1847 / 155 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

äus dem, was hier kge ührt worden i}, noh nicht überzeugen kön- nen, daß eine solche wünschenswerth i, sobald der Vereinigte Land- tag, der jene reihchsständishe Versammlung repräsentiren soll, keine anderen Panctianas F len hat, als diejenigen, welhe ihm dur das Gese von 1820, Art. 13 und 14 übertragen stud. Es wird nicht in dem Wunsche der hohen Versammlung liegen, daß der Ver- einigte Landtag alljährlih sich hier versammelt, nur allein zu jenem

wede. Jch bin überzeugt, daß, wenn Se. Majestät der König den

ersuch machen sollte, die Versammlung jährlich blos zu dieser Func- tion hier zu versammeln, bald dèr Wuns und das Bedürfniß sich äußern, würde, daß ein Organ zu schaffen sei, das diese Function über-

uimmt, Daher stimme ih, abgeschen vom Rechte, für eine Wieder- in Zwischenräumen, indem ih glaube,

kehr des Vereinigten Landtags 1 1e, T : bag nach Ab Gut fat issen Zeit sich stets hinlängliches Material vorfinden wird, um den Landtag in einer seiner hohen Aufgabe wür- digen Weise beschäftigen zu fönnen. Jch schließe mih deshalb dem Amendement des Abgeordneten von der Grafschaft Mark an, da das selbe rehtlich begründet ist und nur den vermittelnden Weg zeigt, auf welhem zu dem Ziele zu fommen is, das jedem der Herren, welhe hier gesprochen haben, vorgeschwebt zu haben scheint. (Stürmischer Ruf nah Abstimmung ; ein Mitglied versucht zu spre=-

chen, wird aber dur das anhaltende Läuten mit der Gloe

daran verhindert.) i N

Marschall: Jh warte schon eine geraume Zeit auf die Ruhe, welche nöthig is, wenn ih mich verständlich machen soll. Jch zeige daher ergebenst an, daß sich noch 13 Redner gemeldet haben, daß außerdem der Herr Minister der Geseßgebung noch einen Vortrag über den vorliegenden Gegenstand halten will, und daß dann die dar- auf folgende Abstimmung in nicht ganz kurzer Zeit vollzogen werden kann, weil verschiedene Fragen hinter einander aufzustellen sid, wobei ih mir nicht {meihle, dasjenige, was die hohe Versammlung in die- ser Hinsicht wünschen wird, vielleicht sogleich zu treffen. Jh frage also an, ob jeßt, da es 34 Uhr is, gewünscht wird, daß geschlossen oder fortgefahren werde? Wenn die hohe Versammlung die Fort= segung der Debatte wünscht, \o stehe ih bis Mitternacht zu ihren Diensten. Außerdem ist noch ein Allerhöchster Erlaß bekannt zu ma- chen und der furze Beschluß wegen des Zutritts der Mitglieder der einen Kurie zu den Verhandlungen der anderen vorzutragen. Jch frage demnach, ob die hohe Versammlung jeßt den Schluß will. Die- jenigen, welche dies wollen, bitte ich, aufzustehen. ;

(Es erhebt sich die große Mehrheit der Versammlung.)

Dann werde ich bitten, den Allerhöchsten Erlaß zu verlesen.

Secretair:

Ew. Durchlaucht und Ew. Hochwohlgeboren beehre ih mich, anliegend eine Allerhöchste Königliche Botschaft vom heutigen Tage, die Gewährung einer Nachfrist von 14 Tagen für die Verhand- lungen des ersten Vereinigten Landtages betreffend, mit dem Er- suchen ganz ergebenst zu übersenden, dieselbe baldmöglichst zur Kenntniß der beiden Kurien bringen zu wollen.

Berlin, den 31sten Mai 1847.

Ü (gez.) von Bodelschwingh. n

den Marschall der Herren - Kurie des Vereinigten Landtags, Herrn Fürsten zu Solms -Hohensolms - Lich, Durchlaucht, und h den Marschall der Drei -Stände- Kurie des Vereinigten Landtags, Herrn Oberst - Lieutenant von Rochow, Hochwohlgebeoren.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. entbieten Unseren zum Ersten Vereinigten Land= tage versammelten getreuen Ständen Unseren gnädigen Gruß. Da die durch Unser Propositions - Dekret vom 141. April d. J. für den Ersten Vereinigten Landtag bestimmte Frist von aht Wo chen sich ihrem Ende nähert, gleichwohl aber von Unseren Propositionen noch mehrere unerledigt sind, \o wollen Wir für die Verhand- lungen des Ersten Vereinigten Laudtages hierdurch eine Nachfrist von vierzehn Tagen , bis zum 19. Juni d. J., gewähren. Uebri= gens bleiben Wir Unseren getreuen Ständen in Guaden gewogen. Gegeben Sanssouci, den 31. Mai 1847.

(gez.) Friedrich Wilhelm.

von Bodelschwingh.

An die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände,

Marschall: Der Herr Referent wird den Beschluß verlesen. Referent: „Die Kurie der drei Stände des Vereinigten Land= tags beschließt, der allerunterthänigsten Bitte der Herren - Kurie an Se. Majestät den König beizutreten: Se. Majestät der König wolle Allergnädigst zu gestatten geruhen, daß die Mitglieder der einen Ku-= rie den Verhandlungen der anderen als Zuhörer beiwohnen können.“ i Marschall: Findet sich gegen diesen Entwurf etwas zu be= merken? (Es erhebt sich Niemand.) Er ist angenommen, und ich bitte gehorsamst die Kurie, sich mor- gen um 10 Ühr wieder hier vereinigen zu wollen, um die heute abgebrohene Berathung fortzuseßen. (Schluß der Situng Abends 4 Uhr.)

Sigzung der Kurie der drei Stände am 2. Juni, *)

Die Sizung beginnt 5 auf 11 Uhr unter Vorsiß des Marschalls Lon Rochow. y Secretaire von Waldbott und Siegfried. Marschall: Die Verlesung des Protokolls. (Die Verlesung erfolgt durch Secretair v. Waldbott.) Findet sich etwas gegen das Protokoll zu bemerken? __ Landtags-Kommissar: J glaube nicht gesagt zu haben, daß die Deputation für das Staatsschuldenwesen zur Prüfung der : Rechnungen berufen sei, sondern ich habe wohl nur gejagt, sie sei zur vorläufigen Prüfung der Rechnungen berufen, und wenn ih es niht gesagt haben sollte, so würde ih ae die Bemerkung M [Falten bitten, daß nur dieses meine Meinung gewesen sei, Ey si diese Vorschrift im Gesebe snbet, Das Gesetz sagt §. 8:

b) nach Art. XU. der

¡Außerdem hat der il verle Landtag 2c. è

lben Verordnung (17. Januar 1820)

*) Manuskriÿ, 176 Folioblätter, er i i , ! , erhalten Sonnabend, den 5, Juni, ; Morgeiis 8 Uhr 45 Min ti. Auch isst uns dann Mittags 12 Ube od i M anusfrip L vet Herren - Kurie vom 1. Juni, 299 Folio- blätter, Di ent, Wir e beidén Sißungen, wo möglich voll- ständig, în dêm morgen, Sönntag, Abends arareziad Blatte geben. + Red, d, A, Pre Z.

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die Rechnungen der Haupt - Verwaltung der Staatsschulden auf Grund der durch die Deputatión für däs Staatss\chuldenwesen zu bewirkenden vorláänfi- gen Prüfung abzunehmen.“

Sollte ih dies nicht gesagt haben, was ich niht mit Gewißheit versichern kann, so bitte ih diese Berichtigung wenigstens in das nächste Protokoll aufzunehmen. /

Marschall: Es wird wohl nichts dagegen erinnert werden, daß das Wort „vorläufig“ hinzugefügt wird.

/ (Néin, nein!)

Landtags-Kommissar: Außerdem wollte ih zur Ergän- zung bemerken, daß die Mittheilung, von der ih gestern sagte, daß sie abgegangen sei, wirklich abgegangen is, aber an den Herrn Mar= \chall der Vereinigten Kurien, den Sprin Fürsten Solms, an welchen sie zunäthst gerichtet werden mußte.

Marschall: Jh erkläre das Protokoll für genehmigt. Der Herr Abgeordnete Gießler wünscht das Wort zu haben.

Abgeordn. Gießler: Jh werde mir erlauben, die paar Worte, die ih sprehen will, vom Plate. aus zu sprechen.

(Jn Folge des vielstinimigen Rufs „, Tribüne“! betritt der

Abgeordnete die Rednerbühne.) ___Jch wurde gestern durch die Klingel abgehalten, zu sagen, was ih sagen wollte, ih will es daher heute noch nachträglich sagen. Jch achte und ehre die Rednergabe, ih höre sogar die Ansichten, welche mit meinen Grundsäßen nicht übereinstimmen , eine gewisse Zeit lang sehr gern. Da wir aber in der Sache, welche an der Tagesordnung ist, schon bereits 54 Redner gehört haben, so wollte ih do allen denjenigen, welche vielleiht noch sprechen wollen, zu bedenken geben, daß auch die, die keine Reden halten, ihren gesunden Menschenver= stand mit hierher gebracht haben, um eine Sache richtig beurtheilen zu können. Jh für mein Theil kehre mih weder an die, welhe von der Rednerbühne aus \prechen ich gehöre zu den 137ern ih kehre mi nit an die, welche im russischen, noch an die, welche iw englischen Hause zusammenkommen. Ich habe meinen freien Willen, und diesen werde ih mir von keiner Macht der Erde nehmen lassen, ih werde aber auch meine Meinung nie einem Anderen aufzudringen suchen. Jch bin überzeugt, würden die Reden, die hier gehalten wer- den, und die Namen der Redner nicht in den Zeitungen abgedrudckt, wir würden weit weniger lange Reden und noch dazu solhe, welche so vielmal wiederholt werden, hören müssen. Da ih aber selbst für die Oeffentlichkeit bin, so kann ih auch gegen diesen Gebrauch nichts einwenden. Mir hat ein Spruch Luthers, welcher in neuester Zeit in einer der berliner Zeitungen stand, sehr gefallen. Derselbe lautet: „Wer reden will, der thue das Maul auf, rede frisch drauf und höre bald auf.“ Thun wir dies, so werden wir gewiß weit eher zum Ziele fommen.

(Bravoruf.)

Abgeordn. Sommerbrodt: Jh wollte darauf aufmerksam

machen, daß Publikum da ist. / : A

Marschall: Es is} kein Publikum, es sind Mitglieder der Herren-Kurie, : / i

Abgeordn. Brust: Meine Herren! Bei der Diskussion über

das Geschäfts-Reglement hat der Abgeordnete Herr Hansemann dar= auf aufmerksam gemacht, daß man darin eine Bestimmung vermisse, in welcher Anzahl die Mitglieder der Versammlung anwesend sein müßten, um einen gültigen Beschluß zu fassen. Es ist von der Ah= theilung hierauf der Antrag gemacht worden, Se. Majestät bten dies durch eine nachträgliche Bestimmung ergänzen, Allein dieser An- trag hat uicht die nöthige Majorität erhaltenz wahrscheinlich waren viele Mitglieder der Meinung, daß die Bestimmung der provinzial= ständischen Geseßgebung, wonach drei Viertel der Versammlung im= mer anwesend sein müssen, noch Geltung hätte. Es scheint dies äber nicht der Fall zu sein, denn die gestrige Zeitung bringt uns die Ver= handlung der Herren-Kurie vom 26. Mai. Daraus geht hervör, daß in dieser Sizung nur 47 Mitglieder anwesend warèn, Ein gechrtes Mitglied aus dem Fürstenstandè hat sich veranlaßt gefunden, auf die- ses Moment aufmerksam zu machen, allein man hat angenommen, daß bei dem Mangel bestimmter gesebßlicher Vorschriften auch eine Mino- rität genüge, um Beschlüsse zu fassen. Meine Herren! Die Herren- Kurie besteht zwar für si, steht aber nichtsdestoweniger in einem sehr innigen Verhältnisse zu der Kurie der drei Stände. Wenn nun hon ein Drittel ihrer aus 80 Mitgliedern bestehenden Versammlung hinreiht, um in Bezug auf Petitionen einen fast einstimmigen Be- {luß in dieser zweiten Kurie zu paralysiren und nicht zur Kenntniß Sr. Majestät bringen zu lassen, so glaube ih, daß wohl eine Vorschrift noth- wendig sei, um dahin zu wirken, daß diese Herren-Kurie immer in möglichst vollständiger Anzahl versammelt sei. Denn von 80 Mitgliedern rei hen {on 27 hin, um einen Antrag an Se. Majestät zu verhindern. Von 47 hätten demnach 16 entgegengesebßte, wenngleich ganz gewissen- haft und ganz loyal abgegebene Voten schon hingereiht, um einen Beschluß zu vernichten, der hier von vielleicht 500 Mitgliedern ge- faßt worden wäre, Auch in unserer Versammlung, dünkt mich, sei es nothwendig, dahin zu wirken, daß Beschlüsse immer in möglichst voll= ständiger Anzahl gefaßt werden. Fch halte mih daher verpflich= tet, eine hohe Versammlung auf diesen Umstand aufmerksam zu machen und einen Antrag dahin zu stellen, daß hochdieselbe durch eine nach= träglihe Bitte an Se. Majestät sih dahin aussprehen möge, der Mangel der geseblichen Bestimmung in dieser Beziehung möge er= gänzt und die bestehenden Mißstände hierdurch beseitigt werden. Jch glaube, wenn au die Zeit zur Einbringung von Petitionen vorüber ist, so möchte es doch thunlich sein, diese Bitte auszusprechen, da eben bei der Verhandlung des Geschästs-Reglements ausdrüdlich gesagt wurde, daß, wenn sich Erfahrungen im Laufe der Verhandlungen feststellen sollten, diese noch vor Ende der Versammlung nahgenommen werden fönnten. Jch stelle also das, was ih gesagt habe, der Erwägung der hohen Versammlung anheim.

Marschall: Jh muß hierauf bemerken, daß nah dem Regle= ment jeder Antrag, der zur Beschlußuahme kommen soll, \hriftlich eingereiht und in einer Abtheilung vorbereitet werden muß. stelle anheim, ob das verehrte Mitglied einen solchen Petitions - An- trag einreihen will, und ob dann Se. Majestät gebeten werden soll, die ausnahmsweise Zulassung desselben CUN aren,

Abgeordn. Sperling: Jch glaube, es wird nicht nöthig sein, von dem einmal gefaßten Beschlusse abzugehen. Wir können in ein- zelnen Fällen unsere Ansicht über die Rechtsgültigkeit des Beschlusses der Herren-Kurie aus\sprehen. Ein allgemeines Prinzip dafür auf= zustellen, wird uicht nöthig sein.

Marschall: Diese Erwägung würde erst dann eintreten, wenn das verehrte Mitglied wirklih einen solchen Antrag cinreihte, dieser durch die Abtheilung gegangen wäre und hier zur Berathung käme.

Abgeord:1. von Brünneck: wollte mix nur die Bemer= fung erlauben, daß, wenn ih nit irre, die hohe Versammlun frü- her den Beschluß gefaßt hat, sich vorzubehalten, Anträge in Bezie- hung auf das Gesthäfts- Reglement noch nachträglih aufuehmen zu

rfen. s

Abgeordn. von Katte: Es steht diese Bemerkung auch aus-

drücklih am Schlusse meines Referats,

“Marshall: Ganz richtig, aber es is deshalb eine Bitte an Se, Majestät gestellt, Diete Bitte muß erst erfüllt werden, und

deshalb habe ih das geehrte Mitglied gebeten, den Antrag, went és ihn für nöthig hält, \criftlih einzureichen.

Abgeordn. Hansemann: Was der verehrte Abgeördnete aus der Rhein-Provinz eben hier vorgeschlagen hat, bezieht sih eigentlich auf denjenigen Antrag, den wir üher \hon hier bei Berathung des Reglements besprochen haben, nämlich, ob eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern in den beiden Versanimlungen, sowohl in der Herren- Kurie, als in der Kurie der drei Stände, erforderlich sei, um Be= {lü}e zu fassen. Damals is ein Antrag nicht zu Stande gekommen, obgleih ich wohl glaube, daß eine große Zahl von Mitgliedern die= ser Versammlung und vielleicht mehr als zwei Drittel für einen sol chen Antrag «été haben würde, wenn er bestimmt gestellt worden wäre. Es wurde aber vorab die Frage gestellt, ob überhaupt die Bitte, eine derartige Zahl zu bestimmen, an Se. Majestät den Kö= nig gerichtet werden möge, und darauf haben alle diejenigen, die nicht den Juhalt der Bitte kannten, bedenklich gehalten, auf eine so allge=- meine Frage mit Ja zu antworten. Jh habe zu denjenigen gehört, die in dieser Hinsicht Bedenken gefunden haben, und ih bin überzeugt, daß Viele sich in dem nämlichen Falle befanden, und aus diesem Grunde stelle ich anheim, ob es nicht Ei sein würde, auf dié= sen Gegenstand in der von dem Herrn Marschall angedeuteten Weise

zurückzukommen. L l Abgeordn. von Bockum-= Dolffs: Nachdem wir gestern durch

eine Allerhöchste Botschaft vernommen haben, daß uns zur Erledi= gung der vorliegenden Königlichen Propositionen eine Nachfrist von 14 Tagen bewilligt worden is, liegt jeßt der hohen Versammlung wohl kein Antrag von hoherWichtigkeit vor, als der auf Vertagung desLand= tages bis zum Herbste d. J. Jch brauche nicht zu erwähnen, daß wiruns bei Berathung dieses Anträges zu vergegenwärtigen haben werden, daß von den 150 bis 460 Änträgen, welche die hohe Versammlung ent= gegengenommen hat, C ungefähr erst 54 erledigt sind, und daß, wenn die in der Berathung begriffenen 12 Anträge abge- macht sein werden, immer noch, wenn ih die Duplikate abrehne, wenigstens 250 Anträge von größerer oder geringerer, Wichtigkeit übrig bleiben. Das Land hat uns mit Vertrauen hierher gehen sehen und richtet mit der größten Theilnahme und Aufmerksamkeit seine Blicke auf uns. Wir sind dem Lande und uns selbst schuldig, alles Mögliche anzuwenden, daß wir diesem Vertrauen entsprechen. Jch glaube auch, daß es der ernste Wille der Krone ist, von uns die Wahrheit und das, was dem Lande Noth thut, unumwunden zu er= fahren. Dazu giebt es aber kein anderes, als das erwähnte Mittel, da uns durh die im Geschäfts - Reglement geseßte dreiwöchentliche Präklusiv - Frist keine fernere Petition mehr gestattet und nur übrig ist, auf den A auf Vertagung des Landtags einzugehen. Ih erlaube mir deshalb, an den Herrn Marschall die dringende Bitte zu rihten, diesen Antrag so bald möglich zur Berathung zu bringen. Marschall: Sobald mir das Gutachten zugeht und ih nicht durch die Berathung von Königlichen Propositionen, die_ jedenfalls vorangehen müssen, verhindert bin, werde ih dasselbe sogleich zur Tagesordnung bringe. E 4 Abgeorbk, Graf Renard: Jch gestehe aufrichtig, daß ih nicht aufmerksam war, wie der vorige Redner den Gegenstand der Verta= ung des Landtags berührte. Jch bemerke aber, daß der sechsten Abtheilung eine diesfallsige Petition vorliegt, welche die Vertagung aus dem Grunde befürwortet, weil eine große Anzahl von Präsiden= ten, Landréithen, Büirgermeistern u. \. w. in unserer Verjammlung sind, deren Anwesenheit wegen der dermaligen Verhältnisse an ihren Wohnort-en in ihrem Geschäftsbereihe dringend wünschenswert! er- cheint, Die Abtheilung hat Anstand genommen, E o so= B dem Plenum hier vorzulegen, Ein eigentliches Referat läßt sich indem es einen N N) 90 ‘edes einzelne Mitglied rein individuell beurthetten kann, 0 e Ber= tagung (htu wünschenowerth sei oder nit. Sollte es Le ei lung aber wünschen, so bin ih gern bereit, die ganz kurz gehaltene

y i rzutraget. 7 ——,

PEe R us A der Provinz Westfalen: , daß morgen Feiertag

99 ke: Graf M eaybi Also übermorgen. :

Marschall: Es wird überhaupt vorläusig nur die Rede da-

von sein, daß mir das Gutachten vorgelegt werde, welches auh am

iertage geschehen kant. ibt als T\hocke: Hohe Versammlung! Vorgestern habe ih mich, als es sich um die Frage der jährlichen Wiederkehr der hohen Versammlung handelte, dahin erklärt, daß ih diese Wiederkehr für geseßlich begründet erachte. Jch habe bei dieser Gelegenheit zu- glei erklärt, daß ih auch die übrigen Geseße von 1815 bis 1820 als noch zu Recht bestehend erahten muß, weil ste durch keinen Aft einer anderén Geseßgebung aufgehoben sind E 0E

Marschall: Jh wollte fragen, ob das ein Eingehen in die Diskussion über den Gegenstand ist, welcher die Tagesordnung betrifft ?

M T\chocke: Es betrifft den Berathungs-Gegenstand.

Marschall: Die Diskussion darüber i noch nicht eröffnet; es fommen zuerst andere Gegenstände zum Vortrage. Es ist ein Aller= höchster, an den Herrn Landtags-Kommissar ergangener Erlaß Sr. Majestät des Königs vorzutragen, der mix von Sr. Excellenz mit= getheilt worden ist, betreffend die von den Herren Abgeordneten Milde und Rothkirh nachträglih eingereichten Petitionen: _

(die Versammlung erhebt sih von ihrem Sitze, und der Secretair verliest diesen Erlaß.) S „Auf den Bericht vom 26sten d. M,, womit Sie die an die Stände= Kurie gerichteten Anträge der Abgeordneten Milde und von Roth-= fir, der erste die Liquidation der Verluste des diesseitigen Han= dels in Krakau, der zweite die Verbesserungen der Handelsbe= ziehungen zu Spanien betreffend, mit dem Antrage eingereicht haben, deren Annahme und Berathung in den Stände = Versamm- lungen, ungeachtet des überschrittenen Eingabe-Präklusiv=Termins, ausnahmsweise zuzulassen, eröffne Jh Jhnen, daß, nachdem die Anträge auf diele Weise zu meiner Kenntniß gelangt sind, es etner Berathung derselben in der Versammlung nichk bedarf, indem Jch solchen alle irgend zulässige Berücksichtigung in demselben Maße angedeihen lassen werde, als wenn Mir dieselben durch den Ver=

einigten Landtag empfohlen worden wären.

Sanssouci, den 31. Mai 1847.“ i L

Abgeordn. von Bockum-Dolffs: Da diese Allerhöchste Bot- schaft den Landtags - Verhandlungen unzweifelhaft einverleibt werden wird, so wäre es wohl wüns{henswerth, wenn, indem die dem Aller- höchsten Erofe zu Grunde Ge Petitionen keiner Abtheilung mehr überwiesen werden, der Abdruck und die Vertheilung derselben an die Mitglieder beschlossen würde, damit wir Kenutniß von ihrem Inhalte eli j ;

Marschall: Diese beiden Petitionen würden an die siebente Abtheilung verwiesen worden sein. Jh bitte also die siebente Ab- theilung, i Urtheil darüber abzugeben, ob der Abdruck derselben für den Geschäftsgang des Landtags wünschenswerth sei. Wenn diese

heilen erfolgt ist, werde ih nicht verfehlen, das Jmprimatur zu ertheilen.

auch darüber nicht machen,

Dritte Beilage

fend E An eingegangen : Beschluß der Herren-Kurie, btetref- Geri Li erthänigste Gesuch wegen Reform der Patrimonial- stand me it, Je ersuche die fünfte Abtheilung, diesen Gegen- Sieias Halhung unserer Kurie vorzubereiten. 7 ih :

betreffend A eingegangen: Entwurf einer allerunterthänigsten Bitte, vent M geselichen Bestimmungen über die Wählbarkeit aus dew Gaeen H qui Landgemeinden zu Kreistags-Mitgliedern. Jch ersuche

“deu cferenten, denselben vorzutragen. : ; : dbl pPu Arnim trägt diesen Entwurf der Bitte um eine 1g der geseßlichen Bestimmungen über die Wählbarkeit der Landgemeinden zu den Kreistagen vor.

Marschall: Findet sich gegen diesen Entwurf êtwas zu be- merken? Da nichts bemerkt wird, \o “u erx angenommen.

Bevor ich die gestern abgebrohene Berathung wieder aufnehme, habe ih noch eine Bemerkung zu machen über diejenigen Redner welche sih bereits gemeldet haben, Es sind, wie ih irrthümlich be- merkt habe, niht 13, sondern 14, Außerdem sind deren mehrere, die auf das Wort verzichtet haben und zwar in der Erwartung, daß die Debatte geschlossen wäre und si keine folgenden Redner mehr mel- den würden. Diese. Erwartung is nicht in Erfüllung gegangen. Heute bin ih gefragt worden, ob“ sie nahträglich das Wort erbalten können. Jch möchte dies niht aussprecheu, ehe ih den Willen der Versammlung darüber erfahren habe. i ;

T (Stimmen: unbedingt !)

F frage, ob Jemand etwas dagegen bat. es nicht E ih aufzuftehen. * E z Es erheben ih nur wenige Mitglieder Jch werde daher diesen Run o Wis a

Ferner bemerke i, dg E 1 wünschte in dieser hochwichtig zu versagen. |

x Thi s we p n M P C L E A a Gegenstand sich seiner Erschöpfung näherte. Sd 19, na@dem diejenigen Redner, welche verzeichnet si gesprochen haben, ehe ih anderen das Wort cel dit Surmiuatis lung fragen, ob sie den Schluß der Debatte wünsche

Id bitte den Herrn Referenten, feinen Plat A a

Es hatte gestern der Herr Abgeordnete l E crezds@hmen, verzichtet. i s

J er J 4 . \ ly d ¿

Mass au A aua a6 E di A Au U zichtet, : q , 3 die Sache \chon ersch wollte die Versammlung nicht läuger von der 2

_ Abgeordn. von Wüllenweber : vorstehenden Abstimmung möglichst Einstimungkeit Fern sei jede Furcht, die von ängstlichen Gemüthern anscheinliclz zu

nud 3

Gunsten des Königthums vorgebracht werden möchte, d

en Angelegenheit Niemand das LLort

lbstimmung abhalten.

an die Stände das Ansehen und die Macht der Kron werden fönnte. Mit nichten! Wir sind Deutsche Preußen A ergeben der Krone, unserem von Gott gese6ten Ae /Wnniten Dleaca En Seine Sache is die unsere und unsere die Seine, p Ibm bei in guten und in bösen Tagen.“ Schütze i ; den Thron, t süßen und stüßen wir uns A L auh der König an Macht und Ansehen, der die Rechte und An- sprüche Scines Volkes gehörig zu wahreu weiß. E

Abgeordn. Zimmermann aus Spandau: Die rehtlihe Be-

gründung des Antrages auf die Periodizität des Lañdtags, hohe Ver=- | sammlung, 1\t durch meinen geehrten Kollegen aus Prenzlau so hin--

länglich motivirt worden, daß ih derselben überall beitrete, daher nicht darauf zurüdäfomme. Jch erlaube mir vorweg nur einige Be- merkungen gegen die Bedenken geltend zu machen, die seitens des Herru Justiz-Ministers erhoben worden find. Es ijt in der Rede des Herrn Justiz » Ministers gesagt: daß ein großer Unterschied bestehe zwischen Geseßen, die cine Erwartung erregen, und solchen, die Rechte verleiben. Es ist mir nicht klar, was. das für Geseze sind, die blos Erwartungen erregen. Aber das scheint mir klar, daß aus jedem Ge- seg der Anspruch entsteht, daß dasselbe realisirt werde. Nur \o und nicht anders kann ih solche Geseße verstehen, welche Erwartungen erregen. Der Herr Justiz-Minister hat ferner erklärt, daß jedes Ge- sep nur aus dem Gedanken erklärt werden mü}e, welchen der Gesep- geber habe hineinlegen wollen, und bemerkt, daß dies stets anerfannt worden ist. Allerdings. Aber ih glaube, daß, wo der Wortsinn eines Gesezes völlig klar ist, es nicht darauf anfommen fann, zu un- tersuchen, welhen Gedanken der Geseßgeber gehabt hat. Fände sich eine Differenz zwischen dem Wortsinn und dem Gedanken, den der Gesetgeber gehabt hat, und wäre der Wortsinn klar, so hat man sich, meines Erachtens, nux an diesen klaren Wortsinn des Geseßes zu halten. Will man aber wirklich den Gedanken des Gesetgebers als dem Wortsinn des Gesetzes widersprechend geltend machen, \o darf man doch einen besonderen Nachweis dieses Gedankens erwarten, und diesen finde ih nicht geführt. Das Geseß verlangt aber nach dem klaren Wortsinn eine periodische Thätigkeit des ständischen Körpers. Es 1st ferner gesagt: es könne ein Rechtsanspruch aus Artikel 13 auf alljährliche Einberufung nicht abgeleitet werden, es fönne ein ähn- licher Anspruch nicht darauf gegründet werden, “weil Artikel 13 agu- genscheinlich nux von alljährlihen Versammlungen spreche. Artikel 13 hiervon, so sind es offenbar die Versammlungen des cen- tralständischen Körpers, den die Verordnung vorausseßzt. Nun muß ich aber bemerfen, daß in dem Artikel niht von sährlihen Versamm lungen insofern die Rede ift, als er nur deutlich sagt, cs solle an die Versammlung alljährlich Rechnungslegung stattfinden, Es scheint mir aber ein Unterschied zu sein, ob ein Geseg alljähr- liche Versammlung oder alljährliche Rechuungslegung vorschreibt. Jusofern aber die alljährlicce Rechnungslegung ein periodisches Geschäft is, so scheint mir daraus nothwendig zu folgen, daß der Körper, auf den diese periodische Thätigkeit Bezug hat, au Perio- dizität haben muß, Anders kaun ih mir den inneren Zusammenhaug nicht denken. A Jch glaube aber ferner, daß hier nicht der Ort ist, juristische Bedenken klar zu machen; diese gehören in die Hörsäle der Akade- micen. Wenn hier die Frage entstet, t, ob ein nicht realisirtes Gesetz ausgeführt werden soll, so is allein der Grund maßgebend, ob das selbe für die Wohlfahrt des Vaterlandes ersprießlih i. Angenoms=

men, das frühere Gese habe die ständishen Ausschüsse vorgeschrie-

ben, wie das jeßige Geseb, und das jeßige Geseß den centralständi-

schen Körper in der Gestalt des früheren Geseßzes, so würde man sich | für das jeßige aussprechen müssen, wenigstens nah den Grundsäten, |

die in der Mehrheit hier geltend geworden sind, uud man würde den Nachweis entscheiden lassen, daß die frühere Anordnung dem Wohl

dés Vaterlandes nicht ersprießlih is. Jch erlaube mir daher die vor- | liegende Frage lediglih aus diesem Gesichtspunkt zu beleuchten, weil | ih ihn, nicht aber das Resultat juristischer Untersuchungen in die- |

ser Versammlung entscheidend. halte. Zuvörderst muß ih aber noch einen Umstand hier anknüpfen, welcher mir dagegen zu sprechen scheint, daß wir das ältere Geseß zu streng festhalten. Bei einer recht ge-

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m L

Sonntaz den 6!" Juni.

nauen Betrachtung kaun uns nicht entgehen, daß wenigstens theil weise die hochherzigen Entschlüsse Sr. Majestät uns über die Gesetze schon hinausgeführt haben. Die früheren Gesete sagen deutlich: der centralständishe Körper solle hervorgehen aus den Provinzial - Land=- tagen. f E Jnsofern also die Provinzial - Landtage sämmtlich vereinigt sind, finde ich in dieser Bestimmung schon etwas, was über das ältere Geseß hinausgeht, welches offenbar Theile des Provinzial - Landtags denken läßt. Abgesehen aber davon findet sich auch darin eín Meh=

reres, daß uns das entschiedene Steuer-Bewilligungs-Recht

Diejenigen, welche | | dies die E Lad einen geseßlich zugewiesenen und abgegränzten W t ' e | freis ß ih allerdings ausgesprochen habe, ih |

Aber Alle L al lber Alles muß ein Ende haben, und es scheint in |

gebe, die hohe Versamm- |

Wort | opft jet, und ich

Ad e

F hosse, daß bei der be- | herrschen mvöge. | G R , Mm „L. durch 0s, | ßere Entwickelung der Verfassung, dur Verleihung melrerer Rechte | e geschmälert |

wir stehen |

jedoch wächst | L | Élären, und daß wir die Befugniß haben, die Wünsche

Svräche |

zugelegt ist. Wenn wir die älteren Gesebe ganz genau durchgehen, so muß ich gestehen, daß ih das Steuer - Bewilligungs - Recht darin noch nicht entschieden ausgesprochen finde, Aus diesem Gesichtspunkt erscheint es mir sogar bedenklich, allein auf die ältere Geseßzgebung zurückzugehen, ih halte deshalb den Umstand für entscheidend, ob das, was wix wollen, der Wohlfahrt des Vaterlandes cutspriht. Das ift die Aufgabe, die der König uns gestellt, das ist das Verlangen, wel= es die Nation an uns stellt, und in dieser Beziehung erlaube ich mir Folgendes zu bemerken: Es ist wohl eine unwiderlegliche Uebor= zeugung, daß das Beamtenthum bisher das alleinige vermittelnde Organ zwischen Volk und König war; betrachten wir aber das Beamtenthum in feiner eigentlichen nothwendigen Stellung, so kann uns nicht entgeben, daß es die Aufgabe hat, die bestehenden Geseßze zu handhaben, das Bestehende festzuhalten und in dem Bestehenden weiter zu arbeiten. Es fann hierin kein Vorwurf liegen,

natürliche Stellung des Beantenthums, wonach jede Zirfungas-

s hatz aber eben darin fiude ih auch zugleich gewisser

maßen eine Entfremdung vou dem eigentlichen Volksleben. Das Beamtenthum dringt, nah seiner abgeschlossenen Stellung, nicht so in das Volkêleben cin, wie es wünschenswerth wäre. Blicken wir

Vertrauens, da wir nah den geseblichen Bestimmungen, die wix bis= her in der Hand hatten, noch nichts über die periodische Wiederkehr * des Landtages wissen, als daß uns dur die Gnade Sr. Majestät des Königs eine einzige in vier Jahren verheißen worden ist. Wenn. ichen Bestimmungen feststeht, daß wir nur für

in den früheren geseßli Belastung des Volkes, aber niemals für Erleichterung seiner Lasten

| wiederkehren sollen, sv muß dadurch alles Vertrauen im Volke \{win=

den. Jch halte es deshalb nicht blos für nothwendig und nüßlich,

| ih halte es vielmehr für unabweisbar, daß wir das, was wir jeßt

| jestät erbitten und erstreben.

es ist |

in die Schöpfung, \o i} kein Gegenstand, der irgendwo uns einen |

Stillstand darböte; alle Dinge befinden sich in einer steten Bewe- gung, sei es eine rüdckschreitende, sei es eine vorwärtsschreitende. So scheint es mir sich ganz mit dem Leben der Völker und Staaten zu

1 1 | verhag!ten, und machen wir hiervon eine Anwendung guf das eigene ch auf das Wort | : |

Vaterland, so bietet sich uns die Betrachtung dar, daß unser Vater=

land mit der unsccinbaren Größe von 350 Quadrat-Meilen im jeßi- gen Regentenhause begonnen hat, und wir sehen, daß es im Laufe von Jahrhunderten unter diesem Regentenhause zu emer Höhe ge-

diehen ist, die es zu ciner ersten Macht im civilisirten Staatsleben erhoben hat. Jch frage Sie, meine Herren, sollen wir anuehmen, daß Preußen, daß wir jeßt den Culminationspunkt erreiht haben? I antworte: nein! Gerade in dem hochherzigen Entschlusse Sr. Majestät des Königs, in welchem cer verkündigt, er wolle mitten un- ter sein Volk treten, er wolle sein Volk selbst hören, darin finde ich den Beginn einer neuen Aera für unser Vaterland. Der König aver will uns nicht blos hören, er hat uns, als den Vertretern, bestimmte materielle Befugnisse auferlegt. Daraus folgt mir nothwendig , daß wir auch eine formale Cxistenz haben müssen. Diese materiellen Be= fugnisse bestehen darin, daß wir berechtigt sind, Steuern zu bewilli- gen, daß wir die Befugniß baben, uns über Anleihen zu er- des Volkes zum Vortrage zu bringen, und wenn wir diese materiellen Rechte ausüben wollen, könneu-wir dies nur, wenn wix fiud. Wir \ind aber niht, wenn unser Erscheinen, wenn unsere Berufung in etwas Unbestimmtes gestellt ist. Jh wenigstens muß erklären, daß ih mich unfähig fühle, die Aufgabe in threr ganzen Wichtigkeit zu lösen, wenn ih nicht weiß, daß der Vereinigte Landtag, daß jedes einzelne Mitglied, daß die Vertreter der Nation ein wirkliches Da- scin haben. Jusofern scheint es mir daher ein unabweisliches Be= dürfniß, die periodishe Wiederkehr des Vereinigten Landtages zur Wohlfahrt unseres Vaterlandes zu verlangen. Jch glaube, daß diese Vereinigung der Vertreter der Nation ih bitte, niht auf den Namen ein besonderes Gewicht zu legen; es i} leider auf unsere Be- zeichnung immer ein besonderes Gewicht gelegt worden, diese Bezeich- nung i nur der Name, die Sache liegt in dem Geseße, dur wel- ces unsere Befugnisse ausgedrückt sind, ih glaube, sage ich, daß die Vereinigung Unserer als Vertreter der Nation schon sehr segens= reiche Folgen gehabt hat, ih glaube, daß das Ausland schon über verschicdene Punkte sehr enttäuscht worden iz ih glaube, wenn wir die aus ändische Presse namentli beobachten, kann uns nicht entgau- gen sein, das gewisse Gegner unserer Nation sich {on freuten, als ob unsere Brüder am Rheine vergessen hätten, daß deutsches Blut in ihren Adern fließt, ja die pariser Presse hat ihre Enttäuschung schon eingestandein. Unsere Vereinigung scheint mir daher wichtig, um unser Vaterland auf dem Wege der geistigen und phvsischen Ver= vollklommnung weiter zu führen. Wenn nun der König erklärt hat, daß er uuter sein Volk treten und die Wünsche desselben direkt aus dem Munde seiner Vertreter hören will, fo scheint mir darin eine neue Stufe der Veroollkommnung betreten zu sein. Wollen wir aber auf diesem Wege fortgehen, so is nothwendig, daß das Leben einer solchen Versammlung gesichert sein muß, und dieses finde ih nur in dem centralständischen Körper, der jeßt als ein solcher be:eichnet ift. Die Ausschüsse können diese Aufgabe nicht erfüllen; denn Se. Maje

stät der König würde dann nur dic Meinungen einzelner weniger Per- sonen erfahren, niht aber den Auedruck des Volkes, der Nation, und es scheint mir eben in dem Hauptzwecke des ständischen Lebens zu lie-

gen, daß die Vertretung so zahlreich wie möglich sein muß, um so viel wie möglich die Meinung der Nation zu erfahren. Dieser hohe Zweck scheint mix vereitelt dur die Ausschüsse, und aus dem Grunde muß ich mich auch gegen die Ausschüsse erklären. Was aber nun

die definitive Bestimmung der Fristen der Wiederkehr des Vereinig-

ten Landtages betrifft, so fann ich mich für eine jährliche Wiederkehr

nicht entscheiden. Jch glaube der hohen Versammlung unmaßgeblich

vorschlagen zu müssen, sich nur für eine zweisährige Wiederkehr zu

erklären; denn unser ständisches Leben hat eine solche Gliederung durch

Provinzial Stände, Kommunal-Stände und Kreis-Stände, wie kein

anderer Staat auf Erden. Jch glaube, daß in dieser Gliederung die

Garantie liegt, daß ein Bedürfniß, die centralständische Versammlung

alljährlich einzuberufen, nicht anerkanut werden kann. i

: ( Vielfaches lautes Bravo ! )

Marschall: Der Herr Abgeordnete Winzler hat das Wort verlangt ; ih bin aber ungewiß darüber, ob er über diesen Abschnitt oder über einen folgenden zu sprechen wünscht ? :

_ Abgeordn. Winzler: Die hochwichtige Angelegenheit is zur Frage und Abstimmung \o reif, daß ih Unrecht zu thun glauben

| foürde, wenn ih das Geringste dafür oder ‘GelA noch sagen wollte.

Jch habe nur deshalb das mir gestern versagte Wort mir heute wieder erbeten, weil ih eine Bitte an die hohe Versammlung und an unseren hohverehrten Marschall auszusprehen wünsche, die fitr Förderung dieser hochwichtigen Angelegenheit wünschenswerth sein dürste. Das, was uns zur Frage und Berathung vorlieg , halte ich für eine Lebensfrage der ständishen Wirksamkeit und des öffentlichen

| nicht darin erkennen fann.

wünschen, wollen und berathen, auf irgend eine Weise von Sr. Ma= Dazu giebt es aber nur einen Weg, einen Weg, der zum Spiele führen muß, aber auch würdig is, indem durch Einheit in den Anträgen der Versammlung auch Einheit der Stimme des Volkes von uns repräsentirt wird. Zu meiner hetz- lihen und innigen Freude habe ich in den Debatten, die nun schon mehrere Tage dauern, wahrgenommen, daß wir in der Sache selbst runs Alle dasselbe Gute wollen, daß wir Alle nur ein Recht erbitten. Jh habe aus dem Vortrage so vieler Redner, die an dieser Stelle gestanden haben, gehört, daß sie dies Eine, nur auf verschiedenem Wege, zu erlangen glauben, theils auf dem Wege des Rechtes allein, theils anf dem Wege der Nützlichkeit und Notbwendigkeit, und eine dritte Partei, zu der ih mich auch bekenne, auf beiden Wegen zugleih. Jh erlatbe mir des= balb an die hohe Versammlung und den Herrn Marschall die Frage, ob es nicht zur Vereinigung in Eine Stimme an Se. Majestät den König in dieser hochwichtigen Angelegenheit führen könnte, wenn der Herr Marschall die Frage dahin formulirte, daß sie zugleich auf das Recht, auf die Nüzlichkeit und auf die Nothwendigkeit gerichtet würde.

Marschall: Was die Fragestellung betrifft, so will ih mir tas Nähere dariber für den Schluß der Debatte vorbehalten. Gegen- wärtig hat der Herr Abgeordnete Prüfer das Wort.

Abgeordn. Prüfer: Es ist von diesem Plaße aus {hon außer=- ordentlich viel über die Nüßlichkeit und Nothwendigkeit und über das positive Recht des fraglichen Gegenstandes gesprochen worden, und wenn ich dem Gange der Debatten recht gefolgt bin, so habe i daraus entnehmen wollen, daß sich die große Mehrzahl der Redner für die Vertheidigung des positiven Rechtes ausgesprohen hat. Dies i für mich die Veranlassung, wenn ih versuchen will , das Gegentheil darzuthun. : gs zunächst den Rechtéboden, das positive Recht, nach welchem eine periodische, eine alljährlide Wiederkehr der #. g. Reichsstände

| verlangt werden soll, betrifft, so möchte ih diesen Boden als einen

höchst unsicheren bezeichnen ; einmal deshalb, weil er niht sowohl in diesein Saale, als auch außerhalb desselben schon sehr viele Gegner gefunden hat, und weil ich dadurch, wenn ih mich des Ausdruckes bedienen darf, balb kopfsheu geworden bin; anderentheils aber auch deswegen, weil mich meine innerste Ueberzeugung zn dem Schlusse führt, daß nah dem Gesey vom Jahre 1815 und besonders nach der Geseßgebung vom 17. Januar 1820 wohl mit Gewißheit gesagt werden kann, daß der Allerhöchste Gesetzgeber bei Emänation dieser Gesetze nicht den Willen hatte, eine alljährliche große Reichöversamm= lung zusammenzuberufen, um derselben die Rehnung vorzulegen, sie prüfen zu lassen u. st. w. Dies geht aus der weiteren Geseßgebung voin Jahre 1823 klar- hervor, denn dort wird gesagt : „Wenn eine allgemeine Zusammenberufung der allgemeinen Landstände aus den Provinzialständen hervorgehen und erforderlich sein wird, bleibt wei= terer Bestimmung vorbehalten. ““ :

hat sih also der Geseßgeber în diesen Geseßen durhaus freic Hand vorbehalten, wie, wann und unter welchen Bestimmungett und Gliedern er die sogenannten Reichsstände einberufen will. Dieser Passus, so denke ih, is auch in der uns gedruckt- vorliegenden Rede des Herrn Justiz-Ministers klar, und so weit ich es übersehe, voll= ständig richtig aufgefaßt und ausgeführt worden. Wenn ih nun auch cine zweite Behauptung des Herrn Justiz = Ministers, welche dahin geht, daß der §. 13 des Geseßes vom 17. Januar 1820 nur eigentsz

| lich den Gläubigern ein größeres Recht zuweisen solle, ich sage, wenn | ich auch diese zweite Behguptung nicht theile, vielmehr

; ( laube, daß dieser Paragraph geradezu dem Volke, der Nation, den Ständen des Volkes die Mitwirkung an der Staats-Verwaltung, die Mitwirkung am Staatsschuldenwesen zuweisen will, muß ich doch erklären, daß ih ein positives Recht, die periodische Rückkehr der Reichsstände in ihrér heutigen Zusammenseßung, insbesondere der alljährlichen, rurhaus 3 Es ist von vielen der geehrten Réduer, welche von dieser Stelle aus das positive Recht vertheidigten, insbes sondere au hervorgehoben worden, daß ihr Gewissen, ihr Gefühl für Pflicht und Ehre, ihr Gedanke an ihre Stellung ihren Kommits tenten gegenüber es nit zulasse, auch nur das Geringste von diesen N echten f@hren zu lassen. Jh ehre gewiß eine solbe Rüsicht, ein

| solches Gefühl für Wahrheit, Pflicht und Ehre!

Aber ich muß doch auch diese geehrten Redner bitten, mir zu

| gestatten, daß ih aus gleichem Drange meines Gewissens, aus glei=

| chem Gefühle für Pflicht und Ehre das Gegentheil sagen und aus=

sprechen darf, daß i ein solches positives Recht nicht erkennen kann,

| und daß es meinem Gewissen und meinem Ehrgefühl \{chnurstracks

entgegenläuft, ein positives Recht in Anspruch zu nehmen, wenn ih

| feine Anwartschaft, niht einmal den geringsten Anhalt dazu habe.

Jch befürchte also au nicht, daß ih hier ein großes Recht vergeben helfen werde, denn wv kein Recht vorhanden F wird auch füglich feines vergeben werden können. E

Eine andere Frage i} die Frage der Nügßlichkeit und Nothwen digkeit. Von dieser, meine Herren, glaube ic, sind wit Alle übers zeugt, und es sind die Gründe dafür in den eingereihten Petitionen, so wie in der Relation der Abtheilung, so -vortreflih und so klar enthalten, daß ih mih einer weiteren Auseinanderseßung für volls fommen überboben halte.

Jch will mich also im Ganzen der Relation der Abtheilung allenthalben anschließen. Jndeß kann ih hier eine Bemerkung nit unterdrücken, das if die, daß wir doch eigentlich eine gar zu shne Rückkehr des Vereinigten Landtags der ungeheuren Kosten wes

(Lärm. Der Marschall muß sich der Glocke bedienen.)

| durch welche dem Lande sehr leiht eine neue Last aufgebürdet wérden

könnte, nicht verlangen, ih glaube nit einmal. wünschen können. Jch würde daher mit Beziehung auf diese Bemerkung eine dreijährige Distanze für die Wiederkehr des Vereinigten Landtags für vollkom- men ausreichend erachten, und zwar um so mehr, als wir zwischen

| dem Könige und dem Volke feine Feinde, sondern éine Regierung

sehen, der wir alles Vertrauen schenken können, die mit uns ein glei-

ches Ziel verfolgt, nämlich das Frommen des Volkes zu fördern, und

| i glaube, mit Wahrheit sagen zu können, daß die Räthe der Krone, daß die | Glieder dieser Ständeversémmlung, ganz gleich, welcher Kurie, welcher po- | litischen Richtung und Farbe sie au) angehören mögen, sich da wiederfindén,

sih da wiedervereinigen, wo es der Stüpe des Thrones, wo es dem