1847 / 139 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

den oder ihnen gehörig cedirten Quittungsböget ent- weder in Breslau im Büreau der Oberschlesischen Eisen- L am 11, und 12. Juni oder : ? in Neisse im Gasthofe zum s{hwarzen Adler bei dem Büreau - Vorsteher Herrn Faulhaber am 412. und 13. Juni zu produziren, oder deren am dritten Orte erfolgte Niederlegung nah- peveisen und zugleich ein doppeltes Verzeichniß der ummern Mien zu übergeben, von denen das fell urückbleibt, das andere mit dem Siegel der Se schast und dem Vermerke der Stimmenzahl versehen, E P as Breslau, den 12, Mai 1847. T Das Direktorium der Neisse-Brieger Eisenbahn- Gesellschaft.

E

Düsseldorf - Elberfelder [322 b] Eisenbahn.

Die Actionaire werden hierdurh zu der diesjäh-

rigen ordentlichen Ge- E L

E - Ner- s neral - Ber He fammlung

auf den 27. Mai ttags 10 Uhr,

im Gasthofe zum „Prinzen von Preußen“ am Bahn- hofe eingeladen. : /

Der Verwaltungs-Rath hat zu der durch die Steige- rung des Verkehrs bedingten Erweiterung des Unterneh- mens, Vergrößerung der Bahnhofs - Anlagen, Vermeh- rung der Transportmittel 2c. die Emission von 3722 Stück neuer Stamm - Actien à 100 Thaler für ange- messen befunden, daher über die Erhöhung des bisheri- gen Stamm-Actien-Kapitals bis auf 1,400,000 Thaler in der gedachten General-Versammlung Beschluß gefaßt werden soll.

Die Actionaire werden auf die Bestimmung des Aten Nadhtrags zum Statute, wonach die Stimmberechtigung von der 6 Wochen vor der Verjammlung erfolgten Ein- tragung des Actienbesipes abhängt, wiederholt aufmerk- sam gemacht.

Düsseldorf, den 6. April 1847.

Der Verwaltungs-Rath. (gez.) von Sybel,

5 E Q É

[519 b] Appenninen-Eisenbahn. Saa Zins zahlung.

Die bis zum 30. April c. aus die 4 Actien der Apenninen - Eisenbahn abge- S laufenen Zinsen werden mit 4 VLires pro S Actie (L. 4, 274 à 1 Thlr. Pr, Cour.

gebe) vom 29sten d. M. bis zum 2. Juni A. C. bei uns un-

ter Abzug von 7 % Agentur -Speesen ausge- zahlt, behufs deren Erhebung die Quittungsbogen nach Nummernreihe verzeichnet, täglich in den Vormittags- stunden, Sonntags ausgenommen, bei uns einzureichen sind, Berlin, den 15. Mai 1847.

Hirschfeld Á&C Wolff, Linden Nr, 27,

[527b] Bekanntmachung. ; Nawstehende im Jahre 1843 fällig gewesene Stück

41 Coupons von polnischen Pfandbriefs-Certifikaten: Litt, B. Nr. 162,070. 162,071.

92,487.

Nr. 3966. 121,411. Nr. 94,591. 158,133. Nr. 161,846. 61,941. | 1200 Fl,

161,991 u. 91,657. ¡ so wie nachstehende, am 41. Januar 1846 ¿g vare Stüd 36 Coupons von polnischen Partial - Obligationen à 500 Fl. nämlich : ns 3846. Ns 47,781. 47,783. 47,785. 48,781,

54,568. 77,158. 97,36. 118,474, 127,268. 133,920. 136,589. 145,071. 145,305. 150,327. 172/769. 172,770. 176,685 bis 90, 181,503, 182/573, 182,700. 198,753. 222,682, 265,421. 270,228. 285,490. 292,931, 294,527. 297,598, 298,499. a 10 Fl. ind mir verloren gegangen. beur y Jch- fordere desbaló, Va ih die Amortisation dersel- ben bei der Kaiserl. Königl. Bank von Polen bereits nachgesucht, alle diejenigen auf, welche dieselben besigen oder Ansprüche darauf zu haben vermeinen sollten, sich u melden, widrigenfalls sie sich selbst die nachtheiligen ol en beizumessen haben werden, Berlin, den 15. Maí 1847. f M. Borchardt jun., Jägerstraße Nr, 22,

zusammen 340 Fl.

Ltt, Ge Litt. A. Litt. B.

[248] Bekanntmachung, Philipp Franz Vogt, Schmiedgeselle von Rothenburg ob der Tauber, geboren am 15. Februar 1777, hat seit Anfang dieses Jahrhunderts auf der Wandeischast ab- wesend von seinem Leben und Aufenthalt keine Nach- richt gegeben:

Auf Antrag der nächsten Jn'estat-Erben werden der 2c. Vogt oder dessen allenfallsig: Descendenten hiermit aufgefordert, si binnen 6 Monaten a dato, oder läng- stens bis zum 23, September lauf. Jahres in. dem hierzu anberaumten Termine schristlih oder persönlich j melden, widrigenfalls 2c. Vogt sür todt erklärt und ein in 1875 Fl. bestehendes Vermögen den sich bereits legitimirten nächsten Verwandten ohne Caution hinaus- gegeben werden wird.

othenburg o. T., den 12, März 1847. Königl. Bayer, Landgericht. (L. S) Mayer.

[510 b]

Es wird hierdurch gemeinkundig ge- macht, daß die von der früheren Sd we- rin - Wismarschen Eisenbahn- Gesell\chaft ausgestellte Jnterims- Acti e Nr. 1658, sür welche der 5te Einschuß, groß 10 % des Actienbelauses,

778

ettíg in Folge der allgemeinen Ausschreibung, als so wenig 1 Aufforderung zur Nachzahlung, geleistet ist, hat annullirt werden müssen, wodurch alle Rechte N has sind, die aus den früher geleisteten Einzah-

7

ungen erwachsen waren. ; Schwerin, den 10. Mai 1847.

Die Direction der Medcklenburgischen Eisenbahn-Gesellschast. Geo. Meyenn. Erdmann. C. F. Viereck. Arndt. L, Albert.

[509 b] Die Jnhaber der 42 Jnterims- Actien Nr. 272 bis 277., Nr. p 41206., Nr. 3987 bis 3996. und Nr. 17,175 bis 17,199, der Me ck- Mlenburgishen Eisenbahn - Ge- e sellschaft, welhe den 6ten Ein- schuß nicht rechtzeitig eingezahlt haben, wer- den in Grundlage des §. 8, des Statuts aufgefordert, die Einzahlung nebst 40 pCt, Aufgeld und 4 pCt. Zin- sen pro anno, welche mit dem 8. April d, J. zu lau- fen beginuen, von dem rückständigen Betrage, der 19 Thlr. 10 Sgr. Pr, Crt. pro Actie ausmacht, inner- halb 4 Wochen, vom Tage dieser Bekannt- machung an gerechnet, zu leisten, und wird be- merkt, daß die Actien, für welche dieser Aufforderung nicht vollständig nachgekommen wird, und die dieselben repräsentirenden Jnuterims-Actien annullirt werden, wo- mit dann alle Rechte erlöschen, welche aus den früher gemachten Einschüssen erwachsen sind. Schwerin, den 10, Mai 1847, De Direction der Medlenburgischen Eisenbahn - Gesellschaft. Geo. Meyenn. Erdmann. C. F, Viere ck. Arndt. L, Albert.

[521 b]

Eisenbahn.

Es wird hierdurch die mit zehn Thaler auf jede Actie der Loebau - Zit- tauer Eisenbahn zu lei-

r. sende Zhnte und e ckhlebte Einzah-

E lung ausgeschrieben. Dieselbe is / den 29., 30, Juni und 1. Juli d. J,

von früh 9 bis Mittags 12 Uhr und von 2 bis Abends 5 Uhr, allhier zu Zittau in dem Büreau der Loebau- Zittauer Eisenbahn-Gesellschast unter Rückgabe der vom 1. April d. J, datirten Juterims - Actien der neunten Einzahlung, gegen welche sodann die Actien-Dokumente Lit. A, auf 100 Thlr. lautend ausgegeben werden, mit 9 Thlr, 3 Ngx. baar und

» 27 » durch Zurechnung dreimonatlicher nach §, 17, der Statuten vom 1. April d. J. anhe- aber Zinsen von den eingezahltén 90 Thalern zu ge- währen.

Diejenigen Herren Actionaire, welche die Einzahlung bis zu obigem Schluß - Termine (den 4. Juli a. c-, Nachmittags 5 Uhr) allhier nicht geleistet N ver- fallen in die §. 15, der Statuten festgesegte Strafe von 10 % der Einzahlungssumme an 1 Thlr.

Um den auswärtigen Herren Actionairen eine Er- leichterung zu gewähren, kann die zehnte Einzahlung auch den 21., 22. und 23. Juni d. I.

in Leipzig bei den Herren Vetter & Co.,

in Dresden bei denHerren George Meusel & Co.,

in Berlin bei den Herren A. H. H eymann« Co., welche von uns zur Ausstellung von Jnterims -Quit- tungen ermächtigt sind, gegen deren Rückgabe an den Orten, wo die Einzahlung erfolgt is, die Actien-Do- fumente Lit. A. in den Tagen vom

4 V8.3 Buli a. c. ausgehändigt werden sollen, geleistet werden,

Hierbei wird noch ausdrüdcklih auf den unter dem 23. Mai a c. wegen Kreirung von 20,000 Stüdck Actien Lit. B. à 25 Thlr, aus- gegebenen Prospektus mit dem Bemerken Luf arer! (aim gemacht, daß die erste Einzah- lung auf legtere mit 5 Thlr, gleichzeitig mit oben ausgeschriebener zehnten Einzah - lung auf die Actien Lit. A. zu erfolgen hat,

Zittau, am 15, Mai 1847. i

Direktorium der Loebau - Zittauer Eisenbahn- Bega

Exner. elfft.

Das Großherzoglich Badische Staats - Eisenbahn - Anlehen von Acht Millionen Thaler 499%) preuß. Eourkt.

ist eingetheilt in 400,000 Obliga-

tionen, eine jede à 20Thaler preuß.

»_ Court., rüdzahlbar laut Gesey vom

F421. Februar 1845 unter Zuziehung

3:% Zinsen, durch Anhäufun!]g

S.des Kapitals und der Zinsen

gender Beträge: 14 mal 28,600 Thlr.,

54 mal 23,00 Thlr., 12 mal 20,090 Thlr, , 23 mal

8500 Thlr., 2 mal 6800 Thlr. , 55 mal 5700 Thlr.,

40 mal 2860 Thlr,, 2 mal 28059 Thlr,, 58 mal 2300

Thlr., 366 mal 1150 Thlr,, 1944 mal 580 Thlr., 1770

mal 140 Thlr. 2c. 2c,, zusammen 17 Millionen 292,283 Thaler pr. Ct.

Diese Rückzahlung. geschieht durch 160 1RA7

deren nächste am 31, Mai 1847

unter Aufsicht und Leitung der öffentlichen Behörden stattfindet.

Es fann bei diesem Anlehen sowohl das kleinste als auch das größte Kapital mit eben so viel Sicherheit und Garantie, als auch mit Aussicht und An- spruch auf Vergrößerung angelegt werden, denn die geringste Rüczahlung, die einer jeden Ob- ligation werden muß, welcher fein größerer Be- trag zu Theil wird, is 24 LIRTEN und auch diese 24 haler steigen verhältnißmäßig, je später die Rückzahlung erfolgt,

Bei dem itel neten Handlungshause sind jeder- zeit viese Original -Obligationen zu beziehen,

und werden die Pläne, so wie jede sonstige

gewünscht werdende Auskunft gratis durch uns ertheilt. Briefe, so wie Sendungen von Geld, Kassascheinen, Banknoten 2c. zu frankiren.

Solide Geschäftsleute, die den Verkauf dieser in allen Staaten erlaubten Obligationen überneh-

men wollen, belieben sich franko an uns zu wenden.

J. Nachmann & Söhne,

Banquiers in Mainz am Rhein.

Seebad Norderney.

Das Nordseebad auf der Jnsel Norderney an der Ostfriesischen Küste wird wie bisher vom 1. Zuli an er- óffnet sein; da die Erfahrung gelehrt, daß der Gebrauch der Seebäder auch in einer späteren Periode des Jah- res von den heilsamsten Folgen, auch den Besuchenden eine längere Periode dadurch gestattet ist, andere Bäder vorhergehen zu lassen, so ist höheren Ortes auch für dieses Jahr die Dauer der Saison bis zum leßten September, also auf völlig 3 Monate festgeseßt.

Die Administration ist auf außerordentliche Weise in den Stand geseßt, die im vorigen Jghre begonuenen Verschönerungen der Bade-Anstalt beträ tlich zu erwei- tern. Während der Badezeit wird zwischen Norderney und dem Norddeich (in der Nähe der Stadt Norden, bis wohin eine trefflihe Chaussee führt) täglich ein Pee hin und zurück fahren, welche Fahrt in der Regel eine Stunde dauert, Die Fahrt zu Wagen durch das Seewatt erfolgt vomHilgenriedersphl ab, und fann man auf diese Art in eigener Equipage und ohne die geringste Gesahr bequem die Jnsel erreichen. Die Zeit dieser Wattpassage, so wie die Abfahrtsstunden des Paetschiffes für jeden einzelnen Tag, mit Rücksicht auf Ebbe und Fluth bestimmt, wird durch Jusertion in die Hannoversche Zeitung und in das Ostfriesische Amtsblatt bekannt gemacht, und werden desfallsige An- \hlagzettel in den bedeutenderen Gasthöfen in Hannover, Bremen, Oldenburg und auf der Route zu finden sein. Während der Monate Juli, August und September wird auch in diesem Jahre eine tägliche Personeupos zwischen Norden und Yordernep über Hilgenrieder|)yhl eingerichtet sein, die in möglichst genauem Zusammen- hange mit den täglichen Brief- und Persôdnenposten zwi- {hen Norden und Aurich stehen soll, deren Gang sto ge- regelt is, daß derselbe an die täglichen s zwischen Aurich und Oldenbutg (Bremen und Hannover) sich anschließt. Außerdem fahren die bequem eingerichteten Dampfschiffe von Bremen, Emden und Delfzyl wöchent- lich an bestimmten Tagen, welche dur öffentliche An- kündigungen in den Zeitangeit und Anschläge in den vorzüglicheren Gasthäusern bekannt gemacht werden.

Logisbestellungen wird der Amtsvoigt Röpke auf Nor- derney pünktlich zu besorgen sich angelegen sein lassen,

Mai 1847, be

Das Königliche Bade-Kommissariat,

[439]

Citerarische Anzeigen. Durch alle Buch- und Kunsthandlungen ist zu haben : Eisenbahn - Karte von Mittel-

[422 b] Europa

mit Angabe der Dampfschifffahrts - Verbindungen , von

H, Kunsch, (Glogau, bei C. Flemming). In Futteral 12 Sgr.

Die Karte enthält nur Eisenbahnen und Dampf- {ifffahrts-Verbindungen, und die fertigen Eisenbahnen sind so hervorgehoben, daß die Karte threr Deutlichkeit und Uebersichtlichkeit wegen jedem Reisenden und Post- beamten äußerst willkommen sein“ dürfte,

[440] Durch den Beschluß der Plenar- Versammlung des

hohen Vereinigten Lanttags vom lten c. is die Mit- wirkung zur Herausgabe der Verhandlungen seitens des Sekretariats jeyt abgelehnt worden, Jn Folge dessen habe ih dieselbe einem dazu vollkommen befähigten Manne übertragen. ; :

Jch kann dem resp. Publikum die Versicherung geben, daß die Ausgabe vollständig und korrekt erscheinen, auch in der Anordnung des Druckes ‘nichts zu wünschen übrig lassen wird. Dem vollständigen Werke wird ein zweck- mäßig geordnetes Personen - und Sachregister be gege: ben, welches den Gebrauch desselben erleichtern joll.

Das erste Heft von zehn Bogen is für den Preis von 20 Sgr, dur alle Buchhandlungen des Jn- und Auslandes zu beziehen, auch nehmen alle Königl, Post- Aemter Pränumeration -mit 2 Nthlr. für 30 Bogen an, Täglich erscheinen zwei Bogen.

Berlin, den 15. Mai 1847.

Carl Reimarus. Firma; Gropius sche Buch- und Kunsthandlung.

Im Verlag von Hermann Johann Keßler e, Varrentrapp's Sortiments-Buchhandlung) in Frank- furt a, M. sind so eben erschienen und in Berlin durch

Alexander Duncker, sènigl, vofbuchhänd- ler, Französische Str. Nr, 21, zu beziehen :

[441] Verhandlungen

ber ersten Versammlung für Gefängniß-

4 .

Reform zusammengetreten im September 1846 in Frankfurt a, M. Nebst Anhang. gr. 8. broschirt, Velinpapier, Preis 2 Thlr.

Es ist dies der offizielle vollständige Abdruck der Verhandlungen jener merkwürdigen Versammlung für Gefängnißreform , welche zum erstenmal im September 1846 in Frankfurt a. M. zusammentrat, und an der vor einer großen Zahl eifrigst ausdauernder Zuhörer egen hundert Staatsmänner, Rechtslehrer, Advokaten, Aerzte Mie und Vorsteher von Gefängnissen aus allen Ländern uropa’s Theil nahmen. Die Verhand- lungen beginnen mit den offiziellen Mittheilungen der Regierungs-Abgeordneten von Baden, Dänemark, Nor- wegen, Belgien , Frankreih , England 2c., und liefern

enden Besprehungen über die wichtigsten einzelnen ragen, das vollständigste Bild des gegenwärtigen Stan-

war sowohl der Resul- ungen in diesem Ge-

j he ergestalt, zusammengehalten mit den sih daran rei-

des der Gefängnißreform, und tate der wissenschaftlichen Fors

biete, als au dessen, was die verschiedenen Regierun- gen praktish darin bis jeßt gethan haben und von wel- hen Grundsäßen sie dabei geleitet wurden. Findet in dieser Beziehung der Staatsmann viele neue wichtige Nachweise, S wird der Rechtsgelehrte Besprehung des Verhältnisses des Pönitentiarsystems zum Straszweck und zur gegenwärtigen Geseßgebung nicht vermissen, jo wenig als der Gefängniß-Vorsteher, der Geistliche und Arzt gedrängte Uebersicht sämmtlicher neuesten Erfah- rungen. Jeder gebildete, für das Wohl seiner gefalle- nen Brüder \ich interessirende Menschenfreund endlich wird hier Aufklärung über die verschiedenen Straf- und Besserungs-Systeme finden, welche gegenwärtig so viel, und oft gar einseitig, besprochen werden. j Ein besonderes Jnteresse bietet noch das leßte Drit- theil des Buches (die Anlagen) selbst für die Theil- nehmer an der Versammlung, da keine Zeit gewe|en war, damals diese Anlagen zu verlesen. Von hoher Wichtigkeit ist der Bericht des englischen Gefängniß- Inspektors im Auftrag seiner Regierung, der (auf S. 290—355 hier zum erstenmale deutsch erscheinend) eine offizielle Darstellung der verschiedenen Phasen, welche die Gefängr.iß-Reform in England in dem lehten Jahr- hundert durelaufen hat, liefert und für sich allein schon Belehrung über die ganze Svstemfrage giebt.

Literarishe Anzeige der Besserschen Buchhandlung (W: vers) 44 Behrenstr

Jn neuer Auflage isst so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu erhalten : [442] Vorlesungen über die

alte Geschichte

von Friedrih von Raumer.

Zweite umgearbeitete Auslage, In zwei Bänden,

Erster Band. Gr. 8, Geh. 2 Thlr. 20 Ngr.

Leipzig, im April 1847. F. A, Brockhaus,

Bei August Hirschwald in Berlin, Burg- Str. 25, ist s0 eben erschienen und in allen Buch- handluñgen zu haben;

[443] Neues Syslem

der | » Z » ) c r Morphologie derl flanzen nach den organischen Bildungs-Gesetzen als Grundlage eines wissenschastlichen Studiums der Botanik besonders auf Universitäten und Schulen vun Dr. C. H. Schutz, Schultzenstein, ordentl. Prof, an der Königl. -Universität zu Berlin Etc. etlc. Mit einer Steindrucktafel. 8. brosch. Preis 1 Thlr.

524 b Fe „Jt E 1824» Ritterguts-Verkauf. Erbtheilungs halber soll das den Unterzeichneten ge- hörige, im Saal - Eisenberger Kreise des Roos Altenburg höchst romantisch gelegene, von Kahla, Roda und Jena 14 Stunden, von Neustadt a, d. Orla 3 Stunden, von Weimar 5 Stunden und von Apolda, dem nächsten Anhaltepunkt der Thüringischen Eisenbahn, 4 Stunden entfernte Mannlehn-Rittergut Schiebelgu nebst Allodien und einem vollständigen lebenden und todten Inventarium Oen tag dent 29 Uni de J, von Vormittags 11 Uhr an, im Wege des Meistgebots, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Lizitan- ten, verkauft werden. Es gehören dazu circa 4 Aer Gärten, 25 Adcker Wiesen, 140 Ader Felder, 175 Aer Holz, 27 Aker Leeden 2c., den Aker zu 200 zehnelligen (IRN. gerehnet, Das Nähere isst aus den bei Herrn Kammer-Prokurator Hempel zu Altenburg und den un- terzeichneten Besißern ausliegenden Kaufbedingungen er- sichtlich, von welchen ersterer gegen Erstattung der Ko- pialien und Porto-Verläge ai Mbrlañgen Abschrift er- theilt. Kauflustige werden ersucht, sich am gedachten Tage auf dem Rittergute Schiebelau einzufinden und ihre Gebote bis Mittag 1 Uhr anzubringen. Schiebelau, den 14. Mai 1847, Gebrüder Esche,

——————

[525 b]

Im Königreiche Polen in dem einstigen Podlachischen, jezt Lubelskischen Gouvernement, unweit der rufe Bug und Wieprz, 8 Meilen von Lublin und 26 Meilen von Warschau entfernt, ist ein Complerus von Gütern, wo- bei 6 von Frohndienst thuenden Bauern bewohnte Dör- fer, mit einem Areal von zusammen 749 neupolnischen Hufen 14 Morgen 2 Ruthen) incl. 200 Hufen Kie- fer-Waldung, großen Wiesen, Weiden und Aerfeldern, die sih zum dritten Theil für Weizen-Aussaat eignen, mit Seeen und Teichen, einer Kirche, massiven und hölzernen Gebäuden, 5 Meiereien, einer Brau- und Brennerei, einer Ziegelei und Wind- und Wassermüh- len, wegen Alters\{hwäche des Besißers zu verkaufen.

Die reinen Einkünfte von den Fabriken, dem Ver- faufe der Getränke und dem Zins der Kolonisten betra- gen jährli über 5500 Thlr, :

Nähere Auskunft über diese Güter und die Kaufbe- S ertheilen : :

in Warschau Herr Ludwig Szybinski,

der langen Gasse Nr. 587, in Berlin das Königliche Jntelligenz-Comtoir,

Advokat, auf

523 b

t ita den Linden Nr. 6 steht wegen Abreise einer Herrschaft ein eht englischer Stadtwagen (Coupé) #9- leich zum Verkauf, und kann derselbe täglich von 8 is 411 Uhr Vormittags besichtigt werden.

Das Abonnement beträgk: 2 Kthlr. für % Iahr. 4 Rthlr. - 5 Iahr. 8 Rthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Sei cinzelnen Üummern wird der Sogen mit 25 Sgr. berechnet.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post - Anstalten des In-

und Auslandes nehm auf dieses Blatt ae eslésinag

die Expedition der Al Zeitung: P Fn Behren-Straße Ur. 57. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Alg. Anzeigers 2 Sgr.

é 139.

/ Aa L Amtlicher Theil. Landtags-Angelegenheiten. Sigung der Vereinigten Kurien

vom 15, Mai: Schluß der Verhandlungen über die Allerhöchste Botschaft, betreffend die Errihtung von Landrenten - Banken.

Beilagen.

Amtlicher Thei mfllicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : f Dem Kirchenkassen - Rendanten und Kirchenvorsteher K neise zu Alvensleben, Regierungs-Bezirk Magdeburg, so wie dem evangelischen Küster und Schullehrer Engelmann zu Billendorf, Regierungs- Bezirk Frankfurt, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

m Der Landgerichts - Referendarius Ernst Rath zu Köln ist auf Yrund der bestandenen dritten Prüfung zum Advokaten im Bezirke des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Köln ernannt worden.

A Defanntmacmui n

n ¿olge der vom 15ten d. M. ab stattgefundenen Eröffnung der Köln - Mindener Eisenbahn auf der Strecke zwischen Deutz und Hamm und nach erfolgter Regulirung der erforderlichen Verbindungs- Posten zwischen Hamm und Hannover findet die Post - Verbindun zwischen Köln und Berlin folgendermaßen statt : 4

A. Zur Beförderung der Korrespondenz, | von Köln nach Berlin: aus Köln täglich 55 Uhr früh, aus Düsseldorf täglich 64 Uhr früh, aus Hamm täglih 14 Uhr Vormittags aus Minden täglih 9 Uhr Abends, / durch Hannover täglich 4—5 Uhr früh, in Berlin täglih 45 Uhr Nachmittags, nah 35 Stunden. Von Berlin nah Köln: aus Berlin täglich 9 Uhr früh uud 10 Uhr Abends, durch Hannover täglich 9—10 Uhr Abends und 105—11§5 Uhr ___ Vormittags, S in Minden A 5 Uhr früh und 65 Uhr Abends, in Hamm täglih 25 Uhr Nachmittags und 6 Uhr früh, in Düsseldorf täglih 7 Uhr Abends und 105 Uhr Vormittags, in Köln täglich 85 Uhr Abends und 12 Uhr Mittags, : nah 354 und 38 Stunden, i B. Zur Beförderung von Reisenden von Köln nach Berlin: / aus Köln täglich 55 Uhr früh aus Düsseldorf täglich 6Z Uhr früh in Hamm täglich 105 Uhr Vormittags aus Hamm täglich 115 Uhr Vormittags durch Minden täglih 11/—12% Uhr Nachts in Hannover täglih 78—8 Uhr früh aus Hannover täglich 115 Uhr Vormittags ) Z in Berlin täglih 105 Uhr Abends “4 per Dampfwagen, nach 44 Stunden,

von Berlin nah Köln: aus Berlin täglih 10 Uhr Abends | _+ in Hannover täglih 105 Uhr Vormittags per Dampfwagen, aus Hannover täglich 115 Uhr Vormittags per Schnellpost,

( per Dampfwagen,

( per Schnellpost,

durch Minden täglih 653—7& Uhr Abends in Hamm täglich 6 Uhr früh aus Hamm täglih 7 Uhr früh ) in Düsseldorf täglich 107 Uhr Vormittags | per Dampfw in Köln täglich 12 Uhr Mittags f ) A R : : nach 38 Stunden. Die Beförderung der Geld- und Paket - Sendungen zwischen Köln und Berlin findet bis auf Weiteres in der bisherigen Weise statt Die Briefe nah der Rhein-Provinz und nach Belgien werden mit beiden Zügen, die durch Belgien zu befördernden Briefe nach Frankreich aber uur mit dem um 9 Uhr früh ab- gehendenZuge von hier abgesandt, Die mit diesemZuge von hier abgehenden Briefe nah Paris sind 68 Standen unterweges. Die Absendung der Briefe nah dem Königreich der Niederlande erfolgt vor- erst noch unverändert mit dem ersten Zuge um 9 Uhr früh : Berlin, den 18, Mai 1847. j General-Post-Amt.

pin Sire Graf General-Erb-Land-Postmeister im Her- zogthum Schlesien, Graf von Reichenbach - Goshüß, Schlesien. chenbach - Goshüß, aus

Landtags - Angelegenheiten.

Sibung der Vereinigten Kurien am 15. Mai.

Die Sibung beginnt L A g Fürsten zu Solms nt um 105 Uhr unter Vorsiß des Marschalls,

Das Protokoll d s j ; O “G der vorigen Sißung wird verlesen und genehmigt,

Vir fahren fort in der gestern abgebr Berathung, IG L | gejte! gebrochenen Abgeotdueie von Boderath L N Plaß einzunehmen. Der geordn. Krause: t ü / i

weiß nid, db für heute E E Es zurückgetreten, und ich

Mara De gestrigen Notate sind für heute noch gülti und t N E R s Abgeordnete Krause der nächste Reb is :

Abgeordn. erath: Der Königliche Herr Kommissar

Berlin, Donnerstag den 20» Magi

eine Garantie des Staates nicht einer Anleihe des Staates gleich zu achten sei, sondern nah wie vor ohne Zustimmung der Stände er-= theilt werden fönne. Es liegt über diesen Gegenstand ein Antrag vor, der zu einer ausführlihen Verhandlung Anlaß geben wird. Nichtsdestoweniger liegt mir, als dem Ersten, der nah dem König- lichen Kommissar das Wort erhielt, die ernste Verpflichtung ob, auf diese Erklärung sofort zu erwiedern, daß zwischen Anleihe und Ga- rantie, zwischen unmittelbarer und mittelbarer Schuld - Verpflichtung ein Unterschied, der hier in Betracht kommen kann, nicht vorhanden ist, daß ein Bürgschaftsschein des Staates für Kapital und Zinsen ein Staatsschulden - Dokument is, welches nah §, 2 des Gesetzes vom 17. Januar 1820 nicht ohne Zustimmung der Stände aus= gestellt werden darf. Es is wahr, daß mehrere Staats - Garantieen ohne diese Zustimmung vollzogen worden sind; aber es is auch wahr, daß dadur eben so viel Wunden dem Vertrauen in die Regierung geschlagen worden sind, Wunden, die von jeßt an heilen, nicht sich vermehren s\ollten, Meine Herren, ih stehe hier nur ein einzelner Mann, aber auch die Stimme des Einzelnen hat Kraft, wenn sie aus der Wahrheit ist, wenn sie Wiederhall im Lande findet, und Wiederhall im Lande wird es finden, wenn ih sage, daß das Rechts- gefühl des Volkes jene Jnterpretation verwirft ! und eben so bin ich gewiß, daß die Zustimmung: in der Versammlung mir nicht fehlen wird, wenn ih hinzufüge, daß die Stände niemals eine Garantie, zu der sie ihre Zustimmung nicht gegeben, als gültig anerkennen werden! Jch gehe jebt über zu der Königlichen Botschaft, und ich gestehe, daß ih zur Berathung derselben in den beiden Vereinigten Kurien keinen geseßlichen Anhaltepunkt zu finden vermag, wenn es sich niht um dic Zustimmung zu einer Finanz - Operation handelt, die einer Anleihe gleih zu achten ist.

_ Der Herr Landtags-Kommissar hat selbst erklärt, daß diese Kö- niglihe Botschaft kein Geseß- Entwurf sei; wäre sie ein solcher, so müßte ‘die Berathung in jeder einzelnen Kurie besonders erfolgen. Jn beiden Vereinigten Kurien dürfen nach §. 14 des Gesetzes über die Bildung des Vereinigten Landtags nur Propositionen wegen Auf= nahme neuer Staats-Anleihen, Einführung neuer oder Erhöhung der bestehenden Steuern berathen werden. Wenn also nicht einer der beiden Gâlle vorhanden ist, wenn es sich niht um die Aufnahme neuer Staats=-Anleihen oder neuer Steuern handelt, so würde die heutige Berathung ganz außer dem Geseb sein. Jch nehme also, wie ge= sagt, an, daß es sich um die gstimmung zu einer Finanz-Operation handelt, die einer Anleihe agleil#ommt, und erlaube mir zur Begrün= dung dessen, was ih über die Garantie zu sagen gedenke, noch Eini- ges über die Nüßlichkeit des Geseß-Entwurfs oder vielmehr der vor=- geschlagenen Maßregel zu äußern. Jch {ließe mih den Rednern an, die darin einen wesentlichen Fortschritt erkannt und der Regierung ihren Dank dafür ausgesprochen haben, daß sie diese Proposition ge= macht hat. Die Maßregel athmet den Geist der ruhmvollen Gesetz- gebung von 1809, Sie bezweckt, die kleinen Grundbesißer von den noch auf ihrem Eigenthume lastenden Verpflichtungen zu befreien, sie wird den Wohlstand in dieser wichtigen Klasse der Staats=-=Gesellschaft befördern. Wenn auch der Vater nicht mehr die Aussicht hat, selbst die Früchte dieser Veranstaltung zu genießen, so wird es ihm zum erhebenden Trost gereichen, daß einst sein Sohn ein freier Eigenthü mer sein wird. Der sittliche Einfluß der Maßregel wird ein durch= aus günstiger sein, er wird das Selbstgefühl in einem bedeutenden Theile des Volks und somit die politische Kraft des Staates heben, sie wird weiter die allgemeine Wohlfahrt dadur erhöhen, daß die Masse des umlaufenden Kapitals vermehrt wird. Aber, meine Her= ren, bei aller Anerkennung der Zweckmäßigkeit dieser Maßregel, bei aller Anerkennung der guten Absicht, welche die Regierung dabei ge- leitet hat, vermag ih nicht zuzugeben, daß die Vorlage der Regie= rung schon so vo!iständig is, daß wir ein wichtiges Votum, wie es hier verlangt wird, abgeben könnten. Auch ich erkenne an, daß in der gegenwärtigen Lage des Vereinigten Landtags, in Bezug auf seine verfassungsmäßigen Rechte, eine Schwierigkeit liegt, zu solchen Ge- eßen, zu solchen Maßregeln seine Zustimmung zu geben, die das Land eventuell belasten könnten. Wenn aber diese Schwierigkeit auch nicht vorhanden, wenn der Zustand ein ganz geordneter, gesicherter Are jo würde doch die Versammlung, bevor sie eine so umfassende Bewilligung ertheilte, sich vorher überzeugen müssen, daß der Zweck der Maßregel auch erreicht werde, daß die Erreichung gehörig ge= sichert sei. Da aber in der Denkschrift, die der Königlichen Botschaft beiliegt, noch in Frage gestellt und der Berathung der Provinzial= Landtage vorbehalten is, welcher Saß für die Kapitalisirung der Renten, welche Annuität festgestellt werden soll, da ferner der Um- fang der Garantie, die wir leisten sollen, nit angegeben ist, so scheint mir zu meinem Bedauern die Angelegenheit noch uicht so vor= bereitet, daß der gegenwärtige Vereinigte Landtag deshalb einen Beschluß fassen könnte. Jch sage zu meinem Bedauern, denn ich habe den lebhaften Wunsch, daß wir bei allen Gelegenheiten, wo es ohne Beeinträchtigung unserer Rechte, ohne Verleßung unserer Ge= wissenspflicht möglich is, der Regierung bereitwillig die Hand zur Mitwirkung bei solchen Maßregeln bieten, welche die allgemeine Wohlfahrt befördern. Es scheint mir auch, daß, wenn den Provin= zialständen, in Zusammenwirkung mit dem Gouvernement, die Fest- stellung der Grundsätze überlassen werden soll, auf welchen die Maß= regel beruht, dadur die Wirksamkeit der Provinzialstände über den ihnen angewiesenen Kreis hinausgeht und der Wirksamkeit der cen- tralständischen Versammlung Abbruch geschieht. Zweckmäßig aber ist es, daß die Provinzial-Landtage die Maßregel vorberathen und durch dieses Resultat ein genauer und sicherer Ueberblick über das Bedürfniß in allen Theilen des Staats erlangt werde; aus dieser Rückfsicht schließe ich mich im Wesentlichen dem Amendement an, welches ein geehrtes Mitglied der sächsischen Ritterschaft eingebracht hat; nur möchte ih mir im Eingange einen Zusaß erlauben, Es scheint mir nämlich, daß wir es dem Lande schuldig sind, die Nüh-= lichkeit und Zweckmäßigkeit der Maßregel anzuerkennen, und daß wir dem Gouvernement unsere Bereitwilligkeit ausdrücken müssen, dazu mitzuwirken, sobald wir den Beschluß ohne Bedenken zu A ver=- mögen; déshalb möchte ih vorschlagen, daß zu dem Amendement des Herrn Grafen von Helldorf folgender Eingang gemacht werde : (Liest vor.)

hat am Schlusse der gestrigen Sizung die Erklärung gegeben, daß

„Die Versammlung erkennt die Nüglichkeit von Rentenbanken

1847.

an, durch welche die Ablösung der auf dem Grundeigenthum noch haftenden Reallasten bewirkt, und für welhe nah eingeholter Zu- stimmung der Stände die Garantie des Staates geleistet werden soll; sie stellt jedoch den Antrag, daß (folgt das Amendement des Herrn Grafen von Helldorf) :

1) zuvörderst in jeder einzelnen Provinz das Maximum des Be- trages der für die Nentenberechtigten auszustellenden Renten- briefe durch die Behörden möglichst approximativ ermittelt werde;

2) demnächst unter Mittheilung des Resultats dieser Ermitte- lungen an die Lir eienbeu Provinzialstände diese veranlaßt werden, wegen Feststellung der von den Verpflichteten in ihrer Provinz zu leistenden Jahreszahlungen zu berathen ;

3) endlich auf Grund der nah 1 und 2 sich herausstellenden Er= gebnisse ein die näheren Bestimmungen der Staatsgarantie für die Rentenbanken enthaltender Geseß-Entwurf dem nächsten Vereinigten Landtage vorgelegt werde.“

Es wird allerdings hierdurh eine Verzögerung entstehen; allein abgesehen davon, daß dies unvermeidlich erscheint, wird auch deshalb ein eigentliher Nachtheil für den Erfolg nicht zu besorgen sein, da die gegenwärtige Lage des- Geldmarktes so beschaffen is und wahr- scheinlich eine Zeit lang auch noh so verbleiben wird, daß für jeßt die Maßregel doch nicht zu einem gedeihlichen Ziele führen würde. Schließ- lich muß ih noch die Leistung der Staats-Garantie gegen einen Ein- wurf vertheidigen, der hauptsächlih von einem geehrten Mitgliede der westfälischen Ritterschaft gemacht worden is; dasselbe ging von der Ansicht aus, daß dieser Gegenstand, weil eine Provinz vor der ande=- deren dabei betheiligt sei, mehr provinzieller Natur sei, und daß es nicht zweckmäßig erscheine, dafür die Garantie des Staates eintreten zu lassen. Jch billige es, daß die finale Vertheilung des Verlustes, der möglicher Weise entstehen könnte, den einzelnen Provinzen zur Last falle, die den Nußen davon ziehenz ih würde es aber nicht bil- ligen, wenn der Staat bei diesem Unternehmen seine Mitwirkung, die Unterstüßung durch seinen Kredit, versagen und nicht eventuell Opfer zu tragen sich bereit erklären sollte. Jch frage Sie, ob die vorhin angedeuteten Zwecke der Maßregel, die Vermehrung des Wohlstandes einer bedeutenden Klasse des Volks, die Kräftigung ihres Selbstgefühls und dadurch der politischen Kraft des Staates, die Vermehrung der umlaufenden Kapitalien, ob dies lediglich provinzielle Jnteressen oder nicht vielmehr allgemeine Staats-Juteressen sind? Es wurde der Fall eines Krieges erwähnt, und es is allerdings möglich, daß in einem solchen Falle der Staat für eine Provinz, deren Bewohner nicht mehr im Stande sind, ihren Verpflichtungen nachzukommen, Opfer bringen mußz aber, meine Herren, vertheilen sich denn überhaupt die Lasten des Krieges immer gleihmäßig auf die Provinzen? Bekanntermaßen ist bei dieser Maßregel zunächst die Provinz Schlesien betheiligt ; wie aber, wenn ein Krieg ausbräche und der Feind zunächst in Schlesien einfiele, wenn das Land verwüstet würde, wenn unsere {lejishen Brüder zuerst dem Feinde ihre Brust entgegenwerfen müßten, wenn sie fielen zum Schuße der hinter ihnen liegenden Provinzen, würde der Staat Ersatz leisten für das unsäglihe Elend, das alsdann über Tausende von Familien hereinbrehen würde? Js nicht Preußen da- durch groß geworden, daß in allen Epochen seiner Geschichte, unter dem großen Kurfürsten in allen Drangsalen, unter Friedrih dem Zweiten im siebenjährigen Kriege, unter Friedrih Wilhelm dem Drit- ten in den glorreihen Befreiungskämpfen jeder Landestheil die Opfer, die das Schicksal ihm auferlegte, in patriotischer Ergebung willig trug? Meine Herren! Jch will keine Centralisation, die die Eiz genthümlichkeit der Provinzen vernichtet. Der Staat sei mannigfal- tig in der Einheit; aber ih bekämpfe jeden Provinzialismus, der sich der Einheit entgegenstellt,

(Bravo.)

Landtags=Kommissar: Der geehrte Redner, der so eben gesprochen, hat richtig bemerkt, daß die Frage: ob die Garantieen unter dem Begriff der Darlehne fielen und deshalb unter das Geseh vom 3, Februar zu subsumiren seien, bei einer diesen Gegenstand betreffenden Petition zu einer ausführlichen Exörterung kommen werde. Jch will sehr gern die gründliche Erörterung dieser Frage bis zu diesem Zeitpunkt hinausschieben. Nichtsdestoweniger aber muß ih mich auf die gegen meine früheren Aeußerungen gerichteten Angriffe hier mit einigen Worten äußern.

Eine Garantie is allerdings eine Schuldverpflichtung, aber nicht jede Schuldverpflichtung i ein Darlehen. Darum habe ih behaup- tet, daß eine Garantie fein Darlehen sei. Lediglih aber von Dar- lehen spriht das Geseß vom 17, Januar 1820. Deshalb hat si die Regierung in ihrer Befugniß, in ihrem Rechte zu befinden ge= glaubt, indem sie zwischen dem 17. Januar 1820 und dem 3. Fe- bruar 1847 eine ganze Reihe von Garantieen, größeren und gerin- geren Umfanges, übernahm, ohne daß dadurch der Eid der Mitglieder der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden verleßt wäre, ohne daß sie sich deshalb einer Verlegung des Staatsschulden - Geseßes vom 17. Januar 1820 schuldig gemacht hätte. Dieses besagt nur: daß neue Staats - Darlehen nicht anders, als unter Mitgarantie und Zuziehung der künftigen Reichsstände aufgenommen werden können. Dasselbe schreibt das Geseß vom 3. Februar 1847 vor, und darum glaubt die Verwaltung auch heute in ihrem Rechte zu sein, wenn sie nicht für jede Garantie, die sie übernehmen will, die Zustimmung des Vereinigten Landtags in Anspruch nimmt. Die Fälle der Ga- rantie-Uebernahme sind in der Verwaltung sehr häufig, Wenn heute, wie noch in diesen Tagen der Fall“ gewesen, eim Kaufmaun sich er- bietet, 1000 Last Roggen zur Verproviankirung einer Gegend da= oder dorthin zu schaffen, unter der Bedingung, daß der Staat die Garan- tie für den Ausfall übernehme, so ijt das eine Garantie. Wir ha- ben die Garantie übernommen für die Eisenbahnen, welche die Haupt- Richtungen des Staats durchziehen. Dieselbe Frage, „welche heute ventilirt wird, is damals von den Vereinigten Ausschüssen ventilirt worden, und es hat dic Meinung, daß Garantie und Staats-Anleihe synonym seien, damals feinen überwiegenden Anklang gefunden. Hätte sie diesen gefunden, so hätte die Meinung der damaligen Ausschüsse, welche die Reichsstände in keiner Weise repräfentirten, in Beziehung auf die Uebernahme der Garantie für die Eisenbahnen von keinem Einfluß sein können. J habe aber gesagt, daß Garantieen aller-

dings mittelbar von der Zustimmung der hohen Stände-Versammlung