1847 / 154 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Die Roggen-Preise haben sich heute in Folge einiger Kauf-Ordres fet von Dlle. Gal und Herrn Das Dann: Polnischer Eisenbahn - Actun. um circa 3 a 4 Kthlr. ‘gebessert; es wurde jedoch am Schluss des anz, ausgeführt von Mad. Brue und lle. Polin. Am Schluß: Marktes wieder etwas matter. Dlle. Héloise Guèrinot, Tänzerin aus Pons: s " Gu oa de Volleing. |ze. Zt. : . L deux mit Herrn Hoguet-Vestris auftreten. An r - a hr. R 4 | 95 6. Rhein. Sim. |4 | 855 B Auswärtige Börsen Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden mittleren Arnb. Vir. 45) do. Prior.4 | Amsterdam, 30. Mai. Niederl. wirkl. Sch. 584. 5% Spez. 18% | Opernhaus-Preisen verkaust : Berl. Anb.A.4 | 109% bz. do. v.St. gar./35| 90 G Antwerpen, 29. Mai. Zinsl. —. Neue Aul. 18% G. Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr., do. Prior.|4 ani Sächs. Bayr. |4 87 G Frankfurta. M., 31. Mai. 5% Met. 107%. 107. Hänk-Aclet p. ult. in den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, so wie zur Berl. Hamb.\4 | 109 B. 168% G. Sag.-Glog. 4 IRE 1950. 1948 Bayr. Bank-Actien 659 Br. Hope 885 G, Suiegl. 885 G. Int. 085. 58. Tribüne, 4 Rthlr. 40 Sgr., im Parquet und in den Logen des zwei= do. Prior.\4z} 975 a 98 bz. do. Prior.|45| -- Foln 300 F1. 96. 96. do. 500 Fl. 804. {. ; N ten Ranges 1 Rthlr., in den Logen und im Balkon des dritten Ran- Berl. Stett. [4 | 1084 G. St.-Vohw. [4 Es liamburg, I, Juni. Bank-Actien 1590 Br. Engl. Russ. 1065. 1067. ges, so wie im Parterre, 20 Sgr., im Amphitheater 10 Sgr., Bonn-Cölv. |5 d Thüringer. G g idt W ien, I. Juni. 5% Met. 1067. 4% de. V1 DM do. La den Fremden-Logen 2 Rthlr h i 0. Des ien —-. ; ; . Gloggn. Â i f : , e Pai O s dn S Anl. de 1834 154. de 1839 118%. Nordb. 1655- Gloggn s Jm Schauspielhause. 63ste französische Abonnements-Vorstellung. ca Bernb. [4 A f E S (Teleg. Depesche aus Köln, vom 2. Juni.) Les Demoiselles de Saint-Cyr, comédie en actes et en prose, c Gb sa i4 | 78:B. Quitt.- [5 Air t oba A vis: - mui. 684. par Alex. Dumas, Anfang halb 7 Uhr. j Düss.Elberf./4 | 1065 B. Bogen. [s London, 29. Mai. Cons. S8} baar. 885 Recbn. Börse am Schluss fest. Sonnabend, 5. Juni. Jm Schauspielhause. 94ste Abonnements- do. Prior. |4 24% |% . S Vorstellung: Die junge Pathe. (Herr Richter : Eduard.) Hierauf, Gloggnitz. |4 mur 20] S831 G. Amsterdam , 31. Mai. Getraidemarkt fest, Weizen 122pfündiger | zum erstenmale: Großjährig, Lustspiel in 2 Abth., von Bauernfeld. Es e e L 2a éo 83 T bunter polnischer 500 und Roggen 118pfündiger preußischer 365 Gulden, (Herr Richter : Herrmann.) Kiel-Ali. U erg. Mrk. |9V { G. : L Ank. B./45| 101 6. : j i | É ne. arri” a Galacz, 13. Mai. Nach einer beinahe dreiwöchentlichen Geschäfts- E iet Bez Ma D, Be zeigte S. während der lezten fünf 18’ viéta Ae e R ag ipz. s , ( , 920 25 E . i J Oka ia IBOL Ungefähr 4000 Kilo Weizen erhielten 230 taster, und einige Par cobachtungen. E e 887 G. # B Oris. Mind. 90| 945 5 94 bz. u. B. tieen Mais, zur Ergänzung verschiedener Ladungen, 165 179 Piaster. Meteorologische B chtung f fel, zu Þ 912 bz. do. Thür, V./20| 843 G. An disponiblen Schiffen is großer Mangel, und die wenigen vorhandenen Dae s E a aide do. Frier [5 | 10ÏK G Dresd. Görl /90| 10 1% G. werden zut enorm hohen Preisen gefrachtet. be e e E E O Nrdb. K. Fd./4 _—— Löb. Zittau, |70 _— . . . 7 f E O B G A 0.Sehl. L6A/4 | 104 G Magd, Witt. /30| 863 bs, E 340,90’ Par, 340 23’’' Par.|339,81'’’ Par.|Quellwärme 7,4" R do. Prior. 4 N Mocltionb. 60 75 G. Luftwärme. ««« + 10,2° R. + 16,2" R. + 99" R |Flusswärme 15,1° R. do. Lt. B./4 | 98 G. Nordb. F.W. 60 74% a 74 bz. u. B. Obrigkeitlihe Bekanntmachung. Thaupunkt, «| «fe Tf R. + 2,4° R.| +48" R. |Bodenwürme 16 R. Pts. Mgdb. 4 | 92 bz. Rh. St. Pr. [70 T Die aus dem Wollmarkts-Verkehr entspringenden Streitigkeiten werden | Hunetsüttigung- 79 pCt. 34 pCt 66 pCct. |Ausdünstung 0,006"Rb. do, Pr. A.B.|4 | 91% bz. Stars. Pos. |40| 847 G, in diesem Jahre von der zweiten Abtheilung des Königl. Stadtgerichts, | wetter... beitet heiter. kalbbeiter. |Niederschlag O s do. do, |5 | 101% bz welche zur Bearbeitung der Ealeunigerl Prozeßsacheu bestimmt is, verhandelt | wina N. N. N. Würmewecbse!+16,6 (Schluss der Börse 3 Uhr.) und entschieden verd Ein Mitglied E Abtheilung e während r Wolleiéue 1 Ea: N. + 98° Wollmarktes täglich von 10 bis 4 Uhr zur Aufnahme von Klagen und Ge- L ; , c v n Die Course, Anfangs der Börse höher, schliessen ganz wie gestern. | suchen im Geri tslofale, Jüdenstraße No, 99, Crivefenv sein, v Tagesmittel: 340,31’’’ Par... + 12,1° R... + 4,6° B... 80 pCi. N Berlin, den 31. Mai 1847. Getraide-B ericht. Königl. Stadtgericht hiesiger Residenz. s A Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Berantwortlicher Redacteur Dre. J. W. Zinkeisen, VVeizen nach Qualität von 110—115 Kthlr. j iti 2 M A 81—85 Riblr. bz Königliche Schauspiele. D SAPILIIESE E I - 1eteru 5: ° z E ei 7 ï D, ars Ade ka u ¿Zuvtad: L z Im E M T Gedruft in der Deer schen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei, Z 7 E E orstellung: Fidelio, Oper in ; l L, = L io! nach Qualtikt 40—38 Rihlr thoven, Vor dem zweiten Akt der Oper: Ouvertüre zur Oper Rüböl loco 10% Rihlr. i „Lenore“, von L. van Beethoven, (Mad. Louise Köster, geborene - Verbst 115 Rihlr. Bf, 7 G. Schlegel : Fidelio, als erste Gastrolle.) Hierauf: Pas styrien, auê-

Bekanntmachungen.

[545] Nothwendiger Verkguf, Stadtgericht zu Berlin, den 17, Mai 1847,

Das in der Stralauer-Straße Nr. 44 belegene, im Hypothekenbuche von Berlin Vol. 1. No. 43, auf den Namen des Kaufmanns Carl Wilhelm Schindler ein-

etragene Grundstück nebst Zubehör, gerichtlich abge- schäßt zu 17,822 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf., soll

am 8. Januar 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. _

Der dem Aufenthalte nach unbckannte Kaufmann Albert Julius August Neumann, so wie die unbekann- ten Realinteressenten, werden hierdurch, und zwar die legteren bei Vermeidung der Präklusion, vorgeladen.

[517] Ediktal-Ladung.

Nachdem zu dem Vermögen des abwesenden Loh- gerbers Ernst Christoph Schulze von hier der Konkurs- prozeß zu eröffnen gewesen, so werden hiermit die be- fannten und unbekannten Gläubiger des genannten Schulze, und überhaupt Alle, welche an dessen Vermö-

gen aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben lauben, hierdurch vorgeladen, bei Strafe des Aus- schlusses und bei Verlust der Rechtswohlthat der Wie- dereinsezung in den vorigen Stand, in dem auf den 26. Oktober 1847

anberaumten Liquidations-Termine des Vormittags an hiesiger Stadtgerichtsstelle in Person oder durch gehöü- rig legitimirte und instruirte Bevollmächtigte zu er- scheinen, ihre Forderungen anzumelden und zu beschei- nigen, mit dem bestellten Rechts-Vertreter, so wie nach Befinden der Priorität halber unter sich, darüber zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und sich

hierauf

den 9, S ex 1847 der Eröffnung eines Präklusivbescheids unter der Ver- warnung, da er rücfsichtlih der Außenbleibenden Mit- tags 12 Uhr für eröffnet angesehen werden wird, hier- nächst aber

den 20. Dezember 1847 der Abhaltung eines Verhörs zum Behufe der Abschlie- ßung eines Hauptvergleichs , der für diejenigen, welche nicht erscheinen oder sih nicht bestimmt erklären, für lea angenommen angesehen werden wird, o wie

den 28, Dezember 1847 der Jurotulation der Akten und endlich

__ den 27, Januar 1848 der Publication eines Locations-Erkenntnisses, welches für die Außenbleibenden Mittags 12 Uhr in contu- Me für publizirt erachtet werden wird, zu gewär- igen. Auswärtige Kreditoren haben zur Annahme künsti- e T Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu estellen. Mittweyda im s Sachsen, am 31. Mai 1847. Das tadtgericht. E Clauß.

[516] Ediktal - Citation.

Der Besiger der Steingutfabrik zu Hubertusburg, Herr Christian Gottlieb Messerschmidt, hat seine Jnsol- erofnengezeigt, und ist demnach der Konkursprozeß zu ero}snen gewesen, bi Es werden daher alle bekannte und unbekannte Gläu-

F gm diejenigen, welche aus irgend einem Rechts- gens, nsprüche an den Gemeinschuldner haben, Ber mit bei E des etwa zustehenden Rechts der Wie- dereinseßung in Len vorigen Stand, aut unter der onkursmasse

Verwarnung, daß sie außerd

werden ausgeschlossen E den 4. November 1847

zu rechter Gerichtszeit in Person und, da nöthig, gehö-

rig bevormundet oder durch geseßlich legitimirte Beauf- tragte, an hiesiger Justizamtsstelle zn erscheinen , ihre Anjprüche an die Vermögensmasse anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem bestellten Konkursvertre- ter, so wie nah Besinden unter einander, rechtlich zu versahren, binnen der bestimmten Frist zu beschließen, daneben aber den 13. November 1847 der Bekanntmachung eincs Präklusiv-Erkenntnisses, wel- ches hinsichtlih der Außengebliebenen für publiziri er- achtet werden wird, sich zu gewärtigen. Hiernächst haben sich die Anspruchsberechtigten den 29, November 1847, welcher zum Verhörs-Termine anberaumt worden, Vor- mittags 10 Uhr, anderweit bei 5 Thlr. Strafe an Amts- stelle einzufinden und, da möglich, einen Vergleich zu treffen, wobei diejenigen, welche nicht erscheinen oder sich über die Annahme des Vergleichs deutlich nicht er- flâren, für einwilligend werden angesehen werden, 1m Nichterreichungsfalle eines Vergleichs aber den 12. Januar 1848 der Jnrotulation der Akten, und den 23. Februar 1848 der Bekanntmachung des Locations-Erkenntnisses , wel- ches Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, sich zu versehen. ; Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme amtlicher Ausfertigungen Bevollmächtigte allhier zu bestellen. Justizamt Mußschen zu Wermsdorf, am 31, Mai 1847, Glödner.

Berlin-Potsdam-Magdeburger [597 b] Eisenbahn. Sonnabend den Iten

Ii Ier t n

des zweiten Potsdamer Wasser - Corso

Nachmittags 4 Uhr einen Extrazug von Berlin nach

Potsdam und Abends 9 Uhr einen solchen von Pots-

dam nach Berlin veranstalten.

Das Directorium der Berlin - Potsdam - Magdeburger- Eisenbahn - Gejellschaft,

Niederschlesisch-Märkische [596 b] Eisenbahn.

Die Resolution des Königlichen Finanz - Ministerii auf den von uns in Folge des Beschlusses der Gene- ral-Versammlung vom 29, April c., wegen Bewilligung einer Entschädigung für dic Mehrkosten der Nachtzüge formirten Antrag, macht eine anderweitige Berathung dieses Gegenstandes und Beschlußnahme über die des- halb zu ergreifenden Maßregeln nothwendig. Gemäß §+ 39, des Statuts vom 26. August 1843 laden wir daher hierdurch die Actionaire der Niederschlesisch-Mär- kischen Eisenbahn - Gesellschaft zu einer am 23, Juni c., Nachmittags 4 Uhr, im ersten Stockwerke des hiesigen Börsenhauses abzuhaltenden außerordentlihen General - Versammlun ein, um über den so ebengedachten Gegenstand Beschluß zu fassen, zugleih aber auch über den zweiten Haupt- Gegenstand der Berathung in der General - Versamm- lung vom 29. April c., über die Vemehrung des Ge- sellfhafts-Kapita s, zu beschließen, insofern die auf den desfallsigen Antrag zu erwartende Resolution des Kö- niglichen Finanz-Ministerii bis dahin ergehen und einen

are e Sre M r Sr BEE T É E T E L

Allgemeine r Anzeiger.

anderweitigen Beschluß der Gesellschaft nöthig machen sollte. / Nach §. 42. des Statuts sind nur diejenigen Actio- naire der General-Versammlung beizuwohnen und darin die Rechte der Actionaire auszuüben befugt, welche \spä- testens am 16ten d. M., Morgens zwischen 9 und 1 Uhr oder Nachmittags zwischen 4 und 7 Uhr, ihre Ac- tien bei der Hauptkasse der Gesellschaft auf dem hiesigen Bahnhofe, oder sonst auf eine von der unterzeichneten Direction als genügend anzuerkennende Weise niederle- gen und dadurch die Zahl der Stimmen, zu denen sie berechtigt sind, nachweisen. Hierüber empfangen diesel- ben eine Bescheinigung, welche zugleich als Einlaßkarte in die Versammlung dient, und gegen deren Rückgabe die deponirten Actien in den nächsten Tagen nach der Genergl - Versammlung wieder in Empfang zu neh- men-sind. Es steht jedoch den Actionairen auch frei, ihre Actien in den obengedachten Tagesstunden j ; entweder bis zum 16, Juni cr. einschließlich bei dem Haupt-Rendanten Riese in der Hauptkasse auf dem hiesigen Bahnhofe, oder am 14,, 15. und 16. Juni c. bei dem Haupt- kassen-Assistenten Horwiß im Büreau der Betriebs- Jnspection zu Breslau auf dem dortigen Bahn- hofe, nur Atauaiélben und vorzuzeigen, die Actien selbst aber in ihrem Besiy zu behalten. Dieselben empfangen über die geschehene Anmeldung eine Bescheinigung, die gleich- falls als Einlaßkarte in die Versammlung dient, sie sind aber verpflichtet, außer dieser Bescheinigung au ch die Actien selbst beim Eintritt in die Gene- ral-Versammlung dem Haupt - Rendanten Riese vorzuzeigen, welcher dieselben mit den Num- mern des bei der Anmeldung aufzunehmenden Verzeich- nisses zu vergleichen hat. Berlin, den 1. Juni 1847. Die Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisen- bahn-Gesellschaft.

[454]

.- J .‘ T0 Bergisch-Märkische Eisenbahn. Jn Gemäßheit der Bestimmungen des §. 65. der Statuten werden die Actionaire der Bergisch-Märkischen

i enfag den 22. Juni Eisenbahn zu der auf Dienstag den . JUNI C, Morgens 9 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause anbe-

raumten ordentlichen General-Versamm-

lung einberufen, Gegenstände der Verhandlungen

werden sein : : 1) Mittheilung des Verwaltungs-Berichts, 2) statutgemäße Erneuerung des Verwaltungs-Raths, 3) Bau einer Zweigbahn nah Jserlohn resp. Altena. Die Actionaire haben sih wegen Abnahme der Stimm- zettel für sich und ihre de in den drei leb- ten Tagen vor der Gencral-Versammlung im Geschäfts- Lokale der Direction zu melden und sich durch Vorzei- gung ihrer Quittungsbogen resp. der notariellen Voll- machten! zu legitimiren. (§. 66. des Statuts.) Exemplare des Geschästsberihts der Direction, so wie Vollmatht-Schemata, sind vom 10. Juni c. ab in Berlin bei den Herren Gebrüder Sch ickler und in El- berfeld auf dem Büreau der Gesellschaft zu haben. Elberfeld, den 15. Mai 1847.

Der Vice-Präsident des Verwaltungs-Raths. Albert Wever.

Literarische Anzeigen. 15 B Œ. H. Schroeder in Berlin, Lin-

den 23, is eben erschienen und dur alle Buchhand- lungen zu beziehen:

Staatsrechtlihe Bemerkungen über den Königlich Dänischen offenen Brief vom 8. Juli 1846, die Erbfolge in den Herzogthümern

betreffend. Von C. A. von Kampßh. _ gr. 8, geh. Preis 1 Thlr, 225 Sgr.

505 ; E der Co ttaschen Buchhandlung in Stuttgart ist

D M , erschienen und bei Œ. S. Mittler in Berlin (Stechbahn Nr. 3), Posen und Bromberg, zu haben :

Theorie der Steuern und Zölle.

Mit besonderer Beziehung auf Preußen und den deutschen Zollverein von Moriy von Prittwiy, Major im Königl. Preuß, Jngenieur-Corps, Preis brosch. 2 Thlr, 10 Sgr.

423] Bekanntmachung.

Das 5 Stunden von Dresden, 35 Stun- den von Pirna und 2 Stunden von Dippol- diswalda, zum Theil an der neuen, von Dresden nach Töpliy durch das Mügliphthal führenden Chaussee gelegene, der Juris- diction des Königl. Justizamtes Pirna un- tergebene

Freigut Cunnersdorf,-

welches incl. zweier dazu e Holz- Parzellen einen Areal-Umsang von circa 435 Scheffeln enthält, gute Wohn- und Wirthschafts-Gebäude, so wie eine wohl- eingerihtete Dampfbrennereti besißt, soll sammt dem kfompletten, in gutemStande be- findlihen Jnventarium auf Antrag des Be- sißers durch den Unterzeichneten den % Juni 18:47

notariell, mit Vorbehalt der Auswahl

unter den Lizitanten, versteigert werden.

Es werden daher hiermit die resp. Kaufs- liebhaber ersucht, fich an gedachtem Tage, Vormittags 11 Uhr, in der Amalienstraße Nr. 7 befinvlichen Expedition des Unter- zeihneten, woselbst die nähere Beschrei- bung des gedachten Freiguts nebst Zubehör zur Einsicht ausdliegt und in Abschrift ge- gen Erstattung der opialien erlangt wer- den kann, einzufinden und ihre Gebote zu

eröffnen. : Dresden, am 8, Mai 1847.

Finanz-Prokurator Heinrich Moriß Neubert, K. Notar,

573 b]

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Me 154.

Iuhalt.

| eil, ais Mes s , a N en teiitn: Schluß der Sipung der Kurie der drei Stände vom 31. Mai: Verhandlungen über das Gut- achten, betreffend die Petitionen auf Aenderung der Verordnungen vom 3, Februar 1847 mit Rücksicht auf die frühere Geseßgebung; Ausweisung unbefugter Hospitanten, Sihung der Herren - Kurie am 31, Mair Verschiedene Entwürfe von Petitionen an Se. Majestät den König und anderweitige Beschlüsse werden verlesenz Gutachten über den Antrag auf Annullirung der Spiritus-Lieferungs-Kontrakte, deren Erfül- lung dur das erfolgte Schließen der Brennereien unmöglich gemacht wordenz Verhandlungen und Beschluß darüber; Berathung des Gut- achtens, betreffend die Bitten um Abänderung des Geschäfts-Reglements,

Beilagen,

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Prediger Sch uabel in Hobeck, Regierungs-Bezirk Mag- deburg, dem Kastellan Reinicke im Schlosse Bellevue und dem Kastellan Jaucke zu Rheinsberg den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem evangelishen Kantor Williger in Seebuiß, Regierungs=Bezirk Liegniß, dem evangelishen Schullehrer und Or= ganisten Hillebrand zu Frauenhain, Regierungs - Bezirk Breslau, und dem Schulzen Klak zu Dusznik, Kreis Samter, das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie

Dem Land- und Stadtrichter Bau ck in Fürstenwalde, dem Land= und Stadtgerichts - Assessor Wackermann in Arnswalde und dem Justitigrius Steuer in Reppen den Charakter als Justiz-Rath zu verlethen,

Der bisherige Kammergerichts = Assessor Pauli is zum Justiz= Kommissarius für die Gerichte des neustettiner Kreises und zugleich zum Notar in dem Departement des Ober-Landesgerichts zu Koeslin, mit Anweisung des Wohnsißes in Tempelburg, ernannt; und

Der Justiz=Kommissarius und Notarius Dühring zu Landeshut in gleicher Diensteigenschast an das Land= und Stadtgericht zu Fran= fenstein unter Anweisung seines Wohnsißes daselbst und unter Bei- legung der Praxis bei den Gerichten des frankensteiner Kreises ver= seßt worden,

Dem Fabrik - Besißer Dr, Kunheim in Berlin is unter dem 30, Mai 1847 ein Patent auf eine durch Beschreibung nahgewiesene Methode, Wolle, Baumwolle und Leinen zum Färben in der Jndigoküpe vorzubereiten, auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden,

Angekommen: Der Königlich großbritanishe außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Graf von Westmorland, von Neu- Streliß.

Se. Excellenz der Königlich sächsishe Wirklihe Geheime Rath von Langenn, von Dresden.

Se. Excellenz der Königlih hannoversche Wirkliche Geheime Rath, Graf von der Schulenburg-Wolfsburg, von Wolfs- burg.

Abgereist: Der Königlich {wedische General - Zoll - Direktor, Freiherr Gyllenhaal, nah Hamburg,

Landtags- Angelegenheiten. Sißung der Kurie der drei Stände am 31, Mai. (Schl uß.)

Abgeordn. Mevissen: Meine Herren! Den Standpunkt, den ih zu der heute vorliegenden wichtigen Frage einnehme, glaube ich bei der Debatte der Adresse hinreichend klar und bestimmt bezeichnet zu haben; ich habe jenem Votum auf Veranlassung der Aufklärungen, die uns mittlerweile und namentlich vorgestern durch den Herrn Justiz-Minister geworden sind, uichts zuzuseßben, Jene Aufklärungen haben mich in meiner Auffassung der Rechte des Landes nicht eines Anderen belehrt, sie haben meine frühere Ueberzeugung nur bestärkt. Der Herr Justiz-Minister erkennt an, daß aus dem Geseß vom 17. Januar 1820 ein Rechts -= Anspruch auf die jährliche Einberufung irgend einer reichs\tändischen En hervorgehe. Er sucht aber den Beweis zu führen, daß diese reichsständishe Versammlung eben #so gut die Deputation nach der Verordnung vom 3. Februar d. J. als auch der Vereinigte Landtag sein könne; er sagt, daß jene Be=- hörde, die nah dem Geseße vom Jahre 1820 zur Empfangnahme und Prüfung der Rechnungen geschaffen werden sollte, füglicher durch jene Deputation, als dur den den Vereinigten Landtag, dargestellt würde, Zunächst möchte ih dagegen reklamiren, daß das Wort Be= A für diejenige Versammlung passe, die in dem Geseße vom

jahre 1820 erwähnt ist. Jch kann die reichsständishe Versammlung eines Landes nicht als eine Behörde, nicht als ein Glied einer Ver- waltungs-Maschine, sondern nur als ein Organ zur Mitwirkung bei der Geseßgebung, direkt aus dem Volke hervorgegangen, ohne allen L een Charakter betraten, Jh vermag gar nicht einzusehen, n zu r eicher Zeit mehrere reichsständische Versammlungen freirt erden fnnen, Auf dieser Vorausseßung beruht offenbar die Aeuße- rung des Herrn Justiz-Ministers, daß es jeder Zeit der Krone frei- gestanden, mehrere reihsständishe Versammlungen zu hafen. Sie oe von diesem Rehte Gebrau ma, erstens durch die Kreirung des

ereinigten Landtages, zweitens der Ausschüsse und drittens der De-

Berlin,

Allgemeine

; 9 Zeitung: Sehren-Straße Ür. 57. Insertions-Gebü i + Raum einer Seile des ARS Anzeigers 2 Sgr. :

Alle pon - Aristalten des In-

und Auslandes nehm auf dieses Blatt R vie

die Expedition der Allg. Preuß.

putation. Das Wesen einer jeden reihsständischen Versammlung be- steht darin, daß sie die Juteressen des gesammten Landes in sich re- präsentirt, und daß sie die gesammten Volksrehte, gegenüber den Rechten und Prärogativen der Krone, vertritt. Eine solhe Vertre- tung kann bei einem Volke nur Einmal vorhanden sein, und wäre es möglich, in einem und demselben Lande zwei reihs\tändishe Ver- sammlungen zu haben, so müßte es eben so möglich sein, diese zu gleicher Zeit zu berufen, also zwei ganz verschiedene Vota eines und desselben Volkes zu gleicher Zeit von seinen Vertretern ent- gegenzunehmen. Es wäre dann die Vertretung des Volkes in zwei oder mehrere Theile getheilt; es wüiden dann Theile, aber kein Gan- zes existiren, Diese Theilung widerspricht durchaus dem innersten Wesen einer reichsständischen Versammlung, und ih muß daher glau- ben, daß in dem Geseh vom Jahre 1820 nur Einer reichsständi- schen Versammlung getaht werden kounte und gedacht worden ift, an einer untheilbaren Vertretung einer Eiuheit, die ihrem Wesen nach nicht in mehrere Theile zerfallen kann, Der Herr Justiz-Minister hat sich ferner darauf berufen, daß bei der Prüfung des Buchstabens des Geseßes vom Jahre 1820 der Geist, der bei jenem Gesebe maßge- bend gewesen, zu Rathe gezogen werden müsse; Niemand kann mehr als ih mit diesem Argumente einig sein; ich habe nur zu wünschen, daß diese Prüfung mit Geist, mit dem Geiste geschehe, der damals in Preußen vorgeherrsht hat. Wenn der Geist heraufbes{chworen werden soll, so muß es der Geist jener Zeit sein, der Geist, der das Gesebß vom Jahre 1820 diktixt hat; derselbe, der in einer ganzen Reihe ruhmwürdiger Geseßbe dur unsere ganze Geschichte hindurch sich bethätigte, der Geist, der im Jahre 1808 schon für die in jenem Jahre berufenen ostpreußischen Stände die jährliche Zusammenkunft für nothwendig erachtete; derselbe Geist, der während einer Periode von zehn Jahren dem preußischen Volke fortdauernd regelmäßige ständische Central- Versammlungen in Aussicht stellte; derselbe, der im Jahre 1811 eine interimistische National-NRepräsentation berief, derselbe, der 1814 durch den Mund der preußischen Gesandten auf dem wiener Kongresse er= klären ließ, daß dieselben Rechte, die heute hier reklamirt werden, als das Minimum der ständischen Rechte zu betrachten seien, die dem deutschen Volke zugestanden werden müßten; es i} endlich derselbe Geist, aus dem am 22. Mai 1815, wenige Tage vor einem zu er- bffffnenden großen Kampfe mit dem Feinde, dem Volke die {höne Ver- heißung des Gesebes von gleichem Tage entstammt. Diese Reihe von Geseben, deren ih bisher gedacht, welhe sämmtlich ein central- ständisches Organ mit allen von seiner Existenz untrennbaren Attri= buten in das Staatsleben aufnehmen wollen, hat in dem Geseße vom 17. Januar 1820 einen weiteren Knotenpunkt gefunden. Das Ge- seß vom 22, Mai 1815 kündigt ih an als ein Pfand, was dem Volke gegeben werden soll dafür, daß die Grundsäße der Regierung, die in den leßten Jahren das Gouvernement geleitet hatten, es auch dauernd und für alle Zukunft leiten würden. Ein gleihes unwider= rufliches Pfand des Vertrauens auf die zu berufende Vertretung des Volkes wurde in dem Geseße vom 17, Januar 1820 einerseits den Gläubigern des Staates und andererseits dem Volke gegeben. Soll nun in jenen Verheißungen, in jenem Pfand eine Aenderung eintre= ten, sollte es sich herausstellen, daß eine Abänderung der damals gege- benen Verheißung. nothwendig geworden, so würde das doch stets nur auf geseblichem Wege bewirkt werden können. Der Theil würde dar- über gehört werden müssen, der die Rechte empfangen hat, nicht aber ausscchließlich der, der das Recht gegeben, der durch das gegebene in eine heilsame Beschränkung seines Rechtes eingewilligt hat. Meine Herrèn! Jh glaube, daß wir an dem Tage stehen, wo es sich desi- uitiv entscheiden muß, ob Rechtsgefühl und welhes Rechtsgefühl in unserem Volke lebt. Das Rechtsbewußtsein, was in der langen Zeit, die seit jenem Geseß vom 22, Mai 1825 vergangen, im Volke mehr und mehr und zulebt fast in allen Mitgliedern des Volkes sich aus- gebildet hat, es muß heute hier zu Tage kommen; ih glaube, daß es heute vor Allem darauf ankommt, das Rechtsgefühl, das in dem Volke lebt, auszusprechen, es klar und unumwunden zu sagen, daß das preußische Volk ein Subjekt vom Rechte is und \ih als dieses Rechts Subjekt weiß und betrachtet, Dieses Bewußtsein des Volkes kaun ihm durch keine Macht der Erde genommen werden; einmal erwor- ben, wird es dasselbe bewahren, und heilig halten, und in Justitu- tionen auszuprägen suchen, Von vielen Seiten wird dargestellt, daß das Königthum, was wir Alle hochhalten wollen, dessen Macht uud Würde bei jener denkwürdigen Diskussion der Adresse so erhaben und {ch6óu A als für das Wohl des Vaterlandes so nothwen= dig wie wohlthätig dargestellt wurde, daß dies Königthum in seiner Machtfülle geshmälert erscheine, wenn die Rechte des Volkes gewahrt, durch diese Rechte die Rechte der Krone begränzt werden. Meine Herren! “Mir scheint diese Auffassung einer wesentlichen Berichtigung zu bedürfen. Jch kann das hohe Juteresse, was das Königthum daran haben soll, daß das Volk nicht bestimmte Rechte besie, nicht anerkennen, Da scheint mir der Gegensaß zwischen Vergangenheit und Gegenwart nicht zu liegen, König und Volk bilden eiue un- trennbare Einheit zur gemeinschaftlichen Erstrebung desselben Zweckes, der Macht und Würde der kulturhistorishen Entwickelung einer Nation, Das Königthum wird in seiner Machtfülle durch die Rechte einer reichsständischen Versammlung nicht ge\{chwächt, \onu- dern gestärkt, wte dies der Gesandte des mächtigsten Souverains der Erde, des Königs von England, auf dem wiener Kongresse 1814 ausdrüicklich erklärte. Die Aenderung in der Form des Staates, die aus der Berufung vou Reichsständen hervorgeht, is für das Königthum nur von geringer Bedeutung; von höchster Bedeutung aber für das Beamtenthum, für diejenige Klasse, die in dem Staate, welcher keine ständische Justitution besißt, das Volk ohne Kontrolle leitet und verwaltet, Meine Herren! Das Königthum ist in den leßtgedach- ten Staaten überall au die Mitwirkung des Beamtenthums gebun- den, es kann ohne dieses Organ keinen irgend erheblichen Regierungs= akt ins Leben treten lassen, es kann nur mittelst der Beamten die Vollziehung seines Willens sichern. Es wäre aber gewiß eine ganz irrige Auffassung, wenn geglaubt würde, daß das Königthum, diesen Beamten gegenüber, eine ganz unbeschränkte Macht vesipe und geltend zu machen vermöchte, Die iunere Geschichte der Kabinette Europa's könnte darüber heilsame Lehren geben; es würde nicht {wer sein, den Beweis zu liefern, daß das Beamtenthum die Macht der Krone in mehreren dieser Kabinette mehr beschränkt, als es irgend eine Stände-Versamm-

Sonnabend den de Juni

1847.

lung je vermag. Jch glaube, daß in vielen dieser Kabinette der Wille des Königs sich gar niht geltend zu machen vermag, wenn der Wille des Beamtenthums dem Königlichen Willen entgegentritt. Wenn auch gegen diese praktishe Auffassung des Bestehenden gesagt werden kann und gesagt werden wird, daß es ja dem Regenten freistehe, die L sonen zu ändern, sich andere Räthe zu wählen; so is doch diese Frei- heit eine sehr relative. Woher will das Königthum diese Räthe neh- men, in einem Volke, das keine ständische Jnstitutionen besißt, dessen \{lummernde Talente keine Gelegenheit haben, auf der Bühne des Staates hervorzutreten und sich geltend zu machen. Wenn das Kö- nigthum in einem büreaukratishen Staate seine Räthe ändern will, wird es auf den Kreis hingewiesen scin, der sich seinem Blicke zeigt, Das Beamtenthum wird sich immer aus sich selber ergänzen; an - dere Räthe werden kommen, aber derselbe Geist wird die neuen beseelen, der in den alten herrschte; gegen diese Macht der Verhält=- nisse, glaube ih, kann feine noch so entschiedene Persönlichkeit an- kämpfen; diese Verhältnisse sind mächtiger, als die mächtigste Per= \önlichkeit! und deshalb ist in keiner Zeit der Geschichte das König- thum ganz unbeschränkt gewesenz die Entwickelung der Geschichte aber ist die, daß das Volk über diese Schranken des Beamtenthums hin= ausdringt , sobald es sih seines unverjährbaren Rechtes, für seine höchsten Juteressen selbstständig mitzuwirken, bewußt wird, sobald das Beamteuthum nicht mehr alle seine Verhältnisse und Juteressen allein zu erkennen und zu vertreten vermag. Jn der Unzulänglichkeit des Beamtenthums, in dem erwahten Rehtsbewußtsein des Volkes liegt die tiefe Nothwendigkeit, die tiefe sittlihe Bedeutung aller P aA Justitutionen, und ih glaube, daß Niemand die Stände mit größerer Liebe berufen hat, Niemand mehr von ihrer Nothwendigkeit durch= drungen gewesen is, als gerade unser erhabener König.

Wir können und wollen es uns nicht verhehlen, daß wir seinem freien Entschlusse die Berufung der Stände verdanken; seiner Ein= sicht und Ueberzeugung, daß die Juteressen des Landes durch unab-= häugigere und selbstständigere Organe, als das Beamtenthum, vertre= ten werden mußten. Seien wir gerecht in der Würdigung dieses hochsinnigen Entschlusses, der in der Berufung des Vereinigten Land= tages keine Beschränkung der Rechte der Krone sah. Ein weiteres Motiv, ebenfalls in der Ansicht wurzelnd, daß durch ständische Insti= tutionen die Rechte der Krone geschmälert würden, ward daher ent- widckelt, daß die Stellung des preußischen Staates nach außen wesent- lich geändert würde, wenn ein Rechtsanspruch des preußischen Volkes zur Anerkennung gelange, ein Rechtsanspruh auf ständische Verfassung mit allen derselben wefentlihen Attributen. Meine Herren, ih glaube nicht, daß dem so ist, ih glaube nicht, daß das Ausland unsere Ver- hältnisse so falsch auffaßt, ih glaube, daß in Preußen seit vielen Jahren Niemand daran zweifelt, daß es oft genug ausgesprochen, daß es oft genug feit funfzig Jahren und länger von unseren Fürsten anerkannt worden ist, daß wir niht in einem absoluten Staate, son= deru in einem Rechtsstaate leben, und daß es sich in diesem Augen= blicke nicht von Umbildung des Wesens dieses Staates, sondern nur von Ausbildung der für ihn zeitgemäßen Formen handelt. Sollte das Ausland die irrige Ansicht gehabt haben, daß wir in einem absoluten Staate lebten, so wäre es am dringendsten an der Zeit, daß das preußische Volk den Rang unter den Völkern Europas, der ihm gebührt, zur Anerkennung bringe, dadurch, daß es diese falsche Ansicht berichtigt und vernichtet. Es wird zur Verstärkung der aus dem von mir bestrittenen Standpunkte entnommenen Bedenken noch augeführt, daß mit der Auffassung Preußens als absoluter Staat wichtige Beziehungen zu dem Auslande zusammenhängen, daß bei einer veränderten Auffassung unsere ganze politische Stellung, unsere Blnd= nisse und Verbindungen in Europa in Frage kommen können. Auf diese nah meiner Ansicht mit der Würde unseres Volkes nicht ver=- träglichen Bedenken erlaube ih mix zu entgegnen: wohlan denn, sind wir nicht mehr das Volk von 1756, niht mehr das Volk, welches ein Heldenkönig gegen ganz Europa zu führen vermochte, niht mehr das Volk von 1813, was seine eigenen Verhältnisse selbst zu ordnen den Muth hatte? welches auf die Ansichten des Auslandes und die Verbindungen mit demselben nur insoweit Werth legen will, als sie mit seiner Würde vereinbar erscheinen? Es scheint mix auch mit die= sem Standpunkte vereinbar...

(Der Redner wird durch Geräusch unterbrochen.)

Marschall: Es ist niht möglich, den Redner zu hören, wenn

Privat-Gespräche geführt werden. Abgeordn. Mevissen: Ja dafür wesentlich, daß das Volk seine Rechte klar auffasse und daß die Stände diese Rechte der Krone gegenüber vertreten. Jch weiß nicht, inwiefern die Worte des Kü= uiglichen Herrn Kommissars , die wir so eben vernommen haben, ge=- eignet sind, auf diese Vertretung beschränkend einzuwirken; ih ver= mag das in diesem Augenblicke nicht zu beurtheilen, behalte mir aber vor, darauf näher einzugehen, wenn sich in dem Laufe unserer Ver= handlungen ergeben sollte , daß der Standpunkt des Rechtes, so wie ih ihn auffasse, in diesem Saale nicht zu einer erwün|\hten Feststel= lung gebraht werden könnte...

(Der Sprecher wird abermals durch Lärmen unterbrochen.)

Marschall: Jh muß nochmals zur Ruhe auffordern, weil man den Redner niht vernehmen kann.

Abgeordu. Mevissen: Das preußische Volk wird mit ganz anderem Gewicht in die Wagschale Europa's fallen, wenn es seinen inneren Rechtszustand geordnet, seine Justitutionen ausgebildet hat, als heute, wo sich die Ungewißheit, die in unserem Volke vorhanden ist, das Schwanken unserer staatsrehtlihen Formen sh dem Blike Europa's nicht ganz zu verbergen vermag, Wir werden einen weite= ren, höchst bedeutenden Schritt zu jener Einheit mit dem gesammten deutschen Vaterlande, die von uns so lebhaft angestrebt wird, thun, wenn wir unsere Jnstitutionen auf dieselben Rechtsbegrisse, die in den übrigen constitutionellen Staaten Deutschlands seit langen Jahren zur Anerkennung gelangt sind und fortdauernd dort gelten, stüßen, Ih frage, wird die Macht und das Ansehen Wee Königs ges{hwächt werden, wenn er über 17 Millionen freier Menschen, die ibrer Frei- heit bewußt geworden sind, die sih der Anerkennung derselben in einer bewährten Verfassung erfreuen, herrscht? Wenn es auch die feruste Ferne weiß, daß er seinen Stolz, seine Macht und seinen Ruhm darin findet, in der gegenseitigen Anerkennung der Rechte, in der vollen Uebereinstimmung seines Rechtes und der Rechte dieser