1847 / 151 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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‘l ; : ; aud den einzelnen Theilen, einer reiflichen Erörterung zu unterwer- Gründe dèr Nüßlichkeit besonders zu äußern und wird, nah (0e T deialihe l ine ee bie Anzeige baben N06 würde fin une En Kesaltat vg ra LeioigenT dem N Bors der a Versammlung den ihr geeig- 923 L ; , ; ‘etzigen ie Petiti geordneten M. Flemming, auf Erweiterun net scheinenden Borshlag machen. r E 2E e Frage Nes Fei E He u Uae Tag de J Mr- ch- indishen Regie; A Je i l g I, Die BEBE m R Eo vem og N E M 151 ° B cl l a g c z Ur Al l g eme l nen P réu ß i s ch en 3 e itun g. Mittwo ch den Zten ind i : rdneten Urra, dahi j es Vereinigten Landtags als ein Recht glauben i. Et tvta E Kommis ar: Jh wünsche nur, daß diese Druck- a) die Bestimmungen des Patents S Lebruar 1847 mit ih könnén, sind folninbes / E e ——— Juni schriften durch itc befördert werden, damit die Drudckereien nit n i dem Geseb f 17. E O E Einklang zu bringen, Sämmtliche frühere Geseße und insbesonder2 das Ge- : ; N B M e eye ta vem Bier | 9 Le infen fr Bli N Pt | Gui t wal Brb E I R L E S talogrinben Se, Masest geben weden, is veridt- | 1dr ble Ygeee ai sonne 108 del der Ain des Herrn Marschalls, daß die Schrift im Jntere)je des, andrage : Le ies L 22 ac uni 1825 pr 13 asfenden Central-Berjamm- Bl : 320 und dessen Bezugnahme auf die e Zusammenberufung des Vereinigten Landt ; über die Grage: druckt werden oll völlig Mirüat, U daß ih kein weiteres A E F p Ad O ci A de er Di “prenßisché lungen, wenn auch verschiedene Bezeichnungen für sie ge- see Geseßgebung ein Rechts-Anspruh auf eine jähr- bestimmten Zeitabschnitten udznpreihenk cute o Entscheidet sich die Abtheilung für die Ansicht, daß aus matur zu ertheilen habe. Nur der Drudereien und Censoren wegen A rage, 101 belt: t Aga use Uber die preupne braucht sind, und legen denselben bestimmte Attribute und iche Zusammenberufung der reichsständischen Versamm- einstimmig mit Ja. der früheren Gesebgebung ein Rechtsanspruh auf Weg- T Vermittler zu Verfassung enthält ; Functionen bei, welche ihrem Wesen nach nur an eiue solche lung geltend zu machen wäre ? Eben so wurde die Frage: fall der Ausschüsse des Vereinigten Landtages in ihrer \ jeßigen Einrichtung vorhanden fei?

il i Vermei Mißverständuissen, den : ‘3 ( y ; h: ; BRLET ih gut Vermeidung een L Beide ih mich enthalten. die S der Abgeordneten Gräß und Naumann, dahin Versammlung gewiesen werden können, die in bestimmten, abgestimmt und dieselbe durh die Majorität der Abthei- Soll überhaupt eine bestimmte Frist für die Wiederein-

Abaeordn. Stedtmann: Jh habe die Ehre gehabt, in den gehend, e A z dew tw Zeitabschnitten wiederkehrt. Jn Bezug auf eine lung verneint. : berufung der Stände vorgeschlagen werden? wurde dieselbe von 10 Stimmen bejaht und von 8 Sti e ei Senkschri “über einen Gegenstand an die hohe a) daß Sr. Majestät dem Könige vorgetragen werden möge, Function, nämlich die alljährliche Legung der Rechnung über Dagegen aber ward die weitere Frage: von“ der Mehrheit der Sti «ela beia E meu verneint M atis tir e E ben id ¡je Rechte der Herzogthümer am daß, so lauge dem Vereinigten Landtage nicht das durch die Staatsschulden nah Artikel XUII. des Geseßes vom Tritt die Abtheilung der Ansicht bei, daß aus dem Ge- den e ilibrlide Sama: Vortra v N A . Dagegen war die Abtheilung mit den Petenten einstimmi R vetitelt habe, Jch ‘habe diese Denkschrift drucken lassen, weil das Geseß vom 17. Januar 1820 der reichsständischen 17. Januar 1820, ist der Zeitpunkt, binnen “welchem sebe vom 417. Januar 1820 und dessen Bezugnahme Ausnahme “er Stimme R tik, A A F der Ansicht, daß das Bestehen der ständischen Ausschüsse n ¡h nit Gel beit gehabt habe, an der Debatte über die Adresse Versammlung vorbehaltene Recht im entsprechenden Umfange diese Versammlung wiederkehren soll , ganz bestimmt auf die frühere Geseßgebung ein Rechts - Anspruch auf Nachdem nun die Frage óbiein ähriae. Ei ihrer jeßigen Gestalt, wo sie niht im Auftrage der reihê- Th il i buen * welche wir an Se. Majestät den König gerichtet übertragen worden, Darlehne, für welche nicht das gesammte ausgesprochen. Es kommt hier, nah Ansicht der Pe- eine periodische Zusammenberufung der reihsständischen rufung beantragt werden sollte, von de E “is ständischen Versammlung und nach deren Instruction handeln E Bs Jch erate nun für nüßlich, daß nicht blos Petitionen, son- Vermögen und Eigenthum des Staates zur Sicherheit be- tenten, uicht auf die bloße Rechnungslegung an, fon- Versammlung in so kurzen, regelmäßigen Fristen geltend men bejaht war, fam die Abtheilung ú a Ea E niht wünschenswerth erscheint. i y S aud} Deductionen, Denkschriften, Memoiren u. dergl., welche an stellt wird, überhaupt nicht aufgenommen werden können : dern darauf, daß, da der Gesebgeber die alljährliche Ver- E werden fann, die sie in den Stand seben, den hohen Landta e gehorsamst Glahdlaimens va pt Pte Man sagte si, daß das Bestehen zweier solcher stän= den Landtag gerichtet werden, wie die Petitionen behandelt werden bei Darlehneu für oder in Kriegszeiten die_ bloße Zuzie- sammlung der Reichsstände als sih von selbst verstehend Des e Art. 13 und 14 der Königlichen Ver- 1:10 Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, mit dischen Centralversammlungen neben einander mit zum Theil möchten, und ich möchte den Herrn Landtags - Kommihjar, wie den hung der ständischen Deputation für das Staatsschulden- angenommen hat, er auch dieser Versammlung diejenige mit Gas 4 M e Danas 1820 zu genügen? Bezug auf die frühere Geseßgebung HSEONC Eb ere ad gleichen Rechten weder für die Krone, noch für die Stände Herrn Marschall, hiermit gebeten haben, zu erklären, daß nicht blos wesen nicht ausreichend ist, die nah dem Geseße vom 17. Function, die alljährlich stattfinden solle, nämlich die Rech- * Stimme bejaht, aus Nütlichkeits- und inneren Nothwendi L fre ersprießlih sein könne, daß Mißverständisse und Wider- Petitionen in der Form vou bestimmten Anträgen, sondern auch dergl. Januar 1820 bei Aufnahme von Darlehnen ohne Unter- uungsabnahme, übertrug. 4 Hiernächst ging man, die Einberufung des Vereinigt bd D S: sprüche fast unvermeidlich seien Denkschriften, welche zur Justruction der hohen Versammlung be- schied erforderlihen Zuziehung und Mitgarantie des Ver- E Die Gesebe vom 3, Februar 1847 legen nun _diese . für Has qa T über, welche von den Petenten Jahre auszusprechen. igten Landtages alle zwei Mau vergegeuwärtigte sich Gi Geschichte früherer Stände- stimmt sind, censurfrei als Manuskript oder nit als Manuskript ge- einigten Landtags zu ersebenz E jährliche Rehnungsabnahme, so wie mehrere andere unc- Einberuf 4 E Nothwendigkeit der periodischen Mar S H Versammlungen und mußte zu dem Resultate kommen, daß druckt werden möchten. Jm Uebrigen ergreife ih die Gelegenheit, ) auch außerordentliche Steuern in Kriegszeiten nur dann tionen und Attribute, die nah der früheren Geseßgebung, I RA G E Deren Landtages angeführt sind. z arschall: Hier is bereits eine Frage ausgeworfen ; indeß wo dergleichen Ausschüsse existirt haben, entweder diese Aus- anzuerfeunett, daß unsere Censur allerdings viel freier geworden 1st, ausgeschrieben werden fönuen, wenn die Stände vorher die namentlich nah den oben allegirten Geseben, lediglich nur L " er 7 RE vom 3. Februar 1847, §8. 1, 5 der Abschnitt, den wir eben gehört haben, steht mit dem folgenden schüsse ‘die Macht der Haupt-Versammlungen ganz absorbirt und daß namentlich in meiner Denkschrift nicht ein einziges Wort betreffenden Geseß-Entwürfe berathen haben; F von der reichsständishen Versammlung ausgzlibt werden eds M Bereinigte Landtag nur in besonders in so inuigem Zusammenhange, daß ih den Herrn Referenten bitte, haben und die lehteren bedeutungslos geworden sind, oder aber esten f: \ und Se. Majestät zu bitten, diese Gesebe vom 3. Februar fönnen, nit nur dem Vereinigten Landtage, der doch nur L N a versammelt, im Uebrigen aber durch au diesen noh vorzutragen, damit die Herren Redner sih über beide diesen wenig genügt hätten ;

Candtags-Kommissar: Darauf muß ic erwiedern, daß 1847 mit den älteren Geseßen nah erfolgter Vereinbarung allein als reihsständische Versammlung zu betrachten ist, E S vertreten werden, Da nun bei | gleich äußern können, Auch hier würde der Vereinigte Landtag nicht mit vollem Schriften, welche nicht durch Uebergabe an den Landtag Eigenthum mit dem Vereinigten Landtag in Einklang_ zu bringen; bei, sondern neben demselben auch noch anderen Körper= M Vai E Staats - Verwaltung und dem er- Referent: Vertrauen auf die Thätigkeit der Ausschüsse blicken, indem die des Landtags geworden sind, A Exception Men, Ca C S s ea elen A von A cis U E e age i ar E der v4 E e AT n GEAEN L ar eye e . Eben B ist in fast allen Petitionen der Antrag auf Aufhebung, ihm übertragenen Rechte für eine im Verhältniß zu ihm sehr

ine V if elche die Mitglieder der hohen Versammlung als 2) Se. Majestät den König zu bitten, das Recht der D ände ischen Deputation für das Skaats|chu enwesen, confr. Â EW7 | D f warten, da resp. Modifizi tändi } Ls Z ta Au x e f 4 reie 7 kret A S Vis e lassen will, O Hui au Je] gz / / E Z der Verordnung über die Bildung der Vereinigten me N des Vereinigten Landtages höchst selten vom 3. ti nov Der. en P Ae chen f M it Swe de zu Zeridlig, wiret, Bete E Landtage nicht übergeben worden ist, unterliegt den gewöhnlichen Censur- «) periodische Einberufung des Vereinigten Landtages, Ausschüsse und §. 6 der Verordnung über die Bildung des Sir A E darin Meg unverkennbar eine Ber- bei der Periodizität der Versammlung des Vereinigten Land=- \hwierige sein, da die Ausschüsse sich unvermeidlich den Verei- Vorschriften z is aber eine Schrift dem Landtag übergeben, so wird 3) das Recht der Zustimmung desselben zu allen vom Staate Vereinigten Landtages. Diese können aber nicht als die P erng es auge hten , gesammten ständischen tages, theils als ein den Ständen bereits verliehenes Recht nigten Landtag als obere Instanz denken müßten. sie Eigenthum des Landtags und fann nur dann gedruckt werden, zu machenden Anleihen, ; reichsständische Versammlung angesehen werden, hon um Folien ‘V ad l 1e regelmäßige Wiederkehr fann S Anspruch genommen, theils aus Gründen der praktischen Auf diese Weise würden Reibungen zwischen beiden Kör- wenn der Landtag den Druck verlangt, dann aber is das Schrift- y) das Recht desselben, den Beirath zu allen allgemei deshalb nicht, weil sir, wie das Geseß vom 5, Juni 1823 Das den ‘Provinzial Stände O age 2 Nüglichkeit gewünscht und nothwendig erachtet. perschaften unausbleiblich und das Wirken der Ausschüsse jeden- stü censurfrei. nen Geseßen, welhe die persöulichen und Eigen- ausdrücklich vorschreibt, nicht aus den Provinzialständen Juni 1823 E - S I Geseß vom 5, Die Abtheilung hat sih daher vor Allem falls nicht ersprießlih sein, unleugbar aber dieselben nicht das

Abgeordn. Milde: Nach dem so chen Gesagten thumsrechte der Unterthanen betreffen, allein rechtsgültig hervorgegangen sind, und eben deshalb können sie auch mit Bereini fd an (ene, O R „ist ganz auf den L, mit den Gründen beschäftigt , welche als Motive zur Be- Vertrauen des Landes genießen , und darguf komme es doch (Laute Zeichen der Ungeduld in der Versammlung ; hierauf Läu- ertheilen zu dürfen, Rücksiht auf die frühere Geseßgebung den Vereinigten Goes P Lan a ü M würde aber, wenn gründung eines Rechts = Anspruchs angeführt sind. Mau allein an. vel des Masschalls mit ber Glode.) : anzuerfennen und Landtag gär nicht vertreten. Es isst nun in den früheren e E E nich E periodischen Fristen stübt sich im Allgemeinen auf die Geseße vom 22, Mai Nehme man nun endlich uno an, daß Se, Majestät die Bit= Jch muß sehr bitten, keine Argumente mit den Füßen. Jch muß b) binsichtlih des §. 9 der Verorduung vom 3, Februar 1847 oben allegirten Geseben immer nur von einer Versamm dtr i sg L i l E werden, da eben 1815, 17. Juni 1820 und 5. Juni 1823 und folgert aus ten des Vereinigten Landtages erhöre und demselben die nah dem eben Gesagten bei dem stehen bleiben, was ich vorhin de- über die Bildung des Vereinigten Landtages eine authentische lung der Landes-Repräsentanten oder der Reichsstände die «ethedia Wie zu selten die Wünsche seines Bolkes diesen wie nachstehend : j Periodizität zusichere, so würde au das Fortbestehen der duzirt habe, nämlich, daß eine Censurfreiheit für alle Sachen besteht, Declaration zu ertheilen, die jeden Zweifel über das Ver- Rede, woraus dann folgt, daß auch nur eine solche Ver= » Awei ceutralständisch Versamml Y Es isst nach diesen Geseßen ganz unzweifelhaft, daß Ausschüsse vollkommen überflüssig sein, die Eigenthum des hohen Landtags sind. Meines Erachteus nach, hältniß der Domainen unmbglich macht, sammlung existiren kann, und daher diese und nicht andere, ständischen Ausschüfs f Tau betend, M oe der Gesebgeber immer nur eine centralständishe Versamm- _ Die Frage: ;

würde in dem, was der Herr Marschall vorgeschlagen hat, eine Art c) die Wahlen zu den ständischen Ausschüssen und zu der stäu- welche nicht gleicher Natur und Ursprungs sind, die geseb- nicht vobl ad N N Ruda ben fri MRGE= ALIOI Me, HRNI/e T ETNA E DaE Soll mit Bezug auf die frühere Gescbgebung, insbeson von Censur nämlich, wenn auch in der mildesten Form, an die ver dischen Deputation für das Staatsschuldenwesen für diesen lich ihr auferlegten Pflichten erfüllen muß, und da diese a besthen “Dal E eLOEI Nechtelt neben schaffen wollen. Er hat dieser einen Versammlung verschie- dere auch aus Gründen der Nüglichkeit und inneren schiedenen Abtheilungen übertragen zu wollen, ein großer Uebelstand Landtag auszuseben. Pflichten alljährlich ihre Einberufung verlangen, so ist bas ständischen MEAENES a E Wiederkehr der dene Functionen und Attribute verliehen und kann daher Nothwendigkeit, Se. Majestät der König gebeten werden, liegen, indem, wenn wix unter uns eine Censur selbst einführen woll die Petition des Abgeordneten Grabow, Se. Majestät deu Köü- Recht der Stände begründet, daß die alljährliche Einberu- atigeseben Q M nicht als ein genügender Ersaß nicht, da jene Geseße noch zu Recht bestehen und deren den Wegfall der Ausschüsse in der ihnen dur die Aller= ten, wir dadur ein Argument für die Censur sassen würden, nig allerunterthänigst zu bitten, das unversehrte Fortbestehen fung des Vereinigten Landtages erfolgen muß. Ne S fs A aue ; Rechtsbeständigkeit, theils durch Bezugnahme auf dieselben höchste Verordnung vom 3, Frbruar c. gegebenen Ein- welches faum vie Majorität vieser Versammlung wünschen dürfte. seitheriger Rechte Allergnädigst anzuerkennen und sie der neuen Se. Majestät der Köuig nehmen in Allerhöchstihren Ee. d Sas Se gedeih- in dem Geseße vom 3. Februar 1847, theils dur die Ant- richtun GUSIB geen?

Abgeorvn, vou Massow: Ich wollte nux fragen, ob der frü- Gesetzgebung einzuverleiben, wodurch außer Zweifel geseßt wer- Verordnungen ausdrülich auf die Gefebße vom 17. Januar A E taa O erwaltung einwirken, wenn sie in wort guf die Adresse vom 22. April 1847, anerkannt ist, wurde cinitininig bejaht, weshalb die Abtheilung der hohen here Beschluß feststeht , und wollte als Vorsivender einer Abtheilung deu würde, daß % A 1820 und 5. Juni 1823 Bezug und äußern, daß die Ver- regelmäßigen U lbschnitten wiederkehren, während diese verschiedenen Attribute und Functionen an verschiedene Versammlung gehorsamst anheimgiebt, diesen R oridiag zu um Aufklärung bitten. Wenn ich ret verstanden habe, soll vie Prü a) vex Vereinigte Landtag diejenige reichsständische Versamm- ordnungen vom 3. Februar 41847 ein Fortbau der früheren pa “4 Wv ieses Erforderniß nicht besiben, nux ershüt- Corporationen vertheilen, ohne die Uebereinstimmung mit ihrem Beschluß zu erheben.

fung seitens der Abtheilung dann geschehen, wenn ein Petent den lung sei , ‘deren die Verorbuung vom 17, Januar 1820 Gesetzgebung \indz- Allerhöchstdieselben haben in dem Er= y ernd in das große Triebrad der Staats-Maschine ein- der früheren Geseßgebung zu alteriren. Schon der Natur

gedenkt, (asse vom 22, April c. auf die Adresse ausdrücklich gesagt, Green 0 git : : der Sache nah können die verschiedenen Functionen, die Marschall: Jh stelle den jeßt vorgetragenen Theil des Gut- E ) Die eigentlihen Verfassungsfragen sind nah §. 12 der einer Corporation verliehen sind, nur einheitlih von ihr achtens zur Berathung.

Druck seiner Petition wünscht. E es (Mehrere Stimmen: Natürlich !) b) daß er periodisch jährlich wiederkehren werde, daß die Verordnungen vom 3. Februar 1847 nur die Ér- N evorb i A S M j i 4 derordnung vom 3. Februar 1847 über die Bildung ausgeübt werden. Es is aber unzweifelhaft, daß die Ge- Justiz-Minister von Savigny: Jch bitte ums Wort.

Jch habe also recht verstanden und danke für die Aufklärung. c) daß nur er allein die dem ständischen Ausschusse und der füllung früherer Verheißungen sind und wesentliche neue L g ) M i j _ Marschall: Hiernach frage ih die hohe Versammlung, ob ständischen Deputation für das Staatsschuldenwesen über Rechte hinzufügen, Hieraus geht deutlich hervor, daß des R N dem Den Landtage seße vom 3. Februar 1847 die den Reichsständen verlie- Es sind aus sehr verschiedenartigen Gründen theils in ein- sie diesem von mir gemachten Vorschlage beitreten will. tragenen Rechte auszuüben habe und diese daher fortfallen Se, Majestät die früheren Gesebe als volifommen zu N übertragen ; würde derselbe daher nicht in henen Rechte und auferlegten Pflichten zwischen verschiede- | zelnen Petitionen, theils auch in dem Gutachten der Abtheilung (Von allen Seiten: Ja! Za!) : könnten, Recht bestehend ansehen und eine Alteration derselben durch estimmten Perioden wiederkehren, so steht zu befürchten, nen Corporationen getheilt haben, denn sie haben den Bei= mehr oder weniger Modificationen in den Geseßen vom 3. Fe- Dann werde i bitten, daß alle diejenigen, welche für ihre Pe- 4) daß der Vereinigte Landtag alle neuen Staatsauleihen ohne die fraglichen Verordnungen nicht beabsichtigt und gewollt day 2 sich, wenn er zusammentritt, ganz besonders und rath der Stände zu den Gesehen, die Personen- und Eigen- | bruar d. J. und zunähst, wovon jet die Frage vorliegt, in dem titions Anträge o Hs n sich au die betreffenden alle Ansnahme zu konsentiren und zu allen Steuern seine haben. Da aber na der obigen Ausführung die Gesetze men, t A Y M eceitils SAliMi@i lande Wh thumsrechte betreffend, #o wie die Kontrolle der Staats= | Punkte beantragt worden daß man verlangt, es solle künstig eine Abtheilungen wen J je ihr (C esu: ) prüfen werden. Wir fommen “Zustimmung zu geben habe. 2 in der Art nicht erfüllt wurden, daß die früher verheiße- N L veil ( H n. vielleicht lange nicht schulden, bald diejen, bald jenen En Corporationen | periodische Zusammenberufung des Vereinigten Landtags stattfinden. nun in der Tages - Ordnung zur Berathung des Gutachtens, be= 11) Die Petition des Abgeordneten Camphausen, auf regelmäßige nen Rechte der Reichsstände nicht aus\cließlich dem Ver- D a ge, u zu ha a iese hervorrufen würde. übertragen und überdies noch solchen Sorporationen, die | Die Gründe sind größtentheils hergenommen von der Zweckmäßigkeit treffend die Petitionen auf Aenderung der Verordnungen von 3, Fe- Berufung des Vereinigten Landtages von zwei zu zwei Jahren, einigten Landtage eingeräumt sind, dieser aber als die ver- Da G6 reihsständischen Versammlung durch die frühe- nit einmal, wie es das Geseß vom 22. Mai 1815, §. 3 einer solchen neuen jeßt ewünshten Einrichtung; mehrere derselben bruar 1847 mit Rücksicht auf die frühere Gesebgebung. Referent ist 12) Antrag des Abgeordneten Hirsch, eine Bitte an Se, Majestät heißene reichsständische Versammlung anzusehen i, so folgt ren Geseße bestimmte alljährlich wiederkehrende Functio= verlangt, aus den Provinzial-Ständen hervorgegangen sind. | aber gehen aus von der 2 ehauptung, daß {hon aus den früheren Herr Abgeordneter von der Schulenburg. rgl 4 den König zu richten, die Verfassungsgesebe nicht ohne Zustim- daraus, daß die Stände die Anerkennung, daß der Nöra nen Zzugewiejen sind, so erscheint es jedenfalls besser, daß Besonders wird noch hervorgehoben , daß die Vorbe- | Gesetzen ein solches Verlangen abgeleitet werden könne, daß also Referent von der Schulen burg: Die Zahl der Petitionen mung der Stände zu änden einigte Landtag die reichsstäudische Versammlung sei, er- man diese Versammlung auch diese Functionen selbs aus-= halte, welche die Kione sich in den früheren Geseßen gemacht, | zwischen dem Mangel emer solchen periodischen Einberufung, welcher und die Reichhaltigkeit des Stoffes, der in ihuen verflohten Var, | Wie schon oben erwähnt, betreffen sämmtliche vorstehend aufge warten dürfen, und daß, als eine weitere Folge hieraus, üben läyt O sie nicht anderen Körperschaften über- nur das Wie? und Wann? hinsichts der Einführun einer | wahrgenommen werde in dem Geseße vom 3, Februar d. J., und hat die Abtheilung zu dem Plane geführt, die Materie genau zu son- | führten Petitionen die Geseßgebung vom 3, Februar 1847 entweder diese Versammlung auch alljährlich zux Erfüllung ihrer trägt, O Berechtigung dazu Gou gstens uicht zwei- allgemeinen Landes - Repräsentation betreffen, daß also mit | dem Rnhalte der früheren Geseße sich mehr oder weniger ein Wis dern und in der Materie wieder die Motive zu sondern, um eine | 1m Allgemeinen oder in einzelnen Theilen; deshalb war die Abthei- Pflichten berufen werden muß. b felsfret 1) L um so mehr, als dem Gesebgeber bei Ema- der wirklihen Einberufung des Vereinigten Landtages und derspuch finde. Jch will mich jeßt auf diesen lebten Punkt beschrän Verhandlung und Abstimmung herbeizuführen, die Keinen in der ho- | lung der Ansicht, daß die sämmtlichen Anträge uicht einzeln, sondern Diese Gründe fanden bei einem Theile der Abtheilung nanon der oft erwähnten Gesebe Jon a: Mai 1815, der dadur geschaffenen allgemeinen Landes-Repräsentation | ken und der hohen Versammlung eine Prüfung der Gründe, die sih hen Versammlung kaptivirt, “Junwieweit dies der Abtheilung gelun- der gesammte Juhalt derselben nach den verschiedenen Hauptmaterien volle Geltung und Anerkennung. Gegentheilig wurde in: 1/7, anuar_ 1820 und d. Jum 1823 jedenfalls, die denselben verheißenen Attribute eo ipso gleich auf | auf das Verhältniß der früheren Geseße zu dem Geseß vom 3. Fe= gen ist, und ob die hohe Versammlung das Gutachten so findet, daß | gesondert zu berathen sei, Dieser Ansicht folgend, hat dieselbe sich dessen behauptet, daß die Zusicherung der alljährlichen ve E aus nicht die alljährliche, doch die Wiederkehr der dieselben übergegangen sind. Wenn diese also nicht ganz | bruar 1847 beziehen, vortragen. Um aber von vornherein jedem H dieser Weise verhandelt werden fann, muß die Abtheilung der ho- | die von den verschiedenen Autragstellern angeregten Fragen vorgelegt riodischen Wiederkehr nirgends in den früheren Geseßen Centrale Verla Regts in bestimmten Perioden vorge=- übergehen sollen, so wird dadur das Recht des Vereinig= | möglichen Mißverständnisse vorzubeugen, halte ih für nöthig, den hen Versammlung unserem Herrn Marschall überlassen. und wird bei jeder derselben ihre gutachtlihe Meinung entwickeln und direkt ausgesprochen sei. Cs wurde zugegeben, daß der Ge H schwebt au , O A Z ten Landtags geschmälert. Gesichtspunkt festzustellen, von welchem aus diese Prüfung L (Verliest die Uéberschrist des Gutachtens) : auf Grund derselben der hohen Versammlung ihre Vorschläge zur seßgeber sich eine bestimmte periodische, auch wohl alljährliche 5) A e nan O D L is Se. A hat in dem rheinischen Landtags - Ab- sen ist, Nach dem Znhalte der dur die Adresse veranlaßten Kö- G Etat Beschlußnahme gehorsamst anheimgeben 4 Wiederkehr bei den früheren Berheißungen gedacht haben vao VelLe e u i bes ferner die Unruhe P schiede vom 30, Dezember 1843 ausdrülich den Antrag des | niglichen Botschaft kann jeßt nicht die Frage davon sein, dur einen uta en Jm voraus wird noch bemerkt, daß diejenigen Petitionen, welche möge; man verkannte auch nicht, daß es zur inneren Nothwen U er“ Gemüther beseitigen und aus dieser Wie- rheinischen Landtags, Beschluß festzuseßen den Umfang der dem Vereinigten Landtage zu= der ausführlichere rechtliche Deductionen enthalten , dem Gutachten, um digkeit des Bestehens solcher Versammlungen gehöre, daß sie Se, Ie d 998 ew folgen, was die die Ausschüsse der Landtage in Reichsstände zu verwan- | stehenden Rechte; allein es fann, indem jest über eine Bitte um s i / E R P dasselbe nicht so voluminös zu machen, gedruckt beigegeben sind, wo periodisch wiederkehren müßten, indessen sei es jedenfalls AYPRE : MIENLAAD I L, I TAARE vielleicht Alle, einstimmig deln, S Abänderung einzelner Stücke des Geseßes vom 3. Februar d. J. be- vierten Abtheilung der Kurie der drei Stä nde des | durch es möglich war die Gründe in gedrängterer Kürze aufzunehmen nothwendi wenn man die alljährlihe Wiederkehr als ei wünschen. als mit dem Wesen deutscher Verfassung unvereinbar, zu- rathen wird, bei den einzelnen Mitgliedern sehr wohl ein Motiv zu Vereinigten Landtages, und in Bezug auf die weitere Ausführung derselben stets auf die Recht Ea Krone fordern N e va S L h) Auch die Geschichte aller älteren Stände - Verfassungen rüdgewiesen, woraus deun gefolgert werden muß, daß auch einer solchen Bitte unter Anderem auch darin gefunden werden, s betreffend Beilagen hiermit zu verweisen. Da bio Petition des Abgeordneten stimmter Ausspruch bos Geseßgebers vorliegen müsse b E n N Wiiberkebren mssen, jeyt en e bestimmte Rechte der Reichs=- sie die vollständige Yeheren mng des Geseßes vom 3. Februar die Petitionen auf Aenderung der Patente vom As Camphausen bereits vom Antragsteller dem T rudck übergeben und an man nicht auf Grund rechtlicher Deductionen eine Forde= en ee D ensflbi 48 10 en vieder ehren müssen, stände über ragen werden öunen. ; 1844 mit den früheren Geseben nicht anzuerkennen vermögen. Von bruar 1847 mit Rüdsicht E A D D C die sämmtlichen Mitglieder vertheilt is, so sind als Beilagen, auf rung basiren könne. Uebrigens sei zu der dlusiibun« dor wenn sie lebensfähig bleiben, lebenskräftig und gedeihlich Diese Gründe waren es, welche theils von den Peten- | diesem Gesichtspunkte aus, glaube ih, muß diese Prüfung aufgefaßt ruar 7 mit Rücksicht auf die frühere Geseßgebung, Veranlassung der Abtheilung, mit abgedrudckt : die Petitiouen Gerade der reichsständischen Versammlung im Geseb Loni 17 Sa - wirken sollen, ] E ten, theils von Mitgliedern der Abtheilung angeführt siud, werden, und auch ich werde mi auf diesen Gesichtspunkt stellen. Gleich bei der Ueberschrift muß ich um Nachsicht bitten, daß bei geordneten Gräß uny Naumann, des Abgeordneten Grafen von Schwe- nuar 1820 und 5, Juni 1823 verliehenen Rechte und auf i Ra C E L a L Dea S. M Ew Mars der Aufhebung der ständischen Ausshüsse , Die Mes welche augeles, woran n A dewweilen, der Eile, mit welcher die Arbeit gefertigt worden is, mitunter ein rin und die des Abgeordneten Grabow. erlegten Pflichten keinesweges eine alljährliche Berufung e ar S h L it ir agl s ada v ca eau E : ; daß es an einer solhen vollständigen Uebereinstimmung in Beziehung Wort untergelaufen is, was nicht recht au seinem Plate steht. So A. Alle diejenigen in den verschiedenen Petitionen enthaltenen An- nothwendig , und namentlich erfordere die nah dem Geseß dusammenzizen, s jeint auch in der Gegenwart be- Gegentheilig wurde dagegen bemerkt, daß man immer | au] die periodische Einberufung fehle, sind von zweierlei Art, Einer bätte nicht gesagt werden können der Patente“ sondern v1, träge, welche sich auf -das dem Vereinigten Landtage selbst vom 17. Januar 1820 bestimmte jährliche Rechnungs - Ab- E ia die Erfahrung aller Zeiten lehrt, daß darauf würde zurückkommen müssen, daß ein Recht der Krone | derselben is ganz speziell , indem er aus einer einzeluen Gesebesstelle Verordn ungen, Jch bitte das zu entshuldi E s ist 3; ar oder anderen Corporationen und Judividuen zustehende oder nahme keine jährliche Zusammenberufung ‘ba die Provinzial- au f erathungen nicht mit der Ruhe und Unisicht gegenüber nur daun als solches in Anspruch zu nehmen sei, | entnommen ist, der andere hat eine mehr allgemeine Natur, er grün- dav: eici Sabler ‘Los dieerenten huldigen, es is offenbar zu verleihende oder auszudehuende Petitionsrecht beziehen, hält stände bewiesen daß ständische Coxvoeationéà sehr e un Un efangenheit gepflogen werdeu, und daß man wenn solches klar und deutlich in den Geseßen ausgesprochen | det sich auf eine Combination vieler Stellen. Beide Gründe werde i (Verliest das Gutacht A die Abtheilung bereits durch das über diesen Gegenstand son fortlaufende Functionen ausüben könnten, ohne gerade all i 4 Iwede einmychH; woslie nur diese Gelegen soi, aud bloson: riger: une UV Zurükgehen auf die | ih trennen. E é E Daten. werzer) 2 früher von ihr abgegebene Gutachten für erledigt. jährlih zusammenzutreten. Die ständischen Aus\chüsse, so j k) Mee iE Vie Periodizität um deshalb von großer Wid ns Bote ddt 09 0 Ee habende Absicht aber von der Zuerst wird ein Grund hergenommen aus einer einzelnen Ge- tung überwiesen: ANIRIIS, Fd olgende, Merse ug D) Slsmniar las A T “Erbczeii Li Sa filcabuns Ae wie die ständische D a M Sa Se tigkeit, weil sie die Gelégenhelt Aelvährt, bas Werth ie Derdocanbalis, E E E e E (3 lautet p Cd id die Me tvas 9 r Fu e E P - une L ßygevung vom gingen, wenn auch mcht dire och indirekt aus den Beste 3 fi i fi ützli i : irae in ei C ots „1 D U Heu c 7 a RLaG E A S 1) die Petition der Abgeordneten Schier und Kersten, 3, Februar 1847 im Ganzen und in ihren einzelnen Theilen Provinzial - Ständen hervor, denn der Vereinigte Land- ein 00 Cie ai! die Gusendetung c E las Ag Cie g E N a Berwaliyogs-L irh, peeppihtet, der künftigen reichsständisWen Ler- a) auf periodische Zusammenberufung des Vereinigten Landtages anlangt, #o glaubt die Abtheilung auf diese Anträge in ihrer tag, aus dessen Mitte sie gewählt würden, sei nihts An Sprüngen zu bewahren. Sie nulfbert den große samml d: tis iel ie E ammte reichsständische Ver- sammlung alljährlih Rechnung zu legen. Bis zur Einberufung der- in gewissen Zeit-Abschnitten, event. alle 4 Jahr, Allgemeinheit uicht eingehen zu dürfen, indem die Allerhöchsten deres, als die Vereinigung sämmtlicher Provinzial - Land- Einfl És B L Le ft d heb M au gropen ammlung die 19x verheißenen Rechte auszuüben habe, man fand | selben tritt der Staatsrath an deren Stelle.“ Aus dieser Stelle b) auf Modifizirung des §. 6 der Verordnung über die Bil- Verordnungen vom 3, Februar 1847 dem Vereinigten Landtage tagez die Periodizität, wenn auch nicht die {ábrliche E en und stärkt und hebt die Kraft der a Des sehr [Berg Ma hielt eben | wird eine vem Geseßgeber übernommene Verpflichtung abgeleitet, die dung des Vereinigten Landtages vom 3. Februar 1847, nicht als Königliche Propositionen vorliegen, wogegen diejenigen Wiederkehr, sei den ständischen Ausschüssen zugesichert, 1) Die Bereiniaten dandtage sind séhon ‘um deshálb durch u R A as g i ny auf dir der Versammlung | künftige reichsständische Versammlung jährlich einzuberufen. Eine c) auf Beschränkung der der ständischen Deputation für das Punkte dieser Geseße einer sveziellen Erörterung unterworfen und da der Geseßgeber in dem Geseß vom 22, Mai die Ausschüsse nicht z Tes eil di Ve e gewi|je Ge: zu über R für vo ommen begründet, Verpflichtung if hier wirklich übernommen, es fragt sich nur: welche Staatsschuldenwesen beigelegten Befugnisse ; sind, welche in den einzeluen Petitionen besonders hervorgeho- 1815, 417. Januar 1820 und 5 Juni 1823 überall l hüsse nicht zu erse ben, weil, wenn die Deret- da der ( eseßgeber sich das Wie der Ausführung des Ver= | Verpflichtung und gegen wen? Allerdings hatte der Sieger die 2 Vie Petitión ‘bes Abacorbneten Lirích g : Le eder muth” itiré anat it ) Q s E Schaffung ate Dabei Mcelitoadatión ibechamit C Landtage nicht in bestimmten Fristen einberufen sprechens, eine Landes-Repräsentation zu schaffen, ausdrück=- | Absicht gehabt, gegen die Kreditoren in dieser Stelle eme erpflich= a) auf periodische Zusammenberufung des Vereinigten Landta- Der Gegenstand, der hauptsächlih von fast allen Petenten zum verheißen, die Art, wie solches geschehen, aber nirgends Rd N tal eli: 9s MREYMYOE an hee us vorbehal en und nur bestimmt habe, daß dieselbe aus | tung zu übernehmen, dafür zu sorgen, daß alljährlich lüibet die Stagise ges alle 2 oder alle 4 Jahre, Ziel ihrer Forderungen und Wünsche gemacht is, bildet i bestimmt habe, die Kreirung des Instituts der ständischen m) Endlich E v bie A ntt, . bi R den: Provinzial! ¿ Gi „hervorgehen solle. Das Lebtere | schulden und deren Verwaltung Rechnung gelegt werde, und, Fax in þ) auf Aufhebung des Vereinigten Ausschusses die periodische Einberufung des Vereinigten Landtages Aus\chüsse neben dem Vereinigten Landtage aber nichts wei- U De, WIr O Ie Zusicherung der periodischen Wie- sei erfüllt, da die Ausschüsse aus den Provinzial - Ständen, | einer sicheren, mit gewisser Feierlichkeit umgebenen Weise. Diese ©) auf Aufbebung der der shündischen Deputation für das Diese i theils alljährlich, theils alle zwei, theils alle vier An i ehe sondere Form für die Wirtsamkeit des Ver E Ube A T Un Laidise wie schon: «ab C, erwühnk,- Hervotgagangan ara. Ant | Reuuag, N Be soll aa ri e is (olle Raa, dem Staatsschuldenwesen beigelegten Befu nisse, bei der Auf- Jahre, theils endlich ohne Anführung bestimmter Zeitabschnitte einigten Landtags sei, \o könne die periodische Wiederkehr herrn wit La Ne e L Ei A Ee Fe 6 Beijptaens da ollegien n einzelnen lung gelegt werden, zunächst g aa es 10e stattfindet, dem 3) di nahme von Staats-Anlehnen mitzuwirken; i SORTE arden, i des Vereinigten Landtags als Recht nicht verlangt werden. desuna befördern. “C tigt Et dies 2t die Cerichtan s c Vbiden As e | E 3 zt: oe P J. der bea! sicht ee Mina dle E ie Petition des Abgeordneten Küpfer, auf periodische Wieder- Sie wird von einzelnen Petenten aus Rechtsgründen ver- Diese verschiedenen Ansichten waren nicht zu vereinen, ie Abtheilung {los fich der Ansicht, daß aus d ¿aéntli , A J l er stän ischen Ausschüsse Geseß vom 3, Febru d Ht Widerspruch E 2E ngetegung Zur der REEn Landtags - Versammlungen in Zeiträumen e a Oren s E der Nüßlichkeit für nothwen- und wurde daher über die Frage: ; vorstehend aufgeführten Sedan bid Periodizität E d Och dae nderes , als eine Organisation eines yon g n Pub diese, irgend E en E Ansp e on 2 Jahren; ig erachtet und gewünscht. f einigten Laudta ; i b n Noch. e aa : ällt 4) die f ; . er “Gl; nigten Laudtages eben so nothwendig als wünschenswert Ein Rechtsanspruh wurde daher ren aus dem Art. 13 des Gesebes von 1820 uner üllt läßt. - etition des Abgeordneten von Puttkammer, dahin gehend, Die Abtheiluvg hat daher für unerläßlich gehalten, sich sei, enn an und Vfl un die Frage: F f Fällen Deut m stricte ie eis Is, muß dies durchaus bestreiten, ag das Geseß vom 5 Seici: ezug auf die frühere Geseßgebung, insbeson- aus in Abrede gestellt, vorschreibt, daß die Deputation, welche zu der Rechnuugslegung mit=

die Geseßgébung vom 3, Februar 1847 im Ganzen, wie in sowohl über die vorgetragenen Rehtsgründe, als auch über die. Beilage 2 Soll mit dere auch aus Nüglichkeits- und inneren Nothwendig- Die Meinungen waren \o divergirend, daß man sich | wirken soll, gebildet werde aus Mitgliedern der Stände, daß sie ge-