1847 / 158 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

S dem Finanz-Ministerium zur Ver- en, haup: zu dem Zwede der Unterstüßung en, und zwar namentlich in Beziehung auf den

ind, um den arbeitenden Klassen zu Verdienst

h. weiß nit, ob es nit im Interesse der J

mlung sein dürfte, den“ gegenwärtigen Herrn Finanz-Mt au erjuchen, näher anzugeben. Es wäre gerade in ziehung auf die lnen Fran von hohem Juteresse, zu 3 ren, wie groß diese im Allgemeinen nur als eine namhafte bezeich- nete Summe wäre, da meines Wissens in der Provinz, der ih an- hören die Ehre habe, alle Anträge der Provinzial-Behörden, die eine derartige Gewährung abzweckten, selbs die dringendsten, ab-

i ieden worden f : : - urihten. Jch habe mich zu bescheiden, ob diese Frage eine igcretion involviren könnte, und ob der Herr Finanz-Minister nicht

r zu deren Beantwortung s herbeilassen mölhte. e Finanz-Minister von Düesbérg: Ih glaube nicht ermächtigt zu sein, die Summe zu bezeichnen, weil Se. Majestät es nit für angemessen erachtet haben, die Summe in der Botschaft “anzugeben. Es. könnte auch eine Angabe derselben leiht Veranlassung werden zu übertriebenen Anforderungen und sehr vielen Reclamationen. Daher glaube ih nit in der Lage zu sein, auf diese Frage Auskunft zu

E ar (ck all: Wir kommen nun zur Berichterstattung.

Referent Fürst Lihnowsky (liest vor) :

Gutachten der vierten Abtheilung der Herren=- Kurie,

j i betreffend den Antrag des Fürsten zu Salm-=-Reiffersheid- Dyk, bezüglich eines Zusaßes zum Geshäfts-Reglement.

Die Abtheilung ai auf den Antrag des Fürsten zu Salm- Reifferscheid -Dyk mit 11 Stimmen gegen 1 beschlossen, bei der hohen Kurie zu befürworten : 1) ad & 15 g. am Schlusse den Zusab zu béantragen : s muß aber auch in diésen Fällen der Verbesserungs-Vor= \hlag, ehe er zur Unterstüßung und Berathung gestellt wird, R tlih formulirt und vorgelesen werden. é Ls chall: Es fragt si, ob hier eine Bemerkung zu ma- en ‘ist.

Da dies nicht geschieht, so kommen wir zur weiteren Bericht-

erstattung. & Referent Fürst Lichnows ky (liest vor):

) ad L 416:

e. Majestät ehrfurhtsvoll zu bitten, Allergnädigst eine feste Reihenfolge E zu wollen, in der die zu stel- lenden Fragen, -nah einem Prinzip normirt, vorgetragen werden sollen.

Der durch langjährigen Gebrauch bewährte Usus des englischen arlaments , vieler ständischen und constitutionellen Versamm ungen,

o wie die reichen Erfahrungen des gegenwärtigen Landtages, haben diese Normirung als höchst wünschenswerth, ja nothwendig erscheinen lassen, Unvorgreiflih dem Allerhöchsten Ermessen Sr. Ma estät glaubt die Abtheilung, daß die hohe Kurie darauf antragen dürfte, folgende Norm anzunehmen : edes Mitglied kann Verbesserungen der aeselten Anträge in Vor= chlag bringen, über welche Verbesserungs - Anträge Zuérit also ab- gestimmt wird, daß die Frage, ob der ganze Antrag genehmigt werden soll, unentschieden bleibt, bis er dur alle angenommenen

Verbesserungs - Anträge so et worden, als die Stimmen- mehrheit bestimmt hät. Eben so wird über einen Haupt Antrag nur ce daun ae, wenn über alle zu demselben gemachten Verbesserungen entshieden worden. Die einzelnen Verbesserungen

werden nach der Zeitfolge, worin sie bei der Berathung selbst ‘vom roponenten vorgetragen worden, zur Abstimmung gebraht. Wenn übrr alle aegesea nen E entschieden ist, \o wird über den ganzen An as, mit Ja und Nein abgestimmt. Die Be- hauptung, man häbe die gestellte Frage oder ihren Umfang miß= verstanden, berehtigt nicht zur Wiederaufnahme der Sache, nah=- dem bereits bestimmt worden.

__ Läßt der ursprünglihe Proponent seinen Antrag vor der Ab-= Prmuns fallen, und wird derselbe von einem Anderen aufgenommen, o kommt er nichts destoweniger in der ursprünglichen Reihefolge zur Abstimmung.

Ergiebt sich im Laufe der Debatte, daß die Anwendung dieser Vorschrift ‘in einem einzelnen Falle exceptionell Schwierigkeiten oder Zweifel unterlie en dürfte, so hat der Marschall, wenn er bei deren Lösung der Ue ereinstimmung der Versammlung nicht gewiß ist, die exceptionelle Entscheidung des einzelnen Falles von dem Aus- sprüche der Majorität abhängig zu machen.

Fürst zu Salm= Dyck: Da ih im Wesentlihen mit dem Gutachten der Abtheilun einverstanden bin, \o M id nur die hohe Versammlun bitten, diesem Gutachten ihre Beistimmung zu ertheilen. Meine Absicht is nur gewesen, eine Lüe auszufüllen, die mir in un- x Geschäfts - Reglement vorhanden zu sein hien. Der §. 16 priht allerdings von der Reihefolge, in welcher die Fragen sollen géstellt werden; er spricht aber doch nur beiläufig davon, unddie vesentlihe Bestimmung dieses Artikels geht nur dahin, daß die Fra- L ies estellt werden, daß sie mit Ja oder Nein könnten Rei i et Mer en. Zwischen der Formulirung einer Frage und der

hefolge, welcher nete Fragen über denselben Gegenstand

vorgetragen werden \oll i i Anf i M die auf d 2 0 ein sehr wesentliher Unterschied. Alle

: l e vorgebracht werden, haben denselben

N L etten und ih glaube, daß es also buediaus Cka Het I / f er alle L E von dém Gutachten der Abthei- f gufig U men Éi lassen, bevor man über diesen Antrag selbst abstimmen könnte. Sonst wären ja alle Abärderungen- gewisser= I Priori ó n beseitigt. Auch zet sd fast in allen Ver

v ve

fe worden

glaube id, da

en der Gebrau herausgestellt,

annover

went für bie hren werden

e Stände- ersamm ung, wie ih

un aus dem Gutachten ‘der anderen Kürie vernehme, gesepmäßig

daß diese Reihefolge soll eingehal

, Cs [ e t

| es von keinem S Cbás sein wirke! ‘Lau bind

auch ‘bei uns der Fal) wäre. Für dén iden fis grshall selbs wird da ur das Ges erleihtert, und wenn einige einzelne Fälle ereignen fönnten, wo ate auch auf diesem Wege nicht glei zum allgemeinen Einverständniß e geschritten werden, \o wird doch Weg sein. Fällen neunmal dies der fürzeste und zweckmäßigste

_-- von Quast: i G eit der. neulichen Debatte über -die- i Gegenstand e Ste j iat on E ba Gutahten der Ab- theilung der anderen Kurie eise worin hervorgehoben wird, wie überaus und fast unmöglich ‘eine Feststellung in dieser Sache sei, und wie, déshalb in ‘jenem Gutachten, ohne ei tlichen Intrag f enehmigung durch die Kurie, nur ‘auf ‘den Usus nglishé! mes, als :sinéin Diek A rung g j ngewiese P é t F ie ; e Irifilihen Quellen üachyueisen gewesen; bei Abfassung bes

nd, um dana die Vorschläge und An-

- die ersten Worte der Bill verliest, und das erige weil es je

1000 : jept wieder: t Fteghynenta der hannovérshen Ständever- ammlung von doch d ögli lesien ‘Quellen zu ermitteln gesuht En bn sas nad den mögli

gestellt. zZedes- Mitglied kann Verbesserungen der gestellten Fragen in chlag besagen. über welchè Verbesserungs- Anträge zuerst also abgestimmt wird, daß die Frage, ob der ganze Antr genehmigt werden soll, - unentschieden bleibt, bis er duri axe angenommenen. .Verbesserungs - Anträge #0 modificirt wor= den, als die Skímmenmehrheit bestimut hät, E enso wird über einen Haupt = Antrag nur erst dann abgestimmt , - wenn über alle zu demselben gemahten Verbesserungen entshieden worden. Die einzelnen Verbess

bei der Berathung \elb| vom Proponenten - vorgetragen worden,

besserungen entschieden ist , so wird über den ganzen Antrag mit Ja und Nein abgestimmt. P die Behauptung, man babe die . gestellte Frage oder ihren Um ang mißverstanden , berechtigt nicht zur Wieder-Aufnahme der Sache, nachdem bereits gestimmt worden. ,_ Läßt der ursprüngliche Proponent seinen Antrag vor der Ab- stimmung fallen, und wird derselbe-von einem Anderen aufgenom- men, so kommt er nichtsdestoweniger in der ursprünglichen Reihe- „folge zur Abstimmung.“ :

Es is wörtli h dieselbe Fassung, welhe von der Abtheilung an- genommen und der hohen Versammlüng zur Genehmigung vor elegt worden is, Jch habe nicht das Glick gehabt, das englische Parla= ment persönli kennen zu lernen und bei Verhandlungen desselben gegenwärtig zu seinz so viel ih aber--die Verhandlungen desselben aus Berichten kenne, habe ih nimmer gefunden, daß außer diesem Usus, wie er hier angeführt ist, und von dem ih gern zugebe, daß er wirklih so stattfindet, noch ein anderer bibet existirt, den ih weder im Gutachten der anderen noch unserer Abtheilung erkenne, nämlich der, daß jede Bill oder was sonst zur Genehmigung vorgelegt wird, eine mehrmaligé Verlesung in der Versammlung erhält, so viel ih mich dessen scher entsinne, eine dreimalige. Diese dreimalige Verle- sung hat eine wesentlihe Bedeutung. Genau kann ich allerdings darüber nicht urtheilen, inwieweit durch eine einmalige, zweimalige oder dreimalige ‘Verlesung eines der beiden Häuser kaptivirt wird z \o viel aber is gewiß, daß die Zulassung zu jeder dieser Verlesungen mehr oder weniger die Annahme wenigstens des Prinzips der Bill oder der sonstigen Vorlage bestimmt, daß man gewöhnlich die erste Verlesung leiht zuläßt und dadur nur ausspricht, daß man auf die Sache im Allgemeinen einzugehen nicht abgeneigt seiz die zweite Verlesung aber gewöhnlih, wenn es eine Parteisache is, heftig be- stritten wird. Die Hauptdebatte, welhe über den Gegenstand statt= findet, findet zwischen der ersten und zweiten Verlesung statt, bevor noh irgend ein Amendement zugelassen worden ist. st ‘die zweite Verlesung durhgegangen ih wiederhole, daß ich nur nah den Berichten urtheile, die ih darüber gelefen habe so tritt das Haus ins Comité, und alsdann werden die einzelnen Amendements nach der Reihefolge, wie sie hier dargestellt ist, vorgetragen, so daß diejeni- gen Mitglieder, welche gegen die Bill -überhaupt gewesen sind, und deshalb au gegen die zweite Vérlesung stimmten, nachträglich noch Gelegenheit haben, die einzelnen Verbesserungen vorzuschlagen oder sich den von Anderen vorgeschlagenen anzuschließen, von denen sie glauben, daß die Bill durch dieselben annehmlicher werde, als sie es in der ursprünglichen Fassung sein würde. Schließlich, sje nahdem die Amendements ängenommen- oder verworfen worden sind, wird die also festgestellte Bill zur dritten Verlesung gestellt, wodurch denen, welche. sie in dieser Fassung für verbessert halten, möglich wird, sie anzunehmèn, fene aber, welhé gegen die ganze Bill auch in der veränderten Fassung sind, dennoch s dagegen erklären fönnen. Die- ses e ih in der F fing, wis se uns hier. vorgelegt ist. Jch will den ¿Fall seßen, - es" käme hier ein 'Gegenstand zur Berathung, gegen den ih in principis oder, mit einem hier gewöhnlicheren Worte zu sprechen, gegen dessen Tenor ih im Ganzen stimme; Bri nun die Amendements im Einzelnen E gestellt werden und zur Grage kommen, 6 niuß ih gégen jedés Amèndement stimmen, wenn ih darin auch einzelne Verbesserungen erkenne, weil ich mih \{ließ- lih gegen das Ganze erklären will:

Wenn es aber gegentheils möglich gemacht wird, einen Beschluß zu fassen, dem Tenor der Vorlage oder der Petition entgegenzutreten oder ihn anzunehmen, ohne in Bezug auf die Einzelnheiten vorher kaptivirt zu sein, ohne daß es mögli is, einzelne Verbesserungen später au dann hinzuzufügen, wenn ich au gegen die Vorlage im Ganzen bin, o A ih später keine Gelegenheit mehr dazuz ich kann mich also auf das einzelne Amendement nit einlassen, sondern muß gegen jede Verbesserung stimmen, wenn ih jener Vorlage nicht ganz mich anschließen will, während gegentheils bei jenem im engli= \hen Parlamente gebräuchlihen Geschäftsgange, wie ich ihn nêber nachzuweisen mir erlaubte, ih mich vorher gegen das Ganze erklären, bei der einzelnen Fragestellung über die Amendements jedoch immer noch dem Einzelnen mich anschließen oder dagegen auftreten kann und über das gesammte Resultat noh das leyte Urtheil mir bei der leb- ten Verlesung vorbehalte.

Fürst Salm-=Reiffersheid-Dyk: Dem verehrten Mitgliede laube ih kurz auf seinen Antrag erwiedern zu können, daß das Bei= spiel des englischen Parlaments nicht vorgeführt werden könne, indem die Formalitäten, die dort stattfinden, auf die Bills sich beziehen, wenn einzelne Mitglieder von ihrem Rechte Gebrauh machen, die Juitiative in Bezug auf einen Vorschlag zu einem Gesehe zu ergrei= fen. Daß dies mit allen Umständlichkeiten dur eine dreimalige Ver= lesung stattfinden müsse, das ist in der Ordnung. Hier haben wir aber weder die Juniítiative, noch irgend etwas der Art, wir urtheilen blos über den Bericht einer unserer Abtheilungen. Die Diskussion darüber muß stattfinden, ehe man zur Fragestellung kommt. Folglich sind Sie in Jhrer Ansicht nicht beengt, und wem, nah seiner Ansicht, ein Antrag nicht ret 1, der verwirft ihn; aber das Beispiel von dem aiglisiben Parlamente ‘ist hier ganz unnöthig. :

Herzog von Ratibor: Auch ih habe nit die Ehre, das Parlament dur eigene Ansháuung kennen gelernt zu O so viel ih aber weiß, wird diese dreimälige Verlesung nur deshalb im Par= lamente gebraucht, weil sie aus einer Zeit stammt, wo noch nicht alle Mitglieder des Parlaments lesen konnten. Da wurde die Bill drei= mal verlesen, um die Sache möglichst für Jeden verständlich zu machenz und wie der Herr Antragsteller. ganz rihtig eben bemerkte, is dies blos bei den Bills gebräuchlih und niht bei den Amendements, von denen t die Rede ist, Auch muß ich hinzufügen, daß der jebige Usus, \o viel mir bekannt, darin besteht, daß man nur den Titel und druckt wird und wahrscheinlich jeßt wohl alle Mitglieder A Parke: ments lesen-Fönnen, wird we gelässén. Es \{heint mir nur die Bei= behaltung des alten Gebrau s, aber jeßt Feine Nothwendigkeit mehr

zu sein. : ih mir zum Grundsaß gemacht habe,

, Marschall: Obglei bei “der Verhandlung A L Geschäfts = Ordnung nicht weiter das agstel--

zur Absimmung, gebraht, Wenn über alle vorgeschlagenen Ver-_

l e lich, bei dieser G genheit ähnen. rde es ge-

Wort zu nehmen, als unumgänglich ‘nothwendig ist, um die lung zu bewirken, \v halte i B ‘ein teresse der Sahe für nüß= G viges zu: erwähnen

rade für nichts Bebauerliche n; “wenn ‘eine bestimmte Festsepung

erungen. werden nah. der Zeitfolge, worin sie.

nicht erfolgte, aber dies unter einer Voraus\ezung, nämli unter der braud het f daß sich ein fester G / ilde Diese: feste Ge- brauch hat sich in dieser unserer Versammlung \chon gebildet, Er besteht darin, daß auf den Antrag der Abtheilung die größtmö e Rüdsicht unter allen den genommen wird. Jn vielen en wird es wünschenswerth sein, daß die Ansicht des Referenten si mit

g E B “Antrage vereinigen: lasse, welcher in der Versammlung

d selbst bei Gelegenheit der Berathung die größte Unterstüßung findet. Of vies aber nicht mögli, wie es oft vorkommt, so wird T bin die Abänderungs - Vorschläge selbst näher zu betraten. Jch bleibe bei dei dem Worte,, Abänderungs-Vorschlag““, indem ein solher Vorschlag in dem Augenblicke, wo er gestellt wird, überhaupt noch keine Prä= sumtion für sich hat, auch nit die Präsumtion, daß er eine Ver- besserung sei, und weil das Wort „„Abänderungs-Vorschlag‘“ noch den weiteren Vortheil bringt, daß es nun weiter unmittelbar dahin führt, zu erwägen, was denn abgeändert werden soll, und darauf hein es mir wesentlih anzukommen. Jsst nämlih der Abänderungs-Vorschlag so gpefele daß er nicht e den Antrag der Abtheilung , sondern 3+ B, bei einer Geseges- Vorlage auf den Paragraphen gerichtet ist, über den disfutirt wird, oder bei einem Petitions - Antrage auf die Petition selbst, \d meine ih, daß er gar kein Recht hat, Früher zur bstimmung zu kommen , als der Antrag der Abtheilungz denn die Abtheilung E wenn sie den Werth behalten soll , welcher ihr zu- fommt und welcher ihr von Anfang an beigelegt werden sollte, stets diejenige Berüdckjichtigung finden, die sie in Anspruch zu- nehmen un- leugbar die Befugniß hat. Wenn z. B. ein Vorschlag vorläge obgleih ih weiß, daß dieser hier nit praktisch werden kann, #o scheint er mir doch als Beispiel recht gut dienlih zu sein dahin gehênd, daß die Regierung sagte: wir wollen eine Eisenbahn bauen, die Abtheilung dagegen vorshlüge, daß eine Chaussee gebaut werde, und nun ein anderer Vorschlag bei der Berathung gemacht würde, daß ein Kanal gebaut werdéèn möge, \o is gar kein Grund da, warum die erste Frage darauf zu richten wäre, ob der Kanal gebaut werden soll, sondern die erste Frage würde die sein, ob der Abtheilung bei= gestimmt werde, Das ist der Gebrauch, dessen ih zuerst gedachte, daß bei einer Geseßes =- Vorlage nicht der Paragraph des Gesebes, sondern : der Antrag der Abtheilung zuerst zur Abstimmung kommt, und eben \o bei einem Petitions- - Antrage nicht dieser Autrag, son- dern der Antrag der Abtheilung. Wird dagegen bei der Berathung ein Vorschlag gemacht, welcher nicht, wie in dem vorhin erwähnten Beispiel, den Antrag der Abtheilung ganz beseitigt und sih an dessen Stelle seßen will, sondern welcher e den Antrag der Abtheilung erichtet ist und eine Modification desselben beantragt, so bin ih der einung, und ih shließe mih insoweit dem Abtheilungs-Gutachten vollständig an, daß er die Priorität in der Abstimmung haben müsse. Bei allen Vorschlägen also, welhe auf den Antrag der Abtheilung gerichtet sind, stimme ih bei, daß sie früher, vor dem Abtheilungs- Vorschlage zur Abstimmung gebracht werden , nicht aber bei solchen, und ic bitte, diesen Unterschied festzuhelten, weil er von Wichtigkeit ist, die auf den ursprünglichen Geseß - Entwurf oder den Petitions- Antrag gerichtet sind. Bei den Abänderungs-Vorschlägen, welche auf den Antrag der Abtheilung gerichtet sind, wird ein doppelter Weg mögli sein, um sie vor dem Antrage der Abtheilung zur Abstim mung zu bringen , entweder der, daß man sich nah der Zeitfolge richte, in vid sie eingebraht worden sind, oder der, welher mir im Grunde passender erscheint, daß man sih danach richtet, ob ein Abänderungs - Vorschlag w oder entfernter von dem Abtheilungs= Vorschlage steht, und daß man denjenigen zuerst zur Abstimmung bringt, der am entferntesten steht , und den zuleßt und unmittelbar vor dem Antrage der Abtheilung, welcher diesem Antrage am näch= sten staht. Auf diesen wesentlichen Unterschied unter den Abänderungs= Vorschlägen habe ih aufmerksam machen wollen, und es s{heint mir von Wichtigkeit, e dieser Unterschied gehörig berücksihtigt werde. von Quast: stimme dem vollständig bei und habe . .. Marshall: Der Hérr Referent hat zunächst das Wort, von Quast: J hobe nur drei Worte zu bemerken , .. Marschall: Der Herr Referent hat sich um das Wort ge- meldet und kann das Wort au außer der Reihe nehmen. h _ Referent Fürst Lihnowsky: Jch habe in der leßten Sizung mich für den Antrag des Fürsten zu Salm= Dyk ausgesprochen, be= fand mi in dieser Beziehung au in der Abtheilung in der Ma- jorität, der Minorität entgegengeseßt, wenn man überhaupt eine diver irende Stimme 11 gegen 1 eine Minorität nennen kann, und kann mich au heute nur wieder für diesen Antrag erklären. Jch habe mit Freuden gesehen, daß unser durchlauchtiger Marschall im Allgemeinen, wenn auch nicht in der Theorie, do in der Praxis den Antrage beistimmt. Jch habe gesagt: „nicht in der Theorie,“ weil, wenn ih ret verstanden habe, E Herr Marschall auf den Grund, daß eine feste Norm, ein Usus gleichsam bei uns schon eingeführt wäre, die Nothwendigkeit des ferneren Einbringens einer solchen Be= stimmung nicht statuiren will. Jh sehe zwar nicht ab, wie eine fixe Norm, ein fester Usus oder eine Vorschrift, auf die man fußen könnte, bei uns eingebraht wäre, nachdem bei ein paar sehr wichti a Fällen die Abstimmung gerade auf einem diametral entgegenge= eßten Fuße basirt war. Es war in der Sibung der Vereinigten Kurie vom 15. April, in der der Herr Marschall erklärte, daß das Amendement vor dem Antrage der. Abtheilung zu kommen hätte, vor- züglich wenn das Amendement bas Minus und der erste Antrag das Majus enthielte. Es war bei Gelegenheit der Adreß-Debatte. Jch habe später darauf appellirt und bet der Debatte über das Beschol= tenheitsgeseß beantragt, daß das Amendement des Grafen von Ar= nim vor dem Hauptantrage zur Abstimmung kommen möchte. ‘Den= noch i} diese Frageordnung nit erfolgt. Jh erlaube mir, dies anzuführen, um zu beweisen, daß kein fester Usus bei uns besteht. Es is sogar neuerlich auf Grund eines Einwurfs, der von meinem verehrten Landsmann, dem Herrn Secretair, ausgegangen ist, hier eäußert worden, wie ih au nur beistimmen kann, daß zuerst die fra e: ob? und sert dann die Frage: wann? gestellt werden müsse. 0 Hierauf hat ein anderes verehrtes Mitglicd uns einen Para=- raphen vorgelesen, wona die Art, die Frage zu stellen, von dem errn Marschall abhängt. Dies Alles hat uns nur die Nothwendig= keit einer Norm bestätigen müssen, nachdem die Art, wie der Herr Marschall in der Ausübung seiner geseblihen Gewalt die Frage ge= stellt hat, sogar von dem verehrten Mitgliede, dem ih die Ehre habe, Q zur Seite zu sißben (Secretair Domprobst von Krosigk), neulich eanstandet wurde. Jh glaube also, eine fixe Norm oder ein fester Usus besteht bei uns nit, sondern die E: va ist s{wankend. Jh lege nur eín geringeres Gewicht darauf, wie die Norm gestellt wird, ih lege aber ein Hauptgewiht darauf, daß überhaupt eine Norm gestellt werde. Es is in der leßten Sißung von kaptiviren die Rede gewesen. ZO a Niemand will den Andern kaptiviren z man wird aber unwillkürlich kaptivirt, wenn man dur die Stellun einer Frage nicht weiß, ob eine zweite Frage darauf folgen und wie F Feste wird, und- ob die Abstimmung über die eine Frage die te m der anderen bedingt. Auch hiervon- haben wir Beispiele er= lebt. enn also-‘die- Art, in der wir glauben diese Frage zu lösen, die Zustimmung der hohen Kurie nicht erhält, so werde id mich sehr ern belehren lassen “und eine andere Art. Normirung meines=

eils annehmen, Jh: glaube aber , dies is ‘der zweite Thetl

der Frage. Der erste Theil der e ist überhaupt: „Glaubt die hohe Kurie, daß eine Normirna „Hor Mageseaang not: wendig ist oder nicht? Hat die hohe Kurie darüber entschieden fo wird es an der Zeit sein, die einzelnen Punkte hier durhzunehme und zu sehen, ob die von uns mit großem Vorbedaht nur m 6 Es Linie gestellte Norm au der hohen Kurie beliebt oder niht. Wenn ih mir erlauben darf, die hohen anwesenden Herren zu bitten, einen Blick auf das Gutachten zu werfen, so werden sie sehen, daß im zweiten Theile (ad §. 16) wir niht, wie L eine Norm zu- erst und dann eine Beweisführung dieser Norm geseht Lbea son- dern zuerst die allgemeine Frage, sodann eine Beweis “ey und dann erst aproximativ das, was wir für eine Norm gehalten haben. Es ist dieses ein Unterschied zu dem bisherigen Gebrauch. Diesen Unterschied hat die Abtheilung deswegen gewählt, weil es uns nur von sekundärem Gewicht schien, wie die Frage E wird, aber hauptsächlich -nöthig, daß sie gelöst werde. Der erste Theil des An- trags geht dahin, Se. Majestät den König ehrfurhtsvoll zu bitten, Allergnädigst eine feste Reihefolge bestimmen zu wollen, in der die nts Fragen, nah einem Prinzip normirt, vorgetragen werden sollen. Jh würde sehr wünschen, wenn unser durchlauchtiger Land- tags - Marschall diesen Punkt zuerst zur Abstimmung bringen wollte. Dann kämen wir auf die S ariug, „Der durch langsährigen L bewährte Usus des englischen Parlaments, vieler ständischen und constitutionellen Versammlungen, so wie die reichen Erfahrungen des gegenwärtigen Landtags, haben diese Normirung als höchst wün= \henswerth, ja nothwendig erscheinen lassen. UÜnvorgreiflih dem Allerhöchsten Ermessen Sr. Majestät, glaubt die Abtheilung, daß die hohe Kurie darauf antragen dürfte. Hierauf würde die Abstimmung über den zweiten Punkt, nämli über die von der Abtheilung vor= geschlagene Normirung, folgen. Findet si, daß der Herr Marschall, dessen Erfahrung ih die meine, allerdings sehr kurze gern nacstelle, in einzelnen Punkten glaubt, daß die Norm für diefen oder jenen Fall nit ausreicht, und die hohe Kurie stimmt bei, so werde ich mich gewiß niht widerseßen; aber zuerst scheint es mir nöthig, zu wissen, ob die hohe Kurie überhaupt glaubt, daß eine Firirung uns Noth thut, uud ich bitte, diesen Punkt zur Unterstüßung zu bringen.

__ Marschall: Das scheint nit nöthig, er hat diese Unter- stüßung schon gefunden in der: Gutachten der Abtheilung selbst, Wie wir hie haben, haben sih 11 Mitglieder diesem Gutachten ange-= \{lossenz es braucht also nicht gefragt zu werden, ob er Unterstüßung findet. Es versteht sich von selbst, daß er unterstüßt is, und ich bin auch der Meinung, ihn zuerst zur Abstimmung zu bringen.

, von Quast: Jch glaube nicht gesagt zu haben, daß ich in der Minorität der Abtheilung gewesen wäre, wie ih etwa bei früheren Verhandlungen Solches ausgesprochen habe, wenn ih wirkli einige- mal inder Minorität der Abtheilung mich befaud, ungeachtet ich spä- ter das Glü hatte, in derjelben Angelegenheit beim Beschlusse der hohen Versammlung in der Majorität zu sein. J habe deshalb auch nicht für nöthig ‘erachtet, zu bitten, daß ein Minoritäts-Gutach- ten demjenigen beigefügt werde, was die Majorität beschlossen hat, sondern ich befinde mih im gegenwärtigen Falle ganz einfach nur im Einvernehmen mit der Majorität der anderen Kurie, wo diese Sache im Wesentlichen hon, wenigstens dem Siune nah vorgekommen ist, und wo alkerdings auch der Antrag, wie er jeßt gestellt ist, verwor=- fen wurde. i Da der englische Usus nicht allein in dem Gutachten der Ab- theilung der anderen Kurie, sondern auch in unserem Abtheilungs- Gutachten angeführt ist, so glaubte ih im Allgemeinen auf denselbèn näher eingehen zu dürfen, weil hierdurch ein besonderes Urtheil über die der hohen Versammlung vorgeschlagene Fassung näher erläutert wird, jener Gebrauch eines fremden Landes augenblicklih also wohl ein Gegenstand der näheren Erörterung sein kounte. Wenn von dem durhlauchtigen Antragsteller ferner gejagt wurde, daß wir hier keine Initiative hätten, worauf dies allein anwendbar sei, so glaube ich | doch hervorheben zu dürfen, daß das Petitionsreht einigermaßen eine Junitiative ist.

In Bezichung. auf den Punkt, der von einem anderen durch- lauhhtigen Mitgliede besprochen wurde, daß die dreimalige Verlesung eine bloße Formalität im englishen Parlamente sei, wollte ich nur bemerken, daß ih mit meiner Aeußerung keinesweges habe sage wol- len, als ob die ganze Bill Wort für Wort dreimal verlesen werden solle. Dies lasse ih, als unwesentlih, allerdings dahin gestellt sein, so viel weiß ih aber bestimmt, daß das Prinzip der Verlesung, mag es faftisch auch nur in der einzelner Worte bestehen, etwas durchaus Wesentliches ist, weil gerade bei der zweiten Verlesung sehr häufig der Antrag gemacht wird, die Verlesung nicht stattfinden zu lassen, sondern sie erst auf sechs Monate zu vertagen, was implicite einer Verwerfung des gestellten Antrags gleichkommt,

Marschall: Aus dem, was ih vorhin gesagt habe, wird zu entnehmen gewesen sein, daß ich mich in keiner Art dem Wunsche zu widerseßen gemeint bin, daß der Gegenstand eiue feste Regulirung erhalte. Jch habe nur das gesagt, daß ein fester Gebrauch densel=- ben Werth habe, als eine in Worte gefaßte Regulirung, und habe mich auf den Gebrauch, der si in dieser Versammlung selbst (gon gebildet hat, berufen. J kann mich auch fortwährend darauf be= rufen, und vas Resultat einer. solchen Berufung, wenn man e antworten wollte, würde kein anderes sein, als die Anerkennung, daß der Gebrauch , dessen ih vorhin erwähnte, sich wirklih gebildet hat, nämlich der Gebrauch, daß sowohl bei Geseßesvorlagen als bei Pe- titions-Anträgen die erste Frage nicht auf den Paragraphen des Ge- sebes oder den Petitions-Antrag, sondern auf den Antrag der Ab- theilung gerichtet wird, Jch würde mih wiederholen müssen, wenn ih dies weiter ausführen wollte. Wäre es nöthig, wie ih es eigent- lih nicht für nöthig halte, auf den Fall zurückzukommen, dessen vor- hin von dem Herrn Referenten erwähnt wurde, so würde esagt wer- den müssen, daß ein sehr anerkennenswerther Unterschied sei, zwischen dem aus einer Abtheilung hervorgehenden Entwurf einer Adresse bei Gelegenheit der Eröffnung des Landtags und zwischen einem An- trage, der von der Abtheilung bei Gelegenheit einer Geseßesvorlage oder eines Petitions-Autrages gemacht worden is. - Jun dem Falle, dessen man erwähnt hat, war auch der Referent vollkommen mit mir darin einverstanden, daß die Frage so gestellt werde, wie sie gestellt worden ist, und da dieses Einverständniß mit dem Referenten statt- fand, so war um so mehr das Einverständniß Anderer vorauszuseben, was ih auch damals in vollkommen hinreichendem Maße gezeigt habe. Es ist also jeßt auf etwas Anderes nicht einzugehen, als auf die Art und Weise selbst, in welher es wün henswerth sein wird, den Gegenstand zu reguliren, und da werde ich auf den Unterschied zurücckommen müssen, dessen ih vorhin erwähnt habe, und der mir in jedem Falle ein sehx erheblicher zu sein scheint, Zur Berathun selbst kann glei über egangen werden, es müßte denn der Wuns bor rigen H ¡dap ¿ das dam Antrage des. Herrn Referenten vor=

l wer i i Regulirun bés Gegensinte De dies Versammlung eine gesebliche

Graf Lynar: Jh kann mi im Wesentlichen nur dem an-

schließen, was der geehrte Herr. Referent gegen di An ‘ei

Gess áftögebraus und zu Gunsten vessen gee an a gte

Bestimmung Sr, Ma E des Königs erbeten werde. Wenn wir

einen Usus nur für diese Versammlüng ani unehmen ütten, so wlicde A

ih nichts dagegen haben, da es aber möglich ist, daß in der anderen |

1001

Kurie ein ganz entgegongeseßter Usus. gebräuchlich werd würde der Mißstand eintreten, daß, wenn die beiden tus A find, j großer Zweifel entstehen würde, welcher Usus zu gelten hätte. Aus diesem Grunde bin ich dafür, daß eine Bestimmung Sr. Majestät des Königs erbeten werde. z

Referent Fürst Lichnowsky: Jch glaube sowohl im Sinne un- seres durlauchtigen Marschalls als. des verehrten Redners zu spre- en, wenn ‘ih die En habe, auf das zurückzukommen, was ih vor- hin gesagt habe, daß vorerst abgestimmt werde, ob Se. Majestät ehrfurhtévoll gebeten werden soll, Allergnädigst eine feste Reihefolge bestimmen zu wollen, in der die zu stellenden Fragen, nach einem Prin- zip normirt, vorgetragen werden müssen. Nach dieser Abstimmung bleibt jedem Redner die freie Meinung, das freie Votum und die freie Kri- tif über die Frage, ob und wie normirt werden soll oder ob es da- bei zu bleiben habe, daß nur überhaupt eine Normirung beantragt werde. Jch glaube, es is das Einfachste und logish Richtigste, daß man zuerst darüber abstimmt, ob man Normen haben will und dann, wie e E O E D Ás 6 leich

Marschall: Jch bin ganz damit einverstanden, daß jeyt glei diese Frage gestellt M ollen Sie sie nohmals verlesen?

Also diese Frage, wie sie von dem Herrn Referenten \o eben verlesen worden is, wäre zu beantworten. Sie wird in der Weise zur Abstimmung gebracht, daß diejenigen, welche sie bejahen wollen, dies dur das Zeichen des Aufstehens zn erkennen geben,

(Es ergiebt si eine große Majorität für die Bejahung der Frage.)

Die Frage ist also bejaht, und. wir kommen zur Berathung des

Einzelnen. ‘Es fragt sih, welche Bemerkungen über den Gegenstand |

zu machen sind.

Referent Fürst Lihnowsky: Jh werde mir erlauben, die hohe Kurie zu fragen, ob, nachdem sehr divergirende Meinungen ge- hört worden, an dieses Votum der Antrag einer Norm zu knü fen ist oder nicht, oder ob man sich bei dem bisherigen Votum beruhigen und den speziellen Antrag nicht stellen will. Die Abtheilung hat ge- ges den Vorschlag machen zu müssen, eine Norm daran zu knüpfen.

as geehrte O aus der Niederlausiß is, wie mir scheint, der entgegengeseßten Ansicht. Es is mögli, daß sie Unterstüßung fin- det. Es fommt nur darauf an, ob man sich dabei beruhigt, daß überhaupt eine Norm erfolge, oder ob man Sr. Majestät eine Norm vorschlagen soll.

Graf zu Dohna=Lauck: Jch glaube, Form abweichen, wenn wir den Antrag nicht normirten. {läge der Abtheilungen sind bisher alle normirt worden, wird auch hier eine analoge Anwendung finden.

Herzog von Ratibor: Jch glaube, daß wir an unseren An- trag eine bestimmte Norm knüpfen müssen, denn wenn wir an Se. Majestät den König eine Bitte in dieser Beziehung richten, so kann dies nicht so ganz allgemein geschehen, sondern Se. Majestät kann, da wir schon einige Wochen hier sißen, wohl verlangen, daß wir in der Sache einige Praxis erlangt haben. Daher ist es gut, wenn wir uns in der Petition darüber aussprehen, Jch stimme daher für den

Antrag der Abtheilung. raf vou Yorf: Auch ih trete der Ansicht des geehrten Red=- dem Grund-

ners, der so eben gesprochen hat, vollkommen bei. Na sabe, den der Herr Marschall ausgesprochen hat, daß der Antrag der Abtheilung immer zunächst zur Berathung kommt, \{heint mir unab- weislich, daß der von der Abtheilung mit \o großer Majorität ge- machte Vorschlag berathen. werden soll. Es i}. in der Abtheilung die Frage gestellt worden, ob überhaupt eine ang vorgeschlagen werden soll, - diese is bejaht worden, Jeßt is} die Normirung der Kurie zur Berathung vorgelegt worden, Jch muß vorschlagen, diese &Srage. zur. Abstimmung zu bringen.

Referent Fürst Li h nows iy: Jch habe geglaubt, zu verneh- men, daß sih hier vielleicht Meinungen dagegen aussprechen dürften, daß eine spezielle Norm vorgestRagen werden solle. Ehe also das Wie .der Norm zur Abstimilüg: kommt, \{heint és mir nothwendig zu sein, zuerst die Frage zur Abstimmung zu bringen, ob überhaupt der Antrag für eine bestimmte Norm gestellt werden soll.

Graf von York: Ganz richtig, das is auch meine Meinung.

Marschall: Der Antrag des Grafen zu Lynar i} ein neuer Vorschlag: Er geht dahin, daß jeßt davon Abstand genommen würde . ...

Graf zu Ly nar (einfallend): Jch bitte um Entschuldigung z das habe ih nicht gemeint. Das war nicht der Zweck meines An- trags. Jch bin nur dagegen gewesen, als Ew. Durchlaucht den Vor= schlag. ausgesprochen haben, daß in dieser Kurie ein bestimmter Usus angenommen werde. J bin der Meinung, wenn eine feste Bestim- mung getroffen werden soll, darüber nur von Sr. Majestät entschie- den werden fann.

Marschall: Das geehrte Mitglied is also nicht der Meinung, daß jeßt Abstand genommen werde, irgend ‘einen bestimmten Antrag zu machen. Jm Gegentheil, er will, daß es geschähe.

Graf zu Lynar: Ja!

Graf von Dyhrn: So sehr ich mit den Ansichten der drei geehrten Redner vor mir übereinstimme, \o muß ih den Herrn Re= ferenten do darauf aufmerksam machen, daß, nah memer Meinung, nicht darüber abgestimmt werden kann, ob wir normiren sollen oder 4 Wir können dies erst ermessen, wenn wir die Vorlage der Ab- theilung durchdiskutirt haben. Die Abtheilung hat uns diesen An- trag vorgelegt, wir müssen uns also auf ihn einlassen. Wir können nicht sagen: „Nein, wir wollen keine Normirung haben!“ Dies dür- fen wir erst sagen, wenn wir glauben, daß die Anträge der Abthei- lung si nicht vereinigen Hasle Ih bin. mit dem Gutachten der Abtheilung einverstanden; aber jeßt die Möglichkeit abschneiden, über die Vorlage der Abtheilung zu debattiren und durch eine Abstimmung auszusprechen, wir wollen gar keinen Antrag auf Normirung in der Petition tage i würde ih in der Abtheilung und meinem

wir würden von der Die Vor- und dies

Namen protestiren müssen.

Referent Fürst Li hnowsky: Der geehrte Redner hat mich in doppelter Beziehung kaptivirt, einmal weil erx von einem Abschnei= den der Debatte spriht, wenn niht nah seiner Art verfahren wird; und zweitens, indem er erklärt, für unser Gutachten zu stimmen.

Da er also für die Ansicht der Abtheilung gesprochen hat, \o sehe

ih_niht ein, wie ih ihm entgegentreten kann. Jch habe nur gesagt, daß es logish is, zu wissen, ob die hohe Kurie überhaupt die Norm aufstellen will, und dann, wie normirt werden soll.

Graf von Dyhrn: Jch muß darauf aufmerksam machen, da ich es nicht für unglaublich halten würde, daß ih eine Sache er fennen lernen will, ehe ih mich entscheide, was ih mit ihr thun will. Wir müssen uns erst mit einer Sache bekanut machenz denn so lange wir dies nicht versucht haben, so lange wäre es, meines Dafürhal= tens, voreilig, wenn wir sagen wollten, wir wollen den Versuh gar niht machen, uns gar nicht ‘darauf einlassen. i

Marschall: Es frägt si, welhe Bemerkungen über den Ge- genstand selb| gemaht werden.

Graf von Jhenpliß: Wenn wir darüber in Zweifel sein sollten, ot, wenn 4 eine Petition an Se. Majestät den König -ge- Zu e damit ein Antrag über eine zu gebende Norm: zu ver-

ei oder nicht, dann würde ih vorschlagen, zun: diesen

Punkt abzustimmen, Mir. scheint aber kein Zweifel

gewö e iht i e | wos dieses sehr leich E T

so ist, meiner Meinung na, o ist, meiner Meinung na Klarheit vorliege, was erbeten i E e i Ga L o wünschenswer int“, könn : gewinnen

die hohe Versammlung sich über die Norm selbst niht

nen, und sei also a über ihre Wünsche nit im Klaren en. Ein Mitglied: Es liegen drei Normen vor, wie mir \@ei Die eine is die, die von Sr. Majestät dem Könige ausgehen soll, die andere is der Usus, wie er in England besteht und angeführt worden ist, und die dritte Gattung der Norm joll gebildet - werden dur die Beschlußnahme der Versammlung. Jh: werde mich für die- jenige Norm entschließen, die von Sr. Majestät dem Könige erbeten werden soll, um eine Uebereinstimmung zivifchen unserer und der an=- déren Kurie herbeizuführen. : u Marschall: Der Entscheidung durch Se. Majestät den Kö= nig soll nicht vorgegriffen werden, sondern es is nur die Absicht, eine Norm vorzuschlagen. Von ‘einem - Vorgreifen- soll niht die Rede sein. Die hohe Kurie wird sich. damit beschäftigen, eine Regel vorzuschla= gen, und es steht dann zu erwarten, ob- sie angenommen wird oder

mt.

L Graf zu Lynar: Jch glaube, es ist nöthig, einen bestimmten Antrag zu stellen, über welchen abgestimmt werden muß. Jh erlaube mir, vorzuschlagen, das Gutachten der Abtheilung dahin abzuändern : „Jedes Mitglied kann Aenderungen der gestellten Anträge in Vor= \hlag bringen, über welhe Anträge also zuerst abgestimmt wird, daß die Frage, ob der ganze Antrag genehmigt werden soll, un- entschieden bleibt, bis es dur alle angenommenen Abänderungs- Anträge so modifizirt worden, als die Stimmen-Mehrheit bestimmt hat.“ f Graf von York: Es würde also hiernach der. Antrag dahin lauten, das Wort „Verbesserung“ wegzulassen. Jch glaube, daß je- des Mitglied, welches einen Abänderungs-Vorschlag über den Gegen= stand der Berathung vorlegt, die Ansicht haben muß, daß es ein Verbesserungs = Vorschlag sei. Denn ih kann mir nit denken, daß Jemand einen Antrag machen wird, den er für \chädlih hielte, der kein Verbesserungs =- Vorschlag sein soll. Selbst wenn der Verbesse= rungs = Vorschlag in der Versammlung abgelehnt und als ein solcher nicht anerkannt würde, muß das Mitglied, das ihn gestellt hat, 1hn doch für eine Verbesserung ansehen. Jh muß mi also gegen den Antrag des geehrten Mitgliedes und für den Antrag der Kommission dahin erklären, daß der Ausdruck der Kommission beibehalten werde. Referent Fürst Lihnowsky: Jch kann nur dem, wàs mein verehrter Landsmann angeführt hat, beipflihten. Es war in der Ab= theilung davon die Rede, ob das Wort „Abänderung“ oder „Ver= besserung“ anzunehmen sei. Jh glaube die. hohe Kurie fragen zu müssen, welcher Ausdruck als der passendere gewählt werden soll z die Abtheilung wird meines- Erachtens auf keinen von beiden ein hö= heres Gewicht legen. ( ; Marschall: Das wird der Fassung übetlassen bleiben. Referent Fürst Lihuowsky: Es i} nur eine verschiedene Ueberseßung des Worts: „Amendement.“ Wir haben geglaubt, daft das Wort; „Verbesserungs- Vorschlag““ die Sache richtiger ‘ausdrückt, als das Wort „Abänderungs=Borschlag.““ Wenn ih den Herrn Marschall reht verstanden habe, \o ist _èr- im Allgemeinen mit der Faffung der Abtheilung einverstanden, und es läßt \sih das Amende=- ment, Abänderungs- oder Verbesserungs- Vvïschlag vielleiht auf fol-

gende Weise fassen: (Verliest die Fassung:)

„Jedes Mitglied kann Verbesserungen der gestellten Anträge in Vorschlag bringen, über: welhe Verbesserungs- Anträge zuerst also abgestimmt wird, daß die Frage, ob der ganze Antrag geneh= migt werden soll, unentschieden bleibt, bis er dur -alle angenom= menen Verbesserungs-Anträge so modifizirt worden, als dieStimn- menmehrheit bestimmt hat. Eben so wird über einên Hauptanträag nur erst dann abgestimmt, wenn über- alle zu demselben gemachten Verbesserungen entshiedeu worden. Die eiuzelnen Verbesserungen werden nah der Zeitfolge, worin sle bei der Berathung selbst vom Proponenten vorgetragen worden, zur Abstimmung gebraht. Wenn über alle vorgeschlagenen Verbesserungen entschieden ist, so wird über den ganzen Antrag mit Ja und Nein abgestimmt. Die Be= hauptung, man habe die gestellte Frage oder aen Umfang miß= verstanden, berechtigt niht zur Wiedergufnahme der Sache, nah= dem bereits bestimmt worden.

Läßt der ursprünglihe Proponent seinen Antrag vor der Ab« stimmung fallen, und wird derselbe von einem Anderen aufgenom= men, so kommt er nichtsdestoweniger, in der ursprünglichen Reihen folge, zur Abstimmung.“ i

Abänderungsvorschläge, welche niht auf den Antrag der Abthei= lung gerichtet sind, kommen nicht vor diesem Antrage zur Berathung. Das ist also in der dritten Zeile. “Nun heißt es im Kontext: „daß die Frage, ob der ganze Antrag genehmigt werden foll, unentschieden bleibt, bis er dur alle angenommenen Verbesserungs-Anträge so mo= difizirt worden, als die Stimmenmehrheit bestimmt hat. Eben so wird über einen Hauptantrag nur erst dann abgestimmt, wenn über alle zu demselben gemachten Verbesserungen entschieden worden.“ eh fommen die Abänderungsvorschläge im Sinne des Herrn Mar= alls. „Die, welche nicht guf den Antrag der Abtheilung gerichtet sind, kommen nicht vor diesen zur Abstimmung.“

Ferner glaube ih bemerkt zu haben, daß der Herr Marschall erwähnt hat: „Sind dieselben auf den Antrag der Abtheilung gerih=- tet, so kommen sie immer vor dem Antrage in der Weise zur Abstim« mung, daß über die Abänderungsvorschläge, welhe am weitesten von dem Antrage der Abtheilung entfernt sind, zuerst und über die zu= nächst stehenden zuleßt, natürlih vor dem Antrage der Abtheilung, abgestimmt wird.“ Die Abtheilung: hat geglaubt, etwas Positiverés seßen zu müssen. Rümlich: „Einzelne Verbesserungen werden nah der Zeitfolge, worin sie bei der Berathung \elbs| vom Proponenten vorgetragen worden, zur Abstimmung gebracht.“ Jch glaube, es un- terliegt feinem Zweifel, daß es in vielen Fällen besser wäre, von dem Weiteren auf das Nähere überzugehen, das Nächste zuleyt und das Weitere zuerst zux Abstimmung zu bringen. Nachdem wir aber nicht sowohl hier eine Verbesserung der gegenwär- tigen Zustände, die mitunter recht gut sein mögen, als eine Normirung derselben wünschen, so wollen wir vor allen Een nicht etwas ganz Vollkommenes, sondern etwas pes Festste Ge es. Es scheiut mir aher viel unzweideutiger, viel feststehender, viel weni- ger zweifelhaft, und ih: bitte den Herrn Marschall hres Vergebung viel weniger seinen individuellen Ansibien anes „sein: E festgeseßt wird, das, waszuerst vorgetragen wor i r zur Abstimmung

Soll aber der Marschall noch zu bestim : gebracht werden muß. So iter oder entfernter ist? - aiebt

: ¡ ' ; allerdings Distanzen im Fen tr e aber ist-dieses in beiden nicht dee

all. Wir finden a u bei Wettrennen ö B., daß es h sehr sówer ist, zu bestimmen, welches Plerd zuerst an das Ziel gekommen n Lir auf einer Seite steht ; t u

; er auf Ee hier nur eses Vergleiches bedient habe, aber. da-

oehrte 6s engli en Oberhauses, Lord Brougham, die