1847 / 158 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ag reer, geren ebén so wenig aufgenominen habe, als über-

Rid E feu lei edner da keine Aeußerung des Herrn “aufgene ei,

in werde die Aeußerung des verehrten Mit- gliedes auh unverständ

D lih bleiben. Die. wörtl e Wiedergabe der gehaltenen Dae hi Sahe der stenographischen Berichte, womit sich i

die Maria er und das vorgetragene Protokoll vom Land- 08 ba als genehmigt erklärt wird.

eordn. Freiherc von Tshammer: Jn der Zeitung vom

eg Tage folgende Es aus einer Fete eines verehrten

eten für Westfalen, für die Grafschaft Mark, enthalten ‘und wörtlich so: t

Si ne würdige That des Landtages feiern

e area Sa Majestät des Königs Friedrich's Il, der

uns niht ‘blos Schlesien erobert hat, dessen edelste Söhne hier

siben e... ad .

; reaus at rh Es er finde das nicht

r Abgeordnete hat hierau igt, er fin (

Ti e d age au, ih finde das nicht lächerlich. Jch weiß, E Slesien .reih eraus ist an gesinnungstüchtigen Männern, um die ihm in unserer ersammlung zustehenden Räume zehn und zehu- mal mit gleich würdigen Männern zu füllen, wie diejenigen sind, welche diese Plähe gegenwärtig einnehmen z aber wenn ih dies auch einráume, so kann ih doch nicht zugeben, daß sich auch von diesen nur einer edler nenut, als wir, denn keiner kann mehr durchglüht sein von der Liebe zum König und von der ewigen Wahrheit überzeugt, als wir, daß es nur eine Wohlfahrt giebt, das ist die Wohlfahrt des Vaterlandes.

Abgeordn. Hansemann: Jch habe zweierlei Gegenstände zur Sprache zu bringen. . Der erste betrifft noch Berichtigungen der Re- den, welhe Mitglieder dieser Versammlung bis zu dem Zeitpunkte gehalten haben, mo die Stenographie in den besseren Zustand gebracht wurde, in welchem wir sie jeßt sehen, und bis zu dem Punkte, wo die einzelnen Mitglieder veranlaßt worden sind, ihre Vorträge selbst nahzusehen. Es wird nämlich eine Ausgabe von den Verhandlungen nah den stenographischen Berichten veranstaltet, und der Herausgeber hat die Mitglieder dieser Versammlung aufgefordert, etwaige Unrich- tigkeiten in thren Reden noch zu berichtigen, damit ihre Vorträge rich- tig aufgenommen werden könnten. Solche Berichtigungen, wenn sie auch den Sinn durchaus nicht verändern, sondern nur etwaigen Un- sinn wegschaffen, werden von der Censur nicht zugelassen, indem sie nur gestattet, die Berichte wörtlich, wie sie in der Allgem. Preu- ßishen Zeitung erschienen sind, aufzunehmen. Nichtsdestoweniger ersheint es wünschenswerth, daß die Berichte aus jener früheren Zeit auch korrigirt erscheinen können; Manchem von uns wird dies besonders angenehm sein. Wenn er auch nicht darauf gesehen hat, ob etwa Unsinn in seinen früheren Vorträgen in der Allgem. Preu = ßishen Zeitung enthalten war, würde es ihm doth lieb sein, daß bei einer vollständigen Herausgabe der Verhandlungen dieser Unsinn wegfalle. Jch gründe auf dieses Sachverhältniß die Bitte an den Herrn Landtags-Kommissar, die geeigneten Maßregeln treffen zu wol- len, daß die seitens der Censur bisher entgegengestellten Hindernisse wegfallen mögen.

Landtags-Kommissar: Wenn der hohe Landtag oder dessen Sekretariat eine anderweite Redaction der früheren Abdrücke der Ver= abe ige vornehmen und mix diese zur Einsicht vorlegen will, so

abe ih durchaus nichts dagegen zu erinnern, daß sie nachträglich edruckt werde, und bin bereit, die Censoren dieserhalb mit Anwei= ung zu versehen. Ohne diese Prozedur aber würde es weder dem Gesel, noch dem Landtage gegenüber zulässig sein, ‘eine neue ver= änderte Ausgabe zu machen.

Abgeordn. Hansemann: Jh bin mit dieser Erklärung „voll= ständig zufrieden, und es würde also nur Sache der Mitglieder sein, welche Berichtigungen zu machen haben, den vom Herrn Kommissar angedeuteten Weg einzuschlagen.

Eine Stimme (vom Plaß): Habe ih den Herrn Kommissar rihtig verstanden, so wäre das niht Sache der einzelnen Mitglieder, sondern es hinge davon ab, ob das Sekretariat sich der Mühe unter- ziehen will, diese Redaction zu übernehmen, und auf diese Weise würde die neue korrekte Auflage gewissermaßen in die Haud des Herrn Kommissars gelegt werden.

Landtags - Kommissar: Allerdings würde dieser Weg zu machen sein, derselbe, den die Stenographie ursprünglich zu machen hatte. Die stenographischen Berichte sind auf diesem geseblichen Wege zur Oeffentlichkeit gekommen und können «deshalb auf keinem anderen Wege fkorrigirt werden. Wollte man es jedem einzelnen Mitgliede überlassen, seine Reden zu korrigiren, so könnte dies nicht im Jnteresse des hohen Landtages liegen.

(Viele Stimmen: Nein! Nein!)

Eine Stimme: Also würden die betreffenden Redner aus-

(Es den vom Herrn Kommissar bezeihneten Weg einzuschlagen haben. P Abgeordn. Hansemann: Die Sache scheint sich vollständig zu erledigen, wenn jedes Mitglied, welches Berichtigungen zu machen v0 sie dem Sekretariate einschickt, ‘und wenn dieses dann den näm- ichen Weg einschlägt, der mit den Verhandlungen, die in der Zei= tung erscheinen, auch eingeschlagen wird. Bi 4

Eine Stimme: Dann wäre aber eine ausdrücklihe Erklärung des Sekretaríats nothwendig. : i

Abgeordn. Offermann: . Was einmal _in der Zeitung steht, das is heilig, jede Aenderung könute sogar den Sinn verändern, welches nicht geschehen darf, felbst wenn er nicht ganz logish wäre. Jch erkläre mi gegen jede Meins; sollte etwas geändert werden, so muß es geschehen von der ersten Sißung an durch erklärende Ar= tifel der Zeitung, worin auf die ersten Vorträge hingewiesen wird. Gegen einen solchen Umdruck aber müßte ich mi ganz entschieden erklären.

Abgeordn. von Saucken: Jch bin wieder einmal wie früher in der Lage, als Gegner einer Sache für diese das Wort zu ergrei- fen, wie hier, als Feind der Censur die Ceusur in Schuß zu nehmen und muß es ganz recht finden, cs etwas nicht gedruckt werden darf, was nicht mit den offiziellen Mittheilungen durch die stenographischen Berichte übereinstimmt. Jh gebe zu, - daß Unrichtigkeiten darin vor= kommen, aber auf welches Feld würden wir kommen, wenn es jedem Abgeordneten freistehen soll, jeßt noch in seinen Reden zu ändern? Die Welt weit wt wenn Unrichtigkeiten vorgekommen sind, sie zum Theil wirklich auch im Flusse der ‘Rede Ratigefunden haben, Unsexe Verhandlungen, wie sie in den stenographishen Berichten erscheinen, sollen nicht als ein fünstlich ausgebildetes Werk schöner Reden hin= gestellt werden, sondern sie sollen wortgetreu sein. Jh muß daher wünschen, daß sie mit allen Fehlern und Jrrthümern, wie in der Allg. Pr: Ztg., aufgenommen werden , und kann es nicht billig finden, daß dem Sekretariat ‘noch ein so shwieriges Amt, als bean- tragt en, aufgebürdet werde. :

Tin Jch wollte bemerken, daß dies

von Leipziger: pzig E L

e und insofern sehr \{chwierige Mühewaltung R R tz ob jene Reden wirklich so gehalten worden sind, wie ih, würde es

wohl unbe-

bedenklich genehmigen, daß bie Bela: ungen, welche mit Deccriaena dal s N die Al g. Pr. Zei= tung aufgenommen ‘sind; bet der betreffenden Herausgabe der Land= tags - Verhandlungen sogleich in den Kontêxt der Reden aufgenom- men werden. 2E

“Landtags =Kommissar: Dagegen ist meinerseits nichts zu erinnern. -

Secretair von Patow (vom Plah): Es is das, was ih sagen .wollte, bereits von -meinem Kollegen gesagt worden. Jh halte es für unmöglih, daß das Sekretariat nah Verlauf von vielen Wochen dergleichen Berichtigungen vornehmen kann, und ih glaube auch uicht, daß unser Gedächtniß so weit reicht.

Eine Stimme (vom Plaß): Jh glaube, wenn wir konse- quent sein wollen, daß nachträgliche Berichtigungen allerdings aufge- nommen werden können, daß aber nicht nach diesen Berichtigungen die Reden geändert werden können.

Secretair: Meine Meinung war allerdings, daß es wün- mi ist für die Leser, diese Berichtigungen im Kontext zu

nden. (Ruf nah Tagesordnung.)

Abgeordn. Hansemann (auf der Rednerbühne): Nach den Erklärungen, die von zweien der Herren Secretaire abgegeben worden sind, nah welchen das Sekretariat sich niht mehr darauf einlassen will, ‘zu prüfen, ob dergleichen Berichtigungen begründet sind, läßt sih in der Angelegenheit freilich nichts thun, und ih bedaure, daß der von dem Königlichen Kommissar angede:tete Weg nicht praktika=- bel erfunden worden is.

Die zweite Angelegenheit, die ih zur Sprache bringen wollte, besteht in der Bitte, daß die Versammluug beschließen möge, daß in der Allg. Preuß. Ztg. auch die Namen der Abstimmenden, wenn namentlicher Aufruf stattfindet, aufgenommen werden, Wir haben gewiß mit großem Dank anzuerkennen, daß der Herr Landtags-Kom- missar ungeachtet der ihm zustehenden O) etwas in den Verhandlungen nicht drucken zu lassen diese Befugniß bisher, so viel ich weiß, noch nicht ausgeübt hat. Auf diese Weise sehen wir, daß jeder Tadel, den wir über das Ministerium aussprechen, vollstän= dig aufgenommen wird. Jch zolle deshalb dem Herrn Landtags= Kommissar insbesondere meine volle Hochachtung, und ih glaube, daß die Versammlung, wenn ih mich so ausdrücken darf, von einem Flei neren Gesichtspunkte ausgehen würde, wenn sie dem großen Publi- fum die namentlichen Abstimmungen vorenthalten wollte, während von Seiten des Gouvernements die vollste Liberalität in Beziehung auf Publizität stattgefunden hat, Aus diesen Gründen trage ich darauf an, daß die leßten Abstimmungen in die Allg. Preuß. Ztg. eben- falls aufgenommen werden mögen, und ich bemerke noch, daß überall die Publication der Namen stattfindet, wo parlamentarische Berhand= lungen vollständig in den Gouvernements - Blättern mitgetheilt werden.

Abgeordn. Graf von Schwerin (vom Plaße): Jch müß mich dem Antrage des Abgeordneten aus der Rheinprovinz entgegen= seßen. Jch sehe keinen Grund ein, weshalb wir die Namen in der Allg. Pr. Zeitung veröffentlichen wollen. Jeder Abgeordnete wird sein Votum vertreten und den Kommittenten gegenüber sich durch die Bei= lage der Protokolle rechtfertigen können. Wollen wir aber nun au- ßerdem noch die: Stimmlisten in die Zeitungen abdrucken, so könnte dies doch wirklich fo gedeutet werden, als geschehe es der Einshüch- terung wegen.

Atgeordn. Graf von Gneisenau (vom Plate): Jch wollte nur der Versammlung in Erinuerung bringen, daß ein ganz gleicher Vorschlag gemacht worden is nah der Abstimmung über die Petition in Betreff der Dissidenten. Die Versammlung hat die Veröffentli= hung des Namensaufrufs nicht nux für damals abgelehnt , sondern auch für die Zukunft beschlossen, daß die Namen nicht in die Allg. Preuß, Zeitung kommen sollten, uud zwar qus dem Grunde, weil sie bereits im Protokoll’ genanit werdéh.. #

Abgeordn. Siegfried: Es handelt sich niht darum, wie es gedeutet wird und was man davon denken soll, sondern nur darum, ob es geschehen darf und geschehen soll. Bei den namentlichen Ab- stimmungen werden die Namen genannt, und es wird Antwort ge- geben. Es würde demnach Sache des Stenographen sein , dieses wiederzugeben, es geschieht dies aber nit, weil man es außer=- dem ergänzen kann der Regel nah müßte es aufgeshrieben wer= den und demnach in den Druck kommen. Jch glaube daher, der An- trag des Abgeordneten aus der Rheinprovinz ist ganz rihtig, wenn er sagt, er beauspruche den Druck der Abstimmungen durh Namens= aufruf. Der Fall, . welchen der Abgeordnete Graf Gneisenau erwähnte, war ein anderer. , Es handelte sich damals darum, daß die Stimmen veröffentliht würden, welche durch die Ordner zusammengezählt wer= den, um zu erkennen, wie Viele aus jedem Stande für oder gegen gestimmt haben; ih stimme demnach dafür , daß die Abstimmung mit Namens=-Aufrufung in den stenographischen Bericht speziell aufge- nommen und mit demselben in der Zeitung abgedruckt werde.

Abgeordn. Offermaun: Jch stimme für den Antrag, indem ih dafür halte, daß die möglichst ausgedehnte Oeffentlichkeit von außerordentlichem Nuten is. Jh sehe keinen Grund, unseren Kom- mittenten die Kenntniß, wie wir gestimmt haben, vorzuenthalten, da sie hierdurch allein ersehen können, wie sie vou den Abgeordneten, die die Rednerbühne nicht besteigen, vertreten werden. Eine Thatsache ist in das Protokoll gekommen, und eine jede solcher Thatsachen kann auch in den stenographischen Bericht hineiukommen. :

Abgeordn. von Bardeleben (vom Plaße): Jch muß mi dem Antrage des geehrten Abgeordneten aus der Rheinprovinz auch anschließen, weil ih die? Ueberzeugung habe, daß das Land es wünscht, in solchen entscheidenden und wichtigen Fällen zu wissen, wie diejeni- gen, die von ihm gewählt sind und den sie ihr Vertrauen geschenkt, gestimmt haben. * Diesen billigen Wünschen unserer Kommittenten, von denen ich genau unterrichtet bin, zu entsprechen, is für uns Pflicht, und erkläre ih, daß dieses der einzige Grund is, der mich veranlaßt, dem vorliegenden Antrag beizutreten. :

Abgeordn. von Saucen (vom Playe): Jch muß mich ent= schieden dagegen erklären, aus dem ciufahen Grunde, weil die Ver- sammlung darüber bereits Beschluß gefaßt hat, und weil dieser Be- \hluß festgehalten werden muß. ür diese Diät könneu wir nur die angenommene Regel befolgen, für ‘die nächste Versammlung kann vielleicht ein anderes Verfahren eintreten. Es war hier nicht blos der Fall, daß die Stimmenzahl der einzelnen Provinzen angegeben werden sollte, sondern es is darüber entschieden worden nah einer Abstimmung durh Namens- Aufruf. Auf dieses Faktum beziehe ich m, und es darf daher der Antrag nicht weiter zur Berathung

ommen.

Abgeordn. von Manteuffel IT, (vom Plaße): Jch schließe mich meinerseits dem Antrage des Abgeordneten aus der Rheinpro- vinz an, muß ‘aber vorausseßen, daß er sich niht blos beziehen soll auf die leyten Abstimmungen, sondern konsequent durchzuführen is für den ganzen Landtag, daß demnach alle namentlichen Abstimmungen mitgetheilt werden mögen, welche im Laufe des Landtäges vorgekom= nicht P ora b onsequenz darin, und es wird sich durchaus nichts dagegen sagen lassen.- ¿H h

/ Abherdi.: 99K Mun s: Jn einem anderen Falle ist zwar be- reits die Ni hung ‘der Abstimmungen dur. Namens-

- der Berathunç

aufruf ‘beschlossen worden z es hat aber keine Erörterung über die a über die Gründe stattgefunden, weshalb die Veröffent= ihung zu wünschen sei. Jch shließe mich daher dem Antrage, daß die Verbffentlihung in allen anderen Fällen erfolge, entschieden an. Abgeordn. Naumann (vom Plate): Jh muß mich au dem Antrage anschließen. Wir habeu gleih anfangs das Prinzip festge= Pr wir wollen Alles, was hier verhandelt wird, veröffentlichen ; aher müssen auch die Abstimmungen, welche durch namentlichen Aufruf erfolgen, in den stenographischen Bericht kommen. Jch würde mich als Secretair jederzeit verpflichtet erachten, dieselben aufzuneh= men. Wenn in einem einzelnen Falle die Versammlung bestimmt hat, es solle die Abstimmung dur Namens- Aufruf nicht veröffent= licht werden, \o is ein solcher Beshluß nur R 4 für den einzelnen Fall, nicht aber eine generelle Bestimmung. ollte in einem einzelnen Falle die Versammlung der Meinung ein, daß die Ver= öffentlihung nicht nöthig sei, \o kann sie unterbleiben ; aber es darf nicht prinzipiell sein. s , Abeordu. Graf von Merveldt (vom Plabe): Jch wollte mir erlanben, zu bemerken, daß in dem Falle, wenn der Antrag die Ge- nehmigung des Landtags fände, die Abstimmung in Hinsicht der Dissidenten ebenfalls in den stenographischen Bericht nachträglich auf- genommen werden möge. Marschall: Jch i Fall ein bestimmter Beschluß vorliegt,

den fann. i : Meleowti von Byla (vom Platze): Da wir von mehreren Seiten gehört haben, daß darüber son abgestimmt ist, so Ne ih, ist die neue Debatte nicht zulässig. Entsteht Zweifel, ob darüber abgestimmt is, so muß in dieser Beziehung im Protokolle E hen werden; dann würde sich die Debatte beseitigen lassen. Aber eine Debatte fortzuführen, ohne daß wir wissen, ist darüber abge- stimmt oder nicht, das halte ih für unthunlich. : Abgeordn, Kraszewski (vom Plaße): Jch stimme dagegen. Unsere Verhandlungen sind ohnedies voluminds, wir haben nicht ein= mal Zeit, ste durchzulesen. N : Vbazgeón, ri Sten (vom Plaße): Jch würde nichts da= gegen haben, dieseu Antrag zu befürworten ; ih erlaube mir indeß nur auf etwas aufmerksam zu machen. Dié Konsequénz und die For= derung der Gerechtigkeit würden alsdann es nothwendig machen, daß, wenn in einer Sache irgendwie der Antrag auf Namensaufruf gesche= hen wäre, alsdann in derselben Sache alle Abstimmungen namentlich erfolgen müßten, denn um den Sinn des Abstimmenden fennen zu lernen, muß man sämmtliche Abstimmungen vergleichen. Also, mei- ner Ueberzeugung nah, würde die Gewährung des NoedE ge- rehterweise dahin führen, daß, sobald bei einer Frage ry \ E De Namensaufruss gesaßt ist, auch über alle anderen vorliegen? men= dements die Abstimmung durch Namensaufruf geschehen müßte.

(Dazwischen ertönte mehrmals der Ruf: Laut! lauter! auf die

Tribüne !) i Abgeordn. von Meding (vom Plaße, nachdem ihm S Me Marschall das Wort E L enba ih sagen wollte, ha reits der Herr Landtags - Marschall ge)ag& : i M Abgeordn.-S o m S CES it (vom Plage) : Ein paar Worte. Wenn, wie wir täglich uns überzeugen, in den stenographischen Berichten e aufgenommen wird, was hier vorkommt, ja sogar Gelächter, Po eit, Bravo, Trommeln, \o kann doch, fonsequent damit, ein so wi | iger Aft, wie die“ Abstimmung durch Namwens-Aufruf, unmöglich wegge R werden, da sie der shersta Fn fr das e ist; welche Gee i er Abgeordnete hier zu erkennen g1evt. N ug h Seide Wenn bemerkt worden is, daß nur für den spe= ziellen Fall Beschluß gefaßt woiden sei, so 6 ih dem A 4A Es is ein spezieller Fall allerdings Veranla ung gewesen ; M e Beschluß ist geneten gefaßt worden. Jch glaube mich auf das Pro= iehen zu Fönnen, tOROn O Graf von Schwerin (vom Plaß): Der Marschall hat erklärt, daß in Bezug auf einen speziellen Fall bereits- eine Ent-= cheidung exfolgt sei, und daß in Bezug auf diesen Fall es dabei ver bleiben müsse, daß die Stimm-Listen nicht veröffentlicht werden. Darin aber, glaube ich, muß ein Motiv mehr gefunden werden, den Antrag nicht anzunehmen. Die Abgeordneten, die bei der früheren Frage von der Minorität aus die Veröffentlichung der Stimm - Listen bean= tragten, würden sich mit Recht verleßt fühlen, wenn man jeßt von der Majorität aus ein Verlangen gestalten wollte, dem man früher nicht Gehör gab. i s / Mgevidn, Hansemanu (vom Plaß): Meine Herren! Jch bemerke, daß, nah meiner Ueberzeugung, die hohe Versammlung ein volles Recht hat, einen ihr inneres Reglement betreffenden Beschluß in einer späteren Sißung zu modifiziren. Was eine Versammlúng in dieser Beziehung eininal beschlossen hat, kann dureh einen späteren Beschluß modifizirt werden, denn wir leben ja von Erfahrungen sie bilden unsere Ueberzeugung, und diese kann sich also ändern. Jh habe übrigens meinestheils nicht das Mindeste dagegen und _wünsche vielmehr, daß der Antrag eines Abgeordneten der Ritterschaft Sach- sens auh mit großer Majorität angenommen werde, wonach Ber here Beschluß in Beziehung auf die Abstimmung wegen der Religions= Angelegenheit nachträglich modifizirt würde. j Abgeordn. Graf von Gneisenau (vom Plaß): Jch bemerke, daß dieser Antrag nicht von mir ‘gestellt ist, sondern von einem Mit= gliede aus Westfalen, und zwar von demselben, der ihn auch son bei der Berathung über die Dissidenten gestellt hat. Une Abgeordn. Hansemann (vom Plaß): Vann war ih im J 1m. : D an von Bismark-Külz: Wenn jedesmal die Namen der einzelnen Stimmenden veröffentliht werden sollen, so erfordert es die Gerechtigkeit, daß ein Jeder vorher gehört werde. Wenn meine Stimme öffentlich genannt werden ‘soll, fo will” ih auch, daß meine ünde gehört werden. 2 ‘(Wegen des Geräusches in der Versammlung fonnte der Redner nicht weiter verstanden werden.) / : Abgcordn. All noch (vom Plab): Ich kann mi nur dem gechr- ten Abgeordneten aus der Rhein - Provinz, Herrn Hansemann, an- schließen, deun es sind niht Jedem von uns Rednertalente gegeben ; es kann nicht ein Jeder und es will au nicht ein Jeder diese Trio büne besteigen ; aber es wird auch fein Abgeordneter verhohlen darin sein wollen, seine Abstimmung zu erkennen zu geben. Das Publikum hat nie so großen Antheil an unseren Verhandlungen genommen, als jeßt, warum sollen wir ihm die Kenntniß unserer Abstimmung ent= ziehen, um so mehr, als Se. Majestät uns die. vollständige Oeffent= lichkeit gegeben hat. Meine Herren! Machen wir davon im weitesten Sínne Gebrauch und- E wir dem Publikum die speziellen Re= immung ni ; E oren D Jch erlaube mir den Vor=-

Abgeordn. Stoepel (vom Plat): ( chlag, die Debatte zu suspendiren und dur Gut b der stenogra-

hen Protokolle zu konstatiren, ob der Beschlu | pat über die Petition, die Dissidenten betreffend, . blos ein

ezieller Béshluß für den vorliegenden Fall war, oder ob er als Pier Bisbie für künftige Fälle bindende Geltung habe, danach werden wir unsere Abstimmung bestimmen können.

Zweite Beilage

muß bemerken, daß über diesen einzelnen welcher nicht geändert wer

bei Gelegenheit.

P Ci Ca S Üt a D T A C E É 0 A, teh LiAILEN giA U A

c S S B E T:

Zweite. Beilage zur Allgemei

Abgeordn, Dittrich (vom Plabe): Zur Unterstüßung des An= trags erlaube ih mir zu bemerken, daß bei Berathung des Geschästs= Reglements beschlossen worden, daß die Erfahrung, die sich im Laufe des Landtages herausstellen würde, nachträglich geprüft werden soll. Ein solcher Fall is der vorliegende, und ih stimme. für" die hierdurh begründete Zulässigkeit der Veröffentlihung auch dieses Theils der Verhandlungen.

Abgeordn. von Werdeck (vom Plaße): Jh wollte nur be- merken, daß nicht die stenographischen, sondern die amtlichen Proto-= folle für diesen Fall. maßgebend sein Fönnen.

__ Abgeordn. Krause aus Schlesien: Jch kann nur mit Freuden beistimmen, wenn die Namen veröffentliht werden, namentlih die Abgeordneten der Landgemeinden, die wir Gemeinden von 5 Kreisen und 100 Quadratmeilen im Umfange vertreten. Nun bekommen wir zwar 2 Exemplare der Verhandlungen, die allerdings mitgetheilt wer= den können, aber bei der großen Ausdehnung is es unmöglich, denn wenn Laus as an Cn s org 3 Tage bleibt, so würden doch 5 bis ahre vergehen, und aus diesem Grunde ih wün- (en, D s E P werden, y a ags

Marschall: Der Herr Abgeordnete N-c i - maligen Beschluß verlesen g aumann will den da

Abgeordn. Naumann (verliest die bet ' Protokolle der s vom 20 Mai Cet E

„so wie auch ein srüherer Antrag des A

Grafen von Mervoeldt, die namentliche Rb Ge H n

Zeitungsbericht aufzunehmen, abgelehnt worden war,“ as N E r a meine vorhergethane Bemerkung, daß

ih dam ie Beschlußnahme nur auf einen \pezi ; bar, bestätigt wird, h f n speziellen Fall bezogen

_ Abgeordn. Graf v, Gneisenau: Jch. habe gegen den Vorschlag meinerseits uihts einzuwenden; ih muß aber die Versammlung ersuchen, daß, wenn ein Beschluß gefaßt wird, er- au für alle Fälle als Norm gelte, Es liegt in der parlamentarischen Folge, dáß die Minorität der Majorität ih jedesmal fügen müsse, Es würde aber ein Pe- rorismus der Majorität sein, wenn es in ihrer Hand läge, die Ver= öffentlichung der Abstimmung zu hintertreiben. i

Abgeordn. Graf von Helldorff: Jh erkläre mich ganz ein= verstanden mit dem, was der Abgeordnete aus meiuer Provinz gesagt hat, nämlich, daß alle Abstimmungen dur namentlichen Aufruf be- kannt gemacht werden. Jch thue dies um so lieber, da desfalls auch die beiden verehrlichen Abgeordneten aus der Niederlausiß und aus Posen sich in einem so glücklihen Einverständnisse befinden.

Ober = Präsident von Meding: Das is aber niht möglich, wie schon richtig bemerkt ist, Es ist wegen des speziellen Falles, wor= über die Versammlung einen Beschluß gefaßt hat, rem unmöglich, daß der Beschluß zurückgenommen werde, und aus diesem Grunde scheint es mir nöthig, daß wir jeßt von dem Beschluß, diese Abstim= mung zu veröffentlichen, abstrahiren müssen.

__Marf all: Es liegen drei Anträge vorz der erste geht da- hin, einen früheren, bei einem einzelnen Falle gefaßten Beschluß wie- der mifzuheben. Diesem Antrage kann ih nicht nahgeben und kann die Frage, ob der Beschluß wieder aufgehoben werden soll, nicht zur Ab- stimmung bringen. Der zweite Antrag geht dahin, für den vorgestern stattgefundenen Fall zu Dea Dl daß die Bekanntmachung des na= mentlichen Aufrufs stattfinden soll; der dritte, daß alle Abstimmungen bekannt gemacht werden sollen. Dies könnte auf die vorhergegange=- nen Fälle mit bezogen werden. Jh will zunächst zur Frage stellen, ob wegen der “vorgestrigen Beschlüsse die Veröffentlihung der Ab- stimmung durch namentlichen Anfruf stattfinden soll. Das is ganz analog dem Falle, der {hon vorgekommen ist, und ih behalte mir vor, nachher die Frage allgemein zu stellen,

Eine Stimme (vom Plabe): Ein paar Worte in Beziehung auf die Fragestellung, Jn der vorgestrigen Debatte haben die na- mentlichen Abstimmungen einen Beschluß nicht herbeigeführt, sondern der Beschluß ist ohne namentliche Abstimmung erfolgt. Deshalb halte ih dafür , daß in Beziehung auf die vorgestrige Debatte eine Mit= theilung ganz ohne Erfolg sein würde.

Marschall: Dies ist keine Bemerkung zur Fragstellung, son= dern eine materielle; da wir aber bei der Fragstellung sind, so möchten wir dabei bleiben. Diejenigen also, welche wünschen, daß die Ab- stimmung durch namentlichen Aufruf bei den Beschlüssen der lebten Sizung in dem stenographischen Berichte veröffentliht werden sollen, bitte ih aufzustehen.

(Da das Resultat nicht- klar ersichtlich i, werden die Ordner

ersucht, die Stimmen zu: zählen.)

Das Ergebniß der Abstimmung ist folgendes: Für die Veröffent lihung haben gestimmt 272, dagegen 219; die Veröffentlichung muß also stattfinden. /

Abgeordn. Zimmermann aus Spandau: Jch habe über diesen Gegenstand noch eine allgemeine Bemerkung zu machen.

Marschall: Aber keine materiellen, denn wir sind bei der Fragstellung. Jch habe die Absicht, die Frage zu stellen, ob ins künftige alle Abstimmungen durch namentlichen Aufruf in dem steno= graphischen Berichte veröffentlicht werden sollen. J gegen diese Vrage etwas zu bemerken?

Abgeordn. Graf von Renard: Sollte niht die Frage auf die verflossenen und künftigen Abstimmungen zu richten sein?

Marschall: Es könnte die Meinung sein, daß es nicht nöthig sei, für die Vergangenheit etwas in dieser Beziehung zu bestimmen, ih werde also die leßtere Frage besonders stellen.

Abgeord. Graf Gneisenau: Es soll die Frage doch nur solche Abstimmungen betreffen, die keine Petition an Se. Majestät den König zur Folge haben... ;

Marschall: Meine Frage bezieht sich auf alle Abstimmungen“ durch namentlichen Aufruf.

Abgeordn. Zimmermann aus Spandau: Ju Bezug auf die Fragestellung erlaube ih mir eine Bemerkung: Unser Reglement hat hat den Grundsaß aufgestellt, daß die Stenographen die ganze Ver= handlung zu registriren haben, und dazu gehört auh beim namentli= hen Aufruf das Verzeichnen der Namen und der Antwort. Der Versammlung aber steht es nah dem Reglement ferner frei, Theile oder die ganze Verhandlung von der Veröffentlichung auszuschließen, also meines Erachtens auh die Abstimmung, und die Versammlung kann deshalb ‘geseblich niht den allgemeinen Beschluß fassen, alle Abstimmungen veröffentlichen zu wollen, sondern. sie kann meines Er= achténs nur verlangen, daß nah den Bestimmungen des Reglements verfahren werde, wonach in der Regel die Stonographen Alles nieder=

sren age 5 : Abgeordn, Graf von Schwerin: Nachdem nun beschlossen, daß für den jeßt in Rede stehenden Fall die Veröffentlichung eid soll, so glaube i, is es durchaus nothwendig , auch ganz allgemein den Grundsaß der Veröffentlihung anzunehmen, sonst Ran wir in das hinein, was ein Mitglied aus Schlesien angedeutet hat. Wenn

in jedem einzelnen Falle der Abstimmung érst gefragt werden soll, ob

«

.‘.

A 1007

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nöthig ist, die namentliche“ Abstimmung durch die Zeitung zu veröf- fentlichen, so verfallen wir in einen Terrorismus der Majorität ge- ae e Minorität, den ih „in keiner Weise für geretfertigt hal- en kann. i

Abgeordn. Dittrih: Der §. 24 des Geschäfts - Reglements schreibt vor: „Es steht dem Vereinigten Landtag, R Bei die=- jenigen Verhandlungen, bei welchen er es für angemessen erachtet, von der Veröffentlichung gr ag urig mt

Tritt dieser Fall ein, dann kann auch die namentliche Abstimmung ausgeschlossen werden so gut wie etwas Anderes.

Abgeordn. Graf von Renard: Wenn die Majorität der Ver= sammlung jédesmal darüber zu entscheiden hat, ob eine namentliche Abstimmung veröffentliht werden soll mit den einzelnen Namen oder nicht, so herrscht in dieser Bezichung die Majorität als ohne Appel- lation entscheidende Behörde; sie kann in jedem einzelnen Falle näm- lich sagen, nun soll veröffentliht werden und nun nicht, Jch halte dies mcht für recht und muß mi gegen eine- Maßnahme erklären, wodurch die Minorität der Versammlung unterjoht wird, die ih in einer Art und Weise weder billigen, noch anerkennen kann.

Marschall: Jst -ïoch gegen die Fragestellung etwas zu. be= merken? ' ¡

, Abgeordn, Zimniermann aus Spandau: Meines Erachtens scheint diese Bemerkung nicht eine Abweichung vom Reglement mo- tiviren zu können, sondern nur einen Antrag ‘auf Abänderung des Regle- ments in dem dor ga een Ti ;

Marschall: És versteht sih von selbst, daß, wenn jebt die Frage bejaht wird, die Bestimmung des Reglements, wonach einzelne Theile dêr Verhandlung der Veröffentlichung entzogen werden können, auch möglicherweise anf einzeine Fälle der Abstimmung bezogen wer- den könnenz dies habe ich uur uoch anführen wollen. ___ Abgeordn. Graf von Schwerin (vom- Plah): ich doch nihtz nachdem beschlossen, daß die Publication der Stimmlisten für einen einzelnen Fall erfolgen soll, wird die Versammlung auch ohúe Verlegung des Reglements den Grund-= sab annehmen können, daß die Publication bei namentlichen Abstim= mungen stets erfolgen solle, und sie wird es im Juteresse der Mino- rität wohl auch thun müssen. ;

L Marschall: Demnach würde die Frage die sein: Ob die Versammlung beschließt, daß inskünftige alle Abstimmungen durch namentlichen Aufruf mit Nennung der Namen in dem stenographischen Berichte zu veröffentlichen sind? Die für die Bejahung der Frage sind, wollen gefälligst aufstehèn.

(Pause. Die Veröffentlihung is mit großer Majorität beschlossen.)

Abgeordn, von Auerswald: it Bezug auf die eben er= folgte Abstimmung gestatte ih mir, über die Art und Weise, wie die namentliche Abstimmung in den Zeitungen bekannt gemacht werden soll, noch folgenden Autrag. Jch wünsche nämlih nicht, daß nur diejenigen Namen aufgeführt werden, welhe gestimmt haben, und wie sie gestimmt haben, sondern wie es in ähnlichen Fällen, nament=- lich bei ständischen Ausschüssen, geschehen, daß jedesmal das vollstän= dige Namens =- Verzeichniß gedruckt und bei jedem Namen beigeseßt werde, ob und wie er gestimmt hat, daß aber namentkih bei den= jenigen, welche bei wichtigen Abstimmungen vielleiht wegen Kränkheit gefehlt haben, der Grund ‘ihrer Abwesenheit bezeichnet wird, damit diese nicht bei ihren Kommittenten in den Verdacht kommen, daß sie ihre Pflicht versäumt haben.

Das glaube

; (Bravo!)

Abgeordn, Hansemani: Jch binm-mit dem Antrage des ver= ehrlichen Mitgliedes “aus der Provinz Preußen vollkommen einver= standen und erlaube mir nur eine Bemerkung hinsichtlih der Aus= führung. Diese scheint mir in solchen Fällen ganz einfa zu sein z es werden die Namen hinter einander abgedruckt, welhe Ja, und dann diejenigen, die Nein gesagt, und endlich diejenigen, welche auf den namentlichen Aufruf nicht geantwortet haben.

(Mehrere Stimmen: Nein! Nein!) Es ist dies die Ausführung, und ih habe nur angeben wollen, wie sie zu bewirken sei.

Abgeordn. Dittrich: Jn Bezug auf diejenigen Mitglieder, welche wegen Krankheit än den Verhandlungen nicht Theil nehmen, muß ih als Secretair bemerken, daß die Secretaire der verlangten Angabe der Gründe für die Vergangenheit nicht zu genügen im Stande sein werden und daher die Bitte stellen müßten, daß künftig diejenigen Mitglieder, welhe durch Krankheit verhindert werden, den Versammlungen beizuwohnen, dies anzeigen mögen, weil si sonst das Sekretariat außer aller Schuld schen muß, wenn die Gründe der Abwesenheit in den Listen nicht angegeben sind. :

Marschall: Jst gegen diesen Untrag mit. seinen Modificatio= nen etwas einzuwenden?

Eine Stimme: Jh möchte mir nur erlauben, noch den Vor= {lag zu machen, daß dann auch überhaupt alle Gründe der Abwe- senheit angegeben werden . . .

(Anhaltendes Geräusch. Klingeln des Marschalls.) j

Marschall: Die lebte Frage wird sein, ob auch die Abstim- mungeä durch namentlichen Aufruf bei früheren Fällen, mit Ausnahme des einen, wegen dessen der Beschluß bereits vorliegt , nachträglich veröffentliht werden sollen. Diejenigen, dié für die Bejahung dieser Frage sind, bitte ih, aufzustehen.

(Dies geschieht.) Es ist keine Majorität dafür vorhanden.

Abgeordn. Mevissen: Meine Herren! Jch habe Sie in einer persönlihen Frage einige Augenblickde um Jhre Aufmerksamkeit zu bitten. Der Herr Königliche Kommissar hat in seinem Schluß = Vor= trage vorgestern sich liebsam meiner Person erinnert und in die Worte, die ih am Montag auf dieser Tribüne gesprochen, hineininterpretirt, daß ih wünsche, daß die Krone künftig ihre Räthe aus den bered- testen Mitgliedern dieser Kammer erwähle. Jch: habe vorgestern auf diese Worte des Herrn Königlichen Kommissars nichts erwiedert, weil ih glaubte , daß die er Wichtigkeit des Gegenstandes, die Jhrer Berathung und“ Beschlußnahme unterlag, es niht wünschenswerth machen könne , dieselbe mit persönlihen Fragen zu vermischen , und ih gestehe, daß ih aufrihtig bedauert habe, daß der Herr Königl. Kom- missar die Wirkungseiner s{önen Rede am Schlusse derselben vou der Sache

ab. auf Personen hinübergelenkt hatz ih glaube es mir aber \{uldig

zu sein, heute die Juterpretation, die der Herr Königliche Kommissar meinen Worten gegeben, als zu weit gehend zurückzuweisen; ih habe am Montage erklärt , und ih bin heute noch unverändert derselben Ansicht, daß die Krone in einer ständischen Monarchie einen weiteren Kreis für die Wahl ihrcr Räthe habe, als in einer absoluten Mo- narchiez ih glaubte und glaube, daß die Krone in der leßteren aus=- \hließlich nur auf das Beamtenthum Yiogewie jon ei und die übrigen Lebenskreise der Nation- nur dur die Augen des Beamtenthums ken- nen lernen könne, daß in Verfassungs - Skäaten dageges das Talent, was in der Nation vorhanden, im öffentlichen Le sich ofen- hart und der Krone sichtbar wird, Das war der Sinn - der

en Preußischen Zeitung.

Mittwoch den 9e Juni.

Worte, die ich am Montage gesprochen h

glaube, daß sie eine tiefe Wa rhei i e l U

die Jedem von Jhnen im Leben sich wohl einmal aufgedrän tis wird, und ih bin der Hoffnung, auch nach den Worien vos en lihen Kommissars selbst noch den Tag zu erleben, wo junge p junge Ses si kfonsolidirt haben, wo auch in unserem Cie wie in Frankreih und England und in allen übrigen constitutionelles Staaten, das Talent aus allen Kreisen, wo es hervorgetreten also auch und sogar vorzugsweise aus der ständischen Versammlung, zum Rathe der Krone berufen werden wird. Der allgemeine, für alle Beamtenstaaten ohne Unterschied d aujs Grundsaß aber, den ih aus=

gesprochen, die Behauptung, die ih aufgestellt habe, daß in ständi Monarchieen überhaupt der Wa frei® e rone ar ir Rátbe weiter sei, als im Beamtenstaate, {ließt noch nicht die Nothwendig- feit in si, daß sofort die ußanwendung dieser Grundsäße auf un= sere heutigen Verhältnisse gezogen werde, und noch weniger hat in meinen Worten die Tendenz gelegen, daß der Wahlkreis der 2 den ih erwartet und auf alle in der Nation s{hlummernden Talente ohne Unterschied ausgedehnt zu sehen wünsche, abermals eine Be- shränkunig in dem Sinne erfahre, daß nur die beredtesten Mitglieder der Kammer zu berufen wären. Diese Nußanwendung, diese Jn- terpretation sind ausshließlich Eigenthum des Herrn Königlichen Kommissar. Jh weise jeden Antheil ‘daran, so weit meine Person dabei in Frage, zurü. Landtags-Kommissar: Dürfte ih einen Augenblick um das Wort bitten? Als ih vorgestern von dieser Stelle aus die Aufmerksamkeit der Versammlung mit einigen Worten in Beziehung auf das Ministerium und diejenigen Angriffe, welche dasselbe im Laufe der dreitägigen Debatte erfahren hatte, in Anspruch nahm , habe ih allerdings zwei Bitten gestellt; die eine, daß die Versammlung an- erkennen möge, daß wir den Rath, den Se, Majestät der König von uns gefordert, nah bestem Wissen und Gewissen mit Freimuth und ohne Rückhalt gegeben hätten, und zweitens, daß wir nicht ein Hin= derniß sein wollten, wenn Se. Majestät weiseren und besseren Rä= then unsere Stellen anzuverträuen für gut befinden sollten. Die Beziehung auf eine Aeußerung des Deputirten der Stadt Dülken war nur eine beiläufigez ih glaube aus seinen Worten entnommen zu haben, daß er es für wünschenswerth halte, Se. Majestät der König möge Seine Räthe künftig nicht allein aus den Beamtenwelt, aus der Büreaukratie, wählen, sénbern aus denjenigen Mitgliedern der ständischen Versammlungen, welche in derselben sich besonders auszeichnen möchte; habe ich gesagt, „aus den beredtesten Mit- gliedern“, so habe ih geglaubt, daß man hier vorzugsweise nur durch die Rede sih auszeihne. Jch will aber sehr gern jede andere Ju= terpretation, welhe der Redner seinen eigenen Worten gegeben hat, als eine authentishe und daher als die richtige annehmen. Marschall: Der Herr Abgeordnete Brust hat den vorgestern angekündigten Antrag, betreffend die Bestimmung einer gewissen An= zahl von Mitgliedern, die zur Gültigkeit eines Beschlusses \owohl der einen als der anderen Kurie nothwendig sein müßten, eingereicht, v / Fe ih die vierte Abtheilung, ihn- zur Berathung vorzu= ereiten. : Die Versammlung hat jeßt eine Königliche Botschaft zu ver- nehmen. Secretair von Leipziger (liest vor): E L Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von reußen 2c. 2c. entbietet Unseren zum ersten Vereinigten Landtage ver S treuen Ständen Unseren Tri ei Gruß, ge Serien ge Dem Uns unter dem 27/31sten v. M. vorgelegten Antrag, daß für die Dauer der gegenwärtigen Theurung dur gemeinnüßige An= lagen, sowohl unmittelbar auf Kosten des Staats; als mittelbar durch Unterstüßung von Kreis-, Kommunal = und Actien ck Unternehmungen dieser Art, den arbeitenden Klassen neue Erwerbsquellen in höchst= möglicher Ausdehnung eröffnet werden mögen, sind Wir schon dadurch zuvorgekommen, daß Wir unter dem 18. April d. J. Unseren Mi- nistern des Jnnern und der Finanzen eine namhafte Summe zur Dis-= position gestellt haben, um da helfend einzuschreiten, wo sih augen= blickliche nicht dur die zunächst verpflichteten Personen oder Cor= porationen zu beseitigende Noth zeigen möchte. Jn Ausführung dieses Befehls is bereits der Angriff außerordentlicher öffentlicher Ar= beiten und die Verstärkung der für früher eingeleitete Bauten, na= mentlih au für Festungsbauten, ausgesebten Fonds mehrfach erfolgt. Nichtsdestoweniger haben Wir von dem Antrage Unserer getreuen Stände gern Veranlassung genommen, diese Art der Verwendung der bewilligten Summen als die zweckmäßigste zu bezeihnen, und befoh= len, vorzüglih auch dahin zu wirken, daß die vielen, unter Zusiche= rung von Staats-= Prämien genehmigten Kreis =, Kommunal = und Actien = Chausseebauten, da, wo wirklich Mangel an Arbeit und da= durh Noth sich zeigt, s{leunigst in Angriff genommen werden. Uebrigens bleiben Wir Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen. i Gegeben Berlin, den 1. Juni 1847. 4 (gez.) Friedrich Wilhelm. n

die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände. ““

Abgeordn. Mevissen (verliest den Entwurf zur Bitte der Kurie der drei Stände des Vereinigten Landtages wegen Umwandlung des zur Zeit bestehenden Handelsamtes in ein selbstständiges Ministerium

für Ackerbau, Handel und Gewerbe). Wenn ih mich nicht täusche,

Abgeordn. von Auerswald: so lautet der Antrag auf. Umwandlung des Handelsamtes in ein Mi- ewerbe, Jch hätte gewünscht,

nisterium für Handel, Ackerbau und dieser Ausdruck wäre beibehalten worden; er is aber in der ganzen Denkschrift nur am Schlusse noch einmal da gebraucht, wo von den verschiedenen Provinzen die Rede is. Wenn ih mi nit getäuscht habe, so is immer gesagt: Handel, Jndustrie und Gewerbe.

bin keinesweges gegen das Wort Jndustrie eingenommen; aber na einem gewissen, in einer früheren Sißung erörterten Nebenbegriff und nach der entschiedenen Opposition, die das Wort in der Anwendung, die Herr Referent davon gemacht zu haben sien, erhalten hat, glaube ih darm antragen zu müssen, daß es, wo es statt Gewerbe

und Aerbau gesebt ist, wieder gestrichen werde und fortwährend nur von Gewerbe, Handel ‘und Aderbau die Rede bleibe. Was meinen Wunsch bestätigt, sind einzelne Stellen, die mir zwar bei dem raschen Verlesen- des Gutachtens niché ganz erinnere - geilieder snd, von denen es mir aber ges ene E gh Versuchung, ere Y \

; / besseren Wi j D en Iy gegen seinen eigen s zu begeisterte Ansicht von der ê e geltend

gen seinen eigen nsicht von der Sat n Set s So ist unter Anderem beildufg angeführt, daß Zölle

zu ma ie ei è gi [ der National - Industrie eingeführt werden sollen; es giebt 0. O bie sie gar nit dafür balten, und ih glaube nicht, Paß i

: lung den Beschluß gefaßt habe, sie als solhe Sr. Ma-= Dit bem Kön ge E anzuführen. Venn ves Say also