1847 / 159 p. 7 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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“so war die Abtheilung der Ansicht, daß ein Grund, auf diesen An- trag näher einzugehen, niht weiter vorliege. J geordn. von Brünneck: Meine Herren! Jn vorliegenden

Falle {eint mir ein Jrrthum zu Grunde zu liegen von Seiten der Abtheilung, und. ih glaube, da der Antragsteller vollkommen Grund ehabt hat, diesen Gegenstand zur Sprache zu bringen. Die Ab-= tbeilung hat sih dahin geäußert, daß die Zusicherung, auf welche der 2a seinen Antrag ferti hat, bereits in dem Geseb enthalten eiz das ist aber niht der Fall. Jh muß darauf aufmerksam ma= en, daß in der Verordnung vom 3. Februar §. 12 ausdrücklih ge= agt ist : E ; : #a8 Sbllien Wir Uns bewogen finden, den ändischen Beirath bei solchen Aenderungen der ständischen Verfassung zu erfordern, welche nicht, als die Verfassung einer einzelnen Provinz betreffend,

von dem Landtage dieser Provinz zu berathen sind, so werden Wir

ein solhes Gutahten nur von dem Vereinigten Landtage einfor=

dern u. st. w.““ , ; Bas (eint mir doch unzweifelhaft hervorzugehen, daß _die ge- wünschte Zusicherung nit besteht; in unseren provinzialständischen Gesetzen is sie enthalten in Betreff aller der Abänderungen, die mit der provinzialstäudischen Verfassung vorgenommen werden dürften, und ich glaube, daß diesem ganz analog eine gleiche Absicht auch in Betreff unserer gegenwärtigen Be Verfassung vorge= waltet hat, daher hier nur ein Redactions=- Fehler vorwaltet. Jch hoffe, daß der Herr Königliche Kommissarius uns in dieser Beziehung eine genügende Erklärung geben wird

Landtags=-=Kommissar: Jch bin nicht im Stande, die Ju- terpretation einer so wichtigen Frage des Gesebes zu geben. Glaubt die hohe Versammlung, daß darin Zweifel bestehen, so möge sie den Weg wählen, welcher geeignet sein könnte, diese Zweifel in authenti= sher Weise zu beseitigen.

Referent von der Schulenburg: Jch wollte dem geehrten Mitgliede aus Preußen nur erwiedern, daß die Abtheilung sich jeder Keußerin über das Petitum enthalten hat, und zwar aus dem Grunde, weil der Antragsteller die Petition, so wie im Gutachten aufgenommen, erläutert hat. Die Abtheilung und Jeder in der Abtheilung war sich sehr wohl bewußt, was den Ständen bis jept zusteht. Der Antragsteller gab seine Erklärung zur Erläuterung seiner Petition , und der Refe- rent hat selbst die Worte so aufgeschrieben, wie sie erläutert wurden ; da somit die Petition ihre faktishe Erledigung gefunden hatte, so hörte die Verpflichtung der Abtheilung auf, ein besonderes Petitum in Vorschlag zu bringen. Die Abtheilung war, glaube ih, deshalb um so bereitwilliger, sich bei dieser Erklärung des Antragstellers zu beruhigen, weil Fmmtliche übrigen Vorschläge, welche in dem Gut= achten enthalten sind, nur Rechte betreffen, über die in der früheren Geseßgebung und in den Patenten vom 3. Februar d. J. Zweifel stattfinden sollten, während wir hier ein ganz neues Recht haben zur Behandlung. Wir würden also über den Charakter der früheren Petitionen völlig hinausgehen.

Abgeordn. Sperling: Jch will der Abtheilung durhaus kei= nen Vorwurf mahen. Wenn aber das Volk der Krone gegenüber irgend als Rehts-Subjekt gelten, wenn von einer Verfassung über= haupt die Rede fein oll, f dürfen ständische Gesebe nit einseitig geändert werden ; dieser Grundsaß i} in dem Geseze vom 5. Juni 1823 ausgesprochen. Wir haben denselben in Bezug auf die ältere ständische Geseßgebung bereits geltend gemacht, indem wir Petitionen an die Krone gerichtet haben, jene Gesehe, insoweit sie durch das Patent vom 3. Februar gekränkt worden, wieder zu voller Geltung zu bringen, Wir verfahren also nur konsequent, wenn wir auch in Beziehung auf die Verordnungen vom 3. Februar an Se. Majestät den König die Bitte rihten, daß die Rehte, welche den Ständen durch diefelben eingeräumt sind, nicht Meg geändert werden. Jch schließe mi deshalb der Petition des Abgeordneten Hirsh an.

Marschall: Der Antrag war von den Petenten zurückgenom- men worden und is daher von der Abtheilung nicht befürwortet. Ehe ih denselben zur Berathung stellen kann, muß ich nah dem Reglement fragen, ob er die nöthige Unterstüßung in der Versamm=

lung findet. (Geschieht hinreichend.)

Abgeordn. von Brünneck: Jch E nur wenige Bemerkun-

gen zu machen. Jch bin nicht geneigt, hier ein Reht in Anspruch u nehmen. Dieses Recht, welches in der provinzialständishen Ge- Fama enthalten ist, bezieht sich nur allein auf Abänderungen, die in Betreff der provinzialständischen Verfassung vorgenommen wer= den könnten; aber ih glaube, daß auch für den Vereinigten Landtag analog dasselbe Ret in Anspruch genommen werden kann, und daß es analog den provinzialständishen Geseßen auch im Sinne des Gou- vernements gelegen haben wird, dem Bereinigten Landtag ein gleiches Recht einzuräumen, daher ih nicht bezweifle, daß Se. Majestät der König geruhen werde, Sich dahin bestimmt zu erklären, daß, wenn irgend eine Veranlassung sich ergeben sollte, eine Abänderung in un-= serer allgemeinen Verfassung vorzunehmen, diese niht anders als mit dem Beirath des Vereinigten Landtags erfolgen werde.

Abgeordn. Naumann: Dem Antrage, wie er in der Petition des Abgeordneten Hirsch entwickelt worden is, und wie er aus dem Abtheilungs-Gutachten hervorgeht, muß ih mich anschließen. Aller- dings bestimmt der §. 12 des Geseßes vom 3. Februar d. J., daß der Vereinigte Landtag mit seinem Beirath gehört werden soll; aber die Fassung dieser Bestimmung läßt offenbar zu, daß auch eine Ver-= änderung in den ständischen Geseßen eintreten könne, ohne Beirath der GE Jch bitte, die Worte genau zu erwägen. Es heißt im Gesetz:

„Sollten Wir Uns bewogen finden, ständishen Beirath über solche Aenderungen der ständischen Verfassung zu erfordern u. \. w.“

Der Gegensaß würde sein: Sollten wir uns nicht bewogen finden, den ständischen Beirath zu fordern, so wird sie auch nicht vom allge- meinen Landtage eingeholt. Ob dieser Sinn hat hineingelegt werden sollen und hineingelegt werden wird, lasse ih ganz dahingestellt sein; aber wenn es sich um Jnterpretationen von Geseßen handelt, dann fann die bloße Frage des Vertrauens nicht die entscheidende sein. Die Aufgabe der Gesebgebung sehe ih niht als eine Vertrauens-Aufgabe an, sondern und i bitte in diese Aeußerung nicht etwa einen Sinn hinein zu bringen, der mir in der That fremd is die Aufgabe der Gefebgebung ist, das Mißtrauen zu beseitigen, Verleßungen vorzu- beugen, Ist dies aber die Aufgabe, dann müssen au die Gesetze so frfast sein, daß sie einer doppelten Deutung nicht fähig sind. Das ist der eine Grund, weshalb ich mi der Petition anschließe. Aber die Petition geht noch in einer anderen Beziehung weiter, sie ver- Ind nicht blos ständischen Beirath, sondern ständi e „Zustimmung.“ Insofern sich die Zustimmung bezieht auf die Geseßgebung vor dem 3. Februar d. J,, muß ih der Petition aus den {hon in den Ge- seben selbst liegenden Gründen beistimmen, denn ih habe vorhin zu E gesu t, daß diese Geseße, meiner Ansicht nah, nit anders e e xe en können, als unter „Zustimmung“ der Stände, Was B fe B Veseßgebung vom 3, Februar d. J.- betrifft, auf welche in die Ges N die \rüheren Gesehe nicht anwendbar sind, so muß ih Ï e wel ung fir ompetent erachten, auh über die Bedingungen,

r wehen dieje neuen Verordnungen geändert werden können, neue

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den der Büglihleit und Nothwendigkeit, die beantragte Petition für erforderlich. ine wma Versammlung ohne das Recht, bei Ab= änderung oder Ae ebung der ständischen Gesehgebung -mit ihrem Rathe nicht blos, sondern mit ihrer ustimmung gehört zu werden, fann nicht S bestehen, nicht gesichert sein. Venn, wir wollen den äußersten Fall seßen, die Krone beabsichtige, die ständischen Kör=- perschasten aufzuheben;z sie fragt die Stände um ihren Rathz sie er- theilen den Beirath, und ih will den Fall seßen, sie sagen nein. Der bloße Beirath bindet die Krone nicht, und es wird also, troß des Beiraths der Stände, die Krone in der Lage sein, sie aufzulösen. Darum stimme ih auch in Beziehung auf die Geseßgebung vom 3. Februar d. J. dem Antragsteller bei,

Abgeordn. von Manteuffel: Jh kann der Deduction des geehrten Herrn Abgeordneten, der so eben den Plaß hier verlassen hat, durchaus hier nicht beitreten. Derselbe hat gesagt, das Gou- vernement müsse sih hüten, auch in der Fassung der Geseße Miß- trauen zu erregen. Jch bemerke aber dazu, man muß sich davor hüten, immer gleih mit Mißtrauen an ein gegebenes Geseß zu gehen. Es ist nun hier aus der Bestimmung des §. 2 deduzirt worden, daß eine Alteruative oder ein Gegensaß darin ausgesprochen sei. Das steht aber im Geseß nicht im allerentferntesten, sondern, wie ih es lese, ist der Gegensaß zwischen dem Vereinigten und dem Provinzial- Landtage gemacht: einmol soll der Vereinigte Landtag und das an- deremal der Provinzial-Landtag gefragt werden. Es is allgemeine Regel, daß ohne Beirath überhaupt kein Geseß geändert wird, wel- ches die Person und das Eigenthum betrifft. Darum stimme ih der Abtheilung bei.

_ Abgeordn. Frhr. von Vincke: Jh kann dem verehrten Mit- gliede, welches eben den Plat verläßt, durchaus nicht beistimmen. Zch bin der Ansicht, daß zwar eine Auslegung des Paragraphen da- hin möglich is, daß der Ausdruck: „Sollten Wir Uns bewogen finden, den ständishen Beirath einzuholen““, ein logisher Sprung wäre. Es könnte darin liegen: Sollten Wir Uns bewogen finden, die ständische Gesebgebung zu ändern und in diesem Falle den erforderlichen stän- dischen Beirath einzuholen u. #. w. Jedenfalls ist aber auch eine andere Auslegung möglich, nämlich die, welche das geehrte Mitglied für Posen angedeutet hat. Um also jeden Zweifel abzuschneiden, scheint es mir durchaus nöthig, eine ganz klare Fassung an die Stelle der unklaren zu seben.

Im Uebrigen is aber das verehrte Mitglied nicht auf den fol= genden Theil der Aeußerung des vorleßten Redners eingegangen, welche dahin gu daß der Beirath nicht genüge, sondern ausdrück- lihe Zustimmung der Stände erforderlih sei. Wenn wir eine solche Bestimmung in den provinzialständishen Geseßen vermissen, so haben wir uns deshalb allenfalls beruhigen können, weil den Pro- vinzial - Ständen uicht so wesentlihe Rechte verliehen sind, daß wir deshalb hätten bedenklih sein können. Aber hier, wo es um Ver= tretung des ganzen Landes sich handelt, meine ih, wenn unsere ständishen Rechte irgend einen Werth haben sollen, müssen sie den Werth haben, daß ohne unsere Zustimmung auch kein Titelchen verloren oder abgeändert werden kann. Denn wenn es blos in der Macht der Krone liegt, selbst gegen unseren Beirath den= noch das Geseß zu ändern, dann weiß ih nicht, wie wir irgend ein Recht noch behalten wollen. Das scheint mir auch das Fundament der ständishen Rechte, welche seit Jahrhunderten in Deutschland exi stirten , zu sein, daß sie immer als eine Art Vertrag zwischen Krone und Volk angesehen wurden. Nach meiner Ansicht is es überhaupt ein Grundsaß des allgemeinen Staatsrechtes, daß, sobald der Sou-

verain sih in der Lage befunden hat, irgend einen Theil der Souve- rainetät zu limitiren, dadurch, daß er den Ständen gewisse Rechte ver= liehen hat, ohne ihre Zustimmung nichts davon zurückgenommen wer- den kann. Der Ansicht bin ih sowohl in Beziehung auf das Geseh vom Jahre 1820, als in Beziehung auf das vom 3. Februar. Jch würde zwar für angemessen gehalten haben, diesen wie soll ih sagen kiblihen Punkt gar nicht zu berühren; da er aber berührt ist, so scheint es mir nothwendig, daß ausdrücklich ausgesprochen werde, das Geseß vom 3. Februar könne ohne Zustimmung des B Landtags nicht geändert werden, und darauf trage ih an.

Abgeordn. Naumann: Der Herr Abgeordnete hat meine Worte ganz falsch verstanden. Jch habe die Ansicht nicht ausgespro- chen, wie sie der Herr Redner mir in den Mund legt, und ih glaube, daß mir auch dies Niemand zutrauen wird. Jch habe gesagt , der geei liege die Verpflichtung ob, in den Geseßen Mißverständ= nisse zu beseitigen und das Mißtrauen zu heben. Zu denjenigen, welche die Ausführung der Gesebe zu besorgen haben , hege ih das größte Vertrauen. : j Abgeordn, von Auerswald: Der Abgeordnete der Graf- schaft Mark hat mit gewiß sehr anerkennensmerther, aber dieses Mal niht von mir zu theilender Nachsicht dem Abgeordneten von Bran- denburg zugestanden, daß der §. 12 sih auch in dem von dem Leh- teren adoptirten Sinne auslegen lasse. Jh muß dies bestreiten. Ih will mir erlauben, diesen Paragraphen vorzulesen. Er lautet: „Wir behalten Uns vor, den nah dem Geseße vom 5. Juni 1823 erforderlichen ständischen Beirath zu den Geseßen, welche Ver- änderungen in Personen= und Eigenthums - Rechten, oder andere, als die im §. 9 bezeichneten Veränderungen in den Steuern zum Gegenstande haben, wenn diese Geseße die ganze Monarchie oder mehrere Provinzen betreffen, in dazu geeigneten Fällen von dem Ver= einigten Landtage zu erfordern, welcher denselben mit voller recht- licher Wirkung zu geben befugt ist.

Dieser Theil des Paragraphen handelt von dem nah dem Ge- seß erforderlichen ständischen Beirath. Jm zweiten Theile heißt es : „Sollten Wir Uns bewogen finden, ständishen Beirath über solche Aenderungen der ständischen Verfassung zu erfordern, welche nicht, als die Verfassung einer einzelnen Provinz betreffend, von dem Landtage dieser Provinz zu berathen sind, so werden Wir ein solches Gutachten nur von dem Vereinigten Landtage cinfordern, und bleiben diesem alle auf dergleihen Aenderungen bezügliche ständische Verhand- lungen aus\chließend vorbehalten. ‘“

Dieser Theil handelt also im Gegensaß des ersten nur von dem ständischen Beirath, den Se. Majestät zu erfordern Sih bewogen finden möchten.

Jh muß bekennen , daß es über mein Jnterpretationsvermögen hinausgeht, in diesen Worten einen anderen Sinn zu finden, als daß in den Fällen, in welhen Sih Se. Majestät überhaupt bewogen fin- den werden, den Beirath einzuholen, er vom Vereinigten Landtage eingeholt werden soll, während aber durchaus nicht gesagt is, daß dies in allen Fällen geschehen muß. Der Herr Referent hat die Gründe angeführt, warum die Abtheilung den Antrag des Abgeord- neten Hirsch Le fallen lassen, Es sei geschehen, einmal, weil er ihn selbst aufgegeben habe, zweitens, weil er niht zu den Anträgen ge- höre, die von dem Verhältniß der Patente zu den früheren Gesetzen handelt, Allein es scheint mir in dieser Beziehung die Abtheilun einige Tage vorher eine andere Ansicht gehabt zu haben, und id schließe mich dieser Ansicht an. Daß die Abtheilung diese Ansicht hatte, geht schon aus dem Titel des Gutachtens hervor, welcher lau-

Daraus geht hervor, daß die Abtheilung niht immer dieselbe Ansicht hatte. Die ursprüngliche Ansicht der Abtheilung scheint mir aber die rihtige, weil, wenn au nicht stricte, doch, wie schon ein geehrter Abgeordneter aus Preußen nahwies, analog aus der früheren Gesebgebung abgeleitet werden muß, daß der Vereinigte Landtag in sei= ner Sphäre, in seinem Bereich dieselben und nicht minderen Rechte er= halten werde, als der Provinzial-Landtag. Dies vorausgeschickt, er- e ih mir mit zwei Worten über die Sache selbst mih noch zu erflären.

Es ist oft und nachdrücklich in- und außerhalb dieser Versamm- ung von dem wahrhaft Königlichen Entschlusse, eine allgemeine stän- dische Versammlung zu berufen, gesprochen worden, und daß es ein großer, wahrhaft Königlicher Entschluß war, davon is Niemand mehr überzeugt, als“ ih es bin. Aber, meine Herren, worin besteht die wahre Größe des Entschlusses, in Folge dessen eine Versammlung, wie die unsrige, zusammenberufen is ? Nicht in der Bewilligung ein- zelner ständisher Berechtigungen, nicht in der Zusage, einzelne Peti tionen und Bitten annehmen zu wollen, nicht überhaupt in dem Mehr oder Minder so vieler Einzelnheiten, sondern einfach darin, daß cin Monarch auf dem Standpunkte seiner Machtvollkommenheit, seine Zeit, sein Volk und sein eigenes Herz erkennend, diese Machtvollkommenheit selbst Beschränkungen unterwirft und selbst erklärt: Jch will forthin nicht ohne Stände regieren; dazu gehört aber nah meiner Ueber= zeugung naturgemäß und selbstredend, daß diejenigen Bestimmungen, nach denen er niht ohne Stände ferner regieren will, er au ohne diese Stände nicht ändern wolle, nah seinem eigrnen Entschluß nicht mehr ändern dürfe; so gefaßt, steht der Königliche Entschluß als ein wahrhaft erhabener und großer da, um \o größer, je freier derselbe war. Mit gerehtem Stolze rühmen wir uns in dem Laufe eines Menschenalters zwei solcher großen und freien Königlichen Entschlüsse; des ersten, als der hochselige König an der Spiße eines siegreichen Heeres, Hand in Hand mit dem mächtigsten Monarchen Europa's, sicher der Treue und Ergebenheit seines Volkes, die ewig denkwürdige Verordnung vom 22, Mai 1815 erließ und des zweiten jeßt, als Se. Majestät unser jeßt regierender König den Aft vollzog, der die Ver- treter des Landes um A eei Thron versammelt hat. Diese Entschliec= ßungen, diese großen Thatsachen in ihrer wahren Bedeutung, in ihrem wahren Sinne aufzufassen, sind wix berufen; bei der vorliegenden Frage, wie ih glaube, in dem von mir angedeuteten Sinne, und so bitte ich Sie, meine Herren, dem Antrage des Abgeordneten aus Schlesien, den die Abtheilung beseitigt hat, beizustimmen und denselben dur Beschluß zu dem ihrigen zu machen,

Referent: Jd wollte mix noch einige Worte erlauben. Der geehrte Redner wirft der Abtheilung vor, daß sie in verschiedenen Tagen verschiedene Ansichten gehabt hat, und ih muß mich dem wi= derseßen, und ih bin, wenn dies aus meiner früheren Aeußerung ge- folgert wird, mißverstanden worden; ih habe gesagt, daß die Peti= tionen, die wir beschlossen und worüber die Abtheilung Vorschläge ge= macht hat, sich auf die Gesebgebung vom 3. Februar d. J. bezögen, insofern sie niht mit der früheren in Uebereinstimmung ständen. Die Petition des Abgeordneten Hirsch ging weiter als die früheren, und der Ansicht muß ih heute noh sein, denn die Zustimmung isst nir gends verheißen oder versprochen, sondern blos der Beirath, und die Abtheilung oder vielmehr das Votum des Abgeordneten Hirsch, was in dem Abtheilungs-Gutachten enthalten is, spricht lediglich von dem Beirath, und wenn sih der Antragsteller überzeugt hat, daß dies fak= tisch dasselbe als sein erstes Petitum ist, so hat vielleicht die Abthei= lung nicht dieselbe Ueberzeugung gehabt, Die Abtheilung hat sich gar nicht geäußert. /

Abgeordn. Moewes: Jch verzichte auf das Wort, nachdem der Abgeordnete aus Preußen seine Ansicht so vollständig dargethan hat, die au die mecinige ist. :

Abgeordn. von Massow: Jch habe die feste Ueberzeugung, daß Se. Majestät nicht die Absicht gehabt habe, ständische Gesebe ohne Beirath der Stände zu ändern, Jch gebe zu, daß in dem §. 12 einè Undeutlichkeit enthalten sei, und schließe mich dem Antrage an, um Aufklärung derselben zu bitten. Der vorliegende Antrag ent- hält aber am Schlusse den viel wichtigeren Theil, nämlich die Bitte, daß der Beirath der Stände verwandelt werden solle in Zustimmung, und ih trete der von dem Herrn Referenten entwickelten Meinung bei. Jn der Gesebgebung von 1815 bis 1847 i nirgend mit einem

Wort die. Rede davon, daß den Ständen eine solche Zustimmung zu- stehe, ih mache auf die hohe Wichtigkeit des Autrages aufmerksam und kann nur dringend wünschen, daß wir eine solche Aenderung nicht beantragen mögen.

Abgeordn, Graf von Shwerin: Jh würde dem, was die Abgeordneten aus Preußen und Westfalen gesagt, nichts hinzugefügt haben, wenn ih niht dur die Aeußerung des leßten Redners aus der Mark darauf gewiesen wäre, noch einmal darauf aufmerksam zu machen, daß ein wesentlicher Unterschied zwischen Verfassungsgeseb und anderen Geseßen vorhanden ist; darin liegt das Wesen eines Ver= fassungsgeseßes, daß ein gewisser Theil der Souveraenität oder ein gewisser Antheil an der Regierung den Ständen eingeräumt wird. Wie würden wir unsere Bitten um Anerkennung der früheren uns zustehenden Rechte rechtfertigen können, wenn wir nicht an dem Grund- saß festhalten wollten, daß das Verfassungsgeseß nur mit Zustim- mung der Stände geändert werden kann, und ih stimme daher den Bemerkungen meines Freundes aus Preußen bei. Nur unter Fest- haltung dieses Grundsaßes läßt das Patent vom 3, Februar d. J. als einen wahrhaft Königlichen großen Akt der Gesebßgebung sih er- fennen, in dem die Königliche Machtvollkommenheit im Juteresse des Thrones und des Staats sich selbst eine Schranke geseßt hat. Marschall: Da Niemand mehr das Wort verlangt, \o {ließe ih die Debatte über diesen Gegenstand, und frage die Versammlung, ob der Antrag des Herrn Abgeordneten Hirsch angenommen wer= den soll?

Secretair: Verliest die Frage: Soll Se. Majestät der K6= nig gebeten werden, ob an der Geseßgebung vom 3. Februar d. J. ohne Zustimmung der Stände-Versammlung nichts geändert wer= den darf?

Marschall:

stehen,

(Dies geschicht.) Es sind mehr als zwei Drittel der Stimmen vorhanden, und der Antrag ist angenommen. Hiermit würde die Berathung über den gegenwärtigen Gegen= stand geschlossen sein, und ih bitte den Herrn Referenten, die aller= unterthänigste Bitte, die wir zu stellen haben, baldmöglichst abzu= fassen, damit dieselbe weiter gehen kann. (Schluß folgt.)

Die dem Antrage beistimmen, bitte ih aufzu=

tet: Betressend die Petition frühere Geseßgebung, während das Gutachten jelbst unter diesen Petitionen sub M, außzählt : „, Die Peti= |

und andere Bestimmungen zu geben, wie sie 6. 12 enthält D halte ih aus den vielsah entwickelten Grünton, némlich aus C r ke

tion des“ Abgeordneten Hirsch,“

Dritte Beilage

M:

.Mê 159.

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Dritte Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Donnerstag den 10! Juni.

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wurde eine Reihe Geseß- Entwürfe von lokalem Interesse angenom,

Berichtigung.

In der ersten Beilage zu Nr. 155 der Allg. Preuß. Zei- tung ist in dem stenographischen Berichte über die Sißung der Ku-= rie der drei Stände vom 1. Juni c. in der Rede des Abgeordneten von Bismark gesagt:

um thm damit einen Vorwurf zu machen, am allerwenigsten den der Konsequenz während es heißen muß: den der Jnkonsequenz, welches hierdurch berichtigt wird. Berlin, den 9. Juni 1847. Das Landtags = Sekretariat.

Beim Schlusse unseres heutigen Vlattes, Mittwoch, den 9. Juni 3 Uhr Nachmittags, waren uns weitere Manuscripte von den Ver= handlungen des Vereinigten Landtages nicht zugegangen. Wir sind mithin blos in dem Besiß des geringen Restes der vorstehenden Sizßung, im Ganzen 70 Folioblätte. Die Red. d. Allg. Pr. Ztg.

A. neh_a 40

Juland. Berlin. Rhein-Provinz. Feuersbrunst in Mehren.

Koblenz. Die Rhein- und Mosel-Zeitung. Deutsche Bundesstaaten. Großherzogthum Die Die Verwaltung der Marine. Entlassungs-

Kartoffeln.

Frankreich. Paris.

Gesuch des Marschalls Bugeaud nach der Unterwerfung des ganzen algerischen Gebiets, Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Zu- \sammenstellung der Deputirten - Kommissionen über Emil von Girardin's O vor die Pairs-Kammer und über das Kapitel von St. Denis; Pairs-Debatte über das Medizinal-Gesey.)

Großbritanien und Jrland. London. Hofnachriht. Prinz Oskar von Schweden. Parlaments - Verhandlungen. Gefängniß- und Deportationsreform - Plan. Admiral Napier.

Belgien. Bericht des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten.

Schweiz. Kanton Bern. Der Bundes - Präsident Ochsenbein. Kanton Freiburg. Tagsazungs-Justruction.

Spanien. Madrid. Ankunft des päpstlihen Nuntius.

Portugal. London, Publication des Protokolls der Jutervention der drei Mächte, L Die Junta von Porto verweigert die Unterwerfung. Wissenschaftliche und Kunst-Nachrichten, Zur Literatur der Pädagogik, Kriminal-Statistik von England und Wales 1846.

Die neuen Glasgemälde im Dom zu Magdeburg.

Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, Böorsen- und Markt-

beriht, Schreiben aus Amsterdam. (Börsen- und Marktbericht.)

Baden.

Jin: l«ck n d.

Berlin, 9. Juni. Se. Majestät der König haben Allergnä digst geruht: dem Kapellmeister Taubert hierselbst die Anlegung des von des Herzogs von Sachsen-Koburg = Gotha Hoheit ihm ver= liehenen Verdienst - Kreuzes zum Ernestinischen Haus - Orden; \o wie dem Steuermann Strempel zu Neusalz im Reg.=Bezirk Liegniß, die Anlegung der von dem Senate der freien Stadt Hamburg ihm verliehenen, zur Erinnerung an den Brand im Mai 1842 gestifteten Medaille zu gestatten.

Rhein - Provinz. Die Trierer Ztg. meldet, daß die Gemeinde Mechren, Kreis und Bürgermeisterei Daun, am 2. Juni Nachmittags um 3 Uhr von einem furhtbaren Brand - Unglück be- troffen woiden ist. Das Feuer, welches an der no: döstlihen Seite des Dorfes ausgebrochen war, verbreitete sih bei dem von gleicher Richtung her stark wehenden Winde und begünstigt durh die große Trockenheit der Strohdächer mit eiuer so reißenden Schnelligkeit, daß der Ort binnen kurzer Zeit in vollen Flammen stand und es der von nah und fern herbeigeeilten Hülfe nur nah mehrstündigen An= \trengungen gelingen fonnte, die Kirche so wie Pfarr- und Schulhaus und etwa 30 Privatwohn-Gebäude gegen die Angriffe des wüthen- den Elements siher zu stellen. Der ganze übrige Theil des Dorfes hingegen, nämlich 110 Wohngebäude nebst einer erheblich größeren Zahl von Scheunen und Ställungen ist in einen Schutthaufen ver= wandelt. Eben so founte bei der üngewöhnlihen Schnelligkeit, wo- mit das Feuer um sich griff, von dem beweglichen Eigenthume und den noch vorräthigen Lebensmitteln nur wenig gerettet werden, so daß augenblicklich gegen 600 Menschen obdach- und hülflos sind.

X Koblenz, 5. Juni. Die Rhein- u. Mosel-Zeitung enthält folgende, ansheineud Namens ihres Redacteurs gegebene Er- flärung: „Ein Artikel der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 2, Juni, enen Wechsel in der Redaction der Rh. u. Mos. Z. besprechend, berichtet zugleih, daß die Regierung der Wahl eines neuen Redacteurs ihre Genchmigung versage. Jm FJunteresse der Wahrheit kann ih die Versicherung ertheilen, daß es der Königlichen Regierung von ferne nicht eingefallen is, auf die fragliche Angelegen- heit Einfluß üben zu wollen,“

Deutsche Bund csstaaten.

Großherzogthum Baden. Die Karlsr, Ztg. meldet aus Karlsruhe vom 3: Juni: „Heute waren auf hiesigem Markte neue Kartoffeln zum Verkauf aufgestellt, welche sih bei der Unter= suchung als vollfommen ausgewachsen und gesund erwiesen. Nach allen Anzeichen is an cin Erfranken der diesjährigen Kartoffeln nicht zu denken, und die Wahrnehmungen erfahrener Landwirthe bestätigen, daß die Kartoffel-Krankheit gänzlich verschwunden sei.““

Frankreich.

Paris, 5. Juni, Eine Königliche Verordnung vom 3ten d, nimmt Herrn Guizot die interimistishe Verwaltung der Marine wie- der ab, da der neue Marine - Minister, Herzog von Montebello, an diesem Tage sein Amt angetreten hat.

Die Nahricht , daß Marschall Bugeaud seine Entlassung als General - Gouverneur von Algerien nahgesuht hat , bestätigt sich. Der Moniteur algerien vom 30, Mai, das offizielle Blatt der Kolonie, meldet, daß der Marschall, nahdem dur die Unterwerfung von Groß-Kabylien, der reichsten, gewerbfleißigsten und bevölkertsten Gegend des Landes, und der einzigen, die bis jeßt sih noch unab- hängig erhalten hatte, ganz Algerien, von der marokkanischen Gränze bis Tunis, und vom Mittelmeer bis zur großen Wüste unter Frank- reihs Herrschaft gebracht sei, den Kriegs-Minister erjuht habe, ihm

einen Nahfolger zu geben. Marschall Bugeaud is 6 Jahre Gene= ral-Gouverneur von Algerien gewesen. Er wollte am 5ten d. von Algier nah Frankreich fd einschiffen. Die Kabylen-Häuptlinge wa= ren mit den Burnus der Junvestitur bekleidet worden, nahdem Bu- eaud und Bedeau sich mit ihren Kolonnen unter den Mauern von Bugia vereinigt hatten.

Nach amtlichen Angaben im Moniteur beläuft sich der Gesammt= Schaden der vorjährigen Ueberschwemmungen auf 27,677,000 Fr., während im Ganzen an milden Gaben für die Uebershwemmten 3,907,000 Fr. eingingeu. Etwa 15 Millione, jenes Verlustes büßten reiche Leute ein, die bei Vertheilung der Gaben unberüdsichtigt blieben. Die ganze Unterstüßungs-Summe wurde unter die unbemittelten Opfer der Uebershwemmungen vertheilt, deren Verlust 12 bis 13 Millionen Francs betrug, und denen also etwas über ein Viertheil ihres Scha- dens vergütet wurde. j

Die Presse meldet, daß sih Donizetti's Zustand wieder etwas gebessert habe, und daß die Aerzte neue Hoffnungen s{öpfen.

Der spanisch - karlistische General Alzaa, der mit dem Grafen von Montemolin aus Bourges entflohen war, und der Artillerie- Oberst Puente sind am 27sten v. M. zu Bayonne in einem Privat- hause, wo sie sich verborgen hielten, von der Polizei verhaftet wor- den. Alzaa ist einer der wichtigsten Führer der karlistishen Partei und der geheimste Vertraute und Rathgeber des Grafen von Monte- molin. Man hat bei ihm Briefe gefunden, daß er auch mit den französischen Legitimisten in Verbindung stehe. Der Oberst Puente war Kriegs-Secretair des Don Carlos,

Die Presse läßt sih stark gegen den Einfluß aus, den Eng- land jeßt zu Madrid ausübe. Es stürze dort die Kabinette und suche eine ausscließlihe Herrschaft daselbst zu gründen, deren man sich ohne eine Revolution nicht entledigen könne. Frankreich dürfe nicht länger säumen, einen ordentlihen Gesandten nah Madrid zu \chicken, es ständen zu gewichtige Dinge dort auf dem Spiel. Herr Guizot solle jeßt wahr machen, was er versprochen, uämlih Frankreichs Jn- teressen, die rechtlich und faftisch begründet seien, dort aufrecht zu erhalten. Es sei Zeit, zu handeln, sonst sei es mit Frankreichs Einfluß dahin.

Der Courrier de Marseille meldet, daß Marschall Bugeaud, als er von Bugia nah Algier zurückehrte, den Ober - Befehl über die Truppen der kabylishen Expedition dem General Bedeau über- tragen habe, und daß er den ihm vom Könige bewilligten Urlaub benußen werde, um nach Frankreich zurückzukehren.

Der in Bayonne verhaftete spanische General Alpaa hat von der Regierung die Stadt Limoyes zu seinem Aufenthalte angewiesen erhalten.

Es heißt jeßt, daß Herr Nouton , Chef des Kabinets des Fi= nanz-Ministers und Direktor der Personalien in diesem Ministerium, an die Stelle des Herrn Conte zum General-Postmeister, Graf De-= jean aber zum Unter-Staatssecretair der Finanzen bestimmt sei.

ck=ch Paris, 5. Juni. Die Deputirten-Kammer hatte heute vor der öffentlihen Sißung in ihren Büreaus sih versammelt, um eine Kommission zur Begutachtung des von der Pairs-Kammer an sie gestellten Verlangens in Betreff der Ermächtigung zur Ver= folgung des Deputirten Emil von Girardin zu ernennen. Bei dem lebhaften Juteresse, welches die Sache erregt, ließ sih voraussehen, daß die Kammer = Mitglieder in größerer Zahl als gewöhnlich auf ihrem Plate sein würden. Die Diskussion in allen Büreaus dauerte lange und war sehr lebhaft. Namentlich waren die Mitglieder der Opposition in fast voller Zahl in ihren betreffenden Büreaus er= schienen.

Im fünften Büreau nehmen nur die Herren von Mornav, Cou- ture und Lacrosse das Wort. Herr von Mornav glaubt, die doppelte Stellung des Herrn Emil von Girardin als Deputirter und Journalist zu gleicher Zeit mache die Frage sehr schwierig und ernst. Da aber die von ihm gemachten Angaben der Art seien, daß Aufhellung derselben in kontra- dikftorischen Debatten fast unerläßlih geworden und Herr Emil von Girar- din auch die Verantwortlichkeit für seine Worte übernehmen müsse, so sei er der Meinung, man müsse die von der Pairs-Kammer verlangte Ermächti- gung zugeben. Herr Couture theilt die Ansicht des Herrn von Mornay und glaubt, man könne einem der großen Staatskörper die Ermächtigung nicht verweigern, eine Untersuchung vorzunehmen in dem ihm angemessen dünken- den Sinnez wenn er wirklich von einem Journalisten beleidigt worden, wäre dieser Journalist auh ein Deputirter, Herr Lacrosse äußert einige Zwei- fel über die Angemessenheit der Ermächtigung und glaubt, man müsse die Erklärungen Emil von Girardin's erst abwarten, che man sich ausspreche. Jm fünften Büreau wurde hierauf Herr Couture mit 23 Stimmen ge- gen*3, welche sih unter den zwei anderen genannten Mitgliedern vertheilten, zum Commissair ernannt, Jm vierten Büreau Herr Lavieille, der für die zu gebende Ermächtigung is, mit 19 Stimmen gegen 17, die auf Herrn Odilon Barrot fielen. Dieser hatte erklärt, die Erklärungen Emil von Gi- rardin's erst hören zu wollen, Das siebente Büreau ernannte Herrn de Mornv, der seine Meinung noch vorbehält, mit 18 Stimmen gegen 17, die auf Herrn Cremieux fielen; das ueunte Herrn Gillon, der für die zu gebende Ermächtigung is, mit 23 Stimmen gegen 15, die Herr von Rémusat erhielt. Jm sechsten Büreau erhebt sich Herr von Chambolle gegen die Ermächtigung, weil keine Gegenseitigkeit zwischen den Kammern der Pairs und der Deputirten bestehe. Die letztere könne in keinem Fall einen Pair vor ihre Schranken ziehen. Herr Delangle spricht sich für die Er- mächtigung aus und wird mit 19 Stimmen zum Commissair ernannt, ge- gen 19 Stimmen , die Herr von Chambolle erhielt. Herr Delangle hat seine Ernennung nur seinem höheren Alter zu danken. Jm ersten Büreau betheuert Herr E. von Girardin selbst seinen Respekt vor der Pairskam- mer, die er nicht habe beleidigen wollen. Nur das Ministerium habe er zu entlarven beabsichtigt. Herr Didelot spricht für die Ermächtigung, Herr Paillet dagegen, und dieser wird mit 20 Stimmen zum Commijjair ernannt gegen 17, welche Herr Didelot erhielt, Jm zweiten Büreau spriht Herr von St. Aignan für Ermächtigung , jedoch Prüfung der Thatsachen sich vorbehaltend. Er wird zum Commissair ernannt mit 21 Stimmen gegen Herrn Feuillade Chauvin, der 10 erhielt, Das dritte Büreau ernannte Herrn Leon de Malleville, der gegen die Ermächti- gung ist, mit 18 Stimmen gegen 17, die Herr Emanuel Poulle erhielt, welcher erst die Erklärungen des Herrn E. von Girardin hören wollte, Jm achten Büreau sprach Herr von Houssonville zu Gunsten der Ermächtigung. Es handle sich hier nicht eigentlich um den Deputirten, sondern um den Journalisten, die Privilegien der Deputirten - Kammer würden in keiner Weise verlegt durch das Verlangen der Pairs-Kammer. Herr Berville will solche Unterscheidungen nicht zulässig erklären, vor dem Charakter des Deputirten müsse der des Journalisten in Herrn Emil von Girardin gänz- lih in den Hintergrund treten. Er erklärt sich daher gegen die Ermächti- gung. Herr von Houssonville wird mit 16 Stimmen zum Comniissair ernannt gegen 10, die Herr Berville erhiel. L EN ;

Es sind also für die Ermächtigung fünf Kommissaire, gegen zwei, und andere zwei haben sih ihre Meinung vorbehalten. L

Die für den Geseß-Entwurf in Betreff des Kapitels von St. Denis ernannte Kommission besteht aus 7 Mitgliedern, die für den Entwurf sind, und zweien, welche dagegen sih ausgesprochen haben.

Jn der innt folgenden öffentlihen Sißung wurde von dem

iaaes - E der Geseg - Entwurf vorgelegt, kraft dessen 200,000 Fr. Kredit für die Feier der Julifeste verlangt wird. Dann

men, endlich Jn der

bis zum Postshluß Bericht über Petitionen er attet. Pairs-Kammer wurde die Verhandlung ea das

Geseß in Betreff des Unterrichts und der Ausübung der Medizin

fortgeseßt.

leih er selbst| anerkennt, daß er nihts von betitelt also kein kompetentes Urtheil hat.

willfkürlicher

des Kaiserreihs oder irgend einer anderen Epoche. wirft dem Ministerium die Absicht vor ,

gen zu woll Kommission

Autorität fehle derselben,

Der Fürst von der Moskwa spät dagegen, ob= ganzen Sache Er findet Le Gese und weniger liberal, als alle Geseße der Republik Der Redner Alles unters Joch brin= en, um die Freiheit zu begraben. Die Arbeit der" sei geshickt und bemerkenswerth, aber die nöthige weil man ihr niht kompetente Män=

ner, wie die Herren Flourens, Thenard, Gay Lussac, beigeordnet habe. Man habe aber ein rein politisches Werk zu Stande bringen wollen.

London, 4. Juni.

Großbritanien und Irland. Jhre Königl. Hoheit die Herzogin von

Kent wird am Sten d. M. nah Deutschlgnd reisen, um ihre Ver=

wandten zu besuchen.

Die Königin Wittwe beabsichtigt auf den Rath

der Arrzte den nächsten. Winter in Madeira zuzubringen. Gestern ist Prinz Oskar von Schweden mit einem Geschwader, bestehend aus einer Fregatte, # kleinen Korvette und einer Brigg,

in Portsmouth angekommen u

heute dort gelandet.

Die Verhandlungen der gestrigen Sißung des Unterhauses

hatten den

Gefänguiß = der Minister fenden Bill, bereits ausfü

im Oberhause bereits angenommenen Reformplan des und Deportationswesens zum Gegenstande, über welchen des Junern, Sir G. Grey, der Urheber der betref- einen längeren Vortrag hielt. Der Plan is seiner Zeit hrlih erörtert worden, und hat bekanntlich zum Zweck,

die Deportation durch zum Theil einsames Gefängniß und ein Besse=

rungssystem

General = Comité E i mehreren Seiten entschiedenen Widerspruch.

im Lande selbst zu erseßen. Die Bill sollte an das des Hauses gewiesen werden, erfuhr aber von So erklärte sich Lord

Mahon gegen das neue System, Sir William Molesworth billigte es nur theilweise, und Herr Bankes trug auf Verwerfung

der Bill an.

Auf den Antrag des Herrn Ewart wurde die De=

batte vertagt, Jm Oberhause wurde gestern sowohl die ir= ländische Armen= Bill, als auch die Bill wegen Bewilligung von Vorschüssen an die irländischen Grundbesißer, mit den Aenderungen, welche das Unterhaus daran zuleßt vorgenommen hatte, d. h. mit

Ausmerzung der Amendements des Oberhauses,

genehmigt und

darauf eine Kommission ernanut, welche untersuchen soll, ob der Kon= zession von Eisenbahn =- Bills für die gegenwärtige Session ein Ende

zu machen sei, : y / (B. H.) Jn der heutigen Unterhaus -Sißung hat die er=

wartete Deb gefunden.

werden fönnen, Lord John

d. M., und vorbringen

versicherte ,

Hand zu bi

neuem verta

den Antrag

Das G Linienschiffe donia“’ und

hat der Ad1

Iten, war d

Der an

Jahre giebt auf 40,000 als 775 Un

von 46,200

über Zweifel geschienen.

Worten des

feit i gan Großen ?

sichtsloseres , Mann, der Spitze derje

Bezug auf liche Ehrgeiz

legen Stämp

Russell bewegen, Palmerston

sichert sehen wolle. Millionen=- Anleihe zu bewilligenden Disconto zum drittenmale verlesen worden war und Lord G. Bentinck einen Antrag wegen Aufhebung des Bankgeseßes von 1844 angekündigt hatte, wurde die Debatte über die Bill wegen Aufhebung der Deportation fortgeseßt und von

ist so eben in einem Oktavbande erschienen. 1 ce sih nur auf die Periode von 1839 bis 1844. Während dieser fünf

athes durhweht und treibt.

atte über die portugiesischen Verhältnisse noch nicht statt= Die nöthigen Dokumente . hatten noch nicht vorgelegtt Russell versprach sie indeß zum 7ten Herr Hume erklärte nun, seinen Antrag {hon am 7ten zu wollen, ließ sich indeß endlih von Lord John denselben bis zum 10ten auszuseßen, Lord oversprah nochmals vollständige Auskunft und daß die britishe Regierung niht im mindesten die

Absicht habe, zur Einführung des Despotismus in Portugal die

eten, sondern daß sie nur die Charte Dom Pedro's ge- Nachdem hierauf die Bill wegen des bei der 8

gt. Jm Oberhaus stellte Lord Mouteagle eine dem

Antrage Lord Lincolu's entsprechende Motion wegen Unterfuhung und Verbesserung des Auswanderungswesens. Graf Grey erklärte, daß er sich von einer solhen Untersuchung wenig verspreche, ließ indeß

zu, der darauf angenommen wurde. E : zeshwader des Admirals Napier, dem für jeßt nur drei von 120) Kanonen, „St. Vincent,“ „Howe“/ und „„Cale= die „Queen“ von 110 Kanonen zugewiesen sind, scheint

vorzugsweise als Uebungsgeshwader fungiren zu sollen; wenigstens

niral Befehl bekommen, Halbsold = Offiziere, die an dem

Uebungszuge Theil nehmen wollen, auf seine Schiffe zu vertheilen. Ohne Zweifel wird dem Geschwader noch eine Anzahl Dampfschiffe beigeordnet werden. : | Die Fabrik der bekannten Jugenieure Mandsley und Comp. is durch eine Feuersbrunst gänzlich zerstört worden. Das Feuer brach am ten Abends um 10 Uhr aus, und um 3 Uhr Morgens, am

ie Fabrik ein Trümmerhaufen.

Belgien.

itliche Bericht des Ministeriums der öffentlihen Arbeiten Dieser Bericht erstreckt

der Minister die Zahl der Berg=- oder Minen - Arbeiter Mann an. Unter diesen ereigneten sich niht weniger gliücsfälle, an deren Folgen 5A6 Arbeiter starben ; 580

wurden tödtlich verwundet, und 1126 fanden ihren Tod auf der Stelle. Die Zahl der Dampfapparate bei sämmtlihén Gruben - und Berg- arbeiten betrug Ende 1844 zwar {hon 1604, die einer Gesammtkraft

Dampfpferden entsprachen. Aber noch is manche Ver=

besserung wünschenswerth.

S mweiz.

Kanton Bern. Die Eidg. Ztg. enthält nachstehenden Ar- tikel der Berner Volks=Ztg. über die Erwählung des Herrn Och- senbein zum Bundes-Präsidenten: / i TEEM

„Die Wahl des Herru Ochsenbein, obgleich noch in legter Zeit dar

längst eine ausgemachte Sache

Sie stimmt völlig zur Tagsazungs-Instruction, so wie zu den

Hroß - Präsi Niggeler, daß er ohne Rück- neuen Großraths Hrästpegun 3E e, Diese Rücfsichts losig-

geäußert wurden, hat uns

sicht auf die Umstände den Boris Sie, welcher die Majorität des

z im Geiste der zunger Kann es in der That etwas Rüd-

will etwas Pifanteres geben, als den nämlichen E ei Gadren den Landes-Friedensbruch leitete, jeyt an der S Î Behörde zu sehen, die den Landfrieden bewahren soll, Ri nisse der eidgenössischen Offiziere gestrihenen Stabs-

den aus R S erJrästbenten des eidgenössischen Kriegsraths zu machen!

auptmann | è cid Laabrlid, dies erinnert an mexikani

Jahre die gleichen

and verlassen. Verbannte e êdre und das Wohl des Volkes, wenn nur der augenblick-

e und peruanische ände, wo alle

onen als Sieger in die Hauptstadt einziehen und als Pers Hier wie dort dieselbe Rücfschtslosigkeit in

der Führer seine Befriedigung findet. Obgleich seinem Kol- fli “t S Charalterfestigkeit und Talenten nachstehend, würden wir