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bei dem Publikum hervorgebracht hat, welche Theilnahme diese: Oeffent- lichkeit da, wo sie bereits eingeführt is, gefunden hat. _ I; glaube aber, daß in den Städten die Freude noch weit größer sein wird, wenn es den Bürgern gestattet sein wir Versammlungen gegenwärtig zu sein. gegen sagen lassen möchte, halte 1 r Nuten, den ih mir davon für die städtische! \prehe; denn anführen will ich nur, L dadur erweckt und gehoben werden wird, An 9 C ier der Fädti Stadtverordneten sein wird, sih mil desto größerem S 1ser der städti= schen Angelegenheiten anzunehmen U! bürger zu verschaffen. Ir jenigen heraus zu finden wif#- am Herzen liegt.
netste Mittel, den Bürger! gelegenheiten mir für unbedingte ordneten in allen ; | ei die Bürger dem hohen Landtage zu lebhaftem Danke verpflichtet
fühlen.
getreten.
Stadt-Verordneten-Versammlungen will ih rich kurz an die Sache selbst halten, ohne weiter auf Lobeserhebungen der Städte Ordnung selbs einzugehen, denn darüber waltet weiter Feine Stimme ob. Jch will diesen meinen Antrag unterstüßen und auch noch einige Motive für den Antrag beibringen, um zugleih eine hvphe Versammlung um Befürwortung dieser Anträge zu bitten. ' Kommunen nah Oeffentlichkeit der Verhandlungen ¡hrer Vertreter hat ih lebhaft und dringend herausgestellt, und zwar Um so dringender, seit die Königl. Kabinets-Ordre vom 19. April 1344 es den Stadt= verordneten in die Hand giebt, ihre Verhandlungen durch den Dru veröffentlihen zu können. laubniß von den mehrsten Städten in Anspruch genommen worden ist, aber leider ohne Erfolg, denn abgesehen davon, daß der todte Buch= stabe das lebendige, kräftige Wort me erseßen wird, liegt auch ein anderer Uebelstand darin, enthaltenen Stadt-Rathes und der und dann erst der
eine lange Zeit, und nie wird diese Komnrission diese Ver- öffentlichung der Verhandlungen |o {hnelt bewirken, wie es
die betreffende Kommöne wünscht. mnd 1 Mißstimmungen im Publifam vorkommen, daß du Beschlüsse euntwe=
d, bei den Stadtv erordneten= I8as si viellei)t auch da-=- ih für unerheblich gegen den | 1 Angelea enheiten ver= daß vor Allem der Gemeinsinn j es ein Sporn für die
d sich das Vertra uen ihrer Mit- Sehr bald werden dann auch die Bürger die- F denen das wahre Wohl der Stadt den Weg der Oeffeutlichkeit für das geeig- ein rihtiges Urtheil übex städtische An- zu verschaffen, und stimmt die hohe Versammlung mit Oeffentlichkeit der Verhandlungen der Stadtver Städten der Monarzhie, so, glaube ih, werden sich
Ueberhaupt halte i
(Lebhafter Ruf nah Abstimmung) Stimme: Es ist noch Niemand gegen diesen Antrag auf:
Abgeordn, Wächter: Als Antragsteller auf Oeffentlichkeit der
Der Wunsch verschiedener
D
Es hat sich zwar erwiesen, daß diese Er
daß nah der in jenex Kabinets-Ordre die Redaction aus Mitgliedern des Stadtverordneten zusammentreten muß stattfinden darf. Darüber vergeht
Bestimmung
Drudck
Jch will nicht berühren, welche
der unrichtig aufgefaßt oder falsch gedeutet und mit Zusähßen ver- mehrt werden. És ijt nicht zu verkennen, daß cs im Geiste der Zeit wie im Interesse der Stadtverordneten - Versammlungen liegt, die Oeffentlichkeit zu begusvruchen, nicht zu verkennen, daß in der Oeffent-= lichfeit das höchste Element zur Erweckung und Bildung des Ge-= meinsinues zu finden is. Für das immer fühlbarer werdende Be- dürfniß na Oeffentlichkeit, sprechen auch die bei verschiedenen Land=
zu unterstüßen,
daran, daß der Beschluß wegen der Oeffentlichkeit einstimmig gefaßt werden wird, aber er paßt nicht genau auf die Rheinprovinz, und doch bin ih überzeugt, Sie werden der Rheinprovinz eben sto viel geben wollen, wie Sie beantragen, und wo möglich noch etwas mehr.
Jch werde also mit meinem Amendement warten, bis Jhr Beschluß gefaßt is, und bemerke nur, daß es darauf ankommt, Jhren Be {luß unseren rheinischen Verhältnissen anzupassen, die anders sind. Jch werde aber bis nah Jhrem Beschlusse mit meinem Antrage warten.
unter jeßt einer, der gegen das Amendement sprechen will. Zum Theil ist das Amendement allerdings unabhängig von den Beschlüssen, welche vorhergehen können. wünschenswerth hält, jeßt die Debatte zu \chließen , so werde ih die Anträge der Abtheilung zuerst zur Abstimmung Amendement hinterdrein. Jch frage, ob die hohe Versammlung den Schluß der Debatte wünscht?
ment zuerst zur Unterstübung gebracht werde. :
dern es sind verschiedene Amendements, wo90n mehrere ganz unab- hängig von diese
nehmen. | Herrn Abgeordneten Krüger verlesen worden sind, Unterstüßung finden.
dement des Herrn Abgeordneten Sommerbrod betrifft, so ist von dem Referenten bereits bemerkt worden, daß auf dasselbe, weil es als Petitions-Antrag vorliegt, ein besonderes Gutachten gerihtet werden wird. Che also der Vortrag dieses Gutachtens geschehen is, wird der Gegenstand nicht füglih zur Berathung gestellt werden können.
es mit diesem Punkt ganz im Einklang steht. dements des Herrn Abgeordneten Krüger durchgehen.
Punkt geht dahin, daß di Oeffentlichkeit für alle Städte befohlen werden soll.
erschiedentlih eingebrachten Petitionen, die alle aus den ach Oeffentlichkeit hinauslausen. Ju der Abtheilung, wel etition zur Begutachtung vorgelegt worden, machte ich n aeltend, daß auf die Beschlüsse der Bertreter der Rommunen die Anwesenheit von Zuhörern bei den Verhandlungen leiht nachtheilig einwirken fönnte; ich muß dem aber entgegenstel len : gerade in dem Umstande, daß die Stadtverordneten bei ihre! Rirfsamfeit ihrem Gewissen allein verantwortlich sind, glaube ich eine Büraschaft ihrer Selbstständigkeit zu finden, bin aber weit ent fernt, in der Auwesenheit von Zuhörern einen nactheiligen Einfluß
darauf zu befürchten.
Tch halte auch das Haupt Prinzip der Städte-Ordnung mt im mindesten gefährdet, wie die Abtheilung selbst erkannt hat; es ist aber durch den Antrag Gelegenheit zur Crwedung des Gemeinsinnes dargeboten. Jh erkläre mi, mit der Mehrheit der Abtheilung über die Wichtigkeit der Sache gauz einverstanden, nur gegen die Zulas sung der Vertretung des Magistrats würde ih stimmen. Meine Bitte geht also dahin, daß die Veröffentlihung der Verhandlungen den Stadtverordneten zugestanden werde, daß aber auch die Stadt- verordneten befuat und berechtigt seien, geschlossene Sißungen zu halten. Jch glaube, daß durch das Beispiel, was mehrere Städte geben werden, auch die anderen zu ähnlichen Schritten veranlaßt werden, und zwar auch diejenigen, welche [diese Oeffentlichkeit noch niht heantragt haben.
(Ruf auf Abstimmung.)
Marschall: Es sind noch von mehreren Seiten Amendements angemeldet worden, und diese werden gehört werden müssen. Der Herr Abgeordnete Krüger hat das Work.
Abgeordn, Krüger: Meine Herren! Es haben so eben zwei
Stadtverordneten - Vorsteher so gründlih und triftig für die Oeffent- lichkeit der Stadtverordneten-Versanmlungen gesprochen, daß ih nur Weniges anzuführen habe. Auch ih halte die Städteordnung für ein wahrhast Königliches Geschenk, welches seit dem 19, November 1808 den größten Segen für die Städte brahte. Es war eines jener weisen Gejebe, welches in der drangsalsvollen Zeit des Vaterlandes den Enthusiasmus auf das höchste steigerte und den Gemeingeist \o belebte, daß er noch bis zum heutigen Tage von jener herrlichen Jn- stitution frisch getragen wird. Jch habe anzuführen, daß dadurch, daß der Bürger si selbst um die Verwaltung des Kommunalgutes be- fümmern darf, er erst desen Werth erkannte und eine nüßlichere Ver- wendung desselben anordnete. Daher der Segen, daß in den meisten Kommunen R Ginanzen {on lange bestens geordnet sind; daher der egen, ira, ert entsianden find oder verbessert wurden, die da- hin zielen, die „JZuteWgenz und den Fortschritt zu fördern, alles Gute ät Het aur e Se les unv für das große Vaterland. Den- bat e Se ieuTeen Rh hi rig, und auch die Städteordnung hat ihre Schattenjeiten. “S N De Meinung, daß, weil der Stadt- verordnete nur seinem Gewissen verantwortlih, er auch, weil er ein Kommunualgut verwaltet, wünschen muß, mit diesem seinem guten Ge- wissen vor seine Mitbürger hiutreten und zu jever Zeit Rechnung ab- legen zu önnen von dem edlen Geiste, der ihn beseelt. Daher is die Oeffentlichkeit der Stadtverordueten-Sibungen einer der Sólußsteine dieser herrlihen Gesebgebung. Tritt dafür ein Stadtverordneter auf so glaube ich, daß es Pflicht eines Jeden sei, welcher ver Verwal- tung vorsteht, daß er ihn mit Freuden begrüßt. Jch thue es von sien Herzen, weil ih jeder Oeffentlichkeit uur hold bin. Je glaube edoch, indem ih der verehrlichen Abtheilung in allen Puukten bei stimme, in welhen jene Oeffentlichkeit bevorwortet wird, doch noch ein Amendement stellen zu müssen, welches ich aus der Erfahrung be- gründen zu fönnen glaube. Jch bin nämlich der Ueberzeugung, daß, wenn man den Stadtverordneten und Magistraten dieseë Recht nur zugesteht, sie aber nicht verpflichtet, es zu gebrauchen, vie Aeugstlich- eit nur allzu groß vort en, und mau in wenigeu Städten deêe halb Gebrauch davon machen möchte, Daher beantrage i:
„„Des Königs Majestät allerunterthänigst zu bitten:
a) die Oeffentlichkeit dez Stadtverordneten - Versammlungen und
\chiedener Antrag ist.
850 die Veröffentlichung ihrer Beschlüsse dur ein Allerhöchstes Ge- seß für alle Städte zu befehlen;
b) die Sißungen bei ge\chlossenen Thüren nur ausnahms- weise auf diejenigen wenigen Berathungsfälle zu beschränken, welche das Junteresse des Staats oder der Stadt oder die persönliche Ehre verleßen könnten;
c) endlih die geheime Ballotage nur auf Wahlen zu be- \{ränuken ; h
d) dagegen die Vertretung des Magistrats (ohne Stimm ret) in den Sißungen nur wie bisher, wenn es derselbe in einzelnen Fällen für nöthig hält oder wenn die Stadt- verordneten es wünschen, stattfinden zu lassen,
Jch bitte die hohe Versammlung, dieses Amendement genceigtest
(Lie Unterstüßung erfolgt ausreichend.) Abgeordn. Hansemann: Meine Herren! Jch zweifle micht
(Viele Stimmen: Ja! Ja! und große Heiterkeit in der Versammlung.)
Marschall: Es haben sich noch 9 Redner angemeldet, dar=
Wenn die hohe Versammlung es für bringen und das
Er i} gewünscht. Eine Stimme (vom Plaß): Jch wünsche, daß das Amende Marschall: Man kam es nicht ein Amendement nennen, jon
n hier sind, die anderen allerdings mit darauf Bezug Jch will also fragen, ob die Amendements, welche von dem
Sie haben hinreichende Unterstüßung gefunden. Was das Amen-
Stimme (vom Plaß): Jch habe es darum angeschlossen, weil
Marschall: Jh will nunmehr die einzelnen Punkte des Amen- Der eute
Diese Frage. komunt offenbar hiermit zur Abstimmung. Abgeordn. von Werdeck. Jch glaube, daß das ein ganz ver- Kir wollen den Antrag }o stellen, daß es fafultativ in die Macht der Städte gelegt wird, die Oeffentlichkeit zu erbitten, ver Antragsteller aber will direkten Zwagug dazu.
Marschall. Nun ja, das würde bei dieser Gelegenheit zur Sprache kommen fönnen. ‘Dex zweite Punkt geht dahin, daß die nichtüffentlihen Sißungen nur ausnahmsweise da stattfinden sollen, wo das Juteresse des Staats oder der Städte, oder die persönliche Ebre verleßt wird. Jch frage, findet diescr Punkt Unterstützung?
Abgeordn. Dittrich. Jch glaube, cs muß der Versammlung ‘edeamal überlassen bleiben, ob sie bei gewissen Gegenständen die effentlidfeit aussließen will.
Marscall. Dann kommt der Punkt, ob die geheime Ballo- tage nur bei Wablen stattfinden soll.
Abgeordn. Sch auß: Jch gestehe, ih weiß wirkli micht, ob dieses Amendement irgend Unterstüßung finden könne. Wir streben nach Freiheit, aber wenn dieses Amendement angenommen werden sollte, so würden wir uns einen Zwang auflegen.
Marschall: Jch will erst fragen, ob dieser Punkt Unterstiz= zung findet?
Stimme (vom Plaß): Die Art und Weise der Abstimmung ist ja in der Städte-Ordnung ausgesprochen.
Marschall: Jh frage das nicht, sondern ih frage, ob der Punkt unterstüßt wird. Nein! Endlich kommt der Punkt, daß die Nertretung des Magistrats ohne Stimmrecht nur, wenn derselbe in einzelnen Fällen es für nöthig hält oder wenn es die Skadtverord- neten wünschen, stattfinden soll.
Abgeordn. Krüger: Das besteht schon, das ist der alte Ge- brauch.
Marschall: Findet dieser Antrag Unterstützung?
Abgeordn. Moewes: Das scheint mir eine Verwechselung mit demjenigen Geseße zu sein, welches den Kommunal-Behörden die Berechtigung giebt, sich gegenseitig durch Deputirte beschien zu fönnen, um einen Austausch der Ansichten herbeizuführen. Weder die Städte-Ordnung noch eine andere geseßliche Bestimmung schreibt vor, daß die Magistrate an den Debatten und Beschlüssen der Stadk- verordneten Theil nehmen können.
Abgeordn. Krüger: Es steht ausdrücklich in meinem Amende-= ment wie jeßt, also kann eine Verwechselung nicht stattfinden.
Abgeordn. Moewes: Es wurde von dem geehrten Redner ausgesprochen, daß eine Theilnahme der Magistrate an den Sitzungen der Stadtverordneten stattfinden solle, wie jeßt. Die Magistrate nehmen aber geseßlich keinen Theil an den Sizungen und daher auch nicht an den Berathungen und Beschließungeu der Stadtverordneten,
Abgeordn. Krüger: Das ist etwas Anderes z ih habe nur ge=- gen die Abtheilungs - Anträge mich erklären wollen. Es scheint mir er di große Beschränkung, daß ein Kommissar immer zugezogen wer=-
en soll.
Marschall: Es sind aber, so viel ih gesehen habe, nicht 24 Mitglieder aufgestanden. Daher werden wir zur Abstimmung über die von der Abtheilung aufgestellten Fragen übergehen fönnen.
Eine Stimme (vom Plaße): Davon ist nicht die Rede, ich will die Fortseßung der Berathung.
Marschall: Die hohe Versammlung hat aber entschieden, die Berathung nicht weiter fortseßen zu lassen, es steht mix also uicht zu, die Berathung weiter fortseßen zu lassen.
Die Frage, ob die Oeffentlichkeit der Stadtverordneten - Ver= sammlung überhaupt stattfinden soll, werde ih bis zuleßt lassen und Bedingungen zur Abstimmung bringen, welche ‘die Abtheilung
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erst die in Vorschlag gebracht hat.
Die erste is}, bah in den öffentlihen Sißungen den Stadkver= ordneten immer eine Vertretung des Magistrats ohne Stimmrecht stattfinden soll, Diejenigen, welche für diesen Vorschlag stimmen, bitte ich aufzustehen.
(Es erhebt \ih- eine Majorität von mehr als zwei Dritteln.) Es ist ferner vorgeshlagen, daß nur d
ejenigen Städte die Oef=- !
fentlichkeit haben sollen, welhe einen Antrag darauf richten, und daß dieser Antrag unter Uebereinstimmung des Magistrats und der Stadt- verordneten stattfinden soll.
Die erste Frage isst also, falls überhaupt ein Antrag gemacht wird, soll dieser unter Uebereinstimmung des Magistrats und der Stadtverordneten stattfinden müssen ?
Eine Stimme: Jch habe blos zu fragen, ob beide, sowohl Stadtverordneten als Magistrat, den Antrag stellen müssen.
Marschall: Das is eben die Uebereinstimmung.
Abgeordn. S chauß: Es bedarf dieser Bestimmung nicht, denn nah den geseßlichen Vorschriften kann kein Antrag gemacht werden ohne die Uebereinstimmung mit dem Magistrat.
Abgeordn. Mö wes: Insofern es sich um Abänderung der städtischen Verfassung handelt, würde die Uebereinstimmung des Ma=- gistrats und der Stadtverordneten - Versammlung gar nicht fehlen Duren.
Eine Stimme: Die Zustimmung der Magistrate soll dur die Königliche Regierung ergänzt werden können, im Fall der Ma- gistrat mit den Stadtverordneten nicht einverstanden wäre. -
Refereút: Alle Aeußerungen der Magistrate können durch die Königliche Regierung auf Erfordern ergänzt werden, e
Marschall: Die folgende Frage ist: Soll die Oeffentlichkeit der Stadtoerordneten-Versammlungen nur denjenige darauf antragen, unter der so eben gehörten Beding den?
Die dafür stimmen, bitte ih, aufzustehen.
(Sehr große Majorität dafur.)
Es ist nun noch ein Unterschied gemacht worden nah der Bee
völkerung.
n Städten, welche ung ertheilt wer-
(Viele Stimmen durch einander.) Jch verstehe das \o, daß, wenn eine kleine Stadt die Oeffent=- lichkeit beantragt, sie auch ihr gegeben werde. Viele Stimmen: Ja wohl. Marschall: Dies is also auch angenommen. Abgeordn. Gier: Jch wollte mir nur die Frage erlauben, ob Sie nicht die Gewogenheit haben' wollten, hier zu Protokoll bemer- ken zu lassen, daß nicht zwei Drittel oder eine große Majorität da=- für war, sondern fast einstimmig. _ Marschall: Es i} immer sehr {wer zu sagen: fast einstim- mig, was ist das? wie viel gehören dazu? Wenn man sagt: mit überwiegender Majorität, so heißt das über zwei Drittel. (Abgeordneter Sommerbrodkt bittet um?s Wort.) | Jch weiß nicht, ob es nöthig is, zu fragen, ob unter diesen Bedin- gungen die Oeffentlichkeit erbeten werden soll; die dagegen sind, bitte ich, aufzustehen, (Es erhebt sich Niemand.) J} also einstimmig angenommen. : : Abgeordn. Sommerbrodt. Jch habe ein Amendement gestellt. Rird darüber nicht abgestimmt werden? i Marschall. Es is wiederholt von dem Herrn Abgeordneten Sommerbrodt beantragt worden, daß derjenige Antrag, der besonders in der Abtheilung bearbeitet wird, und den er hier als Amendement agecstellt hat, jeßt zur Erwägung genommen und das Gutachten nicht abgewartet werde. Jch bitte diejenigen, die dies unterstüßen wollen, aufzustehen. F (Es wird nicht unterstußt) Jch bitte den Herrn Abgeordneten Hansemann, sein vorzutragen. E : Abgeordn. Hausemann: Jn der Rheinprovinz sind die Ver- hältnisse anders, als hier zu Lande. Wir haben feine Magistrate als Kollegien, sondern Bürgermeister , welche nicht gewählt, sondern von der Regierung ernannt sindz sodann besteht in unserer Gemeinde=- Ordnung fein Unterschied zwischen Stadt und Landz außerdem finden Gemeinde-Versammlungen, nämlich von Untergemeinde- und wiederum Bürgermeisterei = Versammlungen statt. Es giebt Städte, die mit den Landgemeinden vereinigt sind, wo theils nux eine Gemeinde - Ver-= sammlung, theils verschiedene Versammlungen und dann zugleich Bürgermeister - Versammlungen bestehen. Jn allen diesen Verhält- nissen kann, wenn eine Uebereinstimmung zwischen einer solhen Bür- germeisterei- oder Gemeinde - Versammlung mit dem Bürgermeister stattfindet, um so mehr die Oeffentlichkeit gewährt werden, als der Bürgermeister bei uns mehr ein Organ der Regierung is, als hier zu Lande, da er nicht von der Gemeinde gewählt, sondern von der Regierung ernannt is, Nichtsdestoweniger halten wir uns ganz an das Wesen des Beschlusses, der dahin geht, daß eine Uebereinstim- mung zwischen dem Magistrat ynd der Gemeinde = Verordneten - Ver- sammlung stattfinden soll, nux daß wir bei uns Bürgermeister sagen. Mein Amendement würde also dahin gehen, daß ih Sie bitte, der Rheinprovinz zu bewilligen, in Beziehung auf die in der Rheinprovinz bestehende Gemeinde- Ordnung die Oeffentlichkeit dort auf alle Gemeinde - Verordneten- und Bürgermeisterei - Versammlungen anzuwenden, wenn diese dar=- iber mit den Bürgermeistern einverstanden sind. Jch hoffe, Sie werden dies einstimmig für die Rheinprovinz zugeben. Marschall: Findet das Amendement Unterstüßung? (Wird hinreichend unterstüßt.) Jch kann also fragen, ob dasselbe angenommen wird, und bitte diejenigen aufzustehen, welche dafür sind. Eine Stimme: (Konnte des Geräusches wegen nicht verstatt- den werden, scheint aber nur gegen die Abstimmung gesprochen zu haben. Marschall: Ein Mitglied hat so eben behauptet, cs könnte nicht abgestimmt werden, es i aber schon abgestimmt. Landtags8=Kommissar: Da eben von der rheinischen Kont- munal-Ordnung die Rede gewesen is, so will ich mich hiermit einer Schuld entledigen. 1
Amendement
Es is mir nach der gestrigen Sißung von cinem geehrten Deputirten aus der Rheinprovinz die Bemerkung gemacht, daß ih bei meinen Andeutungen über die Verschiedenartigkeit des Verhältnisses der Rheinischen Gemeinderäthe zu den ständischen Wah= len gegen dasjenige der Stadverordneten in den übrigen Provinzen einen Paragraphen des rheinischen provinzialständishen Gesebes übersehen habe. Jh habe dem geehrten Deputirten vors yrogen daß ih diese seine Bemerkung zur Sprache bringen wolle. Gestern hatte die Sißung zu lange gedauert, um die Versamm'ung noch da- mit zu ermüden, und heute Morgen bin ih einen Augenblick zu \pât gelommen, um es vor der Sibung thun za können, weshalb ich jeßt mein gegebenes Verspréchen erfülle. Der betreffende Artikel lautet: „Ju den zu Viril-Stimmen berechtigten Städten wählen künftig nach Einführung der Städte-Ordnung die von den stimmfähigen Bür- gern als ersten Wählern zu erwählenden Stadtverordneten die Land=- tags-Deputirten und Stellvertreter. Der Herr Abgeordnete, wel= cher mit mir darüber gesprochen hat, glaubt, daß diese Bestimmung von Einfluß auf das von mir geschilderte Verhältniß sein milisse. Zur Erläuterung aber bemerke ih, daß in diesem Augenblick nur Eine Stadt der Rheinprovinz die Städte-Ordnung besißt und dieser feine Viril-Stimme wusteht, so daß mithin die verlesene Vorschrift his jeßt noch auf keine einzige Stadt der gedachten Provinz An- wendung findet. Jn dieser Beziehung waltet also bei meinen frühe- ren Aeußerungen kein Jrrthum ob, indessen füge ih hinzu, daß,
Zweite Beilage
851 Zweite Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
Me 144.
Nr. 146. 3817. 8378. 9173. 9185. 2 48 Y . d De «D. 22,A À p by grayry 32,136. 34,614. 37,456. 37,711. 40,499. 40,684. 1 20-977.
93,440. 53,800, 54,529. 55,350. 55,535. 56,110. 56117. 56/645
Mittwoch den 26 fe Mai.
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wenn auch, was den rheinischen Städten freisteht, keine andere der=
selben ih die Städte-Ordnung erbitten sollte, dennoch ein ganz Lhnlithes Vecbältniß, wie das der Stadtverordneten, in Beziehung
auf das Wahlrecht auch den Gemeinderäthen der rheinishen Städte höchst wahrscheinlih eingeräumt werden wird, weil ein darauf bezüg= lihes Geseß bereits vorbereitet is, um auf dem nächsten Provin=
und Umgegend entluden, wie man es seit Menschengedenken hier 53440. 53,80 N E hat. Der us des Unwetters, welches durch lange vor= 57,006. 57,631. 62,145. 63,119. 44/833 678 9 ergehendes Donnerrollen und jene gelblih fahle Färbung der immer 71,839. 77,020. 78,875. 79 416. 80 7507999. 68,116. 70,774. höher sih aufthürmenden Wolken angekündigt wurde, ane nordwestlicher um auf ; 84,173 in Berlin bei Alevin, bei Aron “r 92. 81,788 und | Richtung über denjenigen Stadttheil, welcher dem Thiergarten zunächst zial-Lanvtage vorgelegt zu werden, wie ih dies bereits gestern be- | Klage, bei Makdor| ub Smal b-i Gean E F Burg, e wi y Ueber Ausdehnung und Wirkung desselben können wir für jeßt merkte. ; bei Holzshuher, Breslau 2mal bei zer, nah Barmen 2 mal | noch keine ganz bestimmten Nachrichten geben. Die in dicht s : Sobald dieser Entwurf Geseßesfraft erhält, wird ein ganz ähn= | und 2mal bei Sébreibex , Cêln bei dau, bei Löwenstein herabstürzenden Schloßen waren von f 2 Größe, S ne E E Bene u das n pier gf m aura Ph nus in Pz Meyer, Düsseldorf 2mal bei Spay, Cini s U Ma gesehen zu haben uns erinnern, und der Schaden, welcher dadur auf die F meinderäthe eintreten. Jch hoffe, daß der geehrte Herr | Erfurt bei Tröster, Halberstadt 2mal bei Sußmann, Köni E ter, namentlih an Fenstersheiben, Dächern u. st. w. angerichtet wurde, ift Deputir e mit dieser Erklärung zufrieden sein wird. - 2mal bei Friedmann und bei Samter, Landsberg : Es erg i. Pr. ungeheuer. Wir selbst haben Treibhäujer gesehen, wo Alles furz und Abgeordn. vou Beckerath (vom Plat): Die Erklärung des | Borchardt, Liegniß bei Leitgebel, Magdeburg bei Elbtt . W. 2mal bei | klein geschlagen is und der Schaden allein auf 400—500
geren Linvinge - Kammsxs wsebs, bseiedgenb seine wenn ise | den 2mal bel Bestoate, Raunbury kei Vogt esse ini Zun, Ge tefclehte e meien gister zu alen, wihrent, m ch auf das Verhältniß ausdehnte, in weichem die rheinischen | Ostrowo bei Wehlau, Sagan bei Wiesenthal, Stettin i 4E 1 Gartenfrühte am meisten gelitten zu haben, während, wie
wir hörten, die Verheerung auf den umliegenden Feldfluren glüli- erweise verhältnißmäßig nur gering sein soll. Jedoch wird sih dar-
Gemeinde-Räthe in der Zwischenzeit bis zur legislativen Regulirung
) bei Wilsnach, und nach S O i Vf i h des Gegenstandes zu den Landtags-Abgeordneten stehen werden. R nach Stolpe ua! bei Pflughaupt; 43 Gewinne zu
200 Rthlr. auf Nr. 2785. 4462. 5893 ;
D E c ‘7 - , De 98. E 7A: de s A A A 2 S ORA e c E
_ Landtags-Kommissar: Das ijt schr einfach. „In der | 19,918. 20,011. 21,006. 22,843. 25,896 enr E 15,264, über erst noch Näheres sagen lassen, wenn uns genauere Natrih-
Zwischenzeit waltet zwischen den Gemeinde-Räthen und den Deputir- | 29,779. 33,178. 35,555. 37,594. 38,682. 42,998. 47 249. D a 2 E e Es S Ungewitters L Wcnten sind. J8. 47,249. 49,552. ie Dauer desselben beschränkte sich hier auf 10 — 15 Minuten, und
ten nicht das Verhältniß der Wähler zu den Gewählten ob, übrigens | 52,741. 53,338. 57,188. 58,283. 63,770. 64,468. 65/908 66/09-
dürfte dieses Juterimistikum wahrscheinlich von feiner praktischen Be- | 67,130. 67,920. 68,265. 69,088. 69,848. 70/936. aper 66,095. | noch Stunden lang nachher sah man die Schloßen haufenweis in
deutung sein, weil, ehe neue ständische Wahlen vorgenommen wer- 76,927. 78,034. 79,380. 79,935 u “Gia . 72,549. 73,615. | den Gärten und in den Straßen liegen.
E Ab di "Moblsr A É “woll ia A Dritte, bele 29: FO0 1847. E A Düsseldorf, 20. Mai Von den dem Herrn Oberpräsi
« FDTON, 2 7 V J f + V2 9 a0 N, A A rn rpratt=-
A E "n. n ls ur eine Frage wollte ich mir erlauben : Königl. General-Lotterie-Direction vente T RbeienZ u bis Zed G E be prü.
Wanneher muß |i ) Jemand melden, um für oder wider einen Vor= . A mung an | f N en Vemeinden Der AHeinprovinz
trag zu sprechen. Ju der vorigen Angelegenheit bin ih Petent und br A, gestellten 4800 Wispel Roggen hat die hiesige Der
habe mich gemeldet und glaube, daß ih der Versammlung so manche Bas va S, Sessel in guter untadelhafter Waare zum
wesentliche Momente vorlegen konnte, die von Einfluß gewesen sein | Batn Salité : s Ti L E E L An : F Ee E , V Y / ( s ls O - [° 2 Neuß der Scheffel Roggen noch mit 4 Rthl. 20 Sgr. bezahlt wurde.
würden ; ich bin aber nicht dazu gekommen und habe mi darein ge=- | N T O E T e L I Dieser Preis wird indessen voraussichtlih in kurzer Zeit eine Ermäßi=
s e ih wollte jeßt nur bitten, zu bestimmen, wann man sich melden soll. Jch hatte mi ili Ref j
| Jch hatte mich augenblicklich gemeldet, als der Referent gung erleiden, da im Hafen von Antwerpen bedeutende Zufuhr aus Amerika eingetroffen ist.
seinen Vortrag beendet hatte. Marschall: Die Redner melden sih oft 3 bis 4 Tage vorher ç : y \ g / Unser Gemeinderath hat beschlossen, das oben erwähnte von der Regierung hergegebene Korn zum Vortheil derjenigen Bedrängten
Abgeordn. Mehls: So viel mir bekannt is, wurde bestimmt, daß nur in der Vers Y stattfinden Dürf, j s 6 Maride ll: Eine felde Besinanng het nie sattgesunden ter arbeitenden Vase Ju vermeiden, wolde danch Mangsi an Wbt [a d 1 f — / ¿s L E « P e X U L \ si Y E l l : stü Ae abers S bitmer Also mati U 0E ade Taje vbthsr in diese vage verseßt sind und aus Armenmitteln Feine Unterstüßung ai ( | erhalten. Eine Anzahl Bäcker hat sich bereit erklärt, zu besagtem __ Marshall: Es is mir der Wunsch geäußert worden, die E Nori, gege Sg Rg, Ne Ne E Sonnabend-Sizung möge früher angefangen uxd früher geschlossen bt werden. Sofern dies der Wunsch der hohen Versammlung is, bin 2 dazu erbötig und frage, ob es Jhnen gefällig ist, schon um 8 Uhr ie Sißung zu beginnen, die wir dann um 1 Uhr schließen könnten. ___ (Wird von vielen Seiten bejaht.) - Jch bitte Sie also, am Sonnabend sich um 8 Uhr einzufinden. Das Protokoll könnte d später verles s Die T D of unte dann auch spâter verlesen werden. Die Tages=- Ordnung für morgen ist: : Gutachten, die Eides - Normen und Verminderung der gerichtlichen Eide betreffend, :
Angekommen: Se. Excellenz der Kaiserlich österreichi — ( l : + Er z der Raierlih österr ¿eldmar‘chall-Lieutenant, Graf Shchlif, von Hamburg Ee
Vichtamtliher Theil.
Berlin, 25. Mai. Die neueste Nummer der Geseß-Samm- lung enthält ferner die Allerhöchste Kabinetsordre, betrefend den Stempel zu Kauf- und Lieferungs-Verträgen im faufmännishen Ver fehre :
L /WA U dIE M faufmännischen Verkehr vorkommenden Verträge über Kauf - und Lieferungs -Geschäfte nah dem gegenwärtigen Stande dieses Verkehrs der für Käufe von Mobilien vorgeschriebene Stempel zu % pCt des Kaufpreises zu hoch erscheint, so bestimme Jch hierdurch ‘na dem Antrage des Staatsministeriums vom 18ten d, M., daß fortan jeder im faufmännischen Verkehr über beweglihe Gegenstände mit Einschluß der Actien und anderen geldwerthen Papiere, fei ‘es mit oder ohne Zuziehung eines vereideten Agenten oder Mäklers, schriftlich abgeschlossene Fauf- oder Lieferungs - Vertrag, ohne Unterschied, ob derselbe unter Handeltreibenden oder unter anderen Persouen abgeschlossen worden, so weit er nah der Höhe des Betrages an sich stempelpflichtig is, einer Stempcl-Abgabe von 15 Sgr. und, falis mehrere Kontrakts-Eremplare durch Unterschrift der Kontrahenten vollzogen werden, jedes Exemplar dem Stempel von 15 Sgr. unterliegen
Deutsche Bundesstaaten.
Großherzogthum Oldenburg. (Hannov. Ztg.) Im Amtsblatte der Herrschaft Kniphausen is folgendes Publications-Pa-= tent des Kaiser und Reich vertretenden Landesherrn erschienen :
„Wir Paul Friedrich August, von Gottes Gnaden Großherzog von Oldenburg, Erbe zu Norwegen, Herzog von Schleswig, Holstein, Stormarn, der Dithmarschen und Oldenburg, Fürst von Lübeck und Birkenfeld, Herr von Jever und Kniphausen 2c. 2c. thun kund hiemit Allen und Jedem, ins- besondere den Einwohnern der Herrschast Kniphausen: Da vermöge des in Betreff der Verhältnisse der Herrschaft Kniphausen am 8. Juni 1825 zu
» die Ausdehnung des "u ae , 10 , 0) H Aus ( öffentlichen und mündlichen Kriminal= | oll, — W ¡edo S : C aufvreis i Verfahrens betreffend j soll. - Wenn jedoch der Stempel zu 5 pCt. des Kaufpreises weniger als | Berlin abgeschlossenen und am 10. und 29. Juli 1826 publizirten Abkom- ; e e 15 Sgr. beträgt und nicht wegen der Form des Vertrages nach den Tarif- (i 2 R S dln ç i j » die Aufhebung der Sonderung in Theile betreffend positionen „Protokolle zu b“ und „Notariats - Jnstrumente““ zum Stempel N E A Cy U E , ie Oeffentlichkei ç Ï Í M | R u s 2 l A A “ zum Stempel- | ergangene oder künstig ergechende V undesbeschlüsse auch in Beziehung auf ) die Oeffentlichkeit des Anklage Vortrages und der Urtheils- | Gesep vom 7. März 1822 ein Stempel von 15 Sgr. erforderlich is, so lee oolle Kraft nd Gültigkeit haben follen, so verorducn Wir fraft | der Uns nach Art. 2 des gedachten Abkommens zustehenden vormals
soll anstatt dieses Stempels nur ber gekîngere Procentstempel eintreten. —
§ t , , E F ce 90 Publication auch bei den bei verschlossenen Thüren zu | L c, . ; In der Anwendung der Stempel - Tarifposition „Mätkler-Atteste““ wird hier-
Kaiser und Reich zugestandenen Hoheit über die Herrschaft Kniphausen die
oerhandelnden Kriminalsachen betreffend, | Z , E i 28 ) die Deportation der Verbrecher betreffend | durch nichts geändert, — Zuwiderhandlungen gegen die gegenwärtige Ver- | Bekanntmachung des von der deutschen Bundesversammlung am 12. Juni » wegen Erstattungspflicht der Mandatarien-Gebühren in | ordnung sind nach den Strafbestimmungen des Stempelgeseßes vom 7. März | 1845 gefaßten dahin lautenden Beschlusses: 1) die Bundesversammlung Civil-Prozessen bei Objekten unter 200 Rthlr. betreffend S ahnden. — Auch joll in dem Fall, wenn der Kaus- oder Lese- | erflärt, daß der gräflichen Familie Bentinck nach ihrem Standesverhältnisse » die Aenderung bei verschiedenen ora Sal , | rungs - Vertrag unter Mitwirkung tes Mátklers oder vereideten Agenten | ¿ur Zeit des deutschen Reichs die Nechte des hohen Adels und der Eben- betreffend, 7 : (t - Zvgaoen C ls ist, nicht blos E der Ayattayenten, E a E} bürgt im Sinne des Art. 14 der deutshen Bundesakte zustehen ; L die Emanirung des Strafaese S A genten die in dem vierfachen Betrage des E) H Beschluß is öffentlich bekannt zu machen. — Gegenwärtiges g Strafgeseßbuches betreffend. Stempels bestehende Strafe, unter solidarisher Haftung aller dieser Ver- | Patent is in der Herrschaft Kniphausen in gewöhnlicher Weise bekannt zu sonen für den Stempel, treffen. machen. Urkundlich Unserer eigenhändigen Ramens-UntersGtift und beige-
Vielleicht werden wix nicht All , = N e cht Alles erledigen. Jch lade Sie zur nächsten Sißung auf morgen früh um 10 Uhr ein, A y Dieser Mein Befehl is dur die Gesezsammlung bekannt zu machen.
(Schluß der Sivung 34 Uhr.) Berlin, den 30. April 1847. Sriédrich Wilhelm I *
drucften Großherzoglichen Jnsiegels. Gegeben auf dem Schlosse zu Olden- burg, den 95. Mai 1847. Aa : 9 S I U “ Umstehend enthält das Kniphauser Blatt aber folgende Rechts= — — A: 00A, S: verwahrung des Grafen Gustas Bentinck: S í : l sti ntorial-B T Lf Im Auf des Herrn Reichsgrafen Gustav Adolph Bentinck, als Erb- N 99, Mai. Das Justiz =-2 ’rial-Blatt enthält den „Jm Auftrage des Yerrn 8 g A h 2 i, E T ; landesherrn zu Kniphaujen, 1k gegen alle nachtheiligen Schlußfolgerungen,
ç df f N! » S Norfahre / _ j) 2 Allerhöchsten Erlaß vom 29. Zanuar 1847, V Den E welche rücksichtlich der dem Herrn Reichsgrafen zustehenden Rechte aus dem von der hohen deutschen Bundesversammlung bezüglih der Staatsverhältnisse
Einleitungen gerichtlicher Untersuhungen wider Geistlihe wegen Zu= der gräflichen Familie Bentinck am 12. Juni 1845 gefaßten Beschlusse und
widerhandlungen gegen die Vorschriften der §§. 214 und 227 Tit. 20 dessen Publication in der Herrschaft Kniphausen etwa möchten gezogen werden, feierliche Verwahrung geeigneten Orts eingelegt worden. Knip-
Th. 11. des Allg. Landrechts betreffend :
— SUel- Auf den Bericht des Staats - Ministeriums vom 8ten d. M. erkläre en “ein hausen, den 17. Mai 1847. Reichsgräflich Bentinfsche NRegierungs-Kanzletï der Herrschaft Kniphauseu. Bunnies. Tannen.“
Jch Mich mit der darin entwickelten Ansicht einverstanden, daß bei Zuwider
handlungen von Geistlichen gegen die Vorschriften der §§, t E ed
Ct 20 L s 2 i: 3 die Einlei ine ichtlichhen Un 4A =:
Tit. 20 Th. 11 des Allg. Landrechts die Einleitung einer gericht! Herzogthum Nassau. Ju der Sihung der Landes-Depu- vom 29. März 1844, betreffend das gerichtliche und Disziplinar-Verfahren | tirten vom 1. Mai ward einstimmig folgender Antrag des Abgeord= gegen Beamte, nur auf vorgängigen Antrag des Ministers der geistlichen | neten Zais zu weiterer Erörterung gewünscht: „Die Versammlung Angelegenheiten erfolgen darf. — Zur Beseitigung der dieserhalb entslan- | möge bei der Regierung darauf antragen: 1) daß das Preßgeseß
An all
Inland. Berlin. Allerhöchste Kabinets-Ordre. — A e
— Verordnung des General-Post-Amts. E Zita E Erlaß. ben aus Düsseldorf. (Vertheilung von Getraide.) ,
Deutsche Bundesstaaten. Großerzogthum Oldenburg. P blications-Patent in Bezug auf die Herrschaft Kniphausen. — Rabigi ens wahruug des Grafen Bentinck. — Herzogthum Na sau. “ Landta L S Lea A Ab R D eßau. Verbot des Beanktveiribrenniis, — Schreiben au A 0 De Div r ‘ : 2e Bornheim; Börse z Bérmifidtéc:) A
tersuchung, in Gemäßheit der Bestimmungen der §8. 5 und 9 des Geseßes
Nußland und Polen. St. P Z F ELLEA L U Ta : j L 1 : j L : Frankreich, G RE E A A a denen Zweifel will Jch Sie, den Justizminister Uhden, hierdurch ermächtigen, | „om 4 — 5. Mai 1814 wieder in Wirksamkeit trete, 2) bei hohem schwader des Mittelmeers, — Nachrichten aus Otaheiti Ga A E 1e Sey oven MernaG mit entsprechender Anweisung zu versehen. | Pundestage sich dahin zu verwenden, daß die Bundesbeschlüsse vom
( . riefe aus Berlin, den 29. Januar 1847. | 90. September 1819 und 26. August 1824 in Betreff einer proviso=
Paris. (Kammer-Verhandlungen. — Unterwerfu er E i d | gen. n der Kö Po- * g . mareh und Zustand der Dinge auf Otaheiti.) sung Königin Po Friedrich Wilhelm
Großbritanien und Arland, London.
risch eingeführten Censur aufgehoben und die im 18. Artikel der
An das Staats-Ministerium. ; ' aa : {n das Staats-Ministerium Bundes-Akte vorbehaltenen Verfügungen über Preßfreiheit dur ein
Trauer um Lord Bes- Vorstehende Allerhöchste Ordre wird sämmtlichen Gerichtsbehörden hier-
im Dierta D Nerdim arlaments- Verhandlungen: Die Fabrik -Bill | durch zur Nachahhtung bekannt gemacht. allgemeines Preßgeseb in Ausführung gebracht und 3) diese Verfü- ines, E Veburtsfei bee eleverwaltung, — Vermischtes, Berlin, den 15. Mai 41847. E gungen im Geiste unseres Gesebes erlassen werden mügen““, zur wei= panien, Brief aus Madrid. E ais Vermischtes. Der Justiz - Minister teren Erörterung gebracht werde. — Der Abgeordnete sagt in der Éiaafe - (Vermischtes; Nachrichten aus Por- Uhden. Rechtfertigung seines Anras Ane S L Griechenland. Patras. | ———_ ; : Q A T Man „Es sei mir nur noch zum Schlusse erlaubt, einige Zorte über das Sa dels und SérsoaNaDbidien: Berlin. Börse E Berlin, 24. Mai. Es aeE E e Id dio Pei Verhältniß der Presse zu unserem Herzogthum zu sagen. Seit der Sus- bericht, S - Börsen- und Markt- | Departements enthält die folgende Verordnung, vetre} e |- | vension unseres Preßgeseges besipen wir im Nassauischen keine einzige Zei- ) seßung des preußischen Transit - Porto’s für die Korrespondenz zwi- tung oder politische Zeitschrift. Weit el's rheinische Blätter hörten mit
Großherzogthume Mecklen- | Einführung der Censur auf. Dieses Verstummen führt zu großen Uebel- ständen. Denn einmal bleibt uns unser eigenes Land, so klein es auch ist, eine terra incognita, die vielen Naturschäye, die es birgt, kommen nicht zu gehöriger Kenntniß des Publikums, werden daher auch nicht gehörig ausgebeutet, daher nicht so viele Arbeiter beschäftigt und weniger Geld in Circulation geseztz denn diese materiellen Jnteressen hängen mehr, als man glaubt, von einer gewissen Regsamkeit im Volke, einem Speculations- geise: welher durch öffentliche Blätter, überhaupt durch einen- öffentlichen
eist genährt wird, ab. Wie viel i} in dieser Hinsicht bei uns noch zu bessern, wo täglih mehr eine allgemeine Verdumpfung der unteren Klassen einzutreten droht. Die Regierung thut, so viel sie kann, durch Unterricht und alle möglichen Unterstüßungen für Ackerbau und Jndustriez; doch dies reiht nicht hinz der Arm der Regierung is hier viel zu s{chwachz das
hen dem Königreiche Sachsen und dem —— | lenburg - Schwerin : , A
Vom 1. Juni d. J. ab wird das preußische Transit - Porto für die Korrespondenz zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Großherzogthume Mecklenburg - Schwerin, ohne Rücksicht darauf, ob dasselbe von den sächsi- schen oder von den mecklenburgischen Korrespondenten zu entrichten ist, _auf 3 Sgr. für den einfachen, bis % Loth incl. schweren Brief festgestellt. Den betreffenden Post- Anstalten wird dies mit Bezugnahme auf die Berord- nung vom 27. April c. (Amtsblatt Nr. 18) zur Beachtung hierdurch bekannt gemacht.
Berlin, den 18. Mai 1847.
General - Post - Amt. v. Schaper.
Amtlicher Theil.
Bei der heute beendigten Ziehung der Aten Klasse 95ster Kö- liglicher Klassen = Lotterie fiel ein Hauptgewinn von 10,000 Rthlr. auf Nr. 66,008 in Berlin bei Seeger; 2 Gewinne zu 2000 Rthlr. fielen auf Nr. 12,321 und 69,323. in Berlin bei Seeger und nah Breslau bei Holschauz 34 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf
Nr. 1247. 6015. 13,735. 14,477. 14,556. 15,890. 419,546 ; Thi foi tar Gade 4 A L O T iA E e t I N : / É Volk selbst muß einen regeren Thätigkeitssinn bekommen und au Erwer- 95,239. 28,791. 31,036. 31,392. 33,103. 41,733. 43,923. 44,045. ® Berlin, 25. Mai. Heute Morgen zwischen 5 und 6 Uhr | bungsmittel sinnen. Oeffentliche Blätter würden hierin gewiß nth große
Hülfe leisten und zur Aufsuchung und Verbreitung- von Erwerbsquellen
wurde unsere Stadt dur eines der merkwürdigsten Näturereignisse in nicht geringen Schrecken verseßt. Aufmerksame Beobachter wollten nämlih {on gestern gegen Abend eine ganz eigenthümliche Bil-
46,871. 48,050. 48,214, 48,354. 53,311. 53,835. 54,033. 55,106. 57,906. 59,973. 69,806. 69,900. 71,526. 72,248. 72,608. 72,735. 74,326. 76,091 und 77,856 in Berlin 2mal bei Burg und 4mal bei
Veranlassung geben. In dieser trüben Zeit, wo- der Wohlstand immer mehr zu {winden scheint, reicht das mechanishe Alltagsleben und alte Herkommen zu Auffindung neuer Nahrungsquellen nicht mehr hin, es be-
Seeger, nah Breslau bei Gerstenberg und 3mal bei Schreiber, Cöln? | dung und Färbung der Wolkenzüge bemerkt haben, welche bei / 1 j ngsquellen mt, Je 4 ei L L bei Müller, Driesen bei Abraham, Düs v déVetarágRein Schwüile Pes Tages "lebhafte Besorg-= darf fins Ae B Serum Zeitung pen ldorf 2ma paß, Ehrenbreitstein bei Goldschmidt, Elberfelt®| nisse wegen eines während der Nacht zu erwartenden Ge- Macht der Rogier stände. Freilich würde bei“ der Se artvhatheit der
Sache die Empfindlichkeit manches gewiß rechtschaffenen Beamten auf harte Probe gestellt werden, auch mag die Presse anfangs in jugendlichem Ueber- muthe und maßlosem Tadel manche Extravaganzen begehen; durch die Praxis wird sich dieses Alles ausgleichen. Der Vortheil bleibt eine regere
wittersturmes erregte. Judessen schien der höhersteigende Mond die sich sammelnden gewittershweren Wolken wieder zu zerstreuen, bis sie sich diesen Morgen aufs neue sammelten und ihre vernichtende Gewalt in einem Hagelwetter über einem großen Theile der Stadt
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e Heymer, Frankfurt bei Salzmann, Glogau 2mal bei Levyso Königsberg in Pr. bei Samter, Schweidniß bei Scholz, Stett Bi bei Rolin und 3mal bei Wilsnach, Waldenburg bei Schüßens" hofer und nah Zeiß bei Zürn; 40 Gewinne zu 500 Rthlr. ay
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