1847 / 147 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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treffen, in der Ver ammlung vorzubringen und dieselbe damit zu lang-

HENaEn were neben 1 bie Notpecbigett nod nüher erêr-

r _wërde. t ih“die Nothwendigkeit noch n

tert; für diese führe ih: z. B. die Notiz über eine Abtivunung L

wel{che Jemand, der der Versammlung nicht beigewo ui tg

rihtig: auffsassen kann, über die: Abstimmung darüber n E S er

orität anzunehmen. Die Abstimmung 2 ement e nit über die Hauptfrage, sonderck S: Ti a4 wer

erfolge, welches der Abgeordnete von Patow abt S. bels: utt iti der Verhandlung nicht beigewohnt hat, aua des ¿ nit zwei Drittel

gen Glauben gelangen, als- habe die L

der. Stimmen erhalten, was jedoch der S hlesishen Ritterschaft, dev Ferner i einem Abgeordneten der le rgenehme Fall passirt,

jeßt, wie es scheint, nit anwesen s crsamnlúng wäre in principio

daß, während er gesagt Ps i: solle sie wäre in principe in in Widerspruch, er gesagt Lag ad dem geehrten und gewiß sehr

Widerspruch. Jh glaube, angenehm sein wird, sih- eine: solche

loyalen Abgeordueten höchst L ehen. Einem anderen Abgeord-

Aeußerung: în den Mund Gi von dem, was: er gesagt hat, dadurch

neten ist: gerade! das: Gegentheil E E 124 O /

; den, daß das Wort „niht““ weggelassen- ist, und digeshrie a e Dinge: Jch erlaube mir aus: diesen Gründen auf

blag zurückzuüfommen, den id) früher machen wollte, und bitte die hohe Versammlung, auf ihr Ret, über die: Richtigkeit und Noth- wendigkeit einzelner Berichtigungen zu entscheiden, zu verzichten, das= selbe auf das Sekretariat übergehen zu lassen und: an den Herrn Marschall: folgende Bitte zu richten: Sa

„Der Herr Marschall wolle anordnen, daß Berichtigungen der bereits gedruckten Mittheilungen, wenn dieselben am Tage nah Aus=- gabe der betreffenden Nummer: der Allg. Preuß. Zeitung ein- gehen, von dem Sekretariat. gesammelt, geprüft und der Redaction zur Aufnahme amtlich eingesendet werden.“ /

Es erscheint mir: dies um so nothwendiger, als, wie bekannt, Abdrücke unserex Verhandlungen in besonderen: Sammlungen bereits erscheinen, ‘in die nun alle jene: Undinge übergehen, die auf keine Weise zum Vortheile- für: die: Sache gereichen: fönnen. Jch- stelle au= heim, ob der Herr Marschall die Unterstüßung der Versammlung zu: diesem Antrage aufrufen: wolle.

Marschall: Es. scheint mir, daß dieser Vorschlag der Sache: ganz angemessen ist, und daß Niemand. dagegen etwas eiuwendeu wird; ih bitte daher, daß alle: diejenigen Herren, welche Berich- tigungen zu machen haben, sie den Herren Secretairen, welche an demTage fungirt haben, einreichen, damit diese sie mir: zuschicken und ih sie der Allg, Preuß. Ztg. zum Drudcke zufertige. Der Herr Secretair Naumann will die in dem heutigen Protokolle berichtigten Stellen vorlesen.

(Der Seeretair verliest die berihtigten Stellen, welche auf die von dem Marschall deshalb gestellten Fragen genehmigt werden.)

Abgeordn. von Brünneck: Jch. wollte mir in Beziehung auf den Antrag meines Kollegen aus Preußen die Bemerkung erlauben, daß es wünschenswerth. wäre, daß die falsche Abstimmung, die in je- ner Nummer der Allg. Preuß. Zeitung enthalten is, glei be- rihtigt werde. Es ist damals abgestimmt worden darüber: ob statt; zwei Drittel der Stimmen die einfache Majorität, nothwendig sein sollte und deshalb. ein Gesuch an Se. Majestät den König gerichtet werden sollte. Die Abstimmung hatte für die einfache Majorität ent“ schieden, sie is aber in der Zeitung ganz entstellt.

Marschall: Dies wird dur den heutigen stenographischen Artikel berihtigt werden. c

Abgeordn. Möwes: Jch muß zunächst die hohe Versammlung um Entschuldigung bitten, wenn 4 auf das Geschäftsverfahren noh= mals zurüdckömme. Die hohe Versanimlung hat in den leßten Sißun-

en vLerschiedeuen Petitions-Anträgen, gegen welche die Gutachten der

btheilungen sich. ausgesprochen hatten, ihre Unterstüßung versagt und

diese Petitionen daher verworfen, ohne daß deren Gründe genau be=- fannt geworden, ohne daß. selbs den Herren Antragsstellern noch das Wort zur Unterstühung ihrer Anträge gegeben worden is. Jch will keinesweges behaupten, daß -diese Petitionen eine größere Unterstüßung gefunden haben: würden, wenu die Antragssteller noch das Wort ge- habt hätten; jedoch im Prinzipe halte ih dieses Verfahren für be- denklich, uident dadurch guch: Ee at und Petitionen, vielleicht aus: bloßen Zufälligkeiten, in solcher Weije ihre Aa finden könnten. Die hohe Versammlung i} es, nah meinem Dafürhalten, sich selbst und jedem Antragsteller schuldig, daß die Gründe genau vernommen werden, auf welche sich eine Petition stüßt. Die éfent- rew Meinung dürste sonst bald zu der Annahme kommen, daß ein= zelne Petitionen mit Leichtigkeit hier behandelt werden, und die An- tragsteller müssen sih- zurücgesebt fühlen, wenu sie ihre Gründe nicht mehr vortragen dürfen, Dies um so mehr, als manche Petitionen nicht sämmtliche Gründe enthalten, die für die Anträge sprechen, auch die Gutachten sih nicht vollständig über die Gründe der Antragstel- ler verbreiten und diesen Leßteren nicht immer vergönnt ist, in den Abtheilungen elbst ihre Gründe geltend zu machen. Ich selbs bin an einem Tage und zu einer und derselben Stunde zu dreien verschiedenen Abtheilungen eingeladen gewesen, habe mih na- tüxlich- aber: nux in einer befinden können, Mit Besorgniß sehe ih daher au dem Vortrage der Abtheilungs-Gutachten über die Pcti= ‘tion entgegen, ‘die ih mit den Abgeordneten von Berlin der hohen arg zu überreichen die Ehre gehabt habe, indem ih befürh- teu muß, ‘daß diese Petitionen eventuell das Schicksal jener Eingangs erwähnten theilen könnten, Jh will mir daher unter diesen Umstän- den und mit Rücssiht auf die Garedtigleit die unser hohverehrter Herr Marschall jedem Einzelnen zu Theil werden läßt, die Bitte er- lauben, daß in den Fällen, in welchen ih die Abtheilung gegen einen Petitions-Antrag ausgesprochen hat, dem Antragsteller noch gestattet werde, mit s orten seinen Antrag zu unterstüßen, bevor die Versanunlung aufgefordert wird, sich darüber zu erklären, ob sie den Antrag unterstüßt oder niht, Das jevige Verfahren findet seinen Anhalt in §, 26 des Reglements. suh Litte, b,, in welchem gesagt ist: daß, wenn das Abtheilungs-Gutachten gegen einen Petitions-An- trag ausgefallen ist, nah dessen Verlesung vor Eröffnung der Bera- fammlung zu befragen sei“,

u as gent "ees x ratl henoiwen werden solle““,

- wenn diese e dur itglieder uicht bejaht wird,

der Antrag uicht zur Berathung Tamm: 5 O

ah meinem Dasürhalten is also in einem solchen Falle ‘nur

Mas: n werden soll, die Beschlüsse über so dargestellt, si

die Berat abgeschnitten. Die Berathung aber i ied 22 Was d tet Unrisuhano Let tuch der Ubractelen iülen-- dee Berande für denselben bilden ein Ganzes und 2e Versammlung bekannt werden, bevor darübet t ; t statt- e A4

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eine jerexe Disfü

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r Bestimmung-des Reglement seie zu -der ih mich nicht verstehen J rien glaubez ih* muß es? füt eiten Theil? der Beräthung halten, wenn Jemanden, sei es der Antragsteller oder ein anderer Abgeord- neter; das Wort gegeben wird. Alsdann möchte es: {wer sein, on ‘abzuschneiden. Ein:Mittel einer stärkeren Be-

ründung liegt ituner darin, daß verlangt-werben könne, die Petitionen

lbst vorzulesen, wàs bis jeßt 10e stattgefunden hat. Würde es verlangt, so‘ müßte es geschehenzz weite 4 er oder ein Anderer; halte ih außer meiner Befugniß.

Abgeordn. Möwes: Allerdings. Die Vorlesung der Petitio- nen ist au in dieser Bestimmung versagt, wenn der Antrag des Petenten, daß sie verlesen werde, nicht die Unterstüßung von 24 Mit- gliedern findet. Mit voller Ueberzeugung: erkenne ih aw, daß die

orlesung der Petitionen niht immer gut ist, und daß man die Vor= lesun weitläuftiger Deductionen vermeiden muß. Die Anführung der Gründe für einen Antrag aber durch einen mündlihen Vortrag ist hiervon verschieden uud gewiß zweckmäßig. Daher habe ih ge- glaubt, daß es dem Antragsteller wohl erlaubt werden könnte, seinen Antrag noch zu unterstützen, ehe die Versammlung erklärt: wir wollen ihn nicht in Berathung! gehen lassen.

Marschall: Jch will niht sagen, daß ih, eine solhe Bestim- mung nit für gut hielte, sondern es is nur meine Meinung, sie sei noch nit vorhanden, und ih dürfe sie nicht einführen.

__ Abgeordn. Hansemann: Jch habe: die hohe Versammlung mit Berichtigung dessen, was. iu. den Zeitungen von den von: mir. ge- haltenen Vorträgen mitgetheilt worden ist, noch nicht behelligt; ih erlaube mir: aber heute, es als Unterstüßung zu demjenigen zu thun, was ein geehrtes Mitglied aus Preußen vorgebracht hat, und. anzu- führen, daß in der heutigen Allg. Preuß. Ztg., in dem Vortrage, wo i das allgemeine Petitionsreht befürwortete, ‘ein Sah eiuge- schoben worden i, den ich. gar nicht gesprochen habe, und. der an einer anderen Stelle gesagt worden sein muß. Nämlich, indem ich blos von meinem Antrage rede, steht auf einmal. dazwischen: „der, Antrag des Herrn von Sauen ging dahin, daß das Petitionsrecht der Provinzial-Landtage, wie:es-bisher gewesen ist, ungeshmälert bestehen bleibe, Das mag nun wohl bei einer anderen Gelegenheit gesagt worden sein, aber nur nicht von mir bei dieser Veranlassung, Jx habe nun hierauf die Redaction der Allg. Preuß. Ztg. gebeten, diesen Fehler zu berichtigen, sollte diese jedo nicht L eingehen, so habe ih nah dem so ebeu gefaßten Beschlusse des: Herrn Mar= shalls. das geehrte Sekretariat ‘zu bitten, die Allg. Preuß. Ztg. zu dieser Berichtigung zu autorisiren, respektive dazu anzuweisen. *)

Abgeordn. T s\chocke: Sie-werdeu wissen, daß bei der Diskussion über die Petition des Herrn Grafen Reichenbach das. Gutachten der verehrten Abtheilung nicht günstig ausgefallen war, und daß ich bei jener Gelegenheit einzelne Motive, mit denen die verehrte Abtheilung die Petition zurückweisen zu müssen glaubte, wörtlich. auführte und sie durch meine Gegenansicht beantwortete. Das eine. von diesen Motiven ging dahin, es wurzele tief. im Volke. die Ansicht, daß, weun Jemand angechuldigt sei, der Glaube an. seine Unbescholtenheit nicht mehr vorhanden sei, Dieser Aeußerung habe ih centgegengestellt : es würde {wer sein, dics durchgängig zu widerlegen. Dies Motiv aber, welches ih eben zu widerlegen suchte, ist in der Allg. Preuß. Zeitung, wie ih mich, Freitag Abends überzeugte, ganz weggelassen, so daß meine Entgegnung- wie aus der. Luft gegriffen dasteht und Jeder,» der sie liest, es -uubegreiflich: finden wird, wie ich dazu gekommen bi4. \Die& war. es, was ih mir zu bemerken erlagu= ben wollte. A j

Marschall: Wir? werden nunmehr- zur Tagesordnung kommen, und zwar zuerst zu dem Gutachten, betreffend die Gebühren für Aufenthalts-Kgrten. Da der Referent, Herr Abgeordnete: von Uechtrit, nicht gegenwärtig i, so will der Herr Abgeorducte von Fock den Vortrag übernehmen.

(Der Abgeordnete. von Fodck liest.)

Erxtrafkt aus

dem Sißungs- Protokolle der siebenten Abtheilung der Vereinigten Kurie der drei Stände, d. d. Berlin, den 3. Mai 1847,

betreffend die Aufhebuug der Gebühren für Aufenthalts- Karten.

Die hierauf ITI. zur Berathung gestellte Petition des Herrn Abgeordneten Brown, betreffend R Antrag auf Aufhebung der Gebühren für Aufenthalts=

arten, i schien der Versammlung gleichfalls nicht geeignet, um sie dem hohen Landtage zur Berücksichtigung empfehlen zu können.

Der Antragsteller bittet :

durh eine zu den Stufen des Thrones niederzulegende

Petition um Aufhebung der Gebithren für Aufenthalts-

Karten überhaupt , insbesondere aber der den Bewohnèrn

der Provinz Posen ausnahmsweise auferlegten Gebüh=

ren für die Aufenthalts - Erlaubniß während der Messe zu

Frankfurt a. d. O., antragen zu wollen.

Das Sachverhältniß, welches den Antrag hervorgerufen hat, is in der Petition nicht vollständig vorgetragen, und führt deshalb der bei der Berathung gegenwärtige Herr Ministerial-= Kommissarius Folgendes an :

Die General - Fnstruction vom 12. Juli 1817, betreffend die Aufenthalts = Karten, ertheilt in Ausführung des §. 18 des Allerhö vollzogenen Paß =- Edikts vom 22. Juni 1817 denjenigen größeren Handels - und Festungs= Städten, in welchen dies seitens der Königlichen Regierungen wegen der obwaltenden Verhältnisse angemessen befunden und ausdrück- lich bestimmt wird, das Recht, Aufenthalts - Karten an Fremde zu ertheilen und dafür die §, 10 |. cit. festgeseßten

*) Diese Berichtigung i uns am 25. Mai Nachmittags zugegangen und sofort in das am Abend des 26sten erscheinende Blatt vom 27sten aufgenommen worden. Seryr, Allg. Pr. Ztg. Nr. 145, S. 860, Spalte 3 oben.) Wir glauben uns übrigens bei dieser Gelegenheit die emt erlanben zu dürfen, daß Unrichtigkeiten und Mängel in den durch unser Blatt zum A druck kommenden Protokollen, wie sié bereits: wiederholt gerügt worden: sind, vielleiht mit Ausnahme einiger bei der Eile des Geschäfts unvermeidlicher Drudfehler vongeringerer edu feinagivegs durh Schuld der unterzeich- neten Redaction oder unsrer miei en sind, sondern lediglich in der Beschaffenheit der uns zugehenden núskripte thren Grund haben bürften. halten es für ut t, über gènauen Abdruck derselben mit größter énhaftigkeit zn wachèn;, tw: aber glanben; u futnlf zin übers , weni wir-uns wesentliche A IEEE und tigungen erlauben wollten, zu denen uns überdies, zumal -beë der ligkeit, womit der Abdruck gewünscht wird, in den meisten Fällen: die geeig-

Anmerk, der Reb, der Allg, Pr: Zig:

r Ju gehen und irgend Jes- ‘mand das Wort! zu geben, sei es der Antragste

begründet zu

nur entschieden dahin ausspre

| fallen mögen. O i y | fann es nit anders bezeihnen zur Sprache zu bringen, der bis=

nsere Bé- | eine ledige

Gebühren von 24 Sgr. bis 10 Sgr., nah Maßgabe der

Länge des Aufenthaltes , zu: erheben.

Die Abgabe hat die Natur eiuer Polizei=Steuer, welche zur Kasse derjenigen größeren Städts: fließt, denen: die Po- lizei - Verwaltung: zusteht. k

Mittelst: besonderen Erlasses - der Königlichen Regierung zu Frauffurt vom 15. September 1817 wurde diese Stadt, owohl weg ihrer Größe, als auh- wegen- des: darin statt=

denden 1dels und Meß- Verkehrs, für vorzüglich: ge= ‘eignet erklärt, Aufenthalts -Karten für Fremde dârin ein- zuführen und zur Ausführung der neuen Einrichtung sofort die nöthigen Einleitungen zu treffen.

Hiernah werden die Gebühren für Aufenthalts-Karten in Frankfurt auch noh jeßt erhoben, und es sind von den, Abgaben dafür nach ‘einer späteren, auf Ministerial - Ver= fügung vom 10. Januar 1818 gestüßten Regierungs-Ver= fügung vom 412. Februar ejusd. nur die Einwohner der Provinz bei Kreisen innerhalb derselben davon befreit, ob= gleih sie auf Grund besonderer, auf sicherheitspolizeilichen Rücksichten beruhender, später ergangener Anordnungen der Königlichen Regierung zu Frankfurt auch ihrerseits verpflichtet sind, sih in den Besiß von Aufenthalts-Karten u seßen. i / A Bewohner aller anderen Provinzen, also nicht blos, wie Bittsteller behauptet, die Bewohner der Provinz Posen, sind, zur Entrichtung. der geseblih feststehenden Aufenthalts = Karten - Gebühren verpflichtet, deren Ertrag, wie der Herr Ministerial - Kommissarius anfühxt, nach: der von ihm darüber eingezogenen Erkundigung, die Kosten, welche die Polizei- Verwaltung während der Messen alío im Juteresse der Meßbesucher —- extraordinair herbeiführt, die Einnahme an Gebühren für Aufenthaltskarten mehr als absorbirt.

Hiernach hält die Versammlung den Petitions-Antrag um so weniger für begründet, als es nicht an der Zeit is, den größeren Städten, wo die Kommunal-Bedürfnisse jeßt beson- ders im Steigen begriffen sind, eine zu deren theilweisen Be- streitung geeignete, ihnen zustehende Einnahme zu entziehen, und weil etwanigen Abweichungen und Ueberschreitungen ein= zelner Beamten bei der: Ausführung durch eine Beschwerde ge= wiß sofort- Abhülfe verschafft werden kann.

Es wird deshalb gleichfalls submittirt, den Antrag als unbegründet zu verwerfen.

Als mit dem Original übereinstimmend attestirt

Graf von Finkenstein.

Marschall: Die Abtheilung hat den Antrag nicht befürwortet, und es fragt sich daher, ob er in der hohen Versammlung Unter= stüßung: sindet. L

Eine Stimme: Es is in der Fassung, wie sie so eben ver- lesen wurde, gesagt, die Berichtigungen für die Aufenthalts-Karten flössen in die Stadtkasse, in Breslau jedoch fließen sie nicht in die Stadtkasse, sondern in die Polizeikasse. ;

Marschall: Ehe weiter gesprochen werden darf, muß ih erst fragen, ob der betreffende Antrag die geseglihe Unterstützung findet.

(Die Unterstüßung erfolgt.) )

Abgeordn. Sa: Einen polizeilichen Zweck können diese Aufenthaltskarten nicht haben, denn es hat Jeder, der einen Ort be- tritt, die Verpflichtung, sih bei der Polizei entweder selbst zu mel- den, oder der Hausbesißer muß die Meldung machen, und dadurch erhält die Polizeibehörde hinlängliche Veranlassung, das betreffende Jndividuum zu überwachen. Es is also bles eine ftnanzielle Maß= regel und in dieser Beziehung dem Gegenstande nah unbedeutend. Frankfurt wenigstens kaun sih darauf niht berufen, daß die Po- lizeiverwaltung“ ihm besondere Kosten während der Messe verursache, denn diese werden, wie au die damit verbundene Unbequemlichkeit, dur die Vortheile aufgewogen, welche die Stadt durh die Messe bezieht, und was die anderen Städte anbelangt, so mögen deren Verhältnisse wohl von der Art sein, daß ihnen keine Einnahme ent- zogen werden sellte. Jedoch hat man in dieser Beziehung, bei sehr erhébliher Einnahme, in deren Genuß sie seit 100 Jahren und län- ger waren, kein Bedenken empfunden. Bei der Zahlung für die Nufenthaltsfarten ist das Prinzip nicht zu rechtfertigen, denn es führt zu Beschränkungen der Staatsbürger in der Wahl ihres Aufenthalts- ortes. Wer den von ihm dafür geforderten Betrag zu zahlen nicht im Stande ist, muß den betreffenden Ort verlassen, und aus diesem Grunde stimme ih gegen das Gutachten der Abtheilung und für die Aufhebung der Abgabe. E

Abgeordn. Stedtmann: Jh will nicht wiederholen, was der geehrte Redner- vor mir gesagt hat, da er ganz und gar meine eigene Ansicht ausgesprochen hat. Jch will blos diese Tribüne für § Minute besteigen, um zu sagen, daß ih ganz dem Antrage der Petenten bei= pflihte, und dies um so mehr kann, als wir am Rhein ette der=

“artige Abgabe nicht kennen und olso nicht im geringsten dabei be=-

theiligt sind. Es sind deshalb die allgemeinen Grundsäbe, welche der Bügarmeisièr von Königsberg aufgestellt hat, ganz übereinstim- mend mit meiner Ansicht, welche ih habe geltend machen wollen.

, Jch fiude es ganz dem Prinzip unangemessen, daß irgend eine Stadt

für die Ausübung der Polizei eine Abgabe von Leuten in Anspruch nimmt, die ohnedies durch ihre Gegenwart den Nahrungsstand der

betreffenden Stadt zu heben beitragen. i i Abgeordn. Grunau: Jch pflichte den beiden vorigen Rednern bei und bemerke nur, daß der Ausschuß hier am Schluß seines Gut= achtens sagt: „Er halte den Petitions -Antrag um so weniger be= gründet, da diese Abgabe für die Bestreitung der dortigen Kommunal-= Bedürfnisse sei.“ Mir scheint es gar nicht darauf anzukommen, son- dern nur auf den Gegenstand, wofür sie erhoben wird. Wir leben heute in einer so bewegten Zeit, daß wegen der Leichtigkeit der Com- municationsmittel mehr Reisen unternommen werden, als früher. Reisen wir aber z. B. ans dem Jnlandé in das Ausland, “so werden wir nicht nach Paß- und Aufenthalts - Karten gefragt, reisen wir aber aus einer Provinz in die andere oder gar nux aus einer Stadt in die andere, so müssen wir eine Aufenthalts-Karte lösen. Deshalb cheint die Abgabe für Aufenthalts - Karten nicht zeitgemäß und es sein ¿ daß ee eg En Majestät den König um

ing dieser Abgabe gerichtet werde.

es digt Boh e Versammlung! Auch ih kann mich dee, daß die Aufenthaltskarten weg= ch erlaube mir aber noch- einen Mißbrauch ih

Abgeordn. Síe

her und zwar bis voriges Jahr in Breslau stattgefunden hat, sei

| es aus Jrrthum: oder aus anderen Gründen. Die Aufenthaltskarten | sind dort lange Zeit auch solchen: Judividuen gegeben worden, die sich

manchmal Jahre lang dort aufhielten. Mir i} ein Fall bekaunt, wo Person, die nah polizeilichen Berichten durhaus reht-

schaffen und unbescholten sih_ aufgeführt hat, 15 Jahre diese Ab-

gabe bezahlte, während sie der Stadtgemeinde längst als Einwohne-

rin geseßlich zugefallen wäre. Jh glaube deshalb, -daß der Wegfall der Au enthalts - Gebühren ein Akt der Gerechtigkeit ist, und werde mih deshalb den früheren Rednern anschließen, nah welchen Se.

Majestät gebaten, wérden soll, da. diesein der That lästige und nur auf einer Kt i beruhende Adaobe adderttis R

Abgeordn. Stedtmann (vom Plaß): Jh vernehme so eben, daß es allerdings in der Rhein-Provinz noch einige Orte giebt, wo diese Abgabe erhoben wirdz aber in meiner Gegend- findet. das- nicht statt. enn aber von Rücksichten auf die Kommunal=Kassen. gespro- chen worden ist, so bin ih so frei, daraus einen neuen Grund a zu=- leiten, und mi um so entschiedener gegen diese Abgabe anszusprechen, weil ih. sie als Beschränkung des. Prinzips der Frei ügigkeit ansehe. Ih glaube, der Antrag auf Abschaffung dieser Gebühren wird um so mehr gerechtfertigt, als dem leßten Whlesischen Landtag eine Pro-= position vorlag, daß alle magistratualishen Registratur - und Polizei= Gebühren künftig aufhören sollten. Deshalb wird gewiß also dieser g um so p bei Sr. Majestät dem König Gehör finden.

bgeordn. vou Manteuffel 1: Jch will durchaus für diese Abgabe nicht in die Schranken treten, ih glaube wohl, daß si Manches dagegen sagen-läßt. Judessen erlaube ih mir, die hohe Versammlung darauf aufmerksam zu machen, daß sie ganz besonders einen sehr speziellen Theil der Monarchie, nämlih die Stadt Frank- furt, betrifft. Jch weiß nicht, ob es in der Stellung des hohen Landtags liegen kann, sich. mit einer solhen Spezialität zu befassen. Indessen gebe ich doch gehorsamst zu bedenken, daß, wenn der hohe Landtag auf einen solchen Spezialfall eingeht, er der Gefahr ausge- seßt is, einseitig über die Sache zu urtheilen und Manches zu über- N So viel mir bekannt is, haben die frankfurter Messen einen ganz. besonderen Charakter. Ein großer Theil des Publikums kommt aus den östlihen Staaten dahin, und es i} diesem Theile des Pu- blikums viel daran gelegen, wenn es mit der Legitimation nicht so streng genommen wird. Jh glaube, daß die städtishen Behörden ungern eine solhe Handhabe verlieren würden, um gerade diesen Theil des dortigen Publikums unter geeignete Kontrolle zu nehmen. Deshalb möchte wohl Austand genommen werden, eine Beschlußnahme über diesen einzelnen Partikularfall herbeizuführen.

Abgeordn. von der Heydt: Jch weiß niht, ob die. Abtheiz lung in ihrem Gutachten im Jrrthume is oder der lebte verehrte Redner, der doch als Direktor des Ministeriums des Junern die Ge- seße kennen muß. Jch glaube, es handelt sich um die Aufenthalts- Farten-Gebühren nit blos für die Stadt Frankfurt, sondern um die Abgabe für Aufenthaltskarten, wie sie für die ganze Monarchie in den betreffenden Städten gestattet i. Wenn aber wirkli diese Abgabe blos in Frankfurt Fattfände, was uicht der Fall is, so wäre nicht blos diese Stadt betheiligt, sondern alle Staatsbürger, die zu dieser Abgabe beitragen müssen. Nicht im Juteresse der Stadt Frank- furt soll eine Petition angebracht werden, da würde der Redner Recht haben, sondern im Juteresse aller Staatsbürger. Aus der Gegend, wo ih zu Hause bin, und aus der Stadt, welcher ich angehöre, ge- hen eine Menge Kaufleute auf die Messe nah Frankfurt und missen ohnedies viel Geld dort verzehren, was der Stadt viel einbringt. Es {eint mir ungerecht und unbillig, daß eine solhe Abgabe erho- ben wird, und ih shließe mih den Petenten an, uns zu der Bitte an Se. Majestät den König zu vereinigen, daß diese Abgabe abge- \chafft werde.

Abgeordn. Graf von Finkenstein: Nur eine Berichtigung! Es steht deutlih in dem Protokolle der Abtheilung:

„sür Ausfenthaltskarten überhaupt insbesondere, aber der den Bewohnern der Provinz Posen ausnahmsweise auferlegten Ge-= bühren für die Aufcuthalts-Erlaubniß während der Messe zu Frank= furt a. d. O., antragen zu wollen.“ i

Also geht diese Petition nur auf die einzige Stadt Frankfurt.

Abgeordn. Sperling: Jch wollte mi hon des Wortes be- geben; aber der Redner, welcher so eben gesprochen hat, veranlaßt Bri das Wort zu nebmen und die Stelle nochmals vorzulesen. . Cs

eißt: Der aats bittet :

dnrch eine zu den Stufen des Thrones niederzulegende Pctition

um Aufhebung der Gebühren für Aufenthaltskarten Éocbaue

insbesonbere aber der den Bewohnern der Provinz Posen aus- nahmsweise auferlegten Gebühren für die Aufenthalts - Erlaubniß während der Messe zu Franksurt a. d. O., antragen zu azollen.

Es is also der Gegenstand sehr allgemeiner Natur. : (Die Abgeordneten Mevissen und von Manteuffel L, vom Marschall aufgefordert, das verlangte Wort zu nehmen, verzichteu auf dasselbe.)

Abgeordn. Brown: Jch wollte uur sagen, daß die Hauptver-= anlassung zu meiner Petition die gewesen is, daß alle diejenigen, welche von den östlichen Provinzen nah Fraukfurt kommen, mit eiuer solchen Steuer belastet werden, während Andere davon frei sind. Das ist die spezielle Veranlassung zu meinem Autragez aber mein Antrag geht freilich darauf hinaus, daß die Aufenthaltskarten überhaupt wegfallen möchten. Soll eine polizeilihe Kontrolle stattfinden, \o kaun diese immer erfolgen; es können auch Aufenthaltskarten gegebeu werden, ohne, 3a aber deren Verabreichung mit einer Geldauflage verbun

en ist.

Abgeordn. Li nau: Jch habe gegen die Aufhebung der Anfent- haltsfarten gar nihts, wenn sie allgemein aufgehoben werden sollen ; aber wenn sie blos für die Stadt Frankfurt aufgehoben werden sollen, so müßte ich feierlihst dagegen protestiren. Wie \{hon der Abgeord- nete für Brandenburg bemerkt hat, is bei uns eine Kontrolle durch- aus nothwendig. Meine Herren! Sle kennen die Leute nicht, welche zur frankfurter Messe kommen, und wie sollen wir sie unter einer Kontrolle halten? Jett isst es so, daß sie sich dort melden und eine Karte nehmen müssen, und es is wegen der Kontrolle die Karten- Einrichtung für Frankfurt sehr uothwendig.

Abgeordn. Sperling: Aber die 10 Sgr., die dafür bezahlt werden, sind nicht nothwendig.

Abgeordn. Linau: Wie viel dafür bezahlt wird, weiß ich nicht, es werden 10 Sgr. sein, und wie gesagt, für deu Fall, wenn die Aufenthaltskarten allgemein aufgehoben werden, stimme ih bei, aber dagegen, daß sie blos in specie für Frankfurt aufgehoben werden sollen, muß ih protestiren. :

Abgeordn. von Meding: Sollte aus dem, was jeßt gesagt worden ist, wohl nicht deutlich hervorgehen, daß die hohe Versamm- lung das hier zum Grunde liegende Sachverhältniß nicht vollständig As Mich dünkt, daß das nicht allein aus dem Gutachten der Abtheilung, sondern auch aus dem, was alle Redner gesagt haben, hervorgehe. Wenn die Sache so liegt, daß sie die hohe Versamm- lung nicht zu übersehen vermag, so stelle ih anheim, ob es nicht ge- rathener sei, einen Antrag au die Krone nicht zu bringen, als einen Ân- trag zu stellen, den man nicht übersehen kann und wobei zu fürchten ist, daß, wenn man ihu stellt, während man das Verhältniß nicht übersieht, die hohe Versammlung in den unangenehmen Fall verseßt wird, ckdaß die Krone deu Antrag ablehnt. Sollte bei der Sache wixklih ein so wichtiges eres vorliegen, daß schon jeßt nothwen- digerweise, ohne nit ein. wesentlihes Jnteresse zu gefährden, ein Autrag gemacht: werden müßte, und sollte nicht ein olcher Autrag voll einer eigen Zeit ausgeseßt werden können, wo man ihn

vollständig, zu: übersehen vermag? Ab, Meine Herren! Die Ab-

‘geordn, Graf vou Gneisengu: gabe fleht niht in. die Königliche Kasse, sonderu in die Kasse derje- mgen Städte, welche berechtigt sind, sie zu erheben. Die meisten

Herxen, die sih für die Aufhebung der Abgabe ausgesprochen haben,

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sind Vextrétér- solher Städte esen. Weun also, seitens- der bes tr n: Städte: gus wb, die Abgabe aufgehoben. zu sehen, so--\êhs: ih: keinen: Grund: ein, warum wix, die wix kein Jnteresse- da beé: haben, die wir zux läudlichen Bevölkerung gehören, die Aufhebung; nicht: befürworten. sollten. Ì

Abgeordn. Sperling: Der- Abgeordnete aus- der Mark macht der Versammlnng. einen Vorwurf daraus, daß sie auf diese Sache eingeht, ohne sie zu: übersehen. Jh glaube, es wäre daun wünschens=- werth gewesen, daß der Redner der Versammlung das Sachverhält- niß vorgetragen hätte, Es ist, aber das auch nicht weiter nöthig; denn es: ist, wie ih glaube, in dem Gutachten der Abtheilung so deut- lich auseinandergesebt, daß kein Zweifel obwalten kann. Es geht ein- fah darauf hinaus, daß: derjenige, welcher nah einem bestimmten Ort fommt, in welchem. ex uiht wohnt, eine Aufenthalts-Karte [ösen und dafür bezahlen muß. Wäre diese Aufenthalts-Karte nur zur Kontrolle bestimmt, ohne daß dafür etwas bezahlt werden dürfte, so ließe sich nichts dagegen einwenden. - |

Abgeordn, von Saucken: Es is zum Theil hon das er- wähnt worden, was ich sagen wollte. Wenn von einem Mitgliede der: Mark Brandenbung, welches entschieden seiner Stellung nach Kenntniß. von dem Sachverhältniß haben muß, der Vorwurf gemacht wird, daß die Abtheilung niht gründlich zu Werke gegangen sei, so muß ih wünschen und beantragen, daß der Gegenstand an die Ab- theilung zurückgegeben werde, damit diese ihn gründlich erörtere. Das Mitglied der Provinz Brandenburg würde dann hinzutreten, um die Abtheilung von dem Sachverhältniß gründlich zu informiren, damit diese hierauf eine Enscheidung zu geben im Staude sei.

Abgeordn, von der Heydt: Jh bin auch der Meinung, daß das geehrte Mitglied aus Brandenburg jedem Mitgliede füglich überlassen könnte, für sich zu erwägen, ob. s. sich genugsam aufge- flärt finde, ein Votum abzugeben, Jh meinerseits finde mich ge= nugsam aufgeklärt dur den Bericht der Abtheilung und durch die Auskunft, die der Königliche Kommissar dort gegeben hat,

_ Secretair Kuschke (nit deutlich zu verstehen): Es scheint mir niht darauf anzukommen, ob Aufenthalts - Karten ertheilt werden sollen, sondern nur auf die Bezahlung. Jch bin auch der Meinung, daß diese Abgabe von 2x Sgr. abgeschafft. werde. j is Abgeordn. von Byla: - Eine nähere Aufklärung in Betreff

dieser Petition scheint mir in der That niht nöthig. Es steht offen=

* bar fest, daß Aufenthalts-Karten ertheilt und Gebühren dafür erhoben

werden. Mehr brauchen wir, glaube i, niht zu wissen, Wenn wir aber annehmen, daß seit längerer Zeit dahin gewirkt ist, alles Spor= tuliren in polizeilichen Angelegenheiten aufzuheben, so scheint es mir auch an der Zeit zu jein, ein solches Sportuliren bei Aufenthals- Karten ebenfalls aufzuheben oder zu beautragen, ‘daß- es- aufgehoben werde. Wie nachtheilig jedes Sportuliren in polizeilihen Angele= genheiten is, davon sind wir, glaube ich, vollkommen überzeugt. Marschall: Es is dor Antrag gemacht worden, das Gut= achten an die Abtheilung zurückgehen zu lassen, Jh muß - zuerst fragen, ob dieser Antrag Unterstüßung findet. 4 (Wird uicht unterstüßt.) Ich ließe. somit. die Berathung und wérde die Frage stellen : Soll Se. Majestät der König gebeten werden, die Aufhebung der Gebühren für Aufenthalts - Karten zu befehlen? i Mehrere Stimmen: Für die ganze Monarchie? Marschall: Natürlich. (28d (-Secretair verliest: nohmals. die Frage.) ; Marschall: Diejenigen, | welche“ für Bejahung dieser Frage sind, bitte ih aufzustehen. } Sea af SEdUchER T a (Wird mit mehr als Zwei Drittel ber Skinishëit-angenommen,) Das zweite Gutachten, betrifft die Ermäßigung des Preises für die Gesinde - Bücher von 10 Sgr. auf 25. Sgr. Jn Stelle , des abwesenden Refereuten von Uechtriß der Ab- geordueten von Fock (verliest das Gutachten über die Gesinde- Bücher): : A s

Erxtrafk t h aus

dem Sißungs - Protokolle der siebenten Abtheilung der Vereinigten Kurie der drei Stände, d. d.- Berlin den- 3. Mai 1847,

betreffend

die Ermäßigung des Preises für die Gesindebücher von 10’ Sgr. auf 25 Sgr.

Nachdem solchergestalt die Berathung über diesen Gegenstand geschlossen war, wurde

Il, Zu dem Vortrage der Petition des Herrn Abgeordneten Star, betreffend : : i

die Ermäßigung des Preises für die Gesinde - Dienstbücher, übergegangen. :

Der Antragsteller trägt darauf an:

den Preis der durch das Geseß vom 29. September 1846 angeordnèten Gesinde - Dienstbücher (f. Geseß- Sammlung ‘für 1846 Seite 467) von 10 Sgr. anf 25 Sgr. zu ermäßigen und nur dann den Preis von 10 Sgr. eintreten zu lassen, wenn die Fälle der §8. 7 und 8 des Gesehes vorliegen und also entweder auf Ausfertigung cines neuen Gesinde - Dienstbuhs an die Stelle eines verlorenen oder darauf ankomme, ein neues an die Stelle eines solchen auszufertigen, worin sich ein ungünstiges Zeugniß befindet.

Der Antrag wird durch ‘die Behauptung zu begründen ge- sucht, daß die neue Einrichtung gegen früher eine Erhöhung der Besteuerung mit sich führe, weil jeßt jeder Dienstbote ein Gesindebuh für 10 Sgr. lösen müsse, während früher ein stempelpflichtiges Attest nur dann zur Anwendung gekommen, wenn ein Dienstwechsel eingetreten und es verlangt worden sei.

Die Mehrheit der Versammlung hält den Antrag nicht für begründet und stellt der weiteren Erwägung des hohen Landtags anheim : : i

die Petition als unbegründet zurückzuweisen, denn zunächst ist es unrichtig, daß nach der früheren Einrich= tung der Stempel weniger betragen habe, da, wenn der Dienst- bote auch nur eiumal in Dienst trat, er zum Dienst - Antritt selbs eines obrigkeitlichen Attestes darüber bedurfte (cf. S. 10 der Gesinde-Ordnung vom 8. Oktober 1810), daß lou Annahme als Gesinde kein Bedenken entge- eustehe, i eines R welches tarifmäßig die Anwendung eines Stem- pels von 15 Sgr. für sich allein nothwendig mathte.

Wenn nun jeßt, wo die Dienstbücher- obrigkeitlih ausge- fertigt werden, ein solhes Attest nicht mehr nöthig i|, wenn außerdem jeßt sechs Atteste, zu denen das Buch aum ge- währt, nur 10 Sgr. Stempelsteuer erfordern , während früher hierzu 1 Rthlr. verwendet werden mußte, #6 liegt in der neuen Einrichtung auf jede Weise eine Ersparniß für den Dienstboten, die dankbar anzuerkennen und nicht geeignet is, dem Antrage

des.- Petitionsstellers, das Wort zu reden, i s 0 Pee leihter war, wars: die, ogps dh ; cinebes dadurch, daß er der. Vorschrift 1 EEE ns wurde, worauf nah Ansicht der Mehrheit R: FrNANDE indes: Fei, s de a werden ny - auf Ermäßigune einer bereits ermäßigten lichen Äbgabe- anzutragen

Abgabe , die in Fällen wirkli er Armuth jevt wie über 1 Orts - Behörde, abzuwenden oder bis dahin zu verschieben Vena mag, wo-der abgehende Dienstbote sie entrichten känu.

Als mit dem Original übereinstimmend attéstirt Graf von Finkenstein.

Marschall: Die Mehrheit der. Abtheilung hat diesen Antrag niht befürwortet. Jch frage, ob" er in der hohen Versammlung Unterstüßung fiudet?

(Wird ausreichend unterstüßt.)

Abgeordn, von der Heydt: Jch kann mich dem Vorschlage der Abtheilung nicht anschließen. Es scheint mir vielmehr der An- trag auf Ermäßigung des Preises für die Gesindebücher wohl. der Berücksichtigung werth. Bei der Berathung des betrefsenden. Gesez- Entwurfs hat der rheinische Provinzial = Landtag die- Bedürfniß - Frage wegen zwangsweiser- Einführung der Gesindebücher mit großer Stim= menmehrheit. verneint, Es. hat ihm bedenklich: geschienen, mit, Rüd- sicht auf das einfache Verhältniß zwischen Herrschaft und Gesinde, solhe polizeiliche Bestimmungen anzuordnen und das. Wohl: oder Wehe einer ohnehin shon hart bedrängten Klasse in. die Hand einer nicht inner leidenschaftslosen Herrschaft zu legen: Jn Beziehung auf den Preis. der Gesindebücher hat der rheinische Landtag darauf: aufmerksam gemacht , daß durch dieselben ja nur eine polizeiliche An- ordnung bezweckt werde, und daß es daher angemessen: erscheine, nit; mehr als die: wirklichen Kosten zu fordern, also: den. Preis q höher als etwa 1 Sgr. zu stellen. Nehmen wir an, daß die Zahl der Dienstboten in dem preußischen Staate ungefähr 1% bis 15 Million beträgt, dann würde durch diese 10 Sgr. eine Summe von 4- bis; 900,000 Thaler an außerordentlicher Gesindesteuer aufgebradzt; wor= den sein, Es scheint mir in der That nicht gerechtfertigt, ‘eine- #0. hohe und exceptionelle Steuer auf eiue Klasse zu legen, welche ohne- hin schon ein hartes Loos trifft, das {hon an und für si auf Mit- gefühl Anspruch hat. Die Dienstboten haben an Klassensteuer 415 Sgr. zu zahlen und tragen dadurch \hon zu den Staatslasten verhältniß- mäßig mehr bei, wie die Reichen. Jm Allgemeinen is häufig die, Wahrnehmung gemacht, daß die ärmeren Klassen mehr zu den Staats- lasten beizutragen haben, als die wohlhabenden, und von dieser An= sicht is auch wohl die Stagis -Ragierung ausgegangen, als sie den Geseh = Entwurf zur Erhebung der Einkommensteuer vorgelegt hat. Lassen Sie uns, meine Herren, unsere Verwendung zu Guusten etner ohnehin schon bedrängten Klasse nicht versagen , lassen . Sie uns eine Ermäßigung des Preises für die Gesindebücher auf die eigentlichen Kosten, auf etwa 1 Sgr., befürworten, und seien wir überzeugt, daß Seine Majestät der König, welcher in Beziehung auf. die ärmeren Klassen so manche dankeuswerthe Erleichterung hat eintreten lassen, ein solches Gesuch sehr wohlwollend aufnehmen wird. Jch trage da= her darauf an, daß der T der Gesindebücher- nicht. nur: auf 2%, sondern auf 1 Sgr. ermäßigt werde.

Abgeordn. Mevissen: Meine Herren, ih kann dem Gutach= ten der Abtheilung nicht beistimmen , ih glaube, daß es dem Geiste dieser hohen Versammlung mehr entsprechen wird, wenn sie, in - der die Besißlosen nicht vertreten sind, gerade dadur die erreichte- hohe Stufe des Kulturzustandes in Inten bezeichnet, daß ste aus freier Wahl, frei von aller äußeren Anregung, die Rechte der Besitlosen vorzugsweise wahïnimmt. Diesc Tendenz is es, die in der Steuer- Geseßgebung der leß'en Jahre mehrfach angedeutet, die bei der Here vorrufung der Vereine zum Wohle der arbeitenden Klassen leitend. gewesen ist, Der Redner, der vor mir - gesprochen, hat ihnen bereits. gesagt, bis zu welhem Betrage die Auflage auf einen so; unschein= baren Gegenstand, als die Gesindebücher sind, sich beläuft. Er hat berehnet, daß im Laufe weniger Jahre, etwa im Laufe von 4 Jah= ren, während welcher diese ussge von - den im Staate lebenden Dienstboten erhoben wird, dieselbe bis guf eine halbe, Million Thaler steigt; diese halbe Million Thaler soll eingezogen werden von: einer: Klasse der Bevölkerung, die durchaus nichts besißt, die im fremden

Hause lebt, die gar keine selbstständige Stellung im Staate g Ich;

glaube, eine solche exceptionelle Steuer werden sie. niht aufreht er=- halten wollen, sie werden gewiß darin mit dem rheinischen Provin- zial - Landtage einverstanden sein, daß, wenn die Geseßbgebung es. für nöthig gehalten hat, eine solhe Zwangspflicht, wie die, sich Zeugnisse in Gesindebüchern ausstellen zu lassen, den Dienstboten aufzuerlegen, diese dann wenigstens nicht angehalten werden dürfen, die ihnen in cinem fremden Jnteresse auferlegte Verpflichtung auch, noch zu bezah= len. Jch stimme für gänzliche Aufhebung jeder Vergütung für Ge- sindebücher. : Abgeordn. Gier: Meine Herren, mix scheint es, als wenn die Mehrheit der Abtheilung aus einigen faktischen Jrrthümern \ih gegen die Petition erklärt hätte. Es ist erstens behauptet worden, die. An= gabe sei seither _ noch höher gewesen, indem jeder neu antretende Dienstbote ein Attest mit 15 Sgr. bezahlen mußte. Die in Gesinde= dienst Tretenden gehören aber meist zum unbemittelten Stante, und deshalb is ihnen und ihren Aeltern, da das Stempelsteuer-Geset- die Armen freiläßt, keine Stempelsteuer abgefordert worden und au nicht abzufordern gewesen. Dann sagt das Abtheilungs - Gutachten, man habe oft die Steuer umgangen, indem man. kein Attest gelöst habe. Wir haben aber besondere Ministerigl-Resfripte darüber, daß eine Zwangspflicht geseblih nicht bestehe, man den Dienst ohne \chrift- liches Attest wechseln könne. Die Herrschaft könne sich mündlich er- kundigen und brauche eines solchen Attestes auf Stempel nicht, Des- halb glaube ih, daß die Jebige Abgabe weit mehr einbringen wird. Auch auf dem sächsischen Landtage wurde ein geringerer Betrag als 10 Sgr. vorgeschlagen. Man wünscht, daß die Dienstboten Heine Einlagen in die Sparkassen machen und Gesinde-Prämien-Fonds ge- stiftet werden, was auch zu deren Besten theilweise schon geschehen. Um so eher sollte man jenen Saß ermäßigen. Indem man aber 10 Sgr. Abgabe einem Dienstboten, der lange treu und ehrlich dient, abfordert und ein öfter wechselnder, \{hlechterer Dienstbote nicht mehr bezahlt, \o besteuert man jenen eigentli höher. Jn meiner Gegend hat die Auflage von 10. Sgr. viele Klagen veranlaßt und wird zu. hart gehalten, weshalb ih mi für die Petition erkläre, daß der Betrag auf 24 Sgr. gesept werde, wobei der Fiskus. unter obi= gen Verhältnissen immer noch mehr Einnahme als früher haben wird. Abgeordn. von Kunheim: Es heißt hier immer, daß die . Staatskasse diese Einnahme erhalten habe; es fließt aber in die Kir= chen=- und Armenkasse ein Theil davon mit 25 Sgr., und wir haben es bei uns shmerzlich empfunden, daß wir diesen Antheil “verloren aben. | ) Abgeordn. Schauß: Entgegen den Ansichten Redner, muß ih mich für die Ansicht der Abth | ; Jch lasse gern mein Mitgefühl vorwalten sür andere Ÿ nd besonders für solche, die in einem ¿Es (Gren, a main uPanDe leben. Jch muß mi aber zunächst fragen, ob meh dar: dien deu Klase der Fall sei. Jh:vermag nicht zu beurtheilen,

Verhältnissen die dienende Klasse in anderen Provinzen; und: