1847 / 150 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Nr. 82009 auf Krzischkowiß,

» 82011 » desgl, » 82046 » Swhöunsfeld, » 82062 Rudnick,

» 8208 » NKoselwih. Diese Pfandbriefe werden daher hierdurch ihren Jnha Bemerken gekündigt, daß die Rückzahlung des Nennwer gegen Auslieferung der Pet e

vom 1, Juli 154/ av, :

entweder in Breslau bei dem Handlungshause Rufe: E in Berlin bei der Königlichen Haupt - Seehandlung“, n Verord- wird, und daß mit diesem Tage nah §. B E icíese B. aufhüct. nung die weitere Verzinsung der gezogenen Pai ‘Präsentation be-

Die Jnhaber derselben haben daher 2e wit Ser. I. Nr. 4 hufs der Empfangnahme des Kapitals die fouyous iee 1036 bis 10 über die Zinsen vom 1. Juli 184 R e hee Auszahlung des mit abzuliefern, widrigenfalls deren E isi: S Kapitals davon in Abzug gebracht ay pt i ven früdérei Vetloosun-

¡zeitig werden die Inhaber der 18 Gs S -audbriefe B., nämlich:

O 4 Y gen Waagenes Apeas e 'Verloosung vom Jahre. N: c Nr. 10743 bis eins@ließlih 10746 auf Haltauf à 9 9 thlr. aus der 3ten Verloosung vom Jahre 1842 L Nr. 21642 bis einschließlich 21648 und Nr, 216955 bis ein- s{ließlich Nr. 21059, so wie Nr. 21663 und 21664 à 25 Rthlr., sämmtlich auf Wildschüß, A aus der 4ten Verloosung vom Jahre 1843: _ Nr. 3077 auf Rettkau à 200 Rthlr., Nr, 11369, 11370 auf Osten à 50 Rthlr., aus der 5ten Verloosung vom Jahre 1844: Nr. 8636 auf Lossen à 100 Rthlr. 22241 auf Osten 4 20 Dir, aus der 6ten Verloosung vom Jahre 1845: Nr. 81 auf Ratibor à 1000 Rthlr. 3688 auf Roschowib à 200 Rthlr. » 17566 auf Siemianowih à 100 Rthlr, » 22747 auf Nieder-Radoshau à 25 Rthlr., welche, unseren Bekanntmachungen vom 28. Dezember 1840, 24, No- vember 1842, 6. Dezember 1843, 23. November 1844 und 18, De- zember 1845 entgegen, bis jeßt noch immer niht zur Empfangnahme des Kapitals präscntirt worden sind, hierdurch wiederholt an die shleunige Abhebung der resp. seit 1, Juli 1841, 41. Juli 1843, 1, Juli 1844, 1. Juli 1845 und 1. Juli 1846 zinslos niedergeleg- ten Kapital=Beträge erinnert. Berlin , den 16. Dezember 1846. Königliches Kredit-Jnstitut für Schlesien.

bern mit] dem thes derselben

Angekommen: Der Königl. s{hwedishe General=-Zoll-Direktor, Freiherr G yllenhaal, von Leipzig.

Abgereist: Se. Excellenz der Kaiserl. österreichische Feldmar= \chall-Lieutenant vou Martini, nah Hamburg.

Landtags - Angelegenheiten,

Siyung der Herren-Kurie am 26. Mg i.

Die Sihung beginnt um 11% Uhr unter dem Vorsiß des Mar shalls Fürsten zu Solms. : (Das Protokoll der vorigen Sißung wird verlesen und genehmigk.)

Marschall: Jch habe nun der Versammlung Mittheilung zu machen von einem Schreiben des Herrn Landtags-Kommissars, wel hes folgendermaßen lautet:

„Den Juhalt Ew, Durchlaucht hochgefälligen Schreibens vom 11, d. M., den auf den Antrag des Herrn Fürsten von Lichnowsky ge faßten Beschluß der Herren-Kurie des Vereinigten Landtags betref fend,

daß den Mitgliedern der einen Kurie gestattet werden möge, don

Verhandlungen der anderen beizuwohnen, : habe ich die Ehre gehabt, zur Kenntniß Sr. Majestät des Köngs zu bringen.

Allerhöchstdieselben haben mir hierauf aufgetragen, Ew. Durch laucht zu eröffnen , daß an sih gegen diese Absicht nichts zu erinnern und im Geschäfts-Reglement uur deshalb darüber keine Bestimmung getroffen sei, weil sih der Ansführung in dem von der Herren-Kurie gegenwärtig benußten Sißungs-Lokale Schwierigkeiten entgegenstellten. Wenn aber jener Antrag von beiden Kurien an Se, Majestät gerich tet werden möchte, so würden Allerhöchstdieselben uihts dawider ha ben, daß die Tribünen beider Säle zu gegenseitigem Besuche benußt würden, obgleich diejenige des Rittersaales bei ihren beschränkten Di- mensionen nur wenige Mitglieder der Stände-Kurie aufzunehmen im Stande wäre.

Berlin, den 22. Mai 1847, ‘“‘

Es bleibt nun noch übrig, daß die hohe Versammlung sich darüber entscheide, ob nun eine Mittheilung an die andere Kurie zu machen is. Wenn , wie ih vermuthe, die Versammlung diesen Beschluß faßt, so würde es vielleicht hinreichen, wenn sie mih beauf=- tragte, das eben verlesene Schreiben an den Herrn Marschall der anderen Kurie in Abschrift mitzutheilen und dabei zu bemerken , daß die hohe Versammlung lebhaft bedaure, daß sie keine größere Reci- prozität könne eintreten lassen, weil die Tribüne in diesem Saale be- engt sei, daß sie aber wünsche und hoffe, daß die andere Kurie sich dadur nicht werde abhalten lassen, dasjenige zu gewähren, was sie in ausgedehnterem Maße gewähren kann. Das scheint mir ein Weg, der wobl eingeschlagen werden kann, und es würde darum wohl geeigne- ter sein, daß ih diesen Auftrag von der hohen Versammlung erhalte, weil es nicht gewiß is, welche Aufnahme dieser Gegenstand in der anderen Kurie finden wird, und unter Vorausseßung dieser Un gewißheit es immer erwünschter is, wenn ih allein beauftragt bin mit dieser Mittheilung, als wenn die Mittheilung die Form eines Fi gefaßten Beschlusses der hohen Versammlung erhält. Ein Le O gesa ter Beschluß is zwar jedenfalls dabei nöthig, nämlich, E ven Austrag mir ertheilt. Wenn keine entgegenstehende ammlun ie 1 gt, so würde ich das Cinverständniß der hohen Ver- M ¿4 gt Weise vorauszusezen haben. Sia lauben. Wie ohna-Lauck: J wollte mir nur eine Frage er-

laut I -- ai Schrot Herrn Landta iee e e e Passus in dem Schreiben des

Ma ; S y ori D, erliest den betreffenden Theil des Schreibens.)

odna=Lauck: Es scheint mi terem Va} ervorzugeben, daß eins \heint mir aus diesem Passus dei Petition dai wirkliche Petition gestellt werden , und daß er anderen Kurie überwiesen werden solle ;

i glaube aber nicht, d : sem Zwede entsprechen m any Vorschlag des Herrn Marschalls die-

Marschall: Die Petition it in ei y y l n ein neues Stadium der Ver= handlung eingetreten. É wird nur von dem, was heute gescbieht,

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der anderen Kurie eine Mittheilung gemacht; in diese Mittheilung muß aber eine hinreichende E I be auf ‘die frühere Verhaudlung gelegt werden. Der Beschluß, der heute gefaßt ist, mih mit dieser Mittheilung zu beauftragen, geht an die’ andere Kurie und wird der= selben ein hinreichendes Material zur Beurtheilung des Gegenstandes gewähren.

Graf zu Dohna=Lauck: Wenn es auf gesebßlihem Wege ge- schehen soll, so müßte der Antrag: in Form einer Petition mittelst Gutachtens an die andere Kurie abgegeben werden, und diese würde sich über die Petition unserer Kurie zu entscheiden haben. Da uun hier ein Ausnahme-Verfahren eingeschlagen i, #0 is es mir nicht recht flar, ob in dem Schreiben des Herrn Königl. Kommissars eine wirkliche Petition in gesebliher Form gemeint sei oder blos eine Mittheilung von Ew. Durchlaucht an den Herrn Marschall der an- deren Kurie und cine Antwort durch denselben.

Marschall: Ohnehin geschehen alle Mittheilungen von einer Kurie an die andere immer uur durch Schreiben der verschiedenen Marschälle, unterschrieben von den Marschällen und den Secre- tairen.

Graf zu Dohna =Lauck: Wenn dieser Weg nur zum Zweke führt, so würde ih damit einverstanden sein.

Marschall: Jch habe keinen Zweifel, daß dieser Schritt, den ih vorgeschlagen habe, dem Zweck entsprechen wird.

Graf Dyhrn: Jh muß mich. um #0 mehr den Zweifeln, welche von dem Grafen zu Dohna ausgesprochen sind, anschließen, als es sich, nah meiner Ansicht, nur darum handelt, die Petition des Für= sten Lichnowsky, welche durch den Ausschuß zu einer Anfrage gemacht worden ist, jeßt wieder als Petition herzustellen und sie als Petition der Herren- Kurie in die Kurie der drei Stäude gelangen zu lassen. Der Fürst Lichnowsky hat sie als Petition eingereiht; der Ausschuß hat sie als Anfrage dieser Kurie vorgelegt, und als Anfrage is sie durhgegangen. Der Herr Landtags -= Kommissar sagt nun: Wenn eine Petition von beiden Kurien Sr. Majestät überreicht würde, so würde nichts dem entgegenstehen. Jch glaube also, daß jeßt die Pe tition des Herrn Fürsten Lchuowsky nur als Petition der Herren Kurie der Kurie der drei Stäude übergeben werden darf, und daß wir einen zu weiten Weg einschlagen; deun nach meiner Ansicht würde die Anfrage leicht so gedeutet werden können, als wenn wir anfrag- ten, ob wir erst eine Petition einbringen sollen. Eine Petition ha ben wir schon eingebracht; wir haben fie nur zu einer Aufrage um gewandelt. Da nun aber von dem Herrn Königl. Kommissar eine Petition selbst gefordert wird, wenn ich mich \o ausdrücken darf, |o glaube ih, daß wir den nächsten loyalsten Weg einschlagen, wenn wir die Petition des Fürsten Lichnowsky zu einer Petition dieser Kurie machen und sie als solche in die Kurie der drei Stände gelangen lassen, Allerdings fragt es si, ob sie in derselben angenommen wer- den wird? Jch für meinen Theil zweifle aber daran keinen Augen- blick und muß wenigstens, nah Aeußerungen vieler und bedeutender Mitglieder, vorausseßen, daß sie als ein freundliches Entgegenkom men vou unserer Seite betrachtet und sehr gern angenommen werden wird. Daß wir freilih den Plaß nicht gewähren können, den wir in der Kurie der drei Stände haben, versteht sih von selbs; darguf, glaube ich, brauchen wir uicht mehr zurückzukommen, und darüber ist ¡n der Debatte genugsam gesprochen worden.

Marschall: Jch erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, was die Geshäfts-Orduung über den einzuschlagenden Gang anführt. Es ist gesagt, uicht daß eine Petition eines Antragstellers von irgend einer Kurie zu ihxer Petition gemacht wird, sondern das kaun erst geschehen, wenn es sich darum handelt, gemeinschaftlich ein Gesuch an Se. Majestät zu stellen, Es heißt im §. 26 Lüut, c. der Geschäfts= Ordnung: \

(Die betreffende Stelle wird verlesen.)

Also ganz dasselbe Verfahren is es, was ih hier vorschlage. Jch habe vorgeschlagen, daß von mir der Beschluß, den die hohe Versammlung faßt, der anderen Kurie mitzutheilen sei, nämlich der Beschluß, auf Grund dieses heute mitgetheilten Schreibens des Herrn Landtags - Kommissars die andere Kurie in Kenntniß des Vorge- gangenen zu jeßen,

Fürst Lichnow sky: Jch werde mir nur erlauben, zu bemer- fen, daß ih den Worten, die mein verehrter Landsmann gesprochen hat, vollfommen beipflichte, daß cs sih hier nicht um §. 26 handelt. Ju diesem Paragraphen is nur von Petitions - Auträgen die Rede; es is dies aber niht ein Petitions-Autrag. Jh habe zwar eine Pe- tition beantragt ; der Abtheilung hat es aber beliebt, sie zu modifi= ziren und von der Form einer Petition in eine Aufrage umzuwandeln, Was also bereits mit großer Majorität angenommen wurde, war kein Petitions-Antrag, sondern nur eine Anfrage. Es steht aber nirgend im Reglement, daß eine Aufrage der anderen Kurie überwiesen wer- den soll. Wenn also Ew, Durchlaucht sich strikte au das Geschäfts Reglement halten wollen, so dürfte erst die hohe Kurie befragt wer- den, ob sie nicht die bisherige Anfrage in eine Petition umwandeln wolle, und wenn dies geschehen, so glaube id, wird es an der Zeit sein, diese Petition nah dem Wortlaut der Position e, des §, 26 au deu Marschall der Kurie der drei Stände zu richten.

Marschall: Jch glaubte vorhin das Einverständniß des geehr- ten Redners annehmen zu können.

Fürst Lihnow sky: Jch war damit einverstanden; nachdem aber der mir sehr bekannte Einwurf, den ich aber als Antragsteller nicht aufstellen wollte, gemacht worden is, fann ih es nicht als im Gese begründet erklären, und ih glaube, es handelt sih hier um die einfache Formel, ob nämlih die hohe Kurie eine Anfrage in eine Petition umwandeln will,

Dadurch wird nicht ein Moment mehr Zeit verloren, und wir bewegen uns auf geseßlidem Wege; deun wenn der Marschall unse- rer Kurie die Anfrage an den Marschall der Kurie der drei Stände weist, und wenn ein einziges Judividuum dieser Kurie sagt, wir ha ben mit Anfragen nichts zu thun, sondern nur mit Petitionen , so würde sie wieder nah dem Tenor des Geseßes von uns zurückgeschit werden. Dies kaun aber mit einer Petition nicht geschehen, und ih glaube aljo, daß es sih nur um die Anfrage an die hohe Kurie han- delt, ob sie will, daß jenes, womit sie als Aufrage einverstanden war, in eine Petition umgewandelt werde. Ich glaube, dies würde einen Mittelweg geben zwischen dem, was Ew. Durchlaucht gesagt haben, und zwischen den Worten meines ehrenwerthen Landsmannes,

Marschall: Mir scheint doch, jeßt nachträglich zu erklären, eine solhe Umwandlung solle stattfinden, wird nicht ohne Schwierig- feit sein, und es is auch weiter nicht erforderlih, jondern es 1st vollkommen hinreichend, wenn die hohe Versammlung si darüber erklärt, womit ih auch ganz einverstanden bin, daß die Mittheilung an den Marschall der Kurie der drei Stände ganz auf gewöhnlichem Wege erfolge.

Graf Dvhrn: Es kann uns dann geantwortet werden , daß die Kurie der drei Stände keine Vorlage hat, denn eben nach Liit. c. des §. 26 darf sih eine Kurie nur mit den Petitionen, welche ihr von dem Marschall der anderen Kurie ganz auf dem Wege, der gewiß ganz geseblih is, zugeben, befassen. Nun aber bringen wir feine Petition, sondern wir bringen nur eine Anfrage, und durch diese Anfrage gewinnt die Kurie der drei Stände feine Vorlage. Haben aber Ew. Dur(laucht die Güte, diesen Antrag, nachdem er von der Kurie zur Petition erboben worden ist, dem Marschall der Kurie der

drei Stände zu übergeben, so is dies eine r übergeben in deim geseßlichen Wege, nah §. 26 Litt. c. der Geshäfts-Ordnung, und die Kurie der drei Stände fann si damit beschäftigen und wird ihu, nah meiner Ueberzeugung, ganz unanimiter annehmen, /

Graf von Arnim: Es ist nur eine ganz formelle Bemerkung, die ih aber nit für überflüssig halte. Es müßte der Antrag in Form einer Bitte an Se. Majestät gefaßt und der anderen Kurie E legt werden. Ein solcher Antrag liegt jeßt noch nicht vor. ch mache also nur darauf aufmerksam, daß eine Bitte der Kurie an Se. Majestät verfaßt und dieselbe als solche der anderen Kurie vorgelegt werden muß. Es würde ganz in der Hand Ew. Durchlaucht liegen, dies zu veranlassen; ih wünsche nur, etwaige Formmängel zu ver- meiden, wenn dieser Antrag nicht als Bitte an Se, Majestät, son- dern als Anfrage abginge.

Marschall: Diese an Se. Majestät zu richtende Bitte würde sich auf nichts Anderes beziehen können, als auf das vorliegende Schreiben des Herrn Landtags - Kommissars. Jn dieser Weise, wie das Schreiben des Herrn Landtags-Kommissars den Gegenstand selbst hinstellt, wird er von der Versammlung befürwortet und kommt so als ursprüngliche Petition, als ursprüngliche Ansicht der Versamm- lung an die andere Kurie, Bei Formulirung dieser Bitte würde man si also an das heute verlesene Schreiben zu halten haben, nament= lih an die von Sr. Majestät in Aussicht gestellte Gewährung;z auf ctwas Anderes kann die Bitte nicht gerichtet sein. :

Graf von Arnim: Jch glaube, es würde rathsam sein, den Tevor der Bitte zu formuliren, indem doch die Kurie jederzeit genau sagen muß, das und das erbitten wir von O Majestät. _Wenn ih also bitten dürfte, den Tenor, über den die Versammlung sich als Bitte au Se. Majestät geeinigt hat, anzugeben, denn es ist sehr wohl denkbar, daß man sich über eine Anfrage an den Herrn Laudtags= Kommissar verständige, ohne auf die Worte ein Gewicht zu legen, während, wenn es sich darum handelt, eine unmittelbare Bitte an Se. Majestät zu richten, es doch auch auf die Worte ankommt.

Marschall: Jh wüßte nihts Anderes im Schreiben anzuge= ben, als daß gesagt würde, die Herren = Kurie sei der Meinung, an Se. Maj. den König die Bitte zu rihten, daß nah Junhalt des Schreibens des Königlichen Herrn Kommissars die beiderseitigen Tri= bünen von den beiderseitigen Mitgliedern bei der Anwesenheit in den auderen Sißungs-Lokalen benußt würden, und mit dem Zusaße etwa, daß sie hoffe, die geringe Reciprozität, welche die Herren - Kurie ge- währen könne, würde für die andere Kurie keine Veranlassung sein, niht auf den Gegenstand einzugehen,

Graf von Arnim: Jch glaube, das Leßtere würde Gegen- stand des Anschreibeus sein, welches Ew. Durchlaucht an den Mar= hall der anderen Kurie zu richten beabsichtigen. Jch lege nur Werth auf den Tenor der Bitte, damit derselbe klar ist, und der würde lauten: Se. Majestät den König zu bitten, daß Allerhöchstderselbe gestatten möge, daß die Mitglieder der beiden Kurien wedhselseitig quf der Tribüne den Versammlungen der anderen Kurie beiwohnen dürfen. : : Fürst von Lichnowsky: Jch würde mir den Vorschlag erlau- ben, in der Bitte das Wort „Tribüne“ ganz wegzulassen, denn die räumlichen Verhältnisse sind von der Allerhöchsten Disposition Sr. Majestät des Königs allein abhängig, und Se. Majestät haben bereits bestimmt, wie dieses gehalten werden soll; ih sehe deshalb feinen Grund, weshalb es nöthig wäre, in dem Schreiben auf die Lokali- täten irgend eine Anspielung zu machen, halte es vielmehr für genü- gend, wenn wir Se, Majestät bitten, ein gegenjeitiges Hospitiren zu gestatten. S l

Graf von Arnim: Damit bin ih ganz einverstanden.

Marschall: Es wird zweckmäßig sein, daß, um feine Zeit zu verlieren, der frühere Referent in diejer Angelegenheit, Herr von Quast, noch im Verlaufe dieser Sihung die Aufstellung einer der ho- hen Versanuuluug zur Beschlußnahme vorzulegenden Fassung über= nimmt. Jch ersuche ihn daher, diese Fassung zu übernehmen, welche vor dem Schlusse der Sißunga der Versammlung vorgelegt werden wird. Wir können nun zum nächsten Gegenstaud übergehen. Vor= her ersuche ih den Grafen von Dyhrn, iu Abwesenheit des Grafen von York desseu Stelle einzunehmen und denselben in den Geschäften des Sekretariats zu vertreten.

Fürst von Lichnowsky: Jch wollte mir die Frage an Ew. Durchlaucht erlauben, ob eine geseßlihe Bestimmung existirt, wie viel Mitglieder in einer Plenar - Versammlung anwesend sein müssen, um dieselbe beschlußfähig zu machen. Nachdem in leßterer Zeit viele un- serer Kollegen Berlin verlassen haben und wir heute kaum etwas mehr als die Hülfte der vollen Zahl anwesend sehen, denn es befin= den sich hier 47, und die Zahl der Mitglieder ist 80, so scheint mir eine Maßregel nothwendig, wie sie in allen übrigen parlamentarischen Versammlungen bereits besteht.

Marschall: Eine geseßliche Bestimmung besteht hierüber nicht, und es i} mir kein Mittel ersihtlich, eine solche in dieser Weise zu ertrahiren. Ohnehin is, was die andere Bemerkung betrifft, die Zahl der heute Anwesenden, die si vielleiht während der Sißung noch vermehren wird, von der Zahl der in leßter Sißung anwesend Ge= wesenen niht beträchtlich verschieden,

Fürst von Lihnowsky: Es dürfte vielleicht jeßt, nach den geseßlichen Bestimmungen, zu spät sein, um eine Petition dieserhalb einzubringen, es blieb mir also nur der Weg übrig, Ew. Durchlaucht zu fragen, ob Dispositionen in dieser Beziehung getroffen sind, Nach= dem ih nun erfahren habe, daß feine solche Dispositionen getroffen worden sind, andererseits es mir nicht zusteht, einen Antrag diejser= balb noch) nach dem 1, Mai einzureichen, so müssen wir Ew. Durch- laut anheimgeben, ob nicht hierüber von Sr. Majestät dem Könige Dispositionen ohne unser Zuthun getroffen werden könnten, die uns vielleicht der Nothwendigkeit überheben, diesen Gegenstand aufzuneh- men, und die auch viele einzelne Mitglieder abhalten würden, sich früher zu entfernen, wenn sie wissen, daß ihre Abwesenheit der Her=- ren-Kurie die Beschlußfähigkeit rauben kann.

Marschall: Jch halte mih nicht befugt, auf eine solche Ver= anlassung hin Schritte zu thun, wenn ih nicht dazu die Unterstüßung eines vollständig amtlichen Weges mir zur Seite hätte. Aber es ijt do noch vorauszuseßen, daß im Laufe unserer Verhandlungen, nams- li bei Gelegenheit der Berathung über die Geschäfts-Ordnung, auf den Gegenstand wieder zurückzukommen sein wird. Ic ersuche jebt den Grafen von Dyhrn, den Bericht über die von der anderen Kurie herübergekommene Mittheilung, die Anträge in Bezug auf den Nothb-= stand betreffend, zu erstatten.

Graf von Dy9hrn (liest das Gutachten der zweiten Abtheilung der Herren-Kurie vor) :

Gutachten

der zweiten Abtheilung der Herren=Kurie über die von der Kurie der drei Stände übergebene Petition an Se. Majestät den König, die Vermehrung von Erwerb s-

quellen für die arbeitenden Klassen betreffend.

L Laut Verhandlung vom 17ten d. M. hat die Kurie der drei Stände nur gegen 2 abweichende Stimmen den Beschluß gefaßt, Se. Majestät den König zu bitten, /

daß für die Dauer der gegenwärtigen Theurung durch gemeinnübige

Anlagen, sowohl unmittelbar auf Kosten des Staats, als mittelbar durch Unterstüßung von Kreis-, Kommunal- und Actien-Unterneh- mungen dieser Art den arbeitenden Klassen neue Erwerbsquellen in böhsimöglicher Ausdehnung eröffnet werden möge. : Diese Bitte i den 18ten d. M. dem Herrn Marschall der hohen Kurie überreicht worden, welcher dieselbe der zweiten Abtheilung zur Begutachtung überwiesen hat, und diese hat sih in der Sibung vom 20ften d, M. der Vorberathung unterzogen, deren Ergebnisse wir hiermit die Ehre haben, der hohen Kurie zur Entscheidung vorzu=- legen.

Vollkommen überflüssig halten wir es hier nohmals, den {hon so vielfa angeregten und allgemein anerkannten Nothstand der hand=- arbeitenden und ärmeren Volksklassen nohmals ausführlich darzustel- len. Jeder von uns kennt ihn gewiß aus eigener Anschauung; es handelt sich nur um die geeignetsten Mittel, ihn so viel als irgend möglich zu “mildern; und unter allen diesen Mitteln haben auch die Mitglieder Jhrer Abtheilung die Darbietung der Möglichkeit von Arbeit für die ärmeren Volksklassen als das wirksamste, nachhaltigste und bei weitem würdigste in ihren Berathungen anerkfannt,

Die Abtheilung \{chlägt daher der hohen Kurie vor:

der Bitte der Kurie der drei Stände einfach beizutreten

und diese dadurch zu einer Bitte des Vereinigten Landtages an Se, Majestät den König

zu erheben.

Auch Jhre zweite Abtheilung hat zwar eben so wie die Kurie der drei Stände lebhaft und tankbar alles das anerkannt, was schon aus Staatsmitteln für diesen Zweck geschehen is, und nah den Er- öffnungen des Herrn Landtags-Kommissarius in der Sißung der an- deren Kurie vom 17ten d. M. können wir die erfreuende und gewisse Hoffnung haben, daß auch ohne unser Dringen das Gouvernement diese hohwichtige Frage nicht aus den Augen verlieren wird; die Abtheilung hat aber doch diese Bitte als eine nothwendize anerken- nen und Jhrer Unterstüßung empfehlen zu müssen geglaubt, um dem Könige, dessen Herz jedem Leiden seines Volkes stets geöffnet is, und dem Volke, welches diese Leiden bis jeßt im Ganzen und Großen mit Hingebung getragen, einen Beweis zu geben, daß auch in dieser Frage die Vereinigten Stände ihre Pflicht erkennen.

Jch weiß nun nicht, ob die hohe Kurie wünschen wird, hier das

gedruckte Referat des Landraths von Schenkendorf noch zu hören. Die Petition der anderen Kurie beruht auf 5 Petitionen, von denen 3 angenommen und in diesen Petitions - Antrag umgeformt, 2 aber theils zurückgezogen, theils abgelehnt worden sind. Die Abtheilung glaubte aber, daß sie sich nur mit dem Tenor der Petition der Drei= Stände-Kurie zu beschäftigen hätte. Diesen Tenor habe ih die Ehre gehabt vorzutragen, und es fragt sih, ob die hohe Kurie den Antrag der Abtheilung annehmen und der Bitte der Kurie der drei Stände einfa beitreten will, __ Gürst zu Lynar: Jh werde mir über den gegenwärtigen Noth- stand eine allgemeine Betrachtung erlauben, ohue jedo für jeßt be- stimmte Anträge daran zu knüpfen. Im Gegenthëéil will ih dem Antrage, welchen die andere Kurie gestellt hat, mit Freuden beitre- ten, obgleich ih der Ueberzeugung bin, daß die vorgeschlagenen Mit- tel, um dem Nothstande Gränzen zu seben, nur Palliative sind, und daß es die eigentlihe Aufgabe sei, Mittel zu finden, wie das Uebel an der Wurzel geheilt werden könne. Der Nothstand, den wir ge- genwärtig beklagen, hat einmal äußere zufällige Ursachen, dann aber auch innere Gründe, welche tief in unseren sozialen Verhältnissen wurzeln, ‘Die nächste Ursache des Nothstandes is unzweifelhaft der Umstand, daß die unzureichende Aerndte des leßten Jahres die Nah- rungsstoffe seltener und daher auch theurer gemacht hat. Jundessen dürfen wir uns wohl der Hoffnung hingeben, daß die göttliche Vor=- sehung uns in diesem Jahre mit einer reicheren Aerndte beschenken werde. Bald werden unsere Fluren wieder blühen, und ein gesegne- ter Herbst wird hoffentlich die Wunden heilen, die das verlebte trau= rige Jahr uns geschlagen hat.

Die inneren Gründe des gegenwärtigen Nothstandes sind

1) Mangel an Arbeit und : 2) die ungenügende Remuneration derselben.

Mangel an Arbeit sollte vernunst- und naturgemäß nie eintreten!

Unsere Erde i} uners{höpflih in ihrer Production, unershöpflih ist die Jutelligenz der Menschen im Hervorbringen, und eben so un- endlich sind die Bedürfnisse der Menschen, die mit ihrer Vermehrung und Civilisation in gleihem Maße zunehmen.

Die Arbeit eines jeden Menschen müßte daher einem Bedürf- nisse entsprechen und durch den Austausch des Handels fo nubbar zu machen sein, daß jeder Arbeitende sih dadurch reichlih erhalten könnte.

Hätte ein allgemein freier Handel von jeher die Industrie gere="

gelt, und jedem Theile der Erde die ihm naturgemäße angewie= sen, so würde auch ein jedes Land sih einer gesunden und unun- terbroheunen Gewerbthätigfeit erfreuen.

Diese Regelung hat aber nicht stattgefunden, und daher is \o manche kranke Judustrie entstanden, die im Kampfe der Konkurrenz erlahmt und die Arbeiter zu Zeiten unbeschäftigt läßt.

Marschall (unterbrehend): Nur ungern mache ih die Bemer= fung, daß der geehrte Redner, wenn ich ihn richtig verstanden habe, erklärt hat, daß ‘es nicht seine - Absicht sei, irgend eine Beschlußnahme der Versammlung herbeizuführen.

Fürst zu Lynar: Jch habe geglaubt, auf die tief liegenden Ursachen des jeßigen Nothstandes aufmerksam machen zu müssen.

Marschall: Dann möchte ih weiter fragen, ob es si der

geehrte Redner beantwortet hat, daß, wenn auf die Bemerkungen, zu welchen er gewiß ein reihhaltiges Material zu liefern im Begriff ist, von einer anderen Seite eingegangen wird, es nicht zu umgehen sein würde, daß sich eine Diskussion daran knüpft, und eine Diskussion, ohne die Absicht, eine Beschlußnahme herbeizuführen, scheint mir do in jedem Fall etwas zu sein, was eine ständische Versammlung zu ver= meiden alle Ursache hat. Wenn also angenommen werden könnte, daß die gewiß sehr reichhaltigen Bemerkungen, welche das geehrte Mitglied vortragen will, von den übrigen Mitgliedern vernommen werden, ohne daß sie weiter auf den Gegenstand eingehen, so hätte ih meines Orts gegen den Vortrag nichts zu erinnern; ich weiß aber nicht, ob das angenommen werden kann, Fürst zu Lynar: Wenn Ew, Durchlaucht es wünschen, so will ih meinen Vortrag ungehalten lassen; ih habe in demselben nur darauf hinweisen wollen, daß der eigentliche tiefe Grund des Noth= standes darin gesucht werden müsse, daß der einzeln stehende Gewerb- treibende, der fein oder nur ein geringes Betriebs - Kapital besißt, durch die kolossalen gewerblichen Anlagen, welche die Konkurrenz und große Betriebs-Kapitale hervorrufen, erdrückt werde, und daß der di eit Arbeiter ganz abhängig sei von den Besißern des Kapitals, daß endlich nur ein System der Association diesen Zustand nah und nach verändern könne. J meine eine Affociation, wonach die ein- zeln zurücgelegte Arbeit (das kleine Kapital) gesammelt und zu be- deutenden Massen vereinigt würde, um in dieser Potenz der Uebermacht des großen Kapitals entgegentreten zu fönnen.

Jch werde aber meinen allerdings etwas langen Vortrag für

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jeßt zurückhalten und eine andere Gelegenheit suhen, meine Ansichten und Vorschläge zu entwideln. F

Marschall: Jch zweifle niht, daß diese Gelegeuheit sih spä- tér bei einem anderen Gegenstaud finden wird.

Finanz-Minister von Düesberg: Von dem Augenblick an, wo der Notlstand hervorgetreten 1st, hat die Regierung es sih ange- legen seiu lassen, so viel als thunlich, dur Verschaffung von Arbeits- Verdienst, den Nothstand zu erleihtern, und sie läßt es sih noch fort- während angelegen sein, auf diesem Wege fortzuwirken. Se. Maje- stät der König haben die Mittel dazu Allergnädigst bewilligt und be- willigen sie noch täglich; Allerhöchstdieselben werden die Bitte des Vereinigten Landtages, daß zur Linderung des Nothstandes Arbeit und Verdienst verschafft werde, - theils durh Staats-Bauten, theils durch Unterstüßung von Bauten, die von Kreisen, Gemeinden und Actien- Gesellschaften unternommen werden, gewiß wohlgefällig aufnehmen, Um der Versammlung einen kurzen Ueberblick von dem zu geben, was von Seiten des Staates bisher geschehen is, bemerke ih Folgendes : Es sind für die Chaussee- Bauten jährlih 1 Million Thaler etatsmäßig ausgeseßt, und man hat, um in dieser bedrängten Zeit den Armen Arbeit und Verdienst zu verschaffen, diese Summe nach allen Seiten hin gleih disponibel zu machen gesuht. Außer dieser Million sind zu Straßenbauten noh andere Bewilligungen gemacht worden, die sich jeßt auf ungefähr 400,000 Rthlr. belaufen mögen. So ist beispiels- weise für Preußen aus der Rüceinnahme der. in früheren Jahren ge- leisteten Vorschüsse eine Summe von 250,000 Rthlr. bewilligt wor- den, wovon 150,000 bereits ‘zu Chausseebauten disponibel gestellt sind; der Chaussee - Neubau - Fonds is um 100,000 Rthlr, verstärkt worden, es sind für die Provinz Posen 60,000 Rthlr. Vorschuß be- willigt worden, um damit die Provinzial =-Chaussee- Bauten vorzuneh= men, Außerdem sind noch 20,000 Rthlr. für dieselbe Provinz be- willigt worden, um die Arbeiten an der Thorn - Bromberger und Jnowraclaw - Thorner Chaussee stärker betreiben zu können. So sind in allen Gegenden Dispositionen getroffen, und namentlih is noch in den lebten Tagen für Schlesien die Summe von 40,000 Rthlr, dem Ober- Präsidenten von Wedell zur Disposition gestellt worden, um dadurch den durch die Einstellung mehrerer Fabriken brodlos ge- wordenen Arbeitern wieder Verdienst zu verschaffen. Zu den an- geführten Summen für Chaussee = Neubauten, von zusammen 1,409,000 Rthlr., treten noh die bedeutenden Summen hinzu, die von Seiten der Kreise, Gemeinden und Actien - Gesellschaften verwandt worden, und es is anzuerkennen, daß sich von allen Seiten die größte Bereitwilligkeit gezeigt hat, um den ärmeren Klassen Arbeit zu gewähren, Zur Unterhaltung der Chausseen is etatêmäßig jähr=- lich die Summe von 1,500,000 Rthlr. ausgeseßt, und is solche nach allen Seiten hin zur Disposition gestellt, um dadurch bei den Chaus- seen möglichst viele Arbeiter zu beschäftigen. Auf den etatsmäßigen Provinzial = Bau -Fonds steht eine Summe von ungefähr 7—800,000 Rthlrn. zu Bauten aller Art, die ebenfalls verwendet werden und vielen Händen Arbeit verschaffen; dazu tritt noch die Bewilligung für außerordentlihe Neubauten im Gesammtbetrage von mehr als 700,000 Rthlr., worunter sehr viele Bauten sich befinden, die gerade dem gewöhnlichen Handarbeiter Verdienst gewähren ; ich will nur an- führen die Kanal -=Bauten in Preußen, die Bauten am Finow= Kanal, an der Lahn und dem Rhein, der Oder, Elbe und Weichsel. Ferner sind sehr stark in Angriff genommen worden - die großartigen Bauten an der Weichsel und Nogat, wo ‘die Bau= Kommission die Absicht hat, die Arbeiter bis auf 6000 zu. vermehrenz hierzu treten noch die Meliorations = Arbeiten an der Brahe, ‘wozu 100,000 Rthlr. zur Disposition gestellt sind. - So sind, abgesehen von den Festungs=

} bauten, in allen Theilen der Monarchie, so weit die Mittel.-es gestat-

tet haben, Bauten in Gang gebracht, wodurch viele Arbeiter in der jeßigen Zeit eine bedeutende Erleichterung erfahren haben. Wie chon erwähnt wurde, hat die Regierung es sih fortwährend ange=- legen sein lassen, Hülfe. zu gewähren, wo es Noth thut, und nament= lih Arbeit zu geben, wo Gelegenheit und- Bedürfniß \ich zeigt; es wird damit bis zur nächsten Aerudte fortgefahren werden, so daß es zu hoffen steht, die jeßige bedrängte Zeit werde glücklich überwun=- den werden,

Graf Dohua: Der Herr Referent hat gesagt, daß der eben vorliegenden allgemeinen Petition drei besondere Petitionen zum Grunde liegen; diese einzelnen Petitionen sind nicht mitgetheilt wor= Me und 1h bitte, daß die hohe Kurie damit bekannt gemacht werde.

Referent Graf von Dyhru: Jch habe gefragt, ob die hohe Kurie das Gutachten der sechsten Abtheilung der drei Stände zu hören wünscht, Ju diesem Gutachten sind die drei Petitionen der Abgeordneten von Donimierski, Wächter und Seulen näher durchge- gangen. Diese drei Petitionen bezogen sih auf die Bitte um Arbeit bei Chaussee- und Kanal-Bauten und überhaupt bei öffentlichen Ar- beiten, und wir haben eben in dem Vortrage Sr, Excellenz des Herrn Finanz - Ministers gehört, daß dafür schon viel geschehen i. Diese drei Petitionen hat die Abtheilung, wie in dem Gutachten ausgedrückt ist, zu dem Tenor der Petition, wie sle die Kurie der drei Stände angenommen hat, zusammengezogen. Es lagen aber der Kurie der drei Stände noch vor: der Antrag des Abgeordneten Linau, welcher bat, sih dahin bei .Sr. Majestät verwenden zu wollen, „daß Aller= höchstdieselben geruhen möchten, die Wiedererhebung der Mahlsteuer anzuordnen, deren Betrag aber den betreffenden Kommunen zur Un- terstüßung ihrer Armen mit Brod und Kartoffeln auf die Dauer des früher zugedahten gänzlichen Erlasses zu überweisen.“ Diese Pe- tition is aber von dem Abgeordneten selbst nah dem Protokolle der Sibung vom 17ten, welches ih niht mehr hier habe, zurückgezogen worden auf die Bemerkung, die der Herr Landtags = Kommissar dazu gemacht hat. Der fünfte Antrag war der des Abgeordneten Grafen von Skorzewski, der dahin geht:

„daß alle Abgeordneten eine Bitte an ihre Kommittenten erlassen, die Nothdürftigen zu unterstüßen, Jeder Abgeordnete unterzeichnet seinen Beitrag, die Herren Landräthe, Ober - Bürgermeister und Bürgermeister übernehmen die Beträge und berufen, wo die Einz rihtung noch nicht eingeführt ist, jeden Monat bis zur Aerndte ein C-mité, welches die eingekommenen Gelder den Unbemittelten einhändigt.““

Diese Petition ist sowohl von der Abtheilung als auh von der Kurie der drei Stände als Privat-Autrag abgelehnt worden. Der Abgeordnete Graf von Skorzewski hat sogleich 300 Rthlr. unterzeich-= net, und ih glaube, daß dies gewiß Anklang finden wird; die Ab- theilung hat aber auf einen solchen Antrag nicht eingehen können, weil hier feine Petition vorlag, sondern nur die Petition der drei Stände.

Graf Dohna: Petitionen zu kennen.

Referent Graf von Dyhrn: Sie enthalten weiter nichts als die Bitte um Verstärkung der Arbeit, und diese is in dem Tenor der Bitte der Kurie der drei Stände ausgesprochen worden.

Graf von Sierstorpff: Der Regierung isst nicht immer ein Vorwurf zu machen. An dem Elende auf dem Lande sind vielfach die Spinnereien {huld. Das Spinnen bildet einen allgemeinen Brod= erwerb und läßt sih vor der Hand nicht so leiht durch etwas An= deres erseßen. Früher \pann ein zehnjähriges Mädchen eben so gut wie ein siebzigjähriger Greis, Jebt is dies niht. mehr der Fall.

Es lag mir nur daran, den Juhalt dieser drei

Die Hände liegen müßig. Oft wird das Garn ni

fauft, als der Flachs eingekauft. Im besten Falle ist Ler Crt L 1) , , er Erwerb sehr

gering. Es is daher wünschenswerth, daß der Staat so weit es

mit seinen Handelsprinzipen verträglich ist, den Handgespinnsten Pad ßere Aufmerksamkeit s{henke, weil sih vor der Hand noch die Eristenz

unendlich vieler Landbewohner daran fkettet, 3

Referent Graf von Dyhrn: Jch muß mir auf den Eingan, der eben gehörten Rede die Bemerkung erlauben, daß ih im E achten nicht ein Wort von Vorwurf gegen das Gouvernement finde, sondern glaube, daß es lebhaft anerfannt worden ist, was das Gou- vernement schon gethan hat und noch thun wird,

Graf von Feten: Was die Behauptung meines geehrten Nachbars betrifft, so kann ih dem nicht beistimmêen, Jh kenne meh= rere Spinnereien in Schlesien und ihre Verhältnisse ganz genau und fann nur behaupten, daß durch sie niht Einzelne, wohl aber meh- rere Tausende unterhalten werden, auh vom Reichwerden' der Ein- zeluen gar nit die Rede is, denn ih kenne Besiber derartiger Spin- nereien (mitunter ebenfalls genau) und behaupte dreist, daß diese ihrem Guthaben in den leßten Jahren niht nur nihts zugeschrieben, sondern sich mit einem sehr geringen Prozent-Ertrage ihres Anlage= Kapitals haben begnügen müssen.

Marschall: Wenn weiter keine Bemerkung erfolgt, so können wir zur Abstimmung übergehen, Die Frage is dahin zu stellen, ob die Versammlung dem Antrage ihrer Abtheilung beitritt, und dieje- nigen, welhe dem Antrage der Abtheilung nit beistimmen wollen, würden dies durch Aufstehen zu erkennen geben.

(Es erhebt sich Niemand.)

Es ist dem Antrage der Abtheilung einstimmig beigetreten worden.

Wir kommen jeßt zur Berichterstattung über den Antrag des Grafen vou Burghaus, betreffend die Aufhebung der unentgeltlichen Verpflichtung des Schnee= Wegräumens auf Chausseen. Jch ersuche den Grafen von Sierstorpff, den Bericht zu erstatten.

Graf von Sierstorpff: Das Protokoll des Herrn Affessors Palzow ist als Gutachten von der Abtheilung anerkannt worden, und ih werde mir die Ehre geben, dasselbe vorzulesen,

Verhandelt Berlin im Königlichen Schlosse am 7, Mai 1847. Durch Allerhöchste Kabinets - Ordre vom 8. März 1832 is be- stimmt, daß,

wenn eine Chaussee dergestalt verschneet, daß die Passage nicht blos erschwert , sondern dergestalt unterbrochen wird, daß sie mit den gewöhnlihen Unterhaltungsmitteln nicht wieder hergestellt wer= den fann, die Einwohner des Orts, in deren Feldmark der Schnee- fall sich ereignet , sogleih zutreten und mit vereinten Kräften das eingetretene Hinderniß zu heben bemüht sein sollen , ohne dafür Vergütung zu erhalten, daß diese Hülfsleistung jedoch nur insoweit unentgeltlih gefordert werden soll, als sie sich auf einen achtstün- digen Arbeitstag beschränken läßt,

veranlaßt zunächst dur eine Bitte der Gemeinde Barzdorf, strie=

gauer Kreises in Schlesien, hat der Graf von Burghaus den Antrag

emacht, :

9 S. Majestät den König zu bitten, Mllergaias Anordnungen zu erlassen, wonach diejenigen Gemeinden, deren Grundstücke an Kö- niglichen Zollstraßen gelegen sind, zwar nah wie vor verpflichtet bleiben, bei jedem Schneefall und jedem Schneewehen die Zoll= straße innerhalb der Gränzen ihrer Feldmark in fahrbaren Stand zu seben und diese Arbeit das erstemal in jedem Winter unentgelt= lih zu leisten, bei der Wiederkehr derselben aber nah denen in der Gegend üblichen Tagelohn-Säbßen dafür entschädigt werden. Dieser Antrag ist der Abtheilung zur Berichterstattung über-

wiesen.

Der Kommissarius theilte der Abtheilung mit, daß nah einem fünfjährigen Durchschnitt die Ausgabe, wenn für das Wegräumen des Schnees an den Chausseen nah den üblichen Tagelohn - Säßen Vergütigung gegeben werde, nur 7000 Rthlr. betrage. Mit Rück= sicht auf die Geringfügigkeit dieser Summe sei bereits beschlossen, um den sehr vielfah geführten Beschwerden abzuhelfen, in die zu er= lassende neue Wegeordnung die Bestimmung aufzunehmen , daß das Wegräumen des Schnees an den Chausseen künftig nur gegen Ent= gelt zu bewirken sei, Die Regierung werde aber auh dem nicht entgegen sein, daß dieser Punkt, wenn es gewünscht werde, unabhän= gig für si sogleich dur eine geseßliche Maßregel erledigt werde.

Die Äbtheilung hielt nun die Aufhebung der bisher bestandenen Verpflichtung zum unentgeltlihen Wegräumen des Schnees auf den Chausseen um deswillen für rehtlich begründet, weil der, dem das nußbringende Eigenthum der Chaussee zusteht, auch die Last der Jn- standhaltung vollständig übernehmen muß, Sie glaubt auch nicht, daß, wenn die unentgeltliche Verpflichtung bei Chausseen aufgehoben wird, die Gemeinden sich bei Wegräumung des Schnees an den Landwegen prigravirt fühlen und künftig dazu sich minder geneigt zeigen möchten. Denn wenn auch das Bestehen einer Chaussee den doppelten Vortheil mit sih bringt, daß die Unterhaltung des früher bestandenen, niht chaussirten Weges fortfällt und die erleihterte Com= munication indirekt von förderndem Einfluß is, so findet die Abthei= lung hervorzuheben , daß das unentgeltliche Schneeräumen guf den Chausseen eine besonders drückende Last um deéswillen is , weil die Verflichteten dabei einem sofortigen Aufgebot unverweilt ohne alle Rücksicht folgen müssen, und daß dies die sonstigen Vortheile der Chaussee überwiegt.

Weiter findet aber die Abtheilung keinen Grund, Königliche Zoll- Straßen und Actien-Chausseen zu trennen, da beide si in demselben Verhältniß befinden.

Nach der von dem Kommissarius abgegebenen Erklärung glaubt sie au insoweit über den gestellten Antrag hinausgehen zu dürfen, daß die unentgeltliche Räumung auch für das erstemal in jedem Winter fortfallen möge.

Jedenfalls hält sie dafür, daß es dringend wünschenswerth sei, den Gegenstand möglichst bald und unabhängig von der neuen Wege= Ordnung, da deren Emanation vielleiht no nicht in der allernäch- sten Zeit erfolgen möchte, erledigt zu sehen. 5 7

Sämmtliche Mitglieder der Abtheilung vereinigen sich aus die- sen Gründen zu dem Antrage, a

die hohe Kurie wolle bitten, daß Se. Majestät der König zu be= stimmen geruhe, daß bei allen Chausseen, auf denen Chausseegeld erhoben wird, die Gemeinden innerhalb der Gränzen ihrer Feld= marken zwar verpflichtet seien, auf Erfordern der kompetenten Be- hörde unverrückt mit vereinten Kräften das Wegräumen des Schnees zu bewirken, daß dieselben aber dafür nach den ortsüblihen Tage= lohnsäßen Vergütigung erhalten, i

und daß die Ällerhöchste Bestimmung erlassen werden möge, ohne die Emanation der neuen Wegeordnung abzuwarten.

Es hat sich in der Versammlung die Ansicht ausgesprochen, daß die Chausseen den Dörfern einen Vortheil gewähren, Es fönnten nun andere Dörfer, welche unentgeltlih ihre Landstraßen im Stande halten müssen, sagen: warum sollen diese bevorzugten Dörfer ihre Straßen entgeltlich reinigen, während wir Le traßen, die Land- wege, unentgeltlich im Stande halten müssen a, ;

Der Ausschuß war jedoch der Meinung, daß derjenige, dem die Straße gehöre , auch für die Jnstandhaltung derselben sorgen müsse,