1847 / 150 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Dies würde bei den Königlichen Chausseen den Fiskus und bei den Actien-Chausseen die Actien-Gesellschaften oder Privat-Jnhaber tref- fen. Die Klagen im Gebirge waren #0 vielfa, daß die Re E hon vor einigen Jahren beschloß, 7000 Rthlr., welche als Er betrag für den Gesammt - Umfang der Monarchie bere 7 daß sind, in das Ausgabe = Budget zu Cbri, und ih giauße 7A S es der Kurie genehm sein dürfte, diese Petition an ie

Thrones gelangen zu lassen. i ‘of

Gras vou Bieten: Eigentlich habe i E E Antrag ein provinzieller sei und als solcher gar efunden, so

i j daß er Eingang Feu e gelegt werden dürste, da ih aber sche, #9 en Vortrage zu eröffnen. erlaube ich mir die Diskussion mit einem u iu diefer Angelegenheit, Wenn ih zuerst um das Wort gebeten ver ere Zeit Landrath eines so hat dies seinen Grund darin, bag 1 daf die Verpflichtung des Gebirgs - Kreises war und erkannt ¿As S chnees auf den Chausseen unentgeltlichen Wegräumens des gesa e auf den dort Wohnenden eine der härtesten Verpa bd in denen der Winter gelinde haftet. Es giebt ARErDE P ist ja das Wort Schneegestöber ind der Sineefall nur sehr gering 1, 1 Ç y Rortlaut nah bekannt is es giebt aber auch Gegen-

LAUIA VeUg Fp tlich sind dies unsere heimatlihen Gebirge, in denen s EO ll bedeutend und das Schneegestöber dort eine si sehr oe kde Kalamität ist. Anscheinend scheint der Antrag ein Unbedeutondef, ein geringfügiger zu seinz dem ist aber nicht so, denn es giebt Gemeinden, denen das Wegräumen des gefallenen Schnees ine der auf ihnen ruhenden härtesten Verpflichtungen is, nament-= lich in dem waldburger Kreise, die dem Schneegestöber so ausgeseßt sind, daf, sie für eine Strecke von 90 bis 100 Schritt oft eine jähr- lie Ausgabe von eben so viel Thalern gehabt haben. Das flingt freilich dem Reichen nicht viel, aber doch, wenn es durch eine Gemeinde aufgebraht werden soll, die meist von armen, mitunter verhungerten Leinewebern bewohnt ist, deren Jammer und Elend erst neulich von so klassish beredter Zunge ge- schildert worden ist. Es entsteht nun die Frage, wer diese Verpflich- tung leisten soll, und da muß ich mich analog meines neulich er= gebenst ausgesprochenen Prinzipes entschieden dagegen erklären, daß der Staat allein dieselbe übernehmen solle, denn was 1k eigentlich in finanzieller Hinsicht der Staat anders, als der Geldbeutel seiner Dominien, Städte und Landgemeinden; daß aber der Staat eine Modification O möge, um diese durch diese Verpflichtung so hart belasteten Gemeinden zu erleichtern, ist wohl wünschenswerth. Jh hatte zwar als Landrath die Einrichtung getrosfen, mit dem Pächter der Chaussee, denn in Schlesien herrscht die Sitte, daß die fiskalishen Bauten den Mindestfordernden, fisfalishe Pachtungen aber den Bestbietenden überlassen werden; daß die Chausseen von den Gemeinden unentgeltlich von dem Schnee geräumt wurden, dafür zahlte genannter Pächter, ein reicher, gutgesinnter, nun aber verstor= bener Jude, aber den betreffenden Gemeinden stets das halbe Tage= lohn, und auf diese Art wurde es mir leicht möglich, die Chausseen stets gut fahrbar zu halten; der Selige zahlte gern, denn die Fre- quenz war lebhaft, die Einnahme erwünscht.

Man kaun allerdings den Einwand mir machen, daß, wenn die betreffenden Gemeinden jene Arbeiten selbst verrichtet hätten, ihnen die Geldausgabe mit zur Last gefallen wäre; dies klingt theoretisch au recht gut, in der Praxis aber stellt es sich anders, denn ein=- mal is es Niemanden willkommen, das eben begonnene Tagewerk zu verlassen, um auf Gemeinde - Arbeit zu gehen. Dann aber is es auch eine solche Gelegenheit, jeder Gemeinde stets eine erwünschte, um ihren Armen oder doch den Bedürftigsten einen kleinen Verdienst znkommen zu lassen.

Wie gesagt, ih hatte in dem mir anvertrauten Kreise jenes Privatabkommen getroffen, stelle indeß es lediglich anheim, ob dasselbe zu berücksihtigen sein dürfte oder niht. Jh will sehr gern einer anderen Einrichtung den Vorzug einräumen, auf jeden Fall aber wünsche ih dringend, daß der Staat in diesem für so viele Ge= meinden so harten Gesebe eine billige Modification eintreten lasse.

Wirklicher Geh. Ober = Finanz-Rath von Pommer Esche: Wiewohl die Verwaltung an sich dem Antrage, daß diese Verbind= lichkeit aufgehoben werde, nicht entgegen ist, so glaube ih mich doch verpflichtet erachten zu müssen, die Rücksichten, aus welchen diese Be- stimmung gerechtfertigt erachtet worden is, und welche in gewissem Maße noch gegenwärtig eintreten, in kurzem hervorzuheben, Die Allerhöchste Kabinets - Ordre bestimmt :

„Wenn eine Chaussee dergestalt verschneit, daß die Passage nit blos ershwert, sondern dergestalt unterbrohen wird, daß sie mit den gewöhnlichen Unterhaltungsmitteln nicht wieder hergestellt werden kann, so sollen die Einwohner des Orts, in deren Feldmark ih der Schneefall ereignet, sogleih zutreten und mit vereinten Kräften das eingetretene Hinderniß zu heben bemüht sein, ohne dafür Vergütung zu erhalten. Jedoch soll diese Hülfsleistung nur insoweit unentgeltlih gefordert werden, als sie sih auf einen ahtstündigen Arbeitstag beschränken läßt 2c.“

És handelt sich also um einen Fall, in welchem eine eigentliche Aalamität eintritt, in welchem die Passage nicht blos erschwert, son- cern ber Verkehr überhaupt gehemmt iz in einem solchen Halle sollen diejenigen, welche ‘unächst bei der Hand sind, zur Hülfsleistung jerbeiazzionen werden. Es scheint dies an sich nicht anbillig und uet zu artaglélid z¿zleistet werden müsse, dabei is nun zunächst die Rücksicht u Perosche aefommen, daß für die Ortschaften, durch welche eine Cinuisee fihrt, ries an sich hon eine große Wohlthat ist, welcher ¡regie qud wb! eine Last zu Gunsten der Chaussee von ihnen Verner weer fönnte,. Wenn man eine Gemeinde fragte, ob c use water der Bedingung des Schneewe räumens (Ave joo 0 wle sie gewiß ja jagen. Es kommt Fééntr in Delegih!, val véjenigen, benen die Verpflichtung auferlegt ist, auch 9BN9e IURN 40 Se Chaussee war, meistens eine gewisse Verpflich- fung YOLRN, Air Wwtbeiführenden Weg in Stand zu halten und das Schneefortrüumer vorgneymen. Allerdings besteht diese Verbindlich- feit nicht allgemei, namentlich in manchen Gegenden niht, wo der Zisfus zur Unterhotune der Landstraßen verpflichtet ist. Jn einem pur Falle fonte 6er ver Fisfus die Hand- und Spanndienste

er Eingesessenen, insbesondere auch zum Schneewegräumen , in An= spruch nehmen. C2 biciben nun zwar Fälle übrig, in denen den Dns feine derartige Berviadlichkeit auferlegt L Jm Allge- einen gilt aber die Regel, bef bie Adjazenten, welche zur Schnee-

Sul herangezogen werben, hon vorher zur Leistung von Hand- bNS vit d a verpflichtet waren, Auf der anderen Seite ist hon méhrfa d N im Gegentheile von der Chaussee-Verwaltung A geltend gina t worden, daß die Ausführung der

t is beso ärte mit ih bringe. Diese Härten zeigen

ris besonders dadur, daß wiederkehrend immer die-

asten von dem Schne ll 9 b cefall betroffen werden, namentlich besonders dees enden, weil es immer gewisse Strecken sind, welche

wobl, eefalle ausgeseßt sind, \o daß Jahr r sorg auth în vemiselden Zahre dieselben Ortscaften mehrfach wägung zu nebmen Set Dies gab Veranlassung, es in Er- überbaupt aufzuheben, Ed is aber dee, N ans Bestimmi As

je Kabi : nd gen weil die Kabinets-Ordre nux tin Provisorium sein ollte bis gm Ere

i#a, und es wäre nur die Frage, ob diese Verpflichtung un=-

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scheinen einer allgemeinen ege Driyung, Um aber in den Stand eseßt zu sein, dergleichen Härten zu mildern, ist schon seit längerer Veit ein Fonds dazu bestimmt worden, um den Ortschaften die Lei- stungen zu bezahlen, wenn sie durch die unentgeltliche Leistung in Verlegenheit und Bedrängniß gerathen würden, und es wurde in den leßten Jahren in mehreren Fällen Vergütigung dafür gewährt. So- fern aber die hohe Versammlung sih dafür aussprechen sollte, Se. Majestät zu bitten, diese Kabinets. Ordre außer Kraft zu seben und niht das Erscheinen der Wege- Ordnung abzuwarten, so würde von Seiten der Verwaltung nichts entgegen stehen, indem die Verwaltung shon die Absicht gehabt hat, bei jenem Reglement die Weglassung der fraglihen Bestimmung in Antrag zu bringen. Es kommt hierbei aber in Betracht, daß nicht blos der Fiskus betheiligt ist, sondern au Privaten und Aktien - Gesellschaften, indem die Kabinets-Ordre allgemein gefaßt is und auch für Privat- und Actien-Chausseen gilt. Aus dieser Rücksicht scheint es mir angemessen, die Sache im Zusam- menhange mit dem neuen Wege-Reglement zu behandeln.

Referent Graf von Sierstorpff: Die Petition des Grafen Burghaus lautet: Jusofern die Arbeit das erstemal unentgeltlich zu leisten sei, der Ausschuß aber hat gesagt :

„Die hohe Kurie wolle bitten, daß Se. Majestät der König zu bestimmen geruhe, daß bei allen Chausseen, auf denen Chausseegeld erhoben wird, die -Gemeinden innerhalb der Gränzen ihrer Feld- marken zwar verpflichtet seien, auf Erfordern der kompetenten Be- hörde unverweilt mit vereinten Kräften das Wegräumen des Schnees zu bewirken, daß dieselben aber dafür nach den ortsüblichen Tage- lohnsäßen Vergütigung erhalten. ““ Der zweite Passus lautet:

„Daß die Allerhöchste Bestimmung erlassen werden möge, ohne die Emanation der neuen Wege-Ordnung abzuwarten.“

Der Ausschuß hat allerdings einen Schritt weiter gethan, aber er glaubt, daß, wenn ihm das Recht zustehe, eine Petition durch ein Amendement zu beschränken, er auch das Recht habe, sie zu erweitern, um so mehr, da hier von dem Grundsaße ausgegangen worden ist, daß die Besizer der Chausseen sie in Stande halten jollen. Dieser Grundsaß ließt auch den ersten Schneefall in sich.

von Hochberg: Jch habe in meiner Praxis viele Grundstücke gefunden, wo den anwohnenden Gemeinden das Schnee - Auswerfen äußerst beshwerlih wird. Ju der Gegend, wo ih wohne, ist das Terrain bergig, die vielen Abträge im Straßenzuge veranlassen daher eine größere Anhäufung der Schneemasse, das Schnee - Auswersen wird daher drückender, um so mehr, als die Gemeinden noch 1hre eigenen Straßen vom Schnee reinigen müssen. Jm Interesse der- selben trete ih daher dem Antrage hierdurch bei.

Graf Eberhard zu Stolberg: Jch trete der Bemerkung des Grafen Zieten vollkommen bei, denn auch ih kenne die von ihm be- zeichneten Gegenden, wo es den Leuten beinahe unmöglich is, ihrer Verpflichtung, den Schnee umsonst auszuwerfen, nachzukommen, Wir haben namentlih in dem leßten Winter es erlebt, daß auf kurzen Strecken von noch nicht einer Viertel Meile Länge das Schnee-Aus- werfen über 300 Rthlr. gekostet, und wir haben diesen leßten Win- ter vielleicht 14 Schneefälle gehabt. Im Harze findet es namentlich statt, daß Privaten bedeutende Chausseen haben und zugleich das Recht besißen, den Schnee umjonjt auêwerfen zu lassen z sollte nun der Vor- schlag durhgehen, so würden die Besißer, die laut Kabinets-Ordre vom 8. August 1832 das Recht haben, den Schnee unentgeltlih auf ihren Chausseen räumen zu lassen, von diesem Rechte feinen Gebrauch mehr machen dürfen und dadurch einen bedeutenden Ausfall erleiden, Jh mache also darauf aufmerksam, ob es nicht wünschenwerth sein dürfte, auf diese Privatbesiber von Chausseen eine billige Rücksicht zu nehmen. Jch für meine Person habe auf meinen Chausseen von die- sem Rechte deshalb keinen Gebrauch gemacht und nicht machen wol= len, weil das Geseß sagt, es sollen die Leute beim Schneefall blos den ersten Tag 8 Stunden unentgeltlih arbeiten, das Geseß in dem Kreise, wo ih wohne, aber dahin ausgelegt wird, daß die Leute nur beim ersten Schneefall in dieser Weise gebraucht werden sollen, bei späteren Schneefällen aber uicht. Wenn man also die Leute bei 10 oder 12 Schneefällen niht verwenden darf, so kann man ihnen auch eine Tagesarbeit von 8 Stunden erlassen, ohne einen großen Nath- theil davon zu verspüren. Da jedoch dieses Geseß vom Jahre 1854 in anderen Gegenden und Provinzen, wie ich erfabren, anders ver- standen wird, so bitte ih vie hohe Versammlung, auf die Privatbe- sißer von Chausseen eine billige Rücksicht nehmen zu wollen,

i (Stimme: Welche Rücksicht soll genommen werden

Jusofern den Privatbesiern eine Entschädigung seitens des ¿Fis- fus dafür gegeben werden möge. ; | d:

Prinz Hohenlohe: Nachdem die Abtheilung den Zustand der Anwohner von Chausseen als einen solchen geschildert hat, daß diese Leute oft Tage lang fortarbeiten müssen und nicht im Staude siud, sich etwas zu erwerben, so halte ih es für Pflicht, si ihrer anzu- nehmen und ihnen eine Entschädigung zukommen zu lassen. Es ijt dies in der Abtheilung weitläufig verhandelt worden, und ich bitte den Herrn Referenten aus dem Protokolle noch cinmal vorzutragen, wie schr es herausgehoben wurde, daß die Anwohner einer uneuerrichteten Chaussee mit Reinhaltung derselben in Anspruch genommen werden, so daß ih hoffe, die hohe Versammlung werde si dafür interessiren, daß diese armen Menschen irgend eine Unterstüßung erhalten,

. (Referent Graf von Sierstorpff trägt die betreffende Stelle aus dem Protokolle vor.)

Graf von Jbenpliß: Jch hätte gehofft, daß der Antrag der Abtheilung pure angenommen würde, indessen scheinen Bedenken auf- zutauchen, über die ih mir ein paar Worte erlauben will. Die Sache ist nicht so unwichtig, wie sie vielleicht scheint. Das Geseb, welches einen Tag unentgeltliche Arbeit feststellt, hat verschiedene Jnterpreta- tionen gefundeni eine Tagesarbeit bei jedem Schneefall, eine Tages=- Arbeit in jedem Winter u. st. w., und wenn man auf jeden Schnee- fall interpretirt, so is das eine so erheblihe Belästigung, daß ich die hohe Kurie bitten möchte, der Petition pure beizustimmen. Was das Bedenken anlangt, daß die Besißer von Privat-Chausseen erheblichen Nachtheil von der Aufhebung der unentgeltlichen Verpflichtung haben möchten, so dürfte dies doh wohl in Betreff der ganzen Monarchie nur in geringem Maße der Fall sein. Jch habe wohl Gelegenheit gehabt, diese Verhältnisse zu beobachten, aber ih glaube kaum, daß die bisherige unentgeltliche Verpflichtung den Besißern von Privat= und Actien-Chausseen großen Nußen gebracht hat. Sollte aber au in einzelnen Fällen davon Gebrauh gemacht worden sein: jo wird doch die Verpflichtung der. Anwohner zur Arbeit , für die Jnha- ber solcher Chausseen die Hauptsache bleiben, und die Bezahlung der eintägigen Arbeit den Eigenthümer der Chaussee weniger belästigen, als die bisherige unentgeltlihe Arbeit die Anwohner der Chausseen belastete, welche dabei oft mehr versäumten als nuben. Jch möchte taher vorschlagen, den Antrag der Abtheilung pure anzunehmen.

Marschall: Jh habe zunächst zu fragen, ob der vom Gra- fen Stolberg gestellte Antrag dur 6 Mitglieder unterstüßt wird.

Der Autrag wird unterstüßt.

Der Antrag wird also zur Abstimmung kommen. S

Graf Zieten: Jch kenne Westfalen leider nicht und weiß nicht, ob dort so Wusige Sthneefälle aitinden daß es nothwendig wäre, seitens des Staates eine Vergütigung den Privat=- und Actien-Chausseen

zu gewährenz auf diesen Umstand aber dürfte wohl gerade, nah met-

nem unmaßgeblichen Dafürhalten, bei Bejahung des Gntachtens eine billige Rücksicht genommen werden müssen. i

Regierungs-Kommissar von Pommer=-Esche: Wenn es si darum A À ob die Besiber von Privat - Chausseen bei der zu treffenden Maßregel berüsichtigt werden sollen, so müßte au be- stimmt ausgesprochen werden, in welcher Art diese Berücksichtigung stattfinden soll. So allgemein gehalten, weiß man niht, was mit dem Antrage eigentli gemeint sei, und ich bin diesfalls außer Stande, etwas Näheres darüber zu sagen, ob seitens des Gouvernements dar= auf könne eingegangen werden.

Graf zu Dohna-Lauck: Jun Betreff des Stolbergschen An- trages wollte ih bemerken, daß die Versammlung niht im Stande ist, näher darauf einzugehen, die Privatbesißer solher Chausseen zu unterstüßen, sondern es handelt fich nur darum, ob diesen wirkliche Entschädigungs-Ansprüche zustehen, was aus dem Jnhalte der ihnen vom Gouvernement ertheilten Konzessionen hervorgehen muß. Die Herren also, welche bei des Königs Majestät auf eine solhe Ent- schädigung anzutragen gesonnen sind, werden in diesem ihren Antrage mit einzusließen haben, insofern die betheiligten Privaten ihre An- sprüche auf Entschädigung geltend zu mae im Stande sind. Jh glaube niht, daß wir außerdem eine olche Maßregel seitens des Staates in Antrag bringen dürfen, während auf dem von mir vor geschlagenen Wege alle Schwierigkeiten beseitigt werden dürften.

Graf zu Stolberg: Mein Wunsch ging nur dahin, daß die hohe Versammlung nah genommeu(r Einsicht in die Sachlage sich dahin ausspreche, ob die Privatbesiber von Chausseen oder Actien= Gesellschaften ein Recht haben, sih an den Staat zu halten, wenn

echt entzogen werden soll, welches unter den

i aglihe R ches B l A arien ist, unter welchen sie die Ausführung der Chausseen unternahmen, E aaa

Referent Gras von Sierstorp\f: Ich glaube, es eristirt cine Verordnung, wonach die Unternehmer öffentlicher Institute sich jederzeit allgemeinen Bestimmungen zu unterwerfen haben, welche für das ganze Land erlassen werden. j E E

Regierungs-Kommissar: Jm Allgemeinen is es für die Konzessionirung von Privat-Chausseen Grundjab, daß den Unterneh= mern dieselben Rechte zustehen, wie dem Fiskus, uud es sind ihnen also hinsichtlih der Kabinets - Ordre von 1832 im Allgemeinen auch die fiskalischen Vorrechte beigelegt worden. Daraus folgt aber nichts, als daß, wenn diese Rechte im Wege der Geseßgebung geschmälert werden, auch die Rechte der Privatbesiber dadurch ges{chmälert wer- den. Es sind übrigens Ansprüche auf Entschädigung hier noch nicht zur Sprache gekommen, sondern es is nur bemerkt worden, es möch- ten die Privat-Juteressen berü cksichtigt werden, und ich glaubte,

es würden damit Ausnahmen zu Gunsten der Privat - Chausseen ge- er die Entschädigung nicht ab=

meint. Jm Allgemeinen läßt sich über 19 j sprechen, sondern es kann nur auf die einzelne Konzession ankommen, ob der Fiskus die Betheiligten entschädigen nine Qs (

Graf von Arnim: Jch glaube, daß die Actien-Chausseen nicht allein in Bezug auf die Pflichten, sondern auch in Bezug auf die Rechte den Staats-Chausseen gleichgestellt werden mühjenz eimen Un- terschied zu machen, würde bedenklich erscheinen. Jch wünsche nur, daß den ersteren Chausseen alle die Rechte auch beigelegt werden, welche den Staats-Chausseen ertheilt sind, daß aber auch den Ge- meinden das Recht zugestanden werde, für dieje Arbeiten den landes üblichen Tagelohn zu fordern. Ich weiß nicht, ob dieser leßte Aus- druck in dieser Petition sich findet

(Stimmen: De 8 dann würde also über das Entgeld kein Zweifel obwalten.

Referent Graf von Sierstorpff: Vie, Gemeinden follen allerdings nah dem landesüblichen Taglohn entschädigt werden, i

Marschall: Wir werden nunmehr zur Abstimmung fommen, wenn feine Bemerkung mehr erfolgt. Es würde sich Dios zu zwei Fragen finden, von denen die erste heißen möchte: tritt die Versammlung dem Antrage der Abtheilung bei? die zweite zrage aber wurde lauten : will die Versammlung zugleich eine möglichste Berücksichtigung der Besißer von Privat= und Actien-Chausseen empfehlen?

Graf Zieten: Hier würden nach meinem Dafürhalten noch die Worte einzuschalten sein: der Besiber, welche Konzession zur S1 bauung von Chausseen auf Actien erhalten haben;z denn es hat man- her auf seinen Gütern Chausseen gebaut, die nux einen reinen pri- vativen Zweck haben, auch gar keine Zölle erheben, also gar nicht zur Kathegorie der beregten Chausseen gehören. E n

Graf zu Stolberg: Alle Jnhaber von nichtkonzessionirten Privat-Chausseen sind von dem Rechte, den Schnee unentgeltlich aus werfen zu lassen, von selbst ausgeschlossen, denn wenn ih zu meinem Vortheil eine Straße baue, so kann ih unmöglich die Leute zwingen, deu Schnee davon wegzuräumen, mithin könnte die darauf bezügliche Bemerkung wegfallen. i: i i

Marschall: Dem laut gewordenen Wunsche zufolge wird also in die Frage eingeschoben werden: der Besißer vom Staate fonzessic nirter Privat- und Actien-Chaussecn.

Graf Zieten: Ganz richtig. g 5 :

Regierungs-Kommissar von Pommer- Esche: Es ware aber jedenfalls eine bestimmte Angabe darüber _zu wünschen , was unter möglichster Berücksichtigung begriffen sein soll, sonst würde die Regie- rung dadurh in Verlegenheit gerathen. : E

Graf von Arnim: Wenn der Antrag gestellt wird, so würde ih mix hinzuzufügen erlauben, daß die von der Regierung fonzessio=- nirten Chausseen, gleichviel ob sie Actien-Gesellschaften oder Privat- personen gehören, auh in Bezug auf das Schneeräumen dieselben Rechte beigelegt erhalten, welche den Staats-Chaujjeen zustehen.

Graf Zieten: Das würde aber dem Interesse der Besitzer entgegen sein, denn der Staat würde dann von eimen Gerechtsamen abgehen, es würde für ihn ein Ausfall entstehen, der gedeckt werden müßte, und es fragt sich nun, wie die Steuerberetigten dazu kom- men, diesen Ausfall zu tragen? : i 4

Graf von Arnim: Ein Ausfall tritt nicht ein, mi liegt nu daran, daß das Recht, bei Landes = Kalamitäten, wozu die gewöhn=- lichen Kräfte der betreffenden Umgegenden nicht ausreichen, die allge- meine Hülfe heranzuziehen, gewährt werde, nicht aber unentgeltlid, sondern gegen landesübliche Vergütigung. Jch wünsche, daß, wenn einmal dieser Antrag gestellt wird, kein Zweifel mehr obwalte, ob und inwiefern die Actien-Chausseen oder konzessionirten Privat-Chaus= seen dieses Recht erst als eine besondere Begünstigung in Anspruch nehmen sollen, sondern daß vielmehr der Wunsch ausgesprochen werde, daß, wo dergleichen Konzessionen ertheilt werden, deren Inhabern auch co ipso diese L efugniß zustehe. A ¿ S

Regierungs - Kommissar von Pommer=-Esche: n diejer Hinsicht liegt die Gesebgebung schon so, daß das, was n dex Ab- sicht des geehrten Redners liegt, hon gilt; denn die Allerhöchste Kabinets - Ordre von 1832 bestimmt, daß allen Chausseen obne Aus-= nahme unentgeltliche Hülfsleistung gewährt werden muß, und daß, wenn die Passage unterbrochen i, und zu deren Herstellung eine Tages - Arbeit nicht ausreicht, diz Anwohner zur Fortseßung der Lei- stung zwar verpflichtet sind, jedoch nur gegen landesübliches Tagelohn. Dies gilt also bereits nah dem bestehenden Allgemeinen eine Konzession ertheilt wird,

Ja wohl!)

so steht den Jnhabern

Rechte, und wenn im |

Erste Beilagen |

„A 150.

Zweite Beilage zu

915

r Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Dienstag den Le Juni.

R

Anhalt.

A O Die Augsburger Allg, Zeitung und ihre Haltung

reußen.

Frankreich, Paris, Hofnachricht, Pairs-Kammer. Reductions- Anträge der Budgets-Kommission. Das Ministerium. Postwesen. Der Geseh-Entwurf über die transatlantischen Postpaketschisse. Bewe- gung in der Marine. Petitionen der arbeitenden Klassen und der Sei-

é der von Lyon, Actien-Einzahlung. Vermischtes. roßbritauien und Jrland. London. Hof - Nachricht, Die ren über O’Connell, Die Times über die Intervention in Por-

Belgien. Brüssel. Hofnachricht, Erwartete Unterstüßung der Baum- wollenfabrikanten von Gent, Akademische Preisaufgabe, Stand der Feldfrüchte. Einschreiten gegen ein Auswandererschi}.

Spanien. Schreiben aus Madrid. (Die Palast-Fragez General Ser- ranoz Vermischtes.)

Türkei, Konstantinopel. Die russische Note,

Wissenschaftliche und Kunst: Nachrichten. der deutschen Literatur im Auslande,

Handels- und Börsen-Nachrichten, Berlin, Börsen- und Markt-

bericht,

Zur Beurtheilung

Aa

Verlíin, 31. Mai. Wer die Haltung der Augsburger Allge-

meinen Zeitung Preußen gegenüber beobachtet hat, wird darin eine, man möchte sagen, systematische Doppelseitigkeit wahrgenommen ha= ben, Während sie größere Aufsäße, welche mit Unbefangenheit, Sach- fenntniß und geistiger Tüchtigkeit Zustände und Ereignisse in Preu= ßen be\prechen, aufnimmt, wenigstens in den außerordentlichen Beila- gen ihnen einen Plaß nicht versagt, hat es ihr seit geraumer Zeit gefallen, durch Korrespondenzen, wie sie der berliner Markt feilbietet, durch nicht gerechtfertigte und oft sogar gehässige Bemerkungen und Artikel im Kleinen und Einzelnen das preußische Juter= esse nach Kräften zu paralysiren.

Diese Geindseligkeiten haben wir übersehen, so lange sie sih mehr verhüllten und die Augsburger Allgemeine Zeitung sih begnügte, nur uns mit ihrem vermeintlichen Redactionstaft zu meisteru; wir können Ad aber jeßt niht mehr ungerügt lassen, seit die Augsburger Allgemeine Zeitung zu direkten gehässigen Beschuldigungen gegen Preußen überhaupt fortschreitet. / Ohne jedoch weiter zurückzugehen, wollen wir nux über zwei ihrer neuesten Nummern mit der Augsburger Allgemeinen Zeitung Abrechnung halten.

Ju Nr. 141 vom 21, Mai beschäftigt sie sich mit einer Ant- wort des Königlichen Landtags - Kommissars, worin derselbe unter Anderem gesagt hatte, das Ministerium könne sich nur an bestimmte öIndizien über den Nothstand halten; diese aber seien nah deu Be= richten der Provinzial-Behörden in den mittleren Landestheilen nicht vorhanden gewesen, sondern erst seit einigen Tagen hervorgetreten. Hierzu bringt nun die Augsburger Allgemeine Zeitung folgenden Kommentar :

„Daß das Ministerium mit der Lage des Landes unbekannt war und sie erst durch die Aufstände kennen lernte, liegt eben in der büreaukratischen Verwaltung unseres Staates. Die Bürgermei- ]ster und die Amtleute berichten an den Landrath nach vorgeschrie= benen Tabellen, wir wollen annehmen, der Wahrheit getreu, obwohl die meisten die Verhältuisse ihrer Bürgermeistereien blühender dar= stellen, als sie sind. Der Landraty trägt die einzelnen Tabellen zusammén und macht daraus einen Bericht an die Regierung, nach- dem er vorher in der Regel das ihm nicht Konvenirende daraus gestrichen, Die Regierung trägt nun die einzeluen Berichte der Landräthe in einen an den Ober=- Präsidenten zusammen, streicht aber wieder vorher das Unangenehme heraus. Aehnlich verfährt das Ober- Präsidium mit den Berichten der Regierung bei seiner Eingabe an das Ministerium, woher es dann erklärlich, bes die Minister über die Lage des Landes im Unklaren sind.“ „Alle offiziellen Berichte und Tabellen beweisen nur, was offiziell bekannt wurde, nicht aber, was wirkli geschehen is 2c.“

Es is hier niht Absicht, diese unbefugten Vorausseßungen zu widerlegen und die Augsb, Allg. Ztg. darüber zu bel:hren, in welcher Weise Landräthe, Regierungs-Departements-Räthe, Regierungs-Prä= sidenten und Ober - Präsidenten sih von den Zuständen ihrer Ver= waltungs- Bezirke dur persönliche Anschauung Kenntniß verschafsen,*)

*) Es ist der Augsburger Allgemeinen Zeitung nicht zuzumuthen, eine Ahnung davon zu haben, ob es leicht oder shwer, möglich oder unmöglich ist, von den Frucht - Beständen eines Landestheiles zuverlässige Nach- rihten zu erhalten, und ob investigatorische Versuche zu diesem Behufe heilsam sind oder niht. Jn Belgien sind darüber Erfahrungen gemacht. Man hat daselbst seit Oktober vorigen Jahres zwei Versuche zur Ermitte- lung der Getraide-Vorräthe gemacht und beide scheitern sehen. Der erste Ver- such war das Recensement agricole, dessen Ergebniß sehr zweifelhaft und na- mentlich so langsam ausfiel, daß bis Mitte Mai d. J. noch nicht einmal die Hälfte der Provinzen ihre Berichte eingesandt haben sollen. Wenn die- ses Resultat vielleicht zum Theil auch durch die zu weitläufigen Formen, welche um der Sache willen angeordnet worden sein mögen, herbeige- führt wurde, so ruht es doch hauptsächlich auf der Schwierigkeit, das Brutto - und Netto - Produkt der verschiedenen Ländereien zu ermitteln und die Vorurtheile der Einzelnen wie der Gemeinden, vor Allem die Furcht vor einer Vermehrung der Steuern, zu überwinden. So viel hat sich bei die- sem ersten Versuch bestimmt herausgestellt, daß er in einem größeren Lande, wenigstens dann nicht in dieser Art, unternommen werden kann, wenn au- enblickliher Nothstand die Kenntniß der Bestände wünschenswerth macht, indem die End - Resultate sich viel zu spät herausstellen.

Nicht viel besser is ein zweiter Versuch gelungen, den Getraidebestand aus dem Lande und in den Entrepots und Magazinen zu ermitteln. Auf dem Lande hat man so gut als gar nichts ermitteln können, indem sih die größeren Gutsbesiger vielfah weigerten, die vorgelegten Fragen u beantworten, die kleineren aber nur den nöthigen Bedarf für ihre e sien zu haben behaupteten, ihre Vorräthe verheimlichten und, wenn sie be- reits verkauft hatten, die nachbarlichen Vorräthe um so größer angaben. Jn den Etrepots und Magazinen ließ sich der faktische Bestand allerdings enau ermitteln, allein damit war man der Wahrheit doh noch sehr ent- ernt, So lagen z. B. am 15, März d. J. in Antwerpen 6000 Hektoliter aufgespeichert, wovon aber keine 1000 vorräthig bestanden, da Alles, im Ausland für den Transit gekauft, nux aus Mangel an Trausportmitteln einstweilen aufgehalten war. |

Dieselben Erfahrungen machen auch Privaten, wenn sie die Größe der Vorräthe zu erforschen suchen, obschon den Privaten in mancher Beziehung Vieles erleichtert wird, was der Regierung erschwert is, So hatten z. B. die Getraidehäudler in Belgien bei der früheren Geseßgebung das aller- rößte Juteresse, den richtigen Thatbestand gleich net der Aerndte zu er- ahren, Sie scheuten weder Mühe noch Unkosten, \{hickten Agenten nach den Haupt-Dörfern, knüpften mit allemBauern an, machten Anerbieten oder versuchten zu kaufen, um so den Vorrath eines Jeden zu erforschen; sie be- suchten ferner alle Märkte, fragten die Drescher aus 2c., und doch ist es den- selben, nah ihrem eigenen Geständnisse, selten gelungen, richtige, geschweige gengue Ansichten, welche leptere sie auch gar nicht erwarteten, zu erhalten,

Es fragt sich nur und“ einzig, warum die Augsburger Allgemeine Zeitung eine Korrespondeuz aufgenommen hat, welche sich auf den ersten Blick als Tirade erweist.

Dies kann uicht wohl deshalb geschehen sein, weil die Augsbur= ger Allg. Zeitung die offiziellen Berichte überhaupt gering anschlägt oder überhaupt daran zweifeln kann, daß nicht blos jeder Staat, sondern selbst jeder Unternehmer, z. B. einer Zeitung, selbst wenn er mit unge- trübtem Urtheil die Korrespondenzen gebraucht, auf Berichte Drifter Werth zu legen hat. Sebt E doch elbst in Nr. 109, wo vou dem Nothstand in Bayern gehandelt wird, ein Hauptgewicht auf die „un- widerlegbaren Ziffer-Beweise“ und hauptsählih „ihres aftenmäßigen Charakters wegen.“

Es fann aber auch nicht deshalb geschehen sein, weil die Augs- burger Allgemeine Zeitung einem allgemeinen Bedürfniß noch einem Tadel des preußischen Gouvernements in Bezug auf die Maß- regeln gegen den Nothstand das Wort leihen mußte, Denn wäre dieses vorhanden gewesen, so hätte der Vereinigte Land- tag Gelegenheit uehmen müssen, diesen Vorwurf auszusprechen, Die Augsburger Allgemeine Zeitung hat aber in den faum vor- hergehenden Nummern die Verhandlungen gebraht, welhe gerade das Gegentheil beweisen, und - muß ein sehr furzes Gedächtniß haben, wenn sie jeßt Vorwürfe bringen will, nahdem sie seit mehre- ren Monaten der Reihe nah melden mußte, wie viel auch bei uns zur Milderung des Nothstaudes geschehen ist und geschieht,

Es bleibt sonah nichts übrig, als die Annahme, daß die Augs- burger Allg. Zeitung einer unberehtigten Einzelstimme ihre Spalten geöffnet hat, wobei wir uneutschieden lassen wollen, ob dies absicht- lih und gegen besseres Wissen und Gewissen oder aus dem Mangel an Takt geschehen is, welcher sih leiht mit einer fleinlichen Opposition verbindet und die Verantwortlichkeit übersehen läßt, welche derjenige übernimmt, der in so s{werer Zeit das Vertrauen zu dem guten Willen und richtigen Handeln einer Verwaltung zu stören sucht.

Eben so mißgestimmt gegen Preußen und diesmal speziell gegen uns zeigt sih die Augsburger Allg. Zeitung in Nr. 139. Darin wiederholt sie niht blos den Vorwurf des verzögerten Abdrucks der ständischen Verhandlungen, welchen wir jedo, als bei allen billig Denkenden erledigt, hier nicht weiter beachten, sondern sie unternimmt es auch, uns dafür zu tadeln, daß wir auf die Befolgung der durch= aus klaren, bundesgeseblihen Bestimmung dringen, wonach „Berichte und Nachrichten über Verhandlungen deutscher Stände-Versammlun- M nur aus den öffentlichen Blättern und aus den zur Oeffentlich- eit bestimmten Akten des betreffenden Bundesstaates in die Zeitun- gen und periodischen Schriften aufgenommen und deshalb die Heraus- A und die Redaktoren der öffentlihen Blätter augehalten werden ollen, jederzeit die Quelle anzugeben, aus welcher ste solche Berichte und Nachrichten geshöpft haben.“

_Diesen Tadel motivirt die Augsburger Allg. Zeitung damit, „daß die Allg. Preußische Zeitung si selbst früher nie viel um das Bundesgeseß bekümmert, sondern sehr oft Berichte über die stäudischen Verhandlungen aus anderen als den Blättern des betreffenden Landes Lrgehen habe.“ Eine \o allgemeine Verdächtigung müssen wir im Bewußtsein, uns immer streng an die bundesgeseßlichen Bestimmun- gen gehalten zu haben, bis zum näheren Beweise entschieden zurück- weisen und würden selbst dann, wenn einzelne Fälle sjich auffinden ließen, hierfür doch nur den Vorwurf unabsichtlicher Fahrlässigkeit, nicht aber den einer eigeumächtigen Auslegung und eines direkten, absicht- lihen und \o zu reden prinzipiellen Widerstands gegen die Bundes- geseße verdienen, welchen die Augsburger Allg. Zeitung in Nr. 139 sür s{ch in Anspruch nimmt,

Gegen eine solche Eigenmächtigkeit haben wir freilih kein Mit- tel weiter, als daß wir unsere Meinung nochmals dahin aussprechen : der Augsburger Allg. Zeitung stehe das nicht zu, was sie prätendirt ; nämlich nah dem Sinn und Anlaß des Geseßes zu fragen und dar- nach ihr Benehmen einzurichten; sie habe fsihch vielmehr den Worten der durchaus klaren Bestimmung des Gesebes zu fügen,

Las möge die Augsburger Allg. Zeitung beherzigen, nicht aber in ihrer neuerdings \o unberufen an uns vergeudeten Weisheit mit einem norddeutschen Blatte gemeinschaftliche Sache machen, welches durch ähnliche eigenmächtige Auslegungen seiner Befugnisse in eine ihm schwerlich zusagende Stellung gekommen ist,

Fr n kre Q.

Paris, 27. Mai. Der König, die Königin und Madame Adelaide haben sih gestern mit dem jungen Prinzen von Württem- berg nach Chantilly begeben.

Die Pairs - Kammer hat in ihrer gestrigen Sißung den Geseb- Entwurf, welcher die Bank von Frankreich autorisirt , Noten zu 200 Fr. auszugeben, mit 100 gegen 13 Stimmen und den Geseh - Ent- wurf, wobdurh 208,274 Fr. zur Ausbesserung verschiedener Universi- täts - Gebäude ausgejeßt werden, mit 105 gegen 7 Stimmen ange=- nommen. i

Der von Herrn Duchatel in Vorschlag gebrachte Kaudidat für die Stelle eines General - Postdirektors , Herr Benjamin Dejean, wurde dieser Tage vom Könige in einer Privat - Audienz empfangen und blieb länger als eine Stunde mit Sr. Majestät in Konferenz.

Das Journ. d. Débats erklärt sich gegen die beantragte Bries- Porto-Reform und erinnert an deu bedauerlichen Zustand, in dem sich in diesem Augenblicke die finanziellen Verhältuisse des Landes vor= uehmlich in Folge der Lebensmittel - Theurung befänden, Es sagt: „Eine unglücklicherweise unbestreitbare Wahrheit is es, daß wir eine furchtbare Krisis erleiden, dereu Ende wir noch uicht absehen; eine unbestreitbare Wahrheit is es, daß wir im Jahre 1847 ärmer sind, als im Jahre 1846, daß unser Verlust auf Huuderte von Millionen und der des Staates auf mindestens 10° Millionen berechnet wer= den fann.““ Daraus zieht das Journal des Débats die Fol- gerung, daß die Post - Reform vertagt werden müsse, da sie Frank- reich allein {hon im ersten Jahre ein Opfer von 20 Millionen auf- bhürden würde.

Nachdem der Finanz-Minister Dumon vorgestern in zweistündi- ger Rede den Glais-Bizoin'schen Antrag, vom Januar 1848 an das Porto jedes einfachen Briefes auf 20 Centimen im Julande herab- zusetzen, bekämpft hatte, weil die Staatskasse kein Defizit erleiden fönne, so lange Brod und Kartoffeln noch so theuer seien, erhob si Herr Emil von Girardin, Berichterstatter über den Antrag, um den Minister zu widerlegen. „Der Herr Minister“, sagte der Redner unter allgemeinem Murren des Centrums, „giebt nichts auf die Beispiele fremder Staaten (Amerika, England, Preußen, Oesterreich) und verspricht sich eben so wenig von der Unterdrückung des Briefschmuggels. Will Herr Dumon wissen, um wie viel die Deputirten-Kammer allein den Postfiskus indirekt betrügt? Die amtlichen Posttabcllen weisen nad, daß die Kammer jährlich 225,000 Privatbriefe in die Departements sendet. Diese 225,000 Briefe, einfah gerechnet, rauben der Staats-

fasse niht weniger als 900,000 Fr. Und wo bleiben die anderen

Behörden und Beamten, die sich der Portofreiheit erfre S Thatsachen sprechen für sich selbst.“ Portofetheit, erfreuen. ¿Solche

Die Kommission der Deputirtenkammer, welche den die transgt= lantishen Postpaketschiffe betreffenden Geseßentwurf zu prüfen hat war am Sonnabend zu einer Konferenz mit dem Finanzminister ver- sammelt, um sich über die Tages-Ordnung des Kommissions-Berichts zu verständigen, Die Kommission hat die Herstellung dreier Haupt- linien in Empfehlung gebracht : von Nantes nach Brasilien, von Borz deaux nah Havana und nah New-Orleans und von Marseille nah den französischen und spanischen Antillen, und zwar solle hierzu der mit der Ausführung beauftragten Gesellschaft eine Subvention bewil= ligt werden. Man versichert nun, der Finanzminister habe erklärt, daß er mit der Kommission uicht einerlei Meinung sei, daß er viel- mehr einen anderen Geseß-Entwurf zu Anfang der nächsten Session einzubringen gedenke. Jn Folge dieser Konferenz hat die Kommission beschlossen, bei der Kammer die Tages-Ordnung des betreffenden Ge- seß - Entwurfs, den der Berichterstatter Ducos bereits redigitt und auf das Büreau der Kammer niedergelegt hatte, niht zu beantragen.

Auf der Rhede von Toulon herrscht die größte Thätigkeit. er „Telemaque““, der am 16ten Malta verlassen, hat auch bei der dorti=- gen englischen Flotte große Bewegung bemerkt.

Jn der Petition der arbeitenden Klassen an beide Kammern, worin gebeten wird, daß die Getraide-Einfuhr in Frankreich für immer freigegeben werden möge, heißt es unter Hinweisung auf den vom Ackerbau - und Handels - Minister vorgelegten Geseß- Entwurf wegen Verlängerung der zollfreien Getraide - Einfuhr bis zum 34. Oktober: „Dies Palliativ-Mittel kann nicht als ernsthafter Vorschlag betrah- tet werden, und wir ersuchen Sie achtungsvoll, die einstweilige freie Getraide-Cinfubr, welche jeßt besteht und welhe vor Errichtung der constitutionellen Regierung Jahrhunderte lang in Frankreich bestand, zu einer bleibenden Maßregel zu machen. Wir bekennen uns zur innigsten Achtung des rechtmäßig erworbenen Eigenthums. Wir wissen, daß viele Bodenbesizer oder ihre Väter aus unseren Reihen entsprungen sind, und wir hoffen, daß vielen von uns dasselbe Loos zufallen wird. Indem wir aber das Recht der Bodenbesißer auf den vollen Genuß ¡hres Eigenthums anerkennen, können wir nicht zugeben, daß dasselbe für diejenigen , welhe feine Grundstücke besißen , bedrückend werde. Das Geseß, welches nur dann, wenn der Preis einen hohen Stand erreicht hat, fremdes Getraide zollfrei zuläßt, is ein ungerechtes Ge- seß. Da nämlich Frankreich nicht das sür seinen Verbrauch zureichende Getraide erzeugt, so hat dies Geseß die unmittelbare Wirkuug, daß es die Preise steigert und dadur den Landeigenthümern einen Vor- theil gewährt , dessen Last von den Verbrauchenden getragen wird. Kurz, dur das Geseß wird das Brod der Armen förmlich besteuert.“

Der Constitutionnel enthält den Text einer Petition, welche die Seidenweber und Posamentir - Arbeiter in Lon unterm 20. Mai an die Deputirten-Kammer richteten, und worin sie gegen die tödt= liche Konkurrenz protestiren, welche ihnen sowohl als ihren Meistern, die ebenfalls petitioniren , die Klöster und geistlichen Stifte in Aus= übung ihres Gewerbes machten. i i

Am 5. Juni soll das dritte Fünftel der Paris-Lyoner Cisenbahn- Actien eingeschossen werden, Nach einem offiziellen Berichte gehören 107,000 ver Actien 15,284 Personen und die andereu 293,000 Actien 1716 Personen, welche lehtere 1716 Spekulanten, von denen Einzelne bis E Stü besißen, also am 5, Juni 29,400,000 Fr. ausbezah= len sollen.

Gestern hatte sich wieder einmal das Gerücht verbreitet, das Ministerium werde in Masse abdanken. Der National sagte darüber Folgendes: „Die Verwirrung im Kabinet wird täglih ärger. Die Glieder der beiden Kammer-Centra selbst verlangen, daß man dieser Lage der Dinge ein Ende mache. Sie selbst überzeugen si endlich vou der Unmöglichkeit, daß sich Herr Guizot länger halte. Ein Hauptgrund der Krisis liegt in der Eutzweiung des Lebteren mit Herrn Duchatel. Obgleich bettlägerig, dringt derselbe mehr als je darauf, daß sein Bruder, „der große Napoleon“, den Gesand- \chaftsposten in Neapel erhalte, ein Wunsch, den er seinem Kollegen {hon vor länger als vier Monaten mittheilte, den dieser aber hart- näckig zu erfüllen verweigert. Ein zweiter Grund zur Krisis liegt in der immer feindliheren Stellung Palmerston's zum französischen Bofe, Die Erbitterung des Whig - Kabinets soll so weit gehen, daß Se. Majestät König Ludwig Philipp in leßter Zeit sogar persöulih an- gegriffen und beleidigt wurde. Wir besißen hierüber ein Dokument, das man uns-zur Veröffentlihung zusandte. Wir werden uns aber hüten, dies in einem Lande zu thun, wo die September=Geseße herr- hen, Daß wir übrigens nicht allein in diese diplomatischen Geheim- nisse eingeweiht sind, beweisen uns gewisse Aeußerungen, die der Jn= discretion einiger Mitglieder der Centra selbst entfielen, Wir wissen auf das bestimmteste, daß einige sehr warme Vertheidiger Gui= zot's demselben die Nothwendigkeit seiner Abdankung vorgestellt und von ihm die Antwort erhalten haben, daß er sich der öffentlichen Sache opfern wolle, Dieselben Männer begaben sich dann zu dem Grafen Molé, um ihn zur Bildung eines neuen Kabinets zu ver= mögen. Folgendes is die Liste der neuen Minister: 1) Molé, Prä-= sident des Conseils und Minister des Auswärtigen; 2) Dufaure, Jn- neres; 3) Hippolyte Passy, Finanzen; 4) Dode de la Brunerie, Krieg ; 5) Billault, Marine ; 6) Vivien, Justiz ; 7) Daru, öffentliche Arbeiten ; 8) Saínt-Marc=-Girardin, öffentlichen Unterricht ; 9) wahrscheinlich Bignon, Haudel. Auch in den Ministerial-Büreaus stehen große Veränderungen bevor. Rivet würde Anton Passy im Departement des Junern, - Bi- neau den berüchtigten Legrand im Brüccken- und Wegebau - Amte er- seßen. An die Spiße des Post-. und Steuerwesens jollen sogenannte progressistishe Konservative treten.“ Der National nennt die- ses von ihm bezeihnete Ministerium das der leiden Centra. Das Journal des Débats antwortet hierauf in seinem heutigen Blatte: „Der National stürzt das Ministerium um, es is darum geschehen; Herrn Guizot bleibt nichts übrig, als ins Privatleben zurüzutreten. Wenigstens aber läßt uns der National nicht in Verlegenheit ; wenn er das Ministerium umstürzt, so eruennt er au sofort ein anderesz er vergißt selbst niht die Unter-Staatssecretaire und die Ge= neral-Direktoren. Da haben wir ein ganz fertiges Kabinet, das blos seine Geschästsführung anzufangen braucht. Wir bitten Herrn Bignon, der vom N ational zum Marine-Minister ernannk ist, unjere Kom= plimente zu genehmigen. Nun werden wir doch endli eine Flotte bekommen! Was die Gründe der Auflösung des Ministeriums be- trift, so giebt der National geheimnißvoll zu verstehen, daß er sie fenne, aber seine zarten Rücksihten gestatten ihm nicht, sie dem Publikum mitzutheilen. Jedermann _weiß, daß Herr Duchatel seit länger als vierzehn Tagen am Weselfieber leidet. O ja, am Fieber! Herr Duchatel ist au wohl der Mann dazu, das Fieber zu haben, wie ein gewöhnlicher Sterblicer oder wie selbst ein Redacteur des National! Seit vierzehn Tagen beschäftigt nun dieses Fieber alle Köpfe der Opposition. Warum hat Herr Duchatel das Fieber? Doch das ist nicht Alles : es sind \chreckliche Depeschen aus Lon= don eingegangen. Diese Depeschen haben ibren Weg direkt in die Kanzs