1847 / 145 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Z Paris, 21. Mai. 5% Rente fin cour. 115. 75 3% do, fin cour. TE 90. Neapl. —. 3% Span. —. Wien, 23. Mai. Nordb. 167. Gloggn. 125.

(Teleg. Depesche aus Köln, vom 24. Mai.) Amsterdam, 22. Mai. Int. 58/7. London, 20. Mai. Cons. 865 baar. 87% Rechnung,

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 22, Mai 1847,

854 Meteorologische Beobachtungen.

1847. 24. Mai.

Morgens 6 Ubr.

2 Ukr.

Luftwärme . ..,. Thaupunkt...

DunstsäÄttigung . 73 pCt. 42 pCct

Wetter ....... beiter, heiter, 2 Pf., auch 4 Rthlr. 2 Sgr. ea T UNa s é 6. O. olkenzug - -- _— O.

Zu Lande: Roggen 4 Rthlr. 7 Sgr. 2 : 5 ps Hafer 2 Riblr. 5 Sgr. 5 Pf-, auch 1 Rthlr. 27 Sgr. 7 Pf.

i si » Wispel. be Eingegangen Are dien (weißer) 5 Rihlr. 3 Sgr. 7 Pf., auch 5 Rihlr.

und L Rthlr. 24 Sgr.; Roggen 4 Rihlr. 6 Sgr., auh 4 Rthlr; große Gerste M 27 “Sar. 7 Pf.3 Hafer 1 Rthlr. 25 Sgr. 5 Pf., auch 1 Rihlr. 23 Sgr. 1 Pf.z Erbsen 4 Rthlr, 9 Sgr. 7 Pf. 5 Sonnabend, den 22. Mai. Das Schock Stroh 9 Rthlr., anch 8 Rthlr. Der Centner Heu 1

Rthlr, 10 Sgr., au 1 Rthlr. mite

Nachmittags

Luftdruck... . .|337,43"" Par.|336,16'’' Par.|335,76'"" Par.|Quellwärme +8,8° R. |4-18,1° R. |+ 14,1° R. |Flusswärme —+ 5,0° R.) + 6,8° R.| + 7,5° R. [Bodenwärme

Tagesmittel: 336 45‘’’ Par... + 13,7° R... + 6,4° R... 58 pct.

Naoh einmabger

Abends Beobachtung.

10 Uke.

59 pCt. Ausdünstung heitor, Niederschlag 0. Würmewechsel -+-22 g8°

l E -+ N 2

zu haben.

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 26. Mai. Jm Schauspielhause. 87ste Abonnements- Vorstellung: Anna von Oesterreich.

Oeffentliche Aufführuñgen.

Mit Allerhöchster Genehmigung am Mittwoch den 26sten d. M. Nach- mittags 5 Uhr in der Garnison-Kirhe zum Besten der Bäckerei des Ver- eins für die Armen: „Das Halleluja der Schöpfung“/ Cantate von J. Baggesens, in Musik gesezt von Herrmann Dam, Königl, Kammermusikus, Ausgesührt von dem gesammten Königl. Opernpersonal unter Leitung des Königl. Kapellmeister Herrn Denving, Billette à 410 Sgr. sind in der Buch- und Musikalienhandlung des H n der Herrn Bote und Bock, Jäger Str. 42, und bei dem Küster Herrn Burchhardt neben der Garnison-Kirche, so wie Textbücher daselbst à 25 Sgr,

errn Schlesinger unter den Linden 34,

Der Vorstand dcs Vereins der Bäckerei für die Armen.

Ernst Graf von Schlippenb ach,

Rittmeister im Garde-Ulanen- (Landwehr-) Regiment,

—EEE———— Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Im Selbstverlage der Expedition.

Gedrudckt in der Decker schen Geheimen Ober -Hofbuchdruerei.

Allgemeiner

Wer über die Thäter oder den Verbleib des gestoh- lenen Guts Auskunft zu geben vermag, wird hierdurch aufgefordert, davon schleunigst schriftlih oder mündlich

14797 Bekanntmachungen.

Kriminalgerichtlihe Bekanntmachung.

Heute früh zwischen 5 und 7 Uhr sind hierselbst fol- gende Polnische dreihundert Gulden Certifikat-Litt. A. : Nr. 8,229 zur Obligation Nr. 172,229 gehörig,

dem Unterzeichneten auf dem Kriminalgericht , Molken- markt Nr. 3, Mittheilung zu machen. Zugleich wird vor dem Ankauf der entwendeten Staatspapiere mit dem Bemerken gewarnt, daß, wer im Stande is, über

» 83508 » » » 174,408 » h H

9206 » N e E deren Verbleib Ausfunft zu geben und dies zu thun 48324 » z » 200/024 » unterläßt, sich der Gefahr aussezt, wegen Diebeshehle- 745903 » Á » L608 » rei zur Untersuchung gezogen zu werden,

» 37,615 » » “E Berlin, den 23. Mai 1847,

74,159 » » » 202,359 » , E S ,

s 18575 » s » 555995 » Der Untersuchungs-Richter des Königl. Kriminalgerichts, “M o A0 Kriminalgerihts-Rath Gropius.

mittelst Cinbruchs gestohlen worden.

[413 b]

4 V-t

für die regelmäßigen auf d

Richtung nach Hamburg.

Berlin - Hamburger E isenbahn. / Vom 1. Mai 1847 ab bis auf Weiteres.

Richtung nach Berlin.

p 4.6-U Dampfwagenzuge

er

1. 2. 3. 4, | 5, b. 7. B, Erst dati wien, 4 Zwischen- riter Zweiter zug v.Ber-| x4, rster Zwei \ 5 Personen- Personen-| lin nach Güterzug ine icaes Heran Said, n Güterzug Abgang von| zug zug \ ade nach Abgang von zug zug Witten- na nach nah berge, von nach nach berge, E Hamburg. ORERAN En Hamburg. Berlin. | Berlin. y. Witien- Berlin, verge nach erge nad) S dura S eln,

/ [5 br Uhr Uhr Uhr A E Uhr Uhr Uhr Berlin | 7 Mrg.| 25 Nh. | 55 Nh. | 6 Mrg. | Hamburg 75 Mrg./12 Mitt.| 4¿Nchm.| 6 Mrg. Spandau au E {7 BE » G S Bergedorf 7% » |12{Nqhm.| 4 E Nauen E B Br » (E Reinbeck S P D 65 » Mate S8 4 U Alt» 7 Abd.| » |Friedrichsruh On» Friesack 85 » L: 172 » [85 » TSihwaäanzenbeck. | 8L » Or N E Maistabt d Dies 47S »| 97 PBUOEN 9 E O E Zerniß| E a P N » | 95 » J Bosbonburg o 1 » [ 67Abbs] 8.» Glöwen E. O R O 5 R s) N Wilsnack 0 N. (E » LOE » POGSOES O

Ank. in S L 0E S E » n Grabow T » 32 » S LOE 9; à Ank. in A ; : Abgang D Wittenberge [105 » [55 » | 6% Mrg.|125 Nh. L Grabow 117 -| 64 Abd! 7x » | 15 » i Abgang Ludwigslust M O S » [4X »* PWitténberge |121Nckhm.] 44 » -| 62 Mrg.|12;NGm Hagenow 12 M e «2x » TWilonackÆ L E O S La Brahlsdorf 125 Nh. |8 » L » 395 * Ol E O E 15 » Boipenburg 12% 82 9x » 4 » Zernipß 1X » G S T2» 2 » Büchen 12 » 8X » a Dea a Di 5 6. Abds.) 8 » Ax Schwarzenbeck 15 A 95 W 9% ap 55 lad Friesáäck 2 » 65 » 8% 2 » Friebrihsruh | 18 « [95 » 05 » |6 40 honate E O s Reinbeck 2 OL L LOE » }/ 62 Abd. fNaueëeii S 4E Bergedorf 0 O » | 63 Spandau E s A o O s 6 Abds, __Ankunst Ankunft - in Hamburg | 3 à 35 [105 à 11/11 à 113/ 6% à 7% [in Berlin 4 à 45 (8% à 84/105 1084| 61 à 7 Nachmitt.| Abends. | Morgens.| Abends. Nachmitt.| Abends. |Morgens.| Abends,

E s m e L Un Eo

, n. Mit den Fersonéenzügen werden auch Eilgüter, Equipagen und Pferde zu dem erhöheten Tarife befördert,

Bei den Zwischenzügen findet außer der Pe ü i i è rsonen-Beförderung in a nahme von Gütern und E zu niedrigen Preisen statt.

Die Güterzüge No. 4 R Beförberüng von D eriotos und 8 sind ausschließlih nur zum Transport

llen drei Wagen-Klassen, auch die Mit-

von Gütern und Vieh bestimmt, ohne

Etwaige Extra- oder Lokalzüge werden an den betreffenden Orten besonders bekannt gemacht werden.

Der Personenzug No. 1 von Berlin id, steht mit de s i i f M rfi Ns | abgehend, steht mit dem Personenzuge von Wien, welcher auf der Nie- derschlesisch-Märkischen Eisenbahn jeden Morgen um 5 Ühr in Berlin eintritt, in unmittelbarer Verbindung und

schließt sich von Altona aus dem Personenzuge nach Kiel an Der Personenzug No. 2 gewährt Via Vos G Frankfurt a. O.,

gekommenen Reisenden Gelegenheit, noch an demselben Tage Hamburg zu

Magdeburg und Leipzig in Berlin an- ccieiVtk,

Der Personenzug No, 5 vermittelt die Verbindung zwishen Hamburg und re\p. Stettin, Frankfurt a. O.

und Magdeburg.

Der P den um 11 Uhr Abends von Berlin abgehenden Pe unmittelbare Verbindung mit Wien her.

ersonenzug No. 6 nimmt die von Kiel selemmentn Reisenden auf und stellt durh den Anschluß an r\onenzug auf der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn die

Den Ferlgpene und Zwischenzügen shließen sh in Hagenow die regelmäßigen Züge der Mecklenburgi-

schen Eisenbahn laut besonderem Fahrplan an. Berlin und Hamburg, im April 1847.

Die Direction der Berlin- Hamburger Eisenbahn-Gesellschast.

Köln - Mindener Eisenbahn. *\General-Versammlung. Die diesjährige Vegelmäßige AGeneral - Versamm- | jun, gestrigen,

R Slung der Actionaire der Köln-Min- dener Eisenbahn-Gesellschaft wird

Vormittags 9 stattfinden.

men, indem tir

amMittwoch, den 30. Juni d. J.,

Uhr, im großen Rathhaussaale zu Köln

Unter Bezugnahme auf die £6. 33 bi Statuts werden die in den Ri Gesellschaft e

Tage einschließlih einget io- eingeladen, an dieser Vene LVersanme

lung in Person, oder im Verhinderungsofall T vollmächtigte nah 6, 40. des Statuts Tei ne e

merken, daß in Anwendung der §5,

E

Anzeiger.

33,, 34, und 39; 1bid. die Eintrittskarten und Stimm- zettel an den Tagen vom 27. bis incl. 29. Juni cr., in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Or n un- serem Geschäfts-Lokale (Köln, Martinsstraße Nr. 5), jedoch nur gegen Vorzeigung der Actien resp. Partial- Quittungen oder einer genügenden Wescheinigung über den Besiß derselben, im Falle der Bevollmächtigung außerdem gegen Einsendung oder Vorzeigung der Voll- macht, in Empfang genommen werden können.

Köln, den 21. Mai 1847. Die Det 0

Preußische Südsee - Fischerei- (2) Gesellschaft.

Nachdem die „Borussia ‘‘ in Swinemünde eingetrof- fen, laden wir in Gemäßheit des §. 6. der Statuten die geehrten Actionaire unserer Gesellschaft

zu einer General-Versammlung an 7, Juni 6, Vormittägs L Uhx, im hiesigen Börsenhause ergebenst ein. j S

Es werden in dieser Versammlung nicht allein die statutenmäßig (§. 6.) erforderlihen Vorlagen und Mit- theilungen erfolgen, sondern auch die Gründe erörtert werden, welche eine Ausdehnung oder Auflösung der Gesellschaft rechtfertigen. |

tas Wi erbebltche Gegenstände der Bera- thung und Beschlußnahme vorliegen , so wünschen wir, daß die geehrten Herren Actionaire sämmtlich sich ein- finden oder vertreten lassen mögen, eventuell wird das §. 6. der Statuten verordnete Präjudiz zur Anwendung gelangen. Stettin, den 22, Mai 1847.

Die Direction der Preuß, Südsee-Fischerei-Gesellschaft, Schillow. Schlutow. Weidner.

Sáchsisch- Schlesische 2 Eisenbahu, E R Die fünfte General - Ver- samm- lung

(der Sächsisch- Schlesischen

Eisenbahn - Gesellschaft so c A . 31 Ma a. c.

allhier abgehalten werden.

Die Herren Actionaire werden eingeladen , gedachten Tages von 8 bis 9 Uhr in dem Saale des fauf- männishen Vereins, als dem bestimmten _Ver- sammlungs - Lokale, sich einzufinden, bei den requirirten Herren Notarien ihre Jnterims - Acticn zu pröduzlren und die als Legitimation zu dem Eintritt in die Ver- sammlung dienenden Stimmkarten, worauf die Zahl der einem Jeden nach §. 48. der Statuten zukommen- den Stimmen bemerkt werden wird, in Empfang zu nehmen, sodann aber Punkt 9 Uhr, wo der Sizungs- saal geschlossen wird, sich des Anfangs der Verhand- lungen zu gewärtigen.

Die Gegenstände, welhe zum Vortrag und beziehend-

lih zur Beschlußfassung kommen werden, sind: 2 U Map en Geschäftsbericht und Rehnungsab-

luß, b) ti Wahl für die ausscheidenden (wieder wählba- ren) Mitglieder des Ausschusses Herrn Kaufmann Kölbing's in Herrnhut, - Kaufmann Frommelt’s in Baußen und - Fabrikant Herrmann's in Bischofs- werda, von welchen statutengemäß die General - Versamm- lung zwei, der Ausschuß in si den dritten nah der General - Versammlung zu wählen hat.

c) Bericht über den zwischen der Sächsis - Stef fa und der Löbau - Zittauer Eisenbahn - Gesell- \chaft vorläufig abgeschlossenen Vertrag über dice gea OR At auf der Löbau - Zittauer Eisen- ahn.

a) Mittheilung über die dem bauausführenden Ober- Jngenieur zu gewährende außerordentliche Grati- fication andErmächtiging derGesellschafts-Vorstände ierzu. ;

e) nÓrag über die verfallenen Actien und Beschluß-

ierüber. h

f) Biat ana ai ‘über eine anderweite Berwen- dung der durch verspätete Einzahlung eingenom- menen Strafgelder. j

Der gedruckte Geschäftsbericht nebst Rechnungsahb-

{luß is in unserem Büreau Antonstadt, Anton straße Nr. 7 zu erlangen. Dresden, den 27. April 1847. Das Direktorium E der Sächsisch - Schlesischen Eisenbahn - Gesellschaft, Anton Freiherr von Gablenz. Franz Netcke,

Citerarische Anzeigen.

Im Verlage von George Westermann in Braun- schweig is erschienen, vorräthig in der Amelang-

h: Diá {hen Sort. - Buchhdlg. (R. Gaertner), Vrüder-

straße 14, so wie bei Mittler, Klemann & Lassar und Schneider & Co.:

: g E : 181] NPriefe aus Judien. Von Dr. W. Hoffmeister, Arzt im Gefolge Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Waldemar von Preußen. Nach dessen nachgelassenen Briefen und Tagebüchern i herausgegeben von Dr A Oen Mit einer Vorrede von C. Nitter und sieben topo- graphischen Karten. E Gr, 8. fein Velinp. geh. Preis 2 Thlr, 15 Sgr.

480 E | Jn G. W. F. Müller's Verlag in Berlin ist so cben erschienen und in allen Buchhandlungen , na- mentlih in der Ens lin schen Buchhandlung (F. Geel-

Breitestr. 23, zu haben t : daa er Gustas-Adolph-Verein ein landes- firchliher odercinevangelish-protestan-

tischer? s Die Stimme des evangelischen Volkes vertreten ge-

gen seine Theologen, vornehmlich gegen Dr. Ullmann und Dr. Lüde von F). Eltester und ck»).

Krause. Abgedruckt aus dem Juni-Hefte 1847 der Monatsschrift für die unirte - evangelische Kirche. geh. 75 Sgr.

550 b M S L. GallbosVerkauf,

Ein Hôtel, vollständig möblirt und ersten Nanges in Königsberg in Preußen, welches sich einer starken Fre- quenz erfreut, joll Familien - Verhältnisse wegen unter erleihternden Bedingungen aus freier Hand verkauft werden. Auf frankirte Briefe unter A. B. poste restante Königsberg in Preußen wird weitere Aus- kunft ertheilt,

[478]

» E 7 ? » Verkauf eines Weingutes. Ein geschlossenes, mit Mauern umfaßtes, alle An-

nehmlichkeiten vereinigendes Weingut in Rheinhessen, welches einen ausgezeichneten und renommirten Wein er- zeugt, mit Wohn - und Oekonomie - Gebäuden, großen Reiseih: Gewächshäusern, Garten, Fischteich 2c. 2c., ift aus freier Hand unter schr annehmbaren Bedingungen zu verkaufen. Nähere Auskunft beim Herrn Notar

Dr. Klauprecht in Mainz.

4 Ritterguts-Verkaus.

Erbtheilungs halber soll das den Unterzeichneten ge- hörige, im Saal - Eisenberger Kreise des Herzogthums Altenburg höchst romantisch gelegene, von Kahla, Roda und Jena 15 Stunden, von Neustadt a, d. Orla 3 Stunden, von Weimar 5 Stunden und von Apolda, dem nächsten Anhaltepunkt der Thüringischen Eisenbahn, 4 Stunden entfernte Mannlehn-Rittergut Schiebelau nebst Allodien und einem vollständigen lebenden und todten

noentarium Î Dienstag den 29, Juni d. J, von Vormittags 11 Uhr an, im Wege des Meistgebots, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Lizitan- ten, verkauft werden. Es gehören dazu circa 4 Aer Gärten, 25 Acker Wiesen, 140 Acker Felder, 175 Aer Holz, 27 Aer Leeden 2c., den Acker zu 200 zehnelligen R. gerechnet. Das Nähere is aus den bei Herrn Kammer-Prokurator Hempel zu Altenburg und den un terzeihneten Besißern ausliegenden Kaufbedingungen er sichtlich, von welchen ersterer gegen Erstattung der Ko pialien und Porto-Verläge auf Verlangen Abschrift e theilt, Kauflustige werden ersucht, sich am gedacht. Tage auf dem Rittergute Schiebelau einzufinden und ihre Gebote bis Mittag 1 Uhr anzubringen,

Schiebelau, den 14. Mai 1847. E i Gebrúder Esche,

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für Z Iahr. 4 Rthlr. - # Iahr. 8 Rthlr. - 1 Iahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Sei einzelnen ummern wird der Bogen mit 24 Sgr. berechnet.

Allgemeine

: auf diese hmen Bestellun P die Erpeditica n air Herlin | Zeitung: (4. Preuß. Behren - Straße Ur 57 Insertions-Gevügr für d 4 Raum einer Zeile deg Alla Anzeigers 2 Sgr. “S

Berlin, Dounerfiag den Mex M 6

Alle i und Als agpanflalten des In-

AnÙh alf

Amtlicher Theil. 16 S :

Landtags-Augelegeuheitenm. Sibßung der Herren-Kurie vom 18. Mai: Petitionen und Gutachten betreffend die Reform dre Patri- monial-Gerichtsbarkeit und Berathung darüber. Berichtigungen.

Beilagen.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Geheimen Medizinal -Rath, Dr. Augustin zu Potsdam, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub ; so wie“ dem Oberst-Ueutenaut a. D., Jgel, und dem regensburger Dom-Chor= Vikar Lip f, bisher Secretair des Fürstbishofs von Breslau, Frei= herrn von Diepenbrock, den Rothen Adler - Orden vierter Klasse zu verleihen.

Der Notariats = Kandidat Peter Mathias Münch zu Polch ist zum Notar für den Friedensgerichts - Bezirk Sinzig im Landesge- rihts-Bezirk Koblenz, mit Anweisung seines Wohnsißes in Sinzig, er- nannk worden,

Abgereist: Se. Excellenz der General der Jnfanterie, Gene- ralckJuspecteur der Festungen und Chef der Jngenieure und Pioniere, von Aster, nah den Rhein.

Landtags - Angelegenheiten.

StPUg ver Herreke- ute Eis Mak

N

Die Sigung beginnt nah 71 Uhr unter dem Vorsibe des Land= tags - Marschalls Fürsten zu Solms.

= i : ] z

__ Das Protokoll der vorigen Sizung wird verlesen und geneh=

migt. | N Graf Jbenpli b: Verliest hierauf das Konklusum über die Berathung des Antrags auf Revision des Zolltarifs zur Mittheilung an die Kurie der drei Stände. / ;

Marschall: Es wird sich gegen den Jnhalt dieses Schrei- bens nichts zu erinnern finden, und wir fommen nun zur Berathung des Antrages des Prinzen von Biron, betreffend die Reform der Patrimonial - Gerichtsbarkeit in mehreren Provinzen des Staats Zch bitte Herrn von Keltsh, den Bericht zu erstatten. I _Referent von Keltsch: Die Petition - des Prinzen Biron selbst lautet so: :

Pit E

an den hohen Vereinigten Laudtag, betreffend die Re= form der Patrimonial=Gerichtsbarkeit in mehreren Provinzen des Staates. |

Die mit der gegenwärtigen Verfassung der Patrimonial-Ge- rihtsbarkeit, wo dieselbe noch nah alter Norm besteht, verbundenen Mängel sind schon \o vielfa von den Betheiligten dargethan und anerkannt worden, daß es hier nicht einer weiteren Auseinander= seßung bedarf. Wie sehr dieser Gegenstand eine baldige Erledigung erheischt, zeigen die Bitten und Wünsche, die den Landtagen vorge- legen, und das reiche Feld der darüber erschienenen Schriften. Jch erlaube mir, auf eine als Manuskript gedruckte Schrift des Herrn Major von Vincke auf Olbendorf aufmerksam zu machen, indem dieselbe an viele Mitglieder des Vereinigten Landtages vertheilt worden. : :

Es ist heilige Pflicht eines jeden Standes, die Hand selbst zu bieten zur Modisizirung solher Vorrechte, durch welche erweislih *au- deren Ständen oder dem Ganzen Nachtheile, ja Schaden erwachsen dagegen die Rechte treu und fest zu bewahren, welche den anderen Ständen oder dem Staate nüßlich sind.

Aus dieser Ansicht, welche, ih bin es überzeugt, von vielen mei- ner Herxen Mitstände getheilt wird, erlaube ih mir, den hohen Ver= einigten Landtag zu bitten: i

Derselbe möge an Se, Majestät den König die Petition richten :

daß Se. Majestät geruhe , einen Entwurf zu einer zweckmäßigen Reform der Patrimonial - Gerichtsbarkeit ausarbeiten und den ge- treuen Ständen zur Berathung Allergnädigst vorlegen zu lassen.

Die Abtheilung, welche diese Petition zu berathen hatte, hat folgendes Gutachten erstattet :

Gutachten über den Antrag des Prinzen Biron von Kurland, betreffend

- die Reform der Patrimonial - Gerichtsbarkeit in meh -

i reren Provinzen des Staats.

n Der Aptheung ist der Antrag des Prinzen Biron von Kurland zur Begutachtung ü erwiesen worden, welcher dahin gestellt ist:

an Se. Majestät den König die Petition zu richten, daß Se. Ma-

jestät geruhen, einen Entwurf zu einer zweckmäßigen Reform der

Patrimonial-Gerichtsbarkeit ausarbeiten und den getreuen Ständen

zur Berathung Allergnädigst vorlegen zu lassen,

In dem Antrage sind allerdings weder bestimmte Mängel her- vorgehoben, wegen deren die Taae ie grlhttharlitt einer Reform bedürftig erscheine, noch Maßregeln in Vorschlag gebracht, wodurch & P Ms 4 t A L U Mängeln abzuhelfen und die gewünschte Reform zu be-

Wenn in dem Anträge auf eine als Manuskript get Schrif, des Major von Vin cke auf Olbendorf atte E A so glaubt die Abtheilung dies eben nur als eine Hinweisung darauf und keinesweges so betrachten zu dürfen, als habe der Herr. Antrag= steller die in der von Vinckeschen Schrift entwielten Ansichten und geäußerten Wünsché zu den seinigen machen wollen,

__ Die Abtheilung is} vielmehr der Ansicht, daß aus Veran= lassung des ganz allgemein gehaltenen Antrages im Allgemeinen zu erörtern sei, ; j

ob überhaupt die Patrimonal=-Gerichtsharkeit einer Reform bedürf=

j tig erscheine,

und ob und in welcher Weise, ob in der von dem Herrn Antrag=

steller vorgeschlagenen oder in einer anderen, Se. Majestät der König um Herbeiführung einer folhen Reform zu bitten jein werde ? Der Geheime Ober=Justiz-Rath Kisfer hat in Vertretung des Herrn Justiz-Ministers Excellenz der Abtheilung mitgetheilt,

daß des Königs Majestät, nachdem ein Plan zur Oraanisation der

Königlichen Gerichte, wie sie dur die im Gerichtswrsen eintreten-

den Veränderungen bedingt wird, ausgearbeitet und Allerhöchst ge-

nehmigt worden, Sich in einer Allerhöchsten Kabinets-Ordre auch wegen Reform der Patrimonial - Gerichte ausgesprochen habe; es sei auch bereits ein Geseß entworfen gewesen, um, den Bestimmun- gen der Allerhöchsten Ordre gemäß, sowohl die Vorzüge der Pa- trimonial-Gerichtsbarkeit beizubehalten, diese Gerichtsbarkeit selbst zu vervollkommnen und in eine feste und nachhaltig gesicherte Stel= lung gegen die von manchen Seiten erhobenen Ausstellungen und

Angriffe zu bringen, als auch eine in jeder Hinsicht angemessene

und nothwentige fkollegialische Behandlung wichtiger Sachen mög-

lih zu machen, da die Patrimonial-Gerichtsbarkeit als jus singu- lorum anerkannt werde und als solches bei der Reform aufgefaßt und behandelt werden müsse.

Der schon ausgearbeitete Geseß - Entwurf sei indessen einst- weilen zurückgelegt, indem Se. Majestät später zu bestimmen ge= ruht, daß zunächst, unter Vorlegung bestinmter, der neuen Orga- nisation entsprechend aufgestellter Normatpläne Vereinigungen mit den einzelnen Patrimonial- Gerihtsherren versuhen und, wenn auf diesem Wege nicht zum Ziele zu kommen sci, dann erst die geeigneten legislativen Maßregeln vorzuschlagen.

Dies ist die Sachlage.

Die sämmtlichen Mitglieder der Abtheilung sind darüber einig, daß die Patrimonial-Gerichtsbarkeit, gleich anderen menschlichen Ein- richtungen, einer weiteren Fortbildung und Entwickelung eben so fähig, als im Laufe der Zeit, auf Grund der gemachten Erfahrungen, ins= besondére aber in Folge der theils bereits eingetretenen, theils schon bevorstehenden Umgestaltung des gerichtlichen Verfahrens und, }o weit es dadurch nöthig wird, des Gerichtswesens überhaupt, auch bedürftig sei.

Sie hält zwar dafür, daß die Klagen über Mängel der Pa- trimonial - Gerichtsbarkeit, die auch in der That in einzelnen Pro= vinzen mehr und lauter erhoben wurden, als in anderen, sehr oft vor- zugsweise nur durch lokale und anderweit zu erledigende Umstände veranlaßt seien.

Sie verkennt aber au nicht, daß das Justitut doh auch an sich noch manche Verbesserungen und weitere Vervollkommnungen gewiß zulasse und erheische.

Aus allen diesen Gründen wird anerkannt, : daß das Bedürfniß einer Reform der Patrimonial - Gerichtsbarkeit vorhanden sei. :

Die Abtheilung hat aus den ihr gewordenen Mittheilungen mit Genugthuung ersehen, wie man auch von Seiten des Gouvernements die Patrimonial-Gerichtsbarkeit als wohlerworbenes Einzelnrecht achte und anerkenne. ;

Sie findet aber auch das Fortbestehen der Patrimonial-Gerichts- barkeit durch innere Berechtigung begründet. Deun dieselbe ist nicht blos eine zufällige Prärogative , sondern ein wesentliches wichtiges Moment, um den einen der bestehenden Stände n seiner jeßigen po- litischen Stellung, die er in dem gesammten L rganismus unjerer tan dischen Jnstitutionen cinnimmt, zu erhalten. T ;

Diese Stellung, welche diesem Stande in allen ständischen Ver- hältnissen beigelegt ist, findet, neben dem größeren Grundbesiße, seine innere Begründung au wesentlich darin, daß der Rittergutsbesißer diejenige Person ist, in deren Namen und nächstem Ausflusse inner- halb der Gränzen seines Grundbesißes in den wichtigsten bürgerlichen Beziehungen die obrigkeitlichen Functionen von den durch den Jnha- ber der Gerichtsbarkeit desiguirten, übrigens aber von ihm in allen ihren amtlihen Handlungen vollkommen unabhängigen, geseßlich qua- lifizirten Organen nah den Geseßen ausgeübt werden.

Die Abtheilung findet ferner, daß dem gestellten Antrage inso- weit bereits entsprochen is, als {on Einleitungen zur Ausarbeitung eines die Reform der Patrimonialgerichtsbarkeit bezweckenden Gesetz= Entwurfs getroffen sind.

Sie hat sich daher gefragt, ob nicht unter diesen Umständen von Anbringung einer Bitte an des Königs Majestät ganz abzustehen und nur zu erklären sein werde,

das Bedürfniß zu einer Reform der Patrimonial - Gerichtsbarkeit werde anerkannt; da jedoch die Regierung erklärt habe, daß bereits ein desfallsiger Gesetz - Entwurf vorbereitet werde, so erscheine es angemessen, die Vorlegung der von der Regierung ausgehenden Vorschläge an die Betheiligten abzuwarten.

Die große Mehrheit der Mitglieder hält dies jedoch nicht für ausreichend und findet es insbesondere niht wünschenswerth, die et- waige Reform im Wege der mit einzelnen Patrimonialgerichtsherren anzuknüpfenden Unterhandlungen ins Leben zu führen. Denn man könnte auf diesem Wege leiht dahin kommen, in unmittelbarer Nach-

barschaft ganz verschiedene Organisationen entstehen zu sehen, wäh=

rend do eine möglichst gleihmäßige, übereinstimmende Einrichtung wünschenswerth erscheine.

Die Abtheilung findet es vielmehr am zweckmäßigsten, wenn zu= nächst unter Zuziehung von einzelnen, besonders auszuwählenden be- theiligten Eingesessenen die Grundzüge der angemessen erscheinenden neuen Einrichtung festgestellt, nah diesen dann ein möglichst gleichmä= ßiger Geseß = Entwurf für die betreffenden Provinzen ausgearbeitet und dann dem rathsamen Gutachten der betreffenden Provinzial-Land= tage vorgel gt werde.

Aus vorstehenden Gründen is der gutachtlihe Beschluß der Ab-

the’lung dahin ausgefallen : 1) daß der Antrag des Prinzen Biron von Kurland ohne Modi- ficationen nicht zur Petition zu erheben sei; mit 10 Stimmen gegen 1; ; 2) daß der Antrag vielmehr nur mit dem Abänderungs-Vorschlage anzunehmen fei: Sr. Majestät vorzutragen, daß das Bedürfniß einer Re= form der Patrimonial-Gerichtsbarkeit, behufs ihrer Ueber= einstimmung mit den Reformen der allgemeinen Rechts= pflege und behufs der von Sr. Majestät Allerhöchstselbst beabsichtigten festen und nachhaltig gesicherten Stellung und Vervollkommnung derselben anerkannt werde; daß zu dem Ende die Regierung geeignete Vorschläge in dieser Be- ziehung mit einer Kömmission von Betheiligten jeder Pro= vinz berathe, und die auf die so gewonnenen Resultate zu gründenden geseßlihen Maßregeln den betreffenden Provinzial - Land=- tagen zur Begutachtung vorgelegt werden. Einstimmig beschlossen.

Berlin, den 10. Mai 41847. Die Abtheilung der Herren-Kurie für verschiedene Gegenstände.

Prinz zu Hohenlohe. Graf von Arnim. Graf zu Dohna=-

Lauck. Graf von Jhenpliß. Graf von Schaffgotshch auf

Maiwaldau. von Kelt\ch (Referent). Fürst von Lichnows ky. Graf von Keyserling. Sierstorpff. von Quast.

Referent von Keltsch: Als Referent habe ih noch einige Worte hinzuzufügen. Die Abtheilung is darüber ungetheilter Ansicht gewesen, daß eine Reform der Patrimonial-Gerichtsbarkeit Bedürfniß

| sei. Sie hat indeß Anstand genommen in ihrer Majorität, den An- trag des Prinzen Biron von Kurland ohne Modification zu einér Petition zu erheben. Jh glaube, für die Berathung wird es zweck- mäßig sein, darauf aufmerksam zu machen, worin eigentlih der Un- tershied zwischen der ursprünglichen Petition und dem Abäuderungs- Vorschlage liege, den die Abtheilung vorzulegen sich erlaubt hat. Der ursprüngliche Antrag is ein ganz allgemein gestellter und spricht nihts weiter aus, als die Bitte, einen Entwurf zu einer zweckmäßigen Reform von Seiten des Gouvernements ausarbeiten und den getreuen Ständen, ohne weitere Bezeichnung der Stände, zur Berathung vor- legen zu lassen. Dies ist sehr leicht übersichtlih. Der Abänderungs-= Vorschlag hat dagegen die Richtung eingeschlagen, gewisse Grundzüge {hon hinzustellen, in denen diese Reform anzubahnen sei, zunächst in der Weise, daß man eine Vorberathung mit den Betheiligten der ver= schiedenen Provinzen als wünschenswerth bezeichnet, daß dann das Gouvernement einen Entwurf ausarbeiten lassen möge, dieser Entwurf aber zur Berathung der betreffenden einzelnen Provinzial -Landtage gestellt werde. Jn dem Abänderungs - Vorschlage is aber auch noch die Andeutung mit aufgenommen worden, daß man wünsche, diese Reform möge eine Uebereinstimmung der allgemeinen Rechtspflege mit der der Patrimonial-Gerichtsbarkeit herbeiführen, die leßtere aber eine feste und nachhaltig gesicherte Stellung und Vervollkommnung finden. Jch glaube, dies wird deutlich genug für die hohe Versamm- lung sein, die Unterschiede beider Petitionen îns Auge zu fassen.

Für meine Person halte ih mich verpflichtet, noch einige Be- merkungen machen zu müssen. Kenntniß der Sache, glaube ih, mir einigermaßen zutrauen zu dürfen. Jh habe selbst durh meinen Le- bensberuf Gelegenheit gefunden, das Wesen und den ganzen Ge- shäftszang der Patrimonialgerichte genau kennen zu lernen, ih habe eine Menge Revisionen von Patrimonialgerihten auszuführen Gele- genheit gehabt und habe auh dadurch die Vorzüge und Mängel der- selben genauer kennen gelernt. Hierdurch bin ich zu der Ueberzeu- qung gekommen, daß eine “Reform nothwendig sei ih lege aber den Ton darauf: eine Reform und finde damit ausgesprochen, daß eine Umbildung sih an die bestehenden Rechtszustände in dieser Beziehung anknüpfen müsse, daß nicht von einer Aufhebung, von einer Umwälzung dieses Justituts die Rede sein dürfe und müsse, sondern daß diese Veränderung an die Verhältnisse angeknüpft wer= den müsse, die in dem gegenwketigen Augenblicke vorhanden sind, und die neu zu treffenden Einrichtungen sih an diese Anknüpfungs=- Punkte anschließen müssen. Jch habe gefunden, daß der allgemein gestellte Antrag auch nur diesen Weg bezeihne. Es schien mir, daß die Umbildung am zweckmäßigsten diesen Weg einschlage, also nicht etwa den, durch einzelne Petitionen die einzelnen Mängel der Patri= monial-Gerichtsbarkeit ins Auge zu fassen, sondern es schien mir er- sprießlicher, daß das ganze Verhältniß der Patrimonial-Gerichtsbar= keit in allen Theilen derselben einer Revision unterzogen werde, und es schien mir wünschenswerther, daß dies von oben herab geschehe, daß das Gouvernement, welches dur seine Organe die Gelegenheit gehabt hat, das Junstitut in allen seinen Theilen am besten fennen zu lernen, sich an die Spiße der Revision stelle und einen Plan vorlege, der nach allen Seiten hin erschöpfend er= scheinen möge. Es sien mir, daß die Petition in ihrer ursprüng- lihen Gestalt auch nur diesen Weg einschlagen wollte. Es kommt ferner darauf an, was mit einem solchen Plane dann weiter geschehen

soll? Da schien es mir, daß es am zweckmäßigsten sei, wenn allge mèêine Grundzüge der allgemeinen Berathung eines Vereinigten Land- tags vorgelegt würden, und daß nur die Einzelheiten, die in den verschie- denen Provinzen sich verschieden gestalten , in einzelnen Propositionen und Entwürfen an die einzelnen Provinzial-Landtage verwiesen wür= den. Da es mich nun dünkte, daß die Petition auch diesen We verfolge, so habe ih nicht den geringsten Anstand genommen, mis der ursprünglichen Petition, wie sie vorliegt, anzuschließen. -