1847 / 142 p. 7 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

großen Theil ihres Marktes im Jnnern an die Baumwollén-Jndustrie abtreten müssen. j ¿t Jch kann übrigens nur wiederholen, daß man von Seiten Staats alles Mögliche thun wird, um die Linnen-Jndustrie aufrech zu erhalten. e Me Lis Referent: Jh will mir nur eine Bemerkung über dasjen1ge

: d de C -S Direktor angeführt hat über erlauben, was der Herr General-Steuer D or Q Dou 2-auf 3

den Nuzten der Erhöhung des Zolls auf den M Thaler. Sd habe di fan wollen, daß die Regierung Bie Sang gehabt habe. Jh weiß, daß man den Jon, gogen e LN nus des Eingangs = Zolles auf rohe Baumivolle in Cng and ha ausglei- en wollen, und vielleiht hat man auch den Frieden unter den Zoll vereins-Staaten befördern wollen. Mir scheint aber , daß diese Er- wartungen nicht eingetroffen sind, denn der Sturm der Industriellen ist nachher nur noch stärker ausgebrochen als früher , da noch feine Ausgleichung stattfand. Ju Beziehung auf die Rhederei is gesagt D 6 wi n der Ostsee Häfen hätten, in der Nordsee

daß wir nux m & j j Borden, Ab erlaube mir, auf Antwerpen und die Schelde auf-

merksam zu machen, die mit Rücksicht auf die mit Belgien bestehenden Handels-Traktate wohl zum Hafen von Köln zu machen sind, und ich glaube, daß sich wohl Einrichtungen treffen lassen, nah welhen Ankt- werpen für den westlichen Theil der Monarchie das werden fann, was Stettin für den östlichen ist, Jch erlaube mir nun, die Sache zum Schluß vorzubereiten. Der Herr Graf Key9serling hat einen Ver=- besserungs - Vorschlag gemacht in Bezug auf den Passus : „Vie Durch- führung eines Systems dürfte heilsamer sein 2c.“ Jch bin meiner= seits" gern bereit , diesen Passus fallen zu lassen, um \o mehr, als, wie Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen heute bemerkte, es sich nit darum handle, die Prinzipien zu ändern , sondern nur eim- zelne wohlbegründete Schubzölle einzuführen. Zwei Dinge sind es hauptsächlich , die dem Votum der Abtheilung ausdehnend hinzuzufü- gen sein werden , nämlich daß baldigst Sachverständige möchten ge- hört werden, und zweitens, daß die Erörterung nicht bis zur näch= sten Zoll-Konferenz verschoben werden möchte, sondern eine extraordi= naire Einberufung erfolgen möge. Ich erlaube mir , vorzuschlagen, daß der Antrag der Abtheilung mit dieser Modification von der ho- hen Kurie angenommen werden möge. } Ein Mitglied: Es wird dahin zu wirken sein, den Zoll auf den Twist wieder herabzuseßen. - : _- Referent: Das ist es, was ih vorgeschlagen habe, Jh bin der entshiedenen Meinung, daß, wenn nicht ein viel höherer Zoll ein- geführt wird, mit irgend einem"Rückzoll oder einer Ausfuhr-Prämie, die Erhöhung des Zolles auf den Twist- um 1 Rthlr, nur ge- schadet hat. _ Es liegt in den Worten des Antrages der Abtheilung , deun wenn gesagt ist : s t namentlich die durch das vorallegirte Geseß angeordneten Zoll-Erhöhungen den Webern, Dructern und Färbern schaden wer= den, ohne den Spinnereien genügend zu nüßen“, so ist das, was verlangt wird, implicite darin, wenn nämlich die hohe Aurie sich damit einverstanden erklärt. Prinz von Hohenlohe: Ich glaube, daß, wenn wir uns in

aber feine.

spezielle Zölle einlassen, wix niht heute, aber auh in einem Monat nicht fertig werden. Der Antrag könnte darum heißen: „nach Anhörung der Sachverständigen“, und ich bitte zur Abstimmung zu schreiten. s

Referent: Das ist der Grund gewesen, warum ich diese Mei-= nung ausgedriückt habe. ;

Marschall: Jh wünsche zu vernehmen, ob das geehrte Mit- glied als Vorsißender der Abtheilung einverstanden is, daß der An- trag der Abtheilung die Modification erfahre, die der Referent vor geschlagen hat.

s Fürst von Hohenlohe: Jh werde mih den sechs Mitglie=- dern anschließen, die sie zu unterstüßen haben.

Marschall: Wenn in dieser Beziehung von den Mitgliedern ver Abtheilung kein Widerspruh erhoben wird, so kommen wir zur Abstimmung. Sie wird gerichtet sein auf den Antrag der Abthei= lung mit Hinzufügung des Vorschlags des Referenten.

Referent: Jch habe nur ein Bedenken gegen das Wort 1,0- bald als möglich“, weil die Regierung nicht in der Lage is, nah Be- lieben daxüber zu entscheiden. Es ist bereits von der Regierung die Erklärung gegeben worden, daß in diesem Jahre keine Konferenz mehr stattfinden könne.

Finanz-Minister: Es kann allerdings in Antrag gebracht werden, daß Sachverständige unverzüglich einberufen werden, allein ob es thunlich sein wird, cine General - Zoll - Konferenz noch in die- sem Jahre einzuberufen, ist eine andere Frage. Die Verhandlungen der General - Konferenz müssen jedenfalls so früh geschlossen sein, daß die Ratification der Beschlüsse von Seiten sämmtlicher Staaten des Zollvereins noch rechtzeitig eingeholt werden kann; also minde- stens im August, weil vor Ende des Monats Oktober die Tarifände- rung publizirt werden muß, Bei wichtigen Gegenständen fann die Berathung der Zoll - Konferenz nicht sogleich eingeleitet werden, son- dern es muß nah dem bestehenden Geschäftsgange eine vorläufige Mittheilung an die Vereinsstaaten vorausgehen. Nun frage 1h: Wie würde es möglich sein, die Sache durch alle diese Stadien durch- zuführen? Es müssen die Juteressenten und Sachverständigen gehört werden; es müssen demnächst die Mittheilungen an alle Vereins- Regierungen eingehen, dann folgt die Einberufung der Zoll - Konse- renz, und dann il tritt die Berathung ein.

; Daß die Sache möglichst beschleunigt werden foll, will ich gern versprechen, ihre Erledigung wird aber in diesem Jahre niht mehr möglich sein. a

i Graf York: Jch glaube, daß die Bitte dahin gehen sollte, daß man sagt: “valdmöalichst.“ Dieses Wort drückt den lebhaften Wunsch der Kurie aus und stellt der Regierung anheim, innerhalb der Grän- zen nicht blos der physischen, sondern auch der politischen Möglichkeit

zu handeln. : Graf von Dyhrn: Es wird blos über die beiden Zeilen als

leßter Tenor des Gutachtens nah Anhörung der Sachverständigen abgestimmt werden.

_ Marschall: Die Frage kann nur gerichtet werden auf den An- trag der Abtheilung, und sie wird zugleich den von dem Referenten gemachten Vorschlag mit aufnehmen. Sie wird also lauten: Tritt die hohe Versammlung dem Antrage der Abtheilung in der von dem Referenten vorgeschlagenen Ausdehnun; bei? ; s von LiGnowsky: Diese Fassung scheint mir vor- refflich.

__ Graf von Arnim: Die Denkschrift an Se. Königl. Majestät ist jedoch zunächst der anderen Kurie vorzulegen.

Marschall: Dies liegt hon in der Sache, so wie auch in dem Anirage der Abtheilung. _ Referent: Jch habe in. meinem Votum der Abtheilung gesagt : „„Sr. Majestät vorzulegen,“ Das ist mir monirt worden, und wie

ih glaube mit Recht. Darum habe ih nun die Fassung gebraucht : „n Bent f y Sr. Majestät vorzulegen.“

_ Fürst von Lihnowsky: Der geseßlihe Weg an Se. Majestät ist dur die zweite Kurie also entsprechend.

x a Ot Ih wiederhole die vorhin gestellte Frage, mit em Anfügen, daß diejenigen Mitglieder, welche derselben nicht. bei=

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aws, dies. durh das Zeichen des Ausfstehens zu erkennen gebén wollen.

Das Resultat der Abstimmung war die Annahme des Antrages der Abtheilung mit der Lon dem Referenten beantragten Ausdehnung, und zwar mit allen gegen 4 Stimmen.

Da die Zeit schon ziemlich vorgerückt ist, so werden die beiden Gegenstände, deren Berathung noch angekündigt war, zur nächsten Sitzung zu vers i ieben sein. Diese wird morgen, und zwar, damit die Abtheilungen in ihren Arbeiten niht gehindert sein mögen, um 12 Uhr stattfinden.

(Die heutige Sißung wurde um {5 Uhr geschlossen.)

L E R E AR

Als Nachtrag zu dem gestern gegebenen Theil der Sthung der Kurie der drei Stände vom 18. Mai folgen hier die beiden (Seite 806, Spalte 1 und 2) bereits angedeuteten Entwürfe :

Allerunterthänigste Bitte der Kurie der drei Stände um mehrere Abänderungen des Reglements über den Ge- shäftsgang beim Vereinigten Landtage.

Jn Folge der durh mehrere, das Reglement über den Geschäfts- gang bei dem Vereinigten Landtage betreffende Anträge veranlaßten Berathungen bittet die Kurie der drei Stäude Se. Majestät den Kö- nig, Allergnädigst nachstehende Abänderungen jenes Reglements ge- statten zu wollen.

1) ad §. 6. Daß in Zukunft durch Wahl jeder einzelnen Pro- vinz die Bestellung des von ihr zu entnehmenden Secretairs erfolge.

Das Reglement vom 9. April d. J. giebt dem Marschall der Hexren - Kurie im Einvernehmen mit dem Marschall der Kurie der drei Stände die Befugniß der Ernennun g der achte Secretaire.

Die Stellung der Secretaire beim Vereinigten Landtage bedarf vorzugsweise und ungeachtet der veröffentlichten steno- graphischen Berichte des vollsten Vertrauens der Landtags-Ver= sammlung, Sie sind Beamte derselben und nicht deren Mar- schalls. Jeder ständischen Versammlung wird, soll sie ihre Be- stimmung erfüllen, innerhalb ihres Rechtskreises cine freie Be= wegung zu überlassen, mithin werden ihre Organe am besten von ihr selbst zu bezeichnen sein. Läßt sich auch wohl erwar= ten, daß der Marschall bemüht sein werde, s{ch von der Be= fähigung der zu ernennenden Secretaire durh Hülfe der Pro- vinzial-Landtags-Marschälle vorher Kenntniß zu verschaffen, fo ist dies doch dur nichts verbürgt, auch die Ersprießlichkeit freier Wahl aus dex Analogie städtischer Gemeinden erwiesen.

2) ad 8. 7. Daß bei Bildung der Abtheilungen auch die Pro- vinzial - Landtags - Marschälle zugezogen werden sollen, weil von diesen unbestreitbar eine speziellere Kenntniß der einzelnen Abgeordneten vorauszuseßen und eine Förderung der Diskussionen in Pleno zu erwarten is, wenn die verschiedenen Richtungen in den Abtheilungen vertreten sind, O

3) (Zu demselben Paragraphen.) Den Vorsißenden einer Abtheilung aus der Wahl ihrer Mitglieder hervorgehen zu lassen, weil der Einfluß eines Vorsitzenden guf den Gang der Berathung un- verfennbax, dagegen das vollkommenste Vertrauen in die Un= varteilichkeit vesselben bei der Verschiedenheit in der Stände= Repräsentation um o nöthiger ist.

4) ad §. 12 folgenden Zusa genehmigen zu wollen:

„den Antragstellern i} es gestattet, den Verhandlungen

der Abtheilungen über die von ihnen gestellten Anträge

mit dem Rechte der Miterörterung, aber ohne Votum, beizuwohnen, und sind zu dem Ende die Vorfißenden ver- pflichtet, ihnen von der Zeit der betreffenden Berathung

Kenntniß zu geben.“

Den Antragstellern wird auf diese Art möglich, schon bei den vorbereitenden Berathungen der Abtheilungen ihre Anträge näher zu motiviren und zur Begründung derselben, wie zur Erwiederung der Gegen-Ausstellungen, sih im Laufe der Dis- fussion ausführlicher zu äußern. Es hat dies Berfahren sich während des jeßigen Vereinigten Landtags bereits praktisch be- währt und dürfte namentli bei Fortbestehen einer Präklusig=- frist für den Eingang der Petitionen dem Wesen derselben be- sonders entsprechen.

5) ad §. 13. die Erueunung des Referenten für den Vortrag in der Plenar - Versammlung dem Vorsißenden der Abtheilung zu überlassen.

Wenngleich nur in seltenen Fällen der Marschall, welchem jeßt reglementêmäßig die Ernennung des Referenten zusteht, dessen Function im Plenum einem Anderen als dem Abtheilungs- Referenten übertragen möchte, da dieser sachgemäß zur Erspa- rung von Diekussionen nur aus jener hervorgehen fann, o scheint es doch rathsam, in dieser Beziehung eine bindende Be- stimmung eintreten zu lassen.

6) Zu §. 13, de in demselben eine Bestimmung über die Tages= ordnung nicht enthalten is, den Zusaß Plab greifen zu lassen,

„daß die Berathung immer erst 24 Stunden nach Verthei- lung des Gutachtens der Abtheilung beginnen dürfe, auch die Gegenstände, welche in jeder Sihung zur Erörterung fommen sollen, bei mündliher Anberaumung derselben genau zu bezeichnen, bei schriftliher auf den Einladungsfarten zu bemerken sind.“

Die Versammlung von den Gegenständen der nächsten Berathung im voraus in Kenntniß zu seßen, erscheint der n9- thigen Vorbereitung wegen unumgänglich. .

7) ad 8. 15 a. daß die Bestimmung: fein Mitglied dürse von einem anderen Plate, als von der Rednerbühne, das Wort er=- greifen, aus dem Reglement entfernt und statt dessen es le- diglich dem Ermessen des Marschalls überlassen werde, von welchem Plate aus der Redner sprechen solle. E

Es wird durch dies Verfahren theils Zeit erspart, theils möchten Mitglieder der Versammlung bei dem Fort- bestehen der jeßigen Bestimmung sich von furzen, die Be- lens oft wesentlich fördernden Mittheilungen abhalten assen.

8) ad 8. 15 c. für den Marschall die Verpflichtung auszusprechen, demjenigen das Wort außer der Reihe zu ertheilen, welcher fichti Ueberschreitung des Gesehäfts-Reglements zu rügen beab- ichtigt. :

Es scheint nämlich wünschenswerth, dem Marschall eine desfallsige Verpflichtung aufzulegen, weil Ueberschreitungen der Geschäfts - Ordnung seiner Aufmerksamkeit entzogen sein fönnen und jeder in der Versammlung ein wejentliches Interesse hat, die Bestimmungen derselben genau aufrecht erhalten zu sehen, indem die Geschäftao t Ri eine Schußwehr jedes Einzelnen gewähren soll. Folgt die Rüge einer r lichen Ueberschreitung - nit sofort, so können leicht die wesent- lihsten Nachtheile dadurch entstehen. : 9) ad §, 415 d, Daß es den der deutschen Sprache nicht voll-

fommen kundigen Landtags-Abgeordneten gestattet werde, ihre Reden abzulesen.

Es erfolgt diese unterthänigste Bitte vorzugsweise int Rücksicht der Provinz Posen, aus welcher Abgeordnete in der Versammlung sich gegenwärtig befinden, denen, weil ihre Muttersprache die polnische ist, es {wer fallen würde, in der deutshen Sprache gleichzeitig zu denken und sih deut- lich auszusprechen.

10) ad §. 15 g. am Ende die Worte hinzufügen zu lassen:

„und ist dazu verpflichtet, wenn die Majorität der Ver=

sammlung es verlangt.“

Nach der jeßigen Bestimmung dieses Paragraphen werden neue, zur Sache gehörende Vorschläge nur dann in Erwägung ge- nommen, wenn sie dem Marschall von dem Proponenten v0! der Sißung eingereiht und auf Anfrage des Marschalls von 24 Mitgliedern unterstüßt sind. Der Marschall kann jedoch in einzelnen Fällen, wenn die strenge Befolgung dieser Vorschrift erhebliche Uebelstände herbeiführen würde , Ausnahmen davon gestatten. Jett bittet die Kurie, den Marschall nah dem jedesmaligen Ausspruche der Majorität hierzu für verpflichtet erachten zu wollen, weil Amendements sich oft erst im Laufe der Debatte herausstellen, welche, was von wesentlichem Vor=- theil ist, die Ansichten modifizirt. Auch erlangen die übrigen Mitglieder der Versammlung von den eingereichten Amende- ments vor der Sißung in der Regel feine Kenntniß. Der Nachtheil, daß jedes Amendement, welches aus der zahlreichen Versammlung hervorgeht, einer Diskussion möglicher Weije unterworfen werden könnte, möchte den Vortheil geregelter und ershöpfender Berathung nicht überwiegen. E

11) ad §. 18. Diesem Paragraphen die Bestimmung hinzufügen

zu lassen: e „Unmittelbar vor der Abstimmung wird die ¿Zrage dur Einen der Secretaire verlesen““,

weil hierdurch das Verstehen der Fragen seitens der Ver=

sammlung mehr gesichert wird und dieses Verfahren bereits

praktisch sich bewährt hat. : U

12) ad §. 24. Die Bestimmung des Reglements in Wegfall brin=

gen zu lassen, daß aus den Berichten über die Landtags - Ver=

handlungen etwa vorkommende, verleßende Aeußerungen ent- fernt werden sollen, weil durch die Veröffentlichung von der- gleichen Aeußerungen mit den desfallsigen, unfehlbaren ZU- rechtweisungen, einestheils die geeignetste Rüge erfolgt und dem

Uebelstande einer Entstellung dennoch me zu oerheimlichender

Ucbergriffe vorgebeugt wird. 5 ,

13) ad §. 25 die Bestimmung hinzufügen zu lassen, daß die Nutte der drei Stände sofort nach ihrem Zusammentreten und vor Beginn aller anderen Geschäfte sich mit denjenigen Wahlen ihrer Mitglieder, bei welchen sie Unrichtigkeiten oder Ungebühr- nisse vermuthet, zu beschäftigen, solche zu unterjuhel, ho DeSe fallsigen Erklärungen abzugeben und auf Abhülfe nach Bestn= den anzutragen habe. A :

Es zielt diese Bitte nicht dahin, die Prüfung der Wahlen dem Vereinigten Landtage zuzuwenden, sondern nur dahin, Pe- titionen gegen anerkannte oder für nicht zu Recht beständig er- flärte Wahlen vorzugsweise zur Diskussion gestellt zu sehen, weil gegentheils es später sich ergeben könnte, daß entwede1 Abgeordnete an den Berathungen partizipirten, welche auszu scheiden genöthigt wären, voder daß Andere ansangs ausge \cchlo}sen würden, welchen ein Theilnahmerecht zusteht.

14) ad §. 26 a. Zuvörderst Allergnädigst es der Versammlung überlassen zu wollen, auch nah Ablauf de Präklusivfrist aus= unahmsweise Petitionen anzunehmen. E

Die Nothwendigkeit einer Práfklusivfrist wird keinesweges verkannt, da es dringend für den Geschäftsgang. erscheint, den ganzen Umfang der vorliegenden Arbeiten überschen zu fön nen. Es lassen sich indes wohl Fälle denken, welche dur momentane Ereignisse hervorgerufen, die spätere Zulassung dar- auf bezüglicher Petitionen begründen, und erlaubt sich die Kurie, hier nur beispielsweise auf den jeßigen Nothstand hinzudeuten.

Eine desfallsige Entscheidung über die Zulässigkeit, dem indivi- duellen Ermessen des Marschalls, wie von einer Seite vorge- lagen, zu überlassen, erscheint für seine Stellung niht wün- shenswerth und angemessener, wenn die Entscheidung über eine Ausnahme - Maßregel von der Majorität in der Versammlung ausgeht.

15) Den Abdruck derjenigen Petitionen, bei denen es die Ab-= theilungen, welchen solhe zur Vorberathung überwiesen sind, für nöthig halten, auf Kosten des Landtages befehlen zu wollen.

Die Kurie glaubt hierin ein Mittel gründlicherer Vorbe- reitung und eine Beschleunigung des Geschäftsganges zu finden, den betreffenden Abtheilungen aber die Auswahl der zum Druck zu fördernden Petitionen um deshalb überlassen zu müssen, weil von diesen eine richtige Beurtheilung -in dieser Beziehung zu erwarten is, welhe von der Plenar - Versammlung nux aus gehen kann.

16) Die Beurtheilung, ob ein Antrag zur Kompetenz des Landtags gehöre, oder nicht, als dem Landtage, aber nicht seinem Mar= hall für zustehend zu erklären.

Die bezüglihe Bestimmung des §. 6 a, erscheint hierbei nicht ausreichend.

Nach den §§. 20 und 21 der Allerhöchsten Verordnung vom 3. Februar d. J. haben die Marschälle im vorliegenden Falle nux darüber zu wachen, daß Petitionen aliein von Mit- gliedern der Stände - Versammlung angebracht und einmal zu= rüdckgewiesen, in der nämlichen Versammlung nicht erneuert wer= den. Es handelt sich hier mithin um die Form, unter welcher es gestattet werden soll, Bitten und Beschwerden zur Kenntniß der Versammlung zu bringen. Eine Entscheidung der Kompe= tenzfrage dagegen vem Marschalle allein überlassen, könnte n einzelnen Fällen das vor Allem ungetrübt zu erhaltende Vertrauen der Versammlung zu ihrem Marschall gefährden, was unter jeden Umständen zu vermeiden sein möchte. Auch is der Mar- hall, namentlich bei Eingang der Petitionen, mit Arbeiten überhäuft, weshalb von den Abtheilungen eine gründliche Prü- fung ihrer Tendenz vorausgesebt, nächstdem in ihnen wohl eine von des Marschalls Ansicht verschiedene als möglich gedacht werden kann. Die ständische Versammlung erscheint als eine follegialische, und liegt es im Wesen einer solchen, daß an ie gerichtete Anträge zu ihrer Kenntniß gebracht werden müssen, von dem Einzelnen aber nicht zurückgewiesen werden können.

17) ad ‘g. 26 e. bittet die Kurie, eine Bestimmung zu erlassen, nah welcher, wenn sich eine wesentliche Meinungs-Verschiedenhei® herausgestellt hat und beide Kurien es wünschen, die betreffen- den Abtheilungen zur Vorbereitung einer Einigung beider Ku- rien zusammentreten dürfen. a le

Mittel und Wege zu finden, um das Cinverständniß bei- der Kurien über in -einer derselben beschlossene Petitions-An- träge zu erleichtern, kann jeden s nur erwünscht sein. Dur)

ihre Vorerörterungen sind die A

Dritte Beilage *

theilungen auf das vollständigste /

vom Berathungs-Gegenstande unterrichtet, und ohne die Gründ= lichkeit derselben irgend in Zweifel ziehen zu wollen, ist es doch denkbar, daß ein wichtiger Antrag ganz verworfen werden fönnte, nur weil die Kurien in nicht wesentlichen Punkten verschie- dener Meinung sind, über welche durch persönliches Zusammen-= treten ihrer beiderseitigen Abtheilungen eine Verständigung wohl herbeigeführt werden könnte, und welcher, durch leicht aufzufindende

Modificationen unterstüßt, diesem Schicksal nicht erliegen würde.

Es erscheint, {on der größtmöglichsten Ausdehnung des Peti=-

tionêrehts in den gegebenen Gränzen wegen, jede Einigung

wünschenswerth.

18. ad §, 28. Zur Wahl der Kandidaten für die bei der Haupt- Verwaltung der Staatsschulden erledigten Stellen die absolute Stimmenmehrheit für erforderlich erachten zu wollen.

Das Prinzip der Wahl durch relative Stimmenmehrheit weicht von dem im §. 4 des Geseßes vom 22. Juni 1842, über das Verfahren bei den ständischen Wahlen angeordneten, völlig ab, und wenn auch nicht verkannt wird, daß die Erzielung einer absoluten Majorität hei einem so großen Wahlkörper, als dem Vereinigten Landtage, \{hwierig und zeitraubend sein kann, so ist bei der hervortretenden Wichtigkeit des Afts doch ein Zeit- oerlust um }o weniger in Anschlag zu bringen, als zur rela- tiven Stimmenmehrheit oft nur eine sehr geringe Majorität gehört.

19) ad §. 31 bittet die Kurie, die Bestimmung Allergnädigst hiu- zufügen zu wollen,

daß eine Revision des Geschäfts - Reglements niht ohne

Anhörung der Stände erfolge, so wie, daß ihr gestattet werden möge, auch noch im Laufe und am Schlusse des gegen= wärtigen Landtags, Anträge auf Abänderungen desselben stellen zu durfen.

Die Bestimmungen des Geschäfts - Reglements sind von so ho= hem Interesse für die Stände, von so großer Bedeutung für die Verhandlungen des Vereinigten Landtags und es erscheint deu Stän= den so wesentlich, daß bei Abänderungen jener Bestimmungen ihre Anschauung der gesammelten Erfahrungen maßgebend sei und Be- rücksichtigung sinde, daß die Bitte, eine Abänderung des Geschäfts- Reglements nicht ohne Anhörung der Stände eiutreten zu lassen, sich ohne Zweifel rechtfertigen dürfte.

Uebrigens reichen die bis jeßt gemachten Erfahrungen nicht aus, gegentheils läßt eine umfassendere Ergänzung derselben sih nur von der Zeit erwarten, und wenn die Versammlung 1hr vorliegende An-= träge auf Abänderungen des Reglements \chon jeßt der Disfussion unterwarf, so glaubte sie solche doch selbst für dicó Mal als ge- {lossen nicht betrachten zu dürfen, obgleich sie zur erforderlichen Be- gutachtung dieser Abänderungs- Vorschläge in der Herren - Kurie die obigen Erklärungen alsbald abzugeben für angemessen hielt:

Berlin, den 17ten Mai 1847. j

von Katte, Referent.

(gez) von Rochow. von Patow, Landtags - Secret.

Naumann, Landtags - Secret.

Allerunterthänigste Bitte der Kurie der drei Stände des Vereinigten Landtages, in Beziehung auf den jeßigen Nothstand der ärmeren Klassen der Bevölkerung.

Ju Erwägung, daß der durch die Theurung der ersten Lebens- bedürfnisse herbeigeführte Nothstand der ärmeren Klassen der Bevöl= ferung hauptsächlich noch dadurch erhöht werde, daß es ihnen an Ge- legenheit zur Arbeit und zum Erwerbe fehle, und daß diesem Uebel durch Verwendungen aus Staatsmitteln für gemeinnüßige Zwecke eine wesentliche Abhülfe geschaffen werden könne, hat die Kurie der drei Stände, ungeachtet ihr wohl bekannt is, welche beträchtliche Sum men bereits für diesen Zweck verwendet worden, dennoch eine Bitte um beshleunigte und verstärkte Maßregeln in dieser Beziehung für gerechtfertigt gehalten und deshalb beschlossen, Se. Majestät aller- unterthänigst zu bitten: daß für die Dauer der gegenwärtigen Theurung durch gemeinnüßige Anlagen, sowohl unmittelbar auf Kosten des Staats, als mittel- bar dur Unterstüßung von Kreis=, Kommunal= und Actien-Unter= nehmungen dieser Art, den arbeitenden Klassen neue Erwerbsquel-

len in höchstmöglicher Ausdehnung eröffnet werden mögen.

(gez.) von Rochow. i

(gez.) Frhr. von Patow. Naumann,

Landtags = Secretair. Landtags =-Secretair, von Schenkendorff. Referent.

Außer den 226 Folioblättern Manuskript, welche die im Vorstehen- den gegebenen beiden Sißungen enthielten, sind uns heute, den 22. Mai, bereits noch die Manuskripte zu folgenden Sißungen zugegangen: dis A E. Morgens zu gleicher Zeit die beiden Sigungen, der S L e 0 Abe en E 20, Mai, Gn 516 Yoliole ten 414 Soltoblätter: _Aorgins die Slßung der Herren-Kurie vom 15, al,

: Wir sind mithin gegenwärtig im Besiß von 627 Folioblättern Manu- \kript. Da morgen wegen des Pfingstsestes kein Blatt erscheint, eine Ausnahme von der Regel aber hon deshalb nicht wohl stattfinden kann, weil unseren gegen- wärtig so sehr angestrengten Arbeitskräften dieser einzige Nuhetag gegönnt werden muß, so wird zunächst die Sißung der Kurie der drei Stände vom 19, Mai in dem am zweiten Pfingstfeiertage Abends auszugebenden Blatte erscheinen. Wir befolgen bei der Veröffentlichung der respektiven Sißungen die Reihenfolge, in welcher uns das Manustript geliefert wird, ohne uns dabei je eine Willkür zu erlauben, wie sie unlängst ein hochverehrter Red- ner der Herren-Kurie (Sißung vom 8. Mai Allg. Pr. Ztg. Nr, 131 auf der ersten Seite, Spalte 2) vorausgeseßt zu haben scheint, indem er meinte, man werde es doch nicht dem Redacteur und den Sezern überlassen, „ob sie heute die Herren-Kurie und morgen die andere Kurie bevorzugen wollen.“

D. Redact. d. A llg. Pr. Ztg.

Inhalt.

Amtlicher Theil. | IAnland. Berlin. Große Parade. Beförderungen und Verabschie- dungen in der Armee. Schreiben aus Stralsund. j Deutsche Bundesstaaten. Königreich Württemberg. Verord- nung wegen Einrichtung von Sicherheitswachen, Ae und Polen. St. Petersburg. Rußlands auswärtiger

Frankreich. Paris, Pairs- und Deputirten-Kammer. Die Bu-

Großbritanien und Arland. London. Hosfnachricht, Nachrich-

Niederlande. Aus dem Haag. _

FAtalien. Florenz. Das Censur-Geseß. Spanien. Schreiben aus Madrid. Wissenschaftliche und Kunst- Nachrichten. Königl. Opernhaus.

Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin. Börsen- und Marfkt-

ten vom Cap. Schreiben aus London. (Lord Besborough +z die ungünstigen Zustände des Geldmarktes.)

(Das Attentat auf die Königin;z Aufstand in Sevilla und Leonz die Verpachtung der Quesilber-Minen;z Vermischtes.)

Gesellschaft naturforschender Freunde,

bericht, Uebersicht der preußischen Handels-Marine.

Amtlicher Theil.

_ Bei der heute fortgeseßten Ziehung der ten Klasse 95\ter Kö= niglicher Klassen - Lotterie fiel ein Gewinn von 5000 Rthlr. auf Nr. 11,226 nach Bunzlau bei Appun; 39 Gewinne zu 1000 Rthlr. fielen auf Nr. 4068. 4745. 5036. 6026. 9589, 9895. 9947. 10,012. 410,357. 411,083. 19,637. 21,133, 24,378. 28,015. 28,238. 31,043. 31,455. 31,744. 35,260. 39,177. 43,649. 45,550, 46,105. 54/142. 56,746. 57,509. 59,225. 59,421. 59,626. 61,029. 62,409. 62,598. 63,441. 65,775. 68,556. 69,426. 75,342. 77,364 und 81,850 in Berlin bei Alevin, bei Burg, bei Mendheim und us bei Seeger, nah Breslau 5 mal bei Schreiber, Brieg bei Böhm, Bromberg bei George, Cöln 3 mal bei Reimbold, Danzig bei Meyer, Düsseldorf 3 mal bei Spaß, Erfurt bei Tröster, Halberstadt 2 mal bei Sußmann, Halle bei Lehmann, Jüterbogk bei Apponius, Liegniß bei Leitgebel, Magdeburg bei Brauns, bei Büchting und bei Elbthal, Minden bei Wolfers, Neiße bei Jäkel, Neumarkt bei Wirsieg, Potsdam bei Hiller, Stolpe bei Pflughaupt, Tilsit bei Löwenberg und nach Zeiß bei Zürn z 45 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 454. 3597. 4563. 5947. 6508. 8816. 8842. 9395. 11,634. 13,644. 14,237. 14,751. 23,986. 25,395. 26,255. 28,790, 31,378, 31,735. 35,685. 36,207. 36,686. 37,640. 40,820. 42,228, 42,282, 42,810, 43,244. 44,210. 49,149. 50,628, 51,107. 52,660, 56,480, 59,862. 60,030. 62,500. 66,873. 73,448. 74,080, 75,166. 75,066. 75,838. 78,480. 78,840. 79,780. 80,609. 82,485 und 84,518 in Berlin bei Alevin, bei Baller, 2mal bei Burg, bei Marcuse, bei Moser, Amal bei Securius und Z3mal bei cheeger, nach Barmen bei Holzshuher, Breslau bei Hol schau uud 6mal bei Schreiber, Cöln 2mal bei Krauß und bei Weidtmann, Düsseldorf Zmal bei Spab, Ehrenbreitstein, bei Goldschuidt, Eilenburg bei Kiesewetter , Elberfeld bei Heymer, Halberstadt bei Alexander, Halle 2mal bei Lehmann, Königs-= berg i, Pr. 2mal bei Samter, Magdeburg bei Roch, Merseburg 2mal bei Kieselbach, Minden 2mal bei Wolfers, Münster bei Lohn, Neu- markt bei Wirsieg, Oppeln bei Bender, Sagan Zmal bei “Wiesenthal, Siegen 2Mmal bei Hees, Stettin bei Rolin, Waldenburg bei Schüßen- hofer und nah Zei bei Zürn; 60 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 78. 148. 813. 4783. 5451. 6267. 7222. 8272. 10,888. 13,811. 14,585. 21,221, 24,741. 24,905. 25,278. 26,646. 27,036. 28,204. 28,530. 31,110. 33,080. 33,143. 33,270. 33,504. 35,752. 40,749. 40,793. 42,579. 43,152. 45,230. 45,728. 47,838. 50,919. 51,292. 52,147. 53,150. 95,693. 57,067. 58,973. 61,022. 61,060. 63,087. 64/358. 65,664. 68,786. 68,928. 69,396. 70,656. 70,972. 72,502. 73,083. 73,469. 75,352. ‘76,809. 78,026. 79,034. 79,544. 79,904. 83,533 und 84,307. Berlin, den 22, Mai 1847.

Königl. General-Lotterie-Direction,

Uichtamtlicher Theil.

nl ann

Berlin, 22. Mai. Zum Beschluß der diesjährigen Früh- jahrs-Uebungen des Garde-Corps fand heute Vormittag um 14 Uhr auf der Chaussee nah Charlottenburg eine große Parade der hiesigen Garnison statt.

Die Truppen standen vom Brandenburger Thor aus rechts en Linie aufmarschirt, der rechte Flügel des 2ten Garde= Regiments stand nahe am Chausseehause unweit Charlottenburg und der linke Flügel, welchen die Fuß-Garde-Artillerie bildete, am Brandenburger

Thore

ch- . , 4 , ,

Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen kommandirte die

Parade. A E E Se. Majestät der Kömg, umgeben von den Prinzen des Kong-

lichen Hauses und gefolgt 901 einer zahlreichen, glänzenden Suite, erschienen um 14 Uhr und ritten die Fronte, während die Truppen präsentirten herunter. N :

Der Vorbeimarsch erfolgte demnächst in der großen Stern=-Allee einmal in Zügen. Die Leib - Gendarmerie eröffnete denselben, dem- nächst kamen die 3 Jnfanterie- Regimenter nach ihrer Anciennität, das Garde-Schützen Bataillon, die Garde-Pionier=Abtheilung, dann die 3 Kavallerie = Regimenter, die Lehr- Eskadron und die Garde- Artillerie-Brigade.

Das schönste Wetter begünstigte das von einer sehr großen Zu- \chauermasse besuchte militairische Schauspiel.

Berliu, 22. Mai. Nach dem heutigen Militair-=Wochen- blatte is dem Hauptmann a. D. von Wobeser, zuleßt im 18ten Infanterie - Regiment, der Charakter als Major beigelegt und der Hauptmann von Podewils, Vorstand des Artillerie = Depots in Berlin, zum Major ernaunt worden, Ferner is} der Freiherr von der Horst, Oberst und Commandeur des 19ten Infanterie - Regi ments, mit Pension zur Disposition gestellt und dem Obersten Brinckmann, von der Iten Artillerie-Brigade, als General-Major, so wie dem Major Jgel, aggregirt der 8ten Artillerie-Brigade, als Oberst-Lieutenant mit der Artillerie-Uniform, mit den vorschriftsmäßi- gen Abzeichen für Verabschiedete und Aussicht auf Civilversorgung, Beiden mit Pension der Abschied bewilligt worden.

X Stral\und, 16. Mai. Jn den verflossenen beiden Mona=- ten hat sich ein ziemlich lebhafter Verkehr gezeigt. Es is viel Begehr nah Schiffen zur Befrachtung gewesen. Die Häfen Neu- Vorpom= merns sind daher leer von Schiffen, und auf den Schiffswersten zeigt sich ein lebhaster Betrieb in dem Bau neuer Schiffe. Eingelaufen in den hiesigen Häfen sind 61 en von durchschnittlich 49 Lasten, wovon 41 beladen. Die Haupt-Gegen|tände, welche eingeführt worden sind,

Bretter, 132 Lasten Steine, 692 Centner Leinsaamen, 27,928 Cent- ner Steinkohlen, 43 Centner Südfrüchte, 144 Centner Kaffee 1472 Centner Färbeholz, 96 Centner Gewürze, 276 Centuer Harz, 973 Tonnen Häringe, 82 Centner Reis, 269 Centner Thran, 33 Centner Vitriol, 224 Centner Wein, 2105 Centner roher Zucker, 350 Tonnen Kalk, 55 Centner Taback und Cigarren, 516 Centner Kleesaamen, 6251 Scheffel Roggen, 716 Scheffel Gerste und 1262 Scheffel Erbsen.

Die Zahl der ausgegangenen Seeschiffe beträgt dagegen 268

Schiffe von durchschnittlich 70 Lasten, wovon 139 beladen.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Württemberg. (Schwäb. Merk.) Es

ist nachstehende Königliche Verordnung über die Errichtung von Si- herheitswachen zur Sicherung des Eigenthums und Lebens der Bür- ger erschienen:

„Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Württemberg. Mit in-

nigstem Mitgefühl nehmen Wir Theil an dem shweren Druck, welcher nach göttlicher Zulassung beis der gegenwärtigen Theurung der ersten Lebensbe- dürfnisse auf einem großen Theile Unseres Volkes lastet.

Wir haben des-

,

halb Unseren Behörden wiederholt den gemessensten Befchl ertheilt, zu Lin- derung der allgemeinen Noth Alles aufzubieten, was menschliche Kraft ver mag, und Wir hoffen, daß durh die vereinten sorge der Regierung und der Gemeinden, so wie der Wohlthätigkeit der Einzelnen, diese Zeit der Prüfung möglichst werde erleichtert werden. als Unsere heilige Pflicht, thum und Störungen der öffentlichen Ruhe und Sicherheit, wie sie leider in jüngster Zeit in einigen Gemeinden vorgefallen sind, mit allem Nachdruck und Ernste zu begegnen. - len, daß Unser Militair in verstärkter Zahl in Bereitschaft gehalten wird, um in den dazu geeigneten Fällen zur Verwendung desselben schreiten zu können. Fälle und insbesondere für Orte, wo die Anwendung der militairischen Ge- walt, ihrer Entfernung wegen, entweder nicht nell genug eintreten kann oder sonst mit größerer Schwierigkeit verbunden wäre, ein weiteres Hülfs- mittel zu Erhaltung der, wenngleich in der neuesten Zeit weniger bedrohten Ruhe und Sicherheit zu schaffen, und da Wir auch der guten Gesinnung der großen Mehrzahl Unserer getreuen Unterthanen vertrauen, so verordnen und verfügen Wir auf den Grund des §. 89 der Verfassung, nach Anhö- rung Unseres Geheimen Raths, wie folgt:

Anstrengungen der Für-

Unseren getreuen Unterthanen Zugleih erkennen Wir es aber Angriffen auf Personen und Eigen-

Zu diesem Zwecke haben Wir befoh-

Da Wir jedoch als Bedürfniß erkannt haben, auch für andere

8. 41. Wenn in Gemeinden, zumal in größeren, der Stadt- oder Ge-

meinderath eine Störung der öffentlichen Nuhe und Sicherheit und Angriffe auf Personen oder Eigenthum besorgt, kaun derselbe für die Dauer der ge- genwärtigen außerordentlichen Zeitumstände aus den rechtlich gesinnten Ein- wohnern besondere Sicherheitswachen errichten. die Errichtung dieser Sicherheitswachen hat der Bezirksbeamte beizuwohnen. Der Beschluß des Gemeinderaths unterliegt der Genehmigung des Bezirks- beamten. §. 2. haltung der Ruhe und Sicherheit si interessirenden Bürger, o weit es der Zweck erfordert, nach dem Ermessen des Gemeinderaths zu berufen. Zugleich können auch ehrenwerthe nicht bürgerliche Einwohner zur Theilnghme aufge- fordert werden. Dem Bezirksbeamten i} ein Verzeichniß der Mitglieder der Sicherheitêwache zu übergeben. §. 3.

Den Berathungen über

Zum Eintritt in diese Sicherheitswachen sind die für Er-

In Gemeinden, in welchen Bürgergarden bestehen, sind dieje in einen angemessenen Zusammenhang mit den Sicherheitswachen zu bringen. §. 4. Die in die Sicherheits-

wache eingetheilten Männer haben, \o lange ihre Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, die Rechte von obrigkeitlichen Personen (von Gemeinderaths-Mitgliedern) z Beleidigung, Unbotmäßigkeit, Ungehorsam und Widerseßlichkeit gegen dieselben is daher eben so zu bestrafen, wie wenn diese Handlungen gegen die ordentlichen obrigfeitlichen Personen begangen werden. §. 5. Jedes Mitglied einer Sicherheitswache wird durch Hand- gelübde verpflichtet, daß es im Falle unruhiger Auftritte sih zur Verfügung der Obrigkeit stellen, zur Erhaltung der öffentlihen Ruhe und Sicherheit und zur Handhabung der Geseße persönlich nach Kräften mitwirken und dazu beitragen wolle, die Störer des Friedens der Gemeinde zur Ordnung und nöthigenfalls zur geseßlichen Bestrafung zu bringen. §. 6. Die Sicherheitswachen werden auf möglichst cinfahhe Weise in angemessenen Abtheilungen, welche aus ihrer Mitte Zugführer wählen, organisirt. Aus der Zahl dieser Zugführer bestimmt der Ortsvorsteher, vorbehalt- lich der Bestätigung des Bezirksbeamten, einen Obmann, welcher in seinem Auftrage die Sicherheitswache befehligt. §. 7. Die Art und Meise der Bewaffnung wird durch die bürgerlichen Kollegien der Gemein- den im Benehmen mit der Sicherheitswache festgesezt, und es können, wo- fern eine einfachere Bewaffnung nicht ausreichend erscheinen sollte, auch Feuergetvehre dazu gewählt werden. So weit entbehrliche Waffen vorhan- den sind, #0 werden solche den Sicherheitswachen für die Dauer des Be- darfs abgegeben werden. Die Auszeichnung der Mitglieder der Sicherheits- wachen ist auf möglichst einfache Art, etwa durch eine weiße Binde um den Arm, zu bestimmen. §. 8. Wenn die Dienste der Sicherheitswache von der Obrigkeit in Anspruch genommen werden, 10 haben sie den Weisungen ihres Obmanns, beziehungsweise des Ortsvorstehers und des Bezirks-Poli=- zei-Beamten, willige Folge zu leisten. Zu den Befehlenden wird sich versehen, daß sie bei der Verwendung der Sicherheitswache mit aller nah den Umständen zulässigen Rücksicht zu Werke gehen und den Mitgliedern derselben mit Achtung und Vertrauen begegnen. §. 9, Die Aufgabe der Sicherheitswache besteht darin, die Ruhestörer zunächst durch Güte und Belehrung von ihrem frevelhaften Beginnen abzubringen, wenn dieses aber nicht zum Ziele führt, Gewalt mit Gewalt abzuwehren, die Ruhestörer auseinanderzutreiben und zu verhaften, überhaupt bis zu wiederhergestellter Ruhe der Obrigkeit nah Kräften beizustehen, den ver- brecherischen Unternehmungen Einhalt zu thun und dahin zu wirken, daß die Theilnehmer, besonders die Anstifter und Anführer, zur verdienten Strafe gebracht werden. §. 10, Wenn die Mitglieder einer Sicherheits- Mache bei Störungen der Ruhe in einer benachbarten Gemeinde \ich der dortigen Orts-Behörde zur Verfügung stellen, #0 sind sie, wie in der eigenen Gemeinde, als obrigkeitlihe Personen anzusehen, Eine solche Hülfe- leistung kann jedoch nur mit Vorwissen und Genehmigung des eigenen Orts - Vorstehers geschehen. §. 11. In dem nicht zu ver- muthenden Falle, daß Sicherheits - Wachen ihre Pflicht gröblih ver- säumen oder sich gegen die Befehle des Ortsvorstehers oder Bezirksbeamten beharrlich ungehorsam bezeigen, sind die Bezirks-Polizeibeamten ermächtigt dieselben aufzulösen und ihnen die Waffen abnehmen zu lassen, welche sie in jener Eigenschaft zu führen berechtigt waren. Einzelne Mitglieder , . die sich auf solche Weise verfehlen, sind von dem Gemeinderath aus der Si- cherheitswache zu entfernen. §. 12, Vermögensnachtheile, welche die Mik- glieder der Sicherheitswache in Ausübung ihres Dienstes erleiden, werdén ihnen von“ der Gemeindekasse vollständig erseßt werden, so weit nicht die Schuldigen einzutreten vermögen. Sollten sie aber an ihrem Körper Scha- den nehmen oder Opfer ihres Berufs werden, so behalten Wir Uns vor, solhe um das gemeine Beste verdiente Männer oder ihre Hinterbliebenen mit angemessenen Unterstüßungen aus der Staatskasse zu bedenken. Unser Minister des Jnneru is mit dem - alsbaldigen Vollzug dieser Verordnung

beauftragt. j Baden, den 13, Mai 1847. Wilhelm,“

Rußland und Polen.

Rußlands auswärtiger Handel is im Jahr 1846 im Allgemei- nen sowohl durch das Zusammentreffen mehrerer günstiger Umstände, als besonders durch die bedeutende Getraide = Ausfuhr, sehr lebhaft gewesen. Cine ganz genaue Bilanz dieses Handels fann natürli mcht eher gezogen werden, als wenn die alljährlih vom Finanz-Mi=-

geaudsche Expedition, Vermischtes,

bestanden in 174 Centnern Cisen und eisernen Ankerketten, 38 Lasten

nisterium herausgegebenen Uebersichts-Tabellen des Handels erschie=