1847 / 143 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

haben. Wenn wir bei den Worten des Gesehes stehen bleiben, denn / nur das Geseh redet, und nicht kann es da Gesinnungen gerade die Herren Minister, Amte waren, dabei haben, denn ein Geseß cheint es mir, das Geseh allein m iten lassen, tages, auswärt ren. Wenn überhaupt nichts über das würde ich der Meinung beitreten, i des Petitions-Rechtes, es is geber hat nicht also geglaubt es ausdrücklich im Geseß bezeihnen geführt werden soll. Es heißt nämlich: zu, Uns Bitten und Besch genheiten des ganzen Staats gegen Bitten und Beschwerd zelnen Provinzen be Durch diese Wo gelegenheiten buchstä laube ih R G rungen, die der h a8 i

rauf ankommen, welche welhe augenblicklih im ist für lange Zeit, so n der Befug- iten zu berüh- esagt wäre, \o feiner Bewilli- lihes Recht.

ob und wie es aus=

steht das Recht innere Angele= Provinzen betreffen, wo- welche allein das Înteresse der ein- den Provinzial-Landtagen verbleiben,“ orte ist indirekt die Berührung aus dem Landtage genommen, Abtheilung auch mit Rücksicht auf die Er- Landtag gemacht hat, bevorworten i Auch ih, der ih mi niht etwa nur als einen dem Landtage vorgeseßten Beamten betrachte, Mitglied der Versammlung lt, auh ih bin Sr. Exce Angelegenheiten zu großem Dank v den §. 13 gegeben hat. elben nicht gehabt, ih gestehe es ein, ih habe ch glaubte nicht, daß die äußeren Angele- Beziehung Gegenstand der Berathung Jch kann also diese Aeußerung und inisters nur freudig begrüßen, indem ih an- immung mit dem rohen hat. Wäre so würde ih es mir nicht ch nit auf innere Angele- Jett halte ich mich für befugt, ste theilungen überweisen.

o liegt es nicht i

buchstäblich reinigten Lan Petitionsreht

ch würde sagen,

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„Dem Vereinigten Landt

werden vorzutragelt, oder mehrerer

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wärtiger An-= und deshalb

zu müssen,

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sondern mit freudigem welches alle Jnteressen llenz dem Herrn Minister der erbundeu, daß er uns Jch selbst habe eine

derselben thei auswärtigen diese Erklärung über solhe Auffassung de thn für bindender ge genheiten unter irgend einer des Landtages sein könnten. Auslegung des Herrn M nehme, daß der Herr Minister in Uebereinst Ministerium und dem Herrn Kommissar ges diese Auslegung, früher bekannt gewesen, erlaubt haben, mehrere Anträge, genheiten bezogen, zurückzugeben. anzunehmen, und werde sie den betreffenden Ab daß es dann allerdings von dem Takte der Ver- abhängen wird, ob sie diese

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Jch will hinzuseten, sammlung, der gewiß ein sehr hoher ist, Anträge unterstüßen wolle oder nicht. von Camphausen (vom Plaß): (War nicht zu verstehen.)

migkeit der Versammlung voraus, daß sie eydt: Nachdem nun auch der Herr Land- daß er in Folge der Juterpretation alle zulassen werde, so stimme als ih vorshlage,

Jch sehte die Einstim

Referent von der H tags - Marschall erklärt hat , Anträge, die äußere Interessen berühren, ih dem Antrage des Herrn Marschalls insofern bei, inisterium ertheilte Junterpretation zu acceptiren, da- , so lange nicht andere Veranlas= allen zu la

die durch das von Aft zu nehmen und vorläusi sung eintritt, desfallsige Anträge

Abgeordu. Hansemann: Insofern die Erklärung des Herrn Ministers als entscheidend zu erachten i}, ließe auch ih mich dem Referenten anu.

Abgeordu. von Beckterath: Jch glaube allerdings auch, daß eßt Verhandelte der vorliegende Gegenstand der Abstim= gebracht ist, indessen scheint er mir doch nicht so zu lie-

end eine Aufklärung, irgend eine Erörterung ih besteht augenscheinlich eine Differenz zwi= n- des Herrn Ministers der auswärtigen An die der Herr Marschall ge z in Bezug auf einen konkreten Fall, onale Selbstständigkeit von ehóre zu denjenigen Abgeordneten, tion eingereiht hatten und ste von dem Herrn urüerhielten, weil er die Versammlung zur Be- legenheit auf Grund des Geseßes nicht für er Herr Marschall hat nun zwar die erneuerte da aber der Herr Minister diese Frage als reise unserer Berathung fremde bezeichnet hat, da ferner enstand von der größten nationalen Wichtigkeit ist, so daß es in dem Interesse der Versammlu Minister der auswärtigen Angelegenheiten steller zu ihrem Gesuche bewogen at erklärt, daß jede äußere habe; wenn dies aber bei allen äußer so tritt dies ganz besonders in der shleswigz-holsteinshen Frage her= eutschlands geben, von wo aus Sympathie an die in ihrer nationalen Selbststän- Schleswig-Holsteiner gerichtet worden wäre. Man es sih hier nicht blos um die Gefahr der Beschrän- des deutschen Territoriums, um die Möglichkeit der Entfrem- enigen Theils unseres Vaterlandes handelt, der für seine Entwickelung von großer Wichtigkeit ist, sondern

durch das zul mung nahe gen, daß nmcht nöthig wäre.

schen den Ansichte heiten und denen, eine Differen ezug auf die Schleswig - Holstein. ne solche Peti Landtags-Marschall z rathung dieser An kompetent hielt.

genehmigt,

enwärtig ausgesprochen

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etition, betreffend die nati

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dieser Geg

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ist, dem Herrn

Der Herr Minister egenheit eine innere Seite en Angelegenheiten der Fall ift,

Es wird kaum einen Theil niht ein Ruf der digkeit bedrängten at erkannt, daß

e "Brótee ß die C schaft d ier Größeres, daß die Errungenschaft der neueren deutschen Selbstständigkeit und nationalen 4 auf dem Spiele steht. ühl ist, wie die Bedingung befriedigender Verhältnisse so auch die Grundlage einer gedeihlihen Entwickelung und überall, wo es berührt wird, sei es s{merzlih oder andelt es sich um eine tief - innerlihe Angelegenheit. e Fragen, die den deutschen Bundes - Verein betreffen, lfahen Rücwirkung, die sie auf die inneren Zustände Bundesstaaten äußern, in keinem der leßteren als äu- egenheit betrahtet werden können, so hat Preußen zu der holsteinshen Frage nohch eine besonders nahe Stellung. s in einer unvergeßlichen Stunde von erhabenem ilde geworden für die Sicher- tese Stellun

ß

Geschichte, das Gefühl der die keinen Eingriff duldet,

nale Machtge nah außen, im Innern, freudig, da h Wenn schon di wegen der vi

Dieses natio=

ßere Angel

reußen ist, wie die esprohen wurde, zum S Deutschlands.

eit und die Rechte ebensfraft des Staats eng zusammen, sie bedingt nes fortschreitenden Entwickelungs-Ganges, und von dem Augenblicke reignissen gegenüber, verken- eine Shwächung

diese Stellung, den C1 diesem Augenblick an wird es au nneren Zuständen erleiden,“ Wenn dem aber so ist, sollten ein , in einer solchen rer staatlichen Existenz be- ónig zu richten , sollte dies elegenheit sein? Nicht e kann au möglicher daß wir genöthigt sind, Gut ch glaube, daß es ein n wenigstens

in seinen i dann die Stände des Re Angelegenheit, rührt, eine Bitte an Se. eine dem Kreise unserer Berathung fremde An e Frage eine innere ge Wendung n hre Lösung einzuseßen, und i er Versammlung is , in Thron niederzule

ihs nicht ber erv unserer

die den tiefsten ajestät den

nur hat jede weise eine dera

und Blut für i natüxliches Rech Bitte an dem Instituts ist das Zusammenwirken mit der Re es, warum soll dieses ehe des Vat

olchen Frage er Zweck des ierung in allen Ange- ammenwirken, von dem erlandes , seine ganze Zukunft irgend einer Weise ver-

an Se. Masestä A

legenheiten des Land das Wohl und W mehr als je, abhän

den König,

t rv y oll es B irworte daher den Antr Stände - Versammlung ermä

836

Polbionan in allen Angelegenheiten, äußere, wie innere, an die rone zu rihten.

(Bravo.)

Staats - Minister Frhr. von Caniß: Jch habe dieses Punk- tes gerade deswegen erwähnt, weil er schon in der vorliegenden Petition zur Sprache gebracht worden is, ih glaube aber doch noch einmal darauf zurückfommen zu müssen in doppelter Beziehung. Ein- mal nenne ih 68 einen Gegenstand, der hier nicht verhandelt werden fann, denn er betrifft fremde Angelegenheiten, die inneren Angele= genheiten eines fremden Landes. Jn dem zweiten Gesichtspunkte möchte ich wohl wissen, welche Bitte von Seiten der Stände an Se, Majestät zu richten sei, und was Se. Majestät in dieser Sache thun solle? Es is hingewiesen worden auf eine mögliche Zukunft, daß daraus ein Kampf oder Krieg entstehen und die deutsche Natio- nalität verdrängt werden könnte. Js ein solcher Fall vorhanden? So weit ih die auswärtigen Angelegenheiten kenne, [nein! Tch wüßte niht, um was man bitten, über was man Beschwerde führen, was man befürworten sollte. Daß auch diese Angelegenheit nicht vernachlässigt und, so weit sie Bundes - Angelegenheit is, nichts ver- säumt worden is, darüber bedarf es weiter keiner Erörterung, Pe- tition oder Nachforschung, indem der darüber gefaßte Bundesbeschluß aller Welt bekannt is. Jedes Hineinmischen in diese Sache würde den Betheiligten jeßt nur üblen Dienst thun; sollte ih einen Grund anführen, warum ih mih dem widerseße, so weiß ih zunächst keinen besseren , als den des mehrgedachten Taktes. Dem Vaterlande wird damit nicht genügt, und für die auswärtige Politik kein Resultat hervorgebracht, sondern nur eine Demonstration gemacht, die nach meiner Ueberzeugung zu gar nichts führt.

Abgeordn. Siebig: Hohe Versammlung! Sie haben so eben Worte vernommen aus dem Munde eines hochgeehrten Redners, den ih nicht erreihe, und eben \o die Worte aus dem Munde eines Mis nisters, daß die Frage, die au mir als eine Lebensfrage erscheint, hier nicht zur Diskussion gehört; ih glaube aber, das Preußen der Staat in Deutschland is, auf den alle übrigen Volksstämme mit Ver- trauen blicken, daß es die Hand nicht zurückziehen darf, wenn ein Volksstamm durch irgend eine Angelegenheit in seiner Existenz bedroht und von dem Vaterlande losgerissen oder in Gefahr ist, Deutsch- land kann nur groß sein, wenn es eine Einheit bildet, und es kann nur gedeihen, wenn Preußen, diejenige Macht, die zu seinem Schube berufen is, nicht S die Pflichten zu ergreifen, die es ergrei fen muß und allezeit ergreifen wird. Beschränkungen, wie sie in Schleswig - Holstein vorgekommen sind, haben die Herzen der Nation vom Süden bis zum Norden ergriffen, und mit blu- tendem Herzen sind die Wünsche ausgesprochen worden, und diese sind an höchster Stelle, ih nenne das Land in Bayert, gutgeheißen worden, und auch in Preußen sind Wünsche der Art ausgesprochen, und hier an diesem Orte, wo die preußische Nation zum erstenmale seine Vertreter hingesandt hat, soll dieser Angelegen- heit niht gedacht werden, die so wichtig is. Ob Preußen einmal das Schicksal Polens hätte oder nicht,

(Oho!

:) so glaube ih, die hohe Stände-Versammlung würde sich ihre Würde vergeben, wenn wir im Angesichte des deutschen Vaterlandes diese hochwichtige Frage hier uicht zur Anregung brähten. Jch kann nur dafür stimmen, daß dieser Lebensfrage der Eingang in diese Stände- Versammlung nicht verwehrt werde.

Noch auf einen Punkt will ich aufmerksam machen, es is die S traurige Erscheinung mit Krakau z da sind mit wenigen Federstrichen die Lebensäderu, einer der reichsten Provinzen durch= schnitten und dem Vaterlande die tiefsten Wunden geschlagen, die t zu heilen sein dürften. Wenn also solche Fälle vorkommen, o glaube ih, daß Ursache genug da sei, um das Gouvernement zu der Ueberzeugung zu bringen, daß es hier von allen Seiten beleuh- tet und erörtert und wo möglich Se. Majestät mit der Bitte ange- gangen werde, nah Kräften und Umständen da einzuschreiten, wo es Noth thut.

Marschall: Nachdem ih gebeten habe, die Petitionen, welche auf Schleêwig-Holstein Bezug haben, mir zukommen zu. lassen, um fe einer Abtheilung zu übergeben und zur Berathung zu bringen, so cheint dies wohl zu genügen.

Abgeordn. Hansemann: Nachdem von Seiten der Minister- Bank Erläuterungen gegeben worden sind, die wir Alle mit der größ- ten Freude angehört haben und, nachdem hierauf die Erläuterung noch auf weitere Punkte sich erstreck hat, cheint es mir do noth- wendig zu sein, eine Bitte an Se. Majestät den König zu richten, und zwar in dem Sinne, wie die Abtheilung es vorgeschlagen hat, nämli dahin, daß es anstatt: „innere Angelegenheiten des Staates“, Jnteressen desStaates heißen möge. So dank- bar wir die erwähnte Erläuterung aufgenommen haben, so läßt es sich do nicht verkennen, daß es in dem Augenblick nicht ein Gescbß ist, was dort ae wurde, soudern daß es nur die Ansichten des Ministeriums gewesen sind. Außerdem würde die Fassung „innere Angelegenheiten“ doch immer gewissermaßen im Wi- derspruch mit der Praxis stehen, die jeßt von Seiten des Herrn Mi- nisters der auswärtigen Angelegenheiten als rihtig angenommen würde. Ein solcher Widersoruc) in der Fassung und in der Aus-= führung scheint au nicht angemessenz deshalb {ließe ih mich dem Antrage der Abtheilung an, daß es statt „innere Augelegenheiten““ „Juteressen““ heißen möge.

Abgeordn. Graf von Schwerin: Meine Herren! Jch bin gew so gut wie irgend Jemand davon durchdrungen, daß die hohe ersammlung alle Ursache hat, dem Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten für die Erläuterung, die er uns gegeben hat, mit Dank sich verpflichtet anzuerkennen, Dessenungeachtet scheint mir ein Mißverständniß obzuwalten, das noch einer Aufklärung bedarf, und - eben so glaube ih, daß wir uns nicht werden entziehen können, noch eine Petition an Se. Majestät zu rihten. Der Herr Abgeordnete aus der Rheinprovinz hat den Herrn Minister so verstanden, als wenn er sih dahin geäußert hätte, daß er uns das Recht nicht zu=- estehen könne, in Angelegenheiten, wie sie der Abgeordnete berührt bat, eine Petition an Se. Majestät zu rihtcn. Wogegen der Herr Minister, wenn ich ihn ret verstanden habe, in seiner Erwiederung den speziellen Fall im Auge hatte, ob es für jebt angemessen set, eine solhe Petition zn erörtern. Das sind zwei verschiedene Fälle,

glaube, wir werden in der einen Beziehung darauf dringen müssen, daß das Recht auh für solche Angelegenheiten anerkannt werde, an Se. Majestät uns mit Petitionen zu wenden. Wir wer- den in der anderen Beziehung aber, wenn wir die Frage, die zu er- örtern ist, in Erwägung nehmen, die Aeußerung des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten über die Zweckmäßigkeit der Petitionen fa den Augenblick zu würdigen haben. Jh bin darum des Dafür- altens, daß durchaus, wenn diese Differenz noch besteht und der Herr Minister uns nicht unbedingt das Recht anerkannt hat, ‘auch in Angelegenheiten, welche auf das Ausland sich beziehen, Petitionen an Se. Majestät den König zu richten, wir uns der Zustimmung zu dem Abtheilungs - Gutachten =a entziehen können, Jch würde dies aber au für vit halten, selbst wenn der Herr Minister es zuge-

geben hätte, weil dies nur eine Erklärung des Ministers und keine gele lihe B mmung ist|, Wir haben auf der anderen Seite eine geseßliche Bestimmung , die nit mißverstanden werden kann, Es

urt werden. Die

ißt; nur in inneren Angelegenheiten darf petitior Findet eine voll=

ng muß also vollständig interpretirt werden.

der Minister mit der. Versammlung statt, aben, daß wir statt des Worts „das Recht zu verleihen“ seßten, das Geseß dahin zu deklariren, wie der Herr Minister vorhin ausgeführt hat.

Minister der auswärtigen Angelegenheiten: fann dem geehrten Redner nur danken für diese Aufflärung des Miß=- verständnisses. Jch habe, so viel ih mi erinnere, meine Worte. da= mit begonnen, daß ih sagte: daß ih mir eine authentische Jnterpre- aßen könne, um so weniger, als die hohe Was es von

Diensiag den Ben Mai,

M 143. Zweite Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

ständige Uebereinstimmun dann würde ih gebeten

sollte, mit Recht darauf Anspruch machen, Mitglieder jeder Corporation des Staates zu werden, und ih \{ließe mi dem Antrage des Herrn Petenten nicht nur an, auch die Versammlung, eine Petition an Se. Majestät d ten: die katholischen Dissidenten sofort zu allen ständi

9 Stimmen die Ansicht aufstellte, hte jedem Einwohner eines Religions - Bekenntniß unge= flärte eine Majorität von 14 hen Corporationen nur rein ristliche Versamm-=- und die Zulassung von Mitgliedern Religions - Bekenntnisse nicht statthaft

Abtheilung sich dahin entschied, daß 1 diesem Umfange nicht zu befürworten, g desselben in Vorschlag zu bringen

Anzahl von Mitgliedern dafür ausspricht. Er is von der Abtheilung

nicht befürwortet worden, es müssen \sich also 24 Mitglieder finden

die thn unterstüßen. j (Wird hinreichend unterstüßt.)

Abgeordn. Graf Renard: geordneten aus Preußen selbst kenne ich nicht, auf die Anträge einlassen, die das Gutachten uns hier vorführt. Wenn es hier ad a. heißt, daß der Grundsaß geseßlih ausgesprochen wer=- den möge, bei Ausübung der politischen Rechte sei Niemand nach seinem Glauben zu fragen, so erscheint mir dieser Antrag in der ge- gebenen Form als zu eng gestellt. Ÿ ; allem Glauben, ja sogar der Mangel an dem Basis jeder wirklichen Religion, oder in so lange eine fanatische Ueberspan- nung, in ihren Glaubensthesen unverträglich mit der dur denStaatsver- band gegebenen Form, si niht in äußerlichen, gesezwidrigen Handlun- gen bethätigt, welche dem äußeren Richter verfallen, bin ih der inner t daß der Grundsaß geseßlich festgehalten werden müsse, daß nicht allein, bei Ausübung politischer Rechte, sondern über- haupt niemals und nie Jemand nach seinem Glauben gefragt werden soll, denn der Glaube, sei er Gedanke oder Gefühl, is frei und un- terliegt keinem äußeren, feinem irdischen Richter,

(Bravo von mehreren Seiten.)

ad Passus b, übergehend, o ijt dieser dahin gerichtet, daß: „Jn Uebereinstimmung mit dem obigen Grundsaße dem §. 5, 2. des Ge- seßes vom 1. Juli 1823 wegen Anordnung der Provinzial - Stände eine veränderte Fassung gegeben 1 :

Singularisirung Grundsaßzes

ad a) Obgleich eine Minorität daß die Ausübung polit Staates ohne Rücksicht auf \hmälert freistehen müsse, Stimmen sich des preußischen Staates lungen bleiben müßten anderer als christlicher

nenn bitte ahin zu rich= hen Corvocatie

ß die ständi Die Petition des geehrten Ab-

doch dahin, ih kann mich nur

tation des Geseßes nccht anme Versammlung selbst Zweifel über die Auslegung hege. t Seit ch für eine Aufklärung bedürfte, wüßte ih nicht, indem ja kein Widerspruch besteht, indem ih der hohen Versammlung das Recht nicht bestritten habe, eine Petition zu machen, die, wenn ih es rein heraussagen soll, denn wir nehmen das Recht der Frei= müthigkeit, den Mitgliedern der Versammlung ge Anspruch, kein Ziel zu haben scheinèn. Wenn ih die Ehre hätte, Mitglied der Versammlung zu sein, stimmen, eine Petition zu machen, die zu nichts führt. Jn dem an- deren Falle is in einer Weise gesprochen worden, die gar nicht zu indem man sagt, es sei mit einigen s sih von eci- ch sie kfeines- t davon, und ih wie=-

is Minister lche Petition

(Bravoruf.) Der geehrte Abgeordnete aus Schlesien, der zuerst gesprochen, hat meine Ansicht so vollkommen ausgesprochen, daß ih nur erklären kann, ih trete ihm überall bei, indem ih daß die Mitglieder der hohen Versammlung nicht Geistliche, Abgeordnete des Geistes, des Volkes sind.

(Bravöruf.) Ohne mih auf das unsichtbare Gebiet der beseligenden Religion zu erheben und ohne die hohe Versammlung mit Erörterungen über theologische Doktrinen aufzuhalten, Freund des wahren Christenthums, aber au der Freiheit in zweifelhaften Din- gen, wage ich es nur, eine Thatsache und cine Anschauung vorzutragen. Auch in Mühlhausen hat sih eine deutsch - katholische bildet, mehr als die Hälfte der Römisch=Katholzken is eingetreten ; wenn ih ihren Wandel, ihre Biederkeit, ihren ganzen Ruf betrachte, jener Glieder, die si auf die Wahrheiten der Bibel, des Buches der Wahr= heit, stüßen, die sich überhaupt, wie auch gegenseitig geschieht, auf die achtbarste Weise benehmen, so sehe ih gar keinen Grund ein, fann es gar nicht recht und nicht billig und nicht tolerant finden, daß solche wackere Männer und treue Unterthanen von dem Genusse der politi=- hen Rechte ausgeschlossen werden. tion und, wenn die Petition fallen sollte, für das Gutachten der Stände- Abtheilung.

Abgeordn. Werner :

meiner Seite no i r Seite n Abgeordn. Dittrich:

der Antrag mir | vielmehr di Jn so lange der Mangel an

e Zurückweisun jeiste der Liebe, dieser

enüber, auch in prach sich zuvörderst daß, wenn §. 5, 2 des Geseßes vom Anordnung der Provinzialstände nur haft mit einer der christlichen Kirchen“ verlange, ‘die Zulässigkeit von Dissidenten , insofern sie christlichen Doktrin nicht losgesagt hätten, aus-

l. L

Was nun den Antrag ad b) betrifft, so f

eine Ausicht dahin aus,

1. Juli 1823

„die Gemetnsc

dadurh schon

sich von jeder ge\prochen sei.

Von einer anderen Seite jedoch

. 21 Tit. 11. Th. 11. des Allg. Landrechts ein wesentlicher Unter=

zwischen anerkannten christlichen Konfessi

o würde ih gewiß dagegen j \ ch gewiß dageg Abgeordn. Gier:

dem Wege einer Petition führt, sten Ueberzeugung,

Federstrihen ein Aft der Willkür geschehen; handelte e ner näheren Erörterung dieser An Es handelt si derhole meine Berufung auf den Takt d Abgeordn. Graf von Schwerin: das Recht anerkennt, in solchen Angeleg zu erlassen, dann wird es genügen, seß dahin zu deklariren Minister des Auswärtigen: zusprehen, noch anzuerkennen. Abgeordn. Graf von Sw zu gehen, daß es nur etn Darum handelt es sich nur, Recht uns be iz rung des Herrn zulegen, wte er

elegenheit, so würde i E emeinde ge=-

ier aber nich er Versammlun

weges scheuen. wird hervorgehoben, daß nach onen und nur es §. 5, 2 des be- der christlichen Kir-

\chied bestehe geduldeten Kirchengesellshaften, daß der Sinn d züglichen Geseßes unter Gemeinschaft mit einer irklih anerkannten ristlichen Konfessionen, nicht aber eit unter verschiedenen Namen ausgetretenen Dissi= denten“ verstehen könne, welhe sämmtlih nur als geduldet, nicht aber als anerfannt betrachtet werden könnten.

Daß auch eine hohe Staats-Regierung von dieser Ansicht ge- leitet werde, bestätige die Zurückweisung eines Abgeordneten auf Grund seines Bekenutnisses zu der sogenannten deutsch - katholischen Seite. Eine Minorität vou 2 Stimmen suchte nun darzustellen, daß die Zulassung von Dissidenten zu poli haft sei, weil man gar nicht wissen k von den Grundlagen des cristlihen Bekenntnisses sich uicht so weit entfernten, daß man ihnen die Bezeichnung christlicher D gar niht mehr beilegen fönne, und ob sie daher in der Wirklichkeit niht schon außerhalb jedes christlichen Bekenntnisses sich befänden. Dieselbe sehe zu dieser Ansicht sih um \o mehr veranlaßt, als wohl mit Gewißheit vorausgeseßt werden könne, daß Dissidenten, nach Feststellung ihrer Glaubens-Thesen, welche den christlichen Glaubens= Artikeln nicht zuwider liefen, unfehlbar Anerkennung des Staates zu gewärtigen haben würden. Die Majorität von 14 Stimmen dagegen war der Anse.ht, daß ein tieferes Eing-hen auf dieses Bedenken sie zu weit auf das Feld der theologischen Doktrinen führen würde, und daß sie es ungerecht finden müsse, wegen einer solchen bloßen Vor= christlihen Dissidenten der politischen Rechte be- Hierzu komme ferner, daß in dem Eingange b ausdrücklich daß alle Dissidenten, insoweit ihre Vereinigung vom Staate genehmigt sei, im Genuß threr bürgerlichen Rechte und Ehren bleiben sollten. T j Hiernach entschied die Abtheilung mit 14 gegen sich dahin: :

Eine Bitte an Se. Majestät den König vorzuschlagen, Allerhöchst in Erwägung ziehen zu wollen, ob nicht ein Ausweg zu finden sein möchte, das Recht der Wahlfähigkeit und Wählbarkeit zu den Land- tagen auf alle im Staate geduldeten christlichen Religions = Gesell= chaften auszudehnen. i

Berlin, den 10, März 1847.

Graf von Loeben., Riebold, Bornemann.

heiten eine sto Majestät zu bitten, hen „nur die w

Die Meinung scheint dahin Jch stimme daher für die Peti= thentishen Junterpretation bedürfe. ob wir Se. Majestät bitten wollen, das der ob wir die Bitte nah der Erläute= Ministers dahin zu stellen haben, angeführt hat. Jch will mir nur erl ch \chnell hingerisse Minister des Auswärtigen: versation zu machen. Abgeordn. Siebig: hier handelt um das Wohl oder W Klasse in Schlesien. M nister des Auswärtigen:

Mir scheint auch, daß, nah der zuleßt ge- Majestät den König um so ets ein Theil der Ver- ‘“‘ stehen bleibt, eine solche Aus- einer Seite bemerkt worden für uns die Berechtigung zu Vaterlandes in allen Richtungen zu ziehen, muß ih mich Majestät gebeten we Wort „innere“ fallen att Angelegenhei bei dieser Deb tlih alle äußeren und in- en Wechselwirkung stehen, und fann berührt werden, ohne daß eßt keine dynastische fer, der Interessen, welche sich abspiegeln in allem dem, was uns ist, diese Jnteressen sind es allein, welche Zukunft maßgebend sein werden für die iehungen des Staats nah außen. Prätensionen, welcher Art sie seien, können den Beziehungen der Völker allein die materiellen Jnteressen, die Jnteressen 3, werden noch fortan die großen Bewegun=- und deshalb sich eine Versammlung, wie die welche nur mit den inneren Staats-Ange- und deren Wirksamkeit in allen äußeren scheint mir eine Anomalie wenigstens in

Anwendung des der Versammlung Erwägung, Wenn ih gewiß im Einverständnisse mit der hohen Versammlung hier meine Ansicht aussprehe, daß es mir sehr wünschenswerth erscheint, daß nie von diesem Orte über Glau- bens-Doktrinen und Glaubensformen gesprochen werden möge, so muß ih mi eben darum um desto mehr der Petition anschließen, welche die Art des Glaubensbekenntnisses zu keiner Bedingung macht, um hier in dieser Versammlung zu existiren. und hauptsächlichste Grund.

auf Einzelfälle anwenden. Wenn man nämlih der Ansicht is, daß für Ausübung des Rechtes der Wahlfähigkeit und der Wählbarkeit eine verschiedene Glaubens-Richtung kein Kriterium abgeben könne, so muß man auch der Ansicht entgegentreten, daß die ständischen Cor- porationen des preußischen Staats nur rein christliche Versammlungen bleil Denn wer wagt die Frage zu lösen und zu ent- scheiden, wo das Christenthum beginnt, und wo es endet? allerdings Religions=Thesen geben, gemein haben, als den Namen, den sie sih beigelegt. mich eines näheren Eingehens auf diese allgemeinen Grundsätze, weil uns eine Allerhöchste Königliche Botschaft vorliegt, die Verhältnisse 7 Ich glaube, es muß bei der Erörterung die= ser Allerhöchsten Botschaft sich irgend ein Grundsaß in der Versamm- lung geltend machen, und mein Antrag geht demzufolge dahin: daß die Berathung über den gegenwärtigen Antrag so lange verschoben werde, bis sich ein Grundsaß Geltung verschafft hat ; sonst kommt die Versammlung leiht in Gefahr, in principe in Widerspruch -mit sich selbst zu gerathen. :

das Geseß so aus= tisch-ständischen Rechten unstatt-

d , ' _— auben, zu bemerfen, önne, ob manche dieser Sekten

daß meine Worte mi Das erscheint mir als der erste Ein zweiter Grund ist auch der, daß, wenn irgend ein Mann von seinen Kommitteuten gewählt wird , die Ansicht nicht theilen, es ihm um so mehr zur Ehre ge- reiht, wenn er dennoch gewählt worden is, und darum würde der Gewählte die höchste Ehre haben, wenn er au ein Jude ift, sobald er von seinen christlichen Kommittenten gewählt wird; denn dann steht er gewiß eben so hoh, wie wir Alle. Jch glaube, daß wir nah Glaubens-Artikeln hier niht zu urtheilen haben, soudern nur nah Verstand und Geist, darum stimme ich ganz und gar für die. Petition. (Bravoruf.) Abgeordn. von Bedckerath: der Antrag der geehrten Abtheilung scheint mir st annehmbar, weil er formell nicht richtig gef Jch halte dafür, daß es der Beruf der Stände orshlag zu machen, eine bestimmte er Antrag der Abtheilung geht aber dahin, öchstdieselben in

Wir sind nicht hier, um Con- bleiben müßten, Jch erlaube, mir zu bemerken, daß es fich

che einer großen gewerbtreibenden die mit dem Christenthum nichts

Jch enthalte | gerade seine Wir sind nicht hier, um Con-

versatior zu machen. der Juden betreffend.

Abgeordn. Milde: gebenen Erklärung, dic mehr nothwendig werden muß, sammlung, wenn das Wort „innere nehmen könnte, wie hier von also in der bestimmtesten W Angelegenheiten des

unserer Berathungen dem Vorschlage anschließen, daß Se. die Abtheilung vorgeshlagen hat, das und das allgemeine Wort „Juteressen““ stl Nur zum Schlusse erlaube ih mir, aufmerksam zu machen, wie ja recht neren Angelegenheiten in der in wie ja der Staat von außen nirg nach innen alle Saiten anklingen. Politik mehr, es gieb und diese Juteressen, im Leben theuer und werth mehr oder minder litif, für die Bez ; so wenig als Jntriguen Einzelner, fernerhin maßgebend 0 unter einander werden; der Ehre, des Glauben gen der Welt machen, unsrige, denken zu sollen, sich beschäftigt , {ränkt sein soll,

Bei der großen Kostbarkeit der Zeit stelle ih et sich noch einige Redner gemeldet, wir nicht Jch habe die Absicht, folgende Frage ation über den §. 13 erbeten werden, daß äußere Juteressen des Staats von s nicht ausgeschlossen sind? e Meinungen von dieser Frage sein wer= die Frage nohmals vor=

Dasselbe gilt auch von

Petition an Se. als allerdings

Das Gutachten oder vielmehr chon deshalb nicht weil er einen

rauben zu wollen, Allerhöchsten angeordnet

(Vielfaches Bravo.) (Der Abgeordnete Hirsch verzichtet auf das Wort.)

Abgeordn. Anwandter: Redner vor mir den Gegenstand ganz in meinem Geiste aufgefaßt und besprochen, und ih könnte mich also ihm vollständig anschließen z doch erlaube ‘ih mir noch einige Worte hinzuzufügen: der Stifter der christlichen Religion gründete keiue Kirche, und auch die ersten Jahrhunderte des Christenthums. kaunten eine solche nicht. entstand, in Verfolgung hierarcischer und | staatlicher Zwecke, eine Kirche; durch die Reformation

(Laut! Laut!) wurde die Autonomie der christlichen Gemeinden im Sinne des Stif= ters wieder angebahnt.

Nach dem Allgemeinen Landrecht is der mythische Begriff einer Kirche, in Bezug auf den Protestantismus, auch unserer Gesebgebung fremd; es fennt nur selbstständige protestantishe Geme spricht die Autonomie derselben unzweifelhaft aus. den Begriff einer evangelischen Landeskirche, einer Staats - Religion, die das Ministerium mit äußerster Konsequenz in neuester Zeit gel- tend zu machen

vindiziren, die vor das Forum

Mangel enthält. ist, der Krone einen bestimmten V Bitte auszusprechen. eine Bitte an Se. Majestät zu richten, „daß Allerh wollen, ob nit ein Ausweg zu finden sein möchte, ahlfähigkeit und Wählbarkeit zu den Landtagen auf alle im Staate geduldeten christlichen Religions=Gesellschaften auszu-

Jm Allgemeinen hat der geehrte ten zu neh= atte darauf Erwägung ziehen das Recht der W

Wir haben (e Bug daß wir diesen Weg selbst suchen venn wir ihn nicht finden sollten, an Se. Majestät zu richten. 1 und hoffe, daß die geehrte Es wäre die Bitte“ an Se.

Jch glaube, meine Herren, müssen, und daß wir, 1 verzichten haben, eine Bitte meinen Theil habe diesen Weg gefunde1 Versammlung ihn einschlagen werde.

t nur eme

von der Schulenburg.

von Ponineli Paternowski. Graf von Gneisengu.

Bünninghaus. Gießler; Peguilben.

en möchten, den Provinzial = Land= dahin gehend, daß §. 5 welcher die Wählbarkeit f, aufzuhe=

„Daß Allerhöchstdieselben geruh d tagen eine Proposition vorlegen zu lassen, Nr. 2 des provinzialständishen Geseßes, f zu den Landtagen an das religiöse Bekenntniß knüp

der leitend : D Es fennt nicht

__ Abgeordn, von Saucen (Julienfeld e): Jch wollte mir zu- nächst die Bitte an den Herrn Landtags-Marschall erlauben, der ho hen Versammlung vorzutragen, daß ich sehr gern der Berathung mei= ner Petition in der vierten Abtheilung beigewohnt hätte, wenn sie die Güte gehabt hätte, mi zuzuziehen. Meine Vitte besteht sodann darin, den ersten Passus heute gar niht zur Berathung kommen zu A O er in vielen Petitionen wiederholt wird, welche der er«

n Abtheilung zur Berathung vorliegen, wo e ieder / E ung d A g vorliegen, wo er dann wiederum zur vermeiden, habe ih mir diese Bitte erlaubt. Die Meinung geht

(Heftige Aufregung.) und ihr Eingang zu verschaffen sucht sucht gegen die Widerstrebenden, Verleitung Schwa selbst das Patent vom 30, März Landeskirhen Hinausgedrängten „die Belassung ihrer Die in dem Patente vom 30, März d. J. 5 und 6 des Allgem. Landrechts ;z eben so bedingt §. 5, 2 des hlbarkeit nur die Gemeinschaft Und jede Gemeinschaft, die auf ht, is im Sinne des Allg. Landrechts

Den sogenannten abgesprochen wer- der keine Kirche grün- hat keine Kirche

diesen Antrag näher zu begründen. Gesellschaft natürlihe Ungleichhei= enn es sich darum handelt, age des Staatslebens bil- Lebensalters, des Be= Es kaun darüber gestritten werden, es ständen in einem Staate abhängig sein, zu ziehen sind; aber gewiß wird 1, daß sie überhaupt litischen Rechte seiner Ein Gebiet aber giebt t eindringen kann, es ist dies das Gebiet Die Aufgabe des Staates is zunächst, Demgemäß müssen die Normen fluß eines subjektiven Ermessens , sondern In den Kreis dieser

Jch werde die Chre haben,

Es giebt in der menschlichen ten, die berücksichtigt werden müssen, w die Normen festzustellen, welche die Grundl Es sind dies die sies, der sozialen Stellung. fann von den jedesmaligen U in welbem Grade sie in Betracht ein allgemeines Einverständniß . darüber herrsche1 von Seiten des Staates bei Feststellung der p Bürger in Betracht gezoge es, in das der Staat mh der religiösen Ueberzeugung. Rechts zu verwirklichen.

, wodurch jedenfalls Verfolgungs- rlebung der Gewissensfreiheit und her zur Heuchelei herbeigeführt werden muß, Aber verheißt den aus den sogenannten bürgerlichen

legenheiten Fragen ver sich zu ließen. Marschall: anheim, ob, ungeacht zum- Schlusse

Um demnach eine do Unterschiede des

fommen An ppelte Diskussion zu soll eine Declar ßer Zweifel seßt, der Berathung des Landta daß viele abweichen ) ch bitte den Herrn Secretair,

(Geschieht.)

ersammlung damit einverstanden? (Sämmtliche Mitglieder erheben si.) a, einstimmig! er Gegenst dem Gutachten, b Gesetzes vom 1. Juli 18: den, namentlich in Bezug auf die Dissidenten. nete Graf von Gneisenau is Referent.

Referent Graf von Gneisenau:

Gutachten

Rechte und Ehren.“ selbst maßgebend gemachten §§. Th, 11. Tit, 14 widersprechen dem nicht Juli 1823 für die

Marschall: dahin, daß der Antrag : mand nah seinem Glauben zu fragen““ gesteltt werde. H s

bgeordn, von Saudcken (Juli j

Ab 1, Julienfelde): Beziehung bei Berathung der Petitio i dieser Kurie zur Sprache

also, wenn ih nicht irre, olitischer Rechte sei Nie- , heute nicht zur Berathung

Jd) glaube „Bei Ausübung p t Geseßes vom 1. mit einer der ristlichen Kirche! dem Boden der Christlichkeit se eine christliche Gesellschaft, eine Kirchengesellschaft. katholischen Dissidenten kann die Christlichkeit n den, denn sie haben die Lehren des Stifters, dete, zur Richtschnur des Lebens gemacht. Er gegründet, seine Lehre bestand vielmehr darin, (Heftiger Lärm.)

daß er die Liebe zu Gott und dem Nächsten als göttlichen Gebote bezeichnete, machte. Jndem die Deutsh-Katholiken diese zur bens gemacht haben, erfüllen sie die Bedingungen

Weil er in vielfacher Pa ionen durch die erste Abtheilung Ee ar rache fommen wird, ;

„Abgeordn, Graf von Löben (vom Platze): Berichtigung. i L

die Jdee des der Geseßgebung niht Aus das Ergebniß einer objektiven Anschauung sein. Anschauungen fallen aber nur äußere Kriterien, die eben ge= nannten bestimmten Verhältnisse oder Handlungen allerwenigsten religiöse Ueberzeugungen. ne Herren, das Verhältniß des Menschen zu ßerhalb der Sphäre des Staates, sie ist ein geheiligtes Vorreht des Jndividuums, sie ist das innerste Geheimniß der Seele, das kein sterbliches Auge zu durchdringen, das fein menshliher Maßstab zu messen vermag. Staates ist aber nicht nur, die Idee des er soll auch die Form darstellen, in welcher Bestimmung der Menschheit anstrebt. also auch die höchste Staats = Îdee. der Menschheit vereinbar, daß die M einzigen Judividuum verkannt wird, wie ist ein Theil der Staats - Angehörigen ausgeschlossen wird, nicht, weil er dem sondern weil er sich über Dinge, Staats liegen, eine Ueberzeugung g der Mehrheit der Staatsbürger 0 Ueberzeugung nicht entspricht Das Allgemeine Landre gions- und Gewissens - Frei neuester Zeit durch ein wei „Die Begriffe der Cin lihen Dingen, der G Gegenstand von Zwangsgesehen positive Zwangsgese denkbar, das im dere Begriffe zu fassen, etwas Anderes

i} Zwei Worte zur Es is von dem Bittsteller ge Abtheilung Le cht worden, daß sie ihn bei der Berathung nicht zuge- Ï t Jh muß bekennen, daß ih die Schuld nicht ganz ab= zuweisen vermagz ih muß aber bemerken, daß, wenn Schuld vorhan= den is, sie nur auf einer irrthümlihen Auffassung beruht, denn ih habe anfangs in der Meinung gestanden : E (Mehrmaliger Ruf: Marschall: __ Abgeordn. Graf von Löben: die Abgeordneten bei der Berathung ihrer Petitionen zugegen sein wollen, daß sie dann diesen Wunsch den Vorsitzenden der Abtheilun- gen zu erxkenuen zu geben haben. Weil dies nun hier nicht geschehen war, #9 habe ich keine besondere Anzeige gemacht. S Der Vorschlag ging dahin, daß der erwähnte Grundsaß sub a. für jeßt als zurückgezogen betrachtet werde. Abgeordn. von Beckerath: Der geehrte Antragsteller hat als Grund der einstweiligen Zurückziehung des Antrages angeführt, daß derselbe Zusammenfalle mit einem Gegenstande , ‘den wir später aus einer Königlichen Proposition zu verhandeln haben werden. Jch gestehe, daß mir nicht ganz klar is, wie eine Petition zugleich mit einer Königlichen Proposition verhandelt werden kann. : wie er hier liegt, ist bei der Versammlung eingebraht und Eigenthum der Versammlung geworden, die Abtheilung hat darüber berathen, und das Referat is ordnungsmäßig verlesen. und ih hoffe, standen sein daß die Verhandlun hz Abgeordn. vonSaudcken (Jul wird, nehme ih den Antrag zurück.

daß der Antrag nich werde ih ihn zur

j gemacht worden Wir kommen nunmehr zu zogen habe. t etreffend die Petition auf Aenderung des §. 2 des veise1 23 wegen Anordnung von Provinzial-Stän=

Der Herr Abgeord=

and is also erledigt. die Summa der , niemals aber Ge-

Jüngerschaft Richtschnur ihres Le- der Gesetze des

sinnungen und am ligiöse Ueberzeugung, mei feinem Schöpfer, liegt ganz au

Merkmale seiner

Auf die Tribüne.) Kurze Bemerkungen vom Plate sind erlaubt.

Ich war der Meinung, des Allgemeinen Land - Rechts

at die Zulässigkeit einer Uebereinstimmung mit

__ Paragraph 13 Th. Il. Tit. 11. giebt die Normen an, nah welhen der Sta Religions = Gesellschaft zu ermessen hat. diesen Forderungen des Staates und den Lehren des S christlihen Religion lehren die Deutsch hen Dissidenten Ehrfurcht gegen die Gott die Geseße, Treue gegen den Staat und sittl (Murren, vermehrtes

Die Aufgabe des echts zu verwirklichen, ein Volk die all

Die Idee der Mens

Wie is es aber mit der Jdee enshenwürde auch nur in es mit ihr vereinbar, daß den Rechten des Staats Staatszwecke entgegenhandelt, außerhalb der Sphäre des ebildet hat, die der Ueberzeugung der der im Staate begünstigten

Katholiken oder die katholi= Gehorsam gegen ih gute Gesinnung ge- Getümmel und hierauf

vierten Abtheilung der Kurie der drei Stände des ersten

Vereinigten Landtagès, Marschall:

gen ihre Mitbürger. Läuten des Marschalls mit der Gloe.) Eine Stimme:

ten von Saucken-Julienfelde 2 des Gesehes vom 41. Juli ial-Stände, na- sidenten.

die Petition des Abgeordne auf Abänderung d 1823, wegen

Will der Herr Marschall nicht die Frage stimmung bringen, welche der Graf Renard zur Sprache ge-

dnung der Provin at, ob die Debatte nicht bis auf eine spätere Zeit auszu-

lih in Bezug auf die Di Die genannte Petition enthält zwei wesentlich verschiedene An=-

geht, daß der Grundsa sprochen werden möge: bei Ausübung po Niemand nach seinem Glauben zu fragen;

b) der zweite aber dahiu gerichtet is, daß in Uebereinst mit obigem Grundsaß dem §. 5, 2 des Geseßes vom 1823 wegen Anordnung der Provinzial -Stände eine verän= derte Fassung gegeben werden möge.

Der Antrag, Marschall: Der Meinung kann ih nicht beitreten. Wix haben die Berathung angefangen, müssen sie also auch fortseßen. Nur keine Predigt! Marschall: Jch bitte, den Redner nicht zu unterbrechen. Abgeordn. Anwandter: Sie erfüllen sagte ih somit nit nur alle Anforderungen des Christenthu derungen der Staatsgesebe, sie haben da dern auch auf Anerkennung; sie können in Folge des 30. März, wie auch in, Rücksicht auf §. 5, 2 des Geseßes Juli 1823, au wenn er in der jegigen Fassung stehen bleiben

cht geht von dem Grundsabe der Reli= eit aus, und eine Bestimmung, die in s Geseb bestätigt worden i}, besagt : n Gott und gött-

eseblich ausge-

a) der erstere dahin er Rechte sei

i Jch muß darauf an=- Eine Stimme: die Versammlung wird damit einver= vorgenommen werde.

felde:) Sobald es gewünscht

Da ih vielfah den Wunsch ausgesprochen finde, t als zurückgezogen betrahtet werden möge, ellen, sobald sich eine hinreichende

wohner des Staates vo laube und innere Gottesdienst können kein meine Herren, möglih. Es ist kein Gesébß tande wäre, den Menschen zu zwingen, an- zu glauben, einen anderen in-

ms, sondern auch die Anfor- her niht nur Anspruch auf Duldung, son e sind hier nicht Patents vom

Zweite Beilage Berathung