1847 / 146 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Sekanntmachungen.

[65] Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 14. Januar 1847.

Das dem Kastellan Johann Friedrich Jsing, 1cbk dessen Erben gehörige, in der Chausscestraße Nr. 67 be- legene, im sffadtgerihtlihen Hypothekenbucbe Vol. H b. pag. 220. Nr. 42. verzeichnete Grundstü, gerichtlich abgeschäßt zu 15,479 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf- soll

am 31. August cr., Vormittags 11 lhr, an der Gerichtsstelle Theilungs halber subhastirt wer- den, Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Nothwendiger Verkauf.

Patrimonial-Gericht Clausdors.

Die zu Neugolz belegene, dem ¿Ferdinand Gute ge- hörige Wassermühle nebst Aterwirthschaft , abgeschägt auf 5467 Thlr. 15 Sgr. zufolge der nebst Hopotheken- \chein und Bedingungen 1n unjerer Registratur etnzu- sehenden Tare soll

am 16. November d. J. Vormittags {ll Uhr an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden,

Tueß in Westpreußen den 15. April 1847.

[373]

175] i Der nahe bevorstehende Uebergang des gegenwärtigen Stadt-Baurathes in den Königlichen Dienst macht eine baldige Wiederbesezung dieses Amtes wünschenswerth. Architekten, welche sich um dasselbe bewerben wollen, werden ersucht, ihre Zeugnisse bis 15. Juli d. J. bei den Unterzeichneten einzureichen, Bedingt wird die Qualificatiou als Bau - Conducteur, sowohl für den Land- als Wasserbau, Frankfurt a. O., den 20. Mai 1847. Die Stadt - Verordneten.

4 a fo _—_- À î So)» Ai . Preußische Südsee - (Fischerei- art Gejellschaft.

Nachdem die „Borussia“ in Swinemünde eingetrof- fen, laden wir in Gemäßheit des §. 6. der Statuten die geehrten Actionaire unserer Gesellschaft

zu einer General-Versammlung am 1. unt e ormittags 11 Ur, im hiestgen Böorsenhause ergebenst ein.

Es werden in dieser Versammlung nicht allein die statutenmäßig (§. 6.) erforderlichen Vorlagen und Mit- theilungen erfolgen, sondern auch die Gründe erörtert werden, welche eine Ausdehnung oder Auflösung der Gesellschaft rechtfertigen.

Da hiernach sehr erhebliche Gegenstände der Bera- thung und Beschlußnahme vorliegen, so wünschen wir, daß die geehrten Herren Actionaire sämmtlich sich ein-

finden odex vertreten lassen mögen, eventuell wird das §. 6. der Statuten verordnete Präjudiz zur Anwendung gelangen. Stettin, den 22. Mai 1847.

Die Direction der Preuß, Südsee-Fischerei-Gesellschast.

Schillow. Schlutow. Weidner.

[422]

E Z _ _. Rhein-2Beser (iseabahn.

Die 14te General - Versammlung der Rhein - Weser

Eisenbahn- Actien-Gesellschaft ist auf

Dient Del 29 SUNi de 5, Born, 9 Uhr, in dem großen Saale des hiesigen Gasthofes Stadt London angeseßt und werden dazu hierdurch alle nah dem Gesellschasts-Statute zur Theilnahme an derselben berechtigte Actionaire ergebenst eingeladen.

Da nach dem erfolgten öffentlichen Aufgebot der etwa noch vorhandenen unbekannten Gläubiger der Gesell schaft gegenwärtig die nöthigen Anordnungen und Vor bereitungen getroffen werden können, um nah Maßgabe des von der leßten General-Versammlung genehmigten Vertheilungsplans höchst wahrscheinlih schon mit dem 4. Septbr. d. J. die jeßt verfügbaren Gesellschaftsgel- der unter die Actionaire zur Vertheilung zu bringen, so wird es für die anstchende General - Versammlung der Hauptsache nach nur darauf ankommen, die für die de- finitive Abwickelung der Gesellschafts - Angelegenheiten erforderlihen Maßregeln, so wie das Nöthige über die am Schlusse dieses Jahres etwa noch nicht erledigten Geschäfte, Ermächtigung der Direction zu Niederschla- gungen und Vergleichen, gänzliche Ausschüttung der bis zum Jahres\chluß noch gesammelten Masse, Aufbewah- rung der Registratur und Decharge - Ertheilung zu be-- ließen.

Die Eintritts- und Stimmkarten sind nach Vorschrift des §, 22. des Statuts in den beiden Tagen vor der (Seneral - Versammlung, Morgens zwischen 8 und 12 Uhr und Nachmittags zwischen 3 und 7 Uhr, in dem Geschäfts - Lokal der unterzeichneten Direction abzu- fordern.

Minden, den 9. Mai 1847.

Direction der Rhein-Weser Eisenbahn-Actien-Gesellschaft, Koch. Vorlaender. von Spreckelsen,

[559 b] : Neue Berlmer Hagel-Ass kuranz-Gesellschaft.

\

Dieselbe fährt fort, die Versich erung der Feldfrüchte gegen Hag el schaden zu einer festen - Pramie. wohbe]j

durchaus keine Nachzah- lung stattfinden kann. » üver.

nehmen. Sie ersetzt den Verlust durch Hagelschlag, der den bei ihr Verstcherten trifft, gleich nach erfolgter Feststellung baar.

Der Sichernngs-Fonds, mit welchem die Gesell- schast in diesem Jahre für ihre Verbindlichkeiten haftet, besteht aus dem vollständigen Stammkapital von 500,000 Thlr, wozu noch die einzunehmenden Prämien kommen.

Die ersorderlichen Antrags-Formulare, s0 wie Ver- fassungs Urkunden, sind in dem Haupt-Büreau,

u Kupfergraben M e

wie bei den betreffenden Agenten, welche in den Provinzial-Blättern bekannt gemacht worden, zu ha- ben. Berlin, den 25. Mai 1847. Direction der Neuen Berliner Hagel-Assekuranz- Gesellschast.

e

[554 b

bis spätestens zum 8, Juni bei mir einzureichen. F. Mart. Magnus, 46. Behrenstraße.

Dis Jihabér von Polnischen Psand- briefen, wae vie neuen Coupons-

h "gen zu denselben durch meine Vermittelung be- sorgt zu haben wünschen, ersuche ih, die Pfandbriefe

¿Freiwillige öffentliche Feil- [559 b] bietung

der den Herren

dinand Abele | angehörigen Spiegelglas - Fabrikgüter. V om Ortsgerichte der Herrschaft Stubenbach Lan

ihnen diesfalls von den Herren Christoph, Wil

| helm und Ferdinand Abele vertragsmäßig einge- räumten und grundbücherlich sichergestellten Rechtes, iu

die freiwillige öffentli he Feilbietung der den genannten Herren Abele's geh örigen Spiegelfabriks-Güter, als : der böhmischen oder sogenannten Hurkenthaler Ober- und Neuhüttengüter, des sub N. C. 209, gelegenen Hüttengutes Hurkenthal und des sogenannten Eisner- gütels unter den weiter unten angesührten Bedingun- gen gewilligt : L

Die im öffentlichen Versteigerungswege zu verkaufen den Realitäten liegen in Böhmen im Prachiner Kreise in dem Königlichen Waldhwozder Freigerichte Stadler antheil in deutscher Gegend und gränzen an Bayernz sie haben nah der neuesten Katastral-Vermessung einen Flächenraum von 2804 Joch 1490 Quadrat - Kl., das Joch zu 1600 wiener Quadrat-Kl. gerechnet, davon sind :

A Nt A 64 Joh 1409 Quad.-Kl.

l eira L » 375 » » eien ic Ml» da90o » » Waldungen... 2476 » 255 » » Ae rade 240 » An 16,44 / S 190 s O N ») 65 » A 4 » 0105 » » Beerdigungspläyzen » 90 H » Sandgruben : » 130 » » On 4 ». 1505 » H Bauv arieltett, 515 »

Nebst diesen Grundstücken enthalten diese Fabriks- Realitäten: S In Hurkenthal a) Ein großes Wohngebäude mit 9 Zimmern, Keller, Küche, Waschhaus, Geflügelhof, Fischbehälter und mehrere _Gewölbez ; : | b) Spiegelsabrik mit 1 Schmelzofen, 6 Streckóöfen, 1

| Kampyer- und Frittofen, Gemeng- und Hasfenstube z

| c) Spiegelbelege mit allen Erfordernissen z | d) Eine Flußhütte mit Zugehör z | e) Mehrere Kies- und Tögelpocher samint Schupfen z | 1) Eine Polierfabrifk sammt Zugehör ; | sg) Ein Maierhofsgebäude mit Stallungen, | und Schupfen ; | h) Einen Zicegelofen sammt Ziegelschupfen ; | 1) Einen Kalkofen sammt Schupfen ; | k) Eine Mahlmühle und Brettsägez

N) 16 Wohnhäuser für die Fabriks-Arbeiter.

In Ferdinandsthal.

Ein Douciergebäude und eine Glasschleife nebst Woh- nungen und Sandhütten.

S der Laturnbu ties

Fünf Wohngebäude für das Hüttenpersonal,

Auf dem Hopserstocke.

Ein großes Gebäude sammt Stallungen für mehrere Familien.

In Neuhurkenthal.

a) Ein großes Fabriksgebäude ;

b) Maierhofsgebäude sammt Scheuern und

lungen;z

c) Kirche unter dem Patronate des Religions fondes,

Pfarrhaus und Schule, jedoch ein Eigenthum des ¿Fabriksbesizers z

d) Eine Flußhüttez e) Eine Polierfabrik sammt Gvypsschupfenz 1) Eine Glasschleife mit Sandschupfen und Pocher-

“ins j

g) Neun Wohnhäuser für das Fabrikspersonal.

Iu AlthUrkenthal,

a) Finanzwachekasserne z

b) Maierhofögebäude und Stallungen ;

c) Eine Mahlmühle sammt Brettsägez d) Cechs Wohnhäuser für das Fabrikspersonal.

Jagdbarkeit und Fischerei in der vollen Ausdehnung. Die Fabrikswerke und deren Gebäude sind in dem be- sten Zustande, und eben so auch alle übrigen Gebäude, welche dermalen dem Fabrikspersonale zu Wohnungen dienen, als Bestandtheile der Realitäten aber beliebig benußt werden können.

Die Waldungen geben nachhaltig jährlih 2283,/4 Wiener Klafter hartes (Buchen) und 2680 Wiener Klafter weiches (Fichten und Tannen) schlagbares Holz.

Auf Hurkenthaler Grund und eine Stunde entfernt ist vortrefflicher Kies (Quarz).

yY

Stal-

Zum Ausrufspreise dient der zu Ende des Jahres 1844 für den gesammten Besißstand an Grundstücken, Gebäuden und Gerechtigkeiten gerichtlich A Schäßzungswerth von 188,908 Fl. 59 Kr. C. M. im 2)-Fl.- Fuße, unter welchem derselbe auf keinen Fall hintangegeben wird,

B,

Nur jene Kauflustige werden zur Versteigerung zu- gelassen, die ein Vadium von 10,000 Fl. C. M. erle-

en, und zugleich den Herren Wenzel und Anton Veith oder deren Vollmachthaber als hinreichend be- mittelt bekannt sind, oder sich über genügende Zahlungs- L gegen dieselben aitizuwet len im Stande sind ; die Herren Wenzel und Anton Veith oder deren Vollmachthaber können vom Erlage des Vadiums los- sprechen. Das Vadium des Bestbieters haftet für die richtige Einhaltung aller Verbindlichkeiten, und kann er nach deren genauer Erfüllung im Einverständnisse mit den Herren Wenzel und Anton Veith erhoben wer- den, Jm Falle der verbliebene Bestbieter die durch diese

Licitations - Bedingnisse gestellten Verbindlichkeiten nicht

Christoph, Wilhelm und Fer-

gendorf , Prachiner Kreises, wird über Einschreiten der Herren Wenzel und Anton Veith in Kraft des

Scheuern

866 Allgemeiner Anzeiger.

richtig erfüllen sollte, hängt es von dem Ermessen der Herren Wenzel und Anton Veith ab, den kontrakt- brüchigen Käufer im Rechtswege zur Einhaltung der eingegangenen Verbindlichkeiten zu verhalten, oder das

erlegte V 1 den Herren Veit fallen zu erklären,

adium zum Besten eines wohlthätigen, von zu bestimmenden Zweckes für ver-

4.

Der verbleibende Bestbieter hat gleih nah vollende- tem Versteigerungsakte um die gerichtlihe Anordnung einer Tagfahrt zur Berechnung des Kaufschillings zu bitten, zu dieser Tagfahrt den Entwurf der Kaufschil- lings - Berechnung mitzubringen und sie ohne alle Ver zögerung und Erstreckung zu Ende zu führen.

é De

| Herren Wenzel und Anton Veith behalten sih zu den

| Herren Verkäufer ; doch dürfte es in dem Juteresse des

| brifsbücher abzulösen und auf die eigene Rechnung zu

Ohne Abschlag vom Kaufschillinge übernimmt der licitatorische Käufer das für den Hurkenthaler Schul- lehrer versicherte Brennholz von jährlichen 1 1/2 Klftr. und den mit dem h. K. K. Aerar zur Unterbringung der K. K. Finanzwache-Mannschaft abgeschlossenen und sichergestellten Miethvertrag, dann die unversicherten

| fassionsmáäßigen Beiträge für den Schullehrer, als :

a) An Gehalts-Beitrag 22 Fl. 13 Kr. W. W.,

b) Für den Meßnerdienst 15 Fl. W. W.,

c) Nutgenuß einer Wiese im berechneten Ertrag von 4 Fl. C. M.,

d) Drei Klafter weiches Brennholz,

e) 18 Klafter Holz böhm. Maß zur Beheizung des Lehrzimmers.

0. Auf Abschlag des Kaufschillings übernimmt der lizi

| tatorische Käufer folgende auf den Realitäten grund- | bücherlich versicherte Passiva :

a) Die für die Fr. Theresia Su haftenden... 10,000 Fl. b) die Christian Ferdinand Abeleschen Posteritäts-Ka pitalien zusammen pr... c) die für die Johann Bapt. Adlerschen Waisen haf- tende A 40483 »- 45 d) ein Christian Ferdinand Abelesches Posteritäts-Ka- tal eiae 739 » S Die übrigen zu Handen der Herren Wenzel und An ton Veith grundbücherlih versicherten Passiva werden durch die gerichtlich ertheilt werdende CEinantwortungs- Urkunde gelöscht, wozu die Herren Wenzel und Anton Veith ihre Einwilligung geben werden; und die jonsti- gen unbedeutenden nicht verbücherten Passiva werden dem Erkäufer nah den Fabriksbüchern auf Abschlag des Kausfschillings zur Bezahlung überwiesen werden,

Kr. C. M,

17,02 » 49 »

L Die Nutzungen und Lasten der Fabrikgüter überge- hen von dem Versteigerungstage auf den Käuser, da- gegen hat er auch von diesem Tage an den ganzen Kaufschilling und beziehungsweise die auf Abschlag desselben übernommenen grundbücherlih haftenden Pas- siva mit 5 pCt. zu verzinsen,

Binnen vier Wochen nach vollendetem Versteigerung®- afte hat der Ersteiger der Realitäten zu Händen der Herren Wenzel und Anton Veith oder dessen Bevoll- mächtigten den Betrag von 80,009 Fl. C. M. zu er- legen, und die Sicherstellung des restlichen Kaufschillings auszuweisen, worauf ihm erst die erstiegenen Realitäten übergeben werden,

M

Der nach Uebernahme der grundbücherlich versicherten Passiva und nach Berichtigung der vorstehend erwähnten 80,000 Fl. C. M. verbleibende und sicher zu stellende Kaufschillingsrest ist in halbjährigen fortlaufenden Raten 6,000 Fl. C. M. zu berichtigen, und inzwischen mit jährlichen fünf von Hundert in gleichen halbjährigen Raten zu verzinsen,

10.

In dem sub 2 angeführten gerichtlich erhobenen Schäßungswerthe sind die auf den Fabriksgütern vor- handenen Holz-, Glasfabrik8material- und Glaswaaren- vorräthe nicht mitbegriffen ; diese Vorräthehat der Käufer in den Lokal-Anschaffungs- und Fabrikspreisen käuflich zu übernehmen , und den entfallenden Kaufschilling binnen cinem Jahre in monatlichen gleichen Raten zu berich- tigenz sie betragen ungefähr 47,000 Fl. C. M.

Auf gleiche Art hat der Käufer der Fabriksgüter die in den Fabriks - Niederlagen zu Wien vorhandenen Spiegel in den bisherigen Fabrikspreisen käuflich zu übernehmen und zu berichtigen. Der Werth dieser Spiegel beträgt beiläufig 45,000 Fl. C. M. Die

in den Absäßen 8, 9, 10 und 11 enthaltenen Zah- lungsverpflichtungen bevor, jenem Käufer der Fabriks güter, welcher ihnen genügende Sicherheit ausweiset, auch längere Zahlungsraten zuzngestehen. 12.

Die ausstehenden Fabriksforderungen verbleiben , in- sofern hierüber kein näheres Uebereinkommen mit dem Erkäufer getroffen werden sollte, ein Eigenthum der

Erkäufers liegen, die bestehenden Geschäft8verbindungen nicht aufzuheben, sondern sich mit den bisherigen Ge- häftsfreunden näher zu verbinden, und zu diejem Be- hufe dah:r auch alle liquid gestellten Aushaftungen welche übrigens den Betrag von 17,000 Fl, C. M. nicht übersteigen werden, nah dem Ausweise der Fa-

übernehmen, 5

Der lizitatorishe Käufer is vor gänzlicher Erfüllung aller Feilbietungs - Bedingnisse nicht berechtigt, seine Kaufsrechte an andere Personen ohne Einwilligung der Herren Wenzel und Anton T abzutreten.

14,

Die Versteigerungstagfahrt wird am 23. Juli 1847 auf der Amtskanzlei in Langendorf abgehalten werden.

Die Besichtigung der feilzubietenden Fabriksgüter steht jedem Kauflustigen frei ; die Einsicht der aufgenomme- nen Schäßungs-Urkunde kann bei dem Gerichte in Lan- gendorf oder bei Dr. \. R. Kiemann, Landes-Advo- katen in Prag in N. C. 934—1 genommen werden.

Langendorf, den 19. März 1847.

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[466]

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[483] Bei dem ILateresse, welches für Schutz- und Differential-Zölle gegenwärtig von neuem angeregt I1sf, sei es erlaubt, auf eine im vor. Jahre erschienene Schrist eines bochgestellten Diplomaten aufmerksam zu machen, die durch alli Buchhandlungen zu haben ist, der ‘Titel ist Ein Handelspolitisches Testament. 5 Zuerst als Mannskrijt gedruckt im Dezember 1845. Mit einem Nachtrage. Preis 10 Sgr. Berlin, Mai 1817. VVilh, Besser,

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Preulssische Stände- [557 b] Gallerie. Erste Lieferung, enthaltend auf 3 Blatt in Fol

die Portraits des Landtags-Marschalls der ersten Curie

Fürsten zu Solms-Hohen- Solms- Lich.

haben ;

des Stellvertreters des Marschalls der ersten Curt Graten von ÁArnIm- Boitzenburg

und des Abgeordneten

von Beckerath.

Die zweite Lieserung, enthaltend die Portraits des Landtags-Marschalls der Curie der drei Stände, Hofmarschall von Rochow, des Abgeordneten Ge- neral - Landschasts - Rath von Auerswald und des Abgeordneten Mervissen , erscheint in wenig Tagen.

Preis einer Lieferung 4 Thlr., eines einzelnen Portraits 15 Sgr,

[561 b]

Höchst wichtige Erfindung für Bäcker, Hefenhändler, Bierbrauerei - Besitzer, Konditoren, Kansléute us. W.

Die erprobte sehr dentliche praktische Anweisung zur Anfertigung einer in England ganz neu ersun- denen sehr weilsen Kunsthese oder Bärme, welche im trocknen und flüssigen Zustande ohne Betrieb einer Branntweinbrennerei in jedem Lokal und in jeder Quantität von Jedem selbst sehr billig gefer- tigt werden kann, kräftiger als jedes andere Gäh- rungsmittel wirkt, und sich Jahre lang, ohne zu ver- derben und oline an ihrer Treibkraft zu verlieren, hält, ist gegen portofreie Ein.endung von 3 Thlr. Pr. Crt. (vorbehaltlich der Geheimhaltung) bei dem Unterzeichneten zu haben und durch jede Buch- handlung nur von demselben zu bezic'en. Bemerkt wird noch, dass dieser Erwerbszweig jetzt beson- ders vortheilhaft und rentirend 1»st, da durch den Stillstand sämmtlicher Brennereien jetzt überall Mangel an guter Hese bt. Schultz in Berlin, Neue Friedrichsstr. No. 78a, Königl. Preuss. appro- birter Apotheker, Chemiker und praktisch - techni- scher Fabrikant.

[553 b] :

Ein Kaufmann in Dresden, welcher bedeutende Kund- chaft besißt, Sicherheit stellen kann und bestens em- pfohlen wird, wünscht für Fabriken thätig zu sein und würde die Agentur für Sachsen gegen mäßige Provi- sion übernehmen. - Adressen bezeichnet mit A. A. wolle man gefälligst an Herrn Waechter, Besizer des Schle- sischen Hauses in Berlin, abgeben lassen.

[560 b] A 1H,

J Zur Bequemlichkeit des mich bechrenden Pu- blikums erlaube ih mir hierdurch ergebenst anzuzeigen, daß ih des Vormittags bis 11 Uhr in meiner Som- merwohnung, Thiergartenstr. Nr. 11, und Nachmittags von 2—5 Ühr in der Stadt, Schloßplaß Nr. 14, an- zutreffen bin, Der Hof-Zahnarzt S, Wolffsohn.

Vas Abouuemen t belrägk: 2 Rthlr. sür 7 Iahr.

Allgemeine

Alle Posi - Austait

und Auslandes nee des In-

; j : nehmen

4 Rthlr. - # Iahr. 9 auf dieses Slali E OINRg

8 Kthlr. - 1 Iahr. E s Erpedilion der Alg, J in dden ns dex Monarchie : Sehren “Stra n S

ohue Preis - Erhöhung. ‘tre T Pee: DE Bei einzelnen ummern wird Fusertions-Gebühr sür den der Bogen mit 2! Sgr. berechnet. - + L Antciaète Bs Alg.

ch gr.

C i 46.

U E R I N E G R R T: ER E S AE r R

I S!

Nmtlicher Theil. : 5 i ;

Landtags - Angelegenheiten. Sihung der Kurie der drei Stände am 21, Mai: Reclamationen wegen des Protokolls der vor- hergeheuden Sißungz Antrag in Betres der Einverleibung Krakgu's in den österreichischen Kaiserstaatz desgleichen Antrag wegen Wiederanknüpfung der diplomatischen Beziehungen mit Spanienz Erklärungen des Ministers der auswärtigen Angelegenheitenz die Ministerial-Kommissare in den Ab- theilungen; Gutachten in Betres der Petitionen wegen Ausdehnung des öffentlichen und mündlichen Kriminal - Verfahrens und Berathung dessel- benz Gutachten über den Antrag aus Oeffentlichkeit des Antlage-Vortrags und der Urtels- Publication auch bei den bei verschlossenen Thüren zu verhandelnden Kriminalsachen; Gutachten über die Petition wegen Ausf- hebung der Sonderung in Theile bei dem Vereinigten Landtage; Gut- achten über die Petition wegen Abänderung der bestehenden Vorschriften über die Erstattungspflicht der Mandatarien-Gebühren in Civil-Prozeisen bei Objeïten unter 200 Rthlrn,; Gutachten über den Antrag, die Eides- normen und Verminderung der gerichtlichen Eide betreffend; Gutachten über den Antrag auf baldige Emanirung des neuen Strasgesepbuches und Berathung darüber; Petition wegen Abänderung der Gesehe über die Repartition der Kosten sür Herstellung der Landwehr-Kavallerie-Pfexde u, \ w,; Gutachten über die Petitionen wegen Gründung von Ver- brecher-Kolonicen in anderen Welttheilen,

Beilagen.

Amtlicher Theil.

Der Notariats - Kandidat Ernst Autou Franz Joseph Karl Püß zu Trier ist zum Notar für den Friedensgerichts - Bezirk Neuer- burg im Landsgerichts - Bezirke Trier, “mit Anweisung seines Wohn- sies in Neuerburg, ernannt ; und ;

Der Kammergerichts - Assessor Lämm erhirt auf seinen Antrag vou der Uebernahme der Stelle als Justiz « Kommissarius bei den Ge- richten des hoyerswerdaschen Kreises und als Notar im Departement des Ober-Landesgerichtes zu Frankfurt a, O, entbunden worden.

Candlags- Angelegenheiten. S1ibßung der Kurie der drei Stände am 21. Magi.

Die Sibung beginnt nah 11 Uhr unter Vorsiß des Marschalls von Rochow mit Vorlesung des über die gestrige Sibßung geführten Protokolls durch Secretair Kuschke. S A

Secretair von Patow: Wenn ih das Protokoll richtig verstanden habe, so heißt es bei der Crflärung des Abgeord- neten Zimmermann, daß die von ihm aus Kamp§8's Aunalen verlesene Cidesnorm bei den Schulzen und Schöffen noch angewendet werde. Es ist dieses Faktum aber uicht richtig, denn diese Norm ist nicht die allgemeine Cidesnorm für Schulzen und Schöffen, sondern sie gehört einer früheren Zeit an, gegenwärtig aber werden die Schulzen und Schöffen nach dieser Cidesnorm nicht mehr vereidet, wenigstens existirt sie in meiner Provinz niht mehr, Nachdem die allgemeine Eides= norm für alle Staatsdiener erschienen is, werden die Schulzen und Schöffen nach dieser Cidesnorm vereidet, Es fönunte nun nach dieser Fassung des Protokolls erscheinen, als ob die verlesene Eidesform noch zur Anwendung käme; ich trage deshalb darauf an, entweder die angeführte Cidesform wegzulassen, oder dabei zu bemerken, daß sie wohl früher zur Anwendung gekommen sein köune, aber jeßt nicht mehr angewendet werde. 3

Abgeordn, Sommerbrodt: Herr Marschall, darf ih um das Wort bitten?

Marshall:

geben, G Abgeordn, Zim mermann aus Spandau: Jch habe allerdings die Eidesnorm vorgelesen und erkläre, daß ich daran nicht die- Be hauptung geknüpft habe, daß dieser Eid überall ckbgenommen werde ; ih habe ihn aber erwähut, weil er doch abgenommen wird, wenn auch nicht überall, und weil die von“ Kampbscheu Annalen doch in gewisser Beziehung an vielen Orten als Autorität gelten, obwohl ih diese Autorität für sehr zweifelhaft halte. Jch habe nichts dagegeu zu erinuern, daß dem Protokoll hinzugefügt werde: „Die in von Kamp§'s Aunalen angeführte Eidesnorm.““

Abgeordn, Siegfried: Jch glaube, das Protokoll ist richtig gefaßt, aber die Debatte hat gestern den Gegenstand nicht so richtig behandelt, als er hätte behandelt werden fönnen, Das Monitum gegen das Protokoll ist ganz unbegründet. Es handelt sih hier nicht um die Richtigkeit und Wahrheit des gestern vom Redner angeführ- ten Faktums, sondern um die Richtigkeit des Protokolls. Die Be- richtigung des Faktums könnte in der heutigen Verhandlung geschehen und im heutigen Protokoll aufgenommen werden,

Marschall: Es ist der Vorschlag gemacht worden, daß dem Protokoll die Worte hinzugefügt werden: „die“ in Kamph's Annalen augeführte Eidesnorm.““

Eine Stimme: Cs müßte noch hinzugeseßt werden, daß diese Norm nirgends mehr gültig ist, und daß die Schulzen auch nur nach der Staatsdiener - Norm in allen Provinzen vereidet werden.

Abgeordn, Zimmermann aus Spandau: Daß diese Cides

Ih kann das Wort nur über - das Protokoll

*) Das Manuskript dieser Sitzung, 285 Folio-Blätter, is un ei am 25, Mai des Morgens um 9 M Da! di a im Besiy der Manuskripte vou zwei früheren Sißungen waren, die zunächst veröffentlicht werden mußten, so sahen wir uns genöthigt, die Ausnahme dieser Sipung bis auf heute, den 27. Maiï, zu verschieben. Wir erlauben uns übrigens, deshalb nochmals auf unsere Bemerkung in Nr, 241, dritte

Wen Mg i

Be r lis;

Freitag den

ic tianaA S E,

norm durchaus ungültig sei, kann ih nach Lage der jebi gebung und nah Lage der einzeluen Provinzial / anerkeunen, Sie bedarf noch einer positiven wird noch darnach vereidet.

( Mebrere Stimmen: Wo? Hierauf Läuten des Marschalls

: mit der Gloife,)

Marschall: Jch kann das Wort Niemand mehr geben, denn es soll reglemeutsimäßig über das Protofoll feine L isfussien statt- finden, ‘und es kann blos gefragt werdey, ob die vorgelesene Fassung angenommen werden solle oder nicht. Jh bitte, eine andere Fassung vorzuschlagen, ih werde dann fragen, ob sie angenommen wird. i

„Secretar vou Patow: Jh schlage vor, das Protokoll dahin zu fassen: „Die in Kamph's Aunalen aufgeführte Cidesnorm ijt vorgelesen, dabei aber bemerft worden, daß sie nicht überall zur Anwendung komme.“

Eine Stimme: nrdit,

ebigen Geseßz- - Verfassungen nicht Auf hebung, deun es

Zh muß bitten, daß gesagt werde: gar

(Läuten des Marschalls mit der Gloce.) _ Marshall: Jch kaun Jhneu das Wort nicht geben, Sie müssen die GOüte haben, sih dem Reglement zu unterwerfen,

Vecreiair von Patow: Mein Antrag geht dahiu, daß gesagt werde: ,, Vie Eidesnorm, welche in Kampt's Annalen euthalten ist, jedoch gegenwärtig gar uiht mehr zur Auwendung fommt. 1 L Abgeordn, von Saucken: Jch glaube, wir können uur dar über sprechen, ob das Protokoll richtig gesaßt is, Das Protokoll stellt das Geschehene dar, das Geschichtlihe; das ist in dem Proto- folle richtig gefaßt, und wix könnén jeßt uit etwas Neues aufneh menz aber ih glaube, wir fommen vollfommen darüber weg, wein diese Erflärung in Bezug auf das Protokoll in das heutige Protofoll aufgenommen wird. h

Eine Stimme: Es ist aber gesteru gesagt worden.

Marschall: Es ist zwar uicht anu mir, einen Borschlag zu machen; ich möchte aber doch anheimgeben, das Protokoll gefaßt zu lassen, wie es is, aber noch hinzuzufügen, daß von dem Köuiglichen Kommissar erklärt worden sei, wie diefe Eidesformel uicht mehr überall in Auwendung komme. /

Abgeordn. Zimmermaun: Jh glaube aber, daß ich das selbst in meinem Vortrage bemerkt habe, F habe niht behauptet, daß diese Cidesform „überall“ gültig sei.

Secretair Kuschke: Jh würde also noch beifügen, daß diese Cidesform nicht mehr überalt zur Anwendung komme. :

Abgeordn, Sommerbrodi+ Es steht in dem Protokolle, daß mein Amendemeut feine Unterstißung gefunden habe, Jch muß be- merken, daß dis niht der Fall ist; da 2s uur vor der Anhörung des Gutachtens nicht zur Abstimmung kommen jollte, und würde bitten, daß gesagt werde, der Herr Marschall habe gefragt, ob vor Anhb-= rung des Gutachtens über meine Petition, welche mit dem Amende- meut übereinstimmt, abgestimmt werden soll, dafür fand feine Unter- stüßung statt, Das ift ein ganz anderer Sinn.

Secretair Ku schke; Ju Bezug auf das im Protokoll früber Gesagte is, wie ih glaube, die Stelle sehr verständlich. Wir wollen sogleich einmal uachsehen.

Abgeordu,.Sommerbrodt: Es bat die Versammktutg uux nicht abstimmen wolloy, ehe sie das Gutachren gehört haben würde.

__ Secretair Kuschke: Verliest die voraugebhende und die in Frage stehende Steile. aus dem Protokoll, welche leßtere so lautet :

„Der Abgeorduete Sommerbrodt verlangt die Abstimmung über sein

Amendement, fand aber feine Unterstüßung.“

__ Abgeordn, So mmerbrodt: Da würde nur hinzuzuseben sein: „in Bezug auf die frühere Erklärung. ““

(Unterdessen war. der Abgeordnete Milde auf die Rednerbühne ge

treten.)

Abgeordn. von Arnim-Koppershagen: Gehört das zum Protokoll, was der Abgeordnete Milde äußern will, soust habe i noch etwas zum Protokoll zu bemerken. Das Protokoll enthält eten Antrag von mir zu der Petition eines Abgeordneten aus der Provinz Braudenburg, welcher die Vertagung des Landtags betraf. So, wie

Konformität, indem ih deu Antrag zu dem meinigen mache und die

Abtheilung ersuhe, die Arbeit zu beschleunigen und den Herrn Marschall bitte, den Antrag so bald als möglih in Vortrag bringen zu

Beilage, Seite 825, zu verweisen, Anmerk. der Red,

Secretair Kuschke: Jch habe im Protokolle gesagt, daß der Antrag dahin ginge, daß die Arbeit von der Abtheilung besihleu nigt würde. i

Abgeordn, Zimmermann: Jh bitte um das Wort.

Marschall: Zst es eine Bemerkung zum Protokoll 7 s

Abgeordn. Zimmermann: Nein, ste betriss| emen allgemeinen Gegenstand.

Marschall: Dann würden wir zuerst das Protokoll zu geuch migen haben, Findet sih soust noch etwas zum Protokoll zu be= merfen 7 Da nichts bemerft wird, so ist das Protokoll, mit Vorbehalt der Abänderungen, die noch gemacht werden sollen, in seinen übrigen Theilen angenommen, die Abänterungen aber selbst werden noch vorgetragen werden. Es hat uu der Herr Abgeordnete Milde das Wort,

Abgeordn, Milde: Meine Herren! Vou den Creignissen, welche die neuere Zeit gebracht hat, is feines in seinen Folgen auf den Handel und die Jutustrie Preußeus so unheilvoll rückwirkend gewesen, als die Einverleibung Krakagu's in die österreichischen Staaten, Die Vorbehalte, welche unser Kabinet zu Gunsten der kommerziellen Juteressen gestellt hatte, sind ohne alle Erheblichkeit und ohne allen Nuben für uns bis jeßt gewesen, Denn während wir das Recht hatten, erwarten zu dürfen, daß mit der administrativ - politischen Einverleibung des Freistaates die merkantil - politische noch nicht aus- gesprochen sei, so is durch die Bekanntmachung vom 11. Januar d. J. diese Vorausseßung geshwunden. Nachdem dies geschehen war, durfte man sich mit Recht eiuer - weiteren Hoffnung hingeben, nämlich daß diese merkantil - politische Einverleibung in den möglichst \schonenden und milden Formen Plah greisen würde. Von alle dem

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Gebiets in die österreihishe Zolllinie in so sehr furzer Zeit nach der Publication des Besitzergreifungs - Patentes erfolgte, daß faum der vierte Theil der ‘in Krakau lagernden Waaren in den Verbrauch haben übergebraht werden fönnen. Ju den meisten Fällen war die Nachsteuer, welche von Seiten der Kaiserlih Königlichen Staatsver- waltung verlangt wurde, eine so bedeutende, daß. sie völlig uner- \{winglih war, und daß sie denjenigen, welcher sotwe Waaren- vorräthe besaß, völlig rutniren mußte. Nun waren aber der Natur der Sache nach ein großer Theil jener Waaren, die in Krafau für kaufmännischen Verkehrlagerten, unbezahlte Waaren und gehörten efffeftiv noch diesseitigen Staats- Unterthanen ‘an, die natürlih, indem die Steuer von den frafauer Staats - Angehörigen gefordert wurde, sofort zur Verfügung der diesseitigen Gewerb- und Handelstreibenden gestellt waren. Jch muß nun erwähnen, daß dieses die Waaren im Allgemeinen betraf und noch nicht diejenigen Artikel subsumirt waren, die unter die Staats - Monopole in den Kaiserlich Königlichen Erbstaaten gerechnet sind, jedoch als schon damals nah dem 11, Januar die Nachsteuer verlangt wurde, wurde mit großer Ostentation von Kaufleuten in Krakau nicht allein eine Menge Waaren verschenkt, ja effektiv ins Wasser geworfen und vernichtet, weil man sagte: wir können nicht die Nachsteuer bezahlen und auch nicht diejenigen, welche uns die Waaren geschickt haben, Es wurden, um mich einiger Beispiele zu bedienen, von Schlesien und von der Rheinprovinz aus zwei Artikel nach Krakau vorzugsweise gesendet, die von großer Bedeutung sind. Bon Schlesien ordinaire Baumwollenwaaren, aus der Rheinprovinz Seidenwaaren, Von ersteren, welche namentli in der langenbielauer Gegend gefertigt werden, und die in einem Werthe von 60 bis 70 Rthlr. der Centner sind, verlangte man von denen, die solche Waaren zur Versteuerung zu bringen hatten, 200 bis 300 Gulden Zoll. Es liegt auf der Hand, daß eine Waare, die 60 Rthlr. Werth hat, nicht 200 Rthlr, Steuer geben fann. Es wurde demnach das eigenthümliche Verhältniß herbeigeführt, daß diesen Waaren, indem sie nicht in den österreichischen Konsum mit der Belastung einer solchen Steuer übergehen fonnten , nichts Anderes übrig blieb, als sie nah Preußen zurückzufübren. Aber an der preußischen Gränze angefom- men, wären die Waaren in den Zoll von 50 Rihlr. gefallen, und es blieb daher nichts übrig, als die Waaren zu vernichten oder sie auf illegale Weise der österreichischen Steuer und dadurch auch der Bezahlung an den diesseitigen Kreditor zu entziehen. Mit den Sei=

meine Erklärung im Protokoll aufgenommen ist, is mein Antrag nicht gestellt gewesen: ih seße mih aber mit dem Antragsteller gern in |

lassen. | | |

ist das Gegentheil geschehen, indem die Einschließung des krakauer

denwaaren aus Krefeld und Elberfeld verhält es si noch anders, Cin einziger Kaufmann mußte für 340 Pfund Seidenwaaren eine Steuer vou 3400 Gulden bezahlen. Unter solchen Verhältnissen wurden natürlich die merkfantilen Beziehungen mit Krakau immer trüber für uns, 4nd bereits im Januar tam eine Menge von Tratten und Wechseln zurück, die nicht bezahlt wurden. Jh lasse dabin= gestellt, inwieweit einzelne der dortigen Kaufleute verstanden haben, sich ihren Verpflichtungen gegen den Staat zu entziehen. Judessen steht das Faktum fest, daß sie sich weigern, 1hre Verbindlichkeiten zu erfüllen, weil sie sagen: wir sind durch Einführung der Nach= teuer völlig ruinirt worden, Es ist von vielen Seiten in Krafqu geltend gemacht worden, daß man in der Beitreibung der Nachsteuer doch bedenken möge, welch? großen Gewinu Oesterreich in der Ein= verleibung Krakau's sowohl politisch als finanziell erlangt habe; aber man hat bis jeßt mit größter Strenge darauf beharrt, die Sache eben so und nicht anders durchzuführen. So standen die Ver= hältnisse bis zum 27. April d, J Am 26. April erschien eine Bekanntmachung, die mir hier vorliegt, in welcher der Kaiserl. Königl. Hof-Kommissar den Handeltreibenden in Krakau. andeutete, daß nun= mehr die Frist abgelaufen sei, in welcher diejenigen Artikel, die als Staats-Monopol behandelt werden, 1n dem sreten Verkehr verbleiben | fönnten, und er bestimmte zugleich m diejer Bekanntmachung, daß | binnen 3 Tagen die sämmtlichen DeREe an Taba, Schießpulver und Salpeter müßten eutweder an den Einzelnen übergegangen fein, der aber mcht mehr haben dürfte, als er m dem Laufe eines Jahres zu fonsumiren im Staude sei, oder abrr dieje Vorräthe müßten in der Hauptmanth niedergelegt werden, um binnen Jahr und Tag zur Verzollung zu kommen oder ausgeführt zu werden. Die Verzollung, um die es sich hier vorzugsweise handelt, is die Verzollung des Tg= bas, Der Tabadck is, wie Sie wissen, für den Zoll-Verband ein höchst wichtiger Artikel nicht allein der Fabrication, sondern auch des Anbaues, und er is ein wichtiger Kultur-Artikel des agronomen Ge- werbes derjenigen Provinz, welcher ich die Chre habe anzugehören, Es is die größte Quantität, ja beinahe die Totalität dieses Erzeug= nisses unserer Bodenkultur seit langen Jahren nah dem Freistaat Krakau beinahe ausschließlich gegangen, und die Quantitäten in dem Augeublicke, wo das Patent erschien, waren sehr bedeutend. Diese Tabacksorten haben einen Werth von 8 bis 10 Rthlrn. pro Centner, und die. Nachsteuer, welche verlangt wurde, beträgt 2 Fl. 50 Kr. fürs Pfund. Es liegt auf der Hand, meine Herren, daß in dem Augenblick, als eine solche Steuer verlangt wird, der- Verkehr abgeschuitten ist und also nichts übrig blieb, als entweder den Taba in die Weichsel zu werfen oder zu vernichten, denn zurückzuführen ging er nicht, weil ex wiederum in den vereinsländischen Zoll von 15 Rthlr. pr, Ctr, gefallen wäre, Nach solchen Maßnahmen mußte es vo!l= fommen unmöglih werden, daß die bedeutenden Außenstände, die dies= seitige Unterthanen an Bürger des ehemaligen Freistaats Krakau zu fordern haben, zu realisiren sind, und daß diese Forderungen efffektiv in diesem Augeublicke inexigibel sind, versichere ih Sie. Mein An= trag geht deshalb dahin: daß auf irgend eine Art und Weise den diesseitigen Staats Unterthanen geholfen werde, diese ihre Außenstände beizutreiben, und um so mehr beizutreiben, da die gegenwärtige Ge- seßgebung in Krakau eine solche ist, die nicht gestattet, einen -Wech- selschuldner zur Haft zu bringen. Sie sehen, wir sind in jeder Be- ziehung hülflos, und ich für mein Theil {häbe ‘die Ausstände, die diesseitige und vereinsländische Unterthanen in Krakau in diesem Au- genblicke haben, die fällig sind und bezahlt werden sollten, eher auf 2 Millionen als auf 1 Million Thaler. Diese bedeutende Sumine un- seres Stagtsvermögens zu verlieren, wird für uns in dieser Zeit der Noth, in der wir jeßt leben, fehr {wer werden, und um #o mehr, da ich, national-öfonomisch gesprochen, keinen Weg weiß, einen solchen Verlust bald und rasch wiederum zu erringeu und zu erwerben. Jch erlaube mir demnach folgenden Antrag : „Der hohe Landtag möge beschließen, daß dur Vermittelung des