1847 / 138 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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di Eine Stimme: Jch wollte mir doch noch einige Worte er- auben.

Marschall: Dann muß ih in der Ordnung fortfahren und dem Herrn Abgeordneten von Gottberg das Wort geben.

Abgeordn. von Gottberg: Durch die Art, wie Ew. Turch- laucht die Debatte vershränkt haben, befinde ih mi einigermaßen in Verlegenheit, Jch soll über den Rechtspunkt nicht sprechen, wei dieser vor die Provinzial-Landtage gehört, er ist hier aber do ec tert, und es wird für mich immer ein Moment zur E er vorliegenden Frage bilden. Ob ich die Garantie für den Staat über=

nehmen s\oll oder nicht, fann ich nicht trennen von dem Rechtspunkte. Wenn: durch eine s\olhe Jnstitution die Rechte meiner Kommittenten

verleßt oder eine andere Klasse der bürgerlichen Gesellschaft benach- theiligt werden sollte, so würde ich keine Garantie übernehmen, Ich glaube daher, daß der Rechtspunkt erörtert werden müsse. ans

Marschall: Rechtspunkt und Rechtspunkt muß unterschieden werden. Es handelt sich in diesem Augenblick nur von dem Rechte der Verpflichteten und von dem der Berechtigten und von den Bor- theilen, welche Beiden durch die Maßregel in Aussicht gestellt ist.

_ Abgeordn. von Gottberg: Daß nicht die Rede davon sein fann, daß die Rechte der Verpflichteten verleßt werden, brauche ih nit auseinanderzuseßen, denn ich sehe es für die Verpflichteten als etwas Nügliches an, welches ihneu zugewandt werden soll, aber das, was die Abtheilung auseinandergesebt ‘hat, kann mih nicht überzeugen, daß die berechtigten Gutsbesißer niht in ihren Privat- rechten gekränkt werden. Streng genommen, haben wir niht das Recht, zu ihrem Nachtheile irgend etwas zu bewilligen, ih wenigstens für meine Person kann für meine Kommittenten darin nicht kon= fentiren.

Jiu dem Gutachten is ausgesprochen, daß bei Berechnung des Kapitals ein geringerer Zinssaß angenommen werden soll , eben so werden dem Berechtigten nachher geringere Zinsen berechnet; darin liegt aber ein Verlust gegen das, was sie früher bekommen haben. Außerdem is gesagt, es soll dies Kapital bei bepfandbrief- tén Gütern zur Ablösung der Pfandbriefe verwandt werden ; aber ich frage wenn nun diese Renten = Briefe bei der Landschaft präsentirt werden, um Pfandbriefe dafür zu erlangen, wird die Landschaft sie nehmen? Dann müssen sich die Gutsbesizer erst umsehen, um sie gegen baar Geld umzusebßen, und sie an die Börse bringen ; dadurch aber wird nothwendig, wenn viele Rentenbriefe auf einmal präsentirt werden, ihr Cours fallen. Der Berechtigte hat also erst bei der Werthberechnung und dann an der Börse verloren. Sein Verlust i also doppelt. Auch über die Nüglihkeit bin ih mit dem nicht einig, was die Abtheilung gesagt hat. Der produktive Werth aller-= dings wird nicht vermindert. Wenn dieser in dem Ertrage besteht, den der Boden gewährt, so mag dies richtig sein; aber der Werth, der in der Rente liegt, um diesen wird offenbar das Gut vermindert werden, wenn ihm dieser Werth genommen wird. Der jeweilige Besitzer dieses Gutes erhält das Kapital, er wird bereichert; giebt er dies Geld aber aus, ohne es ‘in das Gut zu verwenden, so ist der Guts- Werth offenbar um so viel geringer geworden. Wenn mir noch* erlaubt i}, auf das Allgemeine der Frage einzugehen, #o muß ih bemerken, daß hier viel von der Nüßlichkeit und Zweckmüßig- keit gesprochen worden is. Jch muß gusfrichtig gestehen, daß ich

davon nicht überzeugt bin und nicht überzeugt \ein kann, weil ich

nicht einsehe, wie die Sache liæegt. Es liegt in der Art nichts vor, und doch foll der Staat Garantie leisten für Justitute, die erst ge- gründet werden, und zwar unter Bedingungen, die der Provinzial=

Landtag berathen soll; nach meiner Meinung muß daher die Be=

rathung bei dem Provinzial-Landtage vorhergehen, damit wir über-

sehen“ fönnen, welche Garantie wir übernehmen.

Jch betrachte die ganze Sache wie eine Bürgschaft ; wenn ih aber eíne Bürgschaft übernehmen soll, so frage ih zunächst, wel- hes meine Verpflichtungen sein werden, und erst dann kaun ih mich darüber entscheiden. Wenn dieser Grundsaß für einen Privatmaun gilt, so müssen wir noch größere Vorsicht anwenden, wenn wir von Seiten des Staats eine Garantie übernehmen sollen. Daher müssen wir es einem anderen Landtage überlassen, ob und welche Garantieen er übernehmen will, für jeßt müssen wir eine jede solche Garantie von der Hand weisen, weil wir die einzelnen Modalitäten und Bedin= gungen, welche damit in Verbindung stehen, nicht übersehen köunen. “Finanz-Minister von Düesberg: Der verehrte Redner macht der Proposition den Vorwurf, sie sei noch zu frühzeitig, um wissen zu fönnen, ob und ín welcher Art si die Verpflichtungen stellen und wie sih die einzelnen Rentenbanken konstituiren werden, und vou wel- cher Art dabei namentlich die Verpflichtung des Staats sein werde. Jh bemerke, daß das Wesen der Landrentenbanken, wie sie die Aller- höchste Proposition im Auge hat, in seinen allgemeinen Grundzügen vollkommen bekannt is. Es is hingewiesen auf Jnstitute, die theil= weise in unserem Staate schon eristiren und theilweise in benahbar= tèn Staaten eingeführt sind. Nach der Art und Weise, wie diese ein= gerichtet sind, hat die Garantie weniger eíne materielle als eine mo- ralishe Bedeutung. Die Landrenten - Briefe sollen nach Art und Weise, wie ste geschaffen worden, eine vollständige materielle Sicher- heit, wie die Pfandbriefe, liefern, und noch besser, Das Wesen der Candrenten - Banken bedingt eine solhe Sicherheit, wie auch im Ein-= zelnen ihre Einrichtung sich modifiziren mag. Ueber die desfallsigen Bedingungen wird mit den Provinzial-Landtagen verhandelt werden ; der allgemeine Grundsaß wird aber dadurch in keiner Weise verän= dert, daß die Landrenten-Briefe als Papiere au porteur ausgegeben werden, die an die Stelle der in Renten verwandelten Reallasten treten, und die eine Sicherheit haben, welche die pupillarische Sicher- heit übersteigt. Wollte man jeßt die Proposition zurücklegen und ab- warten, inwiefern in den einzelnen Provinzial-Landtagen Anträge auf Landrenten-Banken stattfinden werden, so würde ein wesentliches Ele- ment für diese Landrenten-Banken noch nicht ins Leben treten können. Es gehört, nah den Anträgen, die von den Provinzen, namentlich von Schlesien, ausgegangen sind, wesentlih dazu, daß man, um den Landreuten =- Briefen einen gesiherten Cours zu geben, die Garantie des Staats ausspricht, Es muß also gleichzeitig eine Erklärung der Staatsgarantie vorhanden sein, weil sonst die Operation gehemmt werden würde; es is aber nöthig und von größter Wichtigkeit, daß damit möglichst bald vorgegangen werde, namentlich für Provinzen, von tenen Vorschläge vorliegen, und wo die Statuten bereits vorsich-= tig vorbereitet sind. Wenn von anderen Provinzen, namentlich Sach= sn, geäußert ist, daß weitere Anträge eingehen werden, so wird die Staatsregierung sih unverzüglich damit beshäftigen und dafür sorgen, daß sie nächstens berathen werden. Es is also, wenn jeßt die stän= dische Zustimmung zu dieser Staatsgarantie ertheilt wird, die Sache in der Lage, daß die Landrenten-Banken, so wie die einzelnen Pro- vinzial-Landtage das Statut festgestellt und eingereicht haben, sogleich

in Wirksamkeit treten können, während sie sonst noch längere Zeit “Moni werden müßten, i }

Da. diese Berathung über die Landrenten-Banken nothwendiger- weise auf den Provinzial - Landtagen stattfinden muß, wo alle ver= schiedenen Jntetessen vertreten sind und alle verschiedenen Jnteressen- ten gehört werden, \o folgt daraus, daß das Jnstitut nur zu Stande kommen kann auf dem verfassungsmäßigen Wege, . unter Be- rücksihtigung und Feststellung der Rechte und Pflichten der Betheilig- ten; wo dieses gesehen, fann von einer Verlebung der Rechte nicht

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mehr die Rede sein. “- Soll in Beziehung auf die -Landrenten-Banken eine Abänderung der Bestimmungen der Ablösung: erfolgen, - so kann solhes nur nach Anhörung der Stände und auf dem legislativen Wege geschehen. Jst aber in dieser Weise eine solhe Abänderung erfolgt, da is sie Geseß und Recht, und Keiner kann sich über eine Rechtsverleßung beshweren. Eine Landrenten - Vank kann nur zu Stande kommen, wenn sie von den Provinzial - Ständen für nüßlich anerkanut und die speziellen Bedingungen für angemessen befunden worden. Diese Bedingungen bilden ebenfalls E einer Frage, über welche die Provinzial-Stände zu berathen haben. Da die Land- renten -Banken nah den Prinzipien, wie man sie hier im Auge hat, volle Sicherheit gewähren und es nur darauf ankommt, den Renten- briefen einen sicheren Cours zu geben, -so glaube ih, daß die hohe Versammlung in der Lage is, daß sie sich gegenwärtig darüber aus- sprechen kaun. : ;

Referent: Jh habe in Bezug auf das, was ein geehrtes Mitglied aus der Provinz Pommern anführte, Folgendes zu bemerken: Jch habe schon geäußert und kann es nur wiederholen, daß hier nicht die Rede davon ‘is, festzustellen, daß die Berechtigten unter allen Bedingungen so oder so viel nachlassen sollen, sondern daß deren Vertreter auf dem Provinzial-Landtage die Interessen des berechtigten Standes wahrnehmen und sich darüber erklären werden, ob und wie viel sie von ihren Forderungen nachlassen wollen. Wenn gesagt wor- den is, die Berechtigten würden die Rentenbriefe bei niedrigem Course mit Verlust verkaufen und daher Verluste unvermeidlich sein, #0 ist es die Aufgabe einer jeden Provinz, daß sie den Stand des Geld=- marktes erst sondíre, ehe sie die Grundsäße behufs ihrer Renten- bank entwirft, und nah Maßgabe desselben lieber mit einem niedrigen Prozentsaße die Rente kapitalisirt, dafür aber einen höheren Zinsfuß der Renten - Briefe annimmt, Alle diese Modalitäten können nit Gegenstand einer allgemein maßgebenden Bestimmung von Seiten des Vereinigten Landtages sein; ein Zwang für die Berechtigten wird hier niht auszusprechen sein, sondern, wie mehrfach erwähnt worden is, jede Provinz, wo eine Renten-Bank als nüßlich erkannt is, wird durch ihr Organ, die Provinzial-Stände, die Grundsäße beschließen, welche ihr sowohl aus dem nüßlichen als dem rechtlichen Standpunkte angemessen erscheinen werden.

Marshall: Jh wollte nur klar stellen, daß aus dem, was wir bisher von den meisten Rednern gehört haben, sih eben so gut wie qus dem Abtheilungs-Gutachten selbst die Ueberzeugung entneh- men läßt, daß die beiden Fragen, die uns hier beschäftigen, ganz besonders die Provinzial - Landtage wieder beschäftigen werden, und daß sie eigentlich Sache der Provinzial-Landtage sind, und wenn von den Rednern, die sich gemeldet haben, nit darauf bestanden wird, auf Spezialitäten einzugehen, so könnten wir wohl zum Nächsten übergehen. E

“Moxobii: von Wolff-Metternich: Durchlauchtigster Mar=- schall! Wenn irgend eine Maßregel der Regierung mehr als eine andere einer willfährigen Aufnahme im Lande versichert sein darf, so ist es cine solhe, diè sich in der Erfahrung bereits erprobt hat. Dies ist mit den Landrenten - Banken im höchsten Maße der Fall, Nicht zu gedenken, daß das Jnstitut der Landrenten- Banken in dem Königreiche Sachsen sih als überaus ersprießlih bewährt hat, so ha ben wir auch bereits die erfreulihsten Analogieen in unserem Lande selbst, im Fürstenthum Eichsfeld, in der Grafschaft Wittgenstein und in den Fürstenthümern Paderborn und Corvey aufzuweisen, welche sich als durchaus zweckmäßige Einrichtungen bewährt haben. Jch spreche hier vorzugsweise von der Tilgungskasse, die für die vier paderbornschen Kreise im Jahre 1836 ins Leben gerufen isst, weil die Erfolge und Früchte dieses Jnstituts bereits vorliegen, weil das- selbe seine Wirksamkeit zuerst begonnen und vollendet hat, und weil, was sie geschaffen, zur Béeurtheiluug ‘vor Aller Augen ‘liegt. Als vor etwa 12 Jahren der Nothstand in dem paderborner Kreise in dem Maße überhand genommen hatte, daß in Folge öfterer Miß- Aerndten , großer Entwerthung der landwirthschaftlichen Produkte, bei hvhen Staats-, Kommunal - und gutsherrlichen Abgaben, die Leistungs - Fähigkeit der bäuerlichen Grundbesißer gefährdet war und ihre Subsistenz in Zweifel gezogen werden mußte, als die Abgaben in Rückstand blieben, als ihre Wirthschaft immer mehr zurück- ging, -als Subhastationen auf Subhastationen folgten und das noth- wendigste Wirthschafts-Juventarium fehlte, so daß ein Theil des sonst fruchtbarsten Ackers unbestellt blieb, da ließ Sr. Majestät Regierung Maßregeln ins Leben treten, welche die érleichterte Ablösung der guts- herrlichen Reallasten zum Zwecke hatte. Einem hohen Staatsbeam- ten, den wir jeßt an der Spiße der Finanz - Verwaltung schen, war es vorbehalten, die Materialien" zu einer Gesehgebung an Ort und Stelle -sih zu sammeln, die demnächst dem paderborner Tilgungs- fassen-Reglement zum Grunde gelegt worden sind Durch die zweck- mäßige Art und Weise, wie dies Institut ins Leben gerufen, hat sich das Gouvernement ein Denkmal in dem erfreulichen Aufschwunge zum . Besseren geseßt und den Dank des Landes gesichert. Der Zu- stand des Landes is in Folge der Maßregel, in Folge der Ablösung ein durchaus anderer geworden, er 1st bis zur Unkenntlichkeit ver- ändert. An Stelle der früheren Unwirthschaftlichkeit is {Fleiß und Sparsamkeit und eine große Ermuthigung der bäuerlichen Grundbesißer getreten, das Land ist in einem erfreulichen Zustande des Aufshwunges, und wenn ih es auh nicht be- stätigen kanu, was in vorgestriger Debatte von dieser Stelle aus verschiedentlich geäußert worden, daß nämlih der Stand der Bauern einer Aufhülfe nicht mehr bedürfe, ih dies vielmehr in Bezug auf Westfalen und in specie -derjenigen Landestheile, welche zu vertreten ih die Chre habe, verneinen muß, so ist es doch auf der anderen Seite nicht zu leugnen, daß die vier paderbornschen Krei)e in Folge“ dieser Maßregel der Ablösung einer erfreulichen Zukunft entgegensehen, nahdem die Ablösung in einer verhältnißmäßig kurzen Zeit von 6 bis 7 Jahren vollständig, d. h. in ihren wesentlichsten Theilen, zu Wege gebracht is. Die Realberechtigten sind durch ver- zinsliche Obligationen, welche dem achtzehnfachen Betrage der Jah- resleistung entsprechen, abgefunden, und den Realverpflichteteu ist es gestattet, die reluirten Renten unter erleichterten Bedingungen an die Staatskasse zu zahlen. Aber ih habe Eins noch besonders hervor- zuheben, was ih als eine vorzugsweise Segnung der Jnstitution der paderbornschen Tilgungs-Kasse bezeichnen wollte; es ist nicht sowohl die Verminderung der Abgaben, die den besseren Zustand der bäuer- lichen Grundbesißer O vielmehr is der moralische Ge- winn, die Ermuthigung der Pflichtigen, ein noch viel größerer. Jch meine die Aussicht, die der bäuerlihe Grundbesißer erlangt hat, das- jenige, was er gewinnt, für sich. und ‘die Seimgen zu gewinnen, Diese moralische Einwirkung is eine Errungenschast, die nicht hoch genug angeschlagen werden kann. Wenn es sich darum handelt, eine ähnliche Einrichtung auch für die übrigen Provinzen ins Leben treten zu lassen, dann glaube ih, ist die hohe Versammlung in Einem Gefühle einstimmig, in: dem Gefühle des Dankes nämlich, was das Land Sr, Majestät dem Könige schuldig ist für diesen neuen Beweis der Königlichen und landesvâterlichen Fürsorge. Was den Rechtspunkt anbetrifft, von -welhem von verschiedenen Sei- ten die Rede gewesen ist, und worauf von Seiten eines geehrten Mitgliedes aus der Provinz Pommern hin ewiesen és o muß i bemerken, daß die Trage, ob dur die A! lösung der Rea asten unter Vermittelung von Rentenbanken oder Tilgungsfasseh, welche für die

einzelnen Provinzen etwa entworfen werden möchten, eine Rehtsver- legung eintritt oder nicht, sich lediglich nach den Modalitäten bestimmt, unter denen nah Maßgabe des Zustandes der einzelnen Provinzen die Reglements ausgearbeitet werden. Das is aber eine Frage, die nicht hier ihre Erledigung finden kann, sondern bei den Berathungeu der Provinzial-Landtage.

Was die Garantiefrage anbetrifft, so haben Se. Durchlaucht der Herr Marschall diese einer besonderen Diskussion zugewiesen; ich muß mich daher enthalten, hier daraauf einzugehen, und erlaube mir das Wort darüber zu nehmen, wenn diese Frage an die Reihe kommt.

Abgeordn. von Saucken: Es isst hier zuerst von der Nühz=- lichkeits-Frage die Rede gewesen. Ueber diese werden wir in gewis= sen Beziehungen Alle einig sein, wir werden darüber einig sein, daß die Renten-Bank namentlich einem Stande Gelegenheit giebt, durch jährliche kleine Abgaben sich \chulden- oder lastenfrei zu machen. Jn dieser Beziehung is allerdings das Institut eine sehr erfreulihe Er scheinung. Wenn aber ein geehrtes Mitglied aus der Provinz Schle- sien annimmt, daß darin das Mittel besteht, die Wirthschaft zu he- ben, so muß ih dieser Ansicht widersprechen, j Den Grundbesißzern fließt kein Geld zu, sondern es kommt nur in die Hände der Berech- tigten. Allerdings kommt durch den Umlauf wieder etwas Geld zu= rück, wie überhaupt eine große Masse von Geld wohlthätig auf alle Staatsangehörige wirkt. Jch möchte aber hier zur Abkürzung der Berathung auf einige Bedenken zurückkommen, die ich in dieser Ver= sammlung habe laut werden hören. Laut fann ih zwar nicht sagen, daß sie geworden sind, aber für mich waren hie laut zu vernehmen. Es is F E 1) das Bedenken, ob das Geseß unbedingt auf alle Königlichen

Provi E i _ ih sage entschieden ja. Aber es ist 1m Geseß nicht bestimmt aus= gedrückt und ‘ih werde mir vorerst eine Anfrage an den Königl. Herrn Kommissar erlauben, ob sih nicht von selbst versteht, daß O) 3 Gesel auf alle bezieht. E j

n E CRVIGTO R VEMFTAVE Jch glaube, daß diese Frage hier nicht beantwortet werden faun, indem es durchaus von den mit den einzelnen Provinzen zu berathenden Reglements abhängt, in welchem Umfang die Landes-Renten-Banken ins Leben treten sollen. Uebri- gens sehe ich durchaus feine Veranlassung, von Seiten der Regie= rung dem Wunsche entgegenzutreten, daß die Wohlthat der Königli chen Land-Renten-Banken auch auf die Domainen-Prästattonen aus- gedehnt werde. E E

: Abgeordn. von Sauen: Nachdem ich die Auskunft so érgals ten, wie ih sie erwarten durfte, so komme ich auf eim anderes Be- denken, Der Staat bezieht jeßt eine bestimmte Rente von seinen Domainen-Einsassen. Diese soll nun fapitalisirt werden. Nun ist die Frage, in welcher Weise wird die zu allen Zeiten einge- heude Rente oder Abgabe, die ihm auch fapitalisirt wird, Pie dent Staat gesichert. Das is die zweite Frage, welche für mich Beden= fen hat. Wenn ih Aufklärung über diejen Punkt habe, so siude icd weiter Bedenken für die Majorats-Güter, Sind Schulden _ vorhan- den, dann allerdings können die Besißer deren abtragen. Sind aber feine vorhanden, dann wird den Besißern das Kapital etwa zu Me= liorationen abgegeben. E

(Widerspruch von mehreren Seiten)

Es ist in der Abtheilung gesagt worden, durch die Hebung der Wirthschaft, durch die Verwendung des Kapitals in die Wirthschaft wird der Ertrag eben so gut hervorgerufen werden ; also hier werde wieder eine Beeinträchtigung der Erfolge eintreten. Las will_ich dahingestellt sein lassen. Jch fomme auf einen anderen Punkt, N geehrte Herr Finanz-Minister hat uns gesagt, daß ape J 8 regel hier nur insoweit berathen werden dürfe S mv fo s gere ih dies daraus als die Sache die C arantie gt h S habe allerdings aus dem Da A D alons 4 s tor erfläre n) » uber die naer E D e ne über die Renten-Banken sollen wir gar nicht berathen, sondern zurückgeführt werden zu den Provinzial E Sri went die Provinzial-Landtage für ihre Provinzen zupa}}ende enti äge machen, dann können sie nur ns Leben treten. 21 tönnen aljo, so wün- \chenswerth es auch für einige Provinzen 1), durch einen heute gefaßten Beschluß doch nicht einmal eime Beschleunigung der Sache herbeifüh t ren. So sehe ih die Sache an. Also sie fommt an die Provinzial Landtage. Diese prüfen, seßen fest und reihen eim, Nun ist gejagt worden, das ZJustiz-Gouvernement wird Bedenken tragen oder nicht auf die Sache eingehen, bevor nit der Vereinigte Landtag sich aus- gesprochen hat. Worüber soll er sich aussprechen? Ueber die zu übernehmende Garantie? Diese Garantie ist aber mehr als eine mo= ralische hingestellt worden, Wenn das ist, so muß ih wieder fragen, ob wir im Stande sind, eine Garantie zu übernehmen, deren Umfang wir niht übersehen föunen.

: (Es wird unruhig im Saale.)

Dieser Gegenstand i von mehreren Rednern berührt worden ; es wird also auch mir gestattet sein. Jch bin der Meinung, daß wir eine Garantie übernehmen, die ins Ungewisse geht. Ob es sih hier um zehn oder um hundert Millionen hantelt, darüber haben wir feine Gewißheit. Ich glaube also, daß wir eine so unsicher hingestellte Garantie nicht übernehmen fönnen. Is es aber eine Garantie, bei welcher die Mitgarantie des Landtags nothwendig is, dann muß ich sagen, könnte ih nur dann für ihre Gewährung stimmen, wenn sie in einer bestimmten Summe ausgesprochen wird. : /

Abgeordn. von Zedlih = Neukir ch: Jch habe nur eine [leine Bemerkung gegen den Redner, der jo eben gesprochen hat. Jch glaube, daß derselbe mih gemeint hat, als er von einem \chlesishen Mitgliede sprach, welches gejagt haben soll, daß durch diese Anstalt die unbemittelten Güterbesißer begünstigt werden. -

Abgeordn. von Sauccken: Jh glaube auch, daß es mit der Zeit dazu führen wird, daß durch die größere Geld= Circulation den fleineren Oüterbesißern allerdings ein Mittel gegeben wird, ihre Wirthschaft zu heben. :

Eine Stimme: Jch habe mich nicht deutlih genug ausge= \sprochen. / _ g Marschall: Was der Abgeordnete von Rothkirh zu sagen hat, bezieht es sih au auf diese persönliche Bemerkung?

Eine Stimme: Nein. A N .

Marschall: Dann werde ih in der Ordnung das Wort geben. L, - E A : Eine Stimme: Durchlauchtigster Marschall! Jch habe mir in dieser Angelegenheit erlaubt, um das Wort zu bitten. ;

Marsch äll: Es sind hier noch mehrere Andere notirt,

Abgeordn, König: Jch habe Gelegenheit gehabt, mich davon zu liberzeugen, daß mehrere der Herren sich nah mir zum Wort ge=- meldet haben unv ihnen immer vor mir das Wort eingeräumt wor= 0 Mars all: Wenn das wirklich die Meinung ist, \so habe ich zu entgegnen, daß sie der Begründung entbehrt. Jch habe genau nach der Ordnung aufgerufen, in welcher sich um das Wort gemeldet wor- den is. Zunächst hat nun der Referent und dann der Abgeordnete Hansemann das Wort,

Referent: Wenn der verehrte Redner aus Preußen vorhin bemerkte, daß die Verpflichteten keine baaren Mittel, kein Kapital er- halten und dadur der Grund widerlegt sei , daß sie dadurch in ihrem

Eigenthum emporgehoben werden, so erlaube ih mir zu bemerken, daß das Jnstitut der Renten-Banken dadurch., daß die Lasten succes=- sive getilgt werden, auf. die Hebung des Grund-Eigenthums influirt, wie sih dies in Sachsen und- Paderborn historisch herausgestellt hat. Es ist nicht nur unsere Pflicht, für die Gegenwart zu sorgen, sondern auch für die nachfolgenden Geschlechter, und. diese Pflicht liegt haupt- sächlich den Grund-Besißern sowohl aus dem Stande der Ritterschaft

als aus dem der Landgemeinden- ob. Wenn ferner die Frage if,

wozu die Renten-Kapitalien verwandt werden sollen, die der Staat

für Real - Lasten von Domainen bezieht, so wird dur eine Decla- ration der Behörden sehr leiht eine Beruhigung darüber gegeben wer- den fönnen. Jch glaube nicht, daß in der vorliegenden Proposition

die Absicht des Staates vorwaltet, diese Gelder auf anderem als auf

geseßlichhem Wege zur Tilgung von Staatsschulden zu verwenden. Was

den dritten Punkt der Rede, in Bezug auf die Nachtheile für die Fidei=

Kommißbesitzer, betrifft, so is im Gutachten bereits erwähnt worden, daß eine bedeutende Anzahl von Renten=Briefen im Depositum behufs der Deckung der Fidei-Kommiß-Anwärter bleiben werde. Es versteht sich von selbs, daß ohne den Konsens der Agnaten nicht über Kapi= tal verfügt werden kann. Das Weitere über die Garantie zu \pre- chen, behalte ich mir vor.

Marschall: Jh muß wiederholt bemerken, wie sehr wünschens- werth es 1st, daß man sih an den Gegenstand der Berathung halte. Es erhalten nun der Reihe nah das Wort die Abgeordneten Ditt=- rich, Mevissen, König, und zur Beruhigung der Leßteren sei es gesagt, daß nah ihm noch neun andere Redner angemeldet sind. E

(Heiterkeit)

Abgeordn. von Rothkirch: Jh wollte uur bemerken, daß der Referent bereits angeführt hat, was ich sagen wollte in Bezug auf die Fideikommisse, Jch verzichte also auf das Wort. i

Abgeordn. Dittrich: Die Frage, ob Landrenten - Banken zu errichten sind, habe ih in der Allerhöchsten Botschaft mit der größten Freude als bejaht angesehen. J halte die Errichtung der Land= renten-Banken nicht blos für nüßlih, sondern auch für nöthig, dess halb, weil die mißlihen Verhältnisse, welche bisher zwischen Guts- herren und Jusassen_obgewaltet haben, dadur sih heben lassen, weil also der moralische Standpunkt vor Allem sehr berücksichtigt l Es ist dagegen eingewendet worden, daß 1) nicht alle Provinzen bethei- ligt sind; 2) is die Frage aufgeworfen worden, ob auch die Städte dabei betheiligt sind, Ju Beziehung auf den ersten Punkt erlaube ih mir die Bemerkung, daß vielfa hier gesagt worden is, daß, wenn auch nur einzelne Provinzen betheiligt sind, wir die ÎItio in partes nicht lieben, sondern daß das die Gesammtheit angehe. Darum bin ih der Meinung, daß, wenn auch für den Augenblick nicht alle Pro-= vinzen betheiligt sind, sie betheiligt werden können, und daß für den all doch diejenigen Provinzen von der Versammlung zu berücksichti= gen jind, die dabei zunächst betheiligt sind, Den zweiten Punkt in Betreff der Städte anbelangend, ‘bin “ih der Meinung, daß die Städte wesentlich betheiligt sind, als Berechtigte und als Verpflich tete; denn viele Städte haben Güter und sind insofern als Berech tigte betheiligt, viele Städte sind überdies als Verpflichtete betheiligt. Zh sehe also diese Einrede nt als begründet an. Es ist weiter eingewendet worden, daß Berechtigte verleßt werden können. Außer dem, was im Gutachten von der verehrten Abtheilung darüber an- geführt ist, habe ich dagegen zu erwiedern: Es is gesagt, daß ein minderer Zinssaß eintreten könnte. Den minderen Zinssaß zu be- stimmen, liegt ja eben in dem Reglement der Provinzen. Also die- ser Grund kann nicht gegen die Landrenten-Banken im Allgemeinen angeführt werden, sondern das wird eben der Berathung der Pro-= vinzial - Landtage obliegen. Mit diesem Grund fällt aber auch nah meiner Ansicht der zweite, ‘nämlich der, ob bei der Landschaft diese Landrenten-Briefe angenommen werden möchten. Dann wird in einer Provinz der Zinssabß als genügend angesehen werden, dann wird auch die betreffende Landschaft die betreffenden Landrenten - Briérfe als ge- nügend ansehen. Endlich glaube ih noch, daß die Landrenten -Bank ein wesentliches Erforderniß, eine große Erleichterung für die Land- gemeinde-Ordnung sein wird, die so allgemein gewünscht wird. Jch fanu mich darum nur für Errichtung der Landrenten = Banken aus- sprechen und wünsche, daß einer der geehrten Vertreter der Landge- meinden auch über die Angelegenheit sich ausspreche. Nachdem aus anderen Ständen über die Landrentén - Banken sich mehrere Nedner haben vernehmen lassen, so wäre doch zu wünschen, ‘daß die geechr- ten Herren Abgeordneten der Landgemeinden sich auch darüber aus- sprechen. i

Abgeordn. Berndt: Jch habe mich deshalb zum Wort ge- meldet, k

Marschall: Sie haben jeßt darauf verzichtet.

Abgeordn. Mevissen: Meine Herren! Ich habe mit Freude den vorliegenden Geseß-Entwurf begrüßt, weil ih darin eine weitere Entwickelung eines Systems erblicke, das den Kredit der weniger besißenden Klassen zu fördern strebt, eines Systems, das in unserem Staate bereits durch die frühere Gründung von ritterschaftlichen Kredit - Justituten und von Banken anderer Art. eine Grundlage ge- funden hat. Jch halte, ganz übereinstimmend mit der großen Mehr= heit der Redner, welche bis jeßt gesprochen haben, die Gründung von Land-Rentenbanken zur gänzlichen Befreiung des ländlichen Be= sibes von Real =Lasten für durchaus wünschenswerth und sehe darin gern und mit Freude ein Zeugniß des ernsten Willens der Staats= Regierung, den materiellen Wohlstand des Landes zu- heben. Da die Diskussion sih in diesem Augenblicke rein auf die Nütlichkeit der Land = Rentenbanken beschränken soll und Ew. Durchlaucht uicht ‘ge- statten wollen, über diese Frage hinauszugehen, o is es mir nicht möglich, .die weiteren Modalitäten, dur die allein ih diese Nülich feit wahrhaft begründen zu können glaube, zu erörtern; ih muß also zu dem zweiten Punkt übergehen, der in diesem Augenblicke zur Be= rathung steht, nämlich zum Rechtspunkte. Es scheint mir nothwendig, denselben noch etwas näher zu beleuchten. Es is {on gesagt wor- den, daß nah den Motiven des vorliegenden Entwurfs und nach den Motiven des Gutachtens allerdings das Recht der Verpflichteten voll- kommen gesichert erscheine, daß man jedo von einer Seite her das Recht der Berechtigten als nicht so gesichert betrahtet. Es ist diese leßtere Ansicht speziell dadur begründet worden, daß jene Relhte der Berechtigten dem etwa abändernden Beschlusse der Provinzial- stände künftig unterworfen sein sollen. Dieser Ansicht kaun ich nicht beistimmen. Jch kann den Provinzialständen unseres Landes nicht das Recht zuerkennen, Rechte, die bereits erworben sind, eine Ablösungs- Ordnung, die einmal feststeht, durch ihre Beschlüsse zu ändern. Jch glaube, daß ein solches Recht nur von einer reichsständischen Ver- sammlung, nur in sehr dringenden Fällen ausgeübt werden darf, wenn S erworbene Rechte, welche auf anerkannten Grundlagen beru- hen, in Frage gestellt werden sollen, Jh muß also in Beziehung auf die Rechte der Berechtigten erklä ih mi tiven

| / er De! gten erklären, daß ih mit den Motiven

des Gutachtens nicht einverstand i Weise i es DUtaghtens. nil standen sein kann. Jn welcher Weise ich die Nüblichkeit des Geseg - Entwurfs näher zu begründ denk a C C ih diese Nüßlichkeit géfnüpft adt T ae ih mir erlauben, ihnen zu ( 7E s bewilligenden Staats - Garanten L AMUE f O OIG De, M

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Eine Stimme: Erlauben Ew. Durchlaucht, daß ausnahms-

weise jeßt auch eini i Ïuerlí weile eo auch einige Mitglieder der bäuerlichen Abgeordneten gchört

TTIL Marschall: Der nächste Redner is der Abgeordnete König.

angehöre.

werden fönnen.

Referent: Der Schuß, den der geehrte Redner aus der

Rhein-Provinz so eben den wohlerworbenen Rechten der Berechtig= ten angedeihen ließ, wird gewiß äußerst dankbar anerkannt werden. Jch erlaube mir aber doch zu bemerken, daß der Fall etwas anders liegt, als er dort dargestellt worden ist, Es is niht die Rede davon, daß man den Provinzial-Landtagen ein Recht einräumen könnte, dergleichen wohlerworbene Privatrehte, von welcher Art sie immer sein mögen, anzutasten. Dieses Recht wollen wir den Provinzial= Landtagen auch keinesweges einräumen. Wenn aber auf den Provin= zial-Landtagen die Vertreter der Betheiligten, die schr wohl ihre Ver= pflihtungen gegen ihre Kommittenten und die Bedürfnisse des Lan- des kennen gelernt haben, davon durchdrungen sind, daß es im Vor- theil ihrer Kommittenten und ihres Standes liegt, daß sie eines Theils ihrer Rechte si freiwillig begeben, \o ist das kein-Cingriff in die Rechte der Privaten. Wollte man unsere wohlerworbenen Rechte wider unse- ren Willen uns nehmen, so würden wir sie zu vertheidigen wissen; wenn wir aber aus freiem Willen und zum Wohle des Ganzen uns eines Theils derselben begeben, so wird uns fein Zwang auferlegt, und es is kein Grund vorhanden, um uns in dieser Ausführung zu beschränken. : i Abgeordn. Mevissen: Jh wollte mir nur die Bemerkung er lauben, daß ih nicht glaube, daß die Rechte einzelner Personen durch die Vertreter derselben auf dem Provinzial-Landtage unbedingt alterirt werden fönnen. ] j

Abgeordn. König: Die Ansicht eines Mitgliedes aus dem Stande der Landgemeinden über den hier vorliegenden Anlaß is fol= gende: Von da ab, daß ih das Recht habe, der hohen Versamm- lung als Mitglied aus dem Stande der Landgemeinden anzugehören, ist mir die Ueberzeugung geworden, daß die hohe Staats - Regierung die wohlwollende Absicht hat, “dem Staat einen kräftigen Bauern-= stand zu erhalten. Cinen Beweis dafür geben die*dem hohen Landtage vorgelegenen und theils noch vorliegenden Geseß-Entwürfe, und zwar der eine betreffend die Abschäßung bäuerlicher Grundstücke bei Nachlaß - Regulirungen, ferner der, die Errichtung von Renten- Banken. Die Haupttendenz dieser Bestimmungen geht dahin, daß sie zur Erhaltung eines kräftigen Bauernstandes beitragen sollen. So sehr das zu wünschen und so sehr es im Juteresse des Staats liegt, diesen sogenannten lasttragendeu Stand kräftig zu erhalten, ja die Kräfte desselben noch zu vermehren, so wage ih doch zu behaup= ten, daß der Zweck durch diese Bestimmungen und Einrichtungen nicht erreiht wird. Davon, daß der Entwurf, die Taxen bei bäuer lichen Nachlaß = Regulirungen betreffend, dem Zweck nicht entspricht, hat sih die hohe Versammlung bereits überzeugt, und ih habe nicht nöthig, hierüber Worte zu verlieren.

(Unruhe.)

Ich komme gleich zur Sache. Die gegenwärtig der Berathung vorliegende Allerhöchste Aufforderung wegen Uebernahme der Garan- tie bei Einrichtung von Renten =Banken führt aber eben so wenig zum richtigen Ziel.

Eine Stimme: Der Redner liest!

Abgeordn, König: Durchlauchtigster Marschall! Jh darf hof- Zu E gnädigst berücksichtigt werde, daß ih aus der Provinz Po- en bin,

Die von dem bäuerlichen Besißer “an den Gutsherrn zu entrich= tende jährliche ‘Rente is nit so drückeid, daß sie den Hofbesißzer in seinem Bestehen geschwächt und an der kräftigen Erhaltung ge hindert hätte. Wenn aber auch anders, so führt die Ablösung der Rente immer nicht die Erhaltung eines kräftigen Hofbesitzers mit sich, denn dur die Ablösung und Amortisirung der Renten gewinnt der gegenwärtige Besißer nichts, ih sage der gegenwärtige. Die Amor- tisation nimmt eine Zeit von ca. 40—50 Jahren in Anspruch, bis zum Ablauf dieser Zeit bleibt das Verhältniß das gegenwärtig beste hende, da in Stelle des Gutsherrn die Rentenbank tritt und fonach der gegenwärtige Besißer die bessere Zeit niht erlebt. Ob nun bis dahin, bei-dem jeßigen Zustande der Dinge, die Höfe für die Kinder der jebigen Besißer erhalten werden können, dürfte auh noch sehr in ¿Frage zu stellen sein. Das bisher Gesagte hat Bezug auf den rentepflihtigen Hofbesißer. Für den Gutsherrn gestaltet si die Sache anders. Der Gutsherr erhält das Ablösungs = Kapital im Ganzenz er fann dasselbe anwenden zur Verbesserung seines Guts, er kanu Schulden bezahlen , wenn er welche hat, er fann seine Be- sibung durch Ankauf vergrößern, ja, er kaun mit dem erhaltenen Ka- pital die etwa zur Subhastation kommenden Bauerhöfe kaufen u. \.w. Hieraus ergiebt si, daß die Vortheile für den Gutsherrn sehr über- wiegend sind. Soll dem bäuerlichen Hofbesiber geholfen und dem Staat ein kräftiger Bauernstand erhalten werden, \o i demselben ein richtiger Kredit durch Errichtung eines Kreditinstituts zu verschaffen. Der Man- gel cines richtigen Kredits, das is die Krankheit, das i} die Ursache zur Schwäche und zum theilweisen Untergange des für den Staat o wichtigen Standes in einigen Provinzen der Monarchie. Da Peti- tionen wegen Errichtung eines Kredit -Justituts für Ackerbesißungen der Landgemeinden dem hohen Landtage vorliegen, so läßt sich er- warten, daß diesem Uebel Abhülfe werden wird, und ich muß das Weitere hierüber abwarten, :

(Mehrere Stimmen verlangen, zum Worte zu kommen.) Marschall: Jch müß abermals bitten, daß die Herren sich an ihre Ordner wenden oder ihre Namen deutlich nennen.

Eine Stimme: Jch will nur mein Recht verlangen. Marschall: Jch kann nichts Anderes thun, als wiederholt die Herren Abgeordneten auffordern, im Fall, daß sie deutli bemerken können, daß es nicht möglich gewesen is, ihre Bewerbung ums Wort zu notiren, sih an die Ordner zu wenden. :

Königl. Kommissarius: Judem ih annehme, daß die De- batte über den vorliegenden Theil des Geseß-Entwurfs geslo}en ist, habe ih noch Weniges zur Erläuterung beizufügen, Zunächst is der Wunsch ausgesprochen, daß das Wort bäuerliche Lasten weg- fallen möge. Jch bemerke, daß von Seiten des Gouvernements da- gegen. durchaus nichts zu erinnern ist, sondern daß, wenn Provin- zial-Rentenbanken errichtet werden, die Absicht dahin geht, sie auf alle solche Prästationen auszudehnen, welche nach den verschiedenen Ablösungs-Ordnungen von 41821, 1829 und 1840 ablösbar sind, Ich glaube, daß hierdurch die Bedenken beseitigt sein werden, die durch das Wort- „bäuerliche“ hervorgerufen waren.

Dann aber glaube ih einige Worte hinzufügen zu müssen über das Zeitgemäße des Vorschlags der Regierung, welcher mit Unrecht mehrfah ein Gesebesvorschlag genannt wurde. Es ist aber fein Gesebesvorschlag, sondern nur die Aufforderung zu einer Erklärung an die Hohe Versammlung.

__ Für diejenigen fleinen Landestheile der Monarchie, in welchen bisher Land-Renten-Banken bestehen, hat \sih die Staats -Garantie

als ein Erforderniß herausgestellt, wenn überhaupt davon ein Erfolg

Eine Stimme: Jh habe mir núr deshalb erlaubt, um das Wort' zu bitten, weil der hohen Versammlung wesentlih daran ge- legen“ sein muß, die Ansicht aus dem Stande! zu hören, - dem ‘ih

Marschall: Der Referent hat das Wort. Jh muß die Mit- glieder bitten, sich an die Ordner zu wenden, wenn sie ganz sicher sein wollen, daß ihre Anmeldungen um das Wort gehörig vermerkt

erwartet werden sollte. Jn einem größeren Besu;

näher liegt, im Königreiche Sud Vi die Ste t wels gens falls als ein wesentlihes Erforderniß des Justituts gay esch E L den. Es liegen aus zwei Provinzen der Monarchie Anerá p Errichtung der Land =Renten -Bänk durch betreffende Provta h uf Banken vor, bekanntlich aus Schlesien und aus der Provinz s welcher so eben ein geehrtes Mitglied des Bauernstandes sich so nachdrücklich dagegen ausgesprochen hat. Wir haben heute gehört daß eíne dritte Provinz sih diesem Wunsche anschließt und sogar die Priorität der Bitte in Anspruh genommen hat. Bei den Spe- zialberathungen, namentlihch für die Provinz Schlesien, is gleichfalls die Meinung ausgesprochen, daß eine Staatsgarantie nöthig sei, um den Rentenbriefen den nöthigen und gleihmäßigen Cours zu sichern. Ohne nur im mindesten die Meinung aufstellen zu wollen, daß diese Staatsgarantie ein absolukes Erforderniß sei, ohne solhen Provinzen und solchen Ländestheilen, welhe der Meinung sein könnten, Land=- Renten - Banken -ohne Staatsgarantie zu errichten, vorgreifen zu wollen, hat doch das Gouvernement geglaubt, den Punkt der Ga- rantie féststellèn- zu müssen, um die von den betheiligten Provinzen dringend gewünschte Einrichtung nicht übermäßig zu verzögern. Jch seße den Fall, daß in den Provinzen Schlesien, Posen und Sachsen die Reglements berathen würden, die Zustimmung erhielten und da- bei Staatsgarantie vorausgeseßt würde, und, nachdem die Sache so weit abgeschlossen, die Regierung der Meinung wäre, die Garantie nicht gewähren zu wollen, ohne die Ansicht der Vereinigten Stände gehört zu haben, so könnte damit ein unbestimmter, nach dem jeßi= gen Standpunkte vielleiht vierjähriger Zeitverlust verbunden sein. Diesen hat das Gouvernement vermeiden wollen durch die ge- genwärtige Anfrage an die hohe Versammlung, Es i nut hervorgehoben worden, daß das Verlangen eines solchen Aus= spruches sich auf einen ganz unbestimmten Gegenstand - beziehe, daß man nicht wisse, wie viel Landrenten-Banken zu Stande kommen würden, daß man den numerishen Umfang der Landrenten - Briefe noch nicht kenne, Daß diese Garantie einen unbestimmten Gegen- stand umfasse, diese Behauptung muß ih als richtig anerkennen und zugestehen, daß diejenigen, welche sih vor einer solhen unbekannten Größe fürchten, Ursache haben, diese Frage zu verneinen. Zur. Ver- theidigung des Gouvernements aber, welches eine solche unbekannte Größe in Frage gestellt hat, muß ih bemerken, daß, wie wir von einem geehrten Redner bereits vernommen haben, diese unbekannte Größe, selbst wenn sie scheinbar sich zu einem Riesen steigern sollte, faktish doch nur ein Zwerg bleiben würde. Wir haben gehört, daß in Sachsen die Rentenbriefe 10 oder gar 20 Millionen betragen und der Verlust in 15 Jahren nur bis 70 Thaler betragen hat. Es ist ferner von einem Abgeordneten ein Bedenken gefunden und hervor=- gehoben worden, daß man nicht wisse, wie die Domainen-Verwaltung die Erträge verwenden werde, die ihr aus den Ablösungen zufallen. Jch bemerke hierbei, daß es sich nicht darum handelt, die Domainen- Renten ablöslich zu machen, sondern, daß sie sämmtlich ablöslich sind, daß ihrer alljährlich eine bedeutende Summe abgelöst wird, und daß die Ablöse-Kapitalien ihre bestimmte Verwendung haben. Bekannt= lih soll nah dem Staatsschuldengeseß aus den Erträgen der Do- mainéen = Veräußerungen alljährlih eine Million Thaler zur Tilgung der Staatsschulden vérwendet werden. Jn den leßten Jahren, nach= dem die Veräußerungen bis auf unbedeutende Absplisse gänzlich auf- gehört haben, haben die Ablösungen jene Summe kaum noch erreicht, Es wäre möglih, daß, wenn in einzelnen Provinzen Landrenten- Banken eingeführt würden, jene Summe wieder bedeutend überstiegen werden könne, Es is aber der Uebershuß über die Million dann bestimmt zum Wiederankauf von Domainen oder zur Entlastung der= selben von den ihnen anklebenden Servituten, die bekanntlich, nament- lih bei den Forsten, von ungeheurem Umfange sind, und die daber noch lange Zeit Veranlassung bieten werden, diese Ueberschüsse zu verwenden. Demnach wird ín Beziehung auf die Domainen-Verwal= tung durch die Einführung von Ländrenten = Banken, wenn sie auch auf ihre Prästantiarien ausgedehnt werden sollten, feine Verlegenheit entstehen und noch weniger eine Gefahr durch ungesebßliche Verwen- dung dieser Gelder zu besorgen sein.

Abgeordn, Winzler: Jch glaube, cs giebt in dieser Versamm- lung, in unserem weiten Preußenlande fein Herz, das nicht laut, deutlih und warm für den Wohlstand seines Vaterlandes fühlte, namentlich für ein so herrlihes, dem anzugehören jedes Preußenherz sich geehrt fühlt. Wenn dies wahr ist, und ich glaube, es is wahr dann muß jedem Einzelnen, wie der Gesammtheit, daran liegen, dasjenige, worauf der Wohlstand der Gesammtheit, so wie des Eín= zelnen sich gründet, zu erhalten und dessen Werth zu erhöhen. Das, worauf sich der allgemeine Wohlstand gründet, diese unershütterlihe Basis ist der Grundbesiß, daraus kommt alles übrige Gedeihen des Handels, der Gewerbe und Kunst, Die vorliegende Maßregel wird vorzüglich nur von denjenigen hier so recht aus Ueberzeugung bêur theilt werden fönnen, die selbst dabei betheiligt sind. Wir haben zwar bereits die Einzelstimmen eines Betheiligten gehört, aber zu meinem Schmerz nicht beistimmend. Jch bin auch betheiligt, denn die größere Zahl der Städte meines Wahlbezirkes sind Mediakstädte, auf die durch das Geseß ein sehr wohlthätiger Einfluß geübt werden wird. Jch kaun aus vollster Ueberzeugung versichern, daß kein in der Agralgeseßgebung erlassenes Geseß o freudig begrüßt werden wird, wie das, was eben vorliegt. Es enthebt uns auf eine Weise von Lasten, wie wir kaum geglaubt haben, daß es möglich sei. Es entbindet uns drückender Verbindlichkeiten, ‘ohne doch die augenblick liche pecuniaire Belastung, die jährlihen Abgaben, um irgendwie zu erhöhen. Jch glaube für die zu sorgen, denen eine solche Last drük= fend wird, und die sie selbst nicht entfernen können, dies liegt nicht blos in meinem Wunsche, sondern auch in meinem und dem Rechte der hohen Versammlung. Der Nußen wird ein allgemeiner sein, und die Befürchtungen, die ausgesprochen worden sind, sind nicht zu er warten, besonders die eines Mitgliedes aus Pommern, daß die Berechtigten auf irgend eine Weise verleßt oder ge- drückt werden könnten. Wer, wie ih, zugleih Kaufmann ist, weiß, welchen Unterschied es macht, Einzelheiten herzunennen ist nicht am Plaße ob ih ein großes Kapital mir augenblicklich ver schaffen kann, oder ob ih gezwungen werde, einzelne Zinszahlungen anzunehmen. Jch glaube, daß der Vortheil sih für jeden Berech= tigten dahin darthun wird, Kapitale disponibel zu haben und die étwanigen Verluste aufzuheben, die den Berechtigten durch minderen Zinsfuß treffen. Dann habe ih noch eine andere moralische Ueber- zeugungz wir- haben es früher oft mit Freuden gesehen, daß die Herren , welche hier unter dem Namen der Berechtigten bezeichnet werden, bei allen Maßregeln, die von Sr, Majestät dem Könige und von seinen wackeren Räthen uns vorgelegt worden sind, niemals zu- rückgetreten sind, wenn es die Vortheile der größeren Masse galt. Jch glaube , die ehrenhafte Gesinnung wird sich auch gewiß bei de- nen, die hier als Berechtigte bezeichnet sind, wiederholt und \o ehren= haft wie früher bewähren, und die Vortheile werden dadurch desto

Î er sein. , 2 Dir E olga Wir sind bei der Grage über die Nüb-= lihfeit der Landrenten-Banken, und ih meinerseits kann mi nur für die Nütlichkeit erklären. Meine Ansichten sind hier hon häufig aus= gesprochen worden, und ih will Sie, meine Herren, nicht damit er=

müden, ähnlih mehanish nachzusprehen. Das verehrte Mitglied