1847 / 150 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

L rage r R E E P E (1 G R A E afer O E M i rere

Ad Avon me mr url

Bekanntmachungen.

[198] Bekanntmachunsg. Der am 3. August 1796 zu Berlin geborene und auf die Namen Gustav Adolph v. Gruben getaufte Sohn des Königl, Preußischen Majors in der g Martin ves fo, Gruben, hat als Lieutenant s Maa uad ei e gi Pasewalk gestanden, ied nächst, nach einigen Dienstjahren nl, : Seit nb i im Jahre 1817, ohne S gewesen zu sein und ohae Vermögen e Zeit dat haben, ins Ausland gegangen. S add ben Frei- er feine Nachrichten von sich gegeben, S irlei T licetaidi heitsfrieg in Grichenland gegen die e sein T und in cinem Gefecht bei Nauplia geblieben jein, f ei ches dadurch bestätigt wird, daß sein Name sich auf ei- welches der Oberst-Lieutenant

ndet, / A Mo 4 Griechenland gefallenen Philhellenen hat errihten lassen, und auf welchem die Namen der-

, ; der Schlacht, in der sie gefal- elben mit Bez Da jedoch sein Tod gerichtlich nicht

t sin ; hat Sond werden fönnen, so wird auf den Antrag

j «sten Verwandten, als:

rets gts E v, Lebbin, geborenen v, Gru-

1, zu Deßau,

2) da Herzoglich Sachsen Koburgschen Reisemarschalls und Hoftheater - Jntendanten Eduard Theodor v, Gruben zu Gotha,

3) des Ober - Landesgerichts - Referendarius Freiherrn v. Leny zu Frankfurt a. O.,

der vershollene Gustav Adolph v. Gruben, eventualiter werden jedoch seine etwanigen unbekannten Erbeá hiéer- durch öffentlich vorgeladen, \ih in dem vor dem Kam- mergerihts-Referendarius Meyen auf

den 1. Dezember d. J., Vormitt. 11 Uhr, hier auf dem Kammergerichte anberaumten Termine zu

estellen und sich zu legitimiren, widrigenfalls derselbe ür todt erflärt und sein zurückgelassenes Vermögen sei- nen- nächsten geseßlihen Erben, eventualiter dem Fis- fus als herrenloses Gut zugesprohen werden soll.

Den Auswärtigen werden die Justiz - Kommissarien Simonion, Goldschmidt und Valentin als Mandatarien in Vorschlag gebracht.

Berlin, den 22. Februar 1847.

Jnstructions-Senat des Königl. Kammergerichts,

[432 b] A 0-83; U; g Unter Hinweisung auf die den Siralkundischen Zei- tungen in exienso inserirten Proklamen vom heutigen Tage werden alle diejenigen, welche an das dem Guts- besißer von Peny bisher eigenthümlich gehörende, gegen- wärtig verkaufte, im Grimmer Kreise belegene Gut Can- delin nebst Jnventarium, Saaten und Adckerarbeiten rehtsbegründete Forderungen und Ansprüche machen zu fnnen vermeinen, zu deren Anmeldung und Beglaubi- gung in einem der folgenden Termine :

am 411. und 31, Mai, 14. Juni d. Js, Morgens 10 Uhr, vor dem Königl, Hofgericht, bei Ver- meidung der am 28, Juni cr. zu erkennenden Präklu- sion, hiermit aufgefordert.

Datum Greifswald, 15. April 1847. Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen,

(L. S.) v, Klot.

(1027) Ediktal-Citation.

Der am 31. Januar 1795 zu Schildau geborene Rudolph Heinsius, welcher im Jahre 1829 als Apo- thekergehülse conditionirt hat und naher verschollen ist, so wie der am 12, Januar 1811 zu Torgau gebo- rene Johann Gottlieb Stein, vou Profession ein Mül- ler, welcher seit dem Jahre 1832 ebenfalls verschollen ist, werden neb| ihren etwa zurückgelassenen unbekann- ten Erben auf den Antrag des Abwesenheits - Kurators des Hèinsius und zweier Brüder des Stein hierdurch aufgefordert, sich innerhalb 9 Monaten, spätestens aber in dem auf

den 16, September 1847, Vorm. 11 Uhr, vor dem Herrn Land- und Stadtgerichtsrath Rohner an Gerichtsstelle hiersclbst| angesegten Termine entweder

persönlich oder \christlich zu melden und weitere Än- | weisung zu gewärtigen, wid1igensalls der obgenannte | Heinsius und’ Stein sär todt erklärt uud ihr Vermögen | ihren \\ch legitimirenden Erben überwiesen werden wird, |

Torgan, den 23, November 1846. Königl, Preuß, Land- und Stadtgericht,

[506] Sübhastations -Patent eeothwendiger Verkauf Theilungs halber. dnigliches Peeußishes Stadtgericht zu Perleberg, den . Mai 1847 Die nachstehend verzei O um N i achlasse des hier- 0E verstorbenen Kuyser\ midimeisters s E ann ehörigen hierselbst belegenen Grundstücke : ) das Wohnhaus am großen Markt nebst Zube- dre, ausschließlich der dazu gehörigen Ländereien r, 26, im 11. Bezirk, im stadtgerichtlichen Hypo- thekenbuche Vol. 11. pag. 421, verzeichnet und auf 9044 Thlr. 27 Sgr. À Pf. geri »tlich abgeschäpt, 2) das Wohnhaus in der Schuhstraße nebst Zube- ör Nr. 50, im 11, Bezirk, gleichfalls mit Aus- chluß der dazu gehörigen Ländereien, Vol. 11. pas. 651. des stadtgerichtlichen Hypothekenbuchs verzeichnet und auf 1243 Thlr. 15 Sgr, 14 Pf abgeschäßt, ;

Allgemeiner Anzeiger.

en zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingun- S a E Registratur einzusehenden Taxe am 25. August 1847, Vormittags 11 Uhr bis Abends 6 Uhr, an der Ge- richtsstelle subhastirt werden.

[508] Proclama. Nothwendiger Verkauf.

Das im Kreise Thorn belegene Erbpachts - Vorwerk Zielin, bestehend aus 674 Darges 120 Quadratruthen, und im Jahre 1843 auf 8314 Thaler 3 Silbergroschen pes abgeschägt, zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll zum Zweck der E zwischen den Miteigenthümern

den 20. Dezember d. J., Vorm, 11 Uhx, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden,

Thorn, den 12. Mai 1847,

Königl, Land- und Stadtgericht. Loeffler,

[334]

Von dem unterzeichneten Stadtgerichte ist zu Chri-

ian AugustHenke's, Jnwohners und Fabrikanten in Alt-Ebersbah Vermögen der Konkurs-Prozeß zu er- öffnen gewesen und demnah zum Gütepflegungs- und Anmeldungs-Termine

der 24, September 1847 bestimmt worden,

Es ergeht daher an alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an gedachten Henke Ansprüche zu O vermeinen, andurch die Ladung am angenen Tage Vormittags 10 Uhr an Stadtgerichtsstelle allhier zu erscheinen und zwar in Person und resp, mit ihren ehelichen Kuratoren, oder durh ihre Altersvormünder oder auch durch hinlänglich legitimirte, zu Annahme eines Vergleihs genugsam instruirte Bevollmächtigte, ihre Forderungen anzumelden, zu bescheinigen und zwar unter der Verwarnung, daß sie sonst von diesem Kre- ditwesen ausgeschlossen und sie aller ihrer Ansprüche an ernannten Henke’s Vermögen, so wie der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsezung in den vorigen Stand, für verlustig werden erklärt werden.

Hiernächst haben dieselben, falls im Termine ein Ber-

leih nit zu Stande kommen sollte, binnen einer noch festzusependen Frist mit dem Konkursvertreter sowohl, als unter sich selbst von Mund aus in die Feder zu verfahren, hierauf

den 2. Dezember 1847 der Jnrotulation der Akten und endlich

den 19, Februar 1848 der Publication eines Práäflusiv- und Locations - Er- fenntnisses sich zu gewärtigen, welches in Rücssicht der Außenbleibenden gedachten Tages, Mittags 12 Uhr, io contumaciam als publizirt zu den Akten genommen werden wird,

So wie ferner alle diejenigen, welche sich wegen An- nahme eines vorseienden Vergleichs deutlich nicht erflä- ren, für einwilligend in vas getroffene Abkommen an- gesehen werden sollen, so haben auswärtige Jnteressen- ten Prokuratoren mit gerichtlih anerkannten Vollmach- ten am hiesigen Orte zu bestellen,

Zittau, am 26. März 1847.

Das Stadtgericht. Bergmann, Stadtrichter,

l Lieferung von Eisen- bahn-Schienen

Mac ael für die

E s

E Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahn- Gesell- schaft.

Die Lieferung von 57,000 Centner 110 Pfd, preuß.) isenbahn - Schienen soll denjenigen Unterneh- mern übertragen werden, welche die annehmbarsten An- erbietungen im Wege der Submission abgeben. s

Tie Lieferungs-BVedingungen liegen in unserem Bü- reau (Kronprinzenstraße Nr. 1692(13) zur Einsicht offen und fönnen Auswärtigen auf portofreie Anfragen auch von hier aus mitgetheilt werden. :

Unternehmungslustige werden demnach eingeladen, ihre \riftlichen Preisforderungen versiegelt mit der äußeren Aufschrift: „Submission auf die Lieferung von Eisen- bahn-Schienen“ baldigst und spätestens bis zum 17. Juli d. J. uns einzusenden, -

Die Eröffnung der Submissionen ersolgt am 19, Juli d, ZJ., Morgens 10 Uhr, in Gegenwart der sih hierzu etwa einfindenden Unternehmer, welche _sämmtilih noch vier Wochen nach der Eröffnung der Submissionen an ihre Offerten gebunden bleiben.

Crefeld, den 25. Mai 1847,

Die Direction der Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahn- Gesellschaft.

[480 b]

Kundmachung an die Herren Actionaire der Ungarischen Central-Eisenbahn.

Die Herren Actionaire werden hier- mit ersucht die

siebente statutenmäßige S NMaten- Zahlung pr. zehn Prozent mi

25 Fl, C. M. für jeden Juterims-Partial-Schein zu 250 Fl.

am 1. Juli dieses Jahres bei der Haupt-Kassa der Unternehmung, in Wien, obere Bäckerstraße Nr, 752 » Pest, bei der Pester Ungarischen Kommer- zial-Bänk,

- Berlin bei den Herren Hirschfeld u. Wolff,

oder auch » Leipzig bei den Herren Dufour Gebrüder L und Cómp, zu leisten, Preßburg, den 1. Mai 1847.

Von der Direction der Ungarischen Central-Eisenbahn.

Auf obige Anzeige Bezug nehinend, kann die siebente Einzablikia auf die alctien der Ungarischen Central-Ei- senbahn mit 10 pCt. oder Fl. 29,

abzüglih Zinsen -__8,

demnah mit Fl. 22 / pro Actie und 4 pCt. Agent urspesen von der Ein- zahlungssumme zum Avista- Cours auf Wien bis zum 1, Juli a. c. bel uns geleistet werden,

Berlin, den 5, Mai 1847.

Hirschfeld & Wolff,

unter den Linden Nr. 27.

Täglich zweimaliger: Dienst an bis auf weitere Békanntmaching. Von Wurzburg mas rankfurt Morgens 5 Uhr. » Würzburg nach -Aschäfferburg » und Morgens 9. Uhr. - » Aschaffenburg näch Mainz“ » 7 » Aschaffenburg nah Franksurt » 45 und S 35 Uhr. » Li arn nach Maikz- a Î uis » ain ‘De ¿Vormi * Uhr. » Srantlunt C E Morg. szu. Nachm. 35 U, » Aschaffenburg) S 2 S (Vim, 114 u. Abds, 95 » » Lohr S *. Morg. 3 u. Vorm. 14 » Die Taxen für

ersbnén , Wägen, „Fade und Gü- ter sind aufs billigste gèstëllt. L

Jeder Reisende hat 50 | San Gepäck frei. Nähere Auskunst ertheilen die Agenten und Conducteure.

Würzburg, den 7, Mai 1847.

»

D

Vie Dir ett d 1 Das Friedrihs-Seebad [582 b] zu Rügenwalder-Münde

wird auch in diesem Jahre zum 15. Juni für kalte See- bäder, so wie zum Gebrauch von warmen Bädern jeder Art, eröffnet sein. 5

Eine prompte Bewirthung, die verbesserte Einrichtung des Badehauses, bei dem sih au eine Kegelbahn be- findet, die Verschönerung der Promenaden und die freund- liche Umgebung des Badeortes, so wie die Frequenz des Schifssverkehrs im Hafen, werden die Erwartungen der Badegäste nur entsprechen, daher wir uns beehren, zu einem ret zahlreichen - Besuche ergebenst einzuladen.

Rügeuwalde, den 15, Mai 1847.

Die Bade-Direction.

[5546]

Die Jnhaber von Pelnischen Psand- briefen, vate vie neuen Coupons-

h “gen zu denselben durch meine Vermittelung be-

sorgt zu haben wünschen, ersuche ich, die Pfandbriefe bis spätestens zum 8. Juni bei mir einzureichen. ‘F. Mart. Magnus, 46, Behrenstraße.

Citerarishe Anzeigen. [493]

Säimmiliche ältere und neuere Musikalien sind

stets vorräthig und zu den billigsten Preisen zu ha-

ben bei

Ed. Bote & G. Bock,

Berlin, Jägerstr. 42.

Breslau, Schweidnitzerstr. 8.

[476] Verkaufe

Die den Wolffertschen Erben gehörigen, zu Posen in der Altstadt unter der Hypotheken-Nummer 386 und 387 bei der Wallischeyer Brücke an der Ecke der Ger- ber- und Breitenstraße belegenen Grundstücke sollen am 8. Zuni d. J, vor mir aus freier Hand an den Meist- bietenden verkaust werden. Kauflustige lade ih dazu

ein. Die Kauf- und Verkaufs - Bedingungen können bei mir eingesehen werden, Posen, den 19, Mai 1847. Krautho fer, Notae.

Dresden. Grundstücks-Verkauf.

Aus freier Hand unter höchst annehmbaren Bedingungen zu verkaufen is das zu Dres- den im reizendsten Theile der Residenz in der Anton- stadt am artesischen Spring-Brunnen, Bauh- ner Playe, mit Aussicht auf die Brücke und die Haupt- Allee der Neustadt gelegene herrshaftlih eingerichtete, vormals von Sr. Durchlaucht dem Erbprinzen Ernest zu Sahsen-Koburg-Gothabewohnte, in höchst elegantem Styl erbaute Wohnhaus nebst Gar- ten und Zubehör an Stallungen, Wagen-Remise und dergleichen.

[547 b]

Zugleich wird das neue und moderne Ameublement überlassen, daß das Grundstü sofort bezogen werden kann.

Ein lithographirter Plan des Grundstücks wird an reelle Kauflustige, welche sich in portofreien Briefen an den Besiger des Hauses, 40 Königsbrüder - Straße Dresden, wenden, zugeschickt,

[585b] Groslse Gemälde-Auction.

Am 24. Juni u. fole, Tagen werden in der Geore genstr. 29, von 9— 14, einige 60 Oelbilder versteigert werden, unter denen- vorzügliche Originale von Tin- toretto, Paul Veronese, Coravoggio, Guido Reni, H, Carucci, A. del Santo, Murillo, Holbein, Dürer, L. Cranach, Chr. Schwarz, van Eyk, von Goyen, van der Neer, Molenaire, van Huysum etc. Die-.elben stehen daselbst täglich zur Ausicht bereit.

Th. Müller, K. Auct.-Kommissarius für Bücher

und Kuastsachen.

[583 b] Ï q. i Für Kupferstichsammliler. VVir haben aufs neue cine bedeutende Sammlung ausgezeichnet schöner holländischer und anderer Radirungen erhalten, unter welchen sich seltene Blätter von Rembrandt und seinen Schülern, von P. Potter, A. v, d. Velde, J. H. Roos, N. Berghem, A. v. Ostade, S. de Vlie- ger, Waterloo, Everdingen, W. Hollar und vielen anderen Meistern ersten Ranges aus- zeichnen. Wir empfehlen sie Kennern und Samm- lern zur Ansicht und Auswahl, Auch kaufen wir grössere und kleinere Sammlungen guter Ku- pferblätter u. s. w. Anträge deshalb erbitten wies postfre Ïi

Schenck u. Gerstäcker,

Leipziger-Stralse 46.

[584 b] Bekanntmachun

Einer Hochlöblichen Badegesellschast mache ich hier- durch die ergebene Anzeige, daß ih für die diesjährige Badezeit ein neues Gesellschaftshaus in Misdroy en- agirt habe, in welhem nochch 5 meublirte Stu- ben zu vermiethen, worin auch gleichzeitig eine Bäckerei und Konditorei betrieben wird.

Wollin, ten 26. Mai 1847. a Ae Die Kantor-Wittwe Maher.

[573 b]

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Ed. Ostermann,

Brüderstrasse No. 11.

p

au eben das Recht, wie dem Fiskus, zu. Jh glaube also, der Punkt wird jedenfalls immer gesichert sein, daß den Unternehmern von Privat -Chausseen das Recht zusteht, gegen Verabreihung des landesüblichen Tagelohus die Leute zu Leistungen heranzuziehen.

__ Graf von Arnim: Jnsoweit unsere Petition sih an die Ka- binets - Ordre anschließt, würde indirekt auch das, was in der Kabi= nets- Ordre maßgebend is, mit deren Modificationen sich auf Actien= und Privat- Chausseen übertragen. Jusofern der Antrag aber als felbstständig betrahtet wird, dürfte es zweifelhaft sein, inwieweit diese Kabinets-Ordre Plat greift; selbs aber für den Fall, daß er an die Ordre angeknüpft würde, möchte es kaum überflüssig sein, dies aus- drücklich auszusprechen. Wie der Herr Regierungs-Kommissar äußerte, ist bisher in den einzelnen Fällen bei Konzessionen auch das fiskalische Vorrecht, implicite auch das in Rede stehende, den Actien- Chausseen ertheilt worden; es fönnte aber eine festere Grundlage geben, wenn der König die Gnade hätte, dies für alle Fälle als Grundsaß aus- zusprehen. Denn wenn auch bisher seitens des betreffenden Mini- steriums mit großer Bereitwilligkeit auf dergleihen Anträge einge- gangen wurde, so fönnten sih doch die Grundsäße einmal ändern, und es empfiehlt sich immer, für die Förderung von Chaussee-Anlagen einem so wichtigen Grundsaße eine Sicherheit zu gewähren, die durch den Allerhöchsten Ausspruch in höherem Grunde eintreten würde, als durch die, wie ich anerkenne, bisher stattgefundene Bereitwilligkeit der Behörden. i F

Referent Graf von Sierstorpff: Allerdings verlieren die Unternehuer von Chausseen. Aber da an dem Fiskus alle Staats- Bürger Antheil haben, wer entschädigt denn diese für ihre Verluste? Der Fiskus fann sich doch nicht selbst entschädigen. Es is daher nöthig, eine Fassung zu finden, auf der ein allgemeines Geseß beruht, und dies ist hier der Saß, daß der, wem die Chaussee gehört, auch für Instandhaltung derselben zu sorgen habe, und daß derjenige, welcher den Nußen zieht, auch die Lasten trage. Viele andere Gründe dürften nicht übrig bleiben, als die des Mitleids, So nennt auch der Herr Bittsteller diese Last unter seinen Gründen eine ungerechte Besteuerung, Ih muß mir erlauben, diesen Ausdruck zu bekämpfen. Philosophisch mag sie ungerecht sein, staatlih nicht, weil ein Geseß emanirt war, unter dessen Schuß oder Druck si alle Staatsbürger befanden. 7 : Graf Jb enpliß: Was der Graf Arnim begehrt, liegt, wie ih glaube, schon im Antrage der Abtheilung, denn diese hat befür wortet, daß Zwangsverpflichtung zu Arbeit in solchen Fällen fortbe- stehe, und der Unterschied beruht nur darin, daß die Leute künftig auf das erste Mal gegen Bezahlung zwangsweise arbeiten sollen, was für alle unter Barriere stehenden Straßen, also auch für Pri- vat-Chausseen, in Anspruch genommen worden is. Was aber andere Redner beantragten, geht weiter und bezieht sich auf die projektirte Frage. Nach meinem Dafürhalten ist aber zu dieser zweiten Frage in den Anträgen der anderen geehrten Redner feine Veranlassung für die hohe Kurie zu finden. Es wird sih der Anspruch, den vie.ieicht die Privat - Besißer von Chausseen oder Actien - Gesellschaften auf Grund ihrer Konzessionen machen können, ohne Einmischung der Ge= jebgebung erledigen; entweder dadurch, daß ihnen die jedesmaligen Rechte des Fiskus übertragen worden sind, welche sich dann, wenn sie für den Fiskus geschmälert werden, natürlich auch für sie shmälern müssen; oder dadurch, daß die Privaten auf Grund besonderer Pri-= vilegien eine Entschädigung zu fordern haben. Ju beiden Fällen aber haben wir keine Veranlassung, uns darum zu bekümmern, denn wenn jene aus ihrer Konzession solche Entschädigungs - Ansprüche deduziren zu fönnen meinen, so werden sie in der Billigkeit der Verwaltung oder nöthigen Falles in der Gerechtigkeit der Gerichte Schuß finden, ohne daß wir uns damit beschäftigen, Jch glaube also , - daß die zweite Frage eigentli nicht uothwendig ist, weil über diese Fragen privatrechtliher Natur diese Gesebgebung und also die hohe Kurie generell nichts bestimmen kann, Í

Marschall: Die Frage, welche in zweiter Hand zu stellen wäre, würde etwa lauten können: „Will die Versammlung in Bezug guf die Besißer der konzessionirten Privat - und Actien = Chausseen einen Antrag an Se. Majestät den König richten?“ Dann wird sich Alles vollständig erledigen, was zur Sprache gekommen ist; es wird sich dann eine Majorität klar herausstellen, Die erste Frage lautet also :

Tritt die Versammlung dem Antrage der Abtheilung bei?

Diejenigen Mitglieder, welche diese Frage verneinen, würden dies dur Aufstehen zu erkennen geben.

(Die Frage wird einstimmig bejaht.)

Die zweite Frage würde nun heißen:

Beschließt die Versammlung in Bezug auf die Besiber der konzes-

sionirten Privat - und Actien-Straßen einen Antrag an Se. Mag-

jestät den König zu richten?

Falls die Frage richtig verstanden is, so würden diejenigen Mit- glieder, welche dieses Gesuch nicht zu stellen die Absicht haben, welche einen Antrag nicht gestellt wissen wollen, dies durh Aufstehen zu er- kennen geben.

Graf Jwven pliß: den sein.

Graf Dohna - Lauck: Es is die Frage gestellt worden, ob ein Antrag gemacht werden soll, Diejenigen, welche dieses wünschen, würden also sitzen bleiben.

Graf Jhen plib: standen.

Graf vou Arnim: Die Frage is, ob ein Antrag zu Gunsten der Privat -Chausseen überhaupt zu stellen sei, Jeder, der in dieser Beziehung einen Wunsch hegt, bleibt siven.

Marschall: So is es. Weil sich Schwierigkeiten in der Stel- lung eines bestimmten Autrags gezeigt hatten, so is von mir die Frage gestellt worden, ob überhaupt ein Antrag gemacht werden solle, Wer also wünscht, daß überhaupt ein Antrag, dessen Formu- lirung späterhin sich finden müßte, gestellt werde, der würde dies da- durch zu erkennen geben, daß er sißen bleibt, und diejenigen, die den Antrag nicht gestellt wissen wollen, würden sich erheben.

(Die Majorität spricht sih gegen 16 Stimmen für Stellung eines Antrages aus.)

Es fommt nun auf die weitere Fragestellung an, und das Zwec= mäßigste ist wohl, daß der Antrag so allgemein wie möglich gefaßt werde. :

Graf von Aruim: träge vorzubringen sein. Prinz Hohenlohe: tition und der 1. Mai vorüber ist.

Marschall: Es kann doch nicht angenommen werden, daß es unmöglich sei, auf den Gegenstand selbst einzugehen. Er is bei Ge- legenheit der Disfussion als ein nener Vorschlag beigebracht und nicht zurückgewiesen wordenz er hat die geseßliche Unterstüßung erhalten, mußte also zur Fragstellung gebracht werden. Die vorläufige Frage hat darüber entschieden, daß ein Antrag gestellt werde, und es han-

Die Frage muß falsch verstanden wor-

Dann habe ich die Frage nicht richtig ver=

Es dürften nun wohl die einzelnen An-

Erste Beilage zur Allgemeinen Preußischen

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Zeitung.

delt sich nur darum, eine Fragstellung zu finden, welche geeignet ist, die Ansicht der Versammlung auszusprechen.

Graf Dohna-Lauck: Es wird die Aufgabe der Herren sein, ihr Amendement zu formuliren, damit dasselbe zur Abstimmung ge=- bracht werde.

Eine Stimme: Jh glaube, es fönnte bei der allgemeinen Fassung, die beliebt worden ist, sein Bewenden haben. Ganz be- stimmte Vorschläge über die Art der Entschädigung und dergleichen sind sehr \{chwer, auch sind die provinziellen Verhältuisse erstaunlich verschieden. Jch glaube, wir können nichts Anderes, als eine allge- meine Berücksichtigung emp ehlen.

Regierungs-Kommissar von Po mmer Esche: Es muß doch

die Präjudizial-Frage, ob eine Entschädigung überhaupt gewährt wer= den soll, zuvörderst entschieden werden. Jch glaube uicht, daß sie be- antwortet werden faun, ohne daß spezielle Fälle vorliegen. Etwas Anderes i} es, wenn das von Sr. Excellenz dem Herrn Grafen von Arnim Erwähnte in Erwägung kommt, daß man Se. Majestät den König bitte, daß die Verpflichtung der Einwohner, Hülfe zu leisten, besonders ausgesprochen werde, daß sie den Privat-Besißern dasselbe leisten müssen, wie dem Fiskus, Die Frage, ob überhaupt Entschä digung zu gewähren sei, scheint mir von der Versammlung nicht be antwortet zu sein, deun wenn die Privat-Jnteressenten, dem Antrage nach, im Allgemeinen berü cksichtigt werden sollen, so fragt es sich, ob die Befürwortung eines Entschädigungs - Auspruches darin liegen soll oder nicht. : _ Graf von Arnim: Wenn die Frage im Allgemeinen von der Majorität bejaht worden is, daß besondere Anträge an Se. Maje-= stät gerichtet werden möchten, so hat man dabei wohl verschiedene An- träge im Auge gehabt. So würde ih mih jedem Antrage, der eine Ungleichheit der Privat= oder Actien - Gesellschaften gegenüber den Staats-Chausseen involvirte, durchaus widerseßen. Dagegen ist der Antrag, den ih mir zu stellen erlaubte, auf eine Gleichstellung beider auch für die Zukunft gerichtet und hierdurch förderlich für die Chaus- see- Unternehmungen überhaupt. Jch kaun nicht anerkennen, daß es ein neuer Antrag sei, der durh die abgelaufene Petitionsfrist abge schnitten sei, sondern es is eine geringe Erweiterung des Petitions Antrages, wie er von der Versammlung angenommen worden is. Cs heißt darin: „Es soll bei fonzessionirten Chausseen u. #. w.“

Referent Graf von Sierstorpff: Der Antrag des Auss\chus-

ses, den die hohe Kurie angenommen hat, lautet folgendermaßen : „daß bei allen Chausseen, auf denen Chausseegeld erhoben wird, die Gemeinden innerhalb der Gränzen ihrer Feldmarken zwar verpflich tet seien, auf Erfordern der kompetenten Behörde unverweilt mit vereinten Kräften das Wegräumen des Schnces zu bewirken, daß dieselben aber dafür nah den ortsüblichen Tagelohusäßen Vergüti gung erhalten.“ :

_ Graf von Arnim: Mein Antrag würde die Chausseen ein-

schließen, welche uo künftig fonzessionirt werden. Nach dem Aus-

drucke handelt es sich nux zunächst von denen, die gegenwärtig vor=

handen sind. Mein Wunsch geht dahin, daß die späterhin zu kon-

zessionirenden in gleicher Weise berücksichtigt werden möchten.

Jch bemerke, daß dies eine neue Pes- |

/ Graf Eberhard zu Stolberg: Jch erlaube mir eine kurze Bemerkung in Beziehung auf das, was der geehrte Redner so eben gesagt hat, Wenn ausgesprochen wird, daß Alle, die später konzes= sionirte Chausseen erhalten werden, die Rechte haben, die der Fiskus hat, \o bin ih vollkommen damit“ einverstanden. Wenn aber gesagt wird, und so glaube ih verstanden zu haben, daß die Besißer von Chausseen vhne Entschädigung auf die Rechte verzichten sollen, deren der Fiskus im Laufe der Zeit si entäußert, so bin ih uicht damit einverstanden, Denn eben \o gut, wie der Fiskus sich jeßt hoffentlich ge= neigt zeigen wird, das Recht des unentgeltlichen Schneeräumens auf- zuheben, föunte er in zehn oder mehreren Jahren auch andere Rechte, vielleicht die Erhebung des Chausseegeldes u. st#. w., aufheben, was für die Besißer von konzessionirten Chausseen doch störend sein dürfte.

Regierungs = Kommissar von Pommer Esche: Diese Fragen beantworten sich nah Verschiedenheit der Konzessionen, aus diesen Konzessionen, je nachdem ein bestimmter Tarif oder die Hebung nach Maßgabe des Staats-Chausseegeldes verliehen is. Wo ein bestimm- ter Tarif gilt, kann er nicht geändert werden, wo aber im Allgemei= nen gesagt is: nah jedesmaligem Staats - Chausseegeld - Tarife, o versteht die Ermäßigung si von selbst. Aehnlich ist es bei der Be= willigung sonstiger Rechte, welche auf die Unterhaltungs - Ausgaben von Einfluß sein dürften. Jch glaube wiederholen zu müsseu, daß es nicht möglich is, über den Entschädigungspunkt allgemein abzuurthei- len, sondern daß derselbe der speziellen Erörterung vorbehalten blei- ben muß. s i

Marschall: Ju welcher Weise würde der Vorschlag des Gra- fen von Arnim gefaßt werden? f

Graf von Arnim: Den Worten des Abtheilungs-Autrages: „daß Chausseegelder erhoben werden“, würde anzuschließen sein: „so wie bei denjenigen Chausseen, denen künftig die Erhebung von Chaus- seegeld gestattet wird.“ ;

Graf zu Dohna-Lauck: Warum sollen wir jeßt über künftig zu fonzessionirende Chausseen Bestimmungen treffeu? Wir haben uns auf den Petitionsantrag zu beschränken, der sich auf die bestehen= den Rechte bezieht. Was den Antrag des Herrn Grafen Stollberg betrifft, so wiederhole ih, was ih früher gesagt habe. Die Frage, ob Jemand Entschädigungs- Ansprüche hat oder nicht, geht aus der seitens des Gouvernements ihm ertheilten Konzessson hervor, und ih muß dem Herrn Regierungs-Kommissar darin beistimmen, daß wir hier nicht in der Stellung, darüber aburtheilen zu können. Wem iu Folge einer neuen geseßlichen Bestimmung irgend ein Recht auf Entschädigung zusteht, der wird es schon in Anregung bringen. Es ist dies eine Sache, die sich von selbst findet, Wir haben darüber feinen Beschluß zu fassen, und ih muß in Autrag bringen , daß über den zweiten oder Amendements-Vorschlag hinweggegangen und er nicht zur Abstimmung gebracht werde, vielmehr daß es rein bei dem An- trage der Abtheilung verbleibe.

Marschall: Es is schon darüber abgestimmt, daß eine Frage darauf gestellt werden soll.

Graf Dohna-Lauck: Jch glaubte, es sei dies blos die Frage wegen Unterstüßung des Antrages durch sechs Stimmen gewesen.

Graf von Arnim: Jh erkenne an, daß der Antrag, den ich im Auge habe, mehr Fassungssache is, und daß in dem Ausdrucke : „béi denen Chausseegeld erhoben wird“, eben so gut die künftigen Betheiligten als inbegriffen betrachtet werden können. Jh lege daher kein Gewicht auf meinen Antrag, und um nicht eine weitere Debatte und Abstimmung herbeizuführen, stehe ih von meinem Antrage in dieser Beziehung ab.

Marschall: Es würde nichts Anderes übrig bleiben , als die Frage, soll eine möglichste Berücksichtigung der Besißer kouzessionir-

Y

ter Privat- und Actien-Chausseen empfohlen werden , zu stellen.

Graf von Arnim: Wo die Chaussee-Unternehmuug guf dem

| Chausseegeld-Tarif begründet worden ist, da ist das Recht für den | Konzessions-Zuhaber unzweifelhaft, daß er Entschädigung zu fordern

———

hat. Darüber haben wir uns aber nicht auszuspre : aber den Autrag recht verstehe, so Ds dea ug M vie r fon ins Auge zu fassen, die den Actien-Juhabern daraus zustehen m E daß der Fiskus gegenwärtig ein Ret, was er ausübt, zum Besten der Gemeinden aufgiebt und indirekt hierdurch die bisherigen Rechte der Actien-Juhaber shmälert. Dies ist, wie bemerkt, rein Sache der Ausgleichung zwischen dem -Jnhaber der Konzession und dem Fiskus. Hierüber etwas zu statuiren und zu petitioniren, scheint mir nicht passend. Jch würde in Bezug auf den formellen Gang ganz erge- benst anheimstellen, ob die Herren, die bestimmte Anträge zu machen wünschen, dieselben nicht formuliren wollten, damit darüber abgestimmt , werden kann, ob sie unterstüßt und genehmigt werden.

Marschall: Es würden diese Schwierigkeiten beseitigt, wenn die Frage gestellt wird: Geht die Versammlung hierbei von der Ansicht aus, daß die Rechte der Besißer von fonzessionirten Privat- und Actien-Chausseen vollständig in Erwägung werden gezo= geu werden, Es ist dies etwas, woran sich ohnehin nicht wird zweifeln lassen? Wenn die Regierung übergeht zur geseßlichen Regulirung des Gegenstandes, so wird sie die Rechte, die bestehen können, in Erwägung ziehen. Es ist aber, wie die Sache im Augenblick steht, vielleicht ein Ausweg, wenn die Versammlung ausdrücklich erklärt, sie sei bei der vorangegangenen Abstimmung davon ausgegangen, daß diese geseßliche Erwägung des Gegenstandes eintreten werde.

Graf zu Dohna=-Lauck: Damit bin ih einverstanden, daß Privatrechten niht zu nahe getreten werde.

Graf zu Stolberg: Diesen Antrag habe ih stellen wollen.

Fürst zu Lynar: Wir haben ausgesprochen, daß eine Bitte an Se. Majestät zu richten sei, und es {eint mir, daß wir gegen- wärtig nicht ret flar wissen, was wir zu erbitten haben. J glaube daher, daß wir auf unsere frühere Abstimmung zurückkommen müssen und nun zu beschließen haben, daß wir nichts weiter bitten wollen.

Marschall: Es is do nicht thunlich, daß ein Beschluß ge= faßt und dann wieder aufgehoben wird. Um in dem Ernste der Sache zu bleiben, muß nothwendig eine Fragstellung gefunden werden.

Graf von Zieten: Jh erlaube mir nur die Frage, ob die #o eben ausgesprochene Behauptung:

„daß wir eigentlich nicht recht wissen, was wir wollen“, ebenfalls durch den Druck der Oeffentlichkeit übergeben werden soll ; was den Sinn der Behauptung anbelangt, so trete ih demselben vollkommen bei, nur nicht ihrer Form, und ih glaube daher, daß es wohlgethan sein dürste, diese leßten Debatten, die, nach meiner An- sicht, lediglih formeller Natur sind, dem Drucke gar nicht zu übergeben.

Fürst zu Lyuar: Das habe ih nicht sagen wollen. Jch meinte nur, daß sich im Laufe der Debatte die Unnöthigkeit einer Bitte erst herausgestellt habe, und daß wir auf unseren Beschluß zu=- rück{ommen müßten.

Graf von- Arnim: Jch habe noch nicht gehört, daß ein po- sitiver Antrag gestellt worden ist, über welchen die Versammlung ab= stimmen kann. Dies is} das erste Erforderniß, ehe wir disfutiren. Wenn der Antrag formulirt sein wird, dann werden wir erkennen fönnen, ob man dafür oder dawider zu stimmen hat,

Graf von Zieten: Jch glaube, daß es, dieseu Antrag zu stellen, rein überflüssig ist. Der Gegenstand der Petition und die Frage des Ausschusses ist die:

Soll hinsichtlih der Verpflichtung der unentgeltlichen Wegräumung

des Schnees auf solhen Straßen, auf denen Chaussee-Geld erho- ben wird, durch die Adjazenten u. st. w.

Unter diesen sind die Staats-Straßen nit allein begriffen, und ih glaube daher, daß die Stellung eines neuen Antrages an und für sih ganz überflüssig is, Höchstens würde ein Zusaß dahin zu stellen sein :

natürlich mit Berüdcksichtigung der Juteressen der Besißer konzessio= nirter Chausseen.

Marschall: Der Wuns der Antragsteller selbst geht, wie mir scheint, dahin, daß die möglichst allgemein gehaltene Fassung gewählt werde, und ih sehe keinen Grund, warum diesem Wunsche der Antragsteller nicht deferirt werden sollte, wenn die Fragstellung nihts enthält, was den Ansichten anderer Mitglieder irgend wider= streitet. Und den Ansichten anderer Mitglieder wird es niht wider= streiten, wenn die Versammlung erklärt, sie sci in ihrer Abstimmung über den Antrag der Abtheilung davon ausgegangen, wie die Rechte der Besitzer von konzesionirten, Privat- und Actien-Straßen vollstän= dig würden in Erwägung gezogen werden.

Graf von Arnim: Dagegen muß ih mih entschieden aus=- sprehen. Die Versammlung hat eine Petition angenommen, wie sie vorliegt. Es solle nun hinzugefügt werden, die Abtheilung sei der Ansicht, daß dabei die Verhältnisse von Privat- und Actien-Chausseen= Besißern berüdcksihtigt werden müßten, Jh bin einmal dagegen, weil der Antrag so allgemein is, daß Niemand weiß, was er beausprudht, und zweitens, daß er, wenn er etwas enthält, eine Bevorzugung der Juhaber der Actien-Chausseen enthält. Dics halte ih nicht für gut, weil wir, indem wir den Fiskus bitten, er möge gewisse Rechte schwin- den lassen, indirekt andeuten würden, wir hofsten aber, es würde den Actien-Gesellshaften und Privat-Chaussee-Besißern etwas Anderes zu Theil werden. Jch glaube, wir müssen ganz einfa bei dem Antrage der Abtheilung stehen bleiben, den wir bereits zum Beschluß der Ver= sammlung erhoben haben; was aus diesem Antrage in Beziehung auf die Rechte für Einzelne und Actien-Gesellschasten entsteht, das wird sih von selbst finden; darüber haben wir nichts zu äußern.

Marschall: Es is nothwendig geworden, eiue weitere Frage zu stellen.

Graf von Arnim: si fein bestimmter Antrag vorsindet, der Graf Zieten, dagegen erklären. .

Prinz Hohenlohe: Jh muß mich auch dagegen aussprechen, insofern der Antrag als zum Gutachten der Abtheilung gehörig dem- selben angehängt werden soll. Wenn ih mi recht erinnere denn die Berathung in der Abtheilung hat {on vor einiger Zeit stattge- funden so i} in der Abtheilung zur Sprache gekommen, daß, wenn solche Chaussee-Theilnehmer und Actien-Unternehmer ein Recht hät= ten, so würden sie es geltend zu mahen wissen. :

Referent Graf von Sierstorpff: Nach den, hier ausgespro= enen Ansichten würde diese Verordnung nichts weiter sein, als ein Geschenk des Fiskus,» und es würden viele Staatsbürger in der ande- ren Kurie gegen dieses Geschenk protestiren. Man muß also einen Rechts\atz hinstellen, welcher die Basis zu einem Geseß und nicht zu einem Geschenk abgiebt. Sollen daher die Gemeinden ihre Schnee- verpflichtungen nicht dur einen Geldwerth ablösen, so sind nach meiner Ansicht Actien - Chausseen von Königlichen hierbei nicht zu

rennen. s Mars all: Jch halte es auch für wahrscheinlich, daß die Frage wird verneint werden; da aber die Versammlung durch Abstimmung beschlossen hat, daß ein Antrag an Se. Majestät den König gerih-

Ich sehe die Nothwendigkeit nicht ein, da Jch muß eben so, wie