1847 / 154 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

vinz kennt. Das, ih wiederhole es, wird Niemand behaupten wollen. Endlich muß ich mich den Worten meines ehrenwerthen Landsmannes anschließen und muß fragen: Js denn dasjenige, was jeder Cor- poration, was jeder Stadt im ganzen Lande gegeben is, eine zu große Gabe für uns? und wenn es uns nicht gegeben wie e O es niht? Worin liegt die Gefahr? Worin bese ad

ißbrauch, der befürchtet werden könnte? Jh habe bisher in niche was gegen den Antrag der Abtheilung angeführt worden M fahr ein Wort vernommen, das auf einen Mißbrauch oder eine Vesa) indeuten könnte. G G Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen, M e E keiner Gefahr gesprohen. Jch gehe auf den §. 31 zurü P R bar i dem Wort wünschenswerth gesprochen; der geehrte Herr Ses } aber die Antwort schuldig geblieben auf das, Mork mo wen h eit g. 34. Das Wort „wünschenswerth schließt keine Nothwen me in sich. Die Nothwendigkeit der Abänderung hat sich durchaus nich herausgestellt. Es faun also nur vou! Wünschenswerthen die Rede sein, und da erkläre ich, daß nur die Nothwendigkeit uns dazu führen Fönnte, eine Aendernng des Geschäfts - Reglements vorzunehmen. Aus blos wünschenswerthen Rücksichten kann ih mich nicht dazu ent-

Ee von Landsberg =-Gehmen: Jch habe mir erlauben wollen, zu bemerken, daß allerdings die Wahl der Secretaire von Sr. Durchlaucht dem Herrn Marschall stattgefunden hat, aber un- ter Rücksprache mit deu übrigen Herren Marschällen. Es is zu dem folgenden Paragraphen von der Kurie der drei Stände vorgeschlagen worden, daß bei der Bildung der Abtheilungen auch die Provinzial= Landtags- Marschälle zugezogen werden möchten. Mit dem Antrage des geehrten Mitgliedes gegenüber dürfte das Bedenken des Herrn Referenten beseitigt werden,

Senfft von Pilsah: Jh habe gegen die Bemerkung der Redner vor mir Einiges zu erwiedern. Es ist bemerkt worden, die beantragte Aenderung des Reglements habe si als wünschenswerth ergeben. Mir sind indessen keine Erfahrungen, die dies bekunden, be- fannt geworden. Den zweiten Einwand, daß wir mit gleichen Was- fen fämfpen sollen, erkenne ih insofern für richtig au, als von den gegenwärtig fungirenden Secretairen die Rede ist; wir befinden uns aber auf gleichem Terrain, wenn wir auf eine 24jährige Praxis zu- rückblicken, und ih glaube, wir müssen in Beziehung auf dieselbe an- erkennen, daß die vielen Wahlen der Secretaire bei den Provinzial= Landtagen allgemeine Anerkennung gefunden haben. Jch habe mit vielen der betheiligten Herren gesprochen, und mir is keine Klage bekannt geworden. /

Fürst von Lihnowsky: Beamte wollten Sie sagen.

Senfft vou Pilsach: Es isst von einem geehrten Redner bestritten worden, daß die von mir behauptete Anomalie vorliege. Jch glaube aber, die eigenen Ausführungen desselben liefern den Be- weis dafür. Es ist als unerwünscht bezeichnet worden, daß die Se- cretaire niht von der Versammlung ernannt würden, während die kleinste Stadt ihren Bürgermeister selbst wähle. In der Konsequenz dieses Grundsayes würden wir sagen müssen: weil die kleinste Stadt ihren Bürgermeister selbst wählt, muß auch die größte Versammlung an Vorsißenden wählen. Jh glaube übrigens nicht, daß diese Konsequenz uns für den Beschluß stimmen wird, den die Abtheilung uns vorgeschlagen hat. Auch ist zu Gunsten dieser Konsequenz, so

weit ih bemerkt habe, kein Wunsch ausge\prochen, wenigstens is \ie gewiß nicht beantragt wordem Graf von Jhenpliß: Mir liegt vor Allem am Herzen, daß die ständischen Justitutionen, welche die Gnade Sr. Majestät des Königs uns gegeben hat, sich befestigen. Jn der Gliederung diejer Institutionen is, wie ih glaubê, diese Herren-Kurie ein sehr wesent- lihes Glied, und ich wünsche deshalb namentli, daß auch diese sich auf alle Weise befestige und ausbilde. Damit sie dies thue, glaube ih, ist es nothwendig, daß sie jede Gelegenheit ergreife, um einerseits ihre Festigkeit, andererseits aber tyre Billigkeit an den Tag zu legen. Da ih nun für den Augen lick den Vorzug genieße, hier in dieser hohen Kurie eine Stimme abgeben zu dürfen, so werde ich egen alle Petitionen stimmen, von denen i glaube, daß sie die Jn- Fiiutionen, welche die Gnade Sr. Majestät uns gegeben hat, gefähr= denz ich werde aber nit gegen die stimmen, von denen ih glaube, daß sie gleichgültig sind. Dies angewandt auf den gegenwärtigen Fall: so ide ich die Wahl der Secretaire für unshädlih, Es folgt aber daraus, daß wir der Wahl der Secretaire beistimmen, keines- weges, daß wir auch der Ansicht sind, daß z. B. auch die Marschälle gewählt werden müssen. Das ist ganz zweierlei. Dies vorausgeschickt, erlaube ih mir noch einen Umstand hervorzuheben, der in der Abtheilung bei dem Beschlusse derselben wesentlich mitgewirkt hat. Die Secretaire der Provinzial-Landtage haben ganz andere und wesentli verschiedene Functionen von den Secretairen bei den Vereinigten Landtagen. Bei den Provinzial-Landtagen werden keine stenographischen Berichte ge- fertigt, sondern die ganze Summe der Verhandlungen in dem Pro= tokoll niedergelegt. Hier aber geschieht das nicht, wie den Herren bekannt ist, sondern in die Protokolle wird nur ein kurzes Resumé der Verhandlungen und das Resultat der Beschlüsse aufgenommen. Es i} also das Amt gewiß immer noch ein sehr ehrenvolles ; es ist aber das Geschäft keinesweges von dem Umfange und der teh- nischen Schwierigkeit, wie bei den Provinzial-Landtagen. Aus diejen Gründen habe ich dem Antrage der Majorität der Abtheilung beige- stimmt und werde hier dasselbe thun. : von Quast: Es ist hervorgehoben, daß diejenigen Secretaire, welche dur die Wahl des Landtages hervorgehen würden, ein ver- hältnißmäßig noch größeres Vertrauen haben würden, als diejenigen Herren, welche dazu dur den Marschall ernaunt worden sind, nach allgemeinster Anerkennung, nicht nur auf dem gegenwärtigen Verci= nigten Landtage, sondern auch, nah vieljährigen Erfahrungen, auf allen Provinzial-Landtagen sich desselben so einstimmig erfreuen. Jh müßte diesem do entgegentreten, denn wenn wirklich eine Wahl stattgefunden hat, so kann die Wahl allerdings einstimmig erfolgen, und- das Vertrauen würde daun gewiß das höchstmögliche scin; es fann aber auch der Fall eintreten, daß sich eine Majorität und eine Mi- norität zeigt, und daß die Minorität selbst so bedeutend is, daß sie beinahe die Hälfte der Versammlung ausmacht, so daß die Majorität vielleicht nur um eine oder um wenige Stimmen die Minorität übersteigt. Dann frage ih, ob den so gewählten Secretairen daß Vertrauen in dem Maße von der ganzen Versammlung entgegenkommen wird, als jebt, wo sie unmittelbar durch den Herrn Marschall ernannt worden sind.

Graf von Arnim: Vorhin schon habe ih erklärt, wie das Vertrauen oder Mißtrauen in Beziehung auf die Ernennung der Se- cretaire bei mir in der Beantwortung der vorliegenden Saa ganz L den Hintergrund tritt; ich gane geglaubt, sie könne einfah aus iee De Es ger, Zweckckmä E beurtheilt werden. Es scheint Wege erstrebt wird eiten, daß diese Zweckmäßigkeit au auf anderem

Drei-Sia a Bee denno auf einem Wege, der von dem Vo-

: machen ânde-Kurie entfernt; wenn \ihch die E dahin Weg zu s Me es s{heint, daß es nur darauf ankomme, üigend berü sichtigt Is L die E der Mitglieder bei der Wahl Mutr der Drei-Ständ ei aber übersehen wird, daß uns hier ein ag dar LtR e-Kurie vorliegt, über den wir uns zustimmend

oder nit zustimmend zu erklären haben, \o bin ih in der Nothwen- digkeit, etwas tiefer darauf einzugehen, wie ih unsere Stellung bei

der Beurtheilung eines solchen Antrages auffasse. Es ist bei dem Beginne unserer Berathung gesagt worden und mit vollem Recht, daß es nicht die Aufgabe der einen Versammlung sei, den Weg des Fortschrittes zu vertreten, und die der anderen, die Hemmung zu re- präsentiren, sondern es sollen beide nah pflichtmäßigem Ermessen so beschließen, wie sie es zum Wohle des Thrones und des Landes für zweck- máßig und heilsam erachten. Es ist ferner gesagt worden, daß hierdurch nicht ausgeschlossen sei, daß es die Pflicht jeder Kurie sei, dem Antrage der anderen entgegenzutreten, wenn darin etwas Schädliches gefunden werde, daß es dann allerdings. auch die uns gestellte Aufgabe Fei, mit Selbst= ständigkeit „Neiu““ zu sagen zu solchen Anträgen. Es fragt sich also, glaube ih, bei jedem Antrage, der von jener Kurie an uns gelangt, nicht sowohl, ob das Zweckmäßige darin sich vielleiht auch auf andere Art erreichen ließe, sondern es handelt sich meiner Ansicht nach darum : soll die Herren = Kurie dem vorgeschlagenen Wege ihren Beitritt ver- sagen und dadurch hindern, daß der Antrag der Drei-Stände-Kurie zum Thron gelange, oder soll sie zustimmen? Jch glaube und darin werden Sie Alle nut mir einverstanden sein, daß Se. Majestät ein gro- ßes, ein sehr gewihtiges Recht in unsere Hände gelegt hat. Wir sollen durch E Beitritt oder Nichtbeitritt darüber entscheiden, ob Beschlüsse, die eine mehr als fünfmal zahlreichere Versammlung neben uns mit einer Majorität vou zwei Drittheilen gefaßt hat, zu den Stufen des Thrones gelangt. Das is ein sehr hohes, ein sehr {wer wiegendes Recht, meine Herren, aber ih glaube, wenn wir es heilsam ausüben sollen, so müssen wir es mit großer Mäßigung üben, wir dürfen das Veto, daß uns Se. Majestät in dieser Bezie- hung gegeben hat, nur da einlegen, wo uns jeder Unbefangene sagen wird: ihr habt Recht gethan, ihr mußtet so handeln. Wenn es aber nur darauf ankommt, daß dieses oder jenes in mehr oder minder zweckmäßiger Weise vorgeschlagen werden kann, wenn fein Nachtheil daraus weder für den Thron noch für das Land entstehen kann, da allerdings werde ih immer der Herren-Kurieratheu: sie solle niht hindernd in den Weg treten, weil ih glaube, daß sie gerade hierdurch in den Fällen, wo es nothwendig sein sollte, die Kraft haben wird, mit dem vollen Einverständ= niß des Landes ihren Beitritt zu versagen. Man hat ferner auf be= sorgliche Konsequenzen weiterer Anträge verwiesen. Wenn man Kon- sequenzen fürchtet, so kann man freilich aus jeder Frage Konsequen= zen ziehen. Ich bin aber der Meinung, daß, wenn nachtheilige Kon- sequenzen wirkli folgen sollten, es dann an der Zeit ist, „Nein“ zu sagen, und dazu werden wir den Muth und die Selbstständigkeit haben. Aber so lange sie nicht da sind, so frage ih: wozu soll es führen, wenn wir jedem Antrage, aus welchem andere Anträge abge= leitet werden könnten, deshalb unsere Zustimmung verjagen wol- len? Jch frage, ob dies zur Befestigung unserer Institutionen füh- ren fann, ob wix das Vertrauen, das zu deren gedeihlichem Bestehen nothwendig von der anderen Kurie in uns gesegt werden muß, er= werben können, wenn wir Anträge, die wir an sich für nicht nach=- theilig erkennen, wegen möglicher spätcrer Anträge, die daraus ent- wickelt werden könnten, verhindern, wenn wir die erste Petition, welche an uns gelangt, und die, wenn ich so sagen darf, ein politisches Ver- hältniß berührt, wenn wir diese erste Petition verwerfen, lediglich aus einem Grunde, der sih auf dem Felde der größeren oder geringeren Zweckmäßigkeit des proponirten Weges oder auf dem der Besorgniß vor künftigen Anträgen bewegt.

Se. König|. Hoheit der Prinz von Preußen: Jch habe vie Ehre gehabt, vermöge meiner Stellung an der Ausarbeitung des Geseßes Theil zu nehmen, das die jeßige Versammlung ins Leben gerufen hat. Jch glaube, daß Alles, was ich heute in Beziehung auf den uns vorliegenden Paragraphen. gesprochen habe, in keinerlei Beziehung angegriffen werden kann, aus den Gesichtspunkten, die so eben uns vorgetragen worden sind. Jch glaube, daß Niemand mehr wie ih davon durhdrungen is, wie schr es darauf ankommt, daß beide Kurien Hand in Hand geheu. Die ersten Worte, welche ih in diesem Saale gesprochen, haben dies bewiesen; ih glaube dies bewie- sen zu haben dur den ganzen Gang der Verhandlungen der Herren- Kurie. Wenn ih also jebt hier aufgetreten bin und einen Saß ver- theidige, den ih hier aufgestellt habe, \o geschieht es, weil ih den vorgeschlagenen Passus für unzweckmäßig halte, und wenn gesagt worden i}, die Zweckmäßigkeit allein müsse uns leiten, so kann ich wohl sagen, daß, wenn ih etwas unzweckmäßig finde, ih es auch aus diesem Gesichtspunkte verwerfen werde; und da nun bisher in der langen Reihe der Provinzial - Landtage kein Beispiel vorhanden ist, daß der bisherige Wahl - Modus der Secretaire als ein unzweck- mäßiger si gezeigt hat, so bleibe ih fest bei meiner Erklärung, daß ih den Antrag der Abtheilung vorwerfe. H

Graf zu Lynar: Jch muß gleichfalls erklären, daß ih dem

Beschlusse der andéren Kurie und dem Antrage der Abtheilung nicht beitreten kann. Die Gründe sind {hon ausführlih erörtert worden; ih enthalte mih also, darauf zurückzukommen, und mache nur noch auf einen Punkt aufmerksam, der hier noch nit angeführt worden is. Es is als Zusaß von der Abtheilung dieser Kurie N worden, daß in der ersten Sißung der Marschall acht Mitglieder be- nennen soll, welhe als Secretaire fungiren, bis die Wahl erfolgt ist, Dies is einmal ein Akt, der lange aufhalten, der wahrscheinlich eine ganze Sipung ausfüllen wird, dann aber auch schr häufig wie- derkehren kann, wenn irgend einer der Herren Secretaire behindert ist oder krank wird, Außerdem bekommen wir dann zwei Arten von Secretairen, einmal solche, die ernannt werden, und dann wieder andere, welhe erwählt werden. Hauptsächlich aber stimme ih gegen den Antrag, wie er von der Abtheilung befürwortet ward, weil ich aus Allem, was ih erfahren habe, kein Bedürfniß habe erkennen fönnen, um eine Aenderung desjenigen zu erbitten, was Se. Ma- jestät gegeben hat. Wenn ih ein Bedürfniß erkennen fönute, o würde ich mi unbedenklich anschließen; für jeßt aber glaube ich, indem ih \o stimme, wie ih erklärt habe, daß ih meine Selbststän- digkeit bewahre, und daß ih mit einer sol:hen Abstimmung auch gegenüber der anderen Kurie eine vollständige Anerkennungsfinden werde. Jch erlaube mir noch etwas zu bemerken. Jun dem Abtheilungs-Gutachten ist gesagt, man seße als selbstredend voraus , daß die Form und Modalitäten der Wahl nah dem Reglement über das Verfahren bei ständischen Wahlen vom 22. Juni 1842 zu regeln sein dürften. Jch glaube nicht, daß diese Vorausseßung ganz zutreffen wird. Das Reglement vom 22. Juni 1842 spricht hauptsächlich nur von Wahlen zu Pro- vinzial-Landtagen und sagt dann im §. 13, „diese Vorschriften gelten niht nur für die Wahlen von Abgeordneten und Stellvertretern der verschiedenen Stände zu Provinzial-Kommunal-Landtagen und Kreis- tagen, sondern auch für die anderen von den Ständen auf denselben zu vollziehenden Wahlen.“ Von Wahlen bei dem Vereinigten Land- tage is im ganzen Geseße nichts erwähnt. Wenn die Herren also glauben , daß jenes Gesey hier Anwendung finden kann, \o müßte dies noch vollständiger berathen und deutlicher ausgedrückt werden. Jm Wesentlichen \chließe ih mih dem Amendement des Grafen von Asseburg au und möchte vorschlagen, * den Eingang zu S. 6 vielleicht so zu fassen: Der Marschall der erren-Kurie ernennt im Einverständniß mit dem Marschall der Kurie der drei Stände und auf den Vorschlag der Provinzial-Landtags-Marschälle aht Secre- taire, aus jeder Provinz einen.

Graf von Dyhrn: Obgleich

kussion auf den Punkt gekommen ist ,

ih überzeugt bin, daß die Dis-

| Mitglied seine Meinung schon gebildet haben wird, so erlau

wo sih gewiß jedes verehrte R de ih mir doch,

noch einmal das Wort zu ergreifen , blos um auf finige Punte zu erwiedern, allein, damit niht geglaubt wird, daß auf diese Punkte nichts zu erwiedern wäre. Jh bemerke deshalb zuerst daß gesage worden is: die Nothwendigkeit zu unserer Bitte läge nicht vor, sie sei aber wünschenswerth. Nun habe ih aber von sehr vielen Mit- gliedern aussprechen hören, daß die Marschälle der Provinzen zu den Wahlen hinzugezogen werden müßten , ja es is ein Amendement u diesem Sinne gestellt worden. Jch frage nun, warum dieses Recht allein den Marschällen und nicht der ganzen Versammlung ge=- geben werden soll? Eine Abstimmung gegen die Wahl der Versamm- lung scheint mir geradezu ein Mißtrauen gegen die Versammlung auszusprechen. Aus den Mitgliedern der Provinzial-Landtage soll der Marschall des Allgemeinen Landtags die Secretaire wählen ; warum soll nun der Provinzial-Landtag ihm diese Wahl nicht erleichtern, in=- dem er selbst wählt, und nicht allein dessen Marschall? Jch glaube, daß der verehrte Landtags - Marschall von Schlesien dies gewiß nicht als einen Mangel von Vertrauen ansehen wird. Dann wurde u Betreff des größeren Vertrauens, welches für einen von den Land- tagen erwählten Secretair in Ansprnch genommen wurde , geäußert, daß es ja auch leiht kommen könnte, daß diese Wahl durch ein ein- ziges Mitglied entschieden werde. Wenn B, 48 Mitglieder auf einem Landtage sind und 25 wählen den Secretair ,, so tann way allerdings sagen , daß der Secretair durch ein einziges Mitg E ernannt wäre, und die 23 Gegner können ihm daun ihr Bauen versagen. Darauf is zu antworten, daß die Wahl auf acht Pow zial-Landtagen geschieht, und es wäre doch wirklich wunderbar, iere in allen aht alle Secretaire nur durch ein einziges Mitglied gewäh würden. Dann allerdings hätte die Hälfte des Landtags das Recht, ihm das Vertrauen d entziehen. Uebrigens ersheint mir dies eine ganz untergeornete Kategorie zu sein. : 94 0 “Sodann wurde gegen mich behauptet, in der Forderung der Wahl der Secretaire durch die Landtage läge nothwendig die Kon= sequenz der Forderung, daß auch die Marschälle von der Sinn, lung gewählt werden sollen. Erstens erlaube ih mir darauf Gasmes N sam zu machen, daß ih nur gesagt habe, ich fann die behaup fle große Añomalie in der vorliegenden Vitte nicht finden, weil ja die Erneunung des Marschalls in eine Sphäre fällt, die wir hier gar nicht erörtern werden, und nach aller gesunden Logik das Größere nie aus dem Kleineren nothwendig gefolgert werden muß. Was mich nun selbs betrifft, so habe ich zweitens auch hinzugeseßt, daß ich, so wenig ih die Nothwendigkeit dieser Konsequenz zugebe, ich doch gu ihr, wenn sie beliebt würde, nicht erschrecken werde. Jch glaube da=

‘ch nichts Ungehöriges gesagt zu haben „sonst würde ich wohl von E a unterbrochen worden sein.

m Durchlauchtigsten Herrn Marschall ) ; Wir ind bier, a Meinung zu äußern, ich habe meine Meinung darüber ausgesprochen, ih habe gesagt, ih werde nicht ersyralen. go dieser Konsequenz, und ih muß dies auch jeßt noch bekennen. Wenn ih übrigens anderer Meinung wäre, so würde ih eben so, wie e oerehrter Kollege aus der Mark Brandenburg, ganz bestimmt den Y uth haben, ein Nein zu sagen, wenn dies auch der Beschluß der anderen Kurie vernichtete. Jch muß aber bekennen, daß ih noch einen Schritt weiter gehe und es nicht für ungehörig, sondern für Mae gehalten hätte, da es sich blos um eine allerunterthänigste Me handelt, wenn die andere Kurie auch diese Wahl zu dem Gegenstan ihrer Bitte gemacht hätte. Dies is aber nicht geschehen, und daher lasse auch ich den Gegenstand fallen. Was nun zuleßt die Mau betri, die das verehrte Mitglied aus der Nieder=-Lausiß cum g hat, so muß i gestehen, daß ih ihn nicht verstanden lar ee weiß nicht, wie es möglich wäre, auf die vorgeschlagene x et E Kategorieen von Secretairen zu bekommen. Nennt da ven A Mitglied die Stellvertreter eine, eigene Kategorie, so me 0 Ehre haben, zu bemerken, daß wir jeßt hier in der Kurie s Rate gorieen von Secretairen haben, nämlih ih mache eine grie ganz allein aus. Heute bin ih Secretair, heute über acht age, wo ih hoffe, daß mein geehrter Freund aus Schlesien zurückgekehrt sein wird, werde ih niht mehr Secretair sein. | Sas

Das Gutachten sagt ja ausdrüdlich, daß der Aufruf nur für die

Sitzung stattfinden soll, in der die Secretaire selbst gewählt werden, sobald sie gewählt sind, is die Sache aus, Was nun die Provinzial - Landtage und den durch das Geseß vom Jahre 1842 vorgeschriebenen Wahlmodus betrifft, so glaube ich, daß im Jahre 1842 das Geseg niht hatte Fälle voraussehen fönnen, die sih im Jahre 1847 zutragen werden. Es is gefragt worden, welche Wah= len auf den Provinzial - Landtagen stattgefunden haben? Dies sind die Wahlen der Ausschüsse, und ih sehe nicht ein, warum dié Secre= taire nicht unter denselben Modalitäten erwählt werden fönnen, als die Mitglieder der Ausschüsse von den Provinzial - Landtagen ge- wählt werden, denn das Geseß handelt ja überhaupt von jeder Wahl, die auf den Provinzial-Landtagen vorgenommen wird. Geht nun diese Bitte an Se. Majestät durh, wird ie erfüllt, so gehören die Sccretaire des Vereinigten Landtags zu den Personen, die auf den Provinzial-Landtagen gewählt werden, und ich begreife nicht, was für eine Schwierigkeit da in dem Modus threr Wahl liegen soll. |

Graf Ly nar: Ich muß entgegnen, daß ih nicht gesagt dabe, es liege cine Schwierigkeit darin, sondern daß ih nur dem im ( lj achten gebrauchten Ausdruck: s\elbstredend, entgegengetreten v, Jch erlaubte mir darauf aufmerksam zu machen, daß, wenn die hohe Kurie den Vorschlag annehmen wolle, er noh näher festzustellen wäre. Das Gesetz von 1842 hat nur über solche Wahlen sprechen können, die damals geseßlich bekannt waren, und es wird zu erörtern bleiben, ob das Geseß von 1842 guch bei dem Vereinigten Landtage Anwen-

inden kann. [t ns von Dyhrn: Es sind die Provinzen auf dem Vereinig- ten Landtage, nicht der Vereinigte Landtag selbst, welche die Wahlen vornehmen, und da ist es nah meiner Ansicht gar nicht nöthig, i das Geseß von 1842 zu modifiziren, denn das Geseb gilt für alle Per- sonen, die auf dem Provinzial-Landtage gewählt werden ; die Se- erctaire werden aus den Provinzial - Landtagen gewählt, und folglich gelten auch alle die Bestimmungen , wie sie das Geseß von 1842 enthält. R are,

reiberr Senfft von Pilsah: Jh habe nur ein Wort zu d a E Ku L von einem verehrten Mitgliede qus der Mark Brandenburg angeführt wurde. Jh bin, eo 0 M Ansicht, daß in allen Sachen, wo nicht erhebliche Rücksic e en gegen- stehen, es Pflicht is, den Sentiments der anderen Kurie eau re U Jch kann aber diesen Grundsay nicht so weit ausdehnen, ih z. B. bei einer Königlichen Proposition jeder Aenderung, die von der Kurie der drei Stände für angemessen erachtet wird, meinerseits bei- treten sollte. Auf der einen Seite würde das Sentiment der drei

Stände, auf der anderen dagegen die Königs stehen. Hier aber ist noch mehr ist ein Geseß, welches Se. Majestät uns gegeben hat, die Rede davon, ob wir uns veranlaßt finden können,

als eine Proposition, hier

aus Rücksicht

seßes in Antrag zu bringen. \ Graf Dohna - Lau:

Jch habe in der Abtheilung dafür g- stimmt, daß die Secretaire erwählt werden sollen, ich werde au

ch hier

Zweite Beilage

Proposition Sr. Majestät -des *

und hier is -

n die Kurie der drei Stände eine nicht von der Nothwendigkeit ge- | otene Aenderung eines von Sr. Majestät uns kaum gegebenen Ge- f

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Zweite Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

dafür stimmen und auf meinem Votum beharren, Die Marschälle, die Secretaire und die übrigen Beamten einer jeden Kurie sind dazu da, die Berathungen der Kurie dem Geseß gemäß zu leiten und zu einem ordnungsmäßigen Resultate zu führen. Dieses unter Umstän= den nicht leichte Amt köunen sie aber nicht erfüllen, wenn sie niht zunächst das Vertrauen Sr. Majestät des Königs, auf der anderen Seite aber auh das Vertrauen der Versammlung genießen. Das Vertrauen der Bersammlung sheint mir so sehr wünschenswerth, daß ih mir denken kann, daß, wenn derartige Beamte selbst das Ver= trauen Sr. Majestät hätten, niht aber das Vertrauen der Versamm= tung besäßen, sie uiht im Stande sein würden, die Berathungen der Versammlung zu irgend einem genügenden Resultat zu leiten. Dies Vertrauen der Versammlung erscheint mir als eine gaûz nothwendige Bedingung, und ih glaube, es dürfte dem Gouvernement oder viel- mehr Sr. Majestät nur wünschenswerth sein, wenn durch eine vor- hergegangene Wahl die Männer des Vertrauens bezeichnet würden, die zu diesen Aemtern von der Versammlung als passend erachtet werden, Dieses Vertrauen, ih muß nochmals darauf zurückkommen, erscheint mir als unbedingte Nothwendigkeit, Es is ansgesprochen worden, daß keine Aenderung der Gesebe eintreten dürfte, wenn nicht eine Nothwendigkeit dazu vorliegez hier liegt aber, nah meiner Ueber-= zeugung, die nothwendige Forderung eines Vertrauens der Versamm- lung in ihre Beamteu vor, und ih wollte mir die Frage erlauben, ob man diese Bedingung unter allen Umständen als erfüllt annehmen fönne, wenn die Secretaire jedesmal nur von dem Landtags - Mar- {all ernannt werden? Jch glaube nicht, daß man dieses unbedingt annehmen faun. Darum bin ih bei memer Ueberzeugung geblieben, daß man in diesem Falle dem Antrage der Kurie der drei Stände beitreten müsse, und daß die Secretaire jedesmal von den Provin- zial-Landtagen zu wählen sein würden,

von Massenbah: Unser geehrter Herr Secretair hat durch seinen Vortrag den Zweig, auf dem er selbst sibt, selbst abge= sägt, er hat etwas für die Wahlen der Secretaire anführen wollen, was mir ein Grund dagegen zu sein scheint, ex hat nämli ange-

führt, daß eine solhe Wahl zuweilen durch eine Stimmenmehrheit von einer einzigen Stimme erlangt werde, daß also der zu Wählende durch eim Mitglied gewählt werden fönne, Jh möchte aber noch weiter gehen, ih glaube, man irrt sich sehr häufig, wenn man denkt, die Mehrheit hat Jemanden gewählt, denn es stellt sih der Wahlakt oft so, daß die Minorität gewählt hat, Angenommen, die Versamm= lung besteht aus 80 Mitgliedern ; wenn nun gleich eine absolute Ma- jorität si herausstellt, dann gebe ih zu, daß die Mehrheit gewählt hat; aber es wird si sehr leicht so stellen, daß vielleiht 20 Stim- men für einen und andere 20 für einen anderen, alle übrigen auf mehrere andere vertheilt sind, also 60 sind darüber einig, weder den einen noch den anderen zu wählen, und doch, weil diese beiden die meisten Stimmen haben, \o muß bei der engeren Wahl einer dieser beiden gewählt werden. Also insofern wählt nit die Majorität, sondern die Minorität, und das is auch mit ein Grund, warum ih überhaupt gegen alle dergleihen Wahlen und auch hier dagegen stimmen werde.

Fürst Hohenlohe: Wir haben o viel dafür und dage=- gen gehört, Jch muß gestehen, daß, so gern ih meine Ansicht be- richtigt hätte, ih doch noch ganz der Ansicht bin, dem Antrage der Abtheilung beistimmen zu müssen, Es ist von der kurzen Zeit ge- sprochen worden. Wir sind iu der achten Woche beisammen, auf acht Wochen is nur der Landtag zusammenberufen, und ih glaube, daß die Erfahrung uns leiten könne. Es is gesagt worden, daß es wünschenswerth sei. Dieses is , glaube ih, dadurch anerkannt wor= den, daß die andere Kurie sich dafür ausgesprochen hat, es is ferner dadurch anerkannt worden, daß die Abtheilung sich dafür erklärt hat. Jch muß aber auch sagen, daß ih es für nothwendig halte, Die Erfahrung spricht dafür, daß es nothwendig is; denn der Herr Marschall des Vereinigten Landtages allein war niht im Stande, die Herren Secretaire zu ernennen. Er hat die Hülfe der Provin=- zial -Landtags - Marschälle in Anspruch nehmen müssen. Es is also nothwendig, daß eine Abänderung stattfinde, es is nothwendig, daß Se, Majestät der Köaig gebeten werde, eine Aenderung vorzuneh= men, und ih gestehe, daß ih es dam für wünschenswerth halte, daß die Abänderung gleih in der beantragten Art vorgenommen werde, damit die Secretaire das nothwendige Vertrauen besißen.

Se, Königl. Hoheit der Prinz von Preußen: Jh muß be- merken, daß ih mich gewiß gegen alle die Mitglieder, die aus dem Gefühle der Nothwendigkeit diesen Paragraphen geändert wissen wollen, nicht aussprehen werde, Jch spreche nur gegen diejenigen, welche die Abänderung blos für wünschenswerth halten, Ju dieser Beziehung aber muß ih bei meinem früheren Ausspruche stehen blei- ben, welcher dahin ging, daß ih mich davon nicht fönne leiten lassen. Was die Ansicht betrifft, daß der Paragraph dahin geändert werden möge, daß die Landtags-Marschälle zu konsultiren seien, welchem Vor= schlage ih mich übrigens vollständig anschließe, so glaube ih doch auch, daß dieser Vorschlag keinesweges in- der Art begründet sei, wie eben angeführt worden ist. Wenn der Landtags-Marschall der Ver- einigten Kurien die Wahl bei einer so großen Versammlung zu tref- fen hat, wie diese, die jeßt beisammen ist, so is es ja rein meuscheu= unmöglich, daß er alle Personen kennt. Deshalb wird ihn auch sein richtiger Takt dahin leiten, diejenigen Personen zu kousultiren, die ihm die passendsten Männer bezeichnen können. Er braucht auch die Land- tags-Marschälle nicht allein zu befragen, er kann auch andere Perso= nen fragen; aber er wählt ste und nicht die Provinzial-Landtage. Jyufallibel is der Landtags-Marschall eben so wenig, wie jeder andere Mensch, und darum befragt er Andere, um eine richtige Wahl treffen zu fönnen, Aber überlassen muß man ihm die Wahl und [keines= weges ihm durch die Provinzial - Landtage gewählte Leute mai! verzeihe mir den Ausdruck aufdringen, die seiner besseren Ueber= zeugung nah und in Folge der Berathung, die er mit anderen und vielleicht mit vielen Personen aus den Provinzen darüber gepflogen hat, keinesweges als die besten bezeihnet werden möchten.

Senfft von Pilsach: Jh verzichte auf das Wort.

Fürst Radziwill: Wenn ich mi der Ansicht der Abtheilung anschließe, so geschieht es vorzugsweise aus einem Grunde, der, wie ih glaube, noch nicht in seiner ganzen Ausdehnung beleuhtet worden ist, obgleih er wohl von einem geehrten Redner auf eine Weise au- geführt wurde, mit der ih eben vollkommen übereinstimme. Der Grund, der mich leiten würde, für die Wahl der Secretaire bei dem Vereinigten Landtage zu stimmen, liegt eben in dem Unterschiede der Stellung, welche die Marschälle auf dem Vereinigten Landtage haben, und derjenigen Stellung, die sie auf den Provinzial - Landtagen ein= nehmen. Auf den Provinzial - Landtagen is der Marschall aus dem engeren Kreise seiner Landsleute von Sr. Majestät dem Könige er- nannt, Er is von seinen Landsleuten ganz genau gekanut, und es ist {on anzunehmen, daß die Wahl S. . Majestät des Königs ihm das nöthige Vertrauen in -der Versammlung geben werde, zumal er erwählt ijt aus dem Kreise bekannter Männer, aus dem Kreise

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von Männern, über die er ein kompetentes Urtheil von vorn- herein haben muß, und zwar- theils durch die Stellung, die ihm gegeben is, theils dadur, daß er in der Provinz wohnt, Der Marschall der Vereinigten Kurien steht in einer anderen Stel- luigz er steht einer Versammlung gegenüber, von der er zum Theil gar nicht ‘gekannt ist. Er hat also das Vertrauen von vornherein nicht in dem Maße, wie es der Marschall einer Pro- vinzial - Landtags - Versammlung nothwendig haben muß, Es muß ihm also etwas sehr Wünschenswerthes sein, ein jedes Mittel zu er- greifen, was ihm das Vertrauen der Versammlung zuwenden fan, Das förderlichste Mittel, was . zur Erwerbung dieses Vertrauens führen fann, sind Mittelspersonen. Diese Mittelspersonen erblicke ih in den gewählten Secretairen. Sie stehen in seiner ganzen Ge- schäftsführung täglich ihm an der Seite, sie begleiten ihn in der- selben und sind ihm deshalb geeignete Elemente, um das Vertrauen der Versammlung in jedem Momente der Geschäftsführung für ihn zu vermitteln. Aus diesem Grunde, den ih nicht als Nothwen

digkeits - Grund bezeihnen mag, den ih aber als ein w1ch

tiges Element für die ganzen Landtags - Verhandlungen ansehe, würde ich für die Wahl der Secretaire stimmen. Jh stimme aber auch deshalb dafür, weil ih n dieser Wahl das Prinzip der Königlichen Autorität durchaus nicht angetastet sehe, Das Prinzip der Königlichen Machtvollkommenheit liegt in der Ernennung der Marschälle. Diese anzutasten, würde ih gegen meine Ueberzeugung halten. Die Wahl der Secretaire aber würde die Machtvollklommen- heit der Marschälle betreffen, und ob diese von den Marschällen ge- wüuscht wird, würde ih dahingestellt sein lassen. Es ist nihts Prin=- zipielles, daß von Seiten der Kurie von vornherein diefer Wahl ent- gegengetreten werden müßte, es is auch nicht eine Nothwendigkeits-, sondern eine Nüßlichkeits-Frage, und bei dieser {ließe ih mi der Ausicht der Drei-Stände-Kurie, so wie der Ansicht der Abtheilung, aus den Gründen an, die ih entwickelt habe. Es is von dem geehr

ten Redner ans der Mark eine Schwierigkeit in Bezug auf den Wahl- Modus hervorgerufen worden, der von der Abtheilung vorgeschlagen wurde, Was diesen Wahl-Modnus anlangt, so scheint er uur keine großen Schwierigkeiten zu veranlassen; -deun es faun nur derselbe Wahl-Modus sein, nah welchem die Mitglieder des provinzialstän= dischen Ausschusses gewählt werden. Wenn es darauf ankommt, neuen Wahlen im Laufe der Versammlung vorzubeugen, so giebt es ein ein=- fahes Mittel, um dieses Hemmuiß zu beseitigen, Es dürfte uur von vornherein die Wahl auf den Secretair und einen Stellvertreter ge- richtet werden, welher Leßtere im Falle der Krankheit oder der Ab-

wesenheit in die Stelle des erstgewählten Secretairs einzutreten hätte,

Graf von Key serling: Jh erlaube mir, als Mitglied der Kommission noh eine Seite der Beurtheilung hervorzuheben. És ist gesagt worden, daß uur Bedürfniß und Erfahrung uns bestimmen könnten, uns dem Antrage der Kommission anzuschließen, Jch glaube, daß die Stellung unserer Kurie es mit sich bringe, daß wir nicht blos das Bedürfniß und die Erfahrung unserer Kurie berücksichtigen, sondern auch das Bedürfniß und die Erfahrung der auderen Kurie so weit anerkennen, als wir nicht dabei Gefahr oder Nachtheil erkennen; denn unser „Nein“ verneint nicht blos unsere Ansicht, sondern schneidet zugleich ab, daß der Wunsch und die Ansicht der anderen Kurie zu den Füßen des Thrones gebracht wird, Unser Nein würde zugleich sagen: „Wir erkennen die Erfahrung und das Bedürfniß in der ande= ren Kurie nicht an.“ Deshalb ift ünsere Stimme viel gewichtiger, und es möchte bei unserer Entscheidung noch darauf Rücksicht genom- men werden dürfen.

Marschall: Wenn weiter keine Bemerkung erfolgt , so kämen wir zur Abstimmung. Sie wird auf den Antrag der Abtheilung und eventuell auf den Vorschlag zu richten sein, welher von dem Grafen Asseburg gemacht worden is. Die erste Frage würde also heißen: „Tritt die Versammlung dem Antrage ihrer Abtheilung bei?“

Graf Dyhrn: arf ih mir noch eine Bemerkung erlauben? Die Abtheilung hat hier noch Anträge gemacht, welche unter 1., 2, und 3. erwähnt sind. i

_Marschall: Diese Anträge sind in der Fragestellung einbe- griffen. Die Frage is im Ganzen auf den Antrag der Abtheilung gerichtet, Darüber wird kein Bedenken obwalten. Der Antrag is gedruckt, wenn es jedoh gewünscht wird, so wird er nochmals verle- jen werden.

Referent Fürst Lichnowsky: Die Abtßeilung beantragt, daß in Zukunft durch Wahl jeder einzelnen Provinz die Bestellung des von ihr zu entnehmenden Secretairs erfolge. Jn der Kurie der drei Stände ruft in der ersten Sißung der Marschall gcht Mitglieder auf, welche als Secretaire fungiren, bis die Wahl erfolgt is, Die Se cretaire der Herren-Kurie werden von derselben gewählt. Jun der er sten Sibung der Herren - Kurie ernenut der Marschall zwei Mitglie- der, welche als Secretaire bis nah erfolgter Wahl fungiren,

Der erste Antrag i von der anderen Kurie herübergekommen, und die anderen Punkte sind als Nexual-Punkte angeseßt worden.

Marschall: Fürst Salm hat noch vorgeschlagen, daß statt des dritten Antrags die Bestimmung getroffen werde, daß die zwei jüng- sten Mitglieder der Versammlung zu Hülfs=Secretairen in der ersten Versammlung gewählt werden, und es is zu fragen, ob dieser Vor= schlag die Unterstüßung von sechs Mitgliedern findet.

(Es erheben sich mehr als sechs Mitglieder zur Unterstüßung.)

Der Antrag wird also zur Äbstimmung kommen, und es is nur

die Frage: Ju welcher Zeitfolge? Er würde, wenn die Abtheilung selbst sich damit einverstanden erklären sollte, dem Vorschlage der Ab- theilung unter Nr. 3 substituirt werden; wenn aber Bedenken dagegen erhoben werden, so is es die Regel, und es steht den nichts entge- gen, daß die erste Frage auf den Autrag der Abtheilung gerichtet wird. Es fragt sih also, ob der Wunsch dahin gerichtet is, daß die- ser Vorschlag, der die Unterstüßung von 6 Mitgliedern gefunden hat, an die Stelle des Vorschlags der Abtheilung trete? i Graf von Arnim: Dieser Vorschlag is} ein neuer und noh nicht diskutirt, Es möchte also doch unmaßgeblich erst über Nr. 1 und 2 in Verbindung mit dem Haupt-Antrage der Abtheilung abzu- stimmen und Nr. 3 einem besonderen Beschlusse vorzubehalten sein. Marschall: Es is anzunehmen, daß darüber diskutirt worden wäre, wenn man es für erforderlich erahtet hätte. Referent Fürst Lichnow sky: Wenn Ew, Durchlaucht den Fürsten zu Salm=-Dyk aufforderten, so würde er vielleicht sagen, wie er zuleßt erklärt hat, daß, was in Nr, 1 enthalten is, auch unter seinen Antrag subsumirt wird.

Graf Lynuar: Jch erlaube mir gehorsam} vorzuschlagen, daß der Herr Marshall zuerst einfah über den Antrag der Abtheilung abstimmen lasse, vorbehaltlich der Abstimmung über den Antrag des Herrn Fürsten Salm, der dann noch näher erörtert werden müßte. Referent Fürst vou Lichnowsky: Jch bin jeßt unterbrochen

worden. j Graf Lynar: Jch bitte um Verzeihung, ih glaubte, der Vor-

trag wäre geendet.

Sonnabend den Zie Juni.

Referent Fürst von Lihnowsky: Jh war mitten in meinem Vortrage. Jch habe mir also erlaubt, den Herru Marschall zu bitten dasjenige zuerst zur Abstimmung zu bringen, was uns von der zwei ten Kurie herübergekommen is, und dann erst unsere Zusähe einer weiteren Abstimmung anheimzugeben.

Graf Zieten: Wenn der durchlauhtige Referent behauptete, er sei in seinem Worte unterbrochen worden, so kann ih dem nicht beistimmen, Es is das vou ihm Ausgesprochene mehr im Conver- sations-Ton vorgetragen worden, und i glaube daher nicht, daß der- selbe in seinem Rechte verleßt worden ist,

Referent Fürst von Lihnowsky: Jch habe um das Wort gebeten und es erhalten; folglich hatte ich das Wort.

Eine Stimme: Jch wollte darauf aufmerksam machen, daß zu wünschen wäre, daß im Falle des Schlusses der Debatte diese conversationelle Unterhaltung niht mehr stattfinde,

Marschall: Es wird niht immer leiht zu vermeiden sein, daß am Ende einer Berathung noch über die Fragstellung selbst ver handelt wird, Es ist in diesem Augenblicke geschehen, und ih habe zu erflären , daß ih damit einverstanden bin, daß die Frage auf den Antrag der Abtheilung gestellt werde, insoweit er dahin geht, dem Borschlage der auderen Kurie beizustimmen, und einstweilen die Frag- stellung über alles dasjenige ruhen zu lassen, was von der Abtheilung dieser Kurie noch besonders vorgeschlagen is. Es wird hinreichend verstanden sein, und wir kommen also in dieser Weise zur Abstimmung, daß alle diejenigen, welhe dem Antrage der Abtheilung, insoweit er mit dem Antrage der anderen Kurie übereinstimmt, nicht beistimmen wollen, dies durch Aufstehen zu erkennen geben,

Nach erfolgter Zählung waren 30 Stimmen für die Bejahung, 27 Stimmen für die Verneinung der gestellten Frage.

Marschall: Nachdem der Antrag der Abtheilung die erfor- liche Majorität von ck, uicht erhalten hat, kommen wir darüber zur Abstimmung, ob nach dem Vorschlage des Grafen von Asseburg in die 2. Zeile des §. 6 nah den Worten: der drei Stände“ die Worte: „und auf den Vorschlag der § Provinzial-Marschälle ‘““ ein- geschoben werden sollen, so daß es heißt : „Der Marschall der Herren- Kurie erneunt im Einvernehmen mit dem Marschall der Kurie der drei Stände und auf den Vorschlag der 8 Provinzial-Marschälle 2c,“ Es ist von dem Grafen Lynar hier bei diesen Worten der Vorschlag sv formulirt worden, daß das Wort Vorschlag“ statt „Zuziehung“ gebraucht werde, /

Graf Asseburg: Jch hatte „Zuziehung““ gesagt. iz

Graf Lynar: Jh lege kein Gewicht darauf, wenn der Graf Asseburg wünscht, daß es bei der von ihm vorgeschlagenen Fassung bleibt,

Marschall: Also unter Zuziehung, Es is} verstanden worden, an welchem Orte des §. 6 diese Einschaltung gemacht werden foll, und es kann also zur Fragestellung selbs geschritten werden. Es handelt sich nun um diejenige Fassung, welche gewünscht wird, Jch bin gern erbötig, diejenige Fassung zu wählen, welche die meiste Un-

terstüßung findet.

Graf Jtenpliß: Der Ausdruck: „unter Zuziehung“ könnte aussehen wie eine neue Wahl, Es würde daher besser sein, statt: „unter Zuziehung“, zu sagen „nah Rücksprache.“

Secretair Graf Dyhrn: Das muß dem Marschall ganz allein überlassen werden, mit wem er Rücksprache nehmen will,

von Keltsh: Jch bitte das Amendement genauer formuliren zu wollen, Jch finde einen wesentlihen Unterschied darin, ob es heißt: Zuziehung, Vorschlag oder Nücksprache. Gegen zwet dieser Punkte würde ih mich bstimmt aussprehen und dagegen stimmen, während ih mich dem dritten möglicherweise anschließen fönnte,

Marschall: Dem dritten?

von Keltsch: Jch bitte ergebenst, das Amendement bestimmt formuliren zu wollen, dann werde ih um das Wort bitten.

Graf Asseburg: Der Marschall der Herren-Kurte ernennt im Einvernehmen mit dem Marschall der Kurie der drei Stände, nach dem Vorschlage der Marschälle der Provinzial-Landtage

von Kelt\ch: - Nun bitte ih ums Wort. És is also das Amendement so gestellt, daß der Marschall des Vereinigten Landtags nur nah dem Vorschlage der einzelnen Provinzial-Landtags-Marschälle die Ernennung der Secretaire vornehmen soll. Hiergegen erkläre ich mich auf das bestimmteste. Es ist der Grundsaß vorhin festgestellt worden, daß man die Befugniß des Marschalls des Vereinigten Land tags möglichst hoch stellen wolle, uicht abhängig machen von einem

Einflusse der Versammlung. Das is zwar gegen meine Ansicht ge- wesen, ih unterwerfe mih aber natürlih unbedingt dem Prinzipe, welches einmal festgestellt worden is, welches dann aber auch festge= (alten werden muß. Danach glaube ih nicht, daß der Marschall, dem nach dem Prinzipe die Ernennung der Secretaire anheimgegeben wor- den ist, auf irgend eine Weise und dur bestimmte Formen hierin wieder beshräukt werden fanu, Sollte das Amendement durchgehen, daß es eines Vorschlages der einzelnen Provinzial-Landtags-Marschälle bedürfen solle, so würde aber eine Beschränkung der Art eintreten, und ich finde darin eine solche Jukonsequenz, daß ih mich auf keinen Fall dem anschließen könnte.

Graf von der Asseburg: Jh kann eine Beschränkung darin durchaus nicht finden, g

Graf von Arnim: Jh stimne dem, was der geehrte Redner aus Schlesien sagte, vollkommen bei. So sehr ih gewünscht hätte, daß die Provinzen eine selbstständige Theilnahme an der Ernennung der Secretaire hätten, so kann ih doch, wenn dies nach dem Be \{lusse niht als Bitte Sr. Majestät vorgetragen werden soll, nur der Meinung sein, daß jeder Mittelweg eine halbe Maßregel ift, welche alle Nachtheile einer solchen hat, ohne irgend einen Vortheil dafür zu gewähren. Was der Marschall thun will, um sih von der Qualisication der zu ernennenden Secretaire in Kenntniß zu seben, fann ihm füglih überlassen bleiben, dazu bedarf es keiner Vorschrift des Geselzgebers, und das is nicht ein Gegenstand, weshalb es wUn- \censwerth wäre, eine Bitte an Se. Majestät zu richten. Man mag den Ausdruck fassen, wie man will, Vorschlag , Zuziebung oder wie sons, immer bleibt der Zweifel, inwieweit es bindend jein soll oder uicht bindend. J} der Vorschlag bindend, so kommt der Marschall in eine viel bedenklichere Stellung, als wenn er die Wahl aus den Provinzen erhält , denn es ist dann eben so wohl denkbar , daß ihm einmal ein Vorschlag gemacht werden kan, der nicht zweckmäßig war, und er is dann genöthigt, denselben anzunehmen, er hat aber dabei nicht einmal die Befugniß, sih auf die Verantwortlichkeit der Pro= vinz dabei zu berufen, sondern nur auf den Vorschlag des Landtags =

Marschalls. i Ee. Königl, Hoheit der Prinz von Preußen: Jh habe mich {hon vorhin für das Wort „Zuziehung“ erklärt und bleibe au noch dabei, namentlich aus dem Grunde, weil nah dem eben gefaß- ten Beschlusse dieser Passus an die andere Kurie zurückgehen muß, \ daß wir einen Vorschlag machen, der dersel=

und ih daher wünsche, i l / ben eine Vermittelung zeigt, mit dex wir ihr entgegen kom-