1847 / 137 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

nachdem sie dur eine ntenbank entrichtet befreit werden. e aus Staats-Fonds Gutsherrschaften zur

während die bäuerli bestimmte Reihe von Jah haben, von deren fernerer En Möglichkeit, eine solche Opera auszuführen, beruht darauf auszustellenden werden, als derje! dungsfapital der Gntsherrschaft leßtere nah dem Zinssaße v trage der Rente, berechnet w Prozent oder mit 3?, Prozent, wie verzinset werden, so gewährt die Reutensumme einen Ueb zent über die zu zahlenden Zin {uß unter Hin Rentenbriefe den Amortisation Verwaltungskosten, gewährt. hebung der Renten, Steuereinnehmer nachgeg tenbank entweder von von den Provinzial - Behörden ration der betheiligten solcher Erheblichkeit \ Mittel zur Erfüllung Als unerläßlich rationea stellt es sich auch hinjichtlih der der eichsfeldshen Tilgungs von der Rentenbank zu übernehmenden für die Verzinsung der Ren sung übernommen werde, fein Vertrauen genießen und Verlusten gegen baares Ge Garantie, welhe nach ungefährem ien für ein Rentenbriefs - Kap erforderli " werden , aljo auf andere Provinzen sich haler erstrecken würde, die Staats - Ka} egen der jährlichen thekar-Gläubigern und daher Ausfälle wie solche auh im Köni Der Staat würde d andes ein größerer Theil der öchte, die Zinsen f einige Zeit vor=

in dem Gutachten auf aus dem Jnstitute amortisiren, die Städte entstehen, schon die Städte, sowohl als Bere ist ein Motiv mehr , das „n Leben zu rufen.

Abgeordn.

Referent Frhr. (Eine Stimme cheint aber nur

jdie Vortheile, welche hingewiesen is;

igte wie als stitut zum Wohl des

ten an die Re

dabei haben, llgemeinen ins ì Mh daß die den

: ; K äuerlih“’ weg- : Gier: Also müßte das Wort „bäuerlih“ wes nach welchem das Abfin- Wenn z. B. das

22xfachen Be-

ins verzin d E berechnet wird. Prozent, also zum Rentenbriefe aber nur mit 4 orgeshlagen ist,

von Gaffron: 0 aus der Rhein-Provinz die Anfrage zu

eïwiedert ha Gaffron:

t verstanden,

für Schlesien v bei der Rentenanstalt erschuß von resp. der Rentenbriefe, Zinsen der so wie di leßteren können, wenn {ehen kann, durch die Geschäfte der Ren- Kredit - Justituten oder hältnißmäßige Remune- werden, uicht von - Fonds dadurch die n Bestimmung entzogen würden. der beabsichtigten Dpe- 1 des Staats, wie dies paderbornshen und die Garantie für die also sowohl

Jh habe erwiedert, daß,

Referent Freiherr wenn auch das Wor dem Gutachten dárau falls Ablösunge Grundstücke zu

Abgeordn. v gebeten, diesen P

L oder % Pro- welcher Ueber- alljährlich amortisirten e Mittel für die

Städten gleich-

esen worden, daß ! je nicht auf die b

sollen und f zurechnung der

Jch habe um Erlaubniß um dasjenige Interesse zu an der Vorlage unserer ch dazu um st sprechen

lldorff-Bedra: ten zu dürfen,

Provinz S Jch habe mi e die Ansicht aus ovinzen Schlesien un n Rentenbanken inz Sachsen, Allerhöchste Vo el empfangen den wichtigsten und dnete dieser P

was ohne Nachtheil ge eben und die | o mehr verpflich- ritterschaftlichen ren, als seien es 8 Bedürfniß der d solche wünschten. all, und ih kann ver= z Sachsen mit dem hne alles S chnet wird, und edingt den Dank seiner flein zum Gelingen ih auch unbedingt , alle Hemm- der Errich= Jch werde daher utahtung der Abtheilung Allgemeine Garantie des ch in meinem Ge- für diese Garantie theilung enthält in der erlaube vorzulesen), „Allerhöchstdieselben die Erlaubniß geben, chten und diese Pro=- als dem ganzen

tet gefühlt, nur die Pr Errichtung 90 bei uns, in der sichern, daß die allgemeinsten Jub diese Vorlage zu daß jeder Abgeor ttenten verdienen gen Maßregel beiträgt en der Abtheilung, die der möglichst \nellen entgegensteh orgeschlagene Beg

übernommen ein, daß dem Amortisations seiner eigentliche aber zu der Ausführung heraus, daß Schuldverschreib

fühlten un ist dies der F rlage in der run bin ist, daß o von Li bi ungen rovinz sih unb | t, wird, wenn D, Bin S Verpflichtungen , 9! (s für deren jucce|n se Papiere beim Publikum fte nux mit erheblichen

Eine solche der Provinz 30 Millionen

dieser wichti tenbriefe, a das Bestreb nisse zu beseitigen, g von Rentenbanken auch für die v denn mih \{chrecken die / in diesem Falle nicht, fommen beruhigt, Denn der Vorschlag , als Folgen

de i E voni auf dem Geldmar usführun C h C R ld umzuseßen sein würden, Ueberschlage in ital von nahe an bei Ausdehnung der Renten- leiht auf eine Sum fann jedo in der se nicht zur Folge haben, Renten ein Vorzugs-= an den verpflichteten an den Renten greich Sachsen aher höchstens

en fönnten.

und ih fühle mi et t E 100 Millionen T keit erheblihe Lasten für weil der Renten - Anstalt w Recht vor allen übrigen Hypo bäuerlichen Besißungen zusteht nicht füglich eintr bisher nicht vorgekommen st in Fällen, wo wegen all Renten bis zum der Renten-Brie

unserer Ab (welches ich mir Königs Majestät : ovinzen , die es wünschen , auf ihre Kosten zu erri m Unternehmen insoweit unterstüßen, feine wesentliche Last erwächst. t unterlassen, daß die geehrte Ab flih gegeben hätte, jenigen beruhigt würden, Anstand nehmen, Gelegenheit gegeb Bedürfnissen der (hes will ih

weiter nichts ch nur die Bitt mögen denjenigen Pr Landrenten - vinzen bei diese Staate hieraus ann hierbei aber nich chtet gewünscht hätte,

eten fönnen,

nen Noth [usse nicht eingehen m

Jahres - Sch Quoten au

eilung ihrer : nl fe und die Amortisations-

dessenungea und zwar aus

Erklärung auch diese nachstehenden Grün an den Worten: weil dadurch dem G den etwaigen ver edeômal abzuhelsen, nes bezeichnen, was hier und da her Exlaubuiß zur Ausg tens der Landrenten wo die Lasten noch sehr hoh sind, das den Veryslichteten ihre L tern, als es sonderen Antrag, #o und will nur die Ansicht, w der Versammlung zum

1) daß die Allgemeine G ouvernement

arautie die Verpflichtung zu enden Deckung von es angemessener, 3 zu versichern, r änden über den Erlaß des Es is dabei zu wünschen, itenbanken für die Provinzen allgemein für die Er voraussehen läßt, d zur Ablösung der Reall werden. Wenugleich der ebliche Lasten nicht erwach- da es dahin steht, ob in allen werden, jedenfalls den. verschiedenen gerechten Verthei- andrentenbank arantie entstehenden Lasten

die Uebernahme einer einer mögliher Weise aus Kapital und Zinsen begrün der Zustimmung des V weitere Verhandlungen mi beantragten Geseßes eingeg daß diese Zustim Schlesien und Po solcher Institute ertheilt we anderen Provinzen, wo ein 6 vorliegt, daraus gerichtete Auträg Staatsfasse aus der beantragten G cheint es doch, ’andrentenbauken -w Landrentenbanken in n wird, den Grundsäßen einer daß jede Provinz, auch für die aus der G

Staatskasse zu leit

en gewesen wäre, | det, so erscheint

Provinz nach B. hier nur beiläusig nämlich die andreuten- Kassenscheine, sei-

t den Provinzialst augen wird. auf die Rei sen beschränkt, sondern rde, indem sich leiches Bedürsniß e cingehen arantie ech

vortreten könnte, ve unverzinslicher L Banken, was “ielleicht in denjenigen

mung nicht einzige Mittel sein würde, esentliches mehx zu erleich- ch stelle aber keinen be- derx Abtheilung mix erlaubt habe, so eben gen Gebrauche anheim

asten um ein W \on| möglich sein

ndern stimme ganz den Erklärungen

auszusprechen,

gestellt haben. erden errichtet

der Umfang der sehr verschieden sei lung entsprechend, begründet wird,

(Schluß folgt.)

E C für welhe eine L

Zur Erläuterung der vorstehenden und noch zu erwartenden Ver- handlungen über diesen Gegenstand folgt hier:

: in der Art

Denfkfschrift, begründeten

; chst die Staatskasse eintreten muß, der

wenn sie es nach den ob-

f die betreffende Provinz

Mitteln im Wege einer besonderen Be=

Weise die Deckung herbeizu-

¡e Garantie wird daher von Seiten des Staats zu übernehmen sein, daß wegen Erfüllung der dadurch Verpflichtungen zwar zung Staatsregierung ab waltenden Verhältnissen für n zurückzugehen und aus deren steuerung oder sonst auf geeignete

er vorbehalten bleibt , Uebernah der Reallaste1 errichtendeu Renten-

me der Garantie des Staates für die zur Ab- 1 von bäuerlihen Grund stüden zu Banken betreffend.

öthig findet, au

Die Stände der Provinze leßten Provinzial-Landtage gungsanstalt oder Rente! 1 den Allerhöchsten L Anträge in Aussicht zu stellen Präsidenten beider Provin Erörterungen veranlaßt worden, der Landeskultur und zu mehrerer Förderung der wo seße die Errichtung #\

ien und Posen haben auf den f die Errichtung einer Realla worauf des Königs Ma- n eine nähere Erwägung den Ober- en dieserhalb die geeigneten und erscheint danach

Berlin, im April 1847.

i Düesberg. bauk angetragen, S g

andtags- Abschiede

zen sind inzwisch im Interesse hltätigen Absich- Banken Fehr wird dadurch mit der zu Theil, welche die- rx vermehr- Wirthschaft

ten der Ablösungs

i olcher Renten = wünschenswerth.

lichtamtlicher Theil.

Inland. Folgendes is der

nh en bäuerlichen Wirthen Zeit eine erhebliche Erleichterung ihrer Lasten selben in den Stand seßt, nicht uur einen ten Einkünfte guf zeitgemäße Verbesserungen zu verwenden, sondern auch zu diesem Behufe Kapitalien ihre nah dem Wegfall der Reallasten - Verhältnisse im Werthe O e sbesißern , welhe Für die abgelö - in Kapital i oerkäuflichen Rentenbriefen chat, Trt bié Miete et aa 0 T aud, jn (hen Sn Güter zur Ausführunç i / in solchen Fällen, wo die Ablösungs-Kapitalien zur theil- weisen Tilgung vorhandener Hyvothelarthniben eiae: R müssen , wenigstens die Aufnahme von Meliorations - Kapitalien er- tert wird. Die nah dem Reglement vom 8 / , April 1845 in den Kreisen Paderborn , Warburg Büren und Ln Ï V E eicie e a e in Wirksamkeit , assen sind in dieser Beziehung von günstigem Er E besonders aber hat die im Abnigreiche Sire i Le Mae 9 N amiel als eine Wohlth Haide terf ichen Wirthe erwiesen und den Beweis geliefert Opfer der Staats-Kasse, wie öhe a vA Milte n den obengenannten vier Kreisen und im Cichsfelde er- der beabsichtigte Zweck erreicht werden kann. Mit Königreiche Sachsen befolgten Grundsäve hat der vinz Schlesien den Entwurf eines Gesehes drenten-Bank für diese Provinz ausarbeiten führbarkeit von einer großen nter dem Vorsiße des Dber= hung im Allgemeinen anerkannt wor=

Theil ihre

Berlin, 17. Mai. Blatte der Allg. Pr. Ztg. abg chte über das bei Beglaubigung befällen auf Grund der Verordnung v achtende Verfahren.

Schluß der (im gestrigen ebrohenen) Instruction für die Ge- von Geburten, Heirathen und Ster-

om 30. März 1847 zu beob=

Jn gleicher rung zu b j 1L, Besondere Bestimmungen.

a) Für alle Beglaubigungen,. August 1836 und

auf bürgerliche Beglaubigung von vor allen Dingen

1 wenn bei ihm efällen angetragen wird, 1er der in den §§. 1 und 16 der besondere auch der Vorschrift §. 17 thin mit rechtlichem Erfolge vor-

Der Richter hat sich, Geburten, Heirathen oder Sterb Ueberzeugung darüb ordnung vo

getretenen Tilgungs-

er zu verschaffen, daß eir rausgeseßten Fälle vor die bürgerliche Beglaubigung mi genommen werden kann.

at für die Gutsherren wie für

\o erhebliche Reglements i rderlih werden,

b) Die Beglaubigung der Heirathen betreffend,

zu prüfen, ob die zur bürger- Erfordernisse vorhanden findet, über den 1 ihnen beigebrachten Ur- Grund das Aufgebot in beigefügten Schema . 5 der Verordnung näher be- en, mit dem Afffictions- hen, wieder zu den Akten

__ Betrifft der Antrag eine Heirath, lichen Gültigkeit der Ehe geseßlih no nd, und wenn sich in dieser Beziehung ni aAtas der Interessenten unter Beifügung der vor! h n qu eine Verhandlung aufzunehmen, auf deren er Art ersolgt, daß eine nah dem

gefertigte Bekanntmachung an den in § gehängt und nach erk des Gerichtsdieners ver

Ober-Präsident der Pro über Errichtung einer Lan lassen, dessen Zweckmäßigkeit und Aus

ah Präsidenten

diesem Entwurfe soll die zu er lichen Besitzungen haftend Lasten und Abgaben,

chts zu erinnern

er Gutsbesißer bei einer u

attgehabten Berat unter Liu. B.

zeichneten Stellen aus und Refictions - Verm gebracht wird,

Daß dieses geschehen, i| unter der Verhandlung zu registriren.

__ Wohnen die Brautleute i ihnen frei, darguf anzutragen,

rihtende Rentenbank die auf an die Gutsherrschaften in eine jährli

den bäuer entrichtenden

nachdem solche Rente umgew

die Gutsherrschaften abe schreibungen (Rentenbri bestimmten Rethe von

andelt sind, übernehmen, Inhaber lautende Schuldver S. 13, i diese verzinsen und in einer K verszedenen VertcziGe

irken, so steht es daß der Richter, an welchen sie si

ewandt haben, nach erlassenem Aufgebot die betreffende Verhandlung mit Les dazu hen, 200 usunben brevi manu urschriftlió an den Richter, in dessen Bezirk der andere Theil seinen Cs hat, übersendet. Leßterer hat alsdann auch seinerseits zu prüsen, 0 ein Fall, in welchem Ee gerliche Beglaubigung der Heirath geseblich stattfindet, vorliegt, und ob die zur bürgerlichen C ültigkeit der Ehe gesetzlich nothwendigen Erfordernisse vor- handen \indz wenn er hiergegen nichts zu erinnern findet, das Aufgebot zu E Ca und nah Ablauf der 1m §. 5 der Verordnung vom 30, März d. J. bestimmten Frist den zuerst gedachten Richter davon , daß das Auf- ebot erfolgt und Einspruch nicht erhoben ist, unter Wiederbeifügung der ihm übersandten Verhandlung mit ihren Anlagen zu benachrichtigen, ohne daß er Abschrift dieser Verhandlung zurückzubchalten braucht. Vielmehr genügt es, wenn er über den ganzen Hergang eine Registratur zu seinen Akten bringt, aus welcher das Datum der betreffenden Verhandlung und das

Gericht, welches sie aufgenommen hat, hervorgeht.

g. 14. : j

Ueber das stattgefundene Aufgebot hat der Richter , bei welchem sich die Verhandlungen über dasselbe befinden , cin Attest nach dem unter Litt. , beili Schema auszusertigen. s l En D em n beiden Brautleuten besonders E Cou- vert zu übersenden und, daß dies geschehen, aus dem bei ven Akten befind- lichen Proklama zu registriren.

6: 45, agu ie

Melden sich sodann die Brautleute, mit dem Antrage aus Eintragung iher Ehe in das Register, #0 hat der Richter mit ihnen hierüber gie DE handlung aufzunehmen , welcher die ihnen über das erfolgie Aufgebo jei Bescheinigungen beigefügt werden müssen. Z hee Bein vie Brautleute au eler der im §. 1 der Verordnung näher bezeichneten geduldeten Religions - Gesellschaften, so ist ihnen die 1m §. L der Verordnung unter Nr. 1 vorgeschriebene Erklärung abzunehmen und mit Vernehmung der die Richtigkeit dieser Erklärung nach M Ee e ebendaselbst bestätigenden Personen zu verfahren. Jn diesem Falle 11t die Eintragung in das Register selbst dahin zu sa)jen: : :

Laut Verhandlung vom 9. Juli 1847 (Vol.1. Fol, 28-30, 49-61 der Akten, die Beglaubigung von Heirathen betreffend) sind der ae meister Johann Jakob Schulz, 31 Jahre alt, hierselbst wohnhaft, E ie Karoline Auguste Schneider, 20 Jahre alt, zu N. N. wohnhast, s hter des Kornmessers Joseph David Schneider zu N. N. und seiner Ehefrau Karoline, gebornen Schmidt, mit einander in eheliche L, E Beobachtung der nah dem Gebrauch der E Religionsge|e chaft, zu welcher Beide gehören, zu deren Abschluß erforderlichen Dan

gangen. i 0 Eligéräten Berlin am neunten Juli Achtzehnhundert Und siebeu und vierzig. E Schumann, Horn, Richter. Protokollführer.

Sind dagegen die Brautleute aus ihrer Kirche ausgeschieden, ohne ciner

vom Staat genehmigten Religionsgesellscha\t anzugehören, so hat der Rich- ter von ihnen die in §. 16 der Verorduung vorgeschriebene Erklarung Br zunehmen, und erfolgt alsdann die Eintragung in das Register in vet Art: In der Verhandlung vom 9. Zuli 4847 (Vol. i Vol, 285 90 A 9—61 der Akten, die Beglaubigung der Heirathen betreffend) uen L Maurermeister Johann Jakob Schulz, 31 Jahre alt, hierselbst Wo und die Karoline Auguste Schneider, 20 Jahre alt, zu N, N wohnhc st, Tochter. des Kornmessers Joseph David Schneider zu N. N. e Ehefrau, Karoline, gebornen Schmidt, welche aus der rómisch E H Kirche, zu der sie früher gehört haben, ausgetreten sind, ét dds sie fortan als ehelich mit einander verbunden ich betrachten wollen. A

Eingetragen Berlin am neunten Juli Achtzehnhundert und 1 d 14

ais Schumann, Horu, Richter. Protokollführer.

c. Von Geburten.

Q. 4165 A

Ist vie Geburt eines Kindes zu beglaubigen , fo genügt aur Feste lung der Thatsache bei chelichen Kindern in der Regel eine vom Dater in Person zu Protokoll gemachte Anzeige, und nur wentt aus „besonderen (Gründen Zweifel an deren Richtigkeit entstehen, 99? wenn die Anzeige er- heblich über die im §. 11 der Verordnung unter Nr. 1 bestimmte Frist hin- aus verzögert worden, bleibt es dem Ermessen des Richters überlassen, an- derweit Beweis darüber zu erheben. : ;

Kann über die Geburt des Kindes der Vater nicht vernommen wer den, so sind die Umstände, welche _dies verhindern, in das Protokoll mit aufzunehmen, und in diesem Fall, so wie bei unehelichen Kindern, haben der Geburtshelfer oder die Hebeamme, welche bei der Geburt gegenwärtig gewesen sind, die Nichtigkeit ihrer Anzeige auf den von ihnen geleisteten Eid zu versichern. Fs endlich in Fällen der leßteren Art weder ein Ge- burtshelfer, noch eine vereidete Hebeamme bei der Geburt gegenwärtig ge- wesen, so sind über die Geburt alle Personen, welche darüber Auskunft zu geben im Stande |ind, als Zeugen , vorlaufig jedoch nicht eidlich, zut ver- nehmett,

G L Dex auf Grund der desfallsigen Verhandlungen n das Geburts -Re- gister einzutragende Vermerk ist dahin zu fassen:

Laut Verhandlung vom 8. August 1847 (Vol. 1. Fol. 19 der Af- ten, die Beglaubigung von Geburten betreffend ) ist die Ehefrau des zur Neligions-Gesellschaft der gehörigen Schmiedemeisters Johann Karl Zimmermann hierselbst, Louise Wilhelmine, geb. Busch, am sed)sten August Achtzehnhundert und sieben und vierzig um zehn ein halb Uhx Morgens von einem Kinde weiblichen Geschlechts, welches die Vor- namen Johanne Emilie erhalten hat, entbunden worden. :

Eingetragen Berlin am achten August achtzehnhundert und sieben

und vierzig. Schumann, S, Richter. Protokollführer.

Hat zur Zeit der gemachten Anzeige von der Geburt das Kind noch feine Vornamen erhalten, so hat der Richter unter einstweiliger Aussezung der Eintragung in das Register darauf zu halten, daß dem Kinde, inner- halb der im §. 3 der Verordnung bestimmten Frist, Vornamen beigelegt werden, sobald dies geschehen, hierüber mit demjenigen, welcher zu deren Auswahl befugt war, noch eine nachträgliche Verhandlung aufzunchmen und sodann mit Eintragung in das Register in solgender Art zu verfahren:

Laut Verhandlungen vom 8. und 10. August 1847 (Vol. I. Fol. 23 und 29 der Akten, die Beglaubigung von Geburten betreffend) is die Chefrau des zur Religions-Gesellschast der S gehörigen S ymiedemeisters Johann Karl Zimmermann hierselb, Loue Iilhelmine , geb. Busch, am jechsten August achtzehnhundert sieben und vierzig, um zehn ein halb Uhr Morgens, von etnem Kinde weiblichen Geschlechts entbunden, und hat Leßteres die Vornamen Johanne Emilie

halten. j S Ñ

a Eingetragen Berlin, am zehnten August achtzehnhundert sichen und vierzig s Schumann, S Richter. Protokollführer.

d. Von Todesfällen.

§, 18.

Wird ein Todesfall zur Eintragung in das Register angezeigt, #0 hat der Richter das Familienhaupt und, wo ein solches nicht vorhanden is oder niht abgehört werden fann, die nächsten Umgebungen des Verstorbenen über dessen Jdentität, den Tod selbst, die näheren Umstände, unter denen er erfolgt i, und die Begräbnißstelle zu vernehmen und, wenn der Verstor- bene in seiner lezten Krankheit ärztlich behandelt is, eine Bescheinigung des Arztes über die Todesursache einzufordern, e

Jn den Fällen, wo die Vigege erheblih über die in §. 11 der Ver- ordnung unter Nr. 3 vorgeschriebene Frist hinaus verzögert worden ist, sind über den Todesfall, so weit es thunlich ist, Personen, die mit dem Ver- storbenen nicht verwandt sind, gls Zeugen, vorläusig jedoch nicht eidlich, zu

vernehmen, i Beilage

Beilage zur Allgemeinen Preufßis

765

Die Eintragung in das Sterbe- Laut Verhandlung vom 10. D 143 der Akten, Todesfälle betre Kirche ausgetretene Bäckermeister David Heinrich am 9. Dezember Achtzehnhundert sieben und vierzig vier Uhr in einent Alter von sechs und vierzig Ja Schwindsucht verstorben. / G

Eingetragen Berlin den zehnten Dezember und vierzig. Schumann,

Register erfolgt in der ember 1847 (Vol, end) is der au

1 Fol. 136 bis s der evangelischen Köhler hierselbst Nachmittags hren an der

Achtzehnhundert sieben

Protofollsührer. Erflärungen über den Austritt aus der Kirche, Jemand an,

hat der Richter . zu bestellende Kommissarius

daß er die Absicht habe, aus seiner Kirche auszu- bei formirten Kollegien der vorstehend nach zu bestell m1 hierüber eine Verhandlung aufzuneh- Abschrist davon sofort dem bisherigen Seelsorger des Detklaranten nachrichtlich zu übersenden und deren Jnsinuation durch den Gerichtsdiener bescheinigen zu lassen, /

Wenn sih sodann nah Ablauf von vier derweit meldet, so is dessen Erklärung über den zu Protokoll zu nehmen, ein Attest auszusertigen, und daß dies geschehen,

Wochen der Defklarant an- Austritt aus der Kirche Schema unter Lit. D. unter dem Protokoll zu

ihm hierüber nah dem

Die desfallsigen Verhandlungen sind nach der

allsigen Reihenfolge zu einem Aktenstück zu

dasselbe is mit einem alp neue Verhand- ti der Name des aus der Kirche Ausgeschiedenen betreffenden Buchstaben mit Allegírung der Folienzah! der nachzutragen.

n Akten kommt,

Gebühren.

d Die den Gerichten sür die ihnen durch die Verorduung vom 30, März 1847 überwiesenen Geschäste zu entrichtenden Gebühren werden au} Grund des §. 14 dieser Verordnung auf ein Pausch-Quantum, und Beglaubigung einer Heirath inklusive des Aufgebots vou 1 Sgr. bis 5 Nthlr., und saubigung eines Sterbefalls, einer Geburt oder des Austritts qus der Kirche von 10 Sgr. bis Jn diesem Pausch - Quantum sind sowohl und Jusinuations : Gebühren auf Grund der Register zu ertheilenden nach der Sporteltare vom Jahre 1815 zu liquidiren. | _Wenn ein Nichter ein Brautpaagr aufbieten läßt, ohne die Heirath selb}st zu beglaubigen, so passiren für d.s Aufgebot ‘allein 5 Sgr. bis

Rthlr, festgeseßt.

Kopialien , als Protokoll -, Aus- begriffen; außerdem sind für die Atteste Ausfertigungs - Gebühren

Zu den auf Grund der Register und über den Austritt aus der Kirche zu ertheilenden Attesten sind die tarismäßigen Stempel in Anwendung zu bringen, alle übrigen Verhandlungen und i 2 IVeiteres vom Stempel freizulassen,

Berlin, 10, Mai 1847.

Verfügungen

fort vor ein Kriegsgericht P und mit der Todesstrafe des Er= \chießens belegt werden soll.“

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Hannover. Jhre Hoheiten der Herzog und

| die Herzogin von Sachsen-Altenburg nebst ihren Prinzessinnen Töch=

tern, so wie Se. Kaiserl. Hoheit der Großfürst Konstantin von Ruß= land, sind am 14, Mai in Hannover angekommen.

Königreich IKürttemberg. (Schwäb, Merk.) Se. Majestät der König is am 12, Mai zum Gebrauche einer Brunnen fur nah Baden abgereist.

Jn Folge der Unruhen in Ulm, Stuttgart, Tübingen u. st. w. hat man auch in Heilbronn Vorsichts - Maßregelu getroffen. Das Linien - Militair, die Bürgergarde, die Kaufmannschaft, die Turner und die Löschmannschaft stellen jede Nacht Patrouillen, so daß seit acht Tagen alle Theile der Stadt durchzogen werden und eine Ge- fahr, die dur eine Brandstiftung entstehen könnte, niht wohl denk- bar is. Außerdem hat die Kaufmanns -Jnuung einen Ausschuß ge= wählt, welcher die bisher beschränkte Verabreihung wohlfeilen Brod- tes an Arme in der Art - auszudehnen beabsichtigt, daß ein schwar zes, gesundes, nahrhaftes und reinschmeckendes Bod 2 Me pro Pfund billiger als die Taxe bis zur Aerndte durch öffentliche Veranstaltung bereitet und an alle hiesigen Einwohner abgegeben werde. Die Unzulänglichkeit der zu diesem Behufe verfügbaren Nah rungsmittel soll durch alsbaldigen Aufkauf im Auslande gedeckt und die Kosten dieser Maßregel, so weit die freiwilligen Beiträge nicht reichen, durch Gemeinde-Umlagen bestritten werden. Die städtischen Behörden haben hierzu ihre Zustimmung gegeben, und die Sache wird nun ungesäumt ins Leben treten. Obgleich die Listen noch nicht geschlossen sind, sollen doch bereits 6000 Fl. freiwillige Beiträge ge- zeichnet sein, j j

Freíe Stadt Bremenu. In dem Konvent vom 7. Mai ist von dem Senate und der Bürgerschaft eine gemeinschaftliche Depu- tation niedergeseßt worden, welche den Auftrag erhalten hat, eines- theils die Vorsorge zu treffen, daß es während der gegenwärtig über ganz Deutschland verbreiteten Theurung für den hiesigen Verbrauch nicht an den erforderlihen Kornvorräthen mangele ; anderentheils auf eine Erleichterung der bedürftigen und minder begüterten Klassen sämmtlicher Staatsgenossen in der Stadt und dem übrigen Staats gebiete in der Versorgung derselben mit Brodkorn Bedacht zu neh men. Jn Beziehung auf den ersten Theil giebt die Deputation die Versicherung, daß es bei den getroffenen Borkehrungen bis zur be vorstehenden Aerndte an einem hinreichenden Vorrathe von Roggen nicht fehlen werde, und in Beziehung auf den zweiten Theil wird be- reits vom Montag, den 17ten d. M., an mit Ausmessen von Roggen

Der Justiz-Minister Uhden.

Uh

Provinz Posen, Bekanntmachung des Ober-Präsidenten we- gen der Unruhen.

Deutsche Bundesftaaten. her Herrschaften. nigs. Maßregeln zur Abhülfe der Stadt Bremen.

Königreich Hannover.

E , Ankunft ho- Königrei ch Württemberg.

Abreise des Kú- toth in Heilbronn. Freie Freie Stadt Lü- Schreiben aus Frankfurt

Unterstüßungs - Maßregeln. Verkehr, Verfassungs - Neform. M. (Ankunst des Königs der Belgier in Wiesbaden; Maßregeln zur Abhülfe der Noth; \ \ \ Hesterreichische Stand der Aerndte in G rankreich. Paris. rium. Parteien-Polemik, tref des Rechnungswesens. mitteln. Protest der £yon - Der Cubières\che Pr ben aus Paris. Emil von Girardin?s gegen das Großbritanien uud I des Parlaments. Der Weitere Suspendirung der Mavors, Nachrichten aus Südamerika und Schweden uud Nori Ausfuhr verworfen.

Monarchie. Verbot der Getraide - Ausfuhr,

Der Unter - Staats -Secretair im Kriegs-Ministe- Debatte über eine Anschuldigung in Be- Petition um freie Einfuhr von Lebens- ahn - Compagnieen.

Avignoner Cisenb Vermischtes, Schrei-

ozeß, Getraide-Zufuhr, Vereidigung zweier neuen Minister; die Agitation Ministerium.) Dauer der Pfingstferie Lord - Kanzler über die Getraide - A M iat Navigations - Geseße, Festmahl des Lord- vegen. Stockholm, O Der Einfuhrzoll - Geijer's Leichenbegängniß. Kanton Zürich. Nundschreiben wegen de Athen. Kammer-Verhandlungen, rfishe Differenz, Buchare st. #st- Nachrichten. Matinée musicale im Saale des

N as Verbot der Getraide- auf Getraide in Norwegen auf-

Zoll-Konkordat. x Getraide-Unruhen. Griechenlaud, Kammern. Di Moldau und Wallachei, ZWissenschaftliche uud Kun Steinsalzes in Pommern, Th. Stöder.

Handels- uad

E) O Die Auflösung der e griechisch-tü

Die Auffindun

Börsen-Nachrichten. B erlin. Börsen- und Markt-

J ml nd.

Provinz Posen. Bromberg enthält nachstehende ten vom 8. Mai: Ober-Präsidenten von me der Provinz unter den gekommenen Störunge1 ben wir entnommen, verbreitet hat, die Behörde mit Milde zu verfahren un der Waffen sich zu enthalt daß dieses Gerücht völlig unbe die Behörden veranlaßt worden , mit aller Kraft und Energie entgegenzutr erforderli ist, ]

tenden Fa

Das Amtsblatt der Regierung zu Bekanutmachung des Ober Prásiden- Berichten, welche dem unterzeichneten eiten über die in einigen Städten schenden Nothstandes vor- zugegangen sind, ha- Weise das Gerücht egen die Ruhestörer elben des Gebrauchs en, Wir dürfen wohl kaum versichern, Es sind im Gegentheil diesem verbrecherischen Treiben eten und, wo dies irgend Anspruch zu nehmen,

1 Vorwande des herr 1 der vffentlichen Ruhe daß sich auf unbegreifliche n seien angewiesen, d namentlich gegen die

gründet ist.

die Mitwirkung der Truppen in ch den geseßlichen Vorschriften verfahren un lls mit Gewalt der Waffen die Ruhe wieder

werden, zu welchem Ende sie mit scharfer sämmtliche Schildwachen gerechtfertigt, als nesweges die wirklich wir auf die Bestimmungen der

Munition versehen sind und Es ist dies um so mehr daß die Tumultuanten kei-

Gleichzeitig machen

S T llerhöchsten Kabinets-Ordre vom

7. März v. J. aufmerksam, wonach ein Jeder, der bewaffnet im

E haben. ach gezeigt hat, Bedürstigen A

zu einstweilen auf 1 Rthlr. pro Viertel festgeseßtem Preise, für Be

wohner der Stadt und Vorstadt, der Anfang gemacht. Es wird zur Zeit für jeden Bürger oder Bewohner der Stadt und Vorstadt nur ein Viertel ausgemessen; doch kann ein Hausvater, für dessen Fa- milie oder Hausstand ein Viertel nicht für den Bedarf einer Woche hinreicht, ausnahmsweise auch bis zu 2 Vierteln zugemessen erhalten, Zur Erleichterung des Nahrungsstandés derjenigen Bürger und Ein- wohner, denen es nicht bequem is, sich auf einmal mit einem Vier- tel Scheffel Roggen am alten Kornhause zu versehen oder folchen selbs zu verbacken, is die Einríchtung- getroffen, daß sie bei den Grobbäckern ein Brod von 74 Pfund zu 18 Grt. oder ein Brod von 15 Pfund zu 36 Grt. erhalten können. Ueber Austheilung von Roggen und Brod fürs Gebiet bleibt noch eine besondere Bekannk- machung zu erwarten.

Freie Stadt Lübeck. (H. C.) Ju unserem Hafen zeigt sich nach Eröffnung der Schifffahrt wieder reges Leben, und wird namentlich auf bedeutende Getraide Zufuhren auch durch die mit er= stem offenen Wasser von hier abgegangenen und jeßt täglich aus dem Norden zurückerwarteten Schiffe gerechnet. Am 12. Mai liefen, nah- dem die Dampfschifffahrt auf Kopenhagen bereits früher eröffnet , in furzen Zwischenräumen unsere ersten drei diesjährigen nach St. Pe- tersburg, Riga und Stockholm bestimmten See-Dampsschisse aus dem Hafen.

Unsere Verfassungs Reform-Angelegenheit ist endlich so weit ge diehen, daß diese Revisions-Kommission, nach Beendigung ihrer Be rathungen über die Reform des Senats und der Bürgerschaft, ge genwärtig mit der Ausarbeitung ihres Berichts, so wie eines förm lihen Verfassungs - Entwurfs, beschäftigt is. So weit bis jeßt ver-= lautet, hat sich auh die Kommission, was die Reform des Senats betrifft, in ihrer Majorität für die Trennung der Justiz, wenigstens in erster Instanz, von der Administration oder, was damit bei uns gleichbedeutend ist, die Enthebung der Raths-Mitglieder von den ridh- terlichen Functionen, bisher nicht entscheiden fönnen.

XX Frankfurt a. M., 14. Mai. Se. Majestät der Kö-

nig der Belgier traf vorgestern in Wiesbaden ein. Der hohe Gast wird mindestens vier Wochen in Wiesbaden die Kur gebrauchen, Die Kunde von der großen Gefahr, welcher Jhre Majestät die Kü- nigin auf der Cisenbahn entgangen, gelangte gestern nah Wiesbaden und erweckte große Theilnahme, welhe dem Könige nicht verborgen bleiben fonnte.

Wie man erfährt, wird der Kaiserlich österreichishe Staats-Mi-

nister, Graf von Münch Bellinghausen, erst nah den Psingstfeiertagen hier eintreffen. Die Thätigkeit der Bundes - Versammlung soll in diesem Augenblick von der Berathung uicht unwichtiger Gegenstände in Anspruch genommen werden, welche zur geeigneten Zeit sich wohl auch in äußerer Wirkung geltend machen wird.

Die Theurungs-Unruhen haben sich in unserer Gegend erfreulicher-

weise niht fortgepflanzt und scheinen überhaupt ihr \chnelles Ende erreicht zu haben. Wenn nit andere tiefer verstedte Ursachen vor-

handen sind, so müssen auch die großen fürsorglichen Bestrebungen der Regierungen und der wetteifernde Privat-Wohlthätigkeitssinu das Volk überzeugen, daß alles Mögliche eshieht, es vor Mangel zu schüßen. Die in den benachbarten Staaten getroffene Aufnahme der Vorräthe an Cerealien, die in Kurhessen vom näästen Montag an zu vollziehende Expropriirung der Vorräthe haben bereits die gute Folge gehabt, daß die Kartoffel - Preise um fast 50 pCt. gewichen sind , denn es kamen plöblich große Vorräthe auf den Markt. Die Fruchtpreise halten si zwar noch, allein da überall starke Zufuhren erwartet werden (so er= hält unsere Stadt wieder 26,000 Malter, die Provinz Hanau 22,000 Malter Frucht), die Witterung o gedeihlih is, daß sie die vollste und früheste Aerndte verspricht, \so müssen auch die Fruchtpreise bald weichen. Hier wurde gestern das sehspfündige Brod von 32 auf 43 Kr. gestellt , welche Maßregel aber nux die Fremden der Umgegend

Angriffe oder im Widerstande gegen die Obrigkeit betroffen wird, so-

trifft, um sie von hier abzuhalten, denn alle Hiesigen erhalten nah

chen Zeitung. Dienstag den 18te« Mai.

geshehener Brod-Aufnahme das sechspfündige Brod fortwä 32 Kr. Jeder hiesige Einwohner erhält für seinen Boden a Anweisungskarte, jeder Bäder hat zur Kontrolle und der Er=- mittelung seines Mehlbedarfs ein Verzeichniß des Brodbedarfs seiner Kunden erhalten. So sind vorläufig alle Klagen gestillt, und nur vernimmt man die der Bedürftigen, daß die Zahl der von dem Hause von Rothschild und Söhne menschenfreundlicherweise ausgege= benen Brodkarten, welche Jedem, der sie erhält, das 6 pfd. Brod um 6 Kr. billiger verschaffen, als die Taxe, nicht noch stärker is. Mit dem Fortschritt der warmen Witterung wird auch den Proletariern mehr Beschäftigung im Feldbau und Bauwesen.

Die Börse war in den lebten Tagen etwas williger in den Fonds-Coursen, doch is der Umsaß von wenig Bedeutung, da troß der großen Flüssigkeit des Geldes der Muth zur Speculation fehlt.

Oesterreichische Monarchie.

Wien, 15. Mai. Der Oest, Beob. enthält ein Cirkular, wodurch in Folge Allerhöchster Anordnung die Ausfuhr der nachbe- nannten Gegenstände auf unbestimmte Zeit verboten wird, nämli: Weizen und Spelzkörner, türkischer Weizen (Kukuruß oder Mais), Roggen und Halbgetraide, auch Schwarzgetraide, Gerste und Spelz in Hülsen, gerollte oder gebrochene Gerste und Hafergrübe, Hafer, Heideforn oder Buchweizen, Hirse, Heide und Hirse gebrochen, Wik- fen, Bohnen oder Fisolen uud Zisern, Erbsen und Linsen, Gries, Malz, Mehl aus Getraide und Hülsenfrüchten aller Art, wie auch Kartoffelmehl und Kartoffeln.

_ Nachrichten aus Galizien vom 1. Mai zufolge, bieten die Win- tersaaten daselbst èinen erfreulichen Anblick dar; die Sommer-Aussaat ist beinahe überall vollendet. Der Kartoffelbau wird in kleinem Um- fange betrieben, dagegen legt man sich mehr auf den Maisbau,

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Paris, 13. Mai. Das gestern verbreitete Gerücht, daß auch der Unter - Staats - Secretair des Kriegs - Ministeriums, Baron Mar= tineau des Chesnez, angeblich aus Gesundheitsrücksichten , sih zurü- ziehen und den General Allard zum Nachfolger erhalten würde, wird beute vom Moniteur für durhaus ungegründet erklärt. Derselbe fahre fort, wie bisher, ungeachtet seines leidenden Zustandes, den Geschäften des Kriegs - Departements scine kräftige und nüßliche Mitwirkung zu widmen.

Auf die gestrige Aeußerung des Journal des Débats, daß die Krise (nämlich die ministerielle) nun vorüber s, erwiedert heute die Pre, (Gegentheil, die Krise fange nun erst recht an. Am Schluß ihres polemischen Artikels wirft sie das Wort „„Charlatan““, das von dem ministeriellen Blatte gegen Herrn Emil von Girardin und seine Verbündeten gebraucht worden war, auf Herrn Guizot zurü. Das Journal deé D ¿bats seinerseits antwortet heute wieder auf ei=

nen gestrigen Artikel der Presse und auf Bemerkungen des Cons- stitutionnell und des National über die Modification des Mi= nisteriums, Diese Polemik bewegt sih aber nur in gegenseitigen spöttischen und höhnenden Recriminationen hin und her. Auf der einen Seite sagt man, die Repräsentativ-Regierung werde zur bloßen Komödie; auf der anderen, die Opposition zeige nur zu deutlich, daß sie die Minister nur darum angreife, weil sie Minister sind.

Die weitere Diskussion des Geseb Entwurfs über den Rech= nungs-Abschluß für 1844 in der gestrigen Sißung der Deputirten- Kammer bot erst gegen den Schluß eine Erörterung von allgemeinerem Interesse dar. Der Berichterstatter der Kommission, Herr Lacoudrais, hatte nämlih in seinem Bericht eine Stelle aus dem Bericht der vorigen Kommission über die Rechnungslegung in Bezug auf Fallisse- ments der Rechnungspflichtigen und in Betreff der über diese Agen= ten von der Finanz Juspection ausgeübten Kontrolle citirt und fol-= gende Bemerkung hinzugefügt: „Diese Sprache wurde vor zwei Jah= ren geführt. Neue, jeider nur zu häufige und ernste Thatsachen zei= gen, ob die der Rechnungs Kommission von 1842 gemachte Hoffnung erfüllt oder getäuscht worden ijt, Je mehr wir von dem beständigen Cifer und Talent der Mitglicder der General Finanz=Inspection bei Ausübung threr Pflichten überzeugt sind, der es dessenungeachtet nicht gelang, ‘das Uebel zu verhüten oder zu unterdrücen, um so mehr halten wir uns natürlich für berechtigt, dasselbe als dem Systeme

selbst anhastend zu betrachten.“ Herr Lacave Laplagne glaubte nun,

als bisheriger Finanzminister, diese Worte nicht unbeantwortet lassen zu dürfen, Er forderte daher den Berichterstatter auf, zu sagen, worin die „neuen Thatsachen“ beständen, die eine solche Bemerkung veranlaßt hätten, nachdem er vorausgeschickt hatte, daß hier weder von der Benierschen, noch vou der Rochefortschen Sache die Rede sein könne, Herr Lacoudrais antwortete aber hierauf nur durch eine nähere Ausführung seiner allgemeinen Kritik der Finanz -Juspection. Herr Lacave Laplagne drang auf eine bestimmte Erklärung. Da erhob sich Herr Dumas, ein Mitglied der Kommission, und sagte, jene Stelle in dem Bericht des Herrn Lacoudrais sei niht von der ganzen Kommission gebilligt worden, und er für sein Theil desavouire dieselbe. Herr Lacave Laplagne nahm zum dritten Mal das ort und forderte Herrn Lacoudrais auf, entweder seine Be= hauptung zu rechtfertigen oder seinen Bericht ebenfalls zu desavouiren. Herr Deslongrais verlangte, die Kammer solle in der Sibung jene Anschuldigung aus dem Bericht zu streichen befehlen. “Dié Kammer ergrisf darauf den Ausweg, die Sache an die Kommission zurückzu verweisen, die sich nun darüber wird erflären missen, ob sie die Aus- drücke ihres Berichts ratifizire.

Die Pairs - Kammer hat eine von 222 Einwohnern von Havre unterzeichnete Petition, worin um- dauernde Freigebung der Einfuhr von Getraide, Vieh, Pökelfleisch und allen der arbeitenden Klasse zur Nahrung dienenden Lebensmittel, also um vollständige und permanente Aufhebung der darauf lastenden Zölle, gebeten wird, mit großer Ma- jorität dem Minister des Handels und Ackerbaues zur Prüfung über=- wiesen. Die Kommission, welche diese Ueberweisung beantragte, und der die Kammer sih anschloß, empfiehlt jedoh nur transitorishe Ge währung des Gesuchs auf so lange, als die herrshende Noth es er-

eishe und rehtfertige. s s Mix it bat als neuer Finanz-Minister, dem Syndikat der Fondêmäkler befohlen, die Actien der Lyon-Avignoner Eisenbahn zu notiren. Darauf isst von den 13 verschmolzeaen C esellschasten für diese Bahn, die noch nicht Zeit gehabt haben, ihre En Actien auszugeben, ein Kollektiv-Protest au den Minister gerichtet worden, worin sie die nachtheilige Lage darstellen, in welche sie durch diese

u rin vorsebt werden würden, Herr Dumon hat «aber vorzeéitige Emittirung ver : y Die “‘amtlidie Noti von diejem Pete feine Mors E und die amtliche Notirung

Actien 11 er . : i i M omg Cebièresschen Prozeß find allerlei Gerüchte im Um-

Die Union monarchique giebt zu verstehen, daß, da jene au schon mehrere Jahre t, fowohl für die Beschuldigung dés

Betruges als der Verleumdung der Minister, die Verjährung geltend