1847 / 157 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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bezweckt wird, so kann man y wet ih oder nüglich erachtet wird, i_oder ‘auch ein ‘Wort weglassen; nur muß es nichts We-

n Landsberg: “Es sollte doch aber noch hinzugeseßt

went i je die beabsihtigte Modification lauten solle. : Graf von Arnim: Jh wollte mir eine Einschaltung an ‘einer deren vorzushlagen erlauben :

andexen „Die Beurtheilung, ob éin a: nas 2 a, vor den Landtag gehöre“ u. st. w., weil da-

durch die Anträge genau begränzt werden. : Mars} hall Es tritt also an die Stelle des Antrags der Ab= wie eben ist, mit Einverständniß -derselben ein an-

t _wie vor s derex Vorschlag, der jeßt noch einmal zu verlesen und später zur Ab- ringen ist. ; R ; sp pr hen liß: Mit dem Einverständniß der Abthei- lung niht! Jch glaube, daß der E Abtheilung, der dahin eht daß die Sache nicht durch den Marschall und den Landtag, en durch die betreffende Abtheilung alevgi wird, sehr viel für hat. Der Vorschlag Fommt vom Herrn ete selbst; ver-

n habe ih ihn in der Abtheilung, und ih glaube, mit guten

ünden: denn wie soll der Marschall alle Eingänge beim Landtage und die ganze Fluth der Petitionen durchlesen und prüfen, um Alles, was nicht vor den Landtag gehört, bei Seite zu schaffen? Es bleibt also nichts übrig , als diejes Geschäft der Abtheilung zu überlassen, damit der Landtag seine Zeit nicht mit ungehörigen Petitionen ver= geude. Das ist der Abtheilungs-Vorschlag , und ih möchte ihm das Recht vindiziren, zur Diskussion gebracht zu werden; wenn er durh= fällt, L ja doch Jeder das Seine gethan.

eferent: Der Antrag der Abtheilung lautet :

Die Beurtheilung, ob ein Antrag zur Kompetenz tes Landtags

gehöre oder nicht, mit Ausnahme der Fälle der §g. 20 und 21 er Verordnung vom 3. Februar d. J., niht dem Marschall, son=

dern dem Landtage für zustehend zu erklären; jedoch mit der Maß-

gee: daß Anträge, die im geseblichen Wege eingebracht sind, vom arschall an die ede Abtheilung verwiesen werden ; die Ab=- theilung aber besugt fein soll, wenn sie die - Kompetenz des

Umdtages nicht begründet findet, dieselben definitiv zurückzuweisen. Graf von Arnim: Dürfte nicht der zweite Antrag auch gleich

verlesen werden?

Referent Fürst Lihnowsky: Jh werde die Ehre haben. „Die Beurtheilung, ob ein Antrag, nah dem Wortlaut des §. 26 a., zur Kompetenz des Landtags gehöre oder niht, nicht dem Mar- \hall, sondern dem Landtage sür zustehend zu erklären.“

Graf vou Arnim: Jch habe mir erlaubt, vorzuschlagen, die Beziehung auf §. 26 a. an der Stelle einzuschalten, wo sie der Herr Referent verlesen hatte. Jch halte dafür und habe keinceêweges vor=

eshlagen, daß daran: mit Ausnahme der Fälle „der §§. 20 und 1 der Verordnung vom 3. Februar c.“ etwas geändert werde, son- dern ih habe den Antrag nur so verstanden, daß er mit „erklären““ \{ließen und die Bezugnahme auf §. 26a. hinzukommen soll. Wir würden sonst zu weit gehen, und es würden Zweifel entstehen, ob niht die formellen Mängel der Kompetenz des Marschalls entzogen werden sollen, was nirgends beabsichtigt worden ist.

D Jürst von Lihnowsky: Also werde ih nun \o vorlesen:

¡Die Beurtheilung, ob ein Antrag zux Kompetenz des Landtags gehöre oder nicht, mit Ausnahme dek Fälle der §g. 20 und 21 der Verordnung vom 3. Februar c., niht dem Marschall , sondern dem Laudtage Kür ustehend zu erklären.“

Marschall: Es- ist also nun zur Abstimmung überzugehen. Diese wird zuerst gerichtet auf, den ursprünglichen Antrag der Abthei- lung, und diejenigen, welche diesem Autrage' beistimmen, würden das dur 4 zu: erkennen“ geben. /

Es haben sich nur 18 Stimmen erhoben, also is keine Majori= tät vorhanden. , È

Wir kommen nun zum zweiten Bunge,

Referent Fürst von Lichnowsky: ieser Antrag lautet: „Die Beurtheilung, ob ein Autrag zur Kompetenz des Landtags

ehöre oder nicht, als dem Landtage, aber nicht seinem Marschall

‘für ustehend zu erklären.“

Natürlich, daß Se. Majestät allerunterthänigst darum gebeten werde.

Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen: Jst die Frage wohl. richtig? Wir bitten Se. Majestät, zu erklären, daß die- ses die Auslegung des Paragraphen sei, nahdem Se. Majestät er- klärt hat, sie sei es nit.

Referent Fürst. von Lichnowsky: Die Frage ist: Tritt die a Kurie dem Antrage der Kurie der drei Stände bei, Se. Ma= estät allerunterthänigst zu bitten u. st. w.?

Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen: Se. Majestät hat aber bereits erklärt, welhes der Wortlaut ist.

Marschall: Wenn das, was Graf von Arnim vorschlug, nämlich die Berufung auf §. 21 des Geseßes vom 3. Februar, ut er. wird, \o Fheint mir und der Graf von Landsberg hat

ch dem angeschlossen die Bezugnahme auf §. 26 a, des Regle- ments völlig unnöthig.

Graf von Arnim: Jch lege keinen Werth darauf und habe daher nichts dagegen zu erinnern, daß es wegbleibt.

Referent Fürst von Lichnowsky: Es heißt demnach: „Die Beurtheilung, ob ein Antrag zur Kompetenz des Landtags gehöre oder nicht, mit Ausnahme der Fälle der §§. 20 und 21 der Verord- nung vom 3.’ Februar d, J., nicht dem Marschall, sondern dem Land- tage e ele bein

, Wrarphall: So. \heint mir die Fra

a ise, L L ¿Sie E Aorziee “ce Bano 4

1 Î le die î i Aufstehen zu erfennen geben, sem Vorschlage beitreten, das durch (Der Vorschlag is niht angenommen.)

stimmt, augusmecen. imz Jh bitte, das Stimmen-- Verhältniß be-

Marschall: Der: Antrag: ist zwar mit Maiorits j

mit - der erforderlichen Majorität von. zwei Dele eau worden, indem die Frage 30 Mitglieder bejaht und 28 verneint haben; die Versammlung besteht heute aus 58 Mitgliedern.

i Graf zu Dohna =- Lauck: Jch glaube eine Bererkung nicht: as zu: dürfen. Ju- der vorangegangenen Debatte is näm ih: von einem Redner, den ih zufällig, jeßt nicht anwesend erblicte auf Vorgänge: in der anderen Kurie, namentlich auf die Erklärung der 138, Bezug genommen und, wenn ich nit irre, ein mißliebiges Urtheil. hierüber ausgesprochèn! worden. J glaube, daß dergleichen Bezug: nahmen einer Kurie: auf: die Vorgänge. -der: anderen leicht bedauerliche Konflikte zur Folge haben: können. j wollte: E den: Wunsch, ja- die Bitte aussprechen, : die hohe Kurie möge als Grundsat festhal- ten, in-ihren Verhandlungen niemals: auf Vörgänge der anderen Kurie

¿nehmen zu: wollen. Jh glaube, wir sind es.-der: Würde, \o=

unsgrer als der anderen Kurie; schuldig, eine solhe gegenseitige

tung zu beobachten. 6A E

: « von - Massenbach: Dem: schließe ih. mi" an.

«(Mehrere andere: Mitglieder ließen: sich dem gleichfalls an.) Das- h es: sich: mi ge î soll; ist: b Tas Kgl, welhes, 6d ehlebig gränfert haben sl, is augen

=-

daher die Bemerkung; ih: êin mißliebiges Urtheil über das Ver- frheen der anderen Ri dk gehöri! habe, seebten ñur eine histo= rishe Bemerkung. i Graf von Arüim: Jch enthalte mi jedes Urtheils über die

à eußerung, diè heute vorgekommen ist, da ih ihr nicht so genaue

ufmnerksamkeit gewidmet habe, um darüber urtheilen zu können. glaube aber das. Zëugniß der hohen Versammlung dahin in Anspr Fehn zu können, daß übrigens bisher keine Aeußerungen în dieser Ruríe vorgekonimen siud, welche die Verhandlungen der anderen Kurie ungünstig beurtheilt hätten, und ih frage: ob ih hierin mi irre?

(Viele Stimmen: Nein! Nein !) _ Graf zu Dohna -Lauck: Wie ih glaube gehört zu haben, ist von dem rff erwähnten Herrn Redner die mehrerwähnte Er- Fläruig in der Kurie der drei Stände als ein geseßwidriges Ver- fahren elen worden, welches mih zu dem Gesagten veranlaßte. Do abgesehen hiervon, \o glaube ih, wir würden besser thun, wenn wir niemals auf Vorgänge der anderen Kurie, sei es tadelnd oder nicht, zurückgehen. __ Graf von Arnim: Jh glaube, daß ein Zurückgehen einer Kurie auf die Verhandlungen der anderen, sobald sie offizieller Art sind, nicht zu vermeiden sein wird, weder in der Drei-Stände-Kurie, noh in dieser Kurie. Denn jede Kurie bekommt Anträge, welche sich gründen auf die Verhandlungen der anderen Kurie z insofern wird ein Zurückgehen auf die betreffenden Verhandlungen zuweilen un- vermeidlih sein. Es handelt sich nur davon, ob irgend eine Kritik, oder eine arnsige Beurtheilung dessen, was dort geäußert worden ist, statthast sei oder niht. Jh bin der Meinung, daß dics unstatt- haft sei; habe aber, wie gesagt, auch heute nihts vernommen, was so gedeutet werden könnte. Jch hatte es aber auch angéméssen aus- gesprochen, daß von einer Kritik oder ungünstigen Beurtheilung jen- seitiger Aeußerungen hier nie die Rede gewesen ist, und daß ih es im Bewußtsein der Würde dieser Kurie auh ferner so gehalten zu sehen wünshe. Wo es nöthig und durch die Sache geboten war, sind die Gegenstände, die in der anderen Kurie zur Berathunç famen und an uns gelangten; hier erörtert, und es i} hierbei auf die dortigen Verhandlungen, wo es zur richtigen Auffassung des Ge- genstandes nöthig schien, zurückgegangen worden. Aber ungünstige Urtheile oder Kritik über die dortigen Verhandlungen sind stets aus- geschlossen geblieben, und ih glaube, daß in dieser Hinsicht hier stets im Bewußtsein der Würde, niht nur dieser Kurie, sondern des Vereinigten Landtags verfahren worden ist.

(Einige Stimmen: Jh stimme dem bei.)

Marschall: Wir können nah dieser Erörterung zum nächsten Gegenstande übergehen.

Referent Fürst von Lichnowsky: dem Gutachten fort):

Ad g. 26 e des Reglements. Die Kurie der drei Stände bittet : eine Bestimmung zu erlassen, nah welcher, wenn sich eine wesentliche Meinungsverschiedenheit herausgestellt hat und beide Kurien es wünschen, die betreffenden Abtheilungen zur Vorbereitung einer Einigung beider Kurien zusammen- treten dürfen.

Nach den Worten dieses Antrages könnte zwar es scheinen, als solle ein solcher Verständigungsversuch au in dem Falle eintreten, wenn eine Kurie ihren Beitritt zu einer von der anderen beschlossenen Pe- tition ganz versagt. Die Abtheilung hat si jedoch überzeugt , daß die andere Kurie eine solche Ausdehnung , welche die zu wahrende Selbstständigkeit jeder einzelnen Kurie beeinträchtigen würde, nicht be- E E indem der Antràg ausdrücklich nur bezüglich auf §. 26 e gemacht ist.

Die“ Tendenz des Auträgé# vird daher von der Abtheilung dahin aufgefaßt / daß, damit mt ein an sih guter und im We- sentlichen von beiden" Kurien' gebilligter Petitions-Antrag fallen müßte, weil eine“ oder die andere viélleiht niht sehr erhebliche Modification von der Kurie, die zuerst den Antrag beschlossen hat, nicht angenom= men wäre, vielmehr dann die betreffenden Abtheilungen beider Kurien zusammentreten und“ versuchen sollen, ob. zunächst sie sich entweder über die Annahme ohne Modification oder über die anzubringenden Modificationen einigen können. Werden die beiden Abtheilungen nicht einig, so ist dann nichts weiter zu veranlassen, vielmehr die Petition als verworfen zu betrachten. Einigen sich beide Abtheilungen, so wird die Sache nohmals, und zwar je nahdem von beiden Seiten nah- zugeben ist, gleichzeitig an beide Kurien, oder“ wenn es nur auf ein Nachgeben von Seiten einer Kurie ankommt, nur an diese Kurie ge= braht. Fällt dann der Beschluß im Sinne der zwischen den beiden Abtheilungen zu Stande gekommenen Einigung aus, so wird der nümmehr Üübereinstimmende Beschluß, durch Vermittelung des König= lihen Kommissars, Seiner Majestät überreiht. Fällt der Beschluß einer oder beider Kurien niht im Sinne der Einigung aus, \o i} die Petition als verworfen zu betraten.

Für die Annahme des Petitions- Antrages der anderen Kurie in dem vorstehend näher entwickelten Sinne haben sih sämmtliche Mitglieder der Abtheilung ausgesprochen.

Fürst Wilhelm Radziwill: Was ih zu sagen habe, be- trifft nicht diesen Paragraphen ; aber wir kommen jeßt in den De-= batten über das Reglement an einen Abschnitt, wo ih mir an Ew, Durchlaucht eine Frage erlauben wollte.

Marschall: Es betrifft wahrscheinlich Jhren Antrag. J bin der Meinung, daß wir dies ausgeseßt sein lassen bis zum Schlu des gegenwärtigen Referats, Es wird dann der Graf von Keyser= ling darüber Bericht erstatten. e ;

Fürst Wilhelm Radziwill: Ich glaubte, es würde hier der Plaß für den Antrag sein. :

Fürst von Lichnowsky: Jh erlaube mir, an Ew. Durch= laut die Frage zu stellen, wann ih meinen Antrag stellen darf, be- züglich der Anzahl der Mitglieder, welche in der Herren-Kurie ge- genwärtig sein müssen, um sie beschlußfähig zu mahen. Jch sehe keinen Paragraphen, an den der Antrag anzuschließen ien, wäre. Also' wird és von* dem Ermessen Ew. Durchlaucht abhängen , wainn Sie mir das Wort hierüber gestatten.

Marschall: Am Schlusse des Referates.

Referent Fürst von Lichnowsky: Gut.

Jm Bericht heißt es weiter:

Ad 8. 26 f. dés Reglements. J

So wenig die Abtheilung verkennt, daß es in manchen Fällen unleugbar im Juteresse der Regierung liege, die Allerhöhsten Pro- positionen gleichzeitig an beide Kurien zu bringen und von jeder derselben ein vollkommen selbstständiges Gutachten zu erhalten, so hat sich ihr do“ andererseits die Ueberzeugung aufgedrängt, daß es in vielen Fällen eine- bedeutende Zeit- und rbeits- Ersparniß herbei- führen werde, wenn“ diè Propositionen zum Theil zuerst der einen, zum-Theil zuerst der andéren Kurie vorgelegt würden, und daß ferner, wenn Leßteres“ geschieht, es zweckmäßig' sein würde, das Gutachten dêr Kurie, welther die Proposition zuerst vorgelegt is, der anderen zur Benußung mitzutheilen und insoweit eine Ausnahme von der Bestimmung des §. 26 litt. l, eintreten zu lassen. Suice d

Die Abtheilung“ hat si deshalb bewogen gefunden, einstimmig zu: beantra

(Fährt im Vortrage aus

Ma Se, Majestät den König zu bitteit, in dèr' Regel ‘die erste ‘Altér=-

| atorische Versammlung in Europa, wo dasselbe Ge

native des §. 26 ad litt. f. des Reglements eintreten zu lassen und in diesem Falle das Gutachten dër Kurie, welche die Aller=- höchste Proposition zuerst berathen hat, durch den Landtägs =Kom-= missarius der anderen Kurie zur Benußung mittheilen zu lassen.

Fürst Wilhelm Rädziwill: Jh känn mich mit dem Antrage der Abtheilung über diesen Zusaß nit einverständen erklären. Mir scheint es gerade: in dem Charakter der Meinungen , die von beiden

‘Kurien des Vereinigten Landtages gefordert wérden über solche Punkte,

die kêiner Entscheidung, sondern nur eines Beirathes bedürfen, sehr zweckmäßig, daß dieser Beirath von einer Seite könne gegeben wer=- den, weil dann die Ansichten über Geseß-Entwürfe von verschiedenen Gesichtspunkten der Krone zugehen. Eine solche Beleuchtung des Ge= genstandes aus verschiedenen Gesichtspunkten kann den Beirath, der von uns gefordert wird, nur vollständiger mahen. “Jh erkenne an, daß es ausnahmsweise Fälle geben kann, wo es interessant sein dürfte, die Ansichten beider Kurien über einen Gegenstand zu kombiniren, um die Kurien in den Stand zu seßen, sich_ zu- vereinigen. Es sind dies Fälle, die einen ausnahmsweisen Charakter haben. Der Regel nah scheint es mir nüglicher, wenn der Beirath von jeder Kurie selbststän= dig erthéilt wird. Jch gründe meine: Ansicht darauf, daß es nur eit Béirath ist, in allen Fällen, wo es sich um Finanzsachen handelt, versteht es sih von selbst, daß diese geseßlich nur in einer gemein- schaftlichen Kurie vollständig berathen werden, unsere Vota haben feinen entscheidenden, sondern nur einen berathenden Charakter. Da= her halte ih es für zweckmäßiger, daß unsere Ansichten sich selbststän= dig aussprechen, und ich erkläre mi deshalb gegen den Antrag. Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen: Jch bin der Ansicht, daß dieser Punkt unverändert beibehalteu werden möchte. Wenn die Kurien getrennt berathen, müssen sie selbstständig ihr Ur= theil fällen. Jch glaube, daß dur das Verfahren, daß immer die Gegenstände zuvörderst einer Kurie vorgelegt und mit deren Gutach= ten der anderen übergeben werden, die Selbstständigkeit der Kurien

beeinträchtigt werde. H Graf. Jgenpliß: Jch bemerke zunächst: Das Geseß hat nicht bestimmmt, daß die Propositionen immer b eiden Kurien gleich= zeitig vorgelegt werden sollen, Der betreffende Passus des §. 26 ad f. des Reglements lautet : : „Unsere Propositionen werden wir entweder zuerst der einen oder der anderen der beiden Kurien des Vereinigten Landtages oder bei= den Kurien gleichzeitig vorlegen 274 / Nach dem bisher gegebenen Gesebe is also der Fall, daß ein Geseß-Entwurf erst der einen und dann nachher mit dem Gutachten dieser der anderen Kurie vorgelegt werden könne, nicht ausge- \{lossen. Daran anknüpfend, hat die Abtheilung si erlaubt, zu befürworten, daß in der Regel dieser Gang beobachtet werden moge, daß die Entwürfe ers an éine, dann an die andere Kurie ge=- langen, weil daraus eine Zeitersparniß hervorgehen wird. Die Ab= theilung“ hat ausdrücklih befürwortet, daß es Fälle geben kann, wo getrennte Gutachteu nüßlich sind, und für diese Fälle hat sie eine getrennte Berathung vorbehalten. Daß es aber séhr viel zur Zeit= erspatniß beitragen muß und zuweilen verschiedene Ansichten vermitteln

fann, die nicht einzeln an die Krone zu kommen brauchen, dies

laube ich liegt auf der Hand. Jh glaube, es Sia (tei in

beiden ständischen Körperschaften berathen wird. Es wird die gleidj=

zeitige Berathung in vielen Fällen die Krone in Vérlegenheit seben, | Beile nah dieser entschieden werden muß, welches Gutachten das

| bessere gewesen sei; wed | Gutachten der einen over nach dem der änderên Kurie rihten, vder

es wird die Regierung ih entweder nah dem

die Regieruug wird ein Geseß geben, welches aus den beiden Gut-=

' ahten zusammengesebt ist, Wenn nun besondere Fälle vorliegen,

wo die Krone sih ihre Schlußbestimmung vorbehalten will, nachdem sie zw ei getrennte Gutachten gesehen hat, so mag die gleichzeitige Vorlegung vielleicht nüßlich sein, in den meisten Fällen is sie aber gewiß weder nüßlih noch nöthig, sondern es wird die Sache verein-

| fachen, wenn das Gutachten der einen Kürie der anderen mit vorge= | legt wird, und wenn diese dann sagt: ‘ih bin damit einverstanden oder

nit, und aus diesen und den Gründen. Der Krone bleibt dabei immer vorbehalten, den Gebrauch von dèm Gutachten der Kurien zu machen, welcher dieulich erscheint.

Se. Königl. Hoheit der Prinz von Préußen: Was von der Zeitersparniß gesagt worden ist, glaube ih niht. Jh glaube, es is Zeitersparniß, wenn beide Kurien getrennt berathen.

Referent Fürst von Lichnowsky: Jh muß hier den Antrag der Abtheilung vertheidigen und werde mir erlauben, den Punkt der Zeitersparniß zuerst hervorzuheben, Jh kann niht annehmen, daß es Zeitersparniß sei, wenn beide Kurien gleichzeitig dasselbe bearbei- ten, sondern ih glaube, daß dieses Zeitverlust ist. Die wahre Zeit= ersparniß beruht darin, weun, wie es in den meisten parlamentarischen Versammlungen der Fall- ist, ein Theil der Arbeiten der einen Kurie, der andere Theil der anderen Kurie zu gleicher Zeit gegeben wird. Diese beiderseitigen Arbeiten werden zu gleicher Zeit fertig, und daun bekommt die eine Abtheilung die Arbeiten, welhe die andere beendet hat, und umgekehrt. Sehr viele darunter, wie z. B. die gegenwär= tigen Arbeiten über die Eisenbahnen, erheischen ernste Prüfungen, Gutachten, lange Debatten. Wenn nun die eine Abtheilung in dem zweiten Theile ihrer Sessionen immer die Arbeiten erhält, welche be= reits durch die andere Kurie gegangen sind, \o is} klar ersichtlich, daß der zweite Theil der Sessionen. bedeutend abgekürzt wird. Jch kann in diesem Prinzipe der Vorarbeiten nur etwas Nügtliches erblicken ; man lernt durch fremde Fehler und nimmt fremde Erfahrungen in sich aufz man maht Gebrauch von dem, was die Anderen bereits durchgearbeitet haben, und bringt nicht solhe Dinge vör, deren Feh= ler Andere bereits bewiesen haben; gefährlich is es mir nicht erschie nen, da ih jedes’ unstatthafte Herüberziehen zu den Meinungen einer anderen Versammlung nicht als möglih annehmen kann. Wenn aber die Mitglieder beider Kurien zugleich an demselben Gegenstand arbei= ten, so wird jede Kurie von den Erfahrungen der anderen nicht den geringsten Gebrauch machen können, Es ist im §. 26 l des Ge- \häfts - Reglements gesagt : j

„Unsere Propositionen werden Wir entweder zuerst der einen oder der anderen der beiden Kuxien des Vereinigten Landtages oder beiden Kurien' gleichzeitig vorlegen lassen“, ; :

Nun beantragen wir: Se. Majestät dein König zu bitten, in der Regel die erste Alternative eintreten zu lassen, nämlih bei diesen Allerhöchsten Propositionen nicht als Regel eintreten zu lassen, daß beide Kurien gleichzeitig darüber berathen, sondern daß dies zuerst von der einen gesHieht, und ey dié andere die Arbeiten dieser be= nußt. Solltén Se. Majestät finden, daß exceptionell es gut ist, wenn die eine Kurie ‘niht von dem Gutachten der anderen offiziell Kenntniß nimmt, so- können Se. Majestät es an beide Kurien zu= gleih geben. , l L

Jch sche nur eine reine Schnelligkeit des Geschäftsganges“ darin und glaube, daß dieser Paragraph nah der langsährigen Praxis ‘an- derer parlamentarisher Versammlungen aufgenommen wörden ist, die hierin liegt, sch in der Regel von dem in der Geschäftsordnung lei= ten zu lassen, was zur Besthleuni ung am meisten beitragen kaun.

Marsch all: Wenn weiter keine Bemerkungen erfolgen, so kom- men wir ‘zur Abstinimüng, die' in diesem Fälle, da cine Diskussion vorangegangen ist, . in förmlicher Weise“ vorgenommen" werden muß.

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Die Frage is gerihtet auf den Antrag der Abthei ig, und diejenigen, welche diesem Antrage beistimmen, ‘bürben E) Aufstehen zu e q é 1G if, d Ee

(Dies geschieht, da jedo nicht ersichtlich is, daß eine ggoriigt von zwei Dritteln der Enn sid dafür ausgesprohen hat, so ersucht der Marschall den Secretair , die Stimmen zu zählen.

Es ergiebt sih, daß von den 56 anwesenden Mitgliedern 37 für den Antrag der Abtheilung gestimmt haben.

Während der Secretair die Zählung vollendet, beginut Fürst Licbnowsky.) i ;

Fürst Lihnowsky: Jh verlange den nameütlihen Aufruf,

Herzog von Ratibor: Jh muß mich dem Antrage widerseßen, da ih doch glaube, daß wir in der vorliegenden Sache : viel \{neller zum Ziele kommen, wenn wir die gestern beantragte Probe machen und die Herren, welche vorhin bei der Abstimmung gestanden haben, jebt sißen bleiben, und umgekehrt.

Jch ersuhe Ew. Durchlaucht, die Versammlung zu fragen, ob mein Antrag unterstüßt wird. j i

Marschall: Es isst genau ermittelt worden, .daß 56. Mitglieder anwesend sind, und die Herren Secretaire haben festgestellt, daß 37 für den Antrag gestimmt haben, und daß 37 die Aa Zahl der zwei Drittel ausmachen, so daß also der Antrag der Abtheilung an- genommen wäre.

(Mehrere Mitglieder machen die Bemerkung, daß 37 nicht voll zwei ; Drittel der Stimmen sind.)

__ Secretair Graf Dyhrn: Wir haben. augenommen, daß, wenn bei Ermittelung und Bestimmung der. geseßlichen zwei Drittheile ein Bruch si ergiebt, jeder unter der Hälfte gar nicht, jeder über der Hälfte aber“ als voll gerechnet wird.

Referent (liest vor):

i Ad g. 28 des Reglements.

„Dem Petitions-Autrage der Kurie der drei Stände, zur- Wahl der

Kandidaten für die bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden

erledigten Stellen die absolute Stimmenmehrh: it- für erforderlich

érachten zu wollen, ist die Abtheilung einstimmig beigetreten. ““

Graf zu Ly nar: Der Vorschlag, wie er von der Abtheilung gefaßt ist , beseitigt nicht die Zweifel, wie und unter welcher Form gewählt werden soll. Jch erlaube mir, zurückzugehen auf das, was ih schon gestern geltend gemacht habe, daß es zweifelhaft ist, ob das Geseß vom Jahre 1842 auf Wahlen bei dem Vereinigten Landtage Anwendung findet oder niht. Jch glaube, daß Alles, was von der Abtheilung und vön der andern Kiiïle gewlinsht wird, vollständig erreicht werden würde, wenn der g. 28 so gefaßt würde:

8 ; (liest sein Amendement vor.)

en bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden eine Stelle

erledigt ist, so werden die Uns flir dieselbe von dem Vereinigten

Landtage vorzuschlagenden drei Kandidaten, auf die dieserhalb von

Uns ergangene Aufforderung, nah Vorschrift des Reglements über

das Verfahren bei ständischen Wahlen vom 22. Juni 1842 ver-

mittelst verdeckter Stimmzettel gewählt, welhe von den Ordnern

(§, 5) einzusammeln und von den Marschällen beider Kurien des

Vereinigten Landtages, unter Zuziehung der Secretaire, zu er=

öffnen sind,“ i

Mäárschall; Das „Jedoch“ könnte wohl wegfallen.

Graf zu Lynar: Ja, aber der ganze Nachsaß des §. 28 würde dann gestrichen werden, denn es f erreicht , was die Kurie der drei Stände gewünscht hat, daß durch absolute Stimmenmehrheit die drei Kandidaten gewählt werden, und zu gleicher Zeit ist festge- stellt, in welher Form es geschehen soll.

Marschall: Wäre auch darin aufgenommen, daß die Stimm- zettel unterschrieben werden müßten?

Graf zu Lynar: Nein! ; E j

Marschall: Das ist ein Vorschlag der Abtheilung, über wel= chen abgestimmt werden muß, und es würde dem geehrten Mitgliede anheimzugeben sein, ob es sih für befriedigt erklärt, wenn blos der Haupt=Vorschlag angenommen würde, der dahin geht, daß das Wahl= Geseß vom Jahre 1842 auch für den Vereinigten Landtag maßge- bend sein solle.

Graf zu Lynar: Jch hatte geglaubt, daß in dieser Fassung alle Bedenken beseitigt wären; indeß stelle ich anheim, in welcher Weise sie bestimmt werden soll.

Marschall: Dann würde also kein Widerspruch mit dem Abtheilungs=Gutachten vorliegen, und es kommt darauf an, ob von irgend einer Seite ein Widerspru gegen diesen Vorschlag erhoben wird, was bis jeßt noch nicht geschehen i. Jm Gegentheil, man ist einstimmig von der Ansicht gusgegangen, daß es anzusehen sei, daß das Wahl =Geseß von 1842 auch gültig für die jeßige Ver= sammlung sei. E ___ Wir haben sogar schon einmal nach diesem Geseß eine Wahl in dieser Versammlung vorgenommen, und es is von Niemanden geäu= ßert worden, daß eine andere Ansicht aufgestellt werden müßte, \o daß ih der Meinung bin, daß sowohl der Herr Referent, als auch die Abtheilung nichts dagegen haben wird, wenn dieser besondere An= trag noch gestellt wird. Jst diese Vorausseßung begründet, so wür= den wir über den Antrag der Abtheilung mit dem Asie, der: ge= macht worden ist, zur Abstimmung kommen.

von Keltsch: Jh halte ihn auch für ganz zweckmäßig.

Marschall: Wir kommen, da kein Widerspruch erhoben ist, zur Abstimmung, und sie würde also iu der Art erfolgen, daß, wenn kein Widerspruch erfolgt, das Einverständniß angenommen wird,

Der Antrag is also mit diesem Zusaß angenommen.

Wir kommen nun zum nächsten Paragraphen.

s Referent Fürst Lichnowsky (liest ad §. 31 des Gutachtens

Dem Schluß - Antrage der Kurie der drei Stände :

daß eine Revision des Geschäfts = Reglements nicht ohne Auhörung

der Stände erfolgen , und daß gestattet werden möge, auch nohch

im Laufe und am Schlusse des gegenwärtigen Landtages Anträge _auf Abänderung desselben stellen zu dürfen, ist die Abtheilung einstimmig beigetreten.

„Marschall: Wenn keine entgegenstehende Bemerkung erfolgt, so ist der Antrag der Abtheilung angenommen. i i

Jürst Salm-Reifersheid-Dyk: Jch vermisse cine Bestim= mung, nämlich die über die Art und Reihenfolge, in der die Fragen zur T gestellt werden sollen. Es is}, wie ih gesehen habe, keine positive Vorschrift dafür vorhanden, daß bei einem Antrage, der modifizirt e, oder zu welchem ein Amendement gemacht wird, im- n e R Amendement abgestimmt wird , bevor über den Bericht Bor f S ntrag selbst abgestimmt wird. Wird aber erst über den Aae Zh Renn, so fallen nothwendig alle Amendements oder Ab- i O lid sie U do also ors erledigt sein, che h zur wirklichen Frageèstellung gelaugt. Mein Antrag geht also ahin, daß bei jeder Fragestellung, sobalb Abänderungen vorgeschla- en sind, der Marschall zuvörderst über die Abänderungen abstimmen Ea O As A fsenomiwien ist, zuleßt über den

position. Ob dieser Antrag Unterstüßung findet,

weiß ih nicht. Mar schall: Jh finde es \{chwierig, daß in dieser Versamm-

lung ohne weitere Vorbereitung dur eine Abtheilung dieser Ge-

zenftand zur Berathung ebra werde. Er is mehrmals zur Sprache gen L und ih selbst bin_in der Notbbendicttit T4 mi über diesen Gegenstand zu äußern; das habe ih ¿Fethan und würde wid nux dgr wieder berufen fönuen. Ohne Vorbereitung dur die Abtheilung scheint es mir sehr mißlih, auf den Gegenstand einzugehen. Wir Tbe - aber eben erst den Beschluß gefaßt , Se. Majestät den König zu: bitten , zu gestatten , daß eine Revision der Geschä ts - Ordnung vou dem Landtage selbst im Laufe und am Schlusse des gegenwärti en Landtages vorgenommen werden könne, und die Entscheidung auf diese Bitte würde abzuwarten sein.

Fürst Salm: Für s{wierig hätte ih den Gegenstand nicht ge- halten ; ih habe ihn vorgeträgen , weil ih geglaubt , die Abtheilung fönnte nahträglih auch meinen Antrag berathen, da die Berathung über das Geschäfts - Reglement uoch nicht geschlossen und dieser dahin gehörige Gegenstand von großer Wichtigkeit ist.

Marschall: Jch sehe in dem Augenblick kein Mittel, den Ge= Sup weiter zu fördern. Der Referent hatte noch einen weiteren

ntrag angekündigt ; es fragt sich jedoch zuvor, ob hier zu dem Gegen- stande, der eben erwähnt worden is, noh eine weitere Bemerkung erfolgt.

Fürst Salm: stüßung findet.

Marschall: Jn welcher Weise würde diese Unterstüßung bean- tragt werden?

Finanz-Minister von Düesberg:

von Anträgen is aber verstrichen. Se. Königl, Hoheit der Prinz von Preußen: Wenn der König, auf den heutigen Antrag der Versammlung, genehmigt, daß noch Petitionen eingebracht werden können, so würde dann auch der Fürst Salm-Dyk seinen Antrag einbringen können,

Referent: Was dér Fürst zu Salm-Dy9k gesagt hat, scheint mir sehr richtig.

Fürst Salm: Mein Antrag wäre, wie ih wiederhole, der, daß bei jeder Abstimmung der Marschall vorschriftsmäßig über einen Bericht oder eine Proposition, wenn Abänderungen dazu gemacht oder gestellt sind, die Abänderung zuerst zur Abstimmung bringt, bevor über die ursprünglihe Petition oder Proposition abgestimmt wird.

Referent: Jch kann niht umhin, dem Antrage des verehrten Redners vollkommen beizustimmen. Jch sehe diesen Äntrag für wich=- tig anz ih sehe aber auh nicht ein, wie die Worte des Redners als ein Antrag erklärt werden können, den die hohe Kurie niht annehmen will, weil ihn diese Abtheilung oder die der drei Stände, nachdem die Sache festgestellt und die Einleitung durch eîn Gutachten getroffen ist, nicht aufgeführt hat, Hierbei hat sich die Kurie nah unserer Ansicht durch die Gränzen, die durch die Petitionen gezogen waren, nicht für aussließlich bes{chränkt zu halten, sondern es steht ihr zu, auch auf Abänderungen auzutragen, die in. der Petition niht berührt sind. Nun is dies zwar keine Abänderung, es i} aber eine in diese Geschäfts- Ordnung gehörige Sache, wie ih bereit bin, dies der Kurie zu beweisen. Es sind über die Stellung der Abänderungen, der Amendements und Sous - Amendements nirgends Bestimmungen getroffen, auch hat sich die Kurie bei ähnlichen Gelegenheiten nicht gebunden gehalten durch däs, was von dem Antragsteller begründet war, sondern sie hat sih als befugt angesehen, über diese Anträge hinaus weitere Anträge zu formiren, und ich glaube, daß det Reduer hiervon denselben Gebrauch gemacht hat, den mir der Marschall be- willigte, als ich einen Vortrag halten zu dürfen bat über die Anzahl der - Mitglieder, die nothwendig ist, um die Kurie beschlußfähig zu machen, Wenn also der Antrag des Fürsten zu Salm =-Dyk ein neuer is, so is der meinige auch éin neuer; wenn -aber der meinige vor= fommen dürfte, so muß auch der Antrag des Fürsten zu Salm- Dyk zugelassen werden. | y

Marschall: Jch verkenne die Konuex&ät, in welcher der An= trag des Fürsten Salm mit dem heute berathenen, Gegenstande steht, feineêweges. Jch habe also darguf zurückzukommen, was ih über= haupt nur im Wesentlichen gesagt habe, daß ih es nämlich für zu \hwierig halte, den Gegenstand gegenwärtig ohne Vorbereitung in der Abtheilung zur Entscheidung zu bringen, ünd ih fühle mich aber ganz im Recht, den Gegenstand zur weiterên Bearbeitung an die Abtheilung zurückzuweisen, wenn die Versammlung dieser Meinung sein sollte. Jh bleibe dabei stehen, daß ih es für {wer halte, heute über den Gegenstand zur Beschlußnahme zu kommen; ih bin aber niht entgegen, daß die Abtheilung si. vördersamst damit be- häftige, und daß wir also in einer späteren Zeit darguf zurüdck= kommen. Js mir aber die Versammlung entgegen und der Meinung, daß es möglich sei, ohne weitere Vorbereitung durch die Abtheilung zum Schluß zu kommen, so würde ih dies zu vernehmen haben.

Graf Jbenpliß: Wenn der Gegenstand, den der Fürst Salm zur Sprache gebracht hat, ein fremder wäre, der einer Vorbereitung bedürste, so würde ih mich unbedenklih dem Vorschlage des Herrn Marschalls anschließen. Der Gegenstand i} aber ein {hon vielfach theoretisch erörterter und praktisch in Anwendung gekommener, der bereits tägli so oder so seine Erledigung gefunden hat, da er be- reits in jeder Sißung vorgekommen is. Es handelt sih um die Frage: ob erst über die Amendements oder den Haupt - Antrag abgestimmt werden L e Wenn also der Antrag des Fürsten Salm Unterstüßung findet, so kan er gleich abgehandelt werden, und ih trage darauf an, daß die Frage gestellt werde, ob der Antrag die geseblihe Unter= stützung findet.

Marschall: Es kommt dies darauf hinaus, was ih gesagt habe, daß ich nämlich nicht erwarte, die Versammlung werde der Meinung sein, daß der Antrag heute ohne weitere Vorbereitung durch die Abtheilung zur Beschlußnahme gebracht werden könne. Js jedoch die Versammlung dieser Meinung, so habe ih nichts entgegenzuseben; ich lasse dann meine Meinung von dem Grade der Schwierigkeit, welche dabei obwaltet, fallen und werde die Meinung der Versamm-= lung über den Grad der Schwierigkeit, welche sie voraussieht , höher stellen, und wir werden dann das Resultat zu erwarten: haben. Jch habe nihts weiter sagen wollen, als daß ih den Gegenstand für \chwierig halte; wird" aber an denselben herangetreten und gesucht, die Schwierigkeiten zu überwinden, so habe ih nichts weiter dagegen zu erinnern.

Finanz-Minister von Düesberg : Jndem ih das Wort nehme, wollte ich nux bemerken, weshalb der Punkt wegen der Fragestellung bei Entwerfung des Reglements übergangen worden ist. Beim Staatsrathe, dessen Geschäfts-Ordnuug man hier besonders vor Au= gen gehabt hat, is dieser Gegenstand bei verschiedenen Gelegenheiten zur Sprache gekommen , es hat sih aber dabei immer gezeigt , daß derselbe cine fast .unauflösliche Frage bilde und. es kaum möglich sei, eine Regel aufzustellen, die für alle Fälle passend ist. Jch habe die Ehre AIaLC längere Zeit als Staats - Secretair zu fungiren und dabei die Erfahrung gemacht, daß , sobald die Diskussion verwidckelt wird, es nur selten thunlich is , die Fragen nah bestimmten ede zu stellen, dieselben ‘vielmehr alsdann nah der Richtung hin gestellt werden müssen, in der man möglichst bald zum Resultate zu kommen hoffen kanu. -Das sind die Gründe urin aus welchen man bei Entwerfung; des Reglements davon abstrahirt 44 i gmals erd für

li die lung: ben. Soll die Frage als erörtert. wécbén fo wil Hp vert nid vorgreisen, habe abec midt unferlasse

Jch muß anheimstellen, ob mein Antrag Unter=

Die Zeit zur Einbringung

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gefunden, und i deu Gegenstand dur eine förmli zu gewünscht witd, L es wünschen, würden es: dui au: er-:

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mgén, guf die fh Dabei heradbfletnsén Euiczigtclta aur u U, G Lz 38 S. E Referent: Obwohl ih die Frage , die uns tes blt nicht für so-chwierig halte, De Bree, Redner zieht 1

bank, so glaube i do auf der anderen Seite, daß wir rigkeiten überhaupt nicht zu ershreckden haben, sondern. daß. wi

da sind, um Schwierigkeiten zu lösen ;, das „ist die wir dazu ber Königlide Geseßgeber dieser Kurie gegeben hat. Wir haben, glaube

ih, uns schon au vielen Schwierigkeiten gelabt ,. und. es. \sei mir ge- stattet, über die Schwierigkeiten weg und darauf eluots eye fe mein ehrenwerther Kollege in- der. Abtheilung. bemerkt hat. Wir. sind Alle schon über diese ja e ¿vorläufig - unterrichtet, und. viel besser, als wenu wir ein noch so langes Gutachten vor uns hätten, nameut- lih sind wix. durch. die. Erfahrungen der lebten acht Wochen. von. de Nothwendigkeit eiuer diesfalljigen Lösung. vollkommen „unterrichtet, und nachdem neunzehn verschiedene Paragraphen in zwei Sigungen hre. desi- nitive Lösung gefunden haben, so wird-auch dieser Paragraph \ezue Lösung in dieser Sibung finden können. Jn allen ige ammlungen ir darüber eine bestimmte Verordnung... Jh „will gern glauben „daß.;es \hwierig is; nachdem aber die Swwierigkeiten in en. Versamm lungen überwunden worden. sind, so frage ih, warum sollten sie bei uns nicht überwunden werdeu, die wir den Vortheil haben , daß..das Verfahren anderer Versammlungen uns als Vorbild dient, und daher die Schwierigkeiten um so leichter löseu können. .., -, t

Finanz-Minister von Düesberg: Jch habe mich. durchaus nicht auf eine Diskussion einlassen, sondern nur anführen wollen, aus welchen Rücksichten eine Bestimmung über diesen Gegenstaud. im. Re= glement nicht aufgenommen worden is z ih habe nur beabsichtigt, auf die Erfahrungen hinzudeuten, die ih in einer anderen Versammlung gemacht habe. i j E

von Quast: Jh glaube bemerken „zu dürsen, : daß. dieser: ganze Punkt schon, in zweien Petitionen angeregt worden is, E daß das Gutachten der Abtheilung der Kurie der drei Stände sich folgendermaßen darüber geäußert hat: E

(Vest es vor), ck- angs Ara

„Ad §. 16 petiren die beiden genannten Abgeordneten, x1:1;terstüßt von der Einstimmigkeit der Abtheilung, . die Mons eines Prinzips, für die Reihefolge der zu stellenden Fragen, Der Abgeord=-, nete Aldenhoven wünscht dies Recht allein der Versammlung ir ständig. Es hält die Abtheilung dies jedoch um deswillen n ür angemessen, weil bereits die kurze Erfahrung gegenwärtigen Länd= tages die Einigung der zahlreichen Versammlung über diesen Punkt als höchst {chwierig und zeitraubend charakterisirte.““. Í

Wenn wir nun allerdings vor der Zeit nicht zurückschuecken. dire fen, wenn es sih um wesentliche“ Pflichten Fauvelt, so sragt es; sich. doch, ob die uns zugemessene, dur Königliche. Gnade zwar verlän= gerte, aber doch immer uur kurze Frist unserer gegenwärtigen Session dazu ausreichend sein möchte, wenn in derselben noch die Gutazhten über alle übrigen Bitten und Propositionen erledigt. werden sollen.

Referent: Darf ich den Redner fragen, wo dies steht?

von Quast: Ju dem Gutachten der vierten Abtheilung der Kurie der drei Stände pag. 12 ad. §. 16. j r

Fürst Lichnowsky: Es i} der Abtheilung hierüber nichts mitgetheilt worden. : c S ; i

Graf zu Lynar: Jch. glaube, daß ein Gutachten oder eine Verhandlung der Kurie der drei Stände, welche niht auf. osfiziellem Wege an unsere Versammlung gelangt ist, gar nicht hierher gehört und sie uicht zur Erörterung gezogen werden kaun.

von Quast: Wenn es die hohe Versammlung wünscht, so werde ich den ganzen Passus vorlesen.

Marschall: Wix sind noch nicht in dem Stadium der Ver- handlung selbst, um auf eine solche Ansicht einzugehen, und es kommt nur darauf an, welches Urtheil die Versammlung über den Grad dex Schwierigkeiten hat, welche in dieser Beziehung - bestehen odèr nicht bestehen mögen, is sie mit mir der Meinung, daß es- nit leicht sein fönnte, - den Gegenstand zum Beschluß zu 1 ied so’ wird. sie. auch die Ansicht theilen, daß es wünschenswerth sei, daß. eine Abtheilung. sich vorher damit beschäftige und uns ihre Meinung vorlegez; is es aber die Meinung, daß ohne Weiteres der Gegenstand ergriffen und verhandelt werden könne, so würde er vorzunehmen sein.

Referent Fürst Lihnow sky: Wenn- ih recht verstanden Grote so is es Seite 12 des Gutachtens der vierten Abtheilung dexr Kurie der drei Stände, und, ih werde mir erlauben, diese noch etwas weiter vorzulesen, um zu schen, was noch weiter dort geschrieben steht.

(Dies gee I j

Dies isst Alles angenommen, d, h. es is darauf hingewiesen, durchaus aber nicht verworfen worden. Wenn ich nicht ganz: mißver=- standen habe, was in diesen Zeilen steht, so ist das, was der Herr Redner angeführt hat, auf diesen Fall nicht anwendbar; es läßt sich vielmehr nur mit der Ansicht des Mitgliedes aus der Rhein-Provinz vereinigen; mein ehrenwerther Kollege aus der Rhein-Provinz hat gerade dasselbe beantragt, worauf die Kurie der drei Stände bereits in dem von dem Reducr angeführten Gutachten hinweist, und ich wäre sehr begierig, zu hören, wie der Reduer wir das Gegentheil be- weisen will. :

E Quast: Jh habe nichts Anderes gesagt, als daß die selben Gründe, welche hier angeführt worden sind, nur zu Kleinlich= keiten und Schwierigkeiten führen werden, „wodurch nur unendlich lange Debatten provozirt werden würden, oder Manchen. gerade da= durch von Meinungs- Aeußerungen abhalten möchten, und daß. sich ferner bei uns au ein Usus bilden werde, der später zur Norm dienen würde. : tit

Marschall: J habe, hon vorhin ‘ab t, daß es nit. för= derlich sein kann, hon jeßt auf dieses Einzelne weiter einzugehen. Das hat das geehrte Mitglied, wie es sien, anerkannt, und weiter steht es immer noh offen, ob die Versammlung der Meinung ist, daß die sih darbietenden Schwierigkeiten in einer Vorberathung durch die Abtheilung verringert werden jenen Js dies die Meinun damtt würde der Gegenstand nicht mehr jeßt zur Erörterung gu, Ls sein, Es wlixde ein Gutachten zu erwarten sein, das Sb finde a deren Gelegenheit zur Berathung zu kommen. hätte. E angemessen, die Meinung der Versammlung dargiher ¿I sofort E ob der Gegenstand an eine Abtheilung d erin barüber L zunehmen sei? Doch wird es zweckmäßig „seit H FAME sich zu vergewissern, ob die Festseßung d

Í 7 e H ieses Gegeustan des überhaupt gewünscht und für 8 T ge N mes Se i aue: ate

+ nachher wird die Frage jeu, 0M r R l lb [rage 1 zu verweise sei oder alsbald vorzunehmen. Die L

Die Borfrage i ee Ne Majoritát entschieden. werden, die Borfragez- ob überhaupt eine Fossehung über diesen Gegenstand, gewünscht wird 2

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