1847 / 143 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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alle politishe Rechte is, daher auf die Wahl seiner Vertreter eimzu- ; mir aber ferner erlaubt, vorzuschlagen, daß jedem Einzelnen gestattet Eine Stimme: Dann müßte auh den Landgemeinden dieses | l P fi \ch 3 l i wirken außer Sd io R Wobei Mat außer Acht zu lassen sein soll, durch Vermittelung eines Abgeordneten sich mit einer Peti= Recht eingeräumt ‘werden. s Ÿ 9 | Ne 143. Er c B eila g c zur Al l g emé lnen reußp1 en c itun g. Dienstag den 25 ften Mai ist, daß zu ihnen mit die gebildetsten und reichsten Leute im Lande | tion an die Versammlung zu wenden, lediglih im Gegensaße dessen, (Zustimmung von einigen Seiten.) s S A l. ehören. Meine Herren! in allen staatlichen und politishen Körper=- daß niht Jemand seinen Antrag an die ganze Versammlung richte. Referent von der Heydt. Jh mache darauf aufmerksam, daß aften, in allen Einrichtungen der Art, ist eine gewisse Se L Jn der Vermittelung des Landtags- Abgeordneten finde ih das Me- | es gar nicht in der Meinung der Abtheilung lag, diese auszuschließen, Abgeordn. Zimmermann aus Spandau: Dem kann ih nicht ; den König gerichtet wird, von Einzelnen, von Mehreren, von Vielen, | eine Erklärung sei, um gegen den Wegfall dieser Bestimmun 1

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enthalten, \sich zu isoliren, eine gewisse Neigung, allmälih eigensüh=- | dium, unbegründete Bitten und Beschwerden zurückzuhalten, insofern | denn es heißt ja: „Abgeordnete und ihre Vertretenen. beitreten; ih will j i ichtung. so is sicherlich ein Grund vorhanden, sonst wird man die Allerhöchste | wirken. Vielmehr dar in dieser Beziehung d J zu tige Zwecke zu verfolgen, einseitige E En einzuschlagen. Nach | es der Einsicht des einzelnen Abgeordneten gelingen wird, augenfällig, Abgeordn. von Platen: - Jh muß mir zu bemerken erlauben, Mette En Jd Tate ‘ben Baréù Antragsteller dahin | Person nicht ansprehen. Wenn aber diese Bitte abt lung in O Weise Uke ziehung der hohen Versamm. meiner Ueberzeugung giebt es nur ein Mittel gegen solche verderb- | unstatthafte Anträge durch angemessene Belehrung des Petenten fern | daß freisständische Corporationen nicht Kommittenten sind: „denn auf verstanden, daß er nichts weiter mit seinem Amendement habe sagen | erneuert wird, nahdem sie mehrmals abgeschlagen worden Abgeordn. Dittrich: Als Antragsteller habe ich die dringend lihe Richtungen, und dieses Mittel liegt in dem ewig 18 en Leben, | zu halten, da ih annehmen zu können glaube, daß in der Regel eine | Kreistagen sind sowohl Städte- als Landgemeinden vertreten.“ | wollen, als daß diejenige Bestimmung erbeten werden möge, die in | is, dann, meine Herren, muß sie etwas sehr Wichtiges sein, Gründe für den Antrag in dem leßten gefunden, welchen die Mde welches aus der Gesammtheit des V vlfes strómt. Meine Herren, | richtige Würdigung dur den Abgeordneten erfolgen wird, und Nie- Es is hier ganz dasselbe Verhältniß, welches nah den Bemer- den provinzialständischen Gesehen enthalten ist, daß es nämlih den | und dann hat ein ausgezeichnetes Mitglied dieser Versammlung mit | lung ausgesprochen hat, nämli: daß durch Wiederholung der Pe au ih wollte Jhren Blick auf ein Land wenden, welches hier hon | mand, dem eine unbegründete Beschwerde, zukommt, wird sich ent- | kungen des Herrn Kommissarius in den Rheinlanden stattfindet, Nach Wählern freisiehen solle, thren Abgeordneten Aufträge zu geben. | vollklommenem Recht, wie mir däucht, das Wort konservativ aus- | titionen das Fortbestehen früher zurückgewiesener Wünsche. bekräsien oft genannt is, und in welchem das politische Leben wohl am meisten brechen, solche unbegründete Petitionen möglichst abzuwehren, wenn | dem Geseß bin ih nicht Vertreter der Kreisstände, sondern Vertreter Steht es den Wählern frei Aufträge zu geben, so folgt meines Er- gesprochen. Nichts, meine Herren, is mehr konservativ, als wenn der wird. Jch erlaube mir der hohen Versammlung denjenigen Fall vor= ausgebildet sein dürfte, in welchem wir auch in dem leßten Viertel- | er voraussieht, daß sie keine Folge haben können. Wenn gegen die | der Ritterschaft eines Wahlkreises. achtens daraus auch die Verpflichtung der Abgeordneten, sie dem Land- Staat mit den Unterthanen in der allervollkommensten Verbindung | zutragen, der mi zu dem Antrage veranlaßt hat. Der \{lesische Jahrhundert gesehen haben, daß die bedeutendsten Reformen in sei- | Verpflichtung, eine Petition anzunehmen, ferner angeführt worden ist, Referent von der Heydt: Jch muß darauf aufmerksam ma=- tage zu übergeben, nit aber die Verpflichtung für die Abgeordneten, | steht, wenn der Staat auf das Allergenaueste von den Bitten der | Landtag brate im Jahre 1843 einen Antrag auf Oeffentlichkeit der nen staatlihen und politischen Einrichtungen iyt durh mächtige Ein- daß wir viele Beschwerden bekommen würden, so bedaure ih dies. | cen, daß das Wort: „Kommittenten““ niht in dem Antrage enthal-= jene mit ihrer Ueberieu ung auch vertreten zu müssen. Die Freiheit | Unterthanen unterrichtet ist, sie mögen gerechte oder ungerechte, be- ständischen Versammlungen an, welcher Antrag mit einer Majorität wirkungen des öffentlihen Geistes auf seine Volksvertreter hat er- | Wenn ih annehmen dürfte, daß es der Fall sein würde, so würde ih | ten ist. eines Jeden in seiner Ueberzeugung bleibt dessenungeachtet uneinge- | gründete oder unbegründete sein. Aufklärung, meine Herren, des | durchging, gegen die sich nur 4 Stimmen aussprachen. Der Antrag rungen werden fönnen. Jch kaun dabei nicht unbemerkt lassen, daß | mich doppelt veranlaßt fühlen, mein Amendement zu vertheidigen. Jch Abgeordn von Platen: Fch bitte ums Wort. ränkt. Landesherrn, Aufklärung seiner Räthe is also cin Recht, eine Pflicht. ] wurde in dem Allerhöchsten Landtags - Abschiede abgeschlagen. Bei dort nach 3Z0jährigen Kämpfen niemals mehr als die absolute Stim= | bin aber gerade der Ansicht, daß man so viele Beschwerden uicht zu Marschall: Wenn das Wort noch ferner gegeben werden soll, Marschall: Jch werde reht gern die Frage trennen und sie | Der Königliche Herr Kommissar haben erklärt, daß die von uns be- | dem Landtage im Jahre 1845 kam der Antrag wieter zur Sprache. menmehrheit in den Parlamenten hat erlangt werden können, daß fürchten hat ; wo dergleichen aber vorhanden sind, lassen Sie uns ja haben es andere Redner, es sind deren noch sieben angemeldet; wenn zuerst auf die Verpflichtung allein richten, dann aber auf die Befug- | hauptete Beschränkung des Petitionsrehtes durch die Bestimmung, | Der Landtag war niht im Stande, außer dem allgemein gefühlten also nit zwei Drittel Stimmen nothwendig waren, um solche An= | nicht dazu mitwirken, sie zu unterdrüen!- Wenn ih meinen Antrag | aber der Schluß der Debatte gewünscht wird, dann kann ich Niemand 2/6. Wenn ih zwar glaube, daß die Befugniß bei der Verpflichtung daß eine Bitte niht wieder vorgebracht werden könne ohne neue | Bedürfnisse neue Gründe dafür vorzubringen. : ; träge zu machen, wie hier. Anders ist es bei uns, wir brauchen zwei | weiter befürworte, so muß i noch auf ein anderes Verhältniß auf- | mehr das Wort geben. vorhanden sein muß, will ih, wenn es gewünscht wird, die Frage so | Gründe, daß diese Beschränkuns sih nicht in dem Gesebe befinde, Deswegen wurde der Antrag nicht als Spezial-Petition gestellt Drittel Stimmen, um nux Bitten an den Thron gelangen zu lassen, und | merksam machen. Jch bin der Ansicht, daß durch die vollständige Ver- Abgeordn. von Platen: Jh habe noch keine Antwort auf stellen. / wodurch des hochseligen Königs Majestät die Provinzial-Stände ins | soudern nur in den allgemeinen Bericht des Landtages mit aufge- dem Lande is Stillschweigen auferlegt, und das Land darf seine Bitten öffentlihung [aller unserer Verhandlungen dem Petitionsrecht eine meine Frage. Abgeordn. von Auers wald (vom Plaß): Wo die Versamm- | Leben gerufen haben. Jch muß aber auf §. 50 des Geseßes vom | nommen z ih mußte mih dafür ebenfalls erklären obwohl ih der nicht aussprehen und seine Wünsche nicht hören“ lassen ih gestehe | sihere Schranke gesebt is, Jede hier eingereichte Petition wird durch Marschall: DieFrage hatbereits der Herr Referent beantwortet, lung eine Verpflichtung feststellen will oder darauf antragen will, so | 27. März 1824 hindeuten und die hochverehrte Versammlung und Meinung bin, daß dur die allgemeine Aufnahme eine Bitte nicht aufrichtig, daß unter diesen Umständen wahre Patrioten mit Besorg= | die stenographischen Berichte einer öffentlichen Kritik anheimgegeben. | und in diesem Sinne {eint mir guch die Abstimmung erfolgen zu liegt darin son daß die Befugniß vorausgeht. Es würde ein | den Königlichen Herrn Kommissar darauf aufmerksam machen, daß in die Krast hat als wenn sie besonders gestellt ist. Diese war die niß in die Zukunft blicken müssen. i . Jeder, der eine Petition übergeben will, wird sich meines Erachtens | können, deun in der Abtheilung war keinesweges die Rede von Wählern. Widerspruch fin wena die Befugniß nicht bei der Verpflichtung be- | diesem Paragraphen das Wort „Veranlassung“ sich befindet. Veranlassung "und ich bitte um Unterstüßung dieses Antrages Meine Herren ! Wenn sich aber Tausende von Stimmen 1m Lande | auch aus diesem Grunde prüfen, ob dieselbe zur Verhandlung im Ver- Abgeordn. von Platen: Als Vertreter eines Theils der Kreis- stehen sollte Jd erlaube mir daher den Antrag, daß béi dem | Den rheinischen Provinzial - Ständen ist vorgeschrieben, keine neue Abgeordn. Graf von Helldorff: Es handelt sich um die erheben für seine Wünsche und Bedürfnisse, und die dem Landtage | einigten Landtage geeignet is. Wenn aber im Allgemeinen do die Besorg=- | stände, nämlich der Ritterschaft, bin ‘ih nah dem Antrage der Ab- Ninenonent ohne Trennung der Frage stehen geblieben werde. Bitte an den König vorzubringen ohne neue Gründe, oder wenn neue | ganz einfache Frage, ob eine einmal angebrachte Bitte, wenn sie schon dann zur Seite stehen, so glaube ih nicht, daß es dann möglich sein | niß Geltung gefunden hat, daß der allgemeine Gebrauch des Petitionsreh= | theilung nicht befugt, mit den Kreisständen zu verhandeln ist man Marschall: Is die Versammlung mit diesem Antrage ein- Veranlassung dazu da ist. Es scheint also, daß durch die Auslassung chat abschläglich "beschieden ist, von neuem gestellt werden darf wird, die wahren Bedürsnisse für das Land zurückzuhalten, Ja, meine tes möglicherweise zu einem \o großen Umfangder Geschäfte führen möchte, | aber troß des Wortlautes der Ansicht, daß der Vorschlag der Ab- verstanden ? : dieses Wortes „Veranlassung“ im Geseße Lom 3. Februar ein | ohne Anführung neuer Gründe / Jch glaube, daß, wenn das Be- Herren. in der Theilnahme des Landes, in der unausgeseßten regen | wie es für die hohe Versammlung niht wünschenswerth und für ihre | theilung meine Besorgniß beseitigt und den Kreisständen das von mir Abäcarba, Zimmermann: Jch, meines Theils, als Antrag- allerdings erheblicher Unterschied zwischen der älteren und jeßigen dürfniß für dergleichen Anträ Ï si in der nächstfol enben: Stände- Theilnahme des Landes liegt die ganze Kraft der Vertreter des Lan- | Zwecke nicht angemessen sein dürste, so erlaube ih mir zu meinem | beanspruchte Recht beilegt, so habe ih nichts mehr anzuführen. steller, bin damit einverstanden. Es is, wie ih wiederhole, Niemand Geseßgebung obwaltet, Nach dem früheren Zustande war es uicht | Versammlung oder in einer Piteveu wieder herausstellt, es gewiß des; diese immerwährende lebendige Theilnahme kann aber nur erhalten | eigenen Amendement einen Vermittelungs-Vorschlag dahin, daß we- Marschall: Ja wohl! Wollen Sie hören, was der Herr verpflichtet, den Jnhalt einer Petition zu vertreten. nothwendig, neue Gründe vorzubringen, es war genug, wenn eine | ganz unbedenklich sein dürfte, seitens der Krone und der Räthe der werden durch das Petitionsrecht, welches das Land jeßt nicht hat, welches | nigstens die Kommittenten befugt erachtet werden mögen, Anträge an | Referent sagt ? ; E Z y Secretair von Leipziger: Jh will den Antrag nochmals | neue Veranlassung oder, wenn 1h mich \o ausdrücken darf, eine fort- Krone keine Hindernisse desfalls in den Weg zu legen. Jh bin sogar dem Lande genommen is in allgemeinen Sachen, welches das Land | die Versammlung durch Vermittelung der Abgeordneten einreichen zu Referent von der Heydt: Meine Ansicht ist, daß, wenn eine verlesen: „Sollen die Abgeordneten nicht nur befugt, sondern auch | währende Veranlassung, ein fortbestehendes Juteresse obwaltete. Ju | der Ueberzeugung, daß eine solche Konzession wesentlich zur Beruhi- indessen während eines Viertel-Jahrhunderts wenigstens faktisch aus- fönnen, Denn auch insofern is nach meiner Ansicht allerdings eine | freie Communication unker den Landtagsabgeordneten und den Vertre- verpflichtet sein, alle ihnen von ihren Kommittenten und ständischen | dieser Hinsicht, meine Herren, erlaube ih mir dem Kgl. Herrn Kommissar | gung und Zufriedenstellung des Landes beitragen werde. Den Be= geübt hat. Meine Herren! es giebt einen {önen Wahlspruch, der Verschiedenheit zwischen der Provinzial-Gesebgebung und der gegen- | tenen stattfindet, darunter alle Corporationen, selbst einzelne Jndivl- Corporationen zugehenden Bitten und Beschwerden dem Landtage einen Zweifel über die Vereinbarkeit dieser beiden Gesetze zur gefälligen | weis, daß die Wiederholung solcher Anträge doch am Ende zum Ziele vielleicht niht bei Allen Anklang sinden wird; aber ih bekenne mich | wärtigen vorhanden. Die Provinzial - Gesebgebung bestimmt aus- | duen, verstanden sind, die der Abgeordnete vertritt. es einzureichen?“ ] Vernebmlassung vortragen zu dürfen. Es ist mir sogar das Wort : führt, liefert eine ganz in das gewöhnliche Leben hineinlaufende Be- zu diejem Wahlspruch, Es is der Wahlspruch, der eben sowohl im | drücklich : die einzelnen Stände können ihren Abgeordneten keine Jn- Marschall: Wird sich der Herr Fragsteller bei dieser Erklâ- Marschall: Wer für die Bejahung der Frage ist, den bitte | Gründe ich muß es nur aufrichtig gestehen einigermaßen gebenheit, die Frage wegen Einführung der O Ua, Im Interesse der Krone als des Landes is, ih möchte sagen, dieser | struction ertheilen; aber es steht ihnen frei, sie zu beauftragen, Bit- | rung beruhigt finden? 2 ; L L ih aufzusteheu. S Z bedenklih. Es is manchmal \{wer, für eine Sache, die man für | Jahre 1833 wurde von dem sächsischen Provinzial - Landtage ein Wahlspruch beruht auf dem Ausspruch des großen Königs Friedrich IL, | ten und Beschwerden beim Landtage, anzubringen, Dagegen sagt das Abgeordn. von Platen: J provozire aus die Erklärung des (Es erhebt \sich keine hinreichende Majorität.) wohlbegründet hält, irgend einen neuen Grund vorzubringen, mehrere Antrag darauf gestellt; der Antrag wurde in dem Landtags- Abschiede nämlich, daß die Regierung um des Volkes willen da sei und nicht | Gesebß in Bezug auf den gegenwärtig Vereinigten Landtag : Bitten | Königl. Herrn Kommissarius. Jch bin nach dem Geseß Vertreter Nunmehr folgt die dritte auf den Antrag der Abtheilung ge- Gründe is allerdings noch \{werer. Man könnte sagen daß diese bestimmt zurügewiesen 3 er wurde erneuert, und endlich hatten wir das Volk um der Regierung willen S und Beschwerden von Anderen als Abgeordneten fönnen nicht zuge- | der Ritterschaft meines Wahlkreises, aber nicht Vertret:x des Kreis- ritet La U ate Aloe hierbei, (Heil b der Ân- | verschiedenen Gründe in mehrfacher Zahl in ein gelt, U Feu a M i v Brovostigi in 45 ; ; ; L l O ; N h A A Mas | e ‘bál chtete Frage. Es will mir aber hierbei scheinen, als ob der A { hrfacher Zah einer gewissen Bezie- | die Freude, diesen Antrag in Gestalt einer Proposition im Jahre 1845 (Es wird durch einander gezischt und Bravo gerufen.) lassen werden. Jun diesen Bestimmnngen finde ih eine augenschein- } tages, Es ist, ih wiederhole es, ganz dasselbe Berhältmp, wie mm trag eine Modification durh dasjenige erleiden müsse, was durch den | hung, mit anderem Ausdruck in Parallelismus mit den anderen Pe- | an den Landtag zurückgelangen zu sehen. Jh stimme daher für den- und daß alle Interessen innig verschmelzen. Ver Wahlspruch, zu dem | liche Differenz, weshalb ih meinen Antrag wiederhole. _ den Rheinlanden. Unmöglich wird man den ständischen Corporationen Herrn Landtags-Kommissaríus darüber erklärt worden ist. Er sagte | titionen stehen. Allein es wäre möglich, daß wohl der große Scharf- | jenigen Theil der Abtheilung, welche den Antrag, daß au abs{hläg- ih mich bekenne, ist: Alles für das Volk und Alles durch das Volk ; Referent von der Heydt: _ Ich kann die Ansichtdes Red= | ein wesentliches Recht \{hmälern wollen. E nämlich, er sei vollkommen einverstanden mit dem, was durch diesen | sinn, der bis jet in der Erklärung der Geseße ih weiß nicht, ob | lich beschiedene Bitten ohne Anführung neuer Gründe wiederholt R stimme ich für das unbedipgte Petitionsreht seitens des | ners nicht theilen, wenn er die Erklärung des Herrn Landtage Marschall? Jh werde nunmehr fragen, ob die Ver‘ammlung Antrag gebeten werden soll, er glaube aber, daß eine andere Deu- | gegen oder für uns angewendet wird, auch in diesem Falle noh- | werden dürfen, befürwortet hat. : Landes. A Kommissars für erledigend hält, J erachte die Erklärungen des | den Schluß der Debatte wünscht, und bitte diejenigen, welche dies tung auch gar nicht in den Paragraphen gelegt werden könne. Daher | mals- zur Sprache kommen dürste und man von uns verlangen ( Vielfacher Ruf zur Abstimmung.) A O L Herrn Kommissarius für eben \o feierli, wie der geehrte Redner, | wollen, sich zu erheben. S : N S würde es sich nur darum handeln, Allerhöchsten Ortes zu erbitten, | würde, daß wir eine Bitte nicht mehr an den König bringen dürsten, Abgeordn. Graf von Eulenburg: Wenn zur Abstimmung __ Abgeordn, GrafvonHelldorf: Meine Herren! Jch kann mich niht | erinnere aber daran, daß der Herr Kommissarius selbst sagt, daß er (Der Schluß der Debatte ist mit großer Majorität beschlossen daß eine Declaration erfolge, nah welcher der Paragraph diese er- | wenn wir Einen Grund haben, sondern fordern “würde, daß wir geschritten wird, \o verzichte ih auf das Wort. mit denjenigen der Herren Redner einverstanden erklären, welche ge- | nicht befugt jet, seiner Aeußerung diejentge Geltung in allen Regio- i i y O x : betene Deutung habe. mehrere vorbringen müßten, und in dieser Hinsicht würde es mir Mar\all: Es haben noch zwei Redner das Wort verlangt, gen das utachten der Abtheilung sprechen; im Gegentheil ist es | nen zu verschaffen, die eine geseßliche Bestimmung herbeiführt. Fer- Es liegen hier drei Auträge vor ; zuvörderst der der Abtheilung, (Viele Stimmen rufen: Ja.) angenehm sein {den wahren Sinn der Gesebe fennen zu lernen. | zuerst Herr Abgeordneter T\chocke. Verzichten sie auch darauf? mir eine hohe E N daß an dem heutigen Tage die An= | ner erinnere ih daran, daß der stellvertretende Kommissarius in der | dann der des Herrn Abgeordneten Zimmermann und endlich der des Diejenigen Herren die für die Bejahung sind, bitte ih aufzu- Wie ich die Ehre gehabt habe, zu sagen, meine Herren ist es mir g y i) (Ruf zur Abstimmung.) träge, welche ih auf der vierten sächsischen Provinzial - Ständever- | Abtheilung das Geseß selbjt so gedeutet ‘hat, daß feinerlei Commu- | Herrn Abgeordneten Hansemann. Jch bin der Meinung, daß wir von sichen. V ' : , / von Anfang Ai shmenzlich ewesen Bie Beschränkung des Petitions- Abgeordn. Tho cke (vom Plaß): Wenn ih Erlaubniß erhalte. sammlung nur mit wenigem Erfolge angebracht habe, heute zu der | nication zwischen den Landtagen und den Kommittenten stattfinden kann, | dem Antrage, der am weitesten geht, ausgehen müssen, Ves ist der "a vemshi wohl Eitstimmigteit über di fei g ae E bai Provinzialstä N , E Le, lnlévacacbleine indie Mar sGall: ‘Dan würde i Ÿ zunächst den Herrn Ua. ührenden Geltung gelangen. Ich meine die Anträge auf Wah= ; ( ; ee: ; i Di Wp 5 y H dann würde der des Herrn Ab- AURAGE A ) 1 L bas ejahung M L de Ad a aube E E F S l 9 us 3 gens S d B 6 S ILAN und zwar uicht blos für die Rhein - Provinz, sondern für alle Pro- | des Herrn Abgeordneten Hansemann, dan! i ; Inf Eine Stimme: Jn der Provinz Westfalen sin viele sißen | {hen Corporationen vorgeschrieben is, auch iu dem Geseß erhalten | neten von Eulenburg bitten. rung der Rechte unserer Kommittenten und auf Feststellung unserer | vinzen. Wenn also ein hochstehender Beamter diese Ansicht haben | geordneten Zimmermann folgen und endlich der der Abtheilung, Auf geblieben u sehen, welches für beit Vereinigten Landta Ca oben worden i Abgeordn. Graf oon Eulenburg (vom Playe): Dann er= Pflichten als Abgeordnete gegen bi ; fonnte, so dürfte dieselbe leicht in den Provinzen geltend gemacht diese Art hat Jeder die Freiheit, nach seiner Ueberzeugung zu stimmen. E. i eil Z ¿ Q AELLL/ E H Cv Pi ag 9 J s N E Bu f ‘ch für dietent t i finde die Rechte unserer Kommittenten keinesweges in der | werden, Warum steht das Wort „Keinerlei“ in ven Paragraphen. | Wer den prittèn Antrag will, verwirft den ersten und zweiten; und 2 ars A O hat der Herr Referent das Work, Rus ap A A M Pie Ds s beschrénkt ist L id a Cn M A mi für teen ge E S 5 äfte í » Rervfli 1 = L D f ei i Í uw iu: i F î i N vei ; M ir 44 E - : n}Pruc ) , AEN b V, ; , W ung ertiare, 9 ri s D 1 , erwähnten Geseßesstelle gewahrt, und sind unsere Verpflichtungen ge Dadurch \cheint mir angebtütet zu sein daß keine Communication | wer den zweiten will, verwirft den ersten. “Ein fernerer Antrag i auf Aufhebung der Bestimmung gerih- | es gegen das halte, was den Provinzial-Landtagen eingeräumt ist, | wei mir die Bestimmung des Gesehes eine ganz flare und nant t

gen sie als Abgeordnete feinesweges in irgend genügender Weise be- | stattfinden solle. Von einem geehrten Mitgliede vorhin ist ein Be= Die erste Frage werde ih folgendermaßen formuliren : , / B h s : E D, d ; ; / ; E Ra ettp zeichnet. Auch die Erläuterungen, welche der Herr Landtags-Kom- denken darin gefunden worden, daß, wie von dem leßten Redner ur- „Sollen alle Versammlungen zur Berathung über Petitionen an i E MBE ins via DUHer en, welche einmal Aa n L eira dn wolew als L E 6 M Land- E M n e N d an G T a’ nie vat missar gegeben , können mih nicht befriedigen. Die Wahrung der | sprünglich vorgeschlagen, der Abgeordnete, welchem Petitionen übergeben Königliche Behörden oder ständische Corporationen, sofern sie nicht Y n is N in gus E ann « V e en I en, F tag M E N N von h a) B : ag n 16 8 ] A e 4 f erti j Oribe anaefübrt; f ‘muß: t t, Gründe pts rad N O Pert 2 E a E Aa T4 zu gen Anbringung rp E soll. 8 ie h rie G Freien stattfinden, ohne Erlaubniß der Polizei gehalten werden elben er A U Oln 4 e P, R A ung À “falle E wir O N 4 P ie deisstiben Petitions Miatraa Li cent: D scheint ombination der Antrage r Abtheilung und de Herrn Vr, Zim- man dadurch zu einem willentojen Ser zeug werde. Vas 1 my önnen?“‘ "Me. ay L N PL h i agt wortell, B he: E E aj 3 Ad : 2 i mermann, Jch erkläre mich also in diesem Maße für beide. | nicht klar, abgesehen davon, daß Keiner die Ueberzeugung theilen mag, Abgeordn. Graf von Schwerin: Es wird wohl nothwendig Petitionsrects voi en lästigen Beeinträchtigungen als nothwendig rehtigung erworben haben , und zwar nicht “als E. Vereinigung | mir o naturgemäß, daß y t M STE ije E Keie b Abgeordn. von Puttkammer: , Das Petitionsreht der ein- | daß die Abgeordneten zum Vereinigten Landtage überhaupt willenlose sein, die Frage so zu stellen, ob eine Petition dahin gerichtet werden L 4 wird, Bb R N va daraus nicht entstehen, A von Sage, E als Mea Jn E d hie ich, i M S ai Jd ne iet enber 0 bai paß a U E aeben U E E A Si i N e über die große An- R L a1 n O E zustimmen känn, aber “doch nie wenn sie früher Feawiesen Ven S Nina, wveilfegtn, n aforten arie Weehen fönnten, Man hat die Geschichte wobl erlauben os hinzuzufügen "daß ih als Referent mih dem An zu weit führen, und die dadurch hervorge)enden rbeiten möchten nicht | zahl von Petitionen ge prochen, die uns vorliegen. jeßt deswegen petitioniren will, : abge! , : theilung gen, | nen Wor gez f «M ( : Oed i , inz gen, S N n- zu bewältigen sein. Jch glaube nicht, daß man den einzelnen Ge- | Jch sollte meinen, daß außer dem geehrten Mitgliede, welches |_- Marschall: Diese Bemerkung is richtig, allein ih habe dies 2 sie, wenn erheblich befunden, der Krone neuerdings vorzutragen. angeführt; der Abgeordnete von Be Ie davon gesprochen und | trage der Petenten ange\GtoNen e E ¿A ener Wünsch Les meinden das Petitionsreht an den Vereinigten Landtag einräumen | eine ohe Stelle im Ministerium einnimmt, diese Ansicht uicht getheilt | schon darunter verstanden. Das Vertrauen könne dadurh nur wachsen, die Landes-Angelegen- | noh ein anderer Abgeordneter. Die Geschichte spricht für uns Rhein- | daß gerade in dem Wi estehen r urs N Ry duke d meh fal nen Wn, Son, e | Bd e D Ses S Sr Cal I wae | m Ie O I P N Mien fine hard t E rama beten, | Bt B L l, d Nett sige mut m | «M L Ode t p mdr (O I E Ml E reis\tändishen Versammlungen und den Städten, dies Petitionsre noch n wann der zweite Vereinigte Landtag stattsinden werde. } zustehen, i ragliche Bestimmun ewesen, es war etitions-Rehf, 19, ( ( - ( : s La » E L e kann, ohne daß rif weit führt, un ih glaube also chi, baß Mit Rücksicht bie (Bei mir aid Vie Anzahl ha Petitionen nicht e (Der Antrag ist nit angenommen.) ihrem Buchstaben nach leicht zu umgehen sei und, Vie die Eifabruns n geht, das Beschwerde - Recht ausdrüdlich verwahrt für die fleve- | mit wenigen Worten aufhalten zu müssen, ich stelle aber anheim, mir . faktisch die Petitionen derselben hierher gelangt sind, aber auf Um- | zu groß, zumal weun erwogen wird, daß viele Petitionen denselben Die zweite Frage betrisst das Amendement des Herrn Abgeord- lehre, auch stets umgangen worden sei, da es an Auffindung neuer | schen, für alle Fürstenthümer, aus welchen die Rheinprovinz besteht. | noch dret oder vier Minuten Zeit zu gönnen, anderenfalls will ih auf wegen. Es ist nah meiner Ansicht nicht mehr nothwendig, daß stän- | Gegenstand betreffen. Jch meine, daß diese Bemerkung nicht zutrifft. | neten Zimmermann, Jch stelle auf dasselbe folgende Frage: Obs niamals fehlen werde. Eine gesebliche Bestimmung aber, die | Hier sehen Sie jeden Tag, wenn Zie 11 den Saal treten, das Bild- das Wort verzichten. ir G dische Corporationen ihren Abgeordneten erst bitten müssen, daß er | Zudem ist der Antrag der Abtheilung ein so gemäßigter, _daß ich „Sollen die Abgeordneten nicht blos befugt, sondern auch verpflich= L eigentlihen Sinne nah von beiden Seiten so wenig beachtet } niß eines großen Fürsten, mit Recht von der Geschichte e groß‘ ge- : ió: ág 91 fd , n cebiutiis: vi S. K die Petitionen hier einbringez es könnte doch sein, daß Einige anderer | nicht geglaubt hätte, daß er irgend einen Widerspruch in dieser Ber- tet sein, alle ihnen von ihren Kommittenten und ständischen Corpo= werde und in der That in manchen Fällen ohne erheblichen Nachtheil | uannt, der nicht blos den fleineren Feind bei Fehrbellin zum Lande | Die §§- 19,20 und 21, die sich in der DErorputug. LLN Ss Februar

Meinung wären, und sie sind also nicht verpflichtet, die * ctitionen | sammlung finden könnte. Jst, was die Abtheilung will, na Ansicht rationen zugehenden Bitten und Beschwerden dem Landtage einzu nicht streng gehandhabt werden könne, sien überhaupt nicht wün- | hinausgejagt, sondern ganz Europa den wichtigsten Dienst dadurch | d. J. befinden, gehörten zu denen, die dem Volke mit die unerfreu- hier zu unterstüßen, aber sie einzubringen, Un a sie ® e fich be Shagta-Regiécina im Gesepe A eden; #6 wird 2 um o ceithén e f \chenswerth. Nur darüber waren die Meinungen getheilt, ob es an- geleistet A daß er mit seinem erlauchten Verbündeten, Friedrich ITL,, | lichsten waren , und zwar deshalb , weil das Volk sich hierdurh die tet sein. Es würde nicht schädlich sein, im Gegentheil sehr wün- weniger Anstand haben, eine Allerhöchste Erklärung danach abzugeben. Eine Stimme: Was wird unter Kommittenten verstanden? gemessen sei, schon jeßt eine Bitte dieserhalb an Se. Majestät zu } der Vorherrschaft des großen Reichsfeindes, Ludwig XIV., fih ent- Befugniß entzogen sah, Petitionen in eben der Weise als früher zu \henswerth, wenn in dem Lande die Theilnahme an der Verfassung | Jch “bin der Meinung, daß die Annahme des Antrags der Abthei- Marschall: Darüber möge sich der Herr Antragsteller er-= rihten, Von der einen Seite wurde dies, bevor wegen periodischer | gegengestellt hat. Dieser Fürst hat ne gefürchtet, seine Unterthanen den Stufen des Thrones niederzulegen, weil es sich die Befugniß erregt wird. Die einzelnen Individuen müssen sih an Corporationen | lung, da er der Ansicht der Staats-Regierung nicht entgegen ist, von klären. / Wiedereinberufung des Vereinigten Landtags Bestimmung getroffen | zu hören. Ex hat einen völligen Bund, einen Vertrag, in einem Re- ] entzogen sah , jene Hoffnungen und seine Schmerzen , seine Leiden wenden, also an ständische Versammlungen oder an Kreistage mit der Versammlung angenommen werden fönnte. ; Abgeordn. Zimmermann aus Spandau: Der Ausdruck „Kom- sei, nicht für zeitgemäß erachtet. Dagegen wurde auf der anderen | zesse von 1672 mit den kleveshen Landen abgeschlossen, und hierin | und gerechten Forderungen zur Kenntniß Sr. Majestät des Königs ihren Bitten gehen; da werden dieselben erörtert, und auf diese Weise Justiz - Minister Uhden: Jch yabe nur eine fleine Bemerkung | mittenten“ hat zu Zweifeln Anlaß gegeben. Jh bitte zu seßen: Seite gerade in dem Mangel einer Bestimmung über die Periodizität | war dieses Recht verwahrt, und wollen wir der Geschichte treu blei- } bringen zu dürfen. Es betrachtet das Petitionsreht ferner als be- kommen fie hierher, Für die Städte is uun die Sache so, daß die | vorzutragen. Wenn ih nämlich, den Sinn dieser Petition verstehe, | „Kommittenten und ständische Corporationen“, weil sonst die Kreis- c DA so dringenderes Motiv zur Unterstüßung des fraglichen Peti- | ben, so bitte ih Sie, dieses Reht uns au ungeschmälert zu vindi- | {ränkt durch die hinzugetretene Instanz, die Herren - Kurie , welche Kommittenten wohl ziemlich dieselben sind, nämlich die Stadtverord- so soll eine Declaration der Bestimmungen, wie sie im §. 19 des tags- Versammlungen darin nicht einbegriffen sind. tions-Antrags gefunden, und es wurde aus dem Fortbestehen früher ] ziren. die Petitionen zu durchlaufen hat, bevor es ihnen gelingt , an den neten; auf dem platten Lande dagegen würde nur der Kreistag | Geseßes vom 3. Februar d. J, erlassen sind, erbeten werden. Abgeordn. Graf von Gneisenau: Jch erlaube mir die Be= zurückgewiesener Wünsche für die Stände eine um so größere Pflicht (Bravo!) i Stufen des Thrones niedergelegt zu werden. Es betrachtet endlich die Justanz sein, \owohl für die Ritterschaft als für die Landgemein- Der Herr Landtags- Kommissar hat bereits erklärt, wie diese | merkung, daß, wenn diese Frage hier zur Entscheidung kommt, sie in erfanut, die Krone nicht darüber in Zweifel zu lassen, ob solche Wünsche Landtags - Kommissar: Ih scheine von dem verehrten | das Petitionsreht für beschränkt dur die Bestimmung, um deren

den. Die einzelnen Wähler können es nicht sei i inen Ver- | Besti oi Fcch für meine ei - aar fein | Widerspruch kommen würde mit der Bitte der Abtheilung. noch wirklich und mit Grund bestehen. Wie es jedem Unterthan rei= -| Redner völlig mißverstanden worden zU sein, wenn er annimmt, daß | Beseitigung leider oft vergeblih gebeten wurde, daß Bitten, wenn ah l ut sein, weil sie keinen Ver- | Bestimmungen auszulegen seien. Jch für meinen Theil habe gc \pruch heilung steh j han fi | öllig mif M tens t or 8. Februar stände, in Be- | das Bedürfniß fortbesteht, auh wenn nicht das Geringste si daran

einigungspunft haben; aber für die kreisständishen Ver ammlungen | Bedenken, dieser Auslegung beizutreten, und finde die Sache auch Marschall: Ganz gewiß! Diejenigen, welche den Antrag der steht, au einmal zurückgewiesene Bitten zu erneuern, so glaubte man | ih behauptet hätte, die [ L ; ; Y ; möchte ih das Petitionsreht vindiziren, ebrn fo für die Stüdte, / ganz Alaieten und ¿it Gese darvitidi, Sollte also die | Abtheilung wollen, ien v Feüigoli vermetiét: darum habe ih au für die Stände eine gleiche Befugniß in Anspruch nehmen zu ebung auf ba Petitionsrecht, in völliger Uebereinstimmung mit dem | geändert hat, nicht wieder zur Kenntniß der Krone gebracht werden Abgeordn. Zimmermann aus Spandau: Nach den Crörte- | hohe Versammlung diese Auslegung nicht für unzweifelhaft halten, | die Fragen in dieser Folgereihe gestellt. Der Herr Secretair wird die können und gerade in dem Fortbestehen früher zurückgewiesener Wünsche Geseße vom 3. Juni 1823 und den speziellen Provinzial - Geseßen, | dürfen. Ich glaube daher , es ist wahrhaft reges daß rungen von den verschiedenen Gesichtspunkten aus erlaube ih mir die | jo könnte die Petition nur auf eine Declaration gerichtet werden. Frage noch einmal verlesen. den triftigsten Grund zur Erneuerung zu finden, welche leßteren gefolgt sind. Cine solche Behauptung habe ih nit | Sie, meine Herren, si darüber einigen, daß Se. Majestät der Kö= einzelnen Punkte, worauf es mir anzukommen scheint, zu trennen. Es Referent von der Heydt: Mir scheinen Declarationen von (Dies- geschieht.) Bei der Abstimmung über die Frage : S aufgestellt, sondern nur behauptet, daß dur die Geseßgebung vom | nig gebeten werde, diesem Bedürfnisse abhelfen zu wollen, und dics ist zunächst zur Sprache gebracht worden, daß in den einzelnen Thei-. | Geseßen überhaupt nicht wünschenswerth. Jh meine, die Geseve Abgeordn. Zimmermann aus Spandau: Es is allerdings ob au ohne Cintreten neuer Gründe für jegt die Zulässigkeit | 3, Februar das durch die provinzialständishe. Gesegebung konstituirte | ist der kurze Grund, warum ih mich dem Vorschlage der Abtheilung len der Monarchie den Verhandlungen zwischen den Landtags-Abgeord- müßten so klar sein, daß sie keiner Declaration bedürfen. Ich er- möglich, daß ein Zweifel entstehen kann, insofern es fraglich ist ob früher zurückgewiesener, erneuerter Petitionen zu bevorworten sei, SaareN? in keinerlei Weise beschränkt sei. Segen diese meine | anschließe. i ; ea N n wg E ihren Komnittenten, Einschrän- | achte weder den Herrn Justiz- Minister noh irgend einen beten eine Stadtverordneten - Versammlung eine ständische Corporation ist. eta E E Utae Lédlebalila ckGetillit ehauptung is von D geehrten. O g T C Ha Abgeordn E af ur A La i werde Jhre Zeit nicht / / un ander i 9 i Minister ie G is Äutern, und darum ur | ‘dings Antr ichts 1, daß 4 . : ine hochverehrte Herren! J ühr zrdei. at aber d! l ; M . D g: Z r, L en Theilen der Monarchie | Minister für kompetent, die Gesebe authentisch zu erläutern Jch würde daher allerdings dem Antrage nichts entgegenseben, daß éann nit leugnen, daß unter vielen Dingen, die in der E P Sala desjenigen Punktes, der eben jegt zur Frage | lange in Anspru nehmen. Es i von dieser Stelle vielmals beher-

solhe Einschränkungen nicht geltend gemacht word 6 ¡at di i : { i dern geseßliche | das Wort „ständische“ fortbleib “Hi cht worden sind. Man könnte | trägt die Abtheilung darauf an, keine Declaration, son geseßlich 1s Wort „ständische“ fortbleibe. ständischen Geseßgebung sowohl, als in dem neuen Patente vom t als mit der älteren Geseßgebung nicht in Uebereinstimmung | zigt worden, daß das Schidlichkeitsgefühl der Versammlung von der

war nah der Erklärung des Herrn Landtags - Kommissar , : , , S Cini C , s L E ; ó ars darüber | Bestimmungen ‘zu erlässen, wel ¿weifelhaft eine solche freie Com-= Mar \chall: Also wir lassen das Wort tändische fort; es is : n ( S Ge D y ; h : \\ aruber estimmungen ‘zu erlassen, welche unz ifelhaf isi 2 Meblis dié Dts A binail Sb Q D Antrag selbst 3, Februar zum Theil mi sehr befreemdet, zum Theil ein shmerz- | stehend, bezeichnet. Jch wiederhole, daß ih die Uebereinstimmung | Art 1st, daß Bitten nicht zum zweitenmale wiederholt werden und

inweggehen ; da aber die desfallsige Behauptung gan i tit ‘câti j

estellt und positiv mit Thatsachen belegt ist, fo Moartget e M Muse Ubdea: Jch glaube daß ih keinesweges ge- | ausgeht. liches Erstaunen erregt haben, gerade die große Beschränkung des | nicht behauptet habe; aber ih behaupte, daß es keinesweges in der | von der Versammlung gewiß erst dann angenommen werden, wenn jeran die Bitte zu knüpfen, daß der Herr Landtags - Kommissar si | sagt habe, daß der Justiz-Minister oder der Minister des Junern die Abgeordn. Naumann: Die Frage involvirt zwei Fragen, näm- Petitionsrechtes dr es mögen nun diese beiden Geseße, wie | Absicht gelegen habe, das Petitionsreht des Vereinigten Landtags n sie sie begründet findet. Darin liegt aber {hon die Begründung, veranlaßt sehen môge, seiner von ihm gemachten Aeußerung in allen Declaration geben fönne, sondern meine Ansicht ist dahin gegangen, | lich über die Befugniß und über die Verpflichtung; ih wünschte diese der Königl. Herr Kommissar erklärt haben, mit einander in Ueber- } diesem Punkte enger zu stellen, als das Petitionsreht der Provin- | wenn ih die Courage habe, mit einer, Bitte, die son abgeschlagen far di Geltung zu verschaffen. Würde der Herr Landtags-Kom- | daß, wenn überhaupt die hohe Versammlung eine Dunkelheit in die- | Fragen gesondert. Die „Befugniß“ möchte ich für meine Person in einstimmung stehen oder nit. Es gea dieses zu den wichtigsten | zial - Stände. Jh weiß nicht genau und habe nicht im Augenblike | ist, noch einmal vorzutreten, und, es is ein dringender Grund, den missar diese Erklärung geben, so würde ih für meine Person die Dis- | ser Bestimmun findet, so möge sie um Erlaß einer Declaration peti- Anspruch nehmen. Jh wünsche, daß es in meiner Befugniß liege, Punkten, da es sich bei dieser neuen eshränkung darum handelt, } Zeit gehabt, die übrigen provinzialständischen Gesetze in dieser Bezie- | sie beherzigen werden. Daher schließe 1ch mih A Theile der kussion über diesen Punkt und den Antrag der Abtheilung für erledigt | tioniren Jh bin nicht G ermächtigt und werde gewiß nicht be- | auh P ctitionen einbringen zu fónnen, die mir aufgetragen werden, E Petitionen wieder vorbringen zu dürfen ohne neue Gründe. | hung zu vergleichen; dasjenige aber, welhes mir gerade vorliegt, und Abtheilungen an, welche für die Wiederholung der Bitte gestimmt ven, j Ï j haupten, daß jemals einem Minister das Recht zustehe, eine authen- | mit denen ih aber persönlich nicht einverstanden bin, die jedoch von s handelt sih nicht um ein Recht, wie es dem norwegischen Stort- | zwar das für Preußen, lautet, also: Su haben,

__ Landta gs-Kommissar: Jh kann über meine Befugniß | tische Declaration zu erlassen, eine solche fann nur von des Königs | solcher Wichtigkeit sind, daß ich mein eigenes Urtheil nicht als maß- hing eingeräumt is, daß eine Petition, welche zwei-, dreimal , ohne „Alle bei dem Landtage eingehenden, so wie die von demselben Abgeordn. Stedmann (vom Plaß): Ih muß dem geehrten niht hinausgehen. Jch habe die Ansicht der Regierung ausge\spro- | Majestät ertheilt L f | gebend hinstellen möchte. Darum wünschte ih, daß die beiden Fra- die Königl, Sanction bekommen zu haben, von dem Storthing be- ausgehenden Anträge müssen \chriftlich eingegeben werden. Sind | Redner aus Preußen entgegnen, daß bereits viele Bitten, zum Theil chen, die au die Ansicht einer Kollegen ist, Bon meinem Stand- Referent von der ‘Heydt: Nun würde ih vorschlagen, daß | gen getrennt würden Für die Verpflichtung“ würde ih mi nit vorwortet worden is, alsdann von selber zum Geseß wird. ann die leßteren einmal zurücgewiesen, o dürfen sie nur alsdann, wenn positiv bittend, zum Theil negativ abwehrend, an den Thron gelangt

inte aus werde ih geen in dieser Richtung wirken. Eine feierliche | der erste Antrag der Ti A 4409. E bei omme, weil er ber | aussprechen Tönen ; et freilich, meine Herren, würde ich mi auf einen Standpunkt des wirkli neue Veranlassungen oder neue Gründe eintreten und immer | und zum Theil abgeschlagen sind, welchen bei ihrer a u

ersicherung aber, daß diese durch alle Regionen volle Geltung | mäßigste ist g i Marschall: Js der Herr Antragsteller damit einverstanden? Staatsrects stellen, auf dem wir uns nicht befinden, vielleicht auch nur erst bei künftiger Berufung des Landtags erneuert werden.“ deferirt worden is. Ein Beispiel, welches von Wichtigkeit ist, 1 erhalten werde, kann ih nicht abgeben. Abezorbn von Platen: Jch erlaube mir, den Herrn Mar- Eine Stimme: Jh erlaube mir den Antrag daß bei dem niemals befinden werden, “Li daß ih irgend einen Wunsch deshalb | Nur das Wort „Veranlassung“ is in dem Geseße vom 3. Februar | die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichts-Verfahrens, welche

Abgeordn. Zimmermann aus Spandau: Ih verlange keine | schall zu fragen, ob au das von dem Abgeordneten aus Pommern | Ausdrucke „ständische Corporationen“s stehen geblieben ‘werde. T llein es handelt sich in der That um ein höchst unschuldi- | weggeblieben, aber gewiß wird in dieser Ayslasung nicht die Absicht die Rheinländer 30 Jahre lang vertheidigt und andere Provinzen so a e Versicherung. Jedes Wort des Herrn Landta s-Kom- | gestellte Amendement zur Abstimmung kommen wird, welchen Falls Marschall: Herr Zimmermann! Treten Sie dem bei, was Sive das leyte Recht, meine Herren, ränzen zu stellen; | eben so lange S haben. j as mifsars is für mi ein feierlihes. Es kam mir nur auf eine be= | ih mich gegen das Gutachten der Abtheilung und sür jenes Amen- | eben gesagt worden ist? Bitte A en Person eingeräumt werden fann, das Recht, eine bloße | denn daß aus neuen Veranlassungen auch neue Gründe folgen, das Marschall: Jch frage, ob die Versammlung noch den einen

: em Landesherrn und, wie wir kühn sagen dürfen, dem Lan- | unterliegt, glaube ih, keinem Zweifel. Uebrigens will ih mich da- | Redner hören will? ih werde dann die Debatte über diesen Gegen-

stimmte Aeußerung des Herrn Landtags-Kommissars an, wie sie jeßt | dement erklären würd i i : , 1 ) zk 3 Amendement aber niht zur Ab- lagé : tho. L ai i gethan ist, und halte i dadurch diesen Punkt für erledigt, Jch habe | stimmung, so muß ih mi für ee , Abtheilung erklären. Ms : Erste Beilas desvater vortragen zu dürfen, Wenn eine Bitte von Unterthanen an | gegen verwahren, daß meine Rede ein Eingriff in die Diskussion oder | stand schließen,

was einer moralischen oder | erkannt werden, in dieser Beziehung strengere