1847 / 162 p. 7 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Haupluors08. abstimmt und ers am anderen Tage über die Amen- emen S ch L Y Y -

Fürst Lichnowsky: Jh bitte, ein paar Worte von dem Playe aus, aus dem ih mich gegenwärtig befinde, nämlich unter den Mitgliedern der Drei - Stände - Kurie, als oberschlesischer ritterschaft- licher Deputirter , sprechen zu dürfen. Jch kann mih mit dem, was mein verehrter Kollege aus der Mark Brandenburg eben ausgesprochen hat, nur vollkommen einverstanden erklären, und obwohl es nicht zu- lässig is, in dieser Kurie das zur Sprache zu bringen, was in der anderen Kurie bereits beschlossen ist, so sei es mir doch gestattet, zu erwähnen, daß es mich um #0 mehr verwundert hat, daß Ew. Durh- Taucht ‘diesen Modus der Es gewählt haben, nahdem Ew. Durchlaucht in der anderen Kurie einem Amendement des Fürsten zu Salm= Dÿ9ck beigetreten sind, wonach das in den meisten parlamen- tarishen Versammlungen übliche Verfahren, daß zuerst die Sous- Amendements, dann die Amendements und endlich der Haupt - An- trag zur Abstimmunçe gebracht werden, auch dort beliebt worden it. Jch glaube, dies H sebr wichtig, und es wäre sehr gut gewesen, wenn es hier befolgt worden wäre, nahdem so vielfache Fragen : ob es eine Petition oder ein Amendement sei? ob wir uns damit zu be- fassen haben oder nicht? zur Sprache gebracht worden sind. Meines Ortes fann ich nur finden, daß wir uns damit befassen köunen und befassen müssen, um so mehr, nachdem Ew. Durchlancht erklärt haben, diese Amendements würden zur Abstimmung gebraht werden. Sie sind von Ew. Durchlaucht als Amendements zu deu Königlichen Pro- positiouen erklärt worden, sind also keine Petitionen , sondern Amen- dements, und sind uicht Amendements zu Petitionen, sondern Amen= dements zu einer Königlichen Proposition; sie sind daher vollkommen befähigt, zur Abstimmung gebracht zu werden. Jch will mih darüber nicht weiter ausla}en, sondern mir nur erlauben, Ew. Durchlaucht zu fragen: in welcher Form unsere Abstimmung verlangt werden wird? Werden Ew, Durchlaucht diese Frage als eine Petition oder als ein Amendement zu der gestrigen Königlichen Proposition vor= bringen? Jch frage darum, damit wir wissen, womit wir uns eigenut- lich beschäftigen.

Marschall (nahdem Herr von Quast über die Frageftellung ums Wort gebeten hat): Jch werde das Wort ertheilen, nachdem ih eine Bemerkung gemacht habe, welhe mir im Augenblick noth- wendig erscheint. Dasjenige, was das geehrte Mitglied so eben ge- sagt bat, beruht entweder auf einer Verwechselung oder darauf, daß en ganz wesentlicher Umstand dem Gedächtnisse desselben kntshwun-=

en nf. (Heiterkeit in der Versammlung.)

Jch habe nämlich gestern {on mit großer Bestimmtheit hervor- gehoben, daß ic der Meinung sein würde, ein Abänderungs - Vor-= \{lag müßte zuerst zur Abstimmung gelommen sein, wenn einer da gewejen wäre, welcher auf den Antrag gerichtet wäre, den die Ab- theilung gemacht hat, wenn einer da gewesen wäre, welcher eine Modification dieses Antrages der Abtheilung bezweckt, und welcher nicht die Absicht gehabt hätte, lediglih an die Stelle dieses Autra= ges der Abtheilung zu treten, ibn ganz zu eliminiren. Wir haben aber nur solche Vorschläge vernommen, welche diese Absicht hatten, den Antrag der Abtbeilung ganz zu eliminiren und an seine Stelle zu treten. Von einem solchen bin ih durchaus der Meinung, daß er nicht das Recht hat, die Priorität der Äbstimmung zu verlangen, sondern dieses Recht würde uur einem solchen zugestanden werden Tönnen, welcher in Beziehung zu dem Antrage der Abtheilung selbst steht, cine- Abänderung, eine Modification desselben beantragt. Wäre ein solcher da gewesen, so wäre er früher zur Abstimmung gekommen, da er aber niht da war, so konnte er au nicht zur Abstimmung gebracht werden. Es is auf das, was sonst bemerkt worden is}, zu erwiedern, daß wir uns nicht in dem Falle befinden, jeßt über etwas abzustimmen, was gleihstände einem Petitions-Antrage, sondern wir werden zur Abstimmung über einen Vorschlag kommen, welcher aus der gestrigen Berathung hervorgegangen i, und welcher deshalb zur Abstimmung gebracht. werden muß. Um noch etwas auf das zu er- wiedern, was von einem anderen geehrten Mitgliede erinnert wurde, so i zu bemerken, daß ich gleich anfangs erwähnt habe: wir fom- men zur Abstimmung über den Gegenstand, und falls es nothwendig ist, zu einer furzen Vorberathung, insofern der Vorschlag, welcher gestern vorgelegt worden is, in jeiner Fassung eine nicht unbedeutende Abänderung abren hat. Das i} der Grund gewesen, der es noth- wendig gemacht bat, zu kurzen Bemerkungen über den Gegenstand zu schreiten, Jch bin auch der Meinung, daß es wünschenswerth sei wird, sich in der Kürze zu balten, welche dabei vorgesehen wurde, damit wir röglihst bald über den Gegenstand zur Abstimmung kommen.

Zunächst hat der Abgeorduete Graf von Helldorf das Wort.

Abgeordn. Graf von Helldorff: Jh kann mich nicht mit dem= jenigen einverstanden erklären, was vorhin ein Abgeordneter aus nmei- uer Provinz zum Nachtheil und gegen das Juteresse der Provinz Preußen erklärt hat. Jch beziebe mich, was meine desfallsigen An- sichten anlangt, ganz auf das, was ih vorgestern ausgesprochen habe. Eben so muß ih beklagen, daß der Abgeordnete die hocherzigen Ge- siunungen so wenig anerkannt hat, welche ein vorgestern mir re- dendes Mitglied der Ritterschaft der Provinz Preußen ausgesprochen hat. Nur das Anerkenntniß dieser Gesinnungen und die mir später gewordene Kunde, daß selbft eine partielle Anleihe einen nachtheiligen Einfluß auf den Geldmarkt habeu fönne, haben mih bewegen fönnen,

deu n Red nicht zu stellen, den ih vorzestern angedeutet habe. Dem Herrn Referenten muß ich auf das, was er wegen der möglichen Chan- cen angedeutet hat, die aus dem bevorstehenden Wahblturnus hervor-

ehen könnten, entgegnen, daß das uns nit abhalten kaun, cinen A an die Krone gelangen zu lassen. Wäre das begründet, was er gesagt hat, so dürften wir uns nicht mit irgend einer Petition be- fassen, welhe mit „einem Antrage für den nächsten Landtag endigt. Zur Sache selbst will ih mich, um die Versammlung uit zu ermü- ben, ganz furz dem modisizirten Antrage des verehrten Abgeordneten aus der Provinz Preußen anschließen, jedoch mit der Beschränkung, R ci d Mitglied der Provinz Westfalen anzubringen für gut

Abgeordn, Graf von Sch{werina: Meine Herren! Es if be- reits bei der gestrigen Diskussion verschiedentlich e Frage von Lied

Gesichtspunkte aus betrahtet worden, bei dem ih Veranlassung ge- habt haben würde, mich ihm entgegenzustellen, wenu ih nicht den dringendsten Wunsch hätte, nur das auszusprechen, was uns der Ab-

- . - e , , stimmung näher bringt, - Deshalb habe ih mich enthalten auf der- artige Aeußerungen, die allerdings auch für mi, wie für viele An- dere, verleßend waren, etwas zu erwiedern. Es is dargestellt wor- den, als ob die, welche aus einem prinzipicllen Grunde Rein gesagt weniger Vertrauen zur Kroue besäßen, als die, welche Ja gesagt. Es ist dargestellt worden, als wenn sie ihr Votum gebrauchen woll- ten, um eine Waffe gegen die Regierung zu \chmiebden, um ein Mit- tel zu haben, Se. Majestät zu bewegen, auf unsere Bitten einzugehen. Ich habe darauf, wie gesagt, geshwiegen, weil ich die Debatte nicht aufhalten wollte. Wenn aber beute cin Abgeordneter aus der le- fishen Ritterschaf U i

(iele Stimmen: aus der en!) -aus der sähßschen Ritterschaft, ih Siu M in Rugierungs- Rath von Wedell, auf diesen Vorwurf zurückommt, so mun ÿ ih ihm

. gegen die

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entschieden antworten, daß er uicht berechtigt ist, uns Motive uuter- zulegen. FO bin ein Waffenschmied weder für die Regierung; noh

egierung, sondern ich mache“ auf keinen anderen Namen einen Anspruch, als auf deu, den ih mit jedem Abgeoxdueten in die- sem Saale theile, auf deu eines unabhängigen Abgeordneten.

(Beifall von vielen Seiten.) Jch bin hierhergerufen worden, um nach freier, La Ueber- zeugung Ja oder Nein zu sagen. Jh habe Nein gesagt, und Nie- mand ift béréchtigt, . mir zu sagen, ich hätte weniger Vertrauen zur Krone, als er, weil er Ja gesagt. (Abermalige Unterbrechung durch ein lebhaftes Bravo.) Es ist aber auch feineêweges meine Art, mit den Motiven meiner Abstimmung zurückzuhalten, sondern ih bin jederzeit bereit, sie offen auszusprechen, und wenn ih es in voriger A niht gethan habe, so war es geschehen, nicht darum, weil ih die Lust oder den Muth nicht dazu gebabt habe, sondern weil ih nit glaubte, daß es nöthig sei, Jett aber scheint es nothwendig zu sein, den- Staudpuukt fest- zustellen, warum man prinzipiell Nein sagte, ohne deswegen ein Mit- tel daraus machen zu wollen, Se. Majestät den König zu bewegen, unserer Bitte nachzugeben. Jch bin der Meinung, es habe dies mit der Frage, die wir in voriger Woche diskutirten, gar keinen Zusam- menhang, im Gegentheil, ih erkenne noch heute an, daß es in freier Machtvollkommenheit Sr. Majestät des Königs stehe, uns die Bitte, die wir gestellt haben, zu gewähren oder nicht, ind ih würde es für verwerflih halten, wenn irgend ein Mittel Lon dieser Versammlung gebraucht werden wollte, auf deu Entschluß, Sr. Majestät einzuwir= fen, als die Gründe, durch die wir unseren Beschluß motivirt haben. (Von vielen Seiten: Bravo!) , Trobdem liegt die Frage einfach so: ih sage, wenn ih gefragt werde, ob ich die Anleihe bewillige oder uícht, N von den Gründen in Bezug auf den Geldmarkt, deshalb Nein, weil, wenu ih die Verautwortlichkeit für die Anleihe mit der Krone theilen soll, ih dies nit anders thun zu können glaube, als wenn ih“ auch die Möglichkeit babe, das Bedürfniß zur Anleihe gründlich prü- fen zu fönuen, unnd wenn ich die Möglichkeit habe, die Verwendung der Anleihe durch dieRegierung vom stän=- dishen Standpunkte aus kfontrolliren zu können. Diese Möglichkeit ist uns in der Verfassung vom 3. Februar uicht gegeben, und darum, habe ih gesagt und sage es uo, halte ih unsere Ver- fassung noch nicht in dem Grade fkonsotidirt, um, wenn die Frage wegen einer Anleihe oder Garantie mir vorgelegt wird, ja sagen zu föunen, und ih wiederhole, id balte Niemand berechtigt, mir ein anderes Motiv unterzulegen. (Nochmals stürmishes Bravo.)

Abgeordn. von Wedell: Gestern is von diesem Standpunkte aus von mehreren Deputirten der Provinz Preußen gesagt worden : Wir erkennen die Nothwendigkeit, das dringende Bedürfniß des Baues der Eisenbahn nach Preußen au; wir wissen, daß es für die Provinz Preußen eine Lebensfrage is, daß diese Bahn bald gebaut wird; aber wir haben um Periodizität gebeten; diese Bitte ist uns noch niht gewährt, und deshalb stimmen wir gegen die Anleibe. Jch habe gesagt, daß ich dieses Motiv nach meinem Gefühl nicht billigen könne, Mögen Andere eine andere Meinung haben. Jch glaube nichts Un- rechtes gethan zu haben, wenn ih meine Gefühle ausgedrückt habe, Jch theile ganz die Ansicht, daß es besser wäre, wenn auf diejer Stelle nie Gefühle ausgesprochen würden und sih die Redner immer nur streng an die Sache bielten. Dies i} aber nicht gescheheuz es haben Andere ihre Gefühle hier schon oft ausgesprochen. Wenn aber andere Herren das Recht haben, hier Gefühle guszudrüdcken, so habe ich guch das Recht, meine Gefühle hier auszusprechen.

(Von mebreren Seiten Bravo.) :

Marschall: Der Abgeordnete von Thadden hat jeßt das Wort, um éine persönlihe Bemerkung zu machen.

Abgeordn. von Thadden (vom Llage): Es sind einem Ab- geordneten der schlesis{hen Ritterschaft Worte in den Mund gelegt worden, die derselbe in einem ganz anderen Sinne angeführt hat. Wenn derselbe auwesend wäre, so würde er darauf geantwortet haben. i Marschall: Es is dies nur durch ein Versprechen geschehen, indem anstatt „der sächsischen“ gesagt wurde „der schlesischen Ritter- schaft.‘ Die Sache hat jsih bald aufgeklärt.

Abgéordn. Graf vou Schwerin (vom Plaße): Ju Bezug auf die Aeußerung des vorigen Sprechers bemerke ich nur, daß ih ihm niemals das Recht bestritten, seine Gefühle auszudrüden.

Abgeordn. von Beckerath: Jch habe ebenfalls nicht die Ab- sicht, dem verehrten Mitgliede der sächsisheu Ritterschaft das Recht zu bestreiten, seine Gefühle auézudrücken. Jch nehme aber auch da- gegen das Recht in LÆnspruch, mich über den Eindruck zu a den die Darlegung seiner Gefühle auf mih und auf einen großen Theil der Versammlung gemacht hat. Dieser Eindruck war der eines völ- ligen Widersprnhs zwischen demjeuigen, was das geehrte Mitglied gestern bei seiner Abstimmung geleitet hat, und demjenigen, was sei- nerseits als Motiv der heutigen angegeben wird. Wenn das verehr- lihe Mitglied gestern dafür stimmte, daß eine Anleihe bewilligt wer= den möchte, um den großen, nationalen Zweck, die Herstellung der preußischen Ostbahn, auszuführen, hat das verehrte Mitglied denn da nicht an die in anderen Provinzen, in dem Regierungs-Bezirk Trier und anderswo, auszuführenden Eisenbahuen gedaht, oder is die Wichtigkeit der leßteren Bahnen mittlerweile so gestiegen, daß von dem, der gestern die Anleihe bewilligte, heute nicht einmal die fünf- tige Bewilligung einer Anleihe in Aussicht gestellt werden fann? Dech es mag dem geehrten Mitgliede selbs besser gelingen, seine ver- schiedenen Motive in Einklang zu bringen, als mir, Jch verlasse sie und gehe zu dcm Amendement des Abgeordneten aus Preußen über. Es ist gegen dasselbe“ bemerkt worden, daß es bedenklich erscheinen möchte, sih jeyt über eine bestimmte Richtung der Preußischen Bahn auszusprechen. Dieser Einwurf \heint mir deshalb nicht gegründet zu sein, weil eben darauf angetragen wird, daß eine Proposition über die Angelegenheit an den Landtag gelangen möge; daun “wird sich Gelegenheit darbieten, über diejenigen Zweifel, die gegenwärtig noch in Betreff der Richtung obwalten mögen, näher in Berathung zu treten. Es ist ferner gesagt worden, daß es niht ange- messen erscheinen könne, darauf anzutragen, in de: bisherigen Weise mit der Vorbereitung zur Ausführung der Ostbahn fortzufahren. Allein,“ meine Herren, wenn es uns Ernst gewesen ist mit der bier votelfach ausgesprochenen Meinung vou der hohen Nüß- lihfeit, von der politishen Nothwendigkeit ver preußischen Ostbahn, so darf es wohl keinem Bedenken unterliegen ; daß in der bisherigen Weise, d. f mit Verwendung der etatsmäßigen Mittel, in der Ein- leitung diejes Unternehmens Poctnéfabréti werde. Also auch dieser Grund scheint mir, gegenüber den großen Rücksichten, die gestern von allen Seiten für dieses Unternehmen in Anspru genommen wurden, völlig zu vershwindén. Ferner i der“ Lage des Geldmarktes erwähnt worden; allein ‘dieser Einwand zerfällt, wenn man R, baß es s ge nwärtig niht um sofortige Ausführung einer Anleihe han- delt, sondern ‘daß sie vielmehr nur n Aussicht gestellt und bei dem nächsten Landtage in Berathung gezogen werden soll. Ueberbies muß ih darauf aufmerksam machen / daß nah den in allen ‘Staaten üb lichen Gebrauch“ in“ denjenigen Fällen, wo dem Gouvernement die

Autorisation zur ‘,

»ziirung einer Anleihe ertheilt wird, das G ou vernement ‘stets da?

í } f Bedacht zu nehmen hat, die Ausführung in eineni solchen Aug. .¡ck vorzunehmen, wo der Geldmarkt günstige Konjunkturen darbietet, Die Bewilligung geschieht also immer in der stillshweigenden oder ausgesprochenen Vorausseßung, daß die Anleihe in einem Augenblicke negozürt werde, wo die Lage des Geldmarktes es unter günstigen Umständen gestattet. Meine Berin! Jch glaube, daß die Aufgabe unseres Wirkens, und namentlih unseres Wirkens an dein gegenwärtigen Landtage, eine doppelte is. Wir haben zu- nächst dem Lande den Rechtsboden zu sichern, auf welchem allein stän- dische Wirksamkeit gedeihen kann. ©

Wir haben diese Pflicht erfüllt, und liegt es nicht in unsere: Macht, die Kluft auszufüllen, die gegenwärtig in Folge einer Mei- nungsverschiedenheit zwischen der Krone und den Skänden hinsichtlich der Verfassungsfrage noch besteht, liegt es, sage ih, nicht in unsere: Macht, diese Kluft auszufüllen, eine Brücke darüber zu bauen, so liegt es doch in unserer Macht und auch in unserer Pflicht, die Hand hin- über zu reichen, die Zusage zu ertheilen, daß wir mit der Regierung wirken wollen zum Heile des Landes, sobald es ohne Verlebung unz seres Gewissens geschehen kann.

Jch habe gestern gegen die Bewilligung der Anleihe gestimmt, nicht mit Rücksicht auf den Geldmarkt, nicht mit Rücksicht auf mauche andere Gründe, die von verschiedenen Mitgliedern angeführt worden sind, ih habe dagegen gestimmt, weil ih die tiese Ueberzeugung hege, daß eine so wichtige Belastung dem Lande nur von Ständen aufqge- legt werden fönne, die eine organische, eine gesiherte Wirksamkeit haben. Jh habe mit Schmerz mein Nein ausgesprochen, heute aber sage ih mit derselben Entschiedenheit und mit der Hoffnung auf eine bessere Zukunst: Ja!

Referent Frhr. von Manteuffel: Jch erlaube mir eine fak- tische Bemerkung des geehrten Abgeordneten zu berichtigen, welcher eben die Rednerbühne verlassen hat, Derselbe sägte nämlich, daß alle diejenigen, welche gestern die Frage bejaht hätten, nicht an die übrigen Eisenbahnen und resp. deren Unterstüßung gedacht und des= halb fein Recht hätten, bei der Verneinung des jeßigen Amendements die Rücksichten auf jene anderen Eisenbahnen geltend zu machen, Dem muß ih entschieden widersprehen, deun in der Denkschrift ist gerade als Unterstüßung der zu bewilligenden Anleihe das Moment hervor= gehoben worden, daß es dann möglich sein werde, auch die übrigen Eisenbahuen noch einer Staats =- Unterstüßung theilhaäftig werden zu lassen.

(Abgeordneter von Wedell verzihtet auf das Wort, vorige Redner chou ausgesprochen, wa2- er sagen wollte.)

Abgeordn, von Brünneck: J! habe zu dem, was der geehrte Redner vor mir auf diesem Plaße und) Audere bereits bemerkt haben, nur wenig hinzuzufügen. Zur Beruhigung des geehrten Abgeordne=- ten aus der Provinz Sachsen und des anderen aus der Provinz Schlesien bemerke ih nur, daß das Amendement keinesweges die Ueberschüsse der Staats - Einnahmen in Auspruh nimmt. Vielmehr hat sich dasselbe darauf beschränkt, nur darum zu bitten, daß, so wie bisher aus den dazu angewiesenen Mitteln, die Arbeiten an der Eisenbahn nah Preußen fortgeseßt werden möchten. Eben so wenig hat das Amendement eine Anleibe für die Zukunft als unvermeidlich in Aussicht gestellt. Dem geehrten Abgeordneten aus Westfalen muß ich aber insbesondere bemerken, wie aus dem Amendement keineswe= ges hervorgeht, daß irgend eine bestimmte Richtung in Anspru ge- nommen werde, vielmehr kann, wie ih glaube, davon nicht die Rede sein, dean dié Richtung is in der ministeriellen Denkschrift und auch im Abtheilungs - Gutachten und selbst durch die Erklärung des Kü= niglihen Herrn Kommissars bereits außer Frage gestellt. Es handelt sich also gar nicht weiter um die Richtung; dieses Amendement hat daber nur befürwortet, daß die Babn, wenn sie eine Staats -Bahn sein soll, auch im allseitigen Juteresse des Staates in der gegebenen Richtung völlig durchgeführt werde und also hier ihren Ausgang erhalte. Alles Audere is von mehreren Abgeordneten {on wieder= holt worden, daher ih nur dies Wenige noch hinzuzufügen hatte.

(Vielfacher Ruf nah Abstimmung.)

Marschall: Es fragt sich, ob nicht eine deutlichere Fassung eben nah der Ansicht, die vou dem Abgeordneten von Brüuneck aus= gesprocben worden is, in dem Amendement zu wählen wäre. Es heißt nämlich: „„der zu beshleunigenden Ausführung der östlihen unmittel bar von Berlin nah Königsberg führenden Eisenbahn.“ Es fkfomu.t darauf an, ob die Bedeutung, daß eine direkte Eisenbahn von Berlin nah Driesen gebaut werden möge, in den Worten „unmittelbar von Berlin nach Königsberg“ zu finden wäre oder nicht.

Abgeordn. von Brünneck: Allerdings is das meine Absicht gewesen, und ih habe dies auch erklärt; ich bin aber bereit, das Wort „unmittelbar“ fallen zu lassen.

Abgeordn. von Auerswald! Jch bitte um Entschuldigung, wenn ih zunächst einen Punkt berühre, der vielleicht erledigt scheint, von dem ich aber do besorge, daß er wiederholt auftauheu wird, besonders, nachdem ich glaube bemerft zu haben, daß das geehrte Mitglied des Herrenstandes, welches denselben zuerst zur Sprache brachte, noch uicht auf das Wort verzichtet hat. Das is nämlich die wiederholt und troß der Erinnerung des Herru Marschalls zur Sprache - gebrachte Frage, ob diese Auträge oder Petitionen hier zur Sprache gebracht werden könuen. Jch verzichte darauf, mich selbst darüber auszusprechen, und bitte nur um die Erlaubniß, zwei Paragraphen, den einen aus dem Gesete, den anderen aus dem Reglement, vorlesen zu dürfen. §, 14 des Gesebes vom 3. Februar, auf den man sich bezieht, heißt: Y

„Wenn der Vereinigte Landtag über eine Proposition wegen Auf- nahme neuer Staats-Anleihen (§. 5) oder wegen Einführung ueuer Steuern oder Erhöhung der bestehenden Steuersäße (§. 9) zu be= schließen hat, so tritt der Herrenstand mit den übrigen Ständen zu gemeinschaftliher Berathung und Beschlußnahme zusammen. Ju allen anderen Fällen erfolgt auf dem Vereinigten Laudtage die Be=- rathung und die Abstimmung des Herrenstandes in äbgesonderter Versammlung.“

Das is}, glaube ih, der Paragraph, auf den überhaupt die Be- hauptung gegründet wird, daß die Anträge, die hier zur Frage ge- fommen sind, nicht hierher gehören. Nun besagt aber §. 15 des von Sr. Majestät vollzogenen Reglements im Eingange: „Für diese Be- rathung (§. 14) gelten folgende Regeln: l

8) Neue zur„Sache gehörende Vorschläge werden nur dann in Er- wägung genommen, wenn sie dem Marschall von dem Proponenten,, vor der Sigzung \chriftlich eingereiht sind und auf Anfrage des S H von 24 Mitgliedern durch Aufstehen unterstüßt worpeii;, Der Marschall kann ‘jedoch in einzelnen Fällen, wenn die strenge

Befolgung dieser Vorschrift erhebliche Uebelstände herbeiführen cte,

Ansnahmen davon gestatten.“ i i

Das Geseh bestimmt also ausdrüdlich, daß neue Vorschläge, die zur Sache gehören, E werden können, und legt auf die vernünftigste wz eigentlich einzig mögliche Art die Beurtheilung darüber, ob ein solher Vör+2 lagzur Sachegehöre, indie Hand des Marschalls und der Versammlung. 2 glaube, daß dadur diese B erledigt ist. Jn der

ache selbst, das Amendénient des “Herrn Abgeordneten aus Preußen hetreffend, so werde ih mich nach- allem dem, was dafür gesagt wor=

Dritte Beilage

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D’ tte Beilage zur Allgemeinen Preufischen Zeitung.

den ist, demselben vollständig anschließen. Auch würde ih, nachdem durch den Vortrag des lebten geehrten Redners die Bedenken, die von einem Mitgliede der Ritterschaft aus Westfalen und von anderen erhoben worden sind, \ich erledigt haben dürften, das Wort hierüber nicht ergreifen, wenn ih nicht glaubte, daß es nah manchen Aeußerungen, die gefallen sind, nothwendig wäre, daß wenigstens ein Mitglied der Provinz Preußen offen, entschieden, bestimmt und mit dem dringend= sten Wunsche, daß das Amendement durhgehen möge, sih für dasselbe aussprehe. J thue dies hiermit, ohne daß ih glaube, die dafür angeführten Gründe wiederholen zu müssen. Jch enthalte mi also weiterer und unnöthiger Motivirung, und, obgleich ih mir vorgenommen hatte, auf gewisse Aeußerungen eines geehrten Abgeordneten der sähsishen Ritterschaft, welche sich vorzugs- weise auf die gestrige Abstimmung der Abgeordneten vou Preußen bezogen, zu antworten, verzichte ih nah demjenigen, was geehrte Freunde darüber bereits ges1gt haben, au hierauf. Das einzige Wort füge ih hinzu, daß, wenn der geehrte Abgeordnete nicht nur den Beschluß, sondern namentli die Motive beklagt und bedauert hat, welhe uns Preußen geleitet haben, dies mir zwar aufrichtig leid thut, daß es mix aber tröstlih is, die Ueberzeugung gewonnen zu haben, wie dies auf einem Mißverständniß beruht, da es uns offenbar gar nicht gelungen ist, ihm die Motive vollkommen verständlich zu machen, welche für uns maßgebend gewesen sind.

__ Graf von Arnim: Der geehrte Abgeordnete aus Preußen hat sich, wie ih eben von ihm vernehme, schon selbst überzeugt, daß der im §. 15 des Reglements citirte §. 14 der §, 14 des Reglements und nicht §. 14 des Geseßes vom 3. Februar ist. ( glied las §. 14 des Geseßes vor, welher die Bestimmung enthält, in welchen Fällen der Vereinigte Laudtag zu einem Ganzen vereinigt wird. Er knüpfte daran die Vorschrift des §. 15 des Reglements, welcher anfängt: „Für diese Berathung gelten folgende Regeln“, dies bezieht sih aber auf die Regel §. 14 des Reglements : „Jn der Plenar =- Versammlung führt der Marschall den Vorsib,““ Jun- sofern also möchte die darauf gestütte Deduction nicht ganz zutreffen, und ich glaube, daß durch §. 14 des Gesetzes nichts entschieden ist in Bezug auf die Form, wie neue Vorschläge eingebraht werden sollen, von denen Litt. g. des §, 15 des Reglements handelt. Die Frage bleibt also offen, und id halte sie unter Umständen für eine so \hwierige und wichtige, daß ih „laube, man wird sie nicht hier als Nebenpunkt erledigen können. 28 is nämlich die Frage, die ih nach Lage unserer Geseßgebung fük wichtig halte: Wieweit erstreckt sich formell das Recht, an eine Allerhöchste Proposition in derselben Ver= jammlung und Berathung eine Petition vder einen Antrag zu knüpfen? Es handelt sih hier davon, ob und in welhem Umfange an eine Proposition, wie sie §. 14 vor Augen hat, die in beiden Kurien gemeinsam berathen wird, von diesen gemeinsame Anträge geknüpft werden können, die an und für sich als Petitionen geseblich von den getrennten Kurien berathen werden müßten, und insofern glaube ih, daß diese Frage wohl eine nähere Erwägung bedürfen wird, und daß ich also meinerseits das heute hier Verhandelte kei- nesfalls als ein Präcedens annehmen kann. Wir müssen in unse= vam allseitigen Juteresse diese Frage von der heutigen Debatte ganz unabhängig halten, so daß wir dadurch in keiner Beziehung präjudi- zirt werden.

Abgeordn. von Auerswald: Jh bin allerdings auch der Meinung, daß si dieses Citat auf §. 14 des Reglements bezieht, nichtsdestoweniger bleibt meine Ansicht von der Sache dieselbe, denn §, 14 des Gesebes und §. 14 des Reglements behandeln dieselbe Sache im Allgemeinen, §. 15 des Reglements {ließt sich aber für das Spezielle ergänzend an. §. 14 des Reglements sagt: „Die Verhandlung beginnt mit Vorlesung des Gutachtens der Abtheilung durch den Referenten“‘, und hieran \{ließt sich ganz in der von mir erwähnten Art der Punkt g. des §. 15, wo diese neuen Vorschläge dem Urtheile des Marschalls und der Versammlung überlassen bleiben.

Abgeordn. Kuschke: Das Amendement, welches der geehrte Abgeordnete aus Preußen gestellt hat, stimmt mit dem von mir ge- stellten Antrage hauptsächlich überein, blos mit dem einen Unterschiede, daß in dem ersteren die Linie von Berlin bis Königsberg benannt ist, was ich in meinem Antrage ganz vermieden habe. Es würden also, wenn im ersten Antrage dies ausgelassen werden sollte, beide Amen- dements zusammenfallen, und es würde über sie gemeinsam abgestimmt werden fönuen. Sollte das nicht der Fall sein, so bitte ih, meinen Antrag besonders zur Abstimmung zu bringen.

Marschall; Die Anträge fallen doch vollständig zusammen, denn daß eine Eisenbahnverbindung von Berlin nach Königsberg her= gestellt werden soll, darüber besteht kein Zweifel, sondern die Änsich- ten sind nur darin verschieden, ob in gerader Linie gebaut oder zu inem Theil der Verbindung eine {on bestehende Eisenbahn mit einem Umweg benußt werden soll, Einverständniß zwischen beiden Antragstellern liegt aber do vor, denn Beide wollen die nähere An= gabe dcr Richtung vermeiden,

(Das Amendement wird vom Secretair nochmals verlesen, worauf dem Abgeordneten Naumann unter dem lauten Rufe der Versamm- lung na) Abstimmung von dem Marschall das Wort ertheilt wird.)

Abgeordn. Naumann: Das Amendement des Abgeordneten aus Preußen stummt allerdings mit dem zuleßt verlesecnen überein, und ich würde, wenn das geehrte Mitglied aus Preußen nicht so streng auf der Fassung beharrte, die er demselben gegeben hat, mich nicht dagegen e¡flären. Jch bin vollständig für die preußische Eisen-= bahn oder, wie hie in der Proposition genannt ist, für die östliche Eisenbahn, Zch wünsche aber nicht, daß durch irgend ein Wort die Meinung der Versammlung darüber aus esprochen werde, in welcher Richtung, und ob gerade von Berlin felbst aus, die Bahn gebaut werde. Jch kann dem Herrn, der das Amendement gestellt hat, nicht zugeben, daß die Frage, in welcher Richtung gebaut werde, unum- tg A stehe. Soll die Eisenbahn gebaut werden, und kann sie nur e aut „werden mit Beihülfe eines Darlehens, und is zu diesem L die Zustimmung des Vereétnigten Landtages erforderlich, so Mabifioati egeben werden, daß diese Zustimmung an eine bestimmte “1 aitbazfd Li werden fann, “und daß auch cine Modification

d babe gestéri ae ist, um die Richtung der Bahn zu bestimmen. 2 rol du n Amendement gestellt; ih sehe es niht mehr als der Ueberzeugung Les zur Diskussion gestellt werden kaun, weil ich ita Vin Stäat A daß nah dem gestrigen Votum der Versamm- überhaupt die Bahn fJenigen Mittel nicht gewährt worden sind, um ‘5 Amendement gea „Ausführung zu bringen. Darum will ich LIES Sau gegenwärtig hier nicht weiter gelteud machen; ich “5 mich aber wider Alles “erf(s n h z erklären, was für die Zukunft diesem amendement in den Weg treten fönnte. Es F ch nit die 2 be der Versammlung sein, ei \ ain auch nicht bie Aus- ga b dri Z lein, einen solchen Beschluß zu fassen. Daher Sea ih dringend wünschen, wenn das geehrte Mitglied aus Preu- en auf die Worte verzichtete, die, wi , ,

c Off / eee Wle ,ch glaube, niht wesentlich sind, um die Ansicht der Versammlung Sr. Majestät dem Könige gegenüber auszusprechen, daß sie, troßdem sie das Darlehen nicht genehmigt hat, denno es für im Jnteresse des Staates liegend ex-

Das geehrte Mit= -

achte, die östliche Bahn herzustellen, und daß sie bereit sei, unter anderen Umständen die Zustimmung zu einem \olhen Darlehen zu geben. Jch glaube, dies fann nur noch die Aufgabe der Versamm- lung sein, nur dies kann sie noch aussprechen, indem sie Sr. Majestät auf die Allerhöchste Botschaft sagt, sie sei in diesem Augenblicke nicht in der Lage, das Darlehen selbst zu bewilligen, :

(Ruf zur Abstimmung.)

Marschall: Es würde das Amendement also noch einmal zu verlesen sein.

Abgeordn. von Brünneck: Einige wenige Worte nur. Jch würde gern bereit sein zu jeder Vereinigung, aber ih glaube nicht, daß es mr möglich is, das ganz herauszulassen, was den Zweck hatte, es festzustellen, daß die Bahn hier ihren Ausgang erhalten müsse, denn es liegt zu sehr im Jnteresse des Staates, daß eine vou dem- selben zu erbauende Bahn von hier ihren A'sgang nehme. Es liegt darin auch weiter nihts, nachdem ih das Wort „unmittelbar“ habe fallen lassen, und ich bin auch bereit, die andererseits erhobenen Bedenken in Rücksicht der Mittel, die bereits für den Bau angewie= sen sind, dadurch zu heben, daß ftatt der Worte „wie bisher“ die „in gecigneter Weise“ gewählt werden, und dann weiter „mit den zu Gebote stehenden Mittelu“/, so daß es dann folgendermaßen heißen würde: „Die vereinigten Stände - Kurien tragen allerunterthänigst darauf an, daß des Königs Majestät geruhen möge, behufs der zu beschleunigenden Ausführung der östlichen von Berlin aus nah Kü- nigsberg zu führenden Eisenbahn dem nächsten Vereinigten Landtage eine Allerhöchste Proposition vorlegen und bis dahin die an derselben begonnenen Arbeiten in geeigneter Weise mit den zu Gebote stehen= den Mitteln fortseßen zu lassen.“

(Ruf zur Abstimmung.)

Marschall: Der Abgeordnete von Weier hat sich noch ums Wort gemeldet, ih bin aber der Meinung, daß der Gegenstand wohl hinreichend erörtert is, Der Herr Secretair wird die Frage noch einmal vorlesen. h :

Secretair von Leipziger (verliest das Amendement des, Abge= ordneten von Brünneck nochmals). ;

Abgeordn. von Massow: Einige Worte über die Fragestellung. Jch wollte nur die Bemerkung machen , daß der einzige Ausdru ,„2on Berlin aus yach Königsberg zu führenden Eisenbahn““ bezeich- net, daß der Bau einer besonderen Eisenbahn von Berlin aus direkt nach Driesen gemeint sei, jede Andeutung einer Richtung soll ja aber wohl vermieden werden, Der allgemeine Staatözweck, namentlich der militairische, der vielfach hier angeregt is, würde auch erreicht wer- den, wenn die Bahn von Berlin aus über Stettin oder Frankfurt nach Driesen ginge.

Secretair von Leipziger: Jch habe deshalb vorgeschlagen, zu sagen: die Berlin mit Königsberg verbindende Eisenbahnz aber der Abgeordnete Herr von Brünneck hat diese Abänderung nicht anneh- men wollen, ich glaube aber, daß durch solche cine größere Einigung zu erzielen sein würde, da doch Viele unter den Anwesenden sind, die vor der Hand die von hier nah Küstrin und Driesen unmittelbar zu führende Bahn nicht wünschen, sondern die frankfurter oder ftettiner Bahn benutzen wollen, deshalb habe ih es wichtig, daß die Frage in der von mir angegebenen Weise verändert werde.

Marschall: Es fragt sich, ob diese Fassung ‘den Zweifel, der erregt ift, beseitigen würde.

Abgeordn. von Krosigk (vom Plaß): Der Ausdruck des Amendements: „Beschleunigte Ausführung“, dürfte wohl jedenfalls wegzulassen sein; da er mit dem in der gestrigen Sibung gefaßten Beschluß in anscheinendem Widerspruch steht.

Marschall: Fall» über die Fragestellung selb| noch Be- merkungen zu machen sind, so hat der Fürst von Lichnowsky das Wort.

Fürst Lichn owsky: Jch kann nur mit dem übereinstimmen, was ein ehrenwerthes Mitglied aus Westfalen bercits gesagt hat; mir scheint, daß ein großer Theil der Versammlung über die der Bahn zu gebende Richtung noch sehr unklar i}, und daß daher Alles, was die Richtung der Bahn näher präzisirt, aus der Fragestellung wegbleiben muß. Es is zwar erwiedert worden, daß in dieser Fas= sung keine Richtung enthalten sei, wenn jedoch in den angegebenen Worten die Richtung nicht gemeint is, so wäre es am besten, die Worte blieben weg, und es würde daun blos von der Preußischen Ost=- bahn im Amendement die Rede sein.

Abgeordn. von Brünnnecck: Wenn dadurch eine größere Ver= einigung zu Stande zu bringen is, so habe ih nichts dagegen, daß mein Vorschlag in angegebener Art modifizirt wird.

Marschall: Der Secretair wird die Frage noch einmal ger=- lesen, wie sie jeßt gefaßt ift.

Secretair von Leipziger (liest vor): Beschließt die Ver- sammlung, Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, behufs der Ausführung der großen östlihen Bahn nah Preußen dem nächsten Vereinigten Landtage eine Allerhöchste Proposition vor= legen und bis dahin die an derselben begonuenen Arbeiten in geeig- neter Weise mit den zu Gebote stehenden Mitteln fortseßen zu lassen?

: Abgeordn. von Brünneck: Jch submittire, die Worte „Zu Gebote stehenden Mittel“ fallen zu lassen und blos „in geeigneter Weise‘ zu sagen.

Fürst von Lichnowsky: Jch bitte die Frage noch einmal so zu verlesen, wie sie jeßt lauten foll.

Secretair von Leipziger (liest vor):

„Beschließt die Versammlung, Se. Majestät den König allerunter=

thänigst zu bitten, behufs der Ausführung der großen östlichen

Bahn nach Preußen dem nächsten Vereinigten Landtage eine Aller=

höchste Proposition vorlegen und bis dahin die an derselben begon=

nenen Arbeiten in geeigneter Weise fortseßen zu lassen ?““

Marschall: Die Suate wird nunmehr wohl vollständig ver. standen und darüber kein Zweifel vorhanden sein. Dieselbe wird durch namentlichen Aufruf abgestimmt werden.

(Mehrere Stimmen: Nein! Nein) Es fragt sich, ob 24 Mitglieder die namentliche Abstimmung be-

gehren. (Pause.) i L Z Da dies nicht der Fall is, so habe ih meines Orts keine Veranlas= sung, sie für nothwendig zu erklären, und wir fommen in kürzerer Weise, nämlih durch Aufstehen, zur Abstimmung, und diejenigen, welche die Frage bejahen, würden dies durch Aufstehen zu erkennen geben. Es is blos die einfache Majorität nothwendig, Wir werden das Resultat der Abstimmung durch etne Zählung feststellen. (Dies geschieht.) : 5 Marschall Das Resultat der Abstimmung ist Folgendes: für Ja haben gestimmt 320 und für Nein 195; der Antrag des Abge- ordneten von Brünneck is folglich angenommen, Der Abgeordnete Hansemann hat sih um das Wort gemeldet, und ich bitte, die Pläße wieder einzunehmen, (Pause von einigen Minuten.)

| Sonntag den 1Z ten Juni-

Der Antrag is {hon vorher gestellt worden und k :

mung gebracht werden, und die Frage würde hei en: Boshlielt bie Versammlung, das Konklusum der Kurie der drei Stände bezüglich der Veröffentlihung der namentlichen Abstimmungen zu dem Jhrigen

zu machen ?

Graf von Arnim: Wie lautet der Beschluß?

Secretair von Leipziger: Der Beschluß lautet dahin, daß \ämmtliche Abstimmungen dur namentlichen Aufruf veröffentlicht wer=- den sollen, und er geht meines Wissens so weit, daß auch die ver= gängenen Abstimmungen noch veröffentliht werden sollen, mit Aus- nahme eines einzelnen Falles, der ausdrücklich abgelehnt war.

(Das Lebtere wird von mehreren Seiten verneint.)

Abgeordn. Dittrich: Die vergangenen namentlihen Abstim- mungen niht. Der Beschluß bezog sich nur auf die damalige nnd auf die künftigen Abstimmungen, wie ih solches, weil ich das Proto- koll geführt habe, gewiß weiß.

Marschall: Um den Zweifel, der angeregt worden ist, zu be- seitigen, scheint es mir am einfachsten zu sein, wenn die Frage so ge- stellt wird: Beschließt die Versammlung , die Veröffentlichung ihrer namentlichen Abstimmungen eintreten zu lassen. Dieser Beschluß würde sih auf den Gegenstand, welcher uns jeßt beschäftigt hat, und auf die künftigen namentlihen Abstimmungen beziehen.

Abgeordn. Tz\hocke: Jch kann mir augenblicklih nicht erklä= ren, wie ein Beschluß über einen Gegenstand erfolgen kann, der schon früher in der Kurie der drei Stände gefaßt und ausgeführt ist; ih fann mir den Fall niht gut als möglich denken, daß die Herren-Ku- rie einem Beschlusse, der hier ausgeführt is, entgegentreten werde.

Marschall: Jch glaube, daß es nicht erforderli is, auf dies Bedenken einzugehen, und die Versammlung wird heute einen Be- {luß in der Zusammenseßung, in welcher sie sih hier befindet, zu fassen habenz weun sie aber den Beschluß faßt, so wird er auch gel- ten in Bezug auf den Gegenstand, der uns \o eben beschäftigt hat, und in Beziehung auf die Gegenstände, welche uns noch beschäftigen werden. Die Frage heißt also: Beschließt die Versammlung , die Veröffentlichung ihrer namentlichen Abstimmungen eintreten zu lassen.

Eine Stimme (vom Plate): Dieser Beschluß hat doch aber feine rüdwirkende Kraft ?

Graf von Arnim: Jch glaube, daß kein Mitglied der Ver= sammlung sich in der Lage befindet, jemals vor dem öffentlichen Be- fanntwerden seines Votums irgendwie zurüzuschrecken. Wenn ih also eine Frage in Bezug auf den vorliegenden Beschluß richte, #o geschieht dies nur, um jedes Mitglied in den Stand zu seßen, wenn eine namentliche Abstimmung stattsindet und veröffentlicht wird, auch eben so öffentlih, so weit es ihm angemessen scheint, die Motive seiner Abstimmung bekannt werden zu lassen. /

Es is daher wichtig, zu wissen, ehe die Debatte geschlossen wird, . ob über die Frage mittelst namentlichen Aufrufs ibaecit@n und mit- hin das Votum veröffentlicht werden wird oder nicht, und zwar aus folgenden Gründen. Es können sich viele Mitglieder in der Lage be= finden, nur einfah für Ja oder Nein zu stimmen und, um die Dis=. kussion nicht zu verlängern, mit einer bloßen Darlegung ihrer Motive die Versammlung nicht ermüden zu wollen. Ich halte dies auch für hinreichend, wenn das Votum innerhalb des Schoßes der Versamm- lung bleibt, weil ih glaube, daß wir uns so weit kennen, daß wir für uns nicht jede Abstimmung näher zu begründen nöthig haben. Aber es scheint ein Unterschied, in wie weit das Ja und Nein weiter bekannt werden soll, und das kann doch nur der Zweck der Veröffent= lihung sein. Jh trete dem einmal in der Kuríe der drei Stände gefaßten Beschlusse beiz aber \ch frage: Hat die Ansicht dabei vorge=- waltet, daß man vor dem Schluß der Debatte wisse, daß die Ver= öffentlihung der namentlichen Abstimmung stattfinden soll? Weiß man dies, so kann dann allerdings Jeder ermessen, ob er es für nöthi hält, sein Votum in der Debatte näher zu begründen und auf diese Weise auch die Motive seines Votums der Oeffentlichkeit zu überge- ben, Wenn ein Beschluß auch hierüber in der Drei-Stände-Kurie bereits gefaßt sein sollte, so bitte ih dies kund zu thun; wir haben feine Kenntniß von demselben. S 7

Abgeordn. Dittrich: Der Beschluß is in der Weise gefaßt, daß die Motive nicht angegeben werden, Es wird nichts publizirt, als die Listen, welche hier geführt werden, und die Angabe der Mo=- tive würden, wenn jedes einzelne Mitglied der Versammlung solche abgeben sollte, bei deren großen Zahl niht möglich sein.

Graf von Arnim: Die Frage is mißverstanden. :

Abgeordn. Graf von Schwerin: Wie der hohen Versamm- luug bekannt ist, habe ich mi bei der Abstimmung der Frage in der Drei-Stände-Kurie entschieden gegen die Veröffentlihung erklärt. Es i} aber die Veröffentlichung im Allgemeinen angenommen, und ih glaube, daß es die Konsequenz verlangt, daß wir auch heute die Veröffentlichung der Abstimmungslisten für die Vereinigten Kurien be- schließen. Wir könnten sonst dahin kommen, daß in der Vereinigten Kurie, wo die wichtigsten Gegenstände zur Verhandlung kommen, mit der Oeffentlichkeit der Verhandlungen zurückgehalten wird, während wir sie sonst überall haben. Jch meine also, die Konsequenz fordert, den Grundsaß anzunehmen, für die Veremigte Kurie gleichfalls die Veröffentlichung der Abstimmungen stattfinden zu R

Marschall: Es liegt allerdings in der Frage, wie ich sie verlesen habe, die Ansicht, daß keine Ausnahme stattfinden wird. Wenn es heißt, es beschließt die Versammlung, die Veröffentlichung ihrer namentlichen Abstimmung eintreten zu lassen, so wird wohl darin liegen, daß es für alle Fälle gelten soll, wo eine namentlihe Abstimmung bewirkt worden ist. ] E i

Eine Stimme: Mit Ausnahme derjenigen Fälle, wo die Verhandlungen niht bekannt gemacht werden. /

‘Abgeordn. Siegfried: Es handelt sih niht darum, ob wir beschließen sollen, „daß eine Verhandlung veröffentlicht werden soll; es handelt sich vielmehr darum, ob das Geschäfts - Reglement sus- pendirt werden soll.“ Das Reglement giebt dem Landtage das N alle Verhandlungen zu veröffentlichen. Die Stenograpden E en zu diesem Zwecke nah, ihre Niederschrift wird gedruckt, die jim mung gehört zur Verhandlung, sie wird vollständig ausgesprochen, jeder Abgeordnete antwortet mit Ja! oder Nein! Wenn nun, Zur J O C L S ai j Abstimmung nicht Erleichterung für die Stenographen, von diesen E L y E so nachgeschrieben wird, weil dieses anderweit agen wer E Y L bleibt die Abstimmung doch ein Aft der Verhandiung, g

üri: fel » d Reräfentlihung derselben zu unterlassen. Jh

hierin kein Grund, die Veröffentlichung biérbel: wie uberall bin daber der Ansicht, daß die Veröffentlichung auch E E SEEE

: o Soldioa die Kurie der Drei Stände angenommen hat. eintrete, wie Solches die Kurie

Marschall: Jch sehe keinen Anstand, der noh erhoben wer- den könnte, um die Frage so zu stellen, wie, sie gestellt worden ist, nämlich dabin: Beschließt die Ls die Veröffentlichung ihrer namentliden Abstimmung eintreten zu en? - und ih glaube, daß auf die fürzeste Weise durch Aufstehen und Sihenbleiben darüber ab-

t U n . , genau A ete Dd bitte ums Wort. J glaube, meine Herren, die Versammlung besteht aus den zwei Kurien, und insofern kann“ in