen, daß er seine Erledigang nicht mehr finden könnte. A __ Eine Stimme: Jch glaube nicht, daß es Absicht ist, den Bericht zurückzuhalten, sondern daß man sih nur eine Petition für spätere Fälle vorbehalten will,

Referent: Eine Petition, die an Se. Majestät gelangen solle, fordert die Gutachten beider Kurien. Jch stelle der Erwägung anheim, ob dieses auf anderem Wege zu ermöglichen ist. 5 __ Abgeordn. von Brünneck: Jch beabsichtige in keinem Fall, jeßt den Schluß des Geschäfts aufzuhalten ; ih glaube vielmehr, daß die jeßige Begutachtung, die nur veranlaßt worden ist durch einzelne Petitionen, abgeschlossen und so der anderen Kurie hingege ven werden kann. Aber ih habe die Absicht gehabt, der hohen Ver-

sammlung die Befugniß vorzubehalten, daß spätere Anträge in Be- ziehung auf das Reglement, so weit sie si als dringendes Bedürf- niß herausstellen sollten, noch später gemacht werden könnten, und ih sehe niht ein, warum nicht jeßt das Geschäft abgeschlossen, das Gutachten der anderen Kurie eingereiht, warum nicht jeßt eine des- fallsige Petition an Se. Majestät gerichtet werden könnte und dem- nach nicht auch künftig eine neue Petition zu beschließen und einzurei hen sein follte, die gleichfalls auf diesen Gegenstand Bezug hätte.

Referent: Das würde mit dem Reglement im Widerspruch stehen. Jch erlaube mir, das geehrte Mitglied auf den §. Il auf= merksam zu machen, worin eine Revision des Geschäfts - Reglements, wenn Se. Majestät die petirte Anhörung des Landtags genehmigt, stets vorbehalten ist und im Laufe des Geschäftes vorbehalten blei- ben muß.

Eine Stimme (vom Plabe): Es wäre nach meiner Meinung besser gewesen, wir hätten uns dies überhaupt zum Schluß vor dem Landtage vorbehalten, denn unsere Erfahrung reicht jeßt noch nicht aus.

Eine andere Stimme: Es wird der Antrag eigentlich dahin gehen, daß eine Petition für den nächsten Landtag vorbereitet wird.

Marschall: Jn Beziehung auf den gemachten Antrag erlgube ih mir den Vorschlag, daß am Schlusse des Gutachtens gesagt wer= den möge, der Landtag bitte um die Erlaubniß, daß, wenn sih im Laufe desselben noh Wünsche herausstellen sollten, sie gegen den Schluß noch vorbringen zu dürfen, dadurch würde zugleich der Antrag vor: bereitet.

(Dieser Antrag findet vielseitige Unterstühung.)

Eine Stimme: Jch erlaube mir blos eine enizige Bemerkung. Materiell habe ih gegen diesen Antrag nichts einzuwenden (Unruhe. Läuten des Marschalls mit der Glocke.) Materiell bin ih weit davon entfernt, die Wichtigkeit des Antrags zu verkennen; aber aus formel- len Gründen glaube ih, würde er immer eine Präcedenz enthalten, die bedenklih sein möchte,

Marschall: Jh muß doch bemerken, daß dadur kein Prâäce- en würde, denn eben dies ist ja nur eine Bitte

denz-Beispiel gegeben i dieselbe niht gewähren, so machen wir den Mund

Will Se. Majestät

Eine Stimme: der Versammlung } uns dann damit 7 E. Dann geben wir

Jch erlaube mir, zu bemerken , daß wir die ür die ganze Zeit sammeln möchten, beschäftigen, wenn wir wieder zusam- ein reifliheres Urtheil ab, als heute. eine und dieselbe Sache zweimal be=

Erfahrungen und- daß wir menkfommen. Jh wünsche nicht ,

abstimmen lassen, denn eine förmliche

Fh bitte ‘also, daß diejenigen, die Bitte mit aufzunehmen, daß unsere Wünsche noch ausspre=

Marschall: Vorschlag angenommen Abstimmung hat nicht st welche gegen den Vors! wir gegen den Schluß de hen dürften, auszustehe

Jch werde darüber werden foll oder nicht , attgesunden.

3 Landtags

(Niemand erhebt sich.)

Ex is angenommen. Der Herr Referent wird nun das Gutachten vortragen.

von Breitenbauch (liest): Abtheilung der Kurie der drei Stände des chste Verordnung wegen dic Beförderung eines bäuerlichen Grund

der zweiten betreffend die Allerhö äuerliher Grundstücke und über den Nachlaß

„Gutachten Vereinigten Abschäßzung b Auseinanderschungen

llt in zwei Theile, in einen allgemeinen und hohen Versammlung gehorsamst vor= erst vorzutragen, zu gleicher

Das Gutachten zerfä einen speziellen. mir zu erlauben, dann aber mit dem Vortrage Zeit wegen Zeitgewinnung die phen zu verbinden.

Marschall: bitten, den allgemeinen wer über denselben, nämlich über es ganzen Geseßes, Rednern hat einschreiben lassen. Referent von Breitenba u h.

Jch werde der den allgemeinen Theil des speziellen Theils auch Berathungen der einzelnen Paragra=

Jch werde Sie dann werde ich ‘erst nißfrage und über

wozu sih {hon

Fch bin dieser Meinung nicht. Theil vorzutragen, die Bedürf die Grundsäße d sprechen will eine Reihe von

genannten Geseß=

was die zur Begutachtung des oben daß in 1hr o

lung auszusprechen hat, ist: Ansichten aufgetauchk sind, Votum sowohl in der die wichtigsten einzelnen Positionen des einung in den in den Pro= sen und Einrichtun-

Entwurfs ernannte Abthei! verschiedenartige und entgegen es ihr unmöglih machten, Bedürfnißfrage, als auch über Gesetzes abzugeben, und daß findenden verschiedenartigen zu haben scheint. Entwurf stellt als Motive in. h hin: Das Geseh jolle Erhaltung eines krüstigen n den Familien ihrer Besiber, Tendenz auf zweierlei Wegen,

ein einstimmiges

vinzen statt} gen ihren Grund E :

Der Geseb einem Eingange die auernstandes, wie der Güter hinwirken““

und verfolgt diese mehx Sicherheit und Wahrheit in das Taxationswesen von fal-Grundstücfen bringen, anderentheils aber die gütliche eines bäuerlichen Grundbesiters d den Vormundschaften dazu erweiterte ung der speziellen Paragraphen Disfussion die generelle

Auseinanderseßzung über den Nachlaß adurch befördern will, Befugnisse einräumt. Als vor der Beratl Entwurfs, aber nach gepflogener allgemeiner Frage aufgestellt w1rde: Findet die Abtheilung, daß zu Er standes ein Geseß über die Beförderung gütlicher laß eines bäuerlichen O diese Frage durch men aber, worunter sämmtliche mit nein beantwortet. Auf die beiden Theile wird zuerst die fernere Frage aufgeworfen : Abtheilung es .als wünschenswerth an, bestehenden Unsicherheit und Verschiedenheit

Abschäßzung bäuerlicher Grundstücke ein Geseß ema

haltung eines kräftigen Bauern= Abschäßung Grundstücke Auseinandersebung über den rundbesizers Bedürfniß ijt?

i Stimmen mit ja, durch 14 8 Abgeordneten der Landgemeinden, des Gesetß-Entwurfs einzeln eingehend, Erkennt die daß zu Besei=

tigung der

Verfahren bei

nirt werde: und dieselbe durch

durch 5 Stimmen aber mit ne beantwortet und in Bezug auf den zwe die Frage :

Erkeunt es Auseinanderseßzung über liche Vorschrift gegeben werde: aht, mit sieben Stimmen aber verneint. iber die einzelnen Paragraphen die beiden abgestimmt, vorher aber, Motive allgemein angefo

10 Stimmen mit ja, iten Theil des Gesez-Entwurfs

daß zu Beförderung

die Abtheilung für wünschenswerth, bäuerlichen

den Nachlaß Grundbesiters mit neun Stimmen bej Nach Schluß des Entwurfs wurde vorbe! Hauypttheile de die an die Spi ten worden waren, Soll beantragt werden, fräftigen Bauernstandes, ihrer Besißer, hinzuwirken

der Berathung »altenermaßen 3 Gesebßentwurfs generell 6 iße des Geseßes gestellten die Frage aufgeworfen : daß die Worte: wie der Güter de)

„auf Erhaltung eines selben in den Familien im Eingange des Geseßes weg@gelajjen

urch neun Stimmen inkl. der Abgeordneten Pommern, Posen und Rheinland Abgeordneten der Land chsen mit nein be-

Diese Frage wird d der Landgemeinden aus Preußen, mit ja, durch fünf Sti gemeinden aus Branden

mmen aber inkl. der burg, Schlesien und Sa

Als Grund ihrer Erklärung giebt die | an, daß sie zwar die Mot aber denno nicht weggelassen wissen will, ie wünschen miisse, daß Entwurfes nicht übersehen wer ie am Schluß der Berathung üb nochmals aufzustellenden «Fragen wurden [o Sollen die ersten drei Paragraph Taxation bâuerlicher Grundstücke Sitzungs - Protokollen zu beantra nommen werden ? Es antworten neun neten der Landgemeinden Stimmen mit net, Brandenburg,

eßtgenannte Minorität nicht theilt, sie » Tendenz des endenz bei der

ive qu. als solche durchaus weil sie dic Gesehes enthielt J Berathung des Gesecß im Allgemeinen en formulirt:

Geseß Entwurfs, die betreffend, mit den nach den genden Modificationen ange

worunter die Abgeord=

Stimmen mit ja, ) Posen, und

Pommern und die Abgeordneten der Land= Schlesien, Sachsen und Rheinland,

Entwurfs mit den nah den Sibßungs- Modificationen

gemeinden von 9) Soll der §- 4 des Protokollen beantragenden angenommen

3 Stimmen mit ja, inkl. der Abgeord- acht Stimmen mit den von Preußen, Po-

Es erklärten si fe ch andgemeinden aus der Abgeordneten de Brandenburg, Sch

Pommern, und r Landgemein

nein, inkl. H : lesien und Rheinland.

sen, Sachsen,