1847 / 139 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

welche die Lndrentêü-Banken begehren, sind selbstständig, insofern es Fn darum handelt, wie diese Landrenten- Banken organisirt werden ollen; sie sind es deshalb au, welche allerdings nah ganz gewöhn- lichen Rechtsbegriffen zuvörderst in Anspruch genommen werden müssen, wenn gus den Landrenten-Banken noch fernere Verbindlichkeiten ent- Ps Es liegt ganz in der Natur der Sache, daß nicht der Staat, ondern zuvörderst die Provinzen, welche ja diese Schöpfung ins Le- ben gerufen haben, für diese Schöpfung der Nation, ja der ganzen kommerziellen Welt verhaftet seien. Soll aber darum der Staat alle Theilnahme von si ablehnen, soll der Staat darum die Garantie verweigern ? i, ;

Dann sprechen diejenigen, welche eine solche Frage bejahen, welche behaup'en, der Staat müsse nichts thun in dieser Rücksicht, er müsse die Provinzen ihrem eigenen Schicksal überlassen, gleichzeitig, wenn auch vielleicht sich nit selbst klar bewußt, aus, der Staat sei ein Aggregat vou Provinzen, er sei nicht ein in stch selbst verschlun gener, durchdrungener Körper, er sei nit, wie Se. Majestät der Kö- nig in der Huldigungsrede in Königsberg so \{ön vergleichend sagte :

„Ein Kunstwerk von Bronze, das, aus verschiedenen edlen Me= tallen zusammengeschmolzen, ein Ganzes bilde“

Jh appellire an die patriotis en Herzen in dieser Versamm-

lung und andere giebt es gottlob niht ih erinnere Sie, daß es sih hier um eine Frage der inneren Politik im Vaterlande han- delt, Doch die Begeisterung darf über das Materielle niht hinweg= gehen. Es handelt sih hier auch um materielle Juteressen, welche zu vertreten sind, Es kann allerdings die Frage entstehen : Wie weit soll diese Garantie sich ausdehnen, und wird sie darum gefährlich wer= den? Diese Frage liegt aber außerhalb unser heutigen Berathungen und Entschließungen. Es handelt sih hier und auch dies hat der geehrte Reduer, der vor mir gesprochen, sehr klar gesagt nur um die Frage: Js überhaupt der Staat geneigt, diese Garantie zu übernehmen? Mögen die Ansichten, was eine Garantie sei, sich noch so sehr von einander scheiden, das is für uns bei dieser Entschlie= bung gleichgültig. Se, Majestät der König hat dur die Geseßge- bung vom 3. Februar d. J. uns zu dem geschaffen, was wir sind. Jn dieser Gesebgebung liegt unser hoher Beruf, und Se. Majestät haben die Entscheidung über die Frage der Garautie uns ja vorlegen lassen, mehr können wir ja gar nicht verlangen, wei= ter will ja Niemand gehen, Es tritt nun aber hier eín, ‘daß, wenn die hohe Versammlung eine Neigung, diese Garantie zu übernehmen, prinzipienmäßig und das ist es allein, wovon es sih handelt aguszusprehen Bedenken trägt, von jedem weiteren Schritt abstrahirt werden muß. Es haben Vorberathungen in der einen Provinz statt- gefunden. Sehnsüchtig blicken Alle nah dem Augenblick, wo ein Plan von solchem Umfange, von solchem wichtigen Einfluß in alle innere Bewegungen des Lebens sih realisiren \oll, Das kann nur auf dem Wege der Verhandlungen auf den Provinzial - Landtagen geschehen z aber diese Verhandlungen ändern sich geradezu in etwas Zweeloses und Unnüßes, wenn die hohe Versammlung nicht in die Meinung des Gouvernements eingeht und sih geneigt erklärt, die Garantie zu übernehmen. Es hat der geehrte Redner, der das Amendement stellte, bereits die Gränze möglih\t eng gezogen, in der die Garantie zu übernehmen Fein wird. Es is ge\agt worden, wir übersehen nicht, welche Masse das eigentlih ausmachen könnte. Das übersehen wir allerdings nicht im Einzelnen, und jeve approximative Berechnung, sie mag noch so glücklich ausfallen, bleibt eine unsichere, {wankende, ja ih möchte geradezu sagen, eine unrichtige, Aber das Maximum läßt sich ermittelu, es is ermittelt und is in der Denkschrift, die uns vor= liegt, wirklih so hoch gestellt, als es irgend nur möglich is. Nun frage ih, ist denn dieses Maximum eine Realität? Es i keine Rea- lität, Es fan allerdings werden, daß das, was hier als Riese sich binstellt, als Zwerg ershemt. Jch kann hier nichts hinzufügen, denn zu gründlich“ ist, was noch zu sagen gewesen wäre, bereits angeführt worden, Jch verlasse diese Tribüne blos mit der Aeußerung noch, daß es den Bewohnern der Provinz Schlesien sehr wohl gethan hat, vom Rhein her Stimmen zu vernehmen, die laut bekunden, was an der Oder empfunden wird, daß wir nur ein Vaterland haben.

Fürst von Lihnowsky: Ew, Durchlaucht mögen mir erlau- ben, nur zwei Worte von meiner Stelle hier zu sprechen. Ich habe ein Amendement auf das Büreau Ew. Durchlaucht gelegt, Mit Zu- stimmung der hohen Versammlung würde ih Ew. Durchlaucht bitten, dieses Amendement erst nach der Abstimmung über den Antrag der Abtheilung vortragen zu dürfen. Jch stimme dem Antrage meines verehrten Kollegen, des Grafen von Arnim, bei und würde deshalb sehr gern mein Amendement nicht vorzutragen haben; wenn aber die hohe Versammlung mir dann, nach Abstimmung über den Vorschlag des Grafen von Arním, und wenn derselbe nicht angenommen wer= den sollte, es gestatten will und es über aupt an der Zeit sein sollte, 10 werde ich die Chre haben, mein Amendement vorzutragen.

Abgeordn. Aldenhoven: Meine Herren ! Jch vermag in dem Vorschlage des Herrn Grafen von Arnim nur wenig Unterschied ge=- en den uns vorgelegten Entwurf des Gouvernements zu erkennen, )b wir für das ganze Kapital garantiren, oder ob wir eventuell für einen Zinsausfall Gewähr leisten, das {eint mir wenig Unterschied zu sein. Wenn ih mir die Frage stelle, ob, hinblickend auf das Ge- seb vom 3, Februar d. J., auf die Thronrede , auf die Königliche Botschaft vom 22, April d. J., die zu dem Vereinigten Landtage versammelten Stände \ih befähigt erachten können, in eine Zinsen- Garantie einzugehen, so I, ich mir diese Frage mit Nein beaut- worten. Da uns dur das Geseß vom 3, Februar d. J. eine fort= währende Uebersicht über die Finanzlage des Staates nicht gewährt ist, so fann ich es mit meinem Gewissen nit vereinigen, zu der von dem Grafen von Arnim vorgeschlagenen Garantie meine Zustimmung zu geben, bevor uns nicht die im Zabre 1820 garantirten Rechte er- theilt sind. Meine Herren! Wir \ind auf den Punkt gekommen, wo wir mit Thaten antworten können, Mag das Gouvernement aus unserem Votum ersehen, daß die Stände nicht auf ihre früheren, im Geseße gewährten Rechte verzihten. Aus diesen Gründen erkläre ih

Fegen das Amendement des Grafen von Arnim, bgeordn. Sattig: Jh erkläre mich für das Amendement

des Grafen von Arnim.

e kann, die eine genauere Feststellung der Rechte der Stände der taatsgewalt gegenüber, in Bezug auf die finanziellen Verhältnisse

verlangen und deswegen Bedenken tragen, der Garantie ihre Zustim-

Ih weiß wohl, daß es denen nicht genü-

mung zu ertheilen, Meine Herren! Auch ih hege Wünsche in Be- dag auf die Berechtigung der Stände bei den Finanz - Angelegenhei- E des Staats, und ih kann mi den Ansichten nicht beistimmend den e welche vou dem Königlichen Kommissar ausgesprochen wor-

fie ; aber denno halte ich es für eine ernste, für die heiligste int @ do die materiellen Verhältnisse es verlangen, diese Wünsche anseh gi en, Jh würde es für einé Belastung meines Gewissens Rentenbanfelen wenn ih den Provinzen, die dringend wünshen, tetén Wünsche r wegen Nichterfüllung der oben angedeu- wissen wollte. p nicht ewährte oder sie weiter hinaus verschoben der Abtheilun Ver erfläre ich mich prinzipaliter für den Antrag Arnim g und éventualiter für den des Herrn Grafen von

Marshall: Hert Senft von Pilsach!

Sén ft von il\sach; Grat ta Marshall; Abgeo: G SE us te auf- das Wort,

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Abgeord. Heyer: Jch verzichte auf das Wort,

Marschall: Abgeordn, von Auerswald!

Abgeordn. von Auerswald: Jh will auf die Verhandlun= gen im Allgemeinen, wozu ih mi früher gemeldet habe, verzichten und nur in Bezug auf das Amendement, was gestellt worden ist, be- merken, daß ih denjenigen Rednern beistimme, welche das des Gra= fen Arnim mit dem des Grafen Helldorff niht übereinstimmend fan= den, Es sind zwei ganz wesentliche Verschiedenheiten unter ihnen. Die eine ist, daß n dem Amendement des Mitgliedes der Herren- Kurie eine Garantie übernommen wird, nach dem anderen nit; ein zweiter Unterschied is der, daß nah dem Helldorffschen Amendement die Erklärung des Vereinigten Landtages erst erfolgen soll, wenn ‘durch die Provinzialstände die Vorprüfung stattgefunden hat, während nach dem Amendement des Grafen von Arnim diese Erklärung schon jeßt gegeben werden so!l.

Graf von Arnim: wenn ih das Wort habe.

__ Abgeordn, von Auerswald: Jh werde in die Diskussion mich nicht erneut einlassen, die hier stattgefunden hat, und es bleibt auch kaum etwas zu erörtern noch übrig. Jh fühle mich aber zu- nächst veranlaßt, dem Abgeordneten aus Schlesien, welcher vor fur- zem auf dieser Stelle stand, zu erklären, daß es ein völlig falscher Schluß is, wenn man glaubt, daß diejenigen, welche dem Prinzip nah gegen den Antrag der Abtheilung stimmen, nicht die Genossen aller Provinzen als Brüder eines gemeinsamen Vaterlandes betrach- ten, niht geneigt wären, die provinziellen Verhältnisse selbs mit Auf- opferung zu berücksihtigen. Wir befinden uns aber allerdings in ei= ner unangenehmen Lage, jedoch niht durch unsere Schuld, und es war ein wahres Wort eines Abgeordneten , welcher gestern sprach : daß es nicht gut, nicht erfreulich für uns sei, Vorschläge zurückweisen zu müssen, die einen wohlthätigen Charakter an sich tragen, die die Wohlfahrt des Landes bezwecken. Schmerzlicher is dies noch, wenn man gern annehmen möchte, was man ablehnen muß, es nicht au- nehmen kann, weil Bedingungen daran geknüpft sind, die zu erfüllen man niíht vermag. Wir stellen den Weg, den man mit offenen Au- gen lieber betreten möchte, als jeden anderen, den Weg, den wir nicht allein für uns, den wir als Vertreter des Landes für dasselbe und im Vertrauen der Unsrigen zu betreten haben, mit verbundenen Augen gehen. Jh wiederhole es, nah meiner Ansicht soll ih diesen Weg mit verbundenen Augen gehen, Jh mag uicht wiederholen, was in dieser Beziehung schon gesagt worden is, daß wir weder den Um- fang noch die Modalitäten der von uns verlangteu Garantie kennen, ja daß uns nicht die Mittel zu Gebote stehen sollen, sie kennen zu lernen, Jch will jedoch beiläufig ein Mißverständniß auffläreu, Man hat gesagt, es sei nicht möglich, den Umfang der in Aussicht stehen- den Lasten in den Provinzen zu ermitteln, mau hat auch von Taxen gesprochen, die dazu nöthig waren. Diese Ermittelung i} aber sehr eiht, die Lasten stehen fest, sie stehen in den Katastern und Verzeich= nissen aller Art.

: (Viele Stimmen; Nein ! Nein! ) Ja wohl! und sind wohl zu ermitteln und früher mit geringer Aus- nahme vollständig zu ermitteln, Es soll dies aber nicht geschehen, und {hon in dieser Beziehung is es ein Weg, den ih mit verbundenen Augen gehen soll. Jch foll ihn aber niht nux mit verbundenen Au- gen gehen, auf dem s{wierigen Grund und Boden soll mir auch der Stecken fehlen, auf den ih mich stüßen fann, der Stecken, mit dem ih den Grund und Boden selbst untersuchen kann, auf welchem wir stehen. Jch weiß nicht genau, auf welchem Grund und Boden wir in Beziehung auf unsere Finanz=-Verhältnisse stehen, ich enthalte mich aber näherer Auführungen. Jch füge jedoh hinzu, daß wir nicht einmal die Aussicht haben, bei unserer nächsten Zusammenkunft darüber etwas RKlareres zu erfahren, als jeßt. Ja, wír sind in der Lage, daß wir möglicherweise dann noch viel weniger erfahren werden, als jeßt. Denn nach §. 11’ der Verorduung vom 3, Februar soll uns nur dann der Haupt-Finanz-Etat und eine Uebersicht des Staatshaushaltes zur Information zu Theil werden, wenn wir behufs einer Anleihe oder behufs der Bewilligung von Steuern zusammenberufen werden, in anderem Falle niht. Selbst in dieser Beziehung kaun ih also nicht eine bessere Aussicht, wenigstens nicht mit Bestimmtheit, vorausseten, als wir jebt bereits erlangt haben. Jch bedaure es \{merzlich und tief in dieser Beziehung, daß man seitens der Räthe der. Krone einem Wunsche der Stände nicht mehr entgegengekommen ist, daß man einer bloßen Form wegen, und weil man es nit möglich hielt, diese Ju- formationen einer Abtheilung zuzuweisen und der Versammlung vor= tragen zu lassen, man diesen lebhaft und dringend ausgesprochenen Wunsch zurückgewiesen und uns auf den Weg der Petition hingewie- sen hat, auf welchem ers nach zu langer Zeit man den Zweick errei= cen fann, der dieser Versammlung schon jeßt Beruhigung, Sicher- heit, Erfolg gewähren sollte. “Wir haben gestern gesehen, daß die ganze hohe Versammlung, die Herren Marschälle, der Königliche xandtags-Kommissar sich über einen ähnlichen Formfehler oder Mangel wie Sie es nennen wollen hinweggesebt haben, und daß Petitionen, welche nah §. 14 der Verordnung vom 3. Februar abgesondert in der Kurie der drei Stände zu berathen waren, in den Vereinigten Kurien berathen worden sind. Jch glaube, dasselbe hätte mit demsel- ben Rechte und mit mindestens eben so vielem Nußen und Erfolge für die heutige Verhaudlunç dadurch geschehen köunen, daß man den Hauptfinanz-Etat einer Äbtheilung zur Bericht-Erstattung über= wiesen hätte, und es würde den Dank der Versammlung erweckt haben, wenn der Herr Marschall darauf eingegangen wäre. És ist nicht ge- schehen. Jch habe mir indeß vielleicht erlaubt, hon weiter auf diese Materie einzugehen, als ursprünglich mein Vorsaß war, und be- ziehe mih nunmehr lediglih auf das, was von verschiedenen Rednern, welche in diesem Sinne gesprochen haben, angeführt worden ist. Das jedoh spreche ih noch aus und halte für meine Pflicht, es auszuspre- chen, daß ich neben den Gründen in materieller Beziehung, neben der Besorgniß, die ih habe, meinem Vaterlande eine Last aufzubürden, bie ih zu übersehen außer Stande bin, daß neben diesen Gründen und über ihnen mich allerdings diejenigen Bedenken zurückhalten, welche in Beziehung auf den allgemeinen Stand der ganzen ständischen Ge- sebgebung von mehreren Mitgliedern aus der Provinz Westfalen, Pommern und von Berlin ausgesprochen worden sind. Jch folge aber gern dem Beispiele und der Aufforderung des Herrn Landtags-Kom- missars, mih nach dieser Erklärung einer weiteren Erörterung für jeßt darüber zu enthalten, Meine Herren, ih folge dieser Auffor- derung um sto lieber, als ih ganz aufrichtig ih rufe Sie Alle zu Zeugen auf versichern kann, daß jeder Schritt, den ih in dieser Beziehung bis jebt gethan habe, und welher dur das tiefempfun- dene Bedürfniß veranlaßt worden ist, meine Ueberzeugung auszuspre- en, daß jeder Schritt mag er anderwärts gedeutet lle wie er wolle feinen anderen Zweck gehabt hat, als eben eine Verständi- gung herbeizuführen und zu diesem Ende auf freie und zuglei ehr- erbietige Weise meine Wünsche und Ueberzeugungen auszusprechen. Als id diesen Saal zuerst bétrat, meine Herren, hat mir als hohes Ziel vorgeschwebt, daß wir, zusammenberufen aus so vielen Stämmen des edelsten Volkes der Erde, ein Beispiel hinzustellen berufen sind, welches die Welt noch niht gekannt, ein Beispiel einer so gens Ve E, die mít inniger Ueberzeugung von dem, was ihre uf= gor ist, einig und fest, demnach Hand in Hand mit den Räthen der rone zu einem Ziele geht, Das is das Ziel, welches mix yvor-

Jch werde Aufklärung darüber geben,

chwebt, nach welchem ih tägli strebe, nach welhem unablässig zu reben ih auch Sie auffordere, meine Herren, und wozu auch Sie, hochgestellte und getreue Räthe der Krone, wie ih vertrauend hoffe, und wozu ih Sie angelegentlih auffordere, Jhre Mitwirkung, Jhre erfolgreiche Unterstüßung niht versagen wollen. Das is ein Ziel, welches wir aber nur erreihen fönnen, wenn wir ohne Rückhalt un- sere Ueberzeugung aussprechen, die Ueberzeugung von dem, was uns Noth thut, eine Ueberzeugung, welche wir in einem so wichtigen, so bedeutenden Moment zu vershweigen nicht berechtigt sind. i ; (Bravorxuf!)

Graf von Aruim: Jh wollte eine Aufklärung in Beziehung auf die Uebereinstimmung meines Amendements mit dem ves Grafen Helldorff geben. Jn dieser Beziehung bemerke ich, daß ih gesagt habe, es fände in wesentlichen Punkten eine Uebereinstimmung statt, in anderen aber nicht, und ih habe die leßteren hervorgehoben. Jch fange mit dem Lebten an und bemerke, daß im Amendement des Grafen Helldorff der Sab enthalten ist, es sollte dur deu Beschluß des Provinzial-Landtages festgestellt werden, welche Verpflichtungen, welche Prozentsäße, welhe Renten von den Verpflichteten zu leisten wären. Mit diesem Sabe kann ih nie meine Uebereinstimmung er- klären, weil diese Verpflichtung in keiner Weise alterirt, in keiner Weise erhöht werden kann. Es kann also darüber eine neue gescß liche Festsebung in keiner Weise stattfinden, uud ein Antrag, der die- ses involvirte, würde, meiner Meinung nach, einen höchst nachtheili- gen Ausspruch für dieVerpflichteteu in sih \{ließen, indem den Pro- vinzial-Landtagen dann das Recht zugetheilt würde, in den feststehen- den Abgaben der Verpflichteten eine Erhöhung eintreten zu lassen. Uebereinstimmend aber sind wir Beide darin, daß von den Provinzen zuerst die Grundlage festgestellt werden müsse, darin, daß wir Beide nicht dafür stimmen und nicht für nothwendig halten, gegenwärtig bereits eine Staats-=Garantie für das Kapital in der Weise zu übernehmen, wie es von der Abtheilung vorgeschlagen wird; über- einstimmend sind wir, wie ih glaube, darin, wenigstens habe ih nichts Entgegenstehendes in dem Amendement gefunden, daß wir späterhin jedenfalls eine gewisse Staats-Garantie für nöthig halten zum Jus- lebentreten und zur Ausführung der Landrenten-Banken. Dies zur Aufklärung des Unterschiedes und der Uebereinstimmung zwischen bei- den Amendements, Es i} von eíner anderen Seite behauptet wor- den, mein Amendement falle im Wesentlichen mit dem Vorschlage des Gouvernements zusammen, Das Wort „wesentlih““ mag relativ sein, ich erlaube mir aber, darauf hinzuweisen, daß mein Amendement mit dem Regierungs=Vorschlage in zwei] Punkten nicht zusammenfällt, die der geehrte Redner nicht berührt hat. Der geehrte Redner hat gesagt, ob nur die Zinsen der Staat garantiren solle“ oder das Ka- pital ohne die Zinsen, mache keinen Unterschied; ih {lage aber die seu Unterschied sehr hoh an, denn nah dem Vorschlage der Regie- rung is von einer möglichen Garantie von 109 Millionen Kapital die Rede, während nah meinem Vorschlage dann höchstens 35 Millionen Zinsen zu garantiren wären, dies macht in der Kapital-Garantie eine Differenz von 96% Millionen, und das is nach meiner Meinung

sehr viel, (Gelächter,) ;

Der Redner hat ferner ein anderes Moment nicht hecrvorgeho- ben, nämlich, daß ich vor der Garantie des Staates noch einen sehr breiten und sehr potenten Bürgen stelle, nämlich die ganze Provinz, während im Vorschlage der Abtheilung gesagt ist, der Staat solle zunächst eintreten und es ¡hm vorbehalten bleiben, wenn es nöthig is, sich an die bea treffende Provinz zu reversiren, Dies is der Unterschied zwischen dem Vorschlage der Abtheilung beziehungsweise des Gouvernements und dem meinigen, Dem lebten geehrten Redner folge ih auf dem Wege, der die Frage berührt, wie weit wir einer Garantie gewisser maßen mit verbundenen Augen entgegengehen sollen; auch ich habe das Bedenken, ihr in der von der Regierung vorgeschlagenen Weise entgegenzugehen. Wenn es sih, wie auh die Abtheilung vorgeschla- gen hat, um die Uebernahme einer Garantie des Kapitals handelt, würde ih, ganz anerkennend die Nüblichkeit der Sache nicht aber, beiläufig bemerkt, für die Provinz, der 1h angehöre, denn bei uns ist das Bedürfniß viel weniger vorhanden den Vorschlag lieber hin- ausschieben, denn dann handelte es si darum, eine wenn auch wahr- scheinlich ungefährlihe Garantie für Hunderte von Millionen zu über- nehmen, Aber ih glaube, es sei nicht nöthig, die Sache hinauszu- schieben, wenn es sih davon handelt, denjenigen Betrag zu garantiren, der an den Zinsen ausfallen fann, wenn der Verpflichtete seine Ver= pflichtung zu O niht im Stande is. Jn dem Falle is} der Ausfall ein so kleines Minimum, daß ih wirklich glaube, daß wir wohl dem Vorschlage folgen könnten, ohne unseren Kommittenten ver- antwortlih zu erscheinen, Daß das Quantum der Renten und Ab= gaben in den Provinzen ermittelt werden fann, gebe ich zuz aber es wird immer nur eine unvollständige Ermittelung sein, die uns niht einen Schritt weiter führt; denn wenn wir wirklich wüßten, ob es 20 oder 30 Millionen in einer Provinz sind, wissen wir deshalb, wie viel wir muthmaßlich zu garantiren haben werden an Ausfällen, die die Verpflichteten und die Provinzen nicht leisten fönnen# Wer in der Welt kann das berechnen? aber das Maximum is nach meinem Vorschlage die Summe von 3% pCt. von dem möglichst hoch anzurehnenden Quantum aller Lasten und Abga- ben. Bei den Eisenbahnen z. B. war derselbe Fall; haben wir da- mals im voraus gewußt, wie viel wir durch die Staats = Garantie übernommen haben. Es sei mir aber auch {ließlich erlaubt, ein Wort über den Punkt zu sagen, der von vielen Seiten hervorgehoben wurde, nämlich über die prinzipielle Frage, wenn ih sie so nennen darf. Da fuüpfe ih an an ein Wort, welches heute hier ausgesprochen wurde, ich weiß nicht, aus welchem Munde, an das Wort: Lassen Sie uns nicht immer blos rückwärts blicken, sondern auch vorwärts! i

: (Viele Stimmen : Bravo !)

Lassen Sie uns, wenn wir Bedenken in der Vergangenheit fin- den, deshalb nicht muthlos werden, lassen wir uns dadur nicht bei jedem Schritt und Tritt aufhalten im Vorwärtsgehen. : (Bravo von vielen Seiten; eine Stimme auf der Herrenbank [Fürst

Lichnowsky]: sehr gut !)

Abgeordn. Aldenhoven (vom Plabe): Der geehrte Redner hat die Bemerkung gemacht, als habe ih den Unterschied zwischen ei= ner Staats-Garantie für 100 Millionen und 35 Millionen übersehen. Jch bemerke darauf, daß ih von dem Gesichtspunkte, den ih berührt habe, unter den 100 Millionen das Kapital und unter den 32 Millio= nen eine jährlich wiederkehrende Zinsen-Summe verstanden habe.

Marschall: Wir fahren in der Ordnung fort, in welcher um das Wort gemeldet ist. j

(Mehrere Redner verzichten aufs Wort.) J Abgeordn. Kraszewski: Jch bitte um Erlaubniß zu einigen Worten von meinem Plabe, Es betrifft das Geseß an und für sich selbst. Jch stimme der Ansicht bei, daß man den Provinzen über= lasse, zu entscheiden, ob sie es vortheilhaft oder nüßlich finden. Man lasse ihnen freie Wahl, „es anzunehmen, Jch glaube, daß in vielen een 6 r gfine Kredit - Anstalt, einen viel ( en wird, und beide i ÿ j ügli eben révtüte ke sehen. / Institute können nicht füglich (Mehrere Stimmen: o ja, sehr gut!) Was die Garantie des Staates in Gi siche ih mich - da=

für aus, daß, wenn endlich Rentenbanken entstehen, der Staggt unbe=

dingt die Garantie übernehme, niht die Provinz, weil sonst, wie der Abgeordnete aus Krefeld entschieden bemerkte, die Garantie illusorisch gemacht wird. : l

von Quast: Meine Herren, es kann niht meine Absicht sein, von neuem auf die Sache selbst einzugehen, da die Wichtigkeit der- selben gestern und heute hinreichend festgestellt is; ih will blos im Allgemeinen den großen und freudigen Eindruck nochmals berühren, welchen, wie wir so vielfah vernommen haben, auch außerhalb dieses Saales die Königliche Botschaft auf das ganze Land gemacht hat. Ich frage, welchen Eindruck wird das Land erhalten, wenn die Sache selbst durch unser Votum vernichtet wird, wenn diese Königliche Bot- ha} im Glanze dasteht, gegen den Beschluß, den wir etwa fassen möchten!

Marschall: Die Verzichtleistungen auf das Wort kommen so zæhlreich, und der Ruf nach Abstimmung is #\o unzweideutig, daß über den Wunsch der Versammlung, zur Abstimmung zu kommen, fein Zweifel übrig bleibt, Es is deshalb dieser Wunsch durch die in der Geschäfts - Ordnung vorgesehene vorläufige Abstimmung festzustellen, in der Weise, daß diejenigen, welche die Fortseßung der Debatte wünschen, dieses durch Aufstehen zu erkennen geben.

(Es erhob sich anscheinend die Hälfte der Versammlung.)

Eine Stimme (vom Plaß) machte eine Bemerkung in Hin- siht der Unterstüßung des Antrages auf Abstimmung, die indeß nicht deutlich vernommen werden fonnte.

Marschall: Dem muß ih entgegnen, daß der Ruf nah Ab- stimmung von weit mehr als 24 Mitgliedern ausgegangen is, Dies stand ohnehin schon fest. Aber es ist vou vielen Seiten: erklärt wor- den, man habe die Frage nicht verstanden. Jh gebe indeß anheim, ob die noch angemeldeten Redner dem Beispiele so vieler anderen folgen und dem Wunsch der Versammlung nachgeben wollen, der sich so unzweideutig zu erkennen gegeben hat,

Abgeordn. Hansemann: Wenn die Versammlung das Wort

mir uicht giebt, so s{chweige ih, sonst bestehe ih darauf, das Wort zu haben. Jch bin, wie Ew. Durchlaucht mir selbst gesagt haben, der neunzehnte Sprecher, und es haben mehrere zwischen dur ge- \prochen. __ Marschall: Jch habe in der Ordnung fortgefahren, wie man sich gemeldet hatte, und nun wäre die Reihe an den Abgeordneten Hansemann, aber ih habe ihm anheimgegeben, ob er niht gewillt ist, der Meinung der Versammlung nachzugeben, die sih, unzweideutig zu erkennen gegeben hat,

Eine Stimme: Diese Unzweideutigkeit erkenne ih aber nicht bei der Versammlung, sondern nur bei dem Marschall,

: Marschall: Dem würde i nichts Anderes, als einen voll- ständigen Widerspruch entgegenzuseßen haben.

„Eine Stimme: Jh wollte Ew. Durchlaucht darum bitten, darüber abstimmen zu lassen, ob die Debatte fortgeseßt werden soll oder nicht?

(Verschiedene Stimmen: Das is} schon geschehen!

E l Stimmen: Nein, nein!)

Marschall: Es muß allerdings gesehen, weil aus allen Theilen des Saals gesagt worden ist, es sei niht verstanden. Aus- nahmsweise wird es angemessen sein, den Gang der Abstimmung beizubehalten, welcher, wenn ih recht berihtet bin, bei den Versamm- lungen der Kurie der drei Stände eingeführt is, daß nämlich im Falle der Bejahung aufgestanden wurde; es wird vielleicht bei dem jeßigen Stande ber Sache mehr zur Aufklärung dienen, wenn dieje- nigen, welhe den Schluß der Debatte wünschen, dies durch Aufste- hen zu erkennen geben,

Andere

(Dies geschieht.)

Es i entschiedene Majorität dafür vorhanden.

Eine Stimme: Jch behaupte, daß die Majvrität dafür ist, die Debatte weiter fortzuseßen,

Marschall: Jch behaupte, daß das Gegentheil stattgefunden hat, und ih muß erklären, daß Niemand hierüber zu urtheilen hat, als ih selbst.

(Große Aufregung, viele Stimmen dagegen.)

Jch muß erklären, daß Niemand hierüber zu entscheiden hat, als der Vorsißende. Der Vorsißende ist nicht allein dur die erhöhte Stellung, welche er durch sein Pult einnimmt, im Stande, es besser zu übersehen, sondern es iff ihm auch durch das Geseß auferlegt, darüber urtheilen zu müssen, und wenn er es muß, so wird er es auch können, Wix kommen zur Abstimmung.

(Viele Stimmen verlangen den namentlichen Aufruf. )

Wir können nicht namentlich darüber abstimmen, ob die Debatte nah der Ansicht der Versammlung \{lußreif sei, weil die Erfahrung gezeigt hat, daß jeder namentlihe Aufruf wenigstens eine Stunde dauert; ih wiederhole, daß für mich fein V weifel vorhanden ist, welches das Resultat der Abstimmung war, und daß ih nicht an= ders fann, als es dahin auszusprehen, daß man sih für den Schluß der Debatte erflärt hat.

Abgeordn. Flemming (vom Plaße): Wenn der Herr Land- tags - Marschall dem Herrn Hansemann glei ch das Wort gestattet hätte, so würde derselbe seine Rede längst beendigt haben und eine unnöthige Diskussion vermieden worden sein,

Abgeordn, Hansemann: Jch verlange das Wort über die Anwendung des Geschäfts-Reglements durch den Marschall,

(Große Bewegung, Der Marschall ertheilt dem Abgeordneten Han- j semann das Wort.)

Abgeordn, Hansemann: Jch habe das Wort verlangt über die Anwendung des Geschäfts-Reglements, und ih enthalte mich des- halb streng des Eingehens in die Sache, die wir heute verhandelt ha- ben. Jch bin der 18te oder 19te gewesen, der diesen Morgen als Redner eingeschrieben wurde, so haben Ew, Durchlaucht mir selbst ge- sagt. Es is ein Amendement von dem Herrn Grafen von Arnim außer der Reihe vorgebraht worden.

Marschall: Nicht außer der Reihe.

Abgeordn. Hansemann: Sie haben zugegeben, es einzubrin- gen, wenn es der Herr Antragsteller für geeiguet halte; ich will aber hierauf - keinen Werth legen; ih komme weiter, Darauf habe ih nebst mehreren Anderen das Wort verlangt, um gegen das Amen- dement des Herrn Grafen Arnim zu \prehen. Es is erwiedert wor den, wenn das Wort verlangt wird, so muß es in der Reihenfolge geschehen, wie die Redner von früher eingeschrieben waren. Gut, das hätte aber auch geschehen sollen.

Marschall: Es is geschehen.

; ee Hansemann: Jch bitte um Verzeihung, das ist niht geshehen. Es ist von dem Grafen Arnim das Amendement vorgetragen ; ran hat ein Redner das Wort genommen, eben #o ein zweiter, dann aber hat wieder der Graf Arnim in einem ziemlich langen Vortrage das Wort genommen, und dieses zweitemal war außer der Reihe.

(Viele Stimmen: Ja, ja !)

„Pebt une ih weiter. Es. ist die Frage gestellt worden, n f ih Gin as M gebeten und erklärt hatte, daß id nur

arauf verzichten werde, wenn die Versammlung es mir nähme, ob die Versammlung den Schluß der Debatte wünscht Darauf ist unzweifelhaft entschieden worden, daß noch fort ae werde

(Große Aufregung. Vi ; R E gung lele Stimmen : Ja! Nein!)

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nehme deshalb meine Erklärung zurück; ih hatte unrecht verstanden und war im Jrrthum, was ih zu entschuldigen bitte, Meine Erklä rung beschränkt sich nunmehr noh auf zwei Punkte, nämlich daß in zweierlei Weise die Redner aufgerufen worden sind, einmal in der Reihenfolge der eingeschriebenen Redner und außerdem in Beziehung auf das Amendement des Herrn Grafen von Arnim.

Graf von Arnim: Jun Beziehung auf das Geschäfts-Regle- ment erlaube ich mir, da mein Name genannt is, das Zeugniß der hohen Versammlung in Anspru zu nehmen, daß ih meinerseits Alles gethan habe, um mich streng an die geseblihen Vorschriften und an die Reihefolge der Redner zu binden.

i (Viele Stimmen: Ja, ja!) Daß ih bei meinem zweiten Vortrage eine Aufklärung gegeben habe, erschien nöthig, da es zweifelhaft war, ob mein Amendement richtig verstanden sei. Wie ih mich stets auf dem geseßlichen Boden zu halten wünsche, so hege ih auch in keiner Weise den Wunsch, daß dem, der einer anderen Ansicht is, als ich, hier das Wort verschränkt werde. Marschall: Jusofern aus dem, was wir vernommen haben, nicht gefolgert werden soll, was, nah meiner Meinung, nicht darin liegt, nämlich daß ih mich nicht auf dem geseßlichen Boden befunden habe, \o stimme ih vollkommen bei. Jch habe schon bemerkt, daß es, nah meiner Ansicht, nicht darin liegt, Aber wir haben noch mehr gehört. Der Abgeordn. Hansemann hat zuvörderst behauptet, daß er niht in der Reihenfolge aufgerufen sei, in welcher er notirt warz dem widerspreche ih gänzlih; ex würde in der Ordnung aufgerufen sein, wenn sein Name schon an der Reihe gewesen wäre; wenn es | eines Beweises hierüber bedürste, so würden ihn meine Notate lie- fern fönnen, es bedarf aber dessen niht. Der Abgeordn. Hansemann hat aber auch behauptet, ih hätte das Resultat einer Abstimmung falsch angegeben. Diese Behauptung, die er mit so großer Eutschie- denheit vorbringen zu können glaubte, hat er selbs zurückgenommen, sonst würde ih mich, und zwar bis zum äußersten, dagegen verwahrt haben, Nun aber, was die Sache selbst betri, mit der wir, wie ih sehr beklage, viele Zeit hinbringen, jo scheint es mir, wenn die Versammlung in ihrem Vorsißenden irgend ein Vertrauen seben will, so muß es das sein, daß er richtig aufrufe. Wenn mau das nicht annimmt, so wüßte ih wahrlich nicht, in welcher Beziehung man irgend ein Vertrauen haben wollte, Abgeordn. von Bardeleben: Das Reglement \chreibt in einem solchen Fall vor, Jch werde mir erlauben, den betreffenden Paragraphen vorzulesen. (Liest den lebten Saß im §. 15 des Geschäfts - Reglements vor.)

(Marschall : Das if} geschehen.)

Nun kann ih eine Abstimmung nur nennen, wenn diejenigen, die dafür und dagegen gestimmt haben, gezählt werden, besonders wenn viele Mitglieder über die Abstimmung zweifelhaft sind. Jch kann dem Marschall nah dem Reglement das Recht nicht zuerkennen, zu entscheiden, daß die eine oder die andere Seite die Majorität hat. Das übersteigt seine Befugnisse und is} geradezu dem Reglement ent gegen z ich protestire gegen ein solches Verfahren.

Marsch all: Jh glaube uicht, daß dieser Fall auf den Pro-

vinzial -Landtaçen irgendwo vorgekommen is, daß dem Vorsißendèn das Recht bestritten wird, auszusprechen, was das Resultat der Ab= ]stimmung ist; nah meinen Erfahrungen und eben so nach meinen Vermuthungen ist es auf feinem Landtage vorgekommen, daß Jemand, wer es guch sei, irgend daran gedacht hat, das Recht des Marschalls in dieser Beziehung in Zweifel zu ziehen.

Fürst von Lichnowsfky: In Verfolg dessen, was der lebte Redner gesagt hat, muß ich auf den lebten Saß des §. 18 ausmerk- sam machen. (Liest vor.) „Die Abstimmung durch namentlichen Auf= ruf muß allemal stattfinden, wenn der Marschall sie für nöthig hält, oder 24 Mitglieder sle verlangen.“ Und ih glaube), daß es sehr leiht möglich ist, zu erfahreu, ob 24 Mitglieder dies verlangen, und bitte, diesen Vorschlag zur Unterstüßung zu bringen.

Marschall; Meine Herren , ih frage blos, ob es überhaupt in dem Wunsche der Versammlung liegt, zu Ende zu kommen.

(Viele Stimmen: Ja,) Dann müssen wir zur Abstimmung über den Antrag der Abtheilung fommen.

Eine Stimme: Es is erforderlich, daß die Zahl der Stim=- men durch die Ordner gezählt werde.

Marschall: Das halte ih in dem vorliegenden Falle nicht für erforderlich.

Fürst von Lichnows ky: Jch bitte, daß mih 24 Mitglieder unterstüßen mögen,

Marschall: Zu dieser Aufforderung haben Sie kein Recht, das steht mir allein zu,

Abgeordn. von Auerswald: Jch glaube, daß hier ein Miß- verständniß stattfindet, indem wir uns allerdings schon früher befun- den haben, auf das ich jedoch nicht aufmerksam gemacht habe, um die Abstimmung nicht zu verlängern. (s steht allerdings im §. 18, wenn der Marschall es für nöthig hält und 24 Mitglicder verlangen, so muß die Abstimmung erfolgen u, st. w. (Liest vor.) Jch kann dies aber nicht anders verstehen, als wenn es zur Abstinmung kommen soll, und bevor die Abstimmung geschehen ist, habeu diese 24 Mitglieder das Recht, auf den namentlichen Aufruf anzutragenz und es ist meiner Ueberzeu- gung nach vollkommen unrichtig versahren, wenn der namentliche Auf= ruf später zur Prüfung der Abstimmung l'enußt worden is, Ju sol- hem Falle kann, behufs der Koutrolle, nur gezählt werden, und wenn die Abstimmung erfolgt ist, in welcher Weise sie auch geschehen sei, so kaun eine audere nicht mehr vorgenounmnen werden; deshalb kaun ih mcht dafür stimmen, daß jeßt die frühere Abstimmung durch den Aufruf geprüft werde, weil dieser nur zu dem Zweck angeordnet ist, um in wichtigen Fällen die Abstimmung unzweifelhaft geschehen zu lassen.

Fürst von Lichnows ky: Majorität ?

Eine Stimme: Es muß durch die Ordner gezählt werden.

Fürst von Lichnowsky: Dann stimme ich bei.

Abgeordn. Graf von Schwerin: Jch wollte darguf aufmerk= sam machen, ob es nicht im Juteresse der Sache liege, von prinzi= piellen Erörterungen jeßt abzustehen und zu fragen, ob die Versamm- lung einverstanden sein will, die Debatte für jeßt geschlossen zu halten.

Marschall: Jch kann mir nicht denken, daß dies einen Wi-= derspruch finden wird.

Abgeordn. Hansemann (vom Plaß): Mir scheint nah dem Geschäfts - Reglement, daß jeßt eine namentlihe Abstimmung uicht stattfinden dürfe. Jch halte mih an dem, was ordnungsmäßig ist, und abstrahire für mein Theil von einer Abweichung vom Geschäfts= Reglement. Jch erlaube mir noch zu meiner Aufklärung an Ew. Durchlaucht die Frage, ob beim Schluß der Debatte ih an der Reihe zum Reden war, oder wer vor mir noch stand?

(Der Secretair liest die Namen Uechtriß, dann Han=- semann.) vor mir.

Wie erfahren wir aber deun die

Also Einer war no

Ih höre, daß hierüber doch Zweifel entstanden sind, und ich

(Ruf zur Abstimmung.) » Marschall: Wir können also zur Abstimmung übergehen.

Die erste Frage ist auf den Antrag der Abtbeilu ; ih halte den namentlihen Aufruf nicht für erfordasgerihtet, und

Abgeordn, Mohr: J bitte um die Erlaubniß, eine Frage zu stellen. (Der Abgeordnete betritt die Rednerbühne allgémieieo Aufregung. Der Landtags-Marschall bedient sih ver Glocke und spricht nah eingetretener Ruhe folgende Worte an die Versamm- lung): Es is dringend nöthig, daß dasjenige erfolge, was erforder= lich ist, damit der Gang der Diskussion in derjenigen Weiss vor= schreite, die allein der Versammlung würdig i}, und welche allein von der Versammlung gewünscht werden muß. Mir {eint niht, daß hierzu das Beginnen, welhes wir so eben mit angesehen, dienlich sein wird. Nämlich ih wüßte nicht, über welhen Gegenstand eine Frage zu stellen wäre, und die Frage, die ih zu stellen berechtigt bin, über welhen Gegenstand gesprochen werden soll, ist von dem Abgeordneten noch nit beantwortet. |

Abgeordn, Mohr: Jh erlaube mir zu entgeguen, daß, nach- dem ih meine Frage gestellt haben werde und es gefunden werden sollte, daß sie eine ungebührlihe oder uiht zur Sache gehörige sei, ih mir dann erst eine Zurechtweisung gefallen lassen kann. Meine Frage an den Königlichen Kommissar is einfach die: Er hat \ich bemüht, sowohl gestern wie heute, darzuthun, daß eine Frage von

der Garantie . E / N : Marschall (einfallend): Das ist ein Eingehen in die Dis=

fussion.

Abgeordn. Mohr: Jh bitte, mich die Frage vollenden zu lassen .. , daß eine Frage der Garantie nicht involvire die Frage eines neuen Anlehnes oder einer neuen Steuer. Jh bitte nur den Königlichen Herrn Kommissar, uns gütigst zu sagen, warum denn die Königliche Botschaft an die Vereinigte Kurie gelangt is und nicht an jede Kurie besonders. j

Landtags-=Kommissar: Jh weiß nicht, ob die hohe Ver=- sammlung es wünscht, daß ih auf diese Frage antworten oll.

(Von allen Seiten wird mit „,Nein!““ geantwortet.)

Marschall: Nun bleiben wir bei der Abstimmung über den Antrag der Abtheilung.

Eine Stimme (vom Plaß aus): Jch erlaube mir die Frage, ob bei der Abstimmung die Stimmen gezählt werden, oder ob eine blos oberflächliche Anschauung gezügen toll?

Marschall: Jch habe nicht den Vortheil gehabt, Augenzeuge der Ergebnisse sein zu können, die sih herausgestellt haben bei den vorgenommenen Abstimmungen in der Kurie der drei Stände. Mir scheint die Frage danach beantwortet werden zu ti ob es mög- lich is und leiht möglich i}, das Resultat der Abstimmung unzwei= felhaft zu erkennen. Hat si in den bisherigen Abstimmungen ge- funden, daß dies nicht leiht möglich ist, so habe ich meines Orts ge- gen die Zählung nichts einzuwenden. Jch werde also zu erfahren haben, am besten von dem Marschall der Drei-Stände-Kurie, ob das Eine oder das Andere sich als zweckmäßig herausgestellt hat.

Abgeordn, von Rochow: Jh bemerke ganz ergebenst, daß der Marschall der Drei-Stände-Kurie als solcher in der heutigen Ver=- sammlung uicht anwesend i}, daß ich demnach dasjenige , was ih zu sagen habe, einfach als Mitglied zu \prehen habe. Da berichte ich, daß, wenn in den Sißungen der Drei-Stände-Kurie dem Marschall und den Secretairen nicht ersihtlich is, daß die Majorität da war, immer eine Zählung durch die Herren Ordner stattgefunden hat.

Marschall: Jch halte dies ganz für die Antwort, die ih selbst würde gegeben haben, und glaube, daß dieses Verfahren das natur- gemäße ist. Es ift also die vorhin gestellte Frage für beantwortet anzusehen.

Cine Stimme: Jch glaube, daß der Abgeordnete hier be- rehtigt ist, vor der Abstimmung zu wissen, ob gezählt wird oder nicht.

Eine Stimme (vom Phrbe): Jch erlaube mir aufmerksam zu machen auf den §. 18 des Reglements. Dort heißt es:

„„Die Abstimmung geschieht durch Aufstehen und Sizenbleiben.““ Jch weiß nicht, wie eine Gleichheit der Stimmen zu erfahren ift, anders als dadurch, daß gezählt wird.

Eine Stimme: Jh muß darauf antragen, daß gezählt wird, weil in unserer Kurie durh Aufstehen und Sißenbleiben nie ersichtlich wird, wie abgestimmt wurde. Es beffnden si{ch mehrere Mitglieder hier, die niht das Recht haben, abzustimmen. Was sollen diese thun während der Abstimmung? Bleiben sie siven, werden sie als sizend angesehen, erheben sie sih, so werden sie als stehend betrachtet.

Marschall: Jch habe gegen das Zählen nichts einzuwenden, aber ich muß nur den Wunsch aussprechen, daß das Stimmenzählen auch möglich gemacht wird, nämlich daß die Mitglieder, die sih er- heben, recht lange stehen bleiben, damit wir in der Lage sind, das Stimmenverhältniß ausmitteln zu können. Jch bitte die Mitglieder, ihre Sibe einzunehmen, - / Eine Sinne: Jch erlaube mir die Frage an Ew. Durch= laucht, wie in der Herren - Kurie gezählt werden wird. Durch Auf= stehen vder Sipbenbleiben kann nicht entschieden werden.

Marschall: Nach dem Geseb. E

Prinz von Hohenlohe: Es sind mehrere Herren, die nicht mitzählen können, nämlich die 11 bevorrechteten Fidei-= Kommiß- besißer. Sie haben einen Abgeordneten gewählt in meiner Person. Diese werden nicht zählen. ,

Graf York: Jch bitte Ew, Durchlaucht, die Ordnung zu be= stimmen, in welcher abgestimmt werden joll.

Marschall: Die Frage selbst i} erledigt.

Graf von Arnim: Die Frage wird ih einfah dadurch erle- digen lassen, daß, wenn durch Aufstehen und E abgestimmt wird, von dem Marschall ein zu bestimmendes Mitglied der Herren- Kurie zählt, wie sih das Verhältniß in den Kolleftivstimmen stellt. Es scheint mir hierzu niht nöthig zu sein, daß die Pläße verlassen werden.

Marschall: Jch werde es dem Sekretariat überlassen, welche die Zählung in der Herren-Kurie vorzunehmen haben wird, darüber ins Reine zu kommen. é i j

Referent: Mir scheint die Sache so wichtig zu sein, daß ih meinestheils auf namentlihe Abstimmung antragen muß,

Fürst von Hohenlohe: Jch glaube, daß wir während de Zeit, die auf die Diskussion wegen der Abstimmungs-Frage verwende worden is, mit der Abstimmung bereits zu Ende wären, S

Marschall: Wenn 24 Mitglieder den Antrag fas nt- lihen Aufruf unterstüßen, so wird namentli abgr R e

Fürst von Lihnowsky: Dann E geftiv Famibii: Yao Provinz Schlesien die drei Theilnehmer an No f gleih Deputirte sind, außzurufen e iti H nah namentlicher Ab-

Graf von Arnim: enn de s Berbs 4

Gründen beruht, als auf dem Verhältniß in

stimmung auf anderen Sr ts dagegen zu sagen. Da wir aber meh= der Herren-Kurie, so ist nih Ï i ;

"bt ehmen haben, so dürften wir, wenn na- rere Abstimmungen vorzunes (l, zu diesem Zweck mehrere Stunden

ich abgestimmt werden soll, z1 y i mentlich abg len haben. Wenn wir das vermeiden können, so wird hier zu zerwe s der Versammlung sein. Jh wiederhole, es kann e P wierigkeit sein, wenn einmal durch D eier gezählt wird, dies auch in der Herren-Kurie geschehen zu lassen dadur, daß man die Stimmen in der Herren-Kurie zählt und hierbei nur auf diejeni-

Rücksicht nimmt, von denen dem B hre C bekannt

n Ls “baß sie an diesem Tage die Stimme ihre