1847 / 141 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Könige eine Denunciation eingereiht, worin die Kritik des Verfah- rens eines Königlichen Bürgermeisters als Majestäts-Beleidigung an- gesehen wurde. Der König erwiederte hierauf: „Jh hoffe, day men * mir niht alle Dummheiten zurehnen wird, die in meinem Reiche vorgehen.“ Das möge genügen, um das shwankende des, Begriffes des Majestäts - Verbrechens zu zeigen. Es kommt, noch hinzu, daß unsere geseßlichen Bestimmungen im Einklange mit dem römischen Recht es blos von der Ansicht Sr. Majestät des Königs nes machen, ob ein Majestäts-Verbrechen anzunehmen is oder t üb L ist §. 201 und 202 des Strafrechtes ausdrücklih gesagt : „lle HYET dieses Verbrechen abgefaßten Straferkenntnisse_ müssen dem Landes- herrn besonders vorgelegt und ihm anheimgestellt werden, inwiefern er dabei von seinem Begnadigungsrechte Gebrauch machen wolle.

Ferner, wenn bei der Untersuchung sih findet, daß das Verbre=

- ‘beleidigt ajestät aus Wahnsinn und Zerrüttung der Ver= chen der beleidigten Maj D, ; standesfräfte begangen worden, so soll der Thäter in eine öffentliche Anstalt gebraht und nit eher wiederum entlassen werden, als bis man von seiner d Pee Bes versichert ijt.“

Es geht daraus hervor, daß ddr Gesebgeber das Verbrechen der beleidigten Majestät shon als an die Jdee des Wahnsinns gränzend angenommen und es ganz der Person des Königs überlassen hat, darüber in jedem einzelnen Falle zu entscheiden , ob er dadurch sich selbst für beleidigt hält und die Untersuchung deshalb vorgenommen wissen will. Es wird also blos von seinem Urtheile abhängen , ob der Beleidiger geseßlih verfolgt werden soll. Es is also jede Un- tersuhung über die Majestäts-Beleidigung, so lange des Königs Ma- jestät sich noh nicht darüber ausgesprochen haben, lediglich als eine Jnfor= mation für des Königs Entschließung anzusehen , und es kann nur dann, wenn der König selbst gesagt hat , daß er der Untersuchung Fortgang geben wolle, das gefällte Erkenntniß ins Leben treten ; also fängt die Sache in Beziehung auf das Majestäts- Verbrechen eigent- lih erst hiermit an. Außerdem ist vielleiht aus demselben Grunde, weil eben der Geseßgeber sich zu sehr erhaben dachte über den Be- griff einer gewöhnlihen Beleidigung, die etwa einem Privatmann zugefügt werden kann, durchaus im Gesetze nicht die Rede davon, daß durch bloßes Verbreiten von Schriften das Verbrechen der Majestäts - Beleidigung konsumirt werden könne, während vor- her, wo es sich von Erregung von Mißvergnügen gegen die Regierung handelt, im §. 115 und folg. schon die Verbreiter derartiger Schriften mit Strafen bedroht sind. Jch muß also sehr zweifeln, ob nah den Begriffen, welche das Strafrecht von der Majestäts-Beleidigung enthält, blos wegen Verbreitung eines verbo- tenen Buchs auch du Majestäts - Beleidigung erkannt werden könnte. Aber um so weniger kann daraus eine Bescholtenheit hergeleitet wer- den, daß in Betreff dieses sehr \{hwankenden Rechtsbegrisfes blos eine Untersuchung und weiter nichts eingeleitet worden ist.

Wenn ih hiernah annehmen muß, daß weder die Kompetenz des Ober-Präsidenten, über den vorliegenden Fall zu entscheiden, ge- retfertigt, noch daß er befugt war, in Bezug auf die wegen Majestäts = Verbrechen eingeleitete Untersuchung eine Bescholten- heit anzunehmen , so muß ih ferner annehmen , daß, wenn man diesen beiden Schlußfolgerungen beitritt, das Amendement, welches

der geehrte Redner vor mir gestellt hat, vollkommen gegründet ist, In diesem Falle aber wäre die Wahl als rite vollzogen und persekt anzunehmen, weil keine Gründe vorliegen, um sie zu Venähada: und

deshalb wäre die zweite Wahl nicht rite vollzogen, und man würde, ohne daß man Veranlassung hätte, eine Beschwerde über den Ober= Präsidenten daran zu knüpfen, welcher ih bin persönlich mit ihm befanut und darf vielleicht sagen befreundet ganz gewiß von seinem Rechte überzeugt gewesen ist, die Bitte an Se. Majestät den König zu richten haben, den Grafen Reichenbach zu dem Vereinigten

Landtag einzurufen.

Justiz-Minister Uhden: Jhwollte mir erlauben,j auf das, was der

verehrte Herr Redner gesprochen hat, einige Bemerkungen zu machen. Es ist abermals erwähnt, daß die Kriminal-Ordnung sih nicht so be- stimmt darüber aussprähe, wann eine Untersuchung als eingeleitet an- gesehen werden könnte, Jch kann ganz von den desfallsigen Bestim- mungen der Kriminal-Ordnung abstrahiren, weil in dem gegenwärti= gen Falle gerade durch einen Beschluß,des Kollegiums die förmliche Ein- leitung der Untersuchung beschlossen worden ist, Was ferner die Vor- schriften des Landrechts über die Majestäts-Beleidigungen betrifft, so unterscheidet dasselbe zwei Arten derselben, nämlich wirkliche Schmä-= hungen und unehrerbietige Aeußerungen. Wegen der ersteren bestimmt der g. 199 des A. L, R. Th, 11. Tit, 20 wörtlich:

„Wer sih des Verbrechens der beleidigten Majestät dur ehren-

rührige Schmähungen des Oberhaupts im Staate mit Worten,

Schriften oder anderen sinnlihen Darstellungen schuldig macht,

e zwei= bis vierjährige Zuchthaus = oder Festungsstrafe ver=

irkt,

Ueber die Auslegung dieses Paragraphen is kein Zweifel bei den Gerichten, und wegen E Ser Schinäbuncen f die Un= dag gang eingeleitet, und auch das Kammergericht war der Ansicht, daß derartige Schmähungen in der fraglichen Schrift enthalten sind.

Dagegen hat die Bestimmung wegen unehrerbietiger Aeußerungen allerdings zu Zweifeln Veraulassung gegeben, und es sind verschiedene Erkenntnisse, theils strafende, theils freisprehende, erfolgt. Der F. 200 lautet nämlih wörtlich dahin:

„Auch schon andere dergleichen boshafte, die Ehrfurht gegen den Landesherrn verleßende Aeußerungen, über die Person und Hand- lungen desselben, sollen mit Gefängniß= oder Festungsstrafe auf Sechs Monate bis zu Einem Jahre geahndet werden.“

Jh gebe allerdings zu, daß diese Bestimmung zu Zweifeln Ver- anlassung geben fann, eben weil die Fassung nicht präzise ist. Wenn ferner behauptet worden, daß die Erkenntnisse der Gerichte nur Ent- würfe wären, so muß ih das in Abrede stellen.

E g. 201 sagt gu

„Alle über dies Verbrechen der beleidigten Majestät (§§. 197 200) abgefaßte Straferkenntnisse müssen dem A beab, beson- ders vorgelegt und ihm anheimgestellt werden: inwiefern er dabei von seinem Begnadigungsrehte Gebrauch machen wolle. Der Zweck der Vorlegung isst nur der, ob des Königs Ma- jestät sich bewogen fühlen möchten, in dem betreffenden Falle Gnade für Recht ergehen zu lassen; die richterliche Entscheidung wird aber dadurch nicht angesoMlin, Dagegen war in der Kriminalordnung festgeseßt, daß au die Erkenntnisse wegen Majestäts- Beleidigung an das Justiz-Ministerium zur Bestätigung eingereiht werden joll- ten. Diese ais M aber, so wie der gedachte §. 201, ist von des ebt regierenden Königs Majestät aufgehoben. femddié erfannten Strafen werden deshalb nah rechtsfräftigem Er- vollstredt und können nur im Wege der Gnade auf ange- AGa Zttes Zinsen werden. lese Bestimmung war längst in Kraft, als die Untersuchung ie igung wider den Grafen von Reichenbach ein- ießlich bemerke i noch, daß, wenn nah §. 199 auf Strafe erkannt wird, zugleich der Berik c En L Abttise au Mar gel Mbdecrbn. Mi (ber auns eintritt. rdn. Milde: werde mich überheben können, nah dem, us von beiden geehrten Rednern e mir T Sei and über den egenstand geäußert worden ist, darauf einzugehen und die Gründe

808

ameln um weshalb auch ih deren Meinung vollkommen theile, daß die gor eige Lage der Geseßgebung keinesweges einem Ad- ministrativ-Beamten, so hoch er auch stehe, das Recht zumißt oder giebt, über die Bescholtenheit eines Mannes abzuurtheilen. Es i} in unserer ganzen Geseßgebung vielmehr durhgehends der Grundsaß geltend, daß eben nur die Standschaft über die Bescholtenheit eines Mannes zu urtheilen habe, und es ist sehr richtig von dem Redner, der vor dem Herrn Justizminister gesprochen hat, hervorgehoben wor= den, daß die Bestätigung bei und für die Wahl der Landtags-Ab- geordneten dieselben zu solchen niht erst mache, sondern daß die Be- stätigung einfah einer Prüfung gleich zu achten is in welcher allein festgestellt wird, ob der Gewählte die geseblichenErfordernisse in sih vereine, jedoch mit Ausschluß der Frage über den bescholtenen Ruf, welcher, wie ich glaube, allein von den Standesgenossen festzustellen is, Auf den speziellen Fall eingehend, werde ih einige Aeußerungen mächen müssen, die unan- genehm berühren, die aber zur Kenntniß der Sache mir allerdings nöthig erscheinen. Nach meiner innigsten Ueberzeugung würde das Gutach- ten der drítten Abtheilung ganz anders ausgefallen sein, wenn statt eines Promemoria die gesammten Akten vorgelegen hätten, denn es würde sih daraus hervorgestellt haben, daß sih der Graf Reichen= bah mehr oder weniger in diesem ganz speziellen Falle ih lege darauf eine besondere Betonung, in diesem ganz speziellen Falle als ein: Opfer seiner politishen Ueberzeugung zu betrachten hat. Bei der leßten Anwesenheit Sr. Majestät des Königs in unserer Provinz hat man den Grafen Reichenbah aus der Nähe Sr. Majestät ent- fernt zu halten gewußt, ob auf legale oder illegale Art, will ich nicht untersuhen. Der Graf Reichenbach is wegen feiner politischen Ueber- zeugung in manchen Kreisen der Gesellschaft seiner Standesgenossen nicht beliebt, und zwar weil er niht mit den politischen Ansichten der Majorität dieser Kreise übereinstimmt; er ist dort eine per- s0na ingrataz aber gerade darum um so mehr hätte dieë ein Argument sein sollen, daß man gegen ihn die größte Gerechtigkeit und Unparteilichkeit hätte walten lassen müssen, und ih muß zu meinem Bedauern bekennen, daß, wenn in diescr Art eine politische Ueberzeugung, irgend welcher Art sie auch sei, nach welcher Seite sie auch hinneige, die Möglichkeit gäbe, daß Jemand in seinen Rechten oder in Ausübung seiner ständischen Rechte könnte verhindert werden, ih dies tief bedaure, ja alles Ernstes gegen sol- ches Verfahren protestiren muß. Jh lege keinen Werth darauf, daß gestern vou dieser Stelle behauptet worden ist, daß, da die Wähler- schaft die zweite Wahl vorgenommen hat, sie auch zu erkennen gege ben habe, wie sie mit den Maßnahmen der Regierung in Bezug auf den Grafen von Reichenbach vollkommen einverstanden wäre, und zwar um so mehr, als von der Minorität ein Protest gegen diese zweite Wahl-Verhandlung locirt worden is. Jch muß bemerken, daß, wenn eine politische Richtung und deren laute Bekenuung {on An

laß geben fann, eine Untersuchung einzuleiten, und zwar, weil diese oder jene Aeußerung, dieser oder jener Aufsaß, welcher abgedruckt ist, dieses oder jenes Buch, welches bei einem solchen gefunden, eine Basis geben fönnte, ihn für bescholten momentan zu erflären und in der Ausübung seiner ständischen Rechte zu verhindern, ein folcher Zustand der Dinge allerdings höchst gefährlih wäre, weil es dann überhaupt vorkommen könnte, daß eine, zwei oder drei Wahlen über denselben Abzuordnenden erfolgen könnten, bis daß eiue persona grata gefun=

den wäre. Jn dem Auzenblick, als die erste Wahl vollzogen wurde, war der Graf von Reichenbach ein ganz unbescholtener Mann, selbst auch nah den Begrissen derer, die da glauben, daß eine eingeleitete Untersuhung {hon für bescholten erkläre. Als die Wahl vorgenommen wurde, war nämlich: noch keine Untersuchung gegen ihn eingeleitet, Erst 8 bis 10 Wochen nachher geschah dies und zwar, wie ich mir zu bemerken erlaube, auf die Aussage eines Deuunzianten, der ihm, dem Grafen von Reichenbach, bona fide im freundlichen Verkehr ein Buch abgeborgt hatte, was derselbe 2 oder 3 Stunden vorher in einem Couvert per Post zugesandt erhal- ten, und welches noch nit aufgeshnitten war. Jch frage Sie, meine Herren, wenn Jemand. ein ungeöffnetes Buch bekommt, von welchem er eben nur den Titel gesehen, und es fommt Jemand zu ihm und fragt, ob er nicht von- einem solchen Buche gehört, und er ant- wortet, ja, mir 1 es zugekommen, und giebt es Bi ih frage einen Jeden, ob nicht ein derartiger Fall sehr leiht Jedem von uns gesche- hen faun, und dafür seine ständischen Rechte sistirt zu sehen, ist hart, ja mehr als hart. So ist mir die Lage dieser Angelegenheit hinter= bracht, und so sehe ich mich verpflichtet, sie hier darzulegen.

Weun es demna überhaupt richtig is, und ich glaube, es

wird Niemand mich zu widerlegen vermögen, daß Jemand um seiner politischen Meinung willen, wie im vorliegenden Falle, sozial und politisch bedrängt werden, aber auh ferner bis zu einem gewissen Grade seiner Standschaft verlustig gehen fann, so is es hier wich- tig, ja unerlässig, daß die bestehende Geseßgebuung in vollständiger Gültigkeit aufrecht erhalten werde, und daß die Versammlung ver= lange, so lange fein anderes Geseß über Bescholtenheit oder Defini- tion des guten Rufs besteht, daß das bestehende erhalten werde, also daß die Bescholtenheit uicht früher ausgesprochen werden kaun, als bis ein rechtsfrästiges Urtheil erfolgt oder die Standschaft die Beschol= tenheit erflärt hat. Jch trete deshalb dem Amendement bei, und ih glaube, daß, indem wir Se. Majestät bitten, die erso!lgte Wahl des Grafen von Reichenbach als gültig anzuerkennen, wir namentlich her- vorheben, daß wir uicht mehr als das Geseß, aber das Geseß wahr haben wollen. Landtags-Kommissar: Der verehrte Redner hat zuerst eine Beschwerde geführt, daß der Abtheilung die Akten nicht voll- ständig vorgelegt wären, sondern nur ein Promemoria, Jch kann versichern, daß dieses Promemoria Alles enthält, was aus den Mi- nisterial-Akten zur Sache wesentlih Gehörendes zu entnehmen war. Auf die Akten des Ober-Präsidiums is nicht zurkickgegangen und das Verlangen au nicht darauf gestellt worden. Jch glaube aber schw-r- lih, daß man in diesen Akten das Anerkenntniß finden würde, daß der Ober-Präsident den Grafen von Reichenbah wegen politischer Tendenzen ausgeschlossen habe. Ein zweiter Angriff, der gegen das Gouvernement gemacht wurde, lautete dahin, daß der Graf von Reichenbah bei der leßten Anwesenheit Sr. Majestät des Königs in Schlesien von der Allerhöchsten Person dur gewisse Mittel entfernt bi ob gesebßlih oder ungeseplid, ließ der geehrte Redner dahinge- ellt, Jch fordere denselben auf, die Mittal zu: nennen.

Abgeordn, Milde: Da ih nur weiß, daß dem Grafen von Reichenbach mittel- oder unmittelbar durch den Präsidenten des Re- ierungs-Bezirks Oppeln insinuirt worden is, daß er si entfernt zu halten habe von einem Feste, welches zur Feier der Anwesenheit Sr. Majestät veranstaltet wurde, und daß der Graf dieses ausgespro- . hen hatte, habe ih selbst gehört, und ih provozire auf einen Brief, den der Graf von Reichenbach in jener Zeit an Se. Majestät oder an den Herrn Minister geschrieben hat. Landtags =- Kommissar: Jch weiß kaum, was ih hierauf erwiedern soll. Js das Fest von Sr. Majestät dem Köuige gegeben worden, so versteht es sich von selbst, daß Allerhöchstdieselben dazu die Gäste einladen mußten; gab Jemand anders ein Fest, so konnte es nur ihm zustehen, seine Gäste auszuwählen. Ein_illegales Mittel, den Grafen von Reichenbach von der Person Sr. Majestät zu entfernen, fann dârin aber gewiß nicht gefunden werden. Außer-

dem aber habe ich noch, was die Bestätigung der Wahl betrifft,

etwas zu bemerken. Es is von zwei Rednern behauptet worden, daß die Wahl Het gewesen sei und keiner Bestätigung bedurft habe. Dieserhalb muß ih mi zum zweitenmale auf eine authen- tische Juterpretation beziehen, welhe Se. Majestät der König in dem Landtags-Abschiede für die Provinz Westfalen zu geben geruht haben, Darin heißt es: „Wenn aber Unsere getreuen Stände ferner bean- tragen, daß künftig eine Bestätigung der Wahlen nicht mehr statt- finden möge, so machen Wir denselben bemerklich, daß nah §. 28 des Geseßes vom 27. März 1824 der Landtags = Kommissarius zu prüfen hat, ob die Wahlen in der Form und nach den Eigenschaften der Abgeordueten der Vorschrift gemäß geschehen sind, die vorge- shriebene Prüfung aber das Recht der Verwerfung oder Anerkennung einschließt, und es lediglih Unserer Entschließung vorbehalten bleiben muß, ob Wir dieses Recht selbst ausüben oder anderweitig delegiren wollen,“ Der Regel nah, haben Se. Majestät der König dieses Recht auf die ständische Jmmediat - Kommission delegirt, wie wir dies hier mehrfach vernommen haben. Ju dem vorliegenden Falle aber haben Allerhöchstdieselben die Entscheidung treffen müssen, weil es sich darum handelte, ob die Wahl des Bruders des Grafen, bei wel- hem der 10 jährige Besiß nicht nachgewiesen werden konnte, im Wege der Dispensation zu bestätigen sei. Se. Majestät der König haben diese Bestätigung nicht ertheilt und) bei dieser Veranlassung den in subsidio rite gewählten Grafen von Strachwiß bestätigt. Demnach beharre ih dabei, daß hier eine vollständige und eine nicht vollstän- dige Wahl in Frage steht; der einen fehit die Bestätigung, fie ist daher unvollständigz die andere Wahl des Grafen von Strachwib ist dur die Bestätigung perfekt und rehtsbeständig. Deshalb komme ih auf meine gestrigen Bemerkungen zurück, daß die Versammlung davon abstrahiren möge, ob der Graf von Reichenbach bescholten je: oder nicht; ih meinerseits erkenne gern an, daß ich ihn durch die Einleitung der Kriminal - Untersuchung noch uicht für bescholten halte, ih bitte aber nochmals, von dieser Untersuchung zurückzukommen, weil es sih davon hier nicht handelt, sondern davon, welche Wehl die rechtsbeständige sei, weil nur“ diese aufrecht erhalten werden kann.

Abgeordn. Milde: Nur ein Wort habe ich darauf zu antwor= ten, was der Herr Landtags - Kommissar vorhin zu sagen beliebte. Es faun sich niht davon handeln, daß der Graf von Reichenbach uicht zu einem Feste eingeladen worden ist, welches Se. Majestät der König gegeben hat, sondern es is von einer einfachen Präsentation der Stände bei Sr. Majestät dein Könige oder einem Feste, welches die Stände zu Ehren der Anwesenheit des Landesherrn veranstaltet hatten, die Rede, und von dieser Präsentation oder Feste is derselbe zurückgehalten worden, und hat sich, wie ich selbs gehört, der Graf von Reichenbah darüber beshwerend an Se. Majestät den König gewendet, ;

Eine Stimme: Nur eine Bemerkung will ih mi erlau- En S

Marschall (unterbrechend): Soll diese Bemerkung eine per- sönliche sein, dann kann ih das Wort gestatten, wo nicht, so muß ih es der Reihe nach geben.

Abgeordn. Frh. von Vincke: Jh bitte ums Wort zur Berichti= gung eines persönlichen Faktums. Das, was der Herr Landtags-Kom= missar über die Bestätigung der Wahlen gesagt hat, ist ganz genau dasselbe, was ih auch gesagt habe.

Abgeordn. Graf von Schwerin: Meine Herren, ‘ich würde mir nicht erlauben, in dieser, wie es mir scheint, sehr einfachen Sache uoch das Wort zu nehmen, wenn ih nicht glaubte, daß nachdem zwei beredte Redner gegen das Abtheilungs-Gutachten ge|procen haben, es wünschenswerth sein könnte, auch "noch etwas für dasselbe anzu führen. Der verehrte Abgeordnete von Westfalen hat auch heute, wie immer, mit beredten Worten seine Meinung dargelegt. Jch muß aber gestehen, daß dieselben für mich heute wenig Ueberzeugen- des gehabt haben, Jch kann ihm nicht im Einzelnen folgen, ich glaube indessen, es wird auch genugen, furz auf die Sache einzuge ben und meine Meinung darzulegen; in dieser wird sich die gegen- überstehende Ansicht erkennen lassen. Wie der Herr Kommissar be- reits gestern hervorgehoben hat, handelt es si in diesem Augenblick um zwei Punkte, der eine is der, ob die Wahl des jeßigen Abgeord- neten von Strachwiß rite vollzogen sei, woraus folgen würde, daß die Einberufung des Grafen von Reichenbach nicht erfolgen könnte. Was diesen Punkt betrisst, so kann es wenig zweifelhaft sein, daß, wenn au der Ober-Präsident als Wahl-Kommissarius gefehlt haben sollte, indem er die Wahl des Grafen Reichenbach für uicht rite voll- zogen erachtete, dies Verfahren vollständig ausgeglichen worden durch den Aft der neuen Wahl, die Wahl-Versammlung hat dadurch aner- fanut, daß das, was der Ober-Präsident von Wedell verfügt, richtig und die neue Wahl nothwendig sei, sie hat die Wahl stattfinden lassen, und nachdem fie stattgefunden, is sie geprüft und anerkannt worden, und es kann daher nicht der geringste Zweifel mehr darüber obwal- ten, daß in diesem Augenblick der Herr Graf von Strachwiß Ab geordneter sei, und er muß nunmehr für diese Wahlperiode es blei- ben, es erledigt sich also danah die verlangte Einberufung des Grafen von Reichenbach von selbst, Der andere Punkt ist die Be- {werde gegen den Ober-Präsidenten von Wedell, Bei dieser würde es darauf ankommen, ihm nachzuweisen, daß er sich in dieser Ange- legenheit nicht innerhalb der Gränzen des Gesebes gehalten habe, und da bitte ih doch zunächst zu erwägen, es kann cine solche Be= \{chwerde nicht angebracht werden, wenn es nur zweifelhaft ist, ob der Ober-Präsident von Wedell sich innerhalb des Gesebes gehalten, son- dern nur dann, wenn es ganz unzweifelhaft is, daß er es nicht ge= than hat. Es handelt jsich darum, den Autrag zu stellen, einen Beamten wegen Pflichtverleßung zur Verantwortung zu ziehen, und es ist also eine sehr wichtige Sache, die nicht genau genug von uns erwogen werden kann, Weil ih mich danach für verpflichtet halte, die Sache genau zu prüfen, so bin ih die Geseße durhgegangen und habe zu feiner anderen Ueberzeugung kommen können, als zu der, daß der Ober= Präsident sich innerhalb der Gränzen des bestehenden Geseßes bewegt habe, und ih glaube dies ausdrücklich anführen zu missen, weil dies in den verschiedenen Erörterungen, die wir nament- lih gestern gehört haben, in Abrede gestellt wurde. Es ist doch zu scheiden, was man grundsäßlich rihtig halten möchte, und was man dáher bei Gelegenheit der Gesebgebung wünschen möchte, und was das bestehende Geseb is. Dies ist aber ganz einfa in dem ständischen Geseß für Schlesien im §. 29 enthalten; es heißt : „Die geschehene Wahl der Wähler ist dem Landrath, die Wahl der Bezirks-Wähler und Abgeordneten aber dem Landtags-Kommissarius, mit Einsendung der Wahl - Protokolle, anzuzeigen. Lebterer hat zu prüfen, ob solhe in der Form und nah deu Cigenschasten der Ab- geordneten , der Vorschrift gemäß, geschehen sind. Nur wenn er in dieser Beziehung Mangel findet, ist er berechtigt, eine andere Wahl zu erfordern.“

s is also in die Beurtheilung und Prüfung des Ober -Prä= sidenten gestellt, ob er die Cigenschaften als vorhauden annehmen will oder nicht. Es ist von dem Redner aus der Provinz Westfalen ein Uñtershied darin gemacht worden, ob dieser Mangel bereits statt- gefunden habe bei dem Wahl-Akte selbst, und es war Werth darauf gélegt, daß er es nicht gewesen, sondern erst später zur Kenntniß des Ober - Präsidenten gekommen ist, daß die Untersuchung eingeleitet sei, Jh glaube aber, dies is von keinem Effekt, bin viel-=

Zweite Beilage

809 Zweite Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

mehr der Meinung, daß es ganz gleichgültig, ob dieser Mangel, den der Ober-Präsident erkannte, bereits da war beim Wahlakte oder eintrat während der Zeit, als sich die Wahlakten bei ihm zur Prü- fung befanden. Jch kann also nicht anders urtheilen, als daß der Ober-Präsident die Befugniß hatte, darüber zu entscheiden, ob der Gewählte als Kandidat zulässig wäre oder niht, Der Ober-Präsi- dent hat diese Entscheidung gefällt, er hatte das Recht, diese nach seinem subjektiven Urtheil über das Vorhandensein der Wahl- Qualification zu fällen, und es kann ihm geseßlich kein Vorwurf darüber gemaht werden, daß er es gethan. Aber der Sache nach konnte er es nicht anders fällen, denn es wurde ihm zur Kenntniß gebracht, daß gegen den Grafen von Reichenbah von einem kompe- tenten Gerichte eine Kriminal-Untersuhung wegen Maijestäts - Belei- digung eingeleitet, auf das der Verlust der National - Kokarde gesebt ist. Daß eine solche Untersuchung eingeleitet werden konnte sür eine solche That, muß hier außer Beachtung bleiben, darauf kann es nicht ankommen. Jch will diesen Punkt nicht weiter berühren, sondern nur sagen, daß si das zu allen Zeiten finden wird, daß in einzelnen unkten die Sitte nicht ganz mit dem Gesebße im Einklange sein wird. Daß in Bezug auf die Geseße wegen der verbotenen Schriften und auf die Definition des Verbrechens der Majestäts-Beleidigungen dies jeßt-niht ganz mehr der Fall is, wird man zwar wohl nicht bestrei- ten wollen, aber do zugeben müssen, daß es auf den vorliegenden Fall von feinem Einfluß sei. Die Kriminal-Untersuhung war ein- geleitet, also vollgültige Ursache, dem Abgeordneten, der gewählt wor- den war, der aber noch keine Bestätigung der Wahl hatte und da- her nur Kandidat war, die Qualification als solcher abzusprechen. Ich komme jeßt auf den Punkt, ob der Ober=-Präsident von Wedell ret gethan habe, daß er, nachdem er den Grafen von Reichenbach für den Augenblick nicht für qualifizirt erachtete, nicht den Stellver- treter einberief, sondern eine neue Wahl veranlaßte, den Punkt, der auch im Gutachten erwähnt und den bereits mehrere Redner hervorgehoben haben. Jun dieser Beziehung deduzire ih nun: wenn ein Abgeordneter da ist und verhindert is, zu er- scheinen, tritt für ihn der Stellvertreter ein; dies war aber hier niht der Fall, Es gehören bei uns zwei Akte dazu, einen Abgeord neten zu machen, die Wahl und die Anerkennung der Behörden, daß alle Wahlbedingungen vorhanden, Das Leßtere war nicht der Fall, also kein zu vertretender Abgeordneter, sondern ein niht qualifizirter Kandidat vorhanden, und somit war der Ober-Präsident ganz in sei- nem Rechte, daß er nicht den Stellvertreter des Grafen von Rei- chenbach einberief, wenigstens war für ihn feine Verpflichtung vorhanden, anders zu handeln, vielmehr halte ich es ganz vollständig in der Ordnung, daß der Ober-Präsident eine nene Wahl ange- ordnet hat. Es is daher überall kein Grund der Beshwerde. (Schluß folgt.) :

Inhalt

Amtlicher Theil.

Inland. Provinz Preußen. Wolkenbruch. Provinz Schle- sien, Die Statue Friedrich's des Großen, Schreiben aus Stettin, (Auseindersezungen der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse; Schiff- fahrt und Handelz Wohlthätigkeit; Statistisches.) , /

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Hannover. Justiz - Mi- nister von Stralenheim +.

Oesterreichische Monarchie. Wien, Die Hof-Schauspielerin von Weissenthurn +. Krakau, Einführung der gallizischen Verbrauchs- Steuer.

Frankreich. 4 aris, Neorganisation des Domkapitels von St, Denis. Königin Christine und Jnfant Enxique. Herr von Liebermann 4+. Achill Murat +. Vermischtes. Schreiben aus Paris, (Deputirten- Debatte über die Finanz-Verwaltungz der Geseß-Entwurf über das Ka- pitel von St, Denis in der Pairs-Kammer.)

Großbritanien und Jrlaud. London. Der Schaßkanzler über den gegenwärtigen Zustand des Geldmarktes.

Niederlande. Aus dem Haag. Dampfschiffe für den Schleppdienst. Vertagung der zweiten Kammer,

Schweiz. Kanton Bern. Zoll-Konferenz.

Jtalien. Rom. Festlichkeiten, Ernennungen. Reformen, Ein- segnung, der Che des Infanten Don Enrique.

Spanien. Briefe aus Madrid. (Abbrennen zweier Petardenz vereitelte Vermählung der Jnfantin Josefaz Verhaftung des Herrn Gruëlz; Ver- mischtes.) und Paris, (Nachrichten aus Catalonien.)

Handels- und Börsen-Nachrichten, Berlin, Börsen- und Markt-

E Amtlicher Theil. E

Bei der heute fortgeseßten Ziehung der Aten Klasse 95ster Kö- nigliher Klassen = Lotterie stel ein Hauptgewinn von 50,000 Rthlr. auf Nr. 28,517 nah Schweidniß bei Scholz; 1 Gewinn von 5000 Rthlr. auf Nr. 82,169 nah Thorn bei Krupinskiz 5 Gewinne zu 2000 Rthlr. fielen auf Nr. 37,645. 50,527. 58,762. 60,3065 und 69,344 nah Breslan bei Holschau und 2mal bei Schreiber, Fser- lohn bei Hellmann und nah Schweidniß bei Scholz ; 45 (Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 165. 2474. 2526. 2866. 3289, 3838. 4066. 4325. C431 0006, 7048, 1104147, 11982, 11/980, 19/129. 416,105. 17,253. 21,518. 25,540. 25,697. 28,005. 28,375, 31,132. 31,341. 31/400. 36,927. 41,802. 43,082. 47,999. 49,308. 51,527. 55,813. 56,426. 61,674. 61,892. 64,911. 65,987. 67,165. 67,228. 70,160. 72,377. 74,337. 77,083. 77,437 und 83,889 in Berlin 2mal bei Alevin, 2mal bei Burg, bei Grack, bei Mabdorff und 6mal bei Seeger, nah Bonn bei Haast, Breslau bei Bethke, 3mal bei Gerstenberg, MMmal bei Holschau und 3mal bei Schreiber, Cöln bei Krauß und 3mal bei Reimbold, Danzig bei Meyer und bei Roboll, Düsseldorf bei Spaß, Ehrenbreitstein bei Goldschmidt, Glaß Zmal bei Braun, Jüterbogk bei Apponius, Königsberg in Pr. bei Borchardt und bei Friedmann, Liegnitz 2mal bei Leitgebel, Merseburg bei Kieselbach, Minden 2mal bei Wolffers, Münster bei Lohn, Naumburg bei Vogel, Posen bei Bielefeld und nah Stettin bei Wilsnah ; 45 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 2370, 2570. 4202. 6075. 7453. 8107. 8210. 9620. 15,954. 18,662. 20,450. 23,116. 23,693. 23,754. 23,805. 26,524. 27,013. 30,008. 34,277. 35,323. 35,638. 42,574. 42,662. 42,939. 46,618. 48,286. 49,905. 50,945. 52,919. 55,132. 56,955. 62,959. 63,098. 63,995. 64,691. 65,236. 65,767. 66,627. 70,007. 71,790. 72,848. 73,056. 76,972. 81,489 und 82,820 in Berlin bei Borchardt, Zmal bei Burg, bei Grack, bei Maßdorff, bei Moser und 4mal bei Seeger, nah Aachen bei Levy, Bielefeld 2mal bei Honrich, Breslau bei Holschau und 5mal bei Schreiber, Colberg bei Meyer, Cóln3mal beiReimbold und bei Weidtmann, Düsseldorf bei Spaß, Elberfeld bei Deo ees Halle bei Lehmann, Jjserlohn bei Hellmann, Königsberg 1, Pte el Friedmann und bei Samter, Liegniß 3mal bei Leitgebel, Dass urs nal bei Brauns, bei Büchting, bei Elbthal und 2mal bei Roh, Merseburg bei Kieselbach, Minden bei Wolffers, Potsdam bei Hiller, Sagan bei Wiesenthal und ach Tilsit bei Löwenberg ; 54 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 808, ch N Ea En erg ; 9926 10,636. 10,912, 11 034 r. 808, 2698. 7138. 7620. 9110. 9226, 10,000, T 11,034. 11,056, 13,216, 15,361. 17,002.

2

17,570. 18,387. 20,792. 21,426. 23,695. 23,819. 26,075. 26,810. 28,352. 28,634. 33,102. 34,293. 34,619. 35,004, 36,172. 37,430. 38,672. 40,477. 41,537. 42,187. 43,290. 43,342. 48,736. 49,999. 50,891. 55,510. 57,159. 61,283. 63,828. 64,092. 65,816. 66,597. 69,321. 72,133, 72,363, 74,243. 74,374. 74,492. 77,323. 79,594 und 84,835.

gegeben wird, enthält unter

meldet aus Schirwin dit: „Am 42ten d. M. stellte si ein gewöhn= licher Regen ein, der sich immer heftiger und endlich gleich einem Wolkenbruh ergoß. Die Passage über den Schirwindktfluß, den man Vormittags durchwatete, konnte Nachmittags um 5 Uhr nur durch eine Fähre bewirkt werden. Die Landgräben strömten über, und in den Feldern wurden die Furchen theils ausgespült , theils bedeutend verschlemmt. Die Brücke an der Landstraße stand unter Wasser und war in Gefahr, fortgerissen zu werden. Vom Markte aus strömte das Wasser in die Gebände, füllte die Keller und stand auf den Gehöften über einen Fuß hoch, da die Abzugsdrummen die Masse

Berlin, den 21. Mai 1847. : Königl, General-Lotterie-Direction,

————————

Das 20ste Stück der Geseß-Sammlung, welches heute aus-

Nr. 2838. Die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 8. März d. J., die Erhebung einer Steuer von dem in hiesiger Stadt eingehenden Wildpret betreffend;

2839. Das Gesetz, betreffend die Glaubwürdigkeit der zur Auf- rechthaltung der öffentlihen Ordnung kommandirten Mi- litair-Personen. P. d. den 8. April d. J.;

2840, Die Verordnung über die Bildung eines Ehrenraths unter den Justiz-Kommissarien, Advokaten und Notarien, vom 30sten desselben Monats ;

2841. Die Allerhöchste Kabinets-Ordre von demselben Tage, betreffend den Stempel zu Kauf= und Lieferungs - Ver trägen im kaufmännischen Verkehr; und

9842, Die Bekanntmachung der Allerhöchsten Bestätigung der Statuten des bonner Theater-=Vereins, vom 1. Mai d, J., und zuleßt Die Bekanntmachung vom 7. Mai, die Berichtigung cines in der diesjährigen Geseß-Sammlung pag. 111 bei Nr. 2809 vorgekommenen Schreibfehlers be-= treffend.

Berlin, den 22. Mai 1847. Geseß-Sammlungs-Debits-Comtoir.

Uichtamtlicher Theil. Inb and. Provinz Preußen. Die Königsberger Zeitung

dem Lande.

531,666 evangelische,

Königreich

Wien, 18. Maï.

Krakau, 19. Mai.

ihren Vorstädten z

Paris, 17

nicht mehr fassen konuten,““

Provinz Schlesien. Am 18. Mai Nachmittags zwischen 12 und 1 Uhr begann in Breslau der Transport der aus Kanonen- Metall vom Königlichen Gieß-Direktor Klagemann hierselbst gegosse- nen Statue des hochseligen Königs Friedrih des Großen, im Ge= wicht von 220 Centnern, und zwar guf Walzen, aus der Königlichen Stückgießerei, Taschen-Straße Nr. 29, Veri einen Theil der Neuen Gasse, die Ohlauer-Sraße und die Becherseite des Ringes entlang bis auf den Parade-Plag. Dort bleibt die Statue, welche am 19ten früh um 25 Uhr an Ort und Stelle anlangte, bis nah dem Schluß des diesjährigen Frühjahrs-Wollmarktes verhüllt stehen, wird dann auf das aus oberschlesishem Marmor vom Steinmez-Meister Bun- genstab in Breslau höchst geshmadckvoll gefertigte Piedestal gehoben und am 27. Juni d. J. feierli enthüllt werden.

X Stettin, 16. Mai. Von der General - Kommission für Pommern in Stargard sind bis zum Schlusse des verflossenen Jah- res 6392 Auseinanderseßungen und zwar 1435 Regulirungen der gutsherrlihen und bäuerlichen Verhältnisse nah dem Cdikte vom 14. September 1811, 1870 Ablösungen von Diensten, Natural - Prästa= tionen und Grundgerechtigkeiten und 3087 Gemeinheitstheilungen durch Bestätigung und hypothekarishe Eintragung der Rezesse gänzlich ab= geschlossen worden und am Schlusse des Jahres 1846 noch 20 Re gulirungen, 178 Ablösungen und 801 Gemeinheitstheilungen, zujam- men 999 Auseinanderseßungen, anhängig geblieben.

Jn den Hafen von Swinemünde liefen in der Periode vom 26. Februar bis 25. April bei einem Wasserstande im Fahrwasser des Hafens von 17" 3" bis 20" 9" 176 Schisse ein, von welchen 165 beladen waren. Jn See gingen 289 Schisse. Jn Stettin kamen in beiden Monaten 113 Schiffe, einschließlich 2 geballasteter, an und 184 Schiffe, von denen 34 Ballast trugen, gingen stromab- wärts aus.

Was den Handel Stettins betrisst, so haben die bedeutenden Steigerungen der Getraidepreise wenigstens dazu beigetragen, groß= artige Beziehungen von Roggen aus den russischen Ostsee = Provinzen zu veranlassen, und nach der Ansicht der hiesigen Kaufmannschaft wer- den so bedeutende Abladungen guf hier stattfinden, daß dieselben nicht allein die hiesigen Bedürfnisse bis zur nächsten Aerndte befriedigen, sondern au einen großen Theil derjenigen des Jnlandes decken dürften. ; Auf den beiden Leinwandmärkten in Kammin am 8. März und 12. April fand ein lebhafter Verkehr statt. Es wurden 348 Reck weiße und 978 graue Leinwand, 959 Reek Julettzeug und 251 Stein Flachs zum Preise von circa 4290 Rthlr. verkauft.

Die früher erwähnten Anstrengungen, welche in den Städten wie auf dem Lande überall ‘gemacht werden, um den ärmeren Einwohnern die Leiden der gegenwärtigen Theurung tragen und überwinden zu helfen, haben nicht nur in den leßten beiden Monaten keinen Still stand erlitten, sondern werden auch noch jeßt und zwar in erhöhtem Maße fortgeseßt. Neben den zahlreichen Hülfsvereinen strengen die städtischen Kommunen alle Kräfte an, um Kartoffeln und Brodkorn herbeizuschafsen, welche den Bedürstigen im Detailverkguf unter den Einkaufspreisen überlassen werden. Jm auklamer Kreise sind für Rechnung des Kreises außerdem 1000 Scheffel Kartoffeln zur Saat angekauft, welche den kleinen Leuten, welche sich in Bauerwohnungen aufhalten oder selbstständig wohnen, zu 20 Sgr. pr. Scheffel und unter Stundung des Betrages bis zum Herbste überlassen worden, während allen in gutsherrlihen Wohnungen si . befindenden Leuten von den Gutsherren selbst Hülfe gewährt wird. Achnliches geschieht in allen Kreisen, Auch in fast allen kleineren Städten werden die Saatkartoffelu unentgeltlich verabreicht. Jn der Stadt Labes mit circa 3500 Einwohnern werden auf Kosten der Kommune wöchentlich 4—500 Pfund Brod gebacken und unentgeltlih vertheilt. Eben so haben in den lebtverflossenen beiden Monaten wiederum mehrere

Gutsbesißer ihren Wohlthätigkeitssinn durh Schenkung von Kar-

Nach den gestern

Marschall mit seinen gleitet von den Generalen L Central = Direktor der arabisch bei der Kolonne eingetroffen.

gestellt \cheint, thren 2 vorher an alle Stämme des o wie an die im von Bugia, eine Proclamation ten kundgiebt, diejenigen Stämme, verfen, nicht folgend, ( feindselig angefallen und dadurch, wie der Marschall n Lande verbreitet haben, dafür zu bestrafenz auch [nzahl ihrer Chefs dem Scheriff Muley Mohammed eben zum Kriege gegen die Franzosen und antreibt, welhe den Frieden wollen. Sie tohammed und alle anderen Unruhestifter aus ihren ihre Chefs in das Lager der Franzosen kommen, und insbesondere sollen sie sih vor jedem Aft ann würden ihre Personen, ihr Eigenthum geachtet werden. Die aber unter ihnen den Krieg Franzosen dazu bereit finden und die Folgen dessel=

Sumam, |

sich zu unter terworsenen, fei sagt, Anarchie 11

leit, Der Ne

noch gehord l enen Brüder

gegen ihre eig sollen Muley Y Bergen verjagen , wenn diese erscheinen, der Feindseligkeit hüten, d und ihre Religion wollen, würden die ben hinnehmen müssen.

Gerüchte von neuen mi

daß ein neues len der Kammer gebildet würden die Herren Molé, Re Muret de Bort und Andere fi

Die Presse beklagt sich rühtes, als habe Herr Emil angegriffen, weil dasselb eines Ober-Post=-Direkto

habe mehr. Gewicht al Haupt-Redac und für sich, als zwei oder

General Narvaez

zum | l des Débats, der, wenn nicht an

doch als Redacteur mehr Bedeutung und Gewalt habe, -

drei Minister. j j S f seiner Reise nah Paris in Bayonne

Sonnabend den 22 sen Magi

toffeln und baarem Gelde an die Armen in den kleinen Städten be-

ch den im verflossenen Jahre aufgenommenen statistischen Taz bellen zählt der hiesige Regierungs =- Bezirk jeßt 538,672 Einwohner, und zwar 32,033 mehr als nah der im Jahre 1843 stattgefundenen Davon lebten 166,843 in 35 Städten und 371,829 auf

Jn der Ehe leben 89,767 Männer und 90,069 Frauen. Dem Glaubensbekenntniß nah befinden sich unter der Einwohnerzahl 2918 römish - fatholische und 1 griechische Christen, 1 Mennonit, 4028 Juden mit und 58 ohne Staatsbürger= rechte. Auf der Quadratmeile, das Wasser nicht miteingerechnet, leben 2441 Menschen.

Deutsche Bundesstaaten. Hannover. Der Staats- und Justiz-Minister, Freiherr von Stralenheim, ist am 19. Mai in Hannover gestorben.

Oesterreichische Monarchíe. Heute früh starb hier die pensionirte Kai- serliche Hofschauspielerin Frau Franul von Weissenthurn in hohem

Um die Stadt Krakau und ihr Gebiet hinsichtlih der indirekten Besteuerung mit Gallizien gleihzustellen, wird laut Bekanntmachung vom V9ten d. M. die allgemeine Ver- brauchssteuer, wie sie in Gallizien besteht, eingeführt, und dieselbe soll mit dem 1. August in Kraft treten. Da jedoch in der Stadt Kra-= au und ihrem Gebiete schon dermalen einige solche indirekte Abgaben bestehen, so werden diese von dem erwähnten Tage an aufgehoben, nämlich: a) die Getränfsteuer in der Stadt Krakau und ihren Vor= städten; b) die Methsteuer in der Stadt Krakau und ihren Vorstäd= tenz c) die in Folge Landtagsbeschlusses vom 5. Februar 1838 am 1. Januar 1841 eingeführte Schlachtsteuer in der Stadt Krakau und d) die Getränfsteuer in den drei Städten des Ge- bietes Chrzanów, Trzebinia und Nowa-Góra. Die Gegenstände der Verbrauchssteuer auf dem Lande uud in den kleineren Städten sind : Getränke, geistige Flüssigkeiten und Schlachtvieh.

Fran e

Die Kommission der Pairs -= Kammer hat sich fitrr Annahme des Geseß-Entwurfs über Reorganisiïung des Kü- früher Kaiserlichen Kapitels zu St. Denis ausgesprochen, welches im Jahre 1806 von Napoleon begründet wurde, Es war zu diesem Zweck im Jahre 1843 zwischen dem Könige der Franzosen und dem vorigen Papst eine Unterhandlung angeknüpft und in Folge dessen von Lebterem eine Bulle erlassen worden, welche

Gottesdienst der Kirche zu

fanonish einsebte. Es soll unter unmittelbarer Gerichtsbarkeit des päpstlichen Stuhles stehen und diese Gerichtsbarkeit durch den Erstwürdner des Kapitels, den der König unter den mit bischöflichem Charakter bekleideten Domherren desselben wählt, ausgeübt werden. Alle Domherren des Kapitels die Bischöfe sowohl wie die bloßen Priester, werden vom Könige ernannt, und dann der Erstwürdner und die Bischöfe vom Papste die Priester aber vom Erstwürdner eingeseßt. i ,

Die Königin Christine traf mit dem Herzozo van Néanzurro uus ihrer Reise nah Neapel am Mittwoch in Lyon ein, von wo sie am Freitag darauf mit dem Dampfschiff „Cyper““ nach Toulon abreiste. Am Dienstag, den 11lten d., war in Marseille der Jnfant Don Enrique, nachdem er sich am Asten zu Rom mit der Tochterÿdes Grafen Castella vermählt hatte, mit seiner Gemahlin von Civita-= vecchia angelangt; er reiste unter dem Namen einés Herzogs von

Herr von Liebermann, ehemaliger preußischer Gesandter am Hofe von St. Petersburg, is vorgestern hier gestorben und wird heute bestattet werden. : S F

Zu Tallahassee in Florida starb am 15. April der Sohn von Joachim Murat und Karoline Bonaparte, Louis Napoleon Achill Mu= rat als Bürger der Vereinigten Staaten, im 46sten Jahre seines

getroffenen Nachrichten aus Algier vom Iten befand sich das in Kabylien eindringende Armee - Corps am 7ten Abends im Lager in der Nähe von Dra- Koruch. _Abends war der : Adjutanten und Ordonnanz=-Offizieren, und be- ehene, Gentil und Blangini, so_wie dem en Angelegenheiten, Obersten Daumas, Am Morgen des Sten seßte diese un= ter der Führung des Marschalls selbst, dessen Gesundheit wiederher= s Narsh nah Bugia fort. Der Marschall hat großen Thales des Wed-Sahel und der Norden von Setif und der Umgebungen gerichtet, worin er ihnen seine Absich= welche, dem Beispiele der anderen,

vielmehr die Frankreich nun un=

nisterillen Modificationen sind fortwährend im Umlaufe; die Patrie eet daß man selbst in den Tuilerieen ¡cht mehr an eine lange Cristenz ; N Kabinet Tie Mol's Präsidentschaft, aus allen Thei= , in Bereitschaft sei. Jn diesem Ministerium Remusat, Malleville, Dufaure, Billault, guriren. :

‘bitter über die Verbreitung des Ge= von Girardin deshalb das M

des Kabinets Guizot glaube, und

,

inisterium

e die von ihm in Anspruch genommene Stelle rs ihm verweigert. Der Ober-Post-Direktor, Gehalt, der Haupt-Redacteur der Presse Dann habe auch die Presse

s mancher Minister z

teux des Journa

als Presse mehr Gehalt und eweise citirt die Presse den