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pas Zugeständniß und einen ganz bedeutenden Fortschritt auf der ahn der fassung gebracht hätte. L: fes Ih bin Einer von den glücklichen Leuten, die ein vollkommenes Vertrauen in des Königs Majestät und Seine Regierung haben un die also glauben, daß auch der König und Seine Regierung auf 2 angefangenen Bahn wohl fortschreiten werden. Jch kann g pra freilih “auch nit anders überzeugen, als daß auf dem Put Ee Hl dem wir jeßt stehen , eine periodische Wiederkehr der Lan mg T wünschen sei. Jh stimme aber ganz und gar T aber für chuß, wenn er wirklihe Rechte geltend machen as m Ausschüsse periodische Wiederkehr des Landtags und dafür, ?a ar Ca. Der Herr Abgeorduete von Massow wünscht eine ersónliche Bemerkung zu machen. ; ; wo “ Ti Gon Mal sow: Ju Ph “and Vini dtlich ¿e beiden geehrten Redner, die wir zuleßt gehört haben, befi e T ‘Köni lihen Beamten, die sich in dieser Versammlung befinden , u! insbesondere hinsichtlih der Königlichen Beamten aus der Fron Brandenburg, zu denen zu gehören ich die Ehre habe, geäußert Ie rihte ih hier die Bitte an die hohe Verscmmlung, ja, ich MEG e mehr sagen, ich nehme die Gerechtigkeit der hohen Versammlung da- für in eien daß man uns zutraue, daß wir hier nah unserem Gewissen und unserer Ueberzeugung reden, und daß keine andere Rük- sicht uns bestimme, etwas zu sagen oder für etwas zu stimmen. Abgeordn. Graf von Merveldt: Die Wichtigkeit der Ange- legenheit, die uns gegenwärtig beschäftigt, mag es rechtfertigen, wenn ih mir erlaube, meine Ansichten in dieser Hinjicht ebenfalls einer ho- en Versammlung vorzutragen: Seit dem ersten Erscheinen den Dee é e vom 3. Februar d. J. hat es meines Wissens bei vielen Mit= gliedern der hohen Versammlung, welchen anzugehören ih ebenfalls die Ehre habe, an einem Einklange dieser Geseße mit unseren Wün- schen deshalb vorzugsweise gefehlt, weil die ständische Wirksamkeit, und zwar die ständische Wirksamkeit einer ausgedehnteren Landesver= tretung, gewissermaßen in den Hintergrund gestellt zu sein schien durch die Beibehaltung der ständischen Ausschüsse und namentlich durch die Beilegung der Periodizität an dieselben, vorzugsweise vor dem Ver- einigten Landtage, deren Mangel also gerade zum Nachtheile des Vereinigten Landtages um so fühlbarer hervorzutreten hien. Ju der beschränkten Zahl derjenigen Vertreter, welche die Provinzen zu den ständischen Ausschüssen stellen werden, kann man allerdings, zumal bei den sehr großen Verschiedenheiten der Verhältnisse, die in unserem #0 weit ausgedehnten Staate, wie in den Provinzen unseres Staates und in den einzelnen Gebieten, die zu den Provinzen gehören, beste- hen, kann man allerdings, sage ih, denjenigen wahren ständischen und repräsentativen Charakter meines Bedünkens nicht erkennen, welcher für die Haupt - Obliegenheit der ständischen Ausschüsse , nämlich für den Beirath der Krone in allen wichtigen Angelegenheiten der Landes - Gesehgebung, \o äußerst wünschenswerth erschei=- nen muß, weil gerade für diesen Beirath eine vollständige Orientirung in allen diesen verschiedenen Verhältnissen so sehr Noth thut, Darin aber nun, daß des Königs Majestät geruht haben, in der Königlichen Botschaft vom 22. April d. J. dem Vereinigten Landtage, nach kaum erst begonnener Versammlung desselben, die Allergnädigste Zusicherung zu gewähren, daß dieser Landtag innerhalb der nächsten vier Jahre wieder zusammenberufen werde , darin scheint mir wieder eine Beruhigung zu liegen gegen alle Beengung unserer ändischen Wirksamkeit hinsichtlich der zu seltenen Wiederkehr der= Lten die das Bedürfniß, eine nochmalige Bewilligung von des Königs Majestät zu erbitten, meines Dafürhaltens für den Augenblick us\chließt. A, , : s nun zunächst die Nüglichkeit der Periodizität des Verei- nigten Landtages an und für sih betrifft, so erkenne ih gewiß mit reuden diejenigen ansprehenden Seiten dieser Nüglichkeit an, wie e in so vielen, mit eben so viel Sorgfalt als Gelehrsamkeit gehal= tenen Motiven, sowohl in den Petitionen, als in den Anträgen, die uns vorliegen, in dem Gutachten der Abtheilung wie auch in so vielen beredten Vorträgen, die wir hier vernommen, entwickelt worden sind; aber ih glaube auhch, daß erhebliche Bedenken gegen die Nüblichkeit eines Antrages auf diese Periodizität obwalten können. Von leßteren wollte ich mir erlauben, vorzugsweise zunächst das Bedenken hervor- züheben, daß doch auch bewegte Zeiten nah außen und nach innen entstehen können, wo aus Gründen höherer Staatsweisheit Se. Ma- jestät der König es nicht für wünschenswerth erachten, gerade daun die aus so vielen Männern des Landes bestehende Versammlung zusammenzuberufen. Ein solcher Anstand könnte son deshalb sich ergeben, weil Se. Majestät es nicht für gerathen finden dürften, in einem solchen Zeitpunkte so viele einflußreihe Männer ihrer Hei- mat und ihrem heimatlichen Berufe zu entziehen, Es könneu auch noch andere Hindernisse eintreten, es können wichtige Vorlagen der allgemeinen Landes-Vertretung bestimmt sein, welche einen Aufenthalt erleiden durch Einforderung provinzieller Gutachten, durch sonstige Hindernisse, durch Ueberhäufung der Central-Behörden mit Geschäf- ten, furz, durch mancherlei andere Gründe. Es lassen sih überhaupt der Gestaltungen und Verhältnisse gar manche gedenken, welche in dem Augenblicke, wo ein Zeit - Abschnitt abgelaufen ist, der bis zur Einberufung des Landtags festgeseßt war, dessen Berufung nicht räth- lih erscheinen lassen. Dadurh würde also Se. Majestät in die un- angenehme Alternative verseßt sein, entweder das einmal gegebene Versprechen nicht erfüllen oder aber niht ohne Nachtheil den Landtag augenblicklich berufen zu können, Halte ih nun diese Bedenken zu- sammen mit dem Widerstreben meines Gefühls, {hon jeßt, \o kurz nahdem Se. Majestät uns die beruhigende Zusicherung gegeben ha- ben, den nächsten Vereinigten Landtag innerhalb, aiso wahrschein- lich noch vor Ablauf der nächsten 4 A ibre berufen zu wollen, gewis- sermaßen wiederholt auf diese Bitte nochmals zurückzukommen, erwäge ih ferner die auf dieser Stelle vor noch nicht langer Zeit gesproche- nen Worte, die einen vollen Einklang und ein vollständiges Einver= ändniß bei mir hervorgerufen haben, daß es nämlich nicht angemes- en erahtet werden könne, ehe und bevor noch die Erfahrung eines einzigen Landtags über unsere ständische Wirksamkeit hingegangen sei Se. Majestät den König zur Abänderung der Geseße vom 3 Februar d. J. gewissermaßen hinzudrängen, — vereinige ih also Je M angeführten Bedenken, so erscheint mir nur der Fall einer absoluten Nothwendigkeit, die Entschließung einer hohen Versammlung motiviren zu können, zu dieser Bitte überzugehen. L i O ehre gern die Ansicht derjenigen, welche die hohe Wichtig- Feit aller landständischen Vertretung, namentli einer allgemeinen Lan- desvertretung, zu welher wir hier versammelt worden sind, darin er- kennen, um diejenige Scheidewand hinwegzuräumen, welche eine ge- wisse Fraction — so möchte ich sie nennen, — oder ein Theil der - Staatsbehörden, abweihend von der ehrenwerthen, gemeinsinnigen Laufbahn so vieler Beamten höheren und niederen Grades, ih sage, welche diese Fraction, die man unter dem Namen „Büreaukratie“ zu begreifen pflegt, aufführt E dem landesväterlihen Willen Sr, Majestät des Königs und des Landes Wohl, dadur, daß sie diesen landesväterlichen Willen in der Ausführung verkümmert, diesen lan- desväterlichen Willen, dessen ganzer Sinn und dessen ganzes Trachten nur dahin gerihtet ist, Gerechtigkeit, Fürsorge und Beihülfe in allen Gebieten unseres Staates, in allen den entferntesten und verschieden- sten Gebieten der Monarchie in gleichem Maße zu spenden, — die eine
Scheidewand- aufführt zwischen der reinen authentischen wahrheits- S sochgemäßen Kunde übe das, was dem Lande Noth thut, über dringende Bedürfnisse einzelner Landestheile und zwischen den höchsten und hohen Gewalthabern , die ebenfalls zu einer solhen wohlwollen- den Gesinnung, die dur ihr inneres Pslichtgefühl zu dem unausge=- seßten Bestreben sich erwärmt fühlen, des Landes Wohl nah allen Richtungen zu fördern. Jch wiederhole es, ih ehre gern die Ansicht, die ih hier bezeichnet habe; aber ih kann auch hierin den Lene grund, wie ich ihu vorher bedingte, den Beweggrund einer absoluten Noth= wendigkeit nicht finden, um die Bitte, von der wir sprechen, gegenwärtig vorzutragen , ih kann, sage ih , cinen solhen Beweggrund um so weniger darin erkennen, weil Se. Majestät der König uns die nahe Aussicht einer baldigen Wiedervereinigung des Landtages eröffnet ha= ben, und weil wir dann Gelegenheit finden, in einem angemessenen Zeitpunkte, wenn nämlich die Folgen und Wirkungen des gegenwärti= gen Landtages vor uns liegen, also gerade in diesem angemessensten Zeitpunkte. auf diese Bitte wieder zurückzukommen, falls diese Erfah= rungen uns dazu würden veranlassen könnm
Hierzu kommt meines Bedünkens noch der wichtige Umstand, daß nämlich unsere Wünsche — mögen sie blos in die Protokolle unserer Versammlung niedergelegt werden, oder mögen sie Veranlassung zu bestimmt formulirten Auträgen geben — do das Begehren offenbar aussprechen werden, 'daß Se. Majestät der König nicht blos diejeni= gen Gegenstände, welche bisher dem Vereinigten Landtage als aus- \hließliche Attribute beigelegt waren, sondern auch das Recht des Beiraths der Kronen allen wichtigen Landes - Angelegenheiten dem Vereinigten Landtage vorzugsweise von den ständischen Ausschüssen zu überweisen geruhen möchten. Wenn nun dieses geschieht, wenn \o=- wohl alle Gegenstände des Beirathes der Krone, als auch alle dem Vereinigten Landtage bis jeßt aussließlich überwiesenen Gegenstände zu einer jedesmaligen Berufung des Landtages Veranlassung geben, dann is meines Erachtens der Fall einer zu seltenen Wiederkehr des= selben nicht denkbar. Jch erlaube mir daher, dem Leitfaden Folgen, welchen der Herr Landtags-Marschall uns für den Gang unserer Er- örterung dahin vorgezeichnet hat, daß die beiden ersten Fragen, welche in der Abtheilung beliebt worden sind, zusammengefaßt werden, einen Vorschlag der hohen Versammlung vorzulegen, wonach ih gehorsamst anheimstelle, ihre Entschließung in dieser Angelegenheit zu fassen. Dieser Vorschlag würde dahin gehen: a 0.
„Die hohe Versammlung möge beschließen, unter Darlegung ihres ehrfurhtsvollen Dankes für die in der Königlichen Botschaft vom 22. April d. J. Allergnädigst ertheilte Zusicherung einer Wieder= berufung des Vereinigten Landtages innerhalb der nächsten vier Jahre, Sr. Majestät die in unserer Mitte und in der Nation er- wachten ferneren Wünsche uicht verhehlen zu dürfen, daß außer denen dem Vereinigten Landtage ausschließlich beigelegten Ats buten auch das zur Zeit noch gleihmäßig den ständischen Aus= schüssen bewilligte Recht des Beirathes der Krone, wentg stens inallen wichtigeren Angelegenheiten, zunächst nur jener ausgedehnteren Landes=-Vertretung vorbehal- ten bleibe, wie solche Se. Majestät der König durch den Ber» einigten Landtag gegenwärtig ins Leben gerufen haben oder im Laufe der Zeit und der Erfahrung in Höchstihrer Weisheit weiter fortzubilden geruhen werden, ““ , ta He
Möge nun die hohe Versammlung das gewiß allgemein mit mir getheilte Vertrauen in die landesväterliche, über uns Alle mit unab- lässiger Bemühung und mit gleicher Liebe waltenden Fürsorge eines hochherzigen Königs vor dem ganzen Lande und vor der übrigen Welt dadurch bekunden, daß wix von Sr. Majestät Höchster Weisheit und Gnade die Zusammenberufung des Landtages, so oft es des Landes Wohl erheische;r wird, und so oft Höchstseine Regentenpflich= ten es verstatten, zuvetsichtlih erwarten.
Marschall: Habe ih richtig verstanden, so geht das Amen= dement auf die Bitte um Periodizität von 4 zu 4 Jahren und Ue- bertragung der jeßt den Ausschüssen zustehenden Befuguisse auf den Vereinigten Landtag.
Abgeordn. Graf von Merveldt: Das Amendement ist gerade so, wie i1ch es vorgelegt habe.
Marschall: Jh muß fragen, ob das Amendement Unter- stüßung findet. Wenn dieser Auszug, den ih gegeben habe, nicht ge- nügt, so will ih fragen, ob das Vorgelesene unterstüßt wird. Die dasselbe unterstüßen, bitte ich, aufzustehen.
(Findet keine Unterstüßung)
Abgeordn. Graf vou Merveldt: Darf ich bitten, es noh- mals zu verlesen ? . N
Marschall Sollte es nicht verstanden worden sein?
(Viele Stimmen : Ja!)- a : ;
Abgeordn. Mohr: Meine Herren! Nach der bisherigen Dis- fussion und nachdem das zuleßt vorgeschlagene Amendement feine Unterstüßung gefunden hat, stehen wir nun vor 5 Vorschlägen. Der erste is das Gutachten der Abtheilung, der zweite das Amendement des verehrten Mitgliedes aus Schlesien, welches gestern zuerst ge- sprochen hat, der dritte das Amendement des verehrten Mitgliedes aus Westfalen; sodann kommt ein anderes Amendement, welches uns ebenfalls aus Westfalen zugekommen is, und das ungeachtet der an- gekündigten Freundschaft mit dem vorhergehenden diese Freundschaft doch nicht an sih trägt; endlich das Amendement, welches der Herr Abgeordnete Rasch heute vorgebracht hat. Unter diesen 5 Vorschlä=- gen, meine Herren, haben wir also zu _wählen, uur 3 Redner, wo= von 2 heute und einer gestern, haben sich aus diesem Kreise entfernt. Der] gestrige is derjenige , der uns einen Spiegel vorzeigen wollte, von dem er selbst sagte, daß er uns nicht gefallen würde. Meine Herren! Jch glaube nich zu weit zu gehen, wenn ih den geehrten Redner versichere, daß er uns auch wirkli nicht gefallen hat,
(Heiterkeit.) eben so- wenig wie seine Lehre. :
(Abermalige Heiterkeit. Mehrere Stimmen: Bravo!)
Meine Herren! Was mich betrifft, so schließe ich mich mit der vollsten Ueberzeugung dem Amendement des geehrten Mitgliedes von Westfalen, Herrn von Vincke an, nicht uur weil dasselbe der Declara=- tion der 139 — nicht der 137 und nicht der 138 —
(Heiterkeit.) i uge der ich von Anfang an mit der ganzen Wärme und Aufrichtigkeit meiner Seele beigetreten bin, nicht nur, sage ih, weil es dieser Declaration nicht widerspricht, sondern weil es auf der einen Seite die Rechte des Volkes wahrt und auf der anderen Seite die Ehr- furt bekundet, welhe wir dem Könige schuldig sind. Als ich Kennt- niß befam von diesem Amendement, meine Herren, da hegte ich die Hoff- nung, dasselbe würde allgemeinen Aubans in dieser hohen Versammlung
finden. Jch hegte diese Hoffnung, weil ih nicht glaubte, daß es ir- gend E ter uns gäbe, der den Rechten, den Versassungs-
eten des Volkes, ctwas vergeben möchte, der da glauben könnte, daß es nöthig sei, daß es verlangt würde, irgend etwas diesen Rech- ten zu vergeben ohne der Treue und der Ehrerbietung gegen den Kö- nig etwas zu entshlagen. Diese Hoffnung, meine Herren, na dem, was ih gestern und was ih heute von dieser Stelle vernommen habe, diese Hoffnung hege ih niht mehr. Könnte 1 aber noch glauben, daß der lebhafte Gedanke an die Gefahr, welhe für Volk und Dynastie faisieven müßte, wenn bei jedem Thronwechsel die Rechte, die Verfassungêrehte, die unter dem hohen Vorgänger zu
Stande gekommen sind, in Frage gestellt würden, könnte ih glauben, daß dieser lebhafte Gedanke an vie Gefahr die Ansicht derjenigen verehrten Mitglieder erschüttern könnte, welche uns ausschließlich auf den Standpunkt der erneuerten Bitte stellen möchten, alsdann, meine Herren, wüßte ih, was ih thäte. Meine Herren! Jh würde Jhuen den 20. Juni des Jahres 1843 ins Gedächtniß zurückrufen. Der 20. Juni 1843, meine Herren, war ein großer Tag Be die Rhein= Provinz, und er ist auf dem Wege, es für ganz Preußen zu werden. Er war groß durch die Einstimmigkeit des damals gefaßten Beschlusses, die Herren aus der Rhein-Provinz, auch die übrigen Herren werden es wissen — die Verwerfung der Strafprozeß-Ordnung! (Vermischte Kundgebung von Beifall und Mißfallen) Jh würde Sie bitten, meine Herren, ih würde Sie beshwören, durch ihren einstimmigen Beitritt zu dem Amendement des verehrten Mitgliedes aus Westfalen den heutigen Tag, den 1. Juni 1847, zu einem noch größeren Tage zu machen, zu einem großen Tage Pr Preußen und somit zu einem großen Tage für das gesammte deu vie Vaterland. Aber so wie die Sachen stehen, darf ih dieses nar hoffen, sondern ich muß mich auf die Hossnung beschränken, das i Kern der 139 wenigstens hinreihend anwachse, um zur M di gelangen, auf daß unsere Nachkommen dieses Tages mit Dan arkei gedenken mögen. Die gewichtigen Stimmen, welche bereits ihren Beitritt zu der Declaration der 139 und zu dem darauf Mats Amendement gegeben haben, rechtfertigen die Hoffnung, daß diese geschehen werde, und an e De gon e E 1s andere s{öne Hoffnungen, deren Verwirklichung in der L e A A die Vorsehung die Geschicke unseres theu ren Vaterlandes anvertraut hat. (Vielfaches Bravo.) 4 a Marschall: Herr ne von Manteuffel I. will eine \önlihe Bemerkung machen. i das E O I: Nur zwei Worte. e ist gesagt worden, ih hätte gestern die hohe Versammlung Meyen wollen; mir ist das nicht eingefallen, ih habe nur das prets wollen, - was ih nach meiner Ueberzeugung für wahr Ee 6 2 habe ih, meiner Pflicht gemäß, aussprechen wollen, und Fau f dabei nicht verhehlt, p G Mee gefallen würde, und 1ch u! werfe mich diesem Schiksale willig. ; Us G Frhr, A Ba aldbott: Jh wollte mir Ee den vorigen geehrten Redner, weil es von der größten Res gs feit ist, daß das der Protokollführer richtig aen zu ages: N ih ihn richtig verstanden habe, indem er gesagt e M A glaubt, daß es Niemanden in der Versammiung gà E 2 fie vergeben wolle, und er habe diese Hoffnung niht mehr. R meine Person hege diese Hoffnung allerdings no, daß Keiner ne die er als solche erkennt, vergeben wird. Eine andere ¿rage A das, was der vorige Redner als ein Recht erkannt hat, aud Anderen als ein Recht erkannt wird. : (Einige Stimmen: Bravo !) i ali Abgeordn. Mohr: Jch wollte mir erlauben, dem in e ordneten vor mir zu entgegnen , daß ich nicht gesagt ha e, Hie uns belehren wollen, Ren ih Laue nur gesagt, daß sei - Doktrin uns nicht gefallen habe. G e t Sar 000 e “Als unser Volk nah Aa ee Z0jährigem Harren auf die Grsluns 0A E meln s y gen seine Abgeordneten hier in der Haup ume ia konnte bei ihm fein Zweifel übrig bleiben, daß es nun eh der Macht sterblicher Menschen liegt , der Wahrheit und E ber Anerkennung zu versagen. Meine Herren! Es giebt gert N Dinge, die stärker ist, als die Gewalt der Menschen jt A Han Weltordnung geboten, wird ein Volk seinen She E übt ut ob durch Paragraphen unterstüßt oder einzig "S: O e N das ewige, unveräußerlihe Recht. Von diesem Da T eriiod valte trachte ih die Erklärung des Herrn Justiz-Ministers. igs R ih es für meine Pflicht, ofen auszusprechen, daß, wenn au juristishen Deductionen, die alten uns heiligen Geseße so oder so zu deuten, die Möglichkeit vorhanden ist, 1m Volke die 4 Meere gung ihrer fortwährenden Rechtsgültigkeit lebt, und R e: 7 Volk nicht ablassen wird, weil es darin den geseblihen zin seines Rechtes erkennt. Aus diesem Selle erfläre ich mich für das : ement des Abgeordneten aus Westfalen. : L n en d Bismark-Schönhausen: Jh will mich niht bemühen, die verschiedenen Rechtsboden, auf denen sich Jeder vor uns zu befinden glaubt, in Bezug auf ihre Seis! zu e suchen; ich glaube aber, aus der Debatte und aus Allem, was id) von der Verhandlung über die uns vorliegende Frage gehört habe, hat sih herausgestellt, daß eine verschiedene Auffassung und Ss der älteren ständischen Geseßgebung möglich und faktisch vorhan en war, nicht blos unter Laien, sondern auch unter gewiegten A und daß sehr fraglich is, was ein Gerichtshof, wenn einem solchen diese Frage vorläge, entscheiden würde; unter solchen Umständen geben allgemeine Rechtsregeln das Auskunftsmittel der Declaration, Diese Declaration is uns implicite geworden durch das Patent vom 3, Februar d, J. z dadur hat der König dahin deklarirt, daß die allgemeinen Versprechen der früheren Gesetze keine anderen teen seien, als diejenigen, welche das jegige Geseß erfüllt. Es zeigt si, daß diese Declaration von einem Theile der Versammlung 4 richtig gehalten wird; das ist aber ein Schicksal, welches sie E Declaration theilt. Jede Declaration wird von demjenmgen H dessen Meinung sie nicht bestätigt, sür unrichtig gehalten werden, oder es müßte die frühere Ueberzeugung nicht eine aufrichtige gewesen r Es fragt sich nur, wer das Recht hat, eine authentische, rehts- verbindliche Declaration zu geben. Meines Erachtens „nur der M und diese Ueberzeugung liegt auh, wie ih glaube, im ee N wußtsein unseres Volkes, Denn wenn gestern cin Herx Aue L aus Königsberg die Ansicht ausgesprochen hat, es habe Ÿ h Sus dumpfes Mißvergnügen in der Volksstimmung gezeigt M t E fanntmachung des Patents vom 3, Februar, so muß ih agegen erwiedern, daß ih die Majorität des preußischen Volkes nicht reprû= sentirt finde in den Versammlungen auf dem Böttchershöfchen — (N feine Wid legung dessen finden, was i nun in unartikulirten Lauten keine Widerlegung sinden,
id ar —, eben so wenig in den Federkielen Age Korrespondenten, auch nicht B in ‘rw G BAleeae inna öß rovinzial - ädte. 11t- , : 2 g L S an einigen Orten der mittleren Provinzen erfannt zu haben, und diese is noch die alie preußische Pod: der ein Königswort mehr gilt, als alles Deuten und Drehen an dem
ebe.
Puchsiahen: per Einige Stimmen: Bravo.) n : Es is gestern eine Parallele gezogen worden zwischen der Art,
wie das englishe Volk im Jahre 1688, nach der Vertreibung Ja= fob’s II., seine Rechte zu wahren gewußt, und der Art, wie das preußishe Volk jeßt seine Rechte zur Anerkennung bringen könne. Parallelen mit dem Auslande haben immer etwas Mißlichesz es ist uns hier {hon Rußland als Muster der religiösen Duldung auf= gestellt, es sind uns die. französischen und dänischen Finanzen als Vorbilder einer geordneten Verwaltung empfohlen worden.
Erste Beilage
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Erste Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
Um zurückzukommen aúf das Jahr 41688 in England, so muß ‘ih die hohe Versammlung, und - namentlich einen geehr- ten Abgeordneten der schlesischen Landgemeinden, um Nachsicht bitten, wenn ih hier wieder über ein Faktum \prehe, was ih nicht selbst erlebt habe. Damals befand sich das englische Volk in einer anderen Lage, als heutzutage das preußische; eê war durch ein Jahrhundert von Revolution und Bürgerkrieg in die Lage gekommen, eine Krone vergeben zu können und Bedingungen daran zu knüpfen, die Wilhelm von Oranien anuahm, Dagegen waren die preußischen Monarchen nicht von des Volkes, sondern von Gottes Gnaden im Besiße einer faktisch unbeschränkten Krone, von deren Rechten sie frei- willig einen Theil dem Volke verliehen haben, ein Beispiel, welches in der Geschichte selten ist, Jch will den Rechtspunkt verlassen und die Frage berühren, ob es nüßlih und wünschenswerth sei, eine Ver- änderung in der Geseßgebung, wie sie heute besteht, zu begehren oder zu beantragen. Jh schließe mich selbst der Ueberzeugung, die ich bei der Majorität der Versammlung voraussebe, an, daß die Periodizität zu einer wahren Lebensfähigkeit dieser Versammlung nothwendig ist; eine andere Frage is aber, ob wir dies jeßt auch im Wege der Pe- tition begehren wollen. Nachdem die Patente vom 3, Februar ein- mal emanirt worden sind, glaube ih nit, daß es dem Könige will- fommen sein fann, und daß es in unserer Stellung als Stände lie= gen kann, schon jeßt mit einer Petition auf Abäuderung derselben hervorzutreten. Lassen wir wenigstens das Gras dieses Sommers darüber wachsen, Der König hat wiederholt gesagt, er wün= he niht gedrängt und getrieben zu werden; ih frage aber die Versammlung, was thun wir anders, als daß wir ihn drängen und treiben, wenn wir jeßt {on dem Throne mit Bitten um Abänderung der Geseßgebung nahen? Dem Gewicht dieser Betrachtung, bitte ih die hohe Versammlung, noh einen an- deren Grund hinzuzufügen. Es is gewiß bekannt, wie viele trübe Vorhersagungen seitens der Gegner unserer Verfassung daran ge- fnüpft worden sind, daß das Gouvernement sich durch unsere Stäude in eine Position gedrängt sehen werde, die es freiwillig einzunehmen nicht für gut befunden haben würde. Wenn ih aber auch nicht au- nehme, daß das Gouvernement sih drängen lassen werde, so glaube ih doch, daß es im Interesse desselben liegt, auch den allergeringsten Schein der Unfreiwilligkeit einer Konzession zu vermeiden, und daß es in unser Aller Juteresse liege, den Feinden Preußens nicht die Zreude zu gönnen, daß wir dur eine Petition, ein Votum, das wir als Vertreter von 16 Millionen Unterthanen einreichen, einen Schein von Unfreiwilligkeit auf eine solche Konzession werfen, Es ist gesagt worden, Se, Majestät der König und der Herr Landtags-Kommissar selbst haben auf den Weg der Petition hingewiesen; ih habe dies nicht anders verstauden, als daß, wie der König, so auch der Land- tags-Kommissar nux diesen Weg als den geseßlichen bezeidnet hat, deu wir einschlagen fönnten, sobald wir uns verleßt fühlten ; daß es aber Sr, Majestät dem Könige und dem Gouvernement willkommen wäre, wenn wir von diesem Rechte Gebrauch machen, habe ih nicht entnehmen tönnen, Wenn wirdies nun doch thun, so sollte man glauben, daß dringende Gründe vorhanden wären, daß eine Gefahr im Verzuge vorlâgez davon fann ih mich aber nicht überzeugen. Die nächste Wiæderkehr der Versammlung ist gesichert, und die Krone hat dadur die \ch{ch6önue
Stellung, daß fie vier Jahre oder auh während eines kürzeren Zeit- .
raums in der Lage ist, vollkommen freiwillig und ungebeten die Jni= tiative in dem ergreifen zu fönnen, was jeßt gewünscht wird. Nun frage ih, ob dem Auslande gegenüber der Bau unserer Verfassung nicht fester dasteht, ob das Gefühl der Befriedigung auf allen Sei ten im Julande nicht ein höheres sein wird, wenn uns ein solcher Zortbau der Verfassung durch die Juitiative der Krone gegeben, als wenn er von uns begehrt wird. Findet es die Krone nicht für gut, die Juitiative zu ergreifen, so ist feine Zeit verloren z der dritte Land- tag wird nicht so schnell auf den zweiten folgen sollen, daß der Kö- nig nicht Zeit hätte, auf eine desfallsige Petition zu antworten, die auf dem zweiten überreicht werden würde. Gestern hat ein Abge= ordnéter aus Preußen, wenn ih nicht irre, aus dem neustädter Kreise, eine Aeußerung gethan, die ich nur so auslegen fonnte, als liege es in unserem Juteresse, die Blume des Vertrauens, als ein Unkraut, welches uns hindert, den fahlen Rechtsboden in seiner ganzen Nat heit zu sehen, auszureißen und bei Seite zu werfen, Jch sage mit Stolz, daß ih mich einer solhen Ansicht nicht anschließen kann. Wenn ich zehn Jahre rücwärts blicke und das, was im Jahre 1837 ge- sprochen und geschrieben wurde, mit dem vergleiche, was jeßt hier von den Stufen des Thrones dem ganzen Volke zugerufen wird, o glaube ih, haben wir vielen Grund zum Vertrauen in die Absichten Sr. Majestät. Jn diesem Vertrauen erlaube ich mir, der hohen Ver= sammlung das Amendement des Herrn Abgeordneten aus Westfalen, niht das des Herrn Abgeordneten aus der Grafschaft Mark, sondern das des Herrn von Lilien zur Annahme zu empfehlen, (Einige Stimmen: Bravo !)
_ Abgeordn, Sperling: Jch habe gestern allerdings von einer Mißstimmung des Volkes gesprochen. Zum Beweise dessen kann ich mich auf das Zeugniß eines Jeden berufen, der die Stimmung des Volkes guffassen will und: kann. An die Versammlungen in Bött- chers-Höfchen habe ih dabei nicht gedacht, ;
_Ich bin selbst uiht Mitglied dieser Versammlung gewesen, ich weiß aber jedenfalls so viel von ihr, daß der geehrte Redner vor mir es sih hätte zur Ehre anrechnen können, wenn er zu ihr gehört hâtte.
Abgeordn, von Bismark-Scchönhausen: Ehre, auf die ich sehr gern verzichte.
Abgeordn. von Platen: Meine Herren! Jch glaube nicht, daß irgend Jemand in der hohen Versammlung is, der das, was ih gestern sagte, so hat verstehen können, wie der Abgeordnete der Rit- terschaft aus Sachsen, Weder dem Wortlaute, noch dem Sinne nach habe ih die Gefühle des Vertrauens als eine todte Blume oder gar als ein Unkraut bezeihnet. Jh habe im Gegentheil davon gespro- chen, daß sowohl mich, wie einen Jeden dieser hohen Versammlung, die Gefühle der Pietät und des Vertrauens beseelen, daß daran zu zweifeln ich sogar Niemand gestatten könne, daß es aber hierauf bei Beschlüssen, die ih als Mandatar meiner Kommitteuten fassen wolle, nicht ankommen fönne, sondern daß in diesen Fällen das Rechtsbe- wußtsein allein das Fundament meiner Handlungen bilden müsse. Da ih nur dieses und nichts Anderes gesagt habe, so stimmt die Be- hauptung des Redners aus der Provinz Sachsen mit meinen Wor- ten nicht überein, und ich muß seine Behauptung, so weit sie mich A als nicht begründet hiernah auf das entschiedenste zurüc-
Abgeordn, Frhr, von Vincke: Das geehrte Mitglied hat sich erlaubt, in seiner Rede Worte von mir anzuführen, zu dem augen-= scheinlichen Zwecke, um sie lächerlich zu machen. Darum werde ich mir eine persönliche Erläuterung vorbehalten. Jh muß bemerken, daß fein Mitglied das Recht hat, Worte von mir anzuführen, ohne meine Autorschaft dabei zu nennen. i
Marschall: ZJch muß zu bedenken geben, daß das Hin- und
Das if eíne
Hersprechen, daß eine solche Conversation die Würde der Versamm- lung gefährden kann, und wenn die persönlichen Bemerkungen, welche Mitglieder noch zu machen haben, nit wirklich nöthig sind, so muß ich sie bitten, auf das Wort zu verzichten.
Abgeordn. von der Heydt: Es ist von dem Herrn Abgeord- neten der sächsischen Ritterschaft gesagt worden, daß in vielen Theilen des Landes des Königs Worte mehr gelten, als Deuteleien über be- hauptete Rechte. Wenn damit gesagt sein soll, daß an auderen Or- ten des Königs Worte nicht so viel gelten, so bitte ih zu bedenken, warum dann auf die Deutung der Geseße eiu so großer Werth ge- legt wird. Sind deun die Geséßè? vom Jahre 1810, 1815 und 1820 vit auh Köuigs-Worte? i
(Vou mehreren Seiten Zustimmung.)
Abgeordn. von Bismark: -
1 (És wird stürmisch zur Abstimmung gerufen.)
Jh glaube, daß ih auf den persönlichen Angriff, den ich durch den Herrn Abgeordneten aus Westfalen so eben erfahren habe, einige Worte zu meiner Vertheidigung anführen darf. Jch habe allerdings die Worte desselben, so viel ich mich erinnere, buchstäblich angeführt, aber fei neóweges, um ihm damit einen Vorwurf zu machen, am allerwenigsten den der Konsequenz, den er {ou gestern mit Glü zurückgewiesen hat, soudern weil ich zur Unterstüßung meiner Ansicht keine beredte- ren Worte finden konnte, als er se gebrauchte. Wenn Alles, was der geehrte Reduer von dieser Tribüne aus spricht, sakrosankt und unantastbar sein soll und. Niemand wieder darguf zurückkommen darf, so muß ich sagen, daß bei großer Fruchtbarkeit au umfangreichen Re- den des geehrten Abgeordneten vou Westfalen der Kreis, in welchem sich Andere zu bewegen hätten, sehr beschränkt werden wird.
Abgeordn, Lensing: Meine Herren! De geehrte Redner, der zuleßt vor mir gesprochen, hat bemerkt, daß es eine s{wierige Sache sei, die Volksstimmung zu erkennen, Es mag zugestauden wer= den in Beziehung auf alle diejenigen, die in dem öffentlichen Leben eine Stellung einnehmen, die es mit si bringt, daß sie uiemals mit dem Volk in Berührung kommen, És mag dies zugegeben werden in Beziehung auf die höchsten Beamten des Staats. “Für diejenigen aber, die aus dem Volke selbst hervorgegangen sind, die tagtäglich mit ihm in Berührung steheu, tagtäglich Gelegenheit haben, die Aeußerung seiner Meinung und Gesinnungen fenuen zu lernen, für diese gilt dies nicht, und da ih zu den Leßteren, also zu dem größ-= ten Theil der hier versammelten Abgeordueten, mich rechne, so meine ich, daß für sie eine Pflicht darin liegt, nameutlih die höchsten Be- hörden des Staats, so viel au ihnen liegt, über die Gesinnung und Stimmung des Volks aufzuklären, Es wird also auch mix erlaubt sein, wenn ih in den wenigen Worten, die ih au die Versammlung richten werde, mich auf diese Gesinnung und Stimmung des Volks be- rufe, Ju der gestrigen Sibung, meine Herren, hat ein geehrter Red- ner uns daran erinnert, daß ein Geses, was Se. Majestät der König unterschrieben und in der Geseßsammlung publizirt, wirklich ein Ge- seß sei, Er hat dies bezogen auf das lebte Patent vom 3. Februar c, und die Verordnungen, welche darauf gefolgt sind, um deren for- melle Rechtsgüiltigkeit zu begründen. Jch beziehe seinen Ausdru auf die frühere Geseßgebung mit eben dem Recht. Jch beziehe ihn ug- «mentlih auf das Geseß vom 22, Mai 1815, vom 17. Januar 71820 und vom 5, April 1823. Die formelle Gültigkeit hat für diese Gesebe bestanden seit ihrem Erscheinen, und sie besteht noch, Sie ist um. “so. weniger aufgehoben duxch das Erscheinen des späteren Geseßes vom 3, Februar; alsiëses nur eine Fortseßung, eine Entwickelung jener früheren Gesel ijt, Der Fortbau eines Ge bäudes kanu wohl demselben das {ümeude Dach aufseßen , uicht abér dessen Fundament untergraben. Es is, meine Herren, eben der Unterschied, der zwischen der späteren Geseßgebung und jener frühe- ren von uns angegriffen wird; der Mangel an Uebereinstimmung zwischen diesen verschiedenen Geseßen , die den Gegenstand unserer Besorguiß bilden. Es i das Hinwegräumen des Unterschiedes das Ziel unserer Bestrebungen. Die bisherigen geseßlichen Jnterpreta tionen, die wir von Seiten der Minister gehört haben, sind uicht ge eiguet, diese Besorgnisse zu mindern, vielmehr bestärken sie uns darin, Aus dem Munde des Herrn Justiz-Miuisters haben wir vernommen, daß das Geseß vom 17. Januar 1820, indem es die Bestim- mung einer jährlichen Rehnungs - Ablegung vor den Reichsständen getroffen habe, zwar eine Verpflichtung des Staats, aber nur ge- gen die Gläubiger enthalte; also, meine Herren, feine Verpflichtung gegen die in dem Geseß buchstäblih bezeihnete Versammlung, keine Verpflichtung gegen die sämmtlichen Genossen des Staats, gegen die Nation, mit einem Worte, keine Verpflichtung gegen diejenigen, welche die Mittel beischaffen müssen, welche nöthig sind, um die Schulden des Staats zu bezahlen. Bei einer anderen Gelegenheit haben wir von ministerieller Seite die Behauptung aussprechen gehört, daß das große Privilegium der Mitgarautie, welches den Reichsständen durch das Geseß vom Jahre 1820 verliehen is, si einzig und allein be- schränke auf etwa zu machende Anleihen, Diesem nah würden also alle sonstigen Schuld - Kreirungen, sobald sie nux uicht in die Form, in die Kategorie der Anleihen fallen, gültig ohue Garantie der Stände vollzogen werden können, und, wie ih gesagt habe, diejes große Privilegium, welches den Ständen verliehen ist, würde zusammenschrumpfen auf die traurige Befugniß, ohne ihren
Zuzug einen vielleicht schr verschuldeten Staat aus der Verlegenheit am Eude dadur zu “retten, daß sie zur Auf= nahme eines Auleihêus ihre Bewilligung geben, Meine Herren! Wenn die Räthe der Krone unsere Fuudamental - Geseße in solcher Weise erklären, so braucht es uns nicht zu wundern, daß wir in \pä= teren Geseßen Bestimmungen antreffen, in welchen das \{lichte, bie- dere, treue, preußische Volk — ich berufe mich auf das Volk, meine Herren! — welches noch gewohnt is, die Geseße nah ihrem unver- fänglichen Jnhalt und nach ihrem Geist zu beurtheilen, eine Ueber- einstimmung mit der früheren Gesebgebung vermißt. Uns aber, meine Herren, liegt die Pflicht auf, Sr. Majestät dem König offen zu sagen, daß sein treues Volk seine Gesebe anders versteht, als sie von seinen Ministern erklärt werden, daß insbesondere das Volk in den Bestim mungen des Gesebes vom Jahre 1820 ein Palladium zu besißen sich er- freut, welches den Staat vor künftiger Verschuldung sichert ; wenn ein solches uicht zum Nußen des Staats oder zur Beförderung des allgemein Nüblichen als eine Nothwendigkeit vou seinen Vertretern erkannt wird, daß das Volk in den weiteren Bestimmungen des Ge- seßes vom Jahre 1820, wonach den Neichöständen jährliche Rechuung abgelegt werden soll, eine Gewährleistung findet für eine geregelte und gute Verwaltung; daß endlich das Volk es mit seinem Rechtsgefühle so wenig als mit seinen Begriffen über Zwed- mäßigkeit und Nüßlichkeit wird vereinigen können, wenn an die Stelle dieser Versammlungen eine Deputation N ta wird. Laßt uns darum, meine Herren, Se. Majestät den König bitten, N Verschiedenheit, die zwischen den neuen Geseßen und den älteren esteht, aus dem Wege zu räumen, dadurch, daß es Höchstdemselben gefallen möge,
diejenigen Rechte, die nah dem Gefühle uud Bewußtsein des Volkes
“ fortbestehen, auch als fortbestehend anzuerkennen. Die Form, worin
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Sonntag den 6! Juni.
diese Bitte am füglichsten bestehen kann, scheint mir diejenige zu sein die of Mitglied der Ritterschaft aus Westfalen in einem Se A schlagen hat, dem ih von Herzen meine Zustimmung gebe. Abgeordn. Frhr. von Mylius: Auch ich, meine Herren, glaube daß wir nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sind, vem Amen- “dement, welches vou dem verehrten Mitgliede aus Westfalen gestellt worden ist, beizutreten. J glaube nämlih, daß vou sämmtlichen Vorschlägen, welche im Laufe der beiden leßten Tage gemacht worden sind, keiner die Schwierigkeiten, welche in der Sache liegen, auf eine zweckgemäßere Weise überwindet, als gerade dieses Amendement, Schwierigkeiten liegen in der Sache, darüber dürfen wir keinen Au- genblick zweifelhaft sein, und, um die Art tecselben klar zu erkennen, wird es geeignet sein, auf geschihtlihem Wege einen Blick darauf zu werfen, wie sie entstanden sind. Es besteht in dem inneren Staats- rechte der preußischen Monarchie ein Konflikt, dessen Grund in der Entstehungsgeschichte dieses Staatsrechts zu suchen is, Er ijt dadurch entstanden, daß dieses Reht nicht aus einem Guß gearbeitet, auch nicht aus einem System herausentwidckelt, sondern daß auswärtige Zeitereignisse bei dessen Bildung mitgewirkt haben. Das erste der dem positiven Reht zum Grunde liegenden Systeme is das, welches man gewöhnlich bezeichnet als das Ergebniß der Stein-Hardenberg- schen Verwaltung, wie es das Volk uennt, der großen preußischen Zeit, der Zeit von 1807 bis 1820, Es hatte dieses System keinen Abschluß erlaugt aus sich selbst heraus, es ist vielmehr die spätere Geseßgebung von wesentlich anderen Grundlagen ausgegangen. Die Ursache hiervon is nach meiner Ansicht die, daß für Deutschland und für Preußen es eine Wahrheit geworden is, was sein größter Feldherr, der in der leßten Zeit die Armee zum Siege führte, im Augeublicke als ihn der Lorbeer frönte, was Blücher sagte: indem er fürchtete, daß die Diplomaten mit der Feder verderben, was die Ar= meen mit dem Schwerte gutgemacht haben. Es war eine Zeit in Europa, es war dies die Zeit nah dem Siege, in der die Meinung galt, daß es möglich sei, eine jede volksthümlihe Regung, ein jedes Element volksthümlicher Selbstständigkeit zu unterdrücken, Das war die Zeit der Kongresse von Verona, Laibach, Troppau, in Deutsch= land suchte diese Meinung sih geltend zu machen auf den Ministerial= Konferenzen zu Karlsbad, Jhr Zweck war der, auf ewig, was wir eben in unserer Mitte jeßt auflebeu sehen, in Deutschland unmöglich zu machen, Daß dieser Zweck nicht erreiht wurde, dafür haben wir der wohlwollenden väterlichen Fürsorge des hochseligen Königs Dank zu sagen, die ja dur die Gesebe vom Jahre 1823 in dem engen Kreis der Provinzial-Stände das schirmte, was jeßt durch die Central-Ver- fassung einen neuen und gedeihliheren Aufschwung erhalten hat. Ju- nerhalb dieser augewiesenen Gränze hat die Provinzial-Verfassung, sofern es ihr möglih war, zu der großartigen Entwickelung, zu den bedeutenden Erfolgen mitgewirkt, denen wir vielleicht für die Zukunft entgegengehen, Es war damals nicht die Möglichkeit vorhanden, weiter zu gehen. Dies lag aber auch in der Ursache, welche ich an= gedeutet habe. Daß gerade aber innerhalb der provinzial=-ständischen Gränzen die Richtung der Geseßgebung, welche dem früheren
System zu Grunde lag, sich nicht entwickelnu konnte, lag zum Theil im Wesen der Provinzial - Verfassung, zum Theil in den Einwirkungen von außen, Jebt, wo die beiden Geseßgebungs- Richtungen sich einander gegenüberstehen, tritt das Patent selbst in sie hinein, und wir haben, wenn wir die Gegensäße, die bierdur entstanden, würdigen wollen, zu prüfen, welche Stellung hat das Patent deu älteren Geseben, welche, den jüngeren gegeuüber, ange- nommen, und was ist unsere Aufgabe diesem Pateut gegenüber? So viel ist hinsihtlih der Stellung des jüngeren Pateuts zu der Ge- sebgebung von 1823 gewiß, daß es einen großen Schritt that, indem es eine centralständishe Verfassung schuf; so viel ist aber auch ge- wiß, daß es diejenigen Zusagen, welche die Geseßgebung von 1807 bis 1820 enthält, niht anerkannt hat, Es ist- von der Seite, welche das Amendement vertheidigt, oft darüber gesagt worden, daß sie wirkliche Rechte besißbe. Jch gehöre auch zu denjenigen, welche für die Cuistenz dieser Rechte streiten, ih möchte mich aber, um Miß- verständnissen vorzubeugen, geuau über die Natur derselben ausspre= chen und dann sagen, daß das, was uns verheißen ist, eigentlich nur Gründe zu Rechtsansprüchen sind und nicht solhe Rechte, in deren Besiß wir uns befunden, und die wir durch Besibhandlungen ausgeübt hätten. Daß diejer Unterschied nicht gemacht wurde — das ist eine beiläufige Bemerkung — is der Grund, der in dem eigentlichen Haupt-Gesichtspunkte der Diskussion zu mehreren Mißverständnissen geführt hat, die übrigens nicht in der Sache nothwendig sind, da die Titel zu Rechten eben so heilig bleiben müssen wie die Rechte selbst. Jch frage nun aber, wenn wir so die Stellung des Patents bezeich- net haben: was is unsere Aufgabe dieser Geseßgebung gegenüber? Jch glaube, sie kann nur diese sein, daß wir in der Weise, wie das Amendement es auch thut, uns Si. Majestät nahen mit der Bitte, auf dem Wege der Geseßgebung das zu erfüllen, was, meiner Au-= sicht nah, noch nicht erfüllt ist, d, h. Anerkennung der Rechte, welche die frühere preußishe und deutshe Richtung uns bereits zugesichert hat, in deren Besiß wir aber, aus den früher von mir angedeuteten Gründen, nicht gekommen sind. Jch glaube, ih kanu mit einem Gleichnisse schließen: Wir gleichen den Werkleuten, welche der König, der Bauherr, berufen hat, um gemeinschaftlih mit ihm zu arbeiten an einem großen segensreichen Bau. Vor uns liegt der Plan, nach dem gebaut werden soll, das Patent vom 3. Februar d, J.; in unserem Herzen haben wir aber die volle und kräftige Ueberzeugung, daß auch uoh andere alte Risse und Fundamente von der Hand der Vorfahren gezeichnet und gelegt worden, die heilig sind für unser Bewußtsein, für unsere Ueberzeugung und für die Hoffnung auf die Zukunft. Wie fönnen wir anders als ehrfurhtsvoll hindeuten auf jene Grundlagen, welche in dem heiligen Boden der deutschen und preußischen Erde und in dem Herzen des Volkes ruhen, und auf sie hinweisen als auf die Grundlagen, auf denen weiter gebaut werden soll. Ju dieser Hoffnung stimme ih für das Amendement, in der Hoffnung, daß aus diesen Fundamenten sich ein Dom erhebe, der in Deutschlands Gauen hoh und einzig in der Geschichte dastebe, und in dessen Hallen noch na Jahrhunderten unter der starken und unge- shwächten Krone der Hohenzollern freie, in ihrem Rechte gesicherte Bürger Geschlechter leben, um das Andenken des Fürsten zu segnen, welcher ihren Vätern eine freie Verfassung gab, Sus Abgeordn. Grabow: Es sind hier schou so viele hocbwichtige Worte für meinen Antrag gefallen, daß ich es kaum wage, die hohe Versammlung noch ferner mit der Beschlußnahme hinzuhalten. Gleich= wohl scheint es mir im Jnteresse der Sache nothwendig zu sein, daß ih als Antragsteller die wenigen Punkte, die von den übrigen Herren Rednern noch nt vorgebracht sind, jeßt kürzlih noch zur Sprache briuge. Jch stehe, wie Sie aus meinem Antrage gesehen haben, auf dem Boden des Rechts. Auf diesem Boden muß ich mi, vermöge meiner ganzen Persönlichkeit, bewegen. Das Gefeß von 41815, das Geseß von 1820, beide sind organische Staats - Grundgeseße, beide haben dadur Gesebesfraft erhalten, daß sie in der Geseß- Samm-
lung publizirt sind, Das ‘“Geseß vom 3, Februar d. J. ist ebenfalls