1847 / 139 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

abhängig werden können, und das wiederhole ih; ih wiederhole es in Beziehung auf die Proposition, welhe der hohen Versammlung jevt vorliegt. Wenn nämli die Garantieen der Art sind, daß der Staat solhe mit Sicherheit aus seinen laufenden Revenüen leisten kann, so bedarf er dazu der Zustimmung der hohen Pes nicht; wenn aber der Staat sih die Vordbaltills machen muß, da

aus einer Garantie die Nothwendigkeit eines Darlehens oder einer erhöhten Steuer folgen kann, dann gebietet ihm die Vorsicht, mit einer solhen Garantie niht voranzugehen, ohne die Meinung der Stände darüber vernommen zu haben, weil allerdings in dem Augen- blicke, wo diese Nothwendigkeit eintreten und er vor die Stände tre= ten müßte, um von ihnen die Zustimmung zu einem Darlehen oder einer neuen Steuer zu verlangen, ihm mit Recht vorgeworfen werden könnte: Du hättest rechtzeitig unsere Meinung vernehmen, unsere Zustimmung erfordern sollen und nicht iu dem Augenblick, wo die Nothwendigkeit wirklich eintritt... Das is die Ursache, weshalb die Verwaltung, bei der großen Frage der Garantieen über die Landren- tenbriefe bei der großen Frage, sage ih, weil sie sich möglicher= weise über die ganze Monarchie ausdehnen könnte sich der Zu- stimmung der hohen Versammlung im voraus versichern zu müssen geglaubt hat. Sie wird, wenn diese Zustimmung nicht erfolgt, von der Sache abstehen, damit sie nicht in dem unglüdcklichsten, freilich sehr unwahrscheinlihen Fall, daß daraus ein Darlehen hervorgehen könnte, in die Lage verseßt werde, gerechte Vorwürfe von den Ständen zu vernehmen,

Justiz-Minister Uhden: Jch will über die Frage, welche hier angeregt worden is, ob Garantieen mit Darlehen gleihbedeutend sind, ob also zu irgend einer Garantie, die der Staat übernimmt, die Zustimmung der allgemeinen Stände = Versammlung erforderlich ift, jest nicht sprehen, weil hon der Königliche Kommissar erklärt hat, daß darüber noch eine anderweitige Berathung stattfinden werde.

Jch will mir nur erlauben, noch vom Rechtsstandpunkte aus das vorliegende Geseß zu beleuhten, indem ih das, was die Nüzlichkeit betrifft, den Herren überlassen muß, welhe mit mehr technishen Kenntnissen die Sache beurtheilen können, wie ih es vermag.

Jch bemerke: die Frage, um die es sich handelt, ist einfach die, vb der Staat unter gewissen Bedingungen die Garantie für die Ren=- tenbanken übernehmen soll.

Es ist gesagt worden, man könne keine Garantie übernehmen, wenn man nicht den Umfang derselben übersehen könnte, jeder gute Hausvater werde \ih zuerst einen UVebershlag machen und nachsehen, für welche bestimmte Summe er die Gewähr übernehmen solle, Die Bürgschaften beziehen sich aber nit blos auf Darlehen, sondern auf Verbindlichkeiten jeder Art. Nun giebt es Verbindlichkeiten, wo man unmöglich im voraus berechnen kann, auf wie hoh sih die etwaige künftige Vertretung belgufen wird.

Bèr §. 290 Th, 1: Tit, 44 A. & R, bestimmt:

„Auch für den Nachtheil, welcher aus den unerlaubten Handlungen eines Anderen, oder aus der Vernachlässigung seiner Pflichten ent- stehen könnte, kann Bürgschaft geleistet und gefordert werden.“

Diese Bestimmung tritt z. B. auch den Fall, wenn Jemand für einen Bormund eine Bürgschaft leistet, wo der Bürge für alle die Hand- lungen des Vormundes, wobei dieser sich ein Versehen hat zu Schul=-

den fommen lassen, vertreten muß. Diese Vertretungs=Verbindlichkeit fann bei einer wichtigen Vormundschaft von großer Bèbeutina sein.

Ich bemerke aber ferner, daß sih eine bestimmte Summe, für welhe nach dem vorliegenden Entwurfe eine Garantie übernommen werden soll, sich im voraus niht ermitteln läßt. Das hängt zunächst davon ab, ob überhaupt und in welchen Provin-= zen Renten- Banken werden zu Stande kommen. Ferner wird sich die Summe des Gesammt-Kapitals, wenn sie auch wirklich mit gro= ßen Kosten ermittelt werden sollte, immer nur approximativ bestimmen lassen, und in jedem Augenblick kann sich dieselbe wieder ändern, wie z. B. bei jeder Ablösung von Reallasten. Es wird also ein sicheres Resultat nicht erzielt werden können, diese Ermittelung würde aber zum Theil ganz unnüß sein, weil, wie schon anderweitig erwähut, wahrscheinlich nicht in sämmtlichen Provinzen der Monarchie Renten-= Banken werden errihtet werden, Es ist namentlich von einem Abgeordneten der Ritterschaft aus der Provinz Brandenburg erklärt worden, daß nur ín einem kleínen Theile der Provinz solche Banken entstehen würden.

In der Rhein-Provinz werden sie wohl auch nur von unbedeu- tendem Junteresse sein.

I finde aber auch ferner keíne Gefahr für die Staatskasse darin. Der wahre Werth der Grundstücke ergiebt sich aus dem Netto - Er- trag, namentlih auch nach Abzug aller ‘darauf haftenden Lasten. Wenn nun irgend eine solche Last abgelöst wird, so vermehrt sih da- durh der Werth des Grundstücks. Auf diesen Mehrwerth haben aber nicht die früheren eingetragenen hypothekarishen Gläubiger ein Vor= zugsrecht, vielmehr gebührt solches dem Jnhaber des Ablösungs-Kapi- tals, Er muß daher auch vor allen hypothekarischen Gläubigern abge- funden werden. Unter diesen Umständen kann ich deshalb nicht be- fürchten, daß irgend erheblihe Verluste entstehen können, selbst nit im Falle des Krieges, den Gott verhüten möge. Nur dann wäre der Verlust denkbar, wenn der Werth solher Grundstücke fast gleich Null sein sollte, w2s nicht vorauszuseben is, Schließlich will ih noch bemerken, daß das Gouvernement nur im Juteresse des Landes die- sen Vorschlag gemacht hat, wie allseitig schon anerkannt worden ist, Auch ohne Staats=Garantie is, wie gezeigt, genügende Sicherheit vorhanden ; diese soll ja nur hauptsächlich dazu dienen, den Rentebrie- fen einen festen und siheren Cours bei der Börse zu verschaffen. Ei- nen Aufschub, um den Gesammtwerth aller solher Reallasten zu er= mitteln, um dann nah vier Jahren, wo der Vereinigte Landtag wie- der zusammentreten soll, diese Sache abermals zur Beschlußnahme vorzulegen, halte ich hiernach nit für begründet.

Marschall: Falls der Abgeordnete Knoblauch eine persön- liche oder ein auf ein Faktum sich beziehende Bemerkung zu machen hat, so werde ih ihm außer der Reihe das Wort geben.

Abgeordn. Knoblau ch: Jh wollte mir erlauben, auf die Be- merkung des Königlichen Herrn Kommissars .….

ß Marschall: Jh muß bitten, von diesem Plate aus zu reden,

Abgeordn, Knoblauch: Auf die Bemerkung des Königlichen Herrn Kommissars , daß die Haupt - Verwaltung der Staatsschulden bei den bisher ertheilten Garantieen nicht das geringste Bedenken aat habe, erlaube ich mir meinerseits zu erklären, daß die Haupt-

erwaltung nie in den Fall gekommen ist, deshalb befragt zu werden : t ausgenommen in einem einzigen Falle, wo 1hre Mitwirkung wirklich in Anspruch genommen worden is. Bei dieser Gelegenheit hat sih jedo gezeigt, daß verschiedene Meinun- gen in ihrer Mitte obwalten, Welche Verschiedenheit der Meinungen außerdem hervorgetreten wäre, wenn jene Verwaltung au noch bei anderen Veranla! ungen befragt worden, darüber gebührt mir feín Urtheil. Jh meines geringen Theils muß aber erfláren, daß ih in meinem Gemüthe tief bewegt worden bin, seitdem ih durch die Er- flärung des Königlichen Herrn Kommissars am Schluß der gestrigen Sigung gehört habe, daß auch jegt, nahdem Se. U der Kö- níg den Vereinigten Landtag berufen und ihm die Befugnisse der Reichsstände in dieser Beziehung beigelegt háben, daß also auch künf- tig noh ein Unterschied gemacht werden soll zwischen Staats-Garantie

und s darüber zu äußern,

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und Staatsschulden. Darlehne sind nur eine Unterabtheilung von Staatsschulden, welhe überhaupt ohne Mitwirkung von Reichsständen niht gemacht werden dürfen. Garantieen gehören aber meinem Rechts= gefühle nah und nah dem Urtheil vieler Rechtskundigen unzweifelhaft in die Kategorie der Schulden.

(Bravo!) n Wenn also au ch jeßt, nachdem auf den Vereinigten Landtag die Befugnisse der Reichsstände in der erwähnten Beziehung überge- angen sind, der Unterschied zwischen Staats-Garantieen und Staats- alben fortdauert, \o gestehe ih, ohne mih meines Theils auf die Gesebe selbst näher einzulassen, wozu sich später Gelegenheit darbie- ten wird, daß für mi alsdann der wesentlihste Anhaltspunkt zum Verständniß sowohl des Staatsschulden - Gesebes vom Jahre 1820, als des Allerhöchsten Patents vom 3. Februar d. J. verloren geht. Mich daher gegen alle Konsequenzen, welche aus den aufgestellten Unterscheidungen hergeleitet werden könnten, zu verwahren, halte ih für eine Gewissens Abt. Landtags-Kommissar: Jh habe nur mit wenigen Wor-= ten zu erwiedern, daß ih ausdrücklich gesagt habe, daß Garantieen Sulden-Verpflichtungen seien, daß aber von Schulden im Geseh fein Wort stehe, sondern von Darlehen, und daß der Staat alle Tage in dem Fall gewesen ist, Schulden-Verpflichtungen einzugehen, ohne Einwilligung der Berwaltung der Staats\chulden, und daß er auch künftig in denselben Fall kommen wird, ohne Zustimmung der Stände, weil zwishen Schulden und Darlehen ein wesentlicher Unterschied ist und im Geseß nur das Wort „Darlehen“, aber nicht das Wort „„Schulden““ vorkommt.

Abgeordn. Möwes (vom Plaß): Darf ih den Herrn Mar-= {hall um das Wort bitten? nur zur Erwiederung auf eine Aeußerung des Königlichen Herrn Kommissars,

Marschall: Es is nicht möglich, wenn nicht erklärt wird, daß die Bemerkung blos den Zweck einer persönlichen Aeußerung oder der Aufklärung eines Faktums habe. Sonst werde ih fortfahren, die Redner der Reihenfolge nach, wie sie sih gemeldet haben, aufzurufen.

Abgeordn. wes (vom Plat): Aus derselben Rücksicht, aus welher von dem Herrn Marschall dem abgetretenen Abgeordneten von Berlin das Wort gegeben wordeu is, glaube ih auch, auf das- selbe Anspruch machen zu können.

Marschall: Jch kann das Wort nicht ertheilen, denn es ist sehr möglih, daß der nächste Redner, und wenn nicht der nächste, doch ein folgender dieselbe Absicht haben kann.

Abgeordn. Krause: Weun es guf die Frage ankommt, ob dem armen Bauerustande eine Erleichterung zu Theil werden solle, so muß ih die Frage mit Ja beantworten, und zwar um so mehr für diejenigen, die in der Uebersicht des Finanz - Etats mit dem Namen „geringer Bauernstand““ bezeichnet sind und in der Aten Steuerstufe 4 Millionen Klassensteuer bezahlen, Sie befinden sich in einer Lage, daß sie wirklih Hülfe verdienen, Die Landrenten - Bank soll das Mittel dazu hergeben.

Die Frage wird die sein: Auf welche Art muß die Rentenbank eingerichtet werden, damit den Leuten ein wirklicher Nußen geschieht ? Jch halte dafür, ste liegt darin, wie man die Rente kapitalisirt, Jch bin der Meinung, wenn man die Rente von 10 bis 20 Rthlr. kapi= talisirt, wie in Paderborn, wo 34 pCt, Zinsen genommen werden, daß dann geholfen wird. Wenn sie aber so fapitalisirt wird, wie gestern gesagt wurde, nämlich zum 25fachen Ablösungsfuß, #o wird damit den Leuten nicht geholfen. Sie werden dann dasselbe bezah=

len, was sie jeßt bezahlen. Ob die Renten = Berechtigten aber mit ihren Gläubigern in Konflikt kommen, das lasse ich unerörtert, das zu untersuchen betrifft mi gar nicht. Jh bin aber der festen Ueber= zeugung, daß, so lange ein Entwurf, nah welchem Maßstabe die Ka= pitalisirung stattfinden soll, nit vorliegt, wir uns umsonst abmühen, einen Ausweg zu finden. Ob die Garantie in allen Fällen nothwen= dig sei, muß ih bezweifeln. Die Renten, welche zur Ablösung kom- men sollen, sind bekannt. Es sind solche, die so sicher sind, wie jede Hypothek, ih möchte sagen, wie jeder Pfandbrief, mit Ausnahme jener Litt. D. Jch muß allerdings voraussebeu, daj; die Pfandbriefe den Vorzug haben, als hier eine gemeinschaftliche Garantie dafür stattfindet. Das wäre der einzige Unterschied. Uebrigens haben wir Zeiten gehabt, wo au Pfandbriefe genug ausgefallen sind. Ob es jeßt noch geschieht, weiß ich nicht. Ferner muß ih die Frage auf- werfen: Wem wird die Garantie zukommen ? Doch wahrscheinlich nur den Berechtigten, gewiß nicht den Rentenzahlern. Hat aber ein Renten - Berechtigter viele inexigible oder nicht beibringlihe Renten und er beabsichtigt, auf diese Landrenten = Bank ein Manöver zu machen, so wäre das keine üble Speculation. Wenn z. B. Jemand überbürdete Häusler hat, die vielleicht ein bis zwei Morgen \chlechtes Land besißen, dafür jährlich 4 bis 6 Rthlr. Grundzinsen zahlen müs sen, außerdem vielleiht noch 50 bis 100 Tage Robothdienste unent- geltlih leisten und oft noch 10 bis 20 Stück Garn unentgeltlich spin= nen sollen, so wäre es gewiß eine gute Speculation, dafür emen Rentenbrief von 200 bis 300 Rthlr, zu erhalten. Jch kenne viele dergleichen Verhältnisse, wo die Rente sehr schön auf dem Papiere steht, aber wenig davon in die Taschen der Berechtigten kommen kann, - Ob eine Staatsgarantie in allen Fällen nöthig sein wird, bezweifle ih, Auf Bauergüter von 100 und mehreren Morgen, auf Aer= nahrungen, die in leistungsfähigem Zustande sind, wird die Garautie wahrscheinlih niemals verlangt, es kann also von diesen, meiner Anu- sicht nah, uíht die Rede sein. Sie werden blos hier mit einge=- \chlossen, weil fie einmal zu dem sogenannten Bauernstande gehören. Betrifft es aber solche Güter, die niht zahlungsfähig sind, \o hieße es, Holz íîn den Wald tragen. Dann würde ih. darauf antragen, daß diese mit den Berechtigten si vereinigten, die Leistungsfähigkeit mit der Last zusammenstellen und \ich erst darüber vergleichen. Dann muß ih auch fragen, ob die Mühlen, die Wasser= wie die Windmühlen, mit in die Kategorie gezogen werden sollen? Wir haben Windmühlen, die 30 bis 40 Scheffel geben, dann reine Bockmühlen, und wenn diese abbrennen, so is die Geschichte verloren. Solche Mühlen gehen ne- ben den amerikfanishen Mühlen in furzem zu Grunde, und es würde auch Niemand Antheil daran nehmen, wenn es dem Einzelnen über- lassen würde. Wenn ich den Landrentenbrief in der Tasche hätte, so würde ih es mir niht zu Herzen nehmen. Dieser Stand hat also gar feïne Garantie. Die Furcht, daß eine Ueberschwemmunz auf dem Geldmarkte durch die Landrenten - Bankbriefe entstehen würde, theile ih nit; denn dieser ist nur dazu da, um Pfandbriefe oder Hypothekenbriefe abzuschreiben. Man hat seitens eines schlesischen Gutsbesißers gesagt: ‘wenn diese Abgabe abgelöst ist, dann ist Alles geschehen, mehr i nit zu verlangen. Jh muß aber bekennen, daß ih dieser Ansicht niht bin. Jch weiß noch von so vielen exceptio- nellen Ablösungen, ih kenne Ehrenrehte, Vorrechte, Jagdrechte, Fi- \cereirechte, Laudemien, kurz, eine Menge Sachen. Wenn guch diese dazu kommen, so stimme ich mit Freuden dafür, und dann werde ih sagen: nun ist die Zeit da, nun sind die Verhältnisse so, daß die Ausführung einer Rentén = Ablösung ul ist, So lange es aber einen geschiédenen Bauernständ, einen béfon eren Städterstand, einen besonderen Ritterstand giebt, \o lange wird der Wunsch nach Ablö=- sung an der Tagesordnung bleiben. Zum Schlusse muß ih noch et- was erwähnen. Es hat eine Konferenz in der Provinz Schlesien, in

Breslau, stattgefunden. Dazu sind eingeladen worden wer? weiß

ih nicht, aber daß Niemand von Seiten der Landgemeinden einge- laden worden, das weiß i. (Gelächter, große Heiterkeit.)

Meine Herren, ih muß bekennen, daß ih mi nit gerade dar- über betrübt habe, aber noch weniger is es lächerlich, wenn die Ritterschaft in jeder Beziehung die Landgemeinden nicht beachtet,

(Zeichen des Mißfallens.)

Marschall: Davon is nit die Rede.

Abgeordn. Krause: Gut, aber es gehört zu meinem Antrage.

Marschall: Wollen Sie zu Jhrem Antrage kommen?

Abgeordn. Krause: Meine Erklärung is daher die: Jst die hohe Versammlung der Meinung, für niht zahlungsfähige Besißer aus der Staatskasse Zuschüsse für die Berechtigten zu erbitten, und fann die Staatskasse diese ohne Schwierigkeit leisten, so stimme ich für die Unterstüßung. Für größere Gutsbesißer und solche, welche die Renten mit Leichtigkeit aufbringen, bedarf es keiner Garantie des Staates, sondern nur der Ankündbarkeit, wie bei den Pfandbriefen. Dies ist meine Meinung.

Referent Freiherr von Gaffron: Jch übergehe den größten Theil der Rede des geehrten Redners, der vor mir gesprochen hat, mit völligem Stillschweigen. E

Jch halte mi blos an das Lebte, wo die Rede davon gewesen ist, daß nur Berechtigte zur Berathung in Breslau von dem Ober= Präsidenten einberufen worden seien. Der Ober - Präsident wollte sih in dieser Vorberathung, weil die ganze Unternehmung nur unter der Bedingung stattfinden konnte, daß die Berechtigten von ihren Forderungen nahließen und bedeutend nachließen, davon über- zeugen, inwieweit die Geneigtheit zu diesen Nachlässen in dem Stande der Berechtigten obwalte, und versammelte deshalb eine An- zahl Berechtigter aus allen Theilen der Provinz, die das Vertrauen threr Standesgenossen besißen, um sich zu versichern, daß sie geneigt wären, auf ihre Kosten diese Maßregel ins Leben treten zu sehen. Dies war der Grund, warum nur Berechtigte zu dieser Vorberathung zugezogen wurden. Ì L

Marschall: Es ist also eine Aufklärung gewesen und wir kön- nen diesen Gegenstand verlassen. Jch werde in der weiteren Ord nung aufrufen und da hat zuerst der Abgeordnete Dittrich das Wort.

Abgeordn. Dittrich: Meine Herren, ih erlaube mir einein Abänderungs=Vorschlag zu machen, in der Absicht, von dem Felde der Theorie, auf welhes wir bei dieser Frage gerathen zu sein \schei= nen, wenn mögli zum grünen Baume des Lebens zurüzukehren. Zuvörderst muß ih ebenfalls erklären, daß ich mit derjenigen Ansicht, welche der Königliche Herr Kommissarius in Beziehung auf Darlehen und Schulden ausgesprochen hat, nicht einverstanden sein kann, Jh halte Darlehen und Schuld hier für identisch, und zwar darum, weil der Ausdruck Darlehen sich auf den Berechtigten, den Gläubiger, be- zieht, Schuld aber auf den Verpflichteten. Deshalb glaube ih, daß die Worte Darlehen und Schuld hier dieselbe Bedeutung haben, Hiervon abgesehen, mache ih folgenden Abänderungs=Vorschlag. Seite 15 des Gutachtens hat die verehrte Abtheilung ihren Antrag gestellt; diesen Antrag wollte ih in der fünften Zeile von unten, von dem Worte „Verpflichtungen“ anfangend, dahin än- dern, daß es hieße: „daß wegen Erfüllung der dadurch begründeten Verflichtungen die Staats = Kasse vorshußweise eintreten, der etwaige Vorschuß der Staats-Kasse aber binnen längstens zwei Jah- ren von der betreffenden Provinz erseßt werden muß, und daß zu dem Zwecke die Repartitions- Grundsäße über Wiedereinziehung des Vorschusses in dem Reglement der betreffenden Provinz festgeseßt werden, daß endlich, sowohl dem Vereinigten Landtage, als auch dem betreffenden Provinzial - Landtage, bei dem nächsten Zusammentritte der Nachweis darüber vorgelegt werde, welhe Garantieen der Staat gegeben hat, welchen Erfolg solche herbeigeführt haben, und A s nah und nach erlöschen.“ Jch schicke voraus, daß ich în diesem Ab- änderungs= Vorschlage hauptsächlich die Berpflichtung setgejebt wissen will, daß die Provinz den Vorschuß erjeben muß, welcher in dem Gutachten nur eventuell in das Belieben des Staates geseßzt ijt. Jch wünsche dadurch herbeizuführen, daß diejenigen geehrten Mit= glieder, welche eine Provinz durch eine frühere Ertheilung des Jn stituts der Renten-Bauken bevorzugt glauben, die Ueberzeugung ge-= winnen, daß diese Provinz nicht bevorzugt werde, und daß auch durch wedhselseitige Verpflichtung für eine andere Provinz nur eine vor läufige, wie mir scheint, nur eine scheinbare Garantie entstehen würde : denn, is sie nur scheinbar, wie vorhin weitläufig ausgeführt worden ist, so wird sie aufgehoben durch die eventuelle Verpflichtung der einen scheinbar bevorzugten Provinz, wenn einmal ein kleiner Verlust, wie keinesweges zu erwarten steht, eintreten sollte, diesen zu erseßen. Ein geehrter Redner hat ausgesprochen , es sei wünschenswerth, daß bis zu der nächsten Versammlung des Vereinigten Landtages die An= gelegenheit ausgeseßt bleiben möge. Hiergegen kamn ich mich nur erflären, darum, weil ich wünsche, daß dieses, wie auch der geehrte Redner anerkannt hat, sehr nüßliche und wünschenswerthe Justitut nicht auf lange hinagusgeschoben werde; daß durch dieses Hinausschieben nicht nachtheilige Folgen herbeigeführt, sondern dieje beseitigt werden möchten. Außerdem ist eingewendet worden, daß die Nütlichkeit noch deshalb zu bezweifeln set, weil ein Kredit= Jnstitut nothwendig ift. Darauf antworte ih: daß ein Kredit - Justitut ehr wohl neben der Landrenten-Bank gehen kann, und daß ih nur wünsche, daß dem ge= ehrten Stande der Laudgemeinden diejenigen Erleichterungen sämmt= lih zu Theil werden mögen, die für sie zweckmäßig sind, Es ist weiter hervorgehoben worden, daß der Vortheil nur den Nachkommen erwachsen möchte. Jh frage, ob wir hier nur für uns stehen oder auch für unsere Nachkommen? Jch glaube gerade, daß, wenn das der Fall wäre, das Justitut desto mehr als nüßlih anerkannt werden müßte, Endlich erlaube ich mir noch in Beziehung auf die Frage der Garantie mit einem Worte zurückzu= kommen, Jh bemerke, daß die gegenwärtige Debatte sehr erleihtert worden wäre, wenn die Petitions - Anträge, welche über den Gegen- stand vorliegen, zuvor berathen worden wären. Es würde daun das geld der Theorie hierbei niht zur Sprache gekommen, sondern man würde in Beziehung auf den Gegenstand bei der Praxis geblieben sein. Jch erlaube mir hiernach nochmals meinen Antrag vorzulesen,

(Dies geschieht.)

Jch schlage vor, S, 15 in der fünften Zeile von unten den An= trag, von dem Worte i „Verpflichtungen“ anfangend, dahin zu ändern : : i . :

die Staatskasse vorshußweise eintreten, der etwaige Vorschuß der Staatskasse aber binnen längstens zwei Jahren von der betreffen- den Provinz erseßt werden muß, und daß zu dem Zwecke die Repar= titions - Grundsäße über Wiedereinziehung des Vorschusses in dem Reglement der betreffenden Provinz festgeseßt werden, daß endlich sowohl dem Vereinigten Landtage, als auch dem betreffenden Pro= vinzial Landtage, bei dem nächsten Zusammentritte der Nachweis vor= elegt werde, darüber, welche Garantieen der Staat gegeben hat, welchen Erfolg solche herbeigeführt haben, und wie sie nah und nach

Es ú j arschall: Es fragt sich, ob der gemachte Vorschlag die ge- sebliche Unterstüßung von 24 Mitgliedern findet?

(Wird unterstüßt.)

Er wird zur Abstimmung kommen, falls niht mehrere Aalaplielen die Abänderungs - Vorschläge eingebracht haben, vorher \ich über ihre Anträge vereinigen, wie später sich ergeben wird.

Abgeordn. Camphausen: Wir haben mehrere Begriffsbestim= mungen über die Worte Garantie, Schulden und Darlehen vernommen. Ih glaube, die Versammlung darf sih dazu Glück wünschen, indem dadurch eine Veranlassung gegeben sein wird, in der Berathung, die bereits mit einer gewissen Feterlihkeit angekündigt worden ist, zu ei= ner näheren Feststellung dieser verschiedenen Begriffe zu gelangen. Die Verhandlungen über den vorliegenden Vorschlag haben \o lange gedauert, daß es befremdend sem würde, wenn nicht im Wesentlichen schon das, was zur Sache zu sagen is, bereits gesagt wäre. Auch würde ih auf das Wort verzichtet haben, wenn nicht ein Punkt, den gestern ein verehrtes Mitglied von Westfalen hervorgehoben hat, \pä- ter einigen, wenn au nur geringen Widerspruch gefunden hätte, und wenn nicht dieser Punkt einer wiederholten und erweiterten Entwicke- lung bedürftig wäre. Jh meine den Umstand, daß zu der Anstalt, die sih einer ziemlich allgemeinen Anerkennung bei der Versammlung zu erfreuen hatte, die Garantie des Staates nicht erforderlich ist, also auch, wenn sie nicht erforderlich ist, die Ausführung des Planes von der Zustimmung zu einer Garantie seitens der Stände nicht ab- hängig sein fann. Wovon handelt es sich? Das Grundeigenthum soll von den darauf haftenden Lasten dadurch, daß diese Lasten an eine Rentenbank statt an die bisherigen Berechtigten zu entrichten sind, allmälig befreit und den Belasteten durch kleine Einzahlungen die Ablösung möglichst erleichtert werden; es soll andererseits dem Berechtigten statt des Fortgenusses der Rente ein auf den Jnhaber lautender Schuldbrief übergeben werden, welchen er nah seinem Be= lieben behalten und die Rente fortbeziehen oder sie durch den Verkauf der Schuldverschreibung in Kapital verwandeln und dieses dann zu anderen Zwecken verwenden kaun, Es ist daher die Aufgabe, daß diese Schuldverschreibungen ohne Bedenken und zu jeder Zeit zu ei= nem genügenden Course Käufer finden. Ueber den Weg, der zu dem Cnde einzuschlagen wäre, dürfte, wie mir scheint, in Preußen am wen.gsten ein Zweifel obwalten, denn in unserer Monarchie i} un-= mittelbar nah dem siebenjährigen Kriege das erste Beispiel dazu auf- gestellt worden durch die Stiftung des Kredit = Justituts in der Pro- vinz Schlesien, ein Beispiel, was seitdem sowohl in unserem Lande als in vielen anderen Ländern eine zahlreiche Nachfolge gefunden hat. És haben die rittershaftlihen Kredit - Justitute die Garantie des Staates nicht in Anspruch genommen, sie haben den Kredit, dessen sie bedurften, dadurch erworben, daß sie in einen solidarishen Ver= band der Art traten, daß für die Sicherheit der Pfandbriefe nicht nur die einzelnen Güter hafteten, sondern für den Fall der un- erwarteten Entwerthung eines einzelnen Gutes der mögliche Verlust von sämmtlichen anderen Gütern übertragen werden mußte. Man wird mir nun einwenden, es habe sih in solchen Fällen nur von einer niht übergroßen Zahl bedeutender Güter, von einer nicht großen Zahl von Theilnehmenden gehandelt; ih würde aber nicht zugeben können, daß hierin einè Schwierigkeit für den gegen- wärtigen Fall liege. Das Geseß, wodur Nentenbanken eingeführt würden, würde ganz einfah die Rechte und Pflichten desjenigen be- stimmen, der von der Anstalt Gebrauchß machen will, und indem er davon Gebrauch macht, wird er in diese Rechte und Pflichten eintre= ten, Es is in der ministeriellen Denkschrift bereits vorge|ehen, daß die Eintreibung der Beträge durch die Steuer - Einnehmer erfolgen solle, und es wird daher keine Unbequemlichkeit entstehen, wenn die- selben auch in großer Zahl vorkommen möchten, und es werden wahr= scheinlich in dem Falle, daß die Beträge ausbleiben, dieselben Mittel, wie bei Eintreibung der Steuern, angewendet werden können. Es würden also allmälig oder auch sofort diese Lasten die Natur einer Grundsteuer annehmen. Niemand wird bezweifeln, daß der Verband einer Provinz, wie er z. B. in der Rhein-Provinz besteht, welcher für die Aufbringung eines bestimmten Koutingentes vermöge der Grundsteuer haftet, niht den erforderlichen Kredit, wenn er Schuld= verschreibungen ausgeben wollte, finden werde, und ich muß, der gestern von dem Herrn Landtags-Kommissar geäußerten Ansicht ent gegen, es bezweifeln, daß irgend eine Provinz diesen Kredit, wenn ein großer Verband zusammenträte, und in dieser Weise ene gewisse Solidarität bestände, nicht finden würde.

Es tritt aber hinzu, daß nah dem vorläufigen Plane, der bei der Ausführung beibehalten werden würde, schon ein Fonds geschaffen ist, um mögliche Ausfälle von einzelnen Belasteten zu übertragen, durch den Unterschied nämlich, welcher zwischen der Rente, die die Bank be zieht, und die sie den Berechtigten zu zahlen haben wird, besteht, so daß dadurch viele Ausfälle übertragen werden fönneu, ohne daß es nöthig sein wird, auf die einzelnen Belasteten zurückzugehen, Es ist drittens eine Sicherheit dadurch vorhanden, daß diese Lasten als Pri vi'egium auf Realitäten haften, worauf sie, wie wiederholt angegeben worden ift, allen anderen Schulden vorausgehen. Man wird viel-= leiht erinnern, daß, wenn ih eben behauptet habe, die ritterschaft= lichen Kredit - Justitute seien ohne Garantie des Staates zusammen-= gekommen, dieses in Schlesien nicht der Fall sei, daß dort Pfand- briefe existiren, welche garantirt sind; weit entfernt, daß dieses gegen meine Meinung spräche, spricht es vielmehr dafür. Es han- delte sih dort um neue Pfandbriefe, die auf Güter lauten sollten, auf welche bereits früher Pfandbriefe eingetragen waren; es hat sich

um einen anderen Ausdruck zu gebrauchen von der zweiten Hypothek gehandelt, und dadurch ist die Nothwendigkeit eingetre- ten, eine vermehrte Sicherheit durch die Staats-Garantie zu geben. Der einzige Grund, den die Denkschrift für die Garantie des Staats anführt, ist der, daß ohne sie die Schuldverschreibungen an den Bör senmärkten nicht zu befriedigendem Course Käufer finden würden, Ich mache aber darauf aufmerksam, daß die eben erwähnten Pfandbriefe, die ebenfalls der Staats = Garantie eutbehren, uns eine Hindeutung geben fönnen, auf welhen Cours für diese Rentenbriefe zu renen wäre. Es stehen nun allerdings die Pfandbriefe der Provinzen Po-= sen und Westpreußen um eine Kleinigkeit niedriger als die Staats- \huldscheine z es stehen dagegen die ostpreußishen, neu - und kurmär- kischen und \lesischen Pfandbriefe um ein halb bis drei Prozent höher, als die Staats\chuldscheine, also über dem Standpunkte, den dieRentenbriefe erlangen könnten, wenn die Staats-Garantie ihre volle Wirksamkeit äußert. Wenn es richtig wäre, daß die Garantie des Staats für die Grün-= dung solcher Justitute nicht erforderlich sei, dann is wohl zu berüdck- sichtigen, daß es keinesweges gleichgültig sei, ob eine solche Garantie geleistet werde. Es sind {hon mehrfach der Fall eines ausbrechenden Krieges und die Folgen eines solchen Krieges hier angeführt worden, und ich mache insbesondere darauf aufmerksam, daß, wenn das Land von solchen großen und allgemeinen Leiden getroffen wird, auch das Recht und die Billigkeit fordert, daß dann Jeder seine Lasten trage, daß, wie der Grund-Eigenthümer, wie der Jnhaber der Staatsschuld= scheine, au der Inhaber der Rentenbriefe gleih jedem Kapitalisten dadurch getroffen, und daß nicht gegenwärtig ein Dokument geschaffen werde, wodurch dem Jnhaber des Beuténbuietes allein das Privile- gium zustände, wegen der etwa ausbleibenden Zinsen neue Forde= rungen an den Staat zu erhalten.

(Es ist zweitens die Gewährung der Garantie nit gleichgültig wegen des Kredits des Staates, Wenn man mir sagt, daß der

. 0 ,

Anspruch an den Staat nicht wahrsceinlih sei, daß im Königreiche Sachsen ih glaube während 10 Jahren nur 70 Rthlr, gus=-

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gefallen seien, so is dies ein Grund für mi, die Garantie nicht zu leisten, niht aber ein Grund dafür, sie zu leisten; ein Grund dafür, daß sie niht erforderlich is. Ob es unwahrscheinlih, daß die Garantie des Staates in Anspruch genommen werde, das is für den Kredit des Staates ziemli gleichgültig; man kann mit Sicher- heit darauf renen, daß, wenn der Staat in die Lage kommt, auf andere Weise seinen Kredit in Anspruch zu nehmen, dann diese Ga= rantie ihm für voll U ezaynae wird. Jh erinnere an ein Privat-= Verhältniß. Nach dem rheinishen Rechte is das Vermögen des Vormunds für das Vermögen seiner Mündel verpflichtet, in der Art, daß bei einem eintretenden Ausfall sein Eigenthum mit einer legalen Hypothek, die allen anderen vorausgeht, beschwert ist. Dies hat für den Vormund nichts zu sagen, sobald er keine Schulden fontrahiren will; wenn er aber ein Darlehen aufzunehmen beabsihtigt, \o wird er es nur insofern finden, als sein Eigenthum noch die nöthige Si-= cherheit darbietet, nachdem das volle Vermögen seines Mündels davon abgezogen ist. Der Kredit des preußischen Staates wird, sobald ein Einverständuiß zwischen den Ständen und der Regierung über die Konsequenzen des Staatsschulden - Geseßes vom 17. Januar 1820 herbeigeführt sein wird, ein großer seinz allein er ist groß, weil mit Mäßigung davon Gebrauh gemacht wurde, und damit er groß bleibe, muß ein mäßiger Gebrauch auch künftig davon gemacht werden. Ein dritter Grund, den ih gegen die Garantie des Staates anzuführen habe, is die Nachfolge, welche diese Gewährung haben wird hin- sichtlich anderer Forderungen. Sie haben, meine Herren, bereits mehrfach gehört, und es liegen uns Anträge vor, daß auch für das ländliche Eigenthum eine Kredit = Anstalt gegründet werden möge. Jh bin damit einverstanden, daß das gegenwärtige Projekt einen großen Nußen haben wird; ich möchte aber nicht behaupten, daß uicht die Kredit - Anstalt für das ländliche Eigenthum zur Aufnahme von Kapitalien einen größeren oder wenigstens eben so großen Nutzen haben kann, Wird für die jeßt in Frage stehende Anstalt die Ga- rantie des Staates geleistet, so wird es schwierig, für audere nach= folgende Anstalten diese Garantie abzulehnen, und wird sie dem Kredit =Jnstitut für das ländliche Eigenthum zugestanden, \o wird auch für eine Kredit - Anstalt des städtischen Eigenthums diese Ga= rantie in Anspruh genommen werdenz wenn aber in den drei Fällen darauf eingegangen würde, so würde eine solche Ueberfluthung des Geldmarktes mit Pfand - und Rentenbriefen, eine solche Mobilisirung des Kapital - Vermögens eintreten, daß ih für unsere Geld = Zustände Schlimmes befürchten müßte. Dasjenige, was für die Renten= Banken gethan werden kaun, und was der Staat für andere Zwecke bisher häufig und standhaft abgelehut hat, das ist die Gestattung des Zusammentretens zu cinem Verbande und die Bewilligung, daß Schuld = Verschreibungen, auf den Juhaber lautend, ausgegeben wer= den. Daß die leßtere Erlaubniß ein kleines Hülfsmittel sei, muß man nicht annehmen, sondern in der That, es ist dies ein sehr wich- tiges. Wenn ih daher der Ansicht bin, daß kein Grund vorliege, in der Sache selbs eine Garantie des Staates zu begntragen, #o bedaure ih denno, daß nicht gestern der Herr Landtags-Marschall die Frage über die Anerkennung der Nüßlichkeit, die er zu stellen im Begriff war, wirklih zur Abstimmung gebracht hat, und ih hoffe, daß er heute noch Veranlassung dazu geben werde, um so mehr, als nach den Ansichten, die ih entwickelt habe, die Regierung nicht ver- hindert i}, unter Entwerfung eines verständigen Planes die Sache selbst ins Leben zu führen, ohne die Garantie des Staates unv ohne Garantie der Provinzen. :

Abgeordn. von Steinbeck: Jch verzichte auf das Wort, bis das Amendement gestellt sein wird,

Abgeordn. Graf von Schwerin: Meine Herren! Als ih mir gestern das Wort erbat, geschah es in der Absicht, dasjenige Mo= ment ín die Diskussion hineinzuziehen, was mich hauptsächlih be stimmt, mich gegen das Votum der Abtheilung auszusprechen. Es ist das politische Moment. Jnzwischen hat der Abgeordnete der Ritterschaft von Westfalen auch dies Moment auf sehr präg= nante Weise in seiner meisterhaften Rede von gestern, wie es mir schien, bereits zur Geuüge ins Klare gestellt; ih bin nämlich der Ueberzeugung, daß man sich hauptsächlih um deswillen gegen das Votum der Abtheilung erklären muß, weil ih unsere Verfassung noh nicht in der Weise für konsolidirt erahteu kann, um ein Ver- trauensvotum dem Gouvernement abzugeben. Für ein Vertrauens= votum muß ih es aber erachten, wenn ih Garantie übernehme, ohne irgendwie den Betrag der Summe zu kennen, für welche ich Garantie leisten soll. Jh enthalte mih in Bezug auf die Erörte= rung, welche das Mitglied von Westfalen gemacht hat, eines weiteren Eingehens darauf und bemerke nur noch, der Meinung des Herrn Marschalls entgegen, daß er mir damit vollständig bei der Sache zu sein schien, indem er mich der Mühe überhoben hat, die Gründe auszuführen, die mein Votum wesentlich bestimmen. Nur noch mit einem Wort sei mir erlaubt, auf die Erklärung zurücckzukommen, die wir von dem Herrn Kommissar gestern am Schluß der Sibung ver nommen haben. Jch muß gestehen, es hat mich die Auffassung des Herrn Kommissarius mit dem tiefsten Schmerz erfüllt, denn ih glaube, es is in diesem Saale noch kein Wort gesprochen, was uns von dem Ziele, das wir Alle anstreben, dem Ziele gedeihlicher Ent- wickelung der ständischen Verhältuisse, weiter abgeführt hätte, als dieses Wort; die gedeihliche Entwickelung kann nur da stattfinden, wo über die Grundprinzipien eine Uebereinstimmung zwischen den Ständen und den Räthen der Krone stattfindet, und ih glaube nicht zu irren, wenn ih annehme, daß bei einer solheu Auslegung unseres Staatsschuldengesebes die erwähnte Uebereinstimmung in sehr ferner Zukunft liegt. Der Herr Kommissarius hat anerkannt, daß Garautie eine Bürgschaft, und weil es eine Bürgschaft, auch eine Schuld sei, Er hat aber die Meinung ausgesprochen, es sei um deswillen noch kein Darlehen, und es könne daher die Regierung selbstständig solche Schulden übernehmen, ohne die Stände darüber zu befragen. Jch erlaube mir, den §. 2 des Staatsschulden-Geseßes ihrer Erwägung anheimzugeben. Jn dem ersten Saße wird der Staatsschulden- Etat für alle Zeiten für geschlossen erklärt, und es darf kein Staats hulden-Dokument darüber hinaus ausgefertigt werden. Der zweite Saß sagt, nur in dem Falle, wenn die Stände ihre Zustimmung geben, fann von diesem Punkt abgewichen und über den jeßigen Etat hinaus Schulden gemaht werden, Es scheint mir hiernach ganz unzweifelhaft, daß die Regierung oder das Gouvernement aus eigener Machtvollkommenheit durchaus nicht berechtigt ist, ohne Zu= stimmung der Stände eine Garantie zu übernehmen. Meine Herren! Zh kann es sehr wohl verstehen, wenn man sagt: in früherer Zeit, bei Gelegenheit der Prämien-Anleihen der Seehandlung und Ueber= nahme der Garantie für die Bankgeschäfte war es nothwendig, solche Garantieen zu übernehmen, weil feine Stände da waren und das Staats=Jnteresse es erforderte, mußte man es thun; ih bin vom ständischen Standpunkte aus der Meinung, daß man ruhen lasse, was da hinten liegt, und sih \trecke nah dem, was vor uns liegt. Aber keine Macht der Erde wird mich bewegen und es vermögen, meine Zustimmung zu der Meinung zu erhalten, jene Operationen seien innerhalb der Gränzen des Geseßes vom 17. Januar 1820 geschehen. Jh werde dagegen protestiren, so lange ich meine Stimme hier in diesem Saale erheben kann, daß, nachdem der Ver- einigte Landtag ins Leben gerufen ist, der Staat Garantieen zu übernehmen balt sei, ohne Zustimmung der Stände.

Landtags - Kommissar: Jh habe bereits geäußert, d diese Frage ausgeseßt bleiben müsse bis zu der Zeit, wo dart 6 hier von Grund aus verhandelt werden soll und verhandelt E wird; ich werde mi deshalb hier nit zum zweiten- oder ritten; male darüber äußern müssen. Wenn aber der geehrte Redner be. merkt hat, daß durch meine Aeußerung die Verständigung zwischen dem Gouvernement uud der Versammlung weit hinausgerüctt und dadurh ein großer Schmerz ín der Versammlung hervorgerufen sei, so glaube ih darauf erwiedern zu müssen, daß es gewiß besser ist, frei auszusprehen, was die Regierung über diesen Punkt denkt, gls es zu verbergen und zu verschleiern. Soll also darüber künftig eine Verständigung eintreten, so habe ih den Weg dazu dur meine Äeuße- rung angebahnut und nicht verschlossen.

Graf von Schwerin: Jh habe gewiß nicht verkannt, daß es im höchsten Juteresse für die Versammlung war, daß die Ansicht, die im Gouvernement vorherrsht, von dem Königlichen Herrn Kommissar ausgesprochen wurde. Nicht das hat mih mit Schmerz erfüllt, daß die Ansicht ausgesprochen wurde, sondern daß sie vorhanden ist.

Abgeordn. von Manteuffel: Jh erlaube mir nur zwei Worte voranzuschicken, die mih persönlich betreffen. Jh bin bei einer frü- heren Verhandlung als ein Redner der Regierung bezeichnet , als ein Mitglied des Ministeriums des Junernz ih halte mich überhaupt für feinen Redner und habe auch keinen Auftrag von der Regierung, hier für sie zu \sprehen; ein Beamter des Ministeriums des Junern bin ih, und ih shäme mi dessen nit, indeß bin ih nicht als ein solcher hier, sondern auf Grund der Wahl meiner Kommittenten, und ih glaube, daß meine ständische Ueberzeugung so frei is, wie die ir- gend eines Mitgliedes in der Versammlung. Jh würde dies nicht gesagt haben, wenn es mir niht am Herzeu läge, daß das, was ich hier ausspreche, auch in dem reten Lichte erscheine. Jh weiß sehr wohl, daß ih den Herren, welche sich auf meine Aeußerungen bezie- hen, feine Vorschrift darüber machen kann, wie sie mi bezeichnen sollen. Es wird mir aber vergönnt sein, in dieser Beziehung eine Bitte vorzutragen. Mögen sie mich bezeichnen als Abgeordneten meiner Provinz oder des kleinen Landestheiles, dem ih angehöre, ih werde dankbar sein, wenn sie eine andere Bezeichnung vermeiden. Als ih gestern um das Wort bat, geschah es in der Äbsicht, dem geehrten Abgeordneten aus der Provinz Westfalen mit derselben Ent= schiedenheit zu antworten, mit welcher er seine Ansichten aufgestellt hatte. Durs Ke Aeußerung Sr. Durchlaucht des Herrn Marschalls finde ich dieses Feld abgeschnitten und betrete es nicht mehr, _viel- mehr erlaube ih mir nur auf den zunächst vorliegenden Gegenstand, den der Garantie, und zwar vom praktischen Gesichtspunkte aus, zu- rückzukommen und gus diesem Gesichtspunkt einige Einwendungen zu beleuchten, die dagegen gemacht sind. Die Sache liegt, meines Erachtens nach, sehr einfah. Drei Provinzen wünschten Landrenten=- Banken, sie tragen diesen Wunsch dem Gouvernement vor, und das Gouvernement will bereitwillig darauf eingehen. Es legt nun diese Wünsche, insofern die Mitwirkung der Versammlung nothwendig ist, dem Landtage vor. Das ist die einfache Position, und es kommt noch dazu, daß eine Provinz, die Provinz Schlesien, ausdrücklich den Wunsch ausgesprochen hat, es möge die Staats-Garantie hinzutreten. Diese is es, um die gebeten wird, diese Bitte legt die Regierung uns vor. Darauf i} erwiedert, man könne sih auf eine solche Ga- rantie in keiner Weise einlassen, und es sind verschiedene Gegengründe geltend gemacht worden. Das Mitglied, welches die Güte gehabt hat, uns auf das Beispiel eines guten Vaters der Familie wiederholt hinzuweisen, sagt, man dürfe nicht eine Verpflichtung eingehen, wenn man den Kreis der künftigen Verpflichtungen nicht zu übersehen vermag. Dasselbe Mitglied bemerkte gleich darauf, daß die Verpflichtung, welche der Staat in den Zeiten des Krieges zu übernehmen haben fönnte, nicht zu übersehen sci, und es wäre also folgereht, daß der Staat gar keine Garantie zu übernehmen hätte, weil er nicht die Verpflichtungen übersehen kann, die er bei Kriegszeiten zu übernehmen haben wird. Es is darauf hingewiesen worden, auf das Gespenst der 8 Männer, die Schulden machen kön nen so viel sie wollen, ih glaube indeß, das berührt den gegenwärti= gen Punkt gar nicht, denn die Frage i niht an die § Männer ge richtet, sondern an uns 600, und wir haben zu antworten: Ja oder Nein. Es ist darauf gesagt worden, Schlesien sei stark und mächtig gemig , es sei so stark, wie manches Königreich, und es bedürfe der Garantie des Staates nicht. Jh mache darauf aufmerk sam, daß diese Garantie des Staates eben nur eine eventuelle ist, Je stärker der Prinzipal-Schuldner ist, je weniger hat es mit der Garantie auf sich. Js also Schlesien so stark, dann hat der Staat auch wohl kein Bedenken, diese Garantie zu übernehmen. Ein ande= rer geehrter Redner hat gesagt, die Vorlage sei nicht genau genug, man fönnte nicht übersehen, worauf es hier ankomme; indeß die Summe, um die es sich handelt, wird man in keinem Augenbli vollständig übersehenfkönnen, denn die Renten sind eine \{wankende Masse, die bald wächst und bald fällt, aber das Wesen der Sache, welche in Frage ist, ist ge- nau bekaunt. Jn der Denkschrift selbst heißt es, der Ober-Präsident von Schlesien habe nah den Grundsäßen, wie sie in Sachsen ange- wendet worden sind, einen Geseß=Entwurf ausgestellt und habe die Berathung desselben mit den Einsassen der Provinz vorgenommen. Diesen Entwurf hätte die Abtheilung in jeden Augenblicke zur Hand haben können, sie hat ihn aber wahrscheinlih nicht verlangt, weil die Einzelnheiten des Entwurfs ihr bekannt waren und also ein Bild von dem, was man machen will, vorlag. Es i} aber gesagt worden, der schlesishe Provinzial - Landtag habe sich noch nicht darüber aus- gesprochen; es is aber wohl uicht zu bezweifeln, wenn das, was der Landtag sih erbeten hat, von uns gewährt wird durch die Zustim mung der Versammlung, der \clesishe Landtag es nicht von der Hand weisen wird.

Ih weiß nicht, meine Herren, wann die nächsten Provinzial= Landtage zusammentreten werden. Möglicherweise im nächsten Winter. Dann könnte die Provinz Schlesien der Wohlthat der Landrenten Bank im Frühjahr si erfreuen. Jch glaube nit, daß es in dem Wunsche der Versammlung liegen wird, daß wir im nächsten Früh- jahr wieder hier fißen, und wenn das nicht der Fall ist, so seßt man die Provinz Schlesien in die Nothwendigkeit, länger zu warten, als nothwendig. Meine Herren! Lassen Ste uns, darum wollte ich Me bitten, die Frage so einfach, so offen nehmen, wie die Kéaiglge s P gierung sie uns hingegeben hat. Die Königliche MEELR Aa? Soll dem Wunsche der Provinz Genüge geschehen f E N Ich darauf, ich finde kein Bedenken, mit eben /0 0sfene! is h ric /

ten De l s R e wir erringen, gegen das leme glaube, es is eine große Sache, dic brin en können. Vpfer, das wir Mog en E IE babe feinesweges die 8-Män=

Abgeordn, Hre, 998 N L S S A gielutoké bér Ueber

N E LS dd in Gespenst genaunt. F E vEDEN= ats E sie jemals ins Leben treten sollte, nur aus JCHRUN Ae : E Pee e vird. teVaudigan - MUNIYes de Migemeine Heiterkeit.) |

Abgeordn, vou Manteuffel: Zh habe nicht gejagt ,.04 ja ¡n Ausdruck des Abgeordneten von Vincke, indem ih von einem s ch habe Grund, manche Ausdrücke, die schon in Gespenst sprah. I L ? j braucht worden sind, unverändert zu wiederholen. Jch

dien ea Gevanken ausdrücken wollen, dazu - habe ih dieses Wort:

L ba, Lensing: Meine Herren! Da ih gestern über den