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den Beirath des Vereinigten Landtages darüber einholen. Wir ha- ben in unserer Geseßgebung erlebt, daß ein Geseß, das von emem Könige für unwiderruflich erklärt war, in seinen wesentlichsten Be- stimmungen durch die neue Geseßgebung alterirt wurde, und wir kön- nen ‘uns also in Bezug auf das Patent vom 3. Februar c. Fe Anwendung der Machtvollkommenheit Sr. Majestät des Me der in derselben Lage befinden. Der Köuig stirbt e, das 11t der Grundsaß, worauf die Monarchie, wie auf unerschütterli Pol S ment, ruht. So lange es aber möglich ist, daß ein Nachfolger aus Allerhöchster Machtvollkommenheit ein Geseb aufhebt, welches sein in Gott ruhender Vorfahre als unwiderruflich bezeichnet hat, so lange vermisse ih die nothwendigste Grundlage für unsere Verfassung. Jch
è “ ‘le ehrenwerthe Mitglieder, die nah dem ge= Ee ige D Pn V bgebranche Konservative genannt werden. Jch habe die feste Ueberzeugung, daß sie unsere Verfassung konserviren werden, wie ihr Privatrecht, J zähle mich den Konservativen bei. Jch bin fest entschlossen, mein gutes Recht und mein gutes Gewissen un- geschmälert und ungetrübt auf meine Nachkommen zu vererben, wie ih sie von meinen Vorfahren überkommen habe. Deshalb stimme ih gegen die uns angesonnene Garantie.
ante (Bravo!)
Abgeordn. Graf von Helldorf: Wenn ih auch im Allgemei nen mich denjenigen anschließe, welche sich für die Nüßlichkeit der Landrenten-Banken ausgesprochen haben, so kann ih doch meine Be denken nicht unterdrücken wegen der Art und Weise der uns angeson- nenen Staatsgarantie. Jch finde, daß die Lage der Dinge noch nicht so weit vorgerückt, noch nicht so entwickelt is, daß wir uns ohne Bedenken jür Zustimmung in die von uns verlangte Garantie entscheiden können. Jch glaubte daher folgendes Amendement ein reihen zu müssen, welches ih der Versammlung vorzutragen mir er= laube. Statt des Schluß - Antrages der Abtheilung möchte unser Antrag dahin zu richten sein, daß:
(Liest vor.)
1) zuvörderst in jeder einzelnen Provinz das Maximum des Be- trages der für die Rentenberechtigten auszustellenden Renten= briefe durch die Behörden möglichst approximativ ermittelt werde,
) demnächst uuter Mittheilung des Resultats dieser Ermittelun- gen an die betreffenden Provinzialstände diese veranlaßt wer- den, wegen Feststellung der von den Verpflichteten in ihrer Provinz zu leistenden Jahreszahlungen zu berathen, endlich auf Grund der nah 1 und 2 sich herausstellenden Ergebnisse cin die näheren Bestimmungen der Staatsgarantie für die Rentenbanken enthaltender Geseß-Entwurf dem näch- sten Vereinigten Landtage vorgelegt werde.
Nach demjenigen, was der Redner vor mir gesagt hat, wird es nicht nöthig sein, meinen Antrag ausführlich zu motiviren. Jch er= laube mir, für diejenigen, welhe es bedenklich finden, gleih auf die Vorlage des Gouvernements einzugehen, diesen Vorschlag als einen vermittelnden zu bezeihnen.
Eine Schwierigkeit dürfte sich übrigens bei meinem Antrage nicht heraussfinden, denn in Abrede kann doch wohl nicht gestellt werden, obgleich das Gutachten zu stellen cheint, daß die beantragte approximative
Ermittelung ohne allen Zweisel mit geringer Mühe könne veranstal- tet werden. Ferner bemerke i, daß die leitenden Prinzipien bei Ex= richtung von Rentenbanken in jeder Provinz zweiselsohne sehr ver= schieden sein werden, und i} daher eine vorgängige Berathung auf den einzelnen Provinzial = Landtagen über Statut u. \. w. dringend nöthig, Endlich is denn doh auch zu bedenken, daß das, was uns hier gewissermaßen als allgemeiner Vorschlag gebracht wird — näm- lih der für Schlesien berathene Entwurf — eine Rechtsverleßunag in sih begreift, und zwar eine solche, “die nah mei Memung durch die Gutachten ter ecuzeinen Provinzial - Landtage keinesweges über= tüncht werden könnte. Wenn die von mir hier vorgetragenen Beden- fen erledigt worden sind, wenn das Gouvernement theils von den Provinzial-Landtagen, theils von den Behörden die nöthigen Data gesammelt, so wird es leicht sein, einen die näheren Bestimmungen der für die Rentenbanken beantragten Staatsgarantie enthaltenden Geseh - Entwurf an den nächsten Vereinigten Landtag gelangen zu lassen, worauf dieser mit derjenigen Sicherheit, welche jeßt ganz er- mangelt, sih der näheren Berathung wird unterziehen können. Jch bitte, mein Amendement im geeigneten Augenblicke zur Unterstüßung zu bringen.
Marschall: Ein Amendement oder Abänderungs - Vorschlag würde ih das niht nennen können. Ein solcher könnte, da kein Ge- seßes - Entwurf vorliegt, nur auf eine Abänderung des Antrags der Abtheilung gerichtet sein. Der gemachte Vorschlag geht aber nicht auf eine Abänderung dieses Antrags, sondern er würde ihn beseitigen und an seine Stelle treten. Er kaun also au uur in dieser Ord- nung zur Abstimmung kommen, wenn er überhaupt die geseßliche Un= terstüßung findet. Z
Secretair Frhr, von Waldbott (liest den Vorschlag noch ein- mal vor).
Marschall: Jch frage, ob dieser Vorschlag die nöthige Un- terstüßung von 24 Mitgliedern findet?
(Dies geschieht.)
Domprobst von Krosigk: Jch erlaube mir, zu bemerken, daß der Vorschlag ad 4 wegen der täglih vorkommenden Fluctuationen unausführbar if. Ih sebe den Fall, daß Jemand seine Rente an- gemeldet hat und im nächsten Jahre durh Baarzahlung des Kapi- tals wieder tilgt, so würde dadurch das ganze Rechen - Exempel wie- der verändert. Gleiche Resultate müssen die von Zeit zu Zeit er= folgenden neuen Ablösungen haben, die in Landestheilen , wo das Ablösungs=-=Geschäft noch nicht zu Ende geführt is, noch eine geraume Zeit Puvaré even naue et werden. : s
geordn, Graf Helldorf: Zur Berichti { | : des erlaube ich mir, zu Pai. A bet Aus Male ain war, die approximative Ermittelung zu veranstalten, ehe die As antes 196 E gerufen werden. ! geordn. Brust: Meine Herren, es ist ; worden, daß der Allgemeine Landtag nicht fn 109 Verfassune c Lage sei, über den vorliegenden Gesebß - Entwurf Ahaiaeribetan Es ist ferner gesagt worden, die Sache sei provinzieller Natur und nicht ehórig vorbereitet. Jch muß mi dem Allen anschließen, aber als bgeordneter der Rhein - Provinz habe ich noch die Bemerkung zu machen, daß dort, wenigstens auf dem linken Rhein - Ufer, durhaus feine Reallasten. bestehen, wogegen in dem ostrheinischen Theil des Regierungs =- Bezirks Koblenz noch einige bestehen mögen ; ih weiß daher nit, wie man dieser Provinz unter diesen Umständen zumuthen fann, sich an einer Garantie zu betheiligen, deren Umfang wir nicht kennen, und die das Ministerium selbst auf 100 Millionen anschlägt Das ist zu viel R Im Jahre 1837 hat die Staatsregierung dem 5ten rheinishen Provinzial - Landtage ein Geseb vorgelegt, wo- ms pie Zwangs =- und Bannrehte im Regierungs - Bezirk Koblenz Darshiag ab apgelós werden sollten, Der andtag hat diesen bungen auf Éadan a gesagt, wir wollen nicht, daß diese Verpflich- bab es auf Reda vgs en werden sollen, sondern wir wollen, der Provin ng der Verpflichteten und höchstens auf Rechnung 3 geschehe. Damals hat der Landtag im Auge gehabt,
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tirter der Rhein - Provinz dagegen erklären, daß von uns eine solche Mitbetheiligung verlangt werde ohne entsprechende Entschädigung ; denn wir haben zwar in der Rhein-Provinz keine Reallasten, dagegen be- stehen auf unseren ländlichen Besißungen viele Hypotheken. Diese Hypotheken sind \{limmer als Reallasten, denn sie wehseln oft die Gläubiger, und fast mit jedem Besißbwechsel wird der Zustand der Schuldner schlimmer. Wenn also die Regierung die Rhein = Provinz dadurch entschädigen wollte, daß sie statt der Rentenbank eine Kre= ditfasse stistete, wodurch den ländlihen Besißern Kapitalien geboten würden, ohne der Kündigung unterworfen zu sein, so wird sie sich den Dank der Eingesesseneu verdienen. Werden dann in den übrigen Provinzen, nachdem die Stände darüber gehört sind, Landrenten- Banken errichtet, so könute ih mich dafür erklären; aber wie jeßt die Sache steht, so muß ih dagegen sein.
Abgeordn. T\chocke: Meine Herren! Jh habe zwar die Ehre, Vertreter einer Stadtgemeinde zu sein, die sich in dem Besiße meh= rerer Dominien befindet, und es würde demna gewissermaßen von mir eine Pflicht gewesen sein, mich über die Zweckmäßigkeit und Nütlichkeit eines Folien Justituts auszulassen. Jch habe aber ge= glaubt, mir diese ersparen zu dürfen, weil viel tüchtigere Redner, als ih, so weit das Recht geht, die Sache zu meiner Zufriedenheit durchgeführt haben. Jh will auch über diesen zweiten Theil nicht ins Spezielle gehen und meine Ansicht möglichst kurz fassen. Es is} nämlich hier gesagt worden, daß der hohe Landtag beschließen möge, Allerhöchsten Orts zu bitten, daß seitens des Staats die Garantie übernommen werden soll, und es is auf der anderen Seite gesagt worden, daß unter Umständen der Staat berechtigt sei, an die Pro- vinzen zu rekurriren. Das sind die Gründe, warum ih mich einer solchen Bitte nicht anschließe, vielmehr derselben auf das bestimmteste
widersprehen muß. Jch habe ferner den Grund, nicht dafür zu stim="
men, weil eine Garantie, vom Staate übernommen, gleihbedeutend istt mit ciner Staats - Anleihe oder mit Uebernahme einer Schuld. Sollte dennoch von der hohen Versammlung ein solcher Beschluß ge= faßt werden, so würde ih mich gedrungen sehen, im Namen meiner Kommittenten mih gegen einen solchen Beschluß, wie gegen dessen Folgen, zu verwahren.
(Bravo.)
Referent: Obwohl ih bereits mehrere der früheren Reden zu beantworten beabsichtiate, so habe ih des Wortes mich enthalten, um den Inhalt der Ausführungen der leßten geehrten Redner nach meiner Ueberzeugung zu widerlegen. Es is von dem geehrten Ab- geordneten der Provinz Westfalen erst erwähnt worden, daß die Sache unbedingt in ihren Details in einer besonderen Abtheilung und vor dem Vereinigten Landtage hätte berathen werden müssen, indem den Provinzial - Ständen diese Befugniß nicht eingeräumt werden könnte. Jch muß dem aber widersprechen, weil ih eine Beeinträchtigung der Provinzial-Stände darin erblicke, und ih glaube, was die Provinzen besonders angeht, nur im Schoße der Provinzial - Ständ? berathen werden kann. Es ist ferner gesagt worden, daß mehrere Provinzen auf eigene Kosten, ohne Garantie des Staats, eine solhe Anstalt errichten könnten, und namentlih is dabei auf sehr s{meichelhafte Weise Schlesien erwähnt worden. Jh will zugeben, daß Schlesien vielleicht einige Mittel dazu besißen könnte; ih weiß jedoch nicht, ob
diese ausreichend genug sind, nachdem die slesishe Ritterschaft 40 Millionen Pfandbriefe unter eigener Garantie ausgegeben hat.
„Wenn aber auch die Bedenklichkeiten wegen Uebernahme der Ga- rautie durch die Provinz beseitigt werden könnten, \o i} die Garan= tie des Staats, wenn guch nur subsidiarisch, doch darum von größe= rem Erfolg, weil sie den Kredit der Renten-Bank steigert, den Cours der Renten=Briefe hebt, Was die ausführenden Behörden anlangt, sn ist in Qwoifel grgoyen worden, ob die Verwaltung des Justituts auch unter allen Umständen zuverlässig und geeignet zur gründlichen Wahrnehmung der Interessen sein würde. Hierauf muß ih bemer- fen, daß überall die vermittelnde Behörde die General - Kommission ist, und daß hinsihts der Zuverlässigkeit der Ausführung hier kein Zweifel obwalten kann. Nur die finanziellen Operationen der Ren- ten-Banken würden einer besonderen Rentenbank - Verwaltung über- wiesen werden, nicht aber die Wahrnehmung des Rechtspunktes. Was sodann das im voraus zu bestimmende Maß der Garantie an- langt, so muß ih darauf zurückkommen, daß ein solches im voraus sich nicht aussprechen läßt, und wenn man es noch so genau ermitteln wollte, so veränderte sich doch dieser Zustand alle Tage durch neue Ablösungen und Kapitals- oder Land-Abfindungen, Da aber für jeden einzelnen Fall, für jede einzelne Rente vollendete hypothekarische Sicherheit vorhanden ist, so kann auh im Allgemeinen keine Gefahr eintreten, und es fann für deu Staat ein Nachtheil aus der Garan- tie nie entstehen. Jch komme nun auf den Punkt zurück, den ein ge- ehrter Abgeordneter aus Westfalen erwähnte, nämlich aus den eutwickelten Gründensich nicht für befugt zu erklären, eiue Garantie zu übernehmen, Dies ist allerdings Gewissenssache eines jeden Einzelnen. Um unnöthige Wie- derholungen zu vermeiden, so verweise ih auf diejenigen Ausführun- gen in Bezug des rechtlichen Prinzips unserer ständischen Wirksam- feit, welhe in den ersten Tagen unserer Debatten der geehrte Ab- geordnete für die Stadt Posen hier entwickelt hat, welchem ih mich aus voller Ueberzeugung anschließe und ih nit zugeben kann, daß es Abweichungen zwischen der älteren und der Gesebgebung vom 3. Februar von der Art sind, wie sie hier von mehreren Seiten darge= stellt wurden. Meiner Ueberzeugung folgend, glaube ich, meinen Na- men unbefleckt und tadellos meinen Nachkommen zu hinterlassen , ob= wohl ih jene Bedenken nicht theile. Es is hier bereits ausgespro- chen worden, daß nur die, welche vom Vertrauen, von der Gnade lebten, jenen Ansichten nicht beipflichten konnten. Jch glaube nicht, daß Einer unter uns von der Gnade leben will, wohl aber Viele im Vertrauen. Jm Vertrauen auf die Königlichen Worte, in denen ih Sicherheit und Bürgschaft ¡ür die Zukunst unserer ständischen Ver= hältnisse erblicke. Indem uns die in den früheren Geseßen den Reichsständen vorbehaltenen Befugnisse durch das neuere Gesetz zu- erkannt worden sind, sind wir Aus befugt, über die Staats-Garantie zu beschließen. ;
(Bravo.)
Abgeordn. Frhr. von Vincke: Jch habe nicht gesagt, daß ich den Vereinigten Landtag nicht für befugt halte, das is mir nicht ein= gefallen. Ih halte den Landtag für kompeteut, seine Zustimmung zu ertheilen. Jh habe aber gesagt: wir befinden uns nicht in der Lage, daß wir dies fönnen, aus den von mir angeführten Gründen. Marschall: Ich habe nur im Juteresse der noch bevorste- henden Berathung eine furze Bemerkung zu machen, nämlich ich ver- kenne nit, daß es wohl eigentlih meine Pflicht als Vorsißender dieser Versammlung gewesen wäre, den vorleßten Redner aus West- falen mit der Bemerkung zn unterbrechen, daß er sih auf ein ande- res Feld begebe. Wenn ih das nicht gethan habe, so hat mich hierin unter Anderem und vorzüglich die Rücksicht geleitet, daß es wohl zu erwarten stehe, daß das geehrte Mitglied, welches das Wort hatte, das, was es eben sagte, maßgebend würde sein lassen für sein Verfahren in einer anderen Angelegenheit, die uns hier niht weiter beschäftigt, __HFür die jeßt zu erwartende Berathung muß ih bemer- ken, wie wünschenswerth es ist, wenn man aus den Gründen, die für api Berathung und in vermehrtem Maße für die jeßige gelten, die Fragen, die getrennte Fragen sind, nicht vermischt und sich blos
daß er fein Präcedenz ausstellen wolle, und ih muß mi als Depu-
bei dem hält, was der eigentlihe Gegenstand der Berathung ist, daß
man also die Uebernahme einer Garantie nicht in Verbindung bringe mit etwas Anderem, mit einem anderen Begriff, der, wenn auch verwandt, doch mit demselben nicht verwechselt werden kann. Nach= dem auch ein anderer Redner in ähnlicher Weise sich geäußert hat, so glaubte ih, daß es für das Juteresse der Berathung von Wich- tigkeit ij, hieran zu erinnern.
Abgeordn, Frhr. von Vin cke: Jch muß mir die Bemerkung erlau= ben, daß ih glaube, in keiner Weise von der zur Berathung stehen= den Frage abgeschweist zu haben. Jh habe an die allgemeine Ge- sebgebung erinnern müssen, weil ih glaubte, in dieser Geseßgebung mit vielen anderen Mitgliedern die Motive zu finden, um die Ga- rantie abzulehnen. Wenn Ew. Durchlaucht von einem anderen Ge= genstande sprechen und sagen, daß Sie mich darum nicht unterbrochen haben, weil Sie glauben, daß diese Rücksicht für mein Verfahren in anderer Beziehung maßgebend sein werde, so muß ih bemerken, daß ih Sie nicht verstanden habe. Wenn Ew. Durchlaucht einen Ge- genstand zur Sprache bringen wollen, der jeßt nicht in Frage steht, so will ih Ew. Durchlaucht das Recht dazu durchaus nicht bestrei= ten. Dann muß ich aber bitten, wenn ein solher Gegenstand mit meiner Person in Verbindung steht, denselben genau zu bezeichnen, damit ih die Ehre haben kann, darauf zu antworten. ;
Marschall: Jun dem, was ih gesagt habe, lag nichts, was der eigenen Erwägung des Abgeordneten von Vincke oder überhaupt den Rechten, die er in diesem Saale genießt, vorgreifen konnte. Jch habe mich noch niht in dem Falle befunden, diese Rechte zu beeinträchtigen, und werde mich auch künftig nicht in diesem Falle befinden.
Abgeordn. Berndt: Durchlauchtigster Marschall! Hohe Ver= sammlung! Obschon es für die Provinz Schlesien, die ih zu ver= treten die Ehre habe, von der größten Wichtigkeit is, ja eine Lebens= frage genannt werden fann, die Errichtung der Renten-Bank sobald wie möglich ins Leben treten zu sehen, wie ih mit Jubel den Tag begrüßen würde, wo dieses Jnstitut in Wirksamkeit beginnen könnte, so muß ih mich do, sobald eine Staats - Garantie erfordert wird, dagegen erklären, und zwar aus Gründen, die der verehrte Abgeord- nete der Ritterschaft aus Westfalen angeführt hat. Jch glaube au, daß die Provinzen Schlesien und Posen nie verlangen werden, daß der ganze Staat schon jeßt eine Garantie leiste für etwas, was ganz rein provinzieller Natur ist. Jch glaube auch, daß den betresfenden Juteressenten ganz anheimgestellt ist, die Sache auf ihren Landtagen zu reguliren. Auch bin ih der Meinung, daß nicht einmal eine Ga= rantie des Staats unbedingt erforderlich ist, da diese Landrenten- Scheine, wie die Abtheilung in ihrem Gutachten hinlänglich auch nachgewiesen hat, dicselben allen Intabulaten vorstehen, und solche dieselbe Sicherheit gewähren, als die Pfandbriefe der \lesischen Ritterschaft. Aus diesen angeführten Gründen muß ich mich gegen eine Garantie von Seiten des Staats verwahren. E
Abgeordn, von Werde ck: Ein Mitglied hat sich gegen die Staakts- Garantie für die projektirte Renten-Bank ausgesprochen. Ich theile darin vollkommen seine Ansicht, daß die Renten - Bank, ihrer Natur nah, besonders von lokalem Juteresse ist. Ich glaube namentlich, daß für den größten Theil der Provinz, der ich angehöre, em fol= hes Justitut nicht erwünscht is. Jh meine aber doch, daß sie zweck- mäßig für einzelne Theile derjelben sein wird. Wie im Junern der Provinzen die verschiedenen Jnteressen dabei zu reguliren seien, Give ih zwar, haben wir nicht zu eve g derjenige Theil der Provinz aber, welchen ih im Auge habe, is die Lausib. Jch glaube aber nicht, daß, vorausgeseßt, daß ein solches Interesse existirt, man sageit fann, daß irgend Ein Stand ein wesentliches Interesse bei der Sache niht habe. Jch erinnere daran, daß nicht blos die Ritterguts- und bäuerlichen Besißer sih gegenüberstehen; ich erlaube mir daran zu erinnern, daß städtische Grundbesißer sowohl, als Berechtigte, als Pflichtige konkurriren; daß sogar in hiesiger Provinz ganze Land= Gemeinden, wie Einzelne, welche im Stande der Land - Gemeinden vertreten werden, als realberehtigt vorkommen, Jch erinnere beson= ders an diejenigen Verhältuisse, die wir an der Gränze von Han-= nover finden, an diejenigen Zustände, die eingeführt worden sind, als unter dem großen Friedrich die Urbarmachung des Drömlings vor= genommen wurde. Ju der Provinz Sachsen kommen ähnliche Ver= hältnisse vor, namentlich in der Gegend, die an den fiener Bruch gränzt. Wenn ih nun auch voraussebße, daß namentlich die Provinz Brandenburg bei dem gegenwärtigen Justitut nicht betheiligt sei, so halte ih die Sache im Ganzen doch für etwas im Juteresse des na= tionalen Wohlstandes so durchaus Erwünschtes, daß ih aus beson- derem Juteresse einer einzelnen Provinz meine Zustimmung zur Uebernalme der Garantie nicht versagen werde. Jch kann darum die entgegenstehende Ansicht eines Mitgliedes der Rheinprovinz nicht für begründet halten.
Wenn die Rhein-Provinz den Vorzug hat, von Real-Lasten frei zu sein, so möchte ih hier nicht in eine Untersuchung eingehen , in welcher Weise die Befreiung dieser Real-Lasten berbeigeführt ist. Jch glaube aber, daß sie sih hier mit allen übrigen Provinzen veremigen wird, die Abschaffung der Real - Lasten im Fortschreiten auf dem Rechtsboden möglichst beschleunigt zu sehen, und dies is es, was ich bei der Berathung als vorzugsweise maßgebend betrachte. Jch zweifle nicht, daß der Patriotiômus der Rhein-Provinz in dieser Beziehung sich in geringerer Weise manifestiren werde, als der Patriotismus der übrigen Provinzen. Wenn nun ein geehrtes Mitglied aus West- falen vorzugsweise darauf hingewiesen hat, daß es wünschenswerth sei, die Sache anders vorbereitet zu sehen, als sie gegenwärtig 1st, so glaube ih, daß wir diese Ansicht in vielen Beziehungen theilen können, ohne dessenungeachtet zu dem Resultate zu gelangen , daß deshalb eine für das Ganze ersprießliche, fast nothwendige Maßregel auf Jahre hinaus vertagt würde. Wenn darauf hingewiesen wurde, daß der Provinzial-Kredit genügen werde, um die Maßregel ins Le- ben treten zu lassen, so muß ih gestehen, daß ih zweifle, ob jebt, nachdem der Allgemeine Landtag in vielen Beziehungen in die Rechte eingetreten i} , die bisher den Provinzial - Ständen zustanden , ob, sage ih, in dieser Vorausseßung nicht die Garantie des Allgemeinen Landtags nothwendig is, um die nöthige Gewähr als unzweifelhaft hinzustellen. Wenn nun ferner auf das Beispiel hingewiesen ist, daß in der Ritterschaft für die Erlangung von Provinzial - Krediten, um mich so auszudrücken, Gewähr geleistet wird, so glaube ich, daß die=- ser Vorgang nicht unbedingt den Maßstab für die Lage der kleinen Grundbesißer abgiebt. Für die Ritterschaft existirt ein korporativer Verband. Dieser wird, so viel ih bis jeßt von dem Institut wie es projektirt is, begriffen habe, nicht beabsichtigt, unl ih glaube deshalb, daß in gewisser Art die Gesammtheit des Vaterlandes eintreten muß süx die Juteressen, welche in anderer Weise durch Corporations-Jnstitute gewahrt werden. Es ist ferner darauf hingewiesen, welhe Géfahr in Beziehung auf die Ga- rantie durch Kricgszustände erwahse. Jch möchte glauben, daß diese Gefahr einerseits dur die Provinzial-Rückbürgschaft abgewendet ist, ih glaube aber au, daß der Werth, der direkt als Pfand für die zu übernehmenden Garantieen eingeseßt wird, viel größer ist, als die echrten Redner vor mir vorausgese®* haben. Es is von der Un- sicherheit gesprochen worden, welche! Berth der Grundstücke bis auf Höhe von zwei Dritteln © _„, erlaube mir zu bemerken,
Zweite Beilage
775 Zweite Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
Mittwoch den 19ien Mai.
daß die hier in Rede stehenden Lasten zur zweiten Rubrik eingetra- gen sind und dadurch eo ipso die Natur derjenigen Hypotheken an- nehmen, die, wie man zu sagen pflegt, primo loco stehen, und daß gerade die Erfahrungen, die wir in den Kriegszeiten über die Kre- dit-Justitute der Ritterschaft gemacht haben , dafür sprechen möchten, daß ein materieller Verlust bei der Uebernahme der Garantie für die hier in Rede stehenden Lasten oder vielmehr für die Ablösungs - Ka- pitalien nicht zu befürchten is. Es is gewünsht worden — und wenn es qauséführbar wäre, wäre es gewiß sehr wünschenswerth — daß man das Maximum bestimmen möchte, das zu übernehmen ist. 4, meine Herren, das Maximum hängt lediglih von den Grund- ben ab, die man bei Errichtung dieses Justituts annimmt. Ein ge- ehrtes Mitglied hat erklärt, daß mau in Sachsen blos Naturalzinse, Dienste u. f. w. durch die Rentenbank für ablösbar erklärt habe. Es ijt also vorauszuseben, wenn man hierbei stehen bleibt, daß ein ganz anderes Resultat erzielt wird, als wenn man trockene Geld- renten dur die Landrenten - Bank“ amortisiren will, Es is erner darauf aufmerksam gemacht worden, daß man sihch die allgemeinen Verhältnisse bei Uebernahme der Garantie zu vergegenwärtigen habe ; man müsse den Umfang der Mittel ins Auge fassen, die man darbie- ten könne, und den Umfang der Passiva, die erwachsen können; es ist auf die Zweifel hingewiesen, die ein geehrtes Mitglied über den Bestand, _ über die Zweckmäßigkeit der durch das Allerhöchste Patent vom 3. Februar gewordenen Verordnungen hegt. Jh muß gestehen, daß, wenn ih diese Zweifel ehre, sie aber zum größten Theile nicht theile, ih doch aus denselben nihts entnehmen kann, welches mir Be- denken in Beziehung auf die Uebernahme der Garantie beibrächte, die auch nicht dann vorhanden wären, wenn die Sache anders läge, als wie das geehrte Mitglied sie vorausseßt.
Denn, welhe Schulden, welche Lasten dur Kriegszustände her- beigeführt werden, ja, meine Herren, das werden wir \o wenig vor- aussehen fönnen, als es die Weisheit Sr. Majestät des Königs vor- herzusehen im Stande sein wird. Jch glaube, wir müssen und kön- nen dreist an die Sache gehen uud die Zustände so ins Auge fassen, wie wir sie erblicken können, abgesehen von den Bestimmungen und Zweifeln, zu welchen die verschiedene Auffassung der Geseße Veran- lassung geben könnte. i
E (Lärm.)
Marschall: Meine Herren, ih bitte um Ruhe!
_ Abgeordn, von Werdeck: Jch kann daher auch in den Ver- hältnissen, welche in dem Seehandlungs-Justitut existiren, feinen An- laß zu Zweifeln finden, Wenn endlich es als sehr bedenklich ange- sehen worden is, das Verhältniß, in welches das Patent vom 3. Fe- bruar zu dem Geseße von 1820 tritt, so habe ih bereits auf das Ergebniß hingedeutet, wohin die Prüfung dieser Zweifel führen kann. Ih erlaube mir noch, darauf hinzuweisen, daß die Differenz, um die es si dreht, do nur die is, daß die Herren, welche sich auf diesem Boden bewegen, eine andere Auslegung des Gesebes von 1820 im Auge haben, als die, welche seitens der Krone für allein rihtig er= fanmit worden is. Jch kann mih nach alledem, was gegen diese Garantie vorgebraht worden is, nur dafür erklären, das man die- jelbe übernehme.
Abgeordn, Hansemann: Diejenigen Einwendungen, welche von Seiten eines verehrten Abgeordneten der Provinz Westfalen und eines anderen Abgeordneten der Rheinprovinz gegen das Geseß in der Beziehung gemacht worden sind, daß hier nicht eine Garantie des Staates zweckmäßig eintreten . dürfe, sondern daß es vielmehr eine reine provinzielle Sache sei, weil die eine Provinz, wie z. B. die des Rheins, sich nicht so sehr um die anderen Provinzen zu beküm- mern habe, — diese Einwendungen theile ih niht. Jch erkläre mich gegen diese Ansichten und glaube, daß die Mehrzahl der Deputirten der Rheinprovinz in allen Abstimmungen hier bewiesen hat, wie großen Werth sie darauf legt, daß wir ein einiges Vaterland erhalten.
| (Allgemeiner Bravoruf.)
Beiläusig aber bemerke ih, daß dergleichen Aeußerungen doch nicht \harf zu beurtheilen sind, weil gerade in der Geseßgebung, in Folge deren wir hier sind, manche provinzielle Absonderungen beför- dert werden. Jch gehe jeßt auf den Gegenstand über. Eine der wichtigsten Befugnisse, die Jhnen übertragen worden ist, meine Her- ren, besteht darin, daß Sie die Staatsschulden garantiren können, daß Sie die Staatsschulden zu überwachen haben. Jn allen Län= dern nun is es erste Regel, daß, wenn es sich von Finanzgeseben handelt —- und das der Schulden is für uns das eigentliche Finanzgeseß -— man klare, deutliche Bestimmungen in Form von Geseßen vorbringt, und daß darauf hin eine Versamm- lung sh erklärt, ob sie das Geseß annehme oder nicht annehme, oder ob sie es annehme, wenn es #\o und so modifizirt werde. Ein Eingehen in Staats-Schulden auf andere Bedingungen, — auf eine unbestimmte Erklärung hin Garantieen zu übernehmen, ohne daß nähere Bedingungen angegeben sind, — so etwas kenne ih, in der Finanz = Verwaltung wenigstens, nie als Zweckmäßiges. Jch behaupte auch, daß ein solches Verfahren, welches jevt beliebt wird, nicht geeignet sein würde, den Staats = Kredit zu stärken. Unsere Aufgabe muß aber vor Allem sein, indem wir eine wesentliche Einwirkung auf das Staats-Schuldenwesen haben, auch den Staats- Kredit zu stärken. Eines der ersten dahin führenden Mittel besteht darin, daß man es genau nimmt, wenn Schulden gemacht werden, daß die Bedingungen sehr genau bestimmt werden, daß man nicht, wie hier, wenn später auf die Auslegung rekurrirt werden sollte, auf die Debatten, die hier stattgefunden haben, auf die ministerielle Denk- schrift und dergleichen zurüczugehen habe, sondern daß klar vorliegt, was man garantirt hat. Von alledem, meine Herren, liegt nichts vor, Man sagt, hier is eine Rentenbank, wie sie in Westfalen besteht, hier is eine andere, wie sie im Königreih Sachsen besteht. Gut, man hat im Königreih Sachsen ein Geseß gemacht und hat die Staats - Garantie übernommen. Aber es war gerade das Geseß über die Renten = Banken, da lagen die Bedingungen vor, Konute man auch uicht daraus entnehmen, wie viel ungefähr die Garantie hinsichtlich des Betrages sein würde, so lag doch in dem Gesetze klar vor, auf welche Bedingungen die Garantie des Staates übernommen wurde, So, meine Herren, lassen Sie es uns auh machen, lassen Sie uns die Staats -= Verwaltung bitten, sie möge ebenfalls die Be- dingungen vorbereiten, mit den Provinzial=Ständen darüber verhan- deln und die Bedingungen de'unächst vorlegen, wir werden dann gern bereit sein, überall, wo es nothwendig sein wird, die Staats - Ga- rantie für die Landrenten - Bar ‘en eintreten zu lassen.
___ Nach meiner Meinung nun muß der Staat, wenigstens R manchen Provinzen, noch els thun, als nah den vor- ri aG e e geschehen soll. J halte es nicht für dei: auf "A bon greiheit des Eigenthums in den östlichen rovin= nüßlich, Aleich, er mehr Zahre „hinausgeschoben wird , “ih halte für
E wie in ande taaten geschehen , und gleihwie man
es in Westfalen in drei „57 tsen seitens des Staats bereits
gemacht hat, daß der Staat ein Mehreres thue und aus seinen Mit- teln noch zulege!, damit diese Freiheit der Belasteten eher eintrete. Alles dies nun, meine Herren, sind Mingingen, die durh die Ver- handlungen mit den Provinzialständen sich flar machen werden, Durch dieses Versahoen wird auch in der Zeit nichts verloren werden, denn es fönnen niht eher Renten-Bankehn eingeführt werden, als nachdem die Verhandlungen mit den Provinzial-Ständen stattgefunden haben. Der Regierung steht es frei, sie zu berufen in furzer Zeit, es steht ihr frei, sie vielleiht im nächsten Jahre zu berufen, Jn diesem Jahre glaube ih s{werlich, daß es gesehen werde, (Gelächter!)
Aber wenn wir die Zeit, die bisber erforderlih gewesen, um in Folge der Berathungen mit den Provinzial - Ständen Geseße aus- zuarbeiten, veranschlagen, so werden wir in der nämlichen Zeit auch recht gut hier wieder zusammenkommen können, insofern die Regie- rung uns berufen will, Jch meines Theils glaube, daß die Regie- rung uns berufen werde in einer kürzeren Zeit, als in 4 Jahren, Jh entwidele Jhnen meine Gründe dafür nicht hier; ih sehe sie in den allgemeinen Landes-Bedürfnissen. Aber ih will nicht annehmen, daß eine Absicht da sei, wenn solche Landes-Bedürfnisse stattfinden, uns nicht einzuberufen; denn wenn eine solche Absicht da sein sollte, so wäre das für mich ein Grund, gerade jeßt auf die Forderung der Staats-Garantie Nein zu sagen. Jch bin also in dem Falle, zu sagen: Entweder wir werden bald einberufen werden, in längstens 2 Sabbeit
(Murren von einigen Seiten.) so geht in der Zeit gar nichts verloren, nicht das Allergeriugste ; oder wir werden nicht einberufen, nun dann gestehe ih, daß, (Lärm.)
so lange man sich auf so unsiherem Boden befindet, ih sehr {wer daran fommen würde, eine Garantie dieser Art zu leisten, Aber, wie ih erst hon bemerkte, ih leiste sie auch aus anderen Gründen nicht, nämlich, weil eine Finanz-Verwaltung, wo es sich von Staats=- Schulden handeit, vor allen Dingen die größte Genauigkeit in allen Stipulationen festhalten muß, und Sie, meine Herren, haben die Pflicht, darauf zu achten, daß stets eine solche Genauigkeit eintrete, damit wir Geseße haben, die wir verstehen, wenn von Staatsschulden- Angelegenheiten die Rede ist.
Einige Stimmen: Bravo!
Eine Stimme (auf der Seite der Herrenbank): Abstimmung!
Marschall: Die Zeit ist schon ziemlih weit vorgerückt, es haben sich noch mehrere. Redner um das Wort gemeldet .. , Der Herr Landtags-Kommissar wünscht noch zu sprechen.
Landtags=Kommissar: Jh habe hon früher, als ih mich in dieser Angelegenheit geäußert, bemerkt, daß die verehrten Redner von der Vorlage eines Geseßes gesprochen haben, während doch ein solches Geseß der hohen Versammlung nicht vorliegt, sondern nur eine Erklärung über eine von des Königs Majestät gestellte Frage
von derselben verlangt wird. Der geehrte Redner aus der Provinz Westfalen cheint mi in dieser Beziehung nicht vollständig verstan- den zu haben. Jch bin es ihm und der hohen Versammlung deshalb \huldig, mich über diesen Punkt deutlich und unumwunden auszu- sprechen, Wenn es sich darum handelte, ein Staatsdarlehen aufzu- nehmen, so „würde nah den klaren Bestimmungen des Geseßes vom 3, Februar d. J. dazu die Genehmigung der hohen Versammlung erforderlich sein. Es würde dann allerdings die Vorlage, wenn auch nicht die Form eines Geseßes, doch eine andere Form haben erhals ten müssen, als diejenige is, welche hier zur Berathung steht. Es handelt sich aber nicht darum, ein Staatsanlehen aufzunehmen, son- dern es handelt sich darum, eine Garantie zu übernehmen, und zwischen Garantie und Staatsdarlehen besteht ein sehr wesentlicher Unterschied. Es war nicht in dem Geseß von 1820 vorgeschrieben, daß zur Uebernahme von Garantieen die Zustimmung von Reichs= ständen erforderli sei, und eben so wenig is in dem Geseße vom 3, Februar d. J. eine solche Vorschrift enthalten. Der Staat ist sehr häufig in dem Fall, Garantieen übernehmen zumüssenz er hat seit 1820 vielfältige Garantieen von größerem und geringerem Umfange übernom- men, ohne sih deshalb den Vorwurf machen zu dürfen, das Staatsschul- den-Geseß von 1820 überschrittenzu haben. Er hat die Garantie übernom- men, gerade ín, der gegenwärtigen Vorlage analogen, Fällen, nament- lih für die Renten-Banken von Paderborn, Wittgenstein und für das Eichsfeld, ohne es für nöthig zu halten, deshalb die Form des Ge- seßes von 1820 zu erfüllen. Er hat wegen der großen Meliorationen in der Provinz Preußen für, den Landrenten-Briefen ganz ähnliche, Kreis-Obligationen ebenfalls die Garantie übernommen. Also nicht, weil in dem Geseße vom 3. Februar d. J. die Nothwendigkeit begründet war, die Zustimmung der hohen Versammlung zur Garan- tie für die \hlesischen oder andere Landrenten-Briefe zu erhalten, ist die Vorlage gemacht.
Es is aber nicht zu leugnen, daß aus einer Garantie die Noth= wendigkeit hervorgehen fann, Darlehne aufzunehmen. Wenn der Staat Garantieen übernimmt, die er nicht erfüllen kann, ohne später Darlehne aufzunehmen, so würden diese selbstredend an die Zustim- mung der hohen Versammlung gebunden sein, und aus diesem Grunde schien es bei einem so bedeutenden Gegenstande, wie der vorliegende, räthlih, sich der Zustimmung der hohen Versammlung im voraus zu versichern. Jch habe freilich gesagt, daß der Gegenstand eiu unbe- stimmter, daß er dem Namen nach eir Riese und der Sache uach ein Zwerg sei; es fköunte deshalb von mir als Jukonsequenz ausgelegt werden, wenn ih jeßt bemerkt habe, daß eben wegen der Bedeutung des Gegenstandes das Gouvernement fu. räthlih und nöthig gehal- ten habe, sich der Zustimmung der Versammlung für diese Maßregel im voraus zu versichern. Jch glaube aber hier mi auf einen Allür= ten, der mir sonst in dieser Frage gegenübersteht, berufen zu dürfen. Er selb} hat geschildert, wie in Kriegszeiten selbst diese anscheinend unbedeutende Garantie zu einer großen Bedeutung auwachsen könne.
Es handelt sih hier von einer Maßregel, die für den Augen- blick nur zwei Provinzen betrifft, die aber möglicherweise nah dem Wunsche der übrigen Provinzen über die ganze Monarchie ausgedehnt werden fann. Es handelt sich um eine möglicherweise den ganzen Staat umfassende Maßregel, von einer Maßregel, welche das Gou- vernement möglicherweise in größere Verpflichtungen verwickeln könnte, deshalb habe ih gesagt, es sei dies der Grund gewesen, weshalb die Regierung sich der Zustimmung der hohen Versammlung im voraus zu vergewissern wünsche.
Wenn nun von dem geehrten Redner aus Westfalen behauptet wurde, daß eine Staats - Garantie für diesen Fall niht nöthig sei, daß die Provinzial - Garantie vollkommen genügen werde, so würde ae Bad wenn diese Behauptung feststände oder die Anerkennung der Versammlung fände, das Gouvernement dadur einer wesentlichen Last enthoben werdenz ein solhes Anerkenntniß könute ihm“ daher nur erwünscht sein. Jeßt ist in specie angeführt, daß eine Provinz von so großem Umfange und so großem Reichthum, wie S(lesien, un- möglich könnte zurückgreifen wollen auf die Garantie des Staats, daß sie
vollkommen auf eigenen Füßen stehen werde. J habe vorhin er-
wähnt, daß gerade von Schlesien, welches diese ngelegenheit sehr
eifrig betreibt, der dringendste Wunsch ausgesprocheu sei, daß der
Staat die Garantie übernehmen möge, damit die Rentenbriefe einen sicheren Cours erhielten. Aber ih seße den Fall, Schlesien verzichtet auf dies Privilegium, weil es im Stande wäre, in dieser Beziehung sih selbst zu genügen, so erlaube ih mir, darauf aufmerksam zu machen, das uicht alle Provinzen in dieser glücklichen Lage sind, und daß, weun es sich um eine Maßregel handelt, welche den Landes theilen, in denen die Verpflichteten unter dem {wersten Drucke der Abgaben sih befinden, eine baldige und wesentliche Erleichterung ver- schaffen soll, wenn, sage ih, es sich um eine solche Maßregel han- delt, man nicht die begünstigten Provinzen ins Auge fassen darf, son- dern auh auf die weniger begünstigten Rücksicht nehmen muß. Jun Paderborn, im Wittgensteinischen, 1m Eichsfelde würde die Renten- bank ohne die Staats-Garantie völlig erfolglos gewesen sein.
Ob ich dem geehrten Redner aus Westfalen aufdas Gebiet folgen soll, welches unsere allgemeine ständische Geseßgebung berührt, darüber befinde ih mich im Zweifel. Da es indessen niht an einer Gelegenheit fehlen wird, auf die geäußerten Bedenken gründlich einzugehen, so enthalte ih mich besser jeder Aeußerung. Nur so viel glaube ih erwiedern zu müssen, daß es keinesweges in der Jutention des Gouvernements liegen kann, diejenigen verehrten Mitglieder der Versammlung, welche sih dur ihre Bedenken über die Geseßgebung im Allgemeinen ab- gehalten fühlen möchten, ein dem Gutachten der Abtheilung ent- \prechendes Votum abzugeben, in ihrem Gewissen belasten zu wollen, Im Uebrigen behalte ih mir meine Erwiederung auf eine Zeit vor, wo diese Sache nothwendig von Grund aus hier besprochen werden muß. Das würde jeßt niht möglich sein, es würde dazu an Zeit und spezieller Veranlassung fehlen, weil keinesweges alle diejenigen Punkte hervorgehoben sind, die bei dieser Gelegenheit zur Sprache fommen müßten.
Nur einen Punkt möchte ih noch hervorheben, die Bemerkung nämlich eines geehrten Redners: daß die Rhein = Provinz bei der Frage wenig oder gar nicht betheiligt sei. Es hat zwar ein anderer Redner aus derselben Provinz diesen Punkt als unerheblich bezeichnet, aber faftisch muß ih berichtigen, daß allerdings das rehte Rhein- Ufer der Provinz, etwa 5 des Ganzen, bei dieser Angelegenheit we- sentlich betheiligt ist, indem in mehreren Gegenden desselben bedeu- tende und drücckende Abgaben und Verpflichtungen auf den Einsassen lasten. Ueberdies muß ih hinzufügen, daß auch das linke Rhein=- Ufer uicht vollkommen frei von Reallasten ist. Durch die französische Gesebgebung sind dort alle aus dem Feudal - System und dem firh- lichen Nexus entspringenden Lasten (einshließlich der Zehnten) ohne Entschädigung abgeschafft. Andere derartige Lasten blieben bestehen, und wenn auch im Laufe der leßten 50 Jahre der größte Theil da- von abgelöst sein mag, so bestehen doch noch einige bis zum heutigen Tage.
s Finanz = Minister von Düesberg: Mich dem anschließend, was mein Herr Kollege eben gesprochen hat, bemerke ich, daß es sich hier niht um ein Finanz = Geseß handelt, sondern um eine Maßregel im Juteresse der Landeskultur, welhe von mehreren Provinzen als ein dringendes Bedürfniß anerkannt worden is. Vermittelst der Renten - Banken werden die Ablösungen befördert und beschleunigt. Es fragt sich nur, is es von wesentlihem Jnteresse und Nutzen, daß auch der Staat, um den Landrenten - Briefen Cours zu verschaf- fen, herleiht und, wenn wider Erwarten eine Stockung ent- steht, mit seinen Geldmitteln zutritt, bis feststeht, ob diese Zah lungen definitiv der Staatskasse zur Last zu stellen oder, wo es nö= thig ist, dieserhalb der Regreß zu nehmen sei an die Provinz, zu deren Gunsten die Landrenten - Bank gestiftet ist. Es kann nur die Frage sein, ob vom finanziellen Standpunkte Bedenken vorhanden sind, eine solhe Garantie eintreten zu lassen. Es waltet meines Er= achtens kein Bedenken hiergegen ob, und ih habe daher keinen An- stand genommen, mi dafür zu erklären. Mag man sich die Land= renten-Banken denken wie man will, so bleibt es feststehen, daß es sih hier um die Verwandlung solher Abgaben, die auf den Grund- stücken primo loco haften und allen anderen vorangehen, in Geld= rente und um deren Berichtigung handelt. Es kann sich nur fragen: sind die Leistungen, worauf die Landrenten - Banken basiren, nämli die Lasten und Abgaben, welche in Renten verwandelt sind, so sicher, daß die Banken ihre Verpflichtungen stets pünktlich erfüllen werden ; ih glaube, daß man es-für unbedenklich erachten kann ; uud unter dieser Vorausseßung unterliegt es keinem Zweifel, daß dem Stagte durch die Garantie keine wirflihe Last erwachsen werde. L
Sollten große Kalamitäten eine Stockung in den Geld-Verhält- nissen hervorbringen , so wird der Staat hier wie in anderen Ver- hältnissen Rath schaffen; in welchem Maße dies geschehen kann, läßt sich nicht bestimmen, sondern es müssen die Umstände entscheiden. Bei einer Frage, wie sie hier vorliegt, hat man dergleichen außeror= dentlihe Umstände nicht hauptsächlih zu berücksichtigen; es is viel- mehr ins Auge zu fassen, daß die ganze Grundlage der Landrenten- Bauken eine so vollkommen sichere ist, daß daraus der Staatskasse in der Regel keine Last erwüchse. Aus diesen Gründen kann es niht darauf ankommen, es zu ermitteln, wie hoch sich die Summe der Real - Lasten und der Betrag der Garantie belaufen werde, und die Arbeit dürfte zum Theil ganz vergeblich sein, weil nicht in allen Provinzen Landrenten - Banken errichtet werden sollen, sondern nur da, wo sie aus dem Wunsche der Provinz hervorgehen. Wo dies der Fall is, fann es nit darauf ankommen, im voraus zu ermitteln, wie hoh die Summe isst , zumal sie sih uiht voll- ständig bestimmen läßt. Die Sache würde, wenn man diese Ermittelung vornehmen ließe, zu weitläuftig sein und keinen Nutzen haben. Eine solhe Ermittelung kann nur dann von Werth sein, wenn es sih um eine Verpflichtung handelt, welhe von großer Bedeutung für die Staatskassen sein kann; dies ist hier nicht der Fall. Cs is geäußert worden, daß die Vorlagen in Betreff auf den Giaats- Haushalt nicht die erforderliche Uebersicht gewähren, um mit Sicher- heit beurtheilen zu können, ob man in der Lage se, u Fes zu geben. Jch kanu hierauf nur erklären, daß die Vorlagen, wie |
O c j rf ind; ob aber die Details gemacht sind, vollkommen wahr und richtig sind; 9 estellt sein laí- allen einzelnen Mitgliedern genügen, ml ich dahin gestel | ta
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jung in der Weise, daß die s, der Krone bleibt und ihr in den sollen, wird, da dies en drüli vorbehalten i, in keiner bem Gesehe van A E
, , er . L s i e Dal f "Wenu der Fall. eintreten sollte, daß die Sipung,
en stattfinden wird, frühzeitig genug zu {ließen wäre, welche Sea wahrscheinli in beiden Kurien/Siüngen attfinden. E "die Kivle der drei Stände hat meines Wissens der Marschall- f bie Gegenstände bezeichnet, die dann verhandelt werden würden.
Le die Herren-Kurie würde der Gegenstand der Berathung die Kö=
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