1847 / 154 p. 7 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

stehen, und die dagegen \ind, sien bleiben, nicht aber abwechselnd das Umgekehrte stattfände.

Marschall: Es is das ein anderer Punkt, den ih zu beaut- worten habe, und ih erkläre, daß dieser Wechsel bis jeßt nicht statt- gefunden hat; ih habe immer für das Zeichen der Verneinung das Aufstehen genommen. Geleitet hat mih dabei die Rücksicht, daß es oft vorkommt, und heute {on i der Fall da gewesen, besonders oft bei Geseßes-Vorlagen von größerem Umfange, daß über Paragraphen abgestimmt wird, ohne daß eine Diskussion stattgefunden hat, und da- bei das Sißzenbleiben als Zeichen der Annahme gilt. Es ist mir aber erwünscht, bei dieser Gelegenheit zur Sprache bringen zu können, daß ich gern bereit bin, ein anderes Berfahren eintreten zu lassen, Os es von der Versammlung gewünscht wird. Wenn also der Wunsch vorherrschend is, daß als Zeichen der Bejahung das Aufstehen ge- wählt werde, so habe ih dem nichts entgegenzuseßen. j

Graf Dyhrn: Jh glaube au, daß es viel besser i, wenn ein und dasselbe Zeichen ein für allemal gilk. s R Kammerherr vou Brandt: Zh dächte, es müßte die Entschei- dung ganz in die Hand des Marschalls gelegt sein, Nach meinem Dafürhalten is es nicht vortheilhaft, wenn man entschieden bestimmt, dur Aufstehen oder Sizenbleiben soll jedesmal die und die Ansicht ausgesprochen werden, Es fönnte hâäusig vorkommen, daß diejenigen sien bleiben, welche die Frage entweder nicht gehört oder falsch ver- standen hätten, wodurch sie dann vielleicht gerade im entgegengeseb- ten Sinne stimmen würden. H

Graf von Arnim: Es scheint mir dies unmaßgeblih ein Ge- genstand zu sein, der in diesem Augenblick nicht zur Diskussion steht, fonderu der Antrag des Grafen von Kielmannsegge steht zur Dis- fussion, und ih glaube, daß wir auf diesen erst eingehen müssen, ehe man zu einem zweiten Antrag übergeht.

Prinz Hohenlohe: Es wurde auch nur die Zeit während der Formulirung jenes ersten Antrags benußt.

Marschall: Wir werden, da nun der Vorschlag des Grafen von Kielmannsegge gefaßt is, später auf den Gegenstand zurück= fommen,

Referent Fürst Lichnow sky: dem des Herrn Grafen von Kielmannsegge.

Mein Vorschlag divergirt von Jh glaube, daß, wenn über zwei Amendements abzustimmen ist, in der Regel beide Amende- ments vorher gehört werden, Das meinige lautet, „wenn 24 Mit- glieder des Vereinigten Landtages und 6 Mitglieder der Herren- Kurie es verlangen, so muß nah der Abstimmung eine zweite Ab- stimmung erfolgen. Die Abstimmung ist dann die Probe, die zweite Abstimmung die Gegenprobe. Wenn bei der ersten Abstimmung oder der Probe die Mitglieder für stehen und gezählt werden, so stehen bei der zweiten Abstimmung oder Gegenprobe die Mitglieder gegen auf und werden ebenfalls gezählt. Das Zählen geschieht durch die Ordner. Beide Zahlen summirt müssen die Zahlen der Gegenwärti- gen geben ; trifft dieses nicht zu, so waltet Jrrthum ob.“ Nun muß ih noch bemerken, daß entweder die Versammlung beschließen muß, die ganze Prozedur noch einmal vorzunehmen oder zum namentlichen Aufruf zu schreiten, Jh wax für das Leßtere, und mein Amende- ment {ließt daher mit den Worten: „unv wird zum uamentlichen Aufruf geschritten.“ Jch erlaube mix, noch ein Wort beizusügen. Es ist Irrthum möglich in zwei Fällen: wenn die Ordner nicht or- dentlih gezählt und wenn die Mitglieder nicht richtig verstanden ha=- ben. Was den ersten Fall betrifft, so kommt es zur Gegenprobe ; was den zweiten betrifft , so bleibt ver Jrrthum permanent , wie ein

Faden, der sich dur alle Abstimmungen zieht, wenn nicht folgender

Sab hineinkommt: „Wenn es von einem Mitgliede verlangt wird, so muß die Frage zwischen beiden Abstimmungen nochmals verlesen

werden. Jede Debatte zwischen beiden Abstimmungen ist untersagt.“

Frhr. von Senfft - Pilsach: Jh muß mich dagegen erflä- ren, Jch halte ene doppelte Abstimmung nicht für angemessen, weil sie zeitraubend ist, und weil der ersten Abstimmung daun s{chou von

Hause aus nicht die ihr zu wünschende Aufmerksamkeit gewidmet wer- den möchte. Aber ih habe noch ein anderes Bedenken. Es kann nämlich, wenn wir diesen Vorschlag annehmen, oft von der Minorität eine zweite Abstimmung hervorgerufen werden, diese geht daun von voru wieder los, und so kann der Zufall walten, daß die Abstimmung revera ein anderes Resultat bringt. Jh glaube nicht, daß wir ir- gendwie das wünschen können.

„Referent Fürst von Lihnowsky: Es sei mir gestattet, mei- nen Antrag zu vertheidigen. Was die Zeit- Ersparniß betrifst, \o ist die Zeit allerdings kostbar, wenn sie aber vor Jrrthum bewahren soll, so fann sie nicht niedrig genug angeschlagen werden. Was den Man- gel au Aufmerksamkeit bei der ersten Abstimmung anbelaugt, so weiß ja Niemand im voraus, ob nah der ersten Abstimmung eine zweite wird begehrt werden. Jch komme nun auf den weiteren Punkt, der berührt worden ist, nämlich auf das, was der Herr Reduer von der Minorität sprach. Was er hier anzunehmen scheint, unß ih durch aus perhorresciren, weil ih wohl einen möglichen Irrthum, nicht aber eine solche Gesinnungslosigkeit supponiren will, daß darum ein Unter=- schied zwischen den Resultaten der beiden Abstimmungen erfolgen sollte, Sodann muß ih mir Aufklärung erbitten über den Ausdru, der gebraucht worden is, „was nochmals losgeht.“

Graf Kielmannsegge: Die Abstimmung is darunter verstan- den, Jh muß bemerken, daß ih hier etwas verwechselt habe, was von dem Herrn Referenten vorgelesen worden ist. Es ist nämlich da gesagt, wenn zwei verschiedene Abstimmungen seien, dann solle die zweite Abstimmung entscheiden. Hierdurch ändert die Sache si al- lerdings, Es is also blos eine Verwechselung. Jch muß bemerken, daß ih mir die Verschiedenheit wohl denken kann, weil das eine oder das andere Mitglied wohl eine verschiedene Meinung haben könne, Wenn auch die Diskussion geschlossen is , so {ließt das nicht davon aus, Jch erkläre, daß ih allerdings solche Fälle für möglich halte, Jh glaube nicht, daß es angemessen ist, daß man in solchen Fällen anders bestimmt.

__ Referent Fürst Lichnowsky: Nach meiner Berechnung der nöthigen Zeit zwischen der 1. und der 2. Abstimmung sind 10 Yii nuten genügend, Mehr Zeit is nicht uothwendig, Nach der 1, Ab stimmung stehen 24 oder respektive 6 Mitglieder auf, und die 2. Ab- stimmung fängt an. Nun muß ich gestehen, wer nach den Materia- lien, die ihm schon früher ins Haus geschickt worden sind, um si über den Gegenstand der Berathung zu informiren , und nachdem die Sache alle Stadien der Debatte durchlaufen hat, über den Gegen- stand noth keine eigene Meinung gewonnen hat, um «bstimmen zu können, den, glaube ih, können wir aufgeben und auf seine Meinung fein weiteres Gewicht legen.

Referentel, von Jbenplib: Jch erlaube mir eíne Frage an ben Heren mittelst en. Der §. 18 ín seinem 2ten Absaß macht vie Abstimmung éLie vrgruialg: s Aufrufs von dem at 04 won 24 Mitglievern Referent bat f Ermessen des Marschalls abhängig, Der Herr Weggelasen 9 gie Antrag die analoge Nennung bes Marschall Hetx Referent möchte fragen, ob dies absichtlich geschehen is, F ér

ent hat seinen Antrag dahin gestellt, es solle auf den

Antrag von 24 Mitglieder ; D: al : M n uohmals gezählt werben, Jch mthte dem Marschall das Recht auch hier vindiziren, welches ihm det §, 18 ‘im zweiten Absaß einräumt. \

Referent Fürst Lichnowsky: Jch habe nichts vagegen.

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* Aeußerung des Herrn Referenten zurückzukommen, die ih nicht ver-

standen habe. Nach dem Antrage des Herrn Referenten soll, wenn chon abgestimmt sei und die Sache unklar wäre, nochmals die Ab- stimmung mittelst namentlichen Aufrufs erfolgen.

Referent Fürst Lich now sky: Mein Antrag lautet :

/ (Verliest denselben.)

Nun frage ih den geehrten Redner, ob er ein anderes und wel hes Mittel weiß. /

Graf Botho zu Stolberg: Der Zweck meiner Anfrage war nur, mich darüber belehren zu lassen, ob auh noch eine dritte Ab- stimmung erfolgen soll.

Frhr. Senfft von Pilsach: Jh wollte nur erwiedern, daß im Laufe der Debatten häufig Amendements vorkommen, die man früher nicht kannte, und hinsihtlih deren man sich niht zu vor eine feste Ansicht bilden konnte.

Graf Kielmanusegge: Jch schließe mih dem Amendement des Herrn Referenten sehr gern an. :

Jch muß bemerken, daß mir eine Menge Fragen bekannt sind, wo es von der größten Bedentung war und wo die Regierung Nuben daraus gezogen hat, daß die Abstimmung zum zweitenmal wiederholt worden ist, :

Marschall: Die Meinung is wohl nicht die, daß der Ab- )stimmung am anderen Tage noch eine Berathung vorausgehen soll.

Ein Mitglied: Nur eine Verlesung der früheren Abstim- mung, und darauf soll die andere Abstimmung folgen. A

Graf zu Lynar: Der §. 25 Litt. Þ. ergänzt die Bestim- mungen des §. 18 in Bezug auf die besonderen Verhältnisse in der Herren=-Kurie, Jch glaube also, daß im Amendement die besondere Erwähnung der 6 Mitglieder wegbleiben dürste.

Referent Fürst Lichnowsky: Es trägt zur Verdeutlichung bei,

Graf von Arnim: Jch gebe dem Antragsteller anheim, ob die Modification des Antrages nicht in manchen Fällen dur enk= \{chuldbaren Jrrthum des Orduers, welcher eine Person vielleicht dop- pelt zählte, in vielen Fällen ohne Noth zum namentlichen Aufruf führen wind. Der Herr Referent will, daß zuerst die Mitglieder ge- zählt werden, die aufgestanden sind, daß die zweite Abstimmung da- durch erfolgen soll, daß die Mitglieder gezählt werden, die siben ge- blieben sind; und, wenn die Summe dieser beiden nicht stimmt mut der Summe der Mitglieder im Ganzen, dann der namentliche Aufruf eintreten soll, Da bin ich der Besorgniß, daß wegen eines an sich unerheblichen Jrrthums der namentliche Aufruf erfolgen könnte. Wenn in einer Versammlung eine große Anzahl von Mitgliedern vor- handen ist, kommt es uicht selten vor, daß die beiden Summen der Sißenden und Stehenden um ein oder zwei Personen gegen die Ge- sammtsumme der Anwesenden disferiren. Daun müßte nun, wenn sich dieses ergiebt, sogleich namentlich abgestimmt werden. Ich meine, es wäre genug, eine nochmalige Abstimmung in der Weise vorzuneh- men, daß die Aufforderung an die Versammlung ergehe, daß die, welche dafür siud, nochmals ausstehen. J /

Referent Fürst Lich nowsky: Jch kann dieser Ansicht nicht beistimmen. Es hat sih in anderen ständischen Versammlungen die)e Probe uicht als hinreichend gezeigt. Seßen wir den Fall, daß durch die räumliche Zusammenstellung der Sibe in einem Saal ein Mitglied

n

als sitzenbleibend augesehen worden ist, weil es von dem Ordner nicht vemerkt werben fonnte, so könnte es das zweitemal béi gleicher Zähl- weise ebenfalls übersehen werden. Jch will mich gern bescheiden, daß wir an der Stelle, wo ich gesagt habe, „trisst das nicht zu, so waltet ein Irrthum ob, und es wird eine nochmalige Zählung vorgenommen““ seßen, wenn der Marschall es 2 angemessen erachtet, oder wenn 24 Mitglieder im Vereinigten Landtage und 06 Mitglieder in der Herren - Kurie es verlangen, muß nach der Abstinimung eine zweite Abstimmung erfolgen. Die zweite Abstimmung ist dann die Gegen- probe, Wenn in der ersten Abstimmung die ausstehenden Mitglieder als pro gezählt werden, so stehen bei der Gegenprobe die Mitglieder contra auf, und wenn die Abstimmung zweifelhaft ist, wird durch die Ordner gezählt, Die Summe beider Abzählungen muß mit der Zahl der Mitglieder der Versammlung zusammentreffen. Trift dies nit zu, nun so träfe daun, was mein ehrenwerther Kollege aus der Mark gesagt hat, ein. Es müßte nochmals gezählt werden.

Graf von Arnim: Mein Antrag geht dahin, auf die Worte in dem Autrag des Herrn Referenten, „findet eine zweite Abstimmung statt‘’, folgen zu lassen: „dieselbe erfolgt in gleicher Weise wie die erste Abstimmung.“

Referent Fürst Lichnowsky: Es muß als Jrrthum angesehen werden, sumire ih uicht.

Ein Mitglied: Daß die Frage nicht immer richtig verstan- den worden is, kommt sehr häusig vor.

Referent Fürst Lich nowsky: Wenn die Frage nicht richtig verstanden worden ist, \o beruht dies wieder auf einem Jrrthum, Mißverständniß is nichts Anderes als Jrrthum.

Graf von Kielmannsegge: Je verwidelter die Frage ist, die zur Abstimmung kommt, desto eher is Jrrthum möglich. Sodann fommt auch der Fall vor, daß in solchen Fällen die Abstimmenden gleihsam überrumpelt werden, daß sie erst nacher aufmerksam wer- den, oder zur Erkenntniß kommen, welche Abstimmung gut ist.

Graf von Dohua-=-Lauck: Jch stimme ganz dem Amende= ment bei, Jh würde die Abstimmung durch namentlichen Aufruf aber nur daun eintreten lassen, wenn es verlangt wird, Die Differenz der Stimmenzahl kann möglicherweise eine ganz unbedeutende, die Majorität eine so große sein, daß es auf 2 oder 3 Stimmen gar nicht anfommt.

Referent Fürst Lichnowsky: Jch habe nichts dagegen.

Fürst Raeziwill: Jh wollte die Bemerkung machen, daß doch nur zu einem namentlichen Aufruf geschritten werden sollte, wenn der Jrrthum ein erheblicher war, und für einen erheblichen Jrrthum fann ih nur den ansehen, der das Resultat der Abstimmung ändert. Jn diesem Fall bliebe nichts übrig, als namentliher Aufruf z ist es aber ein unerhebliher Jrrthum, wird also der Charakter der Ahb- stimmung nicht geändert, \o is nihts weiter nöthig; wird aber der Charafter, das Resultat der Abstimmung, durch Gegenprobe geän=- dert dann bleibt allerdings nichts übrig, als namentlicher Aufruf.

Fürst Lichuowsky: Also ih konnte hinzufügen : So waltet a Q ob, und wird auf Verlangen zum namentlichen Aufruf geschritten, R

Fürst W. Radziwill: Jch glaube, es müßte ausdrüicklich auf- genommen werden: Wird das Resultat der Abstimmung geändert, dann muß eine namentliche Abstimmung stattfinden. Es fönnen Fälle denfhax sein, wie ein verehrtes Mitglied aus Brandenburg bemerkt hat, wo es si um -ein paar Stimmen Disserenz handelt, die aber {m Résultat der Abstimmung gar keinen Unterschied machen, und wegen einer solchen Differenz Zeit zu verlieren, wäre wirklich ganz unnöthig. Wird aber der Schluß der Versammlung durch die Gegenprobe ge- ándert, dann soll namentlicher Aufruf stattfinden. !

Fürst Lichnowsky: habe nichts dagegen einzuwenden. Es würde also heißen: Trifst dies nicht zu, so waltet Jrrthum ob, und wird dadur das Resultat der Abstimmung geändert, so wird zum namentlichen Aufruf geschritten. dea Graf Arnim: Jch glaube, daß die Zahlen nicht stimmen wer=

Jch bitte um Entschuldigung. denn etwas Anderes prâ=-

Graf Botho zu Stolberg: Jh muß mir erlauben, auf eine

den, weil die Zahl der anwesenden Mitglieder im Augenblicke der Ab-

immung in einer größeren Versammlung gar nicht einmal immer fest-

eht. Bei einer Abstimmung, die eine Stunde vorher stattgefunden hat, kaun sih-die Gesammtsumme auf die eine Weise dargestellt haben; in einer Abstimmung, die eine Stunde später kommt, sind mehrere Mit- glieder hinausgegangen, die Zahl ist eine andere, Jch halte es also sehr bedenklich ; die Gesammtzahl ohne Noth in irgend eine Bezie- hung zu bringen, Dies erfordert wiederum ein Skrutinium und führt zu Verwickelungen. Sodann möchte ih den Herrn Antragsteller fra- gen, warum erx Werth darauf legt, daß die zweite Abstimmung um= gekehrt erfolge, als die erste. Jch würde mih gern bescheiden, wenn ih diesen Werth erkennen föunte.

Fürst Lichnowsky: Jch halte es darum für nüßlich, weil es die wahre Probe is. Wenn ih mich eines banalen Vergleichs bedie- nen darf, \o pflegt man in der Schule die kleinen Kinder anzuhalten, daß sie zuerst von oben nah unten und dann zur Probe von unten nach oben addiren, damit sie niht denselben Fehler zweimal begehen. Ein anderer Grund {eint mir darin zu liegen, daß diese Art Abstim- mung von den meisten parlamentarischen Versammlungen als eine vollständige Gegenprobe angesehen wird. Für steht auf und wird gezählt, Gegen steht auf und wird gezählt, dann wird addirt, was für und gegen is, und das muß die Summe der Versammlung aus- machen.

“Graf Aruim: Der Fall, daß die Ordner nicht richtig addirt haben, kann in sehr vielen Fällen gar nicht an den Ordnern liegen, sondern darin, daß bei der zweiten Abstimmung Personen aufstehen, die bei der ersten sißen geblieben sind, und dieser Fall fann nicht allein in der Wankelmüthigkeit der Mitglieder liegen, sondern darin, daß sie ihren früheren Jrrthum in der Frage berichtigen wollen, Hier handelt es sich also nicht von einem Rechnungs-Cxempel der Orduer, sondern davon, genau zu wissen: was ist der eigentliche Sinn der Versammlung, wo ist eigentlih die Mehrheit, und in welchem Maße is sie vorhanden. Darum sehe ich gar nicht ein, daß darin ein Vortheil liegt, das eine Mal die einen zu zählen und das andere Mal die anderen, Wenn zweimal auf dieselbe Weise abgestimmt und gezählt wird, dann kann sich Niemand damit entschuldigen, daß er die Frage das erste Mal nicht verstanden habe, oder daß Jemand sich habe überrumpeln lassen, weil er im Augenblick noch schwankend gewejen sei und er -sich habe entscheiden müssen, sondern es ist damit der Zweck erreicht, daß zwei Äbstimmungen stattfinden bei vollständiger Erkenntuiß des Gegenstandes und bei ruhiger Erwägung, ohne die Möglichkeit unnöthiger Weiterungen, i

Ein Mitglied: Jch wollte die Frage stellen, ob eine zweite Verlesung der Frage nöthig ist? aus N

Fürst von Lichnows ky: Jch habe hineingeseßt : Trift dies niht zu, so waltet ein Jrrthum, ob und wird dadurch das Resultat der Abstimmung geändert oder wird es verlangt, o, wird zum namentlichen Aufruf geschritten. Wenn es von einem Mitgliede ver= langt wird, so muß die Frage zwischen beiden Abstimmungen nocl) mals verlesen werden. e

Dem verehrten Redner aus der Mark Brandenburg muß_ ich aber erwiedern, daß, wenn ein Mitglied, was ich, wie ih wiederholt gejagt habe, niht glauben fann, so shwankend in jeinen Gesinnungen sein sollte, daß es das zweite Mal anders stimmt, als das erste Mal, |o glaube ih, wird keine Aenderung eintreten, ob es das zweite Mal aufsteht oder sit. Wenn das Mitglied Lust hat, das zweite Mal anders zu stimmen, so wird es aufstehen oder sißen bleiben, Je nach- dem die Gegenprobe gemacht wird. Jch kann nicht begreifen, wie durch meine Gegenprobe bei ver Abstimmung eine Aenderung der Gesinnung eintreten könnte. E 28

Graf Arnim: Jh! habe nux bemerkt, dag die Gegen probe zu Weitläuftigkeiten führen könnte, Der Jrrthum is ja da durch allein auch möglich, daß Mitglieder sagen, wir haben die Trage fals verstanden. 0 H

Ein Mitglied: Mir scheint aus der Diskussion hervorzugehen, daß eben dur die Abstimmung uihts Wesentliches gewonnen wird, denn wir bekommen möglicher Weise noch eine dritte Abstimmung, also is die zweite noch nicht entscheidend gewesen.

Marschall: Jch glaube, daß wir zur Abstimmung über den Gegenstand kommen können.

Es ist über den prinzipiellen Antrag der Abtheilung wohl nichts weiter zu bemerken, er wird für angenommen anzusehen sein, und wi kommen also blos zur Abstimmung über den vorliegenden Vorschlag. Er is hinreichend verstanden, wie ih glaube, vorausseßen zu köunen, und wir werden also in der Weise zur Abstimmung fommen, daß diejenigen, welche ihm nicht beitreten wollen, das durch Aufstehen zu ertennen geben.

Er 1ist nicht angenommen.

Eine Stimme: Jch bitte zu zählen,

Marschall: Es wird auf Zählung angetragen, und ich bitte die Herren Secretaire, zu zählen, l /

(Nach einer Pause.) Der Vorschlag is mit 31 Stimmen verworfen,

Es is nun noch in kurzen Worten zurückzukommen auf das, was der Fürst zu Salm=Dyck vorhin erwähnte, daß es nämlich wünschenswerth wäre, auszusprechen, daß in dem Zeichen des Auf- stehens oder Sißenbleibens sür Bejahung oder Verneinung nicht ge- wechselt würde, Jh muß bemerken, daß die)er Wechsel nicht statt gefunden hat, sondern daß ih aus den hon vorhin angeführten Gründen das Zeichen des Sibenbleibens immer für das der Be- jahung angenommen habe. Jch bin aber auch sehr gern bereit, in Zukunft eine andere Abstimmungsweise eintreten zu lassen und das Zeichen des Ausstehens für das der Bejahung zu wählen, wenn die Versammlung der Meinung sein sollte, daß dies zu emem leichter übersichtlichen Resultat führen könne,

Ein Mitglied: Jh will mir nur vorzuschlagen erlau- E daß daß das Eine oder das Andere bestimmt ausgesprochen werde.

Graf von Landsberg: Es scheint mix doch zu weit zu gehen, wenn das im Reglement bestimmt wird.

Marschall: Das wird auch nicht die Absicht sein, sondern es war mir nur darum zu thun, mih zu vergewissern, ob der Wunsch in der Versammlung vorherrscht, daß nun künftig die andere Abstim- mungsweise gewählt werde.

Frhr, von Massenbach: So viel ih gehört habe, wird in der Kurie der drei Stände immer auf die entgegengeseßte Weise abge- stimmt, daß nämlich diejenigen, welche gegen den Antrag sind, sitzen bleiben und diejenigen, weiche dafür sind, aufstehen, Nun wird das, wenn beide Kurien vereinigt sind, leiht zu Mißverständnissen führen fönnen.

Marschall: In den Sibungen der Vereinigten Kurien werde ih das in der Kurie der drei Stände üblich gewordene Verfahren beibehalten.

von Quast: Jh muß mir noch die Bemerkung erlauben, daß, wenn eine Sache unterstüßt wird, dies durch Aufstehen geschieht ; es würdé also ein doppeltes S i einmal ein negatives, und- dann ein affirmatives, geben, Sehr wünschenswerth wäre es daher doch, wenn in beiden Fällen ein gleihmäßiges Verfahren stattfinden könnte.

Dritte Beilage

Me 154.

Marschall: Ob dieser Wunsch vorherrsht, werden wir als=- bald entnehmen fönnen. Diejenigen, welhe wünschen, daß in Zu- kunft das Zeichen des Ausstehens für das Zeichen der Bejahung an- enommen werde, bitte ih jeyt, dies durch das Zeichen des Auf- tehcns zu erkennen zu geben.

Die Majorität hat \sich dafür ausgesprochen, es wird also künf- tig dies Verfahren zur Anwendung gebracht werden.

Da die Zeit hon ziemlih vorgerüdckt ist, so is die Fortseßung der Berathung zur nächsten Sißung zu verschieben, welche morgen um 10 Uhr stattfinden wird.

(Schluß der Sißung: 32 Uhr.)

Da uns heute, Sreitag den 4. Juni, Morgens 8 Uhr 30 Mi= nuten, bereits das Manuskript zu der Sibung der Kurie der drei Stände vom 1. Juni, 182 Folioblätter, zugekommen i}, so sind wir im Besiy von 521 Folioblättern Manusfript. Davon sind in den zwei vorstehenden Sißungen 334 Blätter gegebenz der Rest, die heute eingegangene Sihung, erscheint in der morgen, Sonnabend, auszuge-

benden Nummer, / D. Red. d, Allg. Pr. Ztg.

Berichtigung. Jm gestrigen Blatte, S. 938, Sp. 3, Zeile 42 beim Abbrechen die Silbe „ein“ in dem Worte : ein stimmung, ausgefallen, die hiernach einzuschalten ist.

nichtamtlicher Theil. Inhalt

Inland. Berlin. Auszug aus der neuesten Nummer der Gesey-Samm- lung. Die Steuer-Vergütigung für ausgeführten Branntwein. Deutsche Bundesstaaten. Herzogthum Sachsen-Koburg. Ber- ordnung wegen der Holz - Kultur. Schreiben aus Nen-Streliß. (Vofnachricht.)

Frankreich. mischtes,

Großbritanien und Zrland. London. Sendung von Munition nach Portugal, Die Ergebnisse der Einführung des Pennyporto's. Bazar für die nothleidenden Jrländer. Nachrichten aus Nio Janeiro : Verlegung des brasilianischen Gebiets durh Oribe. Adresse an das irländische Volk aus Anlaß des Todes O'Connell's. Z

Schweiz. Kanton Bern. Tagsazungs-Justruction, Kanton Genf. Der sardinische Gesandte. E

Atalien. Nom. Verordnung gegen den Wucher. Handels - und Schifffahrts-Vertrag mit Neapel, Der preußische Landtag. Der neue Orden. Stimmung in den Provinzen, Juden-Bekehrung. Bittschrift gegen die Jesuiten. Vermischtes. Florenz. Unordnungen,

Griechenland. Athen. Rückkehr des Königs und der Königin. Der Banquier Eynard. Abfahrt der fremden Kriegsschiffe nach Nau- plia. Die Marine.

Wissenschaftliche und Kuust-Nachrichten. Brüssel, Das nie- derrheinische Musikfest, Numismatische Gesellschaft.

Eisenbahnen. Warschau, Unglücksfall.

Bare: und Börsen-Nachrichten. Berlin, Börsen- und Markt- ericht,

ist am Schluß der Ueber=

Paris. Hof-Nachrichten. Finanz-Maßregeln. Ver-

A nlandD.

Berlin, 4. Juni. Die heute ausgegebene Nr. 21 der Geseb- Sammlung enthält die Allerhöchste Bestätigungs-Urkunde, betreffend diè Vermehrung des Anlage-Kapitals der Wilhelmsbahn - Gesellschaft um 250,000 Rthlr. durch Ausgabe von 3750 Stück Prioritäts- Obligationen.

ü A O Wilhelm , von Gottes Gnaden, König von reußen 2c. 2c.

Nachdem die Wilhelmsbahn - Gesellschast in der außerordentlichen Ge- neral-Versammlung vom 10, Dezember 1846 nah Jnhalt des Uns vorge- legten Protokolls beschlossen hat, behufs vollständiger Herstellung und Aus- rüstung der Bahn bis zur österreichischen Landesgränze und behufs Ver- zinsung des ursprünglichen Stamm - Kapitals von 1,200,000 Rthlrn. für das Jahr 1846, unter Abänderung der §§. 6 und 21 der von Uns unter dem 40. Mai 1844 bestätigten Statuten ihr Anlage - Kapital durch Ausgabe von Prioritäts - Obligationen, im Betrage von 250,000 Rthlr,, zu erhöhen, wollen Wir zu dieser Erhöhung des Grund - Kapitals, so wie zur Ausgabe von 1250 Stück Prioritäts - Obli- gationen zu 100 Rthlr. und von 2500 Stück Prioritäts - Obligationen zu 50 Rthlr., gemäß §. 2 des Geseßes vom 47. Juni 1833 und §, 27 der vorerwähnten Gesellschafts - Statuten, Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen und den anliegenden, unter dem 9. März 1847 notariell vollzoge- nen Nachtrag zu den Statuten der Wilhelmsbahn - Gesellschaft hiermit in allen Punkten bestätigen.

Die gegenwärtige Urkunde soll nebst dem Nachtrage zu den Gesellschafts- Statuten durch die Gesey-Sammlung bekannt gemacht werden,

Gegeben Potsdam, den 19. April 1847.

(L, S) Friedrich Wilhelm.

von Düesberg,“ (Folgt der Nachtrag.)

Desgl. die Ministerial-Erklärung, betreffend die Erneuerung der zwischen der Königl. preußischen und der Großherzogl. hessischen Re- gierung unterm 17. Januar 1817 abgeschlossenen Durchmarsch - und EÉtappen-Convention.

„Nachdem die zwischen der Königl. preußischen und der Großherzogl. hessischen Regierung am 17. Januar 1817 zu Frankfurt a. M. abgeschlo\- sene und resp, am 7. Oktober 1828 und 20. November 1838 durch wech- jelseitige Ministerial-Erklärungen erneuerte Durchmarsch- und Etappen-Con- vention mit dem 1. Oktober 1846 abgelaufen und seitdem nur stillschwei- gend in Wirksamkeit geblieben ist, das Bedürfniß eines die diesfälligen ge- genseitigen Verhältnisse regelnden Uebereinkommens aber fortdauert, so haben die beiderseitigen Ministerien kraft des ihnen ertheilten Auftrages verabredet, daß besagte Uebereinkunft bis zum 1, Oktober 1852 ferner bestehen und unter nachfolgenden Modificationen von neuem abgeschlossen sein soll:

1) zu §, 9 der Ministerial-Erklärung vom 7, Oft ober 1828,

„Die Remonte - Kommando's haben nicht nah zwei Marschtagen zu

2 bis 22 Meilen, sondern erst nach dreien solcher Tagemärsche einen

Ruhetag zu halten.“

2) zu §. 13 der ebengedachten Erklärung.

¿Hinsichtlich der Militair-Beamten gilt, nah Maßgabe ihres Ranges,

das im §. 13 verabredete Verfahren wegen der Verpflegung derge-

stalt, daß: L

a) für die Regiments - Aerzte mit Hauptmanns - Rang, für die Mili-

tair - Prediger und Auditeure Sechszehn gute Groschen Gold,

b) für die Bataillons - Aerzte mit Lieutenants -Rang Zwölf gute

, En Be und Gb c) für die Compagnie- Chirurgen, Kurschmiede, Büchsenmacher und in ¿haver es gute Genn Wold 10 i 9 N

er Art zu zahlen sind, wie dies für die Offiziere und Trup- pen festgestellt worden i l : 1 R L

955 Dritte Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

3) „Die in der Ministerial-Erklärung vom 20. November 1838 zu 1 bis 4 enthaltenen Verabredungen behalten auch für die jeyt verein- barte anderweite Dauer der Uebereinkunft Kraft und Gültigkeit.“

Hierüber ist Königl. preußischer Seits gegenwärtige Ministerial - Erklärung

ausgefertigt und solche mit dem Königl. Jnsiegel versehen worden,

Berlin, den 20, April 1847. (L. s

Königl. preußisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Frhr, von Caniß,.

Vorstehende Erklärung wird, nachdem dieselbe gegen eine übereinstim- mende Erklärung des Großherzoglich hessischen Ministeriums der auswárti- gen Angelegenheiten ausgewechselt worden 1k, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 18. Mai 1847. Der Geheime Staats - und Kabinets - Minister für die auswärtigen Ange- legenheiten. Freiherr von Can.“

Desgleichen die Allerhöchste Kabinets - Ordre, betreffend die Straf - Besugnisse der Deich - Kommissarien im Regierungs = Bezirk Magdeburg, Z

, Auf Jhren Bericht vom 22sten d. M. will ih hierdurh den im Re- gierungs-Bezirk Magdeburg bestellten Deich-Kommissarien die Befugniß bei- on Nahlässigkeiten der ihnen untergebenen Deih-Wachtmannschaften mit Geldstrafen von 10 Sgr. bis zu 1 Rthlr., so wie Nachlässigkeiten und Un- gehorsam der zur Vertheidigung der Deiche berufenen Hülfsmannschaften mit Geldstrafen von 1 Rthlr, bis 5 Rthlr. zu ahnden, auch in beiderlei Fällen beim Unvermögen der Schuldigen verhältnißmäßige Gefängnißstrafen gegen dieselben festzusegen, Die Vollstreckung solcher Strafen soll durch die Landräthe erfolgen, welchen die Deich-Kommissarien zu dem Ende eine Aus- fertigung der Strasversügung mitzutheilen haben, Dieser Mein Befehl ist durch die Gese sammlung befannt zu machen :

Berlin, den 30, April 1847, G

Friedrich Wilhelm.

An die Staats-Minister von Bodelschwingh und vou Düesberg,

Berlin, 4. Juni. Das Amtsblatt der Königlichen Regie- ruug zu Potsdam und der Stadt Berlin enthält Nachitehendes: „Potsdam, den 28, Mai 1847. Nachfolgende Bekanntmachung :

Da in Folge der bei Kontrollirung der Branntweinsteuer stattgefun- denen und anderweit bestätigten Wahrnehmungen, die bei der Ausfuhr von inländischem Branntwein gewährte Steuer-Vergütung, nach dem jeßzi-

en Stande der Brauntweinbrennerei, nicht mehr in einem richtigen Ver- hältnisse steht zu dem Betrage der wirklich entrichteten Steuer, so wird auf Grund Allerhöchster Genehmigung hierdurh bestimmt, daß zunächst und vorbehaltlich einer weiteren, dann ebenfalls eine hinlängliche Zeit voraus bekannt zu machenden Heruntersepung : s E

S vom 1. Oktober d. J. an

die Steuer-Vergütung, welche bisher nach der Bekanntmachung vom 18, Oftober 1838 zum Betrage von 10 Silberpfennigen für das Quart zu 50 pCt, Alkohol nach Tralles sür den über die Gränzen des Zoll - Ver- einsgebiets hinaus nach dem ( Zollvereins-) Auslande ausgeführten Branntwein bewilligt is, demjenigen Betrage „von 9 Silberpfennigen für das Quart“ gleichgestellt werden joll, welcher hon dermalen, nach der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1841, bei der Ausfuhr von Brannt- wein nach den Königlich bayerischen und württembergischen, Großherzoglich badischen, Kurfürstlih und Großherzoglich hessishen und Herzoglich nassauishen Landen und nach der freien Stadt Frankfurt gewährt wird,

Berlin, den 22. Mai 1847.

Der Finanz - Minister. von Düesberg. wird höherer Anweisung zur Folge hiermit publizirt. Königl. Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der indirektèn Steuern,“

Deutsche Bundesstaaten.

Herzogthum Sachsen-Koburg. Nah einem Regierungs- Erlasse haben neuerliche statistishe Beobachtungen die Unzulänglichkeit der Holz-Crzeugung im hiesigen Lande insoweit herausgestellt, als die Holzkultur in den Domainen, Gemeinde- und Stistungs-Waldun- gen, bei nahhaltiger Bewirthschastung, nur 42 pCt. des jährlichen Holzbedarfs zu decken vermag. Die Regierung bringt dies, indem sie zuglei darauf aufmerksam macht, daß auch dur die Holzzufuhr vom Auslande hinreihende Abhülfe nicht zu erwarten sei, weil dic zur Holzbringung geeigneten Wosserstraßen fehlten, in der Absicht zur öffentlichen Kenntniß, um alle Privatwaldbesiper zur möglichst pfleg=- lihen Bewirthschaftung dringend aufzufordern, und spricht zugleich ihnen gegenüber die Erwartung aus, daß sie sich den nothwendigen forstwirthshaftlihen Beschränkungen, welche demnah in Aussicht zu stehen scheinen, willig unterwerfen würden.

X Neu- Strelit, 3. Juni. Jhre Majestät die Königin von Großbritanien hat Jhren außerordentlihen Gesandten am Königl. preußischen Hofe, den Grafen von Westmorland, auh am hiesigen Hofe als bevollmächtigten Minister zu beglaubigen geruht. Jn Folge dessen war gedachter Gesandte in diesen Tagen hier anwesend und hat gestern in feierliher Audienz seine Kreditive Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge, so wie auch Jhrer Königl. Hoheit der Großher- zogin, übergeben.

Fraunkx e 1M.

Paris, 31. Mai, Der Besuch, drn der König neulich in Chantilly gemacht, wird mit bedeutenden Bauplänen in Verbindung gebraht, welhe der Herzog von Aumale auf dieser Domaine auf- führen zu lassen wünshe. Die Prinzessin von Joinville ist am Frei- tag ebenfalls nah Chantilly abgereist. Die Herzogin von Orleans hat sich mit dem Grafen von Paris nah dem Brunnenort Vichy 1m Departement des Allier begeben, um die dortige Kur zu brauchen,

Der Minister der öffentlihen Arbeiten hat im Namen seines Kol- legen, des Finanz - Ministers, der Deputirten - Kammer einen Geseß- Entwurf vorgelegt, wodurch die Summe des Werths der auszuge- benden Schapscheine von 210 Mitlionen Fr., wie es im Budget von 1847 festgeseßt is, auf 275 Millionen erhöht werden soll. Der Constitutionnel behauptet, die Regierung babe in einem der leß- ten Minister-Räthe auch beschlossen, in der Kammer die Ermächtigung zu einer Anleihe von 250 bis 300 Millionen zu verlangen.

Gestern hat der Herzog von Montebello als Marine - Minister den Eid vor dem Könige geleistet.

Albert von Broglie und der Marquis von Grouchy sind mit Depeschen aus Rom, Turin und Florenz hier eingetroffen.

Baron Bessières soll zum Gesandten in Madrid und Graf Bresson zum Botschafter in Neapel ernannt sein.

Während der Courrier français in der beschlossenen Jnter- vention in Portugal einen Kreuzzug gegen- die Freiheit sieht und die Union monarchique die Berechtigung der Juntervention einer Re- gierung zum Schuß einer auderen ohne den ausgesprochenen Willen

des betreffeuden Volks verneint, begrüßt der Commerce diese Art

Sonnabend den 5 |" Juni.

von Erneuerung der Quadrupel - Allianz als ein günstiges Zei

einem Zeitpunkte, wo Frankreihs wirksamer Éinfuê Pi verloren zu sein hien. Jndessen meint dies Blatt daneben, daß es bei alle dem fein sehr rühmlihes Unternehmen sein werde, die vom Obersten Wylde, also von England, den Jusurgenten gestellten Be- dingungên und damit den alleinigen Willen einer der vier Mächte durchführen zu helfen.

Der Schiffélieutenant Cosnier, der wegen des Unterganges der Dampf- Fregatte „Caraibe“/ in Anklagestand verseßt war, i vom Kriegsgericht freigesprohen worden; es heißt nun, daß der Contre- Admiral de la Roque, der alle Manöver bei dem Schiffbruch selbst leitete, jeßt zur Verantwortung gezogen werden solle.

Die Akademie der Wissenschasten zu Neapel hat die Herren Leverrier und Mignet zu ihren auswärtigen Mitgliedern ernannt.

Großbritanien und Irland. London , 29, Mai. Die Regierung hat befohlen, daß die

Dampf-Korvette „Geyser‘“ mit so viel Munition und 32pfündigen Bomben, als sie nur tragen kann, beladen werden und direkt nach Lissabon abgehen soll. Admiral Napier wird erst nach Rückehr des Dampfschiffes „Bulldogg““, mit welchem man Depeschen erwartet, nah Lissabon absegeln.

Die „Times“ weist in ihrem Börsenberichte den französischen Finanzminister Dumon wegen der neulih von thm ausgesprochenen Behauptung zureht, daß die Rowland Hill'sche Portoreform unbe- friedigende Ergebnisse geliefert habe; sie versichert, daß im Gegen- theile alle Vorhersagungen des Urhebers des Pennyporto-Systems sih aufs glänzendste bewährt hätten, und daß gegenwärtig der Brut- toertrag der Post nur noch um 300,000 Pfd. St. hinter dem höch- sten Ertrage zurücksteßhe, den die Post jemals unter dem früheren Systeme geliefert habe. Daure der Zuwachs des Posteinkommens im bisherigen Verhältnisse fort, so werde bald jeder Ausfall aufhören, zumal wenn man durch gewisse Reformen in der Poslverwaltung mehr Sparsamkeit einführe.

Die Offiziere der Leibgarde eröffneten gestern im Regents-Park von neuem ihren großen Bazar zur Unterstüßung der nothleidenden Jrländer und Schotten. Jun den Buden machten Damen vom ersten Rauge die Verkäuferinnen. Unter den frühesten Besuchern waren die Königin und Prinz Albreht, Man rechnet auf einen reichlichen Erlös, da die gestrige Einnahme sich {on allein auf mehr als 3300 Pfd. Sterl. belief. Der Herzog von Devonshire trat an die Bude heran, worin die Marquise von Londonderry feilhielt, und bat sie um ihren Handschuh; sie zog denselben von ihrer linken Hand und überreicht e ihn dem Herzoge, der die Gabe mit einer Banknote von 100 Pfd. Sterl. erwiederte. Hierauf begab er sich an alle übrigen Buden und bezahlte die Kleinigkeiten, welche die Jnhaberinnen für ihn auswähl- ten, jedesmal mit einer Hand voll Gold. Der Herzog hatte sen früher zu dem Hülfsfonds für die nothleidenden Jrländer 1000 Pfd. Sterl. beigesteuert.

Nachrichten aus Rio Janeiro vom 5. April, welche das Schif} „Emilie“ überbringt, melden, daß eine Abtheilung des Trup- pen-Corps von Oribe sich eines auf brasilianischem Gebiete belegenen Forts bemächtigt habe. Die Differenzen zwischen dem amerikanischen Gesandten in Nio und der brasilianischen Regierung sind ausgeglichen worden.

Der dubliner Repeal - Verein hat vorgestern eine Versammlung gehalten, in welher in Veranlassung des Todes O'Connell's folgende Adresse des Vereins an das irländishe Volk beschlossen wurde: „„ Adresse des loyalen National - Repeal - Vereins an das Volk von Jrland! Landeleute! O'Connell is nicht mehr! Der belebende Geist von Jrland is dahin ges{hwunden! Das Licht der Völker ist erloschen! Weinet und klaget und lasset Eure Trauér sein ohne Gränzen, Jhr Kinder Jrlands , denn der Becher Eures Schmerzes ist voll, und der Umsang Eurer Leiden is ohne Maß! Der Stolz Eurer Herzen is gefallen, die Zierde Erins is entschwunden, der Befreier unseres Landes is nicht mehr. Es hat dem Allmächtigen gefallen, uns heimzusuhen mit einer Zeit der Trauer bis zum Aeußersten. Hunger und Pest verzehrt unser Volk, und in einem fremden Lande, weit weg von seinem geliebten Lande der Heimat, liegt der Kämpfer für die Freiheiten Jrlands darnieder. O! wohl mögen wir trauern über ihn, denn das ganze Menschengeschleht beflagt seinen Tod, und der Gram unseres Verlustes bekümmert die elt. Landsleute! wie sollen wir am besten beweisen, daß wir ihn liebten, so lange er lebte, und flagen um ihn, da er todt t? Dadurch, daß wir seine Grundsäße verehren, seinen Aussprüchen gehoren, dieselben edlen Zwedcke in dem friedlihen Wege, den er ging, verfolgen. Jn einem Sinne, in dem wahren Sinne, - i} O'Connell nicht todt; Männer, wie er, können nie sterben. Alles, was sterblih an ihm war, is dahingegangen, aber sein unsterblicher Theil bleibt. Sein Geist, Landsleute, verharrt bei Euch. Seine moralischen Lehren sind in Euch und auf der Erde verbreitet, Keine

Zeit kaun die Lehren seiner Weisheit auélöshen. Was uns betrifft, die wir dur ihn zu diesem Vereine verbunden worden, \o is unser Beschluß gefaßt, bei seinen Grundsäßen zu bleiben, bei seinen Lehren, und bei ihnen allein, zu verharren. Dies i unser fester und unabänderliher Beschluß, Durch die weite Welt wird eine große Leere gefüllt, Wer soll dieselbe ausfüllen? Welche Nation, welches Volk hat niht einen Wohlthäter verloren? Unser Land hat seinen Leiter und Führer verloren. O, lasset das Land noch fortgeleitet werden durch seine Weisheit und geführt werden unter seiner Fahne! Seine Pfade waren die Pfade des Friedens. Er ging auf dem Wege des Geseßes und der Ordnung. Erinnert Euch, erinnert Euch immer des Wahlspruchs seines Vereins, der Lehre seiner Weisheit und seiner Erfahrung: „Der Mann, welcher ein Verbrechen begeht, giebt dem Feinde Kraft.“ Bei seinen langen und treuen Diensten, bei dem edlen Beispiele seines Lebens, bei dem Ruhme seines unsterblichen Namens, bitten wir Euch, flehen wir Euh, Jhr Landsleute, nicht abzugehen von seinen Grundsäßen, nicht abzuweichen von den Zween, nit zu verlassen die Lehren O'Connell’s. Unterz, Mac Loughlin, Präsident der Versammlung. Ray, Secretair.““

S weiz.

Kanton Bern. (Eidg. Zig.) Die Instruction des großen Rathes auf die bevorstehende Tagsaßung is zu Ende. Mit Bezug auf den Sonderbund wurde beschlossen, für ie Kd desselbeu und „sofortige Anwendung aller dem Bunde zu Gebote stehenden Mittel““ zu stimmen. Nur 4 Stimmen verfohten den Sonderbund als ein Bündniß, das seines blos defensiven Charakters wegen dem Bund nicht widerstreite. Funfzehn Stimmen wollten blos die sofortige An- wendung der Gewalt vershoben wissen und für's Erste den Weg der Minne versuchen. Die Opposition zeigte ich in der That ziemli \hwah. Ueber die Kloster - Angelegenheit stimmte die große Mehr- beit zum Fallenlassen gus Abschied und Traktanden ; in der Jesuiten-