1847 / 157 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Referent: kann nicht begreifen, wie dieser Gegenstand abermals an eine A feln Gétfet werden kann; jh enn wir überhaupt das Recht haben, uns mit demselben zu beschäftigen, so is es nur eine Folge der Petition, die gegenwärtig zur Debatte vorliegt, aber niht ein neuer enstand. Wäre es ein neuer Gegenstand, L eine neue Petition und ein neues Gutachten uns vorliegen. Der ps fann nur, als an die Petition sich anreihend, bei uns in Frage kommen , nur insofern können wir uns damit beshäfti- gen, daher fann er nicht von neuem zur Abtheilung verwieseu, son- s muß durch Berathung des vorliegenden Gutachtens erledigt werden.

Marschall: Jh niuß erwiedern, daß dieser Fall oft vorkommt, daß ein Ge Lianb "ix M einer Beziehung an die Abtheilung urückverwiesen wird, um ihn in dieser Beziehung klarer zu stellen.

s is also dem durchaus nichts entgegen, daß der Gegenstand an eine Abtheilung zurückverwiesen werde. Es kann darüber kein Zwei= fl bestehen, daß man das Recht habe, sich mit dem Gegenstande zn

eshäftigen, hat man aber das Ret, so hat man au das eben L unzweifelhafte Recht, den Gegenstand in dieser Beziehung an die

btheilung zurückzuverweisen, damit er von derselben nohmals bear- beitet und der Versammlung vorgelegt werde.

von Keltsch: In dem Augenblicke, wo der Gegenstand wieder an die. Abtheilung verwiesen würde, würde er einfa die Natur einer Petition annehmen, einer Petition, die nach dem Práäklusiv-Termine eingebraht wäre, welcher das formelle Bedenken entgegenstehen würde, daß sie gar niht zur Berathung kommen könnte. Einzig läßt sich so meines Erachtens die Sache behandeln, daß sie als eiu Amendement angesehen und als ein Gegenstand der {hwebenden Verhandlung be-

a bea dann müßte aber die Besprehung ohne Unterbrechung or ehen.

Referent: Jch sehe niht ein, wie die Sache nohmals vor.

die Abtheilung gebraht werden soll, ausgenommen es wäre in Folge unseres an den §. 31 sich anreihenden Antrags, wenn Se. Majestät uns auf unsere allerunterthänigste Bitte deftâlten sollten, noch im Laufe dieses Landtags nothwendige Veränderungen des Geschüäfts= Reglements beantragen zu dürfen. Das wäre aber ein sehr lang- samer Weg, von dem wir bei diesem Landtage keine Früchte zu ärndten hâtten, und ih kann daher nur wünschen, daß wir auf dem schuelleren auch geseßlichen Wege bleiben, diesen Gegenstand als zum Geschäfts- Reglement gehörig sofort vernehmen und mit Erlaubniß des Herrn Marschalls zur Debatte bringen.

Graf zu Dohna=Lauck: Jch kann der Ansicht des Herrn Referenten nicht beitreten. Nach meiner Meinung fann diese Ange- legenheit ganz gut als ein Amendement zu der vorliegenden Petition bêtractet werden und würde als solches nochmals an die Abtheilung zurückzuweisen sein. Die Zurückweisung an die Abtheilung ist ein ganz ordnungsmäßiges Verfahren, für welches ih daher stimme.

Marschall: Was der vorleßte Redner gesagt hat, hat mir nichts Anderes bewiesen, als daß der Gebrauch, von dem ih gespro= en habe, auf den \{lesis{en Landtagen nicht stattfindet; ih kann dagegen versichern, daß er auf vielen rheinischen Landtagen vorge= kommen ist und entnehme aus der Rede des Grafen zu Dohna-Laul, daß er auch auf den preußischen Landtagen vorgekommen sein mag. Das bestärkt mich nur in meiner ursprünglichen Meinung über den Gegenstand, daß wir uns völlig auf dem geseßlichen Wege befinden, wenn wir beschließen, den Gegenstand nötbi an - die Abtheilung zurüzuverweisen, die uns dann ihren Bericht darüber vorzulegen haben wird. És fragt sih, ob noch Bemerkungen dagegen gemacht werden und ob der Wunsch laut wird, diesen Weg nicht zu betreten, sondern uns alsbald mit dem Gegenstande zu beschäftigen,

(Es erklären sih mehrere Stimmen beifällig.) Ih vernehme nicht, daß Jemand der Meinunsei, der Gegenstand solle niht nochmals derselben Abtheilung zur weiteren Berichterstat-

tung übergeben werden.

Prínz zu Hohenlohe: Wenn der Herr Marschall nicht dar= 4 besteht, so würde ih den Antrag stellen, daß die Versammlung gefragt werde, ob sie damit einverstanden ist, daß der Gegenstand an die Abtheilung H Marschall: Jh habe dem nichts entgegenzuseten ; es ist über- einstimmend mit dem, was ih vorhin sagte. Es würden diejenigen, welhe den Wunsch haben, daß der Gegenstand derselben Abtheilung zur weiteren Behandlung zurückgegeben werde, dies durch Aufstehen zu erkennen geben.

Die Versammlung hat sich mit 32 Stimmen, also mit einfacher Majorität weil es hier niht ankommt auf eine Petition an Se. Majestät den König, sondern auf eine Frage, welche die Versamm- lung in ihrem Schoße einfa zu entscheiden hat für die Verwei- sung an den Ausschuß erklärt. Diese würde erfolgen und der Aus- {uß aufzufordern sein, sich mit dem Gegenstande weiter zu befassen,

Prinz zu Hohenlohe: Jch frage, ob das Schreiben an die andere Kurie von der Abtheilung ausgehen soll ?

Referent Fürst von Lichnowsky: Es kommt dam als eine neue “ay H

rinz zu Hohenlohe: Jh muß dies wissen, um den Re- ferenten zu ersuchen, daß er das Seelen U / a Marschall: Ich sebe au voraus, daß in sehr kurzer Zeit die theilung wird im Stande sein, den Bericht zu bringen. vil Gd zu Hohenlohe: Wir haben jeßt drei Arbeiten 'er- Us w. Durhlgucht dürfen nur befehlen, daß dieser Gegenstand Pillen °rgenommen werde und jene Arbeiten so lange liegen bleiben Marschall: Es is dies eine F in die ich nit wüns

z E, À Grage, in die ich nicht wünschen E, mo einzumischen, und welche lediglich dem Ermessen des Vor r bas: erging überlassen bleiben muß. Es is nur zu wün- O, genstand in möglichst kurzer Zeit wieder vorgelegt

__ Prinz zu Hohenlohe: Jh habe einem Mitgliede der hohen Verfancliana A via Cd n daß dieser Antrag sich ganz qualifiziren würde, ihn dann zu stellen; wann die Antwort Sr. Majestät auf die jegt gerichtete Bitte erfol t an würde. Und vielleicht würde \ih der Antragsteller damit einv i tanden erklären, es bis dahin zu verschieben. Denn wenn wi oh länger die- Absendung der jeßt berathenen Bitte verschieben M eus es darauf an, ob wir die Antwort von Sr, Majestät nicht èrit au SNEE des Vereinigten Laudtages erhalten können. L eferent Fürst von Lihnowsky: Vielleicht dürfte der Herr Vorsibende der Abtheilung finden, daß irgend ein Nexus zwischen dem Gegenstande des Mit liedes aus der Rhein - Provinz und der Peti- tion, die uns jeyt beschäftigt, pra d Dann würde mir wahr-= scheinlich das Referat zugetheilt werden und ih es in der nächsien Wen darübee L fönnen. Es wäre dies der einfahste und \hnellste Weg, darüber inwegzukommen, da bei der großen Anzahl der Ar- beiten wohl bald wieder eine Sißung anberaumt werden dürfte. Prinz zu Hohenlohe: Jch bin gern bereit, dem nachzuge- ben, Marschalls es all für gut os! : Ih zweifle uicht, daß die Abtheilung, von solchen Kräften unterstüßt, in firestt Frit im Stande sein wit, die Vor= lage zu machen, um die es ih handelt; es würde dieselbe also zu er- warten sein, und wir werden uns in kürzester Frist wieder mit dem

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Referent Fürst von Lihnowsky: Jch glaube sagen zu müs= sen, daß Ew. Du laucht in der Regel die G ahe haben , uns is 4 Uhr hier zu halten, und es fragt sich, ob wir nun nicht noh Zeit haben, meinen Antrag zu hören. Der andere Antrag is an die Abtheilung verwiesen; es bleibt also nur noch der meine übrig. Soll ih diesen jeßt vortragen oder später?

Marschall: Es ist gesagt worden, daß die Absicht dahin geht, sich zu äußern über die Frage, ob es erwünscht sei, ein Minimum von Mitgliedern festzuseßen oder nicht. Da wir nun doch in dem Falle i in der nächsten Sißung auf den Gegenstand zurückzukom- men, so könute au dieser Antrag bis dahin ausgeseßt bleiben.

Referent Fürst von Lich nowsky: Es wird die Unterstübungs- Frage auf meinen Vorschlag zu richten sein,

Mars hall: Er wird zuvörderst vorzutragen sein.

Referent Fürst vou Lichnowsky: Ju der Versammlung, in der ih an deu Landtags - Marschall den Antrag richtete, waren 47 Mitglieder anwesend. Der Anblick der vielen leeren Stühle hat mich auf diesen Autrag gebracht ; dabei kam mir der Paragraph ins Gedächtniß, daß ein Drittheil und eine Stimme der damals gegen- wärtigen Mitglieder jeden Antrag der Mehrzahl der Mitglieder bei- der Kurien verwerfen konnte, so daß am vorigen Mittwoch- 16 Mit- glieder der Herren =- Kurie völlig genügend waren, um einen von 600 Stimmen einstimmig angenommenen Antrag zu verwerfen, Dieser Fall ist heute zum erstenmal hier wirklich zur Ausführung ge- fommen, und es hat die Minorität hier einen Antrag Secacaals, den die Majorität beider Kurien angenommen hatte. Aber eben dieser exceptionelle Paragraph scheint es mir um \o nothwendiger zu machen, ein Minimum zu bestimmen, unter dem die Herren-Kurie nicht beschlußfähig is ; sonst könnten wir dahin kommen, daß zwei bis drei Mitglieder dieser Kurie etwas verwerfen können, was mit vielem Bedacht und mit gutem Gewissen von der überwiegenden Majorität der Landesvertrèter beschlossen worden is. Es existiren in allen parlanientarishen Versammlungen derlei Bestimmungen, und es brauchen dieselben blos einfahe Majorität, aber uicht zwei Drit- theile der Stimmen, um Beschlüsse zu fassen, aus denen Geseße, niht Bitten werden sollen. Die Pairs-Kammer in Frankreich be- gehrt ein Drittheil, weil die einfahe Majorität genügend is, um die Pairs-Kammer beschlußfähig zu machen, Da hier zwei Drittheile. der Stimmen nothwendig sind, so müssen wir dieselben zwei Drit- theile für die anwesende Mitgliederzahl begehren, und ich würde mir den Antrag erlauben: Die Herren - Kurie ist weder stimm=-, noch wahlfähig, wenn nicht zwei Drittheile der Mitglieder gegenwärtig sind.

Graf zu Lynar: Jh würde den Beschluß auf beide Kurien ausdehnen, so daß er auch für die andere Kurie gelte; zu einer Ausnahme für diese Kurie sinde ih keine ausreihenden Gründe. Denn derselbe Fall, wie bei dieser Kurie, könnte auch in der anderen Kurie eintreten. Jh würde daher befürworten, daß der Beschluß auf beide Kurien ausgedehnt würde.

Finanz-Minister von Düesberg: Die Frage: wenn die Ver- sammlung beschlußfähig sei? ist eine solche, welche nicht das Regle- ment, sondern die geseßliche Konstituirung der Versammlung betrifft. Es ist daher eine Frage, die niht hier erörtert werden kann, sondern zum Gegeüstande einer besonderen Petition gemacht werden müßte, und als solche jeßt uiht mehr angebracht werden kann. Sodann be- merke ih, daß die Frage, ob eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern

zur Beschlußfähigkeit festzustellen sei, bereits in der anderen Kurie . vorgekommen und dort ein hierauf hinzielender Antrag verworfen worden ist. Jch will mir erlauben, das vorzulesen, was darüber in dem ste- nographischen Berichte enthalten ist. Es wurde die Frage gestellt : „Soll eine Bestimmung Sr. Königl. Majestät auf Festseßung der Zahl, die zur gü.tigen Beschlußfassung im Vereinigten Landtage nothwendig is, êrbeten werden? ‘“ Die Abstimmung lieferte das Resultat, daß 250 si für die Bejahung der Frage, dagegen 247 erklärten. Es war folglich die erfordérliche Majorität vou zwei Drittheilen der Stimmen nicht vorhanden. Ich glaube danah die Sache nur dahin auffassen zu fönnen, daß ‘die Frage hier blos in spezieller Beziehung auf die Her- ren-Kurie gestellt sei. Allein au in "dieser speziellen Auffassung scheint es mir nicht zulässig, daß über die Frage, welche Zahl der Mitglieder zur Beschlußsähigkeit erforderlich sei? blos bei Gelegenheit des Geschäfts - Reglements erörtert werde, weil ih dies sür einen wefentlichen Gegenstand der Verfassung der Kurie halte, welcher in das Geseß gehört.

Referent Fürst von Lihnowsky: Jh werde mir erlauben, dem Herrn Landtags-Kommissar auf seinen ersten Einwurf zu erwie- dern, daß ih mir den gegenwärtigen Moment nicht ausgesucht, son- dern daß ih den Herrn Laudtags-Marschall in der leßten Mittwochs- Sibung gefragt babe, wie es abgedruckt zu lesen ist, wenn ih diesen Vortrag halten darf, und daß ich beigefügt habe, daß die Präklusiv- Frist bereits verronnen wäre und ih feine Petition mehr vorbringen fönnte, Es is mir in voller Herren-Kurie erwiedert worden, daß ich bei Berathung des Geschäfts-Reglements diese Petition würde vorbringen fönneu. Wenn vielleiht eines der verehrten Mitglieder den Abdruck der Debatten jener Sizung der Herren-Kurie bei sich haben sollte, so würde ih ihm dankbar sein, wenn er mir diesen ‘mittheilte, Jch habe nur auf dem Rechte gefußt, welhes mir von dem Herrn Marshall ein- geräumt worden ist, und-dies is der Grund, warum ih meinen An- trag heute vorgetragen habe. Was den zweiten Punkt anlangt, so erfenne ich, daß der Gegenstand in der anderen Kurie mit einer sehr geringen Majorität verworfen worden is, Jch habe au nit daran gedaht, meinen Autrag auf die zweite Kurie ausdehnen zu wollen, für die er nicht unumgänglich nothwendig is. Jch habe nur von dieser Kurie sprehen wollen, weil es unmöglich im Sinn des Ge-= seßgebers liegen kann, daß die Herren - Kurie beschlußfähig bleibe, wenn sie durch Verhältnisse, die von uns unabhängig sind, wie es sih wohl ereignen kann, auf eine sehr geringe Zahl reduzirt ist. Wenn ih in der Minorität wäre, so würde ih die Verantwortlichkeit niht auf mich nehmen, nicht vou dem drückenden Rechte des Veto einen. so inhaltschweren Gebrauh machen wollen; ih kanu also auch nicht wollen, daß wenige Mitglieder die Beschlüsse der großen Mehr= heit ihrer Kollegen über den Haufen werfen können,

Das is der Grund, warum ih diesen Antrag gestellt habe; ih würde es nicht gethan haben, wenn sich eine größere Anzahl Mit-=- glieder in der Herren-Kurie- befände und weun durch das Geseß nicht die Stimmen - Mehrheit von zwei Dritteln festgeseßt wäre. Es 1 dies feine Art von Censur ‘oder Kritik, die ih mir gegen den König- lichen Gesebgeber erlaube, \ondern es ist die Bitte um den Ausspruch, daß der Königliche Geseßgeber niht gewollt hat, in die Hand von 5, 6 oder gar 2 Mitgliedern das Recht des Veto zu legen über Alles, was der Landtag beschließt. Finanz - Minister von Düesberg: Bei Gelegenheit der Be- rathung des Geseßes ist die rage, ob man eine bestimmte Anzahl pr itgliedern zur Beschlußfähigkeit festseßen solle, wohl erwogen wordenz wegen manderlei Zukonvenienzen und Uebelstände hat man jedoch davon abgesehen. ‘np Man var um \o mehr veranlaßt, diese Frage in Erwägung zu ziehen, weil in den Geseßen wegen der Provinzial = Stände Bestim- e ias enthalten sind.

. S 1} aljo gewiß, daß ‘das Geseb eine Bestimmung der in An- trag gebrachten Art nit hat Ken wollen: 6 es wedmäßig sei,

eintassen; ich muß aber bemerken, daß sie niht als eine Ergänzung des Re lements getroffen werden kann, Das Reglement is nit als Geseß- förmlich publizirt, sondern soll nur den Geschäftsgang bei der Versammlung regeln. Ob aber ein Beschluß einer ständishen Ver= sammlung gültig sei oder nicht, ist eine Frage, welche wesentlich die Verfassung betri}, eine Frage, die das ganze Land berührt, die also als Geseß publizirt werden muß. Der Antrag kann daher nicht als eine Ergänzung des Reglements behandelt werden. Soll er hier zur CLSCIering gezogtn werden, so muß er als Ergänzung zu dem Ge seße den Weg der Petition gehen, und die Sache liegt jeßt in die- sem Stadium. Jm Uebrigen glaube ih niht, daß das, was der “Herr Marschall früher gesagt hat , der Frage wegen der Zulässigkeit des Antrages in irgend einer Weise, formell oder materiell, präjudi- zire. Denn dieser Punkt fann erst zur Sprache kommen in dem Mo-= ment, wo er formell zur Erörterung gelangt.

Graf von Jbenpliß: Jh finde es allerdings bedauerlich, daß viele Mitglieder uns verlassen haben, und ich gebe mich der Hoss- nung hin, daß sie bald zurückommen werden. Jch Zane daß die heutige Debatte dazu mitwirken kann, und sie würde alsdann von \egensreihem Erfolg sein. Jm Uebrigen habe ih nur darum bei Beginn der Diskussion um das Wort gebeten, um dasselbe zu bemer-=

fen, was uns nun bereits gesagt ist; nämli, wie ih überzeugt bin, daß der Antrag des Herrn Referenten tief in die Lebensverhältnisse

der Versammlung eingreift und daß offenbar die Bestimmung darüber nicht in das Reglement gehört, sondern wenn etwas geändert werden sollte, dies nur durch eine Modification und durch einen Zusaß zu dem organischen Geseß erfolgen kann. Wenn diese Debatte früher zu diesem Zeitpunkt verwiesen worden is, so wird sich dies, wie ih glaube , nur auf die formelle Behandlung der Sache bezogen haben, und nah meinem Dafürhalten haben wir niht das Recht, uns mit dieser Sache weiter zu beschäftigen , denn eine Petition darauf ein= zubringen, dazu is der Zeitpunkt abgelaufen.

Prinz Biron: Jh muß gestehen , daß ih weder dur das, was der Königliche Kommissar geäußert, noch durch das, was das geehrte Mitglied aus Westfalen ausgesprochen hat, mi habe von der Unzulässigkeit des Antrages des Herrn Referenten überzeugen können. Es steht das Reglement allerdings niht als Geseß, sondern uur ‘als Verordnung da , jedoch in so inniger Verbindung mit dem Geseß vom 3. Februar, daß ih nicht gut das Eine von dem Anderen zu trennen weiß. Wenn es sich um Bitten um Veränderung der Hauptbestimmungen des Reglements handelt, so wird das Geseß vom 3, Februar unwillkürlich berührt, und so bin ih von der Ansicht aus- gegangen, daß wir zu bitten berechtigt wären :

Es möge Sr. Majestät dem Könige gefallen, eine Bestimmung über das Minimum der beshlußfähigen Stimmen-Anzahl der Her- ren-Kurie zu erlassen.

Jch schließe mich demnach vollständig dem Antrage des Herrn Re- ferenten an.

von Kelt\ch: Jch halte dafür, daß es etwas sehr Wesentli- ches, Wichtiges und Nüßliches sein würde, wenn im Geseß eine Zahl festgeseßt wäre, welche die Beschlußfähigkeit sowohl der einen wie der anderen Kurie bedingt. Aber eben so durchdrungen bin ih auch davon , daß eine solhe Bestimmung nah dem jeßigen Zustande un- serer ständischen Geseßgebung nur in dem organischen Geseße selbst, niht aber im Geschäfts = Reglement ihre Stelle finden kann. Jch halte daher dafür, daß es unmöglich is, die Frage jeßt weiter, als ein Amendement des Reglements, zur Erörterung zu ziehen, da der Gegenstand nicht in dem, wie mir scheint , allein zulässigen Wege einer förmlichen Petition vor Ablauf der Präklusiv-Frist in Anregung arge ist. Deshalb stelle ich anheim, die Debatte nicht fortzu-= even, weil ih sie für ungeseßlich halte.

Finanz-Minister von Düesberg: Die Bestimmungen darüber, welhes Stimmenverhältniß erforderli sei, um einen gültigen Be- {luß zu fassen, ob eiafahe Mehrheit oder eine Mehrheit von zwei Deitteln, finden sih in dem Geseße selbs, nämlih im §. 16 der Ver= ordnung über die Bildung des Vereinigten Landtages vom 3, Februar d. J, wo es heißt:

: , (Liest vor.) : ag Beschlüsse werden in der Regel durch Stimmenmehrheit eat.

__ Bitten ünd Beschwerden dürfen nur dann zu Unserer Keunt- niß gebracht werden, wenn sie in beiden Versammlungen (in der Versammlung des Herrenstandes und in der Versammlung der Ab= geordneten der Ritterschaft, der Städte und Landgemeinden) be- rathen sind und sich in jeder derselben mindestens zwei Drittheile der Stimmen dafür ausgesprochen haben.

Wenn die gedachten beiden Versammlungen oder eine dersel- ben bei Begutachtung eines Gesetzes sih gegen das Geseß oder einzelne Bestimmungen desselben mit einer geringeren, als der oben bezeichneten Majorität erklären, so soll auch die Ansicht der Mino- rität zu Unserer Kenntniß gebraht werden.“ i

Bei Gelegenheit, wo jene Bestimmungen berathen wurden, ist man sih der Frage vollkommen bewußt gewesen, ob es angemessen und nothwendig set, festzuseßen, daß eine bestimmte Anzahl vou Mit-= gliedern gegenwärtig sein müsse, um die Versammlung beschlußfähig zu machen. Diese Frage mußte nothwendig zur Sprache kommen, weil die E über die Provinzial = Stände eine solche Bestimmung enthalten. Aus den provinzial - ständischen Geseßen will ich nur die Bestimmung für die Landtage der Provinz Brandenburg anführen. In dem §. 38 des Gesebes vom 1. Juli 1823 heißt es:

(Liest vor.)

„Bei Eröffnung des Landtages sowohl, als zu Fassung gül= tiger Beschlüsse müssen wenigstens drei Viertheile der Gesammt- heit der Abgeordneten auf demselben gegenwärtig sein.“

Es ist also auch hier die Bestimmung über die Zahl der Mit- glieder, welche erforderlich ist, um die Versammlung beschlußfähig zu machen , in den provinzialständishen Gesetzen selbst getroffen , nicht aber in den Geschäfts. Reglements. j i Graf zu Solms-Baruth: Es is g1öztentheils schon gesagt, was ih hier bemerken wollte; ih theile allerdings auch die Ansicht, daß es ein Uebelstand zu sein \{eint, wenn eine zu geringe Zahl der Herren - Kurie ein Petitum, welches von der Kurie der drei Stände herüberkommt, köunte fallen machen, wenn es sonst vielleicht wünschenswerth wäre, daß es berüsihtigt würde. Jndeß glaube ib, daß hier, bei der Erörterung des Reglements, dieser Gegenstand nicht aufgenommen werden kann, weil er ganz gewiß in das Gesetz gehört, und wenn wir das Geseß abändern wollten, so würde dies nur durch ein neues Gesuch, also dur eine Petition, zu erlangen sein. Der Zeitpunkt dafür is abgelaufne, also möchte es für den Augenblick nicht mehr möglich sein, sich dem Antrage an= zuschließen. d q Fürst von Lichnowsky: Jch kann'tiich durch das, was ich von zwei oder drei Rednern vernommen ho“e, nicht in meiner Mei= unng irre machen lassen; wir haben kein Präcedenz darüber, ob es in das Geseß oder in das Reglement gehört.

(Eine Stimme: Die Provinzial - Gesete.)

) Ich bitte mih nicht zu unterbrechen, Ich kann es also blos als eine individuelle Ansicht ansehen, wenn ein geehrtes Mitglied oder

Gegenstande zu beschäftigen haben.

eine solche zu treffen, darüber will ih mich jeyt in keine Erörterung

Erste Beilage

E

: Eisenbahnen.

Me 157.

Mahlen auf benachbarte ausländishe Mühlen zu bringen, \o kann dies unter der Bedingung gestattet werden, daß die Gattung und die Quantität des wegzuführenden Getraides dem Ortsvorsteher zuvor durch den Eigen- thümer angezeigt wird, und daß der Leßtere sih verbindlih macht, sämmt- liches daraus erzeugte Mehl, einzig nah Abzug des davon zu entrichtenden Milters , wieder in das Land zurückßzubringen. Der Ortsvorsteher hat dem Eigenthümer hierüber ein Zeugniß unentgeltlih auszustellen , e hs von dem Leßteren unmittelbar nah der Zurückunst , unter Angabe der zurü- gebrachten Quantität Mehl, wieder vorzuzeigen und von dem Ortsvorsteher aufzubewahren ist. Der Ortsvorsteher hat sich sowohl von der weggeführten, als von der zurücgebrachten Quantität durh Augenschein zu Aerzengin, §. 6. Diejenigen, welche, den vorstehenden Vorschriften zuwider, Getraide u. \. w. über die Gränze des Königreichs ausführen oder ausführen lassen, unterliegen den im §. 9 Unserer erwähnten Verordnung vom 9ten v. M. festgeseßten Strafen. Die Bestimmungen in §F. 12 und 13 jener Verord- nung finden hierauf gleichfalls Anwendung. §, 7. Die gegenwärtige Ver- ordnung tritt sogleich mit ihrer Verkündigung in Wirksamkeit.“

Der Schwäb, Merkur enthält betrübende Berichte über ein \chweres Gewitter und Hagelwetter, welches am 30, Mai einen gan- zen Landstrich Württembergs, das getraidereihe Gau am Ostrande des Schwarzwaldes zwischen Horb, Nagold und Herrenberg, betroffen und furchtbare Verwüstungen angerichtet hat, Ju Gündringen fielen die Schlossen in der Größe von Hasel- und Baumnüssen eine -Vier- telstunde lang stromweise vom Himmel und vernichteten den Aerndte=- segenz hierzu gesellte si Folge eines Wolfkenbruchs eine arge Was- serfluth, welche Trümmer von eingestürzten Husern, Balken, Fässer, Kasten, Wagen 2c. aus der Gemeinde Schietingen mit sich führte. In lebtgenannter Ortschaft hatte die Fluth vier Wohnhäuser einge- drückt, mehrere Häuser beschädigt oder dem Einsturz nahe gebra t und Straßen und Brücken vernichtet; auch wurden zwei Menschen- leben Opfer des wüthenden Elements. Klagen werden aus Nagold und noh mehr aus den dieser Stadt benachbarten Ortschaften laut, indem der in die Nagold \sih ergießende Waldbach heftig und plöh- lich anshwoll und schrecklihe Verheerungen anrichtete. Herrenberg, Hunderfingen, Jselshausen, Unterthalheim, Haiterbach, Kuppingen ge= hören ebenfalls zu den {wer heimgesuchten Ortschaften.

Inhalt

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Hannover. Ankunft des Prinzen Friedrich von Preußen, Veränderte Eintheilung der Kavalleric- Regimenter, Fürstenthum Lippe-Detmold., Die Allodification der Lehen und die eheliche Güter-Gemeinschaft bei Bauern.

Nukßland und Polen, St. Petersburg. Hof-Nachricht.

Frankreich, Paris. Neue Vertheilung der Artillerie-Kommando's. Fondsmangel der städtischen Verwaltung von Rouen. Ausgaben der Stadt Paris. Brod- und Getraidepreise. Ministerwechsel in Haiti. Gefechte bei Montevideo. Abd el Kader. Cavaignac's Expedi- tion, Kommissions-Gutachten über das Unterrichts - Gesey. Ver-

mischtes, Schreiben aus Paris. (Annahme des Kredits für Ue- | bershwemmungsschädenz Beschluß der Pairs - Kammer auf Vorladung |

Emil von Girardin's z telegraphischer Depeschenwechsel zwischen Marschall Bugeaud und der Regierung.)

Großbritanien und Jrland. London. Hofnachricht, Parla- ments-Verhandlungen : Auswanderungsplan für Jrland. Die Nordpol- Expedition. /

Dänemark. Kopenhagen. Ausseßung der Manöver. j

Schweiz. Kanton Zürich. Die Eidgenöss. Ztg. über die revolu- tionaire Propaganda, Au i 2

Jtalien. Rom. Abreise des Papstes nah Subiaco, Ankunft des Kronprinzen von Bayern. Kardinal Micara +{.

Türkei. Konstantinopel. Das griechisch - türkische Zerwürfniß.

Aegypten. Alexandrien. Vermischtes.

Vereinigtc Staaten von Nord- Amerika. London. über die Schlacht von Cerro Gordo und ihre Folgen.

Wissenschaftliche und Kunst-Nachrichten. Königl. Opernhaus. („Fidelio‘‘.) Archäologische Gesellschaft, Zoologischer Garten.

München. Königl. Verordnung, die Vereinigung der Post- und Eisenbahn-Verwaltung betreffend. Aus dem Haag. Eröff- nung der Eisenbahn vom Haag nah Rotterdam. :

Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, Börsen- und Markt- bericht, Triest. Sinken der Getraide-Preise,

Näheres

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Hannover. Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrih von Preußen und Se. Durchlaucht der Prinz Alexander zu Solms-Braunfels sind, von Berlin kommend, heute Vormittag hier- selb| eingetroffen und im Königlichen Palais abgestiegen

Se. Majestät der König hat folgende veränderte Eintheilung der Kavallerie-Regimenter ¡n Divisionen und Brigaden verfügt :

Erste Division. Commandeur: General - Lieutenant von Lin-

singen. Erste Brigade. Stabsquartier Hannover. Garde du Corps. Garde-Kürassier-Regiment. Commandur: General-Major

Graf von der Decken. Zweite Brigade. Stabsquartier Osna- brück. Garde - Husaren - Regiment. Königin - Husaren - Regiment. Commandeur: General-Major vou Schnehen. Zweite Division. Commandeur: General-Major von Hattorf. Dritte Brigade. Stabsquartier Stade. 1. Regiment Königs - Dragoner. 2. Re- giment Leib-Dragoner, Commandeur (ad Interim): Oberst-Lieu- tenant Graf von Münster. Vierte Brigade. Stabsquartier Celle. 3. Regiment Herzog von Cambridge-Dragoner. 4. Regi= ment Kronprinz-Dragoner. Commandeur: General-Major Cleve.

Fürstenthum Lippe - Detmold. Das Regierungs- Blatt enthält das Geseß über „die Allodification der Lehen. Nach diesem Gesebe sind sämmtliche Lehen im Umfange des Gürstenthums Lippe der Allodification unterworfen, mögen dieselben von der fürst- lihen Lehnkammer oder von einem anderen Lehnsherrn releviren, mag der Gegenstand derselben in Grundbesiß, in Gelde, in Gefällen oder in irgend welchen anderen -Gerechtigkeiten bestehen. Das Gut wird durch die Allodification in voller Beziehung zu einem freien und veräußerlichen Erbgute. Die Handlungen der Väter rüsihtlih der Lehen sind für die Kinder verbindlih. Ausgenommen von der Allo- dification bleiben die landtagsfähigen Rittergüter mit ihren lehnbaren Pertinenzien , und alle Lehen, welche auf vier oder weniger Augen stehen. Ausgeschlossen bleiben auch die Wrasemeistereien oder |o= ftannlen Kavillerei-Lhen. Das Recht, auf Allodification eines

ehens zu provoziren, ¿ht nur dem’ besißenden Vasallen zu. Dritte Personen, welche ein Recht an dem Lehen haben, seien es Zeit- oder Erb-Pächter, antichretische ‘oder hypothekarishe Gläubiger, sind so we- nig befugt, auf Allodification anzutragen, als derselben zu widerspre= chen. Jhre geseblih oder vertragsmäßig erworbenen Rechte bleiben unverändert bestehen. Eiüzelne Theile eines Lehens können nicht abge- sondert allodifizirt werden. Der Vasall ist bei der Allodification nicht an die Einwilligung der Mitbelehnten, Agnaten, sonstigen Lehnsfolger

und Expektivirten gebunden. Es E noch eine einmalige Succes= sion nah dem bestehenden Lehnrechte in die allodifizirten Lehen bei dem P Abfalle nach geschehener Allodification statt, jedoch nur zu Gunsten derjenigen, welhe bei einem Erbfalle als nähste Lehns- folger eintreten, mögen dieselben gegenwärtig bereits am Leben sein oder noch geboren werden. Alle anderen Lehnsfolger, auch wenn sie jet {hon leben, können als solche feinen weiteren Anspruch auf Suc-= cession machen. Die Entschädigung des Lehnsherrn für die aus dem Lehnsverbande ihm zustehenden Rechte wird bei Erb-Mannlehen auf 4 Prozent, bei allen anderen, nameutlih bei Erb- und Kunkel-Lehen auf 2 Prozent des Werths festgeseßt. Bei Lehen, welche sich im nußbaren Eigenthum von Gemeinden oder Corporationen befinden, bei welchen also ein Heimfall nicht eintreten kann, wird die Entschädigung des Lehnsherrn niht nah dem Werthe, sondern nah den in Beleh- nungsfällen zu entrichtenden Gebühren berechnet. Es wird dabei an- genommen, daß alle funfzehn Jahre ein Lehnsfall, abwechselnd in der leihenden und dienenden Hand, eintrete. Der Betrag sämntlicher Gebühren is auf den Zeitraum von funfzehn Jahren zu vertheilen, und iy der Form einer auf dem allodifizirten Lehen ruhenden Rente alljährlih zu berihtigen, oder vermittelst Erlegung des fünfundzwan- zigfachen Betrages abzulösen. Das Allodifications-Kapital wird bis zu seinem Abtrage mit 4 Prozent jährlih verzinst, und mit dem Vorzugsrechte, welches der Lehnsherr geltend machen konnte, kosten- frei in das Hypothekenbuch eingetragen. Schließlich wird noch ver= ordnet, daß in Zukunft im Fürstenthum Lippe überall keine neue Le- hen errichtet, noch Erspektanzen ertheilt werden, sondern daß alle derartige Verträge nichtig sein sollen. /

Dasselbe Regierungsblatt publizirt zugleich eine authentische Ju- terpretation der landesherrlihen Verordnung über die ehelihe Güter- gemeinschaft, wonach dieselbe unter Bauersleuten nicht blos ein even- tuelles Erbreht bewirken, sondern wonach die Kolonate derselben all- gemein und unbedingt unterworfen sein sollen.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 1. Juni. Vorgestern wurden Sr. Ma- jestät dem Kaiser der neue Gesandte der Vereinigten Staaten am hiesigen Hofe, Herr R. J. Jngersoll, der brasilianische Geschäfts= träger Ribeiro da Silva, der französishe Gesandtschafts - Secretair Mercier, der württembergishe Gesandtschafts-Attahé Graf Zeppelin, der nordamerikanishe Gesandtschafts -Secretair Jugersoll und der Attaché derselben Gesandtschaft, Herr Sanford, vorgestellt.

Frankreich. Paris, 3. Juni. Eine eben erst publizirte Königliche Verord= nung vom 29, April theilt den Dienst des Königlichen Artillerie=

Corps in zehn Kommandos für Fraukreih und eines für Al erien, Das erste Kommando, welches auf die erste und vierzehnte Militair=

Division begränzt ist, also Paris, Vincennes, La Fère, Cherbourg und Havre umfaßt, is dem Herzoge von Nemours übertragen. Die übrigen Kommandos werden General-Majore der Artillerie erhalten. Der Titel eines Kommandznten der Artillerieschulen is} aufgehoben, und diese Schulen werden unter der Leitung der Artillerie-Comman- deurs und der ihnen beigegebenen Oberst-Üeutenants stehen.

Der Munizipal-Rath von Rouen hat, ‘da alle seine Mittel durch | die Nothwendigkeit der Unterstüßungen für die Armen während der | Theurung ershöp} sind und er niht*weiß, wie er eine “zu fernerer Aushülfe noch nöthige Summe Lon‘600,000 Fr. aufbrütgen soll, den Beschluß gefaßt, es sei Pflicht deèr Regierung uud der Kammern, die Fonds zur Erhaltung der Armen, sei es aus den gewöhnlichen Ein= nahmen des Landes, oder durch eine Auflage vou neuen Steuern, zu beschaffen. 4

Das Journal des Débats berichtet: „Der Munizipal-Rath der Stadt Paris hat die Summen, welche erforderli sind, um auch im Monat Juni die Vertheilung der Karten zur Erleichterung des Ankaufs von Brod an Unbemittelte fortzuseßen, bewilligt. Die Um- stände berehtigen wenig zu der Vermuthung, daß die Opfer, welche der Stadt Paris auferlegt sind, vor Ablauf mehrerer Monate wieder aufgehoben werden fönnen. Die harten Erfahrungen in den Jahren 1811 und 1816 lehren, daß die Preise des Getraides ers nach einer ziemlich langen Zeit auf ihren mittleren Stand zurückehren. Die desfallsigen Ausgaben für den Monat Juni wurden auf 1,407,000 Fr. geschäßt. Da die Ausgaben dafür bis zum 1. Juni 4,781,145 Fr. betragen haben, so wird dic Stadt Paris bis zu Ende Juni eine Ausgabe von über 6 Millionen Fr., für welche ihr regelmäßiges Bud- get feine Hülfequellen darbot, gehabt. haben, Dieser Zustand der Verhäitnisse würde für sih aliein {hon die Nothwendigkeit, in welcher sich der Munizipal - Rath befindet, zu ‘einer Anleihe seine Zuflucht zu nehmen, erklären. Die Deputirten-Kammer beschäftigt sih in diesem Augenblicke mit dem Geseye, welches erforderlich ist, die Stadt dazu zu ermächtigen.“ Das Journal des Débats fügt hinzu, daß Paris eine soiche Ausgabe nur tragen könne, ‘wenn es sene ösfent- lichen Anlagen einstellez dies könne aber unter den jezigen Verhält- nissen niht zweckmäßig sein, zumal da außer den 50,000 Arbeitern, welche jedes Jahr sür die öffentlichen Arbeiten aus den Departements nah Paris kämen, noch fernere 50,000 Menschen, um bei dem jeßi- gen Nothstande Arbeit zu suchen, aus den Departements nach Paris gezogen wären. Wenn man nun au 76,000 Menschen, weil sie sich nit in der erforderlihen drückenden Lage befunden hätten, von der Vertheilung der Brodkarten ausgeschlossen habe, so habe sib durch jene Hinzugekommenen die Zahl der Hülssbedürftigen doch vermehit, und die Zahl der im Mai ausgegebenen Karteu übersteige die der im April ausgegebenen um 131,000. Zugleich wirft das Journal des Débats die Frage auf, ob die Stadt Paris diese Ausgave allein zu tragen habe und nicht vielmehr der Staat ihr dabei zu Hülfe fommen müsse. j i

Die Brodpreise für Paris sind gestern noch einmal gestiegen, und zwar um 1 Centime das Kilogramm. Man hält “es für wahr= scheinlich, daß dieses Steigen das leßte gewesen sein werde, denn die Getraidepreise fallen fortwährend auf allen Märkten Frankreichs, und die Aerndte, die sehr reihlich zu werden verspricht, rückt immer näher heran. :

Jn lebter Woche sind die Getraidepreise überall gewichen, Das fortwährend günstige Wetter unterstüßt die Hoffnung auf eine reiche Aerndte, und die Getraide - Jnhaber schlagen williger los, als seit Monaten der Fall war. Das Preisweichen in England wirkt merklich auf die französishen Märkte ein. i i ;

Jn Haiti hat, nah Berichten vom 18. April, der Finanz=-Mi= nister Detré den bisherigen Kriegs - Minister Dupuy zum Nachfolger erhalten, und an des Leßteren Stelle ist der General Paul getreten. Der Grund dieses Ministerwehsels, mit dem das Publikum unzufrie- den war, wird nicht angegeben. Der Präsident Souloque soll sich alle Mühe geben, die Frage in Betreff der Schuld an Frankreich zu erledigen, was ihm aber noch nit gelungen. Er hatte auch ein Dekret seines Vorgängers, welches Heirathen zwischen Haitiern

Zweite Beilage zur Allgemeinen Preufishen Zeitung. Dienstag den S! Juni.

und Ausländern, die dur Artikel 7 der via untersagt sind, estattete, in ein Gesey umzuwandeln gewünscht, aber der Sins, us\{chuß, dem der Vorschlag überwiesen war, hat ihn als gefährlich und verfassungswidrig verworfen. :

Zu Havre sind Nachrichten aus Montevideo vom 21. März eingegangen. Die Truppen des Genéral Rosas hatten zwei erfolg= lose e gemacht, sich Maldonado's zu bemächtigen. Sie wur= den jedesmal mit Verlust zurückgeschlagen. Am Morgen des 20. März griff der Feind die von der französishen Legion unter dem Kommando des Oberst Thiebaut beseßten Au enposten von Monte= video an, mußte sih aber, nahdem ihm eine große Anzahl Leute, worunter mehrere Offiziere, getödtet waren, wieder zurüziehen.

Nach einem Briefe aus Oran vom 21. Mai wußte man dort noch nichts von einem Ausstande des Rif zu Gunsten Abd el Kader's, hielt diesen vielmehr für so bedrängt, daß er einem Theil seiner An- hänger Erlaubniß geben mußte, wieder nach Algerien zurücfzukehren, weil er sie nicht mehr zu ernähren im Stande war. Jndessen wird doch zugleich erzählt, daß er in lebhaftem Verkehr mit den Bewoh=- nern des Rif stände, dessen Zweck man nicht kannte. j

General Cavaignac wurde am 19ten in Sebdu und am 20sten in Tlemsen- erwartet. Sein Feldzug hatte den glänzendsten Erfolg. Man spricht von einem einzigen Gefecht : der Feind hat- sich bei Aïn- Sefra gezeigt; es war ein großer Trupp von Reitern und viel Fuß- volk der Hamianes-Garabes und der Zegdu. Sie wurden zurücge- worfen und ließen eine beträchtliche Zahl an Todten auf dem Feld, so wie Waffen und Kleider, welche die Flüchtigen von sich warfen. Auf Seiten der Franzosen war der Verlust unbedeutend. Cavaignac's Kolonne scheint auf der weiten und mühsamen Expedition viel Stra= pazen ausgehalten zu haben. y j j

Die Kommission der Deputirten-Kammer über das Unterrichts= Gesetz ist mit der Hauptberathung zu Ende und hat Herrn Liadieres als Bericht=Erstatter ernannt. Die Kommission hat sich dafür ent=- schieden, daß alle Bestimmungen der Verordnung vom 16, Juni 1828 befolgt werden müßten, wenn die Zöglinge der geistlichen Schulen, nämlich die kleinen Seminarien, zum Baccalaureat-Examen zugelassen werden wollten; diese Bestimmungen sind aber: Die Seminarien dürfen nur 20,000 Zöglinge als Maximum haben; die Regierung hat auf Vorschlag der Bischöfe die Zahl der Schulen und der emeinden, wo sie bestehen sollen, zu bestimmen ; die kleinen Seminarien dürfen ferner nur solche aufnehmen, welche nah dem Alter von 14 Jahren eine geistlihe Tracht annehmen. j s] /

Es heißt, Herzog Nemours werde eine Reise nah Algier unter- nehmen.

' Der Toulonnais will wissen, daß Prinz Joinville den Besehl des Mittelmeer-Geschwaders jedenfalls niht vor Ende Sommers nie- derlegen werde. “i 14 S2

Der zum Nachfolger des Contre-Admirals Hamelin im Kom- mando der französischen Station in Oceanien bestimmte Contre-Ad- miral von Tromelin is in Toulon eingetrossen und hat seine Flagge auf der Fregatte ¿, Poursuivante Mews Ex wird - innerhalb acht Tagen nach seiner Bestimmung absegeln. _ Le x

Die Akademie der moralischen und politischen Wissenschaften hält am 5. d. M. eine öffentliche Sißung, in welcher ihr beständiger Se- cretair, Hr.. Mignet, Notizen über das Leben und die Arbeiten des preußischen Ministers Ancillon, der auswärtiges Mitglied der Aka= demie war, vortragen wird.

Den umlaufenden Gerüchten. zufolge, hat sih der Herzog von Broglie, nah einer leßten Unterredung+ mit dem Könige, jeßt doch entschlossen, den Botschafterposten in London anzunehmen, und wird noch im Laufe dieser Woche dahin abgehen ss

Jun der Deputirten-Kammer - wollte Herr Cremieux das Kabinet über die portugiesischen Angelegenheiten interpelliren. Herr Guizot entgegnete aber, er würde bei der heutigen Lage nicht darauf ant= worten, und daher bitte er die Kammer, dies nicht zu gestatten. Die Kammer entsprach seinem Wunsche, und somit werden die Jnterpella- tionen nicht statthaben. L ; : :

Das Zuchtpolizeigeriht zu Lille ist noch immer mit Aburtheilung der Personen beschäftigt, welche an den dortigen Excessen Theil nahmen. Am 26bsten wurde ein gewisser Beauchard zu zweijährigem Gefängniß verurtheilt; kaum war ihm sein Schicksal verkündigt worden, als er sich wiederholt mit einem kleinen Messer in den Hals stah und stark blutend aus dem Gerichtssaal gebracht werden mußte, Man hält die Wunden nicht für tödtlich. ; /

Das Civilgeriht von Chateauroux hat die Gemeinde von Bu- zançais verurtheilt, 164,000 Fr. als Schadloshaltung an diejenigen Personen zu bezahlen, deren Eigenthum während der Getraide-Unruhen

im Januar gelitten hat.

ckch Paris, 3. Juni. Jn der heutigen Sibung der Depu-= tirten-Kammer wurde zuerst der Geseß- Entwurf in Betreff der Bewilligung eines Kredits für Ausbesserung des durch die Ueber= {chwemmungen angerichteten Schadens mit 235 gegen 5 Stimmen angenommen und dann die Verhandlung des Geseß=- Entwurfes in Betreff des Vorrückens der Lieutenants, die zu besonderen Functionen in den Corps ernannt sind, wieder angeknüpft. j

Ju der Pairs-Kammer machte sih heute hon vor Beginn der Sißung große Bewegung bemerklich, und die Tribünen waren mit zahlreihen Zuhörern beseßt. Der Präsident verlas zuerst den Brief des Geueral - Majors von Grouchy, welcher die Kammer von dem Tode seines Vaters, des Marschalls Grouchy, in Kenntniß seßt.

Graf Pontois nimmt hierauf das Wort. Er bedauert, daß nicht eine Stimme, die mehr Autorität hätte als die seinige, die Aufmerksamkeit der Kammer auf eine sehr ernste Thatsache gelenkt habe. Jn der Sipung vom 49, Mai habe ein edler Pair vom Ministerium Erklärungen verlangt über einen Artikel der Presse vom 12. Mai. Das Ministerium habe keine Antwort darauf gegeben, eben so wenig auf eine zweite Jnterpellation. Der Redner fragt nun , ob es nicht ein Uebelstand sein würde, den betreffenden Artikel (dessen versängliche Stelle der Redner vorliest, und welche speziell die Kammer der Pairs betrifft) ungeahndet hingehen zu lassen. Segentren: den l Skandalen, die neulich die ganze Kammer entrüstet und den e D) Thatsa din schaften Nahrung gegeben hätten, sei ein eindringliches Bee bige E solcher Art müßten einen unermeßlichen iederhall Sin Pad chste möge betrachten, daß der Artikel der Presse ihrer sführer A ieses Blattes zu nahe trete, Es sei daher nöthig, daß der Gesan réléoiti gs u * vor die Schranken der Kammer ge¿9ge Bee Ges Y} rf Ss T Der Präsident verliest in Ae Beires der Verfo igen vor den Kam-

2 t, die [Kammer solle im Jnteresse ihrer

mern. Gras Castell an ieSa cvoribtF ziehen. General Jae qu e- Artifel 59 des Reglements sei At beobachtet worden. Kraft ätte Graf Pontois einen Antrag vorlegen müssen. Der räsi- amation eines Mitglieds reiche hin, wie in einem früheren i ennt seinen um an, verlangt aber

minot: Der dieses Artikels /

dent: Eine cl Jacqueminot

ähnlichenFall. i s verli

| y lesung des Paragraphen. Graf Ponto is verliest ihn von oi emar Belel 1g behauptet , die Journalisten könnten

u T nicht vor -die Kammer gezogen werden, außer in ganz n Ausnahmefällen, nämlich wenn die Kammer beleidigt sei, Liege Beleidi«