1847 / 146 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

874 : E aus l be | unter Beibehaltung -der Ttio in partes statt der Gesammt - Jnteressen | meisten Herren Rednern nicht nur, sondern auch von dem Herru Mi- E i A : es, is die einzige Grundlage der politischen Freiheit, Jh lau artifular - Jnteressen zu Sértücien. J glaube gerade umgekehrt: | nister anerkannt worden is, Es kommt also nur darauf an, diesem 2 , , , , : Z : auch nicht, daß durch die ständische Reg bie: Einen r s Umstand, daß diejenigen Provinzen, welhe dur einen Bes luß | Grundsaße auch Geltung zu verschaffen. Es hieße den Geist, den j wette B eilage zur Allg emelnen Preufisch én 3 eitung. Freitag den 2Wfen Mai Wollen wir sie aber, so müssen unsere Bera dens e müssen | der übrigen Provinzen in ihrem Rechte verleßt werden, sih beschwe- | diese Versammlung schon so vielfa zu erkennen E hat, ver=- t ar, aus Gewählten der Stände in sich und aus i, Interessen | rend au Se. Majestät den König wenden können, wird die übrigen | kennen, wenn ih mir noch die Mühe geben wollte, darzuthun, daß i

aber auch jedem Stande Gelegenheit geben, seine A Provinzen mitabhalten, ihre Einzel - Juteressen zu verfolgen. Aus | die Staats-Einheit eine der Grundlagen der Staats-Wohlfahrt ist. : ; E u r Herren, ih , ssen z folg diesem Saale oder in dem Saale, welcher künftig Jhrer Versamm- enigegeuslezen möge, sich“ do bis jeßt noch kein Bedürfniß für | Bewußtsein der Einzelnen haften und wurzeln. Gerade die Geshwor

zu wahreu, weun die Majorität sie gefährdet. Meine iden habe, | allen dieseu Gründen muß ih mi dagegen erklären, jeßt hon die | Es is ferner überflüssig, darauf hinzuweisen, daß die Grundlage der i l „Wi rer V halte es deshalb für stäudish, daß die Maj or L lh Recht der | Aufhebung der Ttio in partes bei Sr. Majestät zu Ln Staots Einheit ite in dieser Versanrmlung zu suchen is. Wür= lung dienen wird, Es als mögli vorkommen möge, ich wün- diese Gleichstellung kundgegeben habe und es uicht räthlich sei nengerihte waren es, die bei der Einführung des Strafgesezh

aber eben so ständish nothwendig halte m e seine Vertretung finde, Abgeordn. Graf zu Euleuburg: Meine Herren! Wenn i | den Sie es aber in irgend einem Falle für zweckmäßig erachten, eine sche, daß der Fall ol eintreten möge, wo ein Stand oder eine nen dürfe, in kirchlicher Angelegenheit ohne Noth eine Ein- | gegen welches sich die Rheinprovinz so entschieden und fart He besonderen Stände in unserer ersamm ues ; das Privatreht vou | es unternehme, gegen die Petition zu \prehen, so geschieht es in der | solche Grundlage zu legen, von der unter Umständen immer wieder Provinz sich verlebt fühle, ih wünsche, daß, wenn dennoch ein solcher mischung zu machen, die leiht Widerspruch finden, auch Miß- | hat, gefährdet waren. Das is ein Saß, den Niemand beste lärt Die Schwierigkeit in jeder Bersassung f g unserer Versammlung | vollen Ueberzèugung, daß in der hohen Versammlung ein] geistiger | ein Theil sih trennen könnte, so daß dadurch das ganze Gebäude, Gall G Ves Stand oder die Provinz kleine Verleungen über- trauen und Besorgnisse erwecken könne. wird, den ih als eine Thatsache hinstelle, und gegen den si rey dem öffentlichen Rechte zu scheiden. t e Privatrecht. Das öffeut- | Unterschied der einzelnen Stände nicht existirt, eben \o wenig, als in | welches darauf errichtet ist, in ein unsicheres Schwauken ger sehe, on e es Pes Jtío in partes eine Spaltung des pg Der Antragsteller hat sih. dieser Ansicht angeschlossen.“ lih eine Stimme erheben dürfte. Aber um uns vor ähnlichen Miß- bagaee sh: das bsentlide Nen! pl se der Majorität die Geltung. | irgend einer anderen ständishen Versammlung; ferner in dem unbe- | Wohlan, meine Herren, ein solches Verhältniß liegt uns hier vor. zu defunden, aber ih wünsche auch ihnen das Recht erhalten zu \se- Marschall: Den ersten Antrag hat die Abtheilung nicht be- verständnissen zu wahren, um vor ähnlichen Mißverständnissen die liche Recht verschafft sich dur A D dem öffentlichen Recht zu- | dingten Glauben an die Unmöglichkeit, daß einer der Stände jemals, | Mau hat gesagt, daß, wenn die Versammlung eine unauflösliche Ein- hen, im äußersten Falle dennoh ihre Interessen zu wahren. fürwortet; der Herr Antragsteller selbst hat nit darauf bestanden, Räthe der Krone zu wahren, habe ih geglaubt, für dieses umfang- Auf dem Punkte, wo das pro ¡Theil sein Ret dadurch, daß er | sei es absihtslos oder absichtlich, gegen das Interesse eines anderen | heit bilden würde, dadur für einzelne Theile derselben eine Gefahr, Mar fd (Allgemeiner Ruf auf Abstimmung.) daß er weiter verfolgt werde; und- es fragt si: ob er in der Ver reiche und wichtige Geseß eine öffentliche und umständliche Diskussion sammentrisst, wird dem gets u den Stufen des Thrones nieder- | Standes auftreten könnte. Diese Ueberzeugung durchdringt mich, durh- | die Gefahr der Rehtsverlebung, entstehen könnte. Jh muß zunächst Ltt K ars Cs Is zuerst Pagen; ad. Ae hohe Versamm- sammlung Unterstüßung findet ? von Zhrer Unterstüßung erbitten zu müssen. Dies sind die allgemei- seine Wünsche und Besdwer s wie gesagt worden ist, die Oeffent- } dringt L Alle, Jh habe dies sagen müssen der hohen Ritterschaft, | darauf hinweisen, wie mir der Fall nicht denkbar is, daß das Recht e s d eit FO s pet r e my wünscht? Diejenigen, welche dies Er sindet keine Unterstüßung. nen Gesichtspunkte, die mich vermocht haben, das Amendement zu legt. I glaube aber s des Herrn Kommissarius genügt, um die } der hohen Versammlung gegenüber, um ihr auh den entferntesten | irgend eines Standes, irgend einer einzelnen Provinz von dieser N EW Die Sena wird. fas einstimmig bejaht.) Referent Plange: stellen, und ih behalte mir vor, in eine nähere Entwi deliia die e ecm wgr aat fl Was wir bedürfen, ist die Form, um | Argwohn zu nehmen, als hätte ih in meine Worte au nur einen Versammlung verleßt werden könnte. Das würde über den Jch könnte jeßt einfach die Frage baba stellen ob der Antr „Der t t: selben einzugehen. L

besonderen Rete zu wö" Konflikt herbeizuführen, und diese sichert | Schatten des Gedankens legen wollen, es sei die Ritterschast im | ihr augewiesenen Wirkungskreis völlig hinausgehen. Es heißt des Gutachtens der Abtheilung angenon Dai: ll er MuGts IL. Antrag geht auf Einschräukung oder Verminderung gericht- Marschall: Das Amendement geht dahin, daß das

eine Entscheidung or E darum bin ih dafür, daß sie unange- | Stande, ihre numerische Ueberzahl benußen zu wollen, um den anderen | auch in dem Paragraphen, um den es sich hier handelt: „Hält bei hat es si son oft L e E fe: Gil M ee e. Indessen licher Eide. | Strafgeseßbuch dem jebigen oder nádificn Vereinigten L dia di, uns die Îtio in partes» beiden Ständen zu nahe zu treten, Wessen ih mi nicht zeihen kann, | einem Gegenstande, in Hinsicht dessen die Jnteressen der verschie- nit ret verstanden E if, Jch halte es für er. Fragestellung Das Gutachteu der Abtheilung geht au gegen diesen gelegt werde, und id fes e, ob die Versa i kn be s tastet bleibe. on Helldorff : Meine Herren! Jh er- | dessen zeihe ich au nicht meinen Mitstand. Darum halte ih dies | denen Stände oder Provinzen gegen einander geschieden sind, ein auaßibrlier zu Allen." und e 7 halte e L ür besser, die Frage Antrag, wobei alle Mitglieder, mit Ausnahme eines einstim - |- terstüßt? ge, je Derjammlung dasselbe un-

Abgeordn. Graf abrida Antragsteller dahin ganz einverstanden, | für- unmöglich. Jh trete vor Sie hin, meine Herren, niht, um mein | Stand oder eine Provinz dur einen nah §. 16 zu Stande gekom= céftlid, dor ke p t L thä igt Ht E L iren: Soll Se. Ma- mig waren, aber dessenungeachtet der Antragsteller bei seiner C Es: wid Ulretbdub e

Fläre mich hit vet Tar hohen Versammlung sei, die Einheit des | Juteresse oder das Interesse der Ritterschast zu wahren “sondern ih | menen Beschluß si verleßt u, st. w.“ Es is also nicht von einem Sbanión iber S E ‘in Thile S Le 8 die gesebliche Be- Intention beharrte, j Abgeordn S e I R Nach d

U 0E O rg! eben die Krast des Staates beruht, mora- | habe bei meinen Worten vorzugsweise das Juteresse der beiden an- | Rechte die Rede, sondern nur von einem Juteresse. Den Fall aufzul Os Diejenigen E A: für Bejal S ereimgeen Landiag Die Abtheilung is darin mit dem Antragsteller ganz ein- | seg äber die ständisch Ausschü : “J pre 1842 Dao e ry gige e zu begründen, Auch glaube ih, mi Jhrer allsei- | deren Stände im Auge gehabt. - Sie werden fragen, was mich das | einer Rechtsverlebung hat der Geseßgeber niht vorgesehen und au ¡ G aufzusia iy jenigen, wel jahung der Frage sind, bitte verstanden, daß die gerichflichen Eide möglichst durch die Ge- stimmt: R O E E L EA De a 'Beistimmung, meine Herren, zu erfreuen, wenn ih ausspreche, | angeht. Wohl geht mih das etwas an, meine Herren, denn ich | vorzusehen keine Veranlassung gehabt. Nun frage ih Sie aber, meine / (Es ergiebt . sich feine Majorität.) sebe vermindert werden möchten , sie hält aber einen Antrag Die Wirksamkeit der Ausschüsse soll vielmehr eintreten, w di tigen t aft, diese Einheit des Staates am sichersten gefördert | betrahte mih hier nicht als Abgeordneter der Ritterschaft allein, son- | Herren, wenn in unserer Mitte nach vollständiger gründlicher Erörte- Wir k don: Gutacbt M E : an die Regierung hier niht für geeignet oder nothwendig Ansichten ee att bi E DIE e Augräug durch die Ausgleichung der Sonderinteressen der ver- | dern ih maße mir an, hier auch das Interesse der Städte und | rung der verschiedenen Jnteressen sih eine bestimmte Meinung, ein bekteflaié ale Dedliianei a ions Alaenebnctn ctt, SENS weil ; : : A O berathen Gelce-Ertectrl teuer E A L Ga schiedenen Provinzen und Stände, unter Festhaltung des Rechts- | Landgemeinden des Kreises mit zu vertreten, dessen Landrath i bin, | bestimmter Beschluß darüber herausstellt, welhes Interesse von dem ther und Denzin, wegen Abänderung der bestehenden Vorschriften a) a dem Antrage feine speziellen Jälle herauêgehoben wor= oder wenn in der weiteren Berathung der Geseße in den höheren Prinzips auf dem Wege der Geseßgebung. Nicht einverstanden aber | und der mir darum ans Herz gewachsen ist. Das is der Standpunkt, | Standpunkte der Gesammtheit aus das überwiegende ist, wie ist, wenn “as ErstcttunaanlGs dé: Manbntarien- Gebühren in Civil en, in welchen die-Eide wegfallen könnten, und es sich Instanzen der Legislation neue Momente hervortreten und Wir es

bin ih mit der A des Herrn Antragstellers und der Minorität | von dem aus ih hier \prede, und so bitte ich, meine | alsdann dem ea Theile noch die rehtlihe Möglichkeit ge- Prozessen bei Objekten unter 200 Thalern. Der Herr Abgeordnete e L nicht übersehen lasse, wo dies gerade angemessen finden, dur ständische Organe eine Ausgleichung der

e ois 4 e , , , , s , ilung, daß durch die Sonderung in Theile derjenigen Pro- | Worte zu beurtheilen, Jndem ih auf die Sache selbst ein- | geben is, gegen diesen Beschluß zu protestiren, wie is dann über= E H e E Rode oh sverleßung thunlich sei; und weil eei r: ele / der Abtheilung ch g Jenmg I ) haupt die 8 vou Werdeck ist Referent in dieser Sache, und bitte ih ihn, deu b) seitens des Herrn Kommissars aus dem E Justiz= Er San be R E E Gutachten der Províin-

inz oder demjenigen Stande, welcher jene sucht, ein Recht erwahse, gehe, betrahte ih znvörderst den _geseblichen Standpunkt | haupt eststellung des Gesammtinteresses denkbar? Hebt denn Voricaa daribae e U ens di ; ] i sich von dem Bacyen zu trennen und in einen Konflikt mit demsel- | in Beziehung auf die Frage über die ltio in partes, : nicht immer der Protest der Minorität gegen den Beschluß der Ma- Refer k Ln M G D Puladion- lquisd - falgender- D: die Erklärung ertheilt werde, daß die Geseß- | zen bedeutend von einander abweichen, ist eingetreten. Es waren die ben sih zu seben. Nach meiner Meinung giebt die Sonderung in Wenn wir die Gliederungen unserer ständischen Corporationen, | jorität den leßteren moralish auf? {wäct sie ihn niht immer sto, maßen: g gebungs-Arbeiten in dieser Materie bereits begonnen hät- | Gutachten der Provinzial-Landtage über das Straf esebbuch sehr ab- Theile der Provinz oder dem Stande, welche selbige wegen ver- | wenn wir die Anordnungen prüfen, dur welche diese ins Leben ge- | daß dadur die Regierung, der es doch bei Bildung des centralstän= Gutachten an die durch die Anträge der lesien Provinzial- | weichend, und nach dem Geseße vom Jahre 1812 würde also die meintliher Verlebung gesucht haben, nur das Recht, über diese be- | rufen sind, so finden wir durch alle diese Geseße das Recht, in dischen Organs darum zu thun war, zu erfahren, welches denn eigent- fa Beid p ras der General-Synode hervorgerufen seien. Publication des Strafgeseßbuches nicht zu erfolgen haben, ohne vor- sonders zu berathen, ein“ hesonderes Gutachten darüber zu verfassen | Theile uns zu sondern, als ein durchgehendes Prinzip, Um ihre | lich das Landesinteresse ist, in die üble Lage fommt, es nun dennoch fünften Abtheilung der Kurie ‘der drei Stände des t e Anträge werden demna vorläufig auf sich beruhen | her die Ausgleichung , wie sie iîn dem Geseß vom ahre, LSLS. vit und solches zur Kenntniß Sr. Majestät zu bringen. Weder durch | Geduld nicht zu sehr auf die Probe zu stellen, beschränke ih mich | nicht zu wissen? Auch in dem Falle, der vorhin besprochen worden ist, ersten Vereinigten Landtags, betreffend die Petitionen önnen. i: : gesehen ist , herbeizuführen. Mittlerweile aber if der Vereinigte die Protokolle, wie die Minorität der Abtheilung behauptet hat, noch | darauf, auf das Geseß vom 22. Juni 1842 aufmerksam zu machen, | und der sich im Referate erwähnt findet, wo es sich um Bewilligung der Abgéordneten Väter F Shlenther und Denzin G M Es hat sich auch hier die Abtheilung nicht für Landtag ins Leben gerufen und das Recht des centralständischen Bei= durch die stenographischen Berichte, noch dur die Anwesenheit des | wonach es den Kreisständen nachgegeben f Ausgaben zu beschließen. | von Steuern oder Anleihen handelt, auch in dem Falle entsteht diese wegen Abänderung der besteheuden Vorschriften über E ntrag ausgesprochen. J frage: ob derselbe in der hohen | raths somit auf den Vereinigten Landtag übergegangen. Damit Königlichen Kommissars wird dieses Recht derjeuigen Provinz oder | Am Ende dieses Gesetes ist- vorzugsweise prägnant und klar die | mißliche Lage, Jch will nicht sagen, daß der Beschluß, deu die dée: Erstathung 6p lbt bir Manbatarien Mea ai Br as Unterstüßung findet? - scheint mir für den Vereinigten Landtag auch der Rechts = Anspruch / : t - f ren 1in (Es erhebt sich nit die hinreihende Anzahl Mitglieder dafür. hervorzugehen, daß das. Strafgeseßbuch ohne vorherigen Beirath des

L : “l , /, o , ; j S oe L : Stá insichtlich einer S i f Steuern , des Standes, welcher si verleyt glaubt, gehörig gewahrt, J | Bestimmung über die Sonderung in Theile ausgeprägt, und nun frage | Ständeversammlung hinsichtlich einer Staatsanleihe oder neuer S i Civil= Pr i ; ; E i | i ; glaube, daß troß Ia Anwesenheit des Königlichen Kommissars nicht | ih die hohgeehrten Abgeordneten der Städte und Landgemeinden, | faßt, durch den Protest der Minorität aufgehoben werde, er Prozessen bei Objekten unter 200 Rkthlr. Er kann also nit zur Berathung kommen.) Vereinigten Landtags nicht publizirt werde. Aber abgesehen davon,

immer in einer so großen Versammlung den Betreffenden die Gele- | welche L N Rg ae für Kreiötage sein möchten, ob sie | wird aber mindestens dadurch geschwächt , j

der Protest wird in Jn der Gebühren - Taxe für Justiz'- Kommissarien vom 23. Au- Ein ferueres Gutachten betrifft den Antrag des Herrn Abgeordueten | scheint mir auch die Zweckmäßigkeit ür 3 i- genheit und Möglichkeit gegeben sei, ihre Ansicht klar und deutlich | wohl von dieser Bestimmung ein Titelchen ablassen möhten. Zch | einem Augenblicke , wo es darauf ankommt , daß si das ragt p gust 1815 Abschnitt 1, Anmerkung 2 is vorgeschrieben, daß Par- | D E auf baldige Emanirung des neuen Strafgeseßbuchs. 1 Zeit ist die Aufmerksamkeit L fbr, bie: tue die Strafge- zu entwideln, und is daher die Beibehaltung des Rechts der Sonde- | glaube niht, Jch glaube, Sie können es uicht, denn nah meiner | Vertretung des Landes, einig zeigt, diese Einigkeit stören, f peY ia teien in Sachen, welche zur ersten, zweiten oder dritten Kolonne (bei L lange : T Was den Antrag des. Herrn Dittrich | seßgebung hingerihtet gewesen, gerade jeßt wird die Oeffentlichkeit rung in Theile zur Zeit unerläßlih. Meine Herren! Seitdem | Ueberzeugung giebt diese Bestimmung Jhren Juteressen einen bei | aufheben und einen Zwiespalt in die Versammlung, in das Lan e Objekten bis zu 200 Rihlr.) gehören, wenn sie sih der Hülfe eines us l 6 ige Emanirung des neuen Strafgesesbuhs anbetrifft, | und Mündlichkeit des Kriminal-Verfahrens gefördert; sie is in der Sie beschlossen haben, den Antrag zu stellen, daß in Folge | weitem größeren Schuß, als sie jemals auch selbst von der ausge- | einbringen. Jch erlaube mir noch auf die Garantie wig e a b. Zustiz-Kommissarius ohne Noth bedient haben, deren Gebühren nicht E „Que ers Versammlung einen Beschluß darüber ganz von der | Hauptstadt eingeführt, und vorhin haben wir ja gesehen, wie von einfacher Stimmenmehrheit Petitionen zukünftig an die Krone gelan- béhntesten Vermehrung einer Vertretung, sei es in welhem Stande außer dem Geiste der Versammlung, „außer dem Geiste der FrEO= erstattet verlangen können, S erp ‘er Krone über den gegenwärtigen Stand dieser Angele- | allen Seiten diese Oeffentlichkeit und Mündlichkeit von den Provin= gen und seitdem Sie ferner beschlossen haben , daß die Ansichten der | es wolle, zu erwarten haben würden. So wie aber die Kreistage und | tigkeit, den wir immer in einer preußischen Landesvertretung e : Die Petenten halten dies im R igen nicht für gerechtfer- Sh, i E hängig machen zu müssen. Der Herr Kommissarius des | zen, die sie nit gehabt haben, ohne daß die Rhein-Provinz, welche Minorität bei Petitions - Anträgen , welche durch einfache Stimmen- | andere ständische Corporationen gegliedert sind, so analog is auch | seben müssen, die Verfassung darbietet, Wir haben L A tigt, einen Antrag auf Aufhebung der Bestimmung aber um deshalb Regis eug zustiz-Ministeriums eröffnete derselben demnächst, daß die | sie schon lange genießt, es hat zu befürworten brauchen, gewünscht mehrheit votixt worden, nicht offiziell zur Kenntniß der Krone gelan- | diese Versammlung zusammengesebt, d. h., die Stände sind, mit | au in meinem Antrage gesagt habe, zum Schuß, zur Pflege de auch für nothwendig, weil durch Annahme der Verhandlungs-Marxime L d fa dg angelegentliheren Wunsch habe, als dieses Geseß- | worden ist. Welche Erfolge wird die Einführung des öffentlichen Verfah=- gen, sollen, seitdem fordern Recht und Billigkeit noch dringender | Ausnahme einer hochgeehrten Provinz, numerish nicht gleich. Darauf | provinzialständischen Lebens, die Provinzial-Stände. Sie sind O im jeßigen Prozeß-Berfahren und dur Einführung von S O ae E Lest erscheinen zu lassen, und es stche au das | rens haben? Gewiß dieselben Erfolge, die sie in der Rhein-Provinz ge-= wie jemals, daß einzelnen sich verleßt glaubenden Provinzen oder } fuße ih. Jh komme hiernach zu dem Schlusse, daß -ein Rechtsprin- [ an ihrer Stelle, wenn sie die individuellen Juteressen der Provinzen m die Zuziehung von Justiz-Kommissarien zu einer unabweislihen Noth- | 2Mdige, reinen desselben zu hoffen. Nachdem dasselbe nämlich von habt hat. Es wird namentlich der Geist der Gesebgebung ganz in das Volks-

as sämmtlichen Provinzial-Landtagen ‘begütachtet worden, habe der Ent- | leben eindringen, das Juteresse für die Gesebgebung wird sich bedeutend

v ; ; | D. er dur Amma Nane indür 1 : i ie verf äßige Bestim- wendigkeit geworden sei / Ständen das Recht belassen werde, durh die Sonderung in Theile } zip, ein durch sämmtliche ständische Geseße hindurchgehendes Rechts Nachdruck vertreten. Wir haben ferner die verfassungsmäßige igfeit g sei 1 i t f 1 \olchenfalls ein ihre he n Berbältnisse und Interessen darlegen- prinzip, wie ich: die Svybexung“in Theile erkennen muß, für einen | mung, daß der Beschluß der einen Kurie erst daun an den Thron Der ÄAbgeordnetè Wächter formulirt seinen Antrag dahin: wurf nach" den aufgestellten en eine“ neue Umarbeitung-er= | gehoben sehen; und. -wenn zu: irgend einer Zeit, wird die Stände-Ver-

, l di 1 i ögli =- in d ‘en Kuri timmung gefunden auf das s{leunigste ein G o V fahren, und das einzige Hindérniß, welches der Einfüh bis jeßt j pi j ‘il z des besonderes Votum oder Gutachten an die Krone gelangen zu | Theil dieser Geseßgebung, nghmeier Ansicht, unmöglich ausgehoben wer gelangt, wenn er auch ín der anderen Kurie Zus! ge) eun ein Geseß zu erlassen, wodur die hier be- | L c MILN , es der ECinsührung bis jebt | sammlung dann im Stande sein, ein gegründetes Gutachten über das | s hat. Wir haben also hier die Bürgschaft, daß immer nur ein von fannte Vorschrift aufgehoben und die Zuziehung von Zuslli/Köm- sich entgegengestellt, ledigli in den Schwierigkeiten bestanden, welche Strafgeseßbuch abzugebeu. Allein, tei aa einwenden können, bés

, Jm dringenden Falle gereicht die Uebung dieses Rechtes je- | denkann, und hierin muß ich dem geachteten Petenten entgegentreten, doch, Me j i unte | ) | r 3 Galle gereicht di 8d S ) ß verschiedenen Standpunkten aus wohlerwogener Ausspruch zur Kennt- missarien ohne Ansehung des Objekts des Rechtsstreits völlig frei | Folge mehrerer besonderen Erinnerungen eine sofortige Einführung | durch wird die Publication etwas hinausgeshoben. Aber, meine

hon zur Beruhigung des Gewissens der einzelnen Abgeord- } guch von der anderen Seite betrachtet, dürfen wir die ltio in »artes er i s r Kennt j ) in Fil l l C s Rib: s h nicht aufgeben, so lange wir nah Ständen gegliedert sind. Mögen | niß, zur Entscheidung der Krone gelangt. Wir haben ferner in die- gegeben wird. in die Rheinprovinz hinderten. Ueber deren Beseitigung werde ge- | Herren, ist deun der Nachtheil so groß als der Vortheil, der hervor-

ieten, gegenüber den Provinzen und Ständen, welche sie hierher ge- ) „B j B ale L A ( j fi f ärti j indi sandt iy um hier M Sinne ihrer Kommittenten zu handeln, Be= | wir noch so liberal gegeneinander gesonnen sein, mögen wir éine auch ser über allen Parteien stehenden Entscheidung E Bürgschaft da- „Ler Abgeordnete Sthlenther begehrt dagegen : genwärtig mit Sachverständigen von dorther unterhandelt, und es | gehen würde aus der gemeinsamen Berathung des Vereinigten Land- traten wir übrigens dieses Reht der Sonderung näher und unbe- |} noch \o große Hingebung gegeneinander dokumentiren, mögen wir für, daß stets nur vas Gesammtinteresse e Lande Geltung erlangen die Aufhebung der gedachten Bestimmung und Einführung einer lasse sih die Hoffnung aussprechen, daß alle diese Schwierigkeiten in tages? Jh glaube das nicht, meine Herren. Es is auch chwierig, fangen, was is es weiter , als dasjenige, welches dur §, 16 des | auch noch so oft uns den Bruderkuß reichen, so bleiben unsere Jn- | wird. Meine Herren! Wenn für einzelne Landestheile Gefahr darin unbeschränkten Erstattungs-Verbindlihkeit in Betreff der Manda- | kurzem zu beseitigen sein würden. : was ich zugeben will, daß das Strafrecht in einer so i Ver= Gesehes vom 3, Februar d. J. bei Begutachtung eines Geseß - Ent- | teressen, unter gewissen Be do immer getrennt; und so | läge, die Ttio in partes aufzuheben, so würde sie wahrlich nicht von tarien-Gebühren zum Besten der im Prozesse obsiegenden Partei. Hierdurch gelangte die Versammlung, zu der Ueberzeugung, daß | sammlung, wie diese ist, berathen werde; aber, meine Herren, mag wurfes oder sonstiger Allerhöchsten Proposition jeder mehr als ein | lange diese Trennung besteht, müssen wir wünschen, daß das Geseß der Rhein-Provinz aus beantragt E L R Oi Durch den Kommissarius des Königlichen Justiz-Ministeriums ist durchaus fein Bedürsniß vorhanden sei, eine spezielle Bitte auf Ema- | es hier, wie früher bei den Provinzial = Landtagen der Fall war, ge- Drittheil der Stimmen enthaltenden Minorität beigelegt worden? in Kraft bleibt, das uns einen Schuß für diese Interessen verleiht, Sie wissen, welch einen besonderen Werth die Rhein - Proviuz der Abtheilung die Mittheilung gemacht, daß die aus dem bestehen- | "rung des neuen Strafgesegbuchs an Se. Majestät den König zu | schehen, dort wurde vor der Berathung ein Ausschuß einberufen, der Meine Herren! Als Freund wie ih mi glaube mehrfah | die möglicher Weise do einmal bedroht sein könnten, Wir müssen | auf ihre Jnstitutionen legt. Diese Institutionen haben seit einem den Verhältnisse hervorgehenden Widersprüche bereits die Aufmerk- | richten, und erklärte si daher einstimmig gegen Befürwortung des | vorher hon das Geseh prüfte. Hier würde ich vorschlagen, daß halben Jahrhundert segensreih bei uns gewirkt, und wir rechnen sie samkeit der Verwaltung auf si gezogen haben und von derselben | darauf gerichteten Antrags. geraume Zeit vor Einberufung des Vereinigten Landtags Ausschüsse

ausgesprochen zu haben des ruhigen und gemessenen R es wünschen, weil wir nit uns vertreten, weil wir gewissermaßen : e ( l nen Vei 4 t A M Lu I e Entwidtelung unserer ständischen Institutionen, glaube i, | nicht relbsitndia sind, sondern weil wir nichts weiter als Vertreter | zu S P Gütern, von denen neulich auf dieser Stelie gesagt auh gegenwärtig dem Staats-Rathe der Entwurf einer Verordnung | Marschall: Von der Abtheilung i} dieser Antrag nicht be- | gus verschiedenen Provinzen komponirt und gewählt zusammentreten, Sie au vor jedem EÉilschritt warnen zu müssen. Bitten wir nit | sind, nämli Vertreter der Stände, die zusammen ein Ganzes bilden. | wurde, daß wir sie unge\shmälert auf unsere Kinder zu vererben hos- zur Berathung vorgelegt sei, welche von der Nothwendigkeit ausgeht, fürwortet worden, es fragt sih demnach, ehe er zur Berathung ge- | um im Beisein Köuiglicher Regieruugs-Kommissarien die Prüfung des zu viel! Bitten und beantragen wix nichts, wozu ein dringendes | Jh frage Sie, ob dieses Ganze einstens nicht kommen und uns in | fen, Wir halten unsere Institutionen hoch, aber wir halten auch die Zustiz-Kommissarien bei dem gegenwärtigen Prozeß-Verfahren au stellt wird, ob sich 24 Mitglieder dafür erklären? Geseßes vorzubereiten und so dem. nächsten Vereinigten Landtage ein

5 j Einsicht unserer Mitbürger in den anderen Provinzen hoh, Wir bei Gegenständen unter 200 Rthlrn. zuzuziehen. (Er wird hinreichend unterstügt.) motivirtes Gutachten über das Strafreht vorzulegen, welhe die Dis-

Bedürfniß nicht vorliegt! Wir haben keine Veranlassung, die Bitte | das Ohr donnern kann: Varus! Varus! wo sind meine Legionen! er ren od ut | i i 1 zu a d hier beantragt i; sie i} in keiner Beachung durh | Dea Schuß gegen die, wenn auch noch so entfernt, mögliche Lä= | haben das Vertrauen, daß die großen Prinzipien der rheinishen Ge- In derselben ist deshalb eine allgemeine Erstattungs-Verbind- Abgeordn. Frhr, von Mylius: Meine Herren, ih habe ums | kussion in dieser Versammlung wesentli erle chtern würden. Es is

: l ; 4a T ; ; , L di j 5 : i das. lihkeit in Ansehung der Mandatarien-Gebül j Wort gebeten, um ein Amendement d é j j das Ergeb b Verhandlungen gerechtfertigt. Wir | dirung dieser verschiedenen Interessen erblide ih allein in dem Recht | jebgebung in diesem Saale nie gefährdet werden, wir haben ih g der 1 ebühren seitens des unter- gebeten, um ein Amendement zu dem von dem Herrn Abge- | noch besonders in dem Gutachten die Rede davon, daß das Straf- a E R e A e stellen gere Crt un ne Lud IA i es partes, und dies führt mi sofort auf die Wirkungen B ertrauen, daß hier bei unseren Verhandlungen in gegenseitigem Ge- liegenden Gegners mit Einschluß der drei ersten Kolonnen dér des ordneten Dittrich vorgestellten Antrage in Vorschlag zu bringen. Die- | rect jeßt noch mit rheinischen Sawverständigen ntites werde. M Ich | ben und Nehmen kein Theil verlieren, sondern Alle nur gewinnen bühren-Taxe in Ausficht genommen. ses Amendement würde dahin lauten : die Absicht vorhanden, für die Rhein-Provinz ein besonderes Straf=

; ür die ich mi selbst auf das leben- | dieses Rechts. Diese erblicke ih in folgenden drei Punkten. ( 1 ! Z i ; M00 Henzon llegeo my, ss: bie Pm jet, au, e e AliO, die [tio in partes chaf} uns einmal ein größeres | können. Es is von einem verehrten Redner behauptet worden, daß Da somit den Wünschen der Antragsteller seitens der Staats- Eine hohe Versammlung wolle an Se. Majestät den König | rect einzuführen, so kann ih für mein Theil diesen Wunsch nicht

igste 1 ire: i ä ür diese. Os Es y 4 ; j : * S ) digste interessire; halten wir A R zusammen f \ Zutrauen in uns selbst, d, h. wir fühlen über uns ein shüßendes | das Prinzip der ständishen Gliederung die Aufrechthaltung der Son- Regierung begegnet wird, so liegt keine Veranlassung vor, au leßtere die Bitte richten: theilen. Jh wünsche die Zeit herannahen zu sehen, wo wir nur ge- Jh stimme daher für das Gutachten der Majorität in der Ab- | Dach und sind darum nicht so ängstlih auf die Juteressen eines ein- | derung in Theile auch in dieser Versammlung erfordere. Es ist mix einen besonderen Antrag gelangen zu „lassen. Die Abtheilung hält . Se. Majestät geruhe, zu verordnen, daß das Straf- | meinsame Gesebe in unserem Vaterlande haben, und ih glaube zu- iheilntig: zelnen Standes bedacht. Es giebt uus ferner das Gefühl der Sicher- | das nicht klar geworden, es is mir nit klar E der in einstimmig dafür, daß der Antrag auf sich beruhen könne. geseßbuch in seiner ‘neuen Umarbeitung entweder dem jeßt versam- | gleih, im Sinne meiner Kollegen und der Rhein = Provinz zu reden, daß dem Antrage auf Aufhebung des §. 17 der Verordnung vom | heit und freien Bewegung und endlich drittens eine größere Behut- der Gesebgebung selbst ausgesprochene Begriff, daß die ständische Berlin, den 10. Mai 1847, ; E melten odèr dem nächsten Vereinigten Landtage zur Berathung und | wenn ich sage, daß ih nichts fürchte von der Einführung eines Ge-

3, Februar d. J., betreffend die Sonderung in Theile, keine Folge | samkeit in Fassung unserer Beschlüsse. Jn Folge dieser drei Wir- Versammlung eine Einheit bilde, wenn er konsequent N E sünste Abtheilung der Kurie der drei Stände. Begutachtung vorgelegt, jedenfalls eine angéiesent Zeit vor dieser | seßes, was von der Mehrheit dieser Versammlung als zweckmäßi zu geben sei. : fungen komme ich zu dem Schluß, daß die Itio in Me uicht das | wird, irgendwie in Widerspru stehe mit dieser Gliederung, E, ja go e chwingh. von Saucken._ Freiherr von Nordeck. Vorlage veröffentlicht werde, i anerkannt worden ist, Etwas Jsolirtes kann Keiner wünschen ; i Abgeordn, Küpfer: Jch belrete diesen Plaß, um meine volle | Schredckbild is, das man hineinzulegen scheint. Jch stimme daher mit }| vollständig erhalten werden soll. Wenn man aber dieser ienen Graf von Galen, Ziem ßen. von Schmidt. von Wedell, | Zch erlaube mir, in Kürze die Gesichtspunkte anzudeuten, von | wünsche, daß man nicht mehr “von dem französischen Rechte in den Zustimmung zu dem Antrage des verehrlichen Mitgliedes aus der | der Majorität des Ausschusses und gegen den Antrag des Petenten. Gliederung eine solche bere Grós geben will, daß sie eine Größe N eumann. Plange. Schult. Potwo rowski,. Marx. denen aus ¡h Unterstüßung für dieses Amendement im Interesse der | Rheinlanden spreche, wie es wohl vorkommt und noch heute geschehen Rhein-Provinz und zu dem entsprechenden Antrage der Minderzahl Abgeordn. Freiherr von Mauteuffel 1,: Meine Herren! | bildet, vor der jede andere Größe, selbst die Einheit “er ganzen Przygordz î Thomas, Jordan. von Gaffron, Bertram. Provinz und, ih glaube sagen zu können, des Reiches, mir erbitte. | is. Wir wünschen auch keine französischen Geseße, aber deutsche. der Abtheilung auszudrücken Nach dem, was von dieser Stelle aus über den Gegenstand bereits | Landes-Vertretung, zurückweihen muß, dann glaube ih, caß wir auf von Werde. Es is schon oft gesagt worden und ih wiederhole es, daß ein Ver- | Das Verfahren und der Geist unserer Geseßgebung is au nicht Meiner innigsten Ueberzeu ung nach, verdankt Preußen seinen esagt worden ist, beshräuke ih mich auf wenige Bemerkungen, die dem Wege uns befinden, den ein anderer Redner, ein Mitglied der Marschall: Es fragt sich, ob di L L Ti Es zwischen der Krone und! dem Lande gerade der größte Zweck französischen, sondern, wie von einem früheren Redner richtig bemerft Wachsthum und seine heutige Macht wesentlich dem Festhalten seiner fich eng anschließen an den Autrag selbst. Jch frage: was will der sächsischen Ritterschaft, in dem von mir gemachten Antrage zu erkfen- sammlung die erforderliche Unterstüßun E e l rag hier in der Ver= | is, den wir, zu erstreben haben. Von diesem Zwee ausgehend, habe | is, deutschen Ursprungs, und wir wünschen gemeinsame Gesebe zu Regierung an einem S stem von Centralisation. Da ih aber mit | Antrag, der gerichtet ist, die ltio in partes aufzuheben? Jh | nen glaubt. Dieses geehrte Mitglied nennt sich einen Freund der Es bat 214 bimsient B g findet © ih das Amendement gestellt, denn ih habe um eine große und öffent- | haben, wenn wir in dem Fall sind, sie gemeinsam berathen zu können. yste Q Würde aber das zu einer ruhigen ) )eude Unterstüßung gefunden und kann da- | liche Diskussion eines der wichtigsten und umfangreichsten Geseße ge- Deshalb wünsche ich, daß das Strafgesezbuh dem nächsten Ver=

den Grundsäßen di en eines Rechts zur Son- | glaube mi nicht zu irren, wenn ih annehme, daß die Be= | ruhigen, friedlichen Entwickelung. er d N : Watas y fussi reichsten Geseb | derung wes ey E E S Versammlung des Reichs Pia bes Antrages die ist, die Versammlung soll“ dadur | und friedlichen Entwickelung iseën, wenn die einander entgegenge- her nicht zur Berathung gestellt werden, beten, die den leßten Jahren der gesebgeberishen Thätigkeit des einigten Landtage vorgelegt werde, und ih hoffe, daß die hohe Ver-

y Ung ; ntrage j S ; 4 : i A 4 foi ; ; / Marschall: Das jeßt zur Berath f G G : : ; R Adagns , D ; L ¿ht ie i theilt, nie einheitlid sei, Mit der | seßten Junteressen niemals, durh kein Organ eine Ausgleichung, eine 2 Ántr Uan ung fommende Gutachten | Staats zu Grunde gelegen haben. Es ist oft ausgesprochen worden, | sammlung \ich in großer Mehrheit dafür aus\preche p eite es Pie ragen 0 A E A E N Abs (i Ala bin (4 vollem doctfeaten. Jch glaube, Bernittésung finden könnten, wenn die Sonderheiten im Lande, welche M lid: Dv der arie Dittrich, die Eidesnor- daß auch die Vernichtung von Mißverständuissen jeder Art zu gleicher | Va aEt a E Js bitte pra ae nidt um

Abgeordn, Frhr, von L x ien: J muß mi ebenfalls gegen | die Versammlung fühlt sich als eine einige, und ih theile dieses Ge- | an ihrer Stelle allerdings au ihre Berechtigung jadis nicht auf Konmmtfas Plate ist Referent n diefer A M “etreffsend. Herr Justiz- | Zeit von uns immer erstrebt werden müsse; daß aber Mèißverständ- | mi für oder gegen den Antrag zu erklären , daß das neue Straf= den Antrag des Hexrn Antragstellers und für den Antrag der Äb- | fühl. Wenn ih aber weiter frage : wie soll dieser Zweck erreicht | einem höheren Gebiete sich ausglichen, ja, wenn sie sich au da Gel- “Referent Plange: Das Gutachten E i nisse gerade da, wo es sich E die Gesepgebung handelt, störend sich | gesebbuh noh einmal den Ständen und namentlih dem Vereinigten theilung erflären, halte die tio in partes auch auf dem Ver- werden, \o fann ih mich mit dem beantragten Mittel niht einver= tung verschaffen könnten, wo Einigung das rie Ziel ist! Sie ha- ,„In der vorliegenden Petition ist , wie folgt: fe tsepen DING Nea N R E und das Land, und dort störend | Landtage vorgelegt werde, sondern nur der Behauptung entgegenzu= einigten Landtage für so lange für nothwendig und folgegeret, als | standen erklären. Der AÄutrag is mir nämlich zu allgemein, Es soll | ben, meine Herren, zu oft hon Jhre Sympathieen für die Einheit L. der Antrag auf Einführung einer gleichartigen Eides wirken E as, glaube ih, beweist gerade die Geschichte dieser | treten, daß in dieser Beziehung eine rechtliche Nothwendigkeit ob=- hier eine ständische Gliederung stattfindet und als der Landtag aus | dur die jegige Abstimmung der Wunsch ausgesprochen werden, für | des Staats und dieser uns edes als daß ih nicht zwischen den Eiden: der evangelischen M atl olish G lostemei Strafgesebgebung in der Rhein- Provinz, Cs ist oft von den rhei- | walte. Der Herr Antragsteller, der so eben geredet, hat diese Noth= den Vereinigten Provinzial-Ständen besteht. Außer dieser Konsequenz | alle Zeiten die [tio in partes abzuschneiden, Allein ih glaube, wir | für ee erahten müßte, wenn ih sie irgend noch in Jhnen zu genossen gestellt : holishen Glaubens- M ou die Rede gewesen, selbst heute noh, bei mehre- | wendigkeit aus zwei Gründen herleiten zu fönnen geglaubtz einmal finde ih aber auch in der Sache hinreichende Gründe, um die [tio | präjudiziren dadurch die Beschlußnahme in späteren einze n ra die Aiat Lar ry z Ih gar b aben die Eee La subpis sokbe bei. ben Evangelischen mit dew: Wörbae- n E Ee: J laren Wasa T E t C daß in diesem Falle nah der älteren Geseßgebung eine pte

/ ämli j irkflich ei i iner - : ' S / 22 Aff pn Lg 1: gemi Weise, 0 er ini ise hs issen,

Q Due. eis ae tens anzuerkennen: J glaube nämlich, mit | Jch glaube, wenn wirklih einmal die Juteressen ei / j sih selbst zerfleishen könnte. ,, „S0 wahr mir Gott helfe durch Jesum Christum zur geehrten Redner geschehen ist, Diesen rheinischen Jnstitutionen liegen edin E "M, Dr Deaat Bes E

der inoritä i tafoi “uu __ L E i ität der ewigen Seeligkeit. Amen große Prinzipien der Geseßgebung zum Grunde, Zuerst liegt ihnen | der älteren Vereinigten Ausschüsse sei. Beide Behauptungen glaube

, , u , , : i l bewahren, mit der sie gelegentli btheilung für den Vereinigten Landtag das Ver- | rührt sein sollten, so hat es einen hohen Werth, wenn die Provinz, , i Á ( O | TE trauen in Anspruch nehmen zu müsen, daß er die besonderen Jn- | obgleich sie das Recht hat, in eine Sonderung zu gehen, es dennoch | Jh hoffe, daß sie L nnahme meines Antrags sich zu einer un- {ließt, und bei den Katholik t : ièreen e: | à ssen, J ur \ ! e R dtages, welcher zu Stande | auflöslichen, von Vaterlandsliebe getragenen Einheit erheben wird! , ei den Katholiken mit den Worten: zum Grunde das unbedingte Streben nach der Gleichheit aller Staats- | ich als irrig bezei üs}en. ie Vereinigten Ausschüsse, - wie ce einzelner Provinzen und Stände, n vorheriger gründlicher | nicht thut. Sollte niht ein Antrag des Landtag 3 \ Mart G alli Der Wuns auf Abstimmung is so allgemein So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evange= | bürger vor dem Gesepe, dann liegt ihnen zum Grunde die selbst- e be iy Gefes E T ea cine DaiGT

rterung, so weit als zulässig, pflichtmäßig berüdcsichtigen wird, | kommt ohne eine solche Sonderung, obglei sie gestellt ist, mehr liuum. Amen,“ dige Entwickelung eines Staatsbürgerthums, eine Entwikelung | die Se. Majestät geschaffen hatten, um nah Jhrem Ermessen

Allein bei der Verschiedenheit der Sitten und Gebräuche, der Geseß- | Gewicht haben als wenn lebtere unterbleibt, blos aus dem Grunde, | laut geworden, daß wir zu derselben übergehen werden. Die unterzeichnete Abtheilung hat s ch einstimmig gegen diesen | zu fel

Landtags - Kommissar: Es ist von dem geehrten Herrn Antrag ausgesprochen, stständiger Geltung und Thätigkeit, abgesehen von einem be- denselben dicjenigen Gesebße, über welche nah Anhörung der Provin= Si

gebung und Verfafun j i welche hier | weil sie ein- für allemal verboten ist; und trauen wir uns und un- | - : 2 Ln vertreten werden, ann 4 e L R E Tel ui e weil seren Nachfolgern nicht die Krast M den Muth zu, den einheitlichen | Referenten angeführt worden, A eine solche Ilio in partes allemal e ging bei ihrer Begutacht vormundenden, die bürgerlihen Verhältnisse regelnden und richtenden | zial- Stände bedeutende Verschiedenheiten der Ansichten obwalteten, in ihre Kenniniß der Verhältnisse mangelt ' irgend eine Provinz | Sinn, der uns belebt, in jedem Einzelnfalle zu bewähren? Zh thue | als ein sehr beklagenswerther Umstand zu betrachten sei. Um ja nicht daß sih an der katholis e es ung 200 dam Grunde aus, | Wesen des Staats. i 43 2 zur Ausgleichung dieser Berslébbendeiten vorzulegenz aber in keiner in ihren Juter verleyt wird, e ich frage ie, meine Herren, | es nicht, und aus diesem Gesichtspunkt möchte ih dem Antrag, mit | über dasjenige mißverstanden zu werden, was ih in Beziehung auf nische Recht bestimmt fei en Ei Teree , die dur das fano- Es sind diese Prinzipien namentlih, welche in der Rhein- Besepgebung wird eine Vorschrift gefunden werden, wonach in einem wie wollen wir, ohne den Rechtöboden zu verlassen, ohne den Grund- | dessen Tendenz ich übrigens einverstanden bin, entgegentreten. die Gründe angeführt habe, welche die Regierung vermochten, das i bürgerlicher Akt, ohne Zustim e weil der Eid nicht blos ein | provinz durch die gerihtlihen Jnstitutionen eine Garantie gefunden | \olhen Falle die Vereinigten Ausschüsse gehört werden mußtén. 2D e CUique, zu verleven, derjenigen Provinz, die sih_ ver- (És wird vielseitig um Abstimmung gerufen.) Institut der Îtio in partes auch in die Gesebgebung vom 3, Februar lich zu erwarten sein dürfte mmuñg der Kirhe —. was shwer- haben, sie sind namentli garantirt dur das Geschwornengeriht, | Aus einer solchen Annahne würde unmittelbar folgen, daß ziemlich bt glaubt, den ed der Veshwerde an Se. Majestät den König Abgeordn, vou Beckerath: Die Versammlung wird mir ge- |- zu übernehmen, erkläre ih, daß ih in diesem Punkte dem Herrn Re= eine Oleihslellung nur Dbbezd nichts abändern lasse, und daß | denn die Geschwornengerihte sühren den Bürger in das Bewu fsein | wegen aller den Provinzial - Ständen vorgelegten allgemeinen Geseße L u? Endlich kann ih mich guch mit dem Herrn Antragsteller | statten, einige Worte zur Vertheidigung meines Antrages zu sagen, siènteit völlig beistimme, Jch wünsche, daß die ltio in partes in für die Evangelischen die Es zu ems sein werde, wenn | zu dem im Staate lebendigen Rechte, die Gesdwornengerihte ühren | jedesmal noch einmal die Vereinigten Ausschüsse hätten gehört wer= - nit einverstanden erklären, wenn er der Ansicht ist, daß die Jn- J habe zunächst meine Befriebigung darüber auszudrüdcken, daß die ü mún werds, 110 Led: obglei ome der Katholiken angenom- | dazu, ein Volksreht zu begründen im Gegensape zu einem Marr vid den müssen, weil der Fall faum vorgekommen ist, daß üs wesentlich stitution des Vereinigten Landtages dex Gefahr ausgeseßt werde, | Tendenz des Antrags, der Grundsay, auf dem er beruht, von den Zweite Beilage ' solcher Annahme kein Bedenken | recht, indem sie die-Volksgerichte bilden, deren Entscheidungen in dem | verschiedene Ansichten bei der Begutachtung der Provinzial-Landtage