1847 / 138 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

1 Ä R N R R imes de vid Z

E ane

Bekanntmachungen.

[337] Subhastations-Patent. Nothwendiger Verkauf. :

Von dem Königlichen Land- und Stadtgerichte u Stettin soll die dem verstorbenen Kaufmann Carl d brin gehörige, in den Pommerensdorfffer Unlagen au) No. 18 b Pian und im Hopothekenbuche n 4 Seite 337 eingetragene Erbpachts - Gerechtigtei! E s Morgen 124% (]Ruthen Land, nebst E. arauf e findlichen Oel - Fabrik - Gebäuden, der Maschinerie der Dampf-Oel-Múühle und dem Zuventarium, abgeschägt auf 82,258 Thlr. 5 Sgr. 6 Pf, zufolge der nebst Hy- pothekenschein und Bedingungen in der Registratur ein- R E t st, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden,

Die unbekannten Erben des verstorbenen Kaufmanns Carl Dobrín werden zu diesem Termine gleichfalls vor- eladen. h N Stettin, den 9. April 1847, :

Königl. Land- und Stadtgericht.

[44] Nothwendiger Verkaus. Stadtgericht zu Berlin, den 4. Januar 1847,

Das zur Gerickeschen Konkursmasse gehörige, auf den Namen der Wittwe des Schankwirths Gericke, gebore- nen Friese, und dessen Kinder eingetragene Erbpachts- reht an dem im Hypothekenbuche von den Umgebungen Berlins Vol. 32. Nr. 2068. verzeichneten, hier in der Militairstraße belegenen Grundstücke nebst Zubehör, taxirt zu 9908 Thlr. 20 Sgr. 115 Pf., soll am 10, August 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die unbekannten Real - Prätendenten dieses Grund- stücks werden unter der Warnung der Präklusion hier- durch öffentlih vorgeladen. [436]

Am 29, Mai d, J., Nachmittags 3 Uhr, sol- len im Königlichen Packhofe 17 Faß havarirte Soda für Rechnung der Assuradeurs öffentlich verkauft werden,

Stettin, den 11. Mai 1847.

Königliches See- und Handelsgericht,

[286] Edi Tal Citatiin. Der Kaufmann und Besiger der englisch - amerifkgni- hen Mühle zu Erdmaunsdorf, Herr Gottlieb Ferdinand Dietrich daselbst ist am 14, Januar 1847 mit Tode abgegangen, Die hinterlassenen Erben haben den Nachlaß dessel- ben mit der Rechtswohlihat des Güterverzeichnisses an- etreten, und es ist auf Antrag derselben und des be- stellten Nachlaßvertreters Behufs der Ermittelung der Nachlaßschulden der Ediftalprozes nah Maßgabe des Mandats vom 13, November 1779 eröffnet worden. Es werden deshalb die sämmtlichen Gläubiger des Verstorbenen und überhaupt alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an den Dietrichschen Nachlaß zu haben vermeinen, geladen, den 30, August 1847 zu rechter früher Gerichtszeit entweder in Person oder durch gehörig legitimirte und instruirte Bevollmächtigte an hiesiger Susttzamtsstelle zu erscheinen, sih gehörig anzugeben, und ihre Legitimation zur Sache beizubrin- gen, ihre Ansprüche und Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem bestellten Nachlaßver- treter und wegen etwa behaupteten Verzugs unter sich binnen 12 Wochen rechtlich zu verfahren und zu be- schließen, und den 29, November 1847 der Jnrotulation der Akten zur Einholung eines Erkennt-

nisses, so wie

den 1. Februar 1848 der Eröffnung eines Erkenntnisses, in welchem über die Ausschließung der ausgebliebenen Gläubiger und Jn- teressenten und über die angemeldeten Ansprüche und deren etwanige Priorität entschieden werden wird, sich zu gewärtigen,

Diejenigen, welhe im Anmeldungs-Termine nicht er- scheinen und ihre Forderungen und Ansprüche anzumel- den unterlassen, werden von der Nachlaßmasse ausge- schlossen und der Rechtswohlthat der Wiedereinseßzung in den vorigen Stand verlustig, das Erkenntniß aber wird in Ansehung der im Publications-Termine Außen- bleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt geachtet werden.

Uebrigens haben die außer dem hiesigen Amtsbezirk wohnenden Gläubiger und Jnteressenten zur Annahme künftiger Ladungen und Bekanntmachungen bei Vermei- dung Fünf Thaler Strafe Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestellen,

Augustusburg, den 17. März 1847.

Das Königliche Justizamt daselbst, Förster.

[433] Ediktal-Ladung. Nachdem in Folge eingetretener Jusolvenz-Erklärung u dem “rade des Häuslers und Handelsmanns lugust Gotthelf Böhme zu Nieder - Cunnersdorf der onkurs - Prozeß zu eröffnen gewesen ; als werden alle bekannten und unbekannten Glaubiger nurgedachten Böh- me's, so wie Alle, welhe an denselben und nunmehr

768

Allgemeiner Anzeiger.

Ansprüche zu haben vermeinen , hiermit öffeutlih und peremtorish vorgeladen, auf den Funszehnlen Oktober 1847,

als dem festgeseßten Liquidations - Termine, zu rechter früher Gerichtszeit an Domfstifts - Kanzleistelle zu Bu- dissin persónlih oder durh gehörig legitimirte Bevoll- mächtigte bei Strafe des Ausschlusses und bei Verlust ihrer Ansprüche, so wie der Rechtswohlthat der Wieder- einseßpung in den vorigen Stand, zu erscheinen , ihre Forderungen und Ansprüche gehörig anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Rechtsvertreter hierüber, so wie Voges des etwanigen Vorzugsrehts unter sich, binnen 6 Wochen zu verfahren und zu beschließen, hier-

nächst am Fünften November 1847 der Bekanntmachung eines Präfklusivbescheides in Betreff der Nichterschienenen sih zu versehen, sodann den Zwanzigsten Dezember 1847

der Inrotulation der Akten und deren Versendung nach rechtlihem Erkenntniß und am

Vierundzwanzigsten Februar 1848 der Publication eines Locations- Erkenntnisses zu ge- wärtigen,

Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zur Annahme fünftiger Zufertigungen und Erlasse gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu bestellen,

Domstiftsgericht Budissin, am 6. Mai 1847,

(e. S.) Hartung, Synd,

[437]

Die hiesige Kaufmannschaft, beseelt von dem Wun- sche, den jeßigen Nothstand möglichst zu lindern, hat durch reichliche Spenden einem aus ihrer Mitte gebil- deten Comité die erforderlichen Geldmittel wan, um den bedürftigen hiesigen Einwohnern den Mangel und die Theurung der ersten Lebensbedürfnisse minder fühl- bar zu machen,

Jn Betracht, daß die wohlthätige Wirksamkeit der Suppenvertheilungs - Anstalten mit Äblauf dieses Mo- nats aufhört, daß Dank der Fürsorge unserer Staats- und Kommunal - Behörden, Kartoffeln zwar reichlicher vorhanden und wohlfeiler als zeither zu haben, Hülsen- früchte aber faum noch zu beschaffen is, gedenkt das unterzeichnete Comité seine Wirksamkeit dadurch zu be- ginnen, daß es vorerst einen Verkauf von Reis veran- lassen wird, der zu diesem Zweck unter günstigen Be- dingungen ihm wohlwollend überlassen ist, ,

Das Comité, unterstüßt von geehrten Corporations- Mitgliedern, wird vom nächsten Mittwoch den 19teu d. M. an, ín den Nachmittagsstunden von 4

bis 7 Uhr, an hiesiger Börse guten Reis, zu 2 Sgr. per Pfund, in Packeten von

an dessen Konkurômasse aus irgend einem Rechtsgrundè

1 Psd, und 25 Pfd., also für resp. 2 Sgr. und 5 Sgr. verkaufen und damit einstweilen täglich, Sonn- und Festtage ausgenommen, fortfahren,

Ob und inwiefern noch andere Verkaufsstellen in ver- schiedenen Stadttheilen eingerichtet werden sollen, bleibt der Beschlußnahme und späteren Bekanntmachung vor- behalten.

Möge die wohlmeinende Absicht der Kausmannschafr sich erfüllen; möge aber auch eine Hülfsleistung, welche lediglih nur den wahrhaft Bedürftigen unter den hie- sigen Einwohnern zugedacht ist, auch nur von diesen in Auspruh genommen, und somit unser Vertrauen auf den hier waltenden ehrenhasten rechtlichen Sinn gerecht- fertigt werden,

Berlin, 14. Mai 1847.

Das Comité der Kaufmannschaft zum Zweck der Be- theiligung an der Abhülfe des herrschenden Nothstandes. (gez) Ed, Conrad, Wilh. Holfelder. Heinr. Junge, Louis Joachimsthal. J. G. Lubow, Alex. Mendelssohn, H. Mer-

lens. 0e Ojjent2“ Fr, Poppe. B, Rubens, C. W. G. Schnödckel, U. Veit,

[518 b] Appenninen-Eisenbahn. 4E S ees Jn Folge uns ertheil-

L ten Auftrages beehren wir uns die Herren Actionaire der Appenninen-Eisenbahn in Kenntniß zu seßen, daß laut Beschluß der Direc-

tion und des Verwal- tungs-Raths der Gesell- schast eine

General-Versammlung auf den 22. Juni d, J. in «Florenz

anberaumt ist, : :

Diejenigen Actienbesißer, welche derselben bei- zuwohnen geneigt sein sollten, werden H ihre Quittungsbogen nah Nummernreihe

. C . verzeichnet Þ1S zum 24sten d. bei uns einzureichen, und erhalten dagegen ein Certifikat, welches spätestens am 19, Juni c., behufs Empfanznahme einer Eintritts-Karte zur General-Versammlung, bei dem

Bevollmächtigten der Gesells ch aft in Florenz präsentirtwerden muß, Berlin, den 15, Mai 1847,

General-Versammlung

[458 b] der Actionaire

der Mecklenburgischen Eisen- bahn - Gesellschaft.

Die Actionaire der Medcklenburgischen Eisenbahn - Gesellschaft werden hierdurch von dem unterzeichneten Ausschuß zur

è: statutenmäßigen ordentlichen (Gene- *ral- Versammlung auf den 29, Mai d. I, 11 Uhr Vormittags, n Schwerin im Hotel

du Nord eingeladen, mit der Bemerkung, daß nach F. 24, des Statuts die ordnungsmäßig gefaßten Be- schlüsse der General - Versammlung für. alle Actionaire bindeud sind, i

Es werden Legitimations - Comités errichtet werden, welche die vorzuzeigenden Juterims - Actien abstempeln, und den Vorzeigern derselben auf ihre Namen lautende und im Falle der Stimmberechtigung die Zahl der von ihnen abzugebenden Stimmen ausdrückende Legitima- tions - Karten zustellen. Jn Hamburg geschieht die Ab- stempelung im Comtoir des Herrn Charles Pa ri \ ch jun, Ferdinands -Straße Nr. 14, in Berlin bei Herrn Jacob Saling, kleine Präsidenten-Straße Nr. 7, in Rostock, Wismar und Güstrow in den Büreaus der Ge- sellschaft. An allen diesen Orten erfolgt die Abstempe- lung nur bis zum 26, Mai [E In Schwerin wird außerdem ein Legitimations-Büreau im Hötel du Nord vom 27. Mai d. J. an errichtet werden.

Gegenstände der Berathung der General-Versammlung werden sein:

Pir Lts t

Hirschfeld ÂC Wolff, Linden Nr, 27,

1) die Anhörung und Prüfung der Berichte des Aus- \{chu}ses und der Direction über deren Geschäfts- führung. U

2) Die Beschäftigung mit der von der Direction ge- führten, der General-Versammlung mitzutheilenben Jahres-Rechnung in Grundlage der Vorschrift des Statuts §. 26. Nr. 2.

3) Die Wahlen für zwei Mitglieder des Ausschusses, welche im Verlaufe der Zeit ausgetreten und in- terimistish vom Ausschusse ergänzt sind, Bei die- sen Wahlen sind die Vorschristen des Status §, 28. zu berüdsichtigen, : E

4) Vorläufige Bericht-Erstattung über das Verhältniß des Actien-Kapitals zu den Bau-Bedürfnissen und etwaige desfallsige Beschlußnahme,

Schwerin, den 28. April 1847,

Der n Eitenbab j der Medcklenburgischen Eisenbahn - Gesellschaft. G, C. Mann, als Präses,

Main-Dampfschiffahrt. j y ; N r E: - T Täglich zweimaliger Dienst vom 18, Mai 1847 an bis auf weitere Bekanntmachung. Von Wurzburg nach Frankfurt Morgens 5 Uhr, » Würzburg nach Aschaffenburg » N und Morgens 9 Uhr. Aschaffenburg nah Mainz » A Aschaffenburg nah Frankfurt » 45 » und Nachmittags 34 Uhr.

Frankfurt nah Mainz Se Main 2 Vormittags 115 Uhr, Fraitsutt S8 Se Morg. 54 u. Nahm. 3; U, Aschaffenburg) #:S Vrm. 115 u. Abds, 95 »

Lohr = )Morg.3 u. Vorm, 11 » Die Taxen für Personen, Wagen, Pferde und Gü- ter sind aufs billigste gestellt, Jeder Reisende hat 0 Pfund Gepäck frei, Nähere Auskunft ertheilen die Agenten und Conducteure. Würzburg, den 7, Mai 1847. Vie Vie ction.

_— =

Literarische Anzeigen. So eben erschien und is in der Amelang- hen Sort, - Buchh, (R, Gaertner), Brüderstr.

P / / (l. 1 E, vorräthig: [434] Der deutschen Auswanberer

¿Fahrten und Schi-lfale. : Von ta Friedrich Gerstädcker. Mit einer Karte der Vereinigten Staaten von Nord- U, Thl Gr, 8, Geh, r. Leipzig, im April 1817. F. À, Brockhaus,

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516Püir Kunstfreunde.

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Leipzigerstrasse No. 46.

Der geneiglen Beachtung [520 b empfohlen.

In Folge des Brenn - Verbotes sind die Spiritus- reise auf die enorme Höhe von 54 l’haler pro 10800 Prozent gelangt, während ohne diese _Ver- ordnung die Preise gegenwärttg auf kaum 30 Tha- ler stchen würden, da, séitdem hier 30 Thaler überschritten, die Ordres aus dem Süden gänzlich ausgeblieben und der eigene Consumo zur Produc- tion sich wie 1 zu 3 verhält. Nehmen wir 30 Pha- ler als reellen gegenwärtigen Preis an, s0 ergiebt

iu cercn dem GUVCO das Bren- nerel-Verbotl E a ee k a A n 24 Thaler pro 10800 eti 80% Uber den Normal- werth.

Im Herbst 1846 sind bereits grosse Pasten Spi- ritus auf Lieferung in den Monaten Mai, Juni, Juli, August 1847 zu den Preisen von 20 bis 30 Thaler pro 10800% verkauft. Ein Brennerei-Verbot hielt man für ein Unding;z es hat daher keiner der Ver- käufer sich durch Klauseln im Schlussschein dagegen verwahrt es ist sein Ruin, es bringt ihn und VVeib und Kind an den Bettelstab. 80 Piozent über den reellen Werth ist zu viel, zu hart, Nur eine Rettung bleibt, doch schnell, sebr schnell muls sle kommen, denn ultimo Mai ist vor der Thür, und Ultimo muss geliefert werden. Diese einzige Rettuug besteht in der Aufhebung aller Spiritus- Lieferungs-Verkäufe für die Monate Mai, Juni, Juli, August 1847, die vor dem Etnlass des Brenn-Verbo- tes kontrahirt, was um s0 mehr statthast, da Nie- manden ein effektiver Schaden dadurch erwächst, sonde:n höchstens cin gehosster Gewinn entgeht. Aber viele achtbare, wackere Bürger würden vor schmählichem Untergange bewahrt.

Berlin, im Mai 1847.

Das Abonnement beträgt:

2 Rthlr. für % Iahr. 4 Rthlr. - 5 Iahr. 8 Rthlr. - 1 Iahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Lei einzelnen ummern wird

der Sogen mit 2; Sgr. berechnet.

Allgemeine

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N

138.

S-A: 4 1-4. Amtlicher Theil. ; : ; el Landtags-Angelegenheiten. Schluß der Sigung der Vereinig- ten Kurien am 14. Mai: Verhandlungen über die Allerhöchste Botschaft, betreffend die Errichtung von Landrenten - Banken.

Beilagen,

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Aller nädigst geruht :

Dem Kammerherrn Leopold von Bu ch den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, so wie dem Major von Kleist des 1sten Garde-Regiments zu Fuß und dem Königl. \chwe- dischen Lieutenant von der Leibgarde, Karl Oskar von Funeck zu Stockholm, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen; so wie

Den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Budde in Bonn und den bisherigen Professor an der Universität in Rosto, Dr. Wunderlich, Zu ordentlichen Professoren in der juristishen Fa- fultät der Universität in Halle zu ernennen.

_ Der bisherige Ober - Landesgerichts - Assessor Wey mar is zum Justiz - Kommissarius bei dem Ober - Landesgerichte zu Breslau und zum Notarius im Departement desselben ernannt worden.

__ Bei der heute fortgeseßten Ziehung der 4ten Klasse 95er Kö- niglicher Klassen - Lotterie fiel der erste Hauptgewinn von 150,000 Rthlr. auf Nr. 82,622 nah Köni sberg in Pr, bei Samter, der zweite Hauptgewinn von 100,000 Rtblr auf Nr. 58,519 in Berlin bei Grad, 1 „Pauptgewinn von 30,000 Rthlr. auf Nr. 29,332 nach Düsseldorf bei Spaß; 2 Hauptgewinne von 10,000 Rthlr. ficlen auf Nr. 35,585 und 65,487 nah Cleve bei Cosmann und nah Elber= feld bei Heymerz 1 Gewinn von 5000 Rthlr. fiel auf Nr. 20,718 in Berlin bei Seeger; _9 Gewinne zu 2000 Rthlr. fielen auf Nr. 12,4290. 14,486. 43,050. 54,086 und 79,051 in Berlin bei Mendheim und bei Seeger, nah Breslau bei Schreiber, Halberstadt bei Sußmann und nach Landshut bei Naumann; 35 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 1707. 4373. 6597. 7157. 8622. 11,499, 13,095. 13,986. 15,376. 15,998. 17,623. 18,882. 18,906. 19,488. 22,999. 24,075, 25,155. 25,257. 26,903. 29,956. 41,386. 44,112. 46,515. 47,075. 48/159. 60,038. 60,913. 62,809, 63,217. 67,157. 71,645. 74,869. 77,224. 79,462 und 80,471 in Berlin bei Burg, 2mal bei Mabdorf, bei Moser, bei Rosendorn und 2mal bei Seeger, nah Barmen bei Holz- \{uher, Breslau 2mal bei Holschau, bei Löwenstein und bei Schrei- ber, Brieg bei Böhm, Cöln bei Reimbold, Danzig 2mal bei Rohzoll, Düsseldorf bei Spaß, Frankfurt bei Salzmann, Glogau 2mal bei Bamberger, Halle 2mal bei Lehmann, Königsberg in der Neumark bei Jacobi, Königsberg i. Pr. bei Heygster, Magdeburg bei Brauns, Memel bei Kauffmann, Minden bei Wolfers, Mühlhausen bei Blach- stein, Münster bei Lohn, Oppeln bei Bender, Paderborn bei Pader- stein, Schweidniß bei Scholz, Stettin bei Rolin, Tilsit bei Löwen- berg und nah Wittenberg bei Haberland; 38 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 1852. 8873. 9358. 414,072. 14,169. 17,170. 19,635. 22,706. 23,218. 23,431. 26,601. 27,997. 29,353. 29,461. 37,210. 37,714. 38,183. 38,330. 40,731. 41,313. 42,715. 42,741. 48,056. 49,870. 51,951. 56,607. 57,969. 60,824. 64,047. 64 193. 65,995. 67,874. 68,128. 71,078. 71,898. 73,246. 77,576 unt 83,338 in Berlin bei Baller, bei Burg, bei Moser und 5mal bei Seeger, nah Bielefeld bei Henrich, Bleicherode bei Frühberg, Bres- lau 2mal bei Bethke und 8mal bei Schreiber, Cöln bei Reim- bold, Danzig bei Roßoll, Düsseldorf bei Spag, Eilenburg bei Kiesewetter, Elberfeld bei Heymer, Halberstadt bei Sußmanr Züterbogk bei Apponius, Königsberg i. Pr. bei Borchardt und be Friedmann, Liegniß 2mal bei Leitgebel, Merseburg bei Kieselbach, Neisse bei Jäkel, Ostrowo bei Wehlau, Sagan bei Wiesenthal Stargard bei Hammerfeld, Stettin bei Rolin und nach Stolpe ‘bei Pflughaupt; 48 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 9911, 1 ,902. 16,902. 18,248. 18,267. 21,049, 23,277. 25,407. 25,865. 25,965. 26,141. 27,567. 28,340. 30,935. 30,986. 33,235. 41,006. 42/320. 42,496. 43,559. 45,442. 48,211. 49,426. 49,714. 51,789. 51,868. 94,075. 54,183. 54,904, 59,705. 60,597. 61,552. 61,708. 63,043. 63,946. 64,339. 64,978, 65,083. 66,309. 67,351. 71,324. 72,970, 73,911. 74,470. 74,630. 76,592. 79,792 und 81,454.

Berlin, den 18. Mai 1847. Königl, General-Lotterie-Direction.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich zu Hessen- Kassel, von Neu-Strelig. : O s

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober=-Ceremonienmeister, Graf Pourtales, nach Wiesbaden.

Landtags - Angelegenheiten. Sißung der Vereinigten Kurien am 14. Mai. (Schluß.)

Referent Frhr. von Gaffron: Auf die Aeußerung des hrten R , daß die | i Lde: qu a N daß die Abtheilung nicht den Wunsch ausgespro-

„„Se. Majestät der König möge denjenigen Provin | ü | l ( zen, die es wün- schen, die Erlaubniß geben, Landrenten-Banken auf ihre Kosten Aae ak das Provinzen bei diesen Unternehmen insoweit l erwächst , em ganzen Staate hieraus keine wesentliche Last )abe ih zu bemerken, daß die Abtheilun 6 / ie A g geglaubt hat, \ih zuvör- iv é s ide Ligen Proposition halten u missen, [neen E tus Wesen handle. L A 5E 20 N vemerfe übrigens daß dies sowohl als di d i \ 18, dai | s die Ausgab - sinslicher Kassenscheine nicht in diesen Theil gehört, sondern dorthin,

Berlin, Mittwoch den 19e Mai

wo von der Garantie die Rede sein. wird. Vor der Hand ist nur von der Nüzlichkeit und dem Rechtspunkt die Rede.

Abgeord. Frhr. von Vincke: Jch bitte Ew. Durchlaucht, mir zur ans en Frage wegen Uebernahme der Garantie das Wort vor= zubehalten.

Abgeordn. Graf Zech-Burkersrode: Durchlauchtigster Mar- hall! Wenn ih um die Vergünstigung gebeten habe, über den uns vorliegenden Berathungs-Gegenstand mich aussprechen zu dürfen, so war der nächste Grund dazu folgender: Jch kenne das wohlthätige Institut der Landrenten-Banken aus eigener Erfahrung aus dem Kö- nigreiche Sachsen, wo dies Justitut hon länger besteht, und welhem ih als Grundbesißer angehöre. Der dortigen Regierung gebührt das Verdienst, zuerst und vor 15 Jahren dies Justitut in das Leben ge- rufen zu haben, von dem man mit Recht sagen kann, daß cs der Entfesselung des ländlichen Grund-Eigenthümers die eigentliche Spitze aufseßt, Es ist in dem Ausshuß-Gutachten dargelegt, wie wohlthä- tig dies Justitut in Sachsen seit seinem Bestehen gewirkt hat. Es wäre zu wünschen gewesen, daß auch in Preußen schon früher eine solche, die Junteressen des allgemeinen National - Wohlstandes so we- sentlich fördernde Einrichtung us Leben gerufen worden wäre, zu einer Zeit, wo die Verhältnisse des Geldmarktes dazu günstiger waren, als sie es jeßt sind und in der -nähsten Zeit es sein werden. Es würde dann vielleicht möglich gewesen sein, den Prozentsaß der Kapitalisi- rung auf den 25fachen Betrag zu erhöhen und den Zinsfuß der Ren- tenbriefe zu ernicdrigen, wodur zu gleicher Zeit eine Abkürzung der Tilgungs-Periode herbeigeführt worden wäre. Jh bin der Ansicht, daß, wenn man bei uns jeßt erst daran geht, das Justitut der Land- renten-Banken einzuführen, der bisherige Mangel einer centralständi- schen Versammlung kein Grund sein konnte, die Einrichtung derselben jo lange auszuseßen. Denn ih nehme an, \o lange wir keine Ver- einigten Stände hatten, waren die Provinzial - Stände jeder einzel= nen Provinz in dem Falle, die Garantie für die betreffende Provinz zu übernehmen, und ih glaube, man würde darin hinreichende Sicher.- heit gefunden haben. Jept aber, wo wir Vereinigte Stände haben, glaube ih, muß von diesen die Uebernahme der Garantie für den Staat ausgesprochen werden, und ih glaube, daß die hohe Versamm-=

lung kein Bedenken tragen wird, ihre Einwilligung zu dieser Ueber= nahme zu ertheilen, um so weniger, als das Äbtheilungs-Gutachten nachweist, daß eine. solche Garantie-Uebernahme nur eine formelle ise Denn es is nachgewiesen, daß überhaupt nur sehr wenig wirkliche Ausfälle und Verluste dabei vorkommen werden, und es bleibt über- dies noch vorbehalten, in solchen Fällen auf die betreffende Provinz selbs zurückzugehen. Ju dem Königreiche Sachsen hat bei einem Be- trage von 14,000,000 Rthlrn, in Landrenten - Briefen dieser Ausfall seit dem ganzen Bestehen der Anstalt, also seit 15 Jahren, 70 Rthlr.

betragen. Es is allerdings wahr, daß die Errichtung der Landrenten- Bank zunächst im Jnteresse des ländlichen, vorzugsweise des bäuer= lihen Grundbesigers liegt, dem dadur eine allmälige gänzliche Be- freiung von seinen Reallasten zu Theil wird. Aber eben \o wahr ist es, daß auch die Städte dabei wesentlich interessirt sind, daß manche Städte sogar ein direktes, alle aber das allgemeine Jnteresse dabei haben, welches die Hebung des National-Wo [standes für sie haben muß. Jch erlaube mir namentlich, auf die jeßige Zeit aufmerksam zu machen. Jn den jezigen Tagen der Theurung und des Mangels der ersten Lebensbedürfniffe tritt das Jnteresse mehr als je hervor, welches die Städte daran haben, daß der ländliche Grundbesiß von seinen Lasten befreit, der Aerbau gehoben und die Production ver= mehrt werde. Jn dem Königreih Sachsen werden dem Jnsftitute der Landrenten - Bank aus allgemeineu Staatsmitteln wesentliche Opfer gebracht, von denen hier bei uns nicht die Rede ist. Es werden dort zunächst aus Staatskassen die Verwaltungskosten getragen. Es ist aber dort in der legten Zeit auh eine M ia von der Staats =- Regierung vorgeschlagen und von ‘den Ständen genehmigt worden, die das Interesse der Landrenten-Briefe wesentlih gefördert hat. Die sächsische Regierung hatte 5 Millionen zur Anlegung ihrer Eisenbahnen nöthig; man hat diese 5 Millionen auf 40 Millionen erhöht, und diejenigen, die \ich bei dieser An=- leihe betheiligen wollten, läßt man die Hälfte baar einzahlen und nimmt die andere Hälfte der Summe in Landrenten-Briefen zum Nominalwerthe an. Durch diese sehr weise Finanz-Operation hat die sächsische Regierung es möglich gemacht, in nicht ganz 14 Tagen im eigenen Lande die nöthige Anleihe zu dem für die Verhältnisse des jeßigen Geldmarfktes geringen Zinsfuße von 4 pCt. aufzunehmen und zu gleicher Zeit den Cours der Landrenten - Briefe vor Rückgang zu bewahren, in welchen vorzugsweise Pupillen- und Stiftungsgelder angelegt sind. Da ich von den sächsischen Rentenbanken spreche, so erlaube ih mir noch zu bemerken, daß in Sachsen nur die eigentlichen Ablösungsrenten auf die Landrenten - Bank gewiesen werden können, wozu jeßt erst die Renten aus Laubeininle Ct hinzugekommen sind, während baare Geldzinsen bis jeßt auf dem Wege der Landren- ten-Bank nicht ablösbar sind. Dem Antrag, daß auch baare Zinsen auf diesem Wege abgelöst werden möchten, hat die sächsische Regie= rung bis jeßt noch nicht nachgegeben, ih glaube aus vem Grunde, weil man bei der Emission einer zu großen Summe von Renten- briefen Bedenken gefunden hat. Daraus ersehen Sie, meine Herren, was in Sachsen zu Gunsten dieser Einrichtung geschehen is, und ich glaube, daß auc diese Versammlung und alle Mitglieder derselben mit Freuden die Einführung dieses Snstituts in Preußen begrüßen werden, das die Befreiung des ländlihen Grundbesißes von seinen Lasten und dadurch die Hebung des Nationalwohlstandes zum Zweke hat. Jch glaube, daß auch die Vertreter derjenigen Landestheile, in welchen das Bedürfniß der Landrenten-Banken nicht hervortritt, {hon aus dem national - ökonomischen Gesichtspunkte sich dafür aussprechen und nicht zögern werden, ihre Zustimmung zur Uebernahme der Ga- rantie des Staates zu geben, um so mehr , als , wie ih bereits er= wähnt habe, diese Zustimmung nur formell ist, da es noch immer vorbehalten bleibt, auf die betreffende Provinz zurückzugehen. Jch muß mir nur noch erlauben, einen Wun] auszusprechen, der vorhin von einem geehrten Redner meiner Provinz zu erkennen gegeben wurde. Jn dem Abtheilungs-Gutachten is nur von den Provinzen Schlesien und Posen die Rede, von welchen ein Antrag auf Errich= tung von Rentenbanken ausgegangen sein soll , und zwar auf dem

leßten Landtage in diesen Provinzen. Jh muß mir in dieser Vezie=-

1847.

hung erlauben, eine Priorität für den Antrag der sächsishen Provin- zial-Stände in Anspruch zu nehmen, welche {hon auf ihrem sechsten Provinzial-Landtage im Jahre 1841 auf Errichtung einer Landrenten- Bank angetragen haben. Se. Majestät der König haben diesen An- trag in Bezug auf einen, allerdings den belastetsten Theil der Pro- vinz, für das Fürstenthum Eichsfeld, in Erfüllung gehen lassen, und es is bereits crwähnt, wie segensreih das dortige Jnstitut gewirkt hat. Die übrigen Theile der Provinz Sachsen sehen noch mit Ver- langen der Errichtung einer Landrentenbank entgegen, wenn auch in der leßten Zeit dur die alleinige Kraft der Verpflichteten manche Ablösungen zu Stande gekommen sind. Jch erlaube mir daher, hier den Wunsch auszusprechen, daß dem nächsten sächsischen Provinzial- Landtage der Entwurf eines Geseßes wegen Errichtung einer Land- renten-Bank für die Provinz Sachsen, mit Ausschluß des Eichsfeldes, vorgelegt werden möge, und ih glaube, daß die Abgeordneten meiner Provinz sih diesem meinem Wunsche anschließen werden. (Viele Stimmen aus der Provinz Sachsen: Ja !)

Marschall: Die beiden leßten Redner sind zum Theil schon auf die Frage wegen der Uebernahme der Staats-Garantie eingegangen, und ih glaube, es ist nit zu viel vorausgeseßt, wenn ich annehme, daß auf den Punkt, der zur Diskussion gestellt war, nämlich über die Frage von der Nüglichkeit und über die Frage vom Rechtspunkt, die- jenigen Redner, welche noch um das Wort gebeten haben, au nicht einzugehen beabsichtigen werden. Jn diesem Falle könnten wir die weitere Berichtserstattung vornehmen.

Eine Stimme (vom Plaß): Jch habe mir auch noch das Wort erbeten liber die Frage der Nügtlichkeit und des Rechtspunktes. (Es verlangen noch zwei Redner das Wort.)

Abgeordn. Berein: Jch habe blos meinen Antrag über die Staats-Garantieen anbringen wollen und verzichte einstweilen aufs Wort, behalte mir aber dasselbe vor.

Eine Stimme: Soll die Frage über die Nüplichkeit und Rechtlichkeit zur Abstimmung gebracht werden?

Marschall: Jch glaube, daß in diesem Augenblick, d. h. nah Beendigung der Diskussion, die eben im Gange A die Frage wohl nicht zu stellen sein wird, sondern daß überhaupt nur am Schluß der Berathung die Frage auf Annahme des Antrages der Abtheilung zu richten sein wird, im Fall im Laufe der Berathung nicht noch Vor- schläge gemacht werden sollten, welche eine Abstimmung nöthig machen. Denn in diesem Antrage der Abtheilung is Alles zusammengefaßt, was sonst Stoff für einzelne Fragen geben lönnte. Js es die Ab-

icht des geehrten Mitgliedes, eine Fragestellung in Bezug auf die Nüvplichkeit der Maßregel zu E

__ Eine Stimme: Jch wollte bemerken, daß in Bezug auf die Nüglichkeit und Rechtlichkeit der Proposition in dem Allerhöchsten Gutachten nur dahin gewiesen ist, baf sie rein provinzieller Natur sei, und es würde also in Bezug auf die Zins=Garantie in Frage fom- men, ob sie rechtlich sei oder nicht? Jh würde also nicht wis, wie

ich votiren soll. Wir können die Fragestellung bis zum Schluß

Marschall: aufsparen.

Die frühere Stimme: Insofern über die Rechtlichkeit und Nüslichkeit eine Abstimmung stattfinden soll, würde ih mir später das Wort wieder zu nehmen erlauben.

Finanz-Minister von Düesberg: Die Frage, ob für die einzel nen Provinzen Landrenten-Banken errichtet werden sollen oder nicht, ist eine Frage, die in den einzelnen Provinzen zu ordnen is, und daher geht auhch die Proposition lediglich dahin, dort die Garantie eintreten zu lassen, wo das Bedürfniß sih zeigt, Landrenten-Banken zu errihten. Dies fann nicht anders geschehen, als im Einverneh- men mit den Provinzial-Landtagen. Ob Landrenten-Banken zu errichten sind, bleibt den einzelnen Provinzen vollkommen frei, und tritt die Errichtung derselben nur in denjenigen Provinzen ein, wo das Bedürfniß dazu anerkannt is, und ist also die Frage nur die: ob dort, wo sich das Bedürfniß zu erkennen gegeben hat, Land= renten-Banken zu errichten, eine Garantie für diese Provinzen zu ertheilen sei.

Marschall: Für diejenigen Mitglieder, welche entfernter sien, habe ih zu wiederholen, was schon gesagt ist, nämlich, daß es sich jeßt nur um den verlesenen Theil des Abtheilungs-Gutachtens han= delt, und zwar von der Frage der Nüzßlichkeit und von dem Rechts= punkt. Jch seße daher vorgus, daß, wenn ein Mitglied sich um das Wort meldet und dasselbe erhält, dasselbe \sich hierauf beschränken werde, und in dieser Vorausseßung habe ih jeßt dem Abgeordneten Aldenhoven das Wort zu ertheilen.

(Abgeordneter Aldenhoven verzichtet für jeßt.)

Referent: Jh wollte mir in Betreff des Rechtspunktes dar- auf aufmerksam zu machen erlauben, daß in der Abtheilung dieser Gegenstand erörtert is, weil Úe es für Pflicht hielt, die Versamm- lung darüber in Kenntniß zu seßen und zu beruhigen, daß von Ver- legung der Privatrechte bei dieser Maßregel nirgend die Rede sein fann. Es fönnen die Modificationen für die einzelnen Provinzen nicht Gegenstand unserer Berathung und Vorlage sein, sondern es muß den Provinzen überlassen werden, daß sie nah ihren eigenthüm- lihen Bedürfnissen die Bedingungen feststellen, unter denen sie dieses Jnstitut ins Leben rufen wollen. Wenn z. B. die Berechtigten damit einverstanden sind, daß sie den Verpflichteten einen Theil ihrer Leiz stungen -nachlassen, um dieses Geschäft zu erleichtern, so is dies kein Zwang, es is ihr freier Wille. Wenn im anderen Falle die Ver= pflichteten es in ihrem Junteresse finden, dur eine höhere Annuität sich um \o früher von ihren Lasten zu befreien und si selbst dazu bereit erklären, so würde dies ebenfalls kein Eingriff in ihre Privat= rechte scin. Die Erörterung des Rechtspunktes gehört also niht aus diesen Gründen zur vorliegenden Berathung. Er is von der Ab= theilung nur erwähnt, um zu zeigen, daß sie diesen Gegenstand nicht außer Acht gelassen, sondern sich mit der Frage beschäftigt hat, ob Rechtsverleßungen durch diese Jnstitute entstehen könnten. Die Ab= theilung hat jedoch diese Frage verneinen müssen, und es gehört die Wahrnehmung der Rechte der Betheiligten zu den Gegenständen, die den Provinzial - Landtagen und nicht dem Vereinigten Landtage zu

t / d. er darls Nach dieser Bemerkung werden wir wohl zum

nächsten Punkte übergehen können.