1847 / 157 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

langt und von 48 Oppositionsstimmen gegen 42 ministeriel'e verworfent, wurde eine Woche lang von der ministeriellen Partei durchgeseßt, welche hartnäckig aus der Kammer wegblieb. Wer is es nun, der, wie die Pro- clamation sagt, „die wahren Jnteressen des Landes und die parlamentarischen Pflichten verkannt“ hat? Wir sind überzeugt, die Juteressen der Nation nicht verkannt zu habenz wir haben nicht das alte Verpahtungssvstem mit seinen lästigen Vorschriften über Transport und Taxirung des Getraides, Vorschriften, die durch die Geseze von 1845 und 1846 abgeschafft waren, wieder einzuführen gesuht. Wir haben erwogen, daß die Ue erlassung oder Verpachtung des Getraides an Gemeinden oder Private, unter Ergreifung der nöthigen Maßregeln gegen jeden Willkür-Akt und alle Rückstände, die Interessen des Fiskus und der Steuerpflichtigen vermitteln könne. Jm Vebrigen mußten wir zu dieser Maßregel in Folge des traurigen Schau- spiels der \kandalösen Mißbräuche greifen, die sich unter unseren Augen zutrugen, die Einnahmen des Fiskus beträchtlich verringerten und die öffent- liche Moralität dur Straflosigkeit der Thäter der Unterschleife gefährdeten z

wir haben endlich ein wichtiges Bestehungsmittel beseitigen wollen, das man

Ehe haben würde, um unsere öffentlichen und Gemeindefreiheiten zu ver

it u treten.“

rir hoffen, can pf f Wähler durch alles Obige überzeugt sein wer- den "daß wir unsere Pflichten als Abgeordnete nicht verkannt haben und die gegen uns gerichteten Anklagen nicht verdienen. Aber wenn das Mi- nisterium, nachdem es die Majorität, auf die es sonst so stolz war, verloren, es vorgezogen hat, die schwere Verantwortlichkeit der Auflösung der Kam- mern, namentlich zu einer Zeit, wo weder die Geseze übcr die Steuererhe- bung noch das Budget bewilligt waren, folglih, nah der Constitution feine Einnahme oder Ausgabe gemacht werden kann, auf sich zu nehmen, so giebt ihr das nicht das Recht, die Wahrheit notorischer Thatsachen um- zukehren und zu entstellen oder die Opposition zu tadeln und anzuklagen, die sih fortwährend und bis zum Ende innerhalb der Gränzen ihrer ver- fassun LEEIEN Befugnisse gehalten hat.“

"ÜUnser ewissen 1st rein in Betreff all unserer Pläne und Handlungen im öffentlichen Leben. Mit Freude in das Leben einfacher Bürger zurück- fehrend und unsere Wähler unseres Dankens versichernd, Gitblcbten wir ihnen einerseits wachsame und eifersüchtige Aufmerksamkeit bei dem freien Gebrauch ihrer Rechte, andererseits Ergebenheit für den Thron und Gehor- sam für die bestehenden Geseße. Athen, 3. April 1847,“

Wissenschaftliche und Kunst - Üachrichten.

Wien, 30. Mai. (A. Z.) Der Mangel einer vollkommenen General- farte des Kaiserthums Oesterreihs wurde schon oft ‘empfunden, und das großartige Unternehmen dieser Art, welches der K. Generalstab veranstaltet, is dem größeren Publikum sowohl wegen seiner Kostspieligkeit als auch

988

iegen seiner wahrhaft künstlerischen Auffassung von der Staatsverwaltung unterstüßt. :

Handels - und Börsen-Nachrichten.

__ Berlin, 5. Juni. Unsere Actien-Börse, welche die ganze Woche hindur eine gute Tendenz behauptete, schloß heute niht nur weniger animirt , sondern selbst mit weichenden Coursen, Das einzige Eisenbahn- Papier, worin namhafte Umsäße stattfanden, sind und bleiben Köln-Minden, weil auch auswärtige Börsen darin spekuliren und selten Tage vorüber- gehen, wo nicht Ordres darauf eintreffen. Dies war auch diesmal die Veranlassung , daß deren Cours bis 94: % stieg, heute aber dur einzelne Verkaufs-Ordres bis 9331 % wich, wozu indeß Geld blieb. Niederschl. Märk. bleiben nicht nur zurück, sondern sind- in dieser Woche wieder von 885 % auf 88 % gewichen, weil man noh feine Gewißheit hat, auf welche Weise das benöthigte Rest - Kapital beschafft werden soll. Alle übrigen Eisenbahn-Actien, wie Quittungsbogen, blieben ohne sonderliche Frage, doch hielten sih deren Course fest auf unseren legtwöchentlichen Notirungen.

Jn preuß. Fonds wenig Geschäft; Staats-Schuldscheine 93 % bez.z Bank-Antheile à 1055 % Einiges gemacht.

Ausländische Effekten steigend und nicht unbedeutend darin umgeseßtz vornehmlich gesucht waren Hope und Stiegliß. Erstere 934 bez. und Geld; leßtere 925 bez. Poln. alte Pfandbriefe 947 und neue 94% bez. und Geld; 500 Fl. Obl, bis 805 % bez. Hamb, K. Anl. 887 Gld. Feuer- Kasse 85% bezahlt.

Wechsel in den meisten Devisen anhaltend gesuht und aus Mangel an Abgebern weniger Geschäft, als der Bedarf erwarten ließ.

Auswärtige Börsen.

5% Spen. 183

Preuss. Pr. Sch. —:

wirkl. Sch. 58.

Polu. —,

Niederl. Zins). —.

Amsterdam. 2. Juni. 3% do. 367. Pass. 5 Ä. Ause. —. 4% Russ. Hope 89.

Antwerpen, I. Juni. Neue Aul. 185.

Frankfurt a. M., 3. Juni. 5% Met. 107%. 107. Baok-Actien p. ult. 1949. 1947 Bayr. Bank-Actien 659 G. Hope 88-4 G. Stiegl. 88 G. Iut. 58.7. 57. Polu. 300 FI. 964. 96. do. 500 FI. 803 {.

Bauk-Actien 1590 Br. Engl. Russ. 1065. 1063.

London, 1.Juni. Cons. 3% 88%. %. Belg. 94. 93. Neue Anl. 225. X: Passive 5, 43. Ausg. Sch. 16 15. 24% Hou. 587. #4. 4% do. 90. 895. Port. 33. 325. EBugl. Russ. 1104. 1094. Bras. 835. 825. Chui —. Mex. 205. 20. t'eru 38. 36.

Zinsl. —.

liamburg, 4. Juni.

P aris, 2. Juni, 5% Rente fin cour. 116.95. 3% do. bn cour. 78. 80.

Meteorologische Beobachtungen.

Nachmittags 2 Ubr.

Naob eiumaliger Beobachtung.

Morgens

1847. 6 Ubr.

5. Juni.

Luftdruck. . « « «|335,66'" Par (331 69'"" Par |334,93"" Par.|Quellwärme

Luftwärme . ...| + 10,9° n. |+ 15,3° R.| +8,4° R. |Flusswärme

Thaupunkt ....| -+ 9,0 R. + 2,6 R | +2 R. [Bodenwärme

DunstsäÄttigung. 86 pct. 36 pCt 63 pci. Ausdünstung

Wetter ..-.... trübe. bewölkt. bewölkt, |Niederscblag

Wind... ..... NW. NW. NW. Würmeweechbse!+ 16,9°

Wolkenzug --. —_ NW. =-m + 84° Tagesmittel: 335,16’ Par... + 11,5° R... + 48° R. 62 pc1i. NW.

Abends 10 Ube.

Königliche Schauspiele.

Montag, den 7. Juni, sind die Königlichen Theater geschlossen, und ist das Billet-Verkaufs-Büreau an diesem Tage nur von 9 bis 1 Uhr Vormittags geöffnet.

Dienstag, 8. Juni. Jm Opernhause. 69e Abonnements- Vorstellung: Die Hugenotten. (Dlle. Franziska Rummel, Hof-Opern- Sängerin aus Wiesbaden: Margarethe von Valois, als Gastrolle, Mad. Köster: Valeutine.) Anfang 6 Uhr. i

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden mittleren Opernhaus-Preisen verkauft : 2

Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr., in den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, so wie zur Tribüne, 1 Rthlr. 10 Sgr., im Parquet und in den Logen des zwei= ten Ranges 1 Rthlr., in den Logen und im Balkon des dritten Ran- ges, so wie im Parterre, 20 Sgr., im Amphitheater 10 Sgr., in den Fremden-Logen 2 Rthlr.

Im Schauspielhause. 64ste französische Abonnements-Vorstellung, Une femme qui se jette par la fenêtre, vaudeville nouveau par Scribe. La protégée sans le savoir. La Polka en province, folie - vaudeville en 1 acte, de MM. Decomberousse et Jules Cordier. Anfang halb 7 Uhr. S

Jm Königlichen Schloß-Theater zu Charlottenburg: Der Vetter. Anfang halb 7 Uhr. L ,

Billets zu dieser Vorstellung sind bis Dienstag, Mittags 1 Uhr, im Billet-Verkaufs-Büreau des Schauspielhauses zu Berlin und Abends im Schloß - Theater zu Charlottenburg an der Kasse zu haben.

Mittwoch, 9. Juni. Jm Schauspielhause. 95\stte Abonnements- Vorstellung: Ein Arzt, Lustspiel in 1 Akt, frei nach dem Französi- hen von J. Ch. Wages. Hierauf, zum erstenmale wiederholt: Großjährig, Lustspiel in 2 Aufzügen, von Bauernfeld. (Herr Richter,

wegen des langwierigen Zeitraums bis zu seiner Vollendung (bei 40 Jahren) nit zugänglich. Diesem wahrhaften Bedürfniß abzuhelfen, haben nun die

n Enthoffer und Quaiser allhier durch Herausgabe einer Generalkarte Diese Karte, die

Herre

des österreichischen Kaiserstaats in 36 Blättern versucht. in ihrer ersten Lieferung bereits erschienen, in Kupfer gestochen und durch Farbendruck vervielfältigt ist und in ihrem ganzen Umfang eine Breite von 93 Zoll, eine Höhe von 69 Zoll (nah dem Maßstab, den wiener Zoll zu 8900 Klafter oder —zzzee der Natur) hat, giebt die vollständigste Bezeich- nung aller historisch - geographisch - statistish bemerkenswerthen Punkte, mit der osten Richtigkeit des Längenmaßes nach den feinsten Bestimmungen

ussole, und wird durch einen beigegebenen Text genau erläutert. Das

der ganze Werk kostet 36 Fl. und wird wegen seiner

emeinnüßzigkeit und

Neapl. —. 3% Span. 35.

Actien 1625. Aul. de 1834 1507.

London , 2. Juni, Markt steigend,

Bekanntmachungen.

532

| s 15. Junius d. J.,, Nachmittags 4 Uhr, sollen im Königlichen neuen Pakhofs-Gebäude 17 Fäs- ser beshädigte Soda für Nechnung der Assuradeurs öffentlih verkauft werden.

Stettin, den 28, Mai 41847. Königl. See- und Handelsgericht.

[367]

Wenn nunmehro auch die Wittwe des bereits am 40. Februar 1844 verstorbenen Rittmeisters Doktors Christern zu Grevesmühlen, Henriette Charlotte geb. Sternberg, am 18. Januar d. J. ohne Testament und ohne Leibeserben mit Tode abgegangen, und rüdcksicht- lih deren Nachlasses, bei gänzlicher Unbekanntschaft mit ihren etwanigen Jntestaterben, von hiesiger Großherzog- liher Justiz-Kanzlei der Advokat Welpien hierselbst pro Curatore hereditatis jacentis bestellt worden, dieser nun über die Familien - Verhältnisse der Verstorbenen nach seinen Erkundigungen angezeigt, wie selbige aus Polen stammen, in früher Jugend mit einer Schwester nah L oder Mölln gckommen und dort bei einem Pastor Sternberg woher sie auch den Namen gehabt erzogen , die Schwester aber nah Polen zu- rüdc{gegangen, dort verheirathet und verstorben sein soll, wogegen aber nah einem zu den Verlassenschafts-Akten ihres verstorbenen Ehemannes ad 28. actor. beigcbrach- ten Copulations\schein vom 22. März 1833, sel ige die Tochter des weil, Predigers Johann Gottfried Stern- berg zu Richenow in der Neumark gewesen sein soll, so werden nunmehro zur Ermittelung etwaniger Erb- berechtigter und etwaniger Schulvansprüche auf des- fallsigen Antrag des Curatoris hereditatis Jacentis;

1) nit nur diejenigen, welche an die Ve

der vorgenannten weil, Ríttmeisterin ‘Chri daft Sternberg als Jntestaterben Erbrete geltend ma- chen zu fönnen intendiren, als auch

|

Allgemeiner

2) alle diejenigen, an aus irgend einem Rechts- runde an jenen Nachlaß Forderungen und Schuld-

: Ansprüche zu haben glauben,

hiermit peremtorisch öffentlich geladen, in dem

auf den 6. Juli d. J.

angeseßten Liquidations-Termine, Mittags um 12 Uhr, auf hiesiger Großherzogl. Justiz-Kanzlei nah Abends vorher beim Direktor, Vice - Direktor und Räthen ge- schehener Meldung, entweder in Person oder durch ge- hörig legitimirte Sachwalte unausbleiblich zu erscheinen, um solche ihre Erbrechte genau anzugeben und darzu- legen, auh ihre Schuldansprüche und Forderungen ein- eln und genau anzumelden und sofort zu verifiziren, font aber unfehlbar zu gewärtigen, daß

ad 1. der Nachlaß den sih meldenden und legitimi- renden Erben wird ausgeantwortet, eventualiter weiter den Rechten gemäß damit wird verfahren werden, und die nah der Präklusion sich etwa Mel- denden die Handlungen und Dispositionen derjeni- gen, welche in die Erbschaft getreten, zu überneh- men und anzuerkennen gehalten sein sollen, und

ad 2, die sch nit meldenden: Gläubiger unter Auf- erlegung eines ewigen Stillshweigens mit ihren Ansprüchen und Forderungen von der Nachlaßmasse abgewiesen sein sollen.

Schwerin, den 12. April 1847.

Großherzogl. Mecklenb. Schwerinsche Justiz-Kanzlei, (L. S.) J. A. Wachenhusen.

Wien, 4. Juni. 5% Met. 1063, 4% ao. 97}. 3% do. 684. de 1839 1193.

(Teleg. Depesche aus Köln, vom 5. Juni.) Cons, 88 baar. 88% Recbn, Die Börse flau ;

—_—_——

Bank- Nordb. 166. Gloggpn. 124.

vom Stadttheater zu Leipzig, im ersten Stück: Arthur Derwood, int zweiten : Herrmann.)

Berantwortliher Redacteur Dr. J, W, Zinke isen.

Getraide-

Nnzeiger.

Dampf- Packetfahrt

[409 b] zwischen Lübeck und St. Petersburg .. . JY 0 und Lübeck und Riga. G Die rühmlichst bekannten drei Dampsschisfe der St. Petersburg- Lübecker Dampsf- chifffahrt - Gesell- schaft: „„Nasled- nik“, „Nicolai 1,“ N und „Alexandra“ R N rid werden in diesem Jahre eine regelmäßige Fahrt zwischen den obgenann- ten Pläßen P ras vom 8. Mai anfangend und bis Ende Oktober fortlaufend. Von Trave- münde und von Cronstadt wird jeden Sonnabend von jedem Hafen eines abgehen, von Travemünde und von Riga aber nur abwechselnd einen Sonnabend um den anderen.

Abfahrt von Travemünde Nachmittags 3 Uhr nah Cronustadt und Nachmittags 4 Uhr nah Riga, Pre1se5 der Pal) ag:

Nach Cronstadt: erste Kajüte 54 Thlr., zweite 35 Thlr, dritte 22 Thlr. Pr. Ct.

Nach Riga: erste Kajüte 385 Thlr., zweite 275 Thlr., dritte 165 Thlr. Pr. Ct,

Nähere Nachricht ertheilt das Comtoir der Bp [ha sahuts Gesellschaft zu Lübe. WW— Exemplare des Prospectus sind bei Herren H, F. Fetshow & Sohn zu haben.

Citerarische Anzeigen.

Bei Unterzeichnetem erschien so eben:

Jm Selbstverlage der Erpedition.

Gedrudt in der Decker schen Geheimen Ober - Hofbuchdrukerei,

Ueber die wesentlihen Mängel der bisher üblichen

Wahlmethoden nebst L Nachweis eines Wahlmodus, der diese Mängel in ein- facher Art vollständig beseitigt. von Fohn Labes, Justizrath und Justiz - Kommissarius in Berlin, 9 Sgr. E. S. Mittler, Stechbahn Nr. 3. [5341]

Bei E. S. Mutler in Berlin (Stech-

balin 3), Posen und Bromberg ist zu haben : E Nene umgearbeitete Ausgabe, “R r . l'aktik der Infanterie und Kavallerie zum Gebrauche sür Osfiziere aller Grade u. Waffen bearbeitet von Pz Erster Band. ; Î Diese neue Auflage der dem Publikum rühmlichst bekannten Taktik von Pz.“ erscheint neu umgear- beitet in 2 Bänden und wurde hiervon der erste Band so eben an alle Buchhandlungen versandt.

611 b] : Das für das Mausoleum zu Herrenhausen bestimmte, in Marmor vollendete Grab-Denkmal der hochseligen Königin Majestät von Hannover is in meiner Werk- statt im Königl. Lagerhause hente und morgen den 7ten und Sten zur gefälligen Ansicht in den Stunden von 10 bis 6 Uhr ausgestellt.

Am Eingange wird zur Annahme einer Gabe für Nothleidende ein Been aufgestellt sein.

Berlin, den 7, Juni 1847. Rauch.

[530]

Das Dem ant beträgt: - 2 Rthlr. für y 4 Ktblr, S Jade: 8 Rthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohue Preis - Erhöhung. Bei einzelnen ummern wird der Bogen mit 24 Sgr. berechnet.

Allgemeine

die Erpediien der Alg, Prenß

Behren-Straße Ür. 57,

Insertious-SGebühr sür den Raum Ste _

M 157.

Inhalt. tlicher Theil. i s S iegendebtin. Schluß der Sipung der Herren-

Kurie vom 1. Juni: Fortsezung der Berathung des Gutachtens, be- treffend die Bitten um Abänderung des Geschästs-Reglements.

Beilagen.

Amtlicher Theil.

Abgereist: Der Präsident des Konsistoriums der Provinz Sach- sen, Dr. Göf\hel,- nach Magdeburg.

Landtags - Angelegenheiten.

Sißung der Herren=- Kurie am 1, Juni, (Schluß)

Referent Fürst von Lihnowsky: Jch muß mi diesen Wor- ten anschließen und gehe auf das zurück, was wir von dem verehr- ten Mitgliede aus Westfalen gehört haben. Jch kann dem nur bei- stimmen , da es die Ansicht feststellt , daß nihts im §.°26 enthalten is, woraus entnommen werden fönnte, daß die Beurtheilung der Kompetenz vor das Forum_ des Marschalls gehört. Jch schließe mich dieser Ansicht um so lieber au, als sie zu einer Lösung führt, die allen Wünschen der zweiten Kurie entspricht, und ich sie mit dem Ge= seße im Einklange finde. Nachdem aber die vorliegende Petition uns wenigstens die Ueberzeugung beigebracht hat, daß diese Auslegung des §. 26 nicht auf eine so richtige Weise von allen Mitgliedern verstan- den wird, wie von dem ehrenwerthen Mitgliede aus Westfalen, so glaube ih, würde es zu unserer Beruhigung dienen, wenn wir dar- auf zurückämen und“ unseren Antrag ganz nach dem Wortlaute der Petition der Kurie der drei Stände stellten.

Senfft von Pilsah: Jch muß mi ganz entschieden gegen den Vorschlag der Abtheilung exFlären und wünsche, daß die Ent- \cheidung dem Marschalle überlassen bleibe, wie er sie bis jeßt gehabt hat, Bis jeßt is} der §, 26 a. meines Wissens so verstaudeu worden, daß dem Marschalle das fragliche Recht zustehe, und ih habe auch nit gehört, daß es ihm bestritten sei. Es 1 hier von Bitten und Petitionen die Rede gewesen, es kommen aber auch ständische Erklä- rungen vor, wir haben sogar den Fall gehabt, daß solhe Erklärungen g Unterstüßung gefunden haben, ehe sie an den Landtag amen.

Ich denke mir nun den Fall weiter, daß sih -die Zahl der Un=- terschristen so vermehrte, daß sie schon die Majorität enthielten, Dann müßten die Herren, die eine solhe Erklärung mit hundert oder mehreren hundert Stimmen bededt hätten, über ihre eigene Erklärung Richter sein. Sie müßten entscheiden, ob dieselbe geeignet sei, vor dem Landtag verhandelt zu werden oder niht. Daraus könnten eigenthümliche Kollisionen entstehen, die vermieden werden, wenn dem Marschall die Entscheidung verbleibt, dem überall die Verpflichtung obliegt, fr Beobachtung des Reglements und der geseßlichen Bestim- mungen zu sorgen. Jm Allgemeinen muß ih aber aufs neue her- vorheben, daß ih, aus den gestern angeführten Gründen, ohne daß sih ein wirklihes Bedürfniß kundgiebt, nichts Bestehendes ändern möchte, und am wenigsten hier, wo erhebliche Gründe dafür sprechen, daß wir bei dem bleiben, was wir haben.

__ Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen: Es fragt sih, ob nicht in der Antwort Sr. Majestät au den Laudtags - Mar- \hall von Rochow die Entscheidung über diese Frage zu finden ist. Se. Majestät haben Sich darin bestimmt dahin ausgesprochen, daß der Landtags - Marschall damals vollkommen richtig verfahren habe, und also haben wir den Allerhöchsten Ausspruh darüber, daß das Verfahren des Landtags-Marschalls in dieser Beziehung das richtige gewesen sei, Wir haben also niht nur das Geseß, sondern auch in einem bestimmten Falle den bestimmten Ausspruch Sr. Majestät des Königs vor uns, daß die Kompetenz dem Landtags-Marschall zustehe : „Zch eröffne Jhuen auf die Anzeige vom sten d. M.,- daß Jch Jhr Verfahren in Beziehung auf die anliegènd zurückerfolgende Petition mehrerer Deputirten des Großherzogthums Posen, die Aufrechthaltung der polnischen Nationalität und Sprache betreffend, vom 29\ten v. M. nur vollkommen billigen kann.“

Also hat Se. Majestät der König in einem bestimmten Falle schon gpfgeiproden, daß der Marschall die kompetente Behörde darin sei.

Eine Stimme: Die Fortseßung dieser Allerhöchsten Decla- ration ‘wird den Sinn derselben noch deutlicher zeigen.

Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen:

„„Dénn nach §. 13 der Verordnung vom 3. Februar d, J. über die Bildung des Vereinigten Landtages Bitten und Beschwerden, welche allein das Interesse der ciidéluén Provinzen betreffen, den Pro- vinzial - Landtagen verbleiben sollen, so dürfte der bezeichnete An- trag, welcher ausdrücklih dahin gerichtet is, die den Polen im Großherzogthum Posen zu esicherte Nationalität {üben und pflegen zu lasen , indem derselbe lediglich die Juteressen Einer rovinz als feinen Gegenstand bezeichnet, nicht zur Berathung der Kurie der drei Stände gelangen , und sind Sie als deren Mar- Ltre eben so befugt als verp ihtet, alle Verhandlungen von der- elben fern zu halten, welchë ihr niht durch das Geseß oder Re- S d Dies 7 sind. d b abe dies nur angeführt, weil es ein ane mter Ausspru Sr. Majestät in einem vorliegenden Falle ist, und da Se. Ma E der König sich so bestimmt dahin ausgesprochen haben, daß dem Mar-

Preußis

E Res D ee mbe E ate

g vorlepte- reer anführte, jen, da

reh Ee o it ae wollte, m4 ff eristi=- É ay lte, wein sle

Madchter - den : E / An zu bese n .

cus i E i übung finden j d (und darguf zielie eben das ang „des Landtages du stimmende Mi l von ‘der | L j abgewiesen werdeu wird), dann würde t weni nichts verhindern, wenn auch ‘vom entschieden würde, daß der Landtag nicht kompetent sei, eine solhe Erklärung ober Petition anzunehmen, denn dann dürfte dieselbe nur als Antrag in der Ver- sammlung selbst gestellt werden, und stimmte die Majorität ihm. bei, so wäre er ein gesebplicher Au des Landtages. Da wir nun viele Sachen nur mit zwei Drittel der Stimmen zu den unsrigen machen müssen, so werden sie dur solche Zustimmung nur mächti ger, und ih weiß dam nicht, welche Gewalt in diesem Falle noh dem Landtage die Competenz a soll.

Graf von Arnim: Jun g auf die Allerhöchste Eröffnung liegt meines Erachtens die Sache jo, daß die jeßigen Vorschriften für den Geschäftsgang und für die Befugniß des Marschalls von Sr. Majestät }o verstanden worden Rel daß in Ermangelung anderer Vorschriften der Marschall zu befinden habe. Es is diese Allerhöchste Ordre eine Erklärung des Willens und der Ansichten Sr, Majestät bezüglich des Reglements und des Gesehes. der Drei-Stände-Kurie kein Zweifel M erescht und auch in der Ab= theilung kein Zweifel obgewaltet. Die Frage is eben die, ob Se. Majestät der König aus bewegenden Gründen gebeten werden soll, in dieser Beziehung eine Aenderung eintreten zn lassen, und insofern ist die verlesene Allerhöchste Ordre, wie es scheint, nicht bestärkend oder shwächend sür die Petitiou, sondern giebt nur klaren Aufschluß darüber, wie das Geseß bis jeßt höchsten Orts verstanden worden ist, Jeßt is die Frage: sind Gründe vorhanden, einen Autrag auf Aeu=- derung dieser Auslegung an Se. Majestät zu rihten? und diese Gründe haben die Drei-Stände-Kurie und die Abtheilung veranlaßt, diesen Autrag unter gewissen -Modificationen zu befürworten. Der Schluß der Ordre scheint aber auch eher anzudeuten, als- zu beseiti-

en, daß ein solcher Antrag, eine solche Bitte, -auf die Se. Majestät in höchster Weisheit ja entscheiden fann, uicht uuzweckmäßig und un- zeitig, sondern recht nothwendig sei, Es is nämlich gesagt, daß dem Marschall obliege, von der Vexsammlung Alles fera zu halten, was uach ‘deu Geseßen uud dem Regleæeat nicht vor deu Lant¿ag gehöre. Darin ist die Versammluug anch vollkommen einverstanden, daß das, was nach dem Besey und dem Reglement klar und unzwei- felhast niht vor deu Landtag gehört, der Maxsihall von demselben fern halten soll. Deshalb sind auh §§. 20 ünd 21, wo das Geseß klar ‘und unzweifelhaft spricht, intakt gelassen wordènz; denn dort ist klar zu erkennen, ob eine solche Petition von - einem_ Mitgliede an ben Landtag gebracht worden is, ob sie niht innerhalb der gesebli- hen Frist eingebraht worden ist u. #, w., darüber spricht das Geseß bündig, und däs Faktum wird auch stets unzweifelhaft sejn. Aber ob eine Petition rein provinzieller Natur is oder nicht, ob sie in diese oder jene Kategorie gehört, darüber wird leiter ein Zweifel sein; es is also hier die Frage, ob der Marschall berufen sein soll, etwas, wovon es zweifelhaft is, ob es vor den Landtag gehöre oder nicht, vom Landtage fern zu halten. Darüber hat sih Se. Maje- stät der König in der Allerhöchsten Ordre uicht ausgesprohen, und es 1st also von einer Bitte wohl Erfolg zu erwarten, fobald sie sh durch Gründe rechtfertigt. Nun fragt es sich, was die Gründe ge- wesen sind, die dazu geführt haben, und es sind gerade die gewefsen, daß eben dieser Fall, wo der Marschall über so zweifelhafte Puukte entscheidet, zu Konflikten zwischen ihm und der Versammlung führen fann, wo es zuleßt doch dahin fommt, daß der Marschall sich ver- anlaßt sieht, sich an die Versanunlung zu wenden, an diese zu appel- liren und si ihren Nath zu erbitten. Um Konflikte zu vermeiden, hat man gewünscht, daß nicht eine einzelne Person darüber entscheide, ob die Kompetenz des Landtages - stattfinde oder niht. Es hat wohl axch die Abtheilung das richtige Gefühl geleitet, daß der Landtag alle solche Fragen innerhalb der von Sr, Majestät ihm gezogenen Gränzen selbst zu entscheiden, daß die Versammlung ihren Vorsizen- den als einen primus inter pares, als den Ersten aus ihrer Mitte, den Se. Majestät ernaunt hat, zu betrachten habe. Und einem sol- chen kaun die Entscheidung über die Gränzen der Kompetenz nur da zukommen, wo die Gränzen selbst unzweifelhast sind. Ein jeder Gerichtshof z. B., wenn es zweifelhaft ist, ob innerbalb der von Sr. Majestät ihm vorgezeihueten Gränzen, ein Antrag vor ihm ge- höre oder nicht, läßt keinesweges die Frage- durch seinen Vorsibenden entscheiden, sondern der - Gerichtshof entscheidet als Kollegium; er bindet sich an bie Gesebe, die Se. Majestät ihm gegeben haben, uns der König schenkt ihm das Vertrauen, daß er selbst die rechte Auslegung finden werde, uicht aber hat der Vorsißende das Recht, diese Gränzen nah iudividuellem Ermessen enger oder weiter zu zle- hen, Es mag seine Nachtheile haben, wenn eine große Versammlung sih mit diesen Fragen beschäftigt, aber die Frage ist nur, ob diese Nachtheile größer Änd, als der Nachtheil, wenn ein Einzelner darüber entscheidet.

Verirrte sich der Landtag in seinen Entscheidungen, so gäbe es gesebliche Mittel , um ihn in seine Gränzen zurückzuführen , \o daß davon kein wesentlicher Nachtheil zu befürchten ist. Wir haben \{hon bei den Provinzial - Landtagen den Fall gehabt , daß die ständische Versammlung _ in dieser Beziehung die Gränzen ihrer Kompetenz nah der Ansicht Sr. Majestät nicht richtig erkannt hatte, und Se. Ma- jestät der König hat sie in ihre Gränzen zurückgeführt. Jch frage die anwesenden Herren Landtags-Marschälle in unserer Beda mie ob sie es wohl ihrer Stellung entsprechend gesunden haben, Anträge als zur Kompeteyz des Landtages ungeeignet zurückzuweijen? Wo die Form nicht richtig war, wo das Geseß klar vorlag , daß solche- Eingaben ungeseplich waren, da haben sie sie zurückgewiesen , aber auf bloßes N hin dies zu thun, dürften sie kaum in- ihrer Stellung angemessen gefunden haben. j

Darüber hat auch in

Freiherr Senfft von: J überzeugen, daß der Marschä

Die Möglichkeit gebe ih ‘ju ; aber ih niß in der Welt, wo niemals: Verl

wir auch ‘alle mögliche Rücksicht der Stell widmen, dahin werden wir doch niemals

heit zu entheben. Dagegen würden wir diurch änderung der jépigen Bestimuitigén bié Horx t, 1 solcher Petitiouen ‘odér Erklärun ‘eten, in ganz aue Verlegenheit verseßen, irdem sie über “ihr eigenes Werk zu Gericht siben und entscheiden müßten. Uebrigens will“ es mir auch nicht an- gemessen erscheuen, daß wirt wenige Wochên, nade wir eine De- claration Sr. Majestät des gane erhalten baben, die sich entshie- den dahin ari, daß dem Marschall die in Rede stehende Ent- - cheidung zustehe, eine dieser Allerhöchsten Entscheidung zuwiderläu- ende Petition vhne erhebliche Gründe bei Sr. Majestät anbringen.

„Se, Königl. Hoheit der Prinz von Preußen: Jch wéêiß nicht, ob einer der Herren aus der vorgelesenen Stelle diese Folge gezogen hat; ih meines Theils habe nicht gésagt, daß kein Antrag an Se, Majestät deshalb zu richten \ei, sondern ih habe nur gesast, daß, da Se. Majestät bereits in dem Falle gewesen ‘sind, eine authen- tische Allerhöchste Declaration in einem solchen vorgelegenen zweifel haften Falle zu geben, dies für mi ein Motiv mehr ist, welches noch zu den übrigen aufgestellten Motiven hinzutritt, einen solchen Antrag an Se. Majestät meinerseits nicht zu befürworten.

Graf zu Solms-Baruth: Jh möchte dem Herrn Marschall möglichst freien Spielraum lassen, ih sehe aber in dem vorliegenden Falle nicht ein, daß dessen Macht oder Ansehen dadur Eintrag ge= than wird, vielmehr glaube ich, daß es seinem- Ansehen und der För= derung des Geschäftes erspriéßlih sein dürfte, wenn der Vorschlag der Abtheilung Annahme fände, und befürworte, daß über die Zuläs=- sigkeit oder Unzulässigkeit einer Eingabe - nicht der Marschall , sondern“ die Versammlung selbst oder eine ihrer O entscheide.

Graf Dyhrn: Jch wollte dem geehrten Mitgliede nur erwie=' dern, daß wir uns in der Lage, Richter über uns- selbst zu: sein, jeden Augeublick in diesem Saale befinden; Jeder is bei jedem Antrage, den er stellt, sein eigener Richter, sonst dürften ‘die Antragsteller nie mitstimmen, \o wie alle die, welche einen Antrag unetrstügen, denn auch sie machen sih in dem Augenblick, wo sie stimmen, zu Richtern ihres eigenen Antrages. Dieses Selbstgericht is aber, glaube ih, hier eben unsere Pflicht und unser Recht.

Eine Stimme Jch wollte mir meinerseits zu bemerken er- lauben, daß hier die Frage is, ob ein Antrag geseblih is oder uicht,

und daß wir zu bedenken haben, ob er sih in den Schranken des Geseßes bewegt oder nicht. Und das thue ih jedeu Äugenblid, denn sobald ein Antrag gestellt wird , entscheide ih darüber, ob er geseßmäßig ist oder uicht. V i;

Referent Fürst Lichn owskÿ: Jh erlaube mir auf die Worte des verehrten Mitgliedes aus Westfalen noch einmal zurückzukommen und fann nicht umhin, zu bemerken, daß seine Erklärung des §. 26a. die vollkommen und“ einzig richtige is, Dieser Paragraph "is “aber durh Se. Majestät eben so gut sanctionirt und unterschrieben wor= den, wie alle späteren Verordnungen , die auf Veranlassung- einzelner Fälle gleihfalls gegeben worden sein fönnen. Da ‘aber dur diese späteren Verordnungen der §. 26a. nicht ausdrücklih für aufgehoben erklärt worden is}, so glaube ih,“ steht es uns zu, ihn ‘als noch in volle Kraft bestehend anzusehen, ‘Nachdem jedoch iu der Kurie der drei Stände gewünscht worden ist, daß Se. Majestät der König ge=: ruhen mögen, die Kompetenzfrage dem Landtage zur Entscheidung zu überlassen, nahdem der §. 26a. ferner sich nur in diesem Sinne erklären läßt, auf der anderen Seite aber auf Grund späterer Ver= ordnungen vielleicht eine divergirende Ansicht entstehen könnte, so über- lasse ih es der hohen Kurie, ob nicht die Frage nur so géstellt werz den sollte: daß die Beurtheilung, ob ein Antrag zur Kompetenz des Landtages gehöre oder niht, als, nah dem Wortlaut des §. 26a., dem Landtage, aber nit als dem Marschall zustehend zu erklären sei.

Graf von Landsberg: Zuerst hat meine Ansicht über §. 26a. sich dahin ausgesprochen, daß ih den vom Herrn Referenten gewünsch- ten Zusaß für überflüssig halte, weil er nux dasselbe enthält, womit sih der Referent schon felbst einverstanden erklärt hat. Allein nach den verschiedenen Bemerkungen und Reden, die ih bis jeßt gehört habe, muß ih selbst gestehen, daß ih irgend einen Zusaß für noth- wendig halte, weil es mir zweifelhaft geworden is, ob niht nach der jüngsten Erklärung Sr. Majestät. selbst die Ansiht zu gelten habe, daß der Marschall überhaupt über unsere Kompetenz entscheiden könne. Also irgend eine Entscheidung würde jebt sehr wünschenswerth sein, und wenn die Entscheidung also. so erwünscht wäre, daß der Landtag selbst kompetent_sein möge, \o glaube ih, daß man sih einfa den Worten der Drei-Stände-Kurie anschließen möchte.

Referent Fürst von Lichnow sky: Dem stimme ih bei; ih hatte nur geglaubt, durch diesen Zusaß anzudeuten, daß wir Se. Ma- jestät unterthänigst bitten, die von uns bisher verstandene Deutung des §. 26a. als fortwährend“ in vigore zu erklären. Aber nun glaube ich, daß es am besten is, wenn wir einfach bei dem Antrage der Drei-Stände-Kurie stehen bleiben.

Graf von Arnim: Es möchte des pte deswegen Er= wähnung geschehen, ‘insofern es nüßlich is, daß die Besorgnisse be- seitigt werden, die von einer Seite her geltend ges worden sind, daß Anträge, welche weder auf Bitten, noch Beschwerden erichtet sind, vor den Landtag gezogen werden-können. Dié Drei-Stände=- Kurie hat keine andere Anträge im Auge gehabt, und auch die Pe- tition scheint diese ins Auge zu fassen. Wird dieser Zusaß nicht ge= macht, \o könnte daraus gefolgert werden, da auch Anträge invol= virt sein sollten, die andere Gegenstände beträfen. :

Referent: J bin mit diejer Fassung vollfommen einverstan- den und sehe au nit ab, was sich Sons dagegen einwenden ließe. Der Antrag ist überschrieben: ad §,- 26 a, stellen wir diesen Antrag u. \. w. Nun nehme ih den Kopf weg, see ihn in die Mitte des Sabes herein und sage: 8 fi

Die Beurtheilung, ob ein Antrag zur Kompetenz. des M ge- höre oder niht (mit Ausnahme der Fälle der §5. 20 und 21 der Verordnung vom 3, Februar d. J.), nicht dem Marschall, sondern dem Ländtage für zustehend zu erkläre

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