sih befinde. auf meine Bemerkung, Fortschreiten
ute Morgen noch bei mir, abe der Verhandlungen, Mehrerem abhängig
Herr Reimarus wär he daß die Ausg che von Y erständniß mit d eitens von einer e Morgen erkl t in Verbindung, ch mich wieder seh n beiden Vorau hts zu erinnern | betrifst, o 1) litirung irgend aber hinzu, daß sie b die Ver- annte und amtliche sei oder nicht. —
der ganzen Sa worden sei, erstlih von dem Ein“ der Kurie der drei Stände, zw Stände-Versammlung, dessen sehr wohl erinnere, Bemerkung von mir, ,„ genehmi erinnere, die Bedeutung hatte, gen gegen diesen P also die Ehre des durch das, was ich bemerkte, gewesen wäre, nicht einmal ns sammlung der Herausgabe ihrer Fürst Lichnor
Fürst Lihnow von ihrem materiell
Mittheilung an d hat er mir heute und hiermit steht T‘ deres. t
rospektus von Buchhändlers Ne! t sie {hon s eine Rehab! vollständig reh dig los darauf an, o eine solche anerk
Meinung ist, 1E | gen wünschenswerth
RVerhandlun
vsfy hat das E , r uur erlauben, die Sache
und zwei Worte dar eine Gattung Bequem- r Herr Marschall vor- uchändlers Reimarus daß die Debatten größerer ers abgedruckt werden. Jch besonders interessante Reden einzeln abgedruckt worden genwärtige Landtag eine deutung eines Anfangs ene Bedeutung haben, auf ein Beispiel
Jh werde mi Standpunkte aufzufassen Fch glaube , es ist für uns lichkeitsfrage mit, 1 diese Fassung, die de geschlagen hakt,
von Seiten des B Es is allerdings wahr, lungen in der Regel nicht besond “iele davon gesehen, daß bedeutenden Männern laube ich, hat aber der ge Bedeutungz er hat die Be uns in späteren Zeiten
insofern man auf ih daß es von Wichtigkeit ist , abzudrucken. Zeitung, ih edeutende Konvolut der- Beziehung wünschens- ätte nah meiner unvorgreif- Der erste enthielte diejenigen n, in der Allgeme i- Der zweite diejenigen ch nit abgedruct finden. liegt die Censur Jed es versteht sich, 1 werden muß, sie genau, heil betrifft, so glaube ich, amit einverstanden erklärte, Debatten, wie sie in gedruckt, und daß als wenn ich mich dieses Au Veröffentlichungen die Secre- vürden, d, h. daß jeder und daß der-
habe nur Bei oder die Rede! sind. Für uns, g noch viel höhere
und dürfte wohl für
die jeder Anfang hat, Daher glaube i, Inzidens, jede Unterbrechung Allgemeinen * jeßt hon b Zandbuch in diese
sten Reden, jedes dings finden wir dies in der fann aber nicht leugnen, daß das en uns eine Gattung § Ein solches Handbuch h Ansicht vielleicht zwei Theile.
welche bereits in dem offiziellen Orga eitung, abgedruct stehen.
lche sih in diesem Bl Theil betrifft, #0 ruckten Papiere, und
werth macht.
nen Preuß. Z Denkschriften, we Was den zweiten Wir haben die ged Buchhandlung verantwortlich gemad Fälschung, ab wäre es einfach, falls di wenn ein wortgetreuer Ab der Allg. Preuß. Zeitung verantwortliher Herausgeber oder, bedienen darf, als Controlleure dieser taire der hohen Versamml Korrektuxrbogen einem Secret selbe nachsieht, der Allg. Preuß. ammlung damit übereinstimmt, \o eben so gut
Was den ersten - e Versammlung sich d druck der sämmtlichen erschienen sind, ab
ung aufgestellt aix vorgelegt werden muß, gen mit den amtlichen Wenn die hohe Ver- axum wix nicht
ob diesex Korrefkturbo Zeitung übereinstimmt.
sehe ih nicht ab, w Anderen, der sich zuerst bereit übernehmen, Fße überlassen Weg gegangen, Marschall, als und auf der an=
dem Reimarus, als jedem erflärt bätte, diese Veröffentlichung zu Feimarus i} einen sehr offenen ganz auf geseßliche Weise an den Herrn an das offizielle Organ der V deren Seite is nicht zu leugnen, Wichtigkeit sein wird, von Dolffs (meldet sich zum Wort). Wir werden deu Abgeordneten von Do und ih glaube, daß
Der Herr I
dersammlung, gewendet, daß bei unseren künftigen Landtagen es für uns von ein solches Buch zu befißen,
Marschall: den Gegenstand noch hören, genstand verlasse
Abgeordn. von Bockum - Der Königlihe Herr Kommissarius sammlung der Drei-Ständ sei, über diesen Gegenstand die Es haben sich, wie wir vernommen h ler gemeldet, beabsichtigt wird. gen, ihre Verhandlungen \o 1 aber nur dann möglich, Würde etnem etnz theilt, unter der Nubrik „amtliche würde dadurch jedes and ben, Das is der Grund, 1 den Wunsch ausgesprochen habe, sich dieser Rubrik ferner heute ein verehrter Redne die Secretaire einer hohen Landtags ben sollten, Controlleure der fragliche ih mich dem entschieden widerseßen, bereits an dieser Stelle entwielten der Drei - Stände - Kurie eine Veröffentli Wndtags erlassen und meiner Meinung messen sein, nun zu beschließen, daß die nommen werde. Jch glaube deshalb, da beruht, in der ganz richtigen Wendung si der freien Konkurrenz überlasse gaben von den Landtags - Verhandlungen 3 das Sekretariat der hohen Versammlung je
Marschall: das, daß nah dem, was i Buchhändler Reimarus habe di hat , arripirt, wohl eine sehr uneig E 1 id vollkommen unei
ige, was ih in diesem Pun chend deutli zu äen, L gliede, das so eben den R Secrétaire die Korrektur der Druckbogen ni Darauf kommt es aber auch nit an, den Secretairen diese Aktenstücke eine en Folge überwiesen werden, in llen, und in welcher ihre Bekann ganze Ausgabe eine wünschenswerthe Anordnung frei alle aht Secretaire sich mit dem dieses Geh, m so mehr für völlig unn Éa A “aug E nur für einen elasten, wird wo ch nun fragen, and sich noch w
wir dann den Ge-
Dolffs: Durchlauchtigster Herr hat der hohen Ver- daß es erwünscht freie Konkurrenz walten zu lassen. aben, bereits mehrere Buchlzänd
t, daß ein solches Unternehmen Es kann der hohen Vers weit als mögli wenn die Verhandlungen n! inzelnen Buchhändler das Monopol er- Verhandlungen“ sie zu veröffentli- ere Unternehmen bei Seite gescho- er \chon der hohen Ver=- dem Herrn Reimarus Wenn aber erachtet hat, daß dazu herge=-
e-Kurie bereits eröffnet,
auch is mir selbst bekann ammlung nur daran lie- ch verbreitet zu sehen; das cht zu fostspie- lig werden.
veshalb ih früh
zu bedienen. r es nicht für unthunlich - Versammlung sich n Buchhandlung zu sein,
In Folge de Ansicht, hat der Herr Marschall 1 Organe des ch möchte es nicht ange- Veröffentlichung zurlikge- die Sache, so wie sie jebt det, daß es nämlich r und wie viele Aus= u veranstalten, de Mitwirkung dabei ab-
ung in den
n werden muß, we
zu bemerken; zuerst Aeußerung, der sich bedient
abe nur einige Worte ch vorhin gesagt habe, die e Bezeichnung, deren er
entliche zu nennen ist. lihen Ausdrucks genügt, u e allenfalls zu sagen hâtte,
dem geehrten n hat, darin bei, cht übernehmen fönnen. sondern nur darauf, n Buchhändler und in derjeni annt gemacht werden wendig is, wenn die bekommen soll. Daß stande befassen, das werden, als Nebengeschäft mit acht zu
stimme ih ednerstuhl verlasse
tmachung noth
iß angesehen i derselben ein sür Einen ein Nebengeschäft i, da hl nicht in der. Zweckmäßigkeit li M agg alda Eo ü i vernehmen lassen, S Zimmermann: Der Herr Landtags-M chli d pervora des Gésuches vom Buchhändler Did e daß in der von ihm zu bewirkenden Ausgabe andere Mittheilungen erfolgen sollen, welche in der Allgemeinen Preußischen Zeitung nicht enthalten seien, Die Veröffentlichung
ber den Gegen=- arschall hat
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unserer Landtags-Verhandlungen soll sich allein auf die Mittheilungen der Allgemeinen Preußishen Zeitunggründen, und insofern halte ih diese allein für die Quelle, woraus geschöpft werden fann, inso- fern dieselbe die alleinige Quelle zur authentischen Juterpretation ist, fann eine andere Unternehmung nicht mehr geben. Der Herr Land- tags-Kommissar hat ausdrücklich erklärt, daß nah der Absicht des Gouvernements eine bestimmte authentische Quelle für die Landtags- Verhandlungen in der Allgemeinen Preußischen Zeitung gegeben, im Uebrigen aber jeder anderweiten Veröffentlichung freie Konkurrenz gelassen werden solle. Diesem Prinzip kann ih nur voll- fommen beipflihten. Ja, ich muß noch auf die Gefahr aufmerksam machen, welche durch das vorliegende Projekt erwächst, indem dadurch die Veröffentlichung der Landtags-Verhandlungen leicht ein Monopol eines Einzigen wird. Da es aber im allseitigen Interesse der Hohen Versammlung liegt, die Verhandlungen möglichst verbreitet zu sehen, so scheint mir aus diesem Prinzip zu folgen, daß eine spezielle Kon- zession für einen Einzelnen weder nöthig noch zweckmäßig ist,
Marschall: Jch glaube, daß der Gegenstand hinreichend er- örtert is, und daß wir zur Abstimmung über denselben kommen fön- nen in dér Weise, daß diejenigen Mitglieder, welche nicht wünschen, daß das Unternehmen des Buchhändlers Reimarus 11s Werk gesebt werde, das durch Aufstehen zu erkennen geben.
Abgeordn. Zimmermann: Jch bitte nochmals ums Wort über die Fragstellung.
Abgeordn. von Auerswald: Gegen das Unternehmen des Buchhändlers Reimarus is} wohl Niemand, aber dagegen, daß die Versammlung sich bei diesem Unternehmen betheilige.
Marschall: Was gegen die Fragstellung erinnert wird, klingt so, als ob man das Eine wolle, das Andere nicht. Das Eine, was gewollt werden fann, is — darüber wird die Versammlung abzustim= men haben — daß das Sekretariat das Material, welches der Budh- händler benußen soll, in der Vollständigkeit und in der Ordnung ihm gebe, wie es von der Versammlung gewünscht wird, d. h. in voller Vollständigkeit und in bester Ordnung, wosür das Sekretariat selbst verantwortlich gemacht wird. Nämlich, wenn ich sage: für einen der Herren Secretaire würde es ein Nebengeschäft sein, — so verstehe ¡ch darunter, daß irgend einer der Herren Secretaire es übernähme, und, falls er fände, daß es ihm zu viel würde, daß er dann entweder Einen oder alle Anderen zuziehe ; damit ist die Frage von der Mit- wirkung des Sekretariats erledigt. Es handelt sich also blos darum, ob die Versammlung die Herausgabe unter Aufsicht des Sekretariats
will oder nicht. Der Gegenstand ist \o außerordentlich einfach, daß
ih glaube, daß die Fragstellung eben so einfa sein kann.
Abgeordn. von Saucken: Jch würde mir die Bitte erlauben, daß, ehe die Frage gestellt wird, wir uns vergegenwärtigen, was der Herr Marschall der Kurie der drei Stände hierüber bekannt gemacht hat. Es is nöthig, dies ins Auge zu fassen, ehe darüber abgestimmt wird. Jch würde, wenn Ew. Durchlaucht es gestatten, mir die Bitte erlauben, daß der Secretair uns mittheile, was in dieser Beziehung veröffentlicht ist. /
Marschall: Jh kann nur so viel sagen, daß ih mich vom ersten Augenblicke an, während aller darauf folgenden Tage, so auch heute, in vollem Einverständnisse natürlicherweise mit dem Herrn Mar- \chall der Kurie der drei Stände befunden habe, Was ich gestern in der Zei tung gefunden habe, das war, wie es mir schien, das Resultat einer Stim- mung, die in der Versammlung sih fkundgab, ehe das geschah, was
ih auch wieder im Einverständniß mit dem Herrn Marschall mir vor=- behalten habe, uämlich: eine Mittheilung. Nachdem nun diese Mit- theilung erfoigt ist, so steht es der Versammlung frei — und sie hat Zeit hierzu gehabt — fich übeêrnden Gegenstand klar zu werden und sich in kürzester Weise über denselben auszusprechen. Jch glaube, daß die Ansichten sich darüber festgestellt haben können, und daß also die Versammlung «in dem Falle ist, einfach über den Fall zu eut- scheiden. s Graf von Arnim: Ist die Frage bereits recht klar? — Jh gestehe, mir ist sie nit ganz flar geworden. Jch würde mich dafür aussprechen, daß das, was in der Zeitung steht, in einer übersichtli= hen Form gewählt und dadurch jedes Mitglied nicht allein, sondern Jedermann, der au diesen Dingen Interesse nimmt, eine übersichtliche Ausgabe unserer Verhandlungen habez aber ich bin der Meinung, daß weder einem Buchhändler ein Monopol in dieser Beziehung ge= geben werde, noch daß irgend eine Verantwortlichkeit der- Versamm- lung, noch eines Mitgliedes der Versammlung für das übernommen werde, was in dem Buche steht. Jch glaube, es kommt nicht darauf an, daß dieses Buch fidem habe; deun wenn Jeman® sich von der genauen Uebereinstimmung dessen, was darin abgedruckt i}, mit dem wirklich Gesagten überzeugen will, so werden das Punkte sein, in de- ren Beziehung er gewiß die AllgemeinePreußische Z eitung auf- bewahrt, um sich das offizielle Dokument zu erhalten. Es fann uicht darauf ankommen, daß eine Garantie übernommen «werde für die Richtigkeit, und wenn die Frage so gestellt wird: ist gegen das Unter- nehmen etwas zu erinnern, sofern es weder die Nerantwortlichkeit der ganzen, noch eines Theiles der Versammlung in sich begreift? — sto antworte ih: Nein, Gegen alles Andere würde ich etwas zu erin= nern haben,
Marschall: Die Neigung der Versammlung scheint mir dahin erfannt werden zu können, daß sie das Unternehmen unter Verank- wortung und Mitwirkung des Sefretariats nicht gerade erwünscht fin- det, und die Frage wird so gestellt werden, daß sie dieses vollständig auszusprechen im Falle ist, also heißen: Findet die Versammlung das fragliche Unternehmen unter Mitwirkung des Sefkretariats erwünscht ?
Eine Stimme: Zulässig.
Marschall: Zulässig is es in jedem Falle. Es handelt sich darum, ob die Versammlung es wolle oder niht. Auf die Worte der Fassung kommt um so weniger etwas an, wenn über den Sinn der Frage kein Zweifel ist, i
Eine Stimme (vom Plaße): Der Versammlung kann es ganz gleich sein, ob es Reimarus oder ein Anderer ist. Ueberhaupt wird der Sache zu viel Wichtigkeit beigelegt.
Marschall: Jch lege der Sache nicht mehr Wichtigkeit bei, als fie verdient, Worauf ich aber allerdings ein sehr Crobes Ge- wicht lege, das is, daß dieser Gegenstand , so wie jeder, der hier zur Sprache kommt, auf eine der iirde der Versammlung angemes- sene Weise zur Crledigung fomme. Darauf lege ih einen sehr gro- ßen Werth, und daher halte ih es für nothwendig, daß wir zur re- gelmäßigen Abstimmung kommen, bei welcher wir uns in diesem Au- genblick schon befinden, Die Frage so genau zu artifuliren, daß Nie= mand einen Anstoß findet, wird wohl nicht erforderlich sein , sondern es wird hinreichen , anzunehmen, daß sie verstanden sei. Diejenigen, welche niht für die Sache sind, welche sie niht wünschen, würden es dur das Zeichen des Aufichens zu erkennen geben.
S F AA eine große Majorität.)
Es is in hinreichender Vollständigkeit über den Gegenstand entschie- den, und wir kommen nun zu demjenigen Gegenstande, der uns ZuU- nächst zu beschäftigen hat, nämli zur Bericht - Erstattung über die Königliche Botschaft , die Errichtung von Caib - Rentenbanken betref- aat Zch ersuche den Abgeordneten von Gaffron , den Bericht zu erstatten.
Abgeordn. von Gottberg: Jh bitte Ew. Durchlaucht, in dem, was ich. zu sagen beabsichtige, niht eine Kritik Ew, Dur laucht
alle Petitionen abge| behandelt werden sollen und in jeder Kuzje zwei Drittel sich dafür erfláren müssen. Diese Bestimmung bringt nothwendig mit si, daß eine abgesonderte Vorberathung in der Abtheilung stattfinden muß. Jch kann mich daher nur der Meinung des verehrten Mitgliedes der pommerschen Ritterschaft anschließen, daß das Verfahren, welches jeßt allerdings ohne Widerspruch in der Kurie der drei Stände stattge=- funden hat, und welches eben auch durch Verweisung der Anträge an eine Abtheilung der Vereiuigten Kurien von Ew. Durchlaucht in An- wendung gebracht worden ist, den geseßlichen Bestimmungen nicht ent=- spricht.
Geschäftsleitung zu sehen, sondern lediglih tas Bestreben, die Ver handlungen des Landtages auf geseßlichem Boden zu erhalten. Ew. Durchlaucht haben in dieser Versammlung und schon früher mehrere Petitionen an die Abtheilungen verwiesen, welhe aus Mitgliedern beider Kurien zusammengeseßt sind. Soweit ih die geseßlichen Be- stimmungen kenne, sind nur zwei Fälle vorgesehen, in welhéèn ge=- meinschaftliche Berathung stattfinden darf. Es heißt nämlich §. 14 der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtages vom 3. Februar 1847 : „Wenn der Vereinigte Landtag über eine Proposition wegên Auf= nahme neuer Staatsanleihen oder wegen Einführung neuer Steu- ern oder Erhöhung der bestehenden Steuersäße zu beschließen hat, so tritt der Herrenstand mit den übrigen Ständen zu gemeinschast- licher Berathung und Beschlußnahme zusammen. Jn allen anderen Fällen erfolgt auf dem Vereinigten Landtage die Berathung und die Abstimmung des Herrenstandes in abgesonderter Versammlung.“
Jch kann nicht finden, daß irgend eine Petition das Recht hat, zu verlangen, daß sie in gemeinschaftlicher Berathung vorgenomme werde, sondern ih glaube, daß jede Petition in den einzelnen Kurien appart behandelt werden muß. Nicht einmal alle Propositionen dür-
fen in Vereinigter Kurie ihre Erledigung finden, sondern dies findet
nur in zwei Fällen statt, nämlich bei Aufnahme neuer Staats-Anlei=
hen und bei Einführung neuer oder Erhöhung bestehender Steuern. Wenn Ew. Durchlaucht die Gewogenheit gehabt haben, mehrere Pe= titionen an die Abtheilungen zu verweisen, welche aus Mitgliedern beider Kurien bestehen, \o is dies nicht geseßlih, und ich würde m daher den Antrag erlauben, daß diejenigen Petitionen, welche auf diese Art vertheilt worden sind, wieder an die Kurien, wohin sie ge- hören, verwiesen werden mögen, Es ist von diejer Stelle von einer Seite viel von den Geseben gesprochen und daraus sogar deduzirt worden, was hier verhandelt werden soll. Im Sinne dieser Herren glaube ich daher auch hier das Recht zu haben, mih auch auf das Gesetz zu berufen,
“ Jch glaube, daß weder Sie, durchlauchtigster Herr Marschall, noch die Versammlung das Recht haf, eine Abweichung zu machen, sondern daß, wenn eine Abweichung beliebt werden sollte, diese nur in dem Wege geschehen kann, daß an Se. Majestät den König eine Petition auf Abänderung dieses Paragraphen gerichtet werden muß.
Marschall von Rochow: Durchlauchtigster Herr Landtags-Mar= hall! Wenn ih richtig verstanden habe, wenn ich den Worten des Redners richtig gefolgt bin, so waren alle diejenigen Petitions - An- träge, welche der Herr Landtags-Marschall als solhe bezeihnet und der Abtheilung der Vereinigten Kurien übergeben hat, solche, die an den Marschall der Kurie der drei Stände gerichtet waren, und die mit Uebereinstimmung der Herren Antragsteller und ohne daß dagegen irgend eine Bemerkung von der hohen Versammlung gemacht worden i, dem Herrn Marschall der Herren-Kurie zugegangen, sind, um sie in den Vereinigten Kurien berathen zu lassen, weil sie sämmtlich solche Gegenstände betrafen, welche Bezug hatten _auf Allerhöchste Propo- sitionen, die in der Vereinigten Kurie zur Sprache kommen mußten, Jch glaube also, daß der Weg, den der Herr Marschall der Herren- Kurie eingeschlagen hak, gewiß ganz gerecht is und eben so wenig dem Rechte als der Nüßlichkeit entgegensteht.
Marschall: Nach dem, was o eben gesagt worden is, habe ih nicht nöthig, etwas hinzuzufügen. Wir können also den Gegen stand verlassen und zum nächsten übergehen,
Abgeordn. Freiherr von Vinde: Jch glaube Ew. Durchlaucht das wiederholen zu müssen, was das verehrte Mitglied der pommet- schen Ritterschaft über diesen Gegenstand ausgesprochen hakt. Jh glaube, der Paragraph des Gesetzes, der so eben angeführt und 90n diesem Plate aus hon häufig wiederholt worden ist; nämlich g. 14, hat genau diejenigen Fälle artikulirt, n denen wir nur befugt sind, in Vereinigung mit der Herren - Kurie zu berathen, und zwar sowohl in pleno der hohen Versammlung als in ven einzelnen Abtheilungen. Jch glaube mich auf eine andere geseblihe Bestimmung noch beziehen zu dürfen, welche in der Geschäftsordnung enthalten ist, und zwar, — wenn ih nicht ganz irre, deun ih habe sie in diejem Augenblicke nicht U A in §. 26 derselben. Bis zu §. 26 befassen sich alle vorhergehenden Paragraphen —, ven g. 4 an — mit der Erörterung derjenigen Gegenstände, welche in den Vereinigten Kurien zu behan- deln sind, und seßen diejenigen Normen fest, welche bei der Berathung in den Vereinigten Kurien maßgebend sein sollen. Erst in §. 26 wird von den Gegenständen gesprochen, die in den einzelnen Kurien behan-=- delt werden sollen, und nur in diesem Paragraphen is von Petitionen die Rede und wird davon gesprochen, wie die Behandlung derselben
erfolgen soll. Nämlich diese geseßlichen Bestimmungen gehen dahin, daß jede Petition an den Marschall der betreffenden Kurie gelangen und in dieser Kurie behandelt werden, und daß dieser Marschall sie nicht etwa dem anderen verehrten Marschall zufertigen, sondern an eine Abtheilung der betreffenden Kurie verweisen soll. Das is auch der einzig mögliche Weg, da das Geseß ausdrüdlih vorschreibt, daß
ondert und nicht in deu Vereinigten Kurien
Abgeordn, Sattig: Jch bin der Ansicht, daß bei den Peti=
tionen zu unterscheiden ist, worauf sie gerichtet sind. Betrifft die
Petition einen Gegenstand, der eben zu denjenigen Gegenständen ge- hört, die in den beiden Vereinigten Kurien zu berathen sind, so is es auch angemessen und nothwendig, daß er in der Abtheilung berathen werde, die zur vorbereitenden Berathung dieser Propositionspunkte bestimmt is. Wir haben heute den Fall bei dem Gegenstande, der zur Tagesordnung gehört. Es is von dem Herrn Abgeordneten Hansemann der Antrag gestellt worden, die Garantie für die Land= rènten - Banken an gewisse Bedingungen zu knüpfen. Diese Petition hätte eigentlich in der Abtheilung der Kurie der drei Stände abge=
sondert berathen werden sollen. Wäre dies geschehen, so wäre sie möglicherweise hier in der Versammlung der beiden Kurien nicht zur Sprache gekommen, sondern nur in der Kurie der drei Stände und später als Petition in der Herren=-Kurie. Es wäre also, meines Er- achtens, diese Petition durch eine derartige Behandlung faktisch ver- worfen worden, weil sie in dem Au enblick, wo es sih darum han- delte, sie zu berathen, gar nicht zur erathung gebracht worden wäre. Jch glaube also, es muß unterschieden werden, ob eine Petition als Amendement zu einem Geseh - Entwurf gehört, der der Kurie beider Stände vorliegt, oder ob es eine Petition is, die mit dem Gegen- stande nicht in einer solchen innigen Verbindung steht, Ich glaube, daß diese Beurtheilung der Abtheilung überlassen werden kann, welche mit der vorbereitenden Berathung beauftragt ist. Die Abtheilung wird leiht bei sorgfältiger Prüfung der P 1
als Amendement zu betrachten ist oder einen fremdartigen Ge enstand enthält, Enthält sie einen solchen, so muß sie an den Marschall der
etition bemerken, ob sie
Herren-Kurie zurückgegeben werden, an die Kurie der drei Stände oder dort eingebracht is , zurückgelan Landtags-Kommissar: fönnen, den Streit zu lichten, hohen Versammlung erhoben ha nements darüber ausspreche. Fall nicht genau vorhergesehen, d darüber angeordnet, wie es mit den welche sich unmitte gleihsam ein 2
und dieser wird sie dann wie r an die Herren = Kurie, wenn sie
rd vielleicht dazu dienen der in diesem Augenblicke sih in der wenn ih die Ansicht des Gouver- Das Reglement hat er hier vorliegt. Petitionen gehalte ste Proposition elben bilden.
allerdings den Es hat nichts n werden soll, beziehen, also alb fann ih staben des Reglements diejenigen Petition ohne Au erichtet is, zur Vorberathung ese Mitglieder, dem Wort-
lbar auf eine Allerhöch ndement zu ders nicht leugnen, daß nah dem Buch Mitglieder, welche verlangen, daß jede die Äbtheilung der Kurie, an welche sie g übergeben werden müsse, daß, laute des Reglements nach, Herren Marschälle in dieser sind, so habe ih darin nichts niht dergleichen Petitionen welche mit der Vorbe sten Proposition sich b den dürften. ordneter der Rhein-Pr mittelbar anf ‘die
s8nahme an
sage 1, di n ihrem Rechte sin Beziehung von dem Anderes gefunden, durch Verweisung rathung der korrespondirenden Alle Wege ihre Erledigung fin- geehrter Abge- t, welche- sich un- bezieht, die eben jeßt dis- etition der Abtheilung überwiesen Allerhöchsten Proposition zu in ihrem Referate vollständig at und demnächst die hohe Versammlung aben wird, so dürfte der geehrte Antragsteller hre vollständige Erledigung wird mit der Aller- Sollte äber Wege nicht stattfinden, aß die Petition noch dann wird sie, glaube ich, än die betreffende Abthei- gerichtet war,
Wortlaut abgewichen als den Versuch, . ob an diejenige Abthei-
efassen, in fürzestem also im vorliegenden Falle ein ovinz eine Petition gestellt hc Allerhöchste Proposition oll, wenn diese P worden is, welche sich mit der en hatte, wenn diese die Petition berüdsihtigt h einen Beschluß gefaßt h sich überzeugen,
daß diese seinè Pétition i gefunden hat ; |
er wird sie zurückziehen, und es Proposition zugleich die Petition erle nzeluen Falle eine Erledigung in diesem sollte der betreffende Petent der einer abgesonderten Behandlung bedürfe, wie es Geseß und Reglement erfordern, sung der Kurie zurückgehen um guf dem allgemein
in einem ei Ansicht sein, d
„an welche sie ursprünglich hneten Wege als Petition berathen zu So habe ich diese Abweichung von dem Reglements angesehen, #0 nah dieser Behandlung dürfte feinem Rechte verkürzt werden. Marschall: was zu bemerken sein, holen haben, ‘was von de bereits gesagt wo ten Redner von agt worden ist, zwar um so mehr, weil, wenn das den müßte, daß der Augenbli, dies da war, nämlich zu der Zeit, drei Stände erklärt hat, daß er wo er dies eben in Gegenwart. der in Gegenwart des weder von der einen, noch von der an Aber, wie gesagt, ich glaube, ihr Bedenken {winden lassen w stande der heutigen Tages-Ordnung von Gottberg: daß ih mich einerseits all as bisher hierbei beo daß ih aber
Buchstaben des glaube ich, daß ih sie vertreten fann, und auch Keiner der Herren Petenten in 5s wird kaum über diesen Gegenstand noch et- Jch meines Ortes würde blos das zu wieder- in Herrn Marschall der Kurie der drei Stände glaube, daß auch die beiden geehr= Pommern und Westfalen nah dem, w ihre Bedenklichkeiten shwinden lassen werden, und nicht geshähe, geantwortet wer- e Bemerkung zu machen, }rüher Marschall der Kurie der mir übergeben würde, beiden geehrten Mitglie arius erflärt hat, während deren Seite ein W daß beide geehrten Redner daher zu dem Gegen=
rden is, und ich as son ge-
wo der Herr diese Anträge
Königlichen Kommis iderspruch er-
erden und wir übergehen können.
Jh muß mich dahin aussprechen, von der Ueberzeugung trennen Verfahren nicht den geseb- andererseits gern zu= eun aber gesagt worden ist, so gebe ih zu, daß ih es daß ein Antrag nie zu r gegen ein Verfahren gerichtet ist, welches mmungen nicht entspricht. von Vincke (vom Plaße):
erdings nicht fann, daß d estimmungen entspricht, gebe, daß es nüßlich sein fann. hätte den Antrag früher stellen können, hun können, aber ih glaube auch, spät kommen ftann, den geseßlichen Besti
Abgeordn. Frhr. Jch schließe mich Es sollte in den Worten, welche ih ges ondern nur ein Motiv, von dem jeßt er- und da dies geschehen is, so gehen Königliche Botschaft, „die Er- Jch glaube, daß, es zwedckdienlich
Marschall: nit ein Vorwurf liegen, | Widerspruche abzustehen, Berichterstattung über die Ludrenten-Banken betreffend“, über. en Mitgliede vorliegt, Theil, ben Eingang des Berichts, weg-
wir zu der richtung der da der Bericht jedem geehrt den- Allgemeinen d mit Seite 8 etwa anzufangen. wr. von Gaffron: das Gutachten wesentlich in drei Theile zerfällt. Darstellung der Grundsäbe der be- sien zu errihtenden Landrenten=- tüblihkeit und des rehtlichen etracht kommt, und dann endlich Da der Herr Landtags - Marschall der Meinung fann, so würde ih mit den Wor=
zulassen un
Referent Frl Bemerkung, daß 5s enthält reits errichteten und
Jch erlaube mix vorher die zuerst die historische 2B in S0lé die Erörterung der Standpunktes, insofern er hier in B die Staatsgarautie. ist, daß der erste Theil wegbleiben ten beginnen können : „Die in der vorangeg und Modificationen der verschiedenen errichtenden Rentenbanken können selb und Berathung für r vor die Provinzial-Landtage, zu entwerfen haben werden. Vereinigten Landtags hinsihts der zu - Garantie wird vielmehr auf der andpunktes und der Nülichkeit der als für allgemeine
angenen Uebersicht enthaltenen Grundsäße bereits erxihteten und noch zu stredend niht der Vorwurf spe- den hohen Vereinigten Landtag welche die=
zieller Prüfung Sie gehören vielmel selben den örtlichen Die Entscheidung des Fnstituten erforder Beurtheilung des rechtlichen St Rentenbanken sowohl für die einzelnen Provinzen Staatszwecke beruhen.
Vom rechtlichen Gesichtsp Verpflichteten, als das des Rechte der Ersteren sind dadurch vollständi es möge diese vom e Ablösungs- allasten ermittelt und fest
Bedürfnissen gemäß
lichen Staats
unkte aus 1 sowohl das Juteresse der Zerechtigten ins Au( t, daß nach erfolg= der vom Verpslich- -Behörde zuvor die rechtliche Na- gestellt werden muß, in Rente und die Ueberweisung an die Ren-
ter Provocation, teten ausgehen, durch di tur der abzulösenden Re ehe deren Umwandlung 1 tenbank erfolgt. In streitigen F Als leitender banken festgehalten worden, daß den Verpflichteten eine, wenn auch nur te lastung behufs der Realisirung nicht Die Rechte der Verpflichteten sind den erhoben sih in der berathenden i Verleßung der Privatrechte der Berechtigten. lih als Grundsaß angenommen wird, daß dem Staate eines Theils der Tilgungs-Beiträge oder der Verwaltungs dies in Paderborn und im Königreich Sachsen geschieht, nicht zuge- muthet, den Verpflichteten aber eine zeitweilige höhere Belastung in el nicht auferlegt werden kann, \o is die Rententilgung nur auf Kosten der Berechtigten zu bewerkstellige
würfen für die Oberlgusiß und für Schlesien ausgeführt
Berechtigten o
ällen muß die richterlihe Entscheidung vorher er-
Grundsaß is ferner bisher bei allen
mporaire höhere Be- auferlegt werde inach vollkommen gesichert. Abtheilung Bedenken hin- Wenn näm=- die Tragung kosten, wie
n, wie dies in den E
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entsteht hieraus die Frage, ob der Vereinigte Landtag, ob der Staat die Befugniß habe, eine Maßregel zu sanctioniren, durch welche ei- nem Theil der Staatsbürger, den Realberechtigten, die Verbind- lichkeit auferlegt wird für den Fall des ertheilten Provocations- rets an die Verpflichteten, als Provokaten, mit einer geringeren als der vollen geseßlichen Kapital - Entschädigung sich zu begnügen, ferner einen niedrigeren, als deu geseßlichen Zinsfuß dieser Kapitalien anzunehmen und außerdem noch den möglichen Verlusten im Course der Rentenbriefe ausgesebt zu sein?
Es wurde jedoch von der Abtheilung mit beinahe vollständiger Uebereinstimmung darauf hingewiesen, daß die Bejahung dieser Frage bisher in der preußischen und überhaupt in der deutschen Geseßgebung nicht zweifelhaft gewesen ist, wie die Renten-Bank-Gesebe für “Sach= sen, das Eichsfeld und das Paderbornische beweisen, daß sie aber auch um so weniger zweifelhaft sein dürfe, als die abzulösenden Lasten #o allgemein sind, daß sie niht als einzelne Privat- rechte bastehen, sondern als Rechte ganzer Klassen von Staatsbürgern, also gewissermaßen in der Verfassung des Landes beruhende Rechte. Eben wegen dieser besonderen Natur dürften auch nun die Vertreter der betheiligten Stände darüber vernommen werden, Wenn diese leßteren, selbst unter Darbringung eines Opfers, die vorgeschlagene Maßregel dem Jnteresse ihres Standes entsprechend erachteten, #o gaben sie dadurch zu erkennen , daß die dargebotene Entschädigung ihnen genügt, und die Sanction ihres Beschlusses dur den Staat fann cine Verleßung von Privatrechten nicht enthalten. Es würde vielmehr als eine Bevormundung angesehen werden müssen, wenn der Staat oder der Vereinigte Landtag den Anträgen der Berechtigten aus den Provinzen in diesem Falle nicht deferiren wollte. 5
Die Nüzlichkeit der Rentbankei dürfte aus den Eingangs des Gutachtens beregten Verhältuissen und aus den Erfolgen der be- reits bestehenden Anstalten genügend hervorgehen, Mehrere aus ent- gegenge]eßter; Ansicht erhobene Bedenken wurden von der Abtheilung geprüft und im: Nachstehenden widerlegt, \
Dem Einwurf, daß durch die Abgeltung einer fixirten sicheren Rente die Guts-Einnahme, mithin die Werths-Substanz der Ritter- güter geschwächt, daß ein namhafter Theil des größeren Grundeigen- thums mobilisirt werde, wurde entgegengehalten , daß jene Gefälle nicht einen Theil des produktiven Werths dèr Güter, sondern ein auf besonderen rechtlichen Verhältnissen beruhendes Zubehör derselben bilden. Die produktive Kraft des Grundstüks wird durch den Aus- fall jener Rente nicht vermindert , im Gegentheil bietet die Dispo- sition über ein namhaftes Kapital theils indirekt durch Abtragung von Grundschulden, theils direkt durch Verwendungen in den Besiß, Mittel zur Erhöhung des intensiven Werths dar. j
Die Besorgniß wegen Ueberfluthung des Geldmarktes durch ein neues zinstragendes Papier verdient gründliche Erwägung. Die Denkschrift des Finanz-Ministers erwähnt, daß die Summe der im Staatsbereich aus- zufertigenden Rentenbriefe die Höhe von 100 Millionen Rthlr. erreichen fönne, indem deren Betrag für Schlesien allein auf nahe an 30 Mil- lionen approximatiy ermittelt worden i. Nach den von mehreren Mitgliedern der berathenden Abtheilung ausgesprochenen Ansichten dürfte jedoch die Errichtung von Renten-Banken nicht in allen Lan= destheilen erforderlich werden , und es wird die Summe der Renten- briefe eine so bedeutende Höhe faum erreichen, Jn allen östlichen Provinzen der Monarchie bestehen ritterschaftliche Kredit-Justitute, an welche ein sehr bedeutender Theil der Ablösungs-Kapitalien behufs der Lü- schung der aufden Werth derRealberechtigungen ausgefertigtenPfandbriefe zurückgezahlt werden muß, wodurch wiederum eine Verminderung der zins- tragenden Papiere im Allgemeinen erfolgt, Jn den westlichen Provinzea existiren jene Kredit-Justitute nicht, ein großer Theil der Ablösungs-Ka- pitalien wird aber hier zur Abzahlung von H9pothekenschulden ver- wandt und dadurch die Mobilisirung derGrundsthuld erxreiht werden, welche für den allgemeinen Landesverkehr vorthéilhaft is, Die Ren- ten-Anstalten werden nicht sogleich und nicht überall gleichzeitig ent- stehen, die Ausfertigung der Nentenbriefe erfolgt, wie das Beispiel von Sachsen zeigt, nur successive, ein Theil derselben wird durch die Amortisation immer wieder vernichtet. Ein ‘Theil der Rentenbriefe wird ferner bei Fidei - Kommissen zur Sicherheit der An=- wärter im Depositum bleiben; ein Theil durch Ausfertigung fleiner Apoints , ‘nah dem Vorgange Sachsens, mittelst der Anlegung der Ersparnisse der ärmeren Bevölkerung“ in fester Hand bleiben z- diese Motive werden demnach vereint dahin wirken, einen nachtheiligen Einfluß auf den Geldmarkt zu beseitigen. Bei ungünstigem Stande desselben wird das Interesse der Betheiligten den Grundsaß herbeiführen, einen niedrigeren Sab bei Kapitalisirung der Rente eintreten zu lassen , den Zinsfuß der Rentenbriefe aber nah Maßgabe des landüblichen nicht zu niedrig zu bemessen.“
Graf von Frankenberg: Durchlauchtigster Marschall! Jh habe niht um das Wort gebeten, um über die einzelnen Theile des Geseßes zu sprechen, sondern iber das ganze. Das Gutachten, das wir bisher haben von dem Referenten vorgelesen gehört, is so um- fassend abgefaßt, daß es nicht leicht möglich sein wird, dem Gegen stande eine neue Seite abzugewinnen. Jch will mix daher erlauben, von dem provinziellen Standpunkte aus auszusprechen, daß keine Pro- position so freundlih begrüßt worden ist, als eben die dieses Renten geseßes, und daß es der allgemeine Wunsch der Provinz ist, daß dem Worte recht bald die That folgen und das Justitut recht bald ins Leben gerufen werden möge, indem es zu den seltenen Jnstitutionen gehört, die nach feiner. Seite Schaden, nach vielen aber Nutzen brin- gen. Es nüt z. B. dem Staate, indem es seine Jutentionen be- Frdert, indem es der gliederreichen Geseb gebung über die agrarischen Verhältnisse den Schlußstein verleiht. Die Äblösbarkeit aller auf Grund und Boden lastenden Verpflichtungen besteht bereits schon jeßt in geseßlichen Vorschriften ; allein die Durchführung des Prin- zips is immer durh Mangel an Kapital gehindert worden. Dieses soll durch die Rentenbank bewirkt werden z es soll der Knßen, den blos Einzelne gehabt haben, die Geld und Kredit hatten, zum Ge- meingut Aller werden, Dieses Justitut nüßt ferner dem Ge- werbe- und Handelsstande. Alle Federn bemühen sih, fortwährend und wöchentlih darzuthun, daß es an Betriebs-Kapital fehle, um die großen Fortschritte zu fördern, die die Wissenschaft gemacht hat, die großen Entwürfe zu fördern, die die Jndustrie her= vorrufen will,
Die Landrenten-Bank \cha}t dafür die Millionen, die dazu nÿ- thig sind, sie {at diese Millionen ohne Anleihe, ohne Ausland, sie \ha}t einen neuen Werth aus dem, was schon da is, aber in unge- nießbarer Form da ist, indem sie die Millionen zu Thalern und Gro= hen zersplittert. Diese Landrenten-Bank wird ferner auf die Börse und auf den Geldmarkt ein Papier bringen, von gediegener Sicher- heit, so werthvoll, wie si die Pfandbriefe für die bäuerlichen land=- wirthschaftlichen Institutionen bewähren. Diese Rentenbank nüßt end= lih den Grundbesißern den großen und kleinen; dem Einen verschafft sie den Fonds, um ein höher verzinstes Kapital anzulegen oder um Meliorationen zu machen, dem Anderen stellt sie in Aussicht, mit der Zeit zinsfrei zu werden, und erhöht dadurch seinen Grundwerth. Könnte nun, was allerdings blos für einzelne Provinzen Geltung er- hält, mit diesem Institute zu gleicher Zeit Hand in Hand gehen das
rojekt — in Schlesien besteht es bereits — einer R chaft, \so würde es möglich werden, daß die Vortheile, die erst der fünftigen Generation zugewendet werden sollen, {on der gegenwär=
tigen zu T len Interesse stitution hervorge zwei Stände, die je ng gebracht werden, ch wie ein fei
heil werden. Unendlih höher aber als alle di ; n sind die moralischen und politischen, die uf hen werdenz denn sie führen nothwendig dazu daß t noch getrennt stehen, zu einer innigen Berei= So lange das leidige Geld-Jntere}e, wel= ndlicher Dämon zwischen dem Ritter= und } sich stellt, fortbesteßht , wird immer nd bittere Stimmung zwischen beiden vorherrschend so ist kein getrenntes Jnteresse mehr denk- und der ganze ländliche Grundbesiß vereinigt im Jnnern dur Bande der Liebe zu dem d durhdrungen von dem Gefühle der Dank- der diese Schöpfung hervorgerufen hat. Stimmen: Zedlib=Neukirch Der Wunsch, Segenvolles
ches immer .no dem Bauerguts eine feindlihe u aber dies weg, werden si vereinigen, fonstante und feste Masse bilden, gleichartige Interessen, heimatlihen Heerd barfeit gegen den,
umschlungen von dem
Freiherr Otto von hohe Versammlung! en etwas ret hinübergeführt werden möge,
Durhlauchtigster daß aus dem Kreise in den Bereich des dieser Wunsch veran- zu erbitten. ( e Gemüther selbst ge eingedrungene Ueber- [atur die agrarische Ge- Wirkungen ist. e länger uns die eigene hren Erfolgen im rechten Lichte das Verlangen, der Ausführung In der Allerhöchsten ankf erkenne ih mit Blicken wir in
unserer Berathung praktischen Lebens laßte mich, diesen Plaß ist feine gewagte Behc bei der verschiedenarti zeugung, daß in der neuen seßgebung eine de wir uns dieser W Erfahrung jen zeigte, desto jede mögliche
mir für einige Augenblicke sondern eine in di gsten Ansicht der Din preußischen Legis r einflußreihsten in ihren ahrheit bewußt w e Anordnungen in 1 lebendiger wird auch Erleichterung gegeb Botschaft über die Errichtung der ehrfurhtsvollem Danke das dazu ge benachbarte Königreich Sachsen, wo Geseve über die Ablösung b gleicher Zeit und ten-Tilgungs-Ins| Verpflichtete scho Saat ärndten. einzelt ein Beispiel entgegen, wo ausgeführt wurde, w Provinzial =-- Landtag
en zu sehen. Landrenten - B eignetste Mittel. mit Emanirung äuerlicher Leistungen und Abgaben zu erbindung damit ein sol dort sehen wir Berechtigte und von Jahren die Früchte solcher Monarchie tritt uns ver= Zusriedenheit aller
in der innigsten V titut errihtet wurde z n seit einer Reihe Auch in unserer preußischen auch dies zur as hier zwei Provinzen in allerunterthänigst meiner Absicht, Wiederholung sein, wenn ich chtungen hin ann und wirdz
Betheiligten
würde nur alle Vortheile auf beleuchten, welche ih beschränke mich Versammlung auf einen was wir hier jeßt \hon
eine s{chwache zählen wollte und eine Landrenten - Bank blos darauf, die Aufmerk Punkt hinzurichten, vor einigen Wochen gesprochen hörten. — Jch nämlich ih erinnere daran, und daß, was dem einen sein wird und mu chit habe, insbes von denen ich weiß, mittenten mit der vorliegenden Maße berührt wissen. i unter Anderem, ausenden und ab
gewähren k amkeit der hohen Ich erinnere an das, an dieser Stelle eben o wahr als vermag es nur in {lichten Alle einem untrennb Theile wichtig is, dem Ganzen e mich nun, nachdem ich dies hochverehrten Herren, ile, andere ihre Koms chr oder doch nux in be ih mix anzudeuten, ich sage unter Anderem, auch darum er Tausenden Unbemittelten, dieser bäuerlichen Nahrungsbesitßer durch dieses Jn= egeben wird, das zu erringen, was der Ein=- dieses Justitut Ich mache darauf aufmerksam,
\{chön aus* Worten — aren Ganzen angehören ,
ondere an diejenigen che ihre Landesthe Frage gar ni
Jhnen erlau
daß es sich hierbe handelt, daß den T Kategorie verpflichteten, stitut die Möglichkeit gegeb
dazu in Händen hatte. dur eine Zustimmung für dieses Jnstcitut den Bedürftigen
momentans für immerwährende Jhre Zustimr
Hülfe, sondern
eine Hülfe D 5j Zeit geben,
Sie heute {on dur Mit =- Unterthanen
die Mühen ihres Tagewerkes helfen sie diesen, die ich eine Freiheit erringen, eine weil sie wächst auf Eine \olche Freiheit wird ung, nicht blos in mate- h immer mehr
thigen, in eine Zukunft, wo thnen erleichtert sein werden.
eben vor meinen geistigen Freiheit, die segens dem Boden der geseßlichen segensreich sein riellem, sondern auch in stärken und nä neten des Landes, vor +4 haft sein will, ih meine die uner)
Augen habe, reiche Früchte tragen
in mehr als einer Beztieh höherem Sinne, sie wird noc eine Tugend, die wir, die 2 ber au Jeder, der ein Preuße wahr=- wo und wie er kann; — Liebe zu König und
hren ein Gefühl,
pflegen und w chütterliche Tre
arten muß, ue und wahre
Einige Stimmen:
Marfs\chall: Jch werde ü det worden 1 ob ihre Reden zu dem nämlich die Frage der Nüßglichkeit Banken und die rechtliche
Abgeordn. Gier: scheint mir so vortr men werde. Wiederholung der beigeb . 5 des Guta
dier hat zunächst das Wort. wie sih gemel= beurtheilen,
Abgeordnete E ort in der Reihe geben, 1 müssen dann selbst der jeßt zur Diskussion steht, der Errichtung von Landrenten=- Seite der Sache. Das Gutachten der Stände - Ab Anträgen meistens beistim- ammlung nicht mit einer sondern bemerke ch erst für das asse eine Thatsache. Auf enes Jnstitut für das eres Königs verwilligt man kenne noch keine -Kasse. Jch glaube, Einiges dar- stituts hat die Erfolge Dann liegt mir Auseinander= erechtigten Rittergütern Ablósung der Reallasten “außerordentliche den Verpflichtet abe ich dem Gutachten eile der Berechtig=
berhaupt da st, und die Abgeordnete! Punkte passe1
daß ich dessen belästige die hohe Vers raten triftigen Gründe, chtens in Betreff Reallasten-Tilgungs-K Landtage ist die Gnade un achten is nun gesagt, Reallasten-Tilgungs nmlung gefallen, gan irection dieses Jn {hon günstig sind. Nachricht von 16
nur ad pag Eichsfeld eingeführten dem vorvorleßten Provinzial - Eichsfeld erbeten Jn dem Gut namhaften Resultate es wird der hohen Versa! über zu vernehmen.
von 1846 befannt ge in dem leßten Amts sezungen v
und durch
blatt=- Anzeiger etzt mit einemmale von b n Justitute für
lnstalten bei dieser im Eichsfelde hat
Das Institut von den Berechtigten und Demnächst h en, daß die Vorth e hohen Herren er ¡ch bin nämlich berufen, be vertreten — ähne die geringfügige der Erhebung, n in Betreff des sind eine w n so außero Schließlich erl „bäuerlih““ wegg für die zur Ablö sungs - Ordn Rentenbanken“; sen belastet un Referent Frhr. von erwiedern, daß, wenn au
eingegangen sind Freude erregt, es i} gleichem Danke begrüßt worden. der Abtheilung nur noch zuzuseß ten — ih bin nämlich,
aus Erfahrung spreche, deutende berech
hervorgehoben Zinsfrüchte, die lzinsen, und die Die vielen r das Hypotheken-Jn=- Mittel für den Real= ntrag, daß „Garantie des Staats Gegenstand der Ablö- sind, zu errichtenden le kleinere Städte mit Grund-
Qualität der derheit bei Ho
Lasten und Kosten t - Hypothekenwejens.
Vortheile für Alle fleinen Grundzin}e! R L autes ih mir den A erde und es heiße:
- Reallasten, welche ungen vom I 21 und 1829 ; sind sehr vie d betheiligt. Gaffron: ch das Wort „bäuerlich“
e dem Redner nur
gebraucht ist, doch